§ 1

weight: 1 Tarif K01 mit laufender Beitragszahlung

Tarif K04 mit Einmalbeitragszahlung

Kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme bei Tod der versicherten Person, spätestens bei Ablauf der Versicherungsdauer.

Tarif K05 mit laufender Beitragszahlung

Kapitalbildende Lebensversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt (Termfixversicherung)

Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme bei Ablauf der Versicherungsdauer. Bei Tod der versicherten Person vor Ablauf der Versicherungsdauer entfällt die Beitragszahlung ab Beginn des nächsten Ratenzahlungsabschnitts.

Tarif K07 mit laufender Beitragszahlung

Kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall für zwei verbundene Leben

Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme bei Tod der zuerst sterbenden versicherten Person, spätestens bei Ablauf der Versicherungsdauer. Bei gleichzeitigem Tod beider versicherten Personen wird die Versicherungssumme nur einmal fällig.

Tarif K08 mit laufender Beitragszahlung

Lebenslange kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todesfall ohne Gesundheitsfragen (Sterbegeldversicherung)

Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme bei Tod der versicherten Person nach Ablauf von 24 Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Bei vorherigem Tod der versicherten Person zahlen wir die eingezahlten Beiträge ohne Zinsen, ohne Stückkosten und ohne etwaige Ratenzuschläge. Bei Tod aufgrund eines Unfalls entsprechend den „Zusatzbedingungen zum Tod aufgrund eines Unfalls“ zahlen wir von Beginn an die volle Versicherungssumme.

Tarif K09 mit laufender Beitragszahlung

Kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Teilauszahlungen nach festgelegten Dauern und in festgelegten Prozentsätzen der Versicherungssumme

Wir erbringen die jeweiligen vereinbarten Teilauszahlungen, wenn die versicherte Person die vereinbarten Auszahlungstermine erlebt. Bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer zahlen wir unabhängig von bereits erfolgten Teilauszahlungen die Versicherungssumme in voller Höhe.

Hinweis zur vollständigen Tarifbezeichnung

Die erste Stelle in der Tarifbezeichnung (M bzw. W) steht für eine männliche bzw. weibliche versicherte Person. Die folgenden drei Stellen geben die oben genannte Tarifbeschreibung an. Die letzten vier Stellen dienen zur Kennzeichnung der verwendeten Rechnungsgrundlagen.

Steht an fünfter Stelle der Tarifbezeichnung ein S, G oder B, handelt es sich um Versicherungen im Rahmen eines Kollektivvertrages.

Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen garantierten Leistungen erbringen wir weitere Leistungen aus der Überschussbeteiligung (siehe § 3).