Versicherungsdauer

Erklärung des Unterschieds zwischen Versicherungsdauer (lebenslanger Schutz) und Beitragszahlungsdauer.

Die Versicherungsdauer bezeichnet den Zeitraum, über den der Versicherungsschutz besteht. Bei einer Sterbegeldversicherung ist die Versicherungsdauer standardmäßig lebenslang (lebenslanger Versicherungsschutz). Das bedeutet, dass der Schutz bis zum Tod der versicherten Person besteht und die vereinbarte Leistung bei Tod in jedem Fall fällig wird – unabhängig davon, wie alt die Person wird.

Wichtig: Unterschied zur Beitragszahlungsdauer

Viele Versicherungsnehmer verwechseln die Versicherungsdauer mit der Beitragszahlungsdauer:

  • Versicherungsdauer (lebenslang): Die Versicherung leistet immer, egal wann der Tod eintritt. Der Vertrag läuft unbegrenzt.
  • Beitragszahlungsdauer (befristet): Die Beiträge (Prämien) müssen nicht lebenslang gezahlt werden. Bei den meisten Tarifen endet die Pflicht zur Beitragszahlung zu einem festen Endalter (z. B. mit dem 85. Lebensjahr) oder nach einer vereinbarten Anzahl von Jahren. Danach besteht der Versicherungsschutz beitragsfrei bis zum Lebensende fort.