weight: 10 Wir erläutern im Folgenden
- wann Sie Ihre Versicherung kündigen können,
- welche Leistung wir bei Kündigung erbringen und
- welche Nachteile sich aus der Kündigung ergeben können.
(1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit vollständig oder teilweise in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zum nächsten Monatsersten kündigen.
Bei einer vollständigen Kündigung endet Ihr Vertrag. Bei einer teilweisen Kündigung darf ein monatlicher Mindestbeitrag von 5 EUR nicht unterschritten werden. Ansonsten ist die teilweise Kündigung unwirksam und nur die vollständige Kündigung möglich.
Leistung bei Kündigung
(2) Bei einer vollständigen oder teilweisen Kündigung Ihres Vertrags zahlen wir den Rückkaufswert des gekündigten Vertragsteils aus. Der Rückkaufswert setzt sich zusammen aus
- dem Garantieguthaben,
- vermindert um einen Abzug,
- einer möglichen Schlusszahlung inklusive einer möglichen Beteiligung an der Bewertungsreserve (in §4 erklärt).
(3) Das Garantieguthaben wird aus den Beitragsteilen gebildet, die nicht für die Risikoübernahme und für Kosten verwendet werden. Das Garantieguthaben wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation zum Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird, ermittelt.
Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, das für die Berechnung des Rückkaufswertes verwendete Garantieguthaben darüber hinaus angemessen herabzusetzen. Dies ist nur möglich, um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere die Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet.
(4) Bei Kündigung erheben wir einen Abzug vom Garantieguthaben. Dieser beträgt 1 Prozent des Garantieguthabens multipliziert mit der Restlaufzeit bis zum vollendeten 85. Lebensjahr der versicherten Person in Jahren. Der Abzug beträgt mindestens jedoch 100 EUR.
Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm eine oder mehrere der nachstehenden Folgen einer vorzeitigen Kündigung ausgeglichen werden:
- Verlust von kollektiv gestelltem Risikokapital,
- verminderte Kapitalerträge.
Ihre Versicherung profitiert in der Anfangszeit vom vorhandenen Risikokapital aus den anderen schon bestehenden Versicherungen. Wenn Sie vorzeitig kündigen, stellt Ihre Versicherung der Versichertengemeinschaft später – anders als von uns kalkuliert – kein Risikokapital mehr zur Verfügung. Aufgrund einer vorzeitigen Kündigung entgehen uns außerdem künftige Kapitalerträge, die wir einkalkuliert haben.
Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall nicht zutreffen oder der Abzug wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird entsprechend herabgesetzt.
Nachteile einer Kündigung
(5) Die Kündigung Ihrer Versicherung kann Nachteile für Sie haben. Die Nachteile können sich dadurch ergeben, dass Teile der Abschluss- und Vertriebskosten für die gesamte Vertragslaufzeit bereits in den ersten fünf Jahren entnommen werden. Hierdurch wächst das Vertragsguthaben in den ersten fünf Jahren langsamer an als in den Folgejahren. Zum anderen erfolgt bei Kündigung ein Abzug vom Garantieguthaben. Dadurch erreicht der Rückkaufswert in der Anfangszeit und möglicherweise auch im weiteren Vertragsverlauf nicht unbedingt die Summe der eingezahlten Beiträge. Nähere Informationen zum Verlauf Ihres Garantieguthabens sowie zum Abzug bei Kündigung können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.