weight: 2 (1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den BEWERTUNGSRESERVEN (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen. In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen,
- wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwenden (Absatz 2),
- wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Absätze 3 bis 5),
- wie BEWERTUNGSRESERVEN entstehen und wie wir diese Ihrem Vertrag zuordnen (Absätze 6 bis 8),
- warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertrages nicht garantieren können (Absatz 9) und
- wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Absatz 10).
Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir diesen?
(2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahresabschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen
Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung).
Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der VERSICHERUNGSNEHMER verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen.
Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht.
Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen.
Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?
(3) Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an.
Ihr Vertrag gehört zum Gewinnverband Kapitalversicherung ohne Gesundheitsfragen in der Bestandsgruppe Einzel-Kapitalversicherungen. Wir verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die Bestandsgruppen zu seiner Entstehung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen, besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung.
Wurde Ihr Vertrag auf der Grundlage eines Kollektivvertrages oder eines Kollektivrahmenvertrages abgeschlossen, gehört der Vertrag abweichend von obiger Regelung in die Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen.
(4) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Gewinnverbände verteilt wird und setzt die entsprechenden Überschussanteilsätze fest (Überschussdeklaration). Dabei achtet er darauf, dass die Verteilung verursachungsorientiert erfolgt.
Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdeklaration Anteile an dem auf Ihre Bestandsgruppe entfallenden Teil des Überschusses. Die Mittel hierfür
werden bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen.
Ihre laufende Überschussbeteiligung für den Vertrag
(5) Ihr Vertrag erhält an jedem Bilanztermin (31.12. des Jahres) und bei Ablauf Risikoüberschussanteile in Prozent des Risikobeitrags und Zinsüberschussanteile in Prozent des Zinsträgers. Zinsträger ist die DECKUNGSRÜCKSTELLUNG am vorhergehenden Bilanztermin zuzüglich der Nettojahresprämie. Außerdem können noch Grundüberschussanteile in Promille der Versicherungssumme zugeteilt werden.
Die Überschussanteile Ihres Vertrages werden auf einem Ansammlungskonto verzinslich angesammelt.
Wie entstehen BEWERTUNGSRESERVEN und wie ordnen wir diese Ihrem Vertrag zu?
(6) BEWERTUNGSRESERVEN entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert liegt.
Die BEWERTUNGSRESERVEN, die nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an.
Die Höhe der BEWERTUNGSRESERVEN ermitteln wir jährlich neu und zusätzlich auch bei Beendigung des Vertrages (etwa durch Ablauf, Kündigung oder Tod).
Ihre Beteiligung an den BEWERTUNGSRESERVEN
(7) Bei Beendigung des Vertrages (etwa durch Ablauf, Kündigung oder Tod) erhalten Sie die Ihrem Vertrag zugeordneten BEWERTUNGSRESERVEN gemäß Absatz 6, mindestens jedoch die Mindestbeteiligung ausgezahlt.
Hierzu ermitteln wir zunächst die bei Beendigung des Vertrages im Unternehmen vorhandenen, verteilungsfähigen BEWERTUNGSRESERVEN nach handelsrechtlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgaben und nach einem verursachungsorientierten Verfahren.
Die für die Bewertung der Kapitalanlagen zugrunde gelegten Stichtage werden jedes Jahr für das darauffolgende Jahr bestimmt und im Anhang des Geschäftsberichts veröffentlicht.
Für die Ermittlung des auf Ihren Vertrag entfallenden Anteils an den verteilungsfähigen BEWERTUNGSRESERVEN wird jährlich die sich aus Ihrem Vertrag ergebende Summe des Deckungskapitals und der laufenden Überschussanteile (Gesamtleistung) errechnet. Bei Beendigung Ihres Vertrages errechnet sich Ihr Anteil an den verteilungsfähigen BEWERTUNGSRESERVEN aus dem Verhältnis der über die Jahre gebildeten Gesamtleistungen Ihres Vertrages zu den Gesamtleistungen aller anspruchsberechtigten Verträge.
Die Mindestbeteiligung an den BEWERTUNGSRESERVEN bei Beendigung des Vertrages errechnet sich aus einem festgelegten Prozentsatz und den über die Jahre gebildeten Gesamtleistungen Ihres Vertrages. Der festzulegende Prozentsatz wird jedes Jahr vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars bestimmt. Er gilt nur für das deklarierte Jahr und kann in den Folgejahren sinken oder ganz entfallen. Wir veröffentlichen den Prozentsatz für die Mindestbeteiligung an den BEWERTUNGSRESERVEN in unserem Geschäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfordern.
Sind die ermittelten BEWERTUNGSRESERVEN höher als die Leistungen aus der Mindestbeteiligung, wird die Differenz zusätzlich ausgezahlt.
(8) Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den BEWERTUNGSRESERVEN ganz oder teilweise entfällt.
Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren?
(9) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar sind. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung des Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und der Kosten.
Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen.
Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?
(10) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jährlich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer Internetseite oder Sie können ihn bei uns anfordern.