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- Der Beitrag ist in dem jeweils gültigen Tarif festgelegt. Der Tarif ist Bestandteil der Satzung und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
- Die Beiträge sind im Voraus ohne Zahlungsaufforderung an den Verein zu zahlen, letztmalig für den Monat, in dem das Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnis endet oder das Mitglied das im Tarif vorgesehene Endalter erreicht. Für den Einmal-2013 Unisex-Einmalbeitragstarif ist der Einmalbeitrag zu Beginn des Monats zu entrichten, an dem der Versicherungsvertrag gültig ist.
- Die Beiträge können im Voraus entrichtet werden. Der Verein ist verpflichtet, diese Vorauszahlungen anzunehmen.
- Mitglieder, die mit der Beitragszahlung im Rückstand sind, erhalten eine schriftliche Mahnung. Für jede Mahnung wird eine vom Mitglied zu tragende Mahngebühr in Höhe der entstandenen Gebühren (Porto- und Bankgebühren) erhoben.
- Für die Berechnung des Beitrages gilt als Eintrittsalter das Alter des Versicherten an dem Geburtstag, der dem Versicherungsbeginn am nächsten liegt.