Friedhofsgebühren Zittau 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Stadt Zittau · Sachsen · PLZ 02763

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: Juni 2022 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Gebuehrenordnung​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌​​​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​‌​​​‌‌​‌‌​​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​​‍

Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Zittau in Zittau Aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (ABl. S. A 33) in der jeweils geltenden Fassung und § 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung überdas kirchliche Friedhofswesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (Amtsblatt 1995, S. A 81) hat die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Zittau die folgende Gebührenordnung für ihren Friedhof in Zittau beschlossen:

§ 1 Allgemeines

Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist

  1. 1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser Ordnung beantragt oderdurch ihm zurechenbares Verhalten ausgelöst hat,
  2. 2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat,
  3. 3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärungübernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist
  4. 1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird,
  5. 2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärungübernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 3 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht
  • für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung.
  • für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsgebühren mit der Verleihung des

Nutzungsrechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte.

  • für Bestattungsgebühren mit der Bestattung.
  • für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungshandlung.

§ 4 Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Gebührenbescheids fällig und sindinnerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten. (2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nichtverlangt werden. (3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben. (4) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von 1 Jahr im Voraus festgesetzt. Sie ist bis zum 30.06. des jeweiligen Erhebungsjahresfällig.

§ 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren (1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zuerstatten. (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen.

§ 6 Stundung und Erlass von Gebühren

Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härtengestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.

§ 7 Gebührentarif

A. Benutzungsgebühren I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten 1. 1.1 2. 2.1

3.

Kindergrabstellenfür Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre)

175,00 €

Zeitgrabstellen (Nutzungszeit 20 Jahre) für Sargbestattungen Einzelstelle

700,00 €

Erbgrabstellen (Nutzungszeit 30 Jahre)

3.1 3.1.1

für Sargbestattungen Einzelstelle

1200,00 €

3.2 3.2.1

für Urnenbeisetzungen Doppelstelle

380,00 €

4.

Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Zeitund Erbgrabstellen (Verlängerungsgebühr) pro Jahr pro Einzelstellenach 1.1. nach 2.1. nach 3.1.1 nach 3.2.1

70,00 € 70.00 € 70.00 € 70.00 €

II. Gebühren für die Bestattung: (Verwaltungs- u. Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.)

1.1 1.2 1.2.1 1.4 1.4.1 1.5

Sargbestattung (Verstorbene bis 2 Jahre) Sargbestattung einfachtief (Verstorbene ab 2 Jahre) Sargbestattung doppeltief (Verstorbene ab 2 Jahre) Urnenbeisetzung Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung Gebühr für Träger bei Sargbestattungen, pro Träger

227,00 € 585,00 € 730,00 € 400,00 € 445,00 € 25,00 €

III. Umbettungen, Ausbettungen 1.1 Urnenumbettung innerhalb des Friedhofes 1.2 Urnenumbettung außerhalb des Friedhofes 1.3 Umbettung eines Sarges

100,00 € 200,00 € 1500,00 €

Zusätzlich kann nach §8 verfahren werden.

IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird vonallen Nutzungsberechtigten (Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes einejährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grabstelle erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 38,00 € pro Grabstelle. V. Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle und Friedhofskapelle/ Feierhalle: 1. Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle pro Benutzung 2. Gebühr für die Benutzung des Abschiedsraumes pro Benutzung (15 Minuten)

190,00 € 50,00 €

VI. Gebühren für Gemeinschaftsanlagen Die Gebühren enthalten die Kosten für das Nutzungsrecht, den Friedhofsunterhalt und die Pflege (z.B. Erstgestaltung, laufende Unterhaltung) für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren. 1. Erdgemeinschaftsanlage - EgA 2327,00 € 2. Urnengemeinschaftsanlage

  1. 1. Urnengemeinschaftsanlage für Paare UgA2 (Laufzeit 25 Jahre) 2421,00 €
  2. 2. Urnengemeinschaftsanlage – UgA1 1557,00 € 3. Anlage „Ruhe unter Bäumen“ 975,00 € 4. Anlage „Naturbestattung“ 993,00 € 5. Anlage „Trauerbirke“ 787,00 € VII. Gebühr für die Beräumung von Grabstellen 1.1 Urnengrabstellen 1.2 Einfachgrabstellen 1.3 Mehrfachgrabstellen

150,00 € 160,00 € 190,00 €

Zusätzlich kann nach §8 verfahren werden. B. Verwaltungsgebühren 1. 2.

3. 4.

Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie andererbaulicher Anlagen/ DPA-Denkmalprüfungsantrag Genehmigung für die Veränderung eines Grabmales oder der Ergänzung von Inschriften oder anderer baulicher Maßnahmen/ Denkmalprüfungsantrag Erteilung einer Berechtigungskarte an einen Gewerbetreibenden/ Arbeitserlaubnis Zweitausfertigung von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung jeangefangene ¼ Stunde (z.B. Archivarbeiten, Auskünfte)

42,00 € 42,00 €

42,00 € 10,50 €

§ 8 Besondere zusätzliche Leistungen Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden vonder Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet.

§ 9 Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut im Amtsblatt vom Juni 2022. (3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme in der Friedhofsverwaltung aus.

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach der Bestätigung durchdas Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom

  1. 01.01. 2015 außer Kraft.
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Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Aenderungssatzung der Zittau, Stadt, Hochschulstadt

THEMEN IN DIESER AUSGABE:

• Kunstausstellung erstmalig in der ehemaligen Baugewerkeschule • Wir suchen Projektideen im Naturpark Zittauer Gebirge • Stadtrat beschließt Eckwerte für städtischen Haushalt 2023 • Stadt Zittau macht Genehmigungsentscheidung bekannt • Ihr Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten • Schließzeiten des Pass– und Meldewesens im Dezember notwendig • Aufruf zum Melden von Veranstaltungsterminen für 2023 beginnt • Zittauer Weihnachtsmarkt und Lichterfest • Geschenke aus der Region und Angebote für Führungen • Tipps für Effizienz und zur Kostenvermeidung in der Energiekrise IN DIESER AUSGABE: Stadtratsbeschlüsse Bekanntmachungen Fraktionsbeiträge Kultur Informationsblatt

1000 & Deine Sicht - Vom Ausbruch zum Aufbruch aus der Pandemie Erstmals findet eine Kunstausstellung in dem beeindruckenden und lange leerstehenden Gebäude der ehemaligen Baugewerkeschule Zittau ihre Heimat. Hier treffen Sie auf Sichtweisen, Werke und Rauminstallationen vieler zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstler und können diese zu Ihren eigenen Blickwinkeln und Perspektiven ins Verhältnis setzen, sie gegeneinander abwägen, ablehnen, hinterfragen oder amüsiert zu Ihren eigenen hinzuaddieren. Eine Sonderausstellung mit internationalen Positionen, die unsere Erfahrungen zur Pandemie, aber auch die Frage, wie wir Krisen bewältigen können, verhandelt. Wolfgang Georgsdorf, die sich im Verlauf der Ausstellung durch die Beiträge der Teilnehmenden erweitert.

Städtische Museen Zittau In der Eingangsebene begrüßt Sie „Das Zentrum für offene Fragen – vom so ist das zum ist das so“ –, eine interaktive Installation von Die Baugewerkeschule Zittau als neuer Ausstellungsort Foto: Matthias Rietschel Zittauer Stadtanzeiger 1 Bis 15. Dezember können sich Jugendliche, ehrenamtlich Tätige und Vereine auf die insgesamt 96.000 Euro Preisgeld bewerben.

  1. 1. Ideen-Wettbewerb in der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge gestartet Die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge lobt den ersten Ideen-Wettbewerb unter dem Titel „Ideen.Machen.LEA- DER.“ aus. Noch bis zum 15. Dezember 2022 können sich alle Jugendlichen, ehrenamtlich Tätigen und Vereine bewerben, die eine Projektidee in der LEADER-Region „Naturpark Zittauer Gebirge“ umsetzen wollen. Die Region besteht aus den zehn Mitgliedskommunen Bertsdorf- Hörnitz, Großschönau, Hainewalde, Kurort Jonsdorf, Leutersdorf, Mittelherwigsdorf, Olbersdorf, Oybin, Seifhennersdorf und Zittau mit Ortsteilen. Für den Wettbewerb wird ein Gesamtbudget von 96.000 Euro ausgelobt. Davon sind jeweils 48.000 Euro für die beiden Zielgruppen „Ehrenamt“ und „Jugendliche“ vorgesehen. Mit dem Wettbewerb will die LEADER-Region alle unterstützen, die sich Tag für Tag in den Gemeinden für unsere Region einsetzen und sie zu einem positiven Lebensumfeld für alle gestalten.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft zu finden:

https://www.stadtsanierungzittau.de/regionalentwicklung/ leader-ideenwettbewerb-2022

Für Fragen steht das Regionalmanagement unter der Nummer 03583 54994-30 oder -40 oder per E-Mail an [email protected] gerne zur Verfügung! Amtsblatt der Großen Kreisstadt Zittau 31. Jahrgang, Nr. 352 Dienstag, 15.11.2022 Zittauer Stadtanzeiger zittau.de

Beschlüsse Beschlüsse der Ausschüsse Verwaltungs- und Finanzausschuss am 11.10.2022

Beschluss: 599/2022 Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Annahmen/Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Zuwendungen. Der angegebene Verwendungszweck wird bestätigt.

  1. 1. Geldspenden über 1.000,00 € 12.09.2022, 3.800,00 €, Spende Heimatpflege/Ortsverschönerung Uhr, Uhreninsel Zittau, Swen Rost, IHR Bauplan, Baderstraße 21, 02763 Zittau
  2. 2. mehrere Geldspenden und Objektschenkungen im Wert bis 1.000,00 €, s. Anlage.

Beschluss: 608/2022 In nichtöffentlicher Sitzung hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss den Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Zittau ermächtigt, mit dem Eigentümer in Verhandlungen über den Ankauf der Grundstücke Hochwaldstraße 19 und 21 zu treten und um diese zu erwerben. 2 Zittauer Stadtanzeiger, 15.11.2022 Anlagen zu den Beschlüssen sind einsehbar im Stadtratsbüro, Markt 1 und unter https://stadtrat.zittau.de Sozialamt am 12.10.2022

Beschluss: 609/2022 Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Eingruppierung der Spielergemeinschaft ESV Lokomotive Zittau e.V. und FSV Oderwitz e.V. und VfB Zittau e.V. in die Nutzergruppe B der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportsstätten der Großen Kreisstadt Zittau.

Technischer und Vergabe– ausschuss am 13.10.2022

Beschluss: 595/2022 Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau berät über die Petition mit dem Ergebnis, dass der Petition nicht abgeholfen werden kann.

Beschluss: 602/2022 Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, der Firma absolutGPS den Auftrag zur Feststellung des Jahresabschlusses (§ 34 SächsEigBVO)

  1. 1. Bilanzsumme

23.216.814,71 €

  1. 1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf
  • immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 €
  • das Anlagevermögen Sachanlagen 21.199.087,93 €
  • das Umlaufvermögen 2.017.725,78 €
  1. 1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf
  • das Eigenkapital 22.475.702,22 €
  • die empfangenen Ertragszuschüsse 185.463,94 €
  • die Sonderposten 0,00 €
  • die Rückstellungen 33.551,00 €
  • die Verbindlichkeiten 522.097,55 €
  • die Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 €
  1. 2. Jahresgewinn 895.598,43 €
  2. 2.1. Summe der Erträge 5.270.194,82 €
  3. 2.2. Summe der Aufwendungen 3.733.896,77 €
  4. 2.3. Zinsen 65,22 €
  5. 2.4. Außergewöhnliche Aufwendungen 640.634,40 €

Verwendung des Jahresgewinns/Behandlung des Jahresverlusts

a) zur Tilgung des Verlustvortrages

b) zur Einstellung in die Rücklagen

c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde

d) auf neue Rechnung vorzutragen 895.598,43 €

Zittau, 03.11.2022 T. Zenker, Oberbürgermeister Erstellung eines Masterplans zur grenzüberschreitenden touristischen Entwicklung der Region Naturpark Zittauer Gebirge/südliche Oberlausitz auf der Grundlage des Angebotes vom 29.08.2022 zu einem Brutto-Preis von 98.169,05 Euro zu erteilen. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung eines Förderzuschusses aus Mitteln des FR-Regio sowie der Mitfinanzierung durch die Kooperationspartner Touristische Gebietsgemeinschaft Naturpark Zittauer Gebirge/Oberlausitz e.V., Kooperationsnetzwerk Naturpark Zittauer Gebirge – Das OUTDOOR Land - Projektträger Gemeinde Olbersdorf; Naturpark Zittauer Gebirge e.V., Stadt Herrnhut und Stadt Ostritz. Beschlüsse des Stadtrates Beschluss: 593/2022

  1. 1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages

a. der Zittauer Alten- und Pflegeheim GmbH „ST. JAKOB“ (kurz: APH) b. der Zittauer Service GmbH „Sankt Jakob“ (kurz: SGS) c. der Zittauer Kindertagesstätten gemeinnützige GmbH (kurz: ZKG) entsprechend der Anlagen 1a, 1b und 1c zu.

Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, das Rechts- und Kommunalamt Landratsamt Görlitz oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Stadtrat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Gesellschaftsvertrages nicht verändert wird. Der Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der SGS steht unter dem Genehmigungsvorbehalt der Kommunalaufsicht gemäß § 102 Abs. 1 SächsGemO. Beschluss: 576/2022 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau stellt den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes Forstwirtschaft und Kommunale Dienste fest, beschließt den Jahresgewinn auf neue Rechnung des Wirtschaftsjahres 2022 vorzutragen und entlastet die Betriebsleitung für das Jahr 2021.

Beschlüsse Zittauer Stadtanzeiger, 15.11.2022 3

  1. 2. Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Zittau wird angewiesen, auf eine entsprechende Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Zittauer Alten- und Pflegeheim GmbH „ST. JAKOB“ in den Gesellschafterversammlungen der APH und der Städtische Beteiligungs- GmbH Zittau hinzuwirken.
  1. 3. Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Zittau wird beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen der Städtische Beteiligungs-GmbH Zittau und der Zittauer Alten- und Pflegeheim GmbH „ST. JAKOB“ anzuweisen, dass eine entsprechende Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Zittauer Service GmbH „Sankt Jakob“ und der Zittauer Kindertagesstätten gemeinnützige GmbH in den Gesellschafterversammlungen der SGS und der ZKG erfolgt. Zittau, 03.11.2022 T. Zenker, Oberbürgermeister

Beschluss 577/2022 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Forstwirtschaft und Kommunale Dienste. Zittau, 03.11.2022 T. Zenker, Oberbürgermeister

Beschluss: 597/2022 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass sich in Anerkennung der hervorragenden sportlichen Leistungen im Jahr 2020/21 die Sportfreundinnen und Sportfreunde Frau Ulrike Hiltscher, Frau Carola Wolf, Herr Philipp Renner, Herr Darek Ziniewicz, Herr Rudolf Bühler (HSG Turbine, Leichtathletik) sowie Herr Laurin Bunzel, Herr Nico Arldt und Herr Christian Walther (Privilegierte Schützengesellschaft Zittau 1584 e.V.) sowie Herr Frank Heidrich (Sportlehrer und 13-jährige Tätigkeit als ehemaliges Mitglied des Sportbeirates) in das Goldene Buch des Sports der Großen Kreisstadt Zittau eintragen dürfen. Zittau, 03.11.2022 T. Zenker, Oberbürgermeister

Beschluss: 603/2022

  1. 1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt ein anteiliges ordentliches Ergebnis von -1.883.039,00 € für die dringend, unabweisbar, pflichtigen Leistungen (Kategorie 1) der Budgets im Ergebnishaushalt laut Anlage 1 als Eckwert für die Erstellung des HH 2023.
  1. 2. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt ein ordentliches Ergebnis im Bereich der freiwilligen Aufgaben (Kategorie 2) von - 700.000 € als Eckwert für die Erstellung des Haushalts 2023. Die konkrete Zuordnung zu den Ämtern/Struktureinheiten gemäß Anlage 2 erfolgt per Entscheidung des SR im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung.
  1. 3. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt über die Investitionsmaßnahmen in Kategorie 1 mit einem Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von -5.692.115,00 € (inklusive investiven Schlüsselzuweisungen) für die Maßnahmen laut Anlage 3.
  1. 4. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt einen Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von -250.000 € für die Investitionsmaßnahmen in Kategorie 2 als Eckwert für die Erstellung des HH 2023. Die konkrete Zuordnung zu den Investitionsmaßnahmen gemäß Anlage 4 erfolgt per Entscheidung des SR im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung. Die Budgets setzen sich dabei wie in der Anlage 5 dargestellt zusammen. Die Budgetebene 1 beinhaltet das Gesamtbudget. Zittau, 03.11.2022 T. Zenker, Oberbürgermeister

Beschluss: 604/2022 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt als Grundlage des zu erstellenden gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes und des Fördergebietes die als Anlage beigefügte Vorhabenliste für die Teilnahme am EFRE-Programm Nachhaltige Integrierte Stadtentwicklung 2021-2027. Zur Umsetzung der Einzelvorhaben werden Eigenmittel der Großen Kreisstadt Zittau im Rahmen der Haushaltplanung angemeldet. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH mit der Erarbeitung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes sowie dem Antrag zur Förderung des EFRE-Fördergebietes im Zeitraum 2021-2027 (bis max. 2029) mit den als Anlage benannten Maßnahmen und Finanzhilfebedarfen zu beauftragen und nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau bei den Bewilligungsstellen des Freistaates einzureichen. Zittau, 03.11.2022 T. Zenker, Oberbürgermeister

Beschluss: 605/2022 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Aufstockung des pauschalen Zuschusses in Höhe von 25 % der nachweislich erbrachten zuwendungsfähigen Ausgaben für die Außenhautsanierung des Gebäudes Markt 2 von 151.702,53 € auf max. 251.165,04 € zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Vorhabens aus dem Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LZP)“ (bisher: Städtebaulicher Denkmalschutz) im Fördergebiet „Städtebaulicher Denkmalschutz 2014-2020“. Zittau, 03.11.2022 T. Zenker, Oberbürgermeister

Beschluss: 606/2022 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau wählt Herrn Konrad Petter als Vertreter der SportlehrerInnen in den Sportbeirat. Zittau, 03.11.2022 T. Zenker, Oberbürgermeister

Beschluss: 607/2022 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die öffentliche Förderung der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Böhmische Straße 19 (ohne Ausbau Dachgeschoss) in der Höhe der unrentierlichen Kosten nach Kostenerstattungsbetragsberechnung zum Zeitpunkt der Fertigstellung, jedoch maximal in einer Höhe von 500.000,00 € unter Vorbehalt der positiven Bescheidung beantragter Programmmittel, die für die Bereitstellung der kompletten Fördersumme erforderlich sind. Zittau, 03.11.2022 T. Zenker, Oberbürgermeister

Anlagen zu den Beschlüssen sind einsehbar im Stadtratsbüro, Markt 1 und unter https://stadtrat.zittau.de

Bekanntmachungen 4 Zittauer Stadtanzeiger, 15.11.2022 Baugenehmigung für das Bauvorhaben „Abschnittsweiser Rückbau der Bestandsgebäude einschließlich baulicher Ertüchtigung für die Interimsnutzung auf dem Grundstück 02763 Zittau, Christian-Keimann-Straße 44.“

Das Bauvorhaben beinhaltet den abschnittsweisen Rückbau von Bestandsgebäuden (Baukörper auf Westseite des Grundstückes) sowie eine bauliche Ertüchtigung des vorübergehend als Interimsmarkt genutzten Bestandsgebäudes.

Der Bauantrag für das Vorhaben wurde am 01. Juni 2022 gestellt und das Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten nach § 64 Sächsische Bauordnung (SächsBO) durchgeführt.

Mit Bescheid der unteren Bauaufsichtsbehörde der Großen Kreisstadt Zittau vom 10.10.2022 unter Aktenzeichen 22/147/BA wurde für das o.g. Bauvorhaben auf den Grundstücken Flurstück-Nr. 1923/2, 1924/8, 1927/2, 1928/2, 1924/4, Gemarkung Zittau, Christian-Keimann-Straße 44 in 02763 Zittau die Baugenehmigung nach § 72 SächsBO mit folgendem verfügenden Teil erteilt: Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigungsentscheidung nach § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung:

  1. 1. Auf Antrag wird Ihnen nach § 72 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO i.d.F. vom 11.05.2016) unbeschadet privater Rechte Dritter, nach erfolgter Prüfung im Verfahren nach § 64 SächsBO, die Baugenehmigung für o.g. Bauvorhaben Interimsnutzung erteilt. Die Baugenehmigung ist befristet bis zur Nutzungsaufnahme des Kaufland-Neubaus längstens jedoch bis 31. Dezember 2028 erteilt.
  1. 2. Mit der Ausführung des Bauvorhabens darf begonnen werden, wenn die Auflagen und Bedingungen zum Baubeginn erfüllt sind und der Bauaufsichtsbehörde mit der Baubeginnsanzeige nachgewiesen wurden.
  1. 3. Bestandteil dieser Genehmigung sind die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen sowie die nachstehenden bzw. als Anlage beigefügten Bedingungen, Auflagen und Hinweise. Bitte lesen Sie den Bescheid sorgfältig. In den Bauvorlagen grün eingetragene Prüfvermerke sind Bestandteil dieser Baugenehmigung.

Die Baugenehmigung und dazugehörige Bauvorlagen können bei der Stadtverwaltung Zittau, Technisches Rathaus, Untere Bauaufsichtsbehörde, Sachsenstraße 14, 02763 Zittau, innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten im Raum 216 möglich. Eine vorherige Terminabstimmung über [email protected] ist erforderlich.

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheides innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.

Für diese Zustellung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Baugenehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden (§ 70 Verwaltungsgerichtsordnung in der aktuellen Fassung). Dieser ist bei der Stadtverwaltung Zittau, Markt 1 in 02763 Zittau, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu erheben. Die Rechtsbehelfsfrist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz, eingelegt wird.

Die Monatsfrist wird mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Lauf gesetzt. Die öffentliche Bekanntmachung ersetzt die Zustellung der Baugenehmigung entsprechend § 70 Abs. 3 SächsBO.

Ina Kaminsky Untere Bauaufsichtsbehörde Zittau, 17.10.2022 Die nächste Ausgabe des Zittauer Stadtanzeigers erscheint am 15. Dezember 2022. Redaktionsschluss ist der 20. November 2022. Verwaltungs- und Finanzausschuss Do., 17.11.2022, 17 Uhr Rathaus (Ratssaal)

Sozialausschuss Mo., 21.11.2022, 17 Uhr Rathaus (Ratssaal)

Technischer und Vergabeausschuss Do., 24.11.2022, 17 Uhr Rathaus (Ratssaal)

Sitzung des Stadtrates Do., 01.12.2022, 17 Uhr Rathaus (Bürgersaal) Termine der Ausschüsse und Stadtratssitzung Gegen 18.00 Uhr können die Zittauer EinwohnerInnen, Gewerbetreibenden und Grundstücksbesitzer zu städtischen Angelegenheiten Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde).

Die Tagesordnung des Stadtrates und der Ausschüsse wird in den Aushangkästen/Verkündungstafeln (Rathaus, Verwaltungsgebäude Sachsenstraße 14, Franz-Könitzer-Straße 7, Sparkassenfiliale Zi-Nord/Löbauer Straße, neben der Bushaltestelle Südstraße, Dittelsdorf, Drausendorf, Eichgraben, Hartau, Hirschfelde, Pethau, Schlegel und Wittgendorf) und unter www.zittau.de bekanntgegeben.

Änderungen sind vorbehalten.

Bekanntmachungen Zittauer Stadtanzeiger, 15.11.2022 5 Berichtigung der Bekanntmachung

über die Fortschreibung des Straßenbestandsverzeichnisses von Zittau

Die öffentliche Bekanntmachung vom 25.05.2022 (Stadtanzeiger Nr. 349 vom 15.06.2022) wird aufgrund eines Schreibfehlers bei der Straßenbezeichnung wie folgt berichtigt:

Die Gemeindestraße „Buddebergerplatz“ wird berichtigt in „Buddebergplatz“. Öffentliche Zustellung

Herr Lukas Plechaty

Zuletzt bekannte Anschrift: Jerabkova 1459/8 CZ - 14900 Praha - 11

Öffentliche Zustellung Bescheid vom: 17.10.2022 Aktenzeichen: 46092527 - 0520

Für die im Anschriftenfeld benannte Person ist ein Bescheid unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos. Das oben genannte Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl I 2354) öffentlich zugestellt. Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Stadtverwaltung Zittau

Organisationseinheit Vergabe und Abwasserangelegenheiten

Besucheranschrift Sachsenstraße 14, 02763 Zittau Zimmer 208

Vor Abholung des Bescheides ist Verbindung aufzunehmen mit:

Referatsleiter Herr Paape Telefonnummer 03583-752-331

Zittau, 17.10.2022 gez. Paape Die Widmungsverfügungen vom 04.03.2022 über die Fortschreibung der Straßenbestandsverzeichnisse von Wittgendorf und Dittelsdorf werden aufgrund von offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:

  1. 1. Wittgendorf: Die Gemeindestraße „Zufahrt zu Hauptstraße 13, 15 und 17“ wird um 8 m verkürzt. Die neue Gesamtlänge beträgt 42 m. Der Grund für die Verkürzung besteht darin, dass die Brücke über das Wittgendorfer Wasser nicht Bestandteil der öffentlichen Straße ist.
  1. 2. Dittelsdorf: Die Gemeindestraße „Viebig“ wird um 30 m verlängert. Die neue Gesamtlänge beträgt 673 m. Der Grund für die Verlängerung besteht darin, dass die Brücke über das Dittelsdorfer Wasser Bestandteil der öffentlichen Straße ist. Die Gemeindestraße wird bis zur Flurstücksgrenze verlängert.

Zittau, 20.10.2022 Berichtigung der Widmungsverfügungen

über die Fortschreibung der Straßenbestandsverzeichnisse von Wittgendorf und Dittelsdorf zu 2. Viebig nach Berichtigung zu 1. Zufahrt zu Hauptstraße 13–17 vor Berichtigung zu 1. Zufahrt zu Hauptstraße 13–17 nach Berichtigung zu 2. Viebig vor Berichtigung Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Zittau hat am 22.09.2022 die nachstehenden Änderungen der Friedhofsgebührenordnung vom 02.06.2022 beschlossen und erlässt folgenden Nachtrag:

Artikel I

§ 7 Gebührentarif

A Benutzungsgebühren I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten 3. Erbgrabstellen

  1. 3.2. für Urnenbeisetzungen
  2. 3.2.1. Doppelgrabstellen mit Einfassung 512,00 €

Artikel II

Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Nachtrag vom 01.09.2022 zur Friedhofsgebührenordnung für den Frauenfriedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Zittau vom 02.06.2022

Bekanntmachungen 6 Zittauer Stadtanzeiger, 15.11.2022 Aufruf an alle örtlichen Vereine, Veranstalter und Kulturanbieter

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, liebe Kulturanbieter,

dank der Initiativen vieler Akteure, Vereine und Einrichtungen war es 2022 wieder möglich, ein vielfältiges kulturelles Angebot sowohl unseren Einwohnern als auch den Gästen der Stadt anzubieten.

Jetzt gilt es bereits, die Veranstaltungen für das Jahr 2023 zu planen, zu organisieren und terminlich abzustimmen – gemeinsam mit Ihnen wollen wir auch für das kommende Jahr einen Kulturjahresplan erstellen. Ziel ist es, allen Bürgern der Stadt und Umgebung, aber auch den kurzfristig planenden Vereinen und Initiativen mit dem Jahresplan einen langfristigen Überblick zu geben. Erste Planungsvorbereitungen laufen bereits. Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen, um den Plan so vollständig wie nur möglich zu gestalten und Überschneidungen von Veranstaltungen zu vermeiden.

Wir bitten deshalb um Übermittlung aller schon feststehenden kulturellen Veranstaltungstermine für das Jahr 2023, möglichst bis zum 15. Dezember 2022, an

Stadtverwaltung Zittau Kulturreferat Markt 1 02763 Zittau

E-Mail: [email protected]

unter Angabe der Art und des Inhalts, Ort und Datum, sowie der Veranstaltungszeit.

Schön wäre es, wenn Sie uns in der darauffolgenden Zeit über Veränderungen oder neue Termine informieren.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter: 03583 752-140 oder 752-203.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

Wiepke Steudner Leiterin Kulturreferat Bekanntmachung über Widerspruchsrechte bei Datenübermittlungen nach Bundesmeldegesetz

Jeder Einwohner der Stadt Zittau hat nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes gegenüber der Meldebehörde die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen bzw. diese per ausdrücklicher Einwilligung erst zu ermöglichen.

Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an

▪ Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung;

▪ Mandatsträger, Presse oder Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung von Alters- oder Ehejubiläen;

▪ Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen;

▪ öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Dies betrifft Familienangehörige eines Mitgliedes einer öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft, die keiner oder einer anderen öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Familienangehörige sind der Ehegatte und minderjährige Kinder;

▪ das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zwecks Übersendung von Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden.

Nur mit Einwilligung darf die Meldebehörde Daten übermitteln zu Zwecken ▪ der Werbung ▪ des Adresshandels.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. Die Bearbeitung erfolgt kostenfrei.

Die Stadt Zittau hält auf ihrer Homepage unter der Rubrik „Bürgerservice/Formularcenter/Pass- und Meldewesen“ das Formular „Widerspruch und Einwilligung zur Datenweitergabe“ bereit, welches Sie entsprechend nutzen können.

Ullrich, Referatsleiter Gewerbe, Pass- und Meldewesen Schließzeiten des Referates Pass- und Meldewesen wegen Programmumstellung im Dezember

Das Referat Pass- und Meldewesen (Einwohnermeldeamt) ist vom 7. bis 16.12.2022 wegen Programmumstellung geschlossen. In diesem Zeitraum können Anliegen jeglicher Art nicht bearbeitet werden. Vom 19.-23.12.2022 ist das Referat wieder geöffnet. Zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr hat die Verwaltung geschlossen.

Bitte prüfen Sie deshalb rechtzeitig, ob Sie in diesem Zeitraum ein Anliegen an das Referat haben, z.B. wegen Neubeantragung eines Personaldokumentes. Vereinbaren Sie für diese Fälle entsprechend frühere Termine.

Terminvereinbarungen sind wie folgt möglich:

▪ E-Mail: [email protected] (Bitte eine Telefonnummer zum Rückruf angeben)

▪ Telefon: 03583 752-448 oder -449 (Montag bis Freitag bevorzugt von 08 bis 09 Uhr)

Ullrich, Referatsleiter Reparaturarbeiten am Spielplatz im Westpark

Der Spielturm auf dem Spielplatz „Zur Birke“ im Westpark wurde im Oktober/ November instandgesetzt. Zittauer Laubwochen

Die Stadtverwaltung Zittau und die Städtische Dienstleistungs-GmbH Zittau führen in diesem Jahr erneut eine Laubsammelaktion durch. Noch bis 28. November 2022 können Bürgerinnen und Bürger das bei der Gehwegreinigung in Zittau anfallende Herbstlaub der zahlreichen Straßenbäume wieder kostenlos auf dem Betriebshof der SDG Zittau am Villingenring 8 abgeben.

Die Annahme erfolgt im oben genannten Zeitraum zu folgenden Zeiten:

Mo von 09.30-12.00 Uhr Do von 13.00-16.00 Uhr

Fraktionsbeiträge Zittauer Stadtanzeiger, 15.11.2022 7 Aus dem Zittauer Stadtrat CFG

Gern hätten wir, wie gewohnt, an dieser Stelle Sie aus unserer Perspektive zu Themen aus dem Stadtrat der vergangenen Stadtratssitzung informiert. Leider ist aufgrund der kurzfristig mitgeteilten verfügbaren Zeitschiene bis zur Abgabe des Textes uns dies nicht möglich. Wir praktizieren innerhalb der Fraktion eine Teamarbeit, welche eine weitestgehend gemeinsam (abgestimmte) verfasste Information zum Ziel hat. Da diesmal nur die Zeit vom Ende der Stadtratssitzung bis zum nächsten Morgen 09.00 Uhr nach der Stadtratssitzung verfügbar ist, ist dies in der gewollten Qualität nicht leistbar. Sofern Sie zu den Inhalten aus der Stadtratssitzung vom 03.11.2022 Fragen an uns haben, sprechen Sie uns bitte an, schreiben Sie uns.

Für die Advents- und Weihnachtszeit wünschen wir Ihnen und allen Menschen Segen, Ruhe und den Frieden, welchen wir uns in dieser besinnlichen Zeit erhoffen.

Ihre [email protected]

ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND

Fadenscheinige Feigenblattpolitik!

Am 29.09.22 zeigte die Fraktion DIE LINKE ihr wahres Gesicht! Durch eine Enthaltung verschaffte sie den bekannten System-Fraktionen Zkm und CFG die gewünschte Mehrheit für die Erhöhung der Elternbeiträge für Zittaus Kitas und Horts. Der Protest aus den eigenen Reihen war augenscheinlich ebenso groß wie berechtigt!

Um so lächerlicher ist nun der Versuch, sich ein Feigenblatt vor die soziale Inkompetenz zu halten! DIE LINKE brachte mit Hilfe der neuen Koalitionspartner CFG und Zkm am 03.11. einen Antrag ein, den es so gar nicht braucht! Stadtwerke und Wohnungsbaugesellschaft Zittau sollen Recht und Gesetze einhalten! Man traut seinen Augen & Ohren nicht!

Den Geschäftsleitungen soll der „sozialverträgliche“ Umgang mit deren Kunden vorgeschrieben werden. Grundtenor: „Vertragskündigungen, Liefersperren und Zwangsräumungen müssten absolutes Ultima Ratio sein“.

Das ist eine Unverschämtheit und ein Schlag ins Gesicht eines jeden Geschäftsführers! Das sagen wir, die AfD dazu! Denn eben genau so arbeiten die Geschäftsführungen schon seit vielen Jahren zur vollen Zufriedenheit aller! Und genau das ist längst Recht und Gesetz im Lande!

So sinnfrei wie frech dieser Antrag ist, so offensichtlich ist sein Zweck! DIE LINKE wie auch CFG und Zkm wollen ihr unsoziales Image übertünchen.

Nicht mit uns! Wir öffnen Ihnen die Augen!

Ihre AfD-Fraktion

ZITTAU KANN MEHR E.V.

Im März dieses Jahres hat der Zittauer Stadtrat bekanntermaßen Frau Hänel als neue Kämmerin unserer Stadt bestellt. Dass dies eine gute Entscheidung war, wurde jetzt bereits sehr deutlich. So hat unsere neue Kämmerin erstmalig den Stadtrat auf völlig „neue Wege“ geführt: In unserer jüngsten Sitzung haben wir mit deutlicher Mehrheit einen so genannten Eckwertebeschluss verabschiedet. Wichtigste Neuheit: Es wurden mehrere Budgets beschlossen, innerhalb derer die Stadtverwaltung in ihren Ämtern bereits ab dem 1. Januar 2023 schon vor Gültigwerden des Haushalts-

Die Beiträge auf dieser Seite werden gemäß Beschluss des Stadtrates inhaltlich von den Stadtratsfraktionen entsprechend der Redaktionsrichtlinie verantwortet. Sachliche Fehler und Falschaussagen werden von der Stadtverwaltung nicht korrigiert. Redaktionsschluss für diese Seite: 4.11.2022 beschlusses 2023 agieren kann. Die jeweiligen Budgets wurden hierbei mit kurz- und mittelfristigen Zielen verknüpft und unterstreichen den Weg von Oberbürgermeister Zenker, den Amtsleitungen auch deutlich mehr Eigenverantwortung zu übertragen. Der Eckwertebeschluss setzt die wichtigsten Grundpfeiler im Ergebnishaushalt und für die Investitionen in 2023 und ermöglicht damit deutlich schneller als bisher üblich die Handlungsfähigkeit der Stadt fürs kommende Jahr in den unabweisbaren und dringlichsten Aufgaben, wie auch im engen Rahmen für freiwillige Aufgaben. Wir danken der Kämmerin für diese Strategie und ihrem Team im Amt für Finanzen sowie allen anderen Beteiligten der Verwaltung für die intensive Vorarbeit zu dieser Vorlage und der Umstellung der Haushaltsplanung auf transparente Budgets. Dies wurde von den Fraktionen CFG, Linke und natürlich auch von ZKM mit eindeutiger Zustimmung gewürdigt.

DIE LINKE.

Links wirkt: Erstmals fraktionsübergreifender Beschlussantrag von CFG, ZKM und Die Linke

Der Oberbürgermeister sollte beauftragt werden, in den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung auf eine Vermeidung von Kündigungen wegen Zahlungsausfall aufgrund gestiegener Energiepreise hinzuwirken und stattdessen in diesen Fällen andere, sozialverträgliche Lösungen angestrebt werden. Mit 9 Ja- und 9 Nein-Stimmen wurde der Beschlussantrag abgelehnt. Es ist trotzdem ein Hoffnungszeichen. Wir werden uns weiter für soziale Gerechtigkeit einsetzen.

Links wirkt! DIE LINKE im Stadtrat Zittau – Ihre soziale Alternative!

Kultur 8 Zittauer Stadtanzeiger S t ä d t i s c h e M u s e e n Z i t t a u Max Langer ist sicher einer der spannendsten und populärsten Künstler aus der Oberlausitz. Das Interessante ist, dass er sowohl bei Kunstkennern als auch bei „normalen Menschen“ anerkannt war und ist. Bei den Oberlausitzern ist es die liebevolle Interpretation der Landschaft, der Umgebindehäuser und natürlich der Menschen, die überzeugte. Bei den Kennern ist es die Ungebundenheit Langers und die Tatsache, dass man ihn nicht wirklich verorten kann. Unabhängig, nicht einer „Schule“ oder einer Ideologie zuzuordnen, dabei technisch und künstlerisch hervorragend, sprühend von Ideen und Einfällen. In Zittau sind nun über 120 Werke Langers zu sehen, viele weitere erwarten die Besucher in Herrnhut (Heimatmuseum), Eibau (Faktorenhof) und in Ostritz (Heimatmuseum. Bis zum 16.4.23 (in Eibau nur bis 19.3.23). In Oderwitz, seinem langjährigen Wohn- und Schaffensort, werden im Frühjahr 2023 Veranstaltungen durchgeführt werden. Ein besonderes Erlebnis war die Vernissage, die mit einem Höhepunkt aufwartete: Der Liedermacher Gerhard Schöne spielte die anrührenden Lieder „Nachbarsmädchen Ingrid“ und „Manchmal sagt der Opa Sachen“, für die er sich an Bildern Max Langers inspirierte. Er war auf sie in der legendären Publikation „Mein Lausitzer Guckkasten“ von 1979 gestoßen. Darin sind Gedichte von Manfred Streubel Bildern Langers in kongenialer Weise gegenübergestellt. Viele der Bilder aus dem „Guckkasten“ sind nun in den aktuellen Ausstellungen zu sehen. Sie stammen zu großen Teilen aus dem Nachlass Max Langers und aus den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden. Zahlreiche davon wurden für die Ausstellungen restauriert. Möglich war das durch umfangreiche Förderungen durch die Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien, dem Freistaat Sachsen sowie dem Wirtshaus zum Alten Sack in Zittau. Wir danken den Leihgebern und Förderern für die Unterstützung und hoffen auf viele Besucher! Max-Langer-Ausstellung läuft! Gerhard Schöne mit dem Bildnis des Nachbarmädchens Ingrid (Museum) Hinweise auf Veranstaltungen finden sich hier im Stadtanzeiger oder auf www.museum-zittau.de. Sohn Roland Langer vor seinem Kinderporträt (Museum) Blick in die Ausstellung, Auftakt (René Pech)

Kultur Zittauer Stadtanzeiger 9 Blick in die Ausstellung, Hinterglasmalerei (René Pech)

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1 0 Informationsblatt THEMEN IN DIESER AUSGABE:

• Neue Erreichbarkeit im Gemeindeamt Hirschfelde • Hirschfelder Weihnachtsmarkt und traditionelle Weihnachtsausstellung • Hirschfelder Marktplatz bekommt eine Krokuswiese • Einwohnerversammlung in Dittelsdorf • Pyramidenschieben & „Weihnachtlichtes Treiben“ in Dittelsdorf • Hartau hat einen Palast • Traditioneller Weihnachtsmarkt in Schlegel • Hofweihnacht in Hartau IN DIESER AUSGABE: OT Hirschfelde OT Dittelsdorf OT Wittgendorf OT Eichgraben OT Pethau OT Hartau OT Schlegel Termine Kirche Anzeigen Neue Rufnummern für die Außenstelle Hirschfelde Seit den Sommermonaten dieses Jahres ist auch die Außenstelle Hirschfelde an das zentrale Verwaltungstelefonnetz angeschlossen und hat nun neue Telefonnummern erhalten. Damit sind jetzt die städtischen Ämter in Hirschfelde unter der zentralen Zittauer Vorwahl 03583 752 xxx erreichbar. Die alten Nummern verlieren damit ihre Gültigkeit.

Alle Erreichbarkeiten und Aufgabengebiete der Ämter der Stadtverwaltung können unter

https://zittau.de/de/buergerservice/aemteruebersicht

eingesehen werden. Foto: D. Köhler

Aktuelle Telefonnummern in der Rosenstraße 3, Hirschfelde, 02788 Zittau

EB Kommunale Dienste Bauhof Dieter Scheunig (Leiter) Telefon: 03583 752-260 Anke Hüppler Telefon: 03583 752-261

Geschäftsstelle Ortschaften, Bürgerbüro Gabriele Meeder Telefon: 03583 752-263

Referat Liegenschaften Marlies Tannert Telefon: 03583 752-264

Archiv Jutta Rothmann Telefon: 03583 752-265

Ortsbürgermeister Bernd Müller Telefon: 03583 752-267

Unter der Fax-Nr. 03583 752-269 erreichen Sie alle Ämter. Kultur in Zittau 31. Jahrgang, Nr. 352 Dienstag, 15.11.2022 Zittauer Ortschaften Informationsblatt zittau.de

Uns gibt es noch! Zum Hirschfelder Weihnachtsmarkt am 1. Advent

Nach zwei Jahren bedingter Pause durch Corona sind wir wieder da und erwarten Besucher zur traditionellen Weihnachtsausstellung. Diesmal nicht wie gewohnt im ehemaligen Hotel Rieger, sondern im Gemeindeamt Hirschfelde, Rosenstraße 3 im großen Sitzungssaal; Eingang über dem Seiteneingang des Gebäudes.

Öffnungszeiten: 26.11.2022 von 14-18 Uhr 27.11.2022 von 14-18 Uhr

Wir möchten auf diesem Weg alle Besucher des Hirschfelder Weihnachtsmarktes recht herzlich einladen, bitte besucht unsere Ausstellung.

Des Weiteren sind wir immer mittwochs ab 14 Uhr bis ca. 19.30 Uhr in unserem Vereinsgebäude in 02788 Hirschfelde, Bahnhofsiedlung 1, neben dem Bahnhof der Regionalbahn. Alle, die sich für die Modelleisenbahn begeistern können, sind willkommen.

[email protected] www.modellbahn-hirschfelde.de Hirschfelde Informationsblatt 1 1 Mittwoch, 17.11., 19 Uhr im Gemeindeamt Hirschfelde Ab 18.30 Uhr findet eine Bürgersprechstunde statt.

Erreichbarkeit Ortsbürgermeister Tel.: 03583 752-267 E-Mail: [email protected] Sitzung des Ortschaftsrates H i r s c h f e l d e Arbeitskreis Geschichte Eine Krokuswiese entsteht

Vereinsarbeit mal etwas anders. Seit vielen Jahren ist der Arbeitskreis Geschichte im ehemaligen Hotel Rieger am Hirschfelder Marktplatz tätig. Wir haben nun einen kleinen Farbtupfer im Zentrum des Ortes gesetzt. Vor dem Haus befindet sich eine Wiesenfläche. Auf dieser wurden jetzt 500 Krokuszwiebeln in die Erde gebracht. Wir hoffen auf eine gute Entwicklung, und freuen uns schon, wenn sicherlich im nächsten Frühjahr eine bunte Krokuswiese am Markt die Einwohner und Gäste begeistert.

Wilfried Rammelt Fotos: AK Geschichte Dankeschön-Ausfahrt zur Neißequelle

Einige Jahre Vorbereitung haben wir gebraucht, um die Ausstellung über das Neißetal in der gezeigten Form zu realisieren. Der Arbeitskreis Geschichte hat am 25.09. zu einer Dankeschön-Veranstaltung eingeladen. Natürlich spielte die Foto: AK Geschichte Neiße da eine zentrale Rolle. Helfer und Mitglieder des Geschichtskreises traten am Sonntag, dem 25. September im gecharterten Bus von Grimm-Reisen die Reise zur Neißequelle an. Begleitet von Reiseleiter Ingolf Sperling ging es zunächst auf den „Balkon“ von Jablonec/Gablonz (CZ) zum gemeinsamen Mittagessen. Hier befindet sich das Restaurant und Hotel Petrin. Eine tolle Aussicht auf die Stadt, die umliegenden Berge sowie die Talsperre wurde von bestem Wetter belohnt. In geringer Entfernung befindet sich die Neißequelle. Mit dem Bus erreichten wir nach einem vorzüglichen Mittagessen in kurzer Zeit die Quelle der Lausitzer Neiße. Sie entspringt in Nova Ves. Ein Spaziergang an den ersten Metern des Flusses, der hier noch ein kleines Bächlein ist, sowie Erinnerungsfotos rundeten diesen Besuch ab. Im Wesentlichen folgten wir im Anschluss mit dem Bus den Neißeverlauf. Eine Besonderheit erwarte uns noch versteckt in einer abgelegenen Siedlung in der Nähe von Machnin. Hier befindet sich eine Schwebefähre über die Neiße. Das ist eine Art Lift, der waagerecht fährt. Eine Kabinenfähre, die uns trockenen Fußes von einem Flussufer ans andere bringt. Man muss nur einsteigen und dann so lange an dem Seil ziehen, bis man durch eigene Muskelkraft dorthin gelangt, wohin man möchte. Man sollte auch wissen, dass auf der ganzen Welt nur 20 Brücken dieser Art gebaut wurden, von denen nur noch acht in Betrieb sind. Hirschfelder Modellbahnverein e.V. Immer an der Neiße entlang gelangten wir über Hrádek nad Nisou nach Hirschfelde. Herzlichen Dank an Ingolf Sperling für die Informationen auf der Reise. Ein schöner Tag ging am späten Nachmittag zu Ende.

Wilfried Rammelt

Dittelsdorf, Wittgendorf 1 2 Informationsblatt Es ist wieder soweit! Der Heimatverein Dittelsdorf e.V. lädt ein zum

  1. 18. Dittelsdorfer „Weihnachtlichen Treiben um die Schullinde“ „Am Angel“

Unser Treiben beginnt am 4. Dezember 2022, um 15.00 Uhr.

Es besteht die Möglichkeit, unser weihnachtlich geschmücktes Vereinshaus „Al-Vereinsleben

Der Heimatverein Dittelsdorf e.V. und der Kindergarten „Schwalbennest“ lädt auch in diesem Jahr wieder zum Pyramidenanschieben ein. Wir treffen uns am Donnerstag, dem 24.11.2019, ab 16.00 Uhr zum Anschieben der Märchen-Pyramide, am Kindergarten „Schwalbennest“ in Dittelsdorf. D i t t e l s d o r f Dienstag, 15.11., 18.00 Uhr im Vereinshaus „Alte Schule“ mit Einwohnerversammlung (Fragestunde) Gäste: Oberbürgermeister Thomas Zenker und Leiter des EB Forstwirtschaft und Kommunale Dienste, Dieter Scheunig

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Erreichbarkeit Ortsbürgermeister Tel.: 035843 29096 E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten der Bibliothek

Vereinshaus „Alte Schule“ dienstags 15.30-18.00 Uhr Sitzung des Ortschaftsrates

Neigt sich das Jahr zu Ende, kurz vor der Jahreswende, wenn Weihnacht im Kalender steht, sich in Dittelsdorf alles um das „Weihnachtliche Treiben“ dreht. Der Weihnachtmann mit seinem Gefolge, kommt uns dann besuchen, bringt Geschenke, will kosten Kuchen und Getränke. te Schule“ mit Bastelmöglichkeiten für die Kinder und die Kaffeestube zu besuchen. Weiterhin laden wir zu einem kleinen Programm mit weihnachtlichen Weisen, mit HerrMann`s Wirtshaus-Musik und den „Lustigen Noten“ ein.

Für das leibliche Wohl wird in bewährter Weise gesorgt. Wir erwarten Sie zu einem gemütlichen Nachmittag.

Christian Schäfer, Vorsitzender Mittwoch, 23.11., 19 Uhr Versammlungsort und Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Erreichbarkeit Ortsbürgermeister Tel.: 035843 20876 Mobil: 0172 4947631 E-Mail: [email protected] Sitzung des Ortschaftsrates W i t t g e n d o r f Dorf- und Jugendverein Wittgendorf e.V. 47. Skatturnier

Es lädt ein der Dorf- und Jugendverein Wittgendorf e.V. zum

Herbstturnier in den Jugendklub am 18.11.2022, 19 Uhr

Gespielt wird ein Tisch mit 36 bzw. 48 Spielen bei einem Einsatz von 5 €. Wir wünschen allen ein gutes Blatt und viel Erfolg. Foto: Christian Schäfer Foto: Christian Schäfer

Eichgraben, Pethau Informationsblatt 1 3

Anzeigen » [email protected] • fon 03583/77555880 oder 0152/06943541 Sitzung des Ortschaftsrates E i c h g r a b e n Dienstag, 13.12., 19.30 Uhr Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

jeden 2. Dienstag im Monat, 18-19 Uhr im Büro des Ortsbürgermeisters, Gemeindezentrum, Olbersdorfer Str. 11

Erreichbarkeit Ortsbürgermeister Tel.: 03583 680866 E-Mail: [email protected] Integratives Kinderhaus Waldhäusl Waldhäusl-Kinder haben sich sehr gefreut …

es ist nun schon eine schöne Tradition geworden, dass die Eichgrabener Waldhäusl-Kinder die Erntegaben der Wittgendorfer Kirchgemeinde erhalten. Und es ist jedes Jahr eine neue, große Freude. Voller Bewunderung, was so alles auf Feld und Flur, in den Gärten oder am Wegesrand gewachsen ist. Wie groß und wunderschön die Früchte des Herbstes aussehen … voller Bewunderung und Dankbarkeit nehmen die Kinder die Gaben an. Nachdem sie geholfen haben, das Auto zu leeren, sich mit einem Herbst-Lied und einer kleinen Bastelei bedankten, ging das Staunen über die Früchte weiter. Dann wurde eine große Herbstausstellung im Flur hergerichtet. Immer wieder zieht es die Kinder an die Ausstellung. Den Eltern wird berichtet, was sie schon darüber gelernt haben. Wie riechen die Früchte? Wie fassen sie sich an, sind sie schwer oder leicht? Andere Lernmomente können die Kinder in den Folgetagen machen. Fühlen mit verbunden Augen - erkennt ihr die Frucht? Verkosten mit verbunden Augen – erschmeckt ihr die Frucht? Und so hat schon manches kleine Zwiebelstückchen eine Kinderzunge erreicht … Für die Wahrnehmungsschulung sind es immer wieder abwechslungsreiche Lernmomente.

Uns ist es ein Herzensbedürfnis, der Wittgendorfer Kirchgemeinde ein großes Dankeschön zu schicken, auch dafür, dass sie gerade uns immer wieder mit den Gaben vom Erntedankfest erfreuen. Die Kinder danken es auf ihre Weise, wir Mitarbeiter erfreuen uns über die Abwechslung und am Ende wird in unserer Küche alles verwertet und den Kindern kann ein leckeres, frisches Mahl gezaubert werden. Ihnen, liebe Kirchenmitglieder, danken wir für Ihre Liebe und Güte.

Herzlichst die Kinder vom Waldhäusl Kinderhaus mit dem Team Montag, 28.11., 18.30 Uhr im Büro des Ortschaftsrates, Alte Schule zu Pethau, Hauptstraße 28

Zu Beginn der Sitzung findet eine Bürgersprechstunde statt.

Erreichbarkeit Ortsbürgermeister Tel.: 03583 512413 E-Mail: [email protected] Sitzung des Ortschaftsrates P e t h a u

1 4 Informationsblatt Mittwoch, 14.12., 19 Uhr im Zimmer der Ortsbürgermeisterin, Gemeindeamt Hartau

Ab 18.30 Uhr findet eine Bürgersprechstunde statt.

Erreichbarkeit Ortsbürgermeisterin Tel.: 0162 4445274 E-Mail: [email protected] H a r t a u

Öffnungszeiten der Bibliothek Dreiseitenhof, Untere Dorfstraße 8 dienstags, 15-17 Uhr Sitzung des Ortschaftsrates Hartauer Geschichte und Geschichten Vor 60 Jahren

In der langen Reihe Hartauer Gemeindevorstände bzw. Bürgermeister (ab 1924), in fast 160 Jahren Eigenständigkeit, war Marta Sieglinde Heinsch die 23., übrigens die einzige Frau. Sie wurde am 30. Mai 1916 in Neugebhardsdorf Krs. Lauban (jetzt Polen) als Tochter des Bäckers und späteren Landwirt Clemens Heinsch und seiner Ehefrau, der Näherin und Schneiderin Minna, geb. Tischer, geboren. Marta hatte zwei Brüder, Alex und Max, und zwei Schwestern, Hedwig und Margarete. Der Vater war im Ersten Weltkrieg 1916 bei Verdun gefallen, die Mutter heiratete 1920 wieder und hieß danach Berndt. Im Sommer 1927 brannte das elterliche Anwesen durch Blitzschlag nieder, daraufhin kauften die Eltern im Jahr darauf einen Bauernhof in Wigandsthal.

Von 1922 bis 1930 besuchte Marta die Volksschule, bekam aber danach infolge der allgemeinen Arbeitslosigkeit keine Lehrstelle. Sie arbeitete deshalb zu Hause in der Landwirtschaft. Im September 1932 ging sie nach Zittau, wo sie in der Neustadt-Küche das Kochen erlernte. Ab Mai 1933 arbeitete Marta ein Jahr im Lebensmittelgeschäft Schreier, Löbauer Straße, als Haus- und Geschäftshilfe, danach für ein Jahr auf dem elterlichen Hof. Nach einer nur kurzen Zeit nochmals in der Neustadt-Küche, war sie ab 1. August 1935 bis zum 15. Juli 1946 in der Fleischerei Schwerdtner in Niederoderwitz beschäftigt. Anschließend arbeitete sie bis zu seiner Auflösung am 15. Januar 1948 im Umsiedlerlager Niederoderwitz, erst als stellvertretende Leiterin, später als Materialverwalterin. Danach war Marta bis 4. Oktober 1950 in einer Konsum-Verkaufsstelle im Ort beschäftigt. Von Oktober bis September 1952 war sie beim Rat der Gemeinde Niederoderwitz als Sachbearbeiterin Landwirtschaft angestellt, danach 10 Jahre bei der SED-Kreisleitung im gleichen Bereich. Am 2. November 1962, vor 60 Jahren, wurde Marta Heinsch zur Bürgermeisterin von Hartau vorgeschlagen und gewählt. Diese Aufgabe war ihr am Anfang nicht leicht gefallen. Sie kritisierte später, keine Anleitungen bekommen zu haben. Nach einigen Jahren ihrer hiesigen Tätigkeit bekam sie zunehmend gesundheitliche Probleme. Bei einer Aussprache im Mai 1968 beim Rat des Kreises erklärte sie, nicht mehr in der Lage zu sein, dieses verantwortungsvolle Amt weiter ausüben zu können und trat zum 30. November 1968 zurück. Bei einer Gemeinderatsversammlung am 5. Dezember wurde Marta verabschiedet und ihr für ihre gute Arbeit gedankt. Während ihrer Tätigkeit in Hartau wohnte sie in der Nr. 120 (jetzt Waldstr. 2), danach zog sie nach Ebersbach, wo sie kurz darauf Gerhard Herrmann heiratete, und wo sie am 13. April 1981 kinderlos verstarb. Marta Heinsch trat am 30. Januar 1946 in die KPD ein, die dann in der SED aufging. In der Nazi-Zeit war sie politisch nicht aktiv gewesen. Bis 1961 war sie Gemeindevertreter und auch Ratsmitglied in Niederoderwitz. In dieser Zeit besuchte sie die Verwaltungs-schule Frankenberg, das Institut für Politische Leiter Liebenwalde und die Bezirksparteischule Dresden. 1959 wurde sie mit der Verdienstmedaille der DDR ausgezeichnet.

Eckehard Gäbler Hartau

Informationsblatt 1 5 Hartau, Schlegel Mittwoch, 14.12., 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Schlegel Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

jeden 1. Dienstag im Monat, 17-18 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Schlegel und nach Vereinbarung

Erreichbarkeit Ortsbürgermeister Tel.: 035843 20614 E-Mail: [email protected] Sitzung des Ortschaftsrates Kindertagesstätte Spatzennest Neues aus dem Spatzennest

In den letzten Monaten ist viel passiert bei den Spatzen in Schlegel. Wir begrüßen Arne und Lina als neue Kinder bei uns im Kindergarten. Außerdem freuen wir uns mit Tom und Kassandra über Verstärkung in unserem Team.

Wir bedanken uns recht herzlich bei Herrn Seifert, Herrn Arnold, Herrn Kregel & Herrn Kohl für die Geburtstagszuwendungen, sowie bei Herrn Saß & Familie Fritsche für die Feuerwehr-Überraschung am Kindertag. Auch unser Gartenfest, das in diesem Jahr endlich wieder stattfinden konnte, wäre ohne die tolle Unterstützung nicht möglich gewesen. Deshalb ein großes Dankeschön an alle Eltern & Helfer, Frau Beckert mit der Kinderband „Lustige Noten“, die Freiwillige Feuerwehr Schlegel, MS Menüservice Hagenwerder und an den Ortschaftsrat für die Zuwendung. Außerdem möchten wir uns noch bei Frau Hirsch und Frau Rieger für die Durchführung des Erntedankfestes bedanken.

Am 25.11.2022 ziehen unsere Kinder wieder mit der Plätzelfuhre durchs Dorf. Wir freuen uns sehr und hoffen auf einen guten Verkauf.

Das Team der Kita Traditionsverein Schlegel e.V. Weihnachtsmarkt

Am Sonntag, dem 3. Advent, also am 11.12.2022, findet in Schlegel am Dorfgemeinschaftshaus wieder unser traditioneller Weihnachtsmarkt statt. Ab 14 Uhr gibt es im Saal ein buntes Programm und ein Kaffeekonzert der Schlegler Blaskapelle bei leckeren Plätzchen und Stollen. Heimische Händler bieten im gemütlichen Ambiente ihre Waren an. Gegen 16 Uhr wird der Weihnachtsmann unsere Jüngsten besuchen. Eine große Weihnachtstombola wird unser Weihnachtsengel durchführen. Natürlich ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt.

Auf euer Kommen freut sich der Schlegler Traditionsverein e.V. S c h l e g e l Gaiatreeschool e.V. Hawa Mahal - Hartau hat einen Palast

Wenn jetzt morgens die Sonne im Birkenhof Ashram in Hartau aufgeht, glaubt man sich im Märchen aus „1000 und einer Nacht“ wieder zu finden. Im wahrsten Sinne des Wortes ist hier ein solches wahr geworden. Das HAWA MAHAL, der Palast der Winde, wie ich ihn oft im indischen Jaipur bestaunen konnte, schmückt nun die Ostfassade des Yoga Ashrams. Neben dem Taj Mahal ist er das wichtigste Bauwerk Indiens und gehört zum Weltkulturerbe. Aber nicht damit sich die Besucher und Teilnehmer der Yogakurse, wie der muslimische Harem der Maharadschas, dahinter verstecken können, sondern als Einladung zum gemeinsamen Yoga üben. Schon von weitem ist das kräftige Rot der Palastwand mit seinen orientalischen Türmchen und geschwungenen Bögen zu bestaunen und macht Lust auf mehr. „Das ist euch super gelungen“ oder „eine echte Bereicherung für Hartau“, hörte ich häufig in den letzten Tagen. Das Kompliment gebe ich gern an die Künstler Rico, Stephan und Felix weiter, die im Rahmen eines Kunst- & Klangfestivals den Birkenhof in auffallend gelb-orangenem Licht erstrahlen ließen, während sie mit ihren Flaschen nur so wedelten und nicht nur Farben an die Wand, sondern auch gute Stimmung versprühten. Beim Umrunden des Ashram können die Hartauer und ihre Gäste nun wahre Kunstwerke bestaunen. Da erstrahlt GANESHA, der elefantenköpfige Lieblingsgott Indiens auf der Südseite und Yogafiguren zeigen, was im Gebäude passiert. Im Zuge der Fassadengestaltung wurden auch die Fenster im Haus Shanti erneuert. Dank an die Firma Heinze & Co. GmbH aus Zittau für die tolle Zusammenarbeit. Ein Spaziergang am Wochenende lohnt sich, und bei der Gelegenheit kann man sich gleich nach den nächsten Kursen, Ausbildungen oder dem Kinder-und Seniorenyoga erkundigen sowie bei einem indischen Tee orientalisches Feeling genießen und sich gleich anmelden. Nach einer kurzen Winterruhe starten wir mit dem Frühjahres-Yoga-Semester im März 2023. Mehr Informationen auf unserer Internetseite www.birkenhofashram.org. Das Projekt wurde im Rahmen eines Kleinprojektes aus dem Regionalbudget gefördert.

Mike Narada Wohne, Leiter

1 6 Informationsblatt Termine Sie möchten die neue Waldpost, unser Mitteilungsblatt des Forstbetriebes der Stadt Zittau, zukünftig online lesen?

zittau.de Begegnungsstätte Hirschfelde

Vereinsarbeit und Ehrenamt geben zahlreiche Chancen, neue Menschen kennenzulernen, Freundschaften und Gemeinsamkeiten zu entdecken, gemeinsam (statt einsam) etwas zu erleben. Wir suchen helfende Hände, die auch hinter den Kulissen mitwirken möchten und uns z.B. gern im Büro aushelfen möchten. Sprechen Sie uns an.

In den kommenden Wochen möchten wir Sie herzlich zu folgenden Veranstaltungen in unserer Begegnungsstätte Hirschfelde einladen. Weitere Informationen (und ggf. Änderungen) finden Sie zeitnah auf unserer Facebookseite und Webseite.

Sträkelgruppe jeden Dienstag 14-18 Uhr

Seniorinnennachmittag Dienstag, 29.11.2022 um 14 Uhr Adventsausfahrt (Anmeldefrist bis 23.11.2022!)

Familiencafé des Dt. Kinderschutzbund OV Zittau mit der Familienbildung „Bunte Wege“ Thema: „Achtsamkeit im Advent“ Donnerstag, 08.12.2022 von 15.30-17.00 Uhr

Unsere Räumlichkeiten können auch noch kurzfristig für Weihnachtsfeiern, Klassentreffen, Familientreffen etc. gebucht werden.

Nun wünsche ich allen Lesern einen entschleunigenden Start in die anstehende Vorweihnachtszeit und freue mich auf ein Wiedersehen bei den letzten Treffen in diesem Jahr. Seien Sie unser Gast!

Jenni Sterz, Vorsitzende

Erreichbarkeit/Anmeldung unter: Mo-Mi 9-15 Uhr Landfrauenkreisverein Görlitz e.V. Zittauer Straße 29A 02788 Hirschfelde Telefon: 035843 25306 [email protected] Spieltag ist der

24.11.2022 um 17.30 Uhr

Gespielt wird in 2 Serien zu je 48 Spielen oder 2 Serien zu je 36 Spielen nach der internationalen Skatordnung ohne Spitze, aber mit deutschem Skatblatt.

Spieleinsatz: 6 € bei 100 % Ausschüttung Verlustgeld: 1. bis 3. verlorenes Spiel 0,50 €, ab dem 4. verlorenen Spiel 1 €

Den Wanderpokal erhält der/die Spieler/in, welcher 3-mal in Folge das Turnier gewinnt oder 4-mal insgesamt.

Austragungsort ist die Gaststätte „Grüne Aue“, Dorfstraße 55, 02784 Dittersbach.

Weihnachts-Preisskat

Der SC Grenzbuben Hirschfelde lädt alle Skatfreunde herzlich zum Weihnachts-Preisskat am

Samstag, dem 10.12.2022 um 10 Uhr ein!

Gespielt wird in 2 Serien zu je 48 Spielen oder 2 Serien zu je 36 Spielen nach der internationalen Skatordnung ohne Spitze, aber mit deutschem Skatblatt.

Spieleinsatz: 10 € bei 100 % Ausschüttung Verlustgeld: 1. bis 3. verlorenes Spiel 0,50 €, ab dem 4. verlorenen Spiel 1 €

Austragungsort ist die Gaststätte „Grüne Aue“, Dorfstraße 55, 02784 Dittersbach. Hier wird zur Stärkung eine gutbürgerliche Küche angeboten.

Gut Blatt! Landfrauenkreisverein Görlitz e.V. SC „Grenzbuben“ Hirschfelde Abfuhrtermine

Gelbe Blaue

Tonne Tonne

Dittelsdorf 29.11. 07.12. Eichgraben 25.11. 17.11. Hartau 25.11. 30.11. Hirschfelde 02.12. 07.12. Drausendorf 02.12. 07.12. Rosenthal 02.12. 07.12. Pethau 02.12. 22.11. Schlegel 29.11. 07.12. Wittgendorf 12.12. 07.12.

Meldung von defekten Straßenlampen

Für die telefonische Meldung der defekten Straßenlampen in den nördlichen Ortsteilen Hirschfelde mit Drausendorf und Rosenthal, Dittelsdorf, Schlegel und Wittgendorf verwenden Sie bitte zukünftig die Telefonnummer 03583 752-261. Im Telefonat nennen Sie uns bitte die auf dem Aufkleber stehende Lampennummer. Vielen Dank. Die Aufkleber werden schrittweise erneuert.

Dieter Scheunig, Betriebsleiter Eigenbetrieb Forstwirtschaft und Kommunale Dienste

Kirche, Termine Kirche, Informationen Informationsblatt 1 7 Mitteilungen der Kirchgemeinden für Hirschfelde, Dittelsdorf, Schlegel, Wittgendorf Deutehoheit

Wer legt eigentlich fest, ob jemand ein Terrorist oder ein Freiheitskämpfer ist, die beide gelegentlich ähnliche Methoden anwenden? Wer erklärt wiederum, was böses Verhalten und andererseits was gut und angemessen ist? Blickwinkel und Perspektiven ändern sich: Jede Zeit hat ihre erklärten Feinde und ihre Definitionen von zu belohnenden und zu sanktionierenden Denk- und Handlungsmustern. Macht hat derjenige, der die Ereignisse deutend einordnen und festlegen kann. Im Mittelalter war das gefühlt die Kirche, wenngleich Staat und Kirche kaum zu trennen war. Denken wir nur an Martin Luther: Ketzer oder Heiliger? Oder nehmen wir den Hohepriester zur Zeit Jesu, der das Verhalten von Jesus Christus eigenmächtig als Gotteslästerung interpretierte und urteilend sprach: „Er hat Gott gelästert! Was bedürfen wir weiterer Zeugen? (Mt 26,65)“. Willkürherrschaft! Schändlich sind natürlich immer die, welche die aktuell dominierende Schicht in Frage stellen, aber nur solange, bis sich die Herrschaftsverhältnisse wieder geändert haben. Dann kann es passieren, dass als Verbrecher verurteilte, rehabilitiert und andere plötzlich geahndet werden. So sollte es nicht sein! Der Monatsspruch November legt hier den Finger in die Wunde: „Weh denen, die Böses gut und Gutes böse nennen, die aus Finsternis Licht und aus Licht Finsternis machen, die aus sauer süß und aus süß sauer machen! Jes 5,20“. Wer gegen beliebige Deutungen und Verdrehungen ist, braucht einen übergeordneten und absoluten Urteilsmaßstab: Gott und seine ewigen Gebote! Bei Ihm ist Sünde immer Sünde und eine Straftat stets eine Straftat, egal wie die aktuelle Zeit dies gerade auslegt. Richtig und falsch ändern sich bei Gott nicht! Wer Gott und seine Ordnungen aber beiseite schiebt, lädt Unrecht und Anarchie herzlich ein, was zu Chaos und zu Orientierungslosigkeit führt. Wer Gott abschafft, will selber Gott sein. Und menschliche Götter stürzen Land und Leute in den Untergang. Die Geschichtsbücher präsentieren dafür genug hässlicher Exempel. Möge der lebendige, allmächtige und einzige Gott uns davor bewahren!

Pfr. Martin Wappler Gottesdienste

Mi., 16.11., 10.00 Uhr Regionaler Buß- und Bettag-Gottesdienst in Dittelsdorf So., 20.11., 08.30 Uhr Ewigkeitssonntags-Gottesdienst in Wittgendorf So., 20.11., 09.00 Uhr Ewigkeitssonntags-Gottesdienst in Dittelsdorf So., 20.11., 10.00 Uhr Ewigkeitssonntags-Gottesdienst in Schlegel So., 20.11., 10.00 Uhr Ewigkeitssonntags-Gottesdienst in Hirschfelde So., 04.12., 10.00 Uhr Gottesdienst in Schlegel So., 04.12., 10.00 Uhr Gottesdienst in Wittgendorf So., 11.12., 08.30 Uhr Gottesdienst in Schlegel So., 11.12., 08.30 Uhr Gottesdienst in Hirschfelde

Erreichbarkeit

Pfarramt Dittelsdorf Telefon: 035843 25755 Fax: 035843 25705 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Di 09-11 Uhr und 15-17 Uhr Pfarramtsleiter: Pfr. M. Wappler, 03583 6963190 [email protected] Webseite: www.siebenkirchen.de Katholische Kirche St. Konrad Hirschfelde Vorführungen der mechanischen Weihnachtskrippe

Vom 1. Advent bis Mariä Lichtmess kann die mechanische Engelsberger Krippe besichtigt werden. Öffentliche Führungen finden jeweils an den Sonntagnachmittagen statt. Voranmeldungen sind an Pfr. Dittrich (Tel. 0162 917 99 49 oder [email protected]) zu richten. Ergänzt wird diese Attraktion durch die Ausstellung „Betlehem mitten in Böhmen“, in der weitere zwanzig Papierkrippen bestaunt werden können. Pilgerhäusl e.V. So 20.11., 08.30 Uhr Wort-Gottes-Feier Do 24.11., 08.30 Uhr Heilige Messe So 04.12., 08.30 Uhr Heilige Messe Do 08.12., 18.30 Uhr Roratemesse So 18.12., 08.30 Uhr Heilige Messe

Informationen 1 8 Informationsblatt Zum Start der Heizperiode: Sparsam Heizen, Schimmel vermeiden, Tipps für Effizienz und zur Kostenvermeidung in der Energiekrise

Der Sommer ist vorüber, die Temperaturen sinken: Die Heizperiode startet. Was in den Vorjahren ein routinierter Vorgang war, fordert in der Energiekrise von Verbraucher* innen einen wesentlich bewussteren Umgang mit Raumwärme und Warmwasserverbrauch. „Bei exorbitant gestiegenen Gaspreisen ist sparsames Verhalten gefragt, um die eigene Haushaltskasse nicht noch stärker zu belasten“, weiß Lorenz Bücklein, Energiereferent der Verbraucherzentrale Sachsen. „65 Prozent der sächsischen Haushalte heizen mit Gas. Aber auch beispielsweise Fernwärmekunden sollten beachten, dass für sie Wärme in den eigenen vier Wänden teurer wird.“ Raumwärme macht etwa 70 Prozent des Energieverbrauchs privater Haushalte aus, auf die Warmwasserzubereitung entfallen durchschnittlich 14 Prozent. Das Einsparpotenzial ist hier also besonders hoch. Gleichzeitig muss eine Auskühlung von Innenräumen verhindert werden, damit sich aufgrund der feuchtkalten Luft kein gesundheitsgefährdender Schimmel an Wänden und Fensternischen bilden kann. Wenn Verbraucher*innen folgende Tipps beachten, ist ein sparsamer Umgang mit der Heizenergie machbar:

Heizkörper-Thermostat bewusst einsetzen Thermostate ermöglichen, die Raumtemperatur zu regulieren. „Wir empfehlen 20 bis 22 Grad. Aber man sollte beachten, dass jedes Grad weniger den Energieverbrauch um etwa sechs Prozent verringert. Bei Abwesenheit ist eine Absenkung auf 16 Grad denkbar“, so Lorenz Bücklein. Programmierbare oder fernsteuerbare Thermostate helfen bei einer bewussten Steuerung. Sie können auch in Mietwohnungen einfach gewechselt werden.

Ehrenamtsplattform für den Landkreis Görlitz

Auf www.ehrensache.jetzt gibt es die Möglichkeit, online ein Ehrenamt zu finden, das zu den individuellen Interessen und zeitlichen Möglichkeiten passt. Das kostenfreie Angebot ist für alle sächsischen Landkreise und die Stadt Dresden nutzbar. Im Landkreis Görlitz sind auf www.lkgörlitz.ehrensache.jetzt zahlreiche Vereine mit einem Inserat dabei. Steffen Gärtner vom Zittauer Geschichts- und Museumsverein e.V., der schon Freiwillige fand, berichtet: „Unser Verein konnte bereits zwei Ehrenamtliche finden, die sich nun wöchentlich bei der Neuordnung unseres Archivs engagieren und sich in unsere Projekte zur Erforschung der Geschichte der Stadt Zittau und ihres Umlandes aktiv einbringen".

Freiwillige finden: Alle gemeinnützigen Organisationen, Vereine und Initiativen können ihre Einsatzstellen eintragen, entweder als dauerhafte Tätigkeit oder für die einmalige Unterstützung, zum Beispiel bei einer Tagesaktion oder Veranstaltung. Das Erstellen eines Inserates dauert nur wenige Minuten. Die Anmeldung über einen Account ist nicht nötig. Jedes Inserat wird durch das ehrensache.jetzt-Team inhaltlich und redaktionell geprüft und freigeschaltet. Das Inserat kann zusätzlich als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden, um es zum Beispiel als Plakat oder Flyer zu verwenden.

Ehrenamt finden: Naturschutz, Handwerk oder aktiv sein mit Kindern? Aus über 20 Handlungsfeldern kann auf der Plattform das Passende ausgewählt werden. Einfach mal stöbern und die vielfältigen Möglichkeiten entdecken oder konkret suchen mit Filtern für Ort, Interesse und Zeitbudget – beides ist möglich, um das persönliche Wunschehrenamt zu finden. Anschließend kann direkt mit der Einsatzstelle Kontakt aufgenommen werden.

Die Ehrenamtsplattform wurde von der Bürgerstiftung Dresden entwickelt. Das Sächsische Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Idee aufgegriffen, fördert die Einführung in allen sächsischen Landkreisen und setzt damit Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag um.

Für weitere Informationen steht die Koordinatorin Henriette Stapf als Ansprechpartnerin telefonisch unter 0151/54881936 oder per E-Mail an [email protected] gern zur Verfügung. Um mehr als zweieinhalb Jahre aufgrund der Lockdown-Maßnahmen verschoben, zeigt die Galerie Kunstlade jetzt die Ausstellung Gedanken- und Wortbilder“ von Isa Brützke aus Kubschütz. Darin präsentiert die Künstlerin verschiedene Facetten ihres Schaffens. Nicht nur zeigen sich, vor allem im Aquarell, ihre schönen malerischen Neigungen, wo eine leichte Pinselführung ins Auge fällt, mit der sie unterschiedliche, heimische wie südlichere Landstriche charakterisiert – farblich, flächig, atmosphärisch, großzügig und sparsam gezeichnet – manche wie flüchtige Erscheinungen, andere gediegen diesseitig. Auch Einflüsse ihres beruflichen Hintergrunds macht diese Ausstellung sichtbar: Als Schriftsetzerin und Buchgestalterin auf dem Feld der angewandten Kunst – zeigt sich ihre Vorliebe für das grafisch bis bildhaft gesetzte Wort. So erzählen und leben ihre getafelten, farblich nuancierten oder als hell-dunkel Kontrast in feiner Tuschezeichnung kalligraphierten Wort-Bild-Folgen vom Geist mythologisch-metaphysisch intendierter Ahnungen. Isa Brützke folgt hier dem Drang, Welt im Großen wie im Kleinen als ewig gegenläufiges Entstehen und Verge-Heizung entlüften Luft im Heizkörper führt zu weniger Wärmeabstrahlung. Ein Entlüftungsschlüssel – erhältlich im Fachhandel oder bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale – sorgt hier für Abhilfe. In akuten Fällen hilft ein Fachbetrieb weiter.

Heizkörper nicht zustellen Effizientes Heizen gelingt, wenn die Heizkörper von ausreichend Raumluft umgeben sind. Sie sollten nicht hinter Verkleidungen oder Vorhängen versteckt werden, Möbel in einem Mindestabstand von 30 Zentimetern.

Richtig Heizen und Lüften Mehrmaliges Querlüften für einige Minuten am Tag hilft, um zu hohe Raumfeuchtigkeit zu vermeiden und sich so vor Schimmelbildung zu schützen. Mit einem Hygrometer lässt sich dies kontrollieren – es sollte nicht über 60 Prozent anzeigen. Spätestens wenn die Fenster von innen beschlagen, ist es Zeit, für Frischluft zu sorgen.

Für Hausbesitzer*innen: für die richtige Einstellung sorgen Statt auf die Werkseinstellung zu vertrauen, sollte die Vorlauftemperatur angepasst bzw. gesenkt werden. Das bringt 10 bis 15 Prozent Ersparnis. Energiesparend ist auch das zeitweise Abschalten der Heizung, z.B. nachts oder tagsüber, wenn niemand im Haus ist. Durch Wochenprofile lassen sich die Einstellungen an die persönlichen Gewohnheiten anpassen. Mit einem hydraulischen Abgleich stellt der Fachbetrieb nach vorheriger Berechnung den Durchfluss an jedem Heizkörper ein: Wärme wird wieder gleichmäßiger abgegeben, Verluste der Heizung vermieden und der Stromverbrauch für die Heizungspumpe reduziert.

Wärmedämmung vermeidet Verluste Nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden, Dach- und Deckenflächen kann die Wärmeverluste des Gebäudes erheblich reduzieren. Auch kleinere Maßnahmen sind schon sinnvoll. Dazu gehören beispielsweise die nachträgliche Abdichtung von Fenstern und Türen oder die Wärmedämmung von Heizkörpernischen, Rollladenkästen und Heizungsrohren in unbeheizten Bereichen.

Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Tel: 0341-696 2915 | E-Mail: [email protected] hen bildlich zu fassen, gleichzeitig aber auch deren inneren wie äußeren Bezüge als unendlich verwobenes Ganzes, globalisierend und universell, wortbildend zu buchstabieren um sie auf ihren unerschöpflichen „Punkt“ zu bringen. Die Wort-Bild-Folge „BRUNICA“ beschäftigt sich mit der Braunkohle ihrer sorbisch-lausitzer Wahlheimat, die sich unterirdisch als Reichtum, doch kehrseitig gespiegelt, auch als Last darstellt – mit all den Folgen ihrer widersprüchlichen wirtschaftlich-existentiellen, landschaftsprägenden und politisch-sozialen, kulturellen Dimensionen, die sie konstatierend reflektiert. Konnte sie ahnen, dass sich diese Dimensionen eines Tages wieder neu vermischen und vielleicht manche alte Frage sich plötzlich wieder neu gewichtet stellt? Die Ausstellung ist bis zum 18. Dezember zu sehen. Von Dienstag bis Freitag ist die Galerie jeweils 13 bis 17 Uhr sowie sonntags von 15 bis 17 Uhr geöffnet.

Rolf Matthes, Galerie Kunstlade

Foto rechts: (Reproduktionen von Thomas Scholze): Wulst II: 2010/Aquarell; 40 cm x 60 cm Ausstellung: „Gedanken- und Wortbilder“ - Grafiken und Aquarelle von Isa Brützke

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Impressum:

Herausgeber: Stadtverwaltung Zittau, Oberbürgermeister Thomas Zenker, Markt 1, 02763 Zittau Redaktion und Satz: Amt für Wirtschaft, Internationales, Kultur und Marketing, Markt 1, 02763 Zittau, Tel.: 03583 752-154 Fax: 03583 752-193, E-Mail: [email protected] Für die Inhalte der Texte zeichnen die Verfasser verantwortlich. Texte soweit nicht angegeben: Pressestelle Druck: DDV Neiße GmbH, Neustadt 18, 02763 Zittau Auflage: 4.000 Stück, Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet Fotos: Matthias Rietschel, STV Zittau, D. Köhler, Städtische Museen Zittau, René Pech, AK Geschichte, Chr. Schäfer, KH Waldhäusl, Mike Wohne, Thomas Scholze Erscheinungsweise: monatlich (10 Ausgaben im Jahr) Der Zittauer Stadtanzeiger ist an folgenden Stellen kostenlos erhältlich: Zittau: Rathaus, Technisches Rathaus, Einwohnermeldeamt, T-Zentrum Zittau, KJH Villa, Landratsamt, Wohnbaugesellschaft Zittau mbH, Wohnungsgenossenschaft Zittau, Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien, Reiseagentur (im Bahnhof), Volksbank Löbau Zittau e.G., Café & Bäckerei Lust, Filmpalast, Büroklammer, Mocca Bar, Fleischerei Kummer und Engemanns Fleischerei Ortsteile: Verteilung in jedem Haushalt, Hirschfelde: Geschäftsstelle der Stadtverwaltung Zittau, Rosenstraße 3 Online-Ausgabe: unter zittau.de Abonnement: „News-E-Mail“ mit dem Hinweis zum Erscheinen des Anzeigers, Jahresabonnement für Bewohner außerhalb der Stadt Zittau über Postversand zum Preis von 18,70 €. Die Aufnahme eines Abonnements ist bei anteiligem Abonnementpreis jederzeit möglich. Das Abonnement ist mit einer Frist von 1 Monat zum Jahresende schriftlich kündbar. Anzeigen im Ortschaftsteil: DDV NEISSE, Neustadt 18, 02763 Zittau, Tel. 03583 77555880 oder 152 06943541, E-Mail: [email protected] (nur Geschäftsanzeigen, keine Danksagungen und Todesanzeigen, keine politischen Parteien, Wählervereinigungen und Gruppierungen). Auf dem Zittauer Marktplatz können Sie sich in der Vorweihnachtszeit, vom 03. bis 11. Dezember, bei einem Glas Glühwein oder heißem Punsch, einer leckeren Bratwurst, Lebkuchen und Plätzchen auf das bevorstehende Weihnachtsfest einstimmen. Entdecken Sie an den hübsch geschmückten Verkaufsständen passende Geschenke für Ihre Liebsten, genießen Sie das weihnachtliche Ambiente im Herzen der Stadt und erleben Sie auf der Bühne ein buntes Kulturprogramm für Groß und Klein.

Am 3. Dezember findet zum Start des Zittauer Weihnachtsmarktes das Lichterfest vom Gewerbe- und Tourismusverein „Zittau lebendige Stadt e.V.“ statt, zahlreiche Geschäfte laden bis in die Abendstunden zum vorweihnachtlichen Bummeln in die Innenstadt ein. Für noch mehr behagliche Stimmung sorgen viele weihnachtliche Aktionen.