🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 13.12.2023 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Gebuehrenordnung
1. Satzung zur Änderung Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wrangelsburg fürdie kommunalen Friedhöfe Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M V) vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V 5.777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V 5. 467), der § 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V 5. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBI. M V 5. 650) und des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) vom 3. Juli 1998 (GVOBI. M-V, 5. 617), zuletzt geändertdurch Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V 5. 1164, ber. 1326) wird nach Beschlussfassung in der Gemeindevertretung Wrangelsburg am 13.12.2023 die folgende 1. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wrangelsburg für die kommunalen Friedhöfe erlassen:
Artikel 1
Änderung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung Die Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wrangelsburg für die kommunalen Friedhöfe vom 09.06.2017 wird wie folgt geändert:
Anhang 1 Gebühren
- 1. Erwerb des Nutzungsrechtes für die Dauer von 20 Jahren Erdwahlgrabstellen Einzelgrab Doppelgrab
300,00 € 600,00 €
Urnengrab im Gräberfeld (im x im)
260,00€
Urnengrab in einer Urnengemeinschaftsanlagemit namentlicher Nennunganonym
330,00 € 250,00€
- 2. Verlängerung des Nutzungsrechtes zur Erfüllung der Ruhefrist je Jahr Erdwahlgrabstelle Einzelgrab Doppelgrab
1/20 von 300,00 € 1/20 von 600,00 €
15,00 € 30,00 €
Urnengrab im Gräberfeld (im x im)
1/20 von 260,00 €
13,00 €
Urnengrab in Urnengemeinschaftsanlagemit namentlicher Nennung 1/20 von 330,00 €
16,50 €
- 3. Gebühren für sonstige Leistungen Nutzung Kapelle
30,00€
Artikel 2 Inkrafttreten Die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wrangelsburg für die kommunalen Friedhöfe tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.
Verfahrensvermerk: Die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wrangelsburg für die kommunalen Friedhöfe wurde dem Landrat des Landkreises Vorpommern Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde entsprechend § 5 Abs. 4 der Kommunalverfassung fürdas Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) angezeigt. Der Landrat hat die Satzung zur Kenntnisgenommen. Hiermit wird die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wrangelsburg für die kommunalen Friedhöfe öffentlich bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Bekanntmachungsvermerk: Datum der Öffentlichen Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung im Internet auf www.amtzuessow.de, unter Bekanntmachungen/Öffentliche Bekanntmachungen (Amt, Gemeinden) am 15.12.2023
Veröffentlichung einer Textfassung am 10.01.2024 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Züssower Amtsblatt“ Nr. 01 / 2024 Amt Züssow Datum: 15.12.2023 Unterschrift: gez. J. Tramp