Friedhofsgebühren Walzbachtal 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Walzbachtal · Baden-Württemberg · PLZ 75045

🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext

⚖️ 1. Friedhofs- & Gebührensatzung Stand: 2017 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​​​​‌‌​​‌​​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​​​​‌‌‌​​‌ Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung: Gebührenverzeichnis

Gebühr ab 01.04.2016 in €

1. Verwaltungsgebühren

PositionBeschreibungGebühr (€)
1.1Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals23,00
1.2Befristete Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern bzw. Grabpflege (§ 4 Satzung)23,00

2. Benutzungsgebühren

2.1 Bestattungsordner

PositionBeschreibungGebühr (€)
2.1.1Bei Erdbestattungen und Urnenbestattungen mit Trauerfeier95,50
2.1.2Bei Urnenbestattungen ohne Trauerfeier59,50

2.2 Bestattungen

PositionBeschreibungGebühr (€)
2.2.1Von Personen359,28
2.2.2Ein Zuschlag zu 2.2.1 für Bestattungen montags bis freitags nach 16.00 Uhr, sowie an Samstagen von je10 %

2.3 Beisetzung von Urnen

PositionBeschreibungGebühr (€)
2.3.1Regelmäßig119,00
2.3.2Ein Zuschlag zu 2.3.1 für Bestattungen montags bis freitags nach 16.00 Uhr, sowie an Samstagen von je10 %

2.4 Beisetzung in Tieferlegungsgräbern

PositionBeschreibungGebühr (€)
2.4.1Erstbelegung443,04
2.4.2Zweitbelegung359,28

2.5 Überlassung eines Reihengrabes

PositionBeschreibungGebühr (€)
2.5.1Für Personen1.132,00
2.5.2Im Wiesenfeld (2.5.1 zuzüglich Pflegeaufwand)610,20

2.6 Überlassung eines Urnengrabes

PositionBeschreibungGebühr (€)
2.6.1Überlassung eines Urnengrabes808,00
2.6.2Überlassung einer Kolumbariennische2.846,00
2.6.3Überlassung eines Wiesenurnengrabes (2.6.1 zuzüglich Pflegeaufwand)57,20

2.7 Überlassung von besonderen Grabnutzungsrechten

PositionBeschreibungGebühr (€)
2.7.1Überlassung eines Breitgrabes einfachtief3.281,00
2.7.2Überlassung eines Breitgrabes doppeltief4.914,00
2.7.3Überlassung eines Tiefgrabes1.940,00
2.7.4Überlassung eines Wiesentiefgrabes (2.7.3 zuzüglich Pflegeaufwand)610,20

2.8 Überlassung eines Platzes im anonymen Grabfeld für eine Urne

PositionBeschreibungGebühr (€)
2.8Überlassung eines Platzes im anonymen Grabfeld für eine Urne808,00

2.9 Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts

PositionBeschreibungGebühr (€)
2.9.1Für die Dauer einer Nutzungsperiode (wie 2.5.1, 2.5.2, 2.6.1, 2.6.2, 2.6.3, 2.7.1, 2.7.2, 2.7.3, 2.7.4)(Siehe entsprechende Positionen)
2.9.2Für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet.(Berechnung nach Verhältnis)

3. Sonstige Leistungen

PositionBeschreibungGebühr (€)
3.1Benutzung der Friedhofshalle (Aussegnungshalle) mit Heizung und Beleuchtung254,00
3.2Benutzung der Leichenzelle mit Kühlung pro Tag78,50
3.3Desinfektion, Reinigung und Ausschmückung der Leichenhalle und Leichenzelle77,95

4. Sonstige Leistungen

PositionBeschreibungGebühr (€)
4.1Ausgraben, umbetten oder tieferlegen von Leichen, Gebeinen und Urnen(Tatsächlicher Aufwand)
4.2Verlegung von Trittplatten58,00
4.3Beisetzung der von auswärts überführten Gebeine383,00
4.4Abräumen von Gräbern159,50

*Für Leistungen, die nicht beschrieben sind, wird der tatsächliche Aufwand berechnet.

📖 2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Walzbachtal vom 24.10.2017

Gemeinde

Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Walzbachtal (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 24. Oktober 2017 folgende Änderung beschlossen:

Artikel 1

Der Abschnitt IV. Grabstätten, § 12 Absatz 6 erhält folgende neue Fassung:

§ 12 – Wahlgräber

(6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf von 30 Jahren nach Erstbelegung erneut verliehen wird. Ausnahmen von dieser Regelung können vom Bürgermeister erteilt werden.

Artikel 2 – In-Kraft-Treten

Die Änderungssatzung tritt am 01.11.2017 in Kraft.

Walzbachtal, den 24.10.2017

Karl-Heinz Burgey (Dienstsiegel) Bürgermeister

Hinweis gemäß § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.