🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext
1. Friedhofs- & Gebührensatzung Stand: 2017 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.
Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung: Gebührenverzeichnis
Gebühr ab 01.04.2016 in €
1. Verwaltungsgebühren
| Position | Beschreibung | Gebühr (€) |
|---|---|---|
| 1.1 | Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals | 23,00 |
| 1.2 | Befristete Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern bzw. Grabpflege (§ 4 Satzung) | 23,00 |
2. Benutzungsgebühren
2.1 Bestattungsordner
| Position | Beschreibung | Gebühr (€) |
|---|---|---|
| 2.1.1 | Bei Erdbestattungen und Urnenbestattungen mit Trauerfeier | 95,50 |
| 2.1.2 | Bei Urnenbestattungen ohne Trauerfeier | 59,50 |
2.2 Bestattungen
| Position | Beschreibung | Gebühr (€) |
|---|---|---|
| 2.2.1 | Von Personen | 359,28 |
| 2.2.2 | Ein Zuschlag zu 2.2.1 für Bestattungen montags bis freitags nach 16.00 Uhr, sowie an Samstagen von je | 10 % |
2.3 Beisetzung von Urnen
| Position | Beschreibung | Gebühr (€) |
|---|---|---|
| 2.3.1 | Regelmäßig | 119,00 |
| 2.3.2 | Ein Zuschlag zu 2.3.1 für Bestattungen montags bis freitags nach 16.00 Uhr, sowie an Samstagen von je | 10 % |
2.4 Beisetzung in Tieferlegungsgräbern
| Position | Beschreibung | Gebühr (€) |
|---|---|---|
| 2.4.1 | Erstbelegung | 443,04 |
| 2.4.2 | Zweitbelegung | 359,28 |
2.5 Überlassung eines Reihengrabes
| Position | Beschreibung | Gebühr (€) |
|---|---|---|
| 2.5.1 | Für Personen | 1.132,00 |
| 2.5.2 | Im Wiesenfeld (2.5.1 zuzüglich Pflegeaufwand) | 610,20 |
2.6 Überlassung eines Urnengrabes
| Position | Beschreibung | Gebühr (€) |
|---|---|---|
| 2.6.1 | Überlassung eines Urnengrabes | 808,00 |
| 2.6.2 | Überlassung einer Kolumbariennische | 2.846,00 |
| 2.6.3 | Überlassung eines Wiesenurnengrabes (2.6.1 zuzüglich Pflegeaufwand) | 57,20 |
2.7 Überlassung von besonderen Grabnutzungsrechten
| Position | Beschreibung | Gebühr (€) |
|---|---|---|
| 2.7.1 | Überlassung eines Breitgrabes einfachtief | 3.281,00 |
| 2.7.2 | Überlassung eines Breitgrabes doppeltief | 4.914,00 |
| 2.7.3 | Überlassung eines Tiefgrabes | 1.940,00 |
| 2.7.4 | Überlassung eines Wiesentiefgrabes (2.7.3 zuzüglich Pflegeaufwand) | 610,20 |
2.8 Überlassung eines Platzes im anonymen Grabfeld für eine Urne
| Position | Beschreibung | Gebühr (€) |
|---|---|---|
| 2.8 | Überlassung eines Platzes im anonymen Grabfeld für eine Urne | 808,00 |
2.9 Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts
| Position | Beschreibung | Gebühr (€) |
|---|---|---|
| 2.9.1 | Für die Dauer einer Nutzungsperiode (wie 2.5.1, 2.5.2, 2.6.1, 2.6.2, 2.6.3, 2.7.1, 2.7.2, 2.7.3, 2.7.4) | (Siehe entsprechende Positionen) |
| 2.9.2 | Für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet. | (Berechnung nach Verhältnis) |
3. Sonstige Leistungen
| Position | Beschreibung | Gebühr (€) |
|---|---|---|
| 3.1 | Benutzung der Friedhofshalle (Aussegnungshalle) mit Heizung und Beleuchtung | 254,00 |
| 3.2 | Benutzung der Leichenzelle mit Kühlung pro Tag | 78,50 |
| 3.3 | Desinfektion, Reinigung und Ausschmückung der Leichenhalle und Leichenzelle | 77,95 |
4. Sonstige Leistungen
| Position | Beschreibung | Gebühr (€) |
|---|---|---|
| 4.1 | Ausgraben, umbetten oder tieferlegen von Leichen, Gebeinen und Urnen | (Tatsächlicher Aufwand) |
| 4.2 | Verlegung von Trittplatten | 58,00 |
| 4.3 | Beisetzung der von auswärts überführten Gebeine | 383,00 |
| 4.4 | Abräumen von Gräbern | 159,50 |
*Für Leistungen, die nicht beschrieben sind, wird der tatsächliche Aufwand berechnet.
2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Walzbachtal vom 24.10.2017
Gemeinde
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Walzbachtal (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)
Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 24. Oktober 2017 folgende Änderung beschlossen:
Artikel 1
Der Abschnitt IV. Grabstätten, § 12 Absatz 6 erhält folgende neue Fassung:
§ 12 – Wahlgräber
(6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf von 30 Jahren nach Erstbelegung erneut verliehen wird. Ausnahmen von dieser Regelung können vom Bürgermeister erteilt werden.
Artikel 2 – In-Kraft-Treten
Die Änderungssatzung tritt am 01.11.2017 in Kraft.
Walzbachtal, den 24.10.2017
Karl-Heinz Burgey (Dienstsiegel) Bürgermeister
Hinweis gemäß § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.