Friedhofsgebühren Vilgertshofen 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Vilgertshofen · Bayern · PLZ 86946

📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2024
🏛️ Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 2024 (Bekanntmachung 28.05.2024)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
⚰️ Sargreihengrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
750,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 4 Abs. 1 Buchst. b FGS (Einzelgrab, Ruhefrist 20 Jahre)
🏛️ Sargwahlgrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
750,00 €*
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Kein separater Wahlgrab-Tarif; Einzelgrab-Tarif übernommen
📄 § 4 Abs. 1 Buchst. b FGS (Einzelgrab, Ruhefrist 20 Jahre)
🏺 Urnenreihengrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
450,00 €
für 10 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 4 Abs. 1 Buchst. e FGS (Urnengrab, Ruhefrist 10 Jahre)
🕊️ Urnenwahlgrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
1.250,00 €*
für 10 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Tarif gilt je Urnennische; Satzung nennt keine Urnenanzahl je Nische (kein 2er-/4er- oder 'je Urnenstelle'-...
📄 § 4 Abs. 1 Buchst. f FGS (Urnennische, Ruhefrist 10 Jahre)
🌳 Baumbestattung
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
450,00 €*
für 10 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Bei Urnenerdgrabsystem zzgl. 705 €; Beschriftung je Schild 35 €
📄 § 4 Abs. 1 Buchst. g FGS (Bestattung unter Bäumen, Ruhefrist 10 Jahre)
🕯️ Trauerhalle / Kapelle
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
150,00 €*
Einmalgebühr je Nutzung
* Bedingung: Pauschale inkl. Beleuchtung; zzgl. obligatorischer Reinigungszuschlag 16 €
📄 § 5 FGS (Bestattungsgebühren – Leichenhaus)

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2024 (Bekanntmachung 28.05.2024) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌‌​​​​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌ Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vilgertshofen (2024)

Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Vilgertshofen Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Vilgertshofen folgende Satzung:

§ 1 – Gebührenpflicht und Gebührenarten

(1) Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren. (2) Als Friedhofsgebühren werden erhoben:

a) Grabnutzungsgebühren (§ 4),

b) Bestattungsgebühren (§ 5),

c) sonstige Gebühren (§ 6).

§ 2 – Gebührenpflichtiger

(1) Gebührenpflichtiger ist,

a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,

b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,

c) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt,

d) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat. (2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. (3) Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grabnutzungsgebühren vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen.

§ 3 – Entstehen und Fälligkeit

(1) Die Grabnutzungsgebühr entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechts eines Grabs, und zwar

a) bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer der Ruhefrist nach

§ 27 Friedhofsbenutzungssatzung,

b) bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist für den Zeitraum der Verlängerung,

c) bei Bestattung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne in einem Grab, für das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist. Das angebrochene Jahr wird auf ein volles Jahr aufgerundet (§ 13 Abs. 6 der Friedhofsbenutzungssatzung). (2) Die Bestattungsgebühren (§ 5) gebührenpflichtigen Leistung.

entstehen

mit

der

Inanspruchnahme

der

(3) Die sonstigen Gebühren (§ 6) entstehen mit der Erbringung der Leistung durch die Friedhofsverwaltung.

(4) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

§ 4 – Grabnutzungsgebühr

(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt für die Dauer der Ruhefrist für: a) b) c) d)

ein Einzel- bzw. Kindergrab (Ruhefrist 10 Jahre) ein Einzelgrab (Ruhefrist 20 Jahre) ein Familiengrab (Ruhefrist 20 Jahre) ein Familiengrab bei Urnenbestattung (Ruhefrist 10 Jahre)

e) ein Urnengrab (Ruhefrist 10 Jahre)

f) eine Urnennische (Ruhefrist 10 Jahre)

g) Bestattung unter Bäumen (Ruhefrist 10 Jahre)

225,00 €, 750,00 €, 1.250,00 €, 625,00 €, 450,00 €, 1.250,00 €, 450,00 €.

(2) Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes für 5, 10, 15 oder 20 Jahre ist möglich. Hierfür beläuft sich die Verlängerungsgebühr auf den Bruchteil der nach Abs.1 festzusetzenden Nutzungsgebühr, der dem Verhältnis des Verlängerungszeitraumes zu der Dauer des Nutzungsrechts entspricht. Bei einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs. 1 c). (3) Beim Erwerb (jedoch nicht bei der Verlängerung) eines Nutzungsrechts für „Bestattungsplätze unter Bäumen mit Urnenerdgrabsystem“ wird für die Nutzung des Urnenerdgrabsystems zusätzlich zu den vorstehend in § 2 Abs. 1 Buchst. g) genannten Beträgen ein Betrag in Höhe von 705,00 € erhoben. Für die Beschriftung der SpezialMessing-Schilder des Urnenerdgrabsystems wird je zu beschriftendem Schild ein Betrag in Höhe von 35,00 € erhoben.

§ 5 – Bestattungsgebühren

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt pauschal 150,00 €. In dieser Gebühr sind die Beleuchtungskosten enthalten. Für die Reinigung des Leichenhauses sind zusätzlich 16,00 € zu zahlen.

§ 6 – Sonstige Gebühren

(1) Für nachstehend aufgeführte Amtshandlungen werden folgende Gebühren erhoben:

a) Zulassung zur Bestattung von Personen, die nicht im Gemeindegebiet gewohnt haben (§ 3 Abs. 2 Friedhofbenutzungssatzung):

b) Erlaubnis zur Umbettung (§ 28 Abs. 1 Friedhofbenutzungssatzung):

c) Erlaubnis zur Errichtung oder Änderung von Grabmälern oder sonstigen baulichen Anlagen (§ 17 Abs. 1 Friedhofbenutzungssatzung):

d) Erlaubnis zur Entfernung von Grabmälern oder sonstigen baulichen Anlagen vor Ablauf der Ruhefrist (§ 20 Abs. 4 Friedhofbenutzungssatzung)

e) Ausstellung, Umschreibung oder Verlängerung einer Graburkunde (§§ 13, 14 Friedhofbenutzungssatzung):

25,00 €, 25,00 €, 25,00 €, 25,00 €, 10,00 €,

f)

Ausstellung einer Bescheinigung über die Urnenannahme

10,00 €.

(2) Die Gebühr nach § 6 Abs. 1 Buchstabe a) wird nicht für Verstorbene erhoben, die ihren letzten Wohnsitz vor dem Umzug ins Alten- bzw. Pflegeheim im Gemeindegebiet hatten. (3) Für sonstige Amtshandlungen, die nach Abs. 1 nicht bewertet sind, werden Gebühren nach Maßgabe des Art. 20 Kostengesetz (KG) erhoben. Die Gebühren sind insbesondere nach dem Verwaltungsaufwand der Gemeinde zu bemessen, wobei die in der Satzung bewerteten vergleichbaren Leistungen als Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen sind. (4) Die Gebühr für die Zulassung von Gewerbetreibenden, die auf dem Friedhof Gräber ausheben und verfüllen sowie weitere unmittelbar mit der Bestattung stehenden Verrichtungen ausführen, beträgt 150,00 € für die Dauer von 5 Jahren oder 35,00 € für eine einmalige Zulassung.

§ 7 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt einen Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen vom 10.07.2002 in der zuletzt geltenden Fassung außer Kraft.

Vilgertshofen, den 16.05.2024

gez. Siegel gez. Dr. Albert Thurner Erster Bürgermeister Bekanntmachungsvermerk: Die Satzung wurde am 28.05.2024 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Reichling zur öffentlichen Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf wurde durch Anschlag an allen Gemeindetafeln hingewiesen. Die Anschläge wurden am 28.05.2024 angebracht und am 12.06.2024 wieder abgenommen.

Reichling, den 12.06.2024

gez. Siegel gez. M. Preiß

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Vilgertshofen?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Vilgertshofen mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 86xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Vilgertshofen anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Vilgertshofen
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🔶 Schätzwert (anpassbar)
In der Satzung von Vilgertshofen nicht separat aufgeführt (wird meist über den Bestatter / Dienstleister abgerechnet).
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Vilgertshofen (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Pauschale inkl. Beleuchtung; zzgl. obligatorischer Reinigungszuschlag 16 €
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 86xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Vilgertshofen:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €