🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext
1. Friedhofs- & Gebührensatzung Stand: 2024 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.
Gebuehrenordnung
Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Vilgertshofen Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzeserlässt die Gemeinde Vilgertshofen folgende Satzung:
§ 1 – Gebührenpflicht und Gebührenarten
(1) Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowiefür damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren. (2) Als Friedhofsgebühren werden erhoben:
a) Grabnutzungsgebühren (§ 4),
b) Bestattungsgebühren (§ 5),
c) sonstige Gebühren (§ 6).
§ 2 – Gebührenpflichtiger
(1) Gebührenpflichtiger ist,
a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,
b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,
c) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt,
d) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat. (2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. (3) Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grabnutzungsgebühren vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen.
§ 3 – Entstehen und Fälligkeit
(1) Die Grabnutzungsgebühr entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechts eines Grabs, und zwara) bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer der Ruhefrist nach
§ 27 Friedhofsbenutzungssatzung,
b) bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist für den Zeitraum der Verlängerung,
c) bei Bestattung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne in einem Grab, für das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist. Das angebrochene Jahr wirdauf ein volles Jahr aufgerundet (§ 13 Abs. 6 der Friedhofsbenutzungssatzung). (2) Die Bestattungsgebühren (§ 5) gebührenpflichtigen Leistung.
entstehenmitder
Inanspruchnahmeder
(3) Die sonstigen Gebühren (§ 6) entstehen mit der Erbringung der Leistung durch die Friedhofsverwaltung.
(4) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.
§ 4 – Grabnutzungsgebühr
(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt für die Dauer der Ruhefrist für: a) b) c) d)
ein Einzel- bzw. Kindergrab (Ruhefrist 10 Jahre) ein Einzelgrab (Ruhefrist 20 Jahre) ein Familiengrab (Ruhefrist 20 Jahre) ein Familiengrab bei Urnenbestattung (Ruhefrist 10 Jahre)
e) ein Urnengrab (Ruhefrist 10 Jahre)
f) eine Urnennische (Ruhefrist 10 Jahre)
g) Bestattung unter Bäumen (Ruhefrist 10 Jahre)
225,00 €, 750,00 €, 1.250,00 €, 625,00 €, 450,00 €, 1.250,00 €, 450,00 €.
(2) Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes für 5, 10, 15 oder 20 Jahre ist möglich. Hierfür beläuft sich die Verlängerungsgebühr auf den Bruchteil der nach Abs.1 festzusetzenden Nutzungsgebühr, der dem Verhältnis des Verlängerungszeitraumeszu der Dauer des Nutzungsrechts entspricht. Bei einer Verlängerung der Ruhefristwegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs. 1 c). (3) Beim Erwerb (jedoch nicht bei der Verlängerung) eines Nutzungsrechts für „Bestattungsplätze unter Bäumen mit Urnenerdgrabsystem“ wird für die Nutzung des Urnenerdgrabsystems zusätzlich zu den vorstehend in § 2 Abs. 1 Buchst. g) genannten Beträgen ein Betrag in Höhe von 705,00 € erhoben. Für die Beschriftung der SpezialMessing-Schilder des Urnenerdgrabsystems wird je zu beschriftendem Schild ein Betrag in Höhe von 35,00 € erhoben.
§ 5 – Bestattungsgebühren
Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt pauschal 150,00 €. In dieser Gebühr sind die Beleuchtungskosten enthalten. Für die Reinigung des Leichenhausessind zusätzlich 16,00 € zu zahlen.
§ 6 – Sonstige Gebühren
(1) Für nachstehend aufgeführte Amtshandlungen werden folgende Gebühren erhoben:
a) Zulassung zur Bestattung von Personen, die nicht im Gemeindegebiet gewohnt haben (§ 3 Abs. 2 Friedhofbenutzungssatzung):
b) Erlaubnis zur Umbettung (§ 28 Abs. 1 Friedhofbenutzungssatzung):
c) Erlaubnis zur Errichtung oder Änderung von Grabmälernoder sonstigen baulichen Anlagen (§ 17 Abs. 1 Friedhofbenutzungssatzung):
d) Erlaubnis zur Entfernung von Grabmälern oder sonstigenbaulichen Anlagen vor Ablauf der Ruhefrist (§ 20 Abs. 4 Friedhofbenutzungssatzung)
e) Ausstellung, Umschreibung oder Verlängerung einer Graburkunde (§§ 13, 14 Friedhofbenutzungssatzung):
25,00 €, 25,00 €, 25,00 €, 25,00 €, 10,00 €,
f)
Ausstellung einer Bescheinigung über die Urnenannahme
10,00 €.
(2) Die Gebühr nach § 6 Abs. 1 Buchstabe a) wird nicht für Verstorbene erhoben, die ihrenletzten Wohnsitz vor dem Umzug ins Alten- bzw. Pflegeheim im Gemeindegebiethatten. (3) Für sonstige Amtshandlungen, die nach Abs. 1 nicht bewertet sind, werden Gebührennach Maßgabe des Art. 20 Kostengesetz (KG) erhoben. Die Gebühren sindinsbesondere nach dem Verwaltungsaufwand der Gemeinde zu bemessen, wobei diein der Satzung bewerteten vergleichbaren Leistungen als Bemessungsgrundlage zuberücksichtigen sind. (4) Die Gebühr für die Zulassung von Gewerbetreibenden, die auf dem Friedhof Gräberausheben und verfüllen sowie weitere unmittelbar mit der Bestattung stehenden Verrichtungen ausführen, beträgt 150,00 € für die Dauer von 5 Jahren oder 35,00 € füreine einmalige Zulassung.
§ 7 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt einen Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen vom 10.07.2002 in der zuletzt geltenden Fassung außer Kraft.
Vilgertshofen, den 16.05.2024
gez. Siegelgez. Dr. Albert Thurner Erster Bürgermeister Bekanntmachungsvermerk: Die Satzung wurde am 28.05.2024 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Reichling zur öffentlichen Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf wurde durch Anschlag anallen Gemeindetafeln hingewiesen. Die Anschläge wurden am 28.05.2024 angebracht undam 12.06.2024 wieder abgenommen.
Reichling, den 12.06.2024
gez. Siegelgez. M. Preiß
Kombidokument der Vilgertshofen
06.05.2024 Gemeinde Vilgertshofen
N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung 98/2024
des Gemeinderates Vilgertshofen vom 06.05.2024 im Sitzungssaal des Rathauses Vilgertshofen
Vorsitzender: Erster Bürgermeister Albert Thurner
Schriftführer: Sitzungsbeginn und -ende: Regina Erdt 19:30 Uhr - 23:10 Uhr
Anwesende Mitglieder:
Lindauer sen. Josef
Dr. Pilz Klaus
Bartl Heinrich
Erdt Stefan
Erhard jun. Franz
Dr. Friedl Peter
Hieber Stefan
Koch Brigitte
Müller Markus
Schmid Anton
Schwenk Markus
Sturm Alexander
Entschuldigt fehlte/n: Dangel Mario
Karmann Beate
Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen: Wolfgang Hartmann, Christian Grote, Dr. Katrina Obert, Planer (zu TOP 3)
Vor Eintritt in die Tagesordnungspunkte stellte der Erste Bürgermeister Dr. Albert Thurner die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
06.05.2024 Gemeinde Vilgertshofen
Tagesordnung:
Genehmigung der Niederschrift der vergangenen Sitzung
Anbau einer landwirtschaftlichen Lager- u. Maschinenhalle, Landsberger Str. 23, Fl.Nr. 88/2, 88/4, 89/2, Gemarkung Issing
Neue Kita Issing: Präsentation der Fachplanungen
Erweiterung Wärmenetz Pflugdorf; Vergabe Arbeiten Wärmenetz und Zuleitung
Neuerlass der Friedhofssatzungen
98/5. Neuerlass der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen
98/5. Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung
Anträge aus den Bürgerversammlungen
Informationen für den Gemeinderat
Wünsche und Anfragen von Seiten des Gemeinderates
06.05.2024 Gemeinde Vilgertshofen
Genehmigung der Niederschrift der vergangenen Sitzung
Sachverhalt: Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.04.2024 wurde allen GRM zugeschickt.
Beschluss: Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.04.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Anbau einer landwirtschaftlichen Lager- u. Maschinenhalle, Landsberger Str. 23, Fl.Nr. 88/2, 88/4, 89/2, Gemarkung Issing
Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Umgebungsbebauung entspricht einem dörflichen Wohngebiet (MDW). Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nicht ersichtlich.
Beschluss: Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Neue Kita Issing: Präsentation der Fachplanungen
Sachverhalt: GRM und Planer Dr. Klaus Pilz, Dr. Katrina Obert sowie die Fachplaner Wolfgang Hartmann (HLS, Elektro) und Christian Grote (Außenanlagen) stellen dem Gemeinderat die aktuellen Planungen für die neue Kita Issing vor. Im Einzelnen werden die Entwässerung, Belüftung, Wärmeversorgung (Nahwärme, evtl. Überbrückung durch Wärmetransport), die Warmwassererzeugung, die Außenbereichsgestaltung (Geländemodellierung und Möblierung) sowie die Außenbeleuchtung präsentiert. Diskutiert werden außerdem die Umgestaltung des jetzigen Hartplatzes in einen Parkplatz mit möglicher Nutzung als Verkehrsübungsplatz.
GRM Schmid regt die Einrichtung einer Zisterne zur Gartenbewässerung an. GRM Hieber empfiehlt, für die Spielgeräte auch bei der Fa. Spessart anzufragen, die die Geräte für den neuen Spielplatz in Stadl lieferte.
Das bisher geplante PV-Dach wird – je nach Strombedarf der Nahwärmeerzeugung – evtl. auf konventionelle PV-Module auf dem Dach der Krippengruppe reduziert.
Die Kosten sind durch die Detailplanungen und die Preissteigerungen der vergangenen Monate deutlich auf jetzt berechnete 5.441,088,5 Euro angestiegen. Ein Teil der Kostensteigerung entfällt auf hohe Erschießungskosten durch lange Leitungswege und deutliche Preissteigerungen bei der Außenbereichsgestaltung. In der Summe sind allerdings auch Kosten für den Parkplatz, die Tartanbahn und den Bolzplatz erhalten, die nicht der Kita selbst zugerechnet werden dürfen.
06.05.2024 Gemeinde Vilgertshofen
Beschluss: Der Gemeinderat akzeptiert die vorgestellten Planungen und die Kostenberechnung für den Neubau der Kita Issing und beauftragt die Planer mit den weiteren Arbeiten.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
GRM und Planer Dr. Pilz nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Erweiterung Wärmenetz Pflugdorf; Vergabe Arbeiten Wärmenetz und Zuleitung
Sachverhalt: Die Arbeiten für die Erweiterung des Wärmenetzes in Pflugdorf wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Kostenschätzung liegt bei insgesamt 1.165.387,45 € (netto). Die Ausschreibung erfolgte in 2 Losen, einmal für das Wärmenetz und einem für die Zuleitung. Es sind 4 Angebote abgegeben worden.
LOS 1 Wärmenetz
- 1. Firma BMS Tiefbau GmbH aus Unterdießen
844.128,86 €
- 2. Bieter
918.445,57 €
- 3. Bieter
968.052,77 €
LOS 2 Zuleitung
- 1. Firma Herbst Tiefbau GmbH aus Epfach
580.192,88 €
- 2. Bieter
666.734,69 €
- 3. Bieter
931.084,38 €
- 4. Bieter
972.618,38 €
Das Planungsbüro LENA Service GmbH schlägt vor, die Arbeiten für LOS 1 (Wärmenetz) an die Firma BMS Tiefbau GmbH aus Unterdießen und für LOS 2 (Zuleitung) an die Firma Herbst Tiefbau GmbH aus Epfach zu vergeben.
Die Gemeinderäte Erhard und Schmid melden Bedenken bei der Vergabe von Los 1 an. Ihrer Ansicht nach sind in der Position „1.07. Bauliche Arbeiten“ Tätigkeiten ausgeschrieben, die bereits in der von der Fa. Kutter gewonnenen Ausschreibung der Straßensanierung enthalten waren. Solange diese Bedenken nicht ausgeräumt sind, müsse die Vergabe verschoben werden.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmt entsprechend dem Vergabevorschlag des Planungsbüros LENA Service GmbH einer Auftragsvergabe für LOS 2 an Firma Herbst Tiefbau GmbH aus Epfach zu einer Auftragssumme von 580.192,88 € (netto) zu. Die Vergabe von LOS 1 wird vorerst vertagt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Neuerlass der Friedhofssatzungen
Sachverhalt: Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 05.02.2024 die Verwaltung beauftragt, die Bestattungsdienstleistungen für die Gemeinde Vilgertshofen noch einmal auszuschreiben und geeignete Unternehmen gezielt anzusprechen.
06.05.2024 Gemeinde Vilgertshofen
Bei der Ausschreibung über die Neuvergabe der Bestattungsdienstleistungen Ende Dezember 2024 (Abgabetermin 16.01.2024) wurde kein Angebot abgegeben. Die Gemeinde kann deshalb direkt, d.h. ohne eine weitere Ausschreibung, in ein Verhandlungsverfahren wechseln.
Die Verwaltung hat Unternehmen angesprochen, die bereits auf den Friedhöfen der Mitgliedsgemeinden tätig waren und in der Umgebung ansässig sind. Somit kann in einem gewissen Grad sichergestellt werden, dass die Gewerbetreibende in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht geeignet und zuverlässig sind.
Die Verwaltung hat folgende Bestattungsunternehmen kontaktiert: Zirngibl Bestattungen aus Dießen Trauerhilfe Denk (Filiale in Landsberg) Bestattungen Seliger aus Landsberg Bestattungsinstitut Rose aus Schongau Bestattungen Böck aus Dießen.
Außer Bestattungen Böck haben alle Unternehmen kein Interesse an einer Angebotsabgabe bekundet (keine Kapazitäten bzw. zu weite Anfahrt). Herr Böck hat grundsätzlich ein Interesse gezeigt, aber auch nach mehrmaligen Nachfrage bis heute kein Angebot abgegeben.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, ein Zulassungsverfahren für Gewerbetreibende auf dem gemeindlichen Friedhof einzuführen, was eine Änderung der Friedhofsbenutzungssatzung und Friedhofsgebührensatzung erfordert.
Zudem hat der Bayerische Gemeindetag am 19.05.2021 ein neues Muster für die Friedhofbenutzungssatzung und die Friedhofsgebührensatzung herausgegeben. Diese beinhalten alle Rechtsänderungen sowie Urteile zu diesem Bereich (u.a. bei der Übertragung der Nutzungsrechte). Diese Änderungen sind in den derzeit gültigen Fassungen der Friedhofssatzungen noch nicht enthalten.
98/5.1 Neuerlass der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen
Sachverhalt: Die Verwaltung hat die Friedhofsbenutzungssatzung überarbeitet. Folgende Änderungen sind insbesondere zu beachten:
im § 8 wurde das Zulassungsverfahren für die auf dem Friedhof Gewerbetreibende verankert,
§ 10f „Stilles Grab“
Insbesondere im Hinblick auf die Nichtverlängerung der Nutzungsrechte an den Urnennischen erscheint die Ausweisung eines geeigneten Platzes, um in würdiger Weise die Aschenreste unter die Erde zu bringen, sinnvoll (vgl. § 11 Abs. 3)
§ 14 Übertragung der Nutzungsrechte
In der alten Fassung wurde für den Fall, dass der Nutzungsberechtigte verstorben ist und keine oder keine gültige Verfügung hinterlassen hat, das Nutzungsrecht automatisch auf Angehörige ohne deren Zustimmung übertragen, was nicht rechtskonform war. In der Mustersatzung des Gemeindetages wird vorgeschlagen, das Nutzungsrecht nur auf Antrag der Bestattungspflichtigen an diese zu übertragen.
06.05.2024 Gemeinde Vilgertshofen
Ein Entwurf der Friedhofsbenutzungssatzung ist dieser Beschlussvorlage als Anhang beigefügt
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen entsprechend der vorgelegten Vorlage. Die der Beschlussvorlage angehängte Satzung ist ein Teil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
98/5.2 Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung
Sachverhalt: Die letzte Änderung der Friedhofsgebührensatzung wurde 2019 beschlossen (Einführung der Bestattungsplätze unter den Bäumen). Die am 27.09.2018 erlassene Friedhofsgebührensatzung beinhaltet eine stufenweise Anpassung der Nutzungsgebühren bis 2024.
Mit der Änderung der Friedhofbenutzungssatzung ist jedoch ein Neuerlass der Gebührensatzung sinnvoll, da diese auf die Benutzungssatzung abgestimmt ist. Zudem sollten für das Zulassungsverfahren Gebühren erhoben werden (hierzu ist eine Entscheidung des Gemeinderates nötig). Diese sind in der Gebührensatzung festzusetzen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühr für die Zulassung von Gewerbetreibenden, die auf dem Friedhof Gräber ausheben und verfüllen sowie weitere unmittelbar mit der Bestattung stehenden Verrichtungen ausführen, auf 150,00 € für die Dauer von 5 Jahren oder auf 35,00 € für eine einmalige Zulassung festzusetzen.
Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für Amtshandlungen wie folgt anzupassen:
- 1. Zulassung der Bestattung von Personen, die nicht im Gemeindegebiet gewohnt haben: derzeitige Gebühr: 15,00 EUR
neue Gebühr: 25,00 EUR
Hierbei schlägt die Verwaltung vor, Verstorbene, die ihren letzten Wohnsitz vor dem Umzug ins Alten- oder Pflegeheim in der Gemeinde hatten, von der Gebühr zu befreien.
- 2. Erlaubnis zur Umbettung: derzeitige Gebühr: 15,00 EUR
neue Gebühr: 25,00 EUR
- 3. Erlaubnis zur Errichtung, Änderung und Entfernung von Grabmälern derzeitige Gebühr: 5,00 € - 50,00 EUR neue Gebühr: 25,00 EUR
- 4. Ausstellung, Umschreibung, Verlängerung einer Urkunde derzeitige Gebühr: 5,00 € EUR
neue Gebühr: 10,00 EUR
- 5. Bescheinigung Urnenannahme derzeitige Gebühr: 5,00 € EUR
neue Gebühr: 10,00 EUR
Hierzu wird ein Entwurf der Friedhofsgebührensatzung vorgelegt (siehe Anlage).
GRM Schmid bittet, die Kirchenverwaltungen über die Satzungsänderungen für die gemeindlichen Friedhöfe zu unterrichten.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung entsprechend der vorgelegten Vorlage. Die der Beschlussvorlage angehängte Satzung ist ein Teil des Beschlusses.
06.05.2024 Gemeinde Vilgertshofen
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Anträge aus den Bürgerversammlungen
Sachverhalt: In den diesjährigen Bürgerversammlungen wurden mehrere Anträge an die Gemeinde gestellt. Neben kleineren Anfragen (z.B. Elektroleitung und Brunnenreparatur Ortsplatz Issing) waren darunter zwei Anträge, über die der Gemeinderat zu entscheiden hat:
Fehlende Kindergartenplätze in Stadl Nach Auskunft beider Kita-Leitungen hat sich die von Pflugdorf-Stadler Müttern kritisierte Situation schon deutlich entspannt. Derzeit haben nur noch drei Kinder aus der Gemeinde keine Platzzusage erhalten. Ihnen können freie Plätze in den Kitas Denklingen und Hofstetten angeboten werden; die Entfernungen zu den genannten Orten gelten als zumutbar. Außerdem lehre die Erfahrung, dass es bis September noch Bewegung bei den An- und Abmeldungen gebe, so dass die drei Kinder vielleicht sogar noch in Stadl oder Issing unterkämen.
Breitbandversorgung Mundraching Ein Mundrachinger Bürger regte an, dass die Gemeinde den Breitbandausbau in seinem Ortsteil selbst durchführt und nicht auf einen eigenwirtschaftlichen Ausbau durch einen Anbieter wartet. Der Vorsitzende schlägt vor, hier – auch aus finanziellen Gründen – noch abzuwarten, zumal in Mundraching auch keine Straßensanierungen anstehen.
Erhöhung Hundesteuer Eine Stadler Bürgerin wünschte eine Erhöhung der Hundesteuer ab dem dritten Hund. Die Hundesteuer war zuletzt im April 2019 von 40/80/120 Euro für den 1./2./jeden weiteren Hund auf 50/100/150 Euro erhöht worden. Der Vorsitzende fragt den Gemeinderat, ob die Verwaltung eine Änderung der „Satzung über die Erhebung der Hundesteuer“ vorlegen soll. Dabei könnte – wie in anderen VG-Gemeinden – auch ein eigener Steuersatz für Kampfhunde festgelegt werden.
Der Gemeinderat ist mit einer Satzungsänderung einverstanden, bittet dafür aber um Vergleichszahlen der Hundesteuersätze aus den anderen VG-Gemeinden.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: Die Gemeinde plant bis auf Weiteres keinen Breitbandausbau in Mundraching. Die Hundesteuer soll für jeden dritten und weiteren Hund spürbar erhöht werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Vergleichszahlen aus den anderen VG-Gemeinden vorzulegen und eine entsprechende Satzungsänderung vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Informationen für den Gemeinderat
Sachverhalt: Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung In der nö. Sitzung vom 22.04.2024 hat der Gemeinderat das zweite Grundstück aus der aktuellen Vergaberunde in der „Wohnbauförderung Vilgertshofen“ an die nun punktbeste Bewerberin vergeben.
06.05.2024 Gemeinde Vilgertshofen
Vergabe Restarbeiten Ortsmitte Vilgertshofen In einer Sitzung am 25.04.2024 hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung Vilgertshofen zwei Vergaben getätigt:
- Die nach der Kündigung der ausführenden Firma notwendigen Reparaturen und
Restarbeiten wurden an die Fa. Hans Gabriel, Buchloe, für eine Auftragssumme von 146.337,01 € (brutto) vergeben.
- Den Auftrag für den noch fehlenden Info-Pavillon südlich der Kirche erhielt die Fa.
Holzbau Glogger, Lengenfeld, für eine Gesamtsumme von 41.335,01 € (brutto).
Sonnensegel für die Kita Stadl Die Kita Stadl hat ein Angebot der Fa. Heiß über vier Sonnensegel für den Außenbereich vorgelegt. Die Kosten von ca. 35.000 Euro waren nicht für den Gemeindehaushalt 2024 angemeldet worden. Der Vorsitzende fragt den Gemeinderat, ob er trotzdem zu einer Anschaffung bereit wäre. Die GRM rügen das Vorgehen der Kita Stadl, sprechen sich letztlich aber doch für eine Anschaffung aus. Der Vorsitzende wird entsprechend Vergleichsangebote einholen und dem Gemeinderat dann zum Beschluss vorlegen.
Wünsche und Anfragen von Seiten des Gemeinderates
Sachverhalt: GRM Erhard erläutert nochmals – um Missverständnissen vorzubeugen – die Absicht der Gemeinde, den Breitbandausbau in der OD Pflugdorf gemäß den Vorstellungen der Telekom (oder eines anderen Anbieters) auszugestalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die von der Gemeinde verlegten Leitungen später auch wirklich von der Telekom (oder einem anderen Anbieter) übernommen werden.
GRM Lindauer berichtet, dass die PV-Anlage auf dem Vereinestadel Mundraching in der vergangenen Woche abgenommen wurde. Von den möglichen weiteren PV-Projekten – Alte Schule Mundraching, Rathaus, Bauhofhalle – favorisiert er das Rathausdach. Dafür müsste allerdings zuerst die Statik des Daches überprüft werden. Allgemeines Einverständnis.
Umbau WC Schule Issing GRM und Planer Dr. Pilz berichtet von Problemen, eine Firma für den Umbau des neuen WCs in der Schule Issing noch in den Pfingstferien zu finden. Eine Firma, die den Auftrag übernehmen würde, möchte bereits am Pfingstdienstag, 21.05.2024, mit den Arbeiten beginnen. Eine Auftragsvergabe im Gemeinderat ist erst am selben Abend möglich. Der Vorsitzende kündigt an, den Auftrag als dringliche Anordnung zu vergeben und dann vom Gemeinderat genehmigen zu lassen.
Dr. Albert Thurner Regina Erdt Erster Bürgermeister Schriftführer