Friedhofsgebühren Traunreut 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Stadt Traunreut · Bayern · PLZ 83294

Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2024
Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 2024 (5. Änderungssatzung vom 12.12.2024)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
Sargreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung Ruhezeit 18–25 J.
1.829,46 €*
für 18 J. Ruhezeit (je nach Friedhof 18–25 J.)
* Bedingung: Grabgebühr inkl. Friedhofsunterhalt (§ 3 Abs. 2); kein separates Reihengrab ausgewiesen
📄 § 3 Abs. 1 lit. b GebS (Einzelgrab, 1-stellig)
Sargwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung Ruhezeit 18–25 J.
1.829,46 €*
für 18 J. Ruhezeit (je nach Friedhof 18–25 J.)
* Bedingung: Kein separates Wahlgrab ausgewiesen; Einzelgrab = kleinstes 1-stelliges Sarggrab
📄 § 3 Abs. 1 lit. b GebS (Einzelgrab, 1-stellig)
Urnenreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
614,70 €*
für 9 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Grabgebühr inkl. Friedhofsunterhalt (§ 3 Abs. 2)
📄 § 3 Abs. 1 lit. f GebS (Urnenerdgrab)
Urnenwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
1.420,33 €*
für 9 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Grabgebühr inkl. Friedhofsunterhalt (§ 3 Abs. 2); Urnenanzahl in Satzung nicht spezifiziert
📄 § 3 Abs. 1 lit. g GebS (Urnenwandgrab)
Urnengrab anonym
Einmalbetrag laut Satzung
292,71 €*
für 9 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Grabgebühr inkl. Friedhofsunterhalt (§ 3 Abs. 2)
📄 § 3 Abs. 1 lit. h GebS (Anonymes Grabfeld)
Baumbestattung
Einmalbetrag laut Satzung
1.569,86 €*
für 9 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Grabgebühr inkl. Friedhofsunterhalt (§ 3 Abs. 2)
📄 § 3 Abs. 1 lit. k GebS (Baumgräber für Urnenbestattungen)
Beisetzung / Aushub
Einmalbetrag laut Satzung
422,72 €*
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
* Bedingung: Zzgl. Pflicht-Verwaltungsgrundgebühr 257,70 € je Bestattung (§ 4 Abs. 1 Ziff. 1); Urnenbeisetzung (Öffnen/S...
📄 § 4 Abs. 1 Ziff. 1 sowie Ziff. 2 lit. c und e GebS
Trauerhalle / Kapelle
Einmalbetrag laut Satzung
221,51 €*
Einmalgebühr je Nutzung
* Bedingung: Gebühr pro Tag; Leichenhalle separat 99,48 €/Tag
📄 § 4 Abs. 1 Ziff. 3 lit. b GebS

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2024 (5. Änderungssatzung vom 12.12.2024) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌‌​​​​​‌‌‌​​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌​‌​​‌‌​‌​​ Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Traunreut (Friedhofsgebührensatzung), konsolidierte Fassung Stand 2024

EUROPASTADT TRAUNREUT

Gebührensatzung

zur Friedhofssatzung der Stadt Traunreut (Friedhofsgebührensatzung)

Vom 27. April 2012

Die vorliegende Fassung ergibt sich aus den Änderungen durch die:

  1. 1. Änderungssatzung vom 26.03.2018 (Amtsblatt vom 28.03.2018)
  2. 2. Änderungssatzung vom 27.04.2021 (Amtsblatt vom 29.04.2021)
  3. 3. Änderungssatzung vom 20.12.2021 (Amtsblatt vom 23.12.2021)
  4. 4. Änderungssatzung vom 26.05.2023 (Amtsblatt vom 31.05.2023)
  5. 5. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Amtsblatt vom 20.12.2024)

Auf Grund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Traunreut folgende Satzung:

§ 1

Gebührenerhebung

Die Stadt Traunreut erhebt für die Benutzung ihrer in § 1 der Friedhofssatzung genannten Bestattungseinrichtungen Grab- und Bestattungsgebühren.

§ 2

Entstehen der Gebührenschuld

(1) Die Grabnutzungsgebühr entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechts eines Grabs, und zwar

a) bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer der Ruhefrist gemäß Friedhofssatzung,

b) bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist für den Zeitraum der Verlängerung,

c) bei Bestattung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne in einem Grab, für das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist. Die Berechnung erfolgt monatsgenau und beginnt jeweils mit dem 1. des folgenden Monats.

(2) Die Bestattungsgebühren (§ 4) entstehen mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung.

§ 3

Grabgebühren

(1) Die Grabgebühren werden für das Nutzungsrecht in Grabplätzen wie folgt erhoben:

a) Kindergrab bei 9 Jahren Ruhezeit: 219,53 €

b) Einzelgrab bei 18 Jahren Ruhezeit: 1.829,46 €

c) Einzelgrab bei 25 Jahren Ruhezeit: 2.540,91 €

d) Doppelgrab bei 18 Jahren Ruhezeit: 2.551,31 €

e) Doppelgrab bei 25 Jahren Ruhezeit: 3.543,48 €

f) Urnenerdgrab bei 9 Jahren Ruhezeit: 614,70 €

g) Urnenwandgräber bei 9 Jahren Ruhezeit: 1.420,33 €

h) Anonymes Grabfeld bei 9 Jahren Ruhezeit: 292,71 €

i) Gruftgrabstätte bei 50 Jahren Ruhezeit: 27.848,38 €

j) Anonymes Kindergrab bei 3 Jahren Ruhezeit: 97,57 €

k) Baumgräber für Urnenbestattungen bei 9 Jahren Ruhezeit: 1.569,86 €

l) Gemeinschaftsgrabanlage für Urnen bei 9 Jahren Ruhezeit: 2.754,75 €

m) Gemeinschafts – Urnenwandgräber bei 9 Jahren Ruhezeit: 658,52 €

(2) Die Grabgebühren beinhalten auch alle Aufwendungen für die Friedhofsunterhaltung auf Dauer des Nutzungsrechts.

(3) Bei einer Verlängerung des Grabnutzungsrechts wird die Grabgebühr anteilig entsprechend des Verlängerungszeitraums erhoben.

§ 4

Bestattungsgebühren

(1) Bestattungsgebühren werden für Arbeiten und Kosten, die im Zusammenhang mit einem

Sterbefall entstehen, wie folgt erhoben:

  1. 1. Verwaltungsgebühr

Grundgebühr für Bestattung, Ausgrabung und Umbettung: 257,70 €

  1. 2. Grabherstellung

a) Öffnen und Schließen eines Erdgrabes bei Kindern (Sarglänge max. 0,60 m): 211,36 €

b) Öffnen und Schließen eines Erdgrabes bei Kindern (Sarglänge max. 1,30 m): 237,78 €

c) Öffnen und Schließen eines Erdgrabes (Normaltiefe): 422,72 €

d) Öffnen und Schließen eines Erdgrabes (Tiefgrabung): 475,56 €

e) Öffnen und Schließen eines Urnengrabes: 211,36 €

f) Öffnen und Schließen der Urnenwand: 158,52 €

g) Öffnen und Schließen Baumgrab: 211,36 €

h) Öffnen und Schließen Gemeinschaftsgrabanlage: 264,20 €

  1. 3. Leichen- und Aussegnungshalle

a) Benutzung der Leichenhalle (pro Tag): 99,48 €

b) Benutzung der Aussegnungshalle (pro Tag): 221,51 €

c) Benutzung der Klimatruhe (pro Tag): 15,00 €

(2) Für andere Leistungen, die nicht aufgeführt sind, werden die Bruttostundenlöhne, die tatsächlichen Auslagen und Fremdkosten berechnet.

§ 5

Gebührenschuldner

(1) Gebührenpflichtiger ist,

a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,

b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,

c) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt,

d) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat.

(2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.

(3) Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grabnutzungsgebühren vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen.

§ 6

Fälligkeit

Die Grab- und Bestattungsgebühren werden einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.

§ 7

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.05.2012 in Kraft ¹). (2) Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung vom 27.04.2007, veröffentlicht im Amtsblatt („Traunreuter Anzeiger“) vom 30.04.2007, außer Kraft.

Traunreut, den 27.04.2012

STADT TRAUNREUT

Franz Parzinger Erster Bürgermeister

¹) Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten der Satzung in der ursprünglichen Fassung vom 27.04.2012 (veröffentlicht im Amtsblatt „Traunreuter Anzeiger“ vom 28./29.04.2012). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungssatzungen.

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Traunreut?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Traunreut mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 83xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Traunreut anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab)* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Traunreut
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Grabgebühr inkl. Friedhofsunterhalt (§ 3 Abs. 2)
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen)* 🟢 Laut Satzung
Gebühr für das Öffnen und Schließen des Grabes laut Satzung
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Zzgl. Pflicht-Verwaltungsgrundgebühr 257,70 € je Bestattung (§ 4 Abs. 1 Ziff. 1); Urnenbeisetzung (Öffnen/S...
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Traunreut (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Gebühr pro Tag; Leichenhalle separat 99,48 €/Tag
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 83xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Traunreut:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €