Friedhofsgebühren Sonneberg 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Stadt Sonneberg · Thüringen · PLZ 96515

Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2020
Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 2020 (04.11.2020)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
Sargreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
1.000,00 €
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
📄 Anlage zu § 5 Abs. 1, Kostenverzeichnis Ziff. 1.2
Sargwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
1.200,00 €*
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
* Bedingung: Kleinste Einheit: 1/8 Familiengrabstätte; Stellenzahl in Satzung nicht angegeben
📄 Anlage zu § 5 Abs. 1, Kostenverzeichnis Ziff. 2.1
Urnenreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
350,00 €
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
📄 Anlage zu § 5 Abs. 1, Kostenverzeichnis Ziff. 3.3
Urnenwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
450,00 €*
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
* Bedingung: Urnenwahlgrab nur als 1/2-Grabstätte (4 Urnen, 450 €) oder 1/1-Grabstätte (6 Urnen, 650 €) erhältlich; kein...
📄 Anlage zu § 5 Abs. 1, Kostenverzeichnis Ziff. 3.1
Urnengrab anonym
Einmalbetrag laut Satzung
850,00 €
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
📄 Anlage zu § 5 Abs. 1, Kostenverzeichnis Ziff. 3.4
Baumbestattung
Einmalbetrag laut Satzung
900,00 €
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
📄 Anlage zu § 5 Abs. 1, Kostenverzeichnis Ziff. 5
Beisetzung / Aushub
Einmalbetrag laut Satzung
1.000,00 €*
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
* Bedingung: 50 % Aufschlag bei Beisetzungen an Samstagen (§ 5 Abs. 4)
🧮 Sarg: 1.000 € · Urne: 156 €
📄 Anlage zu § 5 Abs. 1, Kostenverzeichnis Ziff. 2.1.1 und 2.1.2
Trauerhalle / Kapelle
Einmalbetrag laut Satzung
200,00 €*
Einmalgebühr je Nutzung
* Bedingung: 50 % Aufschlag außerhalb der Öffnungszeiten an Samstagen (§ 5 Abs. 4)
📄 Anlage zu § 5 Abs. 1, Kostenverzeichnis Ziff. 4.1

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2020 (04.11.2020) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​​‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​​​‌​​‌‌‌​​​ Stadt Sonneberg

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Sonneberg (FGBS-SON)

vom 04. November 2020

Aufgrund der §§ 19 Abs.1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung-ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Stadt Sonneberg die folgende Friedhofsgebührensatzung:

§ 1

Gebührenpflicht

Für die Benutzung der im Stadtgebiet der Stadt Sonneberg gelegenen und verwalteten Bestattungseinrichtungen und Anlagen, die der Vorbereitung und Durchführung der Bestattung dienen, werden im Rahmen der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Sonneberg vom 03.12.2014, zuletzt geändert durch 1. Änderung der Friedhofs-und Bestattungssatzung vom 22.06.2017, nach Maßgabe dieser Satzung Benutzungsgebühren, Bestattungsgebühren und Verwaltungsgebühren erhoben.

§ 2

Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist:

a) bei der Erstbestattung der nach dem Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) Bestattungspflichtige,

b) der vom Verstorbenen zu Lebzeiten Beauftragte,

c) bei Mehrfachbelegung einer Grabstände der Bestattungspflichtige und der Nutzungsberechtigte,

d) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Nutzungsberechtigte der betroffenen Grabstände,

e) wer eine oder mehrere der in der Satzung aufgeführten Leistungen beantragt oder in Auftrag gibt.

(2) Mehrere Schuldner sind Gesamtschuldner.

§ 3

Entstehen, Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung und zwar mit der Beantragung der jeweiligen Leistung.

(2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 4

Rechtsbehelfe/Zwangsmittel

(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die Verpflichtung zur Zahlung der in §3 Abs. 2 genannten Frist nicht aufgehoben.

(3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5

Gebühren

(1) Für Leistungen der Stadt Sonneberg und deren Friedhofsverwaltung werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach dem als Anlage beigefügten Kostenverzeichnis erhoben.

(2) Sofern eine Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, wird die Steuer neben den Kosten erhoben.

(3) Für Bestattungen auf den Sonneberger Friedhöfen von Personen, die nicht nach den Absatz 1 und 2 des § 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Sonneberg entsprechen, wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.

(4) Bei Beisetzungen/Beerdigungen an Samstagen und der Benutzung von Urnenhallen/Trauerhallen außerhalb der Öffnungszeiten an Samstagen wird ein Aufschlag von 50 % gem. festgesetzte Gebühr laut Friedhofsgebührensatzung erhoben. (5) Für Urnenanforderungen gem. § 21 Abs. 6 ThürBestG wird eine festgesetzte Gebühr laut Friedhofsgebührensatzung erhoben.

(6) Die Verwaltungskostensatzung der Stadt Sonneberg vom 08.12.2014 in der jeweils geltenden Fassung findet ergänzende Anwendung.

§ 6

(Inkrafttreten)

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Sonneberg vom 09.12.2014 veröffentlicht am 23.12.2014 (Amtsblatt Nr. 12/2014) außer Kraft.

Sonneberg, den 04.11.2020

Dr. Heiko Voigt Bürgermeister

– Siegel –

Bekanntmachung ist im „Amtsblatt der Stadt Sonneberg“

Nr.: ...

vom: ... erfolgt.

Sonneberg, den ...

Dr. Heiko Voigt Bürgermeister

Anlage (zu § 5 Abs.1)

Kostenverzeichnis

NummerZifferGegenstandGebühr
1Nutzungsgebühren
1.1Reihengrabstätten für Verstorbene bis 12 Jahre500,00 €
1.2Reihengrabstätten für Verstorbene über 12 Jahre1000,00 €
2.Familiengrabstätten/Wahlgrabstätten
2.11/8 Familiengrabstätten1.200,00 €
2.21/4 Familiengrabstätten/Gartenstätten3.000,00 €
2.31/2 Familiengrabstätten5.000,00 €
2.41/1 Familiengrabstätten/Grüfte6.000,00 €
3.Urnengrabstätten
3.1Urnenwahlgrabstätte 1/2 (4Urnen)450,00 €
3.2Urnenwahlgrabstätte 1/1(6Urnen)650,00 €
3.3Urnenreihengrabstätte (1Urne)350,00 €
3.4Anonyme Urnenstätte850,00 €
4.Urnengemeinschaftsanlage mit Namensangabe700,00 €
5.Baumbestattung900,00 €
6.Urnenfach /pro Urnenplatz1.500,00 €
7.Urnenerdkammer/pro Urne1.000,00 €
2Bestattungsgebühren
1.1Grundgebühren
Erdbestattung für Verstorbene über 12 Jahre1.000,00 €
Erdbestattung für Verstorbene bis 12 Jahre300,00 €
Vorbereitungen für Erdbestattung (Bereitstellen eines Waschraumes für die rituelle Waschung)150,00 €
1.2Beisetzung einer Urne156,00 €
1.3Versand einer Urne30,00 €
2.Gebühren zur Kremation
2.1Einäscherungskosten Netto280,00 €
19% MwSt. ab 01.01.202153,20 €
3Gebühren für Umbettungen
1Exhumierungnach Aufwand
2Umbettung einer Urne232,00 €
3Umfüllung einer Urne20,00 €
4Ausbettung einer Urne118,00 €
4Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen
------------
1Benutzung der Feierhalle Hauptfriedhof200,00 €
2Benutzung der Urnenhalle Hauptfriedhof100,00 €
3Benutzung der Trauerhallen/Außenfriedhöfe165,00 €
4Benutzung des Aufbahrungsraumes35,00 €
5Benutzung der Kühlzelle35,00 €
6Benutzung der Tiefkühlzelle39,00 €
5Genehmigungsgebühren von Grabmalen
1Grabmalgenehmigung60,00 €
2Auswechslung15,00 €
3sonstige Grabeinrichtungen15,00 €
4Anforderung einer Urne von einem nicht von der Stadt Sonneberg betriebenen Krematorium oder Friedhof (Anforderung ausstellen und versenden, einschl. aller notwendigen Abstimmungen und Datenerfassungen)50,00 €
6Gebühren für sonst. Leistungen
1Ausstellung einer Genehmigung
a)Umsetzung (Erd-/Feuerbestattung)10,00 €
b)Umschreibung Nutzungsrecht10,00 €
c)Auflassung einer Grabstätte10,00 €
2Änderung bereits bearbeiteter Vorgänge10,00 €
3Ausstellung einer Urkunde/Bescheide
a)Zweitschrift einer Urkunde10,00 €
b)Zweitschrift eines Gebührenbescheides10,00 €
4Gebühr für die gewerbliche Zulassung pro Jahr35,00 €
5Verwaltungskosten für alle Amtshandlungen der Friedhofsverwaltung65,00 €
6Nachforschungen in Zusammenhang mit Erbenermittlungen, Ahnenforschung u. ä. nach Aufwand, jedoch mindestens25,00 €
7Verlängerung Grabnutzungsrechte, Familiengrabstätten Wahlgrabstätten
1Verlängerung Nutzungsrechte pro Jahr nach §21 Abs.4 und 5 der FBS-SON
a)1/8 Familiengrab90,00 €
b)1/4 Familiengrab179,00 €
c)1/2 Familiengrab358,00 €
d)1/1 Familiengrab/Grüfte418,00 €
2Verlängerung Nutzungsrechte pro Jahr nach § 23 Abs.3 der FBS-SON
a)1/1 Urnenwahlgrab29,00 €
b)1/2 Urnenwahlgrab16,00 €
8Einebnungen von Grabarten / Beräumung
------------
1Urnenreihengrab
a)mit Einfassung55,00 €
b)ohne Einfassung40,00 €
c)mit Einfassung und Platte60,00 €
2Urnenwahlgrab 1/2
a)mit Einfassung75,00 €
b)ohne Einfassung60,00 €
c)mit Einfassung und Platte80,00 €
3Urnenwahlgrab 1/1
a)mit Einfassung80,00 €
b)ohne Einfassung70,00 €
c)mit Einfassung und Platte90,00 €
4Reihengrabstätte für Verstorbene bis 12 Jahre
a)mit EinfassungPreis nach Angebot
b)ohne EinfassungPreis nach Angebot
c)mit Einfassung und PlattePreis nach Angebot
5Reihengrabstätte für Verstorbene über 12 Jahre
a)mit EinfassungPreis nach Angebot
b)ohne EinfassungPreis nach Angebot
c)mit Einfassung und PlattePreis nach Angebot
6Familiengrabstätten
a)1/8 FamiliengrabPreis nach Angebot
b)1/4 FamiliengrabPreis nach Angebot
c)1/2 FamiliengrabPreis nach Angebot
d)1/1 Familiengrab / GrüftePreis nach Angebot
Besondere Leistungen a) Die Kosten für zusätzliche Leistungen des Friedhofs- und Bestattungswesens der Stadt Sonneberg, welche von Bestattungspflichtigen, Nutzungsberechtigten oder Dritten beantragt oder mit der Friedhofsverwaltung vertraglich vereinbart werden (Sondervereinbarung), sind in der jeweils tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. b) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der jeweiligen Maßnahme oder Leistung. Schuldner ist der Antragsteller, im Übrigen der Bestattungspflichtige, mehrere Erstattungspflichtige sind Gesamtschuldner.

Sonneberg, den 04.11.2020

Dr. Heiko Voigt

Bürgermeister

– Siegel –

Bekanntmachung ist im „Amtsblatt der Stadt Sonneberg“

Nr.: ... vom: ... erfolgt.

Sonneberg, den ...

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Sonneberg?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Sonneberg mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 96xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Sonneberg anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Sonneberg
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen)* 🟢 Laut Satzung
Satzungswert: 156 € (Urne) bzw. 1.000 € (Sarg)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: 50 % Aufschlag bei Beisetzungen an Samstagen (§ 5 Abs. 4)
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Sonneberg (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: 50 % Aufschlag außerhalb der Öffnungszeiten an Samstagen (§ 5 Abs. 4)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 96xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Sonneberg:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €