Friedhofsgebühren Schönberg 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Schönberg · Rheinland-Pfalz · PLZ 54426

🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext

⚖️ 1. Friedhofs- & Gebührensatzung Stand: 2018 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​​‌​​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌​‌ Protokoll: Friedhofssatzung und Gebührensatzung Schönberg (Stand 2018)

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Herr Dietmar Knippel (ehrenamtlicher Helfer der Ortsgemeinde) regt an, die auf dem Friedhof befindlichen Löcher zu schließen, da diese erheblich groß sind und eine Gefahr darstellen. Dazu benötigt er Mutterboden und Splitt, die von der Ortsgemeinde zur Verfügung gestellt werden. Er schlägt einen allgemeinen Aufruf für einen gemeinsamen Arbeitstag vor.

Des Weiteren regt Herr Knippel an, auf dem Friedhof Buchsbaumhecken an 2 Ecken zu pflanzen. Dies wird grundsätzlich vom Ortsgemeinderat befürwortet, muss aber vor Genehmigung mit dem Pfarrgemeinderat abgestimmt werden.

TOP 2: Änderung der Friedhofsordnung

Der Vorsitzende führt aus, dass die Friedhofssatzung vom 14.10.2008 aufgrund des neu geschaffenen Angebotes der Bestattung in einer Reihenrasengrabstätte geändert werden müsse. Festzulegen ist, ob der Abtrag des Grabhügels bereits zur Grabpflege gehört oder ob den Hinterbliebenen die Möglichkeit der Entfernung des Grabhügels in Eigenregie zur Kostenreduzierung eingeräumt wird. Je nach satzungsmäßiger Festsetzung ergeben sich hierdurch Auswirkungen auf die zu erhebenden Grabnutzungsgebühren.

Nach erfolgter Beratung beschließt der Ortsgemeinderat § 22 Nr. 4 der Friedhofssatzung vom 14.10.2008 wie folgt zu ergänzen:

> Die Entfernung der Grabhügel bei Rasengräbern gehört bereits zur Grabpflege des Rasengrabes.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

TOP 3: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016

Frau Vanessa Prümm (Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses) erläutert das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016:

I. Gesamtaussage zum Jahresabschluss

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss (Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang) für das Haushaltsjahr 2016 geprüft. Die Buchführung und Aufstellung liegen in der Verantwortung des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Schönberg.

II. Prüfergebnis

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Schönberg.

  1. 1. Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 2.052.148,05 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 15.480,31 € aus.
  2. 2. Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
  3. 3. Es wird ein Eigenkapital in Höhe von 1.098.477,54 € ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich demnach gegenüber dem 31.12.2015 um 15.480,31 € erhöht.
  4. 4. Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen:
  • Im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen um 15.943,45 € auf 2.052.148,05 € verringert.
  • Das Fremdkapital reduzierte sich um 5.475,06 € auf 755.514,21 €.
  1. 5. Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung:
  • Die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde ging in 2016 um 4.942,67 € auf 341.019,92 € zurück.
  • Die Investitionskredite verminderten sich um 1.144,65 € auf 387.910,57 €.
  1. 6. Prüfungsempfehlung: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO.

Nach erfolgter Beratung wird der Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit Anhang und Anlagen festgestellt. Der Beschluss erfolgt einstimmig.

TOP 4: Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 31.12.2016

Aufgrund der Prüfung wird von Ratsmitglied Vanessa Prümm der Antrag gestellt, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. Der Ortsgemeinderat beschließt die Entlastung einstimmig.

TOP 5: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 gem. §§ 95 und 96 GemO

Anna-Katharina Ebel erläutert den Entwurf. Der Ergebnishaushalt 2018 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.785 € aus. Dies ist eine Verbesserung von 8.193 € gegenüber der Planung des Vorjahres.

Verbesserungen:

ProduktBeschreibungBetrag (€)
1111Ortsbürgermeister, Ortsbeigeordnete, Ortsvorsteher (Zuführung Ehrensoldrückstellung aktiver Ortsbürgermeister)300
5220Buchhalterischer Gewinn aus der Veräußerung eines Baugrundstücks (zahlungsunwirksam)21.700
5410Gemeindestraßen (Minderaufwendungen für Personalkosten, Stromkosten, Beleuchtung, Wartung, Instandhaltung)10.570
5530Unterhaltung und Bewirtschaftung des Friedhofes490
5551Überschuss aus der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes123
5734Unterhaltung und Bewirtschaftung sonstige öffentliche Einrichtungen395
6110Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen (Mehrerträge aus Gewerbesteuer, Gemeindeanteile, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Solidarfonds Windenergie, Sonderposten)6.600
Summe Verbesserungen55.898 €

Verschlechterungen:

ProduktBeschreibungBetrag (€)
1142Liegenschaften (Mehraufwendungen für Unterhaltung Dreschschuppen, Nutzungsentgelt Gestattungsvertrag)5.295
2111Betriebskostenumlage Grundschulen Thalfang und Heidenburg (einschl. Abschreibungen)1.060
2810Heimat- und Kulturpflege (Mindererträge aus Verkauf von Vorräten)300
5559Vorhaltung von Wirtschaftswegen (Verschlechterung durch geringere Erträge aus Sondernutzungsentgelten)2.520
5733Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grillhütte (Mehraufwendungen für Abschreibungen und Versicherung)1.130
6110Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen (Mindererträge aus Schlüsselzuweisung A Verbandsgemeindeumlage / Kreisumlage)25.800
6120Zinsaufwendungen für Liquiditäts- und Investitionskredite300
Summe Verschlechterungen47.705 €

Bereinigte Verbesserung: 8.193 €

Finanzhaushalt:

  • Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen: - 16.426 €
  • Liquiditätsdefizit im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit: 28.726 €

Geplante Investitionen:

BereichEinzahlung (€)Auszahlung (€)
Teilhaushalt 1 – Zentrale VerwaltungKeine Veranschlagung0 €
Teilhaushalt 2 – Schule und Kultur (Produkt 2111)0 €700 €
Teilhaushalt 3 – Soziales und JugendKeine Veranschlagung0 €
Teilhaushalt 4 – Gesundheit und SportKeine Veranschlagung0 €
Teilhaushalt 5 – Gestaltung der Umwelt (Produkt 5220)44.300 €0 €
Teilhaushalt 5 – Gestaltung der Umwelt (Produkt 5410)0 €11.500 €
Teilhaushalt 5 – Gestaltung der Umwelt (Produkt 5734)0 €1.300 €
Summe44.300 €13.500 €

Der positive Saldo aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf 30.800 €.

TOP 6: Vergabeverfahren für Stellplätze im Dreschschuppen, Holzlagerplätze und sonstige Stellplätze

Ratsmitglied Petry schlägt vor, keine Miete zu erheben, sondern dass Mieter ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten (z.B. Stellplatz sauber halten, Spielplatz säubern oder mähen). Ratsmitglied Schmitz sieht die Schwierigkeit in der Aufteilung der Arbeiten aufgrund unterschiedlicher Flächengrößen. Der Vorsitzende schlägt vor, mit allen Mietern Kontakt aufzunehmen, um freiwillige Tätigkeiten zu klären.

TOP 7: Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen

Schmitz schlägt vor, die Satzung so zu ändern, dass nicht nur die Wege in der Ortslage, sondern auch die Feld- und Wirtschaftswege außerhalb der Ortslage gereinigt werden. Nach Beratung wird beschlossen, keine neue Satzung zu fertigen (Beschluss einstimmig bei 1 Enthaltung).

TOP 8: Ausbesserung eines Teilabschnitts des Fahrwegs Flur 4, Flurstück 242/1

Der Weg ist mit großen Löchern bestückt und muss saniert werden. Ein Angebot liegt vor (ca. 10.000 – 12.000 €). Die Jagdgenossenschaft hat beschlossen, diese Kosten zu übernehmen, der Antrag muss aber von der Ortsgemeinde gestellt werden. Es wird beschlossen, den Weg mit zusätzlich geschätzten 15 m Wegstrecke repariert bzw. asphaltiert zu werden (Beschluss einstimmig mit ja).

TOP 9: Neuer Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 27 Abs. 3 Landeswaldgesetz

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Vertrag in der vorgelegten Form zu übernehmen (Beschluss mit 4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung).

TOP 10: Informationen

  • Es wurde eine Anfrage bezüglich eines Containers für Biotüten erhalten.
  • Die Firma Silvanus ist mit der Baumprüfung beauftragt (Angebot: 480 € für 24 Bäume).
  • Bezüglich einer Birke im Neubaugebiet, die Dreck verursacht, spricht sich der Ortsgemeinderat dafür aus, den Baum stehen zu lassen, da eine Genehmigung nötig wäre.
  • Der Weg „Mühlenberg“ wurde geschoben/geebnet, es besteht aber Nachbesserungsbedarf.

II. Nichtöffentlicher Teil

TOP 1: Informationen

Es ist nichts zu protokollieren.

***

§ 6: Öffentlich-rechtliche Entgelte (Gebührenübersicht)

Die Sätze der öffentlich-rechtlichen Entgelte werden wie folgt festgesetzt:

1. Benutzungsgebühren für Gemeindehalle für Festveranstaltungen: 130 € 2. Nutzungsgebühr Grillhütte:

  • 1. Tag: 60 €
  • Jeder weitere Tag: 40 €

3. Gebühr für Wiesenwalze (halbtags): 3 € 4. Gebühr für die Unterstellung landwirtschaftlicher Geräte im Dreschschuppen je m²: 1,30 €

5. Friedhofsgebühren:

I. Reihengrabstätten

  • a) Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung: 165 €
  • b) Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Buchstabe a): 110 €
  • c) Überlassung einer vorhandenen Reihengrabstätte zur Beisetzung einer Urne: 110 €
  • d) Überlassung einer Reihenrasengrabstätte an Berechtigte nach Nr. I Buchstabe a) einschl. der Pflege für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre): 1.500 €

II. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen: Die Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen.

III. Ausheben und Schließen der Gräber:

  • a) Reihengräber für Verstorbene (§ 10 der Friedhofssatzung) (ab 01.11.2017): 680 € (Bei Handschachtung verdoppelt sich der Satz)
  • b) Urnenbestattung je Beisetzung (ab 01.11.2017): 210 € (Bei Handschachtung verdoppelt sich der Satz)

IV. Benutzung der Leichenhalle: Je Leiche bis zur Bestattung: 30 €

6. Einheitssatzung für Straßenentwässerung nach BauGB (Erschließung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Erschließungsbeitragssatzung): 7,33 €/m²

§ 5: Steuersätze

Grundsteuer:

  • Grundsteuer A: 309 v.H.
  • Grundsteuer B: 365 v.H.

Gewerbesteuer: 365 v.H.

Hundesteuer:

  • Erster Hund: 55 €
  • Zweiter Hund: 65 €
  • Jeder weitere Hund: 81 €