Friedhofsgebühren Rüdnitz 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Gemeinde Rüdnitz · Brandenburg · PLZ 16321

Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2023
Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 01.01.2023). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
Trauerhalle / Kapelle
Einmalbetrag laut Satzung
100,00 €*
Einmalgebühr je Nutzung
* Bedingung: Nur im Zusammenhang mit Beisetzung auf dem kirchlichen Friedhof Rüdnitz
📄 § 4 Benutzungsgebühren

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 01.01.2023 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​​​‌​​‌‌‌​​‌​​‌‌​​‌​ Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle der Gemeinde Rüdnitz (2022)

Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle der Gemeinde Rüdnitz

Aufgrund des § 3 Abs.1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBI.I/07, [Nr. 19] S.286) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.06.2021 (GVBI.I/ 21, [Nr. 21]) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 34 Abs.1 Satz 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs-und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG) sowie §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgaben-gesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I/04, [Nr. 08] S. 174) in der jeweils geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.11.2022 die Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle der Gemeinde Rüdnitz beschlossen:

§ 1 Gebührenpflicht

Für die Benutzung der im Eigentum der Gemeinde Rüdnitz stehenden Trauerhalle im Zusammenhang mit einer Beisetzung auf dem kirchlichen Friedhof der Gemeinde Rüdnitz werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührentatbestände wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist derjenige, der den Antrag zur Nutzung der in § 1 genannten Einrichtung (Trauerhalle) im Zusammenhang mit einer Beisetzung bei der kirchlichen Friedhofsverwaltung gestellt hat. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Nutzung der Trauerhalle. Die Gebühren sind einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 4 Benutzungsgebühren

Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle: 100,00 €

§ 5 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Biesenthal, den 18.11.2022

gez. Nedlin Amtsdirektor

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Rüdnitz?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Rüdnitz mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 16xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Rüdnitz anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnengrab (Schätzwert)) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Rüdnitz
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🔶 Schätzwert (anpassbar)
In der Satzung von Rüdnitz nicht separat aufgeführt (wird meist über den Bestatter / Dienstleister abgerechnet).
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Rüdnitz (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Nur im Zusammenhang mit Beisetzung auf dem kirchlichen Friedhof Rüdnitz
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 16xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Rüdnitz:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €