Friedhofsgebühren Prislich 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Gemeinde Prislich · Mecklenburg-Vorpommern · PLZ 19300

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 18.02.2022 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Gebuehrenordnung​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌​‌‍

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Prislich über die

Erhebung von Gebühren für die Benutzung des öffentlichen Friedhofs in Prislich Gebührensatzung Präambel: . Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommernvom 13. Juli 2011 (GVOBL S. 777) in Verbindung mit§§ 1, 2, 4, 5, und 6, des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) vom 12. April 2005(GVOBL M-V S. 146) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162) sowie des Gesetzes über Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V vom 03. Juli 1998) letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1164, ber. 1326) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Prislich vom 18.02.2022 Beschluss-Nr. /2022 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Friedhöfeder Gemeinde Prislich folgende Gebührensatzung erlassen:

Artikel 1

§ 4 – Gebührenmaßstab/ Gebührensatz

Bei Auswärtigen, soweit sie nicht eine Verwandtschaftsbeziehung 1. oder 2. Grades, zu einem Einwohner der Gemeinde hatten, beträgt die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechteseiner: Einzelgrabstelle

(für 25 Jahre)

300,00 €

Doppelgrabstelle

(für 30 Jahre)

500,00 €

Einzelurnengrabstelle

(für 20 Jahre)

300,00 €

Urnenbeisetzung auf vorhandener Grabstelle

(für 20 Jahre)

300,00 €

anonyme Urnengrabstelle

(für 20 Jahre)

500,00 €

anonyme Erdbestattung

(für 25 Jahre)

600,00 €

U rnen-Rasenreihengrabstell e

(für 20 Jahre)

750,00 €

  1. 2. Belegung durch Urne

(für 20 Jahre)

75,00 €

Artikel 2 – Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut dieser Änderungssatzung, in der vom

Inkrafttreten dieser Änderungssatzung an geltenden Fassung, öffentlich bekannt zu machen.

Artikel 3

§ 8 – Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.