Friedhofsgebühren Nortrup 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Nortrup · Niedersachsen · PLZ 49638

📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2022
🏛️ Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 01.02.2022). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
⚰️ Sargreihengrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
430,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 150 € + Unterhalt 14 €/J. × 20 J. = 280 €
📄 Teil A Ziffer 1 a) Gebührenordnung
🏛️ Sargwahlgrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
645,00 €*
Gesamtkosten für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Flachgrab; Gebühr jährlich je Grabstelle (Nutzungszeit 30 Jahre)
🧮 7,50 €/J. × 30 J. = 225 € · Unterhalt 14 €/J. × 30 J. = 420 €
📄 Teil A Ziffer 5 Gebührenordnung
🏺 Urnenreihengrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
430,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 150 € + Unterhalt 14 €/J. × 20 J. = 280 €
📄 Teil A Ziffer 2 Gebührenordnung
🕊️ Urnenwahlgrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
645,00 €*
Gesamtkosten für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Flachgrab; Gebühr jährlich je Grabstelle (Nutzungszeit 30 Jahre)
🧮 7,50 €/J. × 30 J. = 225 € · Unterhalt 14 €/J. × 30 J. = 420 €
📄 Teil A Ziffer 6 Gebührenordnung
⛏️ Beisetzung / Aushub
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
270,00 €
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
🧮 Sarg: 270 € · Urne: 120 €
📄 Teil A Ziffer 12 a) und c) Gebührenordnung
🕯️ Trauerhalle / Kapelle
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
60,00 €*
Einmalgebühr je Nutzung
* Bedingung: Leichenhalle 60 €; Friedhofskapelle alternativ 135 €
📄 Teil A Ziffer 11 a) Gebührenordnung

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 01.02.2022 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​​‌‌​​‌‌​‌​​​​‌‌​‌​‌​​‌‌‌​​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​​‌​​​‌‌‌​​​ Friedhofsgebührenordnung der Katholischen Kirchengemeinde St. Aloysius Nortrup (Inkrafttreten 01.02.2022, außer Kraft seit 01.08.2025)

GEBÜHRENORDNUNG zur Friedhofsordnung

der Katholischen Kirchengemeinde St. Aloysius in 49638 Nortrup vom 01. November 2018

Teil A

Für die Benutzung des von ihr verwalteten Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für die Leis-tungen der Kirchengemeinde und ihrer Beauftragten aus Anlass von Beisetzungen und der Verga-be von Grabstätten erhebt die Kirchengemeinde folgende Gebühren:

  1. 1. für die Vergabe einer Erdreihengrabstätte

a) für Verstorbene ab 5 Jahren (Ruhezeit: 20 Jahre) 150,00 €

b) für Verstorbene unter 5 Jahren, für Tot- und Un-geborene mit einem Gewicht von mindestens 500 g (Ruhezeit: 20 Jahre) 65,00 €

  1. 2. für die Vergabe einer Urnenreihengrabstätte (Ruhezeit: 20 Jahre) 150,00 €
  1. 3. für die Vergabe einer einheitlich gestalteten Erdreihen- grabstätte (Ruhezeit: 20 Jahre) 1650,00 €
  1. 4. für die Vergabe einer einheitlich gestalteten Urnenrei- hengrabstätte (Ruhezeit: 20 Jahre) 1650,00 €
  1. 5. für die Vergabe einer Erdwahlgrabstätte, Flachgrab (Nutzungszeit 30 Jahre, bei vor dem 1. November 2018 ver- gebenen Nutzungsrechten bleibt es bei der 40jährigen Nutzungs- zeit) je Grabstelle und Jahr 7,50 €
  1. 6. für die Vergabe einer Urnenwahlgrabstätte, Flachgrab (Nutzungszeit: 30 Jahre, bei vor dem 1. November 2018 ver- ) gebenen Nutzungsrechten bleibt es bei der 40jährigen Nutzungs- zeit) je Grabstelle und Jahr 7,50 €
  1. 7. für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdwahlgrabstätte je Grabstelle und Jahr 7,50 €
  1. 8. für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Ur- nenwahlgrabstätte je Grabstelle und Jahr 7,50€
  1. 9. Die Grabstättengebühr für Fehl- und Ungeborene mit einem Gewicht unter 500 g übernimmt die Kirchenge- meinde aus allgemeinen Haushaltsmitteln

1 O. für die Gestellung von Leichenträgern, soweit diese Tä-tigkeit nicht von Angehörigen oder Nachbarn_ wahrge-nommen wird, je Leichenträger 16,00 €

  1. 11. für die Benutzung
    • a) der Leichenhalle 60,00 €
    • b) der Friedhofskapelle 135,00 € c) des Bestattungswagens/Kranzwagens 12,50 €
  2. 12. für die Tätigkeit des Totengräbers einschließlich Her- richten des Grabes

a) bei Grabstätten von Verstorbenen ab 5 Jahren 270,00 €

b) bei Grabstätten von Verstorbenen unter 5 Jahren, von Tot- und Ungeborenen mit einem Gewicht von mindestens 500 g, von Fehl- und Ungeborenen mit einem Gewicht unter 500 g 195,00 €

c) bei Grabstätten für Urnenbeisetzungen 120,00 €

  1. 13. für Ausbettungen anlässlich einer Umbettung

a) von Verstorbenen ab 5 Jahren 375,00 €

b) von Verstorbenen unter 5 Jahren, von Tot- und Ungeborenen mit einem Gewicht von mindestens ) 500 g, von Fehl- und Ungeborenen mit einem Ge-wicht unter 500 g 180,00 €

c) von Aschen 90,00 €

  1. 14. bei Umbettungen auf dem gleichen Friedhof zusätzlich zu der Ge- bühr unter Ziffer 13. die Totengräbergebühr nach Ziffer 12.
  1. 15. für die Aufbewahrung von Leichen, die außerhalb die- ses Friedhofs beigesetzt werden sollen, je angefange- nen Tag 27,00 €
  1. 16. für die allgemeine Unterhaltung und Verwaltung des Friedhofes je Grabstelle (Liegeplatz) und Jahr: Persona I-/Sach kosten: Fried hofsverwaltu ng/-pflege, Kosten der Abfallbeseitigung, Kosten der Wasser- /Stromversorgung auf dem Friedhof 14,00 € )
  2. 17. Verwaltungsgebühr anlässlich einer Umbettung 75,00 €

Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme des Friedhofes und seiner Einrichtungen, d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem das Nutzungsrecht begründet oder verlängert wurde. Die Kirchen-gemeinde ist berechtigt, die jährlich anfallende Unterhaltungs- und Verwaltungsgebühr bis zu fünf Jahre im Voraus zu erheben. Zur Gebührenzahlung ist derjenige verpflichtet, in dessen Interesse oder Auftrag der Friedhof und seine Einrichtungen benutzt werden. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. Die Gebühren werden zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebüh-renbescheides zur Zahlung fällig. Rückständiqe Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfah-ren beigetrieben. Teil B.

  1. 1. Die Friedhofsgebührenordnung tritt nach erteilter kirchenaufsichtlicher Genehmigung am 1. Februar 2022 in Kraft.
  1. 2. Mit dem Tage des lnkrafttretens dieser Gebührenordnung treten alle bisherigen Bestimmungen über die Gebühren außer Kraft.
  1. 3. Diese Gebührenordnung ist vor Inkrafttreten nach erteilter kirchenaufsichtlicher Genehmigung zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt durch die vierwöchige Auslegung der Ordnung in der Kirche der Kirchengemeinde St. Aloysius, Farwickstraße 12 a, 49638 Nortrup. ln der Kir- che liegt sie von montags bis sonntags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsicht aus. Gleich- zeitig wird der volle Wortlaut der Friedhofsgebührenordnung in einem Schaukasten an der Kir- che der Kirchengemeinde zum Aushang gebracht.

Die Auslegungszeit wird durch Veröffentlichung in den örtlichen Tageszeitungen bekannt ge-geben. Darüber hinaus erfolgt ein Hinweis auf die neue Gebührenordnung in der Kirche in allen } Heiligen Messen eines Sonntags.

  1. 4. ln einem Schaukasten auf dem Friedhof wird darauf hingewiesen, dass der volle Wortlaut der · Friedhofsgebührenordnung jederzeit zu den üblichen Öffnungszeiten im Pfarrbüro eingesehen werden kann.

) Unterschriftenblatt zur Friedhofsgebührenordnung:

Nortrup, IJ/. Al · 2021

Katholische Kirchengemeinde

St. Aloysius

Der Kirc envorstand I

\' (stellv.) Kirchenvorstandsvorsitzender

Die vorstehende Friedhofsgebührenordnung wird gem. § 16 Abs. 1 Nr. 15 KWG kirchenaufsicht-lich genehmigt.

Osnabrück, 00. ,,/¿ _ lo 2.A

Das Bischöfliche Generalvikariat

)

Kämper

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Nortrup?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Nortrup mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 49xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Nortrup anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Nortrup
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🟢 Laut Satzung
Satzungswert: 120 € (Urne) bzw. 270 € (Sarg)
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Nortrup (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Leichenhalle 60 €; Friedhofskapelle alternativ 135 €
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 49xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Nortrup:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €
⛪ Kirchliche Friedhöfe in Nortrup:
Neben den kommunalen Friedhöfen bestehen im Gemeindegebiet kirchliche Friedhöfe mit eigener Gebührenordnung: