Friedhofsgebühren Niederfischbach 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Gemeinde Niederfischbach · Rheinland-Pfalz · PLZ 57572

Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2024
Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 29.01.2024 (in Kraft seit 24.02.2024)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
Sargreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
1.712,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt A Ziff. 1 lit. b
Sargwahlgrab
Berechnet (inkl. Ruhezeit)
2.125,00 €*
Gesamtkosten für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Nur Verlängerung je Grabstätte/Jahr bepreist; Ersterwerb nicht tarifiert
🧮 85 €/J. × 25 J. = 2.125 €
📄 Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt B Ziff. a
Urnenreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
580,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt A Ziff. 2 lit. a
Urnenwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
792,00 €*
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Beilegung einer Urne in eine (bestehende) Wahlgrabstätte
📄 Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt B Ziff. b
Urnengrab anonym
Einmalbetrag laut Satzung
850,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt A Ziff. 2 lit. b
Beisetzung / Aushub
Einmalbetrag laut Satzung
660,00 €
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
🧮 Sarg: 660 € · Urne: 283 €
📄 Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt C Ziff. 1 lit. b und c
Trauerhalle / Kapelle
Einmalbetrag laut Satzung
116,00 €
Einmalgebühr je Nutzung
📄 Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt D Ziff. 3

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 29.01.2024 (in Kraft seit 24.02.2024) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​‌‌​ Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Niederfischbach (Stand 2024)

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) der Ortsgemeinde Niederfischbach vom 29.01.2024 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Niederfischbach hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: INHALTSÜBERSICHT:

§ 1 Allgemeines ...................................................................................................................... 2

§ 2 Gebührenschuldner .......................................................................................................... 2

§ 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit ......................................................................... 2

§ 4 Inkrafttreten ...................................................................................................................... 2

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung ................................................................................... 3 A. Reihengrabstätten ........................................................................................................... 3 B. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten .................................................... 3 C. Ausheben und Schließen der Gräber............................................................................... 3 D. Benutzung der Friedhofshalle .......................................................................................... 4 E. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen ........................................................ 4 F.

Verwaltungs- und sonstige Gebühren .............................................................................. 4

§ 1 – Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

§ 2 – Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind: 1.

bei Bestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller,

2.

bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

§ 3 – Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. (2) Die Gebühren werden innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

§ 4 – Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung (Friedhofsgebührensatzung) vom 22.01.2022 außer Kraft.

Niederfischbach, 07.02.2024 Ortsgemeinde Niederfischbach Gez.

(Siegel)

Dominik Schuh Ortsbürgermeister

von

Friedhofsgebühren Anlage zur Friedhofsgebührensatzung A. Reihengrabstätten

  1. 1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene a)

bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergrab)

EUR 338,00

b)

vom vollendeten 5. Lebensjahr an

EUR 1.712,00

  1. 2. Überlassung einer Urnengrabstätte (Ruhezeit 20 Jahre) an Berechtigte nach Nr. 1 a)

ein Urnenreihengrab

EUR 580,00

b)

ein anonymes Urnengrab

EUR 850,00

c)

eine Urnenstele

EUR 850,00

d)

Beilegung einer Urne in ein vorhandenes Reihen- oder Urnengrab

EUR 850,00

  1. 3. Überlassung eines Wiesengrabes an Berechtigte nach Nr. 1 (einschließlich Pflege- und Nachsorgegebühr)
    • a) für Erdbestattungen für 25 Jahre

EUR 2.114,00

b) für Urnenbestattungen für 20 Jahre

EUR 850,00

B. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten

a) Verlängerung des Nutzungsrechtes bei späteren Bestattungen je Grabstätte und jedes volle Jahr

b) Beilegung einer Urne in einer Wahlgrabstätte

EUR

85,00

EUR 792,00

C. Ausheben und Schließen der Gräber

  1. 1. Reihengräber für Verstorbene (§ 13 der Friedhofssatzung)
    • a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergräber)

EUR 235,00

b) vom vollendeten 5. Lebensjahr

EUR 660,00

c) Beisetzung einer Urne

EUR 283,00

d) Einstellen/Verschließen einer Urne in die Urnenstele

EUR 200,00

  1. 2. Wahlgräber für Verstorbene (§ 14 der Friedhofssatzung)
    • a) Beisetzung einer Urne

EUR 283,00

b) Mehrfachgrabstätte (Sargbestattung) - jede weitere Bestattung

EUR 660,00 D. Benutzung der Friedhofshalle

  1. 1. Benutzung der Leichenhalle zum Zwecke der Aufbahrung / Kühlzelle

EUR 116,00

  1. 2. Benutzung der Leichenhalle zum Zwecke der Aufbahrung einer Urne

EUR 116,00

  1. 3. Benutzung der Friedhofshalle zur Trauerfeier

EUR 116,00

E. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu erstatten.

F. Verwaltungs- u. sonstige Gebühren

  1. 1. Gebühr für die Zulassung zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (Handwerkerzulassung) für die Dauer von 5 Jahren

EUR

83,60

EUR

20,00

  1. 2. Gebühren für die Genehmigung der Errichtung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen
  2. 3. Beaufsichtigung von Umbettungs- und Ausgrabungsarbeiten durch Beauftragte der Friedhofsverwaltung (Bauhofmitarbeiter)

Veröffentlichung im Mitteilungsblatt „Aktuell“ Nr. 08/2024 am: In Kraft getreten am:

nach tats. Aufwand

23.02.2024 24.02.2024

📖 2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung 2022 der Ortsgemeinde Niederfischbach (Stand 2024)

1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung 2022 der Ortsgemeinde Niederfischbach

Der Ortsgemeinderat von Niederfischbach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 29.01.2024 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) für den Friedhof der Ortsgemeinde Niederfischbach folgende

1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Niederfischbach

beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Artikel 1

§ 10 (Ruhezeiten) erhält folgende neue Fassung.

§ 10 Ruhezeiten

(1) Die Ruhezeit für Leichen beträgt 25 Jahre. (2) Die Ruhezeit für Aschen beträgt 20 Jahre. (3) Die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der 1. Änderungssatzung erworbenen Rechte an Ruhezeiten für Aschen bleiben bestehen.

Artikel 2 – Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Niederfischbach, den 07.02.2024 Ortsgemeinde Niederfischbach

Gez.

(Siegel)

Dominik Schuh Ortsbürgermeister

Veröffentlichung im Mitteilungsblatt „Aktuell“ Nr. 08/2024 am: 23.02.2024 In Kraft getreten am:

24.02.2024

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Niederfischbach?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Niederfischbach mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 57xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Niederfischbach anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Niederfischbach
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🟢 Laut Satzung
Satzungswert: 283 € (Urne) bzw. 660 € (Sarg)
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Niederfischbach (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 57xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Niederfischbach:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €