🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 17. Aug. 2018 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Gebuehrenordnung
Friedhofsgebührenordnung 36286 Neuenstein - Untergeis
Friedhofgebührenordnungfür den Friedhof in
Neuenstein – Untergeis
1. Pflichtige
Zur Entrichtung der Gebühren und Auslagen ist verpflichtet, wera) die Friedhofe und deren Einrichtungen in Anspruch nimmt,
b) sich gegenüber der Friedhofsverwaltung zur Übernahme der Kosten verpflichtet hatc) zur Bestattung verpflichtet ist oder waroder eine gebührenpflichtige Leistung beantragt oder empfangen hat.
2. Erwerb von Grabstätten
| 1. | Einzelgräber mit vierzigjähriger Nutzungsdauer / Ruhefrist | |
|---|---|---|
| a) Erwachsene | 350,00 € | |
| b) Kinder bis zu 5 Jahren | 150,00 € | |
| c) Urnenreihengrabstätten | 300,00 € | |
| d) Anerkennungsgebühr für Urnenbeisetzung auf bestehendem Einzel-, Wahl-, (Doppel-) oder Urnenreihengrab | 100,00 € | |
| e) Urnengrasgräber | 300,00 € | |
| f) Erdgrasgräber | 400,00 € | |
| 2. | Wahlgräber (Doppelgräber) mit vierzigjähriger Nutzungsdauer / Ruhefrist Wahlgräber ohne Gestaltungsrichtlinien | 680,00 € |
| Doppelgrabstätte (Die Nutzungsgebühr ist für die gesamte Doppelgrabstätte zum Zeitpunkt der Erstbelegung fällig) | ||
| 3. | Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Zeitpunkt der Erstbelegung | |
| 4. | Verlängerungsgebühren | |
| a) Überschreitet die Ruhefrist das noch laufende Nutzungsrecht (vgl. § 13,1c der Friedhofsordnung), so ist die Verlängerungsgebühr nach der Zahl der Jahre anteilig zu berechnen und bereits vor der erneuten Belegung fällig: | ||
| aa) Nachgebühren bei Zweitbelegung für eine Einzelgrabstätte je Jahr | 8,00 € | |
| bb) Nachgebühren bei Zweitbelegung für eine Wahlgrabstätte je Jahr und Grabstelle | 8,00 € | |
| cc) Nachgebühren für Zweitbelegung eines Urnenreihengrabes je Jahr | 7,00 € |
Friedhofsgebührenordnung 36286 Neuenstein - Untergeis
3. Bestattung
| Folgende Leistungen der Friedhofsverwaltung werden mit der Bestattungsgebühr abgegolten: | ||
|---|---|---|
| 1. | Benutzung des Aufbahrungsraumes und der Friedhofskapelle | 150,00 € |
| Küsterdienst | 40,00 € | |
| Läuten | 15,00 € | |
| Kühlraumnutzung ( Wenn erforderlich ) | 10,00 € | |
| 2. | Für die Einrichtung einer Einfassung Urnengrabfeld Einzel- und Doppelgrab | |
| a)Für ein Einzelgrab | 400,00€ | |
| b)Für zweistellige Grabstätten | 550,00€ | |
| c)Für ein Urnengrab | 320,00 € | |
| d) Für ein Urnengrasgrab (Platte; zzgl. Beschriftung) | 150,00 € | |
| e) Für ein Erdgrasgrab (Platte; zzgl. Beschriftung) | 180,00 € |
Die Bestattungsgebühren ermäßigen sich bei Kindern bis zu 5 Jahren auf 50%.
Sämtliche Gebühren sind im Voraus, spätestens jedoch 4 Wochen nach der Bestattung an die Friedhofskasse zu zahlen. In Härtefällen kann die Friedhofsverwaltung die Gebühren ermäßigen oder erlassen.
An die Pfarreikasse bzw. Kirchenkasse zu zahlende Gebühren bleiben unberührt.
Die vorstehende Friedhofsgebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofsgebührenordnung vom 16.3.2013 außer Kraft.
Untergeis, den 17. Aug. 2018
Der Friedhofsausschuss
Dienstsiegel der Kirchengemeinde
Dienstsiegel der politischen Gemeinde
Vorsitzenderstellvertretender Vorsitzender
Mitglied
Friedhofsgebühren in Nachbargemeinden von Neuenstein (Hessen)
Direkter Gebühren- und Satzungsvergleich mit benachbarten Städten und Gemeinden im selben Landkreis bzw. PLZ-Gebiet: