Friedhofsgebühren Hohenroda 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Hohenroda · Hessen · PLZ 36284

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 28.08.2017 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Gebuehrenordnung​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌​​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​​‍

  • Lesefassung -

In der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 28.08.2017

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Hohenroda

Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl I S. 786), der §§ 1 bis 5a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) und des § 35 der Friedhofsordnung der Gemeinde Hohenroda vom 30.11.1998 hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 03.01.2013 für die Friedhöfe der Gemeinde Hohenroda folgende

Stand: Änderung durch 1. Nachtrag vom 28.08.2017

  1. 1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Hohenroda vom 28.08.2017, in Kraft getreten am 02.09.2017.

Satzung (Gebührenordnung)

beschlossen:

I. Gebührenpflicht

§ 1 – Gebührenerhebung

Für die Benutzung der gemeindlichen Friedhöfe und seiner Einrichtungen werden für Leistungen nach der Friedhofsordnung der Gemeinde Hohenroda vom 01.12.1998 Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.

§ 2 – Gebührenschuldner

(1) Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Friedhofsordnung sind:

a) bei Erstbestattungen

diejenigen Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen

haben.

Das sind:

  • Die Erben des beizusetzenden Verstorbenen,
  • der überlebende Ehegatte,
  • die als unterhaltungspflichtig in Betracht kommenden Verwandten in

gerader Linie,

  • der Haushaltsvorstand,
  • der Inhaber des Grabes.

b) Bei Umbettungen und Wiederbestattungen

die Antragsteller.

(2) Gebührenpflichtig ist in jedem Falle auch

a) der Antragsteller und

b) diejenige Person, die sich der Gemeinde Hohenroda gegenüber zur Tragung der Kosten

verpflichtet hat.

(3) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.

§ 3 – Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit

(1) Die Gebühren werden bei Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofsordnung

fällig, und zwar mit der Anmeldung des Todesfalles bzw. mit der Beantragung der Leistung.

(2) Die Gebühren sind sofort nach Anforderung an die Gemeindekasse Hohenroda zu zahlen.

§ 4 – Rechtsbehelfe, Zwangsmittel

(1) Die Rechtsbehelfe gegen die Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln sich nach

den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

II. Gebühren

§ 5 – Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle

Für die Benutzung der Leichenhalle werden folgende Gebühren erhoben:

a) Für die Aufbewahrung einer Leiche, die auf

Friedhöfen der Gemeinde Hohenroda

bestattet wird und die Benutzung der Trauerhalle

einschl. Reinigung und sonstiger Nebenkosten

66,00 EUR,

b) Für die Aufbewahrung einer Leiche,

die nicht in Hohenroda bestattet wird,

je Tag

40,00 EUR.

§ 6 – Bestattungsgebühren

Für Bestattungen, mit Ausnahme des Grabaushubes, werden folgende Gebühren erhoben:

a) Für die Bestattung der Leiche oder Aschenreste

in einem Reihengrab

512,00 EUR,

b) Für jede weitere Beisetzung von Aschenresten

in einem bestehenden Reihengrab

192,00 EUR,

§ 7 – Bestattung im anonymen oder teilanonymen Urnenfeld

Die Gebühren für die Überlassung eines Urnengrabes in einem Urnenfeld für namenlose (anonyme) Bestattungen beträgt

1.400,00 EUR und beinhaltet folgende Leistungen

  • Herrichtung des Grabes
  • Einstellung der Urne
  • und Pflege für die Dauer der Ruhefrist.

Für die Überlassung einer teilanonymen Urnengrabstätte werden Erhoben je Grabstelle

1.600,00 EUR Die Leistung beinhaltet

  • Herrichtung des Grabes
  • Einstellung der Urne
  • Pflege für die Dauer der Ruhefrist
  • und Namensschild (mit Angabe von Vor- und

Nachnamen, Geburts- sowie Sterbejahr der

Verstorbenen), welches ausschließlich von der

Friedhofsverwaltung oder einer von ihr beauftragten

Firma an dem dafür vorgesehenen Platz angebracht

wird.

§ 8 – Erwerb von Nutzungsrechten an Reihengräbern für

Erdbestattungen und Aschen-Reihengräbern (Grabkauf)

(1) Für den Erwerb von Nutzungsrechten an Gräbern für Erdbestattungen auf 30 Jahre sind zu

entrichten:

a) für eine Einzelgrabstelle

700,00 EUR,

b) für eine Doppelgrabstelle

1.400,00 EUR,

c) für eine Urnen-Grabstelle

700,00 EUR,

d) für eine Kindergrabstelle

460,00 EUR,

e) für eine Urnen-Rasengrabstelle

700,00 EUR.

(2) Für die Verlängerung der in Absatz 1 bezeichneten Nutzungsrechte sind

  • für die Dauer von bis zu 5 Jahren

keine;

  • für die Dauer über 5 bis 15 Jahren

die Hälfte

und

  • für die Dauer über 15 bis 30 Jahren

die in Abs. 1 genannten Gebühren ,

bezogen auf die entsprechende Grabstelle

zu entrichten.

(3) Die in den vorstehenden Absätzen der in Abs. 1 und 2 festgesetzten Gebührensätze gelten

für Personen, zu deren Bestattung der Friedhof nach § 3 Abs. 2. Ziff. 1 bis 3 der Friedhofs-

ordnung der Gemeinde Hohenroda dient.

(4) Für die Bestattung anderer als der in § 3 Abs. 2. Ziff. 1 bis 2 der Friedhofsordnung der Ge-

meinde Hohenroda genannten Personen erhöhen sich die in § 7 und die in Abs. 1 und Abs. 2

genannten Gebühren um 100 %.

Personen, die in der Gemeinde Hohenroda ihren Hauptwohnsitz inne hatten, sind den Ein-

wohnern der Gemeinde Hohenroda gleichgestellt.

§ 9 – Gebühren für Grabräumungen

Kommen die Berechtigten ihrer Verpflichtung zur Entfernung der Anlagen auf Grabstellen nach Ablauf der Nutzungsrechte oder der Ruhefristen trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht nach und müssen diese Arbeiten deshalb vom Friedhofsträger ausgeführt werden, so werden dafür erhoben:

Für die Beseitigung von Grabmalen mit oder ohne Einfriedungen

a) für Erdbestattungen

1. bei Reihen-Einzelgräbern

640,00 EUR

2. bei Reihen-Doppelgräbern

960,00 EUR

3. bei Kindergräbern

400,00 EUR

b) für die Beseitigung von Aschenresten

bei Reihen-Urnengräbern

400,00 EUR.

§ 10 – Gebühren bei vorzeitiger Grabräumung

Gemäß der Friedhofsordnung ist die Nutzungsdauer für jede Grabstelle auf 30 Jahre festgesetzt. Wird eine Grabstelle vorzeitig abgeräumt, ist der dem Friedhofsträger entstehende Pflegeaufwand im Rahmen einer Ablösegebühr zu erstatten. Die Ablösegebühr beträgt pro Jahr der vorzeitigen Grabräumung

1. bei Einzel- und Urnengräbern

60,00 EUR

2. bei Doppelgräbern

100,00 EUR. Eine Grabräumung ist frühestens nach 20 Jahren möglich.

§ 11 – Verwaltungsgebühren

(1) Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten der Friedhofsverwaltung, die sie auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse einzelner vornimmt, erhebt die Gemeinde folgende Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen). Kostenpflicht besteht auch, wenn ein auf Vornahme einer Amtshandlung oder sonstigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag oder ein Widerspruch zurückgenommen, abgelehnt oder zurückgewiesen, oder die Amtshandlung zurückgenommen oder widerrufen wird.

a) Für die Prüfung der Zulassungserfordernisse für gewerblich Tätige und die Ausstellung einer Berechtigungskarte (§ 6 der Friedhofsordnung)

  1. 1. einmalig

50,00 EUR,

  1. 2. für die Dauer von 1 Jahr

80,00 EUR,

  1. 3. für die Dauer von 3 Jahren

160,00 EUR.

b) Für die Prüfung und Genehmigung der Errichtung und Veränderung von Grabmalen, Grabeinfassungen sowie sonstigen Grabausstattungen (§ 27 der Friedhofsordnung)

35,00 EUR,

c) Für Ersatzbescheinigungen von Graberwerbs-/ Verleihungsurkunden 10,00 EUR,

d) Für die Bearbeitung eines Grabrückgabeantrages

20,00 EUR.

(2) Die Kostenschuld entsteht mit Eingang des Antrages. Die Verpflichtung zur Erstattung von

Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages.

(3) Die Verwaltungskosten werden sofort fällig.

(4) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet,

a) wer die Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit der Gemeinde veranlasst oder zu wessen Gunsten sie vorgenommen wird,

b) wer die Kosten durch eine vor der zuständigen Gemeindebehörde abgegebene oder ihr mitgeteilten Erklärung übernommen hat,

c) wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.

III. Inkrafttreten

§ 12 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.03.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührenordnung vom 21.04.2004, in der Fassung des II. Nachtrages vom 21.12.2009 außer Kraft.

Hohenroda, 04.01.2013

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Hohenroda

(Siegel)

gez. S c h ä f e r

Bürgermeister

📖 2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Aenderungssatzung der Hohenroda

Niederschrift

über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenroda am 28.08.2017 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Bürgermeisteramtes im OT. Oberbreitzbach. Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren gemäß § 56 HGO durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 14.08.2017 geladen. Es ist die 11. Sitzung der am 01. April 2016 begonnenen neuen Legislaturperiode.

I. Feststellung der Anwesenheit

Es sind erschienen:

a) Gemeindevertretung

Pfaff, Hans-Albert

SPD Grimm, Malte

SPD

Schabel, Christel

SPD

Budesheim, Dagmar SPD

Göttlich, Käte

SPD

Fischer, Andreas

SPD

Metz, Martin

SPD

Reinhardt, Stefan

SPD

Kümmel, Emil

FWH 7

Kimpel, Karsten

FWH

Wuchert, Stefan

FWH

Altmüller, Frank

FWH Schul, Marc

FWH Peters, Kai

FWH

Burghardt, Timo

FWH

Berk, Uwe

CDU 3

Kümmel, Silvia

CDU

Steiner, Christoph

CDU

Schneider, Rita

FDP Fey, Holger

FDP

Es fehlten entschuldigt die Gemeindevertreter:

Werner, Ingo

SPD

Aubel, Martin

SPD Kümpel, Erhard

FDP

b) Gemeindevorstand

Bürgermeister Andre Stenda

  1. 1. Beigeordneter Stefan Kümmel Beigeordneter Ferdinand Schwab Beigeordneter Reinhard Rüger Beigeordnete Katja Nennstiel

Beigeordneter Hans-Werner Hock

Beigeordneter Norbert Graus

Es fehlte entschuldigt:

Beigeordnete Karina Peter

c) Schriftführerin

Frau Frank

d) Presse

Frau Mehler, Hünfelder Zeitung Herr Eisenberg, Hersfelder-Zeitung

e) Zuhörer/innen 2 II. Tagesordnung:

TOP 1.)

Eröffnung, Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der

Beschlussfähigkeit

Die form- und fristgerechte Einladung wird von dem Vorsitzenden festgestellt.

Es ergeben sich keine Einwendungen. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

TOP 2.)

Annahme der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form einstimmig angenommen.

TOP 3.)

Schließung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung

vom 28.06.2017

Gegen die Niederschrift vom 28.06.2017 wurden keine Bedenken erhoben, die

Niederschrift gilt als geschlossen.

TOP 4.) Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Mitteilung durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung über • Kein Eingang Widerspruch gegen Bescheid Unzulässigkeitserklärung des Bürgerbegehrens zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge gem. Beschlusses der Gemeindevertretung vom 28.06.2017; somit hat dieser Rechtskräftigkeit erlangt; • Eingangsbestätigung des Hess. Ministeriums für Soziales und Integration vom 21.08.2017 über die Resolution „Gebührenfreie Kitas in Hessen“, Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.06.2017

TOP 5.) Nachtrag zur Vergabe der Dacheindeckung DGH Mansbach und Reparatur Dachterasse

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Auftrag über die vorgelegten Nachtragsleistungen am Dach des DGH Mansbach an die Fa. Wolf aus Vacha, auf der Grundlage des Angebotes vom 24.08.2017 zum Angebotspreis von 23.270,57 EUR brutto (incl. Anti-Dröhn-Dämmung) zu vergeben.

TOP 6.) Nachtrag zu Vergabe der Bauleistungen für den 1. BA Ransbach - Mühlstraße - Straßenbauarbeiten

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Nachtrag für die Straßenbauarbeiten „Mühlstraße“ entsprechend der Angebotskalkulation des IB Rother vom 07.08.2017 für ca. 24.671,18 € brutto. Die über den Haushaltsansatz I16-12-101 „Ausbau Mühlstraße Ransbach“ hinausgehenden Finanzmittel werden als überplanmäßige Ausgaben bereitgestellt.

TOP 7.) Friedhofsordnung der Gemeinde Hohenroda; hier: 4. Nachtrag

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den 4. Nachtrag zur Friedhofsordnung der

Gemeinde Hohenroda vom 01.12.1998 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: TOP 8.) Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Hohenroda; hier: 1. Nachtrag

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den 1. Nachtrag zur Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Hohenroda vom 04.01.2013 in der vorliegenden Fassung

TOP 9.) Bericht über den Haushaltsvollzug des Haushaltsjahres 2017 zum 30.06.2017

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über den Haushaltsvollzug des Haushaltsjahres 2017 zum 30.06.2017 zur Kenntnis.

TOP 10.) Bericht des Gemeindevorstands

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Gemeindevorstands zur Kenntnis.

Ende der Sitzung: 20:22 Uhr.

gez. F r a n k

gez. P f a f f Schriftführerin

Vorsitzender

Bericht des Gemeindevorstands zur Gemeindevertretersitzung am 28.08.2017

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 22.06.2017 bis 16.08.2017 (26.07. und 16.08.2017)

Der Gemeindevorstand hat in 2 Sitzungen 31 Tagesordnungspunkte beraten.

1. FFW Mansbach Feuchtigkeitsschäden an der Wand zur Feuerwehr beim DGH Mansbach wurden durch den Bauhof behoben.

2. Raumordnungsverfahren Oberweser-Pipeline Der Gemeindevorstand hat im Rahmen einer erneuten Anhörung eine positive Stellungnahme zum Verfahren der Oberweser-Pipeline abgegeben.

3. Stellenbesetzung Ordnungsamt Nach einem Ausschreibungsverfahren wird die Stelle im Ordnungsamt ab 01.10.2017 neu besetzt werden. Die bisherige Stelleninhaberin scheidet zum 30.09.2017 aus.

4. Stellenbesetzung Kindergarten Ausbach Die Genehmigung für die neue Gruppe im Kindergarten Ausbach liegt vor. Nach einem Ausschreibungsverfahren werden zwei Erzieherinnen zum 01.09.2017 eingestellt werden.

5. Reinigung und Pflege Friedhof Mansbach, Friedhofshallen Mansbach und Ransbach sowie Sporthalle Ransbach Die Reinigung und Pflege wird ab September 2017 durch einen neuen Mitarbeiter in Form einer geringfügigen Beschäftigung durchgeführt.

6. Informationsveranstaltung einmalige bzw. wiederkehrende Straßenausbaubeiträge Am 29.09.2017 wird um 17:00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Bürgersaal Ransbach erfolgen.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: 4 7. Sachstand Straßenbaumaßnahmen Bornstraße in Ausbach Die Maßnahmen werden durch die Firma Herrmann bis zum 31.08.2017 abgeschlossen sein. Zwischenzeitlich wurde die Straße geteert und die Gehwege gepflastert.

8. Sachstand LED-Straßenbeleuchtung in Ausbach und Ransbach Das Material für die neue Straßenbeleuchtung ist nach Auskunft der EAM bestellt und für die 37.KW 2017 bestätigt. Die Montageaufträge sind vergeben. Montagebeginn ist für die 38. KW geplant, Montagezeit ca. 5 Wochen.

9. Sachstand Fahrradweg Mansbach - Wenigentaft Baubeginn ist für Anfang September 2017 vorgesehen.

10. Gewerbesteuerrückzahlung Die Gemeinde Hohenroda hat im Juli 2017 eine erhöhte Gewerbesteuerrückzahlung durch eine Neuzerlegung der Gewerbesteuermessbeträge erhalten.