🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 28.08.2017 Volltext anzeigen ▼
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Gebuehrenordnung
- Lesefassung -
In der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 28.08.2017
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Hohenroda
Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl I S. 786), der §§ 1 bis 5a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) und des § 35 der Friedhofsordnung der Gemeinde Hohenroda vom 30.11.1998 hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 03.01.2013 für die Friedhöfe der Gemeinde Hohenroda folgende
Stand: Änderung durch 1. Nachtrag vom 28.08.2017
- 1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Hohenroda vom 28.08.2017, in Kraft getreten am 02.09.2017.
Satzung (Gebührenordnung)
beschlossen:
I. Gebührenpflicht
§ 1 – Gebührenerhebung
Für die Benutzung der gemeindlichen Friedhöfe und seiner Einrichtungen werden für Leistungen nach der Friedhofsordnung der Gemeinde Hohenroda vom 01.12.1998 Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.
§ 2 – Gebührenschuldner
(1) Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Friedhofsordnung sind:
a) bei Erstbestattungen
diejenigen Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen
haben.
Das sind:
- Die Erben des beizusetzenden Verstorbenen,
- der überlebende Ehegatte,
- die als unterhaltungspflichtig in Betracht kommenden Verwandten in
gerader Linie,
- der Haushaltsvorstand,
- der Inhaber des Grabes.
b) Bei Umbettungen und Wiederbestattungen
die Antragsteller.
(2) Gebührenpflichtig ist in jedem Falle auch
a) der Antragsteller und
b) diejenige Person, die sich der Gemeinde Hohenroda gegenüber zur Tragung der Kosten
verpflichtet hat.
(3) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.
§ 3 – Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit
(1) Die Gebühren werden bei Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofsordnung
fällig, und zwar mit der Anmeldung des Todesfalles bzw. mit der Beantragung der Leistung.
(2) Die Gebühren sind sofort nach Anforderung an die Gemeindekasse Hohenroda zu zahlen.
§ 4 – Rechtsbehelfe, Zwangsmittel
(1) Die Rechtsbehelfe gegen die Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln sich nach
den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
II. Gebühren
§ 5 – Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle
Für die Benutzung der Leichenhalle werden folgende Gebühren erhoben:
a) Für die Aufbewahrung einer Leiche, die auf
Friedhöfen der Gemeinde Hohenroda
bestattet wird und die Benutzung der Trauerhalle
einschl. Reinigung und sonstiger Nebenkosten
66,00 EUR,
b) Für die Aufbewahrung einer Leiche,
die nicht in Hohenroda bestattet wird,
je Tag
40,00 EUR.
§ 6 – Bestattungsgebühren
Für Bestattungen, mit Ausnahme des Grabaushubes, werden folgende Gebühren erhoben:
a) Für die Bestattung der Leiche oder Aschenreste
in einem Reihengrab
512,00 EUR,
b) Für jede weitere Beisetzung von Aschenresten
in einem bestehenden Reihengrab
192,00 EUR,
§ 7 – Bestattung im anonymen oder teilanonymen Urnenfeld
Die Gebühren für die Überlassung eines Urnengrabes in einem Urnenfeld für namenlose (anonyme) Bestattungen beträgt
1.400,00 EUR und beinhaltet folgende Leistungen
- Herrichtung des Grabes
- Einstellung der Urne
- und Pflege für die Dauer der Ruhefrist.
Für die Überlassung einer teilanonymen Urnengrabstätte werden Erhoben je Grabstelle
1.600,00 EUR Die Leistung beinhaltet
- Herrichtung des Grabes
- Einstellung der Urne
- Pflege für die Dauer der Ruhefrist
- und Namensschild (mit Angabe von Vor- und
Nachnamen, Geburts- sowie Sterbejahr der
Verstorbenen), welches ausschließlich von der
Friedhofsverwaltung oder einer von ihr beauftragten
Firma an dem dafür vorgesehenen Platz angebracht
wird.
§ 8 – Erwerb von Nutzungsrechten an Reihengräbern für
Erdbestattungen und Aschen-Reihengräbern (Grabkauf)
(1) Für den Erwerb von Nutzungsrechten an Gräbern für Erdbestattungen auf 30 Jahre sind zu
entrichten:
a) für eine Einzelgrabstelle
700,00 EUR,
b) für eine Doppelgrabstelle
1.400,00 EUR,
c) für eine Urnen-Grabstelle
700,00 EUR,
d) für eine Kindergrabstelle
460,00 EUR,
e) für eine Urnen-Rasengrabstelle
700,00 EUR.
(2) Für die Verlängerung der in Absatz 1 bezeichneten Nutzungsrechte sind
- für die Dauer von bis zu 5 Jahren
keine;
- für die Dauer über 5 bis 15 Jahren
die Hälfte
und
- für die Dauer über 15 bis 30 Jahren
die in Abs. 1 genannten Gebühren ,
bezogen auf die entsprechende Grabstelle
zu entrichten.
(3) Die in den vorstehenden Absätzen der in Abs. 1 und 2 festgesetzten Gebührensätze gelten
für Personen, zu deren Bestattung der Friedhof nach § 3 Abs. 2. Ziff. 1 bis 3 der Friedhofs-
ordnung der Gemeinde Hohenroda dient.
(4) Für die Bestattung anderer als der in § 3 Abs. 2. Ziff. 1 bis 2 der Friedhofsordnung der Ge-
meinde Hohenroda genannten Personen erhöhen sich die in § 7 und die in Abs. 1 und Abs. 2
genannten Gebühren um 100 %.
Personen, die in der Gemeinde Hohenroda ihren Hauptwohnsitz inne hatten, sind den Ein-
wohnern der Gemeinde Hohenroda gleichgestellt.
§ 9 – Gebühren für Grabräumungen
Kommen die Berechtigten ihrer Verpflichtung zur Entfernung der Anlagen auf Grabstellen nach Ablauf der Nutzungsrechte oder der Ruhefristen trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht nach und müssen diese Arbeiten deshalb vom Friedhofsträger ausgeführt werden, so werden dafür erhoben:
Für die Beseitigung von Grabmalen mit oder ohne Einfriedungen
a) für Erdbestattungen
1. bei Reihen-Einzelgräbern
640,00 EUR
2. bei Reihen-Doppelgräbern
960,00 EUR
3. bei Kindergräbern
400,00 EUR
b) für die Beseitigung von Aschenresten
bei Reihen-Urnengräbern
400,00 EUR.
§ 10 – Gebühren bei vorzeitiger Grabräumung
Gemäß der Friedhofsordnung ist die Nutzungsdauer für jede Grabstelle auf 30 Jahre festgesetzt. Wird eine Grabstelle vorzeitig abgeräumt, ist der dem Friedhofsträger entstehende Pflegeaufwand im Rahmen einer Ablösegebühr zu erstatten. Die Ablösegebühr beträgt pro Jahr der vorzeitigen Grabräumung
1. bei Einzel- und Urnengräbern
60,00 EUR
2. bei Doppelgräbern
100,00 EUR. Eine Grabräumung ist frühestens nach 20 Jahren möglich.
§ 11 – Verwaltungsgebühren
(1) Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten der Friedhofsverwaltung, die sie auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse einzelner vornimmt, erhebt die Gemeinde folgende Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen). Kostenpflicht besteht auch, wenn ein auf Vornahme einer Amtshandlung oder sonstigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag oder ein Widerspruch zurückgenommen, abgelehnt oder zurückgewiesen, oder die Amtshandlung zurückgenommen oder widerrufen wird.
a) Für die Prüfung der Zulassungserfordernisse für gewerblich Tätige und die Ausstellung einer Berechtigungskarte (§ 6 der Friedhofsordnung)
- 1. einmalig
50,00 EUR,
- 2. für die Dauer von 1 Jahr
80,00 EUR,
- 3. für die Dauer von 3 Jahren
160,00 EUR.
b) Für die Prüfung und Genehmigung der Errichtung und Veränderung von Grabmalen, Grabeinfassungen sowie sonstigen Grabausstattungen (§ 27 der Friedhofsordnung)
35,00 EUR,
c) Für Ersatzbescheinigungen von Graberwerbs-/ Verleihungsurkunden 10,00 EUR,
d) Für die Bearbeitung eines Grabrückgabeantrages
20,00 EUR.
(2) Die Kostenschuld entsteht mit Eingang des Antrages. Die Verpflichtung zur Erstattung von
Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages.
(3) Die Verwaltungskosten werden sofort fällig.
(4) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet,
a) wer die Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit der Gemeinde veranlasst oder zu wessen Gunsten sie vorgenommen wird,
b) wer die Kosten durch eine vor der zuständigen Gemeindebehörde abgegebene oder ihr mitgeteilten Erklärung übernommen hat,
c) wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.
III. Inkrafttreten
§ 12 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.03.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührenordnung vom 21.04.2004, in der Fassung des II. Nachtrages vom 21.12.2009 außer Kraft.
Hohenroda, 04.01.2013
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hohenroda
(Siegel)
gez. S c h ä f e r
Bürgermeister
2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼
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Aenderungssatzung der Hohenroda
Niederschrift
über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenroda am 28.08.2017 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Bürgermeisteramtes im OT. Oberbreitzbach. Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren gemäß § 56 HGO durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 14.08.2017 geladen. Es ist die 11. Sitzung der am 01. April 2016 begonnenen neuen Legislaturperiode.
I. Feststellung der Anwesenheit
Es sind erschienen:
a) Gemeindevertretung
Pfaff, Hans-Albert
SPD Grimm, Malte
SPD
Schabel, Christel
SPD
Budesheim, Dagmar SPD
Göttlich, Käte
SPD
Fischer, Andreas
SPD
Metz, Martin
SPD
Reinhardt, Stefan
SPD
Kümmel, Emil
FWH 7
Kimpel, Karsten
FWH
Wuchert, Stefan
FWH
Altmüller, Frank
FWH Schul, Marc
FWH Peters, Kai
FWH
Burghardt, Timo
FWH
Berk, Uwe
CDU 3
Kümmel, Silvia
CDU
Steiner, Christoph
CDU
Schneider, Rita
FDP Fey, Holger
FDP
Es fehlten entschuldigt die Gemeindevertreter:
Werner, Ingo
SPD
Aubel, Martin
SPD Kümpel, Erhard
FDP
b) Gemeindevorstand
Bürgermeister Andre Stenda
- 1. Beigeordneter Stefan Kümmel Beigeordneter Ferdinand Schwab Beigeordneter Reinhard Rüger Beigeordnete Katja Nennstiel
Beigeordneter Hans-Werner Hock
Beigeordneter Norbert Graus
Es fehlte entschuldigt:
Beigeordnete Karina Peter
c) Schriftführerin
Frau Frank
d) Presse
Frau Mehler, Hünfelder Zeitung Herr Eisenberg, Hersfelder-Zeitung
e) Zuhörer/innen 2 II. Tagesordnung:
TOP 1.)
Eröffnung, Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Die form- und fristgerechte Einladung wird von dem Vorsitzenden festgestellt.
Es ergeben sich keine Einwendungen. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
TOP 2.)
Annahme der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form einstimmig angenommen.
TOP 3.)
Schließung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung
vom 28.06.2017
Gegen die Niederschrift vom 28.06.2017 wurden keine Bedenken erhoben, die
Niederschrift gilt als geschlossen.
TOP 4.) Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
Mitteilung durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung über • Kein Eingang Widerspruch gegen Bescheid Unzulässigkeitserklärung des Bürgerbegehrens zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge gem. Beschlusses der Gemeindevertretung vom 28.06.2017; somit hat dieser Rechtskräftigkeit erlangt; • Eingangsbestätigung des Hess. Ministeriums für Soziales und Integration vom 21.08.2017 über die Resolution „Gebührenfreie Kitas in Hessen“, Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.06.2017
TOP 5.) Nachtrag zur Vergabe der Dacheindeckung DGH Mansbach und Reparatur Dachterasse
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Auftrag über die vorgelegten Nachtragsleistungen am Dach des DGH Mansbach an die Fa. Wolf aus Vacha, auf der Grundlage des Angebotes vom 24.08.2017 zum Angebotspreis von 23.270,57 EUR brutto (incl. Anti-Dröhn-Dämmung) zu vergeben.
TOP 6.) Nachtrag zu Vergabe der Bauleistungen für den 1. BA Ransbach - Mühlstraße - Straßenbauarbeiten
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Nachtrag für die Straßenbauarbeiten „Mühlstraße“ entsprechend der Angebotskalkulation des IB Rother vom 07.08.2017 für ca. 24.671,18 € brutto. Die über den Haushaltsansatz I16-12-101 „Ausbau Mühlstraße Ransbach“ hinausgehenden Finanzmittel werden als überplanmäßige Ausgaben bereitgestellt.
TOP 7.) Friedhofsordnung der Gemeinde Hohenroda; hier: 4. Nachtrag
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den 4. Nachtrag zur Friedhofsordnung der
Gemeinde Hohenroda vom 01.12.1998 in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: TOP 8.) Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Hohenroda; hier: 1. Nachtrag
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den 1. Nachtrag zur Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Hohenroda vom 04.01.2013 in der vorliegenden Fassung
TOP 9.) Bericht über den Haushaltsvollzug des Haushaltsjahres 2017 zum 30.06.2017
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über den Haushaltsvollzug des Haushaltsjahres 2017 zum 30.06.2017 zur Kenntnis.
TOP 10.) Bericht des Gemeindevorstands
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Gemeindevorstands zur Kenntnis.
Ende der Sitzung: 20:22 Uhr.
gez. F r a n k
gez. P f a f f Schriftführerin
Vorsitzender
Bericht des Gemeindevorstands zur Gemeindevertretersitzung am 28.08.2017
Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 22.06.2017 bis 16.08.2017 (26.07. und 16.08.2017)
Der Gemeindevorstand hat in 2 Sitzungen 31 Tagesordnungspunkte beraten.
1. FFW Mansbach Feuchtigkeitsschäden an der Wand zur Feuerwehr beim DGH Mansbach wurden durch den Bauhof behoben.
2. Raumordnungsverfahren Oberweser-Pipeline Der Gemeindevorstand hat im Rahmen einer erneuten Anhörung eine positive Stellungnahme zum Verfahren der Oberweser-Pipeline abgegeben.
3. Stellenbesetzung Ordnungsamt Nach einem Ausschreibungsverfahren wird die Stelle im Ordnungsamt ab 01.10.2017 neu besetzt werden. Die bisherige Stelleninhaberin scheidet zum 30.09.2017 aus.
4. Stellenbesetzung Kindergarten Ausbach Die Genehmigung für die neue Gruppe im Kindergarten Ausbach liegt vor. Nach einem Ausschreibungsverfahren werden zwei Erzieherinnen zum 01.09.2017 eingestellt werden.
5. Reinigung und Pflege Friedhof Mansbach, Friedhofshallen Mansbach und Ransbach sowie Sporthalle Ransbach Die Reinigung und Pflege wird ab September 2017 durch einen neuen Mitarbeiter in Form einer geringfügigen Beschäftigung durchgeführt.
6. Informationsveranstaltung einmalige bzw. wiederkehrende Straßenausbaubeiträge Am 29.09.2017 wird um 17:00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Bürgersaal Ransbach erfolgen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: 4 7. Sachstand Straßenbaumaßnahmen Bornstraße in Ausbach Die Maßnahmen werden durch die Firma Herrmann bis zum 31.08.2017 abgeschlossen sein. Zwischenzeitlich wurde die Straße geteert und die Gehwege gepflastert.
8. Sachstand LED-Straßenbeleuchtung in Ausbach und Ransbach Das Material für die neue Straßenbeleuchtung ist nach Auskunft der EAM bestellt und für die 37.KW 2017 bestätigt. Die Montageaufträge sind vergeben. Montagebeginn ist für die 38. KW geplant, Montagezeit ca. 5 Wochen.
9. Sachstand Fahrradweg Mansbach - Wenigentaft Baubeginn ist für Anfang September 2017 vorgesehen.
10. Gewerbesteuerrückzahlung Die Gemeinde Hohenroda hat im Juli 2017 eine erhöhte Gewerbesteuerrückzahlung durch eine Neuzerlegung der Gewerbesteuermessbeträge erhalten.