Friedhofsgebühren Limbach-Oberfrohna 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Stadt Limbach-Oberfrohna · Sachsen · PLZ 09212

Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2025
Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 2025 (öffentliche Bekanntmachung im Friedhofsanzeiger der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Nr. 92, 12.03.2025)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
Sargreihengrab
Berechnet (inkl. Ruhezeit)
850,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 450 € + Unterhalt 20 €/J. × 20 J. = 400 €
📄 § 7 A I Ziff. 1.2 FGO Ev.-Luth. Kirchgemeinde Pleißa (Friedhof Pleißa, Limbach-Oberfrohna), Bekanntmachung Friedhofsanzeiger Nr. 92/2025
Sargwahlgrab
Berechnet (inkl. Ruhezeit)
900,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 500 € + Unterhalt 20 €/J. × 20 J. = 400 €
📄 § 7 A I Ziff. 2.1.1 FGO Pleißa (1-stelliges Einzelwahlgrab für Sargbestattungen)
Urnenreihengrab
Berechnet (inkl. Ruhezeit)
850,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 450 € + Unterhalt 20 €/J. × 20 J. = 400 €
📄 § 7 A I Ziff. 1.2 FGO Pleißa (kein separater Urnenreihengrab-Tarif vorhanden; allgemeiner Reihengrabstätten-Tarif je Verstorbenem)
Urnenwahlgrab (2 Urnen)
Berechnet (inkl. Ruhezeit) 2 Urnen
900,00 €
Mehrstelliges Grab für 2 Urnen, 20 J. Ruhezeit
💡 Umgerechnet: 450 € pro Urne
🧮 Satzungspreis 900 € für 2 Urnen (= Ø 450 € je Urne)
📄 § 7 A I Ziff. 2.2.1 FGO Ev.-Luth. Kirchgemeinde Pleißa (Friedhof Pleißa, Limbach-Oberfrohna), Friedhofsanzeiger Nr. 92/2025
Urnengrab anonym
Einmalbetrag laut Satzung
2.680,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 7 A VI Ziff. 2 FGO Pleißa (Urnengemeinschaftsanlage, pro Beisetzung)
Beisetzung / Aushub
Einmalbetrag laut Satzung
650,00 €
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
🧮 Sarg: 650 € · Urne: 300 €
📄 § 7 A II Ziff. 2 und 3 FGO Pleißa
Trauerhalle / Kapelle
Einmalbetrag laut Satzung
120,00 €
Einmalgebühr je Nutzung
📄 § 7 A V FGO Pleißa

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2025 (öffentliche Bekanntmachung im Friedhofsanzeiger der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Nr. 92, 12.03.2025) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌​​​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​‌​​​‌‌​‌​​​​‌‌​​​‌​​‌‌‌​​​​​‌‌​​​​ Kirchlicher Friedhof Ev.-Luth. Kirchgemeinde Limbach-Kändler — Gebührenordnung

STADTSPIEGEL 33. JAHRGANG › NUMMER 01 › DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Überblick über die Kosten der Abwasserentsorgung

ab Seite 10 Berichte Bürgerversamm-lungen Pleißa, Limbach und Oberfrohna ab Seite 11 Hinweise zum Winterdienst auf Gehwegen

Am 5. Dezember, dem Tag des Ehren-amtes, wurden im Rahmen der Stadt-ratssitzung drei Persönlichkeiten von Oberbürgermeister Gerd Härtig mit der Ehrennadel der Stadt ausgezeichnet. Seit dem Jahr 2000 werden jährlich aus der Bevölkerung ehrenamtlich Tätige vorgeschlagen, die sich auf sozialem, kulturellen oder sportlichem Gebiet für andere einsetzen. Der Stadtrat wählt aus den Vorschlägen die drei Frauen oder Männer aus, die die Würdigung erhalten sollen. In diesem Jahr gab es 16 Vorschläge und die Entscheidung fiel auf Jörn Eisele, Manuela Peters und Pavel Schurmann (Foto von links). Der Rußdorfer Jörn Eisele kümmert sich seit Jahren um die Bänke am und im Gemeindewald, die er selbst gebaut hat und nun regelmäßig repariert und den Müll entsorgt. Er unterstützt auch das Jugendhaus Rußdorf bei Reparaturen und der Beseitigung kleiner Schäden. Manuela Peters ist ebenfalls in Rußdorf aktiv. Sie betreut als langjähriges Ver-einsmitglied des TuS Falke Rußdorf zwei Gymnastikgruppen. Sie hat auch viele Jahre im Vorstand mitgewirkt und unter-stützt den Verein bei Veranstaltungen. Pavel Schurmann gehört zu den dienst-ältesten und aktivsten Mitgliedern des Vereins Arbeitsgemeinschaft Altbergbau und Geologie Westsachsen, der unter anderem das Besucherbergwerk St. An-na-Fundgrube in Wolkenburg betreibt. Als Grubensteiger ist er als einziger befähigt, für die Sicherheit im Stollen zu sorgen. Er hatte auch einen großen Anteil am Gelingen von öffentlichen Auftritten des Vereins, beispielsweise bei der 777-Jahrfeier in Wolkenburg und dem „Tag der Sachsen“. Die Videoclips zu den Geehrten sind auf dem Youtube-Kanal der Stadt zu finden. Diesen erreichen Sie über die Startseite von www.limbach-oberfrohna.de oder über diesen QR-Code. Ehrenamtliche geehrt

SEITE 2 ‹ DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 ‹ STADTSPIEGEL BÜRGERSERVICE Stadtverwaltung Rathausplatz 1 | Fax: 03722/78-303 E-Mail: [email protected] Internet: www.limbach-oberfrohna.de Allgemeine Anfragen: 0800/3388000 (kostenfrei) Pass- und Meldeangelegenheiten: 03722/78-135, E-Mail: buergerbuero@ limbach-oberfrohna.de Servicezeiten des Bürgerbüros Telefon: 03722/78-135 | Fax: 03722/78-424 E-Mail: [email protected] Montag - Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen Dienstag, Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr jeden 1. u. 3. Samstag 09:00 - 12:00 Uhr Terminvereinbarung weiterhin wün-schenswert. Besucher mit Termin wer-den vorrangig bedient. Online-Terminvergabe unter www.limbach-oberfrohna.de oder über Telefon: 03722/78-135 bzw. 0800/3388000 (kostenfrei) Servicezeiten der allgemeinen Verwal-tung und der Stadtinformation Montag - Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen Dienstag auch 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag auch 13:30 - 15:30 Uhr Die übrigen Verwaltungsbereiche haben teilweise abweichende Öffnungszeiten – siehe unten oder unter www.limbach-oberfrohna.de Integrationsberatungsstelle und Gleichstellungsbeauftragte Außenstelle des Landkreises Zwickau | Jägerstraße 2a | 2. OG Besuche nur nach Terminvereinbarung Uta Thiel, Sozialberaterin der Stadtver-waltung Limbach-Oberfrohna E-Mail: [email protected] [email protected] Telefon: 03722/78379 oder 0174/2138201 Sprechstunde des Oberbürgermeisters oder des Bürgermeisters Rathaus | Rathausplatz 1 | Haus A | 1. OG, Termine nach Vereinbarung – bitte unter Telefon: 03722/78-108 anmelden. Sprechstunden in den Ortsteilen: Ortsvorsteher Bräunsdorf Rathaus | Untere Dorfstraße 8 Telefon: 03722/93422 Mail: [email protected] Donnerstag 16:00 - 18:30 Uhr Ortsvorsteherin Kändler Rathaus | Hauptstraße 30 Telefon: 03722/408045 Mail: [email protected] Dienstag, 10. Januar 17:00 - 18:00 Uhr Ortsvorsteher Pleißa Rathaus | Pleißenbachstraße 68a Telefon: 03722/817120 Mail: [email protected] Dienstag 16:30 - 17:30 Uhr Ortsvorsteherin Wolkenburg-Kaufungen Rathaus | Kaufunger Straße 19 Telefon: 037609/5423 Mittwoch 16:30 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung unter: [email protected] Sprechstunde der Bürgerpolizistin im Rathaus Wolkenburg jeden 1. Donnerstag im Monat 16:00 - 17:00 Uhr Externe Angebote im Rathaus: Agentur für Arbeit Berufsberatung für Beschäftigte Rathaus | Rathausplatz 1 | Haus F | Beratungsraum „Renaissance-Raum“ Telefon: 03722/78-138 (nur während der Sprechzeiten) jeden letzten Mittwoch, 15:00 - 18:00 Uhr neutral, kostenfrei und ohne Termin Anwaltliche Beratungsstelle Rathaus | Rathausplatz 1 | Haus F | Beratungsraum „Renaissance-Raum“ jeden Dienstag von 15:30 - 17:30 Uhr Ab sofort ohne Terminvereinbarung. Achtung: Kostenfreie Rechtsberatung nur für Bedürftige! Energieberatung Verbraucherschutzzentrale Rathaus | Rathausplatz 1 | Haus F | Beratungsraum „Renaissance-Raum“ jeden 2. Donnerstag des Monats von 13:00 - 15:00 Uhr – nur nach Termin-vereinbarung unter: 0800/809802400 (kostenfrei) Finanzamt Zwickau Allgemeine Auskünfte zur Steuerfragen können über das sachsenweite INFO-Telefon 0351/7999 7888 erteilt werden. Rentenversichertenberatung Rathaus | Rathausplatz 1 | Haus F | Beratungsraum „Renaissance-Raum“ Telefon: 03722/78-300 (nur während der Sprechzeiten) jeden 1. und 3. Donnerstag ab 9:30 Uhr Terminvereinbarung nur außerhalb der Sprechzeit unter Telefon: 03722/409832 Schiedsstelle Rathaus | Rathausplatz 1 | Haus F | Beratungsraum „Renaissance-Raum“ Telefon: 03722/78-300 (nur während der Sprechzeiten) jeden 2. Donnerstag des Monats von 15:30 - 17:30 Uhr Bürgerstiftung Rathaus | Rathausplatz 1 | Haus F | Be-ratungsraum „Renaissance-Raum“ Telefon: 03722/78-300 (nur während der Sprechzeiten) jeden 1. und 3. Mittwoch von 15:30 bis 17:00 Uhr Terminvereinbarung unter Telefon: 0163/1451731 Bürgerservice des Landratsamtes Außenstelle | Jägerstraße 2a Nur nach Terminvereinbarung: Telefon: 0375/440221900, Mail: [email protected] Stadtbibliothek Moritzstraße 12 | Telefon: 03722/92336 www.bibliothek-limbach-oberfrohna.de Montag, Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Dienstag 10:00 - 15:00 Uhr Freitag 10:00 - 14:00 Uhr Samstag, 7. Jan. 09:00 - 12:00 Uhr Amerika Tierpark Tierparkstraße | Telefon: 03722/92861 www. amerika-tierpark.de täglich 09:30 - 16:00 Uhr Esche-Museum Sachsenstraße 3 | Telefon: 03722/93039 www.esche-museum.de Die, Mi, Fr: 13:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 13:00 bis 19:00 Uhr Samstag, Sonntag: 11:00 bis 17:00 Uhr Sonderausstellung Puppenstubenliebe: Neu-es Altes aus der Sammlung von Elke Kramer Schloss Wolkenburg Schloss 3 | Telefon: 037609/58170 Di-So 13:00 - 16:00 Uhr Noch bis 8. Januar: Sonderausstellung Wolkenburger Weihnacht Winterschließzeit ab 9. Januar! Bauernmuseum Dürrengerbisdorf Talweg 6 | Telefon: 037609/58215 derzeit Winterpause bis Ostern „LIMBOmar“ Kellerwiese 1 | Telefon: 03722/608970 www.limbomar.de Schwimmbad: Montag: 12:30 bis 17:00 Uhr Dienstag: 07:00 bis 22:00 Uhr Mittwoch: 12:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag: 07:00 bis 22:00 Uhr Freitag: 10:30 bis 22:00 Uhr Samstag: 12:00 bis 20:00 Uhr Sonntag/Feiertag: 09:00 bis 20:00 Uhr Sauna-Öffungszeiten: www.limbomar.de Bereitschaft RZV-Bereitschaftsdienst Trinkwasser 24 h-Havarie-Telefon: 03763/405405 ZVF-Bereitschaftsdienst Abwasser Bereitschafts-Telefon: 0174/5101615 eins-Bereitschaftsdienst Gas 24 h-Havarie-Telefon: 0800/111148920 MITNETZ-Störungsrufnummer Strom 24 h-Havarie-Telefon: 0800/2305070

DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 › STADTSPIEGEL › SEITE 3 Sitzungstermine AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Vergabehinweis Impressum Herausgeber: Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Oberbürgermeister Gerd Härtig, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna Verantwortlicher Redakteur für den amtlichen und den redaktionellen Teil: Frances Mildner, Stadtverwaltung, Bürgerkommunikation, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Tel.: 0 37 22 / 7 82 02, [email protected] Verantwortlich für Anzeigen und Verlagssonderveröffentlichungen: Dietmar Böhme, Zweitweg GmbH, Grenzgraben 69, 09126 Chemnitz Druck: Limbacher Druck GmbH, Anna-Esche-Straße 6, 09212 Limbach-Ober-frohna, Tel.: 0 37 22 / 9 21 47, gedruckt auf 100% Recycling-Papier Verlag: Zweitweg GmbH, Verlag und Werbung,Grenzgraben 69, 09126 Chemnitz, Tel.: 03 71 / 5 33 45 21, Fax: 03 71 / 5 33 45 18, Mail: [email protected] Vertrieb: VDL Sachsen Holding GmbH & Co KG, Winklhofer Straße 20, 09116 Chemnitz, Tel. 03 71/65 62 12 00 gedruckt auf 100% Recycling-Papier Der „Stadtspiegel“ erscheint vierzehntäglich kostenlos für alle erreichbaren privaten Haushalte und ist außerdem im Bürgerbüro der Stadtverwaltung erhältlich. Wenn Sie kein Amtsblatt erhalten, melden Sie sich bitte unter Telefon: 0800-3388000 (kostenfrei). Aus Gründen der Lesbarkeit und des begrenzten Platzangebots drucken wir in den Texten des „Stadtspiegel“ nur die jeweils männliche Form der Personenbezeichnungen ab. Natürlich sind damit auch alle weiblichen und sich anderweitig verstehenden Leser angesprochen. Jugendbeirat tagt Die nächste öffentliche Sitzung des Jugendbeirates findet am Donnerstag, dem 19. Januar 2023, um 17:30 Uhr, im Beratungsraum „Zlin“, Haus B des Rathauses Limbach-Ober-frohna (Rathausplatz 1) statt. Verwaltungsausschuss tagt Die nächste öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses findet am Dienstag, dem 24. Januar 2023, um 18:30 Uhr, im Beratungsraum „Zlin“, Haus B des Rathauses Limbach-Oberfrohna (Rathausplatz 1) statt. Die Tagesordnungen können jeweils sechs volle Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin an den nachfolgend genannten Bekanntmachungstafeln eingesehen werden. Zusätzlich werden diese unter www.limbach-oberfrohna.de, „Aktuelles/ Stadtrat & Gremien“ veröffentlicht. Standort der Bekanntmachungstafeln im Stadtgebiet: • im Rathaus, Haus B, Foyer Erdgeschoss • am Rathaus, Haus D, Zufahrt zum Rathaus • am Gebäude Straße des Friedens 100 • an der Kreuzung Waldenburger Straße/Meinsdorfer Straße

(neben der Parkplatzeinfahrt) • im Ortsteil Bräunsdorf am Rathaus (Untere Dorfstraße 8) • im Ortsteil Kändler am Rathaus (Hauptstraße 30) • im Ortsteil Pleißa am Rathaus (Pleißenbachstraße 68 a) • im Ortsteil Wolkenburg-Kaufungen

  • in Wolkenburg am Rathaus (Kaufunger Straße 19)
  • in Kaufungen (Dorfstraße/ Buswartehaus nähe Gasthof

Kaufungen)

  • in Dürrengerbisdorf (an der Einfahrt zum Talweg)
  • in Uhlsdorf (An der Alten Mühle)

Die Stadt vergibt regelmäßig Bauleistungs-, Liefer- und Dienst-leistungsaufträge. Die Auftragsbekanntmachungen werden im Internet unter www.evergabe.de, www.vergabe24.de, www.service.bund.de, www.ted.europa.eu (bei europaweiten Vergaben) und www.limbach-oberfrohna.de/vergaben.html veröffentlicht. Auf der zuletzt angegebenen Internetseite der Stadt finden Sie die Bekanntmachungstexte. Diese enthalten einen soge-nannten Deeplink, über den Sie direkt auf das entsprechende Verfahren auf www.evergabe.de gelangen. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenfrei ansehen und herunterladen. Auch die Teilnahme an dem Vergabeverfahren ist auf diesem Wege kostenfrei möglich, erfordert jedoch eine Registrierung. Auf der Plattform www.service.bund.de können Sie die Auf-tragsbekanntmachungen der Stadt kostenfrei suchen. Sie können die Bekanntmachungstexte lesen und gelangen auch hier über den sogenannten Deeplink direkt auf das entspre-chende Verfahren auf www.evergabe.de. Dort bestehen die vorstehend beschriebenen Möglichkeiten. für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Limbach-Kändler Aufgrund von § 2 Abs. 2 i. V. m. §§ 13 Abs. 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landes-kirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (ABl. S. A 33) in der jeweils geltenden Fassung und § 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (Amtsblatt 1995, S. A 81) hat die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Limbach-Kändler die folgende Friedhofsgebührenordnung (FGO) Gebührenordnung beschlossen:

§ 1 Allgemeines

Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Fried-hofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Gebühren-ordnung erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist weiter auf Seite 4 Jagdgenossenschaft lädt ein Die nächste Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Limbach-Oberfrohna findet am Mittwoch den 25. Januar 2023 in der Gaststätte "Stadt Altenburg", Waldenburgerstr.108, Limbach-Oberfrohna statt. Beginn: 19.00 Uhr Dazu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1.Begrüßung

  1. 2. Neuverpachtung der Jagdflächen Im Namen des Vorstandes A.Wagner Jagdvorsteher

SEITE 4 ‹ DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 ‹ STADTSPIEGEL

  1. 1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares Verhalten ausgelöst hat,
  2. 2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat,
  3. 3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsver- waltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist
  4. 1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird,
  5. 2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsver- waltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 3 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht
  • für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der

jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung.

  • für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhal-

tungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte.

  • für Bestattungsgebühren mit der Bestattung.
  • für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwal-

tungshandlung.

§ 4 Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schrift-lichen Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten. (2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden. (3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschafts-gräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben. (4) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von 20 Jahren im Voraus festgesetzt.

§ 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren

(1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten. (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangs-verfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen.

§ 6 Stundung und Erlass von Gebühren

Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.

§ 7 Gebührentarif

A. Benutzungsgebühren I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten (Nutzungsgebühr)

  1. 1. Reihengrabstätten
  2. 1.1. für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre) 200,00 €
  3. 1.2. für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 20 Jahre) 400,00 €
  4. 2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre)
  5. 2.1. für Sargbestattungen
  6. 2.1.1. Einzelstelle 470,00 €
  7. 2.1.2. Doppelstelle 940,00 €
  8. 2.1.3. Mehrfachgrabstelle je Grablager 470,00 €
  9. 2.2. für Urnenbeisetzungen
  10. 2.2.1. Einzelstelle (je 2 Urnen) 470,00 €
  11. 2.2.2. Doppelstelle (je 4 Urnen) 970,00 €
  12. 2.3. Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten pro Jahr für Grabstätten nach 2.1.1 23,00 € nach 2.1.2 46,00 € nach 2.1.3 23,00 € nach 2.2.1 23,00 € nach 2.2.2 46,00 € II. Bestattungs- und Beisetzungsgebühr (Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusammen- hang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.)
  13. 1. Sargbestattung (Verstorbene bis 2 Jahre) 237,00 €
  14. 2. Sargbestattung (Verstorbene ab 2 Jahre) 475,00 €
  15. 3. Urnenbeisetzung 290,00 € III. Umbettungen, Ausbettungen Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren. IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungs- berechtigten (Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechts eine jährliche Friedhofsunterhaltungs- gebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 22 € pro Grablager. Bei Mehrfachgrabstellen über die drei Grabstellen wird die jährliche FUG auf drei Grablager begrenzt. V. Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle und Fried- hofskapelle
  16. 1. Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle/Aufbahrung pro Benutzung 60,00 €
  17. 2. Gebühr für die Benutzung der Friedhofs- kapelle/Feierhalle pro Benutzung 160,00 €
  18. 3. Gebühr für die Benutzung der Kühlzelle pro Benutzung bis 5 Tage 80,00 € ab 6. Tag 10€/Tag
  19. 4. Gebühr für die Benutzung der Fried- hofsglocke pro Benutzung 15,00 € VI. Gebühren für Gemeinschaftsanlagen Die Gebühren enthalten die Kosten für (die Erstgestaltung, die Bestattung bzw. Beisetzung, die Nutzungs- und Fried- hofsunterhaltungsgebühr sowie die laufende Pflege) für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre).
  20. 1. Gemeinschaftseinzelgräber für Sargbestattungen 3788,00 €

DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 › STADTSPIEGEL › SEITE 5 weiter auf Seite 6

  1. 2. Urnengemeinschaftsanlage pro Beisetzung 2570,00 €
  2. 3. Urnengemeinschaftsanlage - naturnahe Baumbestattung 2720,00 € B. Verwaltungsgebühren
  3. 1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie anderer baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen) 35,00 €
  4. 2. Erstellung einer Berechtigungskarte für Gewerbetreibende 35,00 € § 8 Besondere zusätzliche Leistungen Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsver- waltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet. § 9 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wort- laut im Stadtspiegel der Großen Kreisstadt Limbach- Oberfrohna. (3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebühren- ordnung liegt zur Einsichtnahme aus im Pfarramt und der Friedhofsverwaltung der Kirchgemeinde Limbach-Kändler. § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Re- gionalkirchenamt Chemnitz am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom 23.01.2014 außer Kraft. Limbach-Oberfrohna, den 4. Oktober 2022 Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Limbach-Kändler Siegel gez. Pfr. Vögler gez. Felber

Vorsitzende(r) Mitglied AZ: R 56513 Limbach-Kändler Chemnitz, 17.11.2022 BESTÄTIGT (Siegel) Ev.-luth. Landeskirche Sachsen, Regionalkirchenamt Chemnitz, Richter (Oberkirchenrat) Folgende Maßgaben werden Bestandteil der Friedhofsge-bührenordnung:

§ 4 Abs. 4: Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird

die Friedhofsunterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von 5 Jahre im Voraus festgesetzt.

§ 10 Abs. 1: Diese Friedhofsgebührenordnung tritt nach der

Bestätigung durch das Ev.-luth. Regionalkirchenamt Chemnitz und nach der öffentlichen Bekanntmachung mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft alle Änderungen dieser Friedhofs-gebührenordnung treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Chemnitz am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Weihnachtsbäume ohne Baumschmuck entsorgen Ab dem 9. Januar werden die ausgedienten Weihnachts-bäume und zur Dekoration genutztes Reisig haushaltsnah abgeholt. Die Weihnachtsbäume werden biologisch ver-Weihnachtsbaumentsorgung 2023 Limbach-Oberfrohna Sammelgebiet Mitte 1 Montag, 23. Januar Limbach-Oberfrohna Sammelgebiete Mitte 2 (nur GWG), Nord (nur GWG) Mittwoch, 25. Januar Limbach-Oberfrohna Sammelgebiet Mitte 2 (ohne GWG) Freitag, 13. Januar Limbach-Oberfrohna Sammelgebiet Nord (ohne GWG) Donnerstag, 26. Januar Limbach-Oberfrohna Sammelgebiet West Dienstag, 24. Januar Limbach-Oberfrohna OT Bräunsdorf, Kaufungen, Wolkenburg Dienstag, 31. Januar Limbach-Oberfrohna OT Kändler Donnerstag, 2. Februar Limbach-Oberfrohna OT Pleißa Montag, 30. Januar wertet und daher nur restlos abgeschmückt und unver-packt eingesammelt. Sie sind am Abholtag bis 7 Uhr am von den Restabfallbehältern gewohnten Standort bereitzu-legen. Sonstiger Baum- oder Strauchverschnitt wird nicht mitgenommen. Termine der Weihnachtsbaumentsorgung 2023 in L.-O.: Amt für Abfallwirtschaft, Landkreis Zwickau Sie haben Gewerberäume gemietet oder vermietet? Für die Ermittlung realistischer Mieten und die Erhöhung der Markttransparenz benötigen wir Ihre Unterstützung! Bitte übermitteln Sie uns Ihre in den Jahren 2020 bis 2022 vereinbarten Mieten. Die Erhebung endet am 13.01.2023. Gesucht? Gefunden! Mit der Gewerbemietsammlung für die Region Chemnitz steigt die Transparenz im gewerblichen Vermietungsmarkt. Hierfür ist die Meldung aktueller Mieten durch Mieter, Vermieter und Verwalter zwingend notwendig. Gewerbemietsammlung: Bitte um Übermittlung Ihre Mieten Wie dringend verlässlich Daten benötigt werden, zeigen die bisher etwa 1.000 Abrufe von Gewerbemieten – zu Neu- und Nachverhandlungen, für gutachterliche Bewertungen und Risikoabschätzungen sowie zur Nachweisführung gegenüber öffentlichen Institutionen. Für das Jahr 2023 ist eine Neuauflage vorgesehen. Es wird eine breit gestreute und belastbare Datenbasis für alle Ge-

SEITE 6 ‹ DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 ‹ STADTSPIEGEL Corona-Schnelltests in L.-O. Nur Antigen-Schnelltests Testzentrum in der Stadthalle Montag bis Sonntag: ........ 9 bis 11 Uhr mehr Infos: www.fzlo.de/testzentrum/ ARUB-Testzentrum Albert-Einstein-Straße 32 Montag bis Freitag: .13:30 bis 16:30 Uhr Samstag, Sonntag und an Feiertagen: ..........................................13 bis 15 Uhr mehr Infos: www.arub-testzentrum.de Antigen-Schnelltests und PCR-Tests: MED-SGS UG Hechinger Straße 1 Montag bis Freitag:.6 bis 11:30 Uhr und 12:30 bis 18 Uhr Samstag: .........................................................8 bis 15 Uhr Sonntag: .......................................................15 bis 19 Uhr mehr Infos: www.med-sgs.de Rosen-Apotheke Frohnbachstraße 26, Terminvergabe unter 03722/92072 Montag bis Freitag................10 bis 12 und 14 bis 16 Uhr oder beim Haus- bzw. Kinderarzt Wichtig: OP-Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske sind dauerhaft zu tragen. Chipkarte der Krankenkasse ist mitzubringen. Es können nur symptomlose Menschen getestet werden. Wer sich krank fühlt, muss zum Arzt gehen! Hörakustik Dietz GmbH Lindenaustraße 1 Montag bis Freitag: ...8 bis 12:30 Uhr ..........................und 13:30 bis 18 Uhr Mittwoch: ..................8 bis 12:30 Uhr mehr Infos: www.hoerakustikdietz.com Testzentrum „Pflegeheim Am Wasserturm“ Heinrich-Mauersberger-Ring 23 (direkt im Eingangsbereich) täglich..............................9 bis 17 Uhr ausschließlich kostenlose Schnelltests (bspw. für Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen, zum Freitesten usw.) werbeflächen und möglichst viele Orte benötigt. Gemeinsam mit dem IHK-Arbeitskreis Immobilienwirtschaft und Handwerkskammer Chemnitz bittet die IHK Chemnitz deshalb die Eigentümer, Asset-Manager bzw. Verwalter von gewerblich genutzten und vermieteten Objekten sowie die Mieter um Übermittlung der 2020-2022 vereinbarten Mieten (je Mieteinheit). Den beschreibbaren Erhebungsbogen sowie die dazugehörigen Erläuterungen finden Sie unter: www.ihk. de/chemnitz/gewerbemietspiegel Auch Sie können profitieren! Gern übersenden wir an uns bekannte Unterstützer kostenfrei ein Exemplar des nächsten Gewerbemietspiegels. Sie möchten an Ihre Zuarbeit erinnert und über die Veröf-fentlichung rechtzeitig informiert werden? Gern nehmen wir Sie in unseren Verteiler auf. Hierfür benötigen wir lediglich Ihre Einverständniserklärung. Diese finden Sie unter www. ihk.de/chemnitz/gms-partner Bei Fragen können Sie sich gern an Solveig Pilenz, Tel: 0371/6900-1322, E-Mail: [email protected] wenden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! IHK Industrie und Handelskammer Chemnitz und Handwerkskammer Chemnitz STELLEN- UND AUSBILDUNGSBÖRSE Firmen aus Limbach-Oberfrohna bieten noch freie Ausbildungsstellen in folgenden Berufen: Berufskraftfahrer Nah- und oder Fernverkehr | Fleischer | Helfer Metallbau | Hotelmitarbeiter Rezeption und Service | Industrielackierer | KFZ-Mechatroniker | Koch | KosmetikerIn

| Fachkraft Lagerlogistik Onlineshops | Industrielackierer | Maschinenbediener/Maschinen- Anlagenführer | Montierer

| Mitarbeiter Lager/Logistik mit Fahrertätigkeit | Mitarbeiter Pulverbeschichtung | Mitarbeiter Landwirtschaft (Milch-viehhaltung, Feldbearbeitung) | NageldesignerIn | Tischler

| Trockenbaumonteur | Staplerfahrer | Verkäufer | Zerspa-nungsmechaniker CNC und/oder konventionell | (alle Berufe m/w/d) Du brauchst Unterstützung bei der Ausbildungssuche? – BERUFSBERATUNG 0375/314 1848 oder [email protected] HINWEIS: Sie arbeiten, wollen sich aber beruflich verändern? Mit einer Meldung als ARBEITSUCHEND ist das möglich. Wie das funktioniert? Und welche Vorteile das für Sie hat? Rufen Sie an unter 0800/4 5555 00 wir beraten Sie gern. Nähere Angaben und viele weitere freie Stellen und Aus-bildungsplatzangebote finden Sie auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de, über unsere Jobsuche. Klicken Sie sich doch mal rein! Ihr Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service Chemnitzer Land für die Meldung freier Stellenangebote oder für Fragen zu freien Stellenangeboten ist: Ronny Frei E-Mail: [email protected] Tel: 03723/409185

DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 › STADTSPIEGEL › SEITE 7 weiter auf Seite 8 Am 13. Dezember trafen sich die Mit-glieder des Technischen Ausschusses im Rathaus zu ihrer letzten Sitzung im Jahr 2022. Insgesamt sechs Punkte standen auf der Tagesordnung, wobei der erste die formellen Dinge, wie das Feststellen der Beschlussfähigkeit, enthielt. Danach stiegen die Mitglieder des Gremiums aber sofort in das Baugeschehen ein und be-fassten sich mit einem Nachtrag für die derzeit laufende Freiflächengestaltung an Kita und Schule in Bräunsdorf. Die bereits zweite Nachforderung in Höhe von rund 16.000 Euro durch die mit den Arbeiten beauftragte Lugauer Firma, er-gibt sich durch zusätzliche Leistungen, wie das Umsetzen eines Kirschbaumes, das Roden von Wurzeln oder den An-schluss von Rohren und Einbau einer Drainage. Dem und der damit erhöhten Auftragssumme von rund 193.000 Euro stimmten die Räte einhellig zu. Anschlie-ßend wurden die Elektroinstallation zur Umsetzung des Digitalpaktes am Der Technische Ausschuss im Dezember UNSERE GREMIEN Albert-Schweitzer-Gymnasium ver-geben. Hier schlug die Verwaltung nach erfolgter Ausschreibung vor, einer Firma aus Frankenberg für rund 220.000 Euro den Zuschlag zu geben. Auf Nachfrage von Stadtrat Toni Naumann erläuterte Fachbereichsleiter Michael Claus, die geplante Ausführung der Arbeiten, die hauptsächlich in den Ferien, beginnend mit den Winterferien 2023, erfolgen sol-len. Mit zehn Ja-Stimmen trugen die Stadträtinnen und Stadträte dies mit. Auch die Elektroarbeiten für das Hippo-drom im Stadtpark gingen ohne Debatte durch. Hier erhielt die ortsansässige Firma Elektro-Esche den Zuschlag für rund 143.000 Euro. Um ein Containerfahrzeug für den städ-tischen Bauhof drehte sich die nächste Vorlage. Dessen Anschaffung wurden grundsätzlich schon durch den Stadtrat im November beschlossen. Damals war von rund 150.000 Euro Kosten ausgegan-gen worden. Erfreulicherweise hatte die Ausschreibung nun einen günstigeren Preis von knapp 130.000 Euro ergeben. Demzufolge stimmten die Gremienmit-glieder natürlich gerne der Vergabe an eine Chemnitzer Firma zu. Zuvor fragte Stadtrat Enrico Fitzner, nach der Marke des Fahrzeuges und Chris Müller woll-te wissen, ob in der Bestellung auch Container enthalten seien. Diese sind kein Bestandteil der Ausschreibung und würden separat beschafft, informierte daraufhin Michael Claus. Auch hier gab es ein einstimmiges positives Votum. Im Punkt Anfragen hatte Stadtrat Enrico Fitzner unter anderem eine Nachfrage zum Brand in Uhlsdorf und der Sicher-stellung der Löschwasserversorgung. Hier antwortete Gerd Härtig, dass diese gewährleistet sei und im Frühjahr 2023 die Fortschreibung des Brandschutzbe-darfsplanes erfolge. Zudem gab der Stadt-rat Hinweise zur Parksituation auf der Herrnsdorfer Straße auf Höhe der Zufahrt Zur Papierfabrik, wo aus seiner Sicht ein Parkverbot nötig sei, um den Einsatz von Rettungs- und Entsorgungsfahrzeugen sicherzustellen. Oberbürgermeister Gerd Härtig, der die Sitzung leitete, sicherte eine Prüfung und schriftliche Beantwor-tung zu. Stadtrat Toni Naumann hatte Anregungen zum Weihnachtsmarkt auf dem Rathausplatz, die Jürgen Zöllner und Tommy Wetzel noch ergänzten. Auch ihnen dankte der Vorsitzende. AUS DEM STADT­GESCHEHEN Weihnachtsball 2022 – Großer Preis der Stadt Limbach-Oberfrohna

Unser Weihnachtsball 2022 ist Geschichte - nach zwei Jahren ohne dieses Highlight im Veranstaltungskalender konnten und durften wir endlich wieder! Knapp 400 Gäste strömten in die in vorweihnachtlichen Glanz getauchte Stadthalle, um sich von abwechslungs-reichen Shows und den Turnierpaaren der Masters I über zehn Tänze verzaubern zu lassen. Zu den wunderschönen Melodien der Dresdener Galaband Fridtjof Laubner wurde natürlich auch selbst viel getanzt. Einmal mehr, nach fast dreijähriger Pause, war diese Veranstaltung ein voller Erfolg! Die Eröffnung des Abends übernahmen traditionell die Jüngs-ten unseres Vereines. Mit einem Medley aus verschiedenen Kindertänzen, verbunden mit den ersten Schritten Langsamer Walzer begeisterten die Bambinies unter Anleitung ihrer Trainerin Annabell Laqua das Publikum und sorgten für einen gelungenen Einstand in den Abend. Nach der Vorstellung der Dresdner Galaband Fridtjof Laubner durch unseren Moderator Tobias Krüger, welcher das Publikum galant durch den Abend geleitete, und einer ersten Tanzrunde für die Gäste, zeigten auch unsere Showdance-Mädels, was sie drauf haben. Zu den Klängen von Lady Gaga gaben unsere C'est nous alles und sandten gleichzeitig tänzerische Genesungsgrüße an die erkrankte Trainerin Olivia Hayne nach Hause - das Publikum dankte es mit langanhaltendem Applaus. Das erste Mal seit vielen Jahren wurde der Große Preis der Stadt Limbach-Oberfrohna wieder über zehn Tänze ausge-Spannender Turniertanz und stimmungsvoller Ball Die Bambinis des Tanzklub „Orchidee“ Chemnitz eröffneten den Abend. tragen. Dabei müssen die Paare sowohl in den fünf Latein-amerikanischen Tänzen, als auch in den fünf Standardtänzen ihr Können unter Beweis stellen, wobei die Platzierungen über alle zehn Tänze in die Endwertung einfließen. Neun Paare fanden letztlich den Weg nach Limbach-Oberfrohna, um sich dem strengen Blick der fünf Wertungsrichter zu stellen. Ebenso wie das Wertungsgericht, waren Paare aus vier Nationen vertreten, aus Österreich, Polen, Tschechien und natürlich Deutschland. Während die Moderation des Abends in den Händen von Tobias Krüger lag, übernahm Dr. Katja Lieber die Leitung des Turnieres und führte charmant durch selbiges. Über die Vorrunde qualifizierten sich sechs Paare für das Finale. Das Publikum hatte ausreichend Zeit, sich auf die Paare zu konzentrieren - einen Turniermarathon über vier Runden in knapp drei Stunden galt es für die Finalisten zu absolvieren. Auf dem 6. Platz im Finale landeten die polnischen Meister über 10 Tänze der Masters II, Monika und Mariusz Budys.

SEITE 8 ‹ DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 ‹ STADTSPIEGEL Die Lokalmatadoren, Dr. Stefanie Müller und Christian Ka-new, wurden mit durchgehend 4. Plätzen in Standard und 6. Plätzen im Latein am Ende des Abends 5. über die 10 Tänze. Für die Beiden war es das erste Turnier in der Kombination überhaupt - entsprechend aufgeregt war man im Vorfeld. Als Trainingsmitglieder im Tanzklub „Orchidee“ konnten sie bei ihrem ersten Start über zehn Tänze auf zahlreiche Unterstützung unserer Mitglieder bauen. Platz 4 erreichten die aus Holzkirchen bei München stammenden Brigitte und Dr. Julian Heubeck, welche als 4. bei der WM 10 Tänze der Masters II direkt von New Orleans nach Limbach-Oberfrohna anreisten. Einigen Gästen kam der Herr seltsam bekannt vor - als Tierarzt des Münchener Tierpark Hellabrunn ab-solvierte er für die Sendung „Nashorn, Zebra & Co" schon den ein oder anderen TV-Auftritt. Den 3. Platz erreichten die beiden Dresdner Antonia Adam und Steve Hädicke. Mit einer ausgeglichenen Leistung, als 3. im Standard und 2. im Latein gehörte das erste Treppchen auf dem Podest ihnen. Platz 2 sicherten sich die Deutschen Meister Standard, Vize-weltmeister Standard und Deutschen Vizemeister über 10 Tänze der Masters I, Anne Steinmann und Fabian Wendt aus Berlin. Mit dem souveränen Sieg in Standard und Platz 3 in Latein erklommen sie das Siegerpodest. Der Sieg und damit auch der Große Preis der Stadt Limbach-Oberfrohna ging an diesem Abend nach Rostock an Anja und Christian Platz, welche mit ihrer herausragenden Leistung in Latein und sehr gutem Standardtanzen die Konkurrenz für sich entscheiden konnten. Stolz nahmen sie die Glück-wünsche des Oberbürgermeisters und Schirmherren, Gerd Härtig, entgegen und freuten sich sichtlich über die Präsente der Stadt Limbach-Oberfrohna. Ihr Sieger- und Ehrentanz wurde eine spritzige Samba, mit der sie noch einmal das Publikum mitnehmen konnten. Eingerahmt wurde das Turnier immer wieder von den Show-darbietungen der „Orchideen“. Unsere Turnierjugend ließ es sich nicht nehmen, wie immer perfekt vorbereitet durch unsere Trainerin Inna Gräßler, zu weihnachtlichen Klängen ihre tänzerischen Fortschritte und Erfolge in den Standard-und Lateinamerikanischen Tänzen auf das Parkett zu bringen. Auch hier war das Limbacher Publikum nicht um Applaus verlegen und ließ sich einmal mehr begeistern. Ein weiteres Highlight des Abends wurden die beiden fast in Perfektion vorgetragenen Küren unseres hauseigenen Bundes- und Landeskaderpaares Elisaweta und Till. Ihre Standard-Kür zum Thema „Der Eintänzer“ sorgte für einige, beabsichtigte Lacher, aber auch viele verzückte Gesichter. Die Latein-Kür mit dem Thema „Nachts im Museum“ erzeugte dann auch noch beim letzten Zuschauer Gänsehaut. Eine Besonderheit unseres Weihnachtsballes ist immer wieder die Wahl des Publikumslieblings. Über die ersten Turnierrunden bekam das Publikum die Chance, ihre Stim-me für das Paar abzugeben, welches ihrer Meinung nach das Attraktivste war. Und nicht immer muss dieses Paar auch der Sieger des Turnieres sein. So auch in diesem Jahr. Völlig überrascht und überwältigt wurden Antonia Adam und Steve Hädicke mit deutlichem Vorsprung zu den Pub-likumslieblingen 2022 gewählt. Natürlich gab es auch hier einen Ehrentanz - mit einem Jive verabschiedeten sie sich und alle Paare von diesem Abend. Bis weit nach Mitternacht spielte danach die Dresdner Gala-band noch für die Gäste zum Tanz auf und ein mehr als nur gelungener Abend neigte sich mit hereinbrechender Nacht seinem Ende entgegen. Wir danken besonders all unseren Sponsoren, Förderern und Unterstützern herzlich und freuen uns schon sehr auf die Fortsetzung in 2023 - wenn am 2. Dezember unser Weih-nachtsball 30-jähriges Jubiläum feiert. Tobias Krüger, Tanzklub „Orchidee“ Chemnitz e.V. Das Chemnitzer Tanzpaar Dr. Stefanie Müller und Christian Kanew (vorn) konnte am Ende den 5. Platz erringen. Im Hin-tergrund links Anja und Christian Platz, die den Großen Preis gewannen. Rechts hinten das Paar mit der Startnummer 3: Brigitte und Dr. Julian Heubeck, die direkt von New Orleans nach Limbach-Oberfrohna gereist waren. … ist ein wunderschöner Raum. Die vor 17 Jahren geborene Idee, die leeren Bücherregale in der frisch restaurierten Wolkenburger Bibliothek wieder zu fül-len, war folgerichtig. Daraufhin gab es viele Bücherspenden und die Schränke füllten sich. Der Bestand ist in den On-linekatalog der Stadtbibliothek „Gert Hofmann“ aufgenommen worden und dort auch recherchierbar – allerdings nicht ausleihbar. Nach wie vor befinden sich 800 Bände im Schloss. Leider hat sich inzwischen erwiesen, dass ein Großteil der Bücher den kli-matischen Bedingungen in diesem Die Historische Bibliothek im Schloss Wolkenburg … Raum nicht gewachsen ist. Weitere Schwierigkeiten ergeben sich aus der Lagerung in den historisch wertvollen Regalen – die Türen lassen sich schwer öffnen und sind empfindlich, die Bücher sind durch die Leinen-Verkleidung der Schranktüren für Besucherinnen und Besucher nicht sichtbar. Die Idee, Bücher für die Schlossbiblio-thek abzugeben, ist in Limbach-Ober-frohna offenbar immer noch sehr prä-sent: Jüngstes Beispiel war die Übergabe des Bildbandes zu Rudolf Zimmermann durch Jens Hering an die Stadt Limbach-Oberfrohna mit dem Wunsch, diesen in die Wolkenburger Bibliothek aufzuneh-men. Bibliotheks- und Museumsleitung haben jedoch – aus obengenannten Gründen – entschieden, keine Bücher mehr in die Wolkenburger Schlossbi-bliothek zu integrieren. Der Bildband wurde in den Bestand der Stadtbiblio-thek auf der Moritzstraße übernommen und fand im Bereich „Regionales“ einen würdigen Platz. Hier können alle vor-handenen Medien vor Ort eingesehen und entliehen werden. Dr. Barbara Wiegand-Stempel, Leiterin Städtische Museen und Katy Barthel, Leiterin Stadtbibliothek „Gert Hofmann“

DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 › STADTSPIEGEL › SEITE 9 An die Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna Fachbereich V / Bildung & Kultur Vorschlag für den Fassadenwettbewerb 2021/2022 Für den Fassadenwettbewerb 2021/2022 schlage ich folgendes Gebäude in Limbach-Oberfrohna vor: ………………………………………………………………………………………….................... Name des Einreichers: ……………………………………………………………........... Straße, Haus-Nr.: ……………………………………………………………………... Wohnort: ……………………………………………………………………... Ich bin Eigentümer des Gebäudes/nicht Eigentümer des Gebäudes (Zutreffendes bitte unterstreichen) Datum: ……………………………………….......

Unterschrift: ………………………………………...... In den kommenden Monaten ist die Stadtverwaltung wieder auf der Suche nach den schönsten Fassaden, die in diesem Jahr im Rahmen einer Ausstellung prämiert werden. Für die Auszeichnung können alle Häuser vorgeschlagen werden, die in den Jahren 2021 und 2022 ein „neues Gesicht“ erhielten - egal, ob in der Stadt oder ihren Ortsteilen. Dem Sieger winken wieder 1500 Euro und auch die Gewinner des zweiten und dritten Platzes gehen nicht leer aus. Für die Nominierung ist es unerheblich, ob das eigene Haus vorgeschlagen wird, Auf Einladung der Gemeinde Leinach fuhren Oda Todoritschkow, Dietrich Ober-schelp, Silvio Pester und Hartmut Reins-berg zur Gratulationsfeier anlässlich des 85. Geburtstages des Altbürgermeisters und Ehrenbürgers Andreas Oestemer in Besuch in der Partnergemeinde Leinach Reger Gedankenaustauch mit den Leinacher Freunden (von links): Karl Rügamer (Vorsitzender Leinacher Partnerschaftskomitee), Walter Klüpfel (zweiter Bürger-meister Leinach) Erhard Franz (dritter Bürgermeister Leinach), Silvio Pester (Orts-vorsteher Bräunsdorf), Hartmut Reinsberg (Bräunsdorfer Partnerschaftskomitee), Dietrich Oberschelp, (Fachbereichsleiter Stadtverwaltung L.-O.) und Oda Tod-oritschkow (Bräunsdorfer Partnerschaftskomitee). (Foto privat) die Leinachtalhalle. Als wir uns bereits auf der Anreise nach Leinach befanden, wurden wir per Handy informiert, dass bei den Eheleuten Oestemer ganz plötz-lich gesundheitliche Probleme aufgetreten waren, welche sie verhinderten an der Feier teilzunehmen. Seitens der Gemeinde wurde daraufhin die Feier in der Leinach-talhalle abgesagt. Wir haben trotz dieser Situation unsere Reise fortgesetzt und uns mit den zweiten Bürgermeister Walter Klüpfel und dem dritten Bürgermeister Erhard Franz in der Leinachtalhalle ge-troffen und ihnen die Geschenke für den Altbürgermeister übergeben. Der erste Bürgermeister Arno Mager konnte an dem Treff leider auch nicht teilnehmen, da er ebenfalls erkrankt war. Anschließend besuchten wir eine historische Gaststätte direkt am Main in Erlabrunn, direkt im Nachbarort von Leinach. Dort führten wir im Beisein des Vorsitzenden des Partner-schaftskomitees von Leinach Karl Rügamer einen regen Gedankenaustausch zu Fragen der Partnerschaft zwischen unseren Orten durch. Anschließend traten wir die Heim-reise an und waren gegen Mitternacht wieder zu Hause. Am nächsten Tag riefen mich die Eheleute Oestemer an und erläu-terte mir die gesundheitlichen Umstände, welche zur kurzfristigen Absage der Feier geführt hatten. Nach Kenntnisnahme der geschilderten Umstände konnte ich die Entscheidung der Familie Ostemer nachvollziehen. Hartmut Reinsberg, Ortsvorsteher a.D. Fassadenwettbewerb startet wieder oder ein besonders schönes Gebäude in der Nachbarschaft. Auch gelungene Sanierungen von Fabrikgebäuden werden berücksichtigt. So einfach geht’s: Entweder den untenstehenden Coupon ausfüllen oder den Vorschlag in schriftlicher Form bis zum 28. Februar 2023 an die Stadtverwaltung senden: per Post: Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna Kennwort: „Fassadenwettbewerb 2021/2022“ Rathausplatz 1 09212 Limbach-Oberfrohna per Fax: 03722-78303 oder per E-Mail: [email protected]

SEITE 10 ‹ DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 ‹ STADTSPIEGEL Abwasserbeseitigung – Was kostet sie mich? Hin und wieder kommt die Frage auf, wie hoch eigentlich die Kostenbelastung der Bürger durch Abwassergebühren sei und ob es sich dabei im Vergleich zur Nachbarschaft um einen hohen Wert handelt oder nicht. Eine pauschale Antwort allein anhand der im jeweiligen Gebiet geltenden Tarife ist nicht möglich. Denn der persönlich zu zahlende Geldbetrag jedes Einzelnen hängt von zahlreichen individuellen und örtlichen Gegebenheiten ab. Dazu gehö-ren u.a. die Art und der Umfang der Abwasserbeseitigung beim konkreten Grundstück, die Intensität der Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (z.B. Abwassermenge), deren technischer Zustand und die Arbeitsweise. Weitere Faktoren sind die Wirtschaftlichkeit des Aufgabenträgers und die von ihm gewählte Form der Refinanzierung der Kosten der öffentlichen Einrichtung, etwa über Abwasserbeiträge, Grundgebühren, Mengengebühren usw. Deshalb bedient man sich zur Beantwortung eines typischen Fallbeispieles. Im Folgenden wird ein Vier-Personen-Haushalt betrachtet mit einem Schmutzwasseranfall (entspricht dem Trinkwasserver-brauch) von 120 Kubikmetern im Jahr. Das Grundstück verfügt über einen Vollanschluss, also Ableitung und Behandlung mittels öffentlicher Abwasseranlage. Zum Haushalt gehört eine 100 Quadratmeter umfassende versiegelte Grund-stücksfläche, wovon Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Diese Daten repräsentieren etwa die Wohn- und Lebensverhältnisse junger Familien. In der untenstehenden Tabelle sind für dieses Fallbeispiel die spezifischen Kosten der Größe nach aufgeführt, wie sie sich hier und in 19 benachbarten Gebieten der für die öffentliche Abwasserbeseitigung zuständigen Körperschaf-ten ergeben. Rechts daneben findet sich die Zahl der zum jeweiligen Hoheitsgebiet gehörenden Einwohner. In ganz Sachsen gibt es etwa 100 solcher Aufgabenträger. Für die Stadt Limbach-Oberfrohna und die Gemeinde Niederfrohna ist dies der Abwasserzweckverband „Zweckverband Frohnbach“ (ZVF). Alle Angaben beziehen sich auf die Gebührentarife mit Stand vom Oktober 2022. (Einige Aufgabenträger haben für das Jahr 2023 Erhöhungen angekündigt.) Wie man erkennen kann, reicht die Spanne der Pro-Kopf-Be-lastungen in einem typischen Vier-Personen-Haushalt mit Vollanschluss von 80,01 Euro bis 145,30 Euro im Jahr. Mit der Belastung von jährlich 109,65 Euro gehört der Zweckverband Frohnbach zum unteren Fünftel des Feldes. Der kleinste Wert im Feld ist rund 27 Prozent niedriger, das Maximum liegt knapp ein Drittel höher. Im Diagramm (Abbildung 1) sind die Pro-Kopf-Belastungen über den entsprechenden Einwohnerzahlen abgetragen. Die graphische Darstellung zeigt, dass es keinen signifikanten Zu-sammenhang zwischen der „Größe“ des Aufgabenträgers und der Höhe der spezifischen Gebührenbelastung in seinem Gebiet gibt. Große Organisationseinheiten arbeiten also nicht schon wegen der auftretenden Skaleneffekte wesentlich effektiver als kleine. Eine hohe Anschlussdichte z.B. in Großstädten führt nicht zwangsläufig zu einer besseren Wirtschaftlichkeit und zu einem niedrigeren Gebührentarif. Aufgabenträger Pro-Kopf-Belastung in €/a Anzahl der Ein-wohner AZV Reichenbacher Land 80,01 25.153 AZV Willischthal 105,90 18.607 Zweckverband Frohnbach 109,65 25.911 Gemeinde Mühlau 110,48 2.101 ZV Wasserwerke Westerzgebirge 111,90 97.640 AZV Lungwitztal-Steegenwiesen 112,40 102.010 AZV Götzenthal 114,30 15.955 AZV Untere Zschopau, Teil 1 115,95 15.745 AZV Wyhratal 117,10 18.740 Stadt Leisnig 119,08 8.207 ESC (Stadt Chemnitz) 121,20 243.105 RWAZV Zwickau/Werdau 124,00 197.130 AZV Zschopau/Gornau 125,60 9.626 AZV Chemnitz/Zwickauer Mulde 126,30 20.099 VV Grimma-Geithain 127,25 55.378 AZV Untere Zschopau, Teil 2 131,58 3.825 ZV Abwasser Schlematal (ZAST) 131,93 47.002 AZV Obere Freiberger Mulde 139,31 11.931 AZV Espenhain 141,80 74.320 ZWA Mittleres Erzgebirgsvorland 145,30 160.418 Tabelle: Pro-Kopf-Belastung hier und in der „Nachbarschaft“ Abbildung 1: Pro-Kopf-Belastung durch Gebühren und Bei-träge in Abhängigkeit von der Anzahl der Einwohner (Abwas-serbeseitigungspflichtige / Erfüllungsgehilfen der Region im Vergleich) Die Abbildung 2 gibt den zeitlichen Verlauf der Pro-Kopf-Ge-bührenbelastung im Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes Frohnbach wieder. Demnach liegt die Belastung heute praktisch auf demselben Niveau wie im Jahre 1998, also vor knapp 25 Jahren. Faktisch ist es dem Zweckverband damit gelungen, die ständigen allgemeinen Preiserhöhungen durch entsprechende Einsparungen aufzufangen. Dazu haben auch die langjährig in den Kanal- und Anlagenbestand getätigten Investitionen bei-getragen, welche in der Vergangenheit mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen unterstützt wurden. Dadurch blieben vor allem überraschende und teure Reparaturen erspart. Mittler-Abbildung 2: Zeitliche Entwicklung der Pro-Kopf-Belastung durch Abwassergebühren für einen Vier-Personen-Haushalt mit Vollanschluss im Verbandsgebiet des ZVF seit dem Be-stehen des Verbandes

DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 › STADTSPIEGEL › SEITE 11 weiter auf Seite 12 AUS UNSEREN ORTSTEILEN Ende des letzten Jahres fanden in allen Ortsteilen Bürgerver-sammlungen statt. Zu diesen Terminen informierte Oberbür-germeister Gerd Härtig über aktuelle Themen, blickte auf die vergangenen Monate zurück und berichtete, welche Investitionen angedacht sind. Natürlich beantwortete er auch die Fragen der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner. Bei allen Veranstaltungen stand natürlich das Thema Ener-giekrise und die Auswirkungen auf das städtische Leben im Raum – wo Gerd Härtig stets betonte, dass die Verwaltung mit Augenmaß agieren werde. Beispielsweise ist nicht geplant, Straßenbeleuchtung abzuschalten, da der personelle Aufwand den möglichen Nutzen übersteigen würde. Zudem wurde vieler-orts schon auf stromsparende LED umgerüstet. „Wir rechnen derzeit mit einer Zusatzbelastung von rund 1,5 Millionen Euro für die städtischen Objekte inklusive der Kitas und Schulen“, so der Oberbürgermeister. Zudem betonte er in allen Ortsteilen, wie viele tolle Veranstal-tungen auf die Beine gestellt wurden und dankte allen Vereinen und Akteuren für ihr Engagement. Bürgerversammlung Pleißa 1.November, Rathaus Pleißa Hier informierte Oberbürgermeister Gerd Härtig gemeinsam mit Ortsvorsteher Holger Schmeißer – wobei letzterer einen Rückblick auf die Veranstaltungen der vergangenen Monate und einen Ausblick gab. „Es war fast jedes Wochenende was los in Pleißa“, betonte er. „Große Klasse war auch, dass der Heimat-verein endlich wieder sein traditionelles Dorffest durchführen konnte, an dem sich alle Vereine sowie Kindergarten, Schule und Kirche beteiligten“, so Holger Schmeißer. Auch das Happy Brook-Festival, was zum ersten Mal in Pleißa auf der Festwiese stattfand, zog 700 begeisterte Gäste an und soll nächstes Jahr über zwei Tage laufen. Baulich habe sich im Ortsteil ebenso viel getan: Der Feldsteig geht voran, der Fußballplatz hat neues Flutlicht bekommen und die Asphaltierung des Marktsteiges sorgt endlich für einen gut begehbaren und sicheren Schul-weg. Auch dass der Hort in der Schule eine neue WC-Anlage bekommen habe, wäre positiv zu vermelden. Anschließend gab der Oberbürgermeister einen Überblick über einige große städtische Vorhaben und ging dann auf Pleißaer Projekte ein. So konnte er berichten, dass die Planung der Außensportanlagen der Schule in den letzten Zügen liege. „Dabei werden wir den Bedarf der Schule im Einklang mit den Anforderungen des Hortes und den Wünschen der Bevölkerung sowie den Erhalt des Platzes als Festplatz berücksichtigen“, betonte er. Bei den Fragen der Anwesenden ging es unter anderem um das Thema Digitalisierung der Grundschule. Hier antwortete Gerd Härtig, dass das, wie in den anderen Schulen, mit weiteren Eingriffen, z.B. dem Einbau der Amok-anlage, kombiniert werden soll. Auf die Nachfrage nach der ausstehenden Beleuchtung des Kirchsteigs, antwortete das Stadtoberhaupt, dass es dort Lieferprobleme gebe, die Um-setzung jedoch zeitnah geplant sei. Anschließend gab es noch Rückfragen zu den geplanten Sportanlagen und der Brache der alten Kirchschule. Hinweise zu nicht standsicheren Bäumen an der Wüstenbrander Straße, mögliche Tempobegrenzungen auf der Pleißenbachstraße und dem Bau des Feldsteigs nahm der Oberbürgermeister zur Prüfung mit in die Verwaltung. So auch die Fragen nach einer neuen Beleuchtung des Löbelgäs-schens und den Hinweis zum schlechten Zustand des Weges zum Saunabad Großer Teich. „Wir wollen uns innerhalb eines Förderprojektes der Sache annehmen. Das gestaltet sich aber nicht so einfach, denn auch Naturschutz und Wasserbehörde wollen hier mitreden. Bürgerversammlung Limbach und Oberfrohna 29. November, Feuerwehrgerätehaus Oberfrohna Hier waren Oberbürgermeister Gerd Härtig und Bürgermeister Robert Volkmann am Start und standen anschließend den Bür-gerinnen und Bürger Rede und Antwort. „Ich bin wirklich froh, dass so viele gekommen sind. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, um uns zu lauschen“, erklärte Gerd Härtig – wie bereits auch bei den vorangegangenen Terminen. Er blickte auf die vergangenen Veranstaltungen zurück und schaute auf die anstehenden Investitionsmaßnahmen. Davon gibt es in den beiden Stadtteilen viele: der Neubau der Stützmauer an der Chemnitzer Straße bei der ehemaligen Artiseda, die Sanierung der Weststraße, die Umgestaltung der Dr.-Neideck-Straße am Dürerplatz und natürlich nicht zu vergessen das 2,25 Millionen-Projekt „Back to L.-O.-City“, unter anderem zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Johannisplatzes. Große Aufgaben sind zudem der Abwasserkanal entlang der Moritzstraße, die neuen Außensportanlagen am Jahnhaus und die Umsetzung des Digitalpaktes in den Schulen. Zudem steht auch an der Gerhart-Hauptmann-Schule einiges an. „Hier haben wir eine Riesenliste – von Brandschutz über LED bis hin zu Fahrrad-stellplätzen und Außenanlagen – was grob geschätzt 2 bis 3 Millionen kosten wird und bei laufendem Betrieb umgesetzt werden soll“, so Gerd Härtig. Weitere Großbaustellen laufen derzeit an der Kita „Bärenstark“ auf der Heinrichstraße in Oberfrohna und bei der Kita im Wohngebiet Am Wasserturm. Weiter geht’s mit dem Inkaland im Tierpark und den zahlreichen Bürgerversammlungen in den Ortsteilen – Teil 3 höhung des Gebührentarifes vorgesehen. Die von den in der Verbandsversammlung vertretenen Stadt- und Gemeinderäten beschlossene Gebührenkalkulation reicht bis in das Jahr 2025. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Zweckverband Frohnbach für den in seinem Verbandsgebiet typischen Fall der Vollkomfort-Entwässerung eines Vier-Personen-Haushaltes deutlich unterhalb des Durchschnittes liegende Abgaben verlangt. Neben den vergleichsweise günstigen Abwassergebühren dürften die Vorteile, dass keine Abwasserbeiträge erhoben werden und die Abwassergebühren seit Jahrzehnten alles in allem nahezu gleichbleibend sind, weitere gute Gründe dafür sein, sich mit seiner (jungen) Familie oder als Unternehmen im Verbandsge-biet niederzulassen. Denn insbesondere diese Personengruppen bevorzugen und brauchen stabile Verhältnisse. Dr. Steffen Heinrich, Geschäftsleiter Zweckverband Frohnbach weile sind mehr als zwei Drittel des rund 150 km langen Ka-nalnetzes erneuert worden. Die in vielen Abschnitten erfolgte Modernisierung der zentralen Kläranlage in Niederfrohna führte sowohl zu einem deutlich geringeren Energiebedarf als auch zu einem Rückgang des Klärschlammanfalls um mehr als 60 Prozent. Benötigte Elektroenergie kommt etwa zur Hälfte aus der Eigenproduktion (Klärgas, Sonne). Daher schlagen rapide Strompreiserhöhungen nicht übermäßig durch. Inzwischen wird der noch übrigbleibende Klärschlamm – wie von der Ver-bandsversammlung mit dem Energiekonzept schon im Jahr 2011 beschlossen – zu einem von Gärtnern und Bauern geschätzten Produkt gewandelt. Es ist umweltfreundlich und entspricht der deutschen Düngemittelverordnung. Die ersparten Entsorgungs-kosten kommen den Gebührenzahlern zugute. Im hiesigen Verbandsgebiet ist auch im Jahr 2023 keine Er-

SEITE 12 ‹ DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 ‹ STADTSPIEGEL Infoabend für das Berufliche Gymnasium Für interessierte Oberschulabgänger 2023 findet am 11. Januar um 18 Uhr in der Cafeteria eine 1. Informationsveranstaltung zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums im Schuljahr 2023/24 in der Außenstelle des BSZ für Bau- und Oberflächentechnik in Limbach-Oberfrohna statt. Der Oberstufenberater informiert an diesem Abend alle Schüler und deren Eltern über die Aufnahme-bedingungen, Bewerbungsmodalitäten, das Erlernen oder Fort-führen einer zweiten Fremdsprache (Französisch oder Russisch). Weitere Informationen sind unter der Homepage www.bsz-limbach.com zu finden. Anfragen und Bewerbungen für alle Ausbildungsrichtungen können direkt an die Außenstelle Limbach-Oberfrohna gerichtet werden. BSZ für Bau- und Oberflächentechnik des LK Zwickau Außenstelle Limbach-Oberfrohna Hohensteiner Str.21 09212 Limbach-Oberfrohna Tel. 03722/89050 Fax 03722/92908 E-Mail [email protected] UNSERE KITAS UND SCHULEN kette entgegennehmen. Überreicht wurde diese von Jörg Krenkel und Annett Meißner, Netzwerkkoordinatoren für die Stiftung „Haus der Kleinen Forscher“ bei der Indust-rie- und Handelskammer (IHK). Sie betreuen etwa 1.500 Kitas und betonten, dass die Pleißaer Einrichtung eine Kleine Forscher der Kita Pleißa ausgezeichnet Bereits zum fünften Mal hatte sich die Bona Vita Kita „Krümelkiste“ in Pleißa als „Haus der Kleinen Forscher“ zertifizieren lassen und Kinder und Erzieherinnen konnten am 8. Dezember stolz die Bestätigung in Form einer Pla-Aktivitäten im Stadtpark inklusive der geplanten Erweiterung in Richtung „Aktie“. Natürlich hatten die Oberfrohnaer und Limbacher auch viele Fragen mitgebracht: Unter anderem drehte es sich um die Ver-kehrssituation an der Kreuzung Bergstraße / Straße des Friedens, die große Brache der Polychemie, den Stand des Chemnitzer Modells und nötige Radwege. Der Oberbürgermeister informierte in dem Zusammenhang auch von den Verhandlungen rund um den Citybus, der künftig in Regie des Landkreises laufe und die Stadt den Betrieb durch einen Zuschuss unterstützt. „Die Linien fahren jetzt wieder in einer vernünftigen Taktung und das Thema sollte damit der Vergangenheit angehören“, so Gerd Härtig. Auch die Baustelle am Oberen Gutsweg und die damit verbundene Verkehrsregelung wurde angesprochen. Hier sicherte der Ober-bürgermeister eine Prüfung zu und erläuterte, dass dort derzeit mit Hilfe von Fördermitteln eine Instandsetzung erfolge. Zudem informierte er zur Baumaßnahme Industriestraße, die derzeit geplant wird. Weiter drehten sich die Anfragen und Hinweise um den neuen Treffpunkt in der Siedlung Birkenhain und die dort noch ausstehende Straßeninstandsetzung. „Wir haben das im Blick, wollen es aber nur einmal und richtig machen. Die Maßnahme soll im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau durch den Landkreis erfolgen“, betonte hier Bürgermeister Robert Volkmann. Großer Aufreger war auch bei dieser Versammlung der überall lästige Hundekot, beziehungsweise die damit ge-füllten Tüten, die vielerorts einfach in der Natur landen. Hier gab es eine Anregung zu einer gemeinsamen Säuberungsaktion, der der Oberbürgermeister gerne seine Unterstützung zusagte.

DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 › STADTSPIEGEL › SEITE 13 UNSERE VERANSTALTUNGEN „Spielen und Lernen sind keine Gegensätze! Darum sind gute Spiele eine wichtige Ergänzung des schulischen Bildungsange-bots. Kinder unterscheiden nicht zwischen Lernen und Spielen, sie lernen beim Spiel“, sagt Prof. Dr. Dr. Manfred Spitzer, einer der führenden Hirnforscher vom Transferzentrum für Neurowissen-schaften und Lernen ZNL Ulm. Seine Forschungen bestätigen, was Pädagogen seit Langem beobachten können: Im kreativen Spiel erworbenes Wissen bringt nicht nur mehr Freude, sondern ist auch beständiger. Die Forschungsergebnisse erklären als Hintergrund dafür unter anderem, dass aktive Erfahrungen mit haptischen und visuellen Reizen, wie sie klassisches Spielzeug bietet, förderlicher sind als die passive Erfahrungsvermittlung durch Medienkonsum. Der Verein „Mehr Zeit für Kinder e. V.“ möchte mit seiner Initiative dem immer stärker werdenden Einfluss der Bildschirmmedien entgegenwirken und bietet deshalb Grundschulen jedes Jahr die Möglichkeit, sich um die kostenlose Ausstattung eines Spielezimmers zu bewerben. Drei engagierte junge KollegInnen waren von dieser Idee so begeistert, dass sie sich im Frühjahr an die Arbeit machten, ein gut durchdachtes, originelles Konzept zu erstellen, welches von der Jury positiv bewertet wurde. Und so ist unsere Schule eine von 202 Gewinnern aus dem gesamten Bundesgebiet. Ins-gesamt 74 Spiele wurden uns von den Mitgliedsunternehmen des Deutschen Verbands der Spielwarenindustrie e.V. (DVSI) kostenlos zur Verfügung gestellt und in den vergangenen Wochen zugesendet. Bevor unsere ca. 300 Kinder diese im Unterricht, den Förder-stunden und im Ganztagsangebot „Schlaukopf“ nutzen konnten, (Foto: Cathleen Fromme) Bundesweite Initiative „Spielen macht Schule“ stattet Goethe-Grundschule mit großem Spielepaket aus Spielepaket für Goethe-Grundschule hatten zunächst auch alle Lehrkräfte viel Freude beim Aus-probieren und Entwickeln von kreativen Nutzungsideen, die nun inzwischen umgesetzt werden. Silke Lischke, stellvertretende Schulleiterin und Schulassistentin Cathleen Fromme Freuten sich gemeinsam über die erneute Auszeichnung: Erzieherin Babett Oertel mit Handpuppe Otilie sowie Leon und Alma, die stellvertretende Kita-Leiterin Birgit Steudten, Jörg Krenkel und Annett Meißner von der IHK (von links). von nur 20 sei, die die Auszeichnung bereits das fünfte Mal erringen konnte. „Das ist eine ganz tolle Leistung und es steckt viel Engagement dahinter“, betonte Jörg Krenkel. Dieser Meinung waren auch die anwesenden Vertreter des Elternrates sowie des Trägers der Einrichtung und bedankten sich für den tollen Einsatz über viele Jahre hinweg. Dazu gehört auch regelmäßige Weiterbildung für die Erzieherinnen und Kinder, Eltern und Großeltern müssen mit ins Boot geholt werden. Viele spannende Projekte sind in der Vergangenheit in der „Krümelkiste“ organisiert worden: „Von der Raupe zum Schmetterling“, „Komm Marienkäfer flieg mit mir“, „Der Müll kommt in die Tonne“ und „Sonne, Mond und Sterne“ sind nur einige Beispiele. Erst im September fand ein Forschernachmittag mit Kindern und Eltern statt, bei dem im ganzen Haus Experimente gemacht werden konnten und Fragen beantwortet werden mussten (siehe auch „Stadtspiegel“ Nr. 22/2022).

SEITE 14 ‹ DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 ‹ STADTSPIEGEL UNSERE VEREINE DIE POLIZEI INFORMIERT und konnte mit guten Ergebnissen glänzen. Obwohl mit acht Teilnehmern nur fünftstärkste Mannschaft, belegten wir nach Zwickau 04 den zweiten Platz gemessen an den „goldenen“ Plätzen. Die 30 errungenen ersten bis dritten Plätze verteilen sich wie folgt auf die Sportfreundinnen und Sportfreunde: Daniela Heger AK 40 3 x 1. Platz, 1 x 3. Platz Tobias Keinert AK 20 6 x 1. Platz Dirk Waitz AK 50 4 x 1. Platz André Keinert AK 50 1 x 2. Platz, 3 x 3. Platz Jens Hennig AK 55 1 x 1. Platz, 3 x 2. Platz Jens Gemeinhardt AK 65 1 x 1. Platz, 1 x 3. Platz Günter Schmeißer AK 80 6 x 1. Platz Die Sportfreundin Gabi Gemeinhardt kam bei den Staffelwett-bewerben zum Einsatz, die mit einem zweiten und einem dritten Platz beendet wurden. Günther Schmeißer; STV L.-O. Seniorenschwimmfest des SV Zwickau 04 Eines der modernsten Hallenbäder in Sachsen ist die „Glück Auf-Schwimmhalle“ in Zwickau. Auf acht Bahnen kann das Schwimmbecken sowohl als 50 Meter- Wettkampfbecken benutzt als auch durch Verschieben einer Startbrücke in ein 25 m-Becken umgewandelt werden. So fanden in diesem Bad am 5. November zum nunmehr 41. Mal das Senioren-schwimmfest des SV Zwickau 04 statt. 110 Schwimmerinnen und Schwimmer aus 25 Vereinen stellten sich dem Wettkampf. Der Schwimmsport -und Tauchsportverein Limbach-Ober-frohna war mit zwei Damen und sechs Herren vertreten STV-Schwimmerinnen und Schwimmer erfolgreich und flüchtete. Aus diesem Grund entstand glücklicherweise kein Stehlschaden. Allerdings wurde der Sachschaden, den der Unbekannte anrichtete, auf etwa 2.500 Euro geschätzt. Wer hat zur genannten Zeit eine verdächtige Person in der Umgebung der Chemnitzer Straße gesehen, die mit der Tat in Verbindung stehen könnte? Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei in Glauchau zu melden, Telefon: 03763/640. Medieninformation der Polizeidirektion Zwickau Versuchter Diebstahl aus Lkw Ein unbekannter Täter schlug am 14. Dezember, gegen 13:25 Uhr die Scheibe eines Lkw an der Chemnitzer Straße ein. Da der Täter durch einen Mitarbeiter eines naheliegenden Ein-kaufsmarktes gestört wurde, brach er seine Tathandlung ab Im November feierte das Unternehmen Sachsen Masche Kändler GmbH sein 25-jähriges Bestehen. Zu diesem gratulierte Oberbürgermeister Gerd Härtig den Geschäfts-führern Jonas Menzel und Kai Trippel sowie Produktions-leiter Rico Claus im Namen der Stadt. Anlässlich seines Besuches informierte er sich natürlich auch über den Werdegang der Firma und die derzeitige Lage. Gestartet war das Unternehmen 1998 in den Räumlichkeiten des Nähbetriebes der ehemaligen Trikotfashion, mit der Pro-duktion von Wirkwaren. 2004 erfolgte der Umzug in die neu errichtete Halle im Gewerbegebiet Süd. Heute werden überwiegend technische Textilien mit Schwerpunkt auf Fahnenstoffe und bedruckbare Banner für die Werbeindustrie hergestellt. Wie überall macht das Fachkräfteproblem den Unternehmern zu schaffen, aber wie Jonas Menzel betonte, seien sie mit den Mitarbeitern vor Ort sehr zufrieden und nach längerer Zeit wurde in diesem Jahr auch wieder ein Auszubildender gefunden. Zur weiteren Entwicklung des Betriebes werden weiter-hin neue Mitarbeiter gesucht. Die derzeit 24 Mitarbeiter arbeiten im Zwei-Schichtbetrieb an hochmodernen Ma-schinen, die rund 200 Tonnen Stoff im Monat produzieren. „Diese sind zum Glück nicht sehr energieintensiv und wir haben bereits 2019 in eine 500 kW-PV-Anlage auf dem Dach und an der Fassade investiert – die im Sommer ein gutes Drittel des Strombedarfs abdeckt. Zudem wurde die Beleuchtung komplett auf LED umgestellt, in den Lager-räumen Bewegungsmelder installiert“, so Kai Trippel. Geplant ist perspektivisch ein Anbau, der die schon recht guten Arbeitsabläufe bei der Anlieferung des Garns – das zum Großteil aus Europa stammt - und Auslieferung der fertigen Stoffe noch weiter verbessern soll. Die beiden Sachsen Masche-Geschäftsführer Jonas Menzel und Kai Trippel (von links) vor den modernen Maschinen, auf denen vorwiegend aus Polyester-Garnen Fahnen- und Ban-nerstoffe entstehen. Die Sachsen Masche Kändler GmbH gehört zum Stamm-betrieb G+O Friedrich im rund 400 Kilometer entfernten Groß-Zimmern. Das Familienunternehmen wurde 1950 von Otto Friedrich gegründet. Als 16-Jähriger arbeitete er im Laufe seiner Textilausbildung bei der Limbacher Firma Saupe. Nach dem Mauerfall erinnerte er sich der Textiltradition in der Region und ließ bei der Firma Mo-dechic produzieren und versuchte eine moderne Wirkerei aufzubauen. Nach einiger Zeit in gemieteten Räumen fiel die Entscheidung für den Neubau der Halle im entstehen-den Gewerbegebiet. Dabei war die hohe Qualität der hier geleisteten Arbeit ein ausschlaggebender Punkt für die Ansiedlung in Limbach-Oberfrohna und ein Großteil der damals 18 Mitarbeiter wurde von Modechic übernommen. Sachsen-Masche seit 25-Jahren erfolgreich am Markt UNSERE UNTERNEHMEN

DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 › STADTSPIEGEL › SEITE 15 KURZ BERICHTET hindert oder ortsabwesend ist, muss eine andere Person oder notfalls eine Firma damit beauftragen. Beim Schneeschippen und Streuen ist Folgendes zu beachten: Es sollte mindestens 1,50 Meter geräumt werden, so dass zwei Fußgänger sich begegnen können. Für das Streuen sind Salz und Harnstoff verboten, es sollten Kies oder Säge-späne verwendet werden. Nicht zu vergessen ist, dass das Streugut wieder entfernt werden muss, wenn Schnee und Eis verschwunden sind. Rund um öffentliche Gebäude, Plätze sowie auf Treppen und an Fahrgastunterständen sorgt das Team des städtischen Bauhofs für Sicherheit. Wichtig ist hier aber zu beachten, dass der Grundstückseigentümer auch den Gehweg im Bereich von Bushaltestellen mit betreuen muss, nur die Fahrgast-unterstände selbst werden gemäß Straßenreinigungssatzung von der Stadt geräumt. Wie auf der Ratgeberseite der „Freien Presse“ am 14. Dezember bereits ausgeführt, ist für das Räumen und Sichern der Geh-wege grundsätzlich der Hauseigentümer zuständig. Er hat die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Wo gestreut und geräumt werden muss, steht in der jeweiligen Satzung der Kommune – für Limbach-Oberfrohna finden sich die Festlegungen in der Straßenreinigungssatzung. Diese kann online unter www. limbach-oberfrohna.de/ortsrecht.html aufgerufen werden. Es gilt aber grundsätzlich die Regel, dass alle Wege, die auch von Dritten genutzt werden, geräumt werden müssen, wenn es schneit oder glatt ist. Das trifft beispielsweise auch für den Weg zum Briefkasten zu, den der Zusteller benutzt. Nach der geltenden Satzung gilt das in L.-O. für die Zeit zwischen 6 und 20 Uhr – bei anhaltendem Schneefall auch mehrfach am Tag. An Sonn- und Feiertagen reicht es, früh bis 8 Uhr den Gehweg zu räumen. Wer gesundheitlich ver-Hinweise zum Winterdienst für private Grundstückseigentümer Gehweg muss zwischen 6 und 20 Uhr beräumt und gestreut werden dung zwischen Limbach und Pleißa nun allen Fußgängern und Radfahrern wesentlich bessere Bedingungen, als der vorher stark ausgewaschene Feldweg. Sie und auch die Schüler, die den Weg nutzen, werden sich auch freuen, dass zudem im kommenden Jahr noch zwischen Siedlung Am Friedhof und Hohensteiner Straße 14 neue Lichtpunkte installiert werden – natürlich wie bei allen neuen Vorhaben in energiesparender LED-Ausfüh-rung. Rund 87.000 Euro investiert die Stadt aus Eigenmitteln. Im November erhielt die Verlängerung des Marktsteigs zwischen Gärtnerei Zülchner und Hohensteiner Straße auf rund 300 Metern eine neue Asphaltdecke. Damit bietet die viel genutzte Verbin-Marktsteig-Verlängerung ausgebaut – Beleuchtung folgt 2023 Tolle Geschenke für Don Bosco Wohngruppe Für die 20 Kinder und Jugendlichen der Don Bosco Wohn-gruppe gab es im November und Dezember gleich mehrere Gründe zum Freuen. Zu einen wurde der neue Spielbereich im Garten noch durch das zu spät gelieferte Bodentrampolin ergänzt. Dieses komplettiert nun das neu angelegte Areal mit Seilbahn, Slackline und Sitzgelegenheiten, in das der Förderverein „Start ins Leben“ viel Energie und rund 60.000 Euro investiert hat. Deshalb freute sich der Vereinsvorsitzende Michael Wagner sehr über die 750 Euro-Spende, die enviaM-Kommunalberater Reginald Fuchs (Foto oben, 2.v.l.) am 5. Dezember überbrachte. Sebastian Schmidt, Gesamtleiter Don Bosco Jugend-Werk Sachsen gGmbH, Vorstandsmitglied Andrea Gumprecht, Michael Wagner und Bürgermeister Robert Volkmann (von links) freuten sich sehr über die Unterstützung für die seit mehr als 75 Jahre fest in der Stadt verwurzelten Einrichtung. Bereits eine Woche zuvor, am 29. November, hatte Dr. Michael Kreuzkamp, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Chemnitz (Foto unten, 2.v.l.), den Spaten geschwungen und gemeinsam mit Michael Wagner, Lisa Glagowski, Leiterin der Don Bosco-Jugendhilfe und Landtagsmitglied Jan Hippold (von rechts) einen Apfelbaum der Sorte „Berner Rosenapfel“ gepflanzt. Zu-dem sollen im Garten in den nächsten Monaten im Rahmen der Berufsausbildung von Don Bosco weitere Pflanzbereiche, Obststräucher und Hochbeete sowie ein Kompost entstehen. Außerdem konnten sich die Kinder und Jugendlichen gemein-sam mit ihren Betreuerinnen und Betreuern über einen Ausflug auf die Kartbahn freuen, den der Förderverein finanziert hat. Zudem wird dieser wieder den Skiurlaub in den Winterferien auf die Beine stellen. „Uns liegt es sehr am Herzen, Aktivitäten zu organisieren, die einen Anreiz zur Bewegung bieten“, so Michael Wagner.

SEITE 16 ‹ DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 ‹ STADTSPIEGEL zu beraten und zu informieren. Ratsuchende Betroffene, Angehörige und Interessierte können dadurch Informatio-nen zu sozialrechtlichen Fragestellungen, Veranstaltungen, aktuellen Projekten, Selbsthilfegruppen und weiteren An-sprechpartnern erhalten. Das neue Angebot der mobilen Beratung konnte mit finan-zieller Unterstützung der Sparda-Bank Berlin geschaffen werden. Die Bearbeitung der Beratungsanliegen durch eine Fachkraft (Sozialpädagoge / Sozialarbeiter) wird durch den Landkreis Zwickau gefördert. Pressemitteilung Sächsischen Krebsgesellschaft e.V. Das Beratungsmobil der Sächsischen Krebsgesellschaft e.V. kommt am 16. Januar von 9 bis 11 Uhr nach Limbach-Ober-frohna auf den Johannisplatz. Jeden 3. Montag im Monat informiert die Sächsische Krebsgesellschaft dort über ihre Angebote und Veranstaltungen. Bei Bedarf steht Ulf Renner, Sozialarbeiter bei der Sächsischen Krebsgesellschaft e.V., für Sozialberatung im Zusammenhang mit einer Krebserkran-kung zur Verfügung. Mit dem Einsatz des Beratungsmobils verbinden wir die Absicht, die Bürgerinnen und Bürger, besonders im Land-kreis Zwickau, zum Thema Krebs wohnortnah persönlich Beratungsmobil der Sächsischen Krebsgesellschaft e.V. kommt der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen spezielles Fachwissen über die Palliativversorgung. Die Ausbildung wird von der Krankenkasse unterstützt. Daher beträgt die Teilnahmegebühr am Ehrenamtskurs 100 Euro und dient dazu Ausbildungsmaterial und Verpflegungs-kosten abzudecken. Während des Kurses und im Praktikum werden Sie von kompetenten Ansprechpartnern begleitet. Weitere Informationen zum Ehrenamtskurs und zu Ein-satzmöglichkeiten als ehrenamtlicher Hospizhelfer erhalten Sie von Simone Schulz. Erreichbar über Tel. 03763/429293, Mobil: 0160/97527644, und unter www.hospizverein erzgebirgsvorland.de Jeanette Schubert, Freier Hospizverein Erzgebirgsvorland e.V. Wir suchen Sie als ehrenamtlichen Hospizhelfer, wenn Sie schwerstkranke und sterbende Menschen, sowie deren Angehörige ein Stück auf ihrem Weg begleiten und umsorgen wollen. Das notwendige Wissen für die ehrenamt-liche Tätigkeit erwerben Sie in einem Befähigungskurs des Freien Hospiz-vereins Erzgebirgsvorland e.V., den Sie als „Ehrenamtlicher Hospizhelfer/In“ abschließen. Der Lehrgang beginnt am 20. Januar. Die Ausbildungszeit umfasst etwa 100 Unterrichtseinheiten. In dieser Zeit erlangen Sie fundierte Kenntnisse in Ehrenamtliche Hospizhelfer werden ausgebildet Am 8. Dezember besuchten 34 Bürgermeister aus dem nord-bayerischen Rhön-Kreis beziehungsweise Technikverantwort-liche von Kläranlagen in Sachsen (Kläranlagennachbarschaft) die zentrale Kläranlage in Niederfrohna, um sich über das Pyrolyse-Verfahren zu informieren. Geschäftsleiter Dr. Steffen Heinrich und der Leiter des Klärwerkes, Klärmeister Roland Anders, stellten sich bei der Besichtigung der Anlage zwei Stunden lang den Fragen der gut informierten Fachbesucher. (Text und Foto: Andreas Eichler) Weiterhin starkes Interesse an Klärschlammpyrolyse Derzeit ist während der allgemeinen Öffnungszeiten (siehe Seite 2) im Haus A des Rathauses die Ausstellung „So schön ist die Region Zwickau“ zu sehen sein. Die Wanderausstel-lung der Tourismusregion Zwickau e. V. wurde Anfang Juli im Zwickauer Rathaus eröffnet und zieht nun durch die Tourismusregion Zwickau. Ihren zweiten Stopp legte sie in Glauchau ein und ist nun noch bis Ende Januar hier, bevor sie nach Waldenburg weiterzieht. Gezeigt werden um die 25 Fotos aus der Region - „geschossen“ vom ambitionierten Jungfotograf Oliver Göhler: „Ich will mit dieser Ausstellung zeigen, wie faszinierend und vor allem wie schön und einzigartig die Region Zwickau ist.“ Göhler selbst lebt in Limbach-Oberfrohna und freut sich, dass die Ausstellung so gut bei den Zwickauern und Glauchauern ankam und hofft nun in seiner Heimatstadt auf eine ähnliche Resonanz. Die Fotos in A1-Format wurden auf Alu-Dibond gedruckt. Oliver Fotoausstellung im Rathaus zu sehen „So schön ist die Region Zwickau“ Göhler: „Die Wirkung der Bilder ist durch den metallischen Glanz eine ganz andere, als wenn man sie auf Papier ge-druckt hätte. Die Farben kommen viel besser zur Geltung. Außerdem sind sie so stabiler.“ Die Wanderausstellung wurde ermöglicht durch die Sparkassen Chemnitz und Zwickau.

DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 › STADTSPIEGEL › SEITE 17 Die Race-Karts im rot-weißen NKS-Design (hier Nr.12) waren oft im Vorderfeld zu finden. (Foto: NKS-Team) Das Limbach-Oberfrohnaer Team NKS-Racing mit Sitz in der Querstraße 22, dem Lars Naumann vorsteht, hat 2022 recht erfolgreich im Kart-Rennsport agiert. Im Ostdeutschen ADAC-Kart-Cup (OAKC) fuhren Bruno-Xaver Planz und Morrison Class die End-Ränge drei und vier in der Mini-Klasse ein. Ruben Opitz holte in der Kategorie IAME-Mini-Swift sogar den OAKC-Titel für NKS. Auch Rick Hartmann war in der Schaltkart-Klasse KZ2 mit dem Titelgewinn erfolgreich. OAKC-Vizemeister wurden Moritz Schwing in der X30-Junior und Martin Knapp in der KZ2-Gentlemen. Hier folgte ihm sein NKS-Team-Kollege Max Oehme auf dem Bronzerang. Auch Lily Mai Nguyen holte Meisterschaftsbronze für die Limbach-Oberfrohnaer Truppe in der Klasse OK-Junior. Damit nicht genug, errang man auch im zweithöchsten deutschen Kart-Championat unterhalb der Deutschen Meisterschaft, dem ADAC-Kart-Masters, einige Achtungserfolge. Hier landeten die NKS-Fahrer Morrison Class und Bruno-Xaver Planz als Elfter und 15. im Mittelfeld der Mini-Klasse. Alexander Richter platzierte sich als 24. in der stark besetzten KZ2. Stefan Friebel Kart-Team fährt nennenswerte Erfolge ein vor, was sich hinter der Idee verbirgt und welche Fortschritte das Projekt bis heute gemacht hat. Ein bildreicher Vortrag mit anschließender Diskussion zum Beweidungsprojekt, dessen Flächen sich zum Beispiel am Kühlen Morgen, also vor den Toren Limbach-Oberfrohnas befinden. Beginn der Veranstaltung ist 19 Uhr. Der Eintritt ist frei. Mit einer kleinen Spende können Sie unsere Arbeit unterstützen. Thomas Polster Die biologische Vielfalt nimmt auch hierzulande rapide ab. Was im Landkreis Zwickau dagegen getan wird, stellt der NABU-Regionalverband Erzgebirgsvorland e.V. in seinem ersten Vortrag 2023 vor, welcher am 10. Januar im Gasthaus Beierleins, im Callenberger Ortsteil Reichenbach, Str. des Friedens 72 stattfindet. Eingeladen wurde hierzu Anika Lemm, Projektkoordinatorin für das Beweidungsprojekt „Schafe unter Strom“. Sie stellt Schafe unter Strom in der Gesamtbevölkerung eher selten vertreten. Diese Blut-gruppe gilt jedoch als „Universalblutgruppe“, da sie für Patienten aller anderen Blutgruppen kompatibel ist. Laut Angaben des DRK-Blutspendedienstes Nord-Ost spenden relativ gesehen Menschen mit der Blutgruppe 0 Rhesus negativ häufiger Blut als Menschen mit anderen Blutgruppen. Der Anteil dieser Blutgruppe an allen Spenden, die beim DRK-Blutspendedienst Nord-Ost geleistet werden, liegt mit mehr als 9 % signifikant höher als der Anteil der Träger dieser Blutgruppe in der Gesamt-bevölkerung. Bei fast allen anderen Blutgruppen entspricht der Anteil der geleisteten Spenden etwa dem Anteil von Trägern dieser Blutgruppe in der Bevölkerung oder er liegt leicht da-runter. Der Grund hierfür wird darin gesehen, dass 0 Rhesus negativ-Spendern aufgrund von umfassender Information die Bedeutung der eigenen Blutgruppe und damit ihre Bedeutung als Lebensretter für ihre Mitmenschen bekannt ist. Spenderinnen und Spender aller Blutgruppen retten Men-schenleben! Alle Blutspendetermine, sowie die erforderliche Terminreservie-rung sind zu finden unter https://www.blutspende-nordost.de/ blutspendetermine/, darüber hinaus kann die Terminreservie-rung auch über die kostenlose Hotline 0800 11 949 11 erfolgen, dort werden auch weitere Informationen erteilt. Bitte beachten Sie ggf. aktuelle Ankündigungen auf der Website des DRK-Blut-spendedienstes Nord-Ost unter www.blutspende-nordost.de Hinweis: Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelas-senen Impfstoffen gegen das Corona-Virus ist eine Blutspende am Tag nach der Impfung möglich, sofern sich der oder die Geimpfte gesund fühlt.

DRK-Blutspendedienst Nord-Ost Die nächste Blutspendeaktion in Ihrer Region findet statt: 21. Januar von 9 bis 13 Uhr in der DRK-Ausbildungsstelle, Chemnitzer Straße 77, L.-O. Kennen Sie Ihre Blutgruppe? Wer zu Jahresbeginn einen guten Vorsatz in die Tat umsetzt und als Neuspender eine Blutspen-de leistet, erhält wenige Wochen nach der ersten Spende die Information über die eigene Blutgruppe. Ganz klar gilt beim Blutspenden das Motto „Jeder Tropfen zählt“. Generell werden Blutspenden aller Blutgruppen kontinuierlich benötigt, um die Patientenversorgung mit Blutpräparaten aller Blutgruppen lückenlos sicherzustellen. In Sachsen werden täg-lich circa 650 Blutspenden gebraucht, um den Bedarf zu decken. Mit lediglich 6 % sind Träger der Blutgruppe 0 Rhesus negativ Blutgruppenverteilung in der Bevölkerung ©DRK-Blutspendedienst Nord-Ost Jede Spende rettet Leben – Null Rhesus negativ gilt als sogenannte Universalblutgruppe Mit einer Blutspende ins neue Jahr starten:

SEITE 18 ‹ DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 ‹ STADTSPIEGEL Evangelische Allianz Limbach-Oberfrohna „Suchet der Stadt Bestes“ - Gebet für L.-O. jeden Donnerstag von 7:30 bis 8:00 Uhr Christen aus den verschiedenen Gemeinden unserer Stadt tref-fen sich in der Lebenslicht-Gemeinde, Lindenaustraße 1, 1.OG Stadtkirche Limbach Pfarrer Schubert Telefon: 406981 Freitag, 6. Januar 10:00 Uhr Epiphanias-Andacht der Behindertenhilfe

Limbach-Oberfrohna e.V. (Schule Am Stadtpark) 19:30 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst für alle

Schwesternkirchgemeinden in der Kirche

„Zum guten Hirten“ Bräunsdorf Sonntag, 8. Januar 10:00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst zu Beginn der

Allianzgebetswoche und Kindergottesdienst in

der Lutherkirche Oberfrohna Sonntag, 15. Januar Die Neu-Leben-Gottesdienste 2023 stehen unter der Themen-reihe: „Was ich schon immer mal fragen wollte…“ 09:30 Uhr Neu Leben - Gottesdienst und Kindergottesdienst

„Thema: Wie lege ich meine Selbstzweifel ab?“,

anschließend Imbiss (siehe Text oben) Lutherkirche Kändler Pfarrer Vögler Telefon: 93393 Freitag, 6. Januar 19:30 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst

für alle Schwesternkirchgemeinden

in der Kirche „Zum guten Hirten“ Bräunsdorf Sonntag, 8. Januar 10:00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst zu Beginn der

Allianzgebetswoche und Kindergottesdienst in

der Lutherkirche Oberfrohna Samstag, 14. Januar 19:30 Uhr Allianzabend im Pfarrhaus Kändler Lutherkirche Oberfrohna Pfarrerin Zitzkat Telefon: 92832 Freitag, 6. Januar 19:30 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst für alle

Schwesternkirchgemeinden in der Kirche

„Zum guten Hirten“ Bräunsdorf Sonntag, 8. Januar 10:00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst zu Beginn der

Allianzgebetswoche und Kindergottesdienst Johanniskirche Rußdorf Pfarrerin Zitzkat Telefon: 92832 Freitag, 6. Januar 19:30 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst für alle

Schwesternkirchgemeinden in der Kirche

„Zum guten Hirten“ Bräunsdorf Sonntag, 8. Januar 10:00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst zu Beginn der

Allianzgebetswoche und Kindergottesdienst in

der Lutherkirche Oberfrohna Sonntag, 15. Januar 09:00 Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl

und Kindergottesdienst Kirche „Zum Guten Hirten“ Bräunsdorf Pfarrer Schubert Telefon: 93496 Freitag, 6. Januar 19:30 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst für alle

Schwesternkirchgemeinden Sonntag, 8. Januar 10:00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst zu Beginn der

Allianzgebetswoche und Kindergottesdienst in Wie denkst du über dich selbst? Bist du zufrieden mit dem, was du leistest? Oder vergleichst du dich oft mit anderen und glaubst dann, schlechter abzuschneiden und nicht mithalten zu können? Flüstert dir eine innere Stimme zu: „Das schaffst du nicht! Dafür bist du nicht gut genug“? Fällt es dir schwer, eigene Entscheidungen zu tref-fen und zu deinen Überzeugungen zu stehen? Mit solchen Selbstzweifeln bist du nicht allein! Vielen Menschen machen Minderwertigkeitsgefühle zu schaffen, auch wenn die meisten das nach außen nicht zugeben. Die Angst vorm Versagen führt in eine Abwärtsspirale aus Vermeidung und Rückzug. Doch das muss nicht so bleiben. Unter dem Jahresthema „Was ich schon immer mal fragen wollte…“ startet die Neu-leben-Gottesdienstreihe 2023 in eine neue Auflage. Sie widmet sich Themen, über die man meist nicht offen spricht. Zum Auftaktgottesdienst laden wir am 15. Januar um 9:30 Uhr in der Stadtkirche ein. Es geht um die Frage: „Wie lege ich meine Selbstzweifel ab?“. Auch die Kinder sind wieder herzlich willkommen. Für sie gibt es mit „Rabe Rudi“ ein altersgerechtes Programm. Kirchgemeinde Limbach-Kändler Jubilare im Dezember Jubilare im Dezember Ich wünsche allen, die im Monat Dezember Geburtstag hatten oder ein Ehejubiläum begangen haben, nachträglich alles erdenklich Gute und vor allem viel Gesundheit und Wohlergehen. Ihr Oberbürgermeister Gerd Härtig Jubilare im Dezember Jubilare im Dezember Gottesdienst „Neu leben“ am 15. Januar in der Stadtkirche Wie lege ich meine Selbstzweifel ab? KIRCHLICHE TERMINE

DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 › STADTSPIEGEL › SEITE 19 APOTHEKENBEREITSCHAFT ÄRZTLICHE BEREITSCHAFT (Limbach, Oberfrohna, Rußdorf, Bräunsdorf, Kändler und Pleißa, Wolkenburg, Kaufungen, Uhlsdorf, Dürrengerbisdorf): Die deutschlandweit einheitliche und kostenlose zentrale Notrufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst ist: 116 117. Unter dieser Nummer wird außerhalb der regulären Sprechzeiten der zuständige Bereitschaftsarzt vermittelt. Wichtig: bei schweren Unfällen und lebensbedrohlichen Zu-ständen muss nach wie vor der Notruf 112 gewählt werden! Bereitschaftsdienst der Apotheken im Umland: 5. Januar – Rosen-Apotheke Frohnbachstraße 26 I L.-O. 6. Januar – Löwen-Apotheke Leipziger Straße 7 | Geithain

der Lutherkirche Oberfrohna Sonntag, 15. Januar 10:00 Uhr Gottesdienst Kirche zu Pleißa Pfarrer Vögler Telefon: 93212 Sonntag, 8. Januar 10:00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst zu Beginn der

Allianzgebetswoche und Kindergottesdienst in

der Lutherkirche Oberfrohna Sonntag, 15. Januar 09:00 Uhr Gottesdienst Katholische Pfarrkirche „St. Marien“ Pfarrer Oettler Telefon: 88216 www.pfarrei-edithstein.de Donnerstag, 5. Januar 18:00 Uhr Anbetung 18:45 Uhr Heilige Messe Freitag, 6. Januar 17:00 Uhr Heilige Messe mit Rückkehr der Sternsinger,

anschließend gemeinsames Abendessen Sonntag, 8. Januar 08:30 Uhr Heilige Messe Mittwoch, 11. Januar 09:00 Uhr Heilige Messe Donnerstag, 12. Januar 18:00 Uhr Anbetung 18:45 Uhr Heilige Messe Sonntag, 15. Januar 10:30 Uhr Heilige Messe Mittwoch, 18. Januar 14:30 Uhr Heilige Messe, anschließend Seniorennachmittag Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Penig Wolkenburg-Kaufungen Pfarrer Bilz Telefon: 037609/5344 Sonntag, 8. Januar 10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl

in der Kirche Kaufungen Sonntag, 15. Januar 10:00 Uhr Allianz-Gottesdienst mit Kindergottesdienst

in Kirche Penig Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten Limbach-Oberfrohna Pastor Dietmar Keßler Telefon: 0371/33475806 Goethestraße 17 jeden Samstag 9.30 Uhr Gottesdienst jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat 19.00 Uhr Gebetsstunde: Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde – CHRISTUSKAPELLE Ullrich Meyer Telefon: 03722/95590 Sonntag, 8. Januar 10:00 Uhr Allianz-Gottesdienst

(in der Lutherkirche Oberfrohna) Sonntag, 15. Januar 10:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Kindergottesdienst Weitere Termine und Infos unter: www.christuskapelle.de Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Lebenslicht - Christus im Zentrum Thomas Walter Telefon: 505350 aktuelle Gottesdiensttermine unter www.lebenslicht-limbach.de Landeskirchliche Gemeinschaft Thilo Dickert Telefon: 84819 Pleißaer Straße 13c jeden 1. Sonntag im Monat: 15:00 Uhr Gemeinschaftsstunde an jedem weiteren Sonntag: 17:00 Uhr Gemeinschaftsstunde jeden 1. Mittwoch im Monat: 19:30 Uhr Frauenstunde an jedem weiteren Mittwoch: 19:30 Uhr Bibelstunde samstags: 10:00 Uhr Kinderstunde Evangelisch-Kirchliche Gemeinschaft Christine Konrad Telefon: 403141 Neuapostolische Kirche Gemeindevorsteher Markus Stephan, Telefon 4082911 God is good Gemeinde Anett Kladrowa Telefon: 6056685 jeden Sonntag 15:30 Uhr Connect - Gemeinsam Gott erfahren,

Albert-Einstein-Straße 24-26 Mehr unter: www.godisgood.eu C3 Home Church - Standort Limbach-Oberfrohna Artiseda, Marktstraße 16 jeden Sonntag 10:00 Uhr Gottesdienst Internet: https://c3home.church/c3-home-home/ E-Mail: [email protected] Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas www.jw.org Telefon: 88512 jeden Mittwoch und Donnerstag: jeweils 19:00 Uhr Gemeinsame fortlaufende Besprechung einiger Bibelkapitel mit Nutzanwendung für unsere Zeit sowie Betrachtung des Buches „Glücklich - für immer“ (Bibelkurs) jeden Sonntag: 10:00 Uhr und 14:00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 8. Januar 9.30 Uhr Vortrag: Über Gottes Wort

und die Schöpfung intensiv nachdenken Sonntag, 15. Januar 9.30 Uhr Vortrag: Für welche Freundschaft werde

ich mich entscheiden? weiter auf Seite 20

SEITE 20 ‹ DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 ‹ STADTSPIEGEL Anzeigen 7. Januar – Kronen-Apotheke Jägerstraße 9 | L.-O. 8. Januar – Marien-Apotheke Am Ring 1 | Lunzenau 9. Januar – Apotheke im Ärztehaus Ludwig-Richter-Straße 10 | L.-O. 10. Januar – Löwen-Apotheke zu Penig Markt 14 I Penig 11. Januar – Moritz-Apotheke Moritzstraße 18 I L.-O. 12. Januar – Brücken-Apotheke Brückenstraße 13 I Penig 13. Januar – Aesculap-Apotheke Hauptstraße 28c I L.-O. 14. Januar – Mozart-Apotheke Waldstraße 18 I Penig 15. Januar – Merkur-Apotheke Bismarckstraße 4a | Rochlitz 16. Januar – Einhorn-Apotheke Rathausstraße 22 | Rochlitz 17. Januar – Beethoven-Apotheke Leipziger Straße 23 a/b | Hartmannsdorf 18. Januar – Schwanen-Apotheke Markt 14 | Burgstädt 19. Januar –Apotheke am Markt Markt 16 | Frohburg 20. Januar – Linden-Apotheke August-Bebel-Straße 1 | Geithain 21. Januar – Neue Paracelsus-Apotheke Leipziger Straße 9-11 | Hartmannsdorf 22. Januar – Elefanten-Apotheke Ahnataler Platz 1 | Burgstädt Achtung: An den Apotheken ist immer die nächstgelegenen Notdienstapotheke ausgewiesen und auch im Internet (www. aponet.de) findet man diese. Grenzgraben 69 | 09126 Chemnitz Telefon: 03 71 · 5 33 45 21 | Fax: 03 71 · 5 33 45 18 | [email protected] Werben mit Verstand Werben mit Verstand Printmedien Printmedien Plakate Plakate Kalender Kalender Layout & Satz Layout & Satz Ansichtskarten Ansichtskarten Flyer, Faltblätter Flyer, Faltblätter Visitenkarten Visitenkarten Präsentationsmappen Präsentationsmappen Geschäftsunterlagen Geschäftsunterlagen Betreuung & Beratung Betreuung & Beratung Verlag & Wer Verlag & Werbung bung

DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 › STADTSPIEGEL › SEITE 21

SEITE 22 ‹ DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 ‹ STADTSPIEGEL GWG Wohnungsbaugenossenschaft Limbach-Oberfrohna eG Jahresrückblick 2022 Im Jahr 2022 stand bei der GWG Wohnungsbaugenossenschaft Lim-bach-Oberfrohna eG das 120- jährige Bestehen an. Auf dem Parkplatz an der Mittelstraße herrschte am 18. und 19. Juni im und um das Festzelt reges Treiben. Nach den letzten beiden Jahren der Pandemie, wurde der persönlichen Be-gegnung untereinander ein großer Stellenwert eingeräumt. Ein Höhepunkt bildete die Übergabe des Ehrenreliefs „VICTOR AIMÈ HUBER – 1800 BIS 1869“, dass unserer Genossenschaft anlässlich des Jubiläums der Gründung durch Verband Sächsischer Woh-nungsgenossenschaften e.V. gestiftet und uns von Frau Philipp überreicht wurde. Es wurde im abgelaufenen Jahr aber nicht nur gefeiert, sondern auch für unsere Mitglieder um- und ausgebaut. So erhielten unsere Wohnhäuser Dr.-Goerdeler-Straße 14 und 16 jeweils einen neuen Fassadenanstrich. Somit erscheinen unsere 3 Wohnhäuser an diesem Standort in einem modernen und frischen Design. Da eine umfassende Sanierung von Wohngebäuden in diesem Jahr auf Grund der Begleitumstände am Wohnungsbaumarkt nicht möglich war, investierten wir Mittel in unseren Bestand. Wir haben in 2022 frei werdende Wohnungen vor der Neuver-mietung auf einen zeitgemäßen Standard gebracht. Die folgenden Projekte kamen zur Umsetzung: In der Horst-Strohbach-Straße 18 wurde eine Erdgeschosswohnung modernisiert, im Zuge der Bautätigkeit entstanden ein größeres Bad mit Dusche sowie ein großzügiges Wohnzimmer. Im Knaumühlenweg 37 und 39 sanierten wir zwei Wohnungen komplett. Die Zimmer der Wohnungen bekamen eine neue Aufteilung, die Bäder neue Fliesen sowie eine Dusche und eine Badewanne. Des Weiteren wurde eine Hochparterrewohnung in der Dr.- Goerdeler-Straße 14 einer Komplettmodernisierung unterzogen. Mail [email protected] • Maler- und Tapezierarbeiten • Fassadengestaltung • Wärmedämmverbundsysteme • Liefern und Verlegen von Bodenbelägen aller Art • Trockenbau • Fliesenarbeiten • Beratung und Verkauf Dorotheenstraße 21 | 09212 Limbach-Oberfrohna Telefon: 0 37 22 · 9 35 58 Fax: 0 37 22 · 8 47 48 Mobil: 01 72 · 3 77 92 96 web: www.klaus-hemmauer.de Malerfachbetrieb Klaus Hemmauer Malermeister

DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 › STADTSPIEGEL › SEITE 23 Das Bad, das bereits mit Ba-dewanne und D u s c h e a u s - gestattet war, wurde mit mo-dernen Fliesen versehen und die anderen Räume erhielten eine Runderneuerung. Im Ergebnis ent-stand eine zeitge-rechte Wohnung, die in der Ver-mietung wieder gefragt ist. Eine frei gewor-dene Wohnung, Am Quirlbusch 10, haben wir eben-falls umgebaut. Die Wand zwischen Küche und Bad wurde in Richtung Küche versetzt. Das daraus entstandene größere Bad wurde, wie bei vielen zuletzt umgebauten Bädern, mit einem Handtuchheiz-körper, sowie Badewanne und Dusche versehen. Unsere Aufzüge in den Wohnhäusern Dr.-Goerdeler-Straße 9 und 11 haben wir einer Erneuerung der Steuerung unterzogen. Bei dieser Maßnahme wurden die Hauptplatine sowie einige elek-tronische Bauteile gewechselt. Dadurch ist gewährleistet, dass die Fahrstühle weiterhin zuverlässig und sicher funktionieren. Ein besonders großer Dank geht auf diesen Weg an alle beteiligten Fir-men für die ord-nungsgemäße Ausführung der Aufträge und die sehr gute Zusammenar-beit. Trotz aller Widrigkeiten im abgelaufenen Jahr konnten die Bauzeiten und das Budget in wesentlichen Teilen eingehalten werden. Zum Abschluss des Jahres 2022 zogen der Aufsichtsrat und der Vorstand Bilanz. Beide Gremien sind über die Ergebnisse des abgelaufenen Jahres sehr erfreut. Sie haben zu ihrer letzten ge-meinsamen Sitzung im November 2022 festgestellt, dass unsere Genossenschaft auch im Jahr 2022 die gesteckten Ziele erreicht hat. Mit einem Leerstand, der weiterhin im modernisierten Be-reich konstant auf einem niedrigen Niveau bei unter 5% blieb, ist man sehr zufrieden. Die GWG plant auch weiterhin in ihre Wohnhäuser zu investieren, damit wir auch künftig unseren Genossenschaftlern moderne Wohnungen im gepflegten Umfeld zur Verfügung stellen können. Suchen Sie eine moderne Wohnung in einer zuverlässigen, starken und gemeinnützigen Gemeinschaft, dann besuchen Sie uns in unserer GWG-Geschäftsstelle Georgstraße 15 in Limbach-Oberfrohna (Ruf 03722 / 92713) oder auch gern im Internet unter www.gwg-lio.de sowie auf Facebook. Wir wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr 2023, besonders viel Gesundheit, und freuen uns auf Ihr Interesse. Andreas Gast Vorstandsvorsitzender • Ausführung sämtlicher Maler- und Tapezierarbeiten • Verlegen von Fußböden • Wärmedämmung • exclusive Wandgestaltung Kreuzeichenweg 7d | 09212 Limbach-Oberfrohna | Telefon/Fax: 0 37 22 · 81 76 63 Funk Landgraf: 01 72 · 9 51 01 95 | Funk Scheibe: 01 72 · 3 67 78 65 Malerfachgeschäft Marko Schönfeld Dachdeckermeister Leipziger Straße 33 a 09241 Mühlau Telefon: 0 37 22 · 9 12 93 Fax: 0 37 22 · 9 71 09 marko [email protected] Balkon und Terrasse | Tore und Zäune | Treppen und Geländer | Überdachungen, Carports und Co. | Fenstergitter und Einhausungen Chemnitztalstraße 208 | 09114 Chemnitz-Glösa 0371 4791634 oder 0170 2665759 [email protected] | www.schlosserei-selbmann.de

SEITE 24 ‹ DONNERSTAG, 5. JANUAR 2023 ‹ STADTSPIEGEL Beratung · Verkauf · Service Hausgeräte, Küchentechnik Telefon: 0 37 22 · 40 31 84 im Gewerbegebiet Pleißa West DIENSTLEISTUNG Telefon: 0 37 22 · 9 26 15 Sachsenstraße 16, 09212 Limbach-Oberfrohna

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Kirchlicher Friedhof Ev.-Luth. Kirchgemeinde Pleißa — Gebührenordnung

2025 Ausgegeben: Dresden, 12. März 2025 Nr. 92

Reg.-Nr. 34021 / 2025-92

Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Pleißa Für den Friedhof: In Limbach-Oberfrohna: Friedhof Pleißa

vom 04.02.2025

Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde 2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Fried-Pleißa hat in seiner Sitzung vom 04.02.2025 aufgrund hofsverwaltung durch schriftliche Erklärung über-von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buch- nommen hat oder wer für die Gebührenschuld ei-stabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. nes anderen kraft Gesetzes haftet. Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (ABl. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuld-1983 S. A 33) in der jeweils geltenden Fassung, §§ 12 ner. Absatz 1 und 12a der Rechtsverordnung über das kirch-liche Friedhofswesen in der Ev.-Luth. Landeskirche

§ 3 Entstehen der Gebührenschuld

Sachsens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (ABl. 1995 S. A 81) in der jeweils geltenden Die Gebührenschuld entsteht Fassung sowie § 1 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 2 und  für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme 3 Absatz 1 der Verordnung über die amtliche Bekannt- der jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung. machung des Friedhofsanzeigers der Ev.-Luth. Landes-  für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhal-kirche Sachsens in elektronischer Form (Bekanntma- tungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungs-chungsverordnung Friedhofsanzeiger) vom 29. August rechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grab-2023 (ABl. 2023 S. A 184) in der jeweils gültigen Fas-stätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des sung folgende Friedhofsgebührenordnung beschlossen: Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte.

§ 1 Allgemeines

 für Bestattungsgebühren mit der Bestattung. Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrich-tungen sowie für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen  für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Ver-der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser waltungshandlung. Gebührenordnung erhoben.

§ 4 Festsetzung und Fälligkeit

§ 2 Gebührenschuldner (1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des

(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist schriftlichen Gebührenbescheids fällig und sind in-nerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die

  1. 1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflich- Friedhofskasse zu entrichten. tige Leistung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares Verhalten ausge- (2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entspre- löst hat, chender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden.
  2. 2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte er- worben oder verlängert hat, (3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemein- schaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit
  3. 3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Fried- im Voraus erhoben. hofsverwaltung durch schriftliche Erklärung über- nommen hat oder wer für die Gebührenschuld ei- (4) Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich fest- nes anderen kraft Gesetzes haftet. gesetzt. Sie ist bis zum 31.08. des jeweiligen Erhe- bungsjahres fällig. (2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist
  4. 1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird,

Reg.-Nr. 34021 / 2025-92 Seite 1 von 3 Jahrgang 2025 – Nr. 92 Dresden, 12. März 2025

§ 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger V. Gebühr für die Benutzung der Friedhofshalle

Gebühren Gebühr für die Benutzung der (1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Friedhofshalle pro Benutzung 120,00 € Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstat-ten. VI. Gebühren für Gemeinschaftsanlagen (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungs- Die Gebühren enthalten die Kosten für die Erstgestal-zwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Voll- tung, die Namensträger, die Bestattung bzw. Beiset-streckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tra- zung, die Nutzungs- und Friedhofsunterhaltungsgebühr gen. sowie die laufende Pflege) für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre).

§ 6 Stundung und Erlass von Gebühren 1. Gemeinschaftseinzelgräber

Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgrün- (einheitlich gestaltete Reihengräber) den wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestun- 1.1 für Sargbestattungen 4.810,00 € det sowie ganz oder teilweise erlassen werden.

  1. 1.2. für Urnenbeisetzungen 4.150,00 € §7 Gebührentarif 2. Urnengemeinschaftsanlage pro Beisetzung 2.680,00 € A. Benutzungsgebühren B. Verwaltungsgebühren I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungs- 1. Genehmigung für die Errichtung eines rechten an Grabstätten (Nutzungsgebühr) Grabmals sowie anderer baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen) 40,00 €
  2. 1. Reihengrabstätten
  3. 2. Genehmigung für die Veränderung
  4. 1.1. für Verstorbene vor Vollendung eines Grabmals oder der Ergänzung des 2. Lebensjahres von Inschriften oder anderer (Ruhezeit 10 Jahre) 225,00 € baulicher Maßnahmen 40,00 €
  5. 1.2. für Verstorbene ab Vollendung
  6. 3. Erstellung einer Berechtigungskarte des 2. Lebensjahres für Gewerbetreibende 40,00 € (Ruhezeit 20 Jahre) 450,00 €
  7. 2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre) §8 Besondere zusätzliche Leistungen
  8. 2.1. für Sargbestattungen Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die
  9. 2.1.1. Einzelstelle 500,00 € kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der
  10. 2.1.2. Doppelstelle 1.000,00 € Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand be- rechnet.
  11. 2.2. für Urnenbeisetzungen
  12. 2.2.1. Einzelstelle (je 2 Urnen) 500,00 € §9 Öffentliche Bekanntmachungen
  13. 2.2.2. Doppelstelle (je 4 Urnen) 1.000,00 € (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle künftigen
  14. 2.3. Gebühr für eine Verlängerung des Änderungen und Nachträge hierzu bedürfen der öf- Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten fentlichen Bekanntmachung im vollen Wortlaut. pro Jahr und Grablager 25,00 € (2) Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt ab 01.01.2024 im Friedhofsanzeiger der Ev.-Luth. Lan- II. Bestattungs- und Beisetzungsgebühr deskirche Sachsens (Friedhofsanzeiger). Der Fried- (Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusam- hofsanzeiger erscheint ausschließlich elektronisch. menhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstel- (3) Der Friedhofsanzeiger wird auf der Internetpräsenz lung etc.) der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens veröffentlicht
  15. 1. Sargbestattung (Verstorbene bis 2 Jahre) 325,00 € und ist erreichbar unter
  16. 2. Sargbestattung (Verstorbene ab 2 Jahre) 650,00 € www.evlks.de/friedhofsanzeiger.
  17. 3. Urnenbeisetzung 300,00 € (4) Der Friedhofsanzeiger wird zudem wie folgt zugäng- lich gemacht: Pfarramt und Friedhofsverwaltung. Ein Ausdruck der Friedhofsgebührenordnung in der je- III. Umbettungen, Ausbettungen weils gültigen Fassung aus dem Friedhofsanzeiger Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 ver- der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens wird im Einzel- fahren. fall vom Friedhofsträger zur Verfügung gestellt und übersandt. Eine Erstattung der Auslagen kann ver- IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr langt werden. Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhal- tung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhaber eines Grabnutzungs- rechts) auf Dauer des Nutzungsrechts eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 20,00 € pro Grablager.

Reg.-Nr. 34021 / 2025-92 Seite 2 von 3 Jahrgang 2025 – Nr. 92 Dresden, 12. März 2025

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bestätigt

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderun-gen treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Chemnitz-Leipzig am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in AZ: R 56513 Pleißa Kraft. Chemnitz, den 28.02.2025 (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom 13.05.2016 Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens außer Kraft. Regionalkirchenamt Chemnitz-Leipzig

Limbach-O., den 13.02.2025 L. S.

Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Pleißa i. A. Schwabe Sachbearbeiter

L. S.

Schulze Hirtz Vorsitzender Mitglied

Reg.-Nr. 34021 / 2025-92 Seite 3 von 3

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Limbach-Oberfrohna?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Limbach-Oberfrohna mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 09xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Limbach-Oberfrohna anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Limbach-Oberfrohna
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🟢 Laut Satzung
Satzungswert: 300 € (Urne) bzw. 650 € (Sarg)
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Limbach-Oberfrohna (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 09xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Limbach-Oberfrohna:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €
⛪ Kirchliche Friedhöfe in Limbach-Oberfrohna:
Neben den kommunalen Friedhöfen bestehen im Gemeindegebiet kirchliche Friedhöfe mit eigener Gebührenordnung: