Friedhofsgebühren Korschenbroich 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Stadt Korschenbroich · Nordrhein-Westfalen · PLZ 41352

Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2018
Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 13.07.2018). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
Sargreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
1.236,00 €
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Gebührentarif Ziff. 4.1.1
Sargwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
1.728,00 €*
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Preis gilt je Stelle (1-stelliges Wahlgrab wählbar)
📄 Gebührentarif Ziff. 4.2.1.1
Urnenreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
929,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Gebührentarif Ziff. 4.3.1
Urnenwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
1.918,00 €*
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Grabstelle inkl. 1 Bestattungsrecht; zusätzliches Bestattungsrecht auf derselben Grabstelle je weiterer Urn...
📄 Gebührentarif Ziff. 4.4.1 i.V.m. Ziff. 5.1
Urnengrab anonym
Einmalbetrag laut Satzung
1.140,00 €*
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Inkl. Pflege für 25 Jahre; zzgl. Bestattungsgebühr anonyme Urnenbestattung 693 EUR
📄 Gebührentarif Ziff. 4.3.5
Baumbestattung
Einmalbetrag laut Satzung
1.299,00 €*
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Urnengemeinschaftsanlage (1 Urne), inkl. Pflege für 25 Jahre
📄 Gebührentarif Ziff. 4.3.4
Beisetzung / Aushub
Einmalbetrag laut Satzung
997,00 €*
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
* Bedingung: Erdbestattung ab dem 5. Lebensjahr; Sargträger (6 × 36 EUR) ggf. zzgl.
🧮 Sarg: 997 € · Urne: 783 €
📄 Gebührentarif Ziff. 2.1.1 und 2.2.1
Trauerhalle / Kapelle
Einmalbetrag laut Satzung
234,00 €*
Einmalgebühr je Nutzung
* Bedingung: Kapellenraum; keine separate Trauerhalle im Tarif ausgewiesen
📄 Gebührentarif Ziff. 1.2

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 13.07.2018 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​​‌​​​‌‌​​​​ Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich vom 13.07.2018 (mit Gebührentarif)

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich vom 13.07.2018

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch

Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), und der §§ 4 und 6 des

Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), hat der Rat der Stadt Korschenbroich in seiner Sitzung am 12.07.2018 folgende Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich beschlossen:

§ 1 – Gebührenpflichtiger Tatbestand

Für die Benutzung der Friedhöfe und für Amtshandlungen im Rahmen der Friedhofssatzung sind Gebühren nach dem als Bestandteil zu dieser Friedhofsgebührensatzung gehörenden Tarif zu entrichten.

§ 2 – Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Gebühren für Bestattungen, die sonstige Benutzung der Einrichtungen, Amtshandlungen der Friedhofsverwaltung, den Erwerb und den Wiedererwerb von Nutzungsrechten ist verpflichtet,

  1. 1. wer sie beantragt,
  2. 2. wer die Zahlung der Gebühren durch eine von der Friedhofsverwaltung abgegebene oder ihr übermittelte Erklärung übernommen hat,
  3. 3. wer für die Gebührenschuld eines anderen oder selbst kraft Gesetz haftet, z. B. der Erbe oder Bestattungspflichtige nach § 8 Abs. 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW).

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 – Fälligkeit der Gebühren

Die nach dieser Satzung zu entrichtenden Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 4 – Vorausleistungen

Auf die Gebühren können angemessene Vorausleistungen verlangt werden. Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich vom 13.07.2018

§ 5 – Zurücknahme von Anträgen

Bei Zurücknahme eines auf Benutzung der Friedhofseinrichtungen gerichteten Antrages verringern sich die Gebühren entsprechend dem Umfang der erbrachten Leistung bzw. der Inanspruchnahme der Einrichtung.

§ 6 – Sonderleistungen

Soweit im Einzelfall Leistungen erbracht werden, die über diejenigen des Gebührentarifs hinausgehen, werden die tatsächlichen entstandenen Kosten berechnet.

§ 7 – In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.08.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich vom 16.05.2012 außer Kraft. Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich vom 13.07.2018

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Korschenbroich, 13.07.2018

M. Venten Bürgermeister Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich vom 13.07.2018

Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung

  1. 1. Benutzungsgebühren EUR
  1. 1.1. Unterbringung eines Verstorbenen in einer Leichenzelle 232
  1. 1.2. Benutzung des Kapellenraumes 234
  1. 2. Bestattungsgebühren
  1. 2.1.1. für die Erdbestattung einer Person ab dem 5. Lebensjahr und 997
  1. 2.1.2. für die Erdbestattung einer Person bis zum vollendetem
  2. 5. Lebensjahr und für Tod- und Fehlgeburten 481
  1. 2.2.1. Urnenbestattung 783
  1. 2.2.2. anonyme Urnenbestattung 693
  1. 2.2.3. Beisetzung in Urnenstele und Hochbeet 443
  1. 2.3. für die Gestellung von Sargträgern oder Urnenträger werden je Träger erhoben 36
  • bei Erdbestattungen 6 Träger
  • bei Urnenbeisetzungen 2 Träger
  1. 2.4. Zuschlag für Beerdigungen an Samstagen 78
  1. 3. Umbettungen
  1. 3.1. für die Wiederbestattung bei
  • Umbettung eines Sarges (Person ab dem 5. Lebensjahr) 880
  • Umbettung einer Urne 693
  1. 3.2. Ausgrabung bei Urnenumbettungen 367

Ausgrabungen von Särgen erfolgen nicht durch die Stadt.

  1. 4. Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstellen
  1. 4.1. Reihengrabstätten
  1. 4.1.1. Erdreihengrabstätte für 30 Jahre 1.236
  1. 4.1.2. Erdrasenreihengrabstätte für 30 Jahre einschließlich Pflege für 30 Jahre 2.605
  1. 4.1.3. Erdreihengrabstätte für Verstorbenen unter 5 Jahren 497 für 25 Jahre (Kindererdreihengrabstätten) Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich vom 13.07.2018
  1. 4.2. (Erd)wahlgrabstätten EUR
  1. 4.2.1.1. Wahlgrabstätte für 30 Jahre, je Stelle 1.728
  1. 4.2.1.2. Wahlgrabstätte für 30 Jahre, je Stelle 1.992 in Feld mit Allgm. Gestaltungsvorschriften
  1. 4.2.2. Wald- und Familiengrabstätte für 30 Jahre, je Stelle 2.622
  1. 4.2.3. Erdwahlgrabstätte für Verstorbenen unter 5 Jahren 497 für 25 Jahre (Kindererdwahlgrabstätten)
  2. 4.2.4. Rasenwahlgrabstätte, einschließlich Pflege 3.378 für 30 Jahre
  1. 4.2.5. Rasenwahlgrabstätte mit Pflanzstreifen, einschließlich Pflege 3.378 für 30 Jahre
  1. 4.3. Urnenreihengrabstätten
  1. 4.3.1. Urnenreihengrabstätte für 25 Jahre 929
  1. 4.3.2. Urnenrasenreihengrabstätten, 1.651 einschließlich Pflege für 25 Jahre
  1. 4.3.3. Urnengemeinschaftsanlage, 1.312 einschließlich Pflege für 25 Jahre
  1. 4.3.4. Urnengemeinschaftsanlage für Baumbestattungen, 1.299 einschließlich Pflege für 25 Jahre
  1. 4.3.5. Urnengrabstätte anonym, 1.140 einschließlich Pflege für 25 Jahre
  1. 4.4. Urnenwahlgrabstätten
  1. 4.4.1. Urnenwahlgrabstätte für 25 Jahre 1.918
  1. 4.4.2. Urnenrasenwahlgrabstätte, 2.702 einschließlich Pflege für 25 Jahre
  1. 4.4.3. Baumfamiliengrabstätte, 2.322 einschließlich Pflege für 25 Jahre
  1. 4.4.4. Urnenkammer im „Haus der Erinnerung“ (Urnenhalle), 2.889 einschließlich Pflege für 25 Jahre
  1. 4.4.5. Urnenkammer in Urnenstele (draußen), 2.816 einschließlich Pflege für 25 Jahre
  1. 4.4.6. Urne im Hochbeet, 2.645 einschließlich Pflege für 25 Jahre Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich vom 13.07.2018
  1. 5. zusätzliches Bestattungsrecht EUR
  1. 5.1. auf derselben Grabstelle einer (Erd)wahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte 671
  1. 6. Umwandlung Grabart
  1. 6.1. von Wahlgrabstätte in Rasenwahlgrabstätte, 1.436 einschließlich Pflege für 30 Jahre
  1. 6.2. von Wahlgrabstätte in Rasenwahlgrabstätte mit Pflanzstreifen, 1.436 einschließlich Pflege für 30 Jahre

Die Grabstätte ist mindestens für den Zeitraum bis zum Ablauf der letzten Ruhezeit umzuwandeln. Die Gebühren werden dann taggenau für diesen Zeitraum berechnet.

  1. 7. Wiedererwerb, Vorerwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten
  1. 7.1. Bei Wiedererwerb oder Vorerwerb des Nutzungsrechtes an (Erd)wahlgrabstätten - um weitere 1 bis 30 Jahre und bei Urnenwahlgrabstätten um 1 bis 25 Jahre - sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührensatzung jahrgenau (orientiert an Ziffer
  2. 4.2. und 4.4) zu zahlen.
  1. 7. 2 Zur Wahrung der Ruhefrist - von 30 Jahren bei Erdbestattungen bzw. von 25 Jahren bei Urnenbeisetzungen - sind bei Bestattungen/Beisetzungen, bei denen die restliche Nutzungsfrist weniger als 30 Jahre bzw. 25 Jahre beträgt, für den fehlenden Zeitraum taggenau (orientiert an Ziffer 4.2 und 4.4) Gebühren zu zahlen.
  1. 8. Ausstellung einer Urkunde für Grabstätten
  1. 8.1. Urkunde für Wahlgrabstätten 22
  1. 9. Genehmigungen
  1. 9.1. Genehmigung Umbettungsantrag 187
  2. 9.2. Genehmigung für die Errichtung von baulichen Anlagen 99 (Grabmale, Liegeplatten, Einfassungen und Kantsteine) und Gravur/Sandstrahlung von Verschlussplatten an Urnenstelen
  1. 9.3. Zulassungsgenehmigung für Gewerbetreibende 77

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Korschenbroich?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Korschenbroich mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 41xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Korschenbroich anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Korschenbroich
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen)* 🟢 Laut Satzung
Satzungswert: 783 € (Urne) bzw. 997 € (Sarg)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Erdbestattung ab dem 5. Lebensjahr; Sargträger (6 × 36 EUR) ggf. zzgl.
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Korschenbroich (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Kapellenraum; keine separate Trauerhalle im Tarif ausgewiesen
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 41xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Korschenbroich:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €