🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 01.01.2022 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Gebuehrenordnung
Friedhofsgebührensatzungder Stadt Gräfenhainichen Diese Lesefassung berücksichtigt:
- 1. die Originalfassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Gräfenhainichenvom 11.12.2015, in Kraft getreten am 01.01.2016
- 2. die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Gräfenhainichen vom 08.12.2021, in Kraft getreten am 01.01.2022 §1 Gebührenerhebung Für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofseinrichtungen werden für Leistungen nach der Friedhofssatzung der Stadt Gräfenhainichen Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. Die Gebührentarife befinden sich in der Anlage und sind Bestandteil dieser Satzung.
§ 2 – Gebührenschuldner
(1) Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Friedhofssatzung ist der Bestattungspflichtige. (2) Gebührenpflichtig ist in jedem Fall auch
- 1. der Antragsteller,
- 2. diejenige Person, die sich der Stadt Gräfenhainichen gegenüber zur Tragung der Kosten verpflichtet hat. (3) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. §3 Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebühren werden bei Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzungfällig und zwar mit der Anmeldung des Todesfalles bzw. mit der Beantragung der Leistung. (2) Die Gebühren sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt eines Bescheides an die Stadtverwaltung Gräfenhainichen zu entrichten. §4 Rechtsmittel Gegen Heranziehung zu den Gebühren sind die Rechtsmittel nach den jeweils gültigen Bestimmungen über die Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben.
§ 5 – Beitreibung
Sämtliche Gebühren, die nach dieser Gebührensatzung erhoben werden, unterliegen der Beitreibung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung.
§ 6 – Stundung und Erlass von Gebühren
Im Falle nachgewiesener Bedürftigkeit können die in dieser Gebührensatzung bezeichneten Gebühren gestundet oder Ratenzahlung vereinbart werden. Ein Anspruch auf Stundung der Erlass besteht nicht.
§ 7 – Gebührenrückerstattung
Eine Rückerstattung bzw. Rückrechnung von Gebühren erfolgt nicht.
§ 8 – Fremdleistungen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche Unternehmenvorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Antragsteller vomausführenden Unternehmen gesondert in Rechnung gestellt.
§ 9 – Inkrafttreten
Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Gräfenhainichen tritt ab 01.01.2022 in Kraft.
Gräfenhainichen, den 08.12.2021
Enrico Schilling Bürgermeister
Gebührentarife ab 01.01.2022 Allgemeine Genehmigungs- und Erlaubnisgebühren: 1. 2. 3. 4.
Genehmigung zur Beisetzung oder Bestattung ortsfremder Personen Genehmigung zur Errichtung oder Änderung von Grabmalen Genehmigung zur Umbettung von Leichen und Aschen
25,00 € 35,00 € 46,00 €
Erlaubnis zur Ausübung gewerblicher und freiberuflicher Arbeitena.) mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahrb.) einmalig
5.
Genehmigung zur Einebnung einre Grabstätte durch Dritte
46,00 € 20,00 € 35,00 €
Einebnungen durch den städtischen Bauhof auf allen Friedhöfen:
- 1. Erdgrabstätten
- 1.1. Kindergrab
220,00 €
- 1.2. Einzelgrab
265,00 €
- 1.3. Doppelgrab
325,00 €
- 1.4. Vierergrab
- 1.4.1. normale Lage (Feld)
430,00 €
- 1.4.2. besondere Lage (Mauerstelle)
495,00 €
- 2. Urnengrabstätten
- 2.1. Urnengrab
139,00 €
Friedhof Gräfenhainichen: Grabstellengebühren
- 1. Erdgrabstätten
- 1.1. Kindergrab Verlängerung je Jahr
- 1.2. Einzelgrab Verlängerung je Jahr
- 1.3. Doppelgrab Verlängerung je Jahr
88,00 € 12,00 € 360,00 € 18,00 € 715,00 € 26,00 €
- 1.4. Vierergrab
- 1.4.1. normale Lage (Feld)
1.598,00 €
Verlängerung je Jahr
35,00 €
- 1.4.2. besondere Lage (Mauerstelle) Verlängerung je Jahr
1.850,00 € 38,00 €
- 2. Urnengrabstätten
- 2.1. Urnengrab Verlängerung je Jahr
230,00 € 15,00 €
- 3. Sondergrabstätten
- 3.1. Urnengemeinschaftsanlage
- annonym
350,00 €
- namentlich
350,00 €
mit Namensschld
65,00 €
Ablösegebühr je Jahr bei Einebnung vor Ablauf der Ruhefrist
- 1. Erdgrabstätten
- 1.1. Kindergrab
50,00 €
- 1.2. Einzelgrab
70,00 €
- 1.3. Doppelgrab
105,00 €
- 1.4. Vierergrab
- 1.4.1. normale Lage (Feld)
140,00 €
- 1.4.2. besondere Lage (Mauerstelle)
140,00 €
- 2. Urnengrabstätten
- 2.1. Urnengrab
50,00 €
Nutzung Trauerhalle
100,00 €
Friedhof Zschornewitz : Grabstellengebühren
- 1. Erdgrabstätten
- 1.1. Kindergrab Verlängerung je Jahr
- 1.2. Einzelgrab Verlängerung je Jahr
- 1.3. Doppelgrab Verlängerung je Jahr
88,00 € 12,00 € 360,00 € 18,00 € 715,00 € 26,00 €
- 2. Urnengrabstätten
- 2.1. Urnengrab Verlängerung je Jahr
230,00 € 15,00 €
- 3. Sondergrabstätten
- 3.1. Urnengemeinschaftsanlage
- annonym
350,00 €
- namentlich
350,00 €
mit Namensschild
65,00 €
Ablösegebühr je Jahr bei Einebnung vor Ablauf der Ruhefrist
- 1. Erdgrabstätten
- 1.1. Kindergrab
42,00 €
- 1.2. Einzelgrab
64,00 €
- 1.3. Doppelgrab
105,00 €
- 2. Urnengrabstätten
- 2.1. Urnengrab
42,00 €
Nutzung Trauerhalle
100,00 €
Friedhof Möhlau: Grabstellengebühren
- 1. Erdgrabstätten
- 1.1. Kindergrab Verlängerung je Jahr
- 1.2. Einzelgrab Verlängerung je Jahr
- 1.3. Doppelgrab Verlängerung je Jahr
88,00 € 12,00 € 360,00 € 18,00 € 715,00 € 26,00 €
- 2. Urnengrabstätten
- 2.1. Urnengrab Verlängerung je Jahr
230,00 € 15,00 €
- 3. Sondergrabstätten
- 3.1. Urnengemeinschaftsanlage
- annonym
350,00 €
- namentlich
350,00 €
mit Namensschild
65,00 €
Ablösegebühr je Jahr bei Einebnung vor Ablauf der Ruhefrist
- 1. Erdgrabstätten
- 1.1. Kindergrab
60,00 €
- 1.2. Einzelgrab
80,00 €
- 1.3. Doppelgrab
110,00 €
- 2. Urnengrabstätten
- 2.1. Urnengrab
60,00 €
Nutzung Trauerhalle
75,00 €
Nutzung Trauerhalle Schköna
85,00 €
Nutzung Trauerhalle Tornau
95,00 €