Friedhofsgebühren Eberswalde 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Stadt Eberswalde · Brandenburg · PLZ 16225

🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 01.01.2026 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Gebuehrenordnung​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​​​​​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​‌​‍

Stadt Eberswalde Der Bürgermeister

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Eberswalde

Auf Grundlage des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 10], S., ber. [Nr. 38]), geändert durch Gesetz vom 2. April 2025 (GVBl.I/25, [Nr. 8]) und den §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 31]) sowie des

§ 20 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes vom 7. November 2001 (GVBl.I/01,

[Nr. 16], S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.8) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde in ihrer Sitzung vom 06.11.2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 – Gebührentatbestand

Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie für die Inanspruchnahme der im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen und sonstigen Tätigkeiten werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. Städtische Friedhöfe sind die im Gebiet der Stadt Eberswalde gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe. Die Stadt Eberswalde erhebt Benutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren.

§ 2 – Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühren ist, a. wer gesetzlich verpflichtet ist, die Bestattung zu veranlassen, b. wer den Antrag auf Benutzung einer Bestattungseinrichtung gestellt hat, c. wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat, d. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt.

(2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühren ist, wer die Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit beantragt hat oder wer von ihr unmittelbar begünstigt wird.

(3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 – Fälligkeit der Gebühren

Die Gebührenschuld entsteht bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung. Bei Verwaltungsgebühren entsteht die Gebührenschuld mit der Beendigung der Amtshandlung oder sonstigen Tätigkeit. Die Gebühren sind einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 4 – Gebührenmaßstab und Gebührensätze

Maßstab für die Benutzungsgebühren der Grabstätten sind Dauer der Ruhe-/Nutzungszeit, der ermittelte Aufwand sowie die Größe der Grabstelle; für die Benutzungsgebühren der Kapellen sind Aufwand und Ausstattung maßgeblich. Verwaltungsgebühren werden nach Maßgabe des Verwaltungsaufwands erhoben. Im Einzelnen gelten folgende Gebührensätze:

A Benutzungsgebühren für Grabstätten (einschließlich Erwerb Nutzungsrecht,

Umfeldpflege, Wasserkosten, Unratentsorgung, Abräumen

nach Ablauf der Ruhe-/Nutzungszeit)

R e i h e n g r a b s t ä t t e n : Erwerb Nutzungsrecht einmalig für die Dauer der Ruhezeit; keine Verlängerung des Nutzungsrechts durch Nacherwerb möglich; kein Vorauserwerb möglich; Vergabe der Grabstätten der Reihe nach

A.1 Erdreihengrab (Ruhezeit: 20 Jahre)

A.1.1 Erdreihengrab (bis zum 5. Lebensjahr) 1.297,00 € A.1.2 Erdreihengrab (nach Vollendung des 5. Lebensjahres) 1.435,00 €

A.2 Anonymes Erdgemeinschaftsgrab (einschließlich Grabpflege für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren, ohne Grabkennzeichnung)

1.783,00 €

A.3 Urnenreihengrab (Ruhezeit: 15 Jahre)

1.019,00 €

A.4 Urnengemeinschaftsgrab mit Platte (einschließlich Grabpflege für die Dauer der Ruhezeit von 15 Jahren, liegende Grabkennzeichnung erforderlich)

1.610,00 €

A.5 Anonymes Urnengemeinschaftsgrab (einschließlich Grabpflege für die Dauer der Ruhezeit von 15 Jahren, ohne Grabkennzeichnung)

1.355,00 €

A.6 Blumenwiese (Aschestreuwiese) Aschestreuwiese mit individueller Grabausweisung (einschließlich Grabpflege für die Dauer der Ruhezeit von 15 Jahren, optionaler Grabkennzeichnung)

935,00 €

W a h l g r a b s t ä t t e n : Erwerb Nutzungsrecht je Grabart; Verlängerung des Nutzungsrechts durch Nacherwerb möglich; Lage im Benehmen mit der Friedhofsverwaltung frei wählbar; Ausfertigung einer Urkunde als Nachweis des Nutzungsrechts

A.7 Erdwahlgrab (Nutzungszeit: 30 Jahre)

A.7.1 Erdwahlgrab – für eine Bestattung (2 zusätzliche Urnen möglich – A.7.5)

2.050,00 € A.7.2 Erdwahlgrab – für zwei Bestattungen (4 zusätzliche Urnen möglich – A.7.5)

2.246,00 € A.7.3 Erdwahlgrab – für drei Bestattungen (6 zusätzliche Urnen möglich – A.7.5)

2.443,00 € A.7.4 Erdwahlgrab – für vier Bestattungen (8 zusätzliche Urnen möglich – A.7.5)

2.640,00 € A.7.5 Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdwahlgrab für die Dauer von mindestens 1 Jahr und Höchstens 30 Jahren: 1/30 der Gebührensätze A.7.1 bis A.7.4

A.8 Urnenwahlgrab (Nutzungszeit: 30 Jahre)

A.8.1 Urnenwahlgrab – für eine Urnenbeisetzung 1.771,00 € A.8.2 Urnenwahlgrab – für zwei Urnenbeisetzungen 1.806,00 € A.8.3 Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab für die Dauer von mindestens 1 Jahr und höchstens 30 Jahren, je angefangenes Jahr: 1/30 der Gebührensätze A.8.1 bis A.8.2

A.9 Urnenhain – einstellig für Urne (Nutzungszeit: 15 Jahre; einschließlich extensiver Grabpflege in besonderen, individuell wählbaren Lagen)

A.9.1 Urnenhain, Grabkennzeichnung erforderlich: stehend/liegend

1.587,00 € A.9.2 Erhöhung A.9.1 aufgrund der gesonderten Gebühr für die Inschrift in eine Gemeinschaftsgrabplatte

100,00 € A.9.3 Reservierung/Nachkauf (pro Jahr 1/15 des Gebührensatzes A.9.1)

A.10 Erinnerungsgarten – einstellig für Urne (Nutzungszeit: 15 Jahre, einschließlich Grabpflege, mit Grabkennzeichnung)

A.10.1 Baumbestattung 1.587,00 € A.10.2 PK 1 (Pflegekategorie extensiv) 1.587,00 € A.10.3 PK 2 (Pflegekategorie intensiv) 1.991,00 € A.10.4 Reservierung/Nachkauf (pro Jahr 1/15 des Gebührensatzes A.10.1 bis A.10.3)

A.11 Rhododendronhain – einstellig für Urne (Nutzungszeit: 15 Jahre; einschließlich Grabpflege, mit optimaler Grabkennzeichnung)

A.11.1 Rhododendronhain (ohne Grabkennzeichnung) 1.008,00 € A.11.2 Erhöhung A.11.1 aufgrund der gesonderten Gebühr für die Inschrift auf einem an Holzpalisaden angebrachten Edelstahlschild

55,00 € A.11.3 Reservierung/Nachkauf (pro Jahr 1/15 des Gebührensatzes A.11.1)

A.12 Wiesengrab – einstellig für Erde/Urne (für eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung, einschließlich Grabpflege für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren, stehende Grabkennzeichnung erforderlich)

A.12.1 Wiesengrab 1.783,00 € A.12.2 Reservierung/Nachkauf (pro Jahr 1/20 des Gebührensatzes A.12.1)

A.13 Grabstätten für das ungeborene Leben (Nutzungszeit: 10 Jahre, Grabstätte zur Selbstpflege)

A.13.1 Sondergrabstätte 0,00 € A.13.2 Nachkauf (pro Jahr 1/10 des Gebührensatzes A.13.1)

A.14 Urnenwand Urnennischen für 2 Urnen in Urnenwänden (einschließlich Pflege für die Dauer der Ruhezeit von 15 Jahren, Grabkennzeichnung nach einheitlicher Gestaltung gemäß § 33 (14) der Friedhofssatzung der Stadt Eberswalde)

A.14.1 Urnenwand 2.500,00 € A.14.2 Reservierung/Nachkauf (pro Jahr 1/15 des Gebührensatzes A.14.1)

B Benutzungsgebühren für die Friedhofskapellen

(Gebühr je Trauerfeier)

B.1 Kapelle Waldfriedhof 248,00 € B.1.1 Andachtsraum Kapelle Waldfriedhof (Nutzung für Urnenbeisetzungen – maximal 10 Personen je Andacht; bei Überschreitung der zulässigen Personenzahl wir die Gebühr B.1 erhoben)

95,00 € B.2 Offener Andachtsraum Waldfriedhof 66,00 € B.3 Kapelle Messingwerk 133,00 € B.4 Kapelle Kupferhammer 172,00 € B.5 Kapelle Biesenthaler Straße (Finow) 248,00 € B.6 Kapelle Spechthausen 58,00 €

C Verwaltungsgebühren für die Aufstellung eines Grabmals / einer

Grabeinfassung (Gebühr je Genehmigung)

C.1 Grabmal mit Fundament (einschließlich jährlicher Überwachung der Standfestigkeit)

233,00 € C.2 Grabmal ohne Fundament 93,00 € C.3 Grabeinfassung 93,00 €

D Sonstige Verwaltungsgebühren

D.1 Grabbereitung (Ausheben und Verfüllen), je angefangener Arbeitsstunde

48,00 € D.2 Grabnachbereitung (wie Auffüllen eingesunkener Grabstellen, Setzen von Steinkanten), je angefangener Arbeitsstunde zzgl. benötigter Materialaufwand

48,00 € D.3 Einweisung des Bestatters, je Grab 58,00 € D.4 Gebühr für die Bestattung / Beisetzung außerhalb der Beisetzungszeiten, je Beisetzung / Bestattung

48,00 € D.5 Jahresgenehmigung für das Befahren der Friedhöfe, je Genehmigung

45,00 € D.6 Jahresberechtigungskarte für die Ausführung gewerblicher Arbeiten auf dem Friedhof, je Berechtigungskarte

45,00 € D.7 Bearbeitung von Nachforschungsanträgen, je angefangener Stunde

61,00 € D.8 Bearbeitung von Umbettungsanträgen, je angefangener Stunde

61,00 € D.9 Gebühren für zusätzliche Verwaltungsleistungen werden auf der Grundlage der jeweils gültigen Verwaltungskostensatzung der Stadt Eberswalde erhoben.

§ 5 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Eberswalde über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Eberswalde (Friedhofsgebührensatzung 2012) vom 23.06.2011 (Amtsblatt für die Stadt Eberswalde Eberswalder Monatsblatt vom 11.07.2011, Jahrgang 19, Nr. 7, S. 8 – 9), zuletzt geändert durch die 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Eberswalde über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Eberswalde (Friedhofsgebührensatzung 2012) vom 21.11.2023 (Amtsblatt für die Stadt Eberswalde 10/2023 vom 29.12.2023, 31. Jahrgang, S. 7 – 8) außer Kraft.

Eberswalde, den 07.11.2025

Götz Herrmann

Siegel Bürgermeister

📜 2. Friedhofssatzung Stand: 07.11.2025 Volltext anzeigen ▼

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Friedhofssatzung

Stadt Eberswalde Der Bürgermeister

Friedhofssatzung der Stadt Eberswalde

Auf Grundlage der §§ 3, 12 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 10], S., ber. [Nr. 38]), geändert durch Gesetz vom 2. April 2025 (GVBl.I/25, [Nr. 8]) und des § 34 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes vom 7. November 2001 (GVBl.I/01, [Nr. 16], S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 24]) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde in ihrer Sitzung vom 06.11.2025 folgende Satzung beschlossen:

Inhaltsübersicht

I. Allgemeine Vorschriften

§ 1 Begriffsbestimmung

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Friedhofszweck

§ 4 Schließung und Entwidmung

II. Ordnungsvorschriften

§ 5 Öffnungszeiten

§ 6 Verhalten auf dem Friedhof

§ 7 Gewerbliche Tätigkeiten

III. Bestattungsvorschriften

§ 8 Grundsätze

§ 9 Beschaffenheit von Särgen und Urnen

§ 10 Ausheben und Verfüllen der Gräber

§ 11 Ruhezeiten

§ 12 Umbettungen

IV. Grabstätten

§ 13 Arten von Grabstätten

§ 14 Nutzungsrechte

§ 15 Erdwahlgräber

§ 16 Urnenwahlgräber

§ 17 Erdreihengräber

§ 18 Wiesengräber

§ 19 Anonyme Erdgemeinschaftsgräber

§ 20 Urnenreihengräber

§ 21 Urnenhain

§ 22 Urnengemeinschaftsgräber mit Platte

§ 23 Anonyme Urnengemeinschaftsgräber

§ 24 Erinnerungsgarten

§ 25 Rhododendronhain

§ 26 Blumenwiese (Aschestreuwiese)

§ 27 Ehrengrabstätten

§ 28 Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

§ 29 Grabstätten für das ungeborene Leben

§ 30 Patenschaftsgrabstätten, Mausoleen und Gruften

§ 31 Urnenwand

V. Gestaltung von Grabstätten

§ 32 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze

§ 33 Gestaltung von Grabmalen

§ 34 Genehmigungserfordernis

§ 35 Anlieferung

§ 36 Standsicherheit der Grabmale

§ 37 Unterhaltung, Verkehrssicherungspflicht

§ 38 Beräumung von Grabstätten

VI. Herrichten und Pflege von Grabstätten

§ 39 Grundsätze

§ 40 Vernachlässigung

VII. Trauerfeiern

§ 41 Trauerfeiern

VIII. Schlussbestimmungen

§ 42 Gebühren

§ 43 Ordnungswidrigkeiten

§ 44 Inkrafttreten

I. Allgemeine Vorschriften

§ 1 – Begriffsbestimmung

(1) Eine Grabstelle oder Grabstätte ist ein für Bestattungen oder Beisetzungen vorgesehener, genau bestimmter Teil des Friedhofsgrundstücks mit dem darunterliegenden Erdreich. Eine Grabstätte kann mehrere Gräber umfassen.

(2) Eine Grabstelle ist der Teil der Grabstätte, der der Aufnahme einer menschlichen Leiche oder - als Urnengrab - der Asche dient.

(3) Bestattung ist die mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an die Elemente. Die Bestattung erfolgt als Erdbestattung oder als Feuerbestattung. Die Erdbestattung endet mit der Verbringung des Leichnams in die Erde. Die Feuerbestattung endet mit der Übergabe der Asche in die Erde oder an einen dafür vorgesehenen Beisetzungsort

§ 2 – Geltungsbereich

(1) Diese Friedhofssatzung gilt für folgende, im Gebiet der Stadt Eberswalde gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe:

1. Waldfriedhof, Freienwalder Straße 2. Friedhof Finow, Biesenthaler Straße 3. Messingwerkfriedhof, Erich-Steinfurth-Straße 4. Friedhof Kupferhammer, Kurze Straße (geschlossen seit 24.03.2011) 5. Friedhof Spechthausen 6. Friedhof Nordend, Dr.-Zinn-Weg (geschlossen seit 22.10.2009) 7. Garnisonsfriedhof Heegermühler Straße (geschlossen seit 2008)

(2) Diese Friedhofssatzung findet keine Anwendung auf den Bestattungswald „RuheForst Eberswalde“. Es gelten die gesonderte Friedhofssatzung für den Bestattungswald “RuheForst Eberswalde“ sowie eine Entgeltordnung.

§ 3 – Friedhofszweck

(1) Die Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Eberswalde. Sie dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Eberswalde waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen, sowie tot aufgefundener Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz. Die Bestattung anderer Personen kann von der Stadt auf Antrag zugelassen werden, sofern zum Zeitpunkt der Bestattung ein ausreichendes Grabstättenangebot vorhanden ist.

(2) Soweit diese Satzung nichts Abweichendes bestimmt, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Urnenbeisetzung.

§ 4 – Schließung und Entwidmung

(1) Friedhöfe, Friedhofsteile und einzelne Grabstätten können aus wichtigem öffentlichen Interesse geschlossen oder entwidmet werden. Durch Schließung wird die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch die Entwidmung verliert der Friedhof seine Eigenschaft als öffentliche Bestattungseinrichtung. Besteht die Absicht der Schließung, so werden keine Nutzungsrechte mehr erteilt oder wiedererteilt.

(2) Die Absicht der Schließung, die Schließung selbst und die Entwidmung sind jeweils öffentlich bekannt zu machen.

(3) Die Stadt Eberswalde kann die Schließung verfügen, wenn keine Rechte auf Bestattung entgegenstehen.

(4) Die Stadt Eberswalde kann die Entwidmung verfügen, wenn alle Nutzungsrechte und Ruhezeiten abgelaufen sind.

(5) Als Ersatz für die Nutzungsrechte, die bis zum Zeitpunkt der Schließung nicht ausgeübt worden sind, werden auf Antrag des jeweiligen Nutzungsberechtigten Nutzungsrechte auf einem anderen Friedhofsteil oder anderen Friedhof eingeräumt oder eine Rückzahlung der auf die restliche Laufzeit entfallenden Entgelte geleistet. Wird ein Friedhof ganz oder teilweise vor Ablauf der Mindestruhezeit nach der letzten Bestattung aufgehoben, sind den Nutzungsberechtigten für die restliche Dauer der Nutzungsrechte entsprechende Rechte auf einem anderen Friedhofsteil oder einem anderen Friedhof einzuräumen. Die Verstorbenen sind in diesem Fall in die neuen Grabstätten umzubetten; durch die Umbettung, das Umsetzen der Grabmale und das Herrichten der neuen Grabstätten dürfen den Nutzungsberechtigten keine Kosten entstehen.

II. Ordnungsvorschriften

§ 5 – Öffnungszeiten

(1) Die Friedhöfe sind während der an den Eingängen bekannt gegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet.

(2) Die Stadt Eberswalde kann das Betreten aller oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.

§ 6 – Verhalten auf dem Friedhof

(1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.

(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung und unter Verantwortung Erwachsener betreten.

(3) Auf dem Friedhof ist es nicht gestattet

a) die Wege mit Fahrzeugen oder Sport- und Freizeitgeräten aller Art zu befahren; ausgenommen sind Fahrräder, Kinderwagen, Handwagen, Behindertenmobile sowie Fahrzeuge der Stadt Eberswalde, der für den Friedhof zugelassenen Gewerbe-treibenden und Privatfahrzeuge, für die eine Genehmigung nach § 6 Abs. 4 erteilt wurde.

b) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen und gewerbliche Dienste, anzubieten,

c) Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen außer zu privaten Zwecken zu erstellen,

d) Druckschriften zu verteilen sowie Werbung zu betreiben durch Schilder, Banner und ähnliche Webeträger,

e) öffentliche Versammlungen und Aufzüge durchzuführen, Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck politischer Gesinnung zu tragen,

f) Äußerungen und Handlungen vorzunehmen, mit denen Glaubensbekenntnisse oder politische Gesinnung anderer verachtet oder verunglimpft werden,

g) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Plätze abzulagern sowie Abraum und Abfälle, die außerhalb des Friedhofs entstanden sind, auf den Ablageplätzen des Friedhofs zu entsorgen

h) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen, soweit sie nicht als Wege dienen, sowie Grabstätten und Grabeinfassungen zu betreten,

i) Pflanzen, Blumen, Grabschmuck und sonstige Gegenstände außerhalb der eigenen Grabstätte wegzunehmen,

j) zu lärmen, zu spielen, zu lagern und Alkohol zu trinken

k) Hunde nicht anzuleinen und nicht, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, mit einem Maulkorb zu versehen sowie Hundekot nicht zu entfernen,

l) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung Arbeiten auszuführen.

(4) Für schwerbehinderte Personen, die im Besitz eines Behindertenausweises mit dem Merkmal gehbehindert (G) oder außergewöhnlich gehbehindert (AG) sind, erteilt die Stadt Eberswalde auf Antrag eine Genehmigung zum Befahren des Waldfriedhofes. Die Genehmigung wird jedes Jahr gegen eine Gebühr auf der Grundlage der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung neu erteilt. Auf dem Friedhof ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Im Übrigen gelten die Vorschriften der StVO. Zur Ein- und Ausfahrt ist das durch die Friedhofsverwaltung bestimmte Tor zu nutzen. Fahrzeuge dürfen nur dort geparkt werden, wo sie nicht behindern. Bei Zuwiderhandlungen kann die Genehmigung entzogen werden.

(5) Totengedenkfeiern bedürfen der Genehmigung. Der Antrag ist spätestens 2 Tage vorher bei der Friedhofsverwaltung zu stellen.

(6) Die Stadt Eberswalde kann Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 3 zulassen, soweit sie mit dem Friedhofszweck und der Friedhofssatzung vereinbar sind.

§ 7 – Gewerbliche Tätigkeit

(1) Alle Gewerbetreibenden bedürfen für ihre Tätigkeit auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Stadt Eberswalde, die erteilt wird, wenn die Gewerbetreibenden

  • in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind und
  • eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen (jährlich vorzulegen).

(2) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellen einer Jahresberechtigungskarte und wird jedes Jahr gegen Gebühr auf der Grundlage der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung neu erteilt. Die zugelassenen Gewerbetreibenden haben bei der Antragstellung diejenigen Bediensteten zu benennen, die auf den Friedhöfen der Stadt Eberswalde tätig sind. Änderungen sind der Stadt Eberswalde unverzüglich mitzuteilen.

(3) Die Gewerbetreibenden haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen.

(4) Unbeschadet § 6 Absatz 3 Buchstabe l dürfen gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen nur während der von der Stadt Eberswalde festgesetzten Zeiten durchgeführt werden. In Fällen des § 5 Absatz 2 sind gewerbliche Arbeiten gänzlich untersagt.

(5) Die für Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht hindern. Bei Beendigung oder Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf dem

Friedhof keinerlei Abraum lagern. Ausgenommen ist der Aushub von Grabstellen. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden.

(6) Gewerbetreibenden, die trotz schriftlicher Mahnung gegen die Vorschriften der Absätze 2 bis 5 verstoßen oder bei denen Voraussetzungen des Absatz 1 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Stadt Eberswalde die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist eine Mahnung entbehrlich.

III. Bestattungsvorschriften

§ 8 – Grundsätze

(1) Bestattungen sind unverzüglich nach der Beurkundung des Sterbefalls bei der Stadt Eberswalde anzumelden. Bei der Anmeldung sind vom Bestattungspflichtigen oder dessen Beauftragten die Bescheinigung über den Sterbefall sowie ein schriftlicher Auftrag auf Bestattung/Beisetzung vorzulegen. Wird eine Bestattung/Beisetzung in einer vorhandenen Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen. Hat die verstorbene Person unter einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten, ist dies bei der Anmeldung anzugeben.

(2) Die Stadt Eberswalde setzt im Benehmen mit den Hinterbliebenen Ort und Zeit der Bestattung/Beisetzung fest. Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen sind nach Maßgabe der §§ 19 bis § 25 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes durchzuführen. Bei längeren Fristen ist sowohl eine offene Aufbahrung als auch das Anschauen des Verstorbenen durch Hinterbliebene nicht zu gestatten. Leichen, die nicht binnen 10 Tagen nach Eintritt des Todes und Aschen, die nicht binnen 3 Monate nach der Einäscherung beigesetzt sind, werden auf Kosten des Bestattungspflichtigen von Amts wegen beigesetzt.

(3) Bestattungen/Beisetzungen auf den Friedhöfen der Stadt Eberswalde sind zu folgenden Zeiten möglich:

Waldfriedhof, Friedhof Biesenthaler Straße, Messingwerkfriedhof, Friedhof Spechthausen Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 10:00 bis 15:00 Uhr.

Bestattungen/Beisetzungen außerhalb dieser Zeiten bedürfen der vorherigen Genehmigung der Stadt Eberswalde. Es wird eine zusätzliche Gebühr nach Maßgabe der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Eberswalde erhoben.

§ 9 – Beschaffenheit von Särgen und Urnen

(1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Flüssigkeiten ausgeschlossen ist. Für die Bestattung sind zur Vermeidung von Umweltbelastungen nur Särge aus leicht abbaubarem Material (z. B. Vollholz) erlaubt, die keine PVC-, PCP, formaldehydabspaltenden, nitrozellulosehaltigen oder sonstigen umweltgefährdenden Lacke und Zusätze enthalten. Entsprechendes gilt für Sargzubehör und -ausstattung. Die Kleidung der Leiche soll nur aus Papierstoff und Naturtextilien bestehen. Auch Überurnen, Urnen und Grabbeigaben, die in der Erde beigesetzt werden, müssen aus leicht abbaubarem, umweltschonenden Material bestehen.

(2) Die Särge sollen die Maße von maximal Länge: 2,05 m, Breite: 0,75 m, Höhe: 0,80 m haben. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist dies bei der Anmeldung der Bestattung anzuzeigen.

§ 10 – Ausheben und Verfüllen der Gräber

(1) Das Ausheben und Verfüllen der Gräber obliegt der Verantwortung der Stadt Eberswalde. Für das Ausheben und Verfüllen sowie für den Transport von Särgen und Urnen kann sich die Stadt Eberswalde der Leistung gewerblicher Unternehmen bedienen.

(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urnen mindestens 0,50 m.

(3) Die Gräber für Erdbeisetzungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.

§ 11 – Ruhezeiten

Die Ruhezeit für Erdbestattungen beträgt auf allen Friedhöfen der Stadt Eberswalde 20 Jahre. Bei Aschebeisetzungen beträgt die Ruhezeit einheitlich für alle Friedhöfe 15 Jahre. Die Ruhezeit für Kriegsgräber gemäß dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft ist unbegrenzt.

§ 12 – Umbettungen

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.

(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften der vorherigen Genehmigung der Stadt Eberswalde. Die Genehmigung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden.

(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschereste können mit vorheriger Zustimmung der Stadt Eberswalde auch in belegte Grabstätten aller Art umgebettet werden.

(4) Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag des Nutzungsberechtigten der Grabstätte.

(5) Umbettungen obliegen der Stadt Eberswalde, die sich hierzu befähigter Dritter bedienen kann. Der Zeitpunkt der Umbettung wird durch die Stadt Eberswalde bestimmt. Die Umbettung ist durch einen Bediensteten der Friedhofsverwaltung zu beaufsichtigen.

(6) Neben der Zahlung der Gebühr für die Bearbeitung des Umbettungsantrages und die Umbettung haben die Antragsteller Ersatz für die Schäden zu leisten, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung zwangsläufig entstehen.

(7) Der Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.

(8) Leichen oder Aschen zu anderen als zu Umbettungszwecken wieder auszugraben, bedarf einer behördlichen oder richterlichen Anordnung.

IV. Grabstätten

§ 13 – Arten von Grabstätten

(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofsträgers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.

(2) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. Bestehen über das Nutzungsrecht an einer Grabstätte oder über deren Verwendung oder Gestaltung Meinungsverschiedenheiten zwischen den Berechtigten, so kann die Stadt Eberswalde bis zum Nachweis der Einigung oder rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung jede Benutzung untersagen und Zwischenregelungen treffen.

(3) Unterschieden wird zwischen Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten.

Reihengrabstätten werden nur im Sterbefall zur Verfügung gestellt. Die Beisetzungsstellen werden der Reihe nach vergeben. Die Nutzungszeit kann nicht verlängert werden.

Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten kann durch Zahlung einer Reservierungsgebühr im Voraus erlangt werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich. Die Nutzungsberechtigten können den Beisetzungsort auswählen. Im Falle einer Beisetzung/Bestattung muss ein Erwerb der restlichen Liegezeit zur Erfüllung der gesetzlichen Ruhezeit erfolgen.

Erworben wird jeweils das Recht zur Nutzung einer einzelnen Grabstelle für die Dauer der Nutzungszeit. Einzelheiten ergeben sich aus den Regelungen über die einzelnen Grabarten.

(4) Es sind folgende Arten von Grabstätten zu unterscheiden:

  1. 1. Reihengrabstätten a) Erdreihengräber nach § 17 b) anonyme Erdgemeinschaftsgräber nach § 19 c) Urnenreihengräber nach § 20 d) Urnengemeinschaftsgräber mit Platte nach § 22 e) anonyme Urnengemeinschaftsgräber nach § 23 f) Blumenwiese (Aschestreuwiese) nach § 26
  1. 2. Wahlgrabstätten
    • a) Erdwahlgräber nach § 15
    • b) Urnenwahlgräber nach § 16
    • c) Wiesengräber nach § 18
    • d) Urnenhain nach § 21
    • e) Erinnerungsgarten nach § 24
    • f) Rhododendronhain nach § 25
    • g) Patenschaftsgräber nach § 30
    • h) Urnenwand nach § 31
  1. 3. Ehrengrabstätten nach § 27
  1. 4. Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft nach § 28
  1. 5. Grabstätten für das ungeborene Leben nach § 29.

(5) Die genannten Grabarten stehen nicht auf jedem der in § 2 genannten Friedhöfe zur Verfügung.

§ 14 – Nutzungsrechte

(1) Eine Grabstätte darf nur belegt werden, wenn die Dauer eines bestehenden Nutzungsrechts der Ruhezeit entspricht.

(2) Für Reihengrabstätten wird ein einmaliges Nutzungsrecht für die Ruhezeit von 20 Jahren bei Erdbestattungen und von 15 Jahren bei Urnenbeisetzungen verliehen. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen wird 6 Monate vorher öffentlich und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gegeben.

(3) 1. An Wahlgrabstätten wird ein Nutzungsrecht verliehen, das sich bei Erdwahlgräbern, Urnenwahlgräbern und Patenschaftsgräbern auf 30 Jahre beläuft. Es kann auf Antrag um bis zu 30 Jahre verlängert werden. An den pflegefreien Wahlgräbern Urnenhain, Erinnerungsgarten, Rhododendronhain und Urnenhalle kann ein Nutzungsrecht von 15 Jahren, beim Wiesengrab von 20 Jahren erworben werden. Eine Verlängerung um weitere 15 bzw. 20 Jahre auf Antrag ist möglich. Eine weitere Verlängerung ist je nach Kapazität des Friedhofs möglich. Die Stadt Eberswalde kann Erwerb und Wiedererwerb ablehnen, insbesondere, wenn die Schließung nach § 4 beabsichtigt ist. Nach Beendigung des Nutzungsrechts kann bei zeitlicher Unterbrechung ein Neuerwerb erfolgen, vorausgesetzt, die Grabstätte wurde noch nicht beräumt und das Nutzungsrecht anderweitig vergeben. Im Falle des Wiedererwerbs des Nutzungsrechts ist eine Gebühr nach der zum Zeitpunkt des Wiedererwerbs gültigen Gebührensatzung zu entrichten. Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Antragstellung für den Wiedererwerb gültigen Satzung.

  1. 2. Es werden ein- und mehrstellige Grabstätten unterschieden. Mehrstellig sind nur die Grabstätten Erdwahlgrab, Urnenwahlgrab und Urnenwände.
  1. 3. Das Nutzungsrecht an Reihengrabstätten wird nur anlässlich eines Todesfalles verliehen und entsteht nach Zahlung der fälligen Gebühr. Bei Wahlgrabstätten gemäß § 13 (4) kann ein Erwerb im Voraus nach Zahlung einer Reservierungsgebühr getätigt werden.
  1. 4. Auf den Ablauf des Nutzungsrechts wird bei Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte 6 Monate vorher schriftlich, falls er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln ist, durch eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Eberswalde und durch einen zweimonatigen Hinweis auf dem Friedhof hingewiesen.
  1. 5. Eine Bestattung/Beisetzung darf nur stattfinden, wenn die Ruhezeit das Nutzungsrecht nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wieder erworben worden ist. Im Falle einer Erweiterung der Grabstätte ist

das Nutzungsrecht für die Gesamtgrabstätte im Bedarfsfall durch Nachkauf auszugleichen.

  1. 6. Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens aus dem nachfolgend genannten Personenkreis seinen Nachfolger oder eine natürliche Person seines Vertrauens zum Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen, der erst zum Zeitpunkt des Todes des Übertragenden wirksam wird. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über:

a) auf die durch Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft verbundene Person;

b) auf die volljährigen ehelichen, nichtehelichen Kinder und Adoptivkinder;

c) auf die Eltern;

d) auf die volljährigen Geschwister;

e) auf die volljährigen Enkelkinder;

f) auf die Großeltern;

g) auf die nicht unter a) bis f) fallenden Erben;

h) auf die Person, mit der die verstorbene Person in einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelebt hat.

Innerhalb der einzelnen Gruppen b) bis f) und h) wird der Älteste nutzungs-berechtigt. Das Nutzungsrecht erlischt, wenn keiner der Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten innerhalb eines Jahres nach der Bestattung das Nutzungsrecht übernimmt.

  1. 7. Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht nur auf eine Person aus dem Kreis des Absatzes 6 übertragen. Für die Nachfolge im Nutzungsrecht gilt Abs. 6 entsprechend.

Die Übertragung bedarf der Zustimmung der Stadt Eberswalde.

  1. 8. Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen.
  1. 9. Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte beigesetzt zu werden, bei Eintritt des Bestattungsfalles über andere Beisetzungen und über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden.
  1. 10. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte.
  1. 11. Auf das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit verzichtet werden. Ein Verzicht ist grundsätzlich nur für die gesamte Grabstätte möglich. In Härtefällen kann die Stadt Eberswalde einen Verzicht auf einen Teil der Grabstätte zulassen. Bei vorzeitigem Verzicht auf das Nutzungsrecht besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Grabnutzungsgebühr oder Reservierungsgebühr.

IV. Grabstätten

§ 15 – Erdwahlgräber

(1) Erdwahlgräber sind ein- oder mehrstellige Grabstätten an denen ein Nutzungsrecht auf Zeit verliehen wird und deren Lage im Einvernehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Es kann eine namentliche Kennzeichnung der Grabstelle erfolgen; die Gestaltung der Grabmale richtet sich nach § 33.

(2) Das einstellige Wahlgrab hat eine Größe von:

Länge: 3,00 m Breite: 1,50m.

Bei mehrstelligen Wahlgräbern erhöht sich die Breite um 1,00 m.

Bei bereits bestehenden Gräbern kann die Größe abweichen.

(3) Je Grabstelle kann nur 1 Sarg in einfacher Tiefe bestattet werden.

(4) Je Grabstelle ist die zusätzliche Beisetzung von 2 Urnen möglich.

(5) Haustiere dürfen in einer Urne als Grabbeigabe beigesetzt werden.

§ 16 – Urnenwahlgräber

(1) Urnenwahlgräber sind Gräber zur Beisetzung Verstorbener, an denen ein Nutzungsrecht auf Zeit verliehen wird und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Es kann eine namentliche Kennzeichnung der Grabstelle erfolgen; die Gestaltung der Grabmale richtet sich nach § 33.

(2) Es wird unterschieden in:

a) Urnenwahlgrab für eine Urne

Größe: 1,00 m x 0,50 m

b) Urnenwahlgrab für 2 Urnen

Größe: 1,00 m x 1,00 m

(3) Haustiere dürfen in einer Urne als Grabbeigabe beigesetzt werden.

§ 17 – Erdreihengräber

(1) Erdreihengräber sind einstellige Grabstätten für Körperbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden.

(2) In jedem Erdreihengrab darf nur ein Verstorbener bestattet werden.

(3) Die Grabstätten haben folgende Größe:

a) für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahres: Länge: 1,20 m Breite: 1,00 m

b) für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahrs: Länge: 2,50 m Breite: 1,50 m

(4) Die namentliche Kennzeichnung auf der Grabstelle soll erfolgen.

§ 18 – Wiesengräber

(1) Wiesengräber sind Grabstätten sowohl für Erdbestattungen als auch für Urnenbeisetzungen, welche für die Dauer der Ruhezeit des Verstorbenen vergeben werden. Die Grabfläche ist ausschließlich mit Rasen gestaltet, individuelle Pflanzungen sind nicht gestattet.

(2) Die Größe der Grabstelle beträgt 2,50 m x 1,50 m.

(3) Es besteht die Pflicht, die Grabstelle innerhalb einer Frist von 6 Monaten mit einem stehenden Gedenkstein von max. Breite: 0,75 m Höhe: 0,90 m namentlich zu

kennzeichnen. Bei Nichtdurchführung erfolgt eine Ersatzvornahme nach § 40 dieser Satzung.

(4) Über die Wiederbelegung von Gemeinschaftsanlagen nach Ablauf der Ruhezeit entscheidet die Stadt Eberswalde.

§ 19 – Anonyme Erdgemeinschaftsgräber

(1) Anonyme Erdgemeinschaftsgräber sind einstellige Grabstätten für Körperbestattungen innerhalb einer geschlossenen Anlage, die für die Dauer der Ruhezeit des Verstorbenen vergeben werden. Die Grabfläche ist ausschließlich mit Rasen gestaltet, individuelle Pflanzungen und sonstige Grabkennzeichnungen sind nicht gestattet.

(2) Blumenschmuck und sonstige Gebinde sind an dafür vorgesehenen zentralen Plätzen abzulegen.

(3) Die Größe der Grabstelle beträgt 2,50 m x 1,50 m

(3) Über die Wiederbelegung von Gemeinschaftsanlagen nach Ablauf der Ruhezeit entscheidet die Stadt Eberswalde.

§ 20 – Urnenreihengräber

(1) Urnenreihengräber sind Grabstätten für Urnenbeisetzungen.

Die Gräber werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Nutzung vergeben.

(2) Die Grabstelle hat in der Regel eine Größe von:

Länge: 1,00 m Breite: 0,50 m.

(4) Die namentliche Kennzeichnung auf der Grabstelle soll erfolgen.

§ 21 – Urnenhain

(1) Beim Urnenhain handelt es sich um Grabstätten für Urnenbeisetzungen, die sich in einem besonderen Umfeld befinden. Dies können sowohl Bäume und Gehölzgruppen sein, aber auch nicht mehr in Nutzung befindliche Grabstätten, die durch alte Grabeinfassungen besonders hervorgehoben werden.

(2) Je nach Beschaffenheit des Urnenhains sind liegende oder stehende Gedenksteine möglich. Die Abmaße können variieren und werden durch die Stadt Eberswalde je nach Wahl der Anlage vorgegeben. Des Weiteren gibt es Grabstätten, bei denen eine Verewigung auf einer dafür vorgesehenen gläsernen Grabplatte erfolgt; die Verewigung wird durch die

Friedhofsverwaltung veranlasst. Für die Urnenbeisetzung am Baum ist im Einvernehmen mit der Friedhofsverwaltung eine namentliche Kennzeichnung möglich.

(3) Die Beisetzungsflächen verbleiben weitestgehend Naturbelassen bzw. es erfolgt eine Extensivpflege durch die Stadt Eberswalde.

(4) Das Ablegen von Blumen und sonstigem Grabschmuck sowie die Bepflanzung der Grabstätte ist untersagt.

(5) Die Grabstelle hat in der Regel eine Größe von 0,25m x 0,25m.

§ 22 – Urnengemeinschaftsgräber mit Platte

(1) In Urnengemeinschaftsgräber mit Platte werden Urnen der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit in einer abgegrenzten Anlage beigesetzt. Die Größe der Grabstelle beträgt im Regelfall 0,25m x 0,25m. Neuanlagen können in Größe der Grabstelle und in der Gestaltung der Anlage variieren.

(2) Blumen, Kränze und sonstiger Grabschmuck sind nicht auf der Beisetzungsfläche, sondern an eigens dafür vorgesehen Stellen abzulegen. Eine Bepflanzung der Grabstelle ist untersagt.

(3) Die Grabstelle ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten mit einer liegenden Natursteinplatte, im Sinne des § 33 Abs. 6, namentlich zu kennzeichnen. Bei Nichtdurchführung erfolgt eine Ersatzvornahme nach § 40 dieser Satzung.

(4) Über die Wiederbelegung der Gemeinschaftsanlagen nach Ablauf der Ruhezeit entscheidet die Stadt Eberswalde.

§ 23 – Anonyme Urnengemeinschaftsgräber

(1) In anonymen Urnengemeinschaftsgräbern werden Urnen für die Dauer der Ruhezeit der Reihe nach innerhalb einer abgegrenzten Anlage auf einer Fläche von 0,25 m x 0,25 m beigesetzt.

(2) Die Grabfläche ist ausschließlich mit Rasen gestaltet, individuelle Pflanzungen und sonstige Grabkennzeichnungen sind nicht gestattet.

(3) Blumen, Kränze und Gebinde sind an den dafür vorgesehenen zentralen Plätzen abzulegen.

(4) Über die Wiederbelegung der Gemeinschaftsanlagen nach Ablauf der Ruhezeit entscheidet die Stadt Eberswalde.

§ 24 – Erinnerungsgarten

(1) Im Erinnerungsgarten finden Urnenbeisetzungen in einem gärtnerisch gepflegten Umfeld statt. Die Dauer der Ruhezeit beträgt 15 Jahre.

Es ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts durch einen Nachkauf gemäß geltender Friedhofsgebührensatzung möglich.

(2) Im Erinnerungsgarten gibt es je nach Lage verschiedene Grabformen, die sich in Ihrer Ausstattung unterscheiden: a) Baumgrab : Die Grabstelle hat eine Größe von 0,25 m x 0,25 m. An einem Baum können acht Urnenbeisetzungen stattfinden. Die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. b) Urnengrab PK1: Die Grabstelle hat eine Größe von 0,25 m x 0,25 m. Die Pflege erfolgt extensiv durch die Friedhofsverwaltung. c) Urnengrab PK2 : Die Grabstelle hat eine Größe von 0,25m x 0,25 m. Die Pflege erfolgt intensiv durch die Friedhofsverwaltung.

(3) Es kann eine namentliche Kennzeichnung der Grabstelle erfolgen; die Gestaltung der Grabmale richtet sich nach § 33 (11).

(4) Blumen, Kränze und sonstiger Grabschmuck dürfen nur an dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt werden. Eine Bepflanzung der Grabstelle ist nicht gestattet.

§ 25 – Rhododendronhain

(1) Im Rhododendronhain finden Urnenbeisetzungen in einem natürlichen, waldähnlichen Umfeld statt. Die Dauer der Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Es ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts durch einen Nachkauf gemäß geltender Friedhofsgebührensatzung möglich.

(2) Die Grabstelle hat eine Größe von 0,25 m x 0,25 m.

(3) An einer Holzpalisade können acht Urnenbeisetzungen stattfinden.

(4) Es kann eine namentliche Kennzeichnung der Grabstelle erfolgen; die Gestaltung der Grabmale richtet sich nach § 33 (12).

(5) Blumen, Kränze und sonstiger Grabschmuck dürfen nur an dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt werden. Eine Bepflanzung der Grabstelle ist nicht gestattet.

§ 26 – Blumenwiese (Aschestreuwiese)

(1) Auf einer Blumenwiese wird die Asche des Verstorbenen auf einer vorgegebenen Fläche verstreut. Der Akt der Beisetzung kann auch unter Betreuung des Bestatters durch die Angehörigen erfolgen. Die Urne dient nur als Gefäß und verbleibt nicht auf dem Friedhof. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre und die Pflege ist extensiv.

(2) An einer Holzstele kann eine namentliche individuelle Kennzeichnung erfolgen.

Die Gestaltung der Kennzeichnung richtet sich nach § 33 (13).

(3) Blumen, Kränze und sonstiger Grabschmuck dürfen nur an dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt werden. Eine Bepflanzung der Grabstelle ist nicht gestattet.

§ 27 – Ehrengrabstätten

Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegt ausschließlich der Stadt Eberswalde.

§ 28 – Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

(1) Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft unterliegen, sofern sie in besondere Anlagen einbezogen sind, den geltenden Bestimmungen über Kriegsgräber.

(2) Für die Unterhaltung und Pflege ist die Stadt Eberswalde verantwortlich.

(3) Veränderungen dieser Grabstätten durch individuelles Einbringen von Grabsteinen, Pflanzungen und anderen Gegenständen, die der einheitlichen Gestaltung entgegenstehen, sind unzulässig.

§ 29 – Grabstätten für das ungeborene Leben

(1) Es gibt zwei Grabarten:

(a) In der Urnengedenkstätte für das ungeborene Leben werden Kinder, für die keine Bestattungspflicht besteht (Geburtsgewicht unter 500 Gramm und ohne Lebenszeichen geboren), in Sammelurnen auf einer Fläche von 0,25 m x 0,25 m je Urne beigesetzt. Für die Unterhaltung und Pflege ist die Stadt Eberswalde verantwortlich. Blumen, Kränze und sonstiger Grabschmuck dürfen nur an dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt werden. Eine Bepflanzung der Grabstätte ist der Friedhofsverwaltung vorbehalten.

(b) In den Gräbern zur Selbstpflege werden Kinder, für die keine Bestattungspflicht besteht (Geburtsgewicht unter 500 Gramm und ohne Lebenszeichen geboren) beigesetzt. Es handelt sich um einstellige Grabstätten, die der Reihe nach belegt werden. Die Nutzungszeit beträgt 10 Jahre. Die Grabstelle kann nachgekauft werden. Die Angehörigen haben für die Dauer der Nutzungszeit die Pflicht zur Pflege der Grabstelle. Die Grabstelle hat eine Größe von 0,50 m x 0,50 m.

§ 30 – Patenschaftsgrabstätten

(1) Natürliche und juristische Personen können Patenschaften an denkmalgeschützten Grabanlagen übernehmen. Sie erhalten damit das Recht, unter Verleihung eines Nutzungsrechts dort beizusetzen. Sie sind im Gegenzug verpflichtet, die Anlage mit Übernahme der Patenschaft in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und der Denkmalschutzbehörde instand zu setzen und zu unterhalten. Hierfür wird ein Patenschaftsvertrag geschlossen. Im Gegenzug erhält der Pate eine kostenfreie Reservierung bis zur ersten Belegung der Grabstätte.

(2) Beisetzungen dürfen nur in der Erde vorgenommen werden. Im Beisetzungsfall sind die für Erdwahlgräber fälligen Gebühren der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. Die Größe der Grabstätte wird in einem Patenschaftsvertrag festgelegt.

§ 31 – Urnenwand

(1) In der Urnenwand befinden sich Urnennischen für zwei Urnen für eine Nutzungszeit von 15 Jahren. Das Nutzungsrecht wird mit Zahlung der Gebühr verliehen. Die Nutzungszeit beginnt mit der Zahlung. Die Urnennischen können gebührenpflichtig reserviert werden.

(2) Das Nutzungsrecht kann um bis zu 15 Jahre verlängert werden; es ist zu verlängern, soweit die Ruhezeit einer Beisetzung dies erfordert. Erfolgt keine Verlängerung, werden die Urnen von der Friedhofsverwaltung auf einer anonymen Urnenwiese nachbestattet. Alternativ können die Nutzungsberechtigten die Urne in eine andere Grabstätte umbetten lassen, an der ein Nutzungsrecht besteht. Die Umbettung muss bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden. Die Kosten der Umbettung trägt der Antragsteller.

(3) Die Urnennischen werden mit Tafeln verschlossen. Die Tafeln sollen eine namentliche Kennzeichnung erhalten. Im Übrigen ist für die Gestaltung § 33 (14) maßgeblich.

(4) Die Urnen dürfen einschließlich Überurne einen Durchmesser von 25 cm und eine Höhe von 32 cm nicht überschreiten.

(5) Die Urnenhallen sind nur zur Beisetzung begehbar oder nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung.

(6) Die Ablage von Grabschmuck ist nur an den von der Friedhofsverwaltung vorgegebenen Plätzen zulässig. An anderen Stellen abgelegter Grabschmuck wird entfernt.

V. Gestaltung von Grabstätten

§ 32 – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze

Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und seiner Gesamtanlage gewahrt wird.

Für ausgewählte Friedhofsbereiche kann die Stadt Eberswalde besondere Gestaltungsgrundsätze festlegen.

§ 33 – Gestaltung von Grabmalen

(1) Die Grabmale müssen sich in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Größe der Umgebung anpassen.

(2) Die Verwendung von aufdringlichen Farben sowie das Aufbringen provokativer Zeichen oder Grabmalinschriften sind untersagt.

(3) Für Grabmale dürfen nur nach § 34 Abs. 2 - 4 BbgBestG gehandelte Natursteine, Schmiedeeisen sowie geschmiedete oder gegossene Bronze, witterungsbeständige und regionale Hölzer, Glas, Porzellan und Keramik verwendet werden.

(4) Für die Gestaltung und Bearbeitung der Grabmale gelten folgende Regelungen: jede handwerkliche Bearbeitung ist möglich;

a) Schriftrücken und Schriftbossen für weitere Inschriften können geschliffen sein;

b) für Schriften, Ornamente und Symbole sind alle handwerklich vertretbaren

Materialien zulässig, sie müssen ästhetisch gestaltet und dürfen nicht aufdringlich sein.

(5) Stehende und liegende Grabmale sind zulässig. Stehende Grabmale sind allseitig gleichwertig zu entwickeln und können in Form und Größe unterschiedlich sein. Liegende Grabmale dürfen nur auf die Grabstätte gelegt werden.

Auf Grabstätten sind stehende Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig:

a) Reihengrabstätten

  • max. 0,75 m Breite und 0,90 m Höhe

b) Wahlgrabstätten

  • max. 1,00 m Breite und 1,50 m Höhe

c) Wiesengrabstätten

  • max. 0,75 m Breite und 0,90 m Höhe

d) Urnenreihengrabstätten

  • max. 0,30 m Breite und 0,55 m Höhe

e) Urnenwahlgrabstätten für 1 Urne

  • max. 0,30 m Breite und 0,55 m Höhe

f) Urnenwahlgrabstätten für 2 Urnen

  • max. 0,65 m Breite und 0,80 m Höhe

Stehende Grabmale aus Naturstein müssen mindestens folgende Materialstärken aufweisen:

Höhe bis 0,90 m

  • 0,12 m

Höhe von 0,90 m bis 1,50 m - 0,16 m

Höhe ab 1,50 m - 0,18 m

(6) Für Urnengemeinschaftsgrabstätten mit Platte sind liegende Grabplatten aus Naturstein zu verwenden. Die Grabplatte ist bündig mit dem Erdreich zu verlegen. Es gelten folgende Abmaße: Länge: 0,35 m

Breite:

0,25 m Materialstärke: 0,06 m

Inschriften oder Ornamente müssen bündig mit der Oberfläche der Platte abschließen. Bei Neuanlagen kann die Form und Größe des Steines abweichen und wird von der Stadt Eberswalde vorgegeben.

(7) Liegende Grabsteine dürfen bei Erdstellen nicht mehr als 15 % der Grabfläche bedecken.

(8) Zusätzliche Gestaltungselemente zu Grabmalen sind nicht zulässig.

(9) Für Reihengrabeinfassungen gelten folgende Abmaße: Gräber für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr: Länge:

1,20 m Breite:

1,00 m Materialstärke:

0,06 m

Gräber für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahrs: Länge: 2,50 m Breite: 1,50 m Materialstärke: 0,06 m

(10) Im Urnenhain gibt es je nach Lage und Beschaffenheit der Grabstätte verschiedene Arten der Grabmalgestaltung. Diese werden nach Art des Urnenhains von der Friedhofsverwaltung vorgegeben. Danach sind in der Regel zulässig:

Urnenhain im Revier 17 - stehender Stein mit den Waldfriedhof Abmaßen (B/H/T) 0,30 m x 0,40 m x 0,12m

Urnenhain im Revier 38 - liegender Stein mit den Waldfriedhof Abmaßen (B/H/T) 0,35 m x 0,25 m x 0,06 m

Urnenhain im Revier 31 - gläserne Gemeinschaftsgrabplatte, auf der durch Waldfriedhof die Friedhofsverwaltung eine Beschriftung angebracht wird; hierfür ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.

Urnenhain im Revier 42 – liegender Naturstein mit der Option der Kennzeichnung Waldfriedhof mit erhabenen Buchstaben.

Urnenhain Friedhof Messingwerk – Holzstele mit Natursteinplatte (B/H/T) 0,30 m x 0,15 m x 0,02 m

(11) Für den Erinnerungsgarten sind je nach Ausstattung folgende Grabmalgestaltung vorgesehen: a) Baumgrab: Innerhalb der Anlage werden durch die Friedhofsverwaltung Naturstein- oder Holzstelen errichtet, die mit Naturstein- oder Holzplatten folgender Abmaße versehen werden können:

Länge:

0,30 m

Breite:

0,15 m

Materialstärke

0,02 m

Innerhalb der Anlage werden durch die Friedhofsverwaltung Sockel errichtet, die mit Steinquadern folgender Maße versehen werden können:

Länge:

0,20m Breite:

0,20m Tiefe:

0,25m Die Quader verbleiben nach Ablauf der Nutzungszeit im Grabrevier.

b) Urnengrab PK 1:

stehender Stein / Stele aus Naturstein mit den Maßen : max. Höhe 0,60 m, max. Breite 0,25 m, Stärke 0,10 m

c) Urnengrab PK 2:

liegender naturbelassener Feldstein / Findling mit den Maßen:

max. Höhe 0,30 m , Breite 0,40 m , Stärke 0,30 m

(12) Für den Rhododendronhain ist folgende Grabmalgestaltung vorgesehen: stehende Hartholzpalisade auf der durch die Friedhofsverwaltung ein Edelstahlschild mit einer Inschrift angebracht werden kann. Hierfür ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten. Abmaße Edelstahlschild: 0,14 m x 0,09 m. Die Stadt Eberswalde garantiert nicht für die Schadfreiheit der Edelstahlschilder bis zum Ende der Liegezeit.

(13) Auf der Blumenwiese stehen an den Blumenablageplätzen Holzstelen an denen individuell

gestaltete Schilder angebracht werden können.

Diese Schilder dürfen aus Holz, Stein, Metall, Glas, Porzellan und Keramik bestehen und dürfen variabel in der Form die Abmaße von 0,14 m x 0,09 cm nicht überschreiten.

(14) Die Tafeln zur Abdeckung der Urnennischen sollen einheitlich 0,02 m stark aus Stein sein und werden mit einer einheitlichen reversiblen geschraubten Verbindung in den

Urnennischen angebracht. Höhe und Breite variieren je Urnenhalle. Die Tafeln sind Eigentum der Nutzungsberechtigten. Eine Kennzeichnung auf der Tafel ist wünschenswert.

§ 34 – Genehmigungserfordernis

(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Stadt Eberswalde. Sie soll bereits vor der Anfertigung oder der Veränderung eingeholt werden. Auch provisorische Grabmale sind genehmigungspflichtig, sofern sie größer als 0,15 x 0,30 m sind. Holzkreuze als Behelfsgrabzeichen sind bis zu einem Jahr nach Bestattung / Beisetzung zulässig.

(2) Die Anträge sind unter Verwendung des dafür vorgesehenen Vordrucks vom Auftraggeber oder über den Steinmetz zu stellen.

Bestandteil des Antrages ist die zeichnerische Darstellung der geplanten Grabmalanlage einschließlich Angaben zu Materialkennwerten und Abmessungen.

Insbesondere sind folgende Angaben erforderlich:

Grabdenkmal: Material, Höhe, Breite, Dicke

Sockel:

Material, Höhe, Breite, Dicke Verankerung: Dübeldurchmesser, Dübelmaterial, Gesamtlänge, Einbindetiefe Einfassung: Material, Länge, Höhe, Dicke Gründung: Gründungsart mit Angabe der Materialien und der wesentlichen Abmessungen, z.B. Streifenfundament Betongüte, Länge, Breite und Tiefe

(3) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Veränderung nicht binnen eines Jahres nach der Erteilung errichtet worden ist.

(4) Abweichende Maße können auf Antrag genehmigt werden.

§ 35 – Anlieferung

(1) Beim Liefern von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist der Stadt Eberswalde der genehmigte Aufstellungsantrag vorzulegen.

(2) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen sind so zu liefern, dass sie vor Einbau von der Stadt Eberswalde überprüft werden können.

§ 36 – Standsicherheit der Grabmale

(1) Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.

(2) Die Stadt Eberswalde kann überprüfen, ob die vorgeschriebene Fundamentierung durchgeführt worden ist.

§ 37 – Unterhaltung, Verkehrssicherheit

(1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen sind dauerhaft in einem guten und verkehrssicheren Zustand zu halten.

(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzügliche Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Stadt Eberswalde auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Stadt Eberswalde innerhalb der festgesetzten Frist nicht behoben, ist die Stadt Eberswalde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt die öffentliche Bekanntmachung und ein einmonatiger Hinweis auf der Grabstätte, bei Reihengrabstätten auf dem Grabfeld. Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch Umfallen von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teile von ihnen oder durch Abstürzen von Teilen verursacht wird.

§ 38 – Beräumung von Grabstätten

(1) Werden Grabmale und bauliche Anlagen einschließlich Grabeinfassungen ohne schriftliche Genehmigung der Stadt Eberswalde aufgestellt oder nicht ordnungsgemäß errichtet, sind diese vom Nutzungsberechtigten, soweit eine Genehmigungsfähigkeit nicht hergestellt werden kann, zu entfernen.

(2) Erfolgt dies nicht, kann die Stadt Eberswalde einen Monat nach Benachrichtigung die Grabmale und baulichen Anlagen auf Kosten des Nutzungsberechtigten entfernen.

(3) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger Zustimmung der Stadt Eberswalde von der Grabstätte entfernt werden.

(4) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten, des Ablaufs des Nutzungsrechts bei Wahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten sind die Grabmale oder sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Werden die Grabmale oder sonstigen baulichen Anlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts entfernt, fallen sie entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Eberswalde.

VI. Herrichten und Pflege von Grabstätten

§ 39 – Grundsätze

(1) Alle Grabstätten müssen nach Maßgabe der Vorschriften des §§ 32 und 33 hergerichtet und dauernd in Stand gehalten werden. Dies gilt auch für den übrigen Grabschmuck. Verwelkte Kränze und Blumen sind unverzüglich von der Grabstätte zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. § 7 Absatz 5 Satz 3 bleibt unberührt.

(2) Die Höhe und Form der Grabhügel und die Art der Gestaltung sind dem Charakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Wege und Anlagen nicht beeinträchtigen. Überschreiten Gehölze eine Höhe von 1,20 m oder wachsen sie in der Breite in die Nachbargrabstellen-bzw. Wegebereich, ist die Stadt Eberswalde berechtigt, diese auf Kosten des Nutzungsberechtigten zurück zu schneiden oder entschädigungslos zu entfernen.

(3) Grabstätten dürfen nicht mit Sand, Kies, Kieselsteinen oder ähnlichem Material abgedeckt werden.

(4) Für die Herrichtung und die Instandhaltung der Grabstätten ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Diese Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Für die Rechtsnachfolge für das Nutzungsrecht bei Reihengräbern gilt § 14 Absatz 6 entsprechend.

(5) Die Nutzungsberechtigten können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen zugelassenen Friedhofsgärtner beauftragen.

(6) Die Grabstätten sind, soweit die Witterung dies zulässt, innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der Bestattung/Beisetzung herzurichten.

(7) Die Herrichtung, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Stadt Eberswalde.

(8) Kunststoffe und andere nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden und -gestecken nicht verwendet werden. Kleinzubehör wie Blumentöpfe, Grablichter, Plastiktüten aus nicht verrottbarem Material sind vom Friedhof zu entfernen oder in den zur Abfalltrennung bereitgestellten Behältern zu entsorgen.

(9) Nach Erlöschen des Nutzungsrechts fällt die Grabstätte an die Stadt Eberswalde zurück. Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände der Grabstätte gehen entschädigungslos auf die Stadt Eberswalde über, wenn diese nicht binnen sechs Monaten nach Erlöschen des Nutzungsrechts beseitigt werden.

§ 40 – Vernachlässigung

(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Nutzungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung der Stadt Eberswalde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen oder dies zu veranlassen.

Ist der Nutzungsberechtigte einer Reihengrab-/Urnenreihengrabstelle nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein 1- monatiger Hinweis auf der Grabstelle bzw. auf der Grabstelle. Wird dieser Aufforderung nicht gefolgt, können Reihengräber/Urnenreihengräber von der Stadt Eberswalde nach Ablauf der Nutzungszeit abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden.

Bei Wahlgrabstätten / Urnenwahlgrabstätten kann die Stadt Eberswalde in diesem Fall die Grabstätte auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. Vor dem Entzug des Nutzungsrechts ist der jeweilige Nutzungsberechtigte noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung zu bringen. Ist er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, hat noch einmal eine entsprechende Bekanntmachung und ein 1-monatiger Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen.

In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen.

(2) Bei Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Nutzugsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck entfernen.

VII. Trauerfeiern

§ 41 – Trauerfeiern

(1) Die Trauerfeiern können in der Kapelle/Trauerhalle des jeweiligen Friedhofs, am Grab oder an einem der offenen Andachtsplätze abgehalten werden.

(2) Eine offene Aufbahrung des Verstorbenen in der Kapelle/Trauerhalle kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder wenn Bedenken wegen des Zustands des Leichnams bestehen.

(3) Die Trauerfeiern sollen jeweils nicht länger als 30 Minuten dauern. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadt Eberswalde.

VIII. Schlussbestimmungen

§ 42 – Gebühren

Für die Benutzung der von der Stadt Eberswalde verwalteten Friedhöfe und deren Einrichtungen sowie für Amtshandlungen sind Gebühren nach Maßgabe der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung der Stadt Eberswalde zu entrichten.

§ 43 – Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. 1. entgegen § 6 auf dem Friedhof

a) die Wege mit Fahrzeugen oder Sport- und Freizeitgeräte aller Art befährt. Ausgenommen sind Fahrräder, Kinderwagen, Handwagen, Behindertenmobil sowie Fahrzeuge der Stadt Eberswalde, der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden und Privatfahrzeuge, für die eine Genehmigung nach

§ 6 Abs. 4 erteilt wurde,

b) Waren aller Art, insbesondere Kränze, Blumen und gewerbliche Dienste anbietet,

c) gewerbsmäßig filmt oder fotografiert,

d) Druckschriften verteilt oder durch Schilder, Banner und vergleichbare Werbeträger Werbung betreibt,

e) öffentliche Versammlungen oder Aufzüge durchführt, Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung trägt, ausgenommen sind Uniformen des öffentlichen Dienstes

f) Äußerungen und Handlungen vornimmt, mit denen Glaubensbekenntnisse oder politische Gesinnungen anderer verachtet oder verunglimpft werden können,

g) Abraum und Abfälle, die durch Grabpflege entstehen, außerhalb der dafür bestimmten Plätze ablagert oder Abraum und Abfälle, die außerhalb des Friedhofs entstehen, in den Abfallplätzen des Friedhofs entsorgt,

h) den Friedhof und seine Einrichtungen beschädigt, Einfriedungen und Hecken übersteig und Rasenflächen, soweit sie nicht als Wege dienen, sowie Grabstätten und Grabeinfassungen betritt,

i) Pflanzen, Blumen, Grabschmuck und sonstige Gegenstände außerhalb der eigenen Grabstätte wegnimmt,

j) lärmt und spielt, lagert und Alkohol trinkt

k) Hunde nicht anleint und nicht, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, mit einem Maulkorb versieht sowie Hundekot nicht beseitigt,

l) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung Arbeiten ausführt.

  1. 2. entgegen § 7 eine gewerbliche Tätigkeit ohne Zulassung auf dem Friedhof ausübt oder gegen die im OWiG festgelegten Vorschriften verstößt,
  1. 3. entgegen § 9 Särge, Ausstattungen, Sargausstattungselemente Überurnen verwendet, die nicht den Anforderungen entsprechen,
  1. 4. entgegen § 18 Abs. 3 die Grabstätte nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten mit einem stehenden Gedenkstein im Sinne des § 33 Abs. 5 c) kennzeichnet, 5) entgegen § 22 Abs. 3 die Grabstätte nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten mit einer Gedenkplatte im Sinne des § 33 Abs. 6 kennzeichnet,
  1. 6. entgegen § 33 - 35 Grabmale, Grabeinfassungen und sonstige bauliche Anlagen ohne Zustimmung oder von der Zustimmung abweichend errichtet oder verändert, diese nicht vorschriftsmäßig anliefert bzw. bei der Aufstellung nicht vorschriftsmäßig fundamentiert oder befestigt,

7) entgegen § 37 Grabmale, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen nicht in einem verkehrssicheren Zustand hält,

  1. 8. entgegen § 39 die Grabpflege vernachlässigt.
  1. 9. entgegen § 8 Abs. 1 die Bestattung nicht anmeldet.

(2) Jede Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und höchstens eintausend Euro.

§ 44 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung der Stadt Eberswalde vom 26.10.2021 (Amtsblatt für die Stadt Eberswalde 12/2021 vom 29.12.2021, Jahrgang 29, S. 6 – 16) außer Kraft.

Eberswalde, den 07.11.2025

Götz Herrmann Bürgermeister

Siegel

📖 3. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Aenderungssatzung der Eberswalde, Stadt

I Amtlicher Teil I.1 Öffentliche Bekanntmachungen - 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung

der Stadt Eberswalde - 2. Satzung zur Änderung der Satzung

der Stadt Eberswalde über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Eberswalde (Friedhofsgebührensatzung 2012) - Bebauungsplan Nr. 134/2 „Töpferhöfe“

Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB - Amtliche Bekanntmachung gemäß § 60 Abs. 3 und Abs. 6 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetztes i. V. m.

§ 81 Absatz 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlordnung

über die Berufung von Ersatzpersonen für die Stadtverordneten-versammlung der Stadt Eberswalde - Bekanntmachung über die Durchführung eines

4-5 Volksbegehrens „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“ I.2 Sonstige amtliche Bekanntmachungen - Informationen über die Beschlüsse des

Hauptausschusses vom 21.05.2015

- Informationen über die Beschlüsse der

6-7 Stadtverordnetenversammlung vom 28.05.2015 II Nichtamtlicher Teil - 25 Jahre Städtepartnerschaft mit Delmenhorst

- 40. Sommersonnenwende in Tornow

- Fest in Spechthausen

- Themenwoche: Familien im Fokus

- Rückblick zum Straßenkulturfest FinE

- Landesschule für Logopädie in Eberswalde eröffnet -

  1. 11. Tigerradtour unterstützt den Eberswalder Zoo

- Aus den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung 16-17 - WHG aktuell

18-19 - Informationen/Anzeigen

Inhaltfür die Stadt Eberswalde Amtsblatt – EBERSWALDER MONATSBLATT – Jahrgang 23 • Nr. 06 • 17. Juni 2015 Eine Bootsfahrt auf dem schönen Finowkanal.

Amtlicher Teil Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 I Amtlicher Teil I.1 Öffentliche Bekanntmachungen I Amtlicher Teil Stadt Eberswalde Der Bürgermeister 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzungder Stadt Eberswalde Auf Grundlage der §§ 3, 12 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]), und des § 34 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz – BbgBestG) vom 07. November 2001 (GVBl.I/01, [Nr. 16], S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 16]), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde in ihrer Sitzung am 28.05.2015 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1 – Änderung der Friedhofssatzung

Die Friedhofssatzung der Stadt Eberswalde vom 24.06.2011 (Amtsblatt für die Stadt Eberswalde vom 11.07.2011, Jahrgang 19, Nr. 7, S. 1-8) wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe zu § 23 folgende Angabe eingefügt:

„§ 23a Kirschgarten“ 2.

§ 2 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

Folgende Nummer 6. wird angefügt:

„6. Friedhof Nordend, Dr.-Zinn-Weg“ 3.

§ 4 Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

„Als Ersatz für die Nutzungsrechte, die bis zum Zeitpunkt der Schließung nicht ausgeübt worden sind, werden auf Antrag des jeweiligen Nutzungsberechtigten Nutzungsrechte auf einem anderen Friedhofsteil oder anderen Friedhof eingeräumt oder eine Rückzahlung der auf die restliche Laufzeit entfallenden Entgelte geleistet.

Wird ein Friedhof ganz oder teilweise vor Ablauf der Mindestruhezeit nach der letzten Bestattung aufgehoben, sind den Nutzungsberechtigten für die restliche Dauer der Nutzungsrechte entsprechende Rechte auf einem anderen Friedhofsteil oder einem anderen Friedhof einzuräumen. Die Verstorbenen sind in diesem Fall in die neuen Grabstätten umzubetten; durch die Umbettung, das Umsetzen der Grabmale und das Herrichten der neuen Grabstätten dürfen den Nutzungsberechtigten keine Kosten entstehen.“ 4.

§ 8 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:

Folgendes wird angefügt:

„- Friedhof Nordend

Der Friedhof wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.10.2009 geschlossen. Der Friedhof ist für weitere Bestattungen gesperrt.“ 5. In § 11 Satz 2 werden nach dem Wort „Bei“ die Wörter „Verstorbenen bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres, sowie bei“ gestrichen. 6.

§ 12 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) Satz 3 wird aufgehoben.

bb) Satz 4 wird aufgehoben.

b) Absatz 9 wird aufgehoben. 7.

§ 13 Absatz 4 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

Folgender Buchstabe h) wird angefügt:

„h) Kirschgarten nach § 23a dieser Satzung“ 8.

§ 21 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„Je nach Beschaffenheit des Urnenhains sind liegende oder stehende Gedenksteine möglich. Die Abmaße können variieren und werden durch die Stadt je nach Wahl der Anlage vorgegeben.

Des Weiteren gibt es Grabstätten, bei denen eine Verewigung auf einer dafür vorgesehenen gläsernen Grabplatte erfolgt; die Verewigung wird durch die Friedhofsverwaltung veranlasst.

Für die Urnenbeisetzung am Baum ist im Einvernehmen mit der Friedhofsverwaltung eine namentliche Kennzeichnung möglich.“ b) Folgender Absatz 5 wird angefügt:

„(5) Die Grabstätte hat in der Regel eine Größe von 0,5 m x 0,5 m.“ c) Folgender Absatz 6 wird angefügt:

„(6) Es dürfen ausschließlich biologisch leicht abbaubare Urnen, wie z. B. aus Kiefernholz oder Maisstärke, verwendet werden. 9. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt:

„§ 23a – Kirschgarten

(1) Im Kirschgarten finden Urnenbeisetzungen in einem gärtnerisch

gepflegten Umfeld statt. Die Dauer der Ruhezeit beträgt 15 Jahre.

(2) Die Grabstätte hat in der Regel eine Größe von 0,50 m x 0,50 m.

(3) An einem Baum können acht Urnenbeisetzungen stattfinden.

(4) Es kann eine namentliche Kennzeichnung der Grabstelle erfol-

gen; die Gestaltung der Grabmale richtet sich nach § 28.

(5) Blumen, Kränze und sonstiger Grabschmuck dürfen nur an

dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden. Eine Bepflanzung

der Grabstätte ist nicht gestattet.“

  1. 10. § 26 wird wie folgt geändert:

Folgender Absatz 3 wird angefügt:

„(3) Blumen, Kränze und sonstiger Grabschmuck dürfen nur an

dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden. Eine Bepflanzung

der Grabstätte ist der Friedhofsverwaltung vorbehalten.“

  1. 11. § 28 wird wie folgt geändert:

a) Folgender Absatz 10 wird angefügt:

„(10) Im Urnenhain gibt es je nach Lage und Beschaffenheit der Grab-

stätte verschiedene Arten der Grabmalgestaltung.

Diese werden nach Art des Urnenhains von der Friedhofsverwaltung

vorgegeben. Danach sind in der Regel zulässig:

Urnenhain im Revier 27 – stehender Stein mit den Abmaßen

0,30 m x 0,40 m x 0,12 m

Urnenhain im Revier 38 – liegender Stein mit den Abmaßen

0,35 m x 0,25 m x 0,06 m

Urnenhain im Revier 31 – gläserne Gemeinschaftsgrabplatte, auf

der durch die Friedhofsverwaltung eine Beschriftung angebracht

wird; hierfür ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.“

b) Folgender Absatz 11 wird angefügt:

„(11) Für den Kirschgarten ist folgende Grabmalgestaltung vorgesehen:

Innerhalb der Anlage werden durch die Friedhofsverwaltung

Natursteinstelen errichtet, die mit Natursteinplatten folgender

Abmaße versehen werden können:

Länge: 0,30 m

Breite: 0,15 m

Materialstärke 0,02 m“

Artikel 2 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.07.2015 in Kraft. Eberswalde, den 29.05.2015 gez. Boginski Bürgermeister

Amtlicher Teil Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 I Amtlicher Teil

D.4 Gebühr für die Bestattung/Beisetzung an Samstagen,

je Beisetzung/Bestattung 30,00 €

D.5 Jahresgenehmigung für das Befahren der

Friedhöfe, je Genehmigung 36,00 €

D.6 Jahresberechtigungskarte für die Ausführung

gewerblicher Arbeiten auf dem Friedhof,

je Berechtigungskarte 27,00 €

D.7 Bearbeitung von Nachforschungsanträgen,

je angefangene Stunde 36,00 €

D.8 Bearbeitung von Umbettungsanträgen,

je angefangene Stunde 36,00 €

D.9 Gebühren für zusätzliche Verwaltungsleistungen

werden auf der Grundlage der jeweils gültigen Verwal-

tungskostensatzung der Stadt Eberswalde erhoben.“

Artikel 2 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.07.2015 in Kraft. Eberswalde, den 29.05.2015 gez. Boginski Bürgermeister Stadt Eberswalde Der Bürgermeister 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Eberswalde über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Eberswalde (Friedhofsgebührensatzung 2012) Auf Grundlage der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sowie der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde in ihrer Sitzung am 28.05.2015 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1 – Änderung der Satzung der Stadt Eberswalde über die Erhebung

von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Eberswalde (Friedhofsgebührensatzung 2012) Die Satzung der Stadt Eberswalde über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Eberswalde (Friedhofsgebührensatzung 2012) vom 27.06.2011 (Amtsblatt für die Stadt Eberswalde vom 11.07.2011, Jahrgang 19, Nr. 7, S. 8 - 9), zuletzt geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Eberswalde über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Eberswalde (Friedhofsgebührensatzung 2012) vom 13.12.2013 (Amtsblatt für die Stadt Eberswalde vom 23.12.2013, Jahrgang 21, Nr. 12, S. 3), wird wie folgt geändert: 1.

§ 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebühren-bescheides fällig.“ 2.

§ 4 Satz 4 wird wie folgt geändert:

a) In den Gebührentarifen A.1.6 und A.2.4 wird jeweils die Zahl „5“

durch die Zahl „1“ ersetzt.

b) A.3.1 wird wie folgt gefasst:

„A.3.1 Erdreihengrab (bis zum 5. Lebensjahr) 1.176,00 €

(Ruhezeit: 20 Jahre)“

c) A.7 wird wie folgt gefasst:

„A.7 Urnenhain – einstellig für Urne

(einschließlich extensiver Grabpflege für die Dauer der Ruhezeit von 15 Jahren, in besonderen, individuell wählbaren Lagen)

A.7.1 Urnenhain, Grabkennzeichnung erforderlich:

stehend/liegend 1.165,00 €

A.7.2 Erhöhung A.7.1 für die Inschrift in eine

Gemeinschaftsgrabplatte 72,00 €“

d) Nach dem Gebührentarif A.9 wird der folgende Gebührentarif A.10 eingefügt:

„A.10 Neu: Kirschgarten

(einschließlich Grabpflege für die Dauer der Ruhezeit von 15

Jahren, mit optionaler Grabkennzeichnung) 1.165,00 €“

e) Abschnitt C wird wie folgt gefasst:

„C Verwaltungsgebühren für die Aufstellung eines Grab-

mals/einer Grabeinfassung (Gebühr je Genehmigung)

C.1 Grabmal mit Fundament (einschließlich jährlicher

Überwachung der Standfestigkeit) 144,00 €

C.2 Grabmal ohne Fundament 57,00 €

C.3 Grabeinfassung 57,00 €“

f) Abschnitt D wird wie folgt gefasst:

„D Sonstige Verwaltungsgebühren

D.1 Grabbereitung (Ausheben und Verfüllen),

je angefangene Arbeitsstunde 30,00 €

D.2 Grabnachbereitung

(wie Auffüllen eingesunkener Grabstellen, Setzen von

Steinkanten), je angefangene Arbeitsstunde 30,00 €

zzgl. benötigter Materialaufwand

D.3 Einweisung des Bestatters, je Grab 35,00 € Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Bebauungsplan Nr. 134/2 „Töpferhöfe“ Aufstellungsbeschluss nach

§ 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 134/2 „Töpferhöfe“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Zum Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 134/2 „Töpferhöfe“ gehören die folgenden Flurstücke: Gemarkung: Eberswalde, Flur: 14, Flurstück: 902, 905, 906, 909, 910, 1003, 916, 919, 732 Das Plangebiet hat eine Größe von 0,26 ha. Das Verfahren dient der Änderung einer Teilfläche des seit 11.01.2010 rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 134/1 „Töpferstraße“. Das seit 2008 bekannte Projekt „Töpferhöfe“ soll nun als 4-geschossige Wohnanlage mit Gewerbeeinheit zur Umsetzung gelangen. Dementsprechend muss über das neue Bebauungsplanverfahren Nr. 134/2 „Töpferhöfe“ das festgesetzte Mischgebiet 2 (MI 2) hinsichtlich der zulässigen Anzahl der Geschosse geändert werden. Geringfügige Anpassungen der Baulinie im Einmündungsbereich der Kreuzstraße und modifizierte Regelungen zur Herstellungspflicht von Stellplätzen werden ebenfalls erforderlich. Der Übersichtsplan (unmaßstäblich) ist Bestandteil der Bekanntmachung. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Eberswalde, den 08.06.2015 gez. Boginski Bürgermeister Übersichtsplan (unmaßstäblich) – Bebauungsplan Nr. 134/2 „Töpferhöfe“

Amtlicher Teil Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 I Amtlicher Teil Stadt Eberswalde Der Wahlleiter Amtliche Bekanntmachung gemäß § 60 Abs. 3 und Abs. 6 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetztes i. V. m. § 81 Absatz 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlordnung über die Berufung von Ersatzpersonenfür die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde Wahlvorschlagsträger: Die Linke Herr Torsten Duckert ist am 07.04.2015 verstorben. Der Sitz geht auf Frau Irene Kersten über. Die gewählte Bewerberin hat ihre Berufung form- und fristgerecht angenommen. Eberswalde, den 16.04.2015 gez. Holzhauer Wahlleiter Der Bürgermeister Bürger- und Ordnungsamtals Abstimmungsbehörde Bekanntmachungüber die Durchführung eines Volksbegehrens „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“ Die Vertreter der „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht. Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 15. Juli 2015 bis zum 14. Januar 2016 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß § 17 Abs. 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben. Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 14. Januar 2016

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 15. Januar 2000 geboren sind,
  • seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland

haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie

  • nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintragungslisten Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten in den folgenden Eintragungsraum der Abstimmungsbehörde (Nummer 1) bis Donnerstag, den 14. Januar 2016, 16 Uhr unterstützt werden: Lfd. Nummer Eintragungsstellen Eintragungszeiten Stadtverwaltung Eberswalde Bürgerinformation – Foyer Rathaus Breite Straße 42 Montag 9 - 12 Uhr Dienstag 9 - 12 Uhr u. 13 - 18 Uhr Donnerstag 9 - 12 Uhr u. 13 - 18 Uhr Freitag 9 - 12 Uhr Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen (§ 7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung - VVVBbg). Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Tag der Eintragung lesbar einzutragen (§ 18 Abs. 1 VAGBbg i. V. m. § 8 Abs. 1 VVVBbg). Eine Eintragung kann nach

§ 18 Abs. 2 VAGBbg nicht mehr zurückgenommen werden.

Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, die Eintragung selbst vorzunehmen und dies mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, werden von Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 8 Abs. 2 VVVBbg). Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, können eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür ist der Hilfsperson eine entsprechende Vollmacht durch die eintragungsberechtigte Person auszustellen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 7 Abs. 4 VVVBbg). B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Haupt-wohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der Hilfe einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden (§ 8a Abs. 5 VVVBbg). Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt. Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die Hilfsperson gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern, dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder nach dem erklärten Willen der eintragungsberechtigten Person abgegeben hat (§ 15 Abs. 7 VAGBbg). Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Ein-tragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens am 14. Januar 2016, 16 Uhr eingeht. Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Ein-tragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“ I. Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, fordern den Landtag nach

Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg (Volksinitiative Brandenburg) auf, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die stetige Ausbreitung der Massentierhaltungsanlagen in Brandenburg zu unterbinden.

Der Landtag möge beschließen: • ausschließlich die artgerechte Haltung von Tieren finanziell zu fördern und dies in entsprechenden Rechtsvorschriften zu verankern,

Amtlicher Teil Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 I Amtlicher Teil • die Landesregierung aufzufordern, das Abschneiden („Kupieren“) von Schwänzen und Schnäbeln zu verbieten, hierfür auch keine Ausnahmegenehmigungen zu erteilen und die Aufstallung von kupierten Tieren in Brandenburger Ställen zu untersagen, • den Schutz der Tiere im Land Brandenburg durch die Berufung eines/ einer Landestierschutzbeauftragten zu stärken und den Tierschutzverbänden Mitwirkungs- und Klagerechte zum Wohl der Tiere einzuräumen, damit der im Grundgesetz verankerte Tierschutz wirksam umgesetzt wird. II. Weiterhin fordern wir den Landtag auf, sich bei der Landesregierung für die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Bundesrat einzusetzen, um auf Bundesebene: • eine Verschärfung des Immissionsschutzrechtes zu erwirken, um Menschen vor Belastungen durch Gerüche und Bioaerosole (insb. Keime, Endotoxine und Pilze) und Ökosysteme vor Ammoniakbelastungen und anderen Immissionen wirksam zu schützen, • die Düngemittelverordnung zu novellieren, um die Nährstoffüberschüsse in der Landwirtschaft wirksam zu begrenzen, • den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung zu reduzieren, insbesondere durch eine lückenlose Dokumentation der Antibiotikagabe und die Durchsetzung der Einzeltierbehandlung bei Krankheiten, • das Selbstbestimmungs- und Mitspracherecht der Kommunen in Genehmigungsverfahren für Anlagen der Massentierhaltung zu stärken, insbesondere das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB als Ermessensentscheidung auszugestalten. Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter: Vertreter: Stellvertreter: Holger Ackermann Marianne Frey Philadelphiaer Straße 2 Dorfaue Saalow 2 15859 Storkow (Mark), 15838 Am Mellensee, OT Groß Schauen OT Saalow Jochen Fritz Dr. med. Knut Horst Hoher Weg 10 Finkenweg 1 14542 Werder (Havel) 14612 Falkensee Axel Kruschat PD Dr. Werner Kratz Inselhof 9 Himbeersteig 18 14478 Potsdam 14129 Berlin Ellen Schütze Benjamin Raschke Kurzer Weg 1 A Hauptstraße 4 16727 Oberkrämer, 15910 Schönwald, OT Bärenklau OT Schönwalde Inka Thunecke Dr. Wilhelm Schäkel Dorfstraße 22 a Birkenallee 12 16866 Gumtow, 16909 Wittstock/Dosse, OT Schönhagen OT Zempow Eberswalde, den 10.06.2015 Im Auftraggez. Birk Leiter Bürger- und Ordnungsamt I.2 Sonstige amtliche Bekanntmachungen Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Informationen über die Beschlüsse des Hauptausschusses vom 21.05.2015 Vorlage: BV/0134/2015 Einreicher/

zuständige Dienststelle: 23 - Liegenschaftsamt Grundstücksverkauf „Freienwalder Straße“ Beschlusstext: Beschluss-Nr.: H 34/10/15 Die Verwaltung wird ermächtigt, das Grundstück „Freienwalder Straße“, Gemarkung Eberswalde, Flur 11, Flurstücke 549, 551, 611 und 613 mit einer Gesamtgröße von 1.984 qm nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung an den einzigen Bieter zum Kaufpreis in Höhe des Gebotes von 59.520,00 € zu veräußern. Das Mindestgebot in der Ausschreibung betrug 59.520,00 €. Vorlage: BV/0141/2015 Einreicher/

zuständige Dienststelle: 65 - Tiefbauamt Vergabe von Bauleistungen nach VOB für den Ausbau der Grabowstraße

  1. 1. BA (Eisenbahnstraße – Kantstraße) Beschlusstext: Beschluss-Nr.: H 35/10/15 Dem Vergabevorschlag für den Ausbau der Grabowstraße 1. BA (Eisenbahnstraße – Kantstraße) in Höhe von 289.671,73 Euro wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag der Firma GALA Tiefbau GmbH aus Schwedt zu erteilen. Vorlage: BV/0143/2015 Einreicher/

zuständige Dienststelle: 65 - Tiefbauamt Vergabe von Bauleistungen nach VOB für Geh- und Radwegsanierung im Stadtgebiet Eberswalde, OT Tornow, OT Sommerfelde und OT Spechthausen 2015 Los 1 Pflasterarbeiten Beschlusstext: Beschluss-Nr.: H 36/10/15 Dem Vergabevorschlag für die Geh- und Radwegsanierung im Stadtgebiet Eberswalde, OT Tornow, OT Sommerfelde und OT Spechthausen 2015, Los 1 – Pflasterarbeiten mit einer Auftragssumme von 126.170,05 € wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag der Firma Straßen- u. Tiefbau GmbH Aschoff, Schützenweg 3, 17268 Templin zu erteilen. Vorlage: BV/0144/2015 Einreicher/

zuständige Dienststelle: 65 - Tiefbauamt Vergabe von Bauleistungen nach VOB für Geh- und Radwegsanierung im Stadtgebiet Eberswalde, OT Tornow, OT Sommerfelde und OT Spechthausen 2015 Los 2 Pflasterarbeiten Beschlusstext: Beschluss-Nr.: H 37/10/15 Dem Vergabevorschlag für die Geh- und Radwegsanierung im Stadtgebiet Eberswalde, OT Tornow, OT Sommerfelde und OT Spechthausen 2015, Los 2 – Pflasterarbeiten mit einer Auftragssumme von 108.756,49 € wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag der Firma HuT Oderbau GmbH, Münchehofer Weg 48/50, 15374 Müncheberg zu erteilen. Vorlage: BV/0142/2015 Einreicher/

zuständige Dienststelle: 67 - Bauhof Kauf eines LKW mit Ladekran und Dreiseitenkipper Beschlusstext: Beschluss-Nr.: H 38/10/15 Dem Vergabevorschlag gemäß VOL – Kauf eines LKW mit Ladekran und Dreiseitenkipper – in Höhe von 142.312,10 € wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Zuschlag an die Firma Friedrich Rohwedder GmbH, Bergholzstraße 14, 12099 Berlin, zu erteilen. Karten, Lagepläne, Anlagen zu den Beschlüssen sowie die Originale der Beschlüsse des Hauptausschusses können im Bürgermeisterbereich, Sitzungsdienst, (Rathaus, Raum 217, Breite Straße 41 - 44, 16225 Eberswalde) eingesehen werden. Eberswalde, den 28.05.2015 gez. Boginski Bürgermeister

Amtlicher Teil Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 I Amtlicher Teil Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Informationen über die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 28.05.2015 Neubesetzung der Mitglieder des Hauptausschusses der Stadt Eberswalde und deren Stellvertreter/innen für die Wahlperiode 2014 - 2019 Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 11/78/15

  1. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 41 Absatz 6 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, dass eine Neubestellung der Mitglieder des Hauptausschusses der Stadt Eberswalde und deren Stellvertreter/innen für die laufende Wahlperiode 2014 - 2019 vorgenommen wird.
  2. 2. Die Stadtverordnetenversammlung bestellt auf Vorschlag der Fraktionen gemäß § 49 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit § 41 BbgKVerf nachstehende Mitglieder für den Hauptausschuss der Stadt Eberswalde: Fraktion Name, Vorname 1. DIE LINKE Herrn Volker Passoke 2. DIE LINKE Herrn Wolfgang Sachse 3. DIE SPD-Fraktion Herrn Hardy Lux 4. DIE SPD-Fraktion Herrn Ringo Wrase 5. CDU Herrn Uwe Grohs 6. CDU Herrn Danko Jur 7. Bürgerfraktion Eberswalde Herrn Götz Herrmann 8. FDP Herrn Götz Trieloff 9. Bündnis 90/Die Grünen Frau Karen Oehler
  3. 10. Alternatives Wählerbündnis

Eberswalde Herrn Carsten Zinn

  1. 3. Die Stadtverordnetenversammlung bestellt gemäß § 41 Absatz 3 BbgKVerf die von den Fraktionen benannten Stellvertreter/innen in nachstehender Reihenfolge: Fraktion Name/Vorname 1. DIE LINKE Herrn Gottfried Sponner 2. DIE LINKE Herrn Jürgen Wolff 3. DIE LINKE Frau Dr. Ilona Pischel 4. DIE LINKE Frau Cornelia-Caroline Rätz 5. DIE LINKE Frau Sabine Büschel 6. DIE LINKE Frau Irene Kersten

1. DIE SPD-Fraktion Herrn Daniel Kurth 2. DIE SPD-Fraktion Herrn Eckhard Schubert 3. DIE SPD-Fraktion Herrn Lutz Landmann 4. DIE SPD-Fraktion Herrn Viktor Jede 5. DIE SPD-Fraktion Frau Dr. Ulrike Hoffmann 6. DIE SPD-Fraktion Herrn Dr. Hans Mai 1. CDU Herrn Dietmar Ortel 2. CDU Herrn Winfried Bohn 1. Bürgerfraktion Eberswalde Herrn Frank Banaskiewicz 2. Bürgerfraktion Eberswalde Herrn Conrad Morgenroth 3. Bürgerfraktion Eberswalde Herrn Thomas Stegemann 1. FDP Herrn Martin Hoeck 2. FDP Frau Dr. Sabine Klavehn 1. Bündnis 90/Die Grünen Herrn Andreas Fennert 2. Bündnis 90/Die Grünen Herrn Karl-Dietrich Laffin 1. Alternatives Wählerbündnis

Eberswalde Herrn Dr. Günther Spangenberg 2. Alternatives Wählerbündnis

Eberswalde Herrn Otto Baaz Ab- und Berufung von sachkundigen Einwohner/innen Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 11/79/15 Die Stadtverordnetenversammlung beruft Herrn Karl-Dietrich Brückner und Herrn Martin Guth als sachkundige Einwohner aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen ab und beruft Herrn Ricardo Kremps und Herrn Martin Mischel als sachkundige Einwohner in den Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen. Ab- und Bestellung von Mitgliedern des Seniorenbeirates Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 11/80/15 Die Stadtverordnetenversammlung bestellt Frau Karin Hummel und Herrn Dietrich Lemme als Mitglieder in den Seniorenbeirat der Stadt Eberswalde.

Vorlage: BV/0135/2015 Einreicher/

zuständige Dienststelle: 67 - Bauhof 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Eberswalde Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 11/81/15 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Eberswalde. Vorlage: BV/0136/2015 Einreicher/

zuständige Dienststelle: 67 - Bauhof 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Eberswalde über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Eberswalde (Friedhofsgebührensatzung 2012) Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 11/82/15 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 1 beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Eberswalde über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Eberswalde (Friedhofsgebührensatzung 2012). Vorlage: BV/0138/2015 Einreicher/

zuständige Dienststelle: 61 - Stadtentwicklungsamt Bebauungsplan Nr. 134/2 „Töpferhöfe“ Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 11/83/15 Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 134/2 „Töpferhöfe“ wird gemäß

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der

Innenentwicklung beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Zum Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 134/2 „Töpferhöfe“ gehören die folgenden Flurstücke: Gemarkung Eberswalde, Flur 14, Flurstück 902, 905, 906, 909, 910, 1003, 916, 919, 732. Das Plangebiet hat eine Größe von 0,26 ha. Das Verfahren dient der Änderung einer Teilfläche des seit 11.01.2010 rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 134/1 „Töpferstraße“. Das seit 2008 bekannte Projekt „Töpferhöfe“ soll nun als 4-geschossige Wohnanlage mit Gewerbeeinheit zur Umsetzung gelangen. Dementsprechend muss über das neue Bebauungsplanverfahren Nr. 134/2 „Töpferhöfe“ das festgesetzte Mischgebiet 2 (MI 2) hinsichtlich der zulässigen Anzahl der Geschosse geändert werden. Geringfügige Anpassungen der Baulinie im Einmündungsbereich der Kreuzstraße und modifizierte Regelungen zur Herstellungspflicht von Stellplätzen werden ebenfalls erforderlich. Der Übersichtsplan (unmaßstäblich) ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem.

§ 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem.

§ 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2

Nr. 1 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen.

Amtlicher Teil Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 I Amtlicher Teil Vorlage: BV/0147/2015 Einreicher/

zuständige Dienststelle: 10 - Hauptamt Besetzung der Stelle 02.10.001 Verwaltungsdezernent/in Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 11/84/15 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, auf Vorschlag des Bürgermeis-ters, die Stelle des/der Verwaltungsdezernent/in mit Frau Petra Stibane zu besetzen und ihr Aufgaben der Entgeltgruppe 15ü in Anlehnung an den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) zu übertragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, über das Bestehen der Probezeit (d. h. entweder das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder zu beenden) zum gegebenen Zeitpunkt selbst zu entscheiden. Karten, Lagepläne, Anlagen zu den Beschlüssen sowie die Originale der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung können im Bürgermeisterbereich, Sitzungsdienst, (Rathaus, Raum 217, Breite Straße 41- 44, 16225 Eberswalde) eingesehen werden. Eberswalde, den 08.06.2015 gez. Boginski Bürgermeister II Nichtamtlicher Teil Ende des Amtlichen Teils Ihre Stimme zählt. E B E R S W A L D E R

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Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde Mehr Informationen? Vorschlag online einreichen? Besuchen Sie die Homepage der Stadtwww.eberswalde.de/buergerbudget Baugrundstücke in Eberswalde Die Stadt Eberswalde verfügt über eine Vielzahl von Baugrundstücken in verschiedenen Lagen und Preisklassen. Informationen zu den einzelnen Angeboten erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Eberswalde unter www.eberswalde.de/Aktuelles/Immobilien sowie in den Aushängen im Rathaus. Telefonische Auskünfte erteilt das Liegenschaftsamt, Frau Seelig 03334/64232 oder Frau Schablow 03334/64238. Herausgeber: Stadt Eberswalde, Der Bürgermeister (V.i.S.P.), Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde, Telefon: 03334/64512, Fax: 03334/64519, Internet: www.eberswalde.de, E-Mail: [email protected] Verantwortlich: Nancy Kersten Redaktion: Marcus Blanke und Alexander Leifels Auflage: 24.000, ISSN 1436-3143 Für die namentlich gekennzeichneten Artikel ist der jeweilige Autor, nicht der Herausgeber, verantwortlich. Erscheint bei Bedarf, in der Regel monatlich, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das Amtsblatt für die Stadt Eberswalde liegt ab dem Erscheinungstag im Rathaus, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde, aus. Es ist dort kostenlos erhältlich. Kostenlose Zustellung in alle erreichbaren Eberswalder Haushalte. Keine Haftung für unaufgefordert eingesandte Bilder und Manuskripte. Irrtümer und Terminveränderungen vorbehalten. Verleger, Anzeigenannahme, Layout: agreement Werbeagentur GmbH, Marcus Blanke, Grevesmühlener Straße 28, 13059 Berlin, Telefon: 030/97101212, Fax: 030/97101227, E-Mail: [email protected]. Es besteht die Möglichkeit, über die agreement Werbeagentur GmbH, das Amtsblatt zu beziehen. Das Jahresabonnement kostet 26 Euro inkl. Mwst., Einzelexemplare können gegen Einsendung von frankierten Rückumschlägen A4 (1,45 Euro Porto pro Ausgabe) bezogen werden. Für Anzeigeninhalte sind die Auftraggeber verantwortlich. Fotos: wenn nicht anders gekennzeichnet Stadtverwaltung Eberswalde, agreement Werbeagentur GmbH, shutterstock Vertrieb: Märkische Verlags- und Druckhaus GmbH & Co.KG, Tel.: 0335/5530426 Amtsblatt für die Stadt Eberswalde – Eberswalder Monatsblatt Impressum 18.06. Boldtstraße (vom Containerstellplatz bis Bushaltestelle) 11-12 Uhr 24.06. Pfeilstraße (Nord/West) (von Gerichtsstr. bis Lessingstr., rechte Seite) 9-10 Uhr 04.07. Parkplatz am Bahnhof (komplett) 6-12 Uhr 07.07. Zimmerstraße (beide Seiten) 7-12 Uhr 14.07. Ludwig-Sandberg-Str. (R.-Breitscheidt-Str. bis Friedrich-Engels-Str.) 9-12 Uhr 14.07. Friedrich-Engels-Straße (von L.-Sandberg-Str. bis R.-Breitscheidt-Str.) 9-12 Uhr 15.07. Bahnhofstraße (von Bachlowstraße bis Kastanienallee) 13-15 Uhr 21.07. Rudolf-Breitscheidt-Straße (von K. Liebknecht-Str. bis Grabowstr.) 9-10 Uhr 28.07. Rudolf-Breitscheidtstraße (von W. Rathenau-Str. bis Weinbergstr.) 9-10 Uhr Mobile Halteverbote bis Ende Juli 2015

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 II Nichtamtlicher Teil Im Eberswalder Familiengarten wurde am 6. Juni 2015 die 22. Brandenburgische Seniorenwoche eröffnet. Vor circa 400 aktiven Seniorinnen und Senioren aus dem ganzen Land zeichnete Günter Baaske, Landesminister für Bildung, Jugend und Sport, zehn Ehrenämtler aus. Eberswaldes Bürgermeister Friedhelm Boginski, Landrat Bodo Ihrke und Minister Günter Baaske legten gleichermaßen den Fokus ihrer Ansprachen auf die Themen gesundheitliche Versorgung, altersgerechtes Wohnen, sicheres Umfeld und ehrenamtliches Engagement. „Sie bringen sich aktiv ein, knüpfen Netzwerke und initiieren Projekte. Sie kämpfen für bezahlbares Wohnen im Alter, für Sicherheit und Geborgenheit, streiten mit uns Politikern und kümmern sich um andere. Dafür meinen herzlichen Dank“, so Minister Günter Baaske. Angesichts der älter werdenden Bevölkerung werden künftig auch mehr ältere Menschen ehrenamtliches Engagement im Land leisten, so Sieglinde Heppener, Vorsitzende des Landesseniorenrates. Wie Eberswalde sich auf seine älter werdenden Bürger und ihre sich wandelnden Bedürfnisse vorbereitet, schilderte Bürgermeister Friedhelm Boginski in seinem Grußwort. Knapp 13.000 Eberswalder sind über 65 Jahre alt, im gesamten Land Brandenburg sind es etwa 555.000. „Menschen, die älter werden, haben andere Bedürfnisse. Sie benötigen eine intensivere ärztliche Betreuung und schätzen zunehmend den Alltag der kurzen Wege in der Stadt. Entsprechend unserer Leitlinien für ein Barrierefreies Eberswalde wollen wir allen Bürgern eine uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen. Das schließt auch das Problem der Altersarmut mit ein. Denn wir wollen eine Stadt für alle sein“, so Friedhelm Boginski. Im Rahmen der offiziellen Eröffnung der Landesseniorenwoche wurden verschiedene Vertreter aus dem gesamten Land ausgezeichnet. Unter anderen erhielt Peter Kikow die „Ehrenurkunde für vorbildliches Engagement in der Seniorenarbeit im Land Brandenburg“. Peter Kikow ist Mitglied des Landesseniorenrates und des Kreisseniorenbeirates und war zuvor im Seniorenbeirat der Stadt Eberswalde aktiv, u. a. als dessen Vorsitzender. Unter dem Motto „Für ein liebenswertes Brandenburg – sicher und geborgen“ fanden bis zum 14. Juni 2015 Veranstaltungen im ganzen Land statt. In Eberswalde beteiligte sich die Stadtbibliothek mit einem Aktionstag. Sportlich ging es beim Seniorensportfest des Kreissportbundes Barnim im Eberswalder Westend-Stadion zu. Ihre Par tnerschaf t werden die Städte Delmenhorst und Eberswalde am 19. Juni 2015 im Rathaus an der Delme feiern. Zum Jubiläumsfestakt reisen Bürgermeister Friedhelm Bogins-ki sowie Mitglieder des Freundeskreises Delmenhorst nach Niedersachsen. Auf den Tag 25 Jahre zuvor haben beide Kommunen ihre Partnerschaft besiegelt. Seither pflegen Bürger, Vereine und Institutionen einen regen Austausch und viele Freundschaften. „Partnerschaften bestehen durch persönliche Kontakte und gemeinsame Aktivitäten. So halten wir es zwischen den Verwaltungsspitzen, was sich auch auf die Kooperation etwa zwischen Verbänden oder Sport- und Kulturvereinen sowie natürlich den Bürgerinnen und Bürgern positiv auswirkt. Zudem beflügeln unsere sehr aktiven Partnerschaftskreise um die Vorsitzenden Rolf Heitmann und Birgitt Hellenbach die Beziehungen. Nach der Feier zum 20. Jubiläum unserer Partnerschaft in Eberswalde freue ich mich nun auf den anstehenden Besuch in Delmenhorst“, so Friedhelm Boginski. Der Delmenhorster Oberbürgermeis-ter Axel Jahnz hat Eberswalde erstmals am 12. und 13. Mai 2015 besucht. Nach seiner Wahl vor einem Jahr sei es ihm ein besonderes Anliegen gewesen, direkt Kontakt nach Eberswalde aufzunehmen, wie er bekräftigte. Ihre persönlichen Treffen wollen die beiden Bürgermeister alljährlich fortsetzen. Im Januar 1993 wurden die zwei ehrenamtlich organisierten Partnerschaftskreise aus der Taufe gehoben. Treffen von Sportvereinen, die Teilnahme von Hobbyfotografen aus Delmenhorst an der Kreisfotoschau in Eberswalde, gemeinsame Chorkonzerte oder Delmenhors-ter Bäume an der hiesigen Goethetreppe sind nur einige der Verbindendungen. So wie vom 19. bis zum 21. Juni ein Bus mit Eberswaldern übers Wochenende nach Delmenhorst fährt, kommen jährlich Niedersachsen in den Barnim. Zur Tradition geworden ist in Eberswalde auch die alljährliche Kohl & Pinkel Party, importiert aus Delmenhorst. Dort gibt es auch eine Eberswalder Straße und einen Eber von Metallbildhauer Eckhard Herrmann. An die Unterzeichnung der Partnerschaft erinnern beide Städte alle fünf Jahre gemeinsam mit einem Festakt, der abwechselnd an der Delme oder am Finowkanal begangen wird. Deutschdeutsche Städtepartnerschaften wurden nach der Wiedervereinigung als Beitrag für das Zusammenwachsen geknüpft. unsere Stadt lebt von ihrer Vielfalt. Das fängt zuallererst bei ihren Bewohnern an. Dazu gehören die Jungen und die etwas Älteren, die Familien und die Sing-les, die hier Geborenen und die Zugezogenen, aber auch die Rückkehrer. Sie alle machen Eberswalde zu einer liebenswerten und offenen Stadt. Die Senioren und die Familien stehen derzeit im Mittelpunkt. Die Senioren stehen aber nicht nur im Fokus, weil sie zu der Gruppe gehören, die stetig wächst. Nein, im ganzen Land wurde die 22. Brandenburger Seniorenwoche begangen. Eberswalde kam dabei die Ehre zu, die offizielle Eröffnungsveranstaltung auszutragen. Mehr als 400 Senioren aus ganz Brandenburg kamen, um ehrenamtliches Engagement im Alter zu würdigen, um zu diskutieren, Probleme anzusprechen. Jedes Alter hat seine schönen Seiten. Trotzdem bringt diese Lebensphase auch besondere Umstände mit sich. Altersgerechtes Wohnen, bezahlbare Mieten oder eine intensivere Ärzteversorgung sind nur einige Themen, die Senioren am Herzen liegen, auch den Eberswaldern. Hier leben knapp 13.000 Menschen im Seniorenalter. In Versammlungen, beim Seniorenbeirat oder einfach auf der Straße höre ich von ihren Wünschen und auch Sorgen. Deshalb freue ich mich, dass die Landesseniorenwoche ganz deutlich die Bedürfnisse der älteren Generation in den Mittelpunkt gerückt hat. Die zweite Gruppe, die derzeit im Fokus steht, sind die Familien. Eberswalde möchte sich zu einer immer familienfreundlicheren Stadt entwickeln. Auf dem Weg dorthin werden die vielen Projekte und Angebote für Familien im Rahmen der

  1. 1. Eberswalder Familienwoche präsentiert. Vom 13. bis zum 18. Juli 2015 können sich alle Eberswalder Familien von den vielen Möglichkeiten ein Bild machen. Sie können Kontakte knüpfen, sich ausprobieren und sich einbringen. Beide Gruppen, die Senioren und die Familien, können nicht losgelöst voneinander betrachtet werden. Denn zum Glück ist jeder von uns Teil einer Familie. Ich freue mich, wenn wir uns zur Familienwoche sehen. Seien Sie dabei und begleiten Eberswalde auf den Weg zu einer immer familienfreundlicheren Stadt. Ihr Friedhelm Boginski Liebe Eberswalderinnen und Eberswalder, Aus dem Stadtleben 25 Jahre Städtepartnerschaft mit Delmenhorst Besiegelten ihr erstes persönliches Treffen mit einem Besuch im Zoo Eberswalde (v.l.): Bürgermeister Friedhelm Boginski und Delmenhorsts Oberbürgermeister Axel Jahnz mit Zoodirektor Bernd Hensch. Brandenburger Senioren treffen sich in Eberswalde Peter Kikow wurde von Landesminister Günter Baaske und der Vorsitzenden des Landesseniorenrates, Sieglinde Heppener, für sein Engagement geehrt.

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 II Nichtamtlicher Teil „Ich freue mich, dass die Verwaltungsspitze mit Frau Stibane eine so kompetente Verstärkung erhält“, so Eberswaldes Bürgermeis-ter Friedhelm Boginski. Petra Stibane wurde in der Eberswalder Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2015 auf Vorschlag des Bürgermeisters zur neuen Verwaltungsdezernentin berufen. Die 48-Jährige gebürtige Berlinerin wechselt von der Stadt Leipzig nach Eberswalde und freut sich auf ihre neuen Aufgaben. „Eberswalde ist eine tolle Stadt, davon konnte ich mich bereits mehrfach überzeugen. Ich bin mit offenen Armen empfangen worden und freue mich auf die Arbeit im Eberswalder Rathaus“, so die zukünftige Verwaltungsdezernentin. Petra Stibane ist gelernte Verwaltungsfachwirtin und Diplom-Agraringenieurin. Seit 1993 arbeitet sie in der Stadtverwaltung Leipzig und hat dort verschiedene Stationen durchlaufen. Aktuell ist sie die Leiterin der Abteilung Hoheitliche Jugendhilfen, in der etwa 60.000 Klienten pro Jahr beraten und betreut werden. Das Verwaltungsdezernat der Stadt Eberswalde wird gegenwärtig durch Rechtsamtsleiter Stefan Müller geleitet. Eberswalde will eine fahrradfreundliche Stadt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet die Stadt seit dem Jahr 2013 unter der Beteiligung von interessierten Bürgern an einem Radnutzungskonzept. Um eine fahrradfreundliche Kommune zu werden, will Eberswalde aber auch über den eigenen Tellerrand hinaus schauen und im Erfahrungsaustausch von anderen lernen. Deshalb gehört die Stadt zu den Gründungsmitgliedern, die am 19. Mai 2015 im Rahmen des

  1. 4. Nationalen Radverkehrskongresses in Potsdam die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Brandenburg (AGFK BB) gegründet haben. Am Gründungsakt nahmen unter anderem Brandenburgs Verkehrsstaatssekretärin Katrin Lange und Eberswalde Baudezernentin Anne Fellner teil. Aus Sicht des Minis- teriums für Infrastruktur und Landesplanung sollen in der Arbeitsgemeinschaft zukünftig folgende Fragen thematisiert werden: Wie lässt sich die Sicherheit im Radverkehr verbessern? Welche Herausforderungen bestehen bei Bau und Pflege von Radwegen? Wie kann der Radverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern vernetzt werden? „Wir freuen uns über die neue Form der kommunalen Zusammenarbeit. Die Kommunen und Landkreise stehen oft vor ähnlichen Herausforderungen, die sie gemeinsam besser meistern können als allein. Wir hoffen auf neue Ideen und gute Praxisbeispiele, wie Radverkehr noch attraktiver gemacht werden kann. So wie kaum ein anderer Verkehrsträger, trägt der Radverkehr zur Nachhaltigkeit bei. Gleichzeitig ist der Radtourismus zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor im Land geworden. Dies weiter zu fördern, ist eines unserer wichtigsten Anliegen“, so Katrin Lange. Zu den Gründungsmitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zählen neben der Stadt Eberswalde die Landkreise Dahme- Spreewald, Märkisch-Oderland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming und die Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder), Potsdam, Luckenwalde, Neuruppin, Oranienburg, Perleberg und Treuenbrietzen. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft ist der Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald, Stephan Loge. „Die Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft ist für uns ein weiterer Schritt, um Eberswalde zu einer fahrradfreundlichen Stadt zu machen. Wir haben ein sehr hohes Potenzial, um Eberswalde dorthin zu entwickeln. Bisher gibt es jedoch kein durchgängiges Netz. Aktuell stehen wir kurz vor der Fertigstellung des zukunftsweisenden Radnutzungskonzeptes. Wenn es dann an die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen geht, kann es für uns nur von Vorteil sein, sich mit anderen Kommunen auszutauschen, die vor ähnlichen Aufgaben stehen oder die bereits bestimmte Maßnahmen umgesetzt haben“, so Anne Fellner, die Baudezernentin der Stadt. In Eberswalde soll zukünftig die Radverkehrsinfrastruktur qualitativ und attraktiv verbessert werden, um den Radverkehr insgesamt weiter zu fördern. Aus dem Stadtleben Fahrradfreundliche Kommune Petra Stibane wird neue Verwaltungsdezernentin Als Autozulieferer und Präzisionsschmiede investiert das Metallverarbeitungsunternehmen Schmidt Maschinenbau am Standort Eberswalde in eine neue Produktionsstrecke. Bürgermeister Friedhelm Boginski konnte während eines Unternehmensbesuches am 19. Mai 2015 bereits den Prototyp der künftig in Eberswalde gefertigten Hightech-Zahnräder in Augenschein nehmen. Die Schmidt Maschinenbau GmbH hat sich im Jahr 2010 im Technologie und Gewerbepark Eberswalde angesiedelt. Neben dem Stammwerk in Württemberg gewinnt der Firmen-Standort Eberswalde stetig an Gewicht bei Schmidt Maschinenbau. Das Arbeitskräftepotenzial, die Anbindung an die Metropole Berlin sowie die günstige Infrastruktur Eberswaldes überzeugen Geschäftsführer Herbert Schmidt für weitere Investitionen in Nordost-Brandenburg. „Es ist eine wahre Freude, zu sehen, wie das Unternehmen Schmidt Maschinenbau innerhalb kürzester Zeit in Eberswalde bereits die dritte Produktionshalle in Betrieb nimmt. Seit 2010 ist das Werk gewissermaßen von Null auf Hundert gewachsen. Mit Zuversicht und Weitblick werden hier Maschinen im mehrstelligen Millionenwert aufgebaut. Das ist das richtige Zeichen für den Arbeitsmarkt in der Region“, so Bürgermeister Friedhelm Boginski. Derzeit arbeiten über 70 Mitarbeiter in drei Schichten bei Schmidt Maschinenbau. Bis Jahresende sollen es 100 werden. Pro Jahr beginnen im Werk Eberswalde zwei Zerspanungsmechaniker ihre Ausbildung. Programmierfähigkeiten sind da von Vorteil. Denn auf tausendstel Millimeter genau wird gefertigt, jedes Teil vor der Auslieferung geprüft. Spezialgeräte für die Produktion entwirft der Chef, ein gelernter Sondermaschinenbauer, schon mal selbst. Computergesteuert drehen, fräsen, bohren, härten, schleifen und waschen Roboter Komponenten für die Automobilindustrie. Exportiert wird weltweit. Täglich werden 12 bis 17 Tonnen Metall in Eberswalde verarbeitet, schätzt Geschäftsführer Herbert Schmidt. Alles auf Wachstum Petra Stibane wird neue Verwaltungsdezernentin. Die Stadt Eberswalde ist Gründungsmitglied der brandenburgischen Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen. Herbert Schmidt (links) und Friedhelm Boginski mit dem ersten in Eberswalde gefertigten Zahnrad.

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 II Nichtamtlicher Teil Gleich zu Beginn war eines der Highlights zu bestaunen. Punkt 15 Uhr trafen die 15 tuckernden Traktoren auf dem Sommerfelder Festplatz ein. Sommerfeldes Ortsbeirat und die Freiwillige Feuerwehr hatte zum Maifest geladen und die Traktorenparade bildete einen der vielen Höhepunkte. Nachdem alle alten und neuen Geräte an ihrem Platze standen, begrüßten die Kinder des Käferchores die zahlreichen Gäste. Sie sangen vom Frühling, von den Tieren des Waldes und sorgten für gute Stimmung und ordentlich Applaus. Ortsvorsteher Werner Jorde und Eberswaldes stellvertretender Bürgermeister Bellay Gatzlaff ergriffen zum Beginn des Festes das Wort und betonten die Wichtigkeit eines solchen Festes, wo die Einwohner in geselliger Runde zusammen kommen. Nach der offiziellen Eröffnung gab es für die Kinder Ponyreiten, Musik und Clown Nanü sorgte für viel Unterhaltung. Groß und Klein trafen sich aber bis zum frühen Abend immer wieder an der Technik. „Die Idee zur Traktorenparade hatten Mario Ziemke und ich. Der älteste ist aus dem Jahr 1960, der jüngste Traktor aus dem Jahr 1986“, so Werner Jorde. Im nächsten Jahr, wenn wieder zum Maifest geladen wird, sollen noch mehr Traktoren zu bestaunen sein. Etliche Bewohner wollen noch verborgene Schätze aus ihren Garagen holen und bis zum nächs-ten Jahr auf Vordermann bringen. Bis in die frühen Morgenstunden feierten die Sommerfelder. Nach diversen Showeinlagen auf der Bühne wie der Darbietung von der Oderberger Country-Family lud DJ Bodo zum Tanz ein. Aus dem Stadtleben 40. Sommersonnenwende in Tornow Einwohnerversammlungen 2015 in Sommerfelde, Tornow und Spechthausen Fest in Spechthausen Toller Tanz im Mai Die Einwohnerversammlungen beginnen in diesem Jahr in den Ortsteilen Sommerfelde, Spechthausen und Tornow. Bürgermeister Friedhelm Boginski und die Ortsvorsteher Werner Jorde (Sommerfelde), Matthias Stiebe (Spechthausen) und Michael Mussong (Tornow) laden hierzu herzlich ein. 6. Juli 2015, 18.30 Uhr Sommerfelde, Feuerwehr, An der Rüster 2 8. Juli 2015, 18.30 Uhr Spechthausen, Gaststätte (Saal), Spechthausen 39 13. Juli 2015, 18.30 Uhr Tornow, Feuerwehr, Hinterstraße 18 Während in Sommerfelde und Spechthausen in gewohnter Weise im Versammlungsraum Informationen, Anregungen und Hinweise ausgetauscht werden können, wird in Tornow die Einwohnerversammlung erstmals in Form einer Ortsteilbegehung (Treffpunkt vor der Feuerwehr) durchgeführt; bei schlechtem Wetter findet die Versammlung in den Räumlichkeiten der Feuerwehr statt. Die Einwohnerversammlungen in den Ortsteilen Eberswalde 1, Eberswalde 2, Finow und Brandenburgisches Viertel sind im Zeitraum von September bis Oktober vorgesehen. Die genauen Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Die größte Veranstaltung in Tornow – die alljährliche Sommersonnenwendfeier – findet in diesem Jahr zum 40. Mal statt. Am 20. Juni 2015 ab 20 Uhr feiert der Eberswalder Ortsteil die weit über Tornow hinaus bekannte Sommersonnenwendfeier. Die Anfänge des Festes, das traditionell am Samstag vor dem 21. Juni begangen wird, begannen im Frühjahr 1970. Eine Hand voll Männer kam auf die Idee, den Beginn des Sommers mit einer kleinen Feier im Freien am Sportplatz in Tornow zu begehen. Damals schlachtete man einen Hammel, den man sich zu Bier und Schnaps schmecken ließ. Aus der anfänglich kleinen Runde entwickelte sich schnell ein Dorffest, das sich weit über die Ortsgrenzen hinaus großer Beliebtheit erfreute. Jahr um Jahr ziehen die Organisatoren vom Dorfclub Tornow bis zu 900 Gäs-te an. Für den 23 Mitglieder zählenden Verein ein kleiner Kraftakt, der von Herzen bewältigt wird. „Es sind der längste Tag und die kürzeste Nacht im Jahr, um die es geht. Das feiern wir mit einem zünftigen Lagerfeuer, guter Musik und Wildschwein“, so Jürgen Müller, der Vorsitzende des Dorfclubs. In diesem Jahr können sich die Gäste auf die Oderdummys, Bullriding und jede Menge musikalische Unterhaltung freuen. Außerdem wird es Tanzaufführungen geben. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Tornow werden traditionell das Lagerfeuer entzünden, wofür der Holzstapel auf dem Festplatz am Sportplatz längst aufgebaut ist. Karten sind an der Abendkasse zum Preis von 3,50 Euro für Erwachsene und 1,50 Euro für Kinder bis 14 Jahre zu erwerben. Einlass ist ab 19 Uhr, Beginn um 20 Uhr. Anzeige Technikparade: 15 Traktoren waren die Hingucker auf dem Festplatz in Sommerfelde. Spechthausen lädt am 19. und am 20. Juni 2015 zum Ortsfest Spechthausen ein. Auf dem Sportplatz wird ab Freitagabend der 12. Waldhof-Cup zwischen 14 Mannschaften ausgetragen. Die Siegerehrung findet am Samstagnachmittag ab 15 Uhr statt. „Mit diesem Fest feiern wir gleichzeitig das 20-jährige Bestehen unseres SV Waldhof“, so Ortsvorsteher Matthias Stiebe. Das traditionelle Ortsfest wird vom Ortsbeirat und vom Spechthausener Sportverein, dem SV Waldhof, organisiert. „Mit dem Fest wollen wir das Vereinsgelände als festen Anlaufpunkt für Kultur, Sport und Gemeinwesen etablieren“, so der Ortsvorsteher. Die Besucher des Festes können sich neben jeder Menge Fußball am Samstag auf kulinarische Leckereien, Disko, Tanz und Feuershow freuen. Den ganzen Nachmittag gibt es tolle Überraschungen für die Kleinsten. Ponyreiten wird angeboten, Clown Frieda kommt zu Besuch und vieles mehr. Das Holz für das Feuer zur Sommersonnenwende am 20. Juni 2015 wurde bereits gestapelt.

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 II Nichtamtlicher Teil Die Neuauflage des Sommerferienkalenders für Eberswalde ist fertig. Auf 20 Seiten bietet das Heft Kindern und Jugendlichen der Stadt sechs Wochen lang, Tag für Tag, einen Überblick, was sie während der schulfreien Zeit unternehmen können. Der Ferienkalender für den Sommer 2015 ist auf der Homepage der Stadt zu finden und wird in allen Kitas und Veranstaltungsorten der Stadt verteilt. Vom 16. Juli bis zum 28. August 2015 haben die Kinder und Jugendlichen in Brandenburg und Berlin ihre großen Ferien. Damit den Eberswaldern in dieser Zeit nicht die Decke auf den Kopf fällt, soll ihnen der Kalender zeigen, was in ihrer Stadt so alles los ist. So können Kinder und Eltern sich schon vor der freien Zeit einen Überblick von der Vielfalt des Angebots verschaffen und ihre Freizeit planen. Der Kalender enthält vielfältigste Angebote – von einzelnen Aktivitäten, über Projekte, bis hin zu Ausflügen. „Der Ferienkalender 2014 stieß insgesamt auf eine sehr positive Resonanz. Deshalb stand sehr schnell fest, dass es auch in diesem Jahr einen solchen Kalender geben wird. Ich freue mich, dass sich so viele Vereine und Institutionen mit ihren Angeboten bei uns gemeldet haben und somit eine sehenswerte Angebotsvielfalt entstanden ist“, so Bildungsdezernent Bellay Gatzlaff. Am 20. Juni 2015 wird in Eberswalde bereits zum siebten Mal der Freiwilligentag begangen. Gelegenheiten, Gutes zu tun und andere zu unterstützen wird es gleich 26 Mal geben. Einer der zentralen Einsatzorte wird in diesem Jahr das Bürgerbildungszentrum Amadeu Antonio sein. An vier Projekten können hier Freiwillige anpacken oder andere Aktive und Initiativen kennenlernen. Katja Schmidt von der Freiwilligenagentur Eberswalde koordiniert und organisiert den Tag, berät aber auch das ganze Jahr über Freiwillige auf der Suche nach dem passenden Engagement. „Der Freiwilligentag rückt in Eberswalde traditionell das Ehrenamt in den Fokus. Hier können ehrenamtlich Tätige sich vernetzen und Neugierige Anschluss finden. Hier kann man Gutes für das Miteinander tun und entdecken, was alles in Eberswalde vom Ehrenamt getragen wird. Daher unterstützt die Stadt Eberswalde gern die Arbeit der Freiwilligenagentur“, so Bürgermeister Friedhelm Boginski Den Auftakt zum siebten Freiwilligentag wird es am 20. Juni 2015, um 9.30 Uhr im Gemeinschaftsgarten im Brandenburgischen Viertel geben. Dort lädt der Alnus-Verein alle Interessierten ein, gemeinsam ein Gewächshaus zu bauen. Bis zum frühen Abend können gute Taten bei den verschiedensten Trägern und Initiativen vollbracht werden. Abends um 18 Uhr sind dann alle Teilnehmer des Freiwilligentages zur Dankeschön-Party in das Paul-Wunderlich-Haus eingeladen. Wer Interesse hat, kann sich auch am 20. Juni 2015 noch direkt bei den einzelnen Projekten vor Ort melden. Wer den passenden Verein für sein Engagement sucht, kann Katja Schmidt auch telefonisch unter 03334/2594959 kontaktieren. Das gesamte Programm beziehungsweise alle 26 Mitmachgelegenheiten sind online unter wwww.freiwillig-ineberswalde.de zu finden. Eine ganze Woche lang wird das Thema Familie im Fokus der Eberswalder Öffentlichkeit stehen. Vom 13. bis zum 18. Juli 2015 laden das Lokale Bündnis für Familie Eberswalde und die Stadt zur

  1. 1. Eberswalder Familienwoche ein. „Eberswalde ist eine familienfreundliche Stadt. Um genau das noch stärker, ganz anschaulich und erfahrbar in den Blickpunkt zu rücken, wird es künftig einmal im Jahr diese Familienwoche geben“, so Barbara Bunge, die Referentin für Soziales der Stadt Eberswalde. In der Woche sollen die Eberswalder sehen, wie viele Akteure und wie viele Angebote es in der Stadt zum Thema Familie und Familienfreundlichkeit bereits gibt. Seit acht Jahren engagieren sich zahlreiche Vereine, Verbände und Institutionen im Lokalen Bündnis und erstellten u. a. den Familienwegweiser. „Bisher hat es aber noch keine Veranstaltung gegeben, auf der die Partner gemeinsam im Verbund in Erscheinung getreten sind“, so Barbara Bunge. Mit der Familienwoche soll sich genau das ändern. Die Bündnispartner aus den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur wollen sich durch ganz konkrete Projekte präsentieren. Die erste Eberswalder Familienwoche soll sich auf das gesamte Stadtgebiet erstrecken. „Wir sprechen mit der Familienwoche nicht nur „klassisch“ Mutter, Vater und Kinder an, sondern die ganze Familie mit Großeltern, Tanten oder Paten haben wir in den Blick genommen“, so Katrin Forster, die Jugendkoordinatorin der Stadt. Dementsprechend groß ist die Vorfreude auf die vielen Bilder, die innerhalb der Woche entstehen werden. Denn in ganz verschiedenen Einrichtungen der Stadt wird zur großen Mal- aktion „Ich male mit meiner Familie meine Familie“ aufgerufen, Maltische werden u.a. in allen Kitas, im Rathaus, im Museum oder auch im Bürgerbildungszentrum Amadeu Antonio aufgestellt. Die Projekte im Rahmen der Familienwoche werden in den Bereichen Gesundheit/Sport, Kunst/Kulturgenuss, Kreativität/Spaß/Geselligkeit und Information/Bildung/Austausch stattfinden. Die Woche startet am 13. Juli 2015 vormittags in der Grundschule Finow mit einem Familiensportfest. Nachmittags kann es in die Musikschule Barnim, zum Judo-Schnuppertraining und zum Pflanzen von Erdbeeren in den Gemeinschaftsgarten im Brandenburgischen Viertel gehen. Der Abend wird musikalisch mit der Jugendband „Wolke6“ in der Bibliothek ausklingen. Am Dienstag locken u.a. der Posaunenchor am Kirchenhang und ein großes Familienfest im Brandenburgische Viertel. Ab 17 Uhr wird die Frage „Wie familienfreundlich ist Eberswalde?“ mit Bürgermeister Friedhelm Bogins- ki und Vertretern aus Hochschule, Wirtschaft und Eltern im Bürgerbildungszentrum Amadeu Antonio diskutiert. Am Mittwoch lädt das Netzwerk Senioren zum 2. Eberswalder Seniorentag in den Familiengarten ein. Zu Familienspiele- und kreativnachmittagen laden Kitas ein und großes Theater wird es auf der Naturbühne am Potsdamer Platz geben. Außerdem laden die Kinder-Umwelt AG, eine U16-Party und vieles mehr zum Erleben ein. „In Familie schmeckt´s noch besser“ so das Motto der Kulturküche am Donnerstag. Wer statt essen lieber schwitzen möchte, ist beim Paddeln auf dem Finowkanal genau richtig. Am Freitag öffnen der Zoo und das Netzwerk Gesunde Kinder ihre Tore. Den Abschluss der Woche bildet am Samstag die beliebte Kulturreihe „Guten Morgen Eberswalde“ mit einer Überraschung. Das gesamte Programm ist online auf www. eberswalde.de und der Homepage des Lokalen Bündnisses zu finden. Aus dem Stadtleben Themenwoche: Familien im Fokus
  2. 7. Freiwilligentag in Eberswalde Sommerferienkalender

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 II Nichtamtlicher Teil Aus dem Stadtleben Eberswalde zeigte sich von der Sonnenseite Das achte Straßenkulturfest FinE zog viele Eberswalder, Gäste und Besucher von Nah und Fern ins Zentrum der Stadt. Bei zum Teil tropischen Temperaturen präsentierte sich die Stadt von ihrer Sonnenseite. An acht verschiedenen Standorten wurde Tanz, Musik, Clownerie, Zauberei und vieles mehr geboten. Auf dem Marktplatz gaben sich Künstler wie Ben Smalls oder Marie & Serjoschka einen wahren Schlagabtausch. Hier waren auch der philippinische Chor „The Minstrels of Hope“ sowie eine Tanzgruppe aus Eberswaldes polnischer Partnerstadt Gorzów zu erleben. Für die jüngsten Besucher waren die Goethestraße und die Michaelisstraße die ersten Anlaufstellen. Hier konnten sie kicken, Büchsen werfen, ihre Sinne testen, sich fantasievoll schminken lassen, Riesen-Seifenblasen gen Himmel schicken, Steine schleifen oder Schafe streicheln. Einen Moment der Ruhe bot die Stadtpromenade am Finowkanal. Am Ort des Wassers konnten Besucher nicht nur ins Kanu oder Paddelboot steigen oder mit den tierischen und menschlichen Helfern der DLRG Barnim in Kontakt treten, sondern auch flanieren, verweilen und das bunte Treiben von weitem bestaunen. Musikalisch ging es an den verschiedensten Orten zu. Am Museum in der Steinstraße waren die Wiener Musiker „Cobario“ zu erleben. Sie präsentierten besinnliche Lieder auf Streichinstrumenten. In der Goethestraße, Friedrich-Ebert-Straße waren lokale Bekannte wie die Musikschule Fröhlich oder Die Schwärzefüsse zu erleben. Den Innenhof des Paul-Wunderlich-Hauses verwandelte die Berliner Combo „Yellow Bird“ in den Abendstunden in ein musikalisches Klangerlebnis. Kunst und Handwerk waren in der Friedrich-Ebert-Straße zu bestaunen und auch käuflich zu erwerben und lokale Akteure wie der Förderverein der Waggonkomödianten oder die Willkommensinitiative „Runder Tisch – Willkommen in Eberswalde“ stellten sich im Altstadtcarrée vor. Das achte Straßenkulturfest FinE endete in den frühen Morgenstunden mit der Eberswalder Tanznacht, die in diesem Jahr sowohl auf dem Marktplatz als auch an der Stadtpromenade mit vielseitiger Musik einlud. Musikalisch endete auch der Tag der offenen Tür auf dem Campus der Hochschule, die traditionell ihre zukünftigen Studenten am Tag des Stadtfestes einlädt. Dank aller Partner wie der Hochschule für nachhaltige Entwicklung, der Sparkasse Barnim oder Udo Muszynski ist das achte Straßenkulturfest wieder zu einem Fest der Vielfalt an den verschiedenen Orten im Stadtzentrum geworden. Genau diese Mischung soll es auch im nächsten Jahr geben, dann findet FinE am 4. Juni 2016 statt. Dazu bereits die herzliche Einladung!

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 II Nichtamtlicher Teil Die Freiwillige Feuerwehr Eberswalde ist die älteste Wehr des Kreises. Ihr 140. Jubiläum feierte sie am 30. Mai 2015 mit einem Tag der offenen Tür und mit einem Feuerwehrball. Großer Andrang herrschte tagsüber auf dem Gelände im Schneidemühlenweg. Hier sind die 49 Aktiven und die 37 Mitglieder aus der Kinder-und Jugendfeuerwehr seit vier Jahren beheimatet. Eine Hüpfburg ist aufgebaut, ein Grillstand lädt zum Verweilen ein und immer wieder gibt es für die Gäste viel zu sehen – Löschübungen zeigen den Besuchern, was die kleinen und großen freiwilligen Blaumänner beherrschen. Knapp 300 Interessierte schauen an diesem Tage vorbei und informieren sich über die Arbeit der Freiwilligen. „Wir sind sehr zufrieden mit dem Interesse zum Tag der offenen Tür“, sagt Ingo Richter, der seit zwei Jahren die Geschicke der Wehr als Ortswehrführer leitet. Im Jahr 1875 wird die Freiwillige Feuerwehr Eberswalde gegründet, ein Jahr später üben schon mehr als 30 Mitglieder das Ehrenamt in Eberswalde aus. Damals wurde noch mit der Handdruckspritze gelöscht, heute gehören zwei Löschgruppenfahrzeuge, ein Mannschaftstransporter, ein ABC-Erkundungsfahrzeug und ein Mehrzweckboot zur technischen Ausstattung der Wehr. Zu 140 Jahren Ehrenamt, Dienst am Menschen und Courage gratulierte Eberswaldes Bürgermeister dann offiziell am Abend zur Eröffnung des Feuerwehrballs. „Die Idee, einen Ball zu organisieren, finde ich wirklich schön“, so Friedhelm Boginski, der in seinem Grußwort auch an die Feste der Freiwilligen erinnerte. Immerhin fand zum 50. Bestehen ein dreitägiges Fest statt. „Heute findet ein Ball statt und zum 150. Jubiläum wäre ein Umzug ein entsprechendes Highlight.“ Bevor die Bühne für die zahlreichen Gäste zum Tanzen frei gegeben wurde, zeichneten Bürgermeister Friedhelm Boginski, Nikolaus Meier, der Leiter der Berufsfeuerwehr und Ortswehrführer Ingo Richter sieben Kameraden aus. Manuel Hensch, der stellvertretende Jugendwart, erhielt die Ehrennadel in Bronze des Kreisfeuerwehrverbandes. Thomas Bugdahn und Marcel Gumz wurden zum Hauptfeuerwehrmann ernannt. Sven Kühn und Bernd Schröter wurden zum Löschmeister befördert und Andreas Möller zum Brandmeister. Zwölf Schülerinnen gehören zur ersten Klasse der Landes-schule für Logopädie, die am 2. Juni 2015 in Eberswalde eröffnet wurde. Die Landesschule deckt damit einen weiteren Gesundheitsberuf im Angebotsspektrum der Akademie der Gesundheit ab. „Ich freue mich vor allem, dass es uns gelungen ist, die Ausbildung schulgeldfrei zu ermöglichen“, so Jens Reinwardt, der Geschäftsführer der Akademie der Gesundheit. Am neuen Standort, am Campus in der Schicklerstraße 14 bis 20, erlernen aktuell mehr als 150 Schüler einen Gesundheitsberuf. Seit 13 Jahren gibt es die Akademie für Gesundheit am Standort Eberswalde. Hier können junge Leute einen der vielen Gesundheitsberufe von der Altenpflege, über die Gesundheits- und Kranken-pflege, bis hin zur Ergotherapie erlernen. Die berufliche Ausbildung selbst blickt in Eberswalde schon auf eine sehr lange Tradition. Seit 1890 werden Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen in Eberswalde ausgebildet, anfangs im Auguste-Viktoria-Heim. Seit dem Jahr 2002 findet die Ausbildung unter dem Dach der Akademie der Gesundheit statt, die bis vor kurzem im EBU-Zent am Werner Forßmann Krankenhaus beheimatet war. Mit der Eröffnung der Landesschule wurden die alten Räumlichkeiten zu klein, weshalb die Einrichtung nun in der Eberswalder Schicklerstraße zu finden ist. Bürgermeister Friedhelm Boginski gehörte zu den ersten Gratulanten am Tag der Eröffnung. „Eberswalde war bis zur Wende eine Industriestadt, vor allem dominierte das produzierende Gewerbe. In den vergangenen Jahren ist die Gesundheitsbranche hier immer wichtiger geworden. Aktuell sind 17 Prozent in diesem Bereich tätig und die Tendenz steigt.“ Als Bürgermeister ist er vor allem darüber erfreut, dass sich Brandenburgs einzige Logopädie-schule in Eberswalde befindet. „Die Stadt möchte gern mit ihren 13 Kindertagesstätten Partner der neuen Landesschule sein“, so Friedhelm Boginski. Die Stadt betreut mehr als 1.400 Kitakinder. „Sprachförderung ist außerordentlich wichtig. Deshalb unterbreiten wir als Stadt das Angebot, dass die Schüler der Logopädieschule Praktika in den städtischen Einrichtungen durchführen können.“ Dieses Angebot wurde mit Freude von allen Verantwortlichen der Schule aufgenommen. Aus dem Stadtleben Landesschule für Logopädie in Eberswalde eröffnet Tag der offenen Tür und Ball zum 140. Jubiläum 35 Jahre Kita Gestiefelter Kater „Ich kenne eure Kita schon viele, viele Jahre und mir gefällt sie. Aber was gefällt euch denn am meisten“, fragt Bürgermeister Friedhelm Bogins-ki die vielen Kinder, die sich auf dem Spielplatz der Kita Gestiefelter Kater versammelt haben. Die Erzieher, Spiele, alles tönt es aus allen Ecken. Zum 35. Geburtstag der Kita im Brandenburgischen Viertel von Eberswalde fand am 3. Juni 2015 im Rahmen einer ganzen Festwoche die offizielle Geburtstagsfeier statt. Viele Gäste und Partner und natürlich jede Menge Eltern kamen, um zu gratulieren. Eröffnet wurde die Einrichtung am 13. Februar 1980. Damals trug die Kita die Bezeichnung „Kombi VII“. Zur Gründungszeit gingen 200 Kinder in der Einrichtung ein und aus, heute hat die Kita Platz für 120 Kinder von der

  1. 8. Lebenswoche bis zum Ende der Grundschulzeit. „Damals wie heute stehen die Türen offen für Eltern, Kinder und Pädagogen“, so Dörthe Schmidt, die Leiterin der Einrichtung. Sie nutzte den Festtag auch, um sich bei ihrem gesamten Team, vom Erzieher bis zur Küchenkraft, vom Hausmeister bis zur ehrenamtlichen Vorleserin persönlich zu bedanken. Die Kita Gestiefelter Kater ist eine von 13 städtischen Kitas. Sie wurde in den Jahren 2003 bis 2005 umfassend saniert, vom Keller bis zum Spielplatz. „Unsere Kindertagesstätten sind uns sehr wichtig. Deshalb investieren wir jedes Jahr in unsere Einrichtungen. Was ich aber an der Kita Gestiefelter Kater schätze, sind die vielen Kooperationen – ob mit der Grundschule Schwärzesee, dem Dreipunkt e.V. oder mit der Stiftung Lesezauber“, so Friedhelm Bogins- ki. Der Bürgermeister kam natürlich nicht ohne Geschenk zur Geburtstag. Mit dabei hatte er einen Scheck über 500 Euro. „Ich wünsche mir, dass ihr davon ganz viel Spielzeug kauft“, so der Bürgermeister. Dieses Versprechen konnte Leiterin Dörthe Schmidt mit einem heftigen Kopfnicken kaum deutlicher zum Ausdruck bringen. Für das Kita-Fest wurde eigens eine Foto-Ausstellung zum Alltag in der Kita vorbereitet. Außerdem konnten sich die Kinder an einer Riesenmurmelbahn, einem Glücksrad, einer Hüpfburg und jeder menge Familienspiele erfreuen. Mit Hilfe spezieller Technik werden die Schüler der Logopädie- schule in Eberswalde ausgebildet. In Übungen gaben die Freiwilligen den Besuchern Einblicke in die Arbeit eines freiwilligen Feuerwehrmannes. Zum Fest gehören auch Tanz und Lieder – mit Stimmung machten die Kinder und auch Gäste mit.

II Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 II Nichtamtlicher Teil Am Samstag, den 4. Juli 2015, gibt es Großes in Eberswalde zu feiern. Das Brandenburgische Konzertorchester Eberswalde begeht seinen 70. Geburtstag und möchte dies mit einem großen Festkonzert um 18 Uhr auf dem Eberswalder Marktplatz feiern. Gleich nach den Kriegswirren des Jahres 1945 setzten engagierte Musiker alles daran, ihrer Profession wieder neuen Sinn und den Menschen neuen Lebensmut zu geben. Bereits damals begleitete die Musiker die begeisterte Resonanz ihres Publikums. Und auch 70 Jahre danach begeistert das Ensemble in seinen verschiedenen Besetzungen in Eberswalde, im Land Brandenburg und darüber hinaus sein treues Publikum. Zum diesjährigen Festkonzert „70 Jahre Brandenburgisches Konzertorchester Eberswalde“ zeigt das Ensemble sein breitgefächertes Repertoire mit schwungvollen Melodien aus Oper, Operette und Musical, sowie modernen Popklängen aus der Neuzeit, also für jeden Geschmack etwas dabei. Alle Eberswalder sind herzlich ein-geladen dieses große Jubiläum mit uns am Samstag, den 4. Juli um 18 Uhr auf dem Marktplatz Eberswalde zu feiern. Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt. Aus dem Stadtleben

  1. 11. Tigerradtour unterstützt den Zoo Eberswalde Hospizwoche Termine Stadtführungen Festkonzert in Eberswalde Die diesjährige Listensammlung der Volkssolidarität Barnim im März und April ist erfolgreich zu Ende gegangen. Jedes Jahr im Frühjahr sammeln Ehrenamtliche für Projekte der Volkssolidarität, die ohne diese Gelder nicht zu finanzieren wären. Viele private Spender und Gewerbetreibende haben sich auch in diesem Jahr an der Aktion beteiligt und mit ihrer Spende die Arbeit der Volkssolidarität unterstützt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Arbeit der kreisweit 59 Ortsgruppen im Wohngebiet anerkannt wird! Den engagierten Sammlern gilt unser Dank für ihren selbstlosen, oft mutigen Einsatz. Allen Spendern sagen wir ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung! Durch ihre Spende ist es möglich, die vielfältigen Hilfs- und Beratungsangebote der Volkssolidarität auch weiterhin aufrecht zu halten. Verwendung der Gelder: In diesem Jahr werden die Spenden gezielt eingesetzt für den Kinderheimverbund der Volkssolidarität im Barnim – für Feriengestaltung und kindgerechte Außenanlagen, für die Neueinrichtung einer Wohngemeinschaft für chronisch psychisch kranke Menschen, für den Erhalt der Sozial- und Rentensprechstunden sowie aller Begegnungsstätten der Volkssolidarität im Landkreis Barnim, und für die soziale Fürsorge der Ortsgruppen in ihren Wohngebieten. Konkrete Beispiele: Beispielsweise sammelte die Ortsgruppe Nordend Eberswalde mit drei Sammlern fast 800 Euro für diesen guten Zweck. Bei den Gesprächen mit Bürgern stellten die Sammler auch Möglichkeiten des Ehrenamtes in der Volkssolidarität vor. So kann man sich u.a. in der Begegnungsstätte oder in den Ortsgruppen der Volkssolidarität sinnvoll ehrenamtlich einbringen. Volkssolidarität Barnim e.V. Kreisgeschäftsstelle Telefon 03334-63988-0 Für den Zoo Eberswalde wollen am 27. Juni 2015 ganze 290 Fans und Unterstützer durch den Barnim und die Uckermark radeln. Mit der elften Tigerradtour organisiert der Verein der Freunde und Förderer des Zoologischen Gartens Eberswalde auch in diesem Jahr den regionalen Höhepunkt im Radsport. Jeweils etwa 40.000 Euro sind in den vergangenen Jahren durch die Tigerradtour dem Zoo zu Gute gekommen. Zum Fest zur Tour sind alle Rad-, Tiger- und Tierfreunde ab 13 Uhr in den Zoo eingeladen. In diesem Jahr starten und schließen sowohl die Rundkurse über 100 als auch 200 Kilometer in Eberswalde am Zoo. Los geht es für die Langstrecke bereits um 7 Uhr, um 9.30 Uhr startet die kleinere Radfahrt. Während die 100-Kilometer- Strecke über Hohenfinow, Heckelberg, Bernau, Biesenthal und Zerpenschleuse den Barnim durchkreuzt, verläuft die doppelt so lange Tour auch um den Werbellinsee und durchs Oderbruch im Landkreis Märkisch-Oderland. Begehrt sind die für jede Tigerradtour eigens angefertigten Trikots mit den Logos von Zoo, Förderverein und Sponsoren. „Es lohnt sich nicht nur unseren Eberswalder Zoo hin und wieder zu besuchen, ein so attraktives Naherholungsziel zu unterstützen ist darüber hinaus eine gute Erfahrung. Zumal wir diese in Gemeinschaft und schöner Landschaft machen werden. Mit dem Trikot der Tigerradtour ist jeder Fahrer immerhin auch stolzer Botschafter unseres schönsten kleinen Zoos in Deutschland“, so Sozialdezernent Bellay Gatzlaff. Er wird das Team der Stadtverwaltung bei der Rundfahrt durch den Barnim anführen. Dank vorangegangener Tigerradtouren konnten mit den Spenden das Gibbonhaus mitsamt Wintergarten für die Affen, Besuchertoiletten, verschiedene Tierhäuser sowie der Haustierhof gebaut oder saniert werden. Das Fest im Zoo lädt neben den tierischen Attraktionen an diesem Tag auch Jung und Alt zu guter Unterhaltung und Live-Aufführungen. Musik am Urwaldhaus wird die Band „Music & Voice“ von 13 Uhr bis in die Abendstunden spielen. Dort treten ebenfalls um 14 Uhr Clown Zyxks und um 15.30 Uhr Artistik-Show Dibolo auf. An der Meerschweinchenanlage bietet der SV Motor sportliche Aktivitäten wie Blasrohrschießen, Schach, Armdrücken, Gewichtheben oder Westerntanzen an. Und die Pädagogen der Zooschule wollen mit den Kindern Tigerschirmmützen basteln. Wie an jedem Tag öffnet der Zoo von morgens um 9 Uhr bis zum Einbruch der Dämmerung. Die regelmäßigen Stadtführungen durch Eberswalde werden ab Juli 2015 jeweils am letzten Sonntag im Monat stattfinden. Um 14 Uhr beginnen dann die Führungen, wie gewohnt ab der Tourist-Information in der Steinstraße 3. Dort können Interessenten auch ihre Karten bestellen und bezahlen. Individuelle Stadtführungen können ebenso in der Tourist- Information gebucht werden. Am 27. Juni 2015 beginnt die Stadtführung letztmalig an einem Samstag um 10.30 Uhr. Dann führt Brigitte Schröder „Vom Stadtzentrum zu den Straßen und Treppen von Schiller und Goethe“. Tobias Otto bietet die erste Führung zum Thema „Nachhaltiger Stadtrundgang“ am Sonntag, dem 26. Juli 2015, ab 14 Uhr an. Die Tourist-Information am Museum Eberswalde befindet sich in der Steinstraße 3. Dienstag bis Freitag öffnet sie jeweils von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr, Samstag von 10 bis 13 Uhr und Sonntag von 13 bis 17 Uhr. Montags und an Feiertagen ist sie geschlossen. Bestellungen und Fragen erreichen die Tourist-Information unter 03334/64-520 oder per E-Mail unter tourist-info@ eberswalde.de. Die Volkssolidaritätsagt Danke!
  • Montag, 22. Juni 2015, 18 Uhr – „Das Leben ist nichts für Feiglinge“ – Tragikomödie mit Wotan Wilke Möhring, Kinofilm im Movie Magic (Eintritt: 5,- €),

Heegermühlerstraße 25, 16225 Eberswalde

  • Mittwoch, 24. Juni 2015, 18.30 Uhr – „Das Bleiben schmerzt mehr als das

Gehen“ – Buchlesung mit Autorin Petra Wolf, Georg-Herwegh-Straße 18, 16225 Eberswalde, (im Altgebäude des Feierabendheimes „Drachenkopf“)

  • Freitag, 26. Juni 2015, 10-16 Uhr – Tag der offenen Tür im Hospiz, Erich-

Mühsam-Straße 17, 16225 Eberswalde Anzeige

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 II Nichtamtlicher Teil Regio Nordost Entdecken Sie z. B. mit Ihrem Enkelkindganz Berlin und Brandenburg. Kostenlose Mitnahme eines Kindes unter 6 Jahren oder eines Hundes Von attraktiven Vergünstigungen bei den Kooperationspartnern profi tieren Rund um die Uhr alle öff entlichen Verkehrsmittel im VBB nutzen Weitere Informationen und den Abo-Bestellschein gibt es unter bahn.de/abo65 Die Bahn macht mobil. unendlich mobil sein – mit dem VBB-Abo 65plus. Für monatlich 49,90 Euro Im Rahmen unserer feierlichen Eröffnung der neuen Geschäftsstelle am 14. April konnten wir uns über zahlreiche Spenden der geladenen Gäste in Höhe von 370,00 Euro für unser Projekt „Senioren fit und gesund“ freuen. Unsere Senioren in den Sportgruppen können sich nun zusätzliche Sportgeräte für ihre vielseitigen Übungen aussuchen, ihre Mobilität durch das Training bestimmter Muskelgruppen verbessern getreu dem Motto „Wer sich regelmäßig bewegt, bleibt länger fit.“ Aber nicht nur Hanteln, Bälle und Fitnessbänder gehören künftig zu den Übungsgeräten, auch an die geistige Fitness wird gedacht. Ein extra großes Würfelbrett, Gesellschaftsspiele und ein Riesenmikado sorgen für Spiel, Spaß und geistige Betätigung. Durch das regelmäßige Training können die Senioren ihre Chancen erhöhen, möglichst lange ein unabhängiges Leben zu führen. Herzlichen Dank für Ihre Spende und Unterstützung unseres Projektes. Wir sagen danke! Anzeige Kreisverband Uckermark West/Oberbarnim e.V. 16225 Eberswalde Bereichsgeschäftsstelle Rathauspassage Eberswalde Breite Straße 40 Tel. 03334 382962 Anzeigen Anzeige

II Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 II Nichtamtlicher Teil Veränderungen in der Fraktion Die Linke In den Fraktionssitzungen im Mai stand personell bedingt die Aufgabe, die Kräfte der Fraktion neu auszurichten und Veränderungen in den Ausschussbesetzungen vorzunehmen. Nach dem Tod des Fraktionsmitgliedes Torsten Duckert hat die erste Nachrückerin Irene Kersten ihr Mandat angenommen und die Fraktion verstärkt. Zusätzlich ist nach erfolgreicher Genesung die Rückkehr von Sabine Büschel zu verzeichnen. Künftig wird die LINKE im Hauptausschuss von dem Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Sachse und von Volker Passoke, welcher gleichzeitig Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung ist, vertreten. Sabine Büschel widmet sich wieder der Arbeit des Ausschusses für Kultur, Soziales und Integration. Ihr zur Seite steht Dr. Ilona Pischel. Als Finanzfachfrau vertritt nun Irene Kersten gemeinsam mit Fred Sponner die Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen. Hier wird Fred Sponner, welcher selbst jahrelang Vorsitzender dieses Ausschusses war, für eine kurzfristige Einarbeitung sorgen. Die beiden Fraktionsmitglieder erhalten fachliche Unterstützung durch Martin Mischel und Ricardo Kremps, welche als Sachkundige Einwohner berufen wurden. In den Ausschuss für Energiewirtschaft wurden nun Volker Passoke und Jürgen Wolff entsandt. Unverändert bleiben die Ausschussbesetzungen in den Ausschüssen für Bildung, Jugend und Sport (Dr. Ilona Pischel und Cornelia-Caroline Rätz) sowie für Bau, Planung und Umwelt (Wolfgang Sachse und Jürgen Wolff). Beide Ausschüsse werden weiterhin durch Mitglieder unserer Fraktion geleitet. Im Rechnungsprüfungsausschuss arbeitet nun Fred Sponner; im Umlegungsausschuss Dr. Ilona Pischel. Jürgen Wolff, stellvertretender Fraktionsvorsitzender Stadtverordnetenversammlung Aus den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung DIE SPD - Fraktion Liebe Eberswalderinnen und Eberswalder, unsere Fraktion vergibt in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal den Dr. Ursula Hoppe Sozialpreis. Mit dem Dr. Ursula Hoppe Sozialpreis wird als sichtbares äußeres Zeichen des Dankes und der Anerkennung beispielhaftes Handeln im sozialen Bereich ausgezeichnet, das – oft unbemerkt von der Öffentlichkeit – im Dienste des Menschen und zum Wohle der Gemeinschaft in der Stadt Eberswalde erbracht wird. Momentan sichtet unsere Fraktion die Einsendungen und wird sich für eine oder einen Preisträger/in entscheiden. Die Preisvergabe wird dann nach der Sommerpause stattfinden. In den Gremien beschäftigen wir uns momentan u. a. mit Änderungen der Entgelt- & Benutzerordnung für das Sportzentrum Westend. In den Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt haben wir zusammen mit anderen Fraktionen eine Beschlussvorlage eingebracht, die sich der Einholung von Informationen durch den Bürgermeister als Vertreter des Gesellschafters des städtischen Unternehmens WHG widmet. In der Vorlage werden z. B. wichtige Inhalte und Parameter der Wärmelieferungsverträge mit dem Lieferanten und deren Auswirkungen auf die Betriebskosten der Mieter thematisiert. Hardy Lux, Fraktionsvorsitzender Fraktion DIE LINKE Fraktionsvorsitz.: Wolfgang Sachse Fraktionsbüro: Heegermühler Straße 15,

16225 Eberswalde Ansprechpartner: Wolfgang Sachse Sprechzeiten: Di 14-17 Uhr,

Fr 10-12 Uhr,

nach Vereinbarung Telefon: 03334/236987 Fax: 03334/22026 E-Mail: fraktion-eberswalde@

dielinke-barnim.de Internet: www.dielinke-barnim.de DIE SPD-Fraktion Fraktionsvorsitz.: Hardy Lux Fraktionsbüro: Karl-Marx-Platz 4,

16225 Eberswalde Ansprechpartner: Richard Bloch Sprechzeiten: Mo u. Di 13-17 Uhr,

Mi u. Do 9-12 Uhr

sowie nach telefon. Vereinbarung Telefon: 03334/22246 Fax: 03334/378116 E-Mail: [email protected] Internet: www.spd-eberswalde.de

www.spd-finow.de CDU-Fraktion Fraktionsvorsitz.: Uwe Grohs Fraktionsbüro: Steinstraße 14,

16225 Eberswalde Ansprechpartner: Manuela Herfurth Sprechzeiten: Mo 14-17 Uhr,

Di 8-10 Uhr,

Do 8-11 Uhr, nach Vereinbarung Telefon: 03334/818606 E-Mail: [email protected] Internet: www.cdu-eberswalde.de Bürgerfraktion Eberswalde Fraktionsvorsitz.: Götz Herrmann Fraktionsbüro: Eisenbahnstraße 51.

16225 Eberswalde Ansprechpartner: Conrad Morgenroth Sprechzeiten: Mo 15-18 Uhr,

Mi 9-12 Uhr,

Do 9-12 Uhr, nach Vereinbarung Telefon: 03334/835072 Fax: 03334/366152 Funk: 0172/7825933 E-Mail: info@buerger-fuer-

eberswalde.de

info@buergerfraktion-

barnim.de Internet: www.buergerfraktion-

barnim.de FDP-Fraktion Fraktionsvorsitz.: Götz Trieloff Fraktionsbüro: Paul-Radack Straße 1

16225 Eberswalde Ansprechpartner: Götz Trieloff Sprechzeiten: nach Vereinbarung Fax: 03334/29411 Funk: 0172/3961415 E-Mail: [email protected] Internet: www.fdp-eberswalde.de Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionsvorsitz.: Karen Oehler Fraktionsbüro: Friedrich-Ebert-Straße 2,

16225 Eberswalde Ansprechpartner: Thorsten Kleinteich Sprechzeiten: Mo-Do 9-15 Uhr Telefon: 03334/384074 Fax: 03334/384073 E-Mail: [email protected] Internet: www.gruene-barnim.de Fraktion Alternatives Wählerbündnis Eberswalde Fraktionsvorsitz.: Carsten Zinnvorläufige Fraktionsadresse:

Frankfurter Allee 57,

16227 Eberswalde Ansprechpartner: Carsten Zinn Sprechzeiten: nach Vereinbarung Telefon: 03334/354268 Funk: 0170/2029881 E-Mail: [email protected] Liebe Eberswalder Bürgerinnen und Bürger, die Stadt Eberswalde wurde am 19. Mai 2015 im Rahmen der 4. Nationalen Radverkehrskonferenz in Potsdam Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Kommunen Brandenburg (AGFK)“. Der Arbeitsgemeinschaft gehören 4 Landkreise und 9 Städte des Landes Brandenburg an. Die Mitglieder der AGFK haben sich das Ziel gesetzt, den Radverkehr in den Kommunen wesentlich zu verbessern. Die CDU-Stadtfraktion hat sich auch aus diesem Anlass in den Juni-Sitzungen erneut mit dem Thema „Radverkehr in der Stadt Eberswalde – Stärken und Schwächen“ beschäftigt. Die Diskussionen wurden insbe-sondere auch dadurch notwendig, da die Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich am 26.06.2015 ein neues Radnutzungskonzept für die Stadt Eberswalde beschließen wird. Besonders im Mittelpunkt der Diskussionen in unserer Fraktion war die Sicherung von Schulwegen und die Betrachtung der kritischen Bereiche des Knotenpunktes Friedensbrücke, der Heegermühler Straße in Westend und der Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen Grabowstraße und Eisenbahnstraße und an der Altenhofer Straße. Auch die Anbindung des Ortsteiles Specht-hausen und des Wohngebietes Südend/Landesbehördenzentrum muss zukünftig verbessert werden. Kritisch wurden aber auch die Gefahren für den Radfahrer, z. B. an der Eisenbahnbrücke in den Einmündungsbereich des Kupferhammerweges bzw. der Zufahrt zum Bahnhofsvorplatz diskutiert, da sich hier immer wieder Unfälle ereignen. Die Verkehrssicherheit der Radfahrer sollte für bestehende Anlagen überprüft werden. Uwe Grohs, Fraktionsvorsitzender CDU - Fraktion Fraktion DIE LINKE

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 II Nichtamtlicher Teil Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Umsetzung des Radnutzungskonzeptes finanziell sichern Bereits der 2008 beschlossene Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Eberswalde beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung des Rad-verkehrs. Defizite wurden benannt und Vorschläge zur Verbesserung der konkreten Situation formuliert. Mit dem Umsetzungsorientierten Radnutzungskonzept liegt den Stadt-verordneten nun ein Grundsatzdokument vor, das neben einer nochmals gründlichen Analyse detaillierte Aussagen zu Prioritäten und zu geschätzten Kosten vorlegt. In den nächsten 15 Jahren soll somit ein Wegenetz, das den unterschiedlichen Bedürfnissen der NutzerInnen nach schnellen und direkten bzw. touristisch attraktiven Radverbindungen gerecht wird, entwickelt werden. Um die im Konzept formulierten Entwicklungsabsichten zu erreichen, müssten jährlich Eigenmittel der Stadt in Höhe von 420.000 Euro bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, Maßnahmen beispielsweise mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen abzustimmen. Aus unserer Sicht ist es notwendig, nicht nur den Grundsatzbeschluss zum Radnutzungskonzept zu fassen, sondern rechtzeitig vor der Diskussion des Haushaltes die darin zu verankernden Maßnahmen und die zu erwartenden Kosten in den Fachausschüssen abzustimmen. Karen Oehler, Fraktionsvorsitzende Fraktion Alternatives Wählerbündnis Eberswalde Bürgerfraktion Eberswalde Liebe Eberswalderinnen und Eberswalder, wie Sie vielleicht der lokalen Presse entnommen haben, steht eine Erhöhung der Eintrittsgelder und Nutzungsgebühren im Sportzentrum Westend beziehungsweise im baff an. Erhöhungen sind nie schön, aber in unserem Bad leider dringend notwendig. Die vorgegebene Erhöhung der Mehrwertsteuer im Saunabereich muss an die Nutzer weitergereicht werden, denn der Betreiber, die Technischen Werke Eberswalde, haben bereits einen Zuschussbedarf von über einer Million Euro. Daher ist die Entscheidung, die Eintrittspreise im baff ebenfalls etwas anzupassen, sinnvoll. Die moderate Erhöhung sowie neue attraktive Gebühren zu auslastungsschwachen Zeiten, sind für uns eine gute Lösung. Wir alle wollen diese wichtige Einrichtung auf Dauer erhalten, das heißt, wir alle müssen dann dazu auch etwas beitragen. Die Stadt subventioniert das Bad bereits mit einer Million Euro jährlich, daher sollte der restliche Fehlbetrag künftig durch alle Nutzer ausgeglichen werden. Besonders freut uns, dass Barnimer Verein von der Erhöhung nicht berührt werden, das ist ein sehr gutes Zeichen an das Ehrenamt. Die nun möglich gewordene flexible Preisgestaltung der Geschäftsführung an Aktionstagen dürfte ebenfalls ein Vorteil sein, um unser Bad noch attraktiver zu machen. Wir hoffen, dass der Vorschlag im politischen Raum eine Mehrheit findet und das Sie alle unserem baff weiter treu bleiben. Götz Herrmann, Fraktionsvorsitzender FDP - Fraktion Liebe Eberswalderinnen und Eberswalder, in den letzten Monaten hat sich die Fraktion mehrfach mit der Entgeltordnung des Sportzentrums Westend einschließlich der Eintrittspreise des baff befasst. Es ist bekannt, dass das Sportzentrum Jahr für Jahr erhebliche Verluste macht. Daher ist es dringend notwendig, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um das jährliche Defizit wenigstens so gering wie möglich zu halten. Eine Möglichkeit, die flexible Entgeltgestaltung, wurde nach Auffassung der Fraktion in der Vergangenheit vernachlässigt. Die Stadtverordnetenversammlung muss derzeit im Ergebnis jeder Preisänderung (Anhebung, Senkung oder auch nur der Festlegung von Aktionseintrittspreisen) zustimmen. Nach Ansicht der Fraktion kam es auf Grund der damit verbundenen langwierigen politischen Entscheidungsprozesse in der Vergangenheit – wenn überhaupt – erst zu verspäteten Preisanpassungen und damit zu unnötigen Einnahmeverlusten. Die Befugnis zur Preisgestaltung sollte in erster Linie bei der Geschäftsführung liegen. Nur dadurch kann kurzfristig auf veränderte Rahmenbedingungen bzw. verändertes Nutzerverhalten reagiert werden. Die Fraktion hat daher zunächst einen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht, mit dem der Bürgermeister beauftragt werden soll, zu prüfen, ob die notwendige Zustimmung der Gesellschafterversammlung (und damit der Stadtverordnetenversammlung) zu Preisänderungen aufgehoben oder zumindest eingeschränkt werden kann. Nach Auffassung der Fraktion besteht eine ausreichende Einflussnahmemöglichkeit über den Aufsichtsrat der Technischen Werke Eberswalde (TWE). Schließlich sollten die Stadtverordneten auch darauf vertrauen, dass die von ihnen eingesetzte Geschäftsführung mit der Preisgestaltungsbefugnis verantwortungsbewusst umgeht. Götz Trieloff, Fraktionsvorsitzender Stadtverordnetenversammlung/Ortsvorsteher Hier treffen Sie Ihre Ortsvorsteher Ortsteil Sommerfelde – Werner Jorde Gemeindehaus Alte Schule Jeden 1. Montag, 16-17 Uhr, Telefon: 03334/212719 (außerhalb der Sprechzeiten unter Telefon: 03334/24697) Ortsteil Spechthausen – Matthias Stiebe Gemeindezentrum Spechthausen Jeden 1. Montag, 18-19 Uhr, Telefon: 0173/3836884 Ortsteil Tornow – Michael Mussong Dorfstraße 25 Jeden 1. Montag, 18-19 Uhr, Telefon: 0157/52098204 Liebe Eberswalderinen und Eberswalder, Ende Mai hat die längjährige Amtsleiterin der Kämmerei Renate Geissler das Eberswalder Rathaus verlassen. Seit 1. Juni ist sie Finanzdezernentin der Stadt Bernau. Unsere Fraktion sagt ihr Danke für die in 13 Jahren gemeinsam mit ihrem Team geleistete Arbeit. Ihr designierter Nachfolger blieb leider nur 8 Wochen im Amt und verabschiedete sich zeitgleich mit seiner Vorgängerin aus dem Rathaus. Angaben zu den Gründen gab es nicht. Da es nicht zum ersten Mal passierte, dass neues Führungspersonal in der Stadtverwaltung schon nach kurzer Zeit kündigte, haben wir eine Anfrage zur Personalpolitik im Eberswalder Rathaus gestellt. Die Antwort des Bürger-meisters wird in der Niederschrift zur Mai-Sitzung der StVV zu lesen sein. Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass bisher noch keine Termine für die Einwohnerversammlungen 2015 kommuniziert wurden. Entsprechende Nachfragen an den Bürgermeister seitens unserer Fraktion, zuletzt in der Mai-Sitzung des Hauptausschusses, blieben leider ohne konkrete Antwort. Aus Sicht unserer Fraktion sollten die Einwohnerversammlungen nicht in den Sommerferien stattfinden, da viele Bürger in der Urlaubssaison nicht daran teilnehmen könnten. Leider gab es auf unsere zahlreichen Vorschläge zur Vorbereitung und Durchführung der Einwohnerversammlungen seitens der Verwaltungsspitze keine Reaktion, außer nach mehrmaliger Nachfrage eine Eingangsbestätigung. Wir hoffen dennoch, dass unsere Vorschläge Berücksichtigung finden. Erfreut nehmen wir zur Kenntnis, dass Polizeihauptkommissar Torsten Kulig wieder als Leiter ins Revier Eberswalde zurückgekehrt ist. Das gibt Hoffnung, dass in Eberswalde die kommunale Kriminalitätsverhütung in Zusammenarbeit mit dem Bürger- und Ordnungsamt künftig wieder einen höheren Stellenwert genießt als im vergangenen dreiviertel Jahr. Carsten Zinn, Fraktionsvorsitzender Die aktuelle Tagesordnung und die Sitzungsorte entnehmen Sie bitte dem Schaukasten vor dem Rathaus oder unter www.eberswalde.de unter der Rubrik „Stadtpolitik“. Für die Stadtverordnetenversammlung und den Hauptausschuss werden sie außerdem im „Der Blitz“ veröffentlicht. Die Sitzungen sind öffentlich. Änderungen vorbehalten. Weitere Auskünfte erteilt der Sitzungsdienst, Telefon 64 511. Termine Stadtverordnetenversammlungen und Ausschüsse Juni 2015 • Stadtverordnetenversammlung: 25. Juni, 18.00 Uhr • Hauptausschuss: 18. Juni, 18.15 Uhr Im Juli und August 2015 finden keine planmäßigen Sitzungen statt.

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 II Nichtamtlicher Teil WHG ANZEIGE Club-Card 2015 WHG-Club-Card-Partner: 3 % EP: Teletraumland (ausgenommen Werbe-/Aktionsware und reduzierte Artikel) Fleischerei Taßler Schlüsseldienst Barnim TPS Umzüge Forst-Apotheke (nur für nicht verschreibungspflichtige Artikel) Reisebüro Fern & Meer 4 % TELTA Citynetz Eberswalde GmbH (nur bei Beauftragung Internetanschluss) 5 % Juwelier Elling Autohaus Schley GmbH (5 % auf Werkstattrechnungen, bis 20 % auf Neuwagenkauf) OPTIC ORTEL Hörsysteme (5 % auf Hörgeräteneuversorgungen, 15 % auf alle Brillenfassungen und Sonnenbrillen, ausgen. Sonder-/ Aktionsangebote) Berger Optik (auf Hörgeräteversorgung) Casa bonita (ausgenommen Basic`s) Autohaus Knaack (5 % auf Werkstattleistungen, 10 % auf Neuwagen) OBI GmbH & Co. Deutschland KG 6 % „Küchenidee“ Elberling und Teichmann (auf den Hauspreis) Raum-Art Horstmann 10 % INNOVA Bestkauf (außer mit * gekennzeichnete Waren sowie Reisen, PC und Telekomgeräte) finesse GmbH (außer Toner-/ Tintenpatronen und Papier) mita Die Fachleute - Kasten & Co. GmbH (außer Papier, techn. Geräte, PWZ und Sonderangebote) Berger Optik (ausgenommen Aktions- bzw. Angebotsware) Papiertiger Bürofachmarkt INJOY International Sports- & Wellnessclubs (bei Buchung eines neuen Abos – Neueinsteiger ein Gratismonat bei Abschluss eines neuen Mietvertrages) Fitness-Company (bei Buchung eines neuen Abos – Neueinsteiger + ein Gratismonat bei Abschluss eines Abos) 15 % OPTIC ORTEL Hörsysteme (auf alle Brillenfassungen und Sonnenbrillen, ausgenommen Sonder- und Aktionsangebote) Augenoptik Fischer (auf alle Brillenfassungen) 20 % Fit & Fun Sport- und Gesundheitspark Eberswalde (alle sportlichen Aktivitäten: Bowling, Tischtennis, Squash, Badminton und Kegeln, Montag bis Sonntag bis 16 Uhr) Gültig: 01.2015 – 12.2015 Beachten Sie bitte die Internet-Infos und die Aushänge in den WHG-Schaukästen. E B E R S W A L D E WHG-HAVARIE-NUMMER: Telefon 25 270 Mo-Fr ab 15 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr Ihr heißer Draht zur Wohnung bei der WHG Telefon 3020 [email protected] Unsere Wohnungsangebote E.-Steinfurth-Straße 10/11 16227 Eberswalde Wohnungsnummer: 1430.0017 Zahlen und Fakten Zimmer: Wohnfläche: 75,84 m² Lage:

  1. 2. Etage Baujahr: 1736 Heizungsart: Gas-Zentralheizung Vermietung ab: sofort Preise Netto-Kaltmiete: 450,00 € Betriebskostenvorauszahl.: 105,00 € Heizkostenvorauszahlung: 85,00 € Gesamtmiete: 640,00 € Mietkaution: 1.350,00 € Ausstattung Abstellraum außerhalb der Wohnung, Balkon, Dusche, Kabelanschluss, Küche mit Fenster, Spülmaschinenanschluss, Telefonanbieter frei wählbar, Trockenboden Ansprechpartner WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs-GmbH, Dorfstr. 9, 16227 Eberswalde Kathleen Weiß Tel.: 03334/302233, Fax:03334/302278 E-Mail: [email protected] Weinbergstraße 15a 16225 Eberswalde Wohnungsnummer: 1377.0003 Zahlen und Fakten Zimmer: Wohnfläche: 71,21 m² Lage:
  2. 2. Etage links Baujahr: 1900 Heizungsart: Gas-Zentralheizung Vermietung ab: sofort Preise Netto-Kaltmiete: 392,00 € Betriebskostenvorauszahl.: 89,00 € Heizkostenvorauszahlung: 78,00 € Gesamtmiete: 559,00 € Mietkaution: 1.176,00 € Ausstattung Dusche, Elektroherd, Kabelanschluss, Küche mit Fenster, Spülmaschinenanschluss, Telefonanbieter frei wählbar, Waschmaschinenanschluss Objektbeschreibung Das Wohn- und Geschäftshaus wurde 1999 komplett saniert. Es verfügt über 9 Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit. Das Wohnhaus ist ein Eckgebäude Weinbergstr./R.- Breitscheid-Str. in diesem besonders nachgefragten Wohnquartier von Eberswalde befinden sich Schulen, Kita's, Nahverkehrsmittel und Ärztehäuser in unmittelbarer Nähe. Ansprechpartner WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs- GmbH, Breite Str. 58, 16225 Eberswalde Mandy Gerner Tel.: 03334/302257, Fax:03334/302262 E-Mail: [email protected] Eberswalder Stadtlauf – Im Jahr vor dem Jubiläum Obwohl es in diesem Jahr erst das neunte Mal ist, dass der Eberswalder Stadtlauf unter diesem Namen und dem Motto „Raus aus dem Anzug, rein in die Laufsachen“ stattfindet, können die Eberswalder stolz auf eine lange Lauftradition sein. Am 6. September haben alle Sportenthusiasten aus und um Eberswalder, als auch von weiter her die Möglichkeit, sich läuferisch zu betätigen und diese Tradition mit ihrer Teilnahme fortzusetzen. An der Auswahl der Strecken hat sich im Vergleich zum vergangenen Jahr nichts geändert, denn das Konzept, vor allem auch mit dem Angebot des Staffellaufes hat sich bewährt. Somit stehen im neunten Jahr des Eberswalder Stadtlaufes folgende Wertungen zur Auswahl: Startzeit Lauf – Distanz Startgebühr 9.30 Uhr Staffellauf – 10,0 km 25,00 € brutto

3-5 Läufer 10.30 Uhr Kinderlauf – 2,0 km 2,50 €

2 Läufe getrennt nach Jungen/Mädchen 10.30 Uhr Handicaplauf – 2,0 km 2,50 € 11.10 Uhr Schulklassenlauf – 4,1 km 10,00 €/Team 11.10 Uhr Handicaplauf – 4,1 km 10,00 €/Team 11.15 Uhr Nordic Walking – 6,5 km 6,00 € 12.10 Uhr Einzellauf – 6,5 km 6,00 € 12.20 Uhr Teamlauf – 6,5 km 100,00 € brutto

3-5 Läufer Die gesamte Strecke vom Freizeitbad „baff“, über die Eisenbahnstraße und Friedrich-Ebert-Straße bis hin zur Maria-Magdalenen-Kirche wird wieder autofrei sein. Sie kann in aller Ruhe oder Schnelle, je nach Fasson, „belaufen“ und „bewalkt“ werden. Natürlich wird es auch in diesem Jahr um den Stadtlauf herum einige Highlights geben, die das Team um Rene Hoffman für alle Teilnehmer und Zuschauer organisiert. Vorsorglich soll an der Stelle aber darauf hingewiesen werden, dass die Ferien erst in der Woche vor dem Stadtlauf enden. Eine Anmeldung aller Kitas und auch Schulklassen für die Kinderwettbewerbe und Schulklassenläufe wird daher bis zum Ende des Monats Juni dringend empfohlen. Das Freizeitbad „baff“ am Sportzentrum Westend lädt wieder zum kos-tenlosen Schwimmen zwischen 9 und 15 Uhr ein. Und natürlich wäre der Eberswalder Stadtlauf nicht das, was er ist, wenn nicht wieder für ein soziales Projekt gespendet und gesammelt wird. 2015 werden drei Einrichtungen gefördert: die Johanniter Unfallhilfe – Eberswalde, die AWO Integrationskindertagesstätte „Kinderland“ und die Kindertagesstätte der freien Montessorischule Barnim. Weitere Informationen zum Stadtlauf gibt es auf der Homepage www.eberswalder-stadtlauf.de.

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 II Nichtamtlicher Teil Zahlen und Fakten Zimmer: Wohnfläche: 61,12 m² Lage:

  1. 5. Etage rechts Baujahr: 1978 Heizungsart: Fernwärme Vermietung ab: sofort Preise Netto-Kaltmiete: 225,00 € Betriebskosten- vorauszahlung: 80,00 € Heizkosten- vorauszahlung: 60,00 € Gesamtmiete: 365,00 € Mietkaution: 675,00 € Ausstattung
  • gefliestes Tageslichtbad

mit Badewanne

  • helle geräumige Zimmer
  • Küche mit Fenster
  • moderne Zimmertüren
  • großer Balkon

Objektbeschreibung

  • komplett saniert
  • moderne, schall- und

wärmeisolierte Fenster

  • Wärmedämmung
  • einbruchshemmende

Wohnungstür

  • Fernwärme mit Warmwasser
  • ruhige Randlage

Ansprechpartner WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs-GmbH Dorfstraße 9, 16227 Eberswalde Sebastian Mertinkat Tel.: 03334/302177 Fax: 03334/302278 E-Mail: [email protected] Die Choriner Straße 9-17 befindet sich in einem ruhig gelegenen Umfeld und ist nur ca. 300 Meter vom Bürgerzentrum mit Kita entfernt. Bis zur O-Bus Haltestelle sind es ca. 50 Meter und die zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Schulen, Spielplätze und sonstige Freizeitmöglichkeiten sind im Umkreis von ca. 5 Gehminuten erreichbar. Das Objekt wurde komplett saniert, d. h. die Fassade wurde gedämmt und es wurden moderne Iso-Fenster eingebaut. Die Choriner Straße 17 ist zudem mit einem Aufzug ausgestattet und ermöglicht so ein bequemes Gelangen in die Wohnung. Die Wohnungen sind mit einbruchshemmenden Eingangstüren und einer Gegensprechanlage ausgestattet. Eine moderne Heizungsanlage ermöglicht ein energieeinsparendes Heizverhalten, das sich auch in den Kosten wiederspiegelt. Der Anschluss an das Breitbandkabelnetz der Telta Citynetz GmbH ist mit bis zu 120.000 Kbit/s gegeben. Die Wohnungen sind hell, freundlich und verfügen über einen schönen geräumigen Balkon, der Ihnen an lauen Sommerabenden eine entspannende Zeit bietet und einen noch schöneren Blick in Grüne. Die Küche ist mit einem Fenster ausgestattet und ein gefliestes Tageslichtbad lässt am Morgen den Blick in den Spiegel frisch und munter erstrahlen. Auf Wunsch können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, z. B. der Einbau neuer Innentüren, neuer PVC-Belag in Laminatoptik und vieles mehr... Vor dem Gebäude stehen Ihnen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. ANZEIGE WHGbetreuen vermietenbauen verwalten WHG WOHNUNGSBAU- UND HAUSVERWALTUNGS-GMBH AKTUELLwww.whg-ebw.de E B E R S W A L D E Frühlingsaktion – Fit sein zahlt sich aus Choriner Straße 9-17, 16227 Eberswalde Unsere weiteren Wohnungsangebote finden Sie unter www.whg-ebw.de Choriner Straße 9, 16227 Eberswalde, Wohnungsnummer: 0501.0050

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 06/2015 II Nichtamtlicher Teil Kundendienstbüro Manuela Knoll Versicherungsfachfrau Tel. 03334 235967 Fax 03334 526067 [email protected]/vm/Manuela.Knoll Eisenbahnstr. 32 16225 Eberswalde Vertrauensleute Werner Skiebe Tel. 03334 282661 Mobil 0172 3143049 [email protected] Freudenberger Str. 3 16225 Eberswalde Norbert Daß Tel. 03334 2994867 [email protected] Kleine Hufen 18, 16225 Eberswalde Wir haben für jede Situation das Richtige für Sie Kommen Sie zur HUK-COBURG. Ob für Ihr Auto, Ihre Gesundheit oder für mehr Rente: Hier stimmt der Preis. Sie erhalten ausgezeichnete Leistungen und einen kompletten Service für wenig Geld. Fragen Sie einfach! Wir beraten Sie gerne. ANZEIGEN Voraussichtlicher nächster Erscheinungstermin 14. Juli 2015 Anzeigen [email protected] Tel. 030 97101212 www.agreement-berlin.de Informationenund Anzeigen Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Eberswalde, Haus- und Grundstücksverwaltungs GmbH Frankfurter Allee 24, 16227 Eberswalde Unverbindliche Wohnungsangebote 3-Zimmer-Wohnung Straße Potsdamer Allee 28,

16227 Eberswalde Etage

  1. 1. OG/rechts Wohnfläche 59,30 m2 Kaltmiete 266,85 € (zzgl. EBK 10,23 € = 277,08 €) zzgl. Betriebskosten 148,25 € Kaution 800,55 € bezugsfertig 01.07.2015 Wärmeversorgung Fernwärme Energieausweis Verbrauchskennwert 66 kWh/(m²•a) Baujahr 1983 Ausstattung gemalert, EBK, Balkon, Aufzug 3-Zimmer-Wohnung Straße Frankfurter Allee 45,

16227 Eberswalde Etage

  1. 6. OG/rechts Wohnfläche 81,19 m2 Kaltmiete 365,36 € (zzgl. EBK 15,00 € = 380,36 €) zzgl. Betriebskosten 202,98 € Kaution 1.096,07 € bezugsfertig 01.07.2015 Wärmeversorgung Fernwärme Energieausweis Verbrauchskennwert 71 kWh/(m²•a) Baujahr 1982 Ausstattung gemalert, EBK, Balkon, Aufzug Melden Sie sich doch einfach bei uns. Wir werden Sie ausführlich beraten. Unsere Ansprechpartner: Herr Schmidt Unsere Sprechzeiten:

Frau Schleinitz Di 9.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr,

Frau Krug Do 9.00-12.00 Uhr Kontakt: Telefon 03334/3760417 [email protected]

Aenderungssatzung der Eberswalde, Stadt

Jahrgang 18 • Nr. 1 Eberswalde, 11.01.2010 Internet: www.eberswalde.de E-Mail: [email protected] Eberswalde, den 18.12.2009 gez. Boginski Bürgermeister Gemäß § 78 (5) Gemeindeordnung für das Land Brandenburg i. V. m. Artikel 4, Abs. 3 Kommunalrechtsreformgesetz hat Jeder unbefristetes Einsichtsrecht in die Haushaltssatzung und ihre Anlagen. I Amtlicher Teil

  • Mietspiegel gemäß § 558c BGB für den nicht preisgebundenen

10-13

Wohnraum in der Stadt Eberswalde

  • Satzung der Jagdgenossenschaft Sommerfelde Tornow

13-14

mit Genehmigungsverfügung I.2 Sonstige amtliche Mitteilungen

  • Informationen über die Beschlüsse der Hauptausschusses

vom 19.11.2009

  • Informationen über die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung

14-16

vom 26.11.2009 II Nichtamtlicher Teil

Telefonverzeichnis der Stadt Eberswalde

Rathausnachrichten

Messingwerkpark für Jung und Alt

Einladung zum Neujahrsempfang

WHG aktuell 20/21

ZWA aktuell 22/23

Kreishandwerkerschaft Barnim

Aus den Fraktionen der Stvv/Ortsvorsteher 26/27 I Amtlicher Teil Seite I.1 Öffentliche Bekanntmachungen

  • Haushaltssatzung der Stadt Eberswalde für das Haushaltsjahr 2010
  • Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Eberswalde

1-5

(Straßenreinigungssatzung)

  • 1. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung –

Niederschlagswasser der Stadt Eberswalde

  • 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung
  • Beschluss und In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes Nr. 134/1 -

„Töpferstraße“ gem.

§ 10 Baugesetzbuch

  • Amtliche Bekanntmachung gemäß § 60 Abs. 3 und Abs. 6 des

Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 81 Absatz 1 der

Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung über die Berufung von

Ersatzpersonen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde

  • Bebauungsplan Nr. 308 „Pflegeheim der Zukunft“ - Beschluss über

die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens nach § 2 BauGB

  • Richtlinie für die kommunale Förderung von sozialen Maßnahmen

7-10

und Initiativen in der Stadt Eberswalde I.1 Öffentliche Bekanntmachungen Fortsetzung auf Seite 2 Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Haushaltssatzungder Stadt Eberswalde für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund der §§ 76 ff. der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 05.12.1993, in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Okt. 2001 (GVBl. für das Land Brandenburg Teil I S. 154) i. V. m. Artikel 4, Abs. 3 Kommunalrechtsreformgesetz vom 21. Dez. 2007 (GVBl. für das Land Brandenburg Teil I S. 285) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde in ihrer Sitzung am 17.12.2009 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 – Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 58.253.900 €

in der Ausgabe auf 58.253.900 €

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 21.088.300 €

in der Ausgabe auf 21.088.300 € festgesetzt.

§ 2 – Es werden festgesetzt:

  1. 1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen auf 9.622.600 €

  1. 2. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
  2. 8.000.000. € § 3 Die Steuersätze für die Realsteuer werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:
  3. 1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 300 v. H.

(Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 390 v. H.

  1. 2. Gewerbesteuer 390 v. H. § 4 (1) Zur Genehmigung von überplan- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Sollüberträgen an einzelnen Haushaltsstellen ergeht mit der Haushaltssatzung in Anwendung des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg folgende Regelung für geringfügige Beträge:

Genehmigung

  1. 1. Beträge bis zu einer Höhe von 50.000 € Kämmerer

Spenden bis zu einer Höhe von 2.500 € Kämmerer

  1. 2. Beträge bis zu einer Höhe von 100.000 € Hauptausschuss

Spenden bis zu einer Höhe von

  1. 5.000. € Hauptausschuss (2) Übersteigen die überplan- oder außerplanmäßigen Ausgaben sowie Sollüberträge an einer Haushaltsstelle die o. g. Beträge, bedürfen sie der Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung. § 5 Übersteigt die Summe der erheblichen Ausgaben der Gruppierungen 0-9 insgesamt die Summe von 2 % der Gesamtausgaben, ist in Anwendung des § 79 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg ein Nachtragshaushalt zu erstellen. § 6 Bei Bewilligungsbescheiden zur Vergabe von Fördermitteln an die Stadt gelten die o. g. §§ 4 und 5 nur für die Bereitstellung des Eigenanteils. Dieses gilt nicht für übrige Drittmittel. Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßenin der Stadt Eberswalde (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der zurzeit gültigen Fassung sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde in der Sitzung am 17.12.2009 folgende Satzung beschlossen: Inhalt Teil I - Allgemeines § 1 Begriffsbestimmungen Teil II - Straßenreinigung § 2 Gegenstand der Reinigungspflicht § 3 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Eigentümer § 4 Anschlussgebiet § 5 Anschluss- und Benutzungszwang im Anschlussgebiet § 6 Reinigung im Anschlussgebiet § 7 Reinigung außerhalb des Anschlussgebietes § 8 Reinigungspflichtige Flächen § 9 Sachlicher Umfang der Reinigungspflicht § 10 Umfang der besonderen Reinigung § 11 Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte § 12 Überleitungsregelungen § 13 Winterdienst § 14 Entleeren städtischer Abfallkörbe Teil III - Schlussbestimmungen § 15 Ordnungswidrigkeiten § 16 In-Kraft-Treten Anlagen: Straßenverzeichnis (Anlage 1) Treppenverzeichnis (Anlage 2) Teil I - Allgemeines § 1 Begriffsbestimmungen (1) Bestandteile einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 des BbgStrG und im Sinne dieser Satzung sind:

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 I Amtlicher Teil

  1. 1. die Fahrbahnen inkl. Wendeplätze, Verkehrsinseln, bepflanzte Mittelstreifen,
  2. 2. die Trennstreifen, Seitenstreifen, Randstreifen, Sicherheitsstreifen (auch wenn sie als Grünstreifen mit und ohne Bepflanzung angelegt sind). Wenn der Grünstreifen breiter als 15,00 m ist, ist er nicht Bestandteil der öffentlichen Straße im Sinne dieser Satzung.
  3. 3. Entwässerungsanlagen, insbesondere in Form von offenen Entwässerungsrinnen/-mulden,
  4. 4. Gehwege, auch wenn sie ohne unmittelbaren baulichen Zusammenhang im Wesentlichen mit der Fahrbahn gleich laufen (unselbstständige Gehwege),
  5. 5. öffentliche Parkplätze,
  6. 6. Parkbuchten, soweit sie mit der Fahrbahn im Zusammenhang stehen,
  7. 7. Bushaltebuchten inkl. Bushaltestellenbereich,
  8. 8. die Flächen verkehrsberuhigter Bereiche,
  9. 9. die Radwege, auch wenn sie ohne unmittelbaren baulichen Zusammenhang im Wesentlichen mit der Fahrbahn gleich laufen (unselbstständige Radwege) und Radfahrstreifen (Radfahrstreifen sind durch Längsmarkierung gekennzeichnete Fahrbahnflächen für Radfahrer),
  10. 10. Bepflanzungen, insbesondere von Sträuchern und Baumscheiben (Baumscheiben sind eingefasste Flächen, auf denen sich ein Baum befindet),
  11. 11. die Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben sowie öffentliche Plätze,
  12. 12. die öffentlichen Treppen. (2) Geschlossene Ortslage im Sinne dieser Satzung ist der Teil des Stadtgebietes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände unterbrechen den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende einseitig bebaubare Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind. (3) Angrenzen des Grundstücks an eine öffentliche Straße im Sinne dieser Satzung liegt vor, wenn es mit der öffentlichen Straße eine gemeinsame Grenze hat. Als angrenzend gilt auch ein Grundstück, das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen (max. 15,00 m), eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der Fahrbahn getrennt ist – unabhängig davon, ob es mit der Vorder-, Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt. Das gilt nicht, wenn ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist. (4) Anschlussgebiet ist das Gebiet innerhalb der geschlossenen Ortslagen, in dem die Stadt die Straßenreinigung als öffentlich-rechtliche Einrichtung mit Anschluss- und Benutzungszwang betreibt. (5) Erschlossen im Sinne dieser Satzung ist ein Grundstück, wenn rechtlich und tatsächlich eine Zugangsmöglichkeit zur Straße hat und eine innerhalb einer geschlossenen Ortslage übliche und sinnvolle wirtschaftliche Grundstücksnutzung ermöglicht wird. (6) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das im Grundbuch eingetragene Grundstück (Buchgrundstück). Bilden mehrere Grundstücke eine wirtschaftliche Einheit, so kann, unabhängig von der Eintragung im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, auch das einheitliche Grundstück, als zusammenhängender Grundbesitz, das demselben Eigentümer gehört, betrachtet werden. Liegt Wohnungseigentum oder Teileigentum vor, so ist das gesamte im Grundbuch erfasste Grundstück maßgebend. Teil II - Straßenreinigung § 2 Gegenstand der Reinigungspflicht (1) Die Reinigungspflicht umfasst die innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze. Das gilt auch für Bundesstraßen und Landesstraßen. (2) Alle Bestandteile der öffentlichen Straße, die in § 3 Abs. 1 nicht genannt sind, werden durch die Stadt gereinigt, ohne dass hierfür eine Straßenreinigungsgebühr erhoben wird. § 3 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Eigentümer (1) Entsprechend § 49 a Abs. 5 Nr. 2 des BbgStrG überträgt die Stadt nach Maßgabe des Straßenverzeichnisses gemäß Anlage 1 dieser Satzung in Verbindung mit § 6 dieser Satzung die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen auf die Eigentümer derjenigen bebauten oder unbebauten Grundstücke, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden. Die Reinigung erstreckt sich auf:
  13. 1. die Fahrbahn einschl. Wendeplätze, Verkehrsinseln und bepflanzte Mittelstreifen,
  14. 2. die Trennstreifen, Seitenstreifen, Randstreifen, Sicherheitsstreifen (auch wenn sie als Grünstreifen mit und ohne Bepflanzung angelegt sind). Wenn der Grünstreifen breiter als 15,00 m ist, ist er nicht Bestandteil der öffentlichen Straße im Sinne dieser Satzung.
  15. 3. Entwässerungsanlagen insbesondere in Form von offenen Entwässerungsrinnen/-mulden,
  16. 4. die Gehwege, auch wenn sie ohne unmittelbaren baulichen Zusammenhang im Wesentlichen mit der Fahrbahn gleich laufen (unselbstständige Gehwege), soweit in § 13 nichts anderes geregelt ist.
  17. 5. die Parkbuchten, soweit sie mit der Fahrbahn im Zusammenhang stehen,
  18. 6. die Flächen verkehrsberuhigter Bereiche,
  19. 7. die Radwege, auch wenn sie ohne unmittelbaren baulichen Zusammenhang im Wesentlichen mit der Fahrbahn gleich laufen (unselbstständige Radwege) und Radfahrstreifen
  20. 8. Bepflanzungen, insbesondere von Sträuchern und Baumscheiben (Baumscheiben sind eingefasste Flächen, auf denen sich ein Baum befindet),
  21. 9. öffentliche Treppen, soweit sie nicht im Treppenverzeichnis der Stadt aufgeführt sind. Das Treppenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung (Anlage 2),

Wird ein Grundstück durch mehrere öffentliche Straßen erschlossen, besteht für jede dieser Straßen die Reinigungspflicht. (2) Anstelle des Grundstückseigentümers tritt der Erbbauberechtigte oder der Nutzungsberechtigte, sofern für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts besteht. Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflicht des Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt - der so genannte Besitzer. In den vorgenannten Fällen wird den oben Genannten anstelle der Grundstückseigentümer die Straßenreinigungspflicht bzw. der Anschluss-und Benutzungszwang auferlegt. Mit dem Entstehen des Anschluss- und Benutzungszwanges entsteht die Gebührenpflicht gemäß der Satzung der Stadt Eberswalde für die Erhebung von Gebühren für die Reinigung von öffentlichen Straßen (Straßenreinigungsgebührensatzung). (3) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche, insbesondere mehrere Eigentümer desselben Grundstückes sind gesamtschuldnerisch verantwortlich. (4) Bei Leistungsunfähigkeit der Reinigungspflichtigen (bspw. körperliches Unvermögen) kann ein Dritter beauftragt werden. In diesem Fall ist nach § 11 zu verfahren. (5) Beabsichtigt ein Reinigungspflichtiger, seinen Reinigungspflichten mittels Einsatz maschineller Geräte nachzukommen, so ist ein schriftlicher Antrag auf Zustimmung unter Angabe der zum Einsatz gelangenden Technik an die Stadt zu stellen. Der § 11 Abs. 2. findet Anwendung.

§ 4 Anschlussgebiet

(1) Das Anschlussgebiet umfasst die im Straßenverzeichnis – siehe Anlage 1 – aufgeführten Straßen, welche den Zonen I, II und III (siehe auch § 6) zugeordnet sind. Die Grundstückseigentümer im Sinne dieser Satzung haben keinen Rechtsanspruch darauf, dass ihre Grundstücke im Anschlussgebiet verbleiben oder in das Anschlussgebiet aufgenommen werden. Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung. (2) Alle im Straßenverzeichnis nicht aufgeführten Straßen werden der Zone IV zugeordnet.

§ 5 Anschluss- und Benutzungszwang im Anschlussgebiet

(1) Für alle Grundstücke, die im Anschlussgebiet durch öffentliche Straßen erschlossen werden, besteht Anschluss- und Benutzungszwang. (2) Mit dem Anschluss- und Benutzungszwang erfolgt die Reinigung durch die Stadt gemäß § 6 und es entsteht die Gebührenpflicht der Eigentümer nach Maßgabe der Straßenreinigungsgebührensatzung. (3) Wird ein Grundstück durch mehrere öffentliche Straßen, die im Straßenverzeichnis in den Zonen I - III aufgeführt sind, erschlossen, besteht für jede dieser Straßen der Anschluss- und Benutzungszwang und die Gebührenpflicht. (4) Von der Verpflichtung zum Anschluss- und Benutzungszwang der Straßenreinigung kann auf Antrag befreit werden, wenn der Anschluss und die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar ist. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Stadt einzureichen. Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden.

§ 6 Reinigung im Anschlussgebiet

(1) Die Stadt reinigt als öffentlich-rechtliche Einrichtung im Anschlussgebiet einmal wöchentlich nachstehende Bestandteile der öffentlichen Straßen gem. § 1 Abs. 1: • Fahrbahnen einschl. Wendeplätze, Verkehrsinseln und bepflanzte Mittelstreifen • Radfahrstreifen in den im anliegenden Straßenverzeichnis gekennzeichneten Zonen wie folgt:

Zone I nur Winterdienst

Zone II nur Reinigung – ohne Winterdienst

Zone III Reinigung einschließlich Winterdienst Diese Reinigung ist gebührenpflichtig (siehe Straßenreinigungsgebührensatzung). • Bushaltebuchten inkl. Bushaltestellenbereich, • öffentliche Treppen laut Treppenverzeichnis (Anlage 2) Diese Reinigung ist nicht gebührenpflichtig. Nach Erfordernis werden von der Stadt gereinigt: • öffentliche Parkplätze • Verkehrsinseln und bepflanzte Mittelstreifen • Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben sowie öffentliche Plätze Diese Reinigung ist nicht gebührenpflichtig. (2) Alle durch die Stadt in den Reinigungszonen I, II und III nicht zu erbringenden Leistungen obliegen weiterhin der Reinigungspflicht der Eigentümer der erschlossenen Grundstücke entsprechend den Festlegungen in § 3. (3) Während der Zeitspanne des Winterdienstes und der Winterbereitschaft besteht in den Reinigungszonen II und III kein Anspruch auf regelmäßige (wöchentliche) Reinigung der Fahrbahnen entsprechend Abs. 1.

§ 7 Reinigung außerhalb des Anschlussgebietes

Alle Straßen einschl. deren Straßenbestandteile (§ 1 Abs. 1), die sich nicht im Anschlussgebiet befinden, werden der Reinigungszone IV zugeordnet und sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 vom Eigentümer der erschlossenen Grundstücke (Reinigungspflichtiger) komplett zu reinigen.

§ 8 Reinigungspflichtige Flächen

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die an das erschlossene Grundstück angrenzende öffentliche Straße bis zur Fahrbahnmitte, d.h. neben dem Gehweg bzw. der Fläche des verkehrsberuhigten Bereiches auch die - Trennstreifen, Seitenstreifen, Randstreifen, Sicherheitsstreifen, befestigt oder unbefestigt, die auch in Form von Grünstreifen mit oder ohne Rasen bzw. Bepflanzung, Baumscheiben gestaltet sein können (maximale Breite 15,00 m) sowie - Parkbuchten - die Radwege - Entwässerungsanlagen in Form von Entwässerungsrinnen/mulden. (2) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt sich die Reinigungspflicht des Reinigungspflichtigen des erschlossenen Grundstücks auch über die Fahrbahnmittellinie hinaus über die gesamte Straßenbreite.

§ 9 Sachlicher Umfang der Reinigungspflicht

(1) Die Reinigungspflicht der Eigentümer umfasst insbesondere:

  1. 1. Das Säubern der öffentlichen Straße mit all ihren Bestandteilen gemäß des § 3 Abs. 1 von Schmutz, Glas, Laub und sonstigen Verunreinigungen jeder Art, ansonsten mindestens einmal wöchentlich. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Regeneinläufe, Durchlässe und Rinneneinläufe, offene Entwässerungsrinnen/-mulden oder Gräben ist nicht zulässig. Das Säubern der Regenrinnen, die der Entwässerung der privaten Grundstücke dienen, ist vom Grundstückseigentümer vorzunehmen,
  2. 2. das Besprengen der Flächen mit Wasser vor dem Reinigen, um belästigende Staubentwicklungen zu vermeiden, soweit nicht besondere Umstände dem entgegenstehen (z. B. Wassernotstand),
  3. 3. den Winterdienst (§ 13 ),
  4. 4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen aller Versorgungsträger (Gas, Wasser, Abwasser, Regenwasser, Hydranten) auf der Straße von Unrat, Laub, Eis, Schnee oder anderen störenden Gegenständen,
  5. 5. die mechanische Unkrautbekämpfung auf den Gehwegen, Radwegen, Trennstreifen, Seitenstreifen, Randstreifen, Sicherheitsstreifen (befestigt oder unbefestigt), die auch in Form von Grünstreifen mit oder ohne Bepflanzung, insbesondere mit Baumscheiben, auftreten können, sowie in Rinnen befestigter Fahrbahnen. Die Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln ist nicht erlaubt,
  6. 6. das unverzügliche Entfernen von Kehricht und sonstigem Unrat nach der Beendigung der Reinigungsarbeiten. (2) Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen, bleibt unberührt. (3) Bei Gefahr im Verzuge, z. B. nicht durchgeführte Grundreinigung oder Beseitigung von Laub und anderen Gegenständen, ist die Stadt berechtigt, die Reinigung und Beseitigung selbst durchzuführen. Die Kosten werden per Kostenbescheid dem Reinigungspflichtigen auferlegt. (4) Anpflanzungen, Zäune, Stapel, Haufen oder andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen dürfen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Werden sie entgegen Satz 1 angelegt oder Fortsetzung von Seite 1

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 I Amtlicher Teilunterhalten, so sind sie auf schriftliches Verlangen der Stadt von dem Reinigungspflichtigen binnen angemessener Frist zu beseitigen. Nach Ablauf der Frist kann die Stadt die Anpflanzungen oder Einrichtungen auf Kosten des Verpflichteten beseitigen oder beseitigen lassen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Stadt ohne weiteres auf Kosten des Reinigungspflichtigen die Anpflanzungen oder Einrichtungen beseitigen oder beseitigen lassen.

§ 10 Umfang der besonderen Reinigung

Werden öffentliche Straßen (im Sinne des § 1 Abs. 1) bei der An- und Abfuhr von Brennmaterial, Baumaterial, Bodenvorkommen oder anderen Gegenständen oder bei der Abfuhr von Schutt durch Leckwerden oder Zerbrechen von Gefäßen oder auf andere Weise verunreinigt, insbesondere durch Hundekot, so müssen die Verunreinigungen von demjenigen, der diese verursacht hat und/ oder hierfür verantwortlich ist, sofort gereinigt und der zusammengekehrte Unrat beseitigt werden.

§ 11 Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte

(1) Auf schriftlichen Antrag des Reinigungspflichtigen an die Stadt kann der Übernahme der Reinigungspflicht durch einen Dritten (z. B. Mieter, Pächter, Reinigungsfirma) zugestimmt werden. Dieser Dritte muss sich der Stadt gegenüberschriftlich zur Übernahme der Reinigungspflicht anstelle des Reinigungspflichtigen verpflichten und eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen. Sollen für die Reinigung technische Geräte/Maschinen eingesetzt werden, so ist diese Reinigungstechnik mit zu belegen (siehe auch § 3 Abs. 5). (2) Die Zustimmung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und jederzeitigem Widerrufsvorbehalt erteilt werden.

§ 12 Überleitungsregelungen

(1) Nach bisherigem Recht erteilte Zustimmungen der Stadt zur Übernahme der Reinigungspflicht durch einen Dritten gelten fort. Die Zustimmung kann nachträglich widerrufen werden, sofern Umstände nachträglich eingetreten sind, aufgrund derer die Stadt die Zustimmung nicht erteilt hätte und wenn ohne den Widerruf das öffentliche Interesse gefährdet wird. Ein Widerruf ist zudem zulässig, wenn der Widerruf erforderlich ist, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen, insbesondere wenn

  1. 1. der Reinigungspflicht durch den Dritten nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird oder
  2. 2. die Art und Weise der Reinigung zu Beschädigungen der öffentlichen Straße führt oder diese befürchten lässt. (2) Anträge der Reinigungspflichtigen auf Zustimmung zur Übernahme der Reinigungspflicht durch einen Dritten, welche vor dem Inkrafttreten dieser Satzung gestellt, jedoch noch nicht beschieden wurden, sind nach den Vorschriften dieser Satzung zu beurteilen und zu bescheiden. § 13 Winterdienst (1) Die Reinigungspflicht im Winter umfasst auch die Pflicht, die öffentlichen Straßen, einschließlich der Bundes- und Landesstraßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen vom Schnee zu räumen und bei Glätte mit Sand zu streuen. (2) Der Winterdienst auf den Fahrbahnen in den Reinigungszonen I und III des Anschlussgebietes (s. § 6) wird durch die Stadt durchgeführt, nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit und soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. (3) In den Zonen II und IV ist der Winterdienst auf den Fahrbahnen von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke durchzuführen. Dabei ist mindestens eine Fahrspurbreite von 3,00 m freizuhalten. Daneben obliegt den Eigentümern der Winterdienst auf den Gehwegen und Überwegen, welche Bestandteile der öffentlichen Straßen in den Zonen I, II, III und IV sind. (4) Die Gehwege und Überwege für Fußgänger sind bei extremen Verhältnissen in einer Breite von mindestens 1,00 bis 1,50 m vom Schnee zu räumen und bei Glätte mit Sand zu streuen. Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von jeweils 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Als Material zum Streuen ist vorwiegend Sand oder in Ausnahmefällen Granulat u. ä. zu verwenden. Salze oder sonstige auftauende Stoffe sind auf Gehwegen grundsätzlich nicht zulässig; ihre Verwendung ist nur erlaubt:

a) in besonderen klimatischen Ausnahmesituationen (z. B. Eisregen),

b) auf gefährlichen Gehwegstellen (z. B. auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Gefälle- oder Steigungsstrecken),

wenn ein verkehrssicherer Zustand mit abstumpfenden Mitteln nicht hergestellt werden kann.

Die Verwendung von auftauenden Stoffen ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Hierbei ist auf einen größtmöglichen Abstand zur Vegetation zu achten. Bäume und begrünte Flächen dürfen nicht mit auftauenden Stoffen bestreut werden. Schnee, der diese Stoffe enthält, darf unmittelbar vor bzw. auf ihnen nicht abgelagert werden. Die Verwendung von Asche und ähnlichen Stoffen ist ausnahmslos verboten. (6) In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. (7) Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Dabei ist in zumutbaren Abständen die Möglichkeit der Fahrbahnüberquerung für Fußgänger/ Radfahrer zu gewährleisten. Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten. (8) Eis und Schnee von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden. Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegeinrichtungen vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen. Das gilt auch für die bestreuten Flächen vor den Grundstücken und für die Fußgängerüberwege. (9) Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Verpflichtungen des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen aller Art unverzüglich zu beseitigen, befreit den nach § 3 dieser Satzung Verpflichteten nicht von seiner Reinigungspflicht. (10) Für Radwege und Radfahrstreifen gelten die gleichen Bestimmungen. (11) Bei Gefahr im Verzug, z. B. nicht durchgeführter Winterdienst, ist die Stadt berechtigt, den Winterdienst selbst durchzuführen. Die Kosten werden per Kostenbescheid dem Reinigungspflichtigen auferlegt.

§ 14 Entleeren städtischer Abfallkörbe

(1) Das Entleeren der städtischen Abfallkörbe obliegt der Stadt. (2) Städtische Abfallkörbe dürfen nur für Abfälle genutzt werden, die bei einzelnen Personen bei Verzehr von Lebens- und Genussmittel im Freien oder bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anfallen (z. B. Fahrscheine). (3) Soweit keine gesonderten Behältnisse für Hundekot aufgestellt sind, können städtische Abfallkörbe zur Entsorgung genutzt werden. Teil III – Schlussbestimmungen

§ 15 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

a) entgegen § 3 Abs. 1 bis 3 i. V. m. §§ 7, 8, 9, dieser Satzung seinen Reinigungspflichten nicht nachkommt,

b) bei Glätte und Schneefall seiner Pflicht gemäß § 13 dieser Satzung zum Beräumen und Abstumpfen zuwider handelt,

c) als Verursacher außergewöhnlicher Verunreinigung entgegen § 10 dieser Satzung diese nicht unverzüglich beseitigt oderd) entgegen § 14 dieser Satzung städtische Abfallkörbe zweckentfremdet und nicht ausschließlich für die in § 14 dieser Satzung angegebenen Abfälle nutzt. (2) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 a) - d) können mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro (in Worten: eintausend Euro), bei Fahrlässigkeit höchstens bis zu 500,00 Euro (in Worten: fünfhundert Euro) geahndet werden. Für das Bußgeldverfahren gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.

§ 16 In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt am 01.02.2010 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Satzung der Stadt Eberswalde über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Eberswalde vom 25.03.2003, veröffentlicht am 07.04.2003 im Amtsblatt für die Stadt Eberswalde „Eberswalder Monatsblatt“ – Jahrgang 11, Nr. 4, Seite 1f und die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Eberswalde vom 22.11.2004 veröffentlicht am 06.12.2004 im Amtsblatt für die Stadt Eberswalde „Eberswalder Monatsblatt“ – Jahrgang 12, Nr. 13, Seite 1f außer Kraft. (3) Sollten einzelne Regelungen dieser Straßenreinigungssatzung nichtig oder unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren. Eberswalde, den 18.12.2009 gez. Boginski Bürgermeister Anlagen: Anlage 1 Straßenverzeichnis Anlage 2 Treppenverzeichnis der Stadt Eberswalde Anlage 1 Straßenverzeichniszu § 6 und § 7 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Eberswalde (Kurztitel: Straßenreinigungssatzung):

ZONE I: Straßen, auf deren Fahrbahnen, Bushaltebuchten incl. Bushaltestellenbereichen und Radfahrstreifen, die Stadt gemäß § 6 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 den Winterdienst durchführt.

ZONE II: Straßen, deren Fahrbahnen, Bushaltebuchten incl. Bushaltestellenbereichen und Radfahrstreifen, von der Stadt gemäß § 6 Abs. 1 gereinigt werden. Die Stadt führt keinen Winterdienst durch.

ZONE III: Straßen, deren Fahrbahnen, Bushaltebuchten incl. Bushaltestellenbereichen und Radfahrstreifen, von der Stadt gemäß § 6 Abs. 1 gereinigt werden und auf denen die Stadt den Winterdienst durchführt.

ZONE IV: Straßen gemäß § 1 Abs. 1, auf denen die Reinigung und der Winterdienst durch die Eigentümer der an sie angrenzenden und durch sie bebaubaren Grundstücke gemäß § 7 durchzuführen ist. Die in der Spalte „Bemerkung“ genannten Hausnummern beziehen sich jeweils auf die den Hausnummern zugeordneten Grundstücke Fortsetzung auf Seite 4 lfd. Nr. Straßenname Zone Bemerkung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Ackerstraße IV Ahornstraße IV Akazienweg IV Albert-Einstein-Straße III von Carl-Linde-Straße bis Otto-Hahn-Straße,

Rest Zone IV Alexander-von-Humboldt-Straße III von Georg-Friedrich-Hegel-Straße über Ecke

Leibnizstraße zur Georg-Friedrich-Hegel-

Straße, Rest Zone IV Alfred-Dengler-Straße III Alfred-Möller-Straße IV Alfred-Nobel-Straße III Altenhofer Straße III Haus-Nr. 3 und 4 Zone IV Alte Straße IV Am Bahnhof Eisenspalterei III Am Containerbahnhof III Am Eichwerder I nur die Verbindung zwischen Eichwerder-

straße und Grenzweg, Rest Zone IV Am Finowkanal IV Am Graben IV Am Kanal IV Am Kesselberg IV Am Kienwerder IV Am Krankenhaus III Am Markt IV Am Paschenberg IV Am Pfingstberg IV Am Pfuhl IV Am Rohrpfuhl IV Am Schwimmbad IV Am Sonnenhang IV Am Stadion I nur von Rudolf-Breitscheid-Straße bis Sport-

platz, Rest Zone IV Am Stadtpark III Am Tempelberg IV Am Treidelsteig IV Am Waldrand IV Am alten Walzwerk III Am Wasserfall IV Am Wasserturm IV Am Wurzelberg III Am Zainhammer IV

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 I Amtlicher Teil Fortsetzung von Seite 3 Ammonstraße III An den Kummkehlen IV An der Barnimer Heide IV 40 An den Kusseln IV 41 An der Feldmark IV 42 An der Friedensbrücke I 43 An der Rüster IV 44 Anhöhe Eisengießerei IV 45 Angermünder Straße III 46 Angermünder Straße/SAWO IV 47 Anne-Frank-Straße III zwischen Poratzstraße und Parkplatz hinter

Haus-Nr. 7-16, Rest Zone IV 48 Asternweg IV 49 August-Bebel-Straße I 50 Ausbau I von Haus-Nr. 71 bis zum gelben Ortsdurch-

fahrtsstein 51 Bahnhofsring III 52 Bahnhofstraße III 53 Barnimer Straße III ausgenommen ist der Innenhofbereich 54 Beeskower Straße III 55 Beethovenstraße IV 56 Bergerstraße III Haus-Nr. 3 u. 3a Zone IV 57 Bergeshöh IV 58 Bergstraße IV 59 Bernauer Heerstraße III 60 Biesenthaler Straße III von Eberswalder Straße bis Höhe Friedhof,

Rest Zone IV 61 Birkenweg IV 62 Blumenweg IV 63 Blumenwerderstraße III zwischen Eisenbahnstraße und Kantstraße,

Rest Zone IV 64 Boldtstraße III 65 Bollwerksstraße III nur zwischen Breite Straße und Marienstraße,

Rest Zone IV 66 Brachlowstraße IV 67 Brandenburger Allee III 68 Brauers Berg IV 69 Brautstraße I 70 Breite Straße III einschl. Kreuzung Heinrich-Heine-Straße bis

einschl. Kreuzung Poratzstraße, 71 Breite Straße/Leibnizviertel IV Haus Nr. 104 - 108 72 Breite Straße I nach der Kreuzung (Angermünder Chaus-

see) Poratzstraße bis zum gelben Ortsdurch-

fahrtsstein 73 Breite Straße I nach Kreuzung Heinrich- (Tramper Chaus-

see) Heine-Str. bis zum gelben Ortsdurch-

fahrtsstein 74 Breite Straße/Am Bollwerk IV

Oder-Havel-Kanal 75 Britzer Straße III 76 Brückenstraße III 77 Brunnenstraße III 78 Brunoldstraße IV 79 Buchenweg IV 80 Carl-von-Linde-Straße III 81 Carl-von-Ossietzky-Straße I 82 Choriner Straße III 83 Coppistraße III 84 Clara-Zetkin-Weg IV 85 Cottbuser Straße III 86 Cöthener Straße IV 87 Dahlienweg IV 88 Danckelmannstraße III 89 Dannenberger Straße IV 90 Dannenberger Weg IV 91 Dr.-Gillwald-Höhe IV 92 Dr.-Zinn-Weg I 93 Dorfstraße III Haus-Nr. 11, 12, 13, 14, Zone IV 94 Drahthammer Schleuse IV 95 Drehnitzstraße III 96 Ebersberger Straße III nur von Freienwalder Straße bis Ebersberger

Str. 16, Rest Zone IV Eberswalder Straße III Eberswalder Straße/ IV

ehem. Arbeitsamt Ecksteinstraße IV 100 Eichendorffstraße IV 101 Eichwerderstraße III 102 Eisenbahnstraße III 103 Eisenhammerstraße III 104 Erich-Mühsam-Straße I von Breite Straße bis Goethestraße III 105 Erich-Steinfurth-Straße III von Altenhofer Straße bis zum Friedhof,

Rest Zone IV 106 Erich-Weinert-Straße IV 107 Erich-Schuppan-Straße I 108 Ernst-Abbè-Straße III 109 Eschenweg IV 110 Falkenberger Straße IV 111 Feldstraße II nur zwischen Britzer Straße und Heimatstraße,

Rest Zone IV 112 Feldweg IV 113 Fichtestraße IV 114 Finsterwalder Straße III 115 Flämingstraße III 116 Fliederallee I 117 Fliederweg IV 118 Fontanestraße IV 119 Forststraße III nur zwischen Grenzstraße und Spechthausener

Str., Rest Zone IV 120 Frankfurter Allee III 121 Franz-Brüning-Straße III von Eberswalder Straße bis Kreuzung

E.-Weinert-Str., Rest Zone IV 122 Franz-Müller-Straße IV 123 Freienwalder Straße III 124 Freienwalder Straße Teilstück IV vom Autohaus bis zum Zaun

Gemeindestraße 665 125 Freudenberger Straße IV 126 Friedhofstraße IV 127 Friedrich-Ebert-Straße III 128 Friedrich-Engels-Straße III außer zwischen Grabow-Straße und AWdDG-

AG (ehem. RAW) Zone IV 129 Fritz-Pehlmann-Straße IVlfd. Nr. Straßenname Zone Bemerkung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 130 Fritz-Reuter-Straße IV 131 Fritz-Weineck-Straße III auch entlang Platz der Jugend 132 Gartenstraße IV 133 Gartenweg IV 134 Georg-Friedrich-Hegel-Straße III 135 Georg-Herwegh-Straße III 136 Georgstraße III nur zwischen Breite Str. und G.-Fr.-Hegel-

Straße, Rest Zone IV 137 Gerichtsstraße I 138 Gersdorfer Straße IV 139 Gertraudenstraße IV 140 Geschwister-Scholl-Straße I 141 Goethestraße III 142 Grabowstraße III 143 Grenzstraße III 144 Grenzweg I von Am Eichwerder bis Zur Deponie,

Rest Zone IV 145 Große Hufen IV 146 Grüner Weg IV 147 Grünstraße IV 148 Gubener Straße III 149 Gustav-Hirsch-Platz IV 150 Gutenbergstraße IV 151 Hangweg IV 152 Hans-Marchwitza-Straße IV 153 Hardenbergstraße IV 154 Hausberg I zwischen Breite Straße und Geschw.-Scholl-

Str., Rest Zone IV 155 Havellandstraße III 156 Heckelberger Straße IV 157 Heckenweg IV 158 Heegermühler Schleuse IV 159 Heegermühler Straße III außer Haus-Nr. 16a u.16b, Zone IV 160 Heegermühler Straße/Kirche IV Verbindung zwischen Heegermühler Str.

Haus-Nr. 47-51 und Marienwerderstraße 161 Heidestraße III 162 Heideweg IV 163 Heimatstraße III nur zwischen Britzer Straße und Feldstraße,

Rest Zone IV 164 Heinrich-Heine-Straße III 165 Heinrich-Hertz-Straße III 166 Heinrich-Mann-Straße IV 167 Heinrich-Rau-Straße I von Neuer Platz bis zum Haus Nr. 89,

Rest Zone IV 168 Weg (2.) zw. G 1146 / IV Verbindung zwischen Brauers Berg u.

G 1123

Heinrich-Rau-Straße 169 Helene-Lange-Straße III 170 Hermann-Prochnow-Straße IV 171 Hindersinstraße IV 172 Hinterstraße IV 173 Hohenfinower Straße I 174 Höhenweg IV 175 Industriestraße IV 176 Jägerstraße IV 177 Jahnstraße IV 178 Jenny-Marx-Weg IV 179 John-Schehr-Straße IV 180 Jüdenstraße IV 181 Kanalstraße IV 182 Kantstraße III außer ab Ecke Blumenwerderstraße Richtung

Bergerstraße, Zone IV 183 Karl-Bach-Straße I von Saarstraße bis Am Pfingstberg,

Rest Zone IV 184 Karl-Hahne-Weg IV 185 Karl-Klay-Straße IV 186 Karl-Liebknecht-Straße III 187 Karl-Marx-Platz III außer Haus Nr. 1-11, Zone IV 188 Karl-Marx-Ring IV 189 Karl-Schindhelm-Weg IV 190 Karlswerker Weg IV 191 Kastanienallee III 192 Kastanienweg IV 193 Käthe-Kollwitz-Straße III 194 Käthe-Niederkirchner-Straße IV 195 Kiefernweg IV 196 Kirchstraße I 197 Kleine Drehnitzstraße III 198 Kleine Hufen IV 199 Kleines Berg IV 200 Kopernikusring III nur Außenring zwischen Eberswalder Straße

und Ringstraße, Rest Zone IV 201 Kreuzstraße I zwischen Mauerstraße und Marienstraße,

Zone III 202 Kruger Straße IV 203 Kupferhammer Schleuse IV 204 Kupferhammerweg III Haus Nr. 1-7 Zone IV 205 Kurt-Göhre-Straße III 206 Kurze Straße IV 207 Kyritzer Straße III 208 Lärchenweg IV 209 Lausitzer Straße III 210 Lehnitzseestraße III 211 Leibnizstraße III 212 Lessingstraße III 213 Lichterfelder Straße III 214 Lichterfelder Bruch IV 215 Ligusterweg IV 216 Lieper Straße IV 217 Lindenstraße II 218 Lübbenauer Straße III 219 Ludwig-Sandberg-Straße III 220 Luisenplatz III 221 Magdalenenstraße IV 222 Marie-Curie-Straße III 223 Marienstraße III 224 Marienwerderstraße I 225 Marktstraße III 226 Mauerstraße III zwischen Bollwerkstraße u. Kreuzstraße,

Rest Zone IV 227 Max-Haftka-Straße IV 228 Max-Lull-Straße I nur zwischen Saarstraße und Bergeshöh,

Rest Zone IV 229 Max-Planck-Straße IIIlfd. Nr. Straßenname Zone Bemerkung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 I Amtlicher Teillfd. Nr. Straßenname Zone Bemerkung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ lfd. Nr. Straßenname Zone Bemerkung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 230 Mertensstraße IV 231 Michaelisstraße III 232 Mozartstraße IV 233 Mückestraße IV 234 Mühlenstraße III 235 Nagelstraße III von Bollwerkstraße bis Kreuzstraße,

Rest Zone IV 236 Nauener Straße III 237 Naumannstraße I nur von Britzer Straße bis Wiesenstraße,

Rest Zone IV 238 Nelkenweg IV 239 Neue Steinstraße III 240 Neue Straße III 241 Neuer Platz I 242 Neuruppiner Straße III 243 Neuwerkstraße IV 244 Oderberger Straße I 245 Oderbruchstraße III 246 Ostender Höhen I 247 Oststraße IV 248 Otto-Hahn-Straße III 249 Otto-Nuschke-Straße III 250 Pappelallee IV 251 Paul-Bollfraß-Straße IV 252 Paul-Radack-Straße I 253 Paul-Trenn-Straße IV 254 Pfeilstraße III 255 Philipp-Semmelweiss-Straße IV 256 Poratzstraße III von Breite Straße bis Neue Straße,

Rest Zone IV 257 Poststraße III 258 Potsdamer Allee III 259 Prenzlauer Straße III ausgenommen ist der Innenhofbereich 260 Prignitzer Straße III 261 Puschkinstraße III 262 Puschkinstraße/Berufsschule IV 263 Querweg IV 264 Ragöser Schleuse IV 265 Rathenower Straße III 266 Ratzeburgstraße I 267 Raumerstraße III 268 Rheinsberger Straße III 269 Ringstraße III zwischen Kopernikusring und Schönholzer

Straße und vor den Blöcken Nr. 55 - 66 und

121 - 130, Rest Zone IV 270 Robert-Koch-Straße III 271 Rosa-Luxemburg-Straße III 272 Rosenberg IV 273 Roseneck IV 274 Rosengrund IV 275 Rudolf-Breitscheid-Straße III 276 Rudolf-Virchow-Straße III zwischen Georgstraße und Robert-Koch-

Straße, Rest Zone IV 277 Ruhlaer Straße IV 278 Saarstraße III von Freienwalder Straße bis O-Bus-Wende-

Schleife,

I von O-Bus-Wende-Schleife bis Ostender Höhen

IV von Freienwalder Straße bis Friedhof 279 Salomon-Goldschmidt-Straße I 280 Scheeringer Straße IV 281 Schellengrund IV 282 Schicklerstraße III von Weinbergstraße bis Puschkinstraße

I von Puschkinstraße bis Pfeilstraße 283 Schillerstraße I Haus Nr. 21-27 Zone IV 284 Schlehenweg IV 285 Schleusenstraße III von Breite Straße bis Am Sonnenhang,

Rest Zone IV 286 Schmidtstraße III 287 Schneidemühlenweg I von Bergerstraße bis zum Wasser- und Schiff-

fahrtsamt, Rest Zone IV 288 Schneiderstraße III zwischen Breite Straße und Goethestraße

IV zwischen Breite Straße und Richterplatz Straße,

Rest Zone IV 289 Schönholzer Straße III 290 Schöpfurter Straße III von Haus-Nr. 1 - 29, u. Haus-Nr. 31, Rest

Zone IV 291 Schorfheidestraße III 292 Schubertstraße IV 293 Schulstraße III von Karl-Marx-Ring bis Fritz-Weineck-Straße,

Rest Zone IV Sackgasse 294 Schwappachweg IV 295 Schwedter Straße III 296 Schweizer Straße IV 297 Senftenberger Straße III 298 Siedlerweg IV 299 Simonstraße IV 300 Sommerfelder Chaussee III 301 Sommerfelder Siedlung IV 302 Sommerfelder Straße I 303 Sonnenweg IV 304 Spechthausen III nur die Ortsdurchfahrt der L 200, Rest Zone IV 305 Spechthausener Straße III 306 Spreewaldstraße III 307 Stecherschleuser Weg IV 308 Steinfurter Straße III 309 Steinstraße I 310 Straße des Friedens II 311 Strausberger Straße III 312 Struwenberger Straße IV 313 Talweg IV 314 Templiner Straße III 315 Teuberstraße I 316 Thomas-Mann-Straße IV 317 Töpferstraße III nur von Kreuzstraße bis Neue Steinstraße,

Rest Zone IV 318 Tornower Dorfstraße III nur entlang der B 167,

IV von Haus-Nr. 27 bis 47d 319 Tornower Straße I von Gersdorfer Straße bis Freienwalder Straße

Zone IV 320 Triftstraße III 321 Tschaikowskistraße IV 322 Uckermarkstraße III 323 Waldesruh IV 324 Waldstraße III bis Haus Nr. 19, Rest Zone IV 325 Waldweg IV 326 Walter-Kohn-Straße III 327 Walter-Rathenau-Straße III 328 Walzwerkstraße III 329 Wassertorbrücke IV 330 Webers Ablage IV 331 Weg nach Spechthausen IV 332 Weg Rohrbrücke IV 333 Weinbergstraße III 334 Werbelliner Straße I 335 Werner-Seelenbinder-Straße III 336 Werner-von-Siemens-Straße III 337 Westendweg IV 338 Wiedemannstraße III 339 Wieseneck IV 340 Wiesenstraße IV 341 Wiesenweg IV 342 Wildparkstraße III 343 Wildparkstraße IV Umfahrung von Haus-Nr. 2-50 344 Wilhelm-Conrad-Röntgen-Straße III 345 Wilhelm-Matschke-Straße I 346 Wilhelmstraße III 347 Winkelstraße IV 348 Wittstocker Straße III 349 Wolfswinkler Straße III 350 Wolfswinkler Straße IV von Einmündung Straße des Friedens bis

Schützengilde 351 Zickenberg IV 352 Ziegelstraße IV 353 Zieglerallee IV 354 Weg (1.) zw. G 1146 / IV Verbindung zwischen Zieglerallee und Ahorn-

straße 355 Zimmerstraße III 356 Zu den Drehnitzwiesen IV 357 Zu den Tannen IV 358 Zum Anger IV 359 Zum Grenzfließ IV 360 Zum Oder-Havel-Kanal IV 361 Zum Samithsee IV 362 Zum Schwärzesee IIIöffentliche Wegelfd. Nr. Straßenname Zone Bemerkung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Kienwerder IV Breite Straße IV Holz-Kühn Haus-Nr. 126a-126b Fußweg am Stadion IV Klein Ahlbeck IV Weg G 322 / G 318 IV Wilhelm-Matschke-Straße/Triftstraße Westendpassage IV Feuerwehrzufahrt Kranbaupark IV Weite Umgebung IV zur Tierverwertung Lichterfelder Weg IV 10 Weg Rohrbrücke IV 11 Poratzstraße IV Wartburgheim 12 Promenade Nordend IV 13 Freienwalder Straße IV Weg zur Gartenanlage (Zahn) „Sommerfreude“ 14 Weg an der Freienwalder Straße IV hinter Gertraudenstraße 15 Weg F.-Weineck-Straße/ IV

Eberswalder Straße 16 Weg zum alten Heizwerk Finow IV 17 Lehmannshof IV 18 Weg Rofin IV 19 Weg G 1532 / G 1504 IV Kyritzer Straße/Potsdamer Allee 20 Promenade Brandenburgisches IV

Viertel 21 Weg an der G 1517 IV Spielplatz Nauener Str. 22 Weg G 1522 / G 1532 IV Havellandstraße/Kyritzer Straße 23 Weg an der Osterweiterung 1 IV 24 An der Altenhofer Straße IV Gemäß Finow, Flur 1, Flurstück 695 25 Weg zum Spielplatz Tornow IV 26 Weg westlich Britzer Straße/ IV

Kupferhammerweg 27 Weg zwischen Marienwerder- und IV

Heegermühler Straße Anlage 2 Treppenverzeichnis der Stadt Eberswalde Nr. Freitreppenanlagen in öffentlichen Straßen Treppenanzahl Britzer Straße

Treppe an der Brücke Finowkanal zur Naumannstraße Eisenbahnstraße, Bahnhofsbrücke beidseitig 2 Eisenbahnstraße, am Wohn- und Geschäftshaus Nr. 31-32 Georgstraße, zum Wohnhaus 1-3

Leibnizviertel

  1. 1. Treppe an der Uferböschung nördl. des Finowkanals

2.-3. Treppe am Oberstufenzentrum

Friedensbrücke, Breite Straße

1.-2. Treppe oberhalb der Brücke beidseitig Semmelbrücke, Bollwerkstraße

Treppe an der Brücke zur Stadtschleuse

Bollwerkstraße, Töpferstraße

Bauernmarkt, Eisenbahnstraße

Treppe an der Böschung zum Parkplatz

Schillertreppe

Goethetreppe

Zwischen Goethe- und Georg-Herwegh-Straße 1 Hardenbergstraße

Brunnenstraße

1.-4. Treppe an der Böschungsseite

Brandenburgisches Viertel

  1. 1. Treppe hinter O-Bushaltestelle Spechthausener Straße

2.-4. Treppe Frankfurter Allee 45-59, AWO-Block Erich-Steinfurth-Straße

Treidelweg zur Altenhofer Straße

Treppe Am Paschenberg/Breite Straße

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 I Amtlicher Teil Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Aufgrund des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der zurzeit gültigen Fassung, der §§ 64 und 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der zurzeit gültigen Fassung, der §§ 2, 4, 6 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der zurzeit gültigen Fassung, der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwAG) in der zurzeit gültigen Fassung, des § 7 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes im Land Brandenburg (BbgAbwAG) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde am 17.12.2009 folgende Satzung beschlossen: 1. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung – Niederschlagswasser der Stadt Eberswalde

Artikel 1

§ 6 der Entwässerungssatzung – Niederschlagswasser der Stadt Eberswalde vom 20.12.2004

wird wie folgt neu gefasst:

§ 6 – Haustechnische Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen

(1) Die haustechnischen Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen müssen nach den jeweils geltenden bau- und wasserrechtlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen des Deutschen Normenausschusses geplant, hergestellt, unterhalten und betrieben werden. (2) Gegen den Rückstau des Niederschlagswassers aus der Niederschlagswasserbeseitigungsanlage hat sich jeder Grundstückseigentümer selbst zu schützen. Die maßgebende Rückstauebene (DIN 1986) wird auf 0,40 m über Straßenoberkante festgesetzt.

Artikel 2 – Diese Satzung tritt am 01.02.2010 in Kraft.

Eberswalde, den 18.12.2009 gez. Boginski Bürgermeister Stadt Eberswalde Der Bürgermeister 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung Auf Grund des § 3, Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung von Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der Kommunalverfassung und zur Direktwahl der Landräte sowie zur Änderung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalreformgesetz - KommRRefG) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S.286) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Versorgungsverband Brandenburg, des Brandenburgischen Versorgungsrücklagengesetzes sowie zur Anpassung der Verweisungen an das Kommunalrechtsreforgesetz (Komm-RRefAnpG) vom 23. September 2008 (GVBl. I S. 202) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 17.12.2009 die nachfolgende „2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung“ beschlossen. Artikel I

§ 7 der Friedhofssatzung vom 24.02.2006 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 27.02.2009 wird wie folgt neu gefasst:

§ 7 - Gewerbetreibende

(1) Alle Gewerbetreibenden bedürfen für ihre Tätigkeit auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Stadt Eberswalde, die erteilt wird, wenn der/die Gewerbetreibende in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig ist. (2) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellen einer Jahresberechtigungskarte. Die zugelassenen Gewerbetreibenden haben bei der Antragstellung jeden Bediensteten zu benennen. Änderungen sind der Stadt unverzüglich zu benennen. (3) Die Gewerbetreibenden haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof verursachen. Die Gewerbetreibenden haben eine für die Ausführung ihrer Arbeiten ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen. (4) Unbeschadet § 6 Absatz 3 Nr. 9 dürfen gewerbliche Arbeiten auf Friedhöfen nur innerhalb der von der Stadt festgesetzten Zeiten durchgeführt werden. In den Fällen des § 5 Absatz 2 sind gewerbliche Arbeiten gänzlich untersagt. (5) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht behindern. Bei Beendigung oder Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu versetzen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf dem Friedhof keinerlei Abraum lagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofs gereinigt werden. (6) Gewerbetreibenden, die trotz schriftlicher Mahnung gegen die Absätze 2 bis 5 verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Absatz 1 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Stadt die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen. Bei schwerwiegendem Verstoß ist eine Mahnung entbehrlich. Artikel II In-Krafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Eberswalde, den 18.12.2009 gez. Boginski Bürgermeister Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Beschluss und In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes Nr. 134/1 – „Töpferstraße“ gem.

§ 10 Baugesetzbuch

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde hat in ihrer Sitzung am 17.12.2009 folgenden Beschluss gefasst: Der Bebauungsplan Nr. 134/1 – „Töpferstraße“ Stand: 24.09.2009 wird gem.

§ 10 Bau

GB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 134/1 – „Töpferstraße“ ortsüblich bekanntzumachen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der Übersichtsplan (unmaßstäblich) ist Bestandteil dieser Bekanntmachung. Der Bebauungsplan Nr. 134/1 – „Töpferstraße“ tritt ab dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 134/1 – „Töpferstraße“ einschließlich Begründung ab dem Tage der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Eberswalde, Baudezernat, Stadtentwicklungsamt, Breite Straße 39, 16225 Eberswalde, während der Dienststunden: montags, mittwochs, donnerstags von 08.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhrdienstags von 08.00-12-00 und 13.00-18.00 Uhrfreitags von 08.00-12.00 Uhreinsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eberswalde, den 18.12.2009 gez. Boginski Bürgermeister Übersichtsplan (unmaßstäblich) Geltungsbereich des BPL Nr. 134/1 „Töpferstraße“ Stadt Eberswalde Der Wahlleiter Amtliche Bekanntmachung gemäß § 60 Abs. 3 und Abs. 6 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 81 Absatz 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung über die Berufung von Ersatzpersonen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde Wahlvorschlagsträger: SPD-Fraktion Frau Birka Gaebel hat ihr Mandat am 30.11.2009 niedergelegt. Der Sitz geht auf Herrn Ringo Wrase über. Der gewählte Bewerber hat seine Berufung form- und fristgerecht angenommen. Eberswalde, den 09.12.2009 gez. Holzhauer Wahlleiter

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 I Amtlicher Teil Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Bebauungsplan Nr. 308 „Pflegeheim der Zukunft“ Beschluss über die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens nach § 2 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2009 folgenden Beschluss gefasst: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 308 „Pflegeheim der Zukunft“ wird gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 a BauGB beschlossen. Zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 308 „Pflegeheim der Zukunft“ gehören folgende Flurstücke: Gemarkung Eberswalde, Flur 6, Flurstücke 914, 916, 917, 920, 921, 922, 923, 924 und 1072. Der Übersichtsplan (unmaßstäblich) ist Bestandteil der Bekanntmachung. Der Bebauungsplan dient der Absicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Es soll ein Allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Das Zollamt wird im Bestand gesichert. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Eberswalde, den 18.12.2009 gez. Boginski Bürgermeister Übersichtsplan (unmaßstäblich) Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 308 „Pflegeheim der Zukunft“ Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Richtlinie für die kommunale Förderung von sozialen Maßnahmen und Initiativen in der Stadt Eberswalde

  1. 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Die Stadt Eberswalde gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen mit dem Ziel, die Gestaltung und Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit in der Stadt Eberswalde zu fördern und damit zur Verbesserung der Lebensqualität beizutragen. Finanziell unterstützt werden sollen Vereine, Verbände, Stiftungen Kirchengemeinden, Religionsgemeinschaften, und Initiativen, die mit ihren Projekten und Maßnahmen Beiträge leisten zur Förderung der Teilhabe insbesondere von benachteiligten Menschen und Gruppen, aber auch zur Förderung des Miteinanders der Generationen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche
  • Familienförderung, Eltern- und Familienbildung
  • Förderung der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung

und chronischen Krankheiten

  • Integration von Migrantinnen und Migranten
  • Gleichstellung von Mann und Frau
  • Seniorenarbeit

1.2. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Zuwendungen können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. Es ist ein in Art und Umfang angemessener Eigenanteil zu erbringen. Die Förderung durch die Stadt Eberswalde ist eine freiwillige Leistung. Das bedeutet, dass die Förderung während der Zeit vorläufiger Haushaltsführung nicht möglich ist. Dies ist insbesondere bei der zeitlichen Planung von Maßnahmen zu berücksichtigen. Es ist das von der Stadt Eberswalde vorgegebene Antragsformular zur kommunalen Förderung von sozialen Maßnahmen und Initiativen in der Stadt Eberswalde verwenden. (Muster - Anlage 1)

  1. 2. Gegenstand der Förderung
  2. 2.1. Allgemeines 2.1.1. Gefördert werden können einzelne abgegrenzte Vorhaben im Bereich sozialen Engagements sowie laufende Kosten, sofern es sich nicht um Pflichtaufgaben des Trägers der Sozialhilfe handelt. Dies können sein:
    • a) Projektförderungb) Veranstaltungenc) Miet- und Betriebskosten Dazu gehören auch spartenübergreifende Projekte und solche Vorhaben, die internationale Bezüge aufweisen. 2.1.2. Gefördert werden können jährlich wiederkehrende Vorhaben in den unter Nummer 2.1.1. genannten Bereichen. 2.1.3. Gefördert werden Vereine, Verbände, Stiftungen, Initiativen einschließlich Selbsthilfegruppen, Kirchengemeinden, Religionsgemeinschaften, die Maßnahmen, Treffpunkte sowie Beratung und Unterstützung für (insbesondere benachteiligte) Familien, Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen (Selbsthilfe), Seniorinnen und Senioren, Migrantinnen und Migranten anbieten, die ihren Hauptwohnsitz überwiegend in der Stadt Eberswalde haben, vorausgesetzt, es handelt sich um offene Angebote.
  3. 2.2. Gegenstand
  4. 2.2.1. Projektförderung Im Rahmen der Projektförderung werden Projekte freier Sozialarbeit gefördert, soweit es sich um inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Maßnahmen handelt, mit denen ein bestimmter Teilnehmerkreis erreicht werden soll. Gefördert werden können insbesondere: Seminare, Kurse, Workshops, Materialkosten (z. B. für Büromaterial sowie Kosten für Übersetzungen und Dolmetschen, auch Gebärdendolmetschen).
  5. 2.2.2. Veranstaltungen Veranstaltungen werden gefördert, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die insbesondere die unter Punkt 1.1. genannten Zielgruppen betreffen und nach Möglichkeit einen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit leisten. Es handelt sich um ein organisiertes Ereignis bzw. organisierte Ereignisse mit begrenztem Zeitumfang. Gefördert werden können inbesondere Materialkosten (z. B. Büromaterial, Werbematerialien), Fahr- bzw. Transportkosten, Ausstellungen, Lesungen, Seminare, Kurse, Workshops, Kosten für Veröffentlichungen und für die Herstellung von Veranstaltungsprogrammen, Übernachtungskosten, Eintrittspreise, Honorare, Mieten und Pachten, Kosten für Heizung, Wasser und Energie, Telefonkosten.
  6. 2.2.3. Anschaffung von Materialien, Geräten und Ausstattungsgegenständen Gefördert werden die Kosten für die Anschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen sowie die Kosten für Büromaterial und Medien, soweit diese zur Realisierung der unter Punkt
  7. 1.1. benannten Zielstellung bei der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller anfallen. Auch die räumliche Ausgestaltung und Renovierung ist förderbar. Die Maßnahme wird mit maximal 500,00 Euro je Zuwendungsempfänger/in, bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten, gefördert, soweit dem Punkt 2.3 Ziffer 2 nichts entgegensteht. Gefördert werden können insbesondere: Spiele, Bastelmaterial, Literatur, Computer, Video-, DVD- und Fernsehgeräte, Musikanlagen, Kameras, Beamer, Möbel, Telefon-, Material-, Transportkosten
  8. 2.2.4. Miet- und Betriebskosten Gefördert werden können Miet- und Betriebskosten für ständig unterhaltene Beratungsstellen, Büros und Treffpunkte. 2.3. Nicht gefördert werden insbesondere:
  9. 1. Maßnahmen, die gewerblichen und kommerziellen Zwecken dienen, Karnevals- bzw. Fa-

schingsveranstaltungen oder Festumzüge, Erstellung von Publikationen, Medien und Ton-

träger, soweit diese alleiniger Antragsgegenstand sind, Fertigung und Beschaffung von Klei-

dung und Ähnlichem für Gruppen und Ensembles.

  1. 2. Investive Maßnahmen (z. B. Einrichtungsgegenstände bzw. Sachgesamtheiten, die mehr als

487,00 Euro (brutto) kosten).

  1. 3. In der Regel Kosten für Speisen und Getränke sowie Repräsentationskosten (Blumen und

Geschenke)

  1. 4. Tätigkeit politischer Parteien
  2. 3. Zuwendungsempfänger/innen Zuwendungsempfänger/innen sind Vereine, Verbände, Stiftungen, Kirchengemeinden, Religionsgemeinschaften aber auch Initiativen, wie Selbsthilfegruppen. Antragsberechtigt sind der Verein, der Verband, die Stiftung, die Kirchengemeinde, die Religionsgemeinschaft, vertreten durch eine vertretungsberechtigte Person oder ein vertretungsberechtigtes Organ. Bei Initiativen, wie Selbsthilfegruppen, ist die Leiterin bzw. der Leiter antragsberechtigt, wobei sich die Stadt eine Prüfung der regelmäßigen, sachgemäßen Arbeit der Initiative vorbehält. Die vertretungsberechtigte Person bzw. das vertretungsberechtigte Organ zeichnen für die sachgerechte Verwendung der Mittel entsprechend dem Antrag sowie für den Nachweis der Verwendung verantwortlich.
  3. 4. Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Der Stadt Eberswalde ist nachzuweisen, dass für die beantragte Maßnahme die Gesamtfinanzierung gesichert ist. 4.2 An der Finanzierung von Maßnahmen können sich Dritte angemessen beteiligen. Diese Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht. 4.3 Das Eigeninteresse muss durch den Einsatz von Eigenmitteln, die im Förderantrag zu benennen sind, sichtbar gemacht werden (z. B.: Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen Dritter, Spenden, Eigenleistungen). 4.4 Gefördert werden ausschließlich nur Maßnahmen, die bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. 4.5 Eine Förderung erfolgt nur dann, wenn in den Vereinsräumlichkeiten keine kostenpflichtigen Geldspielgeräte aufgestellt sind. Dies gilt auch für Räumlichkeiten, die durch Gruppen und Initiativen genutzt werden. 4.6 Vereine, Verbände und Stiftungen haben dem Antrag folgende aktuelle Unterlagen beizufügen:
  • aktuelle Fassung der Vereinssatzung,
  • aktuelle Fassung der Verbandssatzung,
  • aktuelle Fassung der Stiftungssatzung,
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit,
  • Auszug aus dem jeweiligen Register sowie die Benennung eines/einer

• Zustellbevollmächtigten sowie • eines/einer Handlungsbevollmächtigten unter Angabe von Name, Vorname, Straße, Hausnum-

mer und Ort sowie • die Registernummer. 4.7. Bei Einzelmaßnahmen, wie Tages- und Urlaubsfahrten, ist darauf zu achten, dass aus dem Haushalt der Stadt Eberswalde nur Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt gefördert werden können. Deshalb ist für solche Unternehmungen eine Teilnahmeliste mit Namen, Anschrift und Unterschrift unerlässlich. Die Stadt ist auch berechtigt, ein Mitgliederverzeichnis eines Vereins/einer Initiative einzufordern, um sachgerecht über die Förderhöhe unterscheiden zu können. Fortsetzung auf Seite 8

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 I Amtlicher Teil Alle für die Beurteilung und Berechnung der Zuschüsse notwendigen Unterlagen (Begründung der Notwendigkeit der Förderung, Kostenangebote, detaillierte Kosten- und Finanzierungspläne, Teilnahmelisten, ggf. Mitgliederverzeichnis etc.) sind beizufügen.

  1. 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
  2. 5.1. Zuwendungsart: Projektförderung
  3. 5.2. Finanzierungsart Die Zuwendung wird grundsätzlich als Teilfinanzierung gewährt. Sie erfolgt je nach Lage im Einzelfall als Anteilsfinanzierung. Ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtkosten ist vom Antragsteller zu erbringen.
  4. 5.3. Form der Zuwendung Die Zuwendung wird als zweckgebundener Zuschuss gewährt.
  5. 5.4. Bemessungsgrundlage, Höhe der Zuwendung Zuwendungsfähig sind Kosten, die zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind.
  6. 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
  7. 6.1. Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. Sie ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
  8. 6.2. Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter) und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers/der Zuwendungsempfängerin sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen und im Finanzierungsplan anzugeben. Der Eigenanteil kann auch durch Spenden Dritter erbracht werden oder durch Eigenleistungen, die mit 8,00 €/Stunde anerkannt werden. 6.3 Bei allen Veröffentlichungen ist auf die Förderung durch die Stadt Eberswalde hinzuweisen. 6.4 Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt werden, sind für den Zuwendungszweck zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Der/die Zuwendungsempfänger/in darf über sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung nicht anderweitig verfügen (Zweckbindungsfrist).
  9. 7. Antrags- und Bewilligungsverfahren
  10. 7.1. Antragsverfahren Der Antrag ist auf dem anliegenden Vordruck bei der Bewilligungsbehörde zu stellen (Anlage 1 - Muster). Im Antrag ist die Maßnahme/der Antragszweck genau zu bezeichnen. Der Antragsbegründung muss die Erforderlichkeit der Zuwendung dem Grunde und der Höhe nach zu entnehmen sein. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen.
  11. 7.2. Antragsfristen Die Antragsfrist endet 30 Tage vor Beginn der Maßnahme. In sachlich begründeten Ausnahmefällen können Anträge, die eine Höhe von 2.000,00 Euro nicht überschreiten, in Absprache mit der Stadt Eberswalde bis 14 Tage vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Gibt der/die Antragsteller/in seine/ihre Antragsunterlagen nicht fristgerecht, unvollständig oder fehlerhaft bei der Stadt Eberswalde ab, wird der Antrag zurückgewiesen.
  12. 7.3. Bewilligung Bewilligungsbehörde ist die Stadt Eberswalde. Über die Bewilligung entscheidet bei einer beantragten Fördersumme von bis zu 2.000,00 € die Verwaltung. Bei einer beantragten Fördersumme von mehr als 2.000,00 € entscheidet der Fachausschuss über die Höhe der bewilligten Mittel. Zur Vorbereitung der Entscheidung über den Antrag kann die Bewilligungsbehörde externen Sachverstand hinzuziehen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über den Antrag durch einen schriftlichen Bescheid. Mehrere Maßnahmen eines Zuwendungsempfängers/einer Zuwendungsempfängerin können in einem Bescheid zusammengefasst werden. Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, den Zuwendungsbescheid zu widerrufen, wenn sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck mit der bewilligten Zuwendung nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen ist. Die Erhöhung der Ausgaben wirkt sich auf die Förderung nicht aus. Eine Erhöhung des Zuschusses kommt nicht in Betracht. Eine Reduzierung der Ausgaben bewirkt eine Reduzierung des Zuschusses in gleichem Maße, zu beachten ist der Punkt 8.6 dieser Richtlinie. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes erfolgt keine Auszahlung des Zuschusses mehr.
  13. 7.4. Anforderung und Auszahlung Die Modalitäten der Auszahlung sind im Zuwendungsbescheid zu regeln. Eine Barauszahlung erfolgt jedoch nur nach schriftlicher Aufforderung durch den/die Zuwendungsempfänger/in.
  14. 7.5. Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis ist gegenüber der Bewilligungsbehörde zu führen. Dem Verwendungsnachweis sind die Originalbelege und je eine Kopie davon beizulegen. Für den Verwendungsnachweis ist das Muster gemäß Anlage 3 zu verwenden. Es ist ein zahlenmäßiger Nachweis und ein Sachbericht beizulegen. Im Zuwendungsbescheid wird die Frist für die Abgabe des Verwendungsnachweises bestimmt. In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis kurz darzustellen. In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Soweit der Zuwendungsempfänger/die Zuwendungsempfängerin die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz hat, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden. Der/die Zuwendungsempfänger/in hat die Belege und Verträge sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. Das Aufnahme- und Wiedergabeverfahren muss den Grundsätzen einer in der öffentlichen Verwaltung allgemein zugelassenen Regelung entsprechen.
  15. 7.6. Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers/der Zuwendungsempfängerin Der/die Zuwendungsempfänger/in ist verpflichtet, unverzüglich der Bewilligungsbehörde anzuzeigen, wenn • sich nach Vorlage des Finanzierungsplanes eine Ermäßigung der zuwendungsfähigen Ausgaben

ergibt. Er/sie ist ferner verpflichtet anzuzeigen, wenn er/sie nach Vorlage des Finanzierungs

plans – auch nach Vorlage des Verwendungsnachweises – weitere Zuwendungen für denselben

Zuwendungszweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder von ihnen erhält oder wenn

er/sie – gegebenenfalls weitere – Mittel von Dritten erhält, • der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Um-

stände sich ändern oder wegfallen, • sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Zuwendungszweck nicht, nicht rechtzeitig oder mit der

bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist, • Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet oder nicht mehr

benötigt werden.

  1. 7.7. Prüfung der Verwendung Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, weitere Unterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der/die Zuwendungsempfänger/in hat die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Die Stadt Eberswalde ist berechtigt, bei dem/der Zuwendungsempfänger/in zu prüfen.
  2. 7.8. Zu beachtende Vorschriften Verletzt der/die Zuwendungsempfänger/in eine in dieser Richtlinie ihm/ihr obliegende Pflicht, insbesondere legt er/sie
  3. 1. die Abrechnung und
  4. 2. die Verwendungsnachweise, einschließlich der Originale mit Kopien unvollständig, fehler-

haft oder nicht rechtzeitig vor, ist die Stadt berechtigt, den/die Zuwendungsempfänger/in

zur ordnungsgemäßen Einreichung der Unterlagen mit Fristsetzung aufzufordern. Kommt der/

die Zuwendungsempfänger/in dieser Aufforderung nicht, nicht vollständig oder nicht recht-

zeitig innerhalb der gesetzten Frist nach, ist die Stadt berechtigt, die Zuwendung ganz oder

teilweise zurückzufordern. Die nicht ordnungsgemäß nachgewiesenen Kosten sind nicht

zuschussfähig. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche ganze oder teilweise Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die ganze oder teilweise Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten insbesondere §§ 48, 49 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg).

  1. 8. In-Kraft-Treten Diese Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 02.01.2010 in Kraft. Anlagen: Anlage 1: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die kommunale

Förderung von sozialen Maßnahmen und Initiativen in der

Stadt Eberswalde Anlage 2: Zuwendungsbescheid Anlage 3: Verwendungsnachweis Eberswalde, den 18.12.2009 gez. Boginski

Bürgermeister Anlage 1 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die kommunale Förderung von sozialen Maßnahmen und Initiativen in der Stadt Eberswalde

  1. 1. Antragsteller/in 1.1. Name/Anschrift/Sitz des/der Antragsteller/in:
  2. 1.2. Registernummer/Registerstelle:
  3. 1.3. Maßnahmeverantwortliche/r:

Name:

Telefon-Nr.:

  1. 1.4. Zustellbevollmächtigte/r:
  2. 1.5. Handlungsbevollmächtigte/r:
  3. 1.6. Bankverbindung Konto-Nr.:

.......................... Bankleitzahl:

.......................... Bezeichnung des Kreditinstituts:

...........................

  1. 2. Maßnahme
  2. 2.1. Bezeichnung:
  3. 2.2. Durchführungszeitraum:
  4. 3. Finanzierungsplan 3.1. Gesamtkosten: 3.2. Summe öffentlicher Förderung (nicht Stadt): 3.3. Eigenanteil (mindestens 10 % der Gesamtfinanzierung, z. B. Teilnehmerbeiträge): 3.4. Summe Leistungen Dritter (z. B. Spenden, Sponsoring): 3.5. Zwischensumme: 3.6. Summe beantragter Zuschuss: 3.7. detaillierter Finanzierungsplan

(Auflistung der Einzelpositionen – ist als Anlage zum Antrag beizulegen) Muster Fortsetzung von Seite 7

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 I Amtlicher Teil

  1. 4. Begründung der Beantragung des Zuschusses (Beschreibung des Projektes, Begründung der Notwendigkeit der Förderung, Konzeption, Ziel, Zielgruppen, Öffentlichwirksamkeit - evtl. Beschreibung in einer Anlage)
  2. 5. Erklärung Es wird erklärt, dass
  3. 5.1. mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Erhalt des Bewilligungsbe-

scheides nicht begonnen wird,

  1. 5.2. die in diesem Antrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind sowie
  2. 5.3. keine zusätzliche über den Angaben im Antrag hinausgehende Förderung beantragt oder

bewilligt wurde.

  1. 5.4. Der/die Zuwendungsämpfänger/in ist zum Vorsteuerabzug

( ) berechtigt ( ) nicht berechtigt. In Kenntnis der strafrechtlichen Bedeutung unvollständiger oder falscher Angaben wird versichert, dass

  • die Einnahmen und Ausgaben nach den Rechnungsunterlagen im Zusammenhang mit dem

geförderten Vorhaben angefallen sind,

  • die nicht zuwendungsfähigen Beträge, Rückforderungen und Rückzahlungen abgesetzt wurden,
  • die Zuwendung ausschließlich zur Erfüllung des im Bewilligungsbescheid näher bezeichneten

Zuwendungszwecks verwendet wurde,

  • die im Zuwendungsbescheid, einschließlich dem dort enthaltenen Nebenbestimmungen, ge-

nannten Bedingungen und Auflagen eingehalten wurden. Dem Unterzeichner/der Unterzeichnerin ist bekannt, dass die Zuwendung im Falle ihrer zweckwidrigen Verwendung der Rückforderung und Verzinsung unterliegt. Eberswalde, den _____________ _______________________________

(rechtsverbindliche

Unterschrift)

_______________________________

(Stempel) Anlagen:

  • Aktuelle Fassung der jeweiligen Satzung
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Auszug aus dem jeweiligen Register

Anlage 2 Bewilligungsbehörde: Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Breite Straße 41 - 44 16225 Eberswalde Az.: .....................

_______________, den __.__.____

(Ort, Datum) ____________________________ ____________________________ ____________________________ (Anschrift der Zuwendungsempfängerin/ des Zuwendungsempfängers) Zuwendungsbescheidfür die kommunale Förderung vonsozialen Maßnahmen und Initiativen in der Stadt Eberswalde Betreff: Zuwendung der Stadt Eberswalde

hier: _________________________________________________

_____________________________________________________ Bezug: Ihr Antrag vom ___.___._____ Anlage: Richtlinie für die kommunale Förderung von sozialen

Maßnahmen und Initiativen in der Stadt Eberswalde

vom ………………

  1. 1. Bewilligung Auf Ihren vorgenannten Antrag bewillige ich Ihnenfür die Zeit vom __________ bis __________ (Bewilligungszeitraum)

eine Zuwendung in Höhe von ______________ EUR (in Buchstaben: __________________________ EUR)

  1. 2. Zur Durchführung folgender Maßnahme (Genaue Bezeichnung des Zuwendungszwecks und – wenn mit Hilfe der Zuwendung Gegenstände erworben oder hergestellt werden – ggf. die Angabe, wie lange die Gegenstände für den Zuwendungszweck gebunden sind.)
  2. 3. Finanzierungsart/-höhe Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Höhe von

_______________ EURals zweckgebundener Zuschuss gewährt.

  1. 4. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben
  2. 5. Auszahlung Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach

Ja Nein Rechnungslegung

in Höhe von ________________ bis zum

___.___.20___

Ja Neinauf das Konto laut Antragstellung

oder anderes Konto Bankverbindung Konto-Nr.: .............................. Bankleitzahl: .............................. Bezeichnung des Kreditinstituts: ..............................

Ja Neinoder als Barzahlung

, jedoch frühestens nach Eingang der schriftlichen Anforderung.

  1. 6. Zweckbindungsfrist Die Zweckbindungsfrist für: ................................................................. ................................................................. beträgt ....... Jahre.
  2. 7. Nebenbestimmungen Die beigefügte Richtlinie für die kommunale Förderung von sozialen Maßnahmen und Initiativen in der Stadt Eberswalde ist Bestandteil dieses Bescheides. Der Nachweis über die Verwendung der bewilligten Mittel ist bis zum __________ bei der Stadt Eberswalde unter Vorlage der Originalbelege, einschließlich einer Kopie zu erbringen. Die Vorlage der Originalbelege beim Verwendungsnachweis ist auch dann erforderlich, wenn die Maßnahme mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert wird. Der bewilligte Zuschuss ist zweckgebunden für die o. g. Maßnahme. Bei nicht oder nicht vollständiger zweckentsprechender Verwendung der finanziellen Mittel ist der Zuschuss zurückzuzahlen.
  3. 8. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Eberswalde - Der Bürgermeister -, Breite Straße 41 - 44, 16225 Eberswalde, zu erheben. Sollte diese Frist durch das Verschulden eines/einer von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so wird dessen/deren Verschulden Ihnen zugerechnet. Eberswalde, ______________________________________

(Datum, Stadt Eberswalde) Anlage 3 __________________________ _____________________ (Zuwendungsempfänger/in) (Ort, Datum) (Anschrift der Bewilligungsbehörde): Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Breite Straße 41 – 44 16225 Eberswalde Verwendungsnachweis Betr.: __________________________________________________

__________________________________________________

(Zuwendungszweck) Durch Zuwendungsbescheid(e) der Stadt Eberswaldevom _____________ Az.: _________________ über _______________ EURvom _____________ Az.: _________________ über _______________ EURwurden zur Finanzierung der oben aufgeführten Maßnahmen insgesamt bewilligt: _______________ EUR Es wurden insgesamt ausgezahlt: _______________ EUR Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurden wie folgt ermittelt: Muster Fortsetzung auf Seite 10

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 I Amtlicher Teil Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Bürgeramt Mietspiegelgemäß § 558c BGBfür den nicht preisgebundenen Wohnraum in der Stadt Eberswalde Der Mietspiegel wurde durch eine Arbeitsgruppe erstellt, in der mitgewirkt haben: • WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs-GmbH Eberswalde • Wohnungsbaugenossenschaft Eberswalde e. G. • Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Eberswalde - Haus- und Grundstücksverwaltungs GmbH • RENTA AG Hausverwaltung • Mieterverein „VIADRINA“ Frankfurt (Oder) Zweigstelle Eberswalde • Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Eberswalde e. V. • CHORONA Immobilien GmbH • Stadtverwaltung Eberswalde, Bürgeramt Die Interessenvertreter der oben genannten Mieter und Vermieter erkennen den Mietspiegel mit Beschluss vom 25.11.2009 an. Der Mietspiegel wird im Amtsblatt 01/2010 der Stadt Eberswalde veröffentlicht. Gliederung 0. Einleitung

  1. 1. Der Mietspiegel ein Instrument des Vergleichsmietensystems
  2. 2. Voraussetzungen für ein rechtmäßiges Mieterhöhungsverlangen
  3. 3. Wohnwertmerkmale
  1. 3.1. Art des Mietobjektes
  1. 3.2. Größe der Wohnung
  1. 3.3. Ausstattung der Wohnung
  1. 3.4. Modernisierung und Sanierung der Wohnung
  1. 3.5. Beschaffenheit der Wohnung
  1. 3.6. Lage der Wohnung
  1. 3.7. Wohnwert mindernde und Wohnwert erhöhende Merkmale der Wohnung, des Gebäudes

und des Umfeldes

  1. 4. Wie arbeiten Sie mit dem Mietspiegel?
  2. 5. Gesetzliche Grundlagen
  3. 6. Mietspiegeltabelle 0. Einleitung

Der Mietspiegel soll Mieter und Vermieter in die Lage versetzen, sich auf einfache und übersichtliche Weise Kenntnis über die in Mieterhöhungsverfahren wichtigen Informationen des Mietpreisgefüges in Eberswalde zu verschaffen. Er soll Markttransparenz herstellen und einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen den Vertragspartnern leisten. Vereinfacht formuliert gibt ein Mietspiegel einen Überblick über die Quadratmetermieten von unterschiedlichen Wohnungstypen nach Art, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Lage. Mit seiner Hilfe ist es möglich, eine Vermutung über die ortsübliche Vergleichsmiete anzustellen.

Der vorliegende Mietspiegel wurde von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Interessenvertretern der Mieter und Vermieter unter Moderation des Bürgeramtes der Stadt Eberswalde gemäß den Anforderungen des § 558c BGB erstellt und ist von den oben genannten Interessenvertretern anerkannt worden.

Es wäre möglich gewesen, den zum 1.10.2007 erstellten Mietspiegel gemäß § 558 c Absatz 3 BGB an die veränderten Marktbedingungen anzupassen. Die Arbeitsgemeinschaft hat sich jedoch für eine Neuerstellung des Mietspiegels unter erstmaliger Inanspruchnahme der Hilfe der Fachhochschule Eberswalde (FHE) entschieden. Die FHE war insbesondere bei der Auswertung der statistischen Daten behilflich. Der neue Mietspiegel gilt in der Stadt Eberswalde ab dem 11.01.2010 für den nichtpreisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern.

Im Mietspiegel wurden die Nettokaltmieten von 4.547 Wohnungen berücksichtigt, bei denen die Miete im Zeitraum vom 01.04.2005 bis 31.03.2009 neu vereinbart bzw. geändert wurde (§ 558 Absatz 2 BGB). Dies entspricht etwa 34,8 % des vermieteten Wohnungsbestandes, der für den Mietspiegel relevant ist.

Nicht berücksichtigt sind

  • geförderte Wohnungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) und Wohnungen, bei denen sonstige Förderungen gewährt wurden,

sowie

  • Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern.

Die Mietdaten zur Erarbeitung dieses Mietspiegels stellten, wie bei den Vorgängern, die großen Vermieter aus ihrem Bestand zur Verfügung. Zur Datenanalyse wurde die Tabellenmethode herangezogen. Die Tabelle selbst stellt Mittelwerte und die ermittelten 4/5-Mietpreisspannen der einzelnen Wohnungskategorien dar. Die 4/5-Mietpreisspannen ergeben sich nach der Kappung von jeweils 1/10 der Werte am oberen und unteren Ende der Mietenskala.

Die Dokumentation zum Verfahren der Erstellung des Mietspiegels kann im SG Wohnen des Bürgeramtes zu den allgemeinen Sprechzeiten eingesehen werden.

  1. 1. Der Mietspiegel ein Instrument des Vergleichsmietensystems

Grundlage für die Festlegung der Miethöhe ist das Bürgerliche Gesetzbuch(BGB). Nach § 558 BGB gilt, dass ein Vermieter unter bestimmten, noch näher zu erläuternden Umständen die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen kann. Grundlage bzw. Bezugsgröße ist die jeweilige auf einen bestimmten Wohnungstyp bezogene ortsübliche und somit in den einzelnen Kommunen unterschiedliche Nettokaltmiete (Grundmiete = Nettokaltmiete).

Es gibt gemäß § 558a vier verschiedene Möglichkeiten, diese ortsübliche Miete als Grundlage eines Mieterhöhungsverlangens zu begründen:

  1. 1. Berufung auf einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d)
  1. 2. Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e)
  1. 3. Berufung auf ein Sachverständigengutachten
  1. 4. Benennung von drei vergleichbaren Wohnungen

Folgende Funktionen sollen durch den Mietspiegel realisiert werden:

• Formales Begründungsmittel für Mieterhöhungsverlangen der Vermieter

• Prüfkriterium für Mieter, um die verlangte Miethöhe zu beurteilen

• Beweismittel bei Mietrechtsverfahren sowie Strafprozessen im Rahmen

§ 302 a Strafgesetzbuch und Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß

§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz

• Mittel zur unkomplizierten und kostengünstigen, außergerichtlichen Einigung zwischen Mieter und Vermieter

  1. 2. Voraussetzungen für ein rechtmäßiges Mieterhöhungsverlangen Ein Vermieter kann gemäß § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete verlangen. Vermieter, die eine Miete verlangen, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 % (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz) oder um mehr als 50 % (§ 291 Strafgesetzbuch) überschreitet, verhalten sich gesetzwidrig und können entsprechend den oben angegebenen Vorschriften belangt werden. Sachbericht Zahlenmäßiger Nachweis
  2. 1. Einnahmen
  3. 2. Ausgabe
  4. 3. Belege Die Originalbelege mit einer Kopie sind beigefügt. Bestätigungen In Kenntnis der strafrechtlichen Bedeutung unvollständiger oder falscher Angaben wird versichert, dass - die Einnahmen und Ausgaben nach den Rechnungsunterlagen im Zusammenhang mit

dem geförderten Vorhaben angefallen sind,

  • die nicht zuwendungsfähigen Beträge, Rückforderungen und Rückzahlungen abgesetzt

wurden,

  • die Zuwendung ausschließlich zur Erfüllung des im Bewilligungsbescheid näher bezeich-

neten Zuwendungszwecks verwendet wurde,

  • die im Zuwendungsbescheid, einschließlich den dort enthaltenen Nebenbestimmungen,

genannten Bedingungen und Auflagen eingehalten wurden sowie

  • die Ausgaben notwendig waren und wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist.

Dem Unterzeichner/der Unterzeichnerin ist bekannt, dass die Zuwendung im Falle ihrer zweckwidrigen Verwendung der Rückforderung und Verzinsung unterliegt. _______________________ _________________________________ (Ort, Datum) (Rechtsverbindliche Unterschrift) Ergebnis der Prüfung durch die Stadt Eberswalde Der Verwendungsnachweis wurde anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft. Es ergaben sich keine – die nachstehenden – Beanstandungen. _______________________ _________________________________

(Ort, Datum) (Dienststelle/Unterschrift) Fortsetzung von Seite 9 (Kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahme, unter anderem Beginn, Maßnahmedauer, Abschluss, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme, etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden Planungen und vom Finanzierungsplan.) Art Eigenanteil, Leistungen Dritter, Zuwendungen Laut Zuwendungsbescheid Laut Abrechnung EURv. H. EURv. H. Eigenanteil Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderung) Bewilligte öffentliche Förderung durch Zuwendung der Stadt: Insgesamt: 100 100 Ausgabengliederung Laut Zuwendungsbescheid Laut Abrechnunginsgesamtdavon zuwendungsfähriginsgesamtdavon zuwendungsfähig (EUR) (EUR) (EUR) (EUR) Insgesamt: Muster Muster

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 I Amtlicher Teil

  1. 3. Wohnwertmerkmale
  1. 3.1. Art des Mietobjektes Die Art des Mietobjektes trifft Aussagen über die Struktur des Hauses und der Wohnung. Ausgehend von den in Eberswalde vorhandenen Gebäudearten sind folgende Kriterien maßgeblich:
  1. 1. Im Mietspiegel finden nur Mehrfamilienhäuser (Gebäude mit 3 oder mehr Wohnungen) Berücksichtigung.
  1. 2. Nicht berücksichtigt sind:
  • Apartments
  • Maisonettes
  • Penthäuser
  • Souterrainwohnungen
  1. 3. In Alt- und Neubau wurde nicht untergliedert, da eine wesentlich stärkere Differenzierung nach Baualtersklassen im Rahmen des Wohnwertmerkmales „Beschaffenheit“ erfolgt.
  1. 3.2. Größe der Wohnung Dieses Wohnwertmerkmal stellt in erster Linie auf die Quadratmeterzahl der einzelnen Wohnung ab. Auf die Anzahl der Wohnräume, die ebenfalls berücksichtigt werden könnten, ist in der Mietspiegeldarstellung verzichtet worden. In folgende Größengruppen wurde unterschieden:
  1. 1. Wohnungen bis 41 m²
  1. 2. Wohnungen von 41,01 m² bis 51 m²
  1. 3. Wohnungen von 51,01 m² bis 62 m²
  1. 4. Wohnungen von 62,01 m² bis 80 m²
  1. 5. Wohnungen größer als 80 m²

Die Wohnraumflächen wurden nach §§ 42 bis 44 der II. Berechnungsverordnung oder nach der Wohnflächenverordnung von den Vermietern ermittelt.

  1. 3.3. Ausstattung der Wohnung Zur Ausstattung der Wohnung zählt in der Regel alles, was der Vermieter dem Mieter zur Verfügung gestellt hat. Da aber eine Berücksichtigung aller möglichen Ausstattungsmerkmale eine zu starke Differenzierung des Mietspiegels bewirken würde, wird nach den für Eberswalde typischen Unterscheidungsmerkmalen gegliedert. So wurde ausschließlich auf das Vorhandensein abgestellt von:
  1. 1. einem/zwei IWC
  1. 2. einem/zwei Bad/Bäder oder Dusche
  1. 3. einer Sammelheizung

Dabei wurden folgende Begriffsdefinitionen der Ausstattungsmerkmale zu Grunde gelegt:

  1. 1. IWC
  • Innerhalb der Wohnung liegende Toilette mit Wasserspülung
  1. 2. Bad oder Dusche - Ein Bad ist ein Funktionsraum innerhalb der Wohnung, mit Badewanne

und/oder Dusche und einer dazu gehörenden Warmwasserversorgungs-

anlage. Dabei ist die Art der Warmwasserversorgungsanlage unerheblich

ebenso wie deren Ort.

  1. 3. Sammelheizung
  • Sammelheizungen sind alle Heizungsarten, bei denen die Wärme- und

Energieerzeugung von einer zentralen Stelle aus für mehrere oder ein-

zelne Gebäude, mehrere Wohnungen einer Etage oder auch nur eine

Wohnung vorgenommen werden. Dabei kommt es nicht auf die Art der

Heizenergie an. Der Begriff Sammelheizung ist dem der Zentralheizung

gleichzusetzen. Dazu gehören im Weiteren Fernheizungen, Forsterhei-

zungen, Schwerkraftheizungen und Etagenheizungen. Unerheblich ist

es, wenn Funktionsräume der Wohnungen, wie Küche, Bad sowie Ab-

stellräume und Flure nicht an das Sammelheizungssystem angeschlossen

sind, sondern extra oder gar nicht beheizt werden. Eine Zuordnung zum

Ausstattungsmerkmal Sammelheizung wird auch dann noch getroffen,

wenn zwar nicht alle Wohnräume der Wohnung an das Sammelheizungs-

system angeschlossen sind, jedoch dies das überwiegende (mehr als die

Hälfte der Wohnräume) Heizsystem ist. Eine Sammelheizung liegt dann

nicht vor, wenn der Ort der Wärmeerzeugung mit dem der Wärmeabgabe

identisch ist.

Anhand der zu berücksichtigenden Ausstattungsmerkmale wurden 4 Ausstattungskategorien gebildet:

„einfache Ausstattung“ der Wohnung

  • Bad/Dusche innerhalb der Wohnung, WC außerhalb der Wohnung
  • Bad/Dusche außerhalb der Wohnung, mit IWC
  • Bad/Dusche und WC außerhalb der Wohnung
  • ohne Bad/Dusche, mit IWC
  • nur Trockentoilette
  • geteilte Mietverhältnisse bzw. nicht abgeschlossene Wohnungen

Hierzu zählen alle Wohnungen im geteilten Mietverhältnis, ungeachtet des vorhandenen

Ausstattungsgrades bzw. Wohnungen, bei denen sich einzelne Räume außerhalb der Woh-

nung befinden.

„mittlere Ausstattung“ der Wohnung

Wohnung ist mit Bad/Dusche und IWC, ohne Sammelheizung ausgestattet

„gute Ausstattung“ der Wohnung

Wohnung ist mit Bad/Dusche, IWC und Sammelheizung ausgestattet

„Komfortwohnungen“

Diese Wohnungen müssen folgende Merkmale aufweisen:

  • Bad/Dusche, IWC und Sammelheizung
  • Küche und Bad gefliest
  • Fußböden der Wohnräume aus Parkett, Keramik, Naturstein, abgeschliffenen und lasierten

Dielen, Laminat

  • zweites Bad und/oder separates WC

Hinweis: In der Kategorie „Komfortwohnungen“, waren in den Daten der Vermieter aus den letzten 4 Jahren (01.04.2005 bis 31.03.2009) nur wenige neu vereinbarte bzw. geänderte Mieten zu verzeichnen. Auf die Aufnahme des Wohnungstyps „Komfortwohnung“ als Spalte 6 in die Wertetabelle des Mietspiegels wurde deshalb verzichtet! Eine Auswertung der wenigen vorliegenden Daten kann dem Abschnitt „6. Mietspiegeltabelle“ entnommen werden.

  1. 3.4. Modernisierung und Sanierung der Wohnung Unter modernisierten Wohnungen sind die Wohnungen in Anlehnung an § 559 BGB zu verstehen, deren Gebrauchswert sich durch bauliche Maßnahmen nachhaltig erhöht hat. Modernisierungen erfahren ihre Wertung über den als Anlage beigefügten Merkmalkatalog – siehe Punkt 3.7! Teil- und vollsanierte Wohnungen sind separat, in der der Wohnung(Gebäude) entsprechenden Baualtersklasse erfasst und ausgewiesen, da diese mit den unsanierten Wohnungen nicht vergleichbar erscheinen. Dem Beschaffenheitsmerkmal „teil- bzw. vollsanierte Wohnungen“ sind nach den entsprechenden Baualtersklassen Wohnungen nur dann zuzuordnen, wenn folgende Maßnahmen durchgeführt wurden:
  1. 1. Dachdämmung oder Dämmung der obersten Geschossdecke
  1. 2. Kellerdeckendämmung oder Sockeldämmung
  1. 3. Fassadendämmung/Fassadeninstandsetzung Fortsetzung auf Seite 12
  1. 4. Erneuerung Elektro-*, Sanitär- und Heizungsanlagen nach 1990

(*mindestens Steigeleitung)

  1. 5. Treppenhaussanierung Für die Zuordnung zu dem Beschaffenheitsmerkmal „vollsaniert“ ist die Erfüllung aller 5 Kriterien erforderlich.

Für die Zuordnung zu dem Beschaffenheitsmerkmal „teilsaniert“ ist die Erfüllung von mindestens 2 der aufgeführten 5 Kriterien erforderlich.

  1. 3.5. Beschaffenheit der Wohnung

Die Beschaffenheit einer Wohnung soll insbesondere Aussagen ermöglichen zum Zuschnitt der Wohnung und dem baulichen Zustand eines Gebäudes.

Es ist hierbei jedoch zu beachten, dass behebbare Mängel keine Rolle spielen.

Da man in der Praxis davon ausgehen kann, dass sich die Vergleichbarkeit der Wohnungen, unter Beachtung der oben genannten Kriterien, schwierig gestaltet, wurde eine Klassifizierung in Baualtersklassen nach den Baujahren der Gebäude vorgenommen. Letztlich entscheidend für die Einordnung der Wohnung ist aber das Baualter der Wohnung. Dies wird im Allgemeinen mit dem Baualter des Hauses übereinstimmen. Es gibt aber auch Ausnahmefälle in denen das Baualter der Wohnung und des Gebäudes differieren.

Folgende Baualtersklassen wurden festgelegt:

  1. 1. Baujahre bis 1928
  1. 2. Baujahre von 1929 bis 1948
  1. 3. Baujahre von 1949 bis 1968
  1. 4. Baujahre von 1969 bis 1990
  1. 5. Baujahre ab 1991 Hinweis: Obwohl in den Jahren nach 1991 auch in Eberswalde neuer Wohnraum geschaffen wurde, konnten von den Vermietern nur wenige Mietabschlüsse und Mietveränderungen für den Zeitraum vom 01.04.2005 bis 31.03.2009 vorgelegt werden, so dass auf die Darstellung der 5 zugehörigen Zeilen (V, W, X. Y und Z) in der Wertetabelle des Mietspiegels verzichtet wird.

Jedoch im Abschnitt „6. Mietspiegeltabelle“ wird über die nach 1990 errichteten Wohnungen eine Auswertung vorgenommen.

  1. 3.6. Lage der Wohnung

Durch Zu- und Abschläge gemäß dem Merkmalkatalog (Anlage zum Mietspiegel) findet auch die Lage der Wohnung Berücksichtigung. Hier wirken sich besonders die Infrastruktur des Wohngebietes, das Umfeld und die unmittelbare Nähe der Wohnung zu einer Bundesstraße aus (vgl. auch 3.7).

  1. 3.7. Wohnwert mindernde und Wohnwert erhöhende Merkmale der Wohnung,

des Gebäudes und des Umfeldes

Die Wohnung, das Gebäude und das Umfeld können Wohnwert mindernde bzw. Wohnwert erhöhende Merkmale aufweisen. Die Merkmale bewirken, dass die Miete für eine bestimmte Wohnung unter bzw. über dem ausgewiesenen Durchschnitt der Vergleichsgruppe liegen kann.

Auf die Ausweisung der prozentualen Zu- und Abschläge im Merkmalkatalog des vorliegenden Mietspiegels wurde verzichtet. Im Ergebnis einer zusätzlichen Stichprobenauswertung konnten die geschätzten Zu- und Abschläge (wie sie im Vorgänger des vorliegenden Mietspiegels ausgewiesen waren) nicht statistisch belegt werden.

Im Anhang zum Mietspiegel erscheint nunmehr lediglich eine Tabelle, aus der die einzelnen Merkmale, für die Zu- oder Abschläge gerechtfertigt wären, ersichtlich sind.

  1. 4. Wie arbeiten Sie mit dem Mietspiegel?

Um die ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete) für Ihre Wohnung zu ermitteln, sollten Sie so vorgehen:

Sie ermitteln für Ihre Wohnung folgende Merkmale:

  • Beschaffenheit (Baualter);
  • Größe;
  • Ausstattung;
  • Sanierungsgrad (nach 1990 sanierte Wohnungen)

Das für Ihre Wohnung in Betracht kommende Mietspiegelfeld finden Sie, indem Sie die ermittelten Merkmale Ihrer Wohnung mit denen in der Tabelle vergleichen. Im entsprechenden Feld des Mietspiegels finden Sie die Preisspanne und den Mittelwert, die für ihre Wohnung zutreffend sind.

Ausgehend von einer durchschnittlichen Wohnung mit einem durchschnittlichen Mietpreis, können Wohnwert mindernde oder Wohnwert erhöhende Merkmale zu Preisen am unteren oder oberen Ende der Mietpreisspanne führen. Erhöhende Faktoren können jedoch nur dann zum Tragen kommen, wenn sie nicht vertraglich aufgrund von Vorleistungen des Mieters ausgeschlossen sind.

Dabei sind die im Katalog aufgeführten Merkmale nur Anhaltspunkte für mögliche Zu- und Abschläge bei der zwischen Mieter und Vermieter zu vereinbarenden Grundmiete.

  1. 5. Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen für Miet- und Pachtverträge sind die Paragrafen 535 – 577 a des Titels 5 im Abschnitt 8 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser Teil wurde mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 19.06.2001 (BGBl. I, Nr. 28, Seite 1149) geändert und ergänzt. Die im Zusammenhang mit dem Mietspiegel wichtigen Dinge (Mieterhöhung, Mietspiegel) sind in den §§ 558 – 558 c geregelt.

  1. 6. Mietspiegeltabelle

Die Mietspiegeltabelle umfasst entsprechend der Festlegung im Punkt 3.5 fünf Baualtersklassen, die als Zeilen in der Mietspiegeltabelle aufgeführt sind. Jede dieser 5 Zeilen ist gemäß der Festlegung aus Punkt 3.2 in fünf Wohnungsgrößenklassen unterteilt. Damit ergeben sich für die Tabelle insgesamt 25 Datenzeilen. Die Ausstattung der Wohnung unter Berücksichtigung der Sanierung führt gemäß den Festlegungen in den Punkten 3.3 und 3.4 zur Einteilung in sechs Klassen, die in die Mietspiegeltabelle als Spalten eingegangen sind. Folglich umfasst die Tabelle insgesamt 150 Datenfelder.

Gemäß den Hinweisen aus den Punkten 3.3 und 3.5 werden die Komfortwohnungen und die nach 1990 errichteten Wohnungen nicht in der Mietspiegeltabelle ausgewiesen. Dadurch reduziert sich die Anzahl der Datenfelder auf 100.

Für einen Teil der 100 Datenfelder lagen keine Datensätze vor. Diese Felder sind in der Mietspiegeltabelle leer. Für zwei weitere Datenfelder wurden nur 3 bzw. 8 Datensätze vorgelegt. Die entsprechenden Felder sind in der Tabelle grau hinterlegt. Die zugehörigen Daten werden in der Tabelle jedoch nicht ausgewiesen, weil sie statistisch nicht gesichert sind.

In einigen Fällen wurden Daten aus 2 oder 3 Feldern zusammengefasst. Durch die Umrahmung wird deutlich für welche Felder die ausgewiesenen Werte gelten sollen. Die Zusammenfassungen wurden nur vorgenommen, wenn folgende Bedingungen erfüllt waren:

  1. 1. Die Ausstattung muss für die Ursprungsfelder gleich sein.
  1. 2. Die Ursprungsfelder müssen aus der gleichen Baualtersklasse sein.
  1. 3. Die Mittelwerte der Ursprungsfelder dürfen nicht mehr als 10 % voneinander abweichen.

Sind die Bedingungen 1 und 2 erfüllt, ist gewährleistet, dass sich die Wohnungen der zusammengefassten Felder nur durch die Wohnungsgröße voneinander unterscheiden.

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 I Amtlicher Teil VII. MIETSPIEGEL 2010 Merkmalkatalog Gültig ab 11.01.2010 Merkmalgruppe: BAD/WC Wohnwert mindernde Merkmale Wohnwert erhöhende Merkmale Bad/WC ohne Fenster und keine Entlüftung Separates WC oder zweites WC Bad ohne Heizung Badewanne und Dusche getrennt Badeofen (mit festen Brennstoffen) Bad mit Waschmaschinenanschluss Fehlende Verfliesung Bad/WC mit gefliesten Wänden und Boden Merkmalgruppe: Küche Wohnwert mindernde Merkmale Wohnwert erhöhende Merkmale Keine separate Küche – nur Kochnische Einbauküche Fehlende Verfliesung Küche mit gefliestem Boden und Fliesenspiegel Küche ohne Fenster und keine Entlüftung Zusätzlicher Anschluss für Haushaltsgroßgeräte (Geschirrspüler, Wäschetrockner) Küche nicht beheizbar (nicht Schwedter Typ) Merkmalgruppe: Wohnung (WE) Wohnwert mindernde Merkmale Wohnwert erhöhende Merkmale Mehr als ein Durchgangszimmer Altersgerechte Ausstattung - barrierefrei WE mit ausschließlicher Ausrichtungnach Norden Behindertengerechte Ausstattung Weder Kabelanschluss, Sat-Anlagenoch Antenne Mehr als 2 Fernsehanschlüsse in der Wohnung Kein zur WE gehörender Abstellraum, Keller oder Boden Einbruchshemmende Wohnungseingangstür mit Zertifikat Balkon oder Terrasse oder Loggia oder Wintergarten Teppichboden, Parkett, Laminat, abgeschliffene und lasierte Dielen Rollläden Merkmalgruppe: Gebäude Wohnwert mindernde Merkmale Wohnwert erhöhende Merkmale Energieausweis für Wohngebäude mit Energieverbrauchskennwert > 110 kWh/m² und Jahr Energieausweis für Wohngebäude mit Energieverbrauchskennwert < 80 kWh/m² und Jahr Treppenhaus renovierungsbedürftig (fehlender Anstrich, Putzschäden) Wohngebäude ohne Gewerbe bis 6 WE Eigene Satellitenhausanlage Einfachverglasung der Fenster oder Fenster mit schlechter Wärme- und Schalldämmung Fenster nach 1990 erneuert mit U-Wertkleiner als 1,0 W/m²K Keine Klingelanlage Rollstuhlgerechter Gebäudeeingang Keine Wechselsprechanlage in Mehrfamilienhäusern ab 5 WE Wechselsprechanlage in Häusern bis 4 WE Zentrale Schließanlage Müllstellplatz nicht verschließbar (außerabgeschlossene Grundstücke) Gemeinschaftsräume (Trockenraum und/ oder Fahrradraum, sonstige Abstellräume) Wohnhaus mit Instandhaltungsrückstau (Fassadenputzschäden, Dachdurchfeuchtungsschäden) Vorhandener Gemeinschaftsraum für Veranstaltungen Personenaufzug Merkmalgruppe: Sonstiges Wohnwert mindernde Merkmale Wohnwert erhöhende Merkmale Schlechte Infrastruktur (Bus, Arzt, Bank, Einkaufsmöglichkeiten, Kita, Schule, – ab 1500 m Entfernung) Sehr gute Infrastruktur (Bus, Arzt, Bank, Einkaufsmöglichkeiten, Kita, Schule, im Umkreis bis 1000 m Entfernung) Verkehrsbelastete Straßen – im Zuge von Bundesstraßen (Eberswalder Str., Breite Str., Eisenbahnstr., Heegermühler Str., Freienwalder Str., Grabowstr., Raumerstr., Bergerstr.) Aufwendig gestaltetes Wohnumfeld (Grünflächen, Sitzgelegenheiten, Mietergarten, Wäscheplatz, Mülleinhausung) 3 der 5 Besonderheiten müssen vorhanden sein Keine Stellmöglichkeiten für PKW in unmittelbarer Nähe des Wohngebäudes – mehr als 200 m entfernt Eigener verschließbarer Stellplatz, Garage und/oder Carport auf dem Wohngrundstück Keine Möglichkeit außerhalb der WE Wäsche zu trocknen Keine verbrauchsabhängige Abrechnung Wasser (kalt) und/oder Gas I Amtlicher Teil

Felder, für die mindestens 10 Datensätze aber weniger als 30 Datensätze vorlagen, sind in der Mietspiegeltabelle hellgrau hinterlegt. Die Kennzeichnung erfolgte aus dem Grund, weil den ausgewiesenen Daten dieser Felder nicht die gleiche Aussagekraft zugewiesen werden kann, wie den Daten der Felder, für deren Ermittlung 30 und mehr Datensätze herangezogen wurden.

Felder, für die mindestens 30 Datensätze zur Verfügung standen haben keinen eingefärbten Hintergrund.

Pro Mietspiegelfeld werden 3 Daten angegeben. Im oberen Teil des Feldes wird der arithmetische Mittelwert der Kaltmiete/m² ausgewiesen. Darunter durch Bindestrich getrennt der kleinste und der größte Wert der Kaltmiete/m² in diesem Feld. Anmerkungen zu der Mietspiegeltabelle

  1. 1. Wohnungen mit einer Größe unter 30 m² werden in Abhängigkeit vom Baujahr und der Ausstattung im Mittel zwischen 3% und 8% teurer vermietet als vergleichbare Wohnungen mit einer Größe von 31 m² bis 40 m².
  2. 2. Für Komfortwohnungen, die nur in beschränkter Zahl in Eberswalde vorkommen(69 Datensätze) und entweder in vor 1928 oder nach 1990 errichteten Gebäuden zu finden sind, liegt der Mittelwert der neueren Wohnungen bei 5,57 €/m² und die zugehörige Spanne reicht von 5,23 €/m² bis 6,14 €/m²und der Mittelwert der älteren Wohnungen bei 4,91 €/m² und die zugehörige Spanne reicht hier von 3,57 €/m² bis 6,00 €/m².
  3. 3. Nach 1990 errichtete oder durch Ausbau entstandene Wohnungen (16 Datensätze) entsprechen den Mindestausstattungskriterien zur Einstufung in die Kategorien „Wohnungen mit guter Ausstattung“ (vgl. Punkt 3.3) und „vollsanierten Wohnungen“ (vgl. Punkt 3.4). Für diese Wohnungen wurde ein mittlerer Mietpreis von 6,03 €/m² ermittelt. Die Spanne reicht von 4,99 €/m² bis 7,31 €/m². Eberswalde, den 30.11.2009 Im Auftraggez. Herold Leiter Bürgeramt Anlagen
  4. 1. Mietspiegeltabelle
  5. 2. Merkmalkatalog Fortsetzung von Seite 11 Mietspiegeltabelle zum VII. Mietspiegel Größe (m²) unsanierte Wohnungen (€/m²) teilsanierte Wohnungvollsanierte Wohnungeinfache Ausstattungmittlere Ausstattunggute Ausstattung (€/m²) (€/m²)

<= 41

A 2,85 2,51-3,33 3,20 2,58-3,76 4,00 3,02-4,85 6,04 5,17-7,06 41,01-51,00 B 5,28 4,78-5,65 51,01-62,00 C 2,72 1,77-3,42 3,06 2,57-3,54 4,01 3,23-5,04 3,98 2,99-5,13 5,28 4,60-6,06 62,01-80,00 D 3,03 2,52-3,47 3,80 2,89-5,06 3,90 3,11-4,58 5,09 4,60-5,69 > 80 E 3,05 2,65-3,46 3,58 2,83-4,53 3,77 2,85-4,65 4,76 4,00-5,62 <= 41 F 2,96 2,62-3,30 3,28 2,86-3,67 3,64 2,90-4,86 5,89 5,11-6,63 41,01-51,00 G 3,15 2,74-3,63 5,52 4,81-6,14 51,01-62,00 H 3,88 2,93-5,37 5,45 4,85-5,96 62,01-80,00 I 3,04 2,76-3,45 3,23 2,82-3,47 3,67 2,83-5,49 5,58 5,27-6,05 > 80 K 3,50 2,63-5,00 5,48 4,94-6,50 <= 41 L 5,72 5,32-6,14 41,01-51,00 M 3,36 2,81-4,19 4,42 3,98-4,98 5,21 4,90-5,37 51,01-62,00 N 4,11 3,21-5,17 4,51 4,02-5,06 5,19 4,90-5,37 62,01-80,00 O 3,54 2,84-4,50 5,05 4,64-5,47 > 80 P 4,94 4,74-5,27 <= 41 Q 3,67 3,38-4,01 4,50 4,00-5,06 4,54 3,75-7,00 41,01-51,00 R 3,72 3,21-4,19 4,61 3,75-5,11 51,01-62,00 S 3,38 2,96-4,08 3,52 3,13-4,00 4,38 3,86-4,87 4,34 3,48-5,11 62,01-80,00 T 3,52 3,13-4,17 4,40 4,00-4,91 4,58 4,00-5,11 > 80 U 3,54 3,14-4,32 4,36 3,72-5,11 4,23 3,75-5,20 1969 - 1990 1949 - 1968 1929 - 1948 bis 1928 Baujahr Erläuterungen keine Datensätze

1-9 Datensätze 10-29 Datensätzexyz mehr als 30 Datensätze Werte in der Zelle: Mittelwertunt. Grenze - obere Grenze

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 I Amtlicher Teil Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 2 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg – Satzung der Jagdgenossenschaft Sommerfelde-Tornow und deren Genehmigung Satzung der Jagdgenossenschaft Sommerfelde-Tornow

§ 1 – Name, Sitz und Aufsichtsbehörde

(1) Die Genossenschaft führt den Namen „Jagdgenossenschaft Sommerfelde-Tornow“.

Sie hat ihren Sitz: beim Jagdvorsteher in Sommerfelde. (2) Aufsichtsbehörde ist die Untere Jagdbehörde (UJB) des Landkreises Barnim in Eberswalde.

§ 2 – Mitgliedschaft

(1) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk umfasst gemäß § 8 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJG) mit Ausnahme der Eigenjagdbezirke alle Grundflächen der Stadt Eberswalde, OT Sommerfelde-Tornow, zuzüglich der von der zuständigen Jagdbehörde angegliederten und abzüglich der abgetrennten Grundflächen. (2) Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Sommerfelde-Tornow nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. (3) Eigentumsänderungen sind von den Erwerbern von Grundstücken, dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums.

§ 3 – Aufgaben

(1) Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten und zu nutzen sowie für den Ersatz des den Jagdgenossen entstehenden Wildschaden zu sorgen. (2) Sie kann zur Erfüllung ihrer unabweisbaren Aufgaben von den Jagdgenossen Umlagen nach dem Verhältnis der Flächengröße der bejagbaren Grundstücke erheben.

§ 4 – Organe

Organe der Jagdgenossenschaft sind:

  1. 1. die Genossenschaftsversammlung
  1. 2. der Jagdvorstand Fortsetzung auf Seite 14 Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Bürgeramt Einige Anmerkungen zum Mietspiegel (2010-2011) Die „Arbeitsgruppe Mietspiegel“, bestehend aus Vertretern der Mieter- und Vermieterverbände, der Wohnungsunternehmen, der Fachhochschule Eberswalde und der Verwaltung hat unter der Moderation des Bürgeramtes der Stadtverwaltung Eberswalde die Neuerstellung des VII. Mietspiegels vorgenommen. Die Neuerstellung war notwendig geworden, weil der vorangegangene Mietspiegel der Stadt Eberswalde mehr als 2 Jahre in Kraft war und eine Aktualisierung nach dieser Zeitspanne geboten schien. Der vorliegende, ab dem 11.01.2010 geltende VII. Mietspiegel berücksichtigt die nachfolgend genannten Grundsätze
  • Auswertung einer ausreichenden Anzahl von Mietwerten (4.547 Datensätze)
  • Darstellung der Mietwerte geordnet nach bestimmten Kriterien
  • Ausweisung von Mittelwerten und Spannen
  • Ermittlung der Spannen durch Aussonderung von „Ausreißermieten“ und Kappung von je 1/10

der oberen und unteren Mietwerte

  • Ausdifferenzierung der Mieten (z. B. Lage und Ausstattung mittels Merkmalkatalog).

Der VII. Mietspiegel für Eberswalde enthält ebenso wie seine Vorgänger einen Katalog Wohnwert erhöhender sowie Wohnwert mindernder Merkmale hinsichtlich der Lage und Ausstattung der Wohnung, des Gebäudes, des Umfeldes und der Infrastruktur. Ausgehend von einer durchschnittlichen Wohnung mit einem durchschnittlichen Mietpreis, können diese Merkmale zu Preisen am unteren oder oberen Ende der Mietpreisspanne führen. Der vorliegende Mietspiegel weist einige Neuerungen auf.

  1. 1. Die Mietspiegeltabelle des Mietspiegels ist in Bezug auf das Baujahr und die Wohnungsgröße feiner gegliedert als die Vorgänger. Die Tabelle umfasst daher 100 Felder und das sind mehr als doppelt soviel wie der Vorgänger aufwies.
  2. 2. Einzelne gering besetzte Felder wurden zusammengefasst. Dadurch war es möglich die Anzahl der Leerfelder in der Tabelle zu reduzieren. Wobei die Felder, für deren Berechnung weniger als 30 Datensätzen zur Verfügung standen farblich hinterlegt sind. Damit wird kenntlich gemacht, dass diesen Feldern nicht die gleiche Aussagekraft zugestanden werden soll, wie den Feldern, für deren Berechnung mehr als 30 Datensätze zur Verfügung standen.
  3. 3. Die Tabelle der Zu- und Abschläge für Wohnwert erhöhende und Wohnwert mindernde Merkmale enthält keine prozentualen Angaben mehr. In einer begleitenden Untersuchung konnte die Höhe der Zu- und Abschläge statistisch nicht belegt werden. Die Tabelle liefert nunmehr lediglich ein Indiz dafür, dass beim Auftreten bestimmter Merkmale Zu- bzw. Abschläge gerechtfertigt sein können. Es ist Sache der Mieter und Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages hierzu eine Vereinbarung zu treffen Die Anerkennung als einfacher Mietspiegel nach § 558 c BGB liegt mit dem Beschluss der Arbeitsgruppe vom 25.11.2009 vor. Damit hat die Stadt Eberswalde, wie schon in der Zeit von Oktober 1999 bis Dezember 2009, wiederum einen Mietspiegel. Er soll den Mietvertrag schließenden Parteien (Mieter und Vermieter) Informationen über die Ortsüblichkeit von Mietwerten zur Verfügung stellen und ihnen bei der Vereinbarung einer angemessenen Miete für den nicht geförderten Wohnraum, unter Berücksichtigung der möglicherweise vorliegenden Besonderheiten, hilfreich sein. Im vorliegenden Amtsblatt für die Stadt Eberswalde sind alle wichtigen Informationen zum Mietspiegel veröffentlicht. Sollten Sie noch Fragen zum VII. Mietspiegel haben, so können Sie sich bei Ihrem Mieterverein, beim Verein Haus & Grund – als Verein der Vermieter – aber auch beim Sachgebiet Wohnen der Stadtverwaltung Eberswalde (Telefon 64-174) informieren. Hier kann auch während der Sprechzeiten die gesamte Dokumentation zum VII. Mietspiegel eingesehen werden. Die Arbeitsgruppe Mietspiegel bedankt sich an dieser Stelle bei Herrn Professor Ulbricht von der Fachhochschule Eberswalde für die Unterstützung bei der statistischen Auswertung der Daten. Im Auftraggez. Herold Leiter Bürgeramt § 5 Genossenschaftsversammlung (1) Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwesenden und der vertretenen Jagdgenossen. (2) Einmal jährlich muss eine Versammlung der Jagdgenossen stattfinden. Außerordentliche Versammlungen sind vom Jagdvorstand einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Fünftel der Jagdgenossen oder mindestens einem Fünftel der vertretenen Grundfläche unter Angabe der Gründe schriftlich verlangt wird. Alle Versammlungen sind unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen gemäß § 19 der Satzung einzuberufen. Beschlüsse über Gegenstände des § 6 dürfen unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ nicht gefasst werden. (3) Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich, ausgenommen die Versammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung der Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Der Jagdvorsteher kann einzelnen Personen die Anwesenheit vorübergehend gestatten. (4) Die Genossenschaftsversammlung kann beschließen:
  1. 1. bei Dringlichkeit auch über Gegenstände, die nicht in der Tagesordnung aufgenommen

waren, zu beraten und zu entscheiden, mit Ausnahme der Gegenstände nach § 6,

  1. 2. einzelne Beratungsgegenstände von der Tagesordnung abzusetzen. (5) Über den wesentlichen Verlauf einer Versammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die mindestens zu enthalten hat:
  1. 1. die Anzahl der Anwesenden und der vertretenen Jagdgenossen,
  1. 2. die Angaben der von den anwesenden und vertretenen Jagdgenossen in die Genossen-

schaftsversammlung eingebrachten und nachgewiesenen Grundflächen,

  1. 3. die von der Genossenschaftsversammlung gefassten Beschlüsse und das Abstimmungs-

ergebnis.

§ 6 – Aufgaben der Genossenschaftsversammlung

(1) Die Genossenschaftsversammlung beschließt über:

  1. 1. die Art der Nutzung des Jagdbezirkes sowie der Verwendung des Reinertrages der Jagd-

nutzung, sofern diese Aufgaben nicht dem Jagdvorstand übertragen sind oder ihm obliegen,

  1. 2. die Erhebung und Verwendung von Umlagen,
  1. 3. die Abrundung des Jagdbezirkes,
  1. 4. die Entlastung des Jagdvorstandes,
  1. 5. die Genehmigung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung,
  1. 6. den Erlass und die Änderung der Satzung,
  1. 7. die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die

Gemeinde nach § 7 Abs. 5 LJG,

  1. 8. die Teilung oder Teilverpachtung des Jagdbezirkes,
  1. 9. die Zuschlagserteilung bei Verpachtung, soweit sie nicht auf den Jagdvorstand übertragen

ist. (2) Die Genossenschaftsversammlung wählt:

  • einen Jagdvorsteher
  • eine Kassenwartin/einen Kassenwart
  • zwei Beisitzer dazu zwei Stellvertreter
  • zwei Rechnungsprüfer

§ 7 – Vertretung eines Jagdgenossen in der Genossenschaftsversammlung

(1) Jeder Jagdgenosse kann sich durch eine natürliche Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als 3 Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.

§ 8 – Beschlussfassung und Stimmrecht

(1) Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen gem. § 9 Abs. 3 BJG sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. (2) Beschlüsse der Jagdgenossenschaft werden durch öffentliche Abstimmung gefasst. Die Genossenschaftsversammlung kann auf Antrag von mindestens 3 Jagdgenossen, die zusammen mindestens ein Zehntel der Gesamtfläche des Gebietes der Jagdgenossenschaft vertreten müssen, zu einzelnen Tagesordnungspunkten eine schriftliche Abstimmung beschließen; das gilt nicht für Beschlüsse über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung nach § 10 Abs. 3 BJG. Über die Einzelheiten der schriftlichen Abstimmung ist von den Mitgliedern des Jagdvorstandes und den Stimmzählern Verschwiegenheit zu wahren; die Unterlagen sind vom Jagdvorstand mindestens 1 Jahr lang, im Falle der Beanstandung oder Anfechtung des Beschlusses für die Dauer des Verfahrens aufzubewahren. (3) Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Miteigentümer und Gesamthandeigentümer eines zum Gebiet der Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstückes können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben; sie haben dem Jagdvorstand schriftlich einen Bevollmächtigten zu benennen.

§ 9 – Jagdvorstand

(1) Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher und zwei beisitzenden Mitgliedern von denen eines als ständige Vertretung des Jagdvorstehers und das andere als Kassenverwaltung zu wählen ist. Bei Verhinderung oder Ausscheidung des Jagdvorstehers nimmt die ständige Vertretung dieses Amt wahr. Bei Verhinderung oder Ausscheiden der ständigen Vertretung nimmt der Kassenverwalter dieses Amt wahr. Für die beisitzenden Mitglieder sind stellvertretende Mitglieder zu wählen. Bei Ausscheiden des Kassenverwalters nimmt das für diesen gewählte stellvertretende Mitglied dieses Amt wahr. (2) Wählbar ist jeder Jagdgenosse, sowie bei juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts deren Vertreter, soweit sie volljährig sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, die Wählbarkeit und das Stimmrecht i. S. des § 45 Abs. 1 des Strafgesetzbuches besitzen.

§ 10 – Amtszeit

(1) Die Amtszeit des Jagdvorstandes beträgt 4 Jahre, sie beginnt an dem auf die Wahl folgenden 1. April. Wird der Jagdvorstand erst nach dem 1. April gewählt, so beginnt die Amtszeit des neuen Jagdvorstandes mit dessen Wahl und endet mit Ablauf der Amtszeit nach Satz 1.

§ 11 – Sitzungen des Jagdvorstandes

(1) Die Sitzungen des Jagdvorstandes sind vom Jagdvorsteher unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen. Eine Einberufung kann auch von einem der beisitzenden Mitglieder verlangt werden.

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 I Amtlicher Teil Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Informationen über die Beschlüsse des Hauptausschusses am 19.11.2009 Vorlage: BV/261/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 23.1 – SG Facility Management Vergabe gemäß VOL zu Reinigungsleistungen (laufende Unterhalts-, Glas- und Rahmenreinigung) Objekte Kindereinrichtung „Nesthäkchen“, „An der Zaubernuss“, „Im Zwergenland“ Beschlusstext: Beschluss-Nr.: H 43/12/09 Dem Vergabevorschlag gemäß VOL/A §§ 23 und 25 zur laufenden Unterhaltsreinigung/2 x im Jahr Glas- und Rahmenreinigung in den Objekten Los 1 Kita „Nesthäkchen“ mit dem Auftragswert Jahresauftragswert Brutto: 10.807,58 € Vertragslaufzeit 24 Monate Brutto: 21.615,16 € Bei Wahrnehmung der Option der Vertragsverlängerung um 4 x 12 Monate Brutto: 64.845,48 € Los 2 Kita „An der Zaubernuss“ mit dem Auftragswert Jahresauftragswert Brutto: 6.417,62 € Vertragslaufzeit 24 Monate Brutto: 12.835,24 € Bei Wahrnehmung der Option der Vertragsverlängerung um 4 x 12 Monate Brutto: 38.505,72 € Los 3 Kita „Im Zwergenland“ mit dem Auftragswert Jahresauftragswert Brutto: 9.753,45 € Vertragslaufzeit 24 Monate Brutto: 19.506,90 € Bei Wahrnehmung der Option der Vertragsverlängerung um 4 x 12 Monate Brutto: 58.520,70 € wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Zuschlag für Los 1, Los 2 und Los 3 an die Firma

Dussmann AG & Co. KGaA

Sophienstraße 26

15230 Frankfurt/Oderzu erteilen. Vorlage: BV/278/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 65 - Bauamt Vergabe von Bauleistungen nach VOB für die Baumaßnahme Fußwegenetz, 3. BA im Brandenburgischen Viertel Beschlusstext: Beschluss-Nr.: H 44/12/09 Dem Vergabevorschlag für die Baumaßnahme Fußwegenetz, 3. BA, im Brandenburgischen Viertel in Höhe von 58.522,92 Euro wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag an die Firma Straßenbau Tiefbau Dirk Wesebaum, Töpferstraße 74, 16247 Joachimsthal, zu erteilen. I.2 Sonstige amtliche Mitteilungen Vorlage: BV/279/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 65 - Bauamt Vergabe von Bauleistungen nach VOB für die Baumaßnahme Ausbau der Salomon-Goldschmidt-Straße Beschlusstext: Beschluss-Nr.: H 45/12/09 Dem Vergabevorschlag für die Baumaßnahme Ausbau der Salomon-Goldschmidt-Straße in Höhe von 246.541,25 Euro wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag an die Firma Straßen- und Tiefbau GmbH Aschoff, Templin, zu erteilen. Karten, Lagepläne, Anlagen zu den Beschlüssen sowie die Originale der Beschlüsse des Hauptausschusses können im Bürgermeisterbereich, Sitzungsdienst, (Rathaus, Raum 217, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde) eingesehen werden. Eberswalde, 20.11.2009 gez. Boginski Bürgermeister Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Informationen über die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 26.11.2009 Ab- und Berufung sachkundiger Einwohner/innen Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 13-152/09 I. Die Stadtverordnetenversammlung beruft nachstehende sachkundige Einwohner/innen aus den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde ab

  1. 1. Finanzausschuss

Herrn Michael Peukert

DIE LINKE II. Die Stadtverordnetenversammlung beruft nachstehende sachkundige Einwohner/innen in die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde

  1. 1. Finanzausschuss

Herrn Martin Mischel

DIE LINKE

  1. 2. Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt

Herrn Uwe Ebert

SPD

  1. 3. Ausschuss für Kultur, Soziales und Integration

Herrn Horst Weingart

DIE LINKE Bestellung von Mitgliedern in den Seniorenbeirat Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 13-153/09 Die Stadtverordnetenversammlung bestellt Frau Renate Kuhlmann als Mitglied in den Seniorenbeirat der Stadt Eberswalde. Fortsetzung von Seite 13 (2) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die alle Mitglieder des Jagdvorstandes zu unterzeichnen haben.

§ 12 – Beschlussfassung des Jagdvorstandes

(1) Der Jagdvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.

§ 13 – Aufgaben des Jagdvorstandes

(1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er ist an die rechtmäßigen Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung gebunden. (2) Der Jagdvorstand hat insbesondere:

  1. 1. die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung vorzubereiten und auszuführen,
  1. 2. das Jagdkataster anzulegen und zu führen,
  1. 3. die Neuwahl des Jagdvorstandes vorzubereiten,
  1. 4. im Einzelfall die Jagdverpachtung entsprechend dem Beschluss der Genossenschaftsver-

sammlung durchzuführen,

  1. 5. den Haushaltsplan und die Jahresrechnung aufzustellen und vorzulegen. § 14 Aufgaben des Jagdvorstehers (1) Der Jagdvorsteher hat:
  1. 1. die Genossenschaftsversammlung einzuberufen, zu eröffnen, zu leiten und zu schließen

sowie das Ordnungs- und Hausrecht auszuüben,

  1. 2. Bekanntmachungen vorzunehmen,
  1. 3. die Kassengeschäfte durch das kassenverwaltende Mitglied führen zu lassen,
  1. 4. die Liste von den Jagdgenossen zu erhebenden Umlagen aufzustellen,
  1. 5. den Schriftwechsel zu führen und die gefassten Beschlüsse zu protokollieren, sofern von

der Genossenschaftsversammlung keine andere schriftführende Person gewählt ist.

§ 15 – Anteil an Nutzen und Leistung

(1) Der Anteil der Jagdgenossenschaft an den Nutzungen und Lasten richtet sich nach dem Verhältnis des Flächeninhaltes ihrer bejagbaren Grundstücke im Jagdbezirk.

§ 16 – Auszahlung des Reinertrages

(1) Der Reinertrag aus der Jagdnutzung ist vom Jagdvorstand an die Jagdgenossen auszuzahlen.

§ 17 – Umlageforderungen

(1) Umlageforderungen an Jagdgenossen werden binnen eines Monats nach rechtswirksamer Feststellung der Umlageliste (§14 Abs. 4) fällig.

§ 18 – Geschäftsjahr

(1) Das Geschäftsjahr läuft vom 01. April bis 31. März.

§ 19 – Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft

(1) Die Satzung und Änderung der Satzung sind mit der Genehmigung der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt für die Stadt Eberswalde unter der Rubrik Bekanntmachungen zu veröffentlichen. LANDKREIS BARNIM DER LANDRAT Paul-Wunderlich-Haus Am Markt 1, 16225 Eberswalde Postfach 10 04 46, 16204 Eberswalde Jagdgenossenschaft Sommerfelde-Tornow Vorsitzender Herrn Manfred Mätzkow OT Sommerfelde An der Rüster 6 16225 Eberswalde Datum: 18.11.2009 Genehmigungsverfügung Sehr geehrter Herr Mätzkow, die Satzung der Jagdgenossenschaft Sommerfelde-Tornow, welche auf der Mitgliederversammlung am 30.10.2009 beschlossen wurde, wird von mir, gemäß § 10 (2) des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdG) vom 09. Oktober 2003, genehmigt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Dienstleistungs-und Verwaltungszentrum, Paul-Wunderlich-Haus, Ordnungsamt, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen. Mit freundlichem Gruß Im Auftraggez. Zerche (2) Die Bestimmung des Absatzes 1 gilt auch für sonstige Bekanntmachungen der Genossenschaftsversammlung, insbesondere mit Tagesordnung zur Genossenschaftsversammlung des jährlichen Haushaltsplanes, der Beschlüsse über die Festsetzung von Umlagen und der Beschlüsse über die Verwendung des Reinertrages nach § 10 Abs. 3 BJG. (3) Auswärtige Jagdgenossen sind verpflichtet dem Jagdvorstand einen am Sitz der Jagdgenossenschaft wohnenden Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.

§ 20 – Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Satzung wird gem. § 10 Abs. 2 BbgJG mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich. Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt gleichzeitig die bisherige Satzung vom 01. April 1992 außer Kraft. (2) Die Amtszeit des beim Inkrafttreten dieser Satzung amtierenden Jagdvorstand, der in der Genossenschaftsversammlung am 30.03.2009 gewählt wurde, endet gemäß § 10 dieser Satzung am 31.03.2013. Sommerfelde-Tornow Vorstehende Satzung ist in der Genossenschaftsversammlung vom 30.10.2009 beschlossen worden. Der Jagdvorstand

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 I Amtlicher Teil Fortsetzung auf Seite 16 Ab- und Bestellung von Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlamentes Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 13-154/09 I. Die Stadtverordnetenversammlung bestellt nachstehende Mitglieder des Kinder- und Jugendparlamentes der Stadt Eberswalde

  1. 1. Frau Franziska Wickert
  2. 2. Herrn Arthur Zeller
  3. 3. Frau Amanda Schibilski
  4. 4. Frau Vivien Langeab. II. Die Stadtverordnetenversammlung bestellt nachstehende Personen als Mitglieder des Kinder- und Jugendparlamentes der Stadt Eberswalde
  5. 1. Herrn Gordon Eule
  6. 2. Herrn Johannes Danieljan Ab- und Bestellung eines Mitgliedes und eines/einer Stellvertreters/in aus und in den Zoobeirat Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 13-155/09 I. Die Stadtverordnetenversammlung bestellt Herrn Jörg Schneidereit als Mitglied des Zoobeirates ab. II. Die Stadtverordnetenversammlung bestellt Herrn Volker Passoke als Mitglied in den Zoobeirat. Vorlage: BV/294/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: Fraktion GRÜNE/B90,

Fraktion Die Fraktionslosen Besetzung der Aufsichtsräte in den städtischen Unternehmen Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 13-156/09 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. 1. Aufgrund der geänderten Stärkeverhältnisse der Fraktionen, welche die Sitzverteilung nach § 41 Absatz 2 Brandenburgische Kommunalverfassung berührt und der vorliegenden Anträge der Fraktionen GRÜNE/B90, Die Fraktionslosen und DIE LINKE auf Neubesetzung des Aufsichtsrates der WHG mbH und des Aufsichtsrates der TWE GmbH mit folgender Sitzverteilung neu zu besetzen:
  2. 1.1. Aufsichtsrat WHG mbH (10 Sitze):

DIE LINKE 3 Sitze

FDP/Bürgerfraktion Barnim 2 Sitze

SPD 2 Sitze

CDU 1 Sitz

GRÜNE/B90 1 Sitz

Die Fraktionslosen 1 Sitz

  1. 1.2. Aufsichtsrat TWE GmbH (6 Sitze):

DIE LINKE 2 Sitze

FDP/Bürgerfraktion Barnim 1 Sitz

SPD 1 Sitz

CDU 1 Sitz

Die Fraktionslosen 1 Sitz

  1. 2. Die Stadtverordnetenversammlung bestellt auf Vorschlag der Fraktionen gemäß § 41 Abs. 1 und 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung ab 01.12.2009 nachstehende Mitglieder in die Aufsichtsräte der WHG mbH und TWE GmbH:
  2. 2.1. Aufsichtsrat WHG mbH:

Fraktion Name, Vorname

  1. 1. DIE LINKE Herrn Sachse, Wolfgang
  1. 2. DIE LINKE Herrn Sponner, Gottfried
  1. 3. DIE LINKE …………………………
  1. 4. FDP/Bürgerfraktion Barnim Herrn Naumann, Ingo
  1. 5. FDP/Bürgerfraktion Barnim Herrn Herrmann, Götz
  1. 6. SPD Herrn Lux, Hardy
  1. 7. SPD Herrn Kuchenbecker, Arnold
  1. 8. CDU Herrn Blomenkamp, Hans-Joachim
  1. 9. GRÜNE/B90 Herrn Fennert, Andreas
  2. 10. Die Fraktionslosen Herrn Loose, Reimer Der dem Vorschlagsträger DIE LINKE vorbehaltene Aufsichtsratssitz wird zu einem späteren Zeitpunkt besetzt.
  3. 2.2. Aufsichtsrat TWE GmbH:

Fraktion Name, Vorname

  1. 1. DIE LINKE Herrn Passoke, Volker
  1. 2. DIE LINKE Herrn Zinn, Carsten
  1. 3. FDP/Bürgerfraktion Barnim Herrn Hoeck, Martin
  1. 4. SPD Frau Röder, Angelika
  1. 5. CDU Herrn Eydam, Christoph
  1. 6. Die Fraktionslosen Herrn Dr. Spangenberg, Günther Vorlage: BV/287/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 17 - Steuerungsdienst Veränderung der Gebührenstruktur beim Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 13-157/09 Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA) am 09. Dezember 2009 den auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2010 ermittelten Gebührensätzen ab 01. Januar 2010, die die Veränderungen im Bereich der Gebührenstruktur berücksichtigen, sowie den sich daraus ergebenden Satzungsänderungen mit der Änderung bei der Trinkwasserversorgung, dass die Mengengebühr von 1,25 € auf 1,20 € zu reduzieren ist, zuzustimmen. Vorlage: BV/270/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 20 - Kämmerei Vergnügungssteuersatzung der Stadt Eberswalde Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 13-158/09 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Vergnügungssteuersatzung der Stadt Eberswalde. Vorlage: BV/272/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 61 - Stadtentwicklungsamt Satzung zur Aufhebung der Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB für das Stadtzentrum von Eberswalde vom 20.11.1997 Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 13-159/09 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Aufhebung der „Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB für das Stadtzentrum von Eberswalde vom 20.11.1997“. Vorlage: BV/255/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 61 - Stadtentwicklungsamt Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Eberswalde - Entschädigungssatzung für den Umlegungsausschuss - Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 13-160/09
  2. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Eberswalde - Entschädigungssatzung für den Umlegungsausschuss -.
  3. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
  4. 3. Die Ziffern 3 und 4 des Beschlusses 13-266/94 der Stvv vom 15.12.1994 und der Beschluss 16-322/95 der Stvv vom 18.02.1995 werden aufgehoben. Vorlage: BV/273/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 61 - Stadtentwicklungsamt Bebauungsplan Nr. 134/1 „Töpferstraße“ - Behandlung der Stellungnahmen Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 13-161/09 Über die abgegebenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 134/1 „Töpferstraße“ wird entsprechend den in der beigefügten Synopse des Stadtentwicklungsamtes vom 24.08.2009 enthaltenen Beschlussvorschlägen entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Bürger, die Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist entsprechend dem Abwägungsergebnis zu ändern. Vorlage: BV/275/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 61 - Stadtentwicklungsamt Bebauungsplan Nr. 608 „Märkische Heide I“ - Aufhebung des Einleitungsbeschlusses des 2. Änderungsverfahrens - Einleitung des 3. Änderungsverfahrens Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 13-162/09
  5. 1. Der Beschluss zur Einleitung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 608 „Märkische Heide I“ (Beschluss-Nr. 8-108/04 vom 24.06.2004) wird aufgehoben.
  6. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 608 „Märkische Heide I“ ortsüblich bekannt zu machen.
  7. 3. Die Einleitung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 608 „Märkische Heide I“ gem. § 2 Abs. 1 i. V. m § 13 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen. Mit der 3. Bebauungsplanänderung soll die Ausweisung von ursprünglich Einzel- und Doppelhäuser in eine Reihenhausbebauung entlang der Eberswalder Straße geändert werden. Der immissionsschutzrechtliche Konflikt an der Eberswalder Straße muss planerisch gelöst werden. Zum Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 608 „Märkische Heide I“ – 1. Änderung gehören folgende Flurstücke:

Gemarkung Finow, Flur 1, Flurstücke 1247, 1248 und 1310

Der Übersichtsplan (unmaßstäblich) ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einleitung der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 608 „Märkische Heide I“ ortsüblich bekannt zu machen. Vorlage: BV/285/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 61 - Stadtentwicklungsamt Projekt am Standort - Puschkinstraße 13 - Beschluss über die Finanzierung der Kita Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 13-163/09 Die Stadtverordnetenversammlung stimmt
  2. 1. dem Antrag auf außerplanmäßige Mittel im Haushalt 2009 für die Finanzierung des Vorhabens „Kindertagesstätte Bürger-Bildungs-Zentrum – Puschkinstraße 13“ Haushaltsstelle 61506.95000 in Höhe von 618.889 € (Eigenmittel: 61.889 €) aufzunehmen, zu.
  3. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, in den Haushaltsentwurf 2010 für die Haushaltsstelle 61506.95000 einen Haushaltsansatz in Höhe von 896.200 € (Eigenmittel: 89.620 €) und
  4. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf 2010 eine Verpflichtungsermächtigung für 2011 in der Haushaltsstelle 61506.95000 in Höhe von 285.000 € (Eigenmittel 28.500 €) aufzunehmen. Vorlage: BV/284/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 40 - Amt für Bildung, Jugend

und Sport Projekt am Standort Puschkinstraße 13 - Beschluss über die Vorzugsvariante Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 13-164/09 Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Projekt am Standort Puschkinstraße 13, Bibliothek, Bürgerbildungszentrum und Kindertagesstätte, mit der Variante 4 als Vorzugsvariante zu und ermächtigt die Verwaltung, die weiteren Planungen zu beauftragen. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt 2010. Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsmittel gemäß Anlage 2 im Investitionsprogramm des Haushaltes 2010 zu berücksichtigen. Vorlage: BV/271/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 61 - Stadtentwicklungsamt Fortschreibung des Integrierten programmübergreifenden Stadtteilentwicklungskonzeptes für das Brandenburgische Viertel (IPStEK 2009) Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 13-165/09 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Integrierte programmübergreifende Stadtteilentwicklungskonzept (IPStEK) für das Brandenburgische Viertel – Fortschreibung 2009 –. Vorlage: BV/282/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 20 - Kämmerei Umsetzung der Vereinbarung über die den Zoologischen Garten Eberswalde betreffende Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Barnim und der Stadt Eberswalde

  • Haushaltsplan 2010

Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 13-166/09

  1. 1. Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die beigefügte Aufstellung aller voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 2010, welche dem Zoo Eberswalde haushaltsseitig zugeordnet sind.
  2. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Landkreis Barnim den Beschluss einschließlich der Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben zu übersenden. Vorlage: BV/289/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: Fraktion FDP/

Bürgerfraktion Barnim Rabattmaßnahmen im Zoo Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 13-167/09 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Dem am 25.10.2007 gefassten Beschluss 42-548/07 zu den Eintrittspreisen im Zoologischen Garten Eberswalde werden die folgenden drei Punkte angefügt:

  1. 1. Bei Maßnahmen (z. B. Rabatt- und Werbeaktionen) durch die eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Zoos erreicht werden kann, wird die Verwaltung ermächtigt, die regulären Eintrittspreise um bis zu 34 % zu reduzieren.
  2. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zoobeirat über getroffene Maßnahmen gemäß vorgenanntem Punkt zu informieren.
  3. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Ende des Jahres 2010 dem Zoobeirat eine Auswertung hinsichtlich der Auswirkungen der Rabattmaßnahmen vorzulegen.

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 I Amtlicher Teil Ende des Amtlichen Teils Fortsetzung von Seite 15 Vorlage: BV/231/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 41 - Kulturamt Kulturkonzeption Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 13-168/09 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das als Anlage beigefügte Kulturkonzept Eberswalde 2009 mit seiner inhaltlichen Schwerpunktsetzung und seinen Maßnahmen. Die Entscheidungen von Politik und Verwaltung die Kultur betreffend, müssen fortan den Leitlinien der Konzeption entsprechen. Vorlage: BV/295/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 23.1 – SG Facility-Management Lieferung elektrischer Energie Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 13-170/09 Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Vergabevorschlag für die Lieferung der elektrischen Energie für Sondertarifabnehmer in Höhe von einem Bruttojahrespreis von ca. 28.912 € für das Rathaus und ca. 34.800 € für die Hauptfeuerwache zu. Freienwalder Straße 39 a

Friedhofsverwaltung 22 632 Poratzstraße 75

Projektstab

Beschäftigungsförderung 64 183 Schorfheidestraße 13

Außenstelle

Brandenburgisches Viertel

SG Pass- und Meldewesen 81 82 43

Kontaktbüro Soziale Stadt 81 82 45

Seniorenbüro 81 82 55 Steinstraße 3

Kulturamt

Tourist-Information/Museum 64 520 Ortsvorsteher/in

Sommerfelde, An der Rüster 4 21 27 19

Tornow, Tornower Dorfstr. 25 22 811

Finow, Dorfstraße 9 34 102

Brandenb. Viertel, Schorfheidestr.13 81 82 46

Eberswalde I und II, Breite Str. 42 64 0

Spechthausen, Spechthausen Nr. 11 21 844 Dienststellen im Rathaus, Breite Straße 41-44 Zentrale/Bürgerberatung/ -information 64 0 Bürgermeisterbereich/Pressestelle 64 110 Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus 64 803 Kämmerei

SG Steuern 64 223

SG Stadtkasse 64 210

Referentin für soziale

Angelegenheiten 64 501 Bürgeramt

Fundbüro 64 0

SG Pass- und Meldewesen 64 0

SG Wohnen 64 0 Ordnungsamt

SG Allgemeine Ordnung 64 321

SG Gewerbe/Märkte 64 322

SG Bußgeldstelle 64 323 Amt für Bildung, Jugend und Sport

SG Bildung/Kita 64 408

SG Jugend und Sport 64 407 Breite Straße 41-44 Internet: www.eberswalde.dee-Mail: [email protected] Liegenschaftsamt

SG Facility Management 64 233

SG Liegenschaften 64 238 Weitere Dienststellen: Am Wasserfall

Zoo 22 733 Am Wurzelberg 7

Städtischer Bauhof 58 120 Breite Straße 39 (Rathauspassage)

Stadtentwicklungsamt 64 611

Bauordnungsamt 64 631 Breite Straße 40 (Rathauspassage)

Bauamt 64 651

Bibliothek 64 420 Brunnenstraße 9

Standesamt 64 168 Dorfstraße 9

Außenstelle Finow

SG Pass- und Meldewesen 30 22 14 II Nichtamtlicher Teil Der Bürgermeister wird beauftragt, den Zuschlag an die Lichtblick AG, Zirkusweg 6, 20359 Hamburg, zu erteilen. Karten, Lagepläne, Anlagen zu den Beschlüssen sowie die Originale der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung können im Sitzungsdienst (Rathaus, Raum 217, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde) eingesehen werden. Eberswalde, 11.12.2009 gez. Boginski Bürgermeister Entsorgung Weihnachtsbäume 2010 Die Weihnachtsbaumentsorgung im Stadtgebiet Eberswaldeerfolgt bis zum 18. Januar 2010. Es wird darum gebeten, die Weihnachtsbäume an den Containerstellplätzen des Dualen Systems abzulegen. Die Bäume werden kontinuierlich durch die Mitarbeiter des Bauhofes der Stadtverwaltung Eberswalde abgefahren. „Anfassen, Hören, Riechen“ Kürzlich fand im Museum in der Adler-Apotheke ein Workshop als Startschuss für die Aktualisierung der ständigen Ausstellung statt. Für die Weiterentwicklung des Stadt- und Regionalmuseums soll eine Konzeption für alle Museumsbereiche als Voraussetzung für die Aktualisierung der Dauerausstellung in den Jahren 2010/2011 erarbeitet werden. In dem Workshop diskutierten Mitarbeiter des Museums gemeinsam mit zuständigem Dezernenten, Kulturamtsleiter, Museumsverband, Verein für Heimatkunde, Landesdenkmalamt, Ortsvorsteherin und Lehrern die Stärken und Schwächen, die inhaltlichen Schwerpunkte sowie das Zielpublikum. Die Experten waren sich einig: die Industriekulturlandschaft im Finowtal soll zukünftig stärker dargestellt und so das Profil des Museums geschärft werden. Als Alleinstellungsmerkmal zählt hierbei die gegensätzlich erscheinende Symbiose aus Industriekultur – Umwelt – Gesundheit/Apotheke. Das Museum soll für Besucher und insbesondere für Kinder und Familien an Attraktivität gewinnen. Hierzu zählen interaktive und medien-technische Einbauten, die z.B. beim „Anfassen, Hören, Riechen“ das Museumserlebnis intensiver werden lassen. Mit der Aufnahme in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) der Stadt Eberswalde ist für den Zeitraum 2010-2011 die Förderung der Aktualisierung der Dauerausstellung und Barrierefreiheit geplant. Der Landkreis Barnim unterstützt das Vorhaben mit Kreismitteln. Praktische Brandschutzerziehung Für Kitas der Stadt bietet die Berufsfeuerwehr Eberswalde den Vorschulgruppen eine zweigeteilte Veranstaltung zur Brandschutzerziehung an. Im ersten Teil kommt die Feuerwehr in die Einrichtung. Den Kindern wird hierbei vermittelt, wie sie sich im Falle eines Brandes richtig verhalten. Im zweiten Teil besuchen die Kinder die Feuerwehr. Die Kinder erlernen unter Aufsicht und Anleitung eines Feuerwehrmannes den richtigen und sicheren Umgang mit Zündmitteln. Im Anschluss erfolgt ein Besuch der Regionalleitstelle Nordost. Nach dem Besuch der Leitstelle lernen die Kinder die Technik der Feuerwehr direkt an den Fahrzeugen kennen. Zum Abschluss der Veranstaltung erhält jedes Kind eine Urkunde für die Teilnahme an der Brandschutzerziehung. Seit Beginn der Umsetzung der Konzeption zur Brandschutzerziehung im Jahr 2008 fanden bisher insgesamt 42 Veranstaltungen statt, an denen 560 Kinder und 85 Erwachsene teilnahmen. Kontakt: Brandmeister Volker Rutte von der Berufsfeuerwehr, Telefon 03334-8191815 oder 03334-8191811. Telefonverzeichnis der Stadt Eberswalde (Auszug) Die Rufnummern der Ansprechpartner der Stadtverwaltung Eberswalde haben sich mit Beginn des neuen Jahres geändert. Nachfolgend veröffentlichen wir einen Auszug aus dem neuen Telefonverzeichnis. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte www.eberswalde.de unter dem Menüpunkt Rathaus/Ortsrecht, Dezernate und Ämter.

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 II Nichtamtlicher Teil Ihr Bürgermeister Friedhelm Boginski Liebe Eberswalderinnen und Eberswalder, Erscheint bei Bedarf, in der Regel monatlich Herausgeber und Redaktion: Stadt Eberswalde, Der Bürgermeister (V.i.S.P.) Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde, Telefon: 03334-64 512, Telefax: 03334-64 517, ISSN 1436-3143 Internet: www.eberswalde.de, E-Mail: [email protected], Auflage: 24.000 Das Amtsblatt für die Stadt Eberswalde liegt ab dem Erscheinungstag im Rathaus, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde, aus. Es ist dort kostenlos erhältlich. Kostenlose Zustellung in alle erreichbaren Eberswalder Haushalte. Keine Haftung fürunaufgefordert eingesandte Bilder und Manuskripte. Irrtümer und Terminveränderungen vorbehalten. Verleger und Anzeigenannahme: agreement werbeagentur gmbh Siegfriedstraße 204 C, Renate Becker 10365 Berlin, Telefon: 030-97 10 12 13, Fax: 030-97 10 12 27, E-Mail: [email protected] Es besteht die Möglichkeit, über die agreement werbeagentur gmbh, das Amtsblatt zu beziehen. Das Jahresabonnement kostet 26 € inklusive Mwst., Einzelexemplare können gegen Einsendung von frankierten Rückumschlägen A4 (1,45 € Porto pro Ausgabe) bezogen werden. Verantwortliche Redakteurin des nicht amtlichen Teils sowie die Anzeigenakquise: Kristina Tews, Mauerstraße 21, 16225 Eberswalde, Telefon: 03334-83 65 16 , Mobil: 0162 / 5 81 01 92, Fax: 030-97 10 12 27, E-Mail: [email protected]. Für Anzeigeninhalte sind die Auftrag­geber verantwortlich. Fotos: Britta Stöwe, Kristina Tews Vertrieb: Märkische Verlags- und Druckhaus GmbH & Co.KG, Telefon: 0335/5530426 Die namentlich gekennzeichneten Beiträge widerspiegeln nicht immer die Meinung des Herausgebers. Hier treffen Sie Ihre Ortsvorsteher Ortsteil Eberswalde 1 Karen Oehler Rathaus, Raum 218 – Teeküche, 2. Etage Breite Straße 41-44, donnerstags 15-17 Uhr, Tel.: 03334/64-283 Ortsteil Eberswalde 2 Hans Pieper Rathaus, Raum 218 – Teeküche, 2. Etage Breite Straße 41-44, mittwochs 16-18 Uhr, Tel.: 03334/64-283 Ortsteil Finow Arnold Kuchenbecker Dorfstraße 9 (im Haus der WHG) dienstags 15-17 Uhr, Tel.: 03334/34-102 Ortsteil Brandenburgisches Viertel Carsten Zinn Schorfheidestraße 13, Bürgerzentrum (obere Etage, Raum 123) mittwochs 18-20 Uhr, Tel.: 03334/818246 (nur während der Sprechzeiten) E-Mail: [email protected] Ortsteil Sommerfelde Werner Jorde Gemeindehaus Alte Schule Jeden 1. Montag 15-17 Uhr, Tel.: 03334/212719 (außerhalb der Sprechzeiten: Tel.: 03334/24697) Ortsteil Tornow Rudi Küter Dorfstraße 25, dienstags 15-17 Uhr, Tel.: 03334/22811 (außerhalb der Sprechzeiten Handy 0172/3941120) Ortsteil Spechthausen Karl-Heinz Fiedler Gemeindezentrum Spechthausen Jeden 1. Montag 18-19 Uhr, Tel.: 03334/21844 Impressum Redaktionsschluss dieser Ausgabe des Amtsblattes: 8.12.2009, für die Februar-Ausgabe: 27.1.2010, voraussichtlicher nächster Erscheinungstermin: 15.2.2010 ich begrüße Sie herzlich im neuen Jahr! Ich hoffe, Sie sind mit der nötigen Gesundheit und dem richtigen Schwung ins 2010 gestartet. In diesem Jahr stehen wir wieder vor besonderen Herausforderungen und ich bin dankbar, dass wir dazu eine gute Basis mit unserem Haushalt haben. Er wurde am 17. Dezember 2009 von den Stadtverordneten mit großer Mehrheit beschlossen. Somit sind wir in die Lage versetzt worden, Eberswalde auch weiterhin aktiv und mit Kontinuität weiter zu entwickeln – zu unser aller Wohl. Nun jedoch möchte ich Sie auch von dieser Stelle aus gern einladen zu unserem Neujahrsempfang am 15. Januar ab 16.30 Uhr. In diesem Jahr wird es wiederum ein ganz besonderer Ort sein, den wir erleben werden: Das Sportzentrum Westend. Nicht ohne Grund laden wir Sie alle hierher ein: Dieser Ort ist einer der größten Stätten, an denen ohne das Ehrenamt nichts gehen würde, dem Sport. Doch die Breite der ehrenamtlich Engagierten geht darüber hinaus. Das werden wir würdigen. Deshalb auch steht in diesem Jahr das Ehrenamt in einem ganz besonderen Focus. Ich freue mich darüber hinaus auf den Markt der Möglichkeiten – Vereine präsentieren sich und ihren Einsatz; jede Menge Informationen gibt es, sich selbst einzubringen. Lassen Sie sich also inspirieren! Außerdem nutzen wir den Empfang, um besonders ehrenamtlich Engagierte auszuzeichnen. Und natürlich wird der Gedankenaustausch, werden die Gespräche nicht zu kurz kommen. Bis zum Wiedersehen am Freitag, dem 15. Januar 2010 – Ich freue mich auf Sie! In diesem Sinne

  • Stadtverordnetenversammlung: 25. Februar 2010, 18.00 Uhr
  • Hauptausschuss: 18. Februar 2010, 18.00 Uhr
  • Ausschuss Bau, Planung und Umwelt: 9. Februar 2010, 18.15 Uhr
  • Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport: 10. Februar 2010, 18.15 Uhr
  • Ausschuss für Finanzen: 11. Februar 2010, 18.00 Uhr
  • Ausschuss f. Kultur, Soziales u. Integration: 16. Februar 2010, 18.15 Uhr
  • Rechnungsprüfungsausschuss: -

Die aktuelle Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Schaukasten vor dem Rathaus oder unter www.eberswalde.de unter der Rubrik „Stadtpolitik“. Für die Stadtverordnetenversammlung und den Hauptausschuss werden sie außerdem im „Der Blitz“ veröffentlicht. Die Sitzungen sind öffentlich. Änderungen vorbehalten. Weitere Auskünfte erteilt der Sitzungsdienst, Telefon 64 160. Termine Stadtverordnetenversammlung und Ausschüssevom 1. Januar bis 28. Februar 2010 Im Januar finden keine öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse statt. Freiwilligentag, Kulturkonzept und sanierte Straßen Verwaltungsspitze zog Bilanz und zeigte Ausblicke für 2010 Altes Jahr, neues Jahr - Zeit auch für die Verwaltungsspitze der Stadt, zurück zu blicken auf Geschafftes und neue Pläne vorzustellen. Für Bürgermeister Friedhelm Boginski wird Eberswalde immer mehr zu einer „Stadt zum Wohlfühlen“. Orientiert am großen Leitbild und den Wünschen der Einwohner ist 2009 in puncto Sauberkeit und Sicherheit viel getan worden. Trotz Krise war das vergangene Jahr auch wirtschaftlich „zwar anstrengend, aber erfolgreich“. So konnten die drohenden Insolvenzen des Walzwerkes und des Instandhaltungswerkes der Deutschen Bahn abgewendet werden. Als einer von 15 Regionalen Wachstumskernen des Landes Brandenburg wurde Eberswalde 2009 vom Land überprüft. Bürgermeister Boginski zeigte sich optimistisch, dass die Stadt den Stellenwert, der Fördermittel sichert, auch 2010 behält. Weiterhin wurde die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen gestartet, zwei Bewilligungsbescheide wurden bereits überreicht. Ein Tourismuskonzept wurde auf den Weg gebracht. Das Thema Fachkräftesicherung sei nach wie vor das größte Problem der Region, die Stadt sei aber durch die enge und konstruktive Zusammenarbeit mit der Fachhochschule und der WITO auf einem guten Weg, so Bürgermeister Boginski weiter. Der Wirtschaftsetat war neben dem Bildungsetat der einzige, der 2009 nicht gekürzt wurde. Bildung und Kultur sind längst harte Standortfaktoren geworden. Deshalb wurden 2,3 Mio. Euro aus dem Haushalt für die Sanierung von Kita- und Schulgebäuden verwendet. Besonders wichtig sei außerdem der Beschluss zur Gegenfinanzierung des Zoos durch den Landkreis gewesen. Auch das breit aufgestellte, ehrenamtliche Engagement der Eberswalder sei von unschätzbarer Bedeutung für die Stadt. Der Bürgermeis-ter bat auch um Verständnis: „Entscheidungen zugunsten des Einen müssen oft zulasten eines Anderen getroffen werden. Trotzdem werden wir nach wie vor der Maxime treu bleiben, die Eberswalder möglichst weit in die Prozesse einzubeziehen. Auch wenn nicht alle immer alles entscheiden können“. So werden die Einwohnerversammlungen fester Bestandteil des Jahres 2010 bleiben. Spezielle Ziele werden die weitere Senkung der Arbeitslosenquote und die verstärkte Bindung junger Leute an die Region sein. Ebenso soll das Stadtentwicklungskonzept weiter umgesetzt werden. Am 30. November 2009 übergab Bürgermeister Friedhelm Boginski während eines Betriebsbesuches an Sabine Scheffler von der ms-cut Werbung einen weiteren Zuwendungsbescheid innerhalb der KMU-Förderung der Stadt Eberswalde.

  • 23. Januar bis 28. Februar 2010
  • Museum in der Adler-Apotheke, Steinstraße 3,

16225 Eberswalde, Di-Fr 10-13 und 14-17 Uhr, Sa 10-13 Uhr, So 13-17 Uhr Erstmals präsentiert das Brandenburgische Landeshauptarchiv der Öffentlichkeit einen Teil der Originalkartei der „Vermögensverwertungsstelle“, die Anfang 1942 – in unmittelbarem Zusammenhang mit den Deportationen deutscher Juden – als Sonderdienststelle dieser Finanzbehörde entstanden war. Vertreibung – Ermordung – Erinnerung Seit Weihnachten gibt es für alle Nutzer, die Englisch oder Polnisch sprechen, die Seiten auch in englisch und polnisch. Im Ausland interessierende Seiten, wie u.a. Wirtschaft, Tourismus, Kultur, Historie, sind in diese Sprachen übersetzt worden und ab sofort online geschaltet. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Vermarktung und Öffnung Eberswaldes – sowohl den Tourismus als auch die Wirtschaft betreffend. www.eberswalde.de nun auchin Englisch und Polnisch

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 II Nichtamtlicher Teil DISK-GOLF ist das neue Angebot des Familiengarten Eberswalde, das jede Menge Spaß und gute Laune für Jung und Alt verspricht. Das Ziel dabei ist, eine Frisbeescheibe mit so wenigen Versuchen wie möglich von einem festgelegten Abwurf in einen Fangkorb zu werfen. Die Regeln und das Spielprinzip entsprechen dem bekannten Ballgolf. Wer nach einer gesamten Runde auf dem Parcours die wenigsten Würfe benötigt hat, gewinnt das Spiel. Das Turnier wird auf 14 Bahnen gespielt, wobei jede Bahn neue Herausforderungen bereit hält. Die Information im Tourismuszentrum übrigens ist bis zum 31. März montags bis freitags von 10-17 Uhr geöffnet. Telefon: 03334-384910. Fördermittelfür alte Akten Fachhochschule mit 2009 zufrieden Die Fachhochschule Eberswalde blickt zufrieden auf das Jahr 2009 zurück. Seit Jahren steigen die Bewerberzahlen, 2009 erhielt sie den Zuschlag für Forschungsprofessuren und wurde als „grünste Hochschule Deutschlands“ gewürdigt. 2009 richtete Brandenburg 15 neue Forschungsprofessuren ein. Die FH Eberswalde erhielt allein vier davon. In einem feierlichen Akt mit der damaligen Wissenschaftsministerin Johanna Wanka stellten die vier ausgewählten Hochschulprofessoren Prof. Dr. Pierre Ibisch, Prof. Dr. Vera Luthardt, Prof. Dr. Jürgen Peters und Prof. Dr. Ulrich Schulz ihre Forschungspläne vor. 2009 gab es an der FH insgesamt 60 Forschungsprojekte. In der Drittmitteleinwerbung je Professur belegte die FH auch in diesem Jahr deutschlandweit den zweiten Platz unter allen Fachhochschulen. In einer Umfrage des Onlineportals utopia. de wurde die Fachhochschule Eberswalde gemeinsam mit der Universität Witten/Herdecke zur grünsten Hochschule Deutschlands gewählt. Rund 3000 Teilnehmer/innen hatten abgestimmt. Piratenmast, Wackelstegund Duftbeet Ganz aufgeregt waren die Schüler der Goethe-Schule. Sie durften im Rahmen der städtischen Spielleitplanung ihre Ideen für die Gestaltung des Schwärzeparks beisteuern. Am 15. Dezember konnten sie sich kurz vor der Winterpause überzeugen, wie ihre ersten Vorstellungen umgesetzt wurden. Möglich wurde diese, weil die Stadt Modellkommune des Deutschen Kinderhilfswerkes ist. Mit Günther Schiemann vom Berliner Büro für Landschaftsplanung bekamen die Kinder professionelle Unterstützung an die Seite. Und sie haben sich viel ausgedacht, zum Beispiel eine beleuchtete Mikadobrücke, einen Kletterfelsen, einen Wackel- und Balanciersteg, Kletterbäume, Summstein und Boulebahn. An der Sand-Fluss-Landschaft u.a. mit einem schwebenden Floß, einem Holzkanu, einem Piratenmast, Schaukeln und einem Wasserspielplatz wird, sobald es das Wetter zulässt, im neuen Jahr weiter gearbeitet. Auch ein Duftbeet und weitere schöne Baum- und Strauchpflanzungen werden im Frühjahr pünktlich zur Eröffnung blühen. Rund 235.000 Euro werden durch eine Bund-/ Landförderung mit städtischem Anteil investiert. Schnee und glatte Straßen Im Familiengarten wurde ein neuer Disk-Golf-Parcours gebaut. Der Winter ist da und mit ihm Schnee und glatte Straßen. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Reinigung (Winterdienst) werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr durchzuführen ist bzw. nach Beendigung des Schneefalls bis 20.00 Uhr die Gehwege zu räumen und zu streuen sind. Als Streumittel sind Sand, Kies und Splitt zu verwenden. Streusalz darf grundsätzlich nur auf Straßen zum Einsatz gebracht werden. Wenn Golf und Frisbee zusammentreffen Für die Restaurierung historischer Akten für die Dauerausstellung im Finower Wasserturm erhielt der Förderverein Finower Wasserturm und sein Umfeld e.V. am 15. Dezember überraschend Fördermittel des Landkreises. Bei den Bauarbeiten am Torbogenhaus in der Messingwerksiedlung wurden alte Akten gefunden, die die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises als historisch wertvoll einstuft. Sie sollen nun der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Bei den Fundstücken handelt es sich um eine Knappschafts-Chronik von 1860 bis 1907 und Privatakten des Unternehmers Aron Hirsch. „Die Papiere sind in keinem guten Zustand. Im Winter war es immer zu feucht und im Sommer zu heiß“, sagte der Vereinsvorsitzende. Ein Buchrestaurator aus Leipzig kümmert sich nun um die Akten. Der Verein profitierte kurzfristig von nicht benötigten oder nicht verbauten Fördergeldern, die Ende 2009 übrig blieben. Messingwerkpark für Jung und Alt Am 30. November 2009 wurde der neue, generationsübergreifende Messingwerkplatz in Finow feierlich eingeweiht. Auf dem großen Gelände wurden wassergebundene Wegdecken eingebaut, die die barrierefreie Nutzung für erholungssuchende Bürgerinnen und Bürger der Stadt garantieren. Die vorhandenen Werksstraßen wurden erhalten. Um einen ansprechenden Park gestalten zu können, wurden 9.300 m² Planum hergestellt. Auf dieser Fläche wurden 7.900 m² Rasen angesät, 50 Bäume, 482 Heckenpflanzen und 1.537 Sträucher gepflanzt. Um im Frühjahr die Erholungssuchenden und die Touristen, die den Treidelweg befahren, zum Verweilen in den Messingwerkpark einzuladen, wurden auf dem Gelände 12.000 Tulpenzwiebeln gesteckt. Der Messingwerkpark soll auch ein Ort für Kinder und Erwachsene sein, der in freier Natur zur körperlichen und geistigen Ertüchtigung animiert. So findet man hier Spielgeräte und Spielflächen wie ein Wegerätsel, einen Bouleplatz, eine Beach-Ball-Anlage, ein Trampolin, eine Hängematte und verschiedene Trainingsgeräte (Schultertrai-ner, Rückentrainer, Ganzkörpertrainer, Beweglichkeitstrainer) sowie ein Massagegerät für Hände, Arme, Beine und ein Rücken-Massage-Gerät. Die Herstellung des Messingwerkparks wurde aus dem Stadtumbauprogramm, Teilprogramm Aufwertung, finanziert. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 550.000 Euro. Je ein Drittel dieser Gesamtkosten werden von Bund, Land und Stadt getragen. Die letzten Sperren sind weg Nach fünf Monaten Bauzeit hat die Firma Tharo Straßen- und Tiefbau GmbH die Brautstraße zwischen Breite Straße und Mauerstraße auf einer Baulänge von 180 Metern fertig gestellt. Entsprechend dem Umfeld wurde die Fahrbahn mit dem vorhandenen Natursteinpflas-ter hergestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 335.000 Euro, die je zu einem Drittel von Bund, Land, Stadt getragen wurden. Erste Übungen an den neuen Geräten im Messingwerkpark.

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 II Nichtamtlicher Teil Herzlich Willkommenzum NeujahrsEmpfangallen Bürgerinnen und Bürgern, Gästen und Partnern unserer Stadtam 15. Januar 2010 von 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr im Sportzentrum Westend, Heegermühler Straße 69 a Einlass und Eröffnung des Marktes der Möglichkeitenbereits ab 16.30 Uhr Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel! Mit freundlicher Unterstützung durch die Die Vielfalt des Ehrenamtes in Eberswalde • Neujahrsrede des Bürgermeisters • Präsentationen von Vereinen und Organisationen auf dem Markt der Möglichkeiten • Auszeichnung der Ehrenamtler 2009 • Vorführungen des Kreissportbundes und des THW • Musik, Büfett und interessante Gespräche • Sonderstände: BARNI Marketing & Service Ltd. mit Tombola, Märkische Oderzeitung und Medien-haus Eberswalde • Spendenaufruf in diesem Jahr für das Eberswalder Hospiz „Am Drachenkopf“ e.V. • ein strahlend schöner Abschluss vor dem Sportzentrum Für die Teilnahme an der Tombola benötigen Sie Barni-Taler! Es präsentieren sich: Netzwerk Gesunde Kinder DLRG KV Barnim Freiwilligenagentur Eberswalde/Bürgerstiftung Barnim-Uckermark Klinikum Barnim BBV Schwangerschafts-beratungsstelle Donum Vitae e.V. Mühle e.V. Sozialverband VdK Eberswalde Unicef Nabu EKK Freiwillige Feuerwehr Eberswalde THW Lokale Agenda 21 Handballverein 1. SV Stoma Selbsthilfegruppe Verein Heimatkunde/ Freundeskreis Paul Wunderlich SV Stahl Finow Abt. Kanu Behindertenverband e.V. Montessorischule Barnim e.V. Volkssolidarität (Bibliothek Finow) Bund der Vertriebenen Chorin-Verein e.V. Koordinationsstelle für ein tolerantes Eberswalde SV-Medizin Kontakt e.V. Arbeitslosenagentur Eberswalde Kulturbund e.V. Förderverein für das Hospiz „Am Drachenkopf“ Trägerverein Hospiz Eberswalde Aktion Mohrrübe e.V. Christus-Gemeinde Eberswalde e.V. Lebenshilfe Barnim

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 II Nichtamtlicher Teil Wohnung des Monats Barnimer Straße 11 Brandenburgisches Viertelteilsaniert, 71,82 m², 5. Etage rechts 4-Raum-Wohnung Miete alt: 492,42 € Miete neu: 450,00 € (inkl. Heiz- und Betriebskosten) teilsanierte Wohnungzu einem anziehenden Preis Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin zur Beratung oder Besichtigung dieser Wohnung! Sie erreichen uns in der Dorfstraße 09 in Finow und in der Breite Straße 58 in Eberswalde. E-Mail: [email protected] % 03334/3020 Dorfstraße 09, 16227 Eberswalde, Telefon: 03334/3020, Fax: 03334/33157 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Dienstag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Januar Heegermühler Str. 15 Westend – saniert, 81,35 m² 3-Raum-Wohnung

  1. 2. Etage Miete alt: 593,00 € (inkl. Heiz- und Betriebskosten sowie Stellplatz) Miete neu: 543,00 € (inkl. Heiz- und Betriebskosten) Moderne Wohnung in der Nähe zum Bahnhof zu einem Top-Mietpreis! nur 3 min Fußweg vom Bahnhof entfernt Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungsunternehmen, Schulen, Kita’s und Nahverkehrsmittel erreichen Sie in nur wenigen Minuten kinder- und familienfreundliches Wohnhaus – bis zur Karl-Sellheim- Schule sind ca. 10 min. Fußweg, ohne das noch einmal eine stark befahrene Straße überquert werden muss die Küche und das großzügige moderne Bad sind hell und freundlich genießen Sie den herrlichen Blick von dem wunderschönen Erkerfenster über die Straßen von Westend zur Wohnung gehört ein Keller Das Wohnhaus verfügt über eine moderne Solaranlage. Sie sparen Heizenergie bei der Aufbereitung von Warmwasser. Für Ihre Fragen und Wünsche stehen wir Ihnen gern zur Verfügung! Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin zur Beratung oder Besichtigung dieser Wohnung! Sie erreichen uns in der Dorfstraße 09 in Finow. E-Mail: [email protected] % 03334/3020 liegt im Brandenburgischen Viertel in unmittelbarer Nähe zum Wald ruhiges Wohnumfeld und trotzdem nur wenige Minuten zum Einkaufszentrum eine optimale Nahverkehrsanbindung ist gewährleistet Schulen, Kino und das Sportzentrum Westend mit dem Freizeitbad „baff“ erreichen Sie in kürzester Zeit PKW-Stellplätze stehen kostenfrei zur Verfügung Nutzung des Breitbandkabelnetzes für hohe DSL-Geschwindigkeiten im Internet Informieren Sie sich bei unsund sehen Sie sich die Wohnung an. E B E R S W A L D E E B E R S W A L D E Liebe Mieter, zur Sicherung des Jahresabschlusses 2009 der WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs-GmbH möchten wir darum bitten, Ihre Mietschulden bis zum 29.01.2010 einzuzahlen. Dieser Termin ist von Ihnen unbedingt einzuhalten, um Rückstände für das Jahr 2009 zu vermeiden. Gleichzeitig möchten wir allen Mietern danken, die pünktlich ihre Miete für das Jahr 2009 gezahlt haben. Im anderen Fall sind leider gerichtliche Schritte von uns auszuführen. Für das Jahr 2010 wünschen wir Ihnen Gesundheit, Wohlergehen und Glück. WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs-GmbH Wiegandt, Geschäftsführer Bibliothek – eine runde Sache seit 10.12.2009 Viele Partner unterstützen unsere Paten-Grundschule beim Aus- und Umbau der Schulbibliothek. Unter Federführung des Fördervereins, dem ein riesiges Dankeschön gilt, waren die Stadt Eberswalde, Eltern, viele Sponsoren und HelferInnen sowie wir als WHG beteiligt. Nicht nur ein neuer Anstrich und eine lesefreundliche Beleuchtung, nein, sogar viele variable Sitzelemente kamen hinzu. Die Firma Kasten & Co. kümmert sich um neue Bücherregale, die jetzt gut gefüllt sind. Seit dem 10.12.2009, dem Tag der offiziellen Eröffnung in neuem Gewand, kennen alle 470 Kinder der Schule die Räumlichkeiten und wissen auch, wie man sich ein Buch, auch für zu Hause, ausleiht. 1.500 Bücher zählt der aktuelle Bestand und es ist noch Platz für mehr! So rufen wir also weiterhin alle WHG-MieterInnen und Bürgelschulfreunde auf, gut erhaltene Kinderbücher zu spendieren. Sie kommen in gute Hände lesehungriger Kinder! Bürgels wissen: Lesen & verstehen sind wichtig fürs Leben! Wir danken jetzt schon herzlich und wünschen für 2010 alles erdenklich Gute! WHG-Geschäftsführer Rainer Wiegandt beim Besuch der Patenschule Wohnung des Monats Dorfstraße 09, 16227 Eberswalde, Telefon: 03334/3020, Fax: 03334/33157 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Dienstag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Januar

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 II Nichtamtlicher Teilbetreuen vermietenbauen verwalten WHG WOHNUNGSBAU- UND HAUSVERWALTUNGS-GMBH AKTUELLwww.whg-ebw.de ANZEIGE Die Planungen der WHG zur wirtschaftlichen Entwicklung mit dem Wirtschaftsplan und dem Stadtumbauplan in den Teilen Investitionen, Instandhaltung, Modernisierung von Wohnungen und Abriss von Gebäuden liegen als Dokumente zum koordinierten Handeln im kommenden Jahr vor. Der Aufsichtsrat der WHG und der Gesellschafter, die Stadt Eberswalde, haben in ihren Sitzungen Ende November 2009 die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Von besonderer Bedeutung ist, dass laut Stadtumbauplan keine weiteren Objekte abgerissen werden. Das Förderprogramm der Jahre 2002-2010 ist mit dem Jahr 2009 erfüllt. Wir erwarten hier nur noch die entsprechende Reduzierung des Altschuldenhilfekredites durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Der Investitionsplan ist auf der Grundlage der Sicherung einer wirtschaftlichen Stabilität für das Jahr 2010 einschneidend reduziert, wobei hier in Wirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise in Deutschland entsprechend Vorsorge getroffen ist. Somit geht die WHG auch weiterhin mit wirtschaftlichem Erfolg den Weg, modernen Wohnraum anzubieten und für jedes Mieterbudget die entsprechende Wohnung bereitzuhalten und besonders Möglichkeiten der Verbesserung der Energieeffizienz umzusetzen. Die WHG wünscht allen ihren Mietern und den Bürgern der Stadt Eberswalde ein gesundes und angenehmes Jahr 2010 von Beginn an. Wir werden weiterhin vertrauensvoll und zuverlässig für Sie tätig sein. Ihr Rainer Wiegandt WHG-HAVARIE-NUMMER: Telefon 25 270 Mo-Fr ab 15 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr Ihr heißer Draht zur Wohnung bei der WHG Telefon 3020 [email protected] Besuchen Sie unseren WHG-Info-Point im Zentrum unserer Stadt, in der 2. Etage im Haus am Markt: immerdonnerstags 15-17 Uhr, per Fahrstuhl gut erreichbar! Sprechzeiten: Di 9-18 Uhr, Do 13-17 Uhr, Fr 9-12 Uhr E B E R S W A L D E 2010 ist vorbereitet Die neue Club-Card ist da Die beliebte WHG-Club-Card für die WHG-Mieter wird im Jahr 2010 zum 5. Mal neuaufgelegt. Sie bietet – wie bisher – den Inhabern und WHG-Mietern die Möglichkeit, auch weiterhin mit Sofort-Rabatt in ausgewählten Geschäften und Einrichtungen ihre Einkäufe zu tätigen bzw. Dienstleistungen für weniger Geld in Anspruch zu nehmen. Mehr als 25 Einzelhändler und Firmen bieten Ihnen in einer großen Branchenvielfalt diese Möglichkeit. Erfreulich ist, dass ab 2010 neu im WHG-Club Gewerbetreibende in Finow dabei sind und eine Erhöhung der Vielfalt in Eberswalde möglich geworden ist. Wir konnten somit erkennen, dass auch im

  1. 5. Jahr der WHG-Club-Card die Attraktivität ungebrochen ist. Liebe Mieter, nutzen Sie intensiv die Ihnen bis Jahresende 2009 mit neuem Motiv – dem Haus am Markt – bereitgestellte WHG- Club-Card auch im Jahr 2010! Dieser Ausgabe des Amtsblattes können Sie die komplette Übersicht der beteiligten Firmen entnehmen. 3 % EP Teletraumland (außer reduzierte Ware/Ware aus Werbung) Fleischerei Taßler Knoll Hörgeräte Schlüsseldienst Barnim TPS Umzüge Forst-Apotheke (nur für nicht verschreibungspflichtige Artikel) Volkssolidarität Barnim e. V. (nur für den Bereich Essen auf Rädern) 4% Medien & Kreativeck TELTA Citynetz Eberswalde GmbH (nur bei Beauftragung Internetanschluss) Gaststätte „Brasserie am Stein 1883“ Restaurant „Palmenhof“ 5% Juwelier Elling Berufsbekleidung bTu Ritzel Zemke Autohaus Bernau GmbH (5 % Reparaturleistungen: Material und Lohn/Arbeitsleistung sowie Reifen, 10 % Teile/Zubehör, ausgenommen Sonder- bzw. Aktionsangebote) Autohaus Schley GmbH (5 % auf Werkstattrechnungen, bis 20 % auf Neuwagen) Filmfest Eberswalde c/o SEHquenz e. V. 8% Schuhscheune (Schuhe, Taschen, Geldbörsen) 10% World of Colour • Tattoo- und Piercing Auto-Hausten (Werkstatt-/Reparaturleistungen, bei Neukauf von Reifen/Rädern im ersten Jahr kostenlose Einlagerung INNOVA Bestkauf (außer mit * gekennzeichnete Waren sowie Reisen, PC und Telekomgeräte) finesse Büroservice (außer Toner-/Tintenpatronen und Kopierpapiermita Die Fachleute Kasten & Co. GmbH (außer Papier, technische Geräte, PWZ und Sonderangebote Goldkuhle Fachmärkte GmbH – Frick für Wandund Boden (10 % auf alle Sortimente außer Tretford, Vorwerk, Velux und Werbeartikel sowie auf Gartenmöbel und 5 % auf Dienstleistungen Augenoptik Fischer Augenoptik Hoffmann & Ewert (außer Aktionen) 11% Papiertiger Bürofachmarkt 20% Fit & Fun Sport- und Gesundheitspark Eberswalde (alle sportlichen Aktivitäten: Bowling, Tischtennis, Squash, Badminton, Kegeln, Sauna, alle Kursangebote / Montag bis Sonntag bis 16 Uhr) Gültig: 01.2010-12.2010 Beachten Sie bitte die Internet-Infos und die Aushänge in den WHG- Schaukästen. Club-Card 2010 WHG-Club-Card-Partner: E B E R S W A L D E

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 II Nichtamtlicher Teil ANZEIGE Zweckverband für Wasser­- ver­sorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Marienstraße 7 16225 Eberswalde Tel.: (03334) 209-0 Fax: (03334) 209-299 e-mail: [email protected] Wir liefern Ihr Trinkwasserund entsorgen Ihr Schmutzwasser Sprechzeiten: Di von 9.00 - 11.30 Uhr

12.30 - 18.00 Uhr Do von 9.00 - 11.30 Uhr

12.30 - 15.00 Uhr Telefonnummern zur Durchwahl: Sekretariatdes Verbandsvorstehers (03334) 209-100 Sekretariat Kaufmännischer Bereich (03334) 209-200 Sekretariat Bereich Trinkwasser/ Schmutzwasser (03334) 209-140 Sekretariat Bereich Technische Dienstleistungen (03334) 209-180 Verkauf/ Verbrauchsabrechnung (03334) 209-220 Anschlusswesen (03334) 209-186 oder -187 Bei Störungen und Havarien sind wir rund um die Uhr für Sie da: (03334) 58 190 Diese ZWA-Seite steht Ihnen auch im Internet unter www.zwa-eberswalde.de zum Nachlesen zur Verfügung. Am 9. Dezember 2009 fand im Wald-Solar-Heim die 81. ordentliche Verbandsversammlung des ZWA Eberswalde statt. Unter anderem stand der Jahresabschluss für das Jahr 2008 auf der Tagesordnung. Das Wirtschaftsjahr 2008 wurde mit einem Gewinn von 201.051,76 € abgeschlossen. Die Verbandsversammlung erteilte einstimmig die Entlastung für den Jahresabschluss 2008. Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers, der mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2008 beauftragt war, hat folgenden Wortlaut: „Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Verbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB i. V. m.

§ 117 Gemeindeordnung

Brandenburg unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Auf der Grundlage des festgestellten Jahresabschlusses 2008 sowie des mit dem Bestätigungsvermerk versehenen Prüfberichtes zum Jahresabschluss 2008 nahm die Verbandsversammlung die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Geschäftsjahr 2008 vor. Gleichfalls erfolgte die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss per 31.12.2009. Aus der 81. ordentlichen ZWA-Verbandsversammlung Entlastung für den Jahresabschluss 2008 erteilt Verbandsvorsteher Wolfgang Hein (links) dankte Wirtschaftsprüfer Dieter Sackmann von der ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH. Dieser verabschiedete sich nach Prüfung von nunmehr 5 Jahresabschlüssen von der Verbandsversammlung. Ab Januar 2010 realisieren fünf Unternehmen die Aufträge zur Herstellung, Veränderung oder Beseitigung von Trink- und Schmutzwasseranschlüssen im Verbandsgebiet des ZWA. Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung dieser Bauleistungen erhielten die Unternehmen

  • Eilers Tief- und Rohrleitungsbau GmbH NL Eberswalde
  • TBD GmbH & Co. KG Bernau
  • Tele- und Tiefbau GmbH Schorfheide
  • THARO Straßen- und Tiefbau GmbH Eberswalde
  • TRP Bau GmbH Eberswalde

Vertragsfirmen für den Bau von Trink- und Schmutzwassergrundstücksanschlüssen gebundenden Zuschlag und damit verbunden einen entsprechenden Rahmenvertrag für die nächsten zwei Jahre. Alle fünf Unternehmen empfahlen sich auf Grund kostengünstiger Angebote und guter Referenzen. Künftig kann aus fünf verschiedenen Preisgeboten das für eine Einzelleistung günstigste Gebot ausgewählt werden. Damit werden die Vorteile des Wettbewerbes noch besser an die Anschlussnehmer weitergegeben. Herzlichen Dank! Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde möchte sich auf diesem Wege bei Kunden, Verwaltungen, Institutionen, Vereinen und Firmen, von denen zahlreiche Grüße zum Weihnachtsfest sowie Danksagungen für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2009 übermittelt wurden, recht herzlich bedanken.

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 II Nichtamtlicher Teil Ab 01. Januar 2010 gelten neue Gebühren für die Trinkwasserversorgung und die Schmutzwasserbeseitigung verbunden mit einer neuen Gebührenstruktur. Dies hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA) am 09. Dezember 2009 beschlossen. Grundlage für die neuen Gebühren ist der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010, der die unabweisbaren Aufgaben und Pflichten für die ordnungsgemäße Versorgung mit Trinkwasser in hervorragender Qualität an 365 Tagen im Jahr und für eine umweltgerechte Reinigung des Schmutzwassers enthält. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 wurde unter Beachtung der 10-Jahresplanung des ZWA erarbeitet und von der Verbandsversammlung ebenfalls am 09. Dezember 2009 bestätigt. In der 10-Jahresplanung des ZWA wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter dem Aspekt der dauernden Leistungsfähigkeit betrachtet. Als öffentlich-rechtlichem Aufgabenträger ist dem ZWA durch das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg verpflichtend vorgeschrieben, kostendeckende Gebühren zu erheben. Das bedeutet auch, dass der ZWA über die Gebühren keine Gewinne erwirtschaften oder Rücklagen bilden darf. Bei den Kostenplanungen und Mengenberechnungen, die den Gebührenkalkulationen zu Grunde liegen, handelt es sich um sorgfältige Berechnungen und Prognosen. Nach Ablauf eines jeden Gebührenjahres wird eine entsprechende Gebührennachkalkulation erstellt. Der ZWA finanziert die Trinkwasserversorgung und die Schmutzwasserbeseitigung auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes ausschließlich durch die Erhebung von Grund- und Mengengebühren. Von der gesetzlichen Möglichkeit, Anschlussbeiträge zu erheben, macht der ZWA keinen Gebrauch. Das hat zur Folge, dass die Benutzungsgebühren entsprechend höher sind. Die Höhe der Grundgebühr richtet sich nach der Nennleistung der verwendeten Messeinrichtungen (Zähler). Die Mengengebühr für Trink- und Schmutzwasser wird nach der bezogenen Trinkwassermenge berechnet. Verbandsversammlung des ZWA beschließt neue Gebühren ab 2010 Bei der mobilen Schmutzwasserbeseitigung wurde ab 2000 nur eine Mengengebühr und keine Grundgebühr mehr erhoben. Der ZWA wurde von der Verbandsversammlung bereits im Frühjahr 2009 beauftragt, die Gebührenstruktur vor dem Hintergrund einer Akzeptanzerhöhung beim Kunden im Hinblick auf Alternativen zu überprüfen. Daraufhin wurde im Frühjahr 2009 eine Kundenbefragung zum sogenannten Wohneinheitenmaßstab durchgeführt. Diese erbrachte mangels Beteiligung kein verwendbares Ergebnis, so dass Alternativen zum Zählermaßstab nicht bestehen. Allerdings ist seit kurzer Zeit eine kleinere Zählergröße, nämlich Qn 1,5 (bisher war die kleinste Zählergröße Qn 2,5) technisch verfügbar und eichrechtlich zugelassen. Diese Möglichkeit hat der ZWA aufgegriffen und führt ab 2010 den kleineren Zähler Qn 1,5 ein. Diese Zählergröße reicht in der Regel für Grundstücke mit geringem bis durchschnittlichem Trinkwasserbedarf, z.B. für Einfamilienhäuser, aus. Dies führt zu einer weitergehenden Staffelung und Differenzierung nach der Zählernennleistung. Die Zählergröße Qn 2,5 hat in der Vergangenheit immer wieder zu kontroversen Diskussionen zwischen den sogenannten „Eigenheimern“ und den Mietern geführt. Hintergrund der Kontroverse ist, das mit der Zählergröße Qn 2,5 sowohl Einfamilienhausgrundstücke als auch große Mehrfamilienhäuser versorgt werden. Während die Grundgebühren in Mehrfamilienhäusern regelmäßig von einer größeren Anzahl von Mietparteien getragen werden, haben die „Eigenheimer“ die Grundgebühren vollständig zu finanzieren. Diese im Ergebnis für die Betroffenenen unterschiedliche Behandlung von Eigenheimern und Mietern kann durch den Zählermaßstab gemildert, aber nicht geändert werden. Gleichwohl erfolgt durch die Neueinführung der Zählergröße Qn 1,5 ein höheres Maß an Gerechtigkeit. Die veränderte Zählerstruktur trägt künftig auch besser dem materiell-rechtlichen Gebot der linearen Staffelung Rechnung. Sie erzielt eine weitergehende Differenzierung als bisher. Inbesondere entfällt die bisherige Zusammenfassung der Zählergößen, die eine Nennleistung von mehr als Qn 10,0 aufweisen. Die neue Zählerstruktur für die Grundgebühren und die damit verbundenen höheren Erlöse trägt zur Sicherung der betriebswirtschaftlichen Aufgabenerfüllung bei, ebenso wie die Anhebung der Mengengebühr für die Trinkwasserversorgung und die leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung um jeweils 10 Cent pro Kubikmeter. Die neue Gebührenstruktur mit den Grund- und Mengengebühren kommt mit der Erhebung der Vorauszahlungen für das Jahr 2010 zum Tragen. Die der Berechnung der Vorauszahlungen zu Grunde zu legende Zählergröße wurde durch den ZWA ermittelt. Mit den Vorauszahlungsbescheiden, die in der zweiten Februarwoche 2010 versendet werden, erhalten die Kunden eine entsprechende Information über die für ihr Grundstück zu Grunde gelegte Zählergröße. Ein gesonderter Antrag durch den Grundstückseigentümer für die Zählergröße Qn 1,5 ist daher nicht erforderlich. Bei Fragen oder Hinweisen zu der vorgenommenen Zählereinstufung stehen die Kundenbetreuerinnen, die auf dem Informationsschreiben benannt sind, gerne zur Verfügung. Bei Erfordernis wird eine Prüfung der notwendigen Zählergröße für das jeweilige Grundstück vorgenommen. Für die Prüfung, welche Zählergröße im Einzelfall für das jeweilige Grundstück zu verwenden ist, muss der sogenannte Spitzenvolumenstrom anhand der Abnahmestellen auf dem Grundstück berechnet werden. Nähere Informationen hierzu sind in dem Informationsschreiben, das den Vorauszahlungsbescheiden für das Abrechnungsjahr 2010 beiliegen wird, enthalten. Die Sparte der mobilen Entsorgung war gemäß der letzten Jahresabschlüsse nicht mehr kostendeckend. Deshalb war abzuwägen, ob eine bloße Erhöhung der Mengengebühr erfolgt, oder mit Einführung einer Grundgebühr eine neue Gebührenstruktur gelten soll. Die Erhebung von Grundgebühren bei der mobilen Entsorgung ist durchaus kein Einzelfall und wurde auch im ZWA von 1996 – 2000 bereits praktiziert. Deshalb wird im Bereich der mobilen Schmutzwasserbeseitigung ab 2010 erneut eine Grundgebühr zur Finanzierung der sogenannten „Vorhaltekosten“ bei gleichzeitiger Reduzierung der bisherigen Mengengebühr eingeführt. Die Vorhalteleistungen im Bereich der mobilen Schmutzwasserbeseitigung sind vergleichbar mit denen im Bereich der Trinkwasserversorgung und der leitungsgebundenen Schmutzwasserbeseitung. Diese Vorhalteleistungen wurden in den Jahren 2001 – 2009 vollständig über die mengenabhängige Entsorgungsgebühr finanziert. Obwohl die durchschnittliche Schmutzwassermenge im Bereich der mobilen Schmutzwasserbeseitigung bereits auf relativ niedrigem Niveau, nämlich bei rd. 69 Litern je Einwohner und Tag liegt, (bei der leitungsgebundenen Schmutzwasserbeseitigung liegt der Durchschnitt je Einwohner und Tag bei rd. 84 Litern), wird dieser Durchschnittswert von mehr als 15 v.H. der Grundstückseigentümer noch zum Teil deutlich unterschritten. Ein ähnliche Situation besteht durch die saisonbedingte Nutzung von Wochenendgrundstücken. Alle Grundstücke, und zwar unabhängig von ihrer Nutzungsart als Eigenheimgrundstück, Gewerbegrundstück oder Wochenendgrundstück, verursachen Vorhalteleistungen. Insofern entstehen Vorhaltekosten für das ganze Jahr, auch wenn Grundstücke – gleich aus welchem Grund – nicht ganzjährig genutzt werden. Die unterschiedliche Behandlung von Nutzergruppen und die Abwälzung der Vorhaltekosten auf Andere wird durch die Einführung einer Grundgebühr beseitigt. Die Erhebung einer Grundgebühr bei der mobilen Entsorgung ist rechtssicher. So hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Jahre 1981 in einer Entscheidung um die Heranziehung von nicht ständig bewohnten Ferienhäusern und Zweitwohnungen zu Benutzungsgebühren festgestellt, dass durch die Aufspaltung der Benutzungsgebühr in eine verbrauchsunabhängige Grundgebühr und in eine verbrauchsabhängige Zusatzgebühr (Mengengebühr) sachgerecht ist. Ansonsten würden die durch jeden Anschluss bedingten, insoweit weitgehend gleichen Vorhaltekosten (nur) nach dem Maß des jeweiligen Wasserbezugs verteilt werden. Die Einführung einer Grundgebühr verstoße auch nicht, so das Bundesverwaltungsgericht, gegen den Gleichheitsgrundsatz, auch wenn die Bezieher geringer Wassermengen im Vergleich zu den mehr Wasser verbrauchtenden Beziehern, bezogen auf den Kubikmeter Wasser, höher belastet werden. Auch die Rechtsprechung in Brandenburg ist dementsprechend. In einer aktuellen Entscheidung aus dem Jahr 2008 erklärte beispielsweise das Verwaltungsgericht Potsdam: „Einer Differenzierung zwischen ganzjährig genutzten Grundstücken einerseits und Wochenendgrundstücken andererseits bedarf es nicht ... Die Grundgebühr darf gem.

§ 6 Abs 4 Satz 3 Kommunalabgabengesetz unabhängig

vom Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben werden.“ Die Berechnung der Grundgebühr erfolgt je Grube; eine weitere Differenzierung erfolgt nicht. Die Einführung einer Grundgebühr führt gleichzeitig zu einer entsprechenden Reduzierung der Mengengebühr. Die Versendung der Vorauszahlungsbescheide für die Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserbeseitigung erfolgt separat in der zweiten Februarwoche 2010. Bereits Mitte bis Ende Januar 2010 erhalten alle Grundstückseigentümer die Gebührenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 2009 auf der Grundlage der bisher geltenden Gebühren. Die getrennte Abrechnung des Jahres 2009 und die gesonderte Festsetzung der Vorauszahlungen 2010 soll zu einer besseren Übersicht und Klarheit für die Grundstückseigentürmer beitragen. Die über 3.600 Pächter von Kleingärten im Verbandsge-biet, die im Bezirksverband der Kleingärtner Eberswal-de und Umgebung e.V. orga-nisiert sind, sind von der Abwasserbeseitigungspflicht durch den ZWA befreit und unterliegen deshalb auch nicht den Gebührenregelungen.

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 II Nichtamtlicher Teil Hilfe bei Katastrophen Das THW sucht neue Mitglieder, die sich für technische Hilfe im Zivilschutz, Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe im Ausland interessieren. Energie in der Mühle Mitarbeit bei der Entwicklung eines Projektes „Alternative Energien“ zur Beheizung und Beleuchtung der Zainhammer Mühle. Geschichtsforschung rund um die Mühle. Begleitung von Migrantenkindern Gesucht werden Personen, die eine längerfristige Mentorenschaft für Kinder von Migrant/ innen übernehmen wollen. Gespräche zur Verbesserung der Deutschkenntnisse und Hausaufgabenhilfe am Nachmittag. Aktivitäten öffentlichgemacht Das Bürgerzentrum im Brandenburgischen Viertel braucht Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit (Internet, Gestaltung der Stadtteilzeitung und Mitarbeit bei der Organisation von Veranstaltungen). Fahrräder Schrauben Wer möchte in Nordend eine Fahrradwerkstatt aufbauen und gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen vorhandene Fahrräder reparieren? Nordic Walking Unterstützung und Anleitung einer Selbsthilfegruppe des Arbeitslosenverbandes für Nordic Walking. Mit Nadel und Faden in KiTa und Hort Gesucht werden geschickte und geduldige Menschen, die Kindern im Alter von 5 bis 9 Jahren beim Erlernen von Handarbeitstechniken mit Rat und Tat zur Seite stehen. Kleine Handwerker Wer möchte mit Kindern im Vor- und Grundschulalter gemeinsam werkeln? Gefragt ist eine Person, die die Kinder bei verschiedenen handwerklichen Projekten anleitet. Mit UNICEF helfen Die UNICEF – Gruppe sucht weitere ehrenamtliche Mitarbeiter sowie eine Person, die die Leitung der Gruppe übernehmen kann. Besuchsdienst für ältere Menschen Gesucht werden Menschen, die Zeit mit älteren Bürgern verbringen möchten, die zu Hause gepflegt werden. ANZEIGE Herzlichen Glückwunsch Geburtstage Obermeisterund Stellvertreter 4. Januar Edgar Behnke, Bernau, 74. Geburtstag –

Vorsitzender der Alten Meister Stiftung

Bernau 31. Januar Robert Porst, Schönwalde, 45. Geburtstag –

stellvertretender Obermeister der Innung des

Tischlerhandwerks Barnim Geburtstage 4. Januar Ulrich Schubert, Ladeburg, 75. Geburtstag –

Alte Meister Stiftung Bernau 22. Januar Peter Blankenburg, Marienwerder,

60. Geburtstag – Innung des Tischlerhand-

werks Barnim 23. Januar Werner Lenz, Wollenberg, 60. Geburtstag –

Innung des Kfz-Gewerbes Barnim 25. Januar Heidrun Rauchstädt, Eberswalde,

50. Geburtstag – Kosmetiker-Innung

Brandenburg Nord/Ost 10-jährige Betriebsjubiläen 1. Januar Paul Timme, Elektroinstallation, Schönow

Innung der Elektrohandwerke zu Bernau Kreishandwerkerschaft Barnim – DIE Vereinigung des Handwerks – www.kh-barnim.de ANZEIGE Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Eberswalde, Haus- und Grundstücksverwaltungs GmbH Beeskower Straße 1, 16227 Eberswalde Wohnungsangebote 1-Raum-Wohnung Straße Frankfurter Allee 55,

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Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 II Nichtamtlicher Teil Kulturkalender zunehmend beliebt Seit zwei Jahren gibt es den Veranstaltungskalender der Stadt Eberwalde. Als Zwei-Monats-Ausgaben erscheint er in einem zweckmäßigen, informativen, übersichtlichen und optisch ansprechenden Format. In einer Auflagenhöhe von 23.500 Exemplaren erreicht er als Beilage des Amtsblattes der Stadt Eberswalde (fast) alle Haushalte der Stadt. Weitere 3.000 Exemplare werden in vielfrequentierte öffentliche und kulturtouristisch bedeutende Einrichtungen in Eberswalde und im Landkreis Barnim verteilt. Darüber hinaus steht er als pdf-Datei auf der Homepage der Stadt Eberswalde (www.eberswalde. de) für die Bürger, Touristen oder Dienstleister zur Einsicht und zum Ausdruck zur Verfügung. Die für diesen Kalender erhobenen Daten werden weiterhin in einen online-Kalender eingepflegt, der unter www.eberswalde.de bzw. www.barnim.de abrufbar ist. Die Daten dienen darüber hinaus im Kulturamt dazu, ständig eine tabellarische Übersicht der Veranstaltungen für Eberswalde zu führen, zu vervollständigen und zu aktualisieren. Diese wird als Arbeitsgrundlage und Planungshilfe genutzt, um einerseits Überschneidungen zu verhindern, andererseits aber auch Veranstaltungen „zusammenzuführen“. Der Veranstaltungskalender erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Die Einträge von Veranstaltern haben stetig zugenommen. Reichten für die ersten Ausgaben noch sechs Seiten, wurde der Platz bei letzteren schon bei zehn Seiten „knapp“. Ab März 2010 ist geplant, monatliche Ausgaben des Veranstaltungskalenders, dann auch in einem anderen, der künftigen Imagebroschüre der Stadt angepassten, Outfit herauszugeben. Dadurch wird der Kalender noch aktueller und damit attraktiver. Dabei ist das Kulturamt nach wie vor auf die regen Zuarbeiten der Veranstalter angewiesen. Die Einträge in die beiden benannten Formen der Kalender sind eine Serviceleistung des Kulturamtes und kostenfrei. Redaktionsschluss ist in der Regel ein Monat vor Erscheinen des Kalenders (Beispiel: Veranstaltungskalender Monat März 2010 erscheint als Beilage im EMB Februar 2010, Redaktionsschluss und damit Zuarbeit der Daten an das Kulturamt ist etwa Mitte Januar 2010). In diesem Zusammenhang sei auch darauf verwiesen, dass Veranstaltern die Möglichkeit eingeräumt wird, mit einer Anzeige (unterschiedliche Formate möglich) auf besondere Art und Weise für ihre Einrichtung bzw. Veranstaltung(en) selbst innerhalb des Veranstaltungskalenders noch werbewirksamer aufzutreten. Durch die erweiterten Ausgaben auf zwölf pro Jahr, die hohe Auflage und die sehr breite Form der Verteilung stellt dies eine gut geeignete Werbemöglichkeit dar. Dafür können attraktive Angebote bis hin zu stark rabattierten Preisen unterbreitet werden. Bei Interesse steht Ihnen Dr. Rüdiger Schulz (Tel. 03334-64411) gerne zur Verfügung. Stadt Eberswalde Kulturamt, SG Kunst und Kultur Steinstraße 3 (Museum in der Adler-Apotheke) Breite Str. 41-44 (Postanschrift) [email protected] Tel.: (03334) 64-411, -417, -418 Eberswalder Standesamt feierte 135. Geburtstag 135 Jahre ist es alt, das sogenannte „Gesetz über die Beurkundung des Personenstandswesen und die Form der Eheschließung“, das dem Staat die Hohheit über das Heiraten gebietet. Genauso lange gibt es das Eberswalder Standesamt, das auf eine bewegte Vergangenheit zurückblickt. Schließlich war es nicht nur an unterschiedlichsten Orten beheimatet – so im Rathaus, in der Adler-Apotheke, oder wie seit 2004, in der Märchenvilla – auch verschiedenste Personen wie Bürgermeister, Stadträte und wie heute Standesbeamte waren im Laufe der Zeit berechtigt, Trauungen vorzunehmen. Bürgermeister Friedhelm Boginski wusste beim offiziellen Termin am 14. Dezember 2009 Interessantes aus der Geschichte zu berichten: Gab es im Jahr 1874 noch 26 Trauungen (bei 10.000 Einwohnern), waren es im Jahr 1988 658 Paare, die sich das Ja-Wort gaben (Höchststand). 2009 liefen 236 Paare in den Hafen der Heiraten im historischen Ambiente: Pfarrer Hanns-Peter Giering von der Evangelischen Kirchengemeinde, Brigitta Heine, Leiterin des Kreisarchivs, Standesbeamtin Andrea Zarske und Petra Stanislav von der EWE. Ehe ein. Dass das Aufgabenspektrum des Standesamtes aber weit über das allseits bekannte Trauen hinausgeht, erklärte Standesbeamtin Andrea Zarske. So muss dorthin gehen, wer eine Geburt oder einen Sterbefall beurkunden lassen will. Auch Ehenamen werden dort bestimmt, Eheregister (früher Familienbücher) ausgestellt und sogar Ahnenforschung kann betrieben werden. Zudem wirkt das Standesamt bei der Bevölkerungsstatistik mit. Eine Besonderheit: Urkunden können per Internet (www.eberswalde.de) angefordert werden. Seit fünf Jahren ist die Märchenvila wieder das Zuhause des Standesamtes. Das historische Gebäude ist weit über die Grenzen der Stadt hinaus für Heiratswilige attraktiv. 60 Prozent der Hochzeitspaare kommen von außerhalb. Als weiterer Faktor wirkt, dass das Standesamt auf Betreiben des Bürgermeisters seit Anfang 2009 auch sonnabends geöffnet ist. Eigentümer der Märchenvilla ist übrigens die EWE AG. Er organisiert seit 2006 zweimal jährlich die beliebten Kammermusik-Konzerte mit hochkarätigen Musikern. Auch 2010 wird es diese wieder geben: das Frühlingskonzert am 23. April und das Sommerkonzert, diesmal mit Fest, am 1. August. Zudem arbeitet die EWE an einem Internetauftritt der Märchenvilla. Amadeu Antonio unvergessen Der Afrikanische Kulturverein Palanca e.V., der Beirat für Migration und Integration des Landkreises Barnim und die Barnimer Kampagne „Light me Amadeu“ hatten am 6. Dezember 2009 zum öffentlichen Gedenken an Amadeu Antonio aufgerufen. Auch Lutz Landmann, 1. Beigeordneter der Stadt, nahm teil. „Vor nun 19 Jahren beteiligten sich Eberswalder/innen aus rassistischen Motiven an einer Hetzjagd auf Menschen afrikanischer Herkunft“, erinnert Kai Jahns von der Koordinierungsstelle für Toleranz und gegen Fremdenfeindlichkeit. „Ein Mob von über 50 Personen fiel mit Zaunlatten, Baseballschlägern und Messern bewaffnet über einen Treffpunkt von Vertragsarbeitern her und verletzte Amadeu Antonio und andere schwer.“ Amadeu Antonio starb einige Tage nach dem Überfall am 6. Dezember 1990. Ort des Gedenkens ist in jedem Jahr die Tafel für Amadeu Antonio, am Ort des Verbrechens an der ehemaligen Chemischen Fabrik, Eberswalder Straße. Auf dem Gelände des Gymnasiums Finow wird ab 2011 gebaut. Der Landkreis hatte das Areal Ende 2009 von der Stadt erworben und plant dort die Erweiterung des Schulstandortes. Dort wird dann in einem Neubau auch das Berufliche Gymnasium des OSZ untergebracht. Hinzu kommen ein Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung und die Kreisvolkshochschule. Im Sommer 2012 soll das Projekt fertig sein. Insgesamt werden für Um- und Neubauten zwischen acht und zehn Millionen Euro investiert. Bürgerbildungszentrum nimmt erste Formen an Einen ersten Besichtigungster-min im zukünftigen Bürgerbildungszentrum in der Puschkinstraße gab es am 18. Dezember 2009. Bei eisigen Temperaturen informierten Kulturamtsleiter Dr. Stefan Neubacher und Bert Bessel, Leiter des Facility Managements der Stadt, über die Ausbaupläne. Im Gebäude wird die Stadtbibliothek, die zur Zeit noch in der Rathauspassage beheimatet ist, untergebracht. Für sie sind ca.

  1. 1.000. Quadratmeter Fläche vorgesehen. Ebenso soll eine Regelkita in das Gebäude ziehen. Diese wird Platz für 80 bis 100 Kinder bieten. Als dritter, fester Bestandteil zieht ein Bürgerzentrum ein. Das Haus aus dem Jahr 1892 steht unter Denkmalschutz. Alle Umbaupläne müssen zunächst von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Bildungsstandort Finow entsteht 290 PS und 4.500 Liter Wasser „Was lange währt, wird endlich gut – was länger dauert, wird noch besser“, sagte Eberswaldes
  2. 1. Beigeordneter Lutz Landmann am 4. Dezember 2009 in der Clara- Zetkin-Siedlung. Dort hatten die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr als fast letzte der Ortswehren ein neues Fahrzeug bekommen. Und das Warten hatte sich gelohnt, denn das Tanklöschfahrzeug ist mit einem 4.500-Liter- Tank ausgestattet. 215.000 Euro hat die Stadt dafür ausgegeben. „Die Wehr der Zetkin- Siedlung ist die einzige der Ortswehren, die ein solches Fahrzeug hat. Damit leistet sie im Brandfall die wichtigste Unterstützung für die Berufsfeuerwehr“, erklärte Feuerwehrchef Nikolaus Meier. Mit der Anschaffung des Fahrzeuges ist ein langjähriges Investitionsprogramm abgeschlossen. Im Jahr 2003 gab es das erste neue Fahrzeug für die Sommerfelder Kameraden. Bis auf die Spechthausener ha- ben nun alle Freiwilligen Feuerwehren der Stadt neue Fahrzeuge.

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 II Nichtamtlicher Teil Fraktion Die Fraktionslosen Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Eberswalde Das neue Jahr 2010 hat begonnen, verbunden mit persönlichen Plänen und Hoffnungen für eine positive Entwicklung im Kleinen wie im Großen. Ihre Wünsche mögen sich erfüllen. Die Stadt ist bisher glimpflich durch die Krise gekommen, aber es gibt große Unwägbarkeiten und Unsicherheiten. Neue Konzepte hat die Stadt bisher nicht. Mit dem Haushaltsplan 2010 setzt die Stadt ihre bisherige Finanzpolitik fort, die sich vor allem an Fördermitteln ausrichtet. Die „schwierigen Zeiten“ geben eigentlich Anlass für die Suche nach anderen Wegen, noch aber geht die Fahrt auf alten Gleisen weiter. Sparen beginnt verständlicherweise bei den großen Posten. Das sind in allen Kommunen die Personalkosten. Daran hat die Stadt in den letzten fünf Jahren 4 Millionen Euro durch einen Haustarifvertrag gespart. Das sollte nun aber genug sein. Aber die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Dezembersitzung mehrheitlich akzeptiert, dass der Bürgermeister auch mit dem Mittel der tarifvertragsersetzenden Einzelverträge die tariflich Beschäftigten der Stadt weiterhin zur Kasse bitten kann. Wenn sich Bürgermeister Boginski, flankiert vom Personalrat, dabei auf Abstimmungen der Betroffenen stützt, die mit überwiegender Mehrheit dem Lohnverzicht weiterhin zustimmen, so bleibt zu fragen, welche Alternativen die Angestellten für ihre „freie Wahl“ hatten, zumal diese mit einer Beschäftigungsgarantie belohnt werden, die den „Unfreiwilligen“ dann fehlt. Selbst als letztes Mittel wäre diese Vorgehensweise bedenklich, aber andere Wege zur Haushaltssanierung wurden noch nicht ernsthaft gesucht. Mit den besten Wünschen für das neue Jahr Albrecht Triller Fraktionsvorsitzender Liebe Eberswalderinnen und Eberswalder, 2009, das Jahr des Erinnerns an die Friedliche Revolution von 1989 liegt hinter uns; 2010, das Jubiläumsjahr, in dem sich der Beitritt der neugegründeten Länder auf dem Territorium der ehemaligen DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zum

  1. 20. Male jährt, liegt nun vor uns. Wir haben uns an die Segnungen des Grundgesetzes, wie z.B. Freizügigkeit, demokratische Wahlen oder die unabhängige Gerichtsbarkeit gewöhnt und wenn wir uns unsere Heimatstadt ansehen, dann stellen wir fest: Eberswalde hat sich in den vergangenen 20 Jahren sehr positiv entwickelt, ist eine Stadt geworden, in der man gern lebt! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, lassen Sie uns das anbrechende Jahr 2010 dazu nutzen, weiter an der Entwicklung von Eberswalde zu arbeiten. Denn in dem Maße wie es uns gelingt die Attraktivität unserer Heimatstadt zu steigern, werden wir auch von der wirtschaftlichen Entwicklung Eberswaldes profitieren! In diesem Sinne wünsche ich allen Eberswaldern und Eberswalderinnen im Namen meiner Fraktion alles Gute im Neuen Jahr! Götz Trieloff Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion Liebe Eberswalderinnen, liebe Eberswalder, der Streit zwischen der Rathausspitze und der Gewerkschaft ver. di und die anhaltende Diskussion um die Verlängerung des Haustarifvertrages zur sozialen Absicherung der Beschäftigten der Stadt Eberswalde ist weiterhin eine Thema der Stadtpolitik. In den Verhandlungen wurde ein Ergebnis erreicht, das für beide Tarifparteien nicht zufriedenstellend ist. Daher appelliert die SPD-Fraktion an die handelnden Akteure, umgehend an den Verhandlungstisch zurückkehren. Im Interesse der sozialen Absicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadtverwaltung muss eine kollektivvertragliche Tarifvereinbarung statt geplanter Einzelverträge, die die MitarbeiterInnen unter Entscheidungsdruck setzten könnten, angestrebt werden. Die SPD-Fraktion empfiehlt den handelnden Akteuren nun den Einsatz eines Streitschlichters. Das neue Jahr bringt auch in der Fraktion Veränderungen mit sich: Die langjährige Stadtverordnete Birka Gaebel aus dem Ortsteil Finow hat aus beruflichen Gründen ihr Mandat niedergelegt. An ihre Stelle rückt Ringo Wrase aus Finow nach, der schon viele Jahre als sachkundiger Einwohner in verschiedenen Ausschüssen tätig war. Die SPD-Fraktion wird die politische Arbeit in der Stadtverordnetenversammlung im neuen Jahr mit einer eintägigen Klausurtagung vorbereiten, die Ende Januar stattfinden wird. Hardy Lux Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktion Im Winterdienst kein Tausalz einsetzen! In der Dezembersitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde die überarbeitete Straßenreinigungssatzung beschlossen. Der Paragraph 13 regelt den Winterdienst. Zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unmittelbar nach Beendigung des Schneefalls zu beseitigen. Sonn- und feiertags gilt diese Regelung ab 9.00 Uhr. Während sich alle Kinder über Schnee uneingeschränkt freuen, denken Hauseigentümer vor allem daran, dass Straßen und Wege beräumt werden müssen. Noch viel zu häufig wird dabei zu Streusalz gegriffen. Entsprechend § 13 Abs. 4 der Satzung ist auf Gehwegen der Einsatz von Tausalz jedoch grundsätzlich nicht zulässig. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen. Tausalz gelangt mit Einsetzen des Tauprozesses in den Boden. Es schädigt Bäume und anderes Stadtgrün und wird mit dem Regenwasser auch in den Finowkanal und das Grund- und Schichtenwasser gespült. Mit aufsteigender Nässe verteilt es sich dann wieder über die Fundamente in die Sockel und den Putz der Häuser. Loser Putz und bröckelnde Fassaden gehören zu den ersten sichtbaren Bauschäden. Deshalb, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, greifen Sie in Zukunft verantwortungsbewusst zu Besen und Schneeschieber und verwenden Sie Sand zum Streuen! Karen Oehler Fraktionsvorsitzende Fraktion Grüne/B90 Fraktion Die Linke Stadtteilumbau greift zu kurz Stadt- bzw. Stadtteilumbau – das ist im Zuge des demografischen Wandels und damit des Schrumpfens das neue Schlüsselthema der Stadtentwicklung. Der gegenwärtige Stadtumbau orientiert eher auf betriebswirtschaftliche Effekte. Kostenreduzierungen durch Abriss unter Einsatz von Fördermitteln, das heißt Steuermitteln, ist eine eher kurzfristig orientierte Stadtentwicklung und lässt kaum Spielraum für eine auf Zukunft angelegte, moderne und gleichzeitig der Tradition verpflichtete Stadt Eberswalde. Der bevorzugte Abriss im Bran- denburgisches Viertel in Eberswalde und die bescheidene Wirksamkeit der Aufwertungsmaßnahmen sind Beiträge einer sozialen Abwärtsspirale in diesem Gebiet und stellen eine Einbuße an Lebensqualität dar. Dringend benötigt werden stabile Quartiere mit einer selbsttragenden Entwicklung statt ökonomischem Niedergang und sozialer Ausgrenzung. Die Stadt muss sich zu Versorgungspflichten auch in sich entvölkernden Quartieren bekennen. Rückbau- und Aufwertungsmaßnahmen müssen dafür unbedingt in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Durch Stadtumbaumaßnahmen frei werdende Flächen bieten z.B. große Chancen für sozio-kulturelle Gestaltungsmöglichkeiten, die man auch kurzfristig nutzen muss. Bisherige Erfahrungen mit dem Programm „Stadtumbau Ost“, zeigen jedoch, dass dies eine Illusion ist. Hier ist die Stadtpolitik herausgefordert, sinnvolle, attraktive Alternativen anzubieten, damit es sich lohnt zu bleiben. Wolfgang Sachse Fraktionsvorsitzender Fraktion FDP | Bürgerfraktion Barnim Die CDU-Fraktion wünscht allen Eberswalderinnen und Eberswaldern ein erfolgreiches und gutes neues Jahr. Die Stadt geht mit der beschlossenen Haushaltssatzung ins neue Jahr. Dieser Haushalt 2010 hat Risiken und Fehler, die die CDU- Fraktion dazu bewogen hat dem Haushalt nicht zuzustimmen. Der Haushalt ist nur durch einen großen Griff in die Rücklage i.H.v. 2,3 Mio. Euro formell auszugleichen, d. h. Eberswalde gibt mehr Geld aus, als es durch laufende Einnahmen erhält. Kurz: Eberswalde lebt über seine Verhältnisse. Bei Beschlussfassung stand zudem nicht fest, wie hoch die Kreisumlage sein wird, da auch der Kreishaushalt noch nicht beschlossen ist. Die Kreisumlage ist neben den Personalkosten einer der größten Ausgabeposten der Stadt. In welche Höhe die Personalkosten steigen ist ungeklärt. Allein das Auslaufen der Vertrages über die Reduzierung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit, schlägt mit Mehrkosten von über 300.000 Euro zu Buche. Reduzieren sich die städtischen Einnahmen durch die neuen Steuergesetze weiter, bleibt ein tieferer Rückgriff in die Rücklage durch einen Nachtragshaushalt nicht aus. Die Rücklage ist damit in kurzer Zeit aufgebraucht. Eigentlich müsste eine Kommunalverwaltung bei solider Haushaltsführung Rücklagen bilden. Die von der CDU-Fraktion angemahnte Aufgabenkritik, eine darauf basierende zukunftsorientierte Personalplanung mit Sicherung der Beschäftigung und eine Diskussion, welche öffentlichen Einrichtungen sich die Stadt leisten sollte wurden vertagt. Damit zu beginnen, wenn die Rücklagen aufgebraucht sind, ist keine vorausschauende Politik. Vielleicht findet sich endlich 2010 der Ansatz der dazu. Hans-Joachim Blomenkamp Fraktionsvorsitzender Fraktion DIE LINKE Fraktionsvorsitzender: Wolfgang Sachse Fraktionsbüro: Breite Str. 46 (Eingang von Jüdenstraße), 16225 Eberswalde Ansprechpartner: Wolfgang Sachse Tel.: 03334/236987; Fax 03334/236987 e-Mail: fraktion-eberswalde@ dielinke-barnim.de Sprechzeiten: Di 14-17 Uhr, Mi 14-16 Uhr, Fr 9-11 Uhr sowie nach Vereinbarung FDP|Bürgerfraktion Barnim Fraktionsvorsitzender: Götz Trieloff Fraktionsbüro: Eisenbahnstr. 6 16225 Eberswalde Sprechzeiten: Di 16-18 Uhrsowie nach Vereinbarung Ansprechpartner: Götz Trieloff Tel. 03334 / 282141 Fax: 03334 / 380034 Funk: 0172 / 39 61 415 e-Mail: [email protected] Bürgerfraktion Barnim Ansprechpartner: Ingo Naumann Funk: 0172 / 7825933 e-Mail: [email protected] Geschäftsstelle: Eisenbahnstr. 51 16225 Eberswalde Tel.: 03334 / 835072 Fax: 03334 / 366152 Sprechzeiten: Mo-Mi 15-18 Uhrsowie nach Vereinbarung SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender: Hardy Lux Fraktionsbüro: Breite Str. 20, 16225 Eberswalde Ansprechpartner: Hardy Lux Tel.: 03334/22246; Fax 03334/279353 e-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Mo. 16-18 Uhr Sprechzeiten mit dem Fraktionsvorsitzenden nach Absprache. CDU-Fraktion Fraktionsvorsitzender: Hans-Joachim Blomenkamp Fraktionsbüro: Steinstraße 14, 16225 Eberswalde Ansprechpartner: Knuth Scheffter Tel.: 03334/238048; Fax 03334/238059 e-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Mo 14-17 Uhr, Di 8-10 Uhr, Do 8-11 Uhrsowie nach Vereinbarung Fraktion Grüne/B 90 Fraktionsvorsitzende: Karen Oehler Fraktionsbüro: Brautstraße 34, 16225 Eberswalde Ansprechpartner: Thorsten Kleinteich Tel.: 03334/384074; Fax 03334/384073 e-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Mo-Do 9-15 Uhr

Fraktion Die Fraktionslosen Fraktionsvorsitzender: Albrecht Triller Fraktionsbüro: Biesenthaler Straße 14/15, 16227 Eberswalde Ansprechpartner: Günter Schumacher Tel. 03334 / 3 30 19 e-Mail: [email protected] Sprechzeit: Di 15-17 Uhr

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 II Nichtamtlicher Teil Liebe MitbürgerInnen, ich begrüße Sie ganz herzlich im neuen Jahr. Dies verbinde ich mit einer Bitte: Mischen Sie sich ein! Denn es geht um die weitere Zukunft unseres Stadtteils. Das Stadtteilentwicklungskonzept wurde in den Gremien ohne größere Diskussionen „durchgewunken“. Dabei stellt es den Kiez vor große Herausforderungen. Ein „weiter so“ – als Abrißprogramm, flankiert mit sozialen und kulturellen Dämpfungsfunktionen, aber ohne Nachhaltigkeit für die EinwohnerInnen – wird künftig nicht mehr funktionieren. Die Ortsvorsteher informieren: Finow Brandenburgisches Viertel

Baugrundstücke in Eberwalde Die Stadt Eberswalde verfügt über eine Vielzahl von Baugrundstücken in verschiedenen Lagen und Preisklassen. Informationen zu den einzelnen Angeboten erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Eberswalde unterwww.eberswalde.de/Aktuelles/Immobilienoder in den Aushängen im Rathaus Telefonische Auskünfte erteilt das Liegenschaftsamt Frau Seelig 03334 64232 Frau Schablow 03334 64238 Am 13. Dezember 2009 feierte die Arbeiterwohlfahrt ihr 90-jähriges Jubiläum. An diesem Tage vor 90 Jahren wurde der Wohlfahrtsverband „Die Arbeiterwohlfahrt“ durch die Sozialpolitikerin und spätere Reichstagsabgeordnete Marie Juchacz unter Zustimmung des Parteivorstandes und Ausschusses der Sozial-Demokratischen-Partei Deutschlands in Berlin gegründet. Nachdem sie nach dem 1. Weltkrieg z. B. Volksküchen zur Massen- und Kinderspeisung eingerichtet hatte, verstand sich die AWO später auch als Hilfsorganisation für alle sozial bedürftigen Menschen. Sie wurde erst 1933 von den Nationalsozialisten und später auch in der DDR verboten. Erst mit der Wende 1990 wurden wieder AWO-Verbände gegründet, ab 1992 auch in und um Eberswalde AWO-Ortsvereine, welche im Februar 1992 den Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Eberswalde e.V. gründeten. Dieser engagiert sich seither innerhalb der Altenhilfe, der Kinderbetreuung und der Betreuung sozial bedürftiger Menschen. Im Laufe der Entwicklung strukturierte sich die AWO-Eberswalde in vier getrennte Betriebe und konnte so ein weiteres Betätigungsfeld, den sozialen Wohnungsbau, entwickeln. Mittlerweile ist die AWO-Eberswalde zu einem mittelständischen Unternehmen heran gewachsen und bietet 195 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen festen Arbeitsplatz. So betreibt die AWO-Eberswalde Pflegeheime, eine Sozialstation, eine Kindertagesstätte, einen öffentlichen Mittagstisch sowie „Essen auf Rädern“, eine Wäscherei, einen Hausmeisterservice und verwaltet und vermietet ca. 720 eigene Wohnungen. 90 Jahre soziales Engagement Marie Juchacz, Gründerin der Arbeiterwohlfahrt ANZEIGEN Dank und Anerkennung gilt unserer einzigen, aber feinen Grundschule Schwärzesee für ihre ausgezeichneten Ergebnisse in der Visitation (Qualitätskontrolle) durch die zuständige Schulaufsicht. Die Kreisverwaltung sollte sich endlich entscheiden, ob sie das Oberstufenzentrum dauerhaft im Brandenburgischen Viertel betreiben will – was sehr zu begrüßen wäre. Wenn nicht, soll sie endlich ihre seit Jahren praktizierte Verzögerungstaktik aufgeben. Der aktuelle Schwebezustand geht eindeutig zu Lasten der Schüler-Innen der Schwärzeseeschule. Beim „Heidewald“ bahnt sich eine Entspannung an. Sollten die aktuellen Verhandlungen erfolgreich sein, kann davon ausgegangen werden, dass spätestens zum 01.03.2010 eine größere Verkaufsfläche zur Verfügung steht. Abschließend möchte ich den DREISTEN Frauen (Frauen-Theatergruppe) ein herzliches Dankeschön sagen, für ihr tolles und inspirierendes Programm, das sie im Dezember einem zahlreichen Publikum im Dietrich-Bonhoeffer-Haus vorgeführt haben. Ihr Ortsvorsteher Carsten Zinn Liebe FinowerInnen, für das Jahr 2010 wünsche ich Ihnen alles Gute und persönliches Wohlergehen. Folgende Projekte werden in 2010 durchgeführt: So bekommt die Sackgasse Schulstraße eine neue Deckschicht und auch der Kinderspielplatz im Schulpark wird gebaut. In der Clara-Zetkin-Siedlung wird die Fontanestraße fertiggestellt. In die Planung sind der Neubau des Radweges über Messingwerk nach Lichterfelde und die Verbreiterung des Radweges an der B 167 in Richtung Finowfurt. Einige wenig spektakuläre Dinge haben wir in 2009 erledigen können. Dazu gehört die 2. Grünannahmestelle an der Ahornstraße, die Reparatur an den Gaupen der Kita „Villa Kunterbunt“ und die Instandsetzung des Abflusses der Grube am Wasserwerk. Ich möchte mich ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung bedanken. Ihr Ortsvorsteher Arnold Kuchenbecker Nachruf Wir haben die traurige Nachricht erhalten, dass die ehemalige Stadtverordnete Frau MR Dr. Ursula Hoppeam 20. Dezember 2009 verstorben ist. Mit ihrer Arbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürgerhat sich Frau Dr. Hoppe um die Stadt Eberswalde verdient gemacht. Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren.

Boginski Dr. Pischel

Bürgermeister Vorsitzende der

Stadtverordnetenversammlung

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 1/2010 II Nichtamtlicher Teil ANZEIGEN Allen ein gutes, gesundes Jahr 2010! Zur Beachtung: In der BIERAKADEMIE muss repariert werden. Daher vom 30.01.2010 bis 5.02.2010 Bierhahn zu und Küche kalt! Ab 6.02.2010 wieder ab in die BIERAKADEMIE ... ab in die Bierakademie ... in die Eisenbahnstraße 27-29, Eberswalde Telefon 03334-22118 geöffnet von Mittwoch bis Sonntag 12-24 Uhr, Dienstag ab 17 Uhr

  • Montagabend nie !

BuchhandlungMahler Inh. Brigitte Puppe-Mahler In Eberswalde: Eisenbahnstraße 2a, Telefon: 23 92 31 In Finow: Eberswalder Straße 82, Telefon: 3 22 86 www.ebw-buch.de 16. Januar 2010 Olaf Waterstradt „Bananen, Banken und Banausen“ 18 Uhr in der Brasserie am Stein Eberswalde 03334/28 44 11, Berlin 030/39 87 55 55 www.Verkehrspsychologie.de Verkehrspsychologische Praxis Helmuth Thielebeule & Partner Diplom-Psychologen und Verkehrspsychologen Führerscheinproblem??? Individuelle, einfühlsame und kompetente Beratung in allen Bestattungsfragen und in der Vorsorgeregelung. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung. Ratzeburgstraße 12, 16225 Eberswalde, Telefon: 03334 / 2 26 41 Schönebecker Straße 1, 16247 Joachimsthal, Telefon: 033361 / 64 123 Tag und Nacht dienstbereit www.DEUFRAINS.de Handwerksbetriebseit 1996 FENSTER TÜREN WINTERGÄRTEN Eigene Fertigung Dr.-Zinn-Weg 1 16225 Eberswalde Tel. (03334) 28 68 68 Fax (03334) 28 68 66 Der Verein für Heimatkunde zu Eberswalde e.V. legte Ende 2009 den 17. Band seines Jahrbuches vor. Auch in diesem Jahr erwartet den Leser eine große Themenvielfalt, wobei

  • und das ist besonders - sich

zu einigen Themen jeweils mehrere Autoren aufgrund ihrer speziellen Kenntnis äußern. Das betrifft z.B. die Instandsetzungsarbeiten an der Eberswalder Maria-Magdalenen-Kirche, die im 19./20. Jahrhundert am Finowkanal angesiedelte Ziegelindustrie oder die Auffindung eines Porträts des Begründers der „Märchenvilla“ Wilhelm Dictus. Auch die traditionellen Reihen „Baum des Jahres“ mit dem Vorstellen des Berg-Ahorns, „Wissenschaft in Eberswalde“, Eberswalder Jahrbuch 2009 mit der Entwicklung der Holzwissenschaften und „Schenkungen für das Eberswalder Museum“ wurden fortgesetzt. Ebenso werden wieder neue Forschungen zu Ortsgründungen vorgestellt, so zu Stolzenhagen (14. Jh.) und Althüttendorf (18. Jh.) und ebenso die Chronik der Clara-Zetkin-Siedlung anlässlich ihres 75-jährigen Bestehens. An Persönlichkeiten der Region und ihre Verdienste wird mit Wilhelm Pfeil, dem Begründer der forstlichen Lehre und Forschung in Eberswalde anlässlich seines 150. Todestages, an den Papiermacher Daniel Gottlieb Schottler aus Eichhorst anlässlich seines 200. Todestages sowie an den Maler und Fotografen Oswald Jarisch anlässlich seines 30. Todestages erinnert. Den insgesamt 32 Beiträgen liegen wieder umfangreiche Recherchen der Autoren zugrunde, die ihr Wissen hiermit unentgeltlich der Öffentlichkeit für die inzwischen überregional geschätzte heimatkundliche Publikation zur Verfügung stellen. Das Jahrbuch ist in der Tourist-Information und in den Buchhandlungen der Stadt für 10 € erhältlich. Dank für gemeinsames Engagement Wie in jedem Jahr stellte die Initiative Weihnachtsmarkt mit der Unterstützung vieler Vereine, Einrichtungen und Einzelpersonen aus dem Brandenburgischen Viertel Unglaubliches auf die Beine. Ihr Dank gilt allen ehrenamtlichen Helfern, die den Markt im Kiez zum Erlebnis und Jahreshöhepunkt 2009 machten.

Aenderungssatzung der Eberswalde, Stadt

Jahrgang 18 • Nr. 2 Eberswalde, 15.02.2010 Internet: www.eberswalde.de E-Mail: [email protected] I Amtlicher Teil Seite I.1 Öffentliche Bekanntmachungen

  • Bekanntmachung des Beschlusses über die Jahresrechnung 2008 der

Stadt Eberswalde, die Jahresrechnung 2008 für das Treuhandvermögen

der Stadt Eberswalde und die Entlastung des Bürgermeisters

  • Bebauungsplan Nr. 608 „Märkische Heide I“

Aufhebung des Einleitungsbeschlusses des 2. Änderungsverfahrens

  • Bebauungsplan Nr. 608 „Märkische Heide I“

Einleitung des 3. Änderungsverfahrens

  • Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung

2-4

der Stadt Eberswalde

  • Berichtigung der Bekanntmachung der Satzung über die Reinigung

öffentlicher Straßen in der Stadt Eberswalde (Straßenreinigungssatzung)

  • Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Sommerfelde-Tornow

über die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung am 30.10.2009 Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Bekanntmachung des Beschlusses über die Jahresrechnung 2008 der Stadt Eberswalde, die Jahresrechnung 2008 für das Treuhandvermögen der Stadt Eberswalde und die Entlastung des Bürgermeisters Aufgrund des § 93 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 17.12.2009 nach durchgeführter Rechnungsprüfung folgenden Beschluss gefasst: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die Jahresrechnung 2008 der Stadt Eberswalde und die Jahresrechnung 2008 für das Treuhandvermögen der Stadt Eberswalde und erteilt dem Bürgermeister Entlastung. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Entlastung gemäß § 93 Abs. 4 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. Eberswalde, den 04.01.2010 gez. Boginski Bürgermeister I Amtlicher Teil I.2 Sonstige amtliche Mitteilungen

  • Informationen über die Beschlüsse des Hauptausschusses am 10.12.2009
  • Informationen über die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung

vom 17.12.2009 II Nichtamtlicher Teil

Neujahrsempfang

Rathausnachrichten

WHG aktuell 8/9

ZWA aktuell

Frühjahrsputz in Eberswalde

Kreishandwerkerschaft Barnim

EWE informiert

Aus den Fraktionen der Stvv/Ortsvorsteher 14/15

Unternehmerverband Barnim e. V.

Informationen zur Abfallentsorgung I.1 Öffentliche Bekanntmachungen Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Bebauungsplan Nr. 608 „Märkische Heide I“ Aufhebung des Einleitungsbeschlusses des 2. Änderungsverfahrens Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.11.2009 beschlossen, den Beschluss zur Einleitung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 608 „Märkische Heide I“ (Beschluss-Nr. 8-108/04 vom 24.06.2004) aufzuheben. Der Übersichtsplan (unmaßstäblich) ist Bestandteil des Beschlusses. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Eberswalde, den 30.11.2009 gez. Boginski Bürgermeister Übersichtsplan (unmaßstäblich) zur Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 608 „Märkische Heide I“ Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Bebauungsplan Nr. 608 „Märkische Heide I“ Einleitung des 3. Änderungsverfahrens Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.11.2009 die Einleitung der

  1. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 608 „Märkische Heide I“ gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit der 3. Bebauungsplanänderung soll die Ausweisung von ursprünglich Einzel- und Doppelhäuser in eine Reihenhausbebauung entlang der Eberswalder Straße geändert werden. Der immissionsschutzrechtliche Konflikt an der Eberswalder Straße muss planerisch gelöst werden. Zum Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 608 „Märkische Heide I“ gehören folgende Flurstücke: Gemarkung Finow, Flur 1, Flurstücke 1247, 1248 und 1310. Der Übersichtsplan (unmaßstäblich) ist Bestandteil des Beschlusses. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Eberswalde, den 30.11.2009 gez. Boginski Bürgermeister Übersichtsplan (unmaßstäblich) zur Einleitung des 3. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 608 „Märkische Heide I“

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 2/2010 I Amtlicher Teil Stadt Eberswalde Öffentliche Bekanntmachunggemäß § 8 Abs. 4 der Hauptsatzungder Stadt Eberswalde Stadtverordnete: 1. Name: Banaskiewicz

Vorname: Frank

Fraktion: -

ausgeübter Beruf: Geschäftsführer

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Vorstandsmitglied im Ebers-

walder Forstfasching e. V. 2. Name: Blomenkamp

Vorname: Hans-Joachim

Fraktion: CDU

ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Vizepräsident der Rechtsan-

waltskammer Brandenburg,

Kreistagsabgeordneter des

Landkreises Barnim, Mitglied

im Aufsichtsrat der WHG,

Mitglied Aufsichtsrat WITO,

Fraktionsvorsitzender 3. Name: Dr. Brauns

Vorname: Christel

Fraktion: SPD

ausgeübter Beruf: freiberufliche ärztliche

Gutachterin, Kinderärztin

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Mitglied im Gemeindekirchen-

rat Eberswalde, Vorstandsmit-

glied Evangelischer Verein „Auf

dem Drachenkopf“ e. V. 4. Name: Büschel

Vorname: Sabine

Fraktion: DIE LINKE

ausgeübter Beruf: Sachbearbeiterin

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: - 5. Name: Eydam

Vorname: Christoph

Fraktion: CDU

ausgeübter Beruf: Bauingenieur/Geschäftsführer

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: ehrenamtlicher Richter am Ar-

beitsgericht Eberswalde, Vor-

standsmitglied der Baugewerke-

innung Eberswalde, Präsidiums-

mitglied der Fachgemeinschaft

Bau Berlin Brandenburg e. V.,

Mitglied im Aufsichtsrat der

TWE, stellv. Mitglied im

Zoobeirat 6. Name: Grohs

Vorname: Uwe

Fraktion: CDU

ausgeübter Beruf: Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen/

Geschäftsführer

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Vizepräsident 1. SV Eberswalde,

Lions Club Eberswalde, Unter-

nehmerverband Barnim e. V. 7. Name: Hartmann

Vorname: Ronny

Fraktion: FDP/Bürgerfraktion Barnim

ausgeübter Beruf: Lehrer

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten:

  1. 1. Vorsitzender von Union

Eberswalde 8. Name: Herrmann

Vorname: Götz

Fraktion: FDP/Bürgerfraktion Barnim

ausgeübter Beruf: Mediendesigner

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Vorsitzender Mahoot e. V., Mit-

glied im Aufsichtsrat der WHG 9. Name: Hoeck

Vorname: Martin

Fraktion: FDP/Bürgerfraktion Barnim

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Mitglied im Förderverein

„Grundschule Schwärzesee“,

Sprecherrat „Soziale Stadt“,

Mitgl. im Aufsichtsrat der TWE

  1. 10. Name: Kuchenbecker

Vorname: Arnold

Fraktion: SPD

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Ortsvorsteher Finow, Mitglied im

Aufsichtsrat der WHG, Förderver-

ein Finower Wasserturm und sein

Umfeld e. V. (Vorsitzender)

  1. 11. Name: Kumm

Vorname: Jürgen

Fraktion: -

ausgeübter Beruf: Mitarbeiter Zweckverband für

Wasserver- und Abwasserent-

sorgung Eberswalde

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Mitglied im Aufsichtsrat der

TWE

  1. 12. Name: Lux

Vorname: Hardy

Fraktion: SPD

ausgeübter Beruf: Erlebnispädagoge

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: nebenberufliche Tätigkeit als

Erlebnispädagoge, Mitglied im

Aufsichtsrat der WHG, Vorsitzen-

der der SPD-Stadtfraktion,

Mitglied im Zoobeirat

  1. 13. Name: Dr. Mai

Vorname: Hans

Fraktion: -

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: ehrenamtlicher Richter am Ar-

beitsgericht Eberswalde, Vor-

standsmitglied im Heimatverein,

Mitglied im „Freundeskreis Paul

Wunderlich“, Mitglied im Förder-

verein „Forßmann-Krankenhaus“,

Mitglied im Förderverein „FH“,

Mitglied im Rotary Eberswalde-

Barnim

  1. 14. Name: Morgenroth

Vorname: Conrad

Fraktion: FDP/Bürgerfraktion Barnim

ausgeübter Beruf: Verwaltungsfachangestellter

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Aufsichtsratsmitglied der Bar-

nimer Busgesellschaft, Ge-

schäftsführer der Kreistags-

fraktion Bürgerfraktion Barnim/

Bauernverband, Katastrophen-

schutz Johanniter Unfallhilfe e. V.

  1. 15. Name: Naumann

Vorname: Ingo

Fraktion: FDP/Bürgerfraktion Barnim

ausgeübter Beruf: Bankkaufmann

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: ehrenamtlicher Richter am OVG

Berlin/Brandenburg, Aufsichts-

ratsmitglied der GLG, Mitglied

im Aufsichtsrat der WHG, Vor-

standsvorsitzender Bürger-

fraktion Barnim, Katastrophen-

schutz Johanniter Unfallhilfe

e. V., Mitglied im Zoobeirat

  1. 16. Name: Nerbe

Vorname: Nicky

Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: -

  1. 17. Name: Oehler

Vorname: Karen

Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Ortsvorsteherin Eberswalde 1,

Fraktionsvorsitzende, Kreis-

tagsabgeordnete im Landkreis

Barnim, Vorstandsmitglied im

Verein für Heimatkunde

  1. 18. Name: Passoke

Vorname: Volker

Fraktion: DIE LINKE

ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Mitglied im Aufsichtsrat TWE,

Mitglied im Zoobeirat, Kreis-

tagsabgeordneter

  1. 19. Name: Pieper

Vorname: Hans

Fraktion: DIE LINKE

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Ortsvorsteher Eberswalde 2

  1. 20. Name: Dr. Pischel

Vorname: Ilona

Fraktion: DIE LINKE

ausgeübter Beruf: Projektleiterin

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Vorsitzende der Stadtverordne-

tenversammlung, Schöffin am

Landgericht Frankfurt (Oder),

Mitglied im Aufsichtsrat WHG

  1. 21. Name: Postler

Vorname: Ingo

Fraktion: FDP/Bürgerfraktion Barnim

ausgeübter Beruf: Lehrer

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: stellv. Vorsitzender des OV der

FDP Eberswalde, Kreistagsab-

geordneter des Landkreises

Barnim, stellv. Mitglied im Ver-

waltungsrat der Sparkasse Bar-

nim, Mitglied im Aufsichtsrat

der Barnimer Dienstleistungs-

gesellschaft mbH

  1. 22. Name: Röder

Vorname: Angelika

Fraktion: SPD

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Mitglied im Aufsichtsrat der

TWE

  1. 23. Name: Sachse

Vorname: Wolfgang

Fraktion: DIE LINKE

ausgeübter Beruf: Mitarbeiter Landesgeschäfts-

stelle

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Mitglied im Aufsichtsrat der

WHG, Fraktionsvorsitzender

  1. 24. Name: Schneidereit

Vorname: Jörg

Fraktion: DIE LINKE

ausgeübter Beruf: Diplom-Sozialwissenschaftler

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Prüfer für Bürokaufleute bei der

IHK Ostbrandenburg

  1. 25. Name: Schostan

Vorname: Monique

Fraktion: CDU

ausgeübter Beruf: Geschäftsinhaberin

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Mitglied im Vorstand des Ebers-

walder Stadtbummel e. V.

  1. 26. Name: Schubert

Vorname: Eckhard

Fraktion: SPD

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 2/2010 I Amtlicher Teil

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: stellv. Vorsitzender der SPD-

Stadtfraktion, Erster stellv. Vor-

sitzender der Stadtverordneten-

versammlung, Kreistagsabgeord-

neter des Landkreises Barnim,

Polizeibeirat

  1. 27. Name: Schumacher

Vorname: Günter

Fraktion: Die Fraktionslosen

ausgeübter Beruf: Schulleiter

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: -

  1. 28. Name: Dr. Spangenberg

Vorname: Günther

Fraktion: Die Fraktionslosen

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Kreistagsabgeordneter, stellv.

Mitglied im Zoobeirat, Mitglied

im Aufsichtsrat TWE

  1. 29. Name: Sponner

Vorname: Gottfried

Fraktion: DIE LINKE

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Mitglied im Aufsichtsrat der

WHG

  1. 30. Name: Dr. Steiner

Vorname: Andreas

Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen

ausgeübter Beruf: Wissenschaftlicher Mitarbeiter

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: stellv. Fraktionsvorsitzender der

Eberswalder Stadtfraktion GRÜ-

NE/B90, Vorstandsmitglied

ver.di-Bezirk Uckermark-

Barnim, Mitglied im Landes-

sprecherrat GRÜNE LIGA

Brandenburg, stellv. Mitglied

im Zoobeirat 31. Name: Stüber

Vorname: Sabine

Fraktion: DIE LINKE

ausgeübter Beruf: Projektmanagerin

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Mitglied im Ausländerbeirat

des Landkreises Barnim, Mit-

glied im Jugendhilfeausschuss

des Landkreises Barnim, Mit-

glied im Beirat für Migration

und Integration des Landkreises

Barnim, Mitglied des Bundestages 32. Name: Trieloff

Vorname: Götz

Fraktion: FDP/Bürgerfraktion Barnim

ausgeübter Beruf: Software-Entwickler

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Mitglied des Vorstandes des

FDP-Ortsverbandes Ebers-

walde, Fraktionsvorsitzender 33. Name: Triller

Vorname: Albrecht

Fraktion: Die Fraktionslosen

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Fraktionsvorsitzender, Kreis-

tagsabgeordneter 34. Name: Wrase

Vorname: Ringo

Fraktion: SPD

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Mitglied im Förderverein Fi-

nower Wasserturm und sein

Umfeld e. V., SPD Ortsvereins-

vorstand Finow, SPD Unterbe-

zirksvorstand Barnim, SPD

AfA-Vorstand 35. Name: Wutskowsky

Vorname: Andreas

Fraktion: -

ausgeübter Beruf: Geschäftsführer

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: - 36. Name: Zinn

Vorname: Carsten

Fraktion: DIE LINKE

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: ehrenamtlicher Richter am So-

zialgericht Frankfurt (Oder),

Vorsitzender des Erwerbslosen-

ausschusses ver.di, Bezirk

Uckermark/Barnim, Mitglied

im Aufsichtsrat der TWE, Orts-

vorsteher Brandenburgisches

Viertel Sachkundige Einwohner/innen: 1. Name: Baaz

Vorname: Otto

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: - 2. Name: Brodmann

Vorname: Veronika

ausgeübter Beruf: Finanzangestellte

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Vorsitzende des Kunstvereins

„Die Mühle“ e. V., Mitglied in

den Vereinen LA 21 e. V., Cho-

riner Musiksommer e. V., Ebers-

walder Forstfasching e. V., Bür-

gerstiftung Barnim/Uckermark,

Mitglied im Kulturbeirat 3. Name: Büttner

Vorname: Marc

ausgeübter Beruf: Vertrieb Immobilienwirtschaft

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: - 4. Name: Prof. Creutziger

Vorname: Johannes

ausgeübter Beruf: Dozent

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: - 5. Name: Debernitz

Vorname: Birgit

ausgeübter Beruf: Diplom-Musikpädagogin

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: - 6. Name: Duckert

Vorname: Torsten

ausgeübter Beruf: Geschäftsführer

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: - 7. Name: Ebert

Vorname: Uwe

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: sachkundiger Einwohner im

Bauausschuss des Landkreises

Barnim 8. Name: Fennert

Vorname: Andreas

ausgeübter Beruf: Regionalplaner

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Mitglied im Aufsichtsrat WHG,

Mitglied im Kulturbeirat 9. Name: Fischer

Vorname: Stephan

ausgeübter Beruf: Forst-Sachverständiger

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Wildschadens-Schätzer für den

Landkreis Barnim, Schatzmeister

des FDP-Ortsverbandes

  1. 10. Name: Frey

Vorname: Ute

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: -

  1. 11. Name: Hafemann

Vorname: Eckhard

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Revisionskommission der Ge-

werkschaft ver.di

  1. 12. Name: Hey

Vorname: Wolfram

ausgeübter Beruf: Diplom Bauingenieur

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: -

  1. 13. Name: Jubi

Vorname: Edeltraud

ausgeübter Beruf: Beraterin für Arbeitslose

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: -

  1. 14. Name: Karbe

Vorname: Madlen

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: -

  1. 15. Name: Dr. Kirschstein

Vorname: Elvira

ausgeübter Beruf: EDV-Angestellte

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: UNICEF

  1. 16. Name: Koch

Vorname: André

ausgeübter Beruf: Angestellter

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Projektmitarbeiter Amadeu

Antonio Stiftung

  1. 17. Name: Kries

Vorname: Uwe

ausgeübter Beruf: Verwaltungsangestellter

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Fachausbilder Katastrophen-

schutz/Breitenausbildung, Leiter

Katastrophenschutz/SEG,

Johanniter Unfallhilfe e.V.

  1. 18. Name: Kurth

Vorname: Daniel

ausgeübter Beruf: Verwaltungsangestellter

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Landessprecher Technisches

Hilfswerk Bbg., Zugführer Tech-

nisches Hilfswerk Eberswalde

  1. 19. Name: Leeske

Vorname: Sascha

ausgeübter Beruf: Geschäftsführer

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: -

  1. 20. Name: Lewerenz

Vorname: Elke

ausgeübter Beruf: Sozialarbeiterin für Kinder

und Jugendliche

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: -

  1. 21. Name: Matis

Vorname: Sergej

ausgeübter Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Mitglied beim Technischen

Hilfswerk

  1. 22. Name: Mischel

Vorname: Martin

ausgeübter Beruf: stellv. Leiter Aufsichtsdienst

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: - Fortsetzung auf Seite 4

  1. 23. Name: Müller

Vorname: Hans-Jürgen

ausgeübter

Beruf: Landschaftsführer

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: -

  1. 24. Name: Muszynski

Vorname: Udo

ausgeübter

Beruf: Konzertveranstalter/Kulturmanager

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Mitglied im Begegnungszentrum Wege

zur Gewaltfreiheit e. V., Mitglied im

Kulturbeirat der Stadt Eberswalde

  1. 25. Name: Nuglisch

Vorname: Horst

ausgeübter

Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: -

  1. 26. Name: Papenfuß

Vorname: Marita

ausgeübter

Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: -

  1. 27. Name: Pringal

Vorname: Roy

ausgeübter

Beruf: Bauleiter

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: stellvertretender Vorsitzender des

CDU-Stadtverbandes, Mitglied im

Kreisvorstand der CDU, Mitglied im

Vorstand des Sportvereins SV Medizin

Eberswalde e. V.

  1. 28. Name: Rätz

Vorname: Ingo

ausgeübter

Beruf: Geschäftsführer

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: -

  1. 29. Name: Röseler

Vorname: Martina

ausgeübter

Beruf: Hörgeschädigtenpädagogin

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Mitarbeit in der Sonderpädagogischen

Förder- und Beratungsstelle des

Landkreises Barnim, Mitglied För-

derverein der Karl-Sellheim-Schule

  1. 30. Name: Schweda

Vorname: Jessika

ausgeübter

Beruf: Steuerberaterin

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Schatzmeister im Förderverein Hos-

piz Eberswalde e.V. 31. Name: Sieber

Vorname: Hans-Ulrich

ausgeübter

Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: - 32. Name: Techen

Vorname: Frank

ausgeübter

Beruf: Organisationssekretär

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: - 33. Name: Wagner

Vorname: Karin

ausgeübter

Beruf: Bauingenieurin

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: Mitarbeiterin der Stadtfraktion,

Stadtvorstandsmitglied 34. Name: Weingart

Vorname: Horst

ausgeübter

Beruf: Sozialarbeiter

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: - 35. Name: Wittig

Vorname: Hartmut

ausgeübter

Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: - 36. Name: Zimmermann

Vorname: Rolf

ausgeübter

Beruf: -

andere vergütete

oder ehrenamtliche

Tätigkeiten: - Eberswalde, den 26.01.2010 gez. Dr. Pischel Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 2/2010 I Amtlicher Teil I.2 Sonstige amtliche Mitteilungen Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Informationen über die Beschlüsse des Hauptausschusses am 10.12.2009 Vorlage: BV/299/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 23 - Liegenschaftsamt Grundstücksankauf Michaelisstraße 8 Beschlusstext: Beschluss-Nr.: H 46/13/09 Die Verwaltung wird ermächtigt, das unbebaute Grundstück Michaelisstr. 8, Flur 1 Gemarkung Eberswalde, Flurstück 1692, zum Kaufpreis in Höhe von 72.125,00 € vom privaten Eigentümer zu erwerben. Vorlage: BV/296/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: Fraktion DIE LINKE,

Fraktion FDP/Bürgerfraktion

Barnim,

Fraktion SPD,

Fraktion Die Fraktionslosen,

Fraktion GRÜNE/B90 Erdverkabelung der „Uckermarkleitung“ im Gebiet der Stadt Eberswalde Beschlusstext: Beschluss-Nr.: H 47/13/09 Der Hauptausschuss beschließt, dass sich die Stadt Eberswalde an den Kosten für Gutachten zu den Auswirkungen der 380 KV-Leitung durch die Uckermark und durch Eberswalde beteiligt. Die Gesamtfinanzierung soll anteilig von den am Planfeststellungsverfahren beteiligten Kom-Fortsetzung von Seite 3 munen und der Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – Keine Freileitung durchs Reservat“ aufgebracht werden. Die Stadt begrenzt ihre Beteiligung auf max. 15.000,- Euro. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung beauftragt, die Bürgerinitiative in der Sicherstellung der gemeinsamen Finanzierung mit den anderen Kommunen zu unterstützen. Vorlage: BV/277/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 23 - Liegenschaftsamt Grundstücksankauf „Wohnpark Finow“ Beschlusstext: Beschluss-Nr.: H 48/13/09 Die Verwaltung wird ermächtigt, 27 unbebaute Flurstücke der Flur 1 Gemarkung Finow im Bereich „Wohnpark Finow“ (Biesenthaler Str./Simonstr.) mit einer Gesamtgröße von 13.574 qm zum Kaufpreis in Höhe von 75.000,00 € von den in Insolvenz befindlichen Eigentümern Hinteregger, Brandstetter & Co Baugesellschaft (Anteil 2.643,34 €) sowie Brandstetter Projektentwicklungs GmbH (Anteil 72.356,55 €) anzukaufen. Karten, Lagepläne, Anlagen zu den Beschlüssen sowie die Originale der Beschlüsse des Hauptausschusses können im Bürgermeisterbereich, Sitzungsdienst, (Rathaus, Raum 217, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde) eingesehen werden. Eberswalde, 07.01.2010 gez. Boginski Bürgermeister Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Berichtigung der Bekanntmachung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Eberswalde (Straßenreinigungssatzung) Die Bekanntmachung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Eberswalde (Straßenreinigungssatzung) vom 18.12.2009, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Eberswalde, Ausgabe Nr. 1 des Jahrgangs 18 vom 11.01.2010, Seiten 1-5, wird wie folgt berichtigt: In § 9 Absatz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern „Verunreinigungen jeder Art“ das Komma und das Wort „ansonsten“ gestrichen. Demgemäß lautet § 9 Absatz 1 Nummer 1 richtig wie folgt: „ § 9 Sachlicher Umfang der Reinigungspflicht (1) Die Reinigungspflicht der Eigentümer umfasst insbesondere:

  1. 1. das Säubern der öffentlichen Straße mit all ihren Bestandteilen gemäß des § 3 Abs. 1 von Schmutz, Glas, Laub und sonstigen Verunreinigungen jeder Art mindestens einmal wöchentlich. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Regeneinläufe, Durchlässe und Rinneneinläufe, offene Entwässerungsrinnen/-mulden oder Gräben ist nicht zulässig. Das Säubern der Regenrinnen, die der Entwässerung der privaten Grundstücke dienen, ist vom Grundstückseigentümer vorzunehmen,“ Eberswalde, den 08.02.2010 gez. Boginski Bürgermeister Bekanntmachungder Jagdgenossenschaft Sommerfelde-Tornowüber die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung am 30.10.2009
  2. 1. Beschluss über die neue Satzung der Jagdgenossenschaft

Sommerfelde-Tornow und ihre Bekanntmachung

  1. 2. Beschluss über die Verwendung der Wildschadenpauschalegez. M. Mätzkow Jagdvorsteher

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 2/2010 I Amtlicher Teil Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Informationen über die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2009 Bestellung von sachkundigen Einwohner/innen Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 14-171/09 Die Stadtverordnetenversammlung beruft auf Vorschlag der SPD-Fraktion als sachkundigen Einwohner Herrn Frank Techen in den Ausschuss für Kultur, Soziales und Integration. Bestellung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der WHG mbH Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 14-172/09 Die Stadtverordnetenversammlung bestellt auf Vorschlag der Fraktionen gemäß § 41 Abs. 1 und 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung nachstehende Mitglieder in den Aufsichtsrat der WHG mbH: Fraktion Name, Vorname

  1. 1. DIE LINKE Herrn Sachse, Wolfgang
  2. 2. DIE LINKE Herrn Sponner, Gottfried
  3. 3. DIE LINKE Frau Dr. Pischel, Ilona
  4. 4. FDP/Bürgerfraktion Barnim Herrn Naumann, Ingo
  5. 5. FDP/Bürgerfraktion Barnim Herrn Herrmann, Götz
  6. 6. SPD Herrn Lux, Hardy
  7. 7. SPD Herrn Kuchenbecker, Arnold
  8. 8. CDU Herrn Blomenkamp, Hans-Joachim
  9. 9. GRÜNE/B90 Herrn Fennert, Andreas
  10. 10. Die Fraktionslosen Herrn Loose, Reimer Vorlage: BV/281/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 20 - Kämmerei Haushaltssatzung 2010 Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 14-173/09 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2010 mit ihren gesetzlichen Anlagen und der Änderung, dass im Investitionsprogramm für das Jahr 2011 für den Mühle e. V. eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 100 T€ aufgenommen wird. Vorlage: BV/184/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 17 - Steuerungsdienst Personalentwicklungskonzept (PEK) der Stadtverwaltung Eberswalde Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 14-174/09 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf der Grundlage von § 28 Abs. 2 Nr. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) das Personalentwicklungskonzept der Stadtverwaltung Eberswalde. Nach erfolgter Aufgabenkritik wird das Personalentwicklungskonzept durch die Verwaltung überarbeitet. Vorlage: BV/288/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 14 - Rechnungsprüfungsamt Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 14-175/09 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die Jahresrechnung 2008 der Stadt Eberswalde und die Jahresrechnung 2008 für das Treuhandvermögen der Stadt Eberswalde und erteilt dem Bürgermeister Entlastung. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Entlastung gemäß § 93 Abs. 4 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. Vorlage: BV/302/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 30 - Rechtsamt Entscheidung über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages „Eichwerder Ring“ Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 14-176/09 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde beschließt:
  11. 1. Der Einwohnerantrag, eingegangen am 26.11.2009, wonach sich die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde noch einmal eingehend mit dem sog. „Eichwerder Ring“ mit dem Ziel beschäftigten soll, alle hierzu gefassten Beschlüsse aufzuheben, wird wegen Unzulässigkeit nicht zugelassen.
  12. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, Frau Yvonne Michalke als Vertrauensperson und Herrn Simon Strehlau als stellvertretende Vertrauensperson die Entscheidung mit Begründung mitzuteilen. Vorlage: BV/245/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 61 - Stadtentwicklungsamt Bebauungsplan Nr. 134/1 „Töpferstraße“ - Satzungsbeschluss Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 14-177/09 Der Bebauungsplan Nr. 134/1 – „Töpferstraße“ Stand: 24.09.2009 wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 134/1 – „Töpferstraße“ ortsüblich bekannt zu machen. Vorlage: BV/292/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 61 - Stadtentwicklungsamt Bebauungsplan Nr. 308 „Pflegeheim der Zukunft“ - Aufstellungsbeschluss Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 14-178/09 Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 308 „Pflegeheim der Zukunft“ wird gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 a BauGB beschlossen. Zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 308 „Pflegeheim der Zukunft“ gehören folgende Flurstücke: Gemarkung Eberswalde, Flur 6, Flurstücke 916, 917, 920, 921, 922, 923, 924 und 1072. Der Übersichtsplan (unmaßstäblich) ist Bestandteil der Bekanntmachung. Der Bebauungsplan dient der Absicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Es soll ein Allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Das Zollamt wird im Bestand gesichert. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Vorlage: BV/267/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 65 - Bauamt Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Eberswalde (Straßen- reinigungssatzung) Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 14-179/09 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Eberswalde (Straßenreinigungssatzung) mit der Streichung des Halbsatzes im § 9 Abs. 1 Punkt 1: „insbesondere Hundekot nach einer Verunreinigung unverzüglich, ansonsten“. Vorlage: BV/290/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 65 - Bauamt 1. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung - Niederschlagswasser der Stadt Eberswalde Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 14-180/09 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 1 zur Beschlussvorlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung - Niederschlagswasser der Stadt Eberswalde. Vorlage: BV/291/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 67.1 - SG Friedhöfe 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Eberswalde Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 14-181/09 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Eberswalde. Vorlage: BV/293/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 61 - Stadtentwicklungsamt Umstufungsvereinbarung Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 14-182/09 Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Umstufungsvereinbarung, basierend auf dem Umstufungskonzept zwischen der: Stadt Eberswalde, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde, vertreten durch den Bürgermeister und dem: Land Brandenburg, handelnd für den Bund und das Land, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, dieses vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Niederlassung Ost, Müllroser Chaussee 51, 15236 Frankfurt (Oder) zu. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Umstufungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg abzuschließen. Vorlage: BV/300/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 02.3 - Dezernat III Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 14-183/09
  13. 1. In Abänderung des Beschlusses Nr. 8-99/09 vom 28.05.09 beschließt die Stvv, dass die ursprünglich für den Dachgeschossausbau der Kita „Sonnenschein“ vorgesehenen Mittel in Höhe von 450.000 € aus dem Konjunkturpaket II für die zwischenzeitlich dringend notwendig gewordene Erneuerung der Flachdächer der Kitas „Kinderparadies Nordend“, „Haus der fröhlichen Kinder“ und „Pusteblume“ verwendet werden.
  14. 2. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Förderfähigkeit. Vorlage: BV/286/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 02.2 - Dezernat II Richtlinie für die kommunale Förderung von sozialen Maßnahmen und Initiativen in der Stadt Eberswalde Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 14-184/09 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie für die kommunale Förderung von sozialen Maßnahmen und Initiativen in der Stadt Eberswalde. Vorlage: BV/301/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 02.2 - Dezernat II Aufbau des Brandenburgischen Landesarboretums Eberswalde (Gründung der Stiftung „WaldWelten“) Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 14-185/09 Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den Inhalten der als Anlage beigefügten Stiftungsunterlagen Entwurf des Stiftungsgeschäftes (Anlage 1) und Entwurf der Stiftungssatzung (Anlage
  15. 2. zu und beauftragt den Bürgermeister, die Stiftung in diesem Sinne zu gründen und hierzu das Stiftungsgeschäft mit der Fachhochschule Eberswalde abzuschließen, in diesem Zusammenhang die Übertragung von ca. 23 ha Stadtwald in Form eines Erbbaurechtsvertrages als Stiftungskapital unter Verzicht auf Erhebung eines Erbbauzinses zuzusichern sowie die dafür notwendigen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorlage: BV/265/2009 Einreicher/zuständige Dienststelle: 23 - Liegenschaftsamt Grundstücksverkauf an den Sportverein SV Motor Eberswalde e. V. Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 14-186/09 Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, dem Sportverein SV Motor Eberswalde e. V. eine Teilfläche des Flurstücks 933 der Flur 18, Gemarkung Finow, gelegen an der Potsdamer Allee, mit einer Größe von ca. 2.050 qm nebst aufstehender Sporthalle zu einem symbolischen Kaufpreis in Höhe von 1,- € zu veräußern. Des Weiteren wird die Verwaltung ermächtigt, dem Sportverein SV Motor Eberswalde e. V. eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 98.000,- € als Anschubfinanzierung auszureichen, um zwingend notwendige bauliche Unterhaltungsmaßnahmen durchführen zu können und dem Verein die Übernahme der Sportstätte überhaupt wirtschaftlich tragbar zu machen. Karten, Lagepläne, Anlagen zu den Beschlüssen sowie die Originale der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung können im Sitzungsdienst (Rathaus, Raum 217, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde) eingesehen werden. Eberswalde, 14.01.2010 gez. Boginski Bürgermeister Ende des Amtlichen Teils

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 2/2010 II Nichtamtlicher Teil II Nichtamtlicher Teil Etwa drei Viertel der Deutschen engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich. Sei es im sozialen Bereich, mit Behinderten oder Senioren, in Kunst oder Kultur oder im Sport. Die Stadt wollte dies in besonderer Form würdigen und widmete den diesjährigen Neujahrsempfang am 15. Januar den Freiwilligen in Eberswalde. In über 100 Vereinen können Eberswalder derzeit ehrenamtlich helfen. Da die meisten von ihnen im Bereich Sport tätig sind, war der passende Ort für den Empfang mit dem Sportzentrum Westend schnell gefunden. Dies nahm auch Bürgermeister Friedhelm Boginski zum Anlass und erinnerte an die Geschichte der Stätte, die im Jahr 1975 als Druschba-Halle eröffnet wurde. Sie ist den Eberswaldern nicht nur durch Sportereignisse in Erinnerung. Auch Kultur hatte dort ihren festen Platz. 2006 wurde die Halle nach umfassender Sanierung neu eröffnet. Sie zählt mit ca. 200.000 Besuchern jährlich zu den Anziehungspunkten der Stadt. Auch der langen Tradition des Ehrenamtes trug das Stadt-oberhaupt Rechnung. So gab es schon im Jahr 1844 den bekannten Franz-Mücke-Chor, dessen Mitglieder unentgeltlich auftraten. Natürlich war an diesem Abend auch Zeit, das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen und Ausblicke zu geben auf das, was kommt. Bürgermeister Boginski freute sich, zu verkünden, dass 2009 wieder ein Jahr war, in dem die Einwohnerentwicklung der Stadt im Hinblick auf Weg- und Zuzüge ausgeglichen war. Um Eberswalde in Zukunft noch attraktiver zu machen und Jugendliche in der Region zu halten, sei klar, dass vor allem die Bildung ein Erfolgsgarant ist. Ehrenamt ganz groß beim Neujahrsempfang 2010 Ein herzliches Dankeschön gilt allen Unterstützern, Mitwirkenden und freiwilligen Helfern! Unterstützung: Sportzentrum Westend (Technische Werke) EWG Eberswalder Wurst GmbH KSB (Leinwand, Transparent) Märkisch Edel Bäckerei Wiese Johanniter Sparkasse Barnim Gaststätte „Sunset“ THW Mitwirkende: Eberswalder Spielleute 1963 e.V Musikschule Barnim Musikschule Fröhlich KSB THW/ FFW Das Stadtoberhaupt appellierte an Eltern und Großeltern, den Kindern Werte und Normen zu vermitteln, da diese wesentlich für ein erfolgreiches Berufsleben seien. Unter dem Motto „Die Vielfalt des Ehrenamtes“ fand der „Markt der Möglichkeiten“ statt. 40 Vereine und ehrenamtliche Organisationen stellen sich dort vor und warben um Nachwuchs. Im Rahmen des Abends wurden zudem die Ehrenamtler des Jahres ausgezeichnet. Dies waren: Karl-Heinz und Margit Lauterbach vom Kreisbehindertenverband, Anneliese Otte von der Evangelischen Kirchengemeinde, Sandra und Detlef Adams von der Notfallseelsorge, Dr. Regina Rehmann von „Ärzte ohne Grenzen“, Ulrich von Zobeltitz von der Siedlergemeinschaft der Zetkin-Siedlung, Antje Knoll vom Netzwerk Gesunde Kinder, Anneliese Elsner vom Seniorenverband, Ilse Spiegelberg von der Volkssolidarität, Ingrid Schulze von der Hausfrauengymnastikgruppe des SV Motor, der Mahoot e.V. und Rainer Kattanek als Unternehmer. Danach schließlich war wie im-mer der gemütliche Teil des Abends eingeläutet. Rund 1.000 Bürgerinnen und Bürger ließen sich die obligatorischen Spritz-kuchen, Würstchen, Schmalzstullen und heißen Tee schmecken. Kräftig gesammelt wurde an diesem Abend, auch durch den Förderverein Hospiz Eberswalde e. V. Diesmal zuguns-ten des Hospizes „Am Drachen-kopf“, das für seine Arbeit jährlich einen finanziellen Eigen-anteil aufbringen muss. Bürgermeister Boginski überreichte auf dem Charityball am 23. Januar gemeinsam mit Dietmar Rietz (MOZ) und Kathrin Wegener-Repke (Barnim Ltd.) einen Scheck über 2.024,75 Euro. Im Sportzentrum durfte eine Darbietung der Sportler natürlich nicht fehlen. Karnevalsfunken, Springmäuse und Judoka begeisterten die Zuschauer. Etwa 1.000 Eberswalderinnen und Eberswalder waren dabei. Auf der Tribüne verfolgten sie das Programm. Auf dem „Markt der Möglichkeiten“ präsentierten sich Eberswalder Vereine und ehrenamtliche Organisationen. Die Ehrenamtler des Jahres wurden von Bürgermeister Boginski für ihr freiwilliges Engagement ausgezeichnet. Übergabe des Schecks auf dem Charityball an Dr. Christel Brauns, Verein Hospiz „Am Drachenkopf“ e. V. Den Abschluss bildete eine Feuershow im Freien.

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 2/2010 II Nichtamtlicher Teil Ihr Bürgermeister Friedhelm Boginski Liebe Eberswalderinnen und Eberswalder, Erscheint bei Bedarf, in der Regel monatlich Herausgeber und Redaktion: Stadt Eberswalde, Der Bürgermeister (V.i.S.P.) Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde, Telefon: 03334-64 512, Telefax: 03334-64 517, ISSN 1436-3143 Internet: www.eberswalde.de, E-Mail: [email protected], Auflage: 24.000 Das Amtsblatt für die Stadt Eberswalde liegt ab dem Erscheinungstag im Rathaus, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde, aus. Es ist dort kostenlos erhältlich. Kostenlose Zustellung in alle erreichbaren Eberswalder Haushalte. Keine Haftung fürunaufgefordert eingesandte Bilder und Manuskripte. Irrtümer und Terminveränderungen vorbehalten. Verleger und Anzeigenannahme: agreement werbeagentur gmbh Siegfriedstraße 204 C, Renate Becker 10365 Berlin, Telefon: 030-97 10 12 13, Fax: 030-97 10 12 27, E-Mail: [email protected] Es besteht die Möglichkeit, über die agreement werbeagentur gmbh, das Amtsblatt zu beziehen. Das Jahresabonnement kostet 26 € inklusive Mwst., Einzelexemplare können gegen Einsendung von frankierten Rückumschlägen A4 (1,45 € Porto pro Ausgabe) bezogen werden. Verantwortliche Redakteurin des nicht amtlichen Teils sowie die Anzeigenakquise: Kristina Tews, Mauerstraße 21, 16225 Eberswalde, Telefon: 03334-83 65 16 , Mobil: 0162 / 5 81 01 92, Fax: 030-97 10 12 27, E-Mail: [email protected]. Für Anzeigeninhalte sind die Auftrag­geber verantwortlich. Fotos: Britta Stöwe, Kristina Tews Vertrieb: Märkische Verlags- und Druckhaus GmbH & Co.KG, Telefon: 0335/5530426 Die namentlich gekennzeichneten Beiträge widerspiegeln nicht immer die Meinung des Herausgebers. Hier treffen Sie Ihre Ortsvorsteher Ortsteil Eberswalde 1 Karen Oehler Rathaus, Raum 218 – Teeküche, 2. Etage Breite Straße 41-44, donnerstags 15-17 Uhr, Tel.: 03334/64-283 Ortsteil Eberswalde 2 Hans Pieper Rathaus, Raum 218 – Teeküche, 2. Etage Breite Straße 41-44, montags 16-18 Uhr, Tel.: 03334/64-283 Ortsteil Finow Arnold Kuchenbecker Dorfstraße 9 (im Haus der WHG) dienstags 15-17 Uhr, Tel.: 03334/34-102 Ortsteil Brandenburgisches Viertel Carsten Zinn Schorfheidestraße 13, Bürgerzentrum (obere Etage, Raum 123) mittwochs 18-20 Uhr, Tel.: 03334/818246 (nur während der Sprechzeiten) E-Mail: [email protected] Ortsteil Sommerfelde Werner Jorde Gemeindehaus Alte Schule Jeden 1. Montag 15-17 Uhr, Tel.: 03334/212719 (außerhalb der Sprechzeiten: Tel.: 03334/24697) Ortsteil Tornow Rudi Küter Dorfstraße 25, dienstags 15-17 Uhr, Tel.: 03334/22811 (außerhalb der Sprechzeiten Handy 0172/3941120) Ortsteil Spechthausen Karl-Heinz Fiedler Gemeindezentrum Spechthausen Jeden 1. Montag 18-19 Uhr, Tel.: 03334/21844 Impressum Redaktionsschluss dieser Ausgabe des Amtsblattes: 27.1.2010, für die März-Ausgabe: 24.2.2010, voraussichtlicher nächster Erscheinungstermin: 15.3.2010 solch einen Winter gibt es wohl hoffentlich nur alle 30 Jahre. Auch, wenn natürlich die weiße Pracht und die klirrende Kälte einen gewissen Charme haben. Doch, was wir in diesem Wochen, ja, Monaten erleben, erreicht die Grenzen, die wir als Eberswalder und auch als Stadtverwaltung zu fassen vermögen. Sie wissen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen seit dem Schneefallbeginn rund um die Uhr im Einsatz bzw. in Bereitschaft waren. Überstunden mussten her, zusätzliche Kräfte wurden eingesetzt, sonst hätte das Team vom Bauhof bei den Schneemengen die Hauptstraßen und -wege gar nicht frei räumen können. Was wären wir in diesen Tagen auch ohne unsere Berufsfeuerwehr, die Freiwilligen Feuerwehren und das THW. Ihnen allen sage ich vor allem meinen herzlichen Dank für Ihre tolle Einsatzbereitschaft! Doch auch den zahlreichen Bewohnern unserer Stadt, die sich uneigennützig ins Zeug legten, um dem Schnee zu Leibe zu rücken, gilt mein Dank. Mit Blick auf den Frühlingsanfang am 20. März, zu dem ja der ALNUS e.V. zum großen Frühjahrsputz in Eberswalde aufruft und dessen Schirmherrschaft Prof. Vahrson von der FH und ich übernommen haben, freue ich mich schon auf ebenso zahlreiche fleißige Helfer in allen Ortsteilen. Packen wir es gemeinsam an – für eine blühende Stadt. In diesem Sinne

  • Stadtverordnetenversammlung: 25. Februar, 25. März 2010, 18.00 Uhr
  • Hauptausschuss: 18. Februar, 18. März 2010, 18.00 Uhr
  • Ausschuss Bau, Planung und Umwelt: 9. März 2010, 18.15 Uhr
  • Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport: 10. März 2010, 18.15 Uhr
  • Ausschuss für Finanzen: 11. März 2010, 18.00 Uhr
  • Ausschuss f. Kultur, Soziales u. Integration: 16. Feb., 16. März, 18.15 Uhr
  • Rechnungsprüfungsausschuss: 17. März 2010, 18.00 Uhr

Die aktuelle Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Schaukasten vor dem Rathaus oder unter www.eberswalde.de unter der Rubrik „Stadtpolitik“. Für die Stadtverordnetenversammlung und den Hauptausschuss werden sie außerdem im „Der Blitz“ veröffentlicht. Die Sitzungen sind öffentlich. Änderungen vorbehalten. Weitere Auskünfte erteilt der Sitzungsdienst, Telefon 64 511. Termine Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse vom 15. Februar bis 31. März 2010 Große Freude bei zwei Unternehmen der Stadt: Bürgermeister Friedhelm Boginski überreichte am 11. Januar die nunmehr dritten und vierten Fördermittelbescheide an den Kfz-Meisterbetrieb Rudi Fröbe und an Sascha Leeske und Andreas Gläßer von der amigo media Filmproduktion GbR. „Diese KMU-Förderung, speziell aufgelegt durch die Stadt, ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung“, betonte Bürgermeister Boginski. Das Rennen um die Führung im Baudezernat ist zu Ende. Als erster Frau in dieser Position haben die Eberswalder Stadtver-ordneten Anne Fellner ein deut-liches Ja ausgesprochen. Sie hatte sich gegen 24 Mitbewerber, davon sieben in der engeren Wahl, durchgesetzt. Die diplomierte Ingenieurin und Soziologin, die gebürtig aus Frankfurt am Main stammt, lebt und arbeitet seit 1995 in Fürstenwalde. Sie ist noch bis zum Sommer in leitender Funktion beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen beschäftigt. Deshalb kann Anne Fellner ihre neue Stelle nicht vor Anfang September antreten, eines jedoch ist ihr wichtig: „Ich habe eine Reihe von Projekten in meiner inneren Planung, werde diese aber nicht ohne ausführlichen Dialog mit den Mitarbeitern in Angriff nehmen“, sagt sie. Am 5. Juni ist es wieder soweit: Die Stadt lädt zum dritten Straßenkulturfest FinE ein. Händler, Unternehmen, Einrichtungen sind aufgerufen, sich gern mit einem Warenangebot oder einer Präsentation in der Zeit zwischen 10.30 bis 20.00 Uhr innerhalb des Festgeländes zu beteiligen. Dies kann auf einem (Kunst)Handwerkermarkt, einem Landmarkt sowie einem „Markt der Möglichkeiten“ (dieser insbesondere für Vereine und Initiativen) geschehen. Kontakt: Telefon: 03334/64 418 oder 64 411 oder per E-Mail an: [email protected]. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Eberswalde, Barbara Ebert, macht darauf aufmerksam, dass zu Beginn des Jahres 2010 mit dem optionalen Faktorverfahren eine Neuregelung im Einkommensteuerrecht in Kraft getreten ist, die insbesondere für verheiratete Frauen vorteilhaft ist. Nach diesem Verfahren können Ehepaare die Steuerklassen-Kombination IV/IV mit einem zusätzlichen Faktor, den das Finanzamt ermittelt, wählen. Dadurch wird erreicht, dass in der Regel die Ehefrau mehr Nettogehalt erhält, was sich insbesondere auf die Höhe von Entgeltersatzleistungen, die sich am Nettoeinkommen orientieren, positiv auswirkt. Hierzu gibt es ein Informationsblatt, in dem auf einfache Weise und an einem Beispiel die Wirkung des neuen Verfahrens beschrieben wird. Das Informationsblatt kann über die Homepage der Stadt Eberswalde - www.eberswalde. de - oder auch über die Publikationsliste des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg unter www.masf.brandenburg. de heruntergeladen werden. Es liegt auch am Serviceschalter des Rathauses, Breite Straße 41-44 in 16225 Eberswalde erhältlich. KMU-Förderung geht weiter Kfz-Meister Rudi Fröbe empfängt von Bürgermeister Boginski den Zuwendungsbescheid – mit dabei Frau, Sohn und Mitarbeiter sowie Heiko Knaack von der Kfz-Innung. Einkommensteuerrecht neu FinE 2010 am 5. Juni Eberswalde hat erste Baudezernentin Anne Fellner tritt im Spätsommer an Zur Erinnerung Die neuen Telefonnummern der Stadtverwaltung finden Sie auf www.eberswalde.de. Baugrundstücke in Eberswalde Die Stadt Eberswalde verfügt über eine Vielzahl von Baugrundstücken in verschiedenen Lagen und Preisklassen. Informationen zu den einzelnen Angeboten erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Eberswalde unter www.eberswalde.de/ Aktuelles/Immobilienoder in den Aushängen im Rathaus Auskünfte erteilt das Liegenschaftsamt Frau Seelig 03334 64232 Frau Schablow 03334 64238

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 2/2010 II Nichtamtlicher Teil ANZEIGEN Club-Card 2010 WHG-Club-Card-Partner: 3 %

4 % 5 % 8 % 10 % 11 % 20 % Beachten Sie bitte die Internet-Infos und die Aushänge in den WHG-Schaukästen. EP: Teletraumland (außer reduzierte Ware/ Ware aus Werbung)

Fleischerei Taßler

Knoll Hörgeräte

Schlüsseldienst Barnim

TPS Umzüge

Forst-Apotheke (nur für nicht verschreibungspflichtige Artikel)

Volkssolidarität Barnim e. V. (nur für den Bereich Essen auf Rädern)

Medien & Kreativeck

TELTA Citynetz Eberswalde GmbH (nur bei Beauftragung Internetanschluss) Gaststätte „Brasserie am Stein 1883“ Restaurant „Palmenhof“ Juwelier Elling Berufsbekleidung bTu Ritzel

Zemke Autohaus Bernau GmbH (5 % Reparaturleistungen: Material und Lohn/Arbeitsleistung sowie Reifen, 10 % Teile/Zubehör, ausgenommen Sonder- bzw. Aktionsangebote)

Autohaus Schley GmbH (5 % auf Werkstattrechnungen, bis 20 % auf Neuwagen) Filmfest Eberswalde c/o SEHquenz e. V. Schuhscheune (Schuhe, Taschen, Geldbörsen) World of Colour • Tattoo- und Piercing Auto-Hausten (Werkstatt-/Reparaturleistungen, bei Neukauf von Reifen/Rädern im ersten Jahr kostenlose Einlagerung) INNOVA Bestkauf (außer mit * gekennzeichnete Waren sowie Reisen, PC und Telekomgeräte) finesse Büroservice (außer Toner-/ Tintenpatronen und Kopierpapier) mita Die Fachleute Kasten & Co. GmbH (außer Papier, technische Geräte, PWZ und Sonderangebote) Goldkuhle Fachmärkte GmbH – Frick für Wand und Boden (10 % auf alle Sortimente außer Tretford, Vorwerk, Velux und Werbeartikel sowie auf Gartenmöbel und 5 % auf Dienstleistungen) Augenoptik Fischer Augenoptik Hoffmann & Ewert (außer Aktionen) Papiertiger Bürofachmarkt Fit & Fun Sport- und Gesundheitspark Eberswalde (alle sportlichen Aktivitäten: Bowling, Tischtennis, Squash, Badminton, Kegeln, Sauna, alle Kursangebote / Montag bis Sonntag bis 16 Uhr) Gültig: 01.2010-12.2010 E B E R S W A L D E Wohnung des Monats Wohnung des Monats Dorfstraße 09, 16227 Eberswalde, Telefon: 03334/3020, Fax: 03334/33157 E-Mail: [email protected] Februar Öffnungszeiten: Dienstag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Choriner Straße15 Brandenburgisches Viertelvollsaniert, 61,12 m2

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Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 2/2010 II Nichtamtlicher Teilbetreuen vermietenbauen verwalten WHG WOHNUNGSBAU- UND HAUSVERWALTUNGS-GMBH AKTUELLwww.whg-ebw.de ANZEIGE Die Anmeldefrist zur Tierhaltung in den Wohnungen war zum 31.12.2009 abgelaufen. Im Amtsblatt November 2009 haben wir uns zur eingetretenen Situation bezüglich der Tierhaltung besonders deutlich geäußert. Bis zum 31.12.2009 haben 67 Mieter, davon 40 Mieter, ihre Anträge zur Hundehaltung nachträglich eingereicht. Zwei Anträge mussten wir ablehnen. Jeder Neumieter wurde und wird besonders durch unsere Kundenbetreuer auf Inhalte des Mietvertrages hingewiesen. Bei eigenen Mieteraktivitäten zur individuellen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, wozu u. a. auch die Tierhaltung zählt, ist es dringend zu empfehlen, sich mit dem Inhalt des Mietvertrages zu befassen, denn wir verlangen alle, dass die Verträge, die wir eingehen, auch eingehalten werden. Und die rechtliche Pflicht ist: Sind Verträge nicht einhaltbar, müssen diese korrigiert bzw. im gegenseitigen Einvernehmen – wenn es möglich ist – angepasst werden. Alle Mieter, die ihrer Anmeldepflicht zur Tierhaltung bis zum 31.12.2009 nicht wahrgenommen haben, müssen dann mit einer Bearbeitungsgebühr von 50 € bei der WHG rechnen. Bei aller Freude, die ein Tier für den jeweiligen Mieter bedeutet, sollte jedoch auch Rücksicht auf die Bedürfnisse der Mitmieter genommen werden, sodass einem freundlichen Miteinander in der Hausgemeinschaft nichts im Wege steht. Ihr Rainer Wiegandt WHG-HAVARIE-NUMMER: Telefon 25 270 Mo-Fr ab 15 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr Ihr heißer Draht zur Wohnung bei der WHG Telefon 3020 [email protected] Besuchen Sie unseren WHG-Info-Point im Zentrum unserer Stadt, in der 2. Etage im Haus am Markt: immerdonnerstags 15-17 Uhr, per Fahrstuhl gut erreichbar! Sprechzeiten: Di 9-18 Uhr, Do 13-17 Uhr, Fr 9-12 Uhr E B E R S W A L D E Kleintierhaltung in der Wohnung Seit Jahren ist die Bruno-H.- Bürgel-Grundschule aktiv im Umweltnetzwerk des ALNUS e.V. tätig. In den monatlichen Zusammenkünften mit den StudentInnen und DozentInnen wurden Möglichkeiten des Einsatzes für die Umwelt ausgetauscht. Seit 2009 „unterrichten“ VertreterInnen der „Grünen Gesandten“ in verschiedenen Klassenstufen zu verschiedenen Rahmenlehrplanthemen. Die gegenseitige Motivation liegt auf der Hand: Experten der Fachhochschule sind näher am Thema für die SchülerInnen und die Studierenden können schon Kindern im Grundschulalter mit ihren gelebten Überzeugungen Umweltprobleme näher bringen. Bisher gab es in der Jahrgangsstufe 5 das Projekt „Papier“ mit den Schwerpunkten Herkunft des Papiers und den sich daraus ableitenden Umweltsünden. In der Jahrgangsstufe 6 widmete man sich dem „Klimawandel“, ein derzeit hoch brisantes, weltweites Thema. Alle TeilnehmerInnen, Schüler- und Lehrerschaft wurden wachsam und verwenden viele Aspekte für die weitere Unterrichtsarbeit, auch fachübergreifend. Unser Leitbild ist: „Der Mensch braucht die Umwelt, aber die Umwelt den Menschen nicht!“. Die Elternschaft der Schule begrüßt aktuelle Projekte ebenso wie bisher bekannte zu Jahreszeiten, Feiertagen etc. Ein weiteres Projekt für 2010 ist „Der Wolf“, das wir mit großer Spannung erwarten. Unsere Fünftklässler werden das Leben im Wolfsrudel nachempfinden können und so eine positive Sichtweise zu diesem Tier entwickeln. Wohnen erfordert vertragsgemäße Mietzahlung Das Jahr 2010 hat mit Anstrengung und Energie begonnen. Der Winter und seine Anforderungen an die Betreuung der Mieter und die Gewährleistung aller Aufgaben zur Verkehrssicherungspflicht bedürfen bei den WHG-Mitarbeitern größter Anstrengungen. Diese Wetterlage gibt es zum Glück nicht in jedem Jahr. Das Jahr 2010 ist geprägt durch die weiter anhaltenden Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise. Unter diesen schmerzlichen Gegebenheiten sind wir dabei, den Jahresabschluss 2009 zu erstellen. Größte Auswirkungen zeigen sich besonders in der Finanzlage. Alle Mieter mit Schulden wurden in der letzten Ausgabe des Amtsblattes (Januar 2010) aufgefordert, bis zum 29.01.2010 die aktuell rückständige Miete und Mietschulden zu begleichen. Am 21.01.2010 signalisierte unsere Buchhaltung, dass die Mietschulden des Jahres 2009 gegenüber dem Jahr 2008 erneut um 11,4 % gestiegen sind. Auf unsere Anzeige haben leider nur 3 Mieter den Kontakt zu uns gesucht. Das ist ein unerträglicher Zustand, denn jeder Mieter und Bürger und sogar die Schulkinder sind sich bewusst, welche Wirkungen sich ergeben, wenn Geld im Portmonee fehlt. Für die WHG sind deshalb Schlussfolgerungen notwendig. Als Erstes werden wir bei Mietschulden nach vier Wochen der Nichtzahlung eine Kontopfändung vornehmen. Dadurch entstehen zusätzlich zur Mietschuld monatlich Kosten in Höhe von 100 Euro für den rechtlichen Vorgang und 75 EuroBearbeitungsgebühr der WHG. Somit werden 175 Euro im Durchschnitt je nach Mietschuldhöhe auf den Schuldner zusätzlich verrechnet. Ca. 650 von Hartz-IV betroffene Haushalte haben uns eine Abtretung zu den Kosten der Unterkunft entsprechend Mietvertrag ausgehändigt. Unsere Schätzung ist, dass die gleiche Anzahl von 650 Haushalten uns noch keine Abtretung ausgehändigt hat. Unsere Vermutung ist, dass ein Teil unserer Mietschuldner die so genannten Kosten der Unterkunft als Teil der Gesamtzuwendung nicht zur Mietzahlung verwendet. Jeder Betroffene weiß, dass das ein Gesetzesverstoß ist. Unter Einhaltung jeglichen Datenschutzes bitten wir alle Betroffenen, sich schnellstmöglich bei unseren Kundenbetreuern einzufinden, um eine individuell abgestimmte Lösung zu finden. Der Wert eines sicheren Wohnens mit einer warmen Wohnung und der Wasserversorgung, ob warm oder kalt aus der Leitung, ist gerade in solchen Wintersituationen unschätzbar. Die gesamte WHG arbeitet für Sie! Wir sind nicht mehr bereit, für Mietschuldner zu arbeiten. Deshalb sind diese neuen Regelungen im Interesse der gesamten Mieterschaft notwendig. Aktiv für Mensch und Umwelt Nicht nur die Schneemassen stellen die WHG vor schwierige Bedingungen, auch die äußerst niedrigen Temperaturen bis – 20 ° Grad führen zu Schäden. Wir alle sind mit den Schneeräumleistungen teilweise unzufrieden. Es sind alle Beteiligten und die von der WHG beauftragten Firmen im Dauereinsatz. Bei diesen ungewöhnlichen Wetterbedingungen sollten wir alle ein Verständnis dafür entwickeln. Zur gleichen Zeit kann nicht überall die gleiche Leistung erbracht werden. Kein Verständnis haben wir dafür, dass Mieter bei – 20 Grad auf das Heizen ihrer Wohnungen und in ihren Bädern verzichten, Haustüren offen bleiben, damit in der Nacht Katzen rein und raus können sowie Kellerfenster nicht verschlossen bleiben. Übrigens: das Heizen und Lüften ist im Winter eine wichtige Voraussetzung zur Vermeidung von Schimmelbildung in den Wohnungen. In 18 Fällen von Mieterverschulden sind bisher 16.800 Euro Schaden durch fehlerhaftes Verhalten zu verzeichnen. Winterzeit – Schnee- und Kältezeit

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 2/2010 II Nichtamtlicher Teil ANZEIGE Zweckverband für Wasser­- ver­sorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Marienstraße 7 16225 Eberswalde Tel.: (03334) 209-0 Fax: (03334) 209-299 e-mail: [email protected] Wir liefern Ihr Trinkwasserund entsorgen Ihr Schmutzwasser Sprechzeiten: Di von 9.00 - 11.30 Uhr

12.30 - 18.00 Uhr Do von 9.00 - 11.30 Uhr

12.30 - 15.00 Uhr Telefonnummern zur Durchwahl: Sekretariatdes Verbandsvorstehers (03334) 209-100 Sekretariat Kaufmännischer Bereich (03334) 209-200 Sekretariat Bereich Trinkwasser/ Schmutzwasser (03334) 209-140 Sekretariat Bereich Technische Dienstleistungen (03334) 209-180 Verkauf/ Verbrauchsabrechnung (03334) 209-220 Anschlusswesen (03334) 209-186 oder -187 Bei Störungen und Havarien sind wir rund um die Uhr für Sie da: (03334) 58 190 Diese ZWA-Seite steht Ihnen auch im Internet unter www.zwa-eberswalde.de zum Nachlesen zur Verfügung. Seit 2001 führen brandenburgische Wasserver- und Abwasserentsorger Benchmarking-Projekte durch. Die Benchmarking-Projekte werden in Eigeninitiative sowie im Rahmen der bestehenden Kooperationen Wasser und Abwasser Brandenburg (KOWAB), in denen kommunale Aufgabenträger der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, wie z.B. Zweckverbände und kommunale Unternehmen auf freiwilliger Basis zusammenarbeiten, durchgeführt. Benchmarking auf freiwilliger Basis ist ein Instrument zur Optimierung der technischen und wirtschaftlichen Leistung und Effizienz und führt zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit, zur Kundenzufriedenheit und dient der nachhaltigen, qualitätsorientierten Ver- und Entsorgungssicherheit. Aus diesem Grunde nimmt der ZWA bereits seit Anfang 2000 regelmäßig an Leistungsvergleichen mit Aufgabenträgern aus dem gesamten Bundesgebiet teil. Ausgehend von diesen Aktivitäten initiieren haben die Kooperationen Wasser und Abwasser Brandenburg • KOWAB Kooperation Wasser und Abwasser Brandenburg-Ost, • KOWAB Kooperation Wasser und Abwasser Brandenburg-Süd, • KOWAB Kooperation Wasser und Abwasser Brandenburg-West sowie der • Landeswasserverbandstag Brandenburg e.V., • BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Landesgruppe Berlin/Brandenburg und der • DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V., Technischwissenschaftlicher Verein, Landesgruppe Berlin/ Brandenburg • DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Landesverband Nordost • VKU Verband kommunaler Unternehmenein landesweites, freiwilliges Benchmarking im Land Brandenburg initiiert. Das MUGV -Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Potsdam unterstützt die brandenburgische Benchmarkinginitiative ausdrücklich. Die Kooperationen und Verbände der Wasserwirtschaft im Land Brandenburg haben sich am 26. Januar 2010 in Potsdam in einer sogenannten Verbändeerklärung (Dachverbände) erklären sich dazu bereit erklärt, gemeinsam den erforderlichen konzeptionellen Rahmen für ein Benchmarking in der Wasserwirtschaft im Land Brandenburg im Sinne der Selbstverwaltung zu erarbeiten und weiter zu entwickeln. Die Leitung des landesweiten Projektes wurde dem Verbandsvorsteher des ZWA, Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Hein, übertragen, der als Leiter des Arbeitskreises Benchmarking in der KOWAB-Ost im Frühjahr des vergangenen Jahres maßgeblich an der Entstehung des Projekts beteiligt war. Das vom ZWA mitentwickelte Konzept soll gewährleisten, dass Leistungs- und Prozessvergleiche unterschiedlicher Inhalte möglich sind. Dabei werden die in Brandenburg bereits vorhandenen langjährigen Erfahrungen berücksichtigt. Die brandenburgischen Kooperationen und Dachverbände der Wasserwirtschaft gehen bei der Verwirklichung ihres gemeinsamen Benchmarkingansatzes u.a. von folgenden Grundsätzen aus:

  • Freiwilliges Benchmarking ist

ein bewährtes Instrument zur Landesweiter Kennzahlenvergleich der Wasserwirtschaft gestartet ZWA koordiniert Brandenburger Benchmarking-Projekt Die Initiatoren bei der Landespressekonferenz. In der letzten Zeit konnte das vom Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (ZWA) Eberswalde beauftragte Entsorgungsunternehmen mehrfach Sammelgruben von Kunden des ZWA Eberswalde nicht ordnungsgemäß entleeren, weil Grundstückseigentümer ihrer Verpflichtung zum Winterdienst nicht nachkommen. Nach § 15 Abs. 1 der Satzung über die mobile Schmutzwasserbeseitigung handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 8 Abs. 5 die Grundstücksentwässerungsanlage nicht freilegt oder die Zufahrt nicht gewährleistet. Außerdem haftet der Grundstückseigentümer für Nachteile, die dem ZWA durch mangelhaften Zustand der Grundstückentwässerungsanlage entstehen. Ich möchte Sie in Anbetracht der bereits lange andauernden, extremen winterlichen Verhältnisse bitten, Ihre Verpflichtungen als Grundstückseigentümer wahrzunehmen. Wolfgang Hein, Verbandsvorsteher Der ZWA informiert: Winterdienst und Schmutzwassersammelgruben Bereits seit 3 Jahren führt der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (ZWA) Eberswalde zur Jahresverbrauchsabrechnung Kundenablesungen durch. Für das Kalenderjahr 2009 wurden rd. 7.000 Kunden gebeten, die Ablesung der Messeinrichtungen selbst vorzunehmen. Bedingt durch die Ablesung zum 31.12.2009 erreichten uns die Ablesekarten in der 1. und 2. KW 2010. Es konnte per Januar 2010 ein Rücklauf von insgesamt 87,5 % verzeichnet werden. Die zügige Bearbeitung der Ableseunterlagen durch die Mitarbeiter der Verbrauchsabrechnung ermöglichte eine termingerechte Abrechnung. Für die Unterstützung bei der Ablesung sowie für die gute Zusammenarbeit möchten wir uns an dieser Stelle bei unseren Kunden nochmals recht herzlich bedanken. Kundenablesung hat sich bewährt Verbandsvorsteher Wolfgang Hein im Gespräch mit „Antenne Brandenburg“. Optimierung der technischen und wirtschaftlichen Leistung und Effizienz der Unternehmen.

  • Optimierungsziele sind neben

der Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Kundenzufriedenheit auch Ver- und

  • Entsorgungssicherheit,

Qualität und Nachhaltigkeit der Wasserwirtschaft. Benchmarking auf Grundlage speziell auf die jeweilige Fragestellung zugeschnittener Systeme führt zur Weiterentwicklung der Wasserwirtschaft auf hohem Niveau. Benchmark (engl. „Maßstab“) oder Benchmarking (= Maßstäbe setzen) bezeichnet eine vergleichende Analyse mit einem festgelegten Referenzwert. Benchmarking wird als Management-Methode in vielen verschiedenen Gebieten mit unterschiedlichen Systemen und Zielen angewendet: Benchmarking in der Wirtschaft ist ein systematischer und kontinuierlicher Prozess des Vergleichens von Leistungen und Prozessen im eigenen Unternehmen sowie mit denen in fremden Unternehmen in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht.

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 2/2010 II Nichtamtlicher Teil Zum ersten Mal seit vielen Jahren wird es nach diesem langen Winter wieder einen Frühjahrsputz geben. Zur großen Reinigungsaktion rufen die Stadt und die Fachhochschule auf. Die eigentliche Idee stammt vom ALNUS e.V., einer Arbeitsgruppe der FH. „Die Studierenden wünschen sich, gemeinsam mit den Eberswaldern zu einer schöneren Stadt beizutragen“, sagte Johannes Giebermann vom ALNUS. Bürgermeister Boginski übernimmt gern die Schirmherrschaft, denn „das Thema Sauberkeit und Ordnung ist nach wie vor das Thema, das die Eberswalder bewegt wie kein anderes“. Die Stadt möchte deshalb auch die Eigeninitiative der Bürger unterstützen. In allen Ortsteilen sind am 20. März zwischen 10 und 14 Uhr konkrete Aktionen geplant: „So kann jeder Eberswalder in seinem eigenen Stadtteil aktiv werden“, erklärt Johannes Giebermann. Ansprechpartner sind die Ortsvorsteher. Abends von 17 bis 20 Uhr gibt es dann eine Abschlussveranstaltung auf dem Marktplatz mit einer Ausstellung von Reinigungstechnik, Imbiss und Getränken sowie   Musik und Kultur. Die Stadt wird vor allem mit der Organisation und Technik unterstützen. „Jeder, der hier lebt und seine Stadt liebt, ist aufgerufen, tatkräftig bei der Gestaltung einer schönen und sauberen Stadt mitzuhelfen“, so der Appell der Organisatoren. Wenn auch Sie beim Frühjahrsputz mitmachen wollen, melden Sie sich bitte bei: Stefan Israel (ALNUS e.V.) Telefon: 03334-279042 E-Mail: [email protected] Ines Müller (Stadt Eberswalde) Telefon: 03334-64 337 E-Mail: [email protected] Auch Gruppen sind herzlich willkommen. Arbeitsgeräte sind bitte selbst mitzubringen. Im Rahmen der Erstellung des Spielleitplanes, mit dem im August letzten Jahres begonnen wurde, sind bisher verschiedene Befragungen in Schulen und Kindereinrichtungen erfolgt sowie mehrere Streifzüge durch die Stadt mit den Experten in eigener Sache – den Kindern – durchgeführt worden. Zentraler Bestandteil bei dieser Planung ist die Beteiligung von Mädchen und Jungen bei allen Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsschritten. Durch diese konsequente Verzahnung von Planung und Beteiligung sollen in der Stadt die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien stärker als bisher Berücksichtigung finden. Dazu bedarf es der Kooperation und Mitwirkung der Bürger verschiedener Generationen der Stadt. Eine enge Verzahnung von Verwaltung und bürgerschaftlichem Engage-ment bei dieser neuen Aufgabe ist unumgänglich. Es liegen erste Ergebnisse und Hinweise vor, die es mit Interessierten an diesem Thema zu diskutieren gilt. Beste Gelegenheit dazu bietet die Informations- und Diskussionsveranstaltung am 3. März, die gemeinsam von der Spielen nach Herzenslust - Ihre Ideen zu städtischen Plänen sind gefragt Hier wurden die Ideen der Eberswalder Kinder schon umgesetzt: Der Schwärzepark in der Altstadt trägt die Handschrift der Goethe-Schüler. Bürgerstifung Barnim Uckermark und der Stadt Eberswalde veranstaltet wird. Unter dem Motto „Kinder und Jugendliche bestimmen mit“ werden im Plenarsaal des Paul-Wunderlich-Hauses um 16 Uhr drei Projekte zu diesem Thema vorgestellt und diskutiert werden. Es handelt sich um das Projekt „Kinderrechte“ der Bürgerstiftung Barnim – Uckermark, das Projekt der Spielleitplanung sowie das Kinder- und Jugendparlamentes der Stadt, welches seine Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte vorstellen möchte. Ziel dieser Veranstaltung ist es, gemeinsam mit interessierten Bürgern der Stadt zu überlegen, wie diese Projekte stärker als bisher mit Leben erfüllt werden können und wie es gelingen kann, dass möglichst viele sich aktiv beteiligen und gemeinsam Ideen und Wünsche umsetzten können. Viele kleine Bausteine können viel bewegen und Eberswalde noch kinder- und familienfreundlicher machen. Eingeladen zu dieser Veranstaltung ist jeder, egal ob jung oder alt. Jede Idee und Anregung, jeder Hinweis zählt. Nachfragen zur Veranstaltung können Sie an die Stadtverwaltung bei Frau Fritze (Telefon: 64 616) oder Frau Herold (Telefon: 64 402). Zu einem ersten Gedankenaustausch hatte Bürgermeister Friedhelm Boginski Projektentwickler und Vertreter von Sozialverbänden in der Stadt kürzlich eingeladen – mit am Tisch saßen auch die Beigeordneten Lutz Landmann und die Dezernenten Bellay Gatzlaff und Udo Götze. Ziel war es, über die weiteren Schritte der Entwicklung Eberswaldes sowie vorgesehene Projekte zu informieren. Diesen Part übernahmen Silke Leuschner, Amtsleiterin des Stadtentwicklungsamtes, und Martin Rittmeier, Amtsleiter des Liegenschaftsamtes die einen Überblick zu den verschiedenen Programmen der Stadtentwicklung gaben. Die Teilnehmer bestätigten, dass diese Zusammenkunft ein guter Impuls für eine weitere Stärkung Eberswaldes sein könnte. Bürgermeister Boginski resümiert: „Wir können als Stadtverwaltung unmöglich alles allein auf den Weg bringen. Wir brauchen auch hier das Know How der Projektentwickler, speziell in Zusammenarbeit mit den Sozialverbänden, deren Erfahrungen, aber auch deren Engagement in unserer Stadt. Deshalb bin ich mit dem Ergebnis dieses ersten Treffens sehr zufrieden. Mir ist die enge Vernetzung und Information der hier Agierenden wichtig. Geht es doch darum, auch auf dieser Strecke Kräfte zu bündeln – für eine Stärkung unserer Stadt.“ Weitere Treffen sind geplant. Projektentwickler und Sozialverbände zum Gedankenaustausch Im Rahmen der Erarbeitung des Gutachtens zur Einzelhandelsentwicklung für die Stadt findet eine telefonische Haushaltsbefragung statt. „Wo kaufen Sie bevorzugt Ihre Waren ein und welche Standorte suchen Sie in der Regel für ausgewählte Branchen auf?“ - diese und weitere Fragen stellt ein Marktforschungsinstitut ab Mitte Februar 300 repräsentativ ausgewählten Haushalten im Einzugsgebiet von Eberswalde. Ziel der telefonischen Haushaltsbefragung ist es, Erkenntnisse über die vorherrschenden Einkaufsgewohnheiten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewinnen. Die telefonische Haushaltsbefragung ist ein wichtiger Baustein für das zu erarbeitende Konzept, da die detaillierten Analysen zur Angebots- und Nachfragesituation der Fachexperten durch die konkrete Widerspieglung der Einkaufsgewohnheiten zusätzlich angereichert werden. Deshalb möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger, die telefonisch angesprochen werden, bitten, sich aktiv an der Befragung zu beteiligen. Die Ergebnisse des Gutachtens zur Einzelhandelsentwicklung werden im Frühjahr 2010 vorliegen und öffentlich vorgestellt. Telefonische Umfrage zu Einkaufsgewohnheiten Gratulation zum 80. Geburtstag Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Cottbus, sucht für die jährlich stattfindende Mikrozensus-Erhebung im Land Brandenburg Erhebungsbeauftragte. Diese Tätigkeit ist nebenberuflich bei freier Zeiteinteilung durchzuführen. Die Erhebungsbeauftragten erhalten eine Entschädigung, die als Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 12 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes gilt. Selbstverständlich werden die Nebenkosten, wie Fahr- und Portokosten, ebenfalls erstattet. Gesucht werden flexible, kontaktfreudige und verantwortungsbewusste Personen, die für mehrere Jahre bereit und in der Lage sind, besonders in den Nachmittagsstunden tätig zu sein. Die Mikrozensus-Erhebung wird auf der Grundlage des Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz) als 1%ige Bevölkerungsstichprobe durchgeführt. Diese seit 1957 im Bundesgebiet jährlich als amtliche Repräsentativstatistik durchgeführte Erhebung liefert grundlegende Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung und der Familien, den Arbeitsmarkt und die Wohnverhältnisse. Die Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch schriftlich an. Diese Ankündigungen enthalten zugleich Kurzinformationen über die gesetzlichen Grundlagen des Mikrozensus. Die einbezogenen Haushalte sind bei den meisten Fragen zur Auskunft verpflichtet. Freiwillig zu beantwortende Angaben werden gesondert befragt. Wer Interesse an der Interviewertätigkeit für den Mikrozensus hat, wendet sich bitte schriftlich oder telefonisch beim: Adresse: Amt für Statistik, Berlin-Brandenburg, Standort Cottbus, Referat 11, Mikrozensus, Tranitzer Str. 16, 03048 Cottbus Telefon: Herr Kuchta 0355/4868321, Herr Brehmer 0355/4868325 E-Mail: [email protected] Sie erhalten bei diesen Mitarbeitern auch weitere Auskünfte. Erhebungsbeauftragte für den Mikrozensus gesucht Am Freitag, dem 5. Februar 2010, beging Prof. Dr. Gunther Wolff in der Märchenvilla im Kreise seiner Familie, von Studienfreunden, ehemaligen Kollegen und Mitstreitern des Choriner Musiksommers sowie weiteren Gästen seinen 80. Geburtstag. Bürgermeister Friedhelm Boginski und Gattin gehörten zu den Gratulanten. Seit 1992 hatte Prof. Wolff als Gründungsrektor die Geschicke der Fachhochschule bis 1998 geleitet. Der Gründer und Erste Vorsitzende des Choriner Musiksommers (seit 1964) steht dem Verein heute als künstlerischer Leiter beratend zur Verfügung. Gemeinsamer Frühjahrsputz in Eberswalde

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 2/2010 II Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch Geburtstage Obermeister und Stellvertreter 14. Februar Sindy Gast, Eberswalde, 36. Geburtstag –

Obermeisterin der Kosmetiker-Innung

Nord/Ost Brandenburg 21. Februar Hans-Joachim Freiheit, Frankfurt (Oder),

54. Geburtstag – Obermeister der Innung der

Karosserie- & Fahrzeugtechnik

Frankfurt (Oder) 28. Februar Sven Schönbrodt, Finowfurt, 34. Geburtstag –

stellv. Obermeister der Dachdecker-Innung

Barnim Geburtstage 7. Februar Dieter Krüger , Neuenhagen, 70. Geburtstag –

Informationstechniker-Innung des Kammer-

bezirkes Frankfurt (Oder) 13. Februar Dieter Basche, Zepernick, 70. Geburtstag –

Alte Meister Stiftung Bernau und Innung des

Metallhandwerks Barnim 16. Februar Harald Fechner, Eberswalde, 80. Geburtstag –

Senioren- und Sozialwerk 17. Februar Andreas Mähnert, Eberswalde,

50. Geburtstag – Innung der Musik-

instrumentenbauer 22. Februar Helmut Hackeradt, Altlandsberg,

70. Geburtstag – Innung der Elektrohand-

werke zu Bernau 25. Februar Berndt Pierschel, Bernau, 70. Geburtstag –

Alte Meister Stiftung Bernau Kreishandwerkerschaft Barnim – DIE Vereinigung des Handwerks – www.kh-barnim.de ANZEIGEN Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Eberswalde, Haus- und Grundstücksverwaltungs GmbH Beeskower Straße 1, 16227 Eberswalde Wohnungsangebote 2-Raum-Wohnung Straße Schorfheidestraße 36,

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Frau Schleinitz Di 9.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr, oder Telefon 03334/3810 Frau Köppen Do 9.00-12.00 Uhr 2-Raum-Wohnung Straße Freienwalder Straße 59,

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von 18,01 €) zzgl. Nebenkosten 122,00 € Kaution 667,26 € bezugsfertig 01.03.2010 Voraussetzung - Ausstattung gemalert, Einbauküche, Balkon,

Aufzug Grundriss Freienwalder Straße 59 Wie sähe unser Leben ohne das Handwerk aus? Diese Frage beantwortet ein außergewöhnlicher TV-Spot. Er wird seit Januar im Fernsehen ausgestrahlt. Der Spot ist Auftakt einer bundesweiten und auf fünf Jahre angelegten Imagekampagne des Handwerks. Der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT), Dachverband der 53 Handwerkskammern, hat die Kampagne ins Leben gerufen. Ziel der Kommunikationsoffensive ist es, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Handwerks zu verdeutlichen und Jugendliche für eine Ausbildung dort zu begeistern. Der Claim „Das Handwerk. Die Wirtschaftsmacht. Von nebenan.“ thematisiert Größe, Innovationskraft, Vielfalt und Lebensnähe des Handwerks. Eine Forsa-Umfrage ergab, dass die Bedeutung des Handwerks in der Gesellschaft, besonders unter Jugendlichen, unterschätzt wird. Dabei ist das Handwerk mit 4,8 Millionen Beschäftigten und rund 500 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr eine tragende Säule der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft. „Mit der Kampagne wollen wir dem Handwerk zu dem Image verhelfen, das es angesichts seiner Modernität und Innovationskraft verdient. Wir wollen vor allem Jugendliche begeistern, damit sie sich vermehrt für eines der 151 Ausbildungsberufe des Handwerks entscheiden,“ das steht für die Macher der Kampagne fest. Bundesweite Plakat- und An-zeigenschaltungen und ein Web-auftritt auf www.handwerk.de flankieren die Ausstrahlung des TV-Spots. Alle Handwerksbetriebe Deutschlands sind als Botschafter der Kampagne mit Werbemitteln ausgestattet. Das Budget der Kampagne beläuft sich auf 10 Millionen Euro jährlich. So wird es wohl fast niemanden geben, der in den nächsten Wochen und Monaten nicht vom deutschen Handwerk, seinen Leistungen und seiner großen Bedeutung hören wird. Termine im März 6. März 2010, 10.00 Uhr: Innungsversammlung der Musikinstru-

mentenbauer, Meistersaal KH-Barnim 12. März 2010, 11.00 Uhr: Traditionelle Gesellenfreisprechung,

Kino „Movie-Magic“, Eberswalde Mit Ihrem alten Handy können Sie Gutes tun und sinnvolle Projekte für Kinder und Jugendliche unterstützen. Die Bürgerstiftung Barnim Uckermark sammelt gebrauchte und defekte Handys und schickt diese an einen Recyc-lingpartner von Vodafone. Der Recyclingpartner überprüft die Telefone. Noch funktionstüchtige Geräte werden aufbereitet und wieder verwendet, die restlichen umweltgerecht entsorgt. Das spart Ressourcen und schont die Umwelt. Vodafone zahlt der Bürgerstiftung Barnim Uckermark drei Euro für jedes Handy. Kontakt und Handyabgabe: Bürgerstiftung Barnim Uckermark Eisenbahnstraße 3 16225 Eberswalde Telefon: 03334/49 74 82 E-Mail: [email protected] Für Schulen, die ebenfalls die Ab-falltrennung einführen oder mit den Kindern die Abfallsortierung praktisch üben wollen, stellt das Barnimer Bodenschutzamt die sogenannte „Abfallkiste” zur Verfügung. Damit können Schüler anschaulich lernen, Altpapier, Gelbe-Sack-Abfälle, Restabfälle zu trennen. In der Abfallkiste sind viele Anschauungsmaterialien, Kopiervorlagen und Abfallsortiergegenstände enthalten. Ebenso enthalten ist eine DVD zum Verpackungsrecycling. Der Verleih der Abfallkiste erfolgt in der Regel für 2 Wochen und ist kostenfrei. Interessierte Schulen melden sich bitte beim Bodenschutzamt unter Tel. 03334/214 1565 oder per Mail an bodenschutzamt@ kvbarnim.de. Abfallkiste für Schüler lehrt Umweltbewusstsein Altes Handy für den guten Zweck Kein Leben ohne Handwerk Startschuss für Imagekampagne des deutschen Handwerks

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 2/2010 II Nichtamtlicher Teil ANZEIGE

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 2/2010 II Nichtamtlicher Teil Fraktion Die Fraktionslosen Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeit Bürgerbeteiligung – ein wesentliches Element der Demokratie – ist nach dem erklärten Willen der Stadtverordnetenversammlung eine wichtige Aufgabe der Politik und der Verwaltung. Aber kann Bürgerbeteiligung ohne Öffentlichkeit der kommunalpolitischen Arbeit funktionieren? Schon zu Bürgermeister Schulz’ Zeiten wurde versucht, Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung ohne Öffentlichkeit durchzuführen. Zunächst nannten sich solche Sitzungen „Klausurtagungen“, nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht dann „Informationsveranstaltungen“, was die kommunalrechtlichen Probleme dieser nichtöffentlichen Sitzung nicht ausräumte. Nun wird der alte Stil mit einem neuen Namen, jetzt „Stadtforum“, wieder aufgenommen. Im „Stadtforum“, quasi eine Privatveranstaltung des Bürgermeisters, zu der er alle Stadtverordneten eingeladen hat, sollen die Probleme der Haushaltssanierung nichtöffentlich beraten werden. Ohne Öffentlichkeit hofft man auf eine freiere und konstruktivere Diskussion. Heißt im Klartext: die Bürger stören. Sie sollen später über die Ergebnisse informiert werden. Aber sollten die Bürger nicht gerade dann beteiligt werden, wenn es um besonders kritische Fragen geht? Was gibt es vor den Bürgern zu verheimlichen? Die Beteiligung der Bürger durch Öffnung von Beratungen der Stadtverordneten für die Bürger ist mitnichten nur ein kommunalrechtliches Problem. Es ist vor allem eine Frage des Grundverständnisses der Stadtverordneten und der Stadtverwaltung, ob und wie Bürger zur Beteiligung bei allen kommunalen Fragen gewonnen werden können. Albrecht Triller Fraktionsvorsitzender Liebe Eberswalderinnen und Eberswalder, der Winter des gerade erst begonnenen Jahres bürdet unserem gewohnten Alltag unbekannte, zum Teil verlernte Verrichtungen auf. Schnell führen diese zusätzlichen Belastungen zu Unmut über schlecht geräumte Wege und Straßen und zu Kritik an der Verwaltung. Von möglichen Verbesserungen in Einzelfällen einmal abgesehen, stellt sich hier jedoch auch die grundsätzliche Frage: Wieviel Winterdienstleistung wollen wir der Stadt auftragen, wieviel davon kann diese eigentlich bezahlen? In den nächsten Wochen werden sich die Abgeordneten mit der sogenannten Aufgabenkritik beschäftigen (müssen). D. h. es müssen Einsparpotenziale gefunden werden, die es ermöglichen, einen städtischen Haushalt aufzustellen, der ohne Rückgriff auf die Rücklage auskommt. Mit Sicherheit werden sich die Abgeordneten auch mit den Aufwendungen für Winterdienstleistungen beschäftigen. Und wie immer im Leben, werden Wunsch und seine Finanzierungsmöglichkeiten auseinanderliegen. Wir müssen es jedoch schaffen, die städtischen Ausgaben durch die städtischen Einnahmen zu decken. Die Stadt darf nicht in die Situation kommen, den bisherigen Rückgriff auf die Rücklage durch eine Finanzierung auf Pump ersetzen zu müssen. Denn dann würden wir langfristig weniger Geld für z. B. Winterdienstleistungen ausgeben können und mehr Geld für ‚Finanzdienstleistungen‘ ausgeben müssen! Götz Trieloff Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion Liebe Eberswalderinnen, liebe Eberswalder, die SPD-Stadtfraktion hat zur Planung und Organisation der politischen Arbeit im neuen Jahr am 30. Januar 2010 zusammen mit den Vorständen der beiden Eberswalder SPD-Ortsvereine eine Klausurtagung durchgeführt. Nach einer Rückschau und Auswertung des letzten Jahres sammelten die Teilnehmer in den Arbeitsgruppen „Wirtschaft, Haushalt und Finanzen“, „Bildung, Soziales und Kultur“ sowie „Bau, Planung und Umwelt“ Themen für die Arbeit in der Stadtverordnetenversammlung. Im Februar wird sich die SPD-Fraktion mit den Themen „Aufgabenkritik“ und „Konzessionsverträge im Energiebereich“ beschäftigen. Die Aufgabenkritik dient der Überprüfung der von der Stadtverwaltung wahrgenommenen Aufgaben auf Effektivität und Effizienz. Mit der Aufgabenkritik wird auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und strategischen Zielsetzung der Verwaltung überprüft und festgelegt, welche Aufgaben auch künftig (Effektivität) und in welcher Art und Weise (Effizienz) wahrgenommen werden sollen. Nach zwanzig Jahren steht wieder die Neuvergabe der Konzessionsverträge zur Errichtung und zum Betrieb der örtlichen Stromnetze auf der politischen Tagesordnung. Die Stadt Eberswalde hat dabei mehrere Optionen; wie z. B. die Rekommunalisierung des örtlichen Stromnetzes. Die Fraktion wird dazu in einen breiten Meinungsaustausch treten und dabei alle Optionen kritisch prüfen. Hardy Lux Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktion Winter zeigt deutlich die Schwachstellen der Straßenreinigungssatzung Erst im Dezember 2009 wurde die aktualisierte Straßenreinigungssatzung beschlossen. Die augenblicklichen Witterungsverhältnisse stellen gewissermaßen einen ersten Härtetest für die Praxistauglichkeit der Satzung dar. In den Zonen, in denen die Stadt keinen Winterdienst übernimmt, wird den Grundstückseigentümern aufgetragen, Gehwege und die Hälfte der Fahrbahn zu räumen. Ausdrücklich sind in dieser Räumpflicht auch die Parkbuchten enthalten. In der Innenstadt bewirkt der hohe Parkdruck jedoch, dass dieser Pflicht oft gar nicht nachgekommen werden kann. Auch die Aussage des Bürgermeisters, die Stadt sei bisher immer sehr kulant gewesen, wenn Nachlässigkeiten bei der Reinigungspflicht festgestellt wurden, entschärft das Kernproblem nicht. Satzungen werden beschlossen, um umgesetzt zu werden! Ein weiterer Mangel besteht aus unserer Sicht darin, dass in § 13 (4) der Satzung zwar darauf hingewiesen wird, dass Salze oder sonstige auftauende Stoffe auf Gehwegen nicht verwendet werden dürfen, Fahrbahnen in diesem Zusammenhang aber nicht genannt werden. Die deutlich zu erkennenden Mängel sollten Anlass sein, die Praxistauglichkeit der Satzung noch einmal kritisch zu prüfen. Karen Oehler Fraktionsvorsitzende Fraktion Grüne/B90 Fraktion Die Linke Die Realitäten haben unseingeholt Die Stadt verfügt seit vielen Jahren über eine Straßenreinigungssatzung. In dieser werden die Pflichten für die Bürger, Grundstückseigentümer, aber auch die Stadtverwaltung zur Reinigung öffentlicher Straßen und Gehwege geregelt. Das hat so lange mehr oder minder funktioniert, wie es keine Ausnahmesituationen wie die jüngsten Schneefälle gab. Wir halten an dieser Stelle weder Bürgerschelte noch Häme für die vermeintliche oder tatsächliche Unfähigkeit der Verwaltung für angemessen. Für uns ist im Zusammenhang zwischen jüngst beschlossener Straßenreinigungssatzung und den Anforderungen an einen Winterdienst unter erschwerten Bedingungen vielmehr deutlich geworden, dass diese Satzung zwei gravierende Mängel hat. Das ist zum einen die Durchsetzbarkeit. Dazu gab es bereits in der Dezembersitzung der Stvv Diskussionen, wie sich zeigt zu Recht. Das Zweite ist die Frage der materiellen Sicherstellung vor allem des Winterdienstes bei zugeparkten Straßen sowie die Frage der Entsorgung in beidseitig eng bebauten Straßen. In der großen Politik gilt: Ein Gesetz, das nicht durchsetzbar ist, ist ein überflüssiges. So weit wollen wir nicht gehen. Dennoch sollte eine neue Satzung genau die angesprochen Aspekte berücksichtigen. Darüber hinaus muss aus unserer Sicht die Einstufung und Umstufung von Straßen in die einzelnen Reinigungsgruppen nachvollziehbar gestaltet werden. Wolfgang Sachse Fraktionsvorsitzender Fraktion FDP | Bürgerfraktion Barnim CDU-Fraktion begrüßt Personalentscheidung zur Besetzung der Stelle des Baudezernenten In der Vergangenheit hat die CDU-Fraktion oft Defizite in der Stadtgestaltung und Stadtplanung angemahnt. Konzepte, die in vielen Bereichen noch erforderlich sind, wurden nicht erarbeitet. Große Infrastrukturprojekte, wie B 167 neu, Ausbau des Flughafens. Stadtgestaltende Bebauungsplänen, die zum Beispiel auch eine überirdische Hochspannungsleitung oder negative Ansiedlungen im Stadtgebiet verhindert hätten, wurden nicht als erforderlich erkannt. Eine vorausschauende zukunftsorientierte Stadtplanung zur Gewinnung von Bürgern und Investoren war Fehlanzeige. Dies sollte mit der neuen Baudezernentin, die als kommunikative Macherin gilt, der Vergangenheit angehören. Sie hat ein großes Arbeitspensum und wenig Zeit. Die CDU-Fraktion wünscht ihr Tatkraft, Kommunikationsstärke und Gestaltungswillen zum Wohle der Stadt und freut sich auf die konstruktive Zusammenarbeit. Hans-Joachim Blomenkamp Fraktionsvorsitzender Fraktion DIE LINKE Fraktionsvorsitzender: Wolfgang Sachse Fraktionsbüro: Breite Str. 46 (Eingang von Jüdenstraße), 16225 Eberswalde Ansprechpartner: Wolfgang Sachse Tel.: 03334/236987; Fax 03334/236987 e-Mail: fraktion-eberswalde@ dielinke-barnim.de Sprechzeiten: Di 14-17 Uhr, Mi 14-16 Uhr, Fr 9-11 Uhr sowie nach Vereinbarung FDP|Bürgerfraktion Barnim Fraktionsvorsitzender: Götz Trieloff Fraktionsbüro: Eisenbahnstr. 6 16225 Eberswalde Sprechzeiten: Di 16-18 Uhrsowie nach Vereinbarung Ansprechpartner: Götz Trieloff Tel. 03334 / 282141 Fax: 03334 / 380034 Funk: 0172 / 39 61 415 e-Mail: [email protected] Bürgerfraktion Barnim Ansprechpartner: Ingo Naumann Funk: 0172 / 7825933 e-Mail: [email protected] Geschäftsstelle: Eisenbahnstr. 51 16225 Eberswalde Tel.: 03334 / 835072 Fax: 03334 / 366152 Sprechzeiten: Mo-Mi 15-18 Uhrsowie nach Vereinbarung SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender: Hardy Lux Fraktionsbüro: Breite Str. 20, 16225 Eberswalde Ansprechpartner: Hardy Lux Tel.: 03334/22246; Fax 03334/279353 e-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Mo. 16-18 Uhr Sprechzeiten mit dem Fraktionsvorsitzenden nach Absprache. CDU-Fraktion Fraktionsvorsitzender: Hans-Joachim Blomenkamp Fraktionsbüro: Steinstraße 14, 16225 Eberswalde Ansprechpartner: Knuth Scheffter Tel.: 03334/238048; Fax 03334/238059 e-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Mo 14-17 Uhr, Di 8-10 Uhr, Do 8-11 Uhrsowie nach Vereinbarung Fraktion Grüne/B 90 Fraktionsvorsitzende: Karen Oehler Fraktionsbüro: Brautstraße 34, 16225 Eberswalde Ansprechpartner: Thorsten Kleinteich Tel.: 03334/384074; Fax 03334/384073 e-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Mo-Do 9-15 Uhr

Fraktion Die Fraktionslosen Fraktionsvorsitzender: Albrecht Triller Fraktionsbüro: Biesenthaler Straße 14/15, 16227 Eberswalde Ansprechpartner: Günter Schumacher Tel. 03334 / 3 30 19 e-Mail: [email protected] Sprechzeit: Di 15-17 Uhr

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 2/2010 II Nichtamtlicher Teil Liebe MitbürgerInnen, der Wintersturm „Daisy“ offenbarte am Anfang des Jahres die unangenehme Seite des Flockenwirbels. Deshalb gilt an dieser Stelle den Zeitungs-und BriefzustellerInnen, den BusfahrerInnen, den MüllfahrerInnen, den Angehörigen der Freiwilligen und der Berufsfeuerwehr, den MitarbeiterInnen der Rettungsdienste, aber auch den Einsatzkräften der Polizei mein herzlicher Dank. Sie haben unter sehr miesen Straßenver-hältnissen dafür gesorgt, dass in der Mehrheit und fast pünktlich Der Ortsvorsteher Brandenburgisches Viertel informiert:

der jeweilige Versorgungs- oder Einsatzauftrag in unserem Stadt-teil realisiert werden konnte. Natürlich gilt auch den MitarbeiterInnen der Winterdienste, ob des städtischen Bauhofes oder der privaten Unternehmen, mein Dank für ihre geleistete Arbeit. Trotzdem muss leider kritisch angemerkt werden, dass eine Gesamtkoordination in der zeitnahen Schneeberäumung einschließlich der rutschfesten Begehbarkeit von Gehwegen nicht erkennbar war und dies zu großen Frustrationen insbesondere bei SeniorInnen und Behinderten sowie berufsbedingten Nutzer-Innen von PKW geführt hat. Wenn die Neujahrsempfänge des Bürgermeisters für die Jahre 2011 und 2012 fest verplant sind, wobei unser Viertel außen vorbleiben soll, sollte man erwarten, dass die Verwaltungsspitze auch schon jetzt die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen hat und für die Wintersaison 2010/2011 insbesondere hinsichtlich der Gesamtkoordina-tion besser aufgestellt sein wird. Ihr Ortsvorsteher Carsten Zinn Etwa 1.400 Jugendliche, Eltern und Großeltern nutzten den 14. Berufemarkt, um sich über Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren. 69 Aussteller - so viele wie noch nie - boten Informationen und erste Kontakte. Der Berufemarkt stand unter der Schirmherrschaft von Bürgermeister Friedhelm Boginski. „Hurra, wir leben noch“ – Barnimer Wirtschaft feierte Neujahrsempfang „Hurra, wir leben noch“, so lautete das Motto des Barnimer Wirtschaftsempfangs Anfang Januar in Bernau. Für das Motto entschieden sich die Initiatoren in Anlehnung an den gleichnamigen Roman von Mario Simmel. Denn noch zu Beginn des krisenhaften Jahres 2009 erwarteten die Barnimer Unternehmer das Schlimmste. Sie machten sich Mut und schritten gemeinsam durch die Krise. Die Wirtschaftskräfte des Barnims – die WITO, der Unternehmerverband und die Sparkasse – hatten zum zweiten Wirtschaftsempfang geladen. Rund 200 Unternehmer folgten der Einladung ins Paulus-Praetorius-Gymnasium und nutzten die Chance, Erfahrungen auszutauschen und mit Kommunal- und Landespolitik ins Gespräch zu kommen. „So ein Empfang ist schon wichtig, weil man viele Informationen bekommt und einen Gedankenaustausch mit anderen Unternehmen führen kann und das vielleicht auch die ein oder andere Idee für das eigene Unternehmen bringen kann“, sagte Dietrich Baum, Unternehmer aus Eberswalde. Auch Brandenburgs Wirtschaftsminister Ralf Christoffers zählte zu den Gästen. In seinem Gastvortrag ging er auf die Fördermöglichkeiten für ANZEIGE 2010 ein. Seinen Aussagen nach gibt es in Brandenburg nicht erst seit der Wirtschafts- und Finanzkrise ein strukturelles Problem. Darauf müsse seinen Worten nach mit Strategien reagiert werden. Zum Beispiel mit einem neuen Förderprogramm für Innovationen. Ein Innovationsgutschein soll Unternehmern helfen, sich mit ihren Ideen an Hochschulen und Experten zu wenden. Oft hätten Unternehmer Hemmungen, diesen Schritt zu tun. Mit dem Innovationsgutschein könnten sie ihre Ideen in die Tat umsetzen, erklärte Ralf Christoffers, der Wirtschaftsminister des Landes Brandenburg. nehmen vor Ort solide Arbeit vorweisen können. Allerdings gab es auch Kritik in Richtung politische Führung. Rüdiger Platz, der Vorsitzende des Unternehmerverbandes Barnim, sprach von falschen Zeichen, wenn Manager als gierige Bereicherer abgestempelt werden. „Wir Manager sind bereit, die Konsequenzen zu tragen“, sagte er und betonte, dass innovatives Unternehmertum den Weg aus der Krise finden würde. Barnimer Unternehmen waren 2009 bereit, in der Krise zu kämpfen. Sie werden 2010 mit dem gleichen Elan den wirtschaftlich schwierigen Zeiten trotzen. Mit seinen Maßnahmevorschlägen sprach er Unternehmern und Wirtschaftsförderern gleichermaßen aus der Seele. „Diese Rahmenbedingungen gefallen mir sehr gut“, sagte Rüdiger Thunemann, Geschäftsführer der WITO Barnim. „Das beginnt bei der Verbesserung der Eigenkapitalisierung durch Fonds, die für den Mittelstand aufgelegt werden sollen. Und die Maßnahmen gehen bis zum Vergaberecht, wo es mehr Rechtssicherheit geben wird, nicht mehr das billigste Angebot, sondern das wirtschaftlichste anzunehmen.“ Das sei nach Aussagen Thunemanns gut für den Barnim, weil die mittelständischen Unter-Seit 22. Januar gibt es im Museum in der Adler-Apotheke die Wanderausstellung „Aktenkundig: Jude!“ des Brandenburger Landeshauptarchivs. Zum ersten Mal öffentlich werden darin Originalakten der „Vermögensverwertungsstelle“ gezeigt, die Anfang 1942 – in unmittelbarem Zusammenhang mit den Deportationen deutscher Juden – als Sonderdienststelle dieser Finanzbehörde entstanden war. Die Ausstellung ist noch bis zum 28. Februar zu sehen. Was mit dem Geld der Holocaustopfer geschah Einzelfallakten verdeutlichen, wie jüdisches Vermögen erfasst und enteignet und dann dokumentiert wurde. Regionale Verbrauchermesse Bereits zum zweiten Mal findet die diesjährige Regionale Verbrauchermesse des U.N.S. statt. Am Samstag, den 20. März in der Zeit von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Sonntag den 21. März von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr werden voraussichtlich rund 50 Unternehmen aus der Region sich und ihre Leistungen präsentieren. Nicht zuletzt wegen des großen Interesses heimischer Unternehmen wandert die Verbraucherausstellung dieses Jahr vom Haus Schwärzetal in die deutlich größere Stadthalle im Familiengarten. Dort bietet sich den Besuchern auf ca. 550 qm quer durch die unterschiedlichsten Branchen ein buntes Bild – von Autos und Autotuning über Schmuck und Mode, vom Handwerk bis zum Tourismus informieren die Unternehmen über ihre Leistungen. Auf dem Weg zur Lehrstelle Wahlkreisbüro eröffnet Begleitveranstaltungen zur Ausstellung: 16. Februar 2010, 19 Uhr, Führung durch die Ausstellung – Gestaltung des ehemaligen Sy-nagogen-Areals, Verein für Hei-matkunde zu Eberswalde e. V. 24. Februar 2010, 17 Uhr, Vortrag – Jüdische Opfer der NS-Verfolgungs- und Vernichtungspolitik im Spiegel archivarischer Quellen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Dr. Monika Nakath, Abteilungsleiterin und Kuratorin Eintritt frei Bürgermeister Friedhelm Boginski gratulierte am 5. Februar 2010 der Bundestagsabgeordneten Sabine Stüber und dem Landtagsabgeordneten Dr. Michael Luthardt zum Einzug in ihr gemeinsames Wahlkreisbüro in der Breiten Straße 46. Dazu wünschte das Stadtoberhaupt eine gute Zusammenarbeit - für die weitere gedeihliche Entwicklung Eberswaldes. Dritte im Bunde der Bürogemeinschaft ist übrigens Landtagsabgeordnete Margitta Mächtig. Noch bis zum 1. März zeigt Dr. med. Waltraud Voigt, Eberswalder Ärztin im Ruhestand und Hobbyfotografin, ihre neue Ausstellung zum Thema „Durchblick in Eberswalde“ im Rathaus. Sie kann während der Öffnungszeiten besucht werden. Ausstellung im Rathaus Der Ortsvorsteher des Brandenburgischen Viertel, Carsten Zinn, ist ab heute, 15. Februar, wieder zu seinen üblichen Sprechzeiten in seinem Büro im Bürgerzentrum, Schorfheidestraße 13, erreichbar. Telefon während der Sprechzeiten: 03334/81 82 46. Ortsvorsteherwieder da

Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 2/2010 II Nichtamtlicher Teil ANZEIGEN Das Trinkgeschirr, sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr. Diese Sorge ham wir nieals Gäste in der BIERAKADEMIE. Walter und die Stammtischrunde ... ab in die Bierakademie ... in die Eisenbahnstraße 27-29, Eberswalde Telefon 03334-22118 geöffnet von Mittwoch bis Sonntag 12-24 Uhr, Dienstag ab 17 Uhr

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