Friedhofsgebühren Binau 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Binau · Baden-Württemberg · PLZ 74862

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 21. Oktober 2014 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Gebuehrenordnung​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​​​​‌‌​​‌​​​‌‌​​‌​​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​​‍

Gebührentatbestand Gebühr Einzelwahlgrab (20 Jahre) Doppelwahlgrab (20 Jahre) Tiefgrab (20 Jahre) Sondergrabfeld (20 Jahre) Urnenwahlgrab (15 Jahre) Urnengrab anonym (15 Jahre) Urnenbaumgrab (15 Jahre) (inkl. Anlage, Pflege, Abräumen und Namensplakette) Verlängerung Urnenbaumgrab (15 Jahre) (inkl. Pflege) gemeindegepflegtes Urnengrabfeld (15 Jahre) Verlängerung gemeindegepflegtes Urnengrabfeld (15 Jahre) 2.6.9.a. 1.2. Zulassung zu gewerbsmäßigen Arbeiten 1.1. Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals Lfd.Nr. Verwaltungsgebühren 1. (inkl. Pflege) 20,00 € 1.2.2. Befristete Zulassung für 2 Jahre 1.2.1. Einzelfall 20,00 € 50,00 € 1.4. Ausstellung einer Grabstättenbescheinigung 1.3. Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen 40,00 € 10,00 € 2.1. Benutzung der Aussegnungshalle (Tagesgebühr) 2. Benutzungsgebühren 150,00 € 2.3. Bestattungsgebühren 2.2. Benutzung der Leichenhalle (Kühlzelle) je angefangenen Tag 40,00 € 2.3.2. von Leichen an Samstagen und außerhalb der übl. Arbeitszeit 2.3.1. von Leichen während der üblichen Arbeitszeit 610,00 € 910,00 € 2.3.3. von Tot- und Fehlgeburten 235,00 € 2.3.4. von Aschen während der üblichen Arbeitszeit 180,00 € 280,00 € 2.3.5. von Aschen an Samstagen und außerhalb der übl. Arbeitszeit 2.4.1. nach erfolgter Sargbeisetzung 2.4. Ausbettung von Leichen 2.5. Wiedereinbettung von Leichen an anderer Stelle 2.4.3. bei erfolgter Urnenbeisetzung 2.6.2. 2.6.1. 2.6. Grabnutzungsgebühren 2.6.5. 2.6.4. 972,00 € 1.212,00 € 720,00 € 2.6.7. 2.6.6. 450,00 € 300,00 € 2.6.9. 2.6.8. 2.6.8.a. 477,00 € 3. Sonstige Gebühren (inkl. Anlage, Pflege, Abräumen, Grabplatte und Beschriftung) 135,00 € 3.1.1. von Sarggrabstätten 3.1. Abräumen einer Grabstelle 250,00 € 3.2. Zuschlag zu den Gebühren nach Ziff. 2. für die Bestattung anderer 3.1.2. von Urnengrabstätten 50 % Verstorbener im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 3 1.830,00 € 270,00 € Gebühr nach Ziff. 2.3. 600,00 € 1.032,00 € 1.602,00 € 2.250,00 € Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung

  • Gebührenverzeichnis -

Gebühren für Leistungen, die in diesem Gebührenverzeichnis nicht enthalten sind, werden nach den Selbstkosten zuzüglich eines 5 %igen Verwaltungszuschlags berechnet und erhoben. Personal: Fahrzeuge: Unimog: Gerätschaften: Die Standkosten der Fahrzeuge werden zu 1/4 berechnet. Vorstehende Anlage zur Satzung wurde wie folgt veröffentlicht: 1. Anschlag an der Verkündungstafel des Rathauses Binau in der Zeit vom 25. September 2014 bis 8. Oktober 2014. 2. Hinweis auf den Anschlag im gemeinsamen Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckargerach-Waldbrunn am 25. September 2014. Binau, den 21. Oktober 2014 Keller, Bürgermeister Zur Information: Stundenverrechnungssätze Bauhof 2,50 € 20,00 € 10,00 € 28,00 €