Friedhofsgebühren Asbach 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Asbach · Rheinland-Pfalz · PLZ 53567

📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2026
🏛️ Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 2026 (in Kraft ab 01.06.2026)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
🏛️ Sargwahlgrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
850,00 €
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 I. Gräber, Ziff. 2 Familiengrab (je Grabstelle)
🏺 Urnenreihengrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
600,00 €
für 15 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 I. Gräber, Ziff. 4b Urneneinzelgrabstätte
🕊️ Urnenwahlgrab (2 Urnen)
🟢 Einmalbetrag laut Satzung 👥 2 Urnen
1.200,00 €
Mehrstelliges Grab für 2 Urnen, 15 J. Ruhezeit
💡 Umgerechnet: 600 € pro Urne
🧮 Satzungspreis 1.200 € für 2 Urnen (= Ø 600 € je Urne)
📄 I. Gräber, Ziff. 4c Urnendoppelgrabstätte
🌳 Baumbestattung
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
1.800,00 €
für 15 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 I. Gräber, Ziff. 4g Einzelurnengrab (Haingrabstätte)
⛏️ Beisetzung / Aushub
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
580,00 €
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
🧮 Sarg: 580 € · Urne: 150 €
📄 IV. Tätigkeit des Totengräbers, Ziff. a) und c)
🕯️ Trauerhalle / Kapelle
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
100,00 €
Einmalgebühr je Nutzung
📄 II. Nutzungsgebühr Friedhofshalle oder Kirche

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2026 (in Kraft ab 01.06.2026) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌‌​​​​​‌‌​​​​​​‌‌​​​​​​‌‌​​‌‌ Kirchlicher Friedhof Katholische Kirchengemeinde St. Laurentius, Asbach — Gebührenordnung

Friedhofs-Gebührenordnung

für den Friedhof der

Katholischen Kirchengemeinden St. Laurentius, Asbach

Stand 09.06.2026

I. Gräber

  1. 1. Kindergrab (20 Jahre)

für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 300,00 €

  1. 2. Familiengrab (30 Jahre)

je Grabstelle 850,00 €

3 Rasen-Sarggrab (30 Jahre) Breite 90 cm für stehendes Denkmal

je Grabstelle ohne Grabplatte 2200,00 €

Zusätzliche Kosten für Grabstein/Leuchte werden direkt vom beauftragten

Steinmetz erhoben. Besondere Hinweise siehe Friedhofsordnung §17 Abs. 11

In diesen Anlagen können die Grabstellen reserviert werden. Bei Reservierung ist die Gebühr fällig. Die Kosten für das stehende Denkmal werden durch den von der Friedhofsverwaltung beauftragten Steinmetz erhoben. Eine Bestätigung des Steinmetzbetriebes muss vor der Bestattung vorgelegt werden.

4. Urnengrab (15 Jahre)

a) für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 300,00 €

b) Urneneinzelgrabstätte 600,00 €

c) Urnendoppelgrabstätte 1.200,00 €

d) Urnenrasengrabstätte 2.100,00 €

e) Urne in pflegefreier Gemeinschaftsgrabanlage inkl. Grabstein

(Laurentiusgarten)

  • Erstbelegung auf Doppelgrab 3.500,00 €

-Zweitbelegung 1.000,00 €

f) Doppelurnengrab in gärtnergepflegter Gemeinschaftsgrabanlage ohne Grabstein (Haingrabstätte)

  • Bei Erstbelegung 2200,-

-Zweitbelegung Verlängerungsgebühr

  • In diesen Anlagen können die Grabstellen reserviert werden. Bei Reservierung ist die Gebühr fällig. Folgende Kosten werden durch den von der Friedhofsverwaltung beauftragten Steinmetz erhoben:

Grabstein/Haingrab 300,00 €

  • Schrift je Zeichen 22,00 €
  • Lampe inkl. Stein 460,00 €

g) Einzelurnengrab in gartnergepflegter Gemeinschaftsgrabanlage ohne Grabstein (Haingrabstätte) 1800,00 €

h) Doppelurnenrasengrab gartnergepflegt fur stehendes Denkmal ohne Grabstein mit der Verpflichtung innerhalb von 6 Monaten ein stehendes Grabdenkmal aufzustellen

  • Bei Erstbelegung 2200,-
  • Zweitbelegung Verlängerungsgebühr
  • In diesen Anlagen können die Grabstellen reserviert werden. Bei Reservierung ist die Gebühr fällig. Die Kosten für das stehende Denkmal werden durch den von der Friedhofsverwaltung beauftragten Steinmetz erhoben. Eine Bestätigung des Steinmetzbetriebes muss vor der Bestattung vorgelegt werden.

i) Urnenbeisetzung in Familiengräber zusätzlich zur Erstbelegung pro Grabstätte 400,00 €

5. Verlängerung der Nutzungszeit

mindestens für 2 Jahre

a) Familiengrab pro Jahr je Grabstelle 30,00 €

b) Urneneinzelgrab pro Jahr 25,00 €

c) Urnendoppelgrab pro Jahr 40,00 €

d) Urne in pflegefreier Gemeinschaftsgrabanlage bei geplanter Zweitbelegung pro Jahr 120,00 €

II. Nutzungsgebühr Friedhofshalle oder Kirche

  • Aufbahrungen: Urnen- oder Erdbestattungen 100,00 €
  • Nutzung der Kuhlräumlichkeit 150,00 €

Dienstleistungspreise inkl. Gesetzl. MwSt

III. Abräumen der Grabstätten

a) Einzelgrabstätte abräumen und entsorgen nach Aufwand

b) Doppelgrabstätte abräumen und entsorgen nach Aufwand

c) Pflegegebühr nach Abräumen und Entsorgung bei vorzeitiger Grabaufgabe pro Jahr 100,00 €

Dienstleistungspreise inkl. Gesetzl. MwSt.

IV. Tätigkeit des Totengräbers

a) Erwachsenengrab Erdbestattung 580,00 €

b) Kindergrab Erdbestattung 180,00 €

c) Urnengrab pauschal 150,00 €

Dienstleistungspreise inkl. Gesetzl. MwSt.

Die vorstehenden Gebühren treten ab 01.06.2026 in Kraft.

Asbach, im Juni 2026

Unterschrift:

A handwritten signature in blue ink, appearing to read 'H. R. [Handwritten signature].

B. A. [Handwritten signature]

Hinz Josef [Handwritten signature]

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Asbach?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Asbach mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 53xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Asbach anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Asbach
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🟢 Laut Satzung
Satzungswert: 150 € (Urne) bzw. 580 € (Sarg)
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Asbach (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 53xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Asbach:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €
⛪ Kirchliche Friedhöfe in Asbach:
Neben den kommunalen Friedhöfen bestehen im Gemeindegebiet kirchliche Friedhöfe mit eigener Gebührenordnung: