Katholische Kirchengemeinde St. Laurentius, Asbach
Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.
Gebührenordnung (Originalwortlaut)
# Friedhofs-Gebührenordnung
für den Friedhof der
Katholischen Kirchengemeinden St. Laurentius, Asbach
Stand 09.06.2026
# I. Gräber
1. Kindergrab (20 Jahre)
für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 300,00 €
2. Familiengrab (30 Jahre)
je Grabstelle 850,00 €
3 Rasen-Sarggrab (30 Jahre) Breite 90 cm für stehendes Denkmal
je Grabstelle ohne Grabplatte 2200,00 €
Zusätzliche Kosten für Grabstein/Leuchte werden direkt vom beauftragten
Steinmetz erhoben. Besondere Hinweise siehe Friedhofsordnung §17 Abs. 11
In diesen Anlagen können die Grabstellen reserviert werden. Bei Reservierung ist die Gebühr fällig. Die Kosten für das stehende Denkmal werden durch den von der Friedhofsverwaltung beauftragten Steinmetz erhoben. Eine Bestätigung des Steinmetzbetriebes muss vor der Bestattung vorgelegt werden.
# 4. Urnengrab (15 Jahre)
a) für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 300,00 €
b) Urneneinzelgrabstätte 600,00 €
c) Urnendoppelgrabstätte 1.200,00 €
d) Urnenrasengrabstätte 2.100,00 €
e) Urne in pflegefreier Gemeinschaftsgrabanlage inkl. Grabstein
(Laurentiusgarten)
- Erstbelegung auf Doppelgrab 3.500,00 €
-Zweitbelegung 1.000,00 €
f) Doppelurnengrab in gärtnergepflegter Gemeinschaftsgrabanlage ohne Grabstein (Haingrabstätte)
- Bei Erstbelegung 2200,-
-Zweitbelegung Verlängerungsgebühr
- In diesen Anlagen können die Grabstellen reserviert werden. Bei Reservierung ist die Gebühr fällig. Folgende Kosten werden durch den von der Friedhofsverwaltung beauftragten Steinmetz erhoben:
Grabstein/Haingrab 300,00 €
- Schrift je Zeichen 22,00 €
- Lampe inkl. Stein 460,00 €
g) Einzelurnengrab in gartnergepflegter Gemeinschaftsgrabanlage ohne Grabstein (Haingrabstätte) 1800,00 €
h) Doppelurnenrasengrab gartnergepflegt fur stehendes Denkmal ohne Grabstein mit der Verpflichtung innerhalb von 6 Monaten ein stehendes Grabdenkmal aufzustellen
- Bei Erstbelegung 2200,-
- Zweitbelegung Verlängerungsgebühr
- In diesen Anlagen können die Grabstellen reserviert werden. Bei Reservierung ist die Gebühr fällig. Die Kosten für das stehende Denkmal werden durch den von der Friedhofsverwaltung beauftragten Steinmetz erhoben. Eine Bestätigung des Steinmetzbetriebes muss vor der Bestattung vorgelegt werden.
i) Urnenbeisetzung in Familiengräber
zusätzlich zur Erstbelegung pro Grabstätte 400,00 €
# 5. Verlängerung der Nutzungszeit
mindestens für 2 Jahre
a) Familiengrab pro Jahr je Grabstelle 30,00 €
b) Urneneinzelgrab pro Jahr 25,00 €
c) Urnendoppelgrab pro Jahr 40,00 €
d) Urne in pflegefreier Gemeinschaftsgrabanlage bei geplanter Zweitbelegung pro Jahr 120,00 €
# II. Nutzungsgebühr Friedhofshalle oder Kirche
- Aufbahrungen: Urnen- oder Erdbestattungen 100,00 €
- Nutzung der Kuhlräumlichkeit 150,00 €
Dienstleistungspreise inkl. Gesetzl. MwSt
### III. Abräumen der Grabstätten
a) Einzelgrabstätte abräumen und entsorgen nach Aufwand
b) Doppelgrabstätte abräumen und entsorgen nach Aufwand
c) Pflegegebühr nach Abräumen und Entsorgung
bei vorzeitiger Grabaufgabe pro Jahr 100,00 €
Dienstleistungspreise inkl. Gesetzl. MwSt.
### IV. Tätigkeit des Totengräbers
a) Erwachsenengrab Erdbestattung 580,00 €
b) Kindergrab Erdbestattung 180,00 €
c) Urnengrab pauschal 150,00 €
Dienstleistungspreise inkl. Gesetzl. MwSt.
Die vorstehenden Gebühren treten ab 01.06.2026 in Kraft.
Asbach, im Juni 2026
Unterschrift:
A handwritten signature in blue ink, appearing to read 'H. R. [Handwritten signature].
B. A. [Handwritten signature]
Hinz Josef [Handwritten signature]