Friedhofsgebühren Alsdorf 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Stadt Alsdorf · Nordrhein-Westfalen · PLZ 52477

📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2024
🏛️ Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 01.01.2024). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
⚰️ Sargreihengrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
792,67 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Gebührentarif zu § 1, Ziff. I.B. 1.3 (Reihengrab)
🏛️ Sargwahlgrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
997,32 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Gebührentarif zu § 1, Ziff. I.A. 1.1 (Wahlgrab, je Stelle)
🏺 Urnenreihengrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
808,54 €
für 15 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Gebührentarif zu § 1, Ziff. I.B. 1.5 (Urnenreihengrab ohne gärtnerische Gestaltung)
🕊️ Urnenwahlgrab (4 Urnen)
🟢 Einmalbetrag laut Satzung 👥 4 Urnen
563,79 €
Mehrstelliges Grab für 4 Urnen, 15 J. Ruhezeit
💡 Umgerechnet: 141 € pro Urne
🧮 Satzungspreis 563,79 € für 4 Urnen (= Ø 141 € je Urne)
📄 Gebührentarif zu § 1, Ziff. I.A. 1.3
🌿 Urnengrab anonym
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
536,54 €
für 15 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Gebührentarif zu § 1, Ziff. I.C. 1.2 (Anonymes Urnengrab)
🌳 Baumbestattung
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
782,02 €
für 15 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Gebührentarif zu § 1, Ziff. I.B. 1.6 (Urnenbaumreihengrab für 1 Urne)
⛏️ Beisetzung / Aushub
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
485,24 €
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
📄 Gebührentarif zu § 1, Ziff. II.A. 1.3 und 1.5
🕯️ Trauerhalle / Kapelle
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
270,00 €
Einmalgebühr je Nutzung
📄 Gebührentarif zu § 1, Ziff. II.D. 1.1

🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext

⚖️ 1. Friedhofs- & Gebührensatzung Stand: 01.01.2024 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​‌​​​​‌‌​​​​​​‌‌​​​​​​‌‌​‌​​ Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Alsdorf (Friedhofsgebührensatzung) vom 13.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024

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67 311 Friedhofsgebührensatzung

Mitteilungsblatt

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Alsdorf vom 13.12.2023 (Inkrafttreten: 01.01.2024)

43 – 20.12.2023

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Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Alsdorf

(Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Dezember 2023

Aufgrund des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) vom 17. Juni 2003 (GV.NRW. S.313), zuletzt geändert durch Artikel 71 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV.NRW. S.122), sowie der §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S.712), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. April 2023 (GV.NRW. S. 233) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV.NRW. S.490), hat der Rat der Stadt Alsdorf in seiner Sitzung am 07.12.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Gebührenpflicht

(1) Für die Inanspruchnahme der im Gebiet der Stadt Alsdorf gelegenen, in ihrem Eigentum und auch unter ihrer Verwaltung stehenden Friedhöfe sowie für damit zusammenhängende besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Satzung in Verbindung mit dem anliegenden Gebührentarif erhoben.

(2) Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Gebührenpflichtiger

(1) Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet, wer selbst oder durch Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen ist,

a) die in § 1 genannten Einrichtungen in Anspruch nimmt oder

b) eine besondere Leistung der Friedhofsverwaltung beantragt hat oder durch sie unmittelbar begünstigt wird oder

c) wer als Angehörige/r der/des Verstorbenen bestattungspflichtig ist.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

(3) Die Ausschlagung des Erbes befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der entstandenen Friedhofsgebühr.

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§ 3

Fälligkeit der Gebühren

Die Gebühren sind fällig und zahlbar innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides.

§ 4

Nachgebühr bei Verlängerung von Nutzungsrechten

Soweit zur Beisetzung eine bereits vorhandene Grabstätte in Anspruch genommen werden soll und die Ruhefrist des aktuell Verstorbenen die Restnutzungsdauer dieser Grabstätte überschreitet, ist eine jährliche Nachgebühr zu entrichten. Zur Feststellung dieser Gebühr wird berechnet, um wie viele Jahre das Nutzungsrecht verlängert werden muss, damit die 25- jährige (Sarggräber) bzw. 15-jährige (Urnengräber) Ruhefrist des Verstorbenen gewährleistet ist. Ausschlaggebend für die Berechnung ist hier der Erwerb des Nutzungsrechtes an dieser Grabstätte.

§ 5

Erstattung von Gebühren

(1) Die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte kann auf Antrag erstattet werden, wenn ein Nutzungsberechtigter auf sein Recht an einer unbelegten oder durch Umbettung freiwerdenden Grabstätte verzichtet.

(2) Erstattet wird nur ein Anteil der ursprünglich entrichteten Erwerbs- oder Verlängerungsgebühr. Ab dem vom Nutzungsberechtigten gewünschten Rückgabetermin wird der Erstattungsbetrag tag genau berechnet.

§ 6

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Alsdorf vom 11.12.1981 außer Kraft.

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Gebührentarif

zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Alsdorf

I. Erwerb des Nutzungsrechtes an Grabstätten

A. Wahlgräber

1.1Wahlgrab, je Stelle997,32 €
1.1.1Gebühr für die Verlängerung der Nutzungszeit pro Jahr und Stelle39,39 €
1.2Doppelwahlgrab ohne gärtnerische Gestaltung1.668,36 €
1.2.1Zuschlag Einfriedung Grabmalfläche25,48 €
1.2.2Gebühr für die Verlängerung der Nutzungszeit pro Jahr66,23 €
1.3Urnenwahlgrab zur Beisetzung von 4 Urnen563,79 €
1.3.1Gebühr für die Verlängerung der Nutzungszeit pro Jahr34,15 €
1.4Doppelurnenwahlgrab ohne gärtnerische Gestaltung587,03 €
1.4.1Gebühr für die Verlängerung der Nutzungszeit pro Jahr35,70 €
1.5Doppelurnenwahlgrab Baumbestattung1.525,25 €
1.5.1Gebühr für die Verlängerung der Nutzungszeit pro Jahr98,16 €
1.6Urnenstele Doppelkammer1.455,20 €
1.6.1Gebühr für die Verlängerung der Nutzungszeit pro Jahr94,31 €

B. Reihengräber

1.1Reihengrab für Früh-/ Fehlgeburten291,00 €
1.2Reihengrab für Kinder bis zu 5 Jahren282,00 €
1.3Reihengrab792,67 €
1.4Reihengrab ohne gärtnerische Gestaltung1.532,87 €
1.4.1Zuschlag Einfriedung Grabmalfläche25,48 €
1.5Urnenreihengrab ohne gärtnerische Gestaltung808,54 €
1.6Urnenbaumreihengrab782,02 €
1.7Urnenstelenkammer932,86 €

C. Gemeinschaftsgrabfeld

1.1Anonymes Sarggrab894,21 €
enthält 19 % Mehrwertsteuer (142,77 €)
1.2Anonymes Urnengrab536,54 €
enthält 19 % Mehrwertsteuer (85,67 €)
1.3Aschestreuung235,94 €
enthält 19 % Mehrwertsteuer (37,67 €)

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II. Leistung der Friedhofsverwaltung

A. Bereitung der Gräber

1.1Bestattung Früh-/ Fehlgeburten131,00 €
1.2Bestattung Kinder bis zu 5 Jahren100,00 €
1.3Bestattung Sarg485,24 €
1.4Bestattung Sarg anonym577,50 €
enthält 19 % Mehrwertsteuer (92,26 €)
1.5Bestattung Urnenerdgrab239,82 €
1.6Bestattung Urnenstele142,50 €
1.7Bestattung Urne anonym285,39 €
enthält 19 % Mehrwertsteuer (45,57 €)
1.8Aschestreuung251,09 €
enthält 19 % Mehrwertsteuer (40,09 €)
1.9Grabausschlag Sarg69,51 €
2.0Grabausschlag Urne69,51 €

B. Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen

1.1Ausgrabung Sarg815,92 €
1.2Ausgrabung Urne231,98 €
1.3Umbettung Urne in Wahlgrab560,41 €
1.4Umbettung Urnenstele317,10 €
1.5Urnenversand130,30 €

C. Genehmigungen

1.1Grabmalgenehmigung65,15 €
1.2Genehmigung Grabeinfassung65,15 €
1.3Genehmigung Stelenbeschriftung20,85 €
1.4Zweitgenehmigungsaufschlag26,06 €
1.5Genehmigung Urnenzusetzung13,03 €
1.6Genehmigung Grablichtautomaten260,60 €

D. Benutzung der Friedhofshalle

1.1Nutzung der Trauerhalle270,00 €
1.2Nutzung der Kühlzelle pro Tag42,11 €
1.3Nutzung Abschiedsraum200,00 €
1.4Nutzung von Geräten und Dienstleistungen32,75 €

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E. Aufgeben von Grabstellen vor Ablauf der Ruhefrist

1.1Vorzeitige Einebnung Sarggrab187,46 €
1.1.1Restruhezeit-Rasenpflege je Jahr60,83 €
1.2Vorzeitige Einebnung Urnengrab119,76 €
1.2.1Restruhezeit-Rasenpflege je Jahr24,33 €

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Alsdorf?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Alsdorf mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 52xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Alsdorf anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Alsdorf
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🟢 Laut Satzung
Gebühr für das Öffnen und Schließen des Grabes laut Satzung
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Alsdorf (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 52xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Alsdorf:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €