Friedhofsgebühren Plate 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Plate · Mecklenburg-Vorpommern · PLZ 19086

📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2018
🏛️ Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 23.10.2018 (Bekanntmachung 12.11.2018)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
⚰️ Sargreihengrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
655,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 280 € + Unterhalt 15 €/J. × 25 J. = 375 €
📄 § 5 Ziff. 1 GebO – Reihengrabstätte für Särge
🏛️ Sargwahlgrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
675,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 300 € + Unterhalt 15 €/J. × 25 J. = 375 €
📄 § 5 Ziff. 1 GebO – Wahlgrabstätte für Särge je Grabbreite
🏺 Urnenreihengrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
605,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 230 € + Unterhalt 15 €/J. × 25 J. = 375 €
📄 § 5 Ziff. 1 GebO – Reihengrabstätte für Urnen
🕊️ Urnenwahlgrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
625,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 250 € + Unterhalt 15 €/J. × 25 J. = 375 €
📄 § 5 Ziff. 1 GebO – Wahlgrabstätte für Urnen je Grabbreite
🌿 Urnengrab anonym
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.375,00 €*
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Gemeinschaftsanlage mit Namensnennung durch den Friedhofsträger
🧮 Grabnutzung 1.000 € + Unterhalt 15 €/J. × 25 J. = 375 €
📄 § 5 Ziff. 1 GebO – Urnengemeinschaftsanlage in Banzkow, Plate u. Consrade
🌳 Baumbestattung
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.875,00 €*
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Nur in Consrade; mit Namensnennung durch den Friedhofsträger
🧮 Grabnutzung 1.500 € + Unterhalt 15 €/J. × 25 J. = 375 €
📄 § 5 Ziff. 1 GebO – Urnengemeinschaftsanlage am Baum in Consrade
⛏️ Beisetzung / Aushub
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
65,00 €*
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
* Bedingung: Pauschal für Sarg- und Urnenbestattung (Bestattungs- u. Verwaltungsgebühr)
📄 § 5 Ziff. 3 GebO – Bestattungs- u. Verwaltungsgebühr

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 23.10.2018 (Bekanntmachung 12.11.2018) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌‌ Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe in Plate, Banzkow, Peckatel und Consrade vom 23.10.2018

Friedhofsgcbührcnordnung für die Friedhöfe in Plate, Banzkow, Peckatel nnd Consrade vom 23.10.2018 Auf Grnnd des A:ttikels 25 Absatz 3 Nr. 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und§ 36 der Friedhofsordnung erlässt der Kirchengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende Friedhofsgebührenordnung für die kirchlichen Friedhöfe in Plate, Banzkow, Peckatel und Consrade. Dieser Beschluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmignng gemäß Artikel 26 Absatz 1Nummer1 der Verfassung der Evangelisch­ Lutherischen Kirche in Norddeutschland. Inhaltsübersicht

§ 1 Allgemeines

§ 2 Gebülu·enschuldner

§ 3 Entstehung der Gebührenpflicht und Zahlungen

§ 4 Stundung und Erlaß von Gebülu·en

§ 5 Gebührenhöhe

§ 6 Zusätzliche Leistungen

§ 7 Zutücknahme des Nutzungsrechts

§ 8 Inkrafttreten

§ 1 – Allgemeines

Für die Benutzung die Friedhöfe und seiner Einrichtungen sowie für sonstige nachstehend aufgefülute Leistungen des Friedhofsträgers werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.

§ 2 – Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Gebühren ist in folgender Reihenfolge verpflichtet:

  1. 1. der Inhaber des Grabnutzungsrechts,
  2. 2. der ffü die Totenfürsorge im Sinne des Bestattungsgesetzes Verantwmtliche,
  3. 3. detj enige, der ein eigenes Recht an der Bestattung hat,
  4. 4. der zur Tragung der Kosten gesetzlich vetpflichtet ist,
  5. 5. der zuletzt einen Antrag stellt auf die Benutzung des Friedhofs oder der Friedhofseinrichtungen zum Zwecke der Bestattungen oder Verleihung eines unmittelbaren oder mittelbaren Grabnutzungsrechts oder die Durchfüluung sonstiger Leistungen. (2) Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner. (3) Bei Zmücknahme eines Antrages für die Benutzung des Friedhofs oder der Friedhofseinrichtungen können, falls mit den sächlichen Vorbereitungen des etteilten Auftrages bereits begonnen wurde, die Gebühren nach dem tatsächlichen Aufwand festgesetzt und erhoben werden. §3 Entstehung der Gebührenpflicht und Zahlungen (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit Antragstellung und Bestätigung durch die Friedhofsverwaltung. In denjenigen Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen aber erforderlich sind, entsteht die Gebülu·enpflicht, sobald die Leistungen erbracht sind. (2) Die Gebühren sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Gebülu·enbescheides fällig. Ist im Gebührenbescheid ein anderer Zeitpunkt für die Fälligkeit angegeben, so gilt dieser. (3) Der Friedhofsträger katm - abgesehen von Notfällen - die Benutzung des Friedhofs untersagen und Leistungen verweigern, sofern ausstehende Gebühren nicht entrichtet worden sind oder eine entsprechende Sicherheit nicht geleistet ist.

§ 4 – Stundung und Erlaß von Gebühren

Die Gebühren können in besonderen Härtefällen aus Billigkeitsgründen auf Antrag gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.

§ 5 – Gebührenhöhe

  1. 1. Grabnutzungsgebühren Reihengrabstätte:
  • für Särge für 25 Jahre
  • für Urnen für 25 Jahre

280,00 Euro 230,00 Euro Wahlgrabstätten:

  • für Särge je Grabbreite für 25 Jahre
  • für Urnen je Grabbreite für 25 Jahre
  • Wiedereiwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte

für Särge je Grabbreite und Jahr

  • Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte

für Urnen je Grabbreite und Jahr 300,00 Euro 250,00 Euro 12,00 Euro 10,00 Euro Rasenwahlgrab für einen Sarg

  • je Grabbreite für 25 Jahre
  • Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Rasenwahlgrabstätte

je Grabbreite und Jahr 1.200,00 Euro 48,00 Euro Urnengemeinschaftsanlage in Banzkow, Plate u. Consrade mit Namensnennung durch den Friedhofsträger - je Grabbreite für 25 Jalu·e 1.000,00 Euro Urnengemeinschaftsanlage am Baum in Consrade mit Namensnennung durch den Friedhofsträger

  • je Grabbreite für 25 Jalu·e

1.500,00 Euro Die Gebühren für den Erwerb, Wiedererwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechtes werden für die gesamte Dauer im Voraus erhoben.

  1. 2. Friedhofsunterhaltungsgebühr Die Friedhofsunterhaltungsgebülu· je Grabbreite uud Jalu· beträgt: 15,00 Euro Die Gebühr wird jährlich im Voraus erhoben.
  2. 3. Bestattungs -u. Verwaltungsgebühr
  • für eine Sargbestattung oder Urnenbeisetzung

65,00Euro

  1. 4. V crwaltungsgcbühren
  • Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals

20,00 Euro

  • Genehmigung zur Ausübung des Gewerbes

30,00 Euro

  1. 5. Gebühr für die Pflege der Grabstätte durch den Friedhofsträger durch Rasenmähen, nach Antrag des Nutzungsberechtigten auf Umgestaltung in ein Rasengrab und schriftl. Genehmigung des Friedhofsträgers frühestens jedoch nach 10 Jahren,
  • je Grabbreite und Jahr

50,00 EUR Die Pflegegebühren werden bis zum Ende der Ruhefrist im Voraus erhoben, zuzüglich der Friedhofsunterhaltungsgebühren. 08. November 2018.

§ 6 – Zusätzliche Leistungen

Für zusätzliche Leistungen, für die eine Gebühr in § 5 nicht vorgesehen ist, setzt der Friedhofsträger das zu entrichtende Entgelt fallweise nach dem tatsächlichen Aufwand fest.

§ 7 – Zurücknahme des Nutzungsrechts

Wird ein Antrag auf Zurücknahme des Grabnutzungsrechts vor Ablauf der Nutzungszeit, aber nach Ablauf der Ruhezeit, genehmigt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Grabnutzungsgebühren für die nicht ausgenutzte Zeit.

§ 8 – Inkrafttreten

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung treten die bisher gültige Friedhofs­ gebührenordnung vom 28.08.2012 und die 1. Änderung vom 16.02.2016 und alle übrigen entgegenstehenden Bestimmungen außer Kraft. Der Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde Plate am: 23.10.2018 Dr. E. Kuhrt B. Klaas Vorsitzender Mitglied des des Kirchengemeinderates Kirchengemeinderates Der Beschluss über die Friedhofsgebührenordnung wurde vom Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg genehmigt am Datum der öffentlichen Bekanntmachung gem. der Hauptsatzungen der Gemeinden Plate und Banzkow: 12.11.2018

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Plate?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Plate mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 19xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Plate anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Plate
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen)* 🟢 Laut Satzung
Gebühr für das Öffnen und Schließen des Grabes laut Satzung
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Pauschal für Sarg- und Urnenbestattung (Bestattungs- u. Verwaltungsgebühr)
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🔶 Optionaler Schätzwert
Optional zuschaltbar, falls eine Trauerhalle / Feierhalle genutzt wird. (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 19xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Plate:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €
⛪ Kirchliche Friedhöfe in Plate:
Neben den kommunalen Friedhöfen bestehen im Gemeindegebiet kirchliche Friedhöfe mit eigener Gebührenordnung: