🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 10. November 2020 Volltext anzeigen ▼
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Gebuehrenordnung
Ausgabe 03/2021 3. März 2021 AMTSBLATTmit den Ortsteilen Greifendorf, Hermsdorf, Moosheim, Niederrossau, Oberrossau, Schönborn-Dreiwerden, Seifersbach, Weinsdorf mit Liebenhainder Gemeinde ROSSAU Dieser Winter hat es besonders gut mit den Kindern gemeint. Vor allem die kleineren Kinder konnten zum ersten Mal „richtigen“ Schnee bewundern. Mit den Kindergartenkindern, die die Notbetreuung in Anspruchnehmen konnten, sind wir viel gerodelt, habenwir einen Schneemann und ein Iglu gebaut. Außerdem haben wir mit gefrorenen Seifenblasen experimentiert. Natürlich haben wir auch an die vielen Vögelgedacht, die sich nun auf Futtersuche begeben. Um diese bei ihrer Suche zu unterstützen, haben wir gemeinsam mit den Kindernselbstgemachtes Vogelfutter hergestellt. Dasfertige Vogelfutter haben wir in den Bäumenund Vogelhäusern auf dem Außengelände des Kindergartens aufgehängt. Die Erzieher vom Kindergartenteam „Rossauer Spatzennest“
Amtsblatt der Gemeinde Rossau 3. März 2021 Redaktionsschluss: Montag, 26. März 2021 Erscheinungstermin: Mittwoch, 7. April 2021 Anschrift und Rufnummer der Gemeindeverwaltung Hauptstraße 99, 09661 Rossau Telefon: 03727 984150, Fax: 03727 984159 Internetadresse: www.gemeinde-rossau.de Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Rossau unddes Einwohnermeldeamtes Montag 09:00 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 15:30 Uhr Dienstag 09:00 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 17:30 Uhr Mittwoch 09:00 bis 11:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 17:30 Uhr Freitaggeschlossen Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag 09:00 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 17:30 Uhr E-Mail-Adressen: Die zentrale E-Mail-Adresse [email protected] bleibt weiterhin bestehen. Bürgermeister Herr Gottwald [email protected] Sekretariat Frau Thiemer [email protected] Kämmerei Frau Grünberg [email protected] Kasse Frau Müller [email protected] Steueramt Frau Haase [email protected] Einwohnermeldeamt Frau Hoyer [email protected] Bauamt Herr Reinke [email protected] Bauamt Frau Reuther [email protected] Wohnungswesen Frau Frisch [email protected] Gewerbe/Ordnungsamt Herr Singer [email protected] Öffentlichkeitsarbeit Frau Zweigelt [email protected] ÖFFNUNGSZEITEN/RUFNUMMERN UND E-MAIL-ADRESSEN GLÜCKWÜNSCHE UNSEREN JUBILAREN Wir gratulieren allen Jubilaren des Monats März / April recht herzlich und wünschen allen Jubilaren, auch denen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt sein wollen, alles erdenklich Gute. n in Greifendorf: Herrn Siegmar Junghans am 10.03. zum 70. Geburtstag Frau Marianne Ulbricht am 25.03. zum 80. Geburtstagn in Niederrossau: Herrn Harald Sachse am 19.03. zum 85. Geburtstag Herrn Uwe Fischer am 03.04. zum 70. Geburtstagn in Oberrossau: Frau Johanna Köhler am 21.03. zum 85. Geburtstagn in Schönborn-Dreiwerden: Frau Gisela Kamprad am 22.03. zum 70. Geburtstagn in Seifersbach: Herrn Frieder Wolf am 12.03. zum 70. Geburtstag Herrn Klaus Lindner am 16.03. zum 70. Geburtstag Herr Dieter Zimmer am 10.04. zum 70. Geburtstagn in Weinsdorf: Frau Roswitha Spießl am 14.03. zum 70. Geburtstagn Liebe Jubilare, mit Rücksicht auf die aktuelle Corona-Lage werde ich bis auf weiteres die Jubilare zum beiderseitigen Schutz nicht besuchen. Sie erhalten auf postalischem Weg unsere allerbesten Glückwünsche. Kommen Sie gut durch die Corona-Zeit, seien Sie zuversichtlich und bleiben Sie gesund! Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Ihr Bürgermeister Dietmar Gottwaldn Einladung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die 20. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Rossau findet im Monat März 2021 am Montag, 22. März 2021, 19:00 Uhr, im Ratssaal des ehemaligen Rathauses im OT Seifersbach, Schönborner Straße 1, in 09661 Rossau, statt. Die detaillierte Tagesordnung entnehmen Sie bitte an den ortsüblichen Bekanntmachungstafeln. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Dietmar Gottwald Bürgermeister Änderungen vorbehalten! Das Fest der „Diamantenen Hochzeit“ feiern am 25.03.2021 Marianne und Hellfried Zschocke aus dem Ortsteil Moosheim. Wir wünschen dem Ehepaar noch viele gemeinsame Jahre bei bester Gesundheit. C M Y K DER BÜRGERMEISTER INFORMIERT/AMTLICHE MITTEILUNGEN
C M Y K 3. März 2021 Amtsblatt der Gemeinde Rossau DER BÜRGERMEISTER INFORMIERT/AMTLICHE MITTEILUNGENn Bekanntmachung Muster 1 (zu § 74 Abs. 2 SächsGemO) n Haushaltssatzung der Gemeindeverwaltung Rossau für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 25.01.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 – Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 5.489.826 Euro - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 5.702.221 Euro - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -212.395 Euro - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0 Euro - Gesamtergebnis auf -212.395 Euro - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 Euro - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0 Euro - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO 275.530 Euro - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO 0 Euro - veranschlagtes Gesamtergebnis auf 63.135 Euroim Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 5.180.247 Euro - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.996.946 Euro - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 183.301 Euro - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 579.274 Euro - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 361.520 Euro - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 217.754 Euro - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 401.055 Euro - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 170.194 Euro - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -170.194 Euro - Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf 222.953 Eurofestgesetzt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.01.2021 mit Beschluss Nr. 03/2021 die Haushaltssatzung der Gemeinde für das Jahr 2021 einschließlich der Anlagen beschlossen. Diese wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen am 15.02.2021 Aktenzeichen 0.003-11150101.500.wa bestätigt. Die Haushaltssatzung einschließlich Anlagen liegt vom Montag, den 08.03.2021 bis einschließlich Mittwoch, den 17.03.2021 zu folgenden Zeiten im Gemeindeamt Rossau, Hauptstr. 99, 09661 Rossau, im Büro der Kämmerin, zur Einsichtnahme aus. Montag:
- 9.00. – 11.30 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr Dienstag:
- 9.00. – 11.30 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr Mittwoch:
- 9.00. – 11.30 Uhr Donnerstag:
- 9.00. – 11.30 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr Freitaggeschlossen § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werdennicht veranschlagt § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt § 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 600.000 Eurofestgesetzt § 5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und fortstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 Prozentfür die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 430 Prozent Gewerbesteuer auf 375 Prozent Rossau, den 15.02.2021 Dietmar Gottwald Bürgermeister Siegel
C M Y K Amtsblatt der Gemeinde Rossau 3. März 2021 DER BÜRGERMEISTER INFORMIERT/AMTLICHE MITTEILUNGENn Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Etzdorf, Gleisberg, Greifendorf und Marbach der Ev.-Luth. Marienkirchgemeinde im Striegistal vom 10. November 2020 Aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 in der jeweils geltenden Fassung und § 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 hat der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Marienkirchgemeinde im Striegistal am 10. November 2020 die folgende Gebührenordnung für ihre Friedhöfe in Etzdorf, Gleisberg, Greifendorf und Marbach beschlossen:
§ 1 Allgemeines
(1) Für die Benutzung eines Friedhofes der Marienkirchgemeinde im Striegistal und seiner Bestattungseinrichtungen sowie für weitere Leistungender Friedhofsverwaltung werden nach Maßgabe dieser Ordnung Gebühren erhoben. (2) Die Gebühren sind im Voraus, spätestens jedoch bei Inanspruchnahmeder Leistungen an die Friedhofsverwaltung zu entrichten. (3) Werden beantragte Leistungen nur teilweise in Anspruch genommen, soist dennoch die volle Gebühr zu entrichten. (4) Wird von der Benutzung des Friedhofes und seiner Bestattungseinrichtungen nach Beantragung Abstand genommen, so sind die der Friedhofsverwaltung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist
- 1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung nachdieser Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares Verhaltenausgelöst hat
- 2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat
- 3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durchschriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist
- 1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interessesie vorgenommen wird
- 2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durchschriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 3 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht - für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweiligengebührenpflichtigen Leistung - für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsgebühren mitder Verleihung des Nutzungsrechtes - für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegungder Verlängerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte - für Bestattungsgebühren mit der Bestattung - für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungshandlung. § 4 Fälligkeit und Einziehung der Gebühren (1) Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch schriftlichen Gebührenbescheid, der dem Gebührenschuldner mit einfachem Brief bekannt gegeben wird. (2) Die Gebühren werden mit Bekanntgabe des schriftlichen Gebührenbescheides fällig. (3) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheitenkönnen Bestattungen nicht verlangt werden. Die Kirchgemeinde kann Bestattungen und andere Leistungen verweigern, sofern fällige Gebühren nicht entrichtet worden sind. (4) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werdenfür die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben. (5) Gegen den Gebührenbescheid ist der Widerspruch zulässig. Dieser hatkeine aufschiebende Wirkung. Über den Widerspruch entscheidet der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Marienkirchgemeinde im Striegistal. § 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren (1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten. (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungsschuldner zutragen. § 6 Stundung und Erlass von Gebühren Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassenwerden. Ein Anspruch auf Stundung oder Erlass besteht nicht. § 7 Gebührentarif A. Nutzungsgebühren I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten 1. Reihengrabstätten 1.1 für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre) 300,00 € 1.2 für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 20 Jahre) 600,00 € 2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre) 2.1 Wahlgrabstätte für Sargbestattung 2.1.1 Einzelstelle 800,00 € 2.1.2 Doppelstelle 1.600,00 € 2.2 Wahlgrabstätte für Urnenbeisetzung 800,00 € 2.3 Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr für Grabstätten nach 2.1.1 40,00 € nach 2.1.2 80,00 € nach 2.2 40,00 € II. Gebühren für die Bestattung 1.1 Sargbestattung (Verstorbene bis 2 Jahre) 350,00 € 1.2 Sargbestattung (Verstorbene ab 2 Jahre) 550,00 € 1.3 Urnenbeisetzung 300,00 € III. Umbettungen, Ausbettungen Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren. IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhabern eines Grabnutzungsrechtes) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 25,00 € pro Grablager. Sie ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Erhebungsjahres fällig. V. Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle/Feierhalle Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle/Feierhalle (in Etzdorf, Gleisberg und Marbach) pro Benutzung 60,00 € (In Greifendorf obliegt die Verantwortung für die Leichenhalle der politischen Gemeinde Rossau) VI. Gebühren für Gemeinschaftsgräber Die Gebühren enthalten die Kosten für Urnenbeisetzung, eine Namensnennung, die Gestaltung und Pflege sowie die Friedhofsgebühren für die Dauerder Ruhezeit. Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage 3.000,00 € B. Verwaltungsgebühren 1. Verwaltungsgebühr bei Ausrichtung einer (kirchlichen) Trauerfeierohne Bestattung auf dem entsprechenden Friedhof 50,00 €
- 2. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmales 40,00 €
- 3. Zulassung eines Gewerbetreibenden auf den Friedhöfenfür 3 Jahre 50,00 € für einmaliges Arbeiten 20,00 €
- 4. Zweitausfertigung von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung 5,00 €
- 5. Überlassung eines Exemplars bzw. Auszugs der Friedhofsordnung 5,00 €
C M Y K 3. März 2021 Amtsblatt der Gemeinde Rossau DER BÜRGERMEISTER INFORMIERT/AMTLICHE MITTEILUNGEN
- 6. Umschreibung von Nutzungsrechten 8,00 €
- 7. Ermittlung der Wohnanschrift des Nutzungsberechtigten 25,00 €
- 8. Mahngebühr 5,00 € § 8 Besondere zusätzliche Leistungen Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt die Friedhofsverwaltung die zu zahlende Gebühr von Fall zu Fall nach tatsächlichem Arbeits- und Materialaufwand fest. § 9 Öffentliche Bekanntmachungen
- 1. Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfenzu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung.
- 2. Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut in den Amtsblättern der Gemeinde Striegistal, der Gemeinde Rossau und der Stadt Roßwein.
- 3. Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme aus im Pfarramt Marbach, Hauptstraße 130; in der Kirchkanzlei Etzdorf, Waldheimer Straße 17, in der Kirchkanzlei Greifendorf, Döbelner Straße 11 und bei Herrn Peschel, Gleisberg, Chorener Str. 4 und ist auf der Homepage der Marienkirchgemeinde im Striegistal zufinden. § 10 In-Kraft-Treten
- 1. Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweilsnach Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Leipzig am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
- 2. Mit In-Kraft-Treten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung der Marienkirchgemeinde im Striegistal vom 01.01.2018 einschließlich aller Nachträge dazu außer Kraft. Marbach, den 10. November 2020 Ev.-Luth. Marienkirchgemeinde im Striegistal Der Kirchenvorstandgez. Matthiesgez. Pöhlich Vorsitzender Mitglied Bestätigungsvermerk des Evangelisch-Lutherischen Regionalkirchenamtes Kirchenaufsichtlich genehmigt: Leipzig, den 14. Januar 2021 Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen Regionalkirchenamt Leipziggez. Strauß, Leiter Regionalkirchenamtn Gemeindeverwaltung Rossau Wer möchte in der Gemeindeverwaltung Rossau Bundesfreiwilligendienst leisten? Die Gemeindeverwaltung Rossau sucht für die Bereiche Kindertagesstätte / Hort und im Bereich Umweltschutz-Bauhof interessierte Bürgerinnen und Bürger. Für die Einsatzstellen der Zentralstelle BAFzA, der die Gemeindeverwaltung Rossau mit Ihren Einsatzstellen untergeordnet ist, können Vereinbarungen ab dem Monat Mai 2021 bis Oktober 2021, bei freien Kontingenten, gebucht werden. Bewerben kann sich jeder, der nach der Vollschulzeitpflicht, z. B. eine Wartezeit vor der Berufsausbildung oder zum Studium überbrückenmuss. Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel 12 Monate. Der oderdie Freiwillige wird sozialversichert. Für Bewerberinnen und Bewerber, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht eine Vollzeitpflicht, für über 27-jährige ist Teilzeit ab 21 Wochenstundenmöglich. Dafür wird ein Taschengeld gezahlt. Es wird eine Vereinbarung abgeschlossen, in welcher der Urlaubanspruch, das Taschengeld, die SV-Leistungen etc. geregelt werden. Bedingung ist, dass 12 Bildungstage im Jahr geleistet werden müssen. Für diese Zeit wird der Freiwillige vom Dienst freigestellt. Im Bereich Umweltschutz-Bauhof sind handwerkliches Geschick, einegewisse körperliche Fitness sowie der Besitz eines Führerscheines der Klasse B erwünscht. Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Gemeindeverwaltung Rossau, Frau Hoyer, Tel.: 03727 984156 oder E-Mail: meldestelle@ gemeinde-rossau.de. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben – bewerben Sie sich! Ihre Gemeindeverwaltung Rossau MITTEILUNGEN AUS DEM EINWOHNERMELDEAMTn Geboren wurde: im OT Seifersbach am 28.01.2021 Richard Fiete Karasek Die Gemeindeverwaltung gratuliert den Eltern ganz herzlich undwünscht der neuen Erdenbürgerin alles erdenklich Gute. n Wichtige Information des Einwohnermeldeamtes ! Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aus gegebenem Anlass für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Einwohnermeldeamt (Beantragung von Dokumenten, Abholung von Dokumenten, An-, Ab- und Ummeldungen, Beantragung eines Führungszeugnisses und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Erstellung von Meldebescheinigungen usw.) immer eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich ist, um Wartezeiten zu vermeiden. Wir sind für Sie erreichbar unter: 03727 984156 oder 03727 984150 Ihr Einwohnermeldeamt
C M Y K Amtsblatt der Gemeinde Rossau 3. März 2021 MITTEILUNGEN AUS DER KINDERTAGESSTÄTTE „SPATZENNEST“ ROSSAUn Die Vorschulkinder aus dem Spatzennest in Rossau Leider konnten wir mit unseren Vorschulkindern in den ersten Wochen desneuen Jahres nicht gemeinsam im Kindergarten lernen. Um sie aber trotzdem auf die Schule vorzubereiten, haben wir Wochenpläne geschrieben undsie an die Kinder verteilt. Dabei gab es Aufgaben aus allen Bereichen unseres Bildungsplanes zulösen. Von Schreibübungen, Gedicht lernen, sportliche Bewegung im Freienoder in der Wohnung, Basteln kleiner Spiele, Lösen von mathematischen Aufgaben mit Zahlen und Formen und vielen anderen Übungen, war allesdabei. So bekamen wir auch durch kleine Videos, Sprachnachrichten und Briefen einiges davon zurück und waren darüber sehr erfreut, wie gewissenhaft die Kinder ihre Aufgaben erledigten. Eine gute Vorbereitung auf die Schule. Es war uns ein Bedürfnis auch die Eltern damit etwas zu unterstützen. Vielen Dank nochmal für die Rückmeldungen. Wir hoffen, die kommenden Wochenund Monate bis zur Schule wieder gemeinsam im Kindergarten lernen zukönnen. Die Erzieherinnen der Vorschulkinder J. Sachse und G. Schremern Wir lassen uns die Gute Laune durch Corona nicht verderben. – Fasching im Spatzennest Nachdem am 15.02.2021 der eingeschränkte Regelbetrieb wieder möglich ist, war am 16.02.2021 gleich wieder was los im Spatzennest. Weit und breit sah man keine Kinder, sondern Piraten, Hexen, Indianer, Prinzessinnen u.v.m. Das konnte nur eins bedeuten: Es war wieder Fasching und das haben wir natürlich kräftig gefeiert. Aufgrund der aktuellen Situation feierte jede Gruppe in ihren geschmückten Zimmern. Unsere gute Laune haben wir unsdadurch nicht verderben lassen, wir haben getanzt, gelacht, gesungen und verschiedene Spiele gespielt. Es gab Pfannkuchenund selbstgemachtes Popcorn zu essen. Die Kinder und Erzieher hatten einen tollen Tag.
3. März 2021 Amtsblatt der Gemeinde Rossau C M Y K MITTEILUNGEN AUS DER KINDERTAGESSTÄTTE „SPATZENNEST“ ROSSAU
C M Y K Amtsblatt der Gemeinde Rossau 3. März 2021 MITTEILUNGEN AUS DER KINDERTAGESSTÄTTE „MÄRCHENLAND“ n Winterfreuden im Märchenland Endlich wieder ein richtiger Winter, leider kamen nur wenige Kinder in den Genuss, diese weiße Pracht mit den Erziehern zu genießen. Durch den Lockdown konnten wir nur Kinder betreuen, deren Eltern insystemrelevanten Berufen arbeiteten. Dennoch brach der Kontakt nicht ab. Die Erzieher telefonierten, schrieben Briefe und Mails, verteilten zum Teil auch kleine „Hausaufgaben“. Die Resonanz war groß. Die daheim gebliebenen Kinder schickten Fotos, malten Bilder, sendeten kleine Botschaften, klopften auch mal an unsere Fenster. Die Eltern bastelten zu Hause mit den Kindern und die tollen Exemplarewurden stolz präsentiert! Umso mehr freuten wir uns, am 15.02.21 wieder für alle Kinder unsere Türenzu öffnen! Wenn auch das Faschingsfest nur in festen Gruppen und unter Einhaltungaller hygienischen Bedingungen gefeiert werden konnte, bereits die Freudeam Verkleiden und endlich die Freunde wieder zu sehen war für alle sehrschön! Eine besondere Überraschung bereitete uns, wie schon so oft in den letzten Jahren, Frau Krebs aus dem Ortsteil Schönborn. Diesmal bekamen nicht nur unsere Puppen ein neues Outfit, nein, auch einpaar Kinder konnten sich über selbstgestrickte Pullover, Schals, Mützen und Socken freuen. Bei diesen Temperaturen kamen die kuscheligen Sachengerade recht. Wir schätzen die viele Mühe und die Zeit, die in jedem dieser Teile stecktsehr! Kinder und Eltern bedanken sich deshalb ganz herzlich beim fleißigen Strickliesel und wir alle hoffen und wünschen, dass Frau Krebs schön gesundbleibt und noch lange Freude an der Handarbeit hat. In unserem Haus finden sich immer dankbare Abnehmer!!! Anbei ein paar Schnappschüsse aus dieser besonderen Zeit. Bleiben Sie gesund, es kommen auch wieder bessere Zeiten! Liebe Grüße aus dem Märchenland Leiterin: I. Sorge-Ulland
C M Y K 3. März 2021 Amtsblatt der Gemeinde Rossau KINDERTAGESSTÄTTE „MÄRCHENLAND“ Anzeige(n)
C M Y K Amtsblatt der Gemeinde Rossau 3. März 2021 GRUNDSCHULE GRÜNLICHTENBERGn Wir sammeln Altpapier! In der Zeit vom 09.03. – 16.03.2021 stehen 3 Altpapiercontainer auf dem ehemaligen Sportplatz vor der Schule. Bitte das Altpapier zu Hause wiegen, die Summe aufschreiben und dem Klassenleiter mitteilen. Achtung: Wir sammeln keine Pappe! Papierbündel bitte aufschneiden! Plastiktüten gehören nicht in den Container! Bitte beachten Sie diese Hinweise, da die Entsorgungsfirma uns sonst Geld abzieht! Das Altpapier kann zu jeder beliebigen Zeit eingeworfen werden. U. Liebhaber, Sekretariat 12.02.2021 n Tierische Graffiti-Kunst an der Grundschule Grünlichtenberg Was haben leere Schulhauswände für einen Reiz? Sie eignen sich, um der Schule einen ganz besonderen Stempel aufzudrücken. Einen aus der Sprühflasche… Seit vergangener Woche ist die GS Grünlichtenberg um eine Attraktionreicher - eine Wand im Hausflur ziert ab nun ein wundervoll kindgemäßes Graffiti. Hase, Maus, Frosch, Spatz und Schmetterling stehen vor einem großen Pilzund sind auf dem Weg zur Waldschule. Ein echter Hingucker, der die Blicke aller Grundschüler auf sich zieht. Angefangen hatte alles mit einem Angebot von enviaM, der mitteldeutschen Energie AG Chemnitz, der Schule ein kostenloses Graffiti-Projekt zu sponsern. Wenn auch durch Corona etwas zeitverzögert, wurden im Februar 2021 viele Telefonate geführt und der Graffiti-Künstler Nico Roth aus dem Vogtland fürdiese tolle Idee gewonnen. Nach einer Grundierung durch den Waldheimer Maler Schell sprühte dannder Künstler Roth das niedliche Tier-Motiv auf. Zahlreiche Grundschüler schauten gespannt und interessiert dabei zu. Innerhalb nur eines Tages war das Kunstwerk fertig! Wir danken noch einmal allen Beteiligten, die uns dieses besondere Highlightermöglichten: - Frau Flade und Herrn Lojewski von enviaM - der Gemeinde Kriebstein - dem Maler Schell - dem Künstler Nico Roth Besonders groß war die Freude natürlich bei allen Schülern der GS - auch alssie erfuhren, dass im Sommer noch Teil 2 des Graffiti-Projektes ansteht… Dann draußen im Freien an der Wand der Essensbaracke. Und bei dieser Aktion darf jeder Schüler selbst mal die Sprühflasche in die Hand nehmen. Einfach toll!!! Solveig Liebich, (Kunstlehrerin an der GS Grünlichtenberg)
C M Y K 3. März 2021 Amtsblatt der Gemeinde Rossau VEREINSMITTEILUNGEN Rossauer Karnevalsclub e.V. n ...und schon ist die Faschingssaison wieder vorbei. Das haben wir alle nichtfür möglich gehalten, eineganze Saison ohne nureine Veranstaltung aufdem geliebten Saal in Ottendorf. Trotzdem sindviele Beiträge für unsere Gäste entstanden und allesind online abrufbar, dieentsprechenden Linksfindet Ihr auf unserer Internetseite. Wir haben im November 2020 und Februar 2021 neue Videos produziertund hoffen Euch die Zeitdamit etwas humorvollergestaltet zu haben. Ihrkönnt unteranderem Zaubertricks von Bonny & Conny, Schneeflittchen in Corona-Zeiten, Mandy Mandy beim Backen und Tanzsequenzen von allen unseren Funken sehen. Die Clips zu produzieren unter den geltenden Bedingungen war eine Herausforderung, welcher sich jedervon uns gern gestellt hat. Alle haben die Videos pünktlich eingereicht und unser Daniel hat diese für Euch zueinem Gesamtprogramm werden lassen. An dieser Stelle möchten ich und die Mitglieder des RKC „eingroßes Danke“ für seine vielen investierten Abendstunden aussprechen, ohne dieses Engagement wäre esnicht möglich gewesen. Auch möchten wir uns bei unseren Stammgästen bedanken, welche uns mit Karneval-Fotos aus den eigenen vier Wänden zeigten, wie groß die Sehnsucht nach den Faschingsveranstaltungen ist. Dies bringt uns immer eine Menge Motivation und Anreiz auf Ideensuche zu gehen und kreativ zuwerden. Auch wenn aktuell unsere Vereinstreffen alle online stattfinden müssen, haben wir uns gut arrangiert unddie digitalen Möglichkeiten sind ausgebaut. Das kann leider das Training unserer Funken und Männernicht ersetzen - jeder vermisst die Geselligkeit und das gemeinsame schwitzen. Sobald dies wiedererlaubt ist, wird es wohl immer zweimal wöchentlich Training geben müssen. 🙂 Die Spendenaktion für unsere Mini-Funken-Kostüme und neue Schuhe für die große Garde war ein voller Erfolg. Der Verein war sehr gerührt wie viele Geldspenden in kurzer Zeit zusammen gekommen sind. Wirhoffen, dass wir die Investitionen im November präsentieren können und gemeinsam feiern. „Menschen, die einen dazu bringen können, zu lächeln, obwohl einem nicht zum Lachen zumute ist, sind die, die das Leben schöner machen.“ (Autor unbekannt) Maria Reinke, (stolze Präsidentin des Rossauer Karnevalsclub e.V.)
C M Y K Amtsblatt der Gemeinde Rossau 3. März 2021 VEREINSMITTEILUNGEN Turnverein Hermsdorf 1897 e.V., Abt. Tischtennisn Liebe Interessenten der kleinen Historie unseres Sportvereins Hermsdorf! In den vergangenen Monaten berichtete ich schon von Einweihungen des Turnhallenvorplatzes und des Turnhallenbaus. Das Hallengebäude, wie es sich heute präsentiert, sah jedoch bei weitemnoch nicht so aus, wie wir es in den letzten - etwa 40 - Jahren kennen. Eine größere Aufgabe stand zu DDR-Zeiten noch bevor: Ein Anbau sollte die Infrastruktur des sportlichen Lebens wesentlich verbessern, hatte man bisdahin z.B. nur Ofenheizung. Am 20. Mai 1977 war es dann soweit. Die 6 Fotos aus E. Ulbrichts Bestandzeigen die festliche Weihe des Turnhallenanbaus mit vielen Sportlerinnenund Sportlern aller Altersklassen, sowie Gästen, damaligen Eltern und Großeltern und weiteren Kindern. Verschiedene Vorführungen von Sport- und anderen Übungen dokumentieren die Bedeutung des Tages für das kleine Hermsdorf. Auf zwei Buntfotos sind links von der Halle der graue Anbau und ein Teil des Gerüstes des hinteren Geräteraumanbaus zu sehen. In den Anbauten kameneine Heizung, zwei Umkleidekabinen mit Toiletten und noch eine Wäschemangel hinein. Damit war die Möglichkeit gegeben, Tischtennispunktspiele anzustreben, was 1980 auch begann, und verschiedene kulturelle Veranstaltungen außerhalb der Gaststätte bis heute zu organisieren. Lassen wir die Bilder auf uns wirken. Wenn die Virus-Pandemie Vergangenheit sein wird, was wir hoffen, solltenwieder sportliche und andere Veranstaltungen möglich sein. In diesem Sinne alles Gute und bleiben Sie gesund. Euer Claus Schneidenach Abt. TT d. TV Hermsdorf 1897 e.V.
C M Y K 3. März 2021 Amtsblatt der Gemeinde Rossau KIRCHENNACHRICHTENn GOTTESDIENSTE 7. März 09:00 Uhr Gleisberg Gottesdienst zum Weltgebetstag 10:30 Uhr Etzdorf Gottesdienst zum Weltgebetstag 14. März 09:00 Uhr Greifendorf 10:30 Uhr Marbach 21. März 09:00 Uhr Etzdorf 10:30 Uhr Gleisberg 28. März 09:00 Uhr Marbach 10:30 Uhr Greifendorf 1. April Gründonnerstag 19:30 Uhr Gleisberg 2. April Karfreitag 15:00 Uhr Greifendorf 3. April Karsamstag 23:00 Uhr Gleisberg Osternacht 4. April Ostersonntag 10:00 Uhr Etzdorf OASE 5. April Ostermontag 10:00 Uhr Marbach Ob und wann wieder Kindergottesdienste und Abendmahl stattfindenkönnen, ist derzeit noch nicht absehbar. Wir bemühen uns, für die Kinder im Gottesdienst Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten. n NACHRICHTEN & TERMINE Gemeindeveranstaltungen und Corona Aktuelle Hinweise zu unseren Veranstaltungen und den Hygieneregeln finden Sie auf der Website www.marienkirchgemeinde.de Bitte bringen Sie möglichst den Vordruck zur Kontaktverfolgung zum Gottesdienst bereits ausgefüllt mit, um Wartezeiten am Eingang zu vermeiden! Zum Download unter www.marienkirchgemeinde.de/gemeindeveranstaltungenund-corona Am 4. April (Ostersonntag) um 10 Uhrladen wir herzlich zum Oase-Gottesdienstein. Musiker aus unserer Region übernehmen die musikalische Gestaltung, die Predigt hält Pfr. Jörg Matthies. Das Themalautet: Anspruchsvoll! - Jesus fordert heraus. Grundlage sind Texte aus der Bergpredigt. Für die Kinder gibt es eine kleine Aktion im Gottesdienst. Leidermuss die Besucherzahl immer noch auf 50 beschränkt werden. n KONTAKT Unsere Kirchgemeindebüros sind wieder wie folgt geöffnet: • Pfarramt Marbach, Hauptstraße 130 Dienstag 09.00 – 11.30 Uhr, 16.00 – 17.00 Uhr Mittwoch 09.00 – 11.30 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 11.30 Uhr • Gleisberg, Chorener Straße 4 Erster Montag im Monat 17.00 – 18.00 Uhr • Greifendorf, Döbelner Straße 11 Erster Dienstag im Monat 16.00 – 17.00 Uhr • Etzdorf, Waldheimer Straße 17 Erster Mittwoch im Monat 16.00 – 17.00 Uhr Pfarrer Jörg Matthies, Tel. 034322 669910, Mobil: 0176 5367 0971, E-Mail: [email protected] – Ines Arnold, Kanzlei Marbach, Tel. 034322 43130, E-Mail: [email protected] – Brigitte Harzbecher, Tel. 01523 6750543, E-Mail: [email protected] – Matthias Peschel, Tel. 034322 42389, E-Mail Marienkirchgemeinde: [email protected] Internet: www.marienkirchgemeinde.de n kleine Einladung zur Jubelkonfirmation In dieser etwas schweren Zeit wollen wir es dennoch wagen, einen gemeinsamen Gottesdienst anlässlich der Konfirmation vor vielen Jahren zu feiern. Schon letztes Jahr war es uns leider nicht möglich. Sagen Sie es daher bitte unter ihren ehemaligen Klassenkameraden weiterund laden Sie dazu ein. Bitte melden Sie sich bei uns im Ringethaler Pfarramt an, damit wir diesen Tag schön gestalten können. Am besten kommen Sie donnerstags bei Frau Vogtmann vorbei oder rufen Sie an unter 03727-3101. Mit freundlichen Grüßenund bleiben Sie uns gesund! E.-M. Weidauer Präd. Ernst-Michael Weidauer Heimleitung / Gemeindepädagogik / Marketing Freizeitheim Ringethal "Altes Pfarrhaus" Hauptstr. 18 09648 Mittweida / OT Ringethal Anzeige(n)
EKM lädt Mittelsachsen und -sächsinnen zum Miträtseln ein Spaß haben und dabei etwas über den Landkreis und unsere Umwelt lernendas ist das Ziel des diesjährigen Fotorätsels der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen. Große und kleine Mittelsachsen sind dazu eingeladen mit zu raten, wo sichdie Maskottchen der EKM „Pfiffikus und Toni“ jeden Monat neu versteckenund können dabei viel Nützliches über Abfallvermeidung und unser Recyclingsystem lernen. Parallel gibt es tolle Preise zu gewinnen. Unter allen Einsendern wird ein 100€-Silberstadtgutschein verlost. Das aktuelle Fotorätsel und die Teilnahmebedingungen finden Sie onlineunter www.ekm-mittelsachsen.de im Bereich „Aktuelles“ oder „Aktionen“. Papierentsorgung am Limit Durch die Corona-Pandemie und den stärker werdenden Onlinehandel fallenimmer mehr Pappen und Papierverpackungen an. Ein deutschlandweites Problem, welches die Abfallbehälter überquellen lässt, die Entsorgungstouren behindert und auch die Müllwerker stark beansprucht. Damit die Entleerung der blauen Tonne schnell und zuverlässig erfolgenkann, bittet die EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen alle Privatpersonen bzw. Haushalte folgende Hinweise zu beachten.: - Nutzen Sie das gesamte Behältervolumen Ihrer blauen Tonne. Faltenoder zerkleinern Sie Kartons und füllen Sie diese in die Behälter (nichtstopfen!). - Reicht das Behältervolumen nicht aus und fallen vorübergehend mehr Papier oder Pappen an, dann können diese ausnahmsweise neben den Behälter bereitgestellt werden. Bündeln Sie dafür sämtliche extra anfallende Papp- und Papierabfälle in handelbare Gebinde und stellen Siediese am Entsorgungstag neben der blauen Tonne bereit. Eine einfache Schnur oder Paketband stören den Recyclingprozessnicht. - Bei dauerhaftem Mehranfall können, nach Einzelfallentscheidung, zusätzliche Papierbehälter geordert werden. Nähere Informationenerhalten Sie bei der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen unter 03731-2625-41/-42 oder unter [email protected]. - Die Entsorgungstouren sind ökonomisch geplant und ausgelastet. Durchzusätzliche, ungebündelte oder lose zwischen bzw. neben den Behälternbereitgestellte Pappen am Straßenrand kommt es immer wieder zu Beeinträchtigungen bei der Entsorgung. Bitte unterstützen Sie die Müllwerker. Falten Sie Ihre Pappen klein, bündeln Sie überschüssige Papiere/Pappen oder besser nutzen Sie die kostenlose Abgabemöglichkeit an den Wertstoffhöfen. Die Öffnungszeiten finden Sie im aktuellen Abfallkalender auf Seite 19 oderunter www.ekm-mittelsachsen.de. Gewerbe, Betriebe und Einrichtungen können haushaltstypische Mengenan Papier und Pappe über die blaue Tonne entsorgen. In Einzelfällen anfallende Mehrmengen können auch über die Wertstoffhöfe einer Verwertungzugeführt werden. Sollte es regelmäßig zu Mehrmengen kommen, müssendiese laut gültiger Abfallwirtschaftssatzung eigenverantwortlich außerhalbder öffentlichen Abfallentsorgung des Landkreises durch das Unternehmenentsorgt werden. Bei Fragen zur Abfallentsorgung steht die Abfallberatung der EKM Ihnenunter 03731-2625-41/-42 zur Verfügung. C M Y K Amtsblatt der Gemeinde Rossau 3. März 2021 SONSTIGE MITTEILUNGENn Hallo, liebe Kinder, Euer „Freizeit-Franz„ kommtn Dreiwerden / Sportplatz 15.03.2021 15:00 Uhr bis 17:00 Uhrn Seifersbach / Schule 29.03.2021 14:00 Uhr bis 17:00 Uhrn Hermsdorf 06.04.2021 15:00 bis 18:00 Uhrn Termine Fahrbibliothekn Rossau Dienstag, 30.03.2021 Gemeinde: 13:30 - 14:30 Uhr Weinsdorf: 14:45 - 15:30 Uhr Rossau ehem. Gasthof: 16:45 - 17:30 Uhrn Moosheim Dienstag, 30.03.2021 15:45 - 16:30 Uhr n Schönborn-Dreiwerden Dienstag, 09.03.2021 06.04.2021 13:15 - 14:00 Uhrn Seifersbach Dienstag, 09.03.2021 06.04.2021 ehem. Rathaus: 14:15 - 15:00 Uhr Sonnenhof: 15:15 - 16:00 Uhrn Greifendorf Dienstag, 16.03.2021 14:45 - 15:45 Uhrn Kontaktdaten: Kreis- und Fahrbibliothek Mittweida Falkenauer Straße 15, 09661 Hainichen Telefon: 037207 9 9329, Fax: 037207 9 9322 Handy Bus: 0170 761 8961, E-Mail:[email protected] Abfallentsorgungstermine März/April Ortsteil Restmülltonne Biomülltonne Papiertonne Gelbe Tonne 12.03.21 26.03.21 10.03.21 24.03.21 08.04.21 10.03.21 24.03.21 08.04.21 10.03.21 24.03.21 08.04.21 18.03.21 01.04.21 12.03.21 26.03.21 12.03.21 26.03.21 17.03.21 31.03.21 12.03.21 26.03.21 15.03.21 29.03.21 22.03.21 15.03.21 15.03.21 15.03.21 31.03.21 19.03.21 03.04.21 17.03.21 31.03.21 15.03.21 29.03.21 16.03.21 30.03.21 12.03.21 26.03.21 Schönborn-Dreiwerden, Seifersbach Greifendorf, Moosheim Hermsdorf Nieder- und Oberrossau, Weinsdorf Liebenhainn Die Entsorgungsdienste informieren Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe liegt folgende Beilage bei: ➔ ratio mobil Weitere Beilagen sind nicht Bestandteil dieser Zeitung. Anzeigentelefon für gewerbliche und private Anzeigen Telefon: (037208) 876-200
C M Y K 3. März 2021 Amtsblatt der Gemeinde Rossau SONSTIGE MITTEILUNGEN Giftfrei in den Frühling Das Schadstoffmobil ist wieder im Landkreis unterwegs Seit dem 16. Februar 2021 ist das Spezialfahrzeug für giftige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen auf seiner Frühjahrstour durch den Landkreis Mittelsachsen unterwegs. Die genauen Standplätze und –zeiten sind im Abfallkalender ab Seite 30 undauf der Internetseite www.ekm-mittelsachsen.de (Rubrik: Abfallentsorgung/ Schadstoffe) veröffentlicht. Eventuelle Standplatz-änderungen sind ebenfalls auf der Website (Rubrik: Aktuelles) einsehbar. Die giftigen Abfälle sind unbedingt persönlich beim Personal abzugeben. Unbeaufsichtigt abgestellte Gifte gefährden Kinder, Tiere und die Umwelt. Bis zu 30 Liter bzw. 30 Kilogramm werden kostenfrei angenommen. Weildas Mobil nur begrenzt Platz hat, können größere Mengen nicht mitgenommen werden. Diese können im Zwischenlager für Sonderabfall (FNE, Freiberg) bis 60 Kilogramm oder Liter kostenfrei abgegeben werden. Problemstoffe sind z.B.: • Öl-, Nitro-, Alkydharzlacke und –farben, • Haushalt- und Fotochemikalien, • Abbeiz- und Holzschutzmittel, Düngemittel, • Fleckenentferner, Löse- und Desinfektionsmittel, • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, • Spraydosen mit Restinhalten, Klebstoffe, • Quecksilber-Thermometer und Medikamente • Batterien und Feuerlöscher • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und quecksilberhaltige Abfälle • Öle und Behältnisse mit unbekannten Inhalten... Asbest, Teerpappen, Eternit und Gasflaschen nimmt das Schadstoffmobil nicht mit. Diese Abfälle werden im Zwischenlager für Sonderabfall in Freiberg, Schachtweg 6, kostenpflichtig angenommen. Bei der Anlieferung von Asbest ist vorher ein kostenfreier Sack (big bag) dort abzuholen. Sie sind nicht sicher, ob Ihr Abfall angenommen wird? Rufen Sie uns einfachan: Abfallberatung der EKM Telefon 03731 2625 – 41 und – 42. n Stellenausschreibung Der Verein für Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e. V. schreibt für die LEADER-Förderperiode 2014 - 2020 eine Stelle als Assistenz Regionalmanagement mit einer Wochenarbeitszeit von 32 Std./Wo aus. Das Aufgabengebiet umfasst die Unterstützung und Vertretung der Regionalmanagerin in allen Bereichen, die selbständige Projektabwicklung. Dazugehören: - die Koordination und Steuerung der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) - Beantragung, Ausschreibung, Vergabe, Umsetzung, Abrechnung, Evaluierung von Förderprojekten - Unterstützung des LAG-Vorstandes und weiterer LAG-Gremien im Rahmen der Umsetzung des LES - Zusammenarbeit mit Behörden und Partnern aus unterschiedlichsten Bereichen, dazu gehört die Bewertung regionaler Prozesse und die Kommunikation regionaler Interessen - Prozessevaluation, Monitoring - selbständige Bearbeitung der Bereiche Haushalt, finanzielle Projekt- und Programmabwicklung, Monitoring, Evaluierung, Controlling, Stellvertretung für den kaufmännischen und organisatorischen Bereich des Regionalmanagements - Büroorganisation - dazu gehören Protokolltätigkeit und Aktenführung, Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen - Öffentlichkeitsarbeit - Netzwerkarbeit mit regionalen und überregionalen Partnern ausverschiedenen Bereichen einschließlich Moderation von Veranstaltungen Sie passen gut zu uns, wenn Sie: - über ein abgeschlossenes Studium einer einschlägigen Fachrichtung – idealerweise mit Berufserfahrungen in den Bereichen Regionalentwicklung, Projektmanagement verfügen - ein freundliches, sicheres Auftreten, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Kontaktfreudigkeit, selbständige, strukturierte Arbeitsweise, Flexibilität und ein hohes Maß an Belastbarkeit mitbringen - fundierte EDV-Kenntnisse und souveräner Umgang mit Bürotechnikvorweisen - Interesse an EU-Regionalpolitik, Verständnis für regionale Zusammenhänge zeigen - Kenntnisse EU- und sächsisches Förderrecht, der Abrechnungen und Verwaltung geförderter Projekte sowie einschlägiger Gesetzte und Vorschriften wie BGB, VOL, HOAI, BauGB haben - sich mit dem Klosterbezirk Altzella identifizieren und aktiv an der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie mitwirken möchten, regionale Verwurzelung ist von Vorteil - vorausschauend denken, Herausforderungen und Entwicklungspotenziale erkennen und ansprechen - Moderations-, Methodenkompetenz sowie Konfliktfähigkeit besitzen - Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit, das schließt Sonn- und Feiertageein, besteht - Fahrerlaubnis Klasse B und eigener PKW zur dienstlichen Nutzung wirdvorausgesetzt Die Stelle ist abhängig von der Förderung als LEADER-Region undbefristet auf die Laufzeit des Programms. Die Stelle ist ab 01.04.2021 zubesetzen. Aussagekräftige Bewerbungen unter Angabe ihrer Gehaltsvorstellungenrichten Sie bitte ausschließlich per E-Mail bis zum 04.03.2021 an Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e. V.; E-Mail: [email protected]. Rückfragen an Regionalmanagerin Steffi Möller per E-Mail oder Handy 0174 3936 835 n Warnung vor Betreten von Eisflächen! Die Gemeinde Rossau warnt ausdrücklich vor dem Betreten von Eisflächen von Flüssen, Bächen, Teichen und dem Speicher (Wasserskianlage) im Gewerbegebiet Oberrossau. Das Betreten von zugefrorenen Gewässern ist extrem gefährlich. Geradedurch die sich ständig verändernden Temperaturen ist das Eis nicht tragfähig. Die Gewässer sollten unbedingt gemieden werden. Viele Eisflächenüben im Winter, besonders auf Kinder, eine große Anziehungskraft aus. Aberihre Eisdecke ist fast immer unterschiedlich stark und instabil. Strömungensorgen, auch wenn sie nicht zu sehen sind, selbst an kleineren Flussläufendafür, dass sich keine durchgehend dicke Eisfläche bildet. Deshalb sollte das Eis auf fließenden Gewässern nie betreten werden. Wasserspeicher, wie das Regenrückhaltebecken im Gewerbegebiet Oberrossau, werden regelmäßigbewirtschaftet, wodurch ihr Wasserspiegel schwankt. Das macht die Eis - decke, die sich dennoch bilden kann, sehr brüchig. Die Bauarbeiten im inneren des Beckens sind abgeschlossen und es erfolgt ein erster Einstau. Vorneuen Schneefällen oder Tauwetter wird der Wasserstand regelmäßig verändert, was zu gefährlichen Hohlräumen führen kann. Die Gemeinde bittet, vor allem Eltern mit ihren Kindern über die Gefahren zusprechen und sie vor dem Betreten der Eisflächen zu warnen. Wer dennoch auf das Eis geht, begibt sich in Lebensgefahr! So können Sie helfen: NOTRUF 112 ► Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr und den Rettungsdienst. ► Nähern Sie sich dem Eingebrochenen liegend, mit einer möglichstgroßen Auflagefläche. Am besten mit einer Leiter oder einem Brett. ► Vorsicht! An der Einbruchstelle ist das Eis sehr brüchig – auch für Sie. ► Reichen Sie eingebrochenen Personen Rettungsgeräte oder andere Gegenstände (z.B. Kleidungsstücke, Stangen, Hockeyschläger, Abschleppseil, usw.). ►Geretteten Personen Kleidung entfernen und in Decken (Rettungsdecke) oder Jacken ein hüllen wegen der Gefahr der Unterkühlung.
C M Y K Amtsblatt der Gemeinde Rossau 3. März 2021 SONSTIGE MITTEILUNGENn DRK bittet gesunde Menschen um Blutspenden: Auf den Spendeterminen gelten weiterhin zahlreiche Schutzmaßnahmen Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird das Infektionsrisikodadurch so gering wie möglich gehalten - Blutversorgung muss auchüber Ostern gesichert sein Der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost hat bereits seit dem Frühjahr 2020 zusätzlich zu demüblicherweise bestehendenhohen Hygienestandard aufseinen Spendeterminen weitere Schutzmaßnahmen eingeführt. Im Rahmen des Infektionsschutzes leisten sie einen wesentlichen Beitrag zu Sicherheit und Schutz aller auf den Blutspendeterminen anwesenden Personen
- SpenderInnen, ehrenamtliche
HelferInnen und DRK-MitarbeiterInnen. Eine der zahlreichen Maßnahmen besteht in einer Einlasskontrolle bereitsvor Bertreten der Spenderäume. Es wird dort eine Kurzanamnese unteranderem mit Messung der Körpertemperatur durchgeführt. Neben der Bedeutung für den Infektionsschutz ist es auch zum Schutz des Spendersoder der Spenderin selbst, sowie auch der Empfänger von Blutpräparatenvon erheblicher Bedeutung, dass beispielsweise Erkältungssymptome (Husten und/oder Schnupfen, Halskratzen oder Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, erhöhte Temperatur oder Fieber) voreiner Blutspende vollständig abgeklungen sind. Nach einer leichten Erkältung ohne Fieber sollte ab Symptomfreiheit mindestens eine Woche vergehen, bevor wieder Blut gespendet wird, nach einem Infekt mit stärkeren Beschwerden sollte eine Wartezeit von vier Wochen bis zur nächsten Blutspende eingehalten werden. Wichtig zu wissen: Nach Einnahme eines Antibiotikums kann bei Beschwerdefreiheit vier Wochen nach dem Tag der letzten Einnahme wieder Blut gespendet werden. Eine Terminreservierung für alle DRK-Blutspende-Termine ist erforderlich. Sie kann unter https://terminreservierung.blutspende-nordost.de/ erfolgenoder auch über die kostenlose Hotline 0800 11 949 11. Die Vorab-Buchungvon festen Spendezeiten dient dem reibungslosen Ablauf unter Einhaltungaller aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregeln. Zur Sicherstellung der Patientenversorgung über die Osterfeiertage findenan einigen Spendeorten Sonder-Blutspendetermine am Ostersamstag, 3. April 2021, statt. Informationen finden sich unter www.blutspende.de Die nächste Blutspendeaktion in Ihrer Region findet statt: Fr 09.04.2021, 15:00 - 18:30 Seifersbach, Grundschule, Rossauer Str. 4 Einlasskontrolle vor der Blutspende mit Temperaturmessung ©DRK-Blutspendedienst n Stellenausschreibung Der Verein für Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e. V. sucht zum 01.04.2021 eine/n Projektmanager/in für den Netzwerkaufbau und Koordination im Handlungsfeld Wirtschaft, Arbeit, Bildung mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Std./Wo. Über eine gezielte Ansprache von Unternehmen, Handwerk, Dienstleistung, Handel, den Schulen und anderer thematisch relevanter Akteure sollenregionale Entwicklungshemmnisse erkannt, Potentiale identifiziert underschlossen werden. Durch das Zusammenbringen von Akteuren, dem Neuaufbau oder der Aktivierung bestehender Netzwerke sollen Kompetenzen entwickelt, Initiativen gestärkt sowie Impulse für Projektideen und Kooperationen gegeben werden. Wesentlich ist der landkreisübergreifende Ansatz. Der Aufbau direkter Kontakte vor Ort, die Meinungsforschung, der Netzwerkaufbau sind für eine gezielte Ausrichtung, einer zukunftsorientierten Unterstützung und LES Fortschreibung unerlässlich. Die Bedarfsermittlung für Coworking-Angebote, Startup-Förderung und die Zusammenarbeit mit IHKsowie Handwerkskammern ist erforderlich. Mit dem Aufbau digitaler Infrastrukturen wird es erforderlich Möglichkeiten und Beispiele zu vermitteln, umdie Zukunftsfähigkeit der LEADER Region zu gewährleisten. Das Aufgabengebiet umfasst zu oben genannten Thema die Organisationder Umsetzung der LEADER – Entwicklungsstrategie im Kapitel C mit Schwerpunkt wirtschaftliche Entwicklung der Region. Dazu gehören: - Identifizierung, Erschließung regionaler Entwicklungspotentiale zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) - Selbständige Projektkonzeption und -leitung sowie Umsetzung, Evaluierung, Berichtswesen - Koordinierung der Zusammenarbeit von Akteuren der Region, Beratung, Unterstützung, Motivierung potentieller Akteure und Vorhabenträgereinschließlich Initiierung, Entwicklung und Moderation von Netzwerken - Sicherung der Prozessqualität (Fortschreibung LES, Dokumentation der Prozesssteuerung, Evaluierung) - Zusammenarbeit mit der LAG-Sparte und dem EG, Vertretern von Behörden; Hochschulen, Trägern öffentlicher Belange - Öffentlichkeits- und Pressearbeit zum Thema, Organisation von Veranstaltungen einschließlich Moderation, Erstellen und Halten von Vorträgen Sie passen gut zu uns, wenn Sie: - über ein abgeschlossenes Studium einer einschlägigen Fachrichtung – idealerweise mit Berufserfahrungen in den Bereichen Regionalentwicklung, Projektmanagement verfügen - ein freundliches, sicheres Auftreten, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Kontaktfreudigkeit, selbständige, strukturierte Arbeitsweise, Flexibilität und ein hohes Maß an Belastbarkeit mitbringen - fundierte EDV-Kenntnisse und souveräner Umgang mit Bürotechnikvorweisen - Interesse an EU-Regionalpolitik, Verständnis für regionale Zusammenhänge zeigen - Kenntnisse EU- und sächsisches Förderrecht, der Abrechnungen und Verwaltung geförderter Projekte sowie einschlägiger Gesetzte und Vorschriften wie BGB, VOL, HOAI, BauGB haben - sich mit dem Klosterbezirk Altzella identifizieren und aktiv an der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie mitwirken möchten, regionale Verwurzelung ist von Vorteil - vorausschauend denken, Herausforderungen und Entwicklungspotenziale erkennen und ansprechen - Moderations-, Methodenkompetenz sowie Konfliktfähigkeit besitzen - Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit, das schließt Sonn- und Feiertageein, besteht - Fahrerlaubnis Klasse B und eigener PKW zur dienstlichen Nutzung wirdvorausgesetzt Die Stelle ist abhängig von der Förderung als LEADER-Region undbefristet auf 12 Monate. Die Stelle ist ab 01.04.2021 zu besetzen. Aussagekräftige Bewerbungen unter Angabe ihrer Gehaltsvorstellungenrichten Sie bitte ausschließlich per E-Mail bis zum 04.03.2021 an Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e. V.; E-Mail: [email protected]. Rückfragen an Regionalmanagerin Steffi Möller per E-Mail oder Handy 0174 3936 835 Anzeige(n)
C M Y K 3. März 2021 Amtsblatt der Gemeinde Rossau SONSTIGE MITTEILUNGENn Mobile Verkaufswagen im Gemeindegebiet Bäckerei Sachse Mittweida Standort: dienstags: donnerstags: samstags: Niederrossau, Brücke Dietze 6:45-6:55 Uhr Weinsdorf, Teich 7:00-7:35 Uhr Niederrossau, Gemeinde 7:40-8.00 Uhr Seifersbach, Hintere Dorfstr. 13 8:10-8:20 Uhr H / I (Rote Häuser) Seifersbach, Sonnenhof 10:20 - 10:35 Uhr 12:25 - 12:35 Uhr 8:25-8:45 Uhr Seifersbach, Betreutes Wohnen 8:50-9:10 Uhr Seifersbach, Landhandel 10:40 - 11:00 Uhr 12:15 - 12:20 Uhr (Werkstatt) Seifersbach, Rossauer Str. 8 12:00 - 12:10 Uhr Seifersbach. Rossauer Str. 30/32 11:40 - 11:55 Uhr Seifersbach, ehem. Rathaus 11:10 - 11.35 Uhr 11:15 - 11:30 Uhr Dreiwerden, Garagen 11:40 - 12:00 Uhr 10:45 - 11:10 Uhr 9:20-9:35 Uhram Sportplatz Schönborn, ehem. Gasthof 12:10 - 12:20 Uhr Bäckerei Rendler Rossau freitags: Niederrossau, Neubau 10:00 Uhr - 10:30 Uhr Niederrossau, Friedhof 10:30 Uhr - 10:45 Uhr Weinsdorf 10:45 Uhr - 11:00 Uhr Bäckerei Nowack mittwochs: Hermsdorf, Bushaltestelle 12:00 - 12:20 Uhr Hermsdorf, Gasthof 12:30 - 12:40 Uhr samstags: Hermsdorf, Bushaltestelle 07:30 - 07.50 Uhr Hermsdorf, Gasthof 08:00 - 08:15 Uhrmittwochs und samstags auch Freihauslieferung in Moosheim u. Greifendorf möglich! Tel.: 034327 92635 Fleischerei Enzesberger Mittweida mittwochs: Dreiwerden, Lindenweg 08:40 Uhr Dreiwerden, Sportplatz 08:45 Uhr Schönborn, Kirche 09:00 Uhr Fleischerei Scheffler Hainichen mittwochs: Bäckerei Rendler, Oberrossau 08:30 - 08:40 Uhrehem. Gasthof Oberrossau 08:45 - 09:00 Uhr Feuerwehr Niederrossau 09:10 - 09:30 Uhr Neubau Niederrossau 09:40 - 10:10 Uhr Hermsdorf, Bushaltestelle 12:00 - 12:20 Uhr Gasthof Hermsdorf 12:25 - 12:50 Uhr Öffnungszeiten ansässige Versorger Bäckerei Rendler, Hauptstraße 194, OT Oberrossaumontags 06:00 - 13:00 Uhrdienstags bis freitags 06:00 - 18:00 Uhrsamstags 06:00 - 12:00 Uhr
Verkauf von Backwaren der Bäckerei Sachse auf Vorbestellung in Hermsdorf 1, (Fritzsche) Tel.: 03727 2048 samstags 07:00 - 09:00 Uhr Gemischtwarenhandel Goldammer, Gert, Am Rubinberg 4, OT Greifendorfmontags bis freitags 08:00 - 12:00 Uhr 15:00 - 17:30 Uhrsamstags 08:00 - 11:00 Uhr Fischgeschäft Marco Kluska, Am Lindenborn 4, OT Greifendorfgeöffnet von September bis Aprilfreitags 13:00 - 18:00 Uhrsamstags 09:00 - 11:00 Uhr Getränkehandel Michael Funke, Hauptstraße 122, OT Niederrossaumontags bis freitags 08:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 19:00 Uhrsamstags 08:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Ab sofort bietet der Getränkehandel einen zusätzlichen Service an: Paketeversenden/aufgeben über Paketdienst DHL – Für nähere Informationen steht Ihnen das Personal gern zur Verfügung. Achtung: Wir bitten alle Gewerbetreibenden, Änderungen der Öffnungszeiten bzw. Standzeiten der mobilen Verkaufswagen umgehend der Gemeindeverwaltung Rossau Tel. 03727 984150, mitzuteilen. Danke für Ihr Verständnis! n „Musikalische Kostbarkeiten“ fallen aus Leider muss die Veranstaltung auf Schloss Rochsburg abgesagt werden. Die Mercurius-Musiker sindaber trotzdem zu erleben. Die für den 5. Juni 2021 geplante MISKUS-Veranstaltung „Musikalische Kostbarkeiten auf Schloss Rochsburg“ muss leidercoronabedingt ausfallen. Bereits erworbene Ticketswerden zurückgenommen. Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt nur beiden Vorverkaufsstellen, beidenen die Eintrittskartenzuvor erworben wordensind. Wer die für diese Veranstaltung angekündigten Künstler dennoch erleben möchte, hat nur eine Wochespäter im Schlosspark Lichtenwalde die Chancedazu. Die Mercurius-Musiker werden am 13. Juni, ab 13 Uhr bei der „Historischen Kaffeezeit“ als Quartett auftreten und im historischen Gewand mit der Musik von Vivaldi, Bach und Mozart ihre Gäste verzaubern. Vornehmlich werden klassischeund barocke Stücke wie etwa die „Kleine Nachtmusik“ von Mozart, das „Air“ von Bach, die „Vier Jahreszeiten“ (Sommer…) von Vivaldi, die „Feuerwerksmusik“ und „Einzug der Königin von Saba“ von Händel zu erleben sein. Außerdemversprechen die Musiker auch Bearbeitungen von Stücken neueren Datums. Birgit Lehmann führt als Gräfin Vitzthum gemeinsam mit ihrem Gatten (MISKUS- Geschäftsführer Jörn Hänsel) und deren Gefolge mit ihren gewohnt charmanten und humorvollen Moderationen durch das Programm. Außerdem zeigen die Damen in einermodischen Zeitreise, mit aufwendig und nach historischen Vorbildern gefertigten Kleidern, die Entwicklung der weiblichen Mode im Laufe der Jahrhunderte. Das für diesen Tag geplante Sängertreffen ist nach Absprache mit den beteiligten Chören auf den 5. September verlegt worden. So wird den Sangesgruppen nach den hoffentlich bald gelockerten Corona-Einschränkungenmehr Zeit zum Proben ermöglicht. Alle aktuellen Änderungen auf der MISKUS-Internetseite Aufgrund der noch immer aktuell unsicheren Corona-Lage müssen wir leiderin den kommenden Wochen und Monaten wohl immer wieder mit kurzfristigen Änderungen, wie etwa Terminverschiebungen, Veranstaltungsabsagenund Ersatzprogrammen rechnen. Über die aktuellen Entwicklungen undeventuell notwendigen Änderungen in unserem Festivalprogramm werdenwir Sie stets auf unserer Homepage www.miskus.de sowie unserer Facebook-Seite informieren. Weitere Änderungen bislang im Festivalprogramm 2021: 13. Juni: Sängertreffen in Lichtenwalde wurde auf den 5. Septemberverschoben 13. Juni: NEU im Programm „Historische Kaffeezeit“ mit Mercurius-Quartett und Birgit Lehmann im Schlosspar Lichtenwalde 18.-20. Juni: Heimatfest und Märchenhaftes Döbeln fallen ersatzlos aus 2. Juli: „Sounds of Hollywood“ in Waldheim fällt ersatzlos aus 5. September: „Der Supervulkan“ in der HarthArena wird auf den 12. September verschoben Gräfin und Graf zu Vitzthum (Birgit Lehmannund Jörn Hänsel) geben sich die Ehre. Foto: MISKUS
C M Y K Amtsblatt der Gemeinde Rossau 3. März 2021 n Bereitschaftsdienste Der allgemeinärztliche Bereitschaftsdienst im Raum Mittweida ist unter der Telefonnummer: 116 117 erreichbar. n Einsatzzeiten: Montag 19:00 Uhr bis Dienstag, 07:00 Uhr Dienstag 19:00 Uhr bis Mittwoch, 07:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis Donnerstag, 07:00 Uhr Donnerstag 19:00 Uhr bis Freitag, 07:00 Uhr Freitag 14:00 Uhr bis Montag, 07:00 Uhr Feiertage immer 07:00 Uhr bis 07:00 Uhr Brückentage immer 07:00 Uhr bis 07:00 Uhrn Wochenenddienste Zahnärzte 06.03.2021 Praxis Dr. Caroline Richter Humboldstr. 31, 09669 Frankenberg Tel.: 037206 2281 07.03.2021 Praxis Dr.med.dent. Bernd Benedix Weberstr. 15, 09648 Mittweida Tel.: 03727 3117 13.03. - 14.03.2021 Praxis Dr.med.dent. Sybille Wetzig Albert-Schweitzer-Str. 23, 09669 Frankenberg Tel.: 037206 889 880 20.03.2021 Praxis Dr. Caroline Richter Humboldstr. 31, 09669 Frankenberg Tel.: 037206 2281 21.03.2021 Praxis Dr.med.dent. Thoralf Meusel Kupernikusstr. 45, 09669 Frankenberg Tel.: 037206 4180 27.03.2021 Praxis Dr. Caroline Urban Robert-Koch-Str. 6, 09648 Kriebstein Tel.: 034327 92 259 28.03.2021 Praxis Dr. Birgit Hinkelmann Leisnigerstr. 29, 09648 Mittweida Tel.: 03727 603 906 jeweils von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr Weitere Termine finden Sie unter: www.zahnaerzte-in-sachsen.den Bereitschaftsdienst Tierärztliche Gemeinschaftspraxis GbR Schillerstraße 17, 09648 Mittweida, Telefon: 03727 94260 Der Bereitschaftsdienst ist ab sofort nur noch über die zentrale vorgenannte Einwahlnummer zu erreichen. Die Telefonanlage schaltet außerhalb der Öffnungszeiten dann automatisch auf den Bereitschaft habenden Tierarzt um. Alle Angaben zu den Bereitschaftsdiensten sind ohne Gewähr! Mo 08.03.21 Frankenberg Katharinen-Apotheke Di 09.03.21 Mittweida Ratsapotheke Mi 10.03.21 Frankenberg Löwen-Apotheke Do 11.03.21 Frankenberg Löwen-Apotheke Fr 12.03.21 Hainichen Rosen-Apotheke Sa 13.03.21 Mittweida Merkur-Apotheke So 14.03.21 Hainichen Luther-Apotheke Mo 15.03.21 Mittweida Rosenapotheke Di 16.03.21 Frankenberg Katharinen-Apotheke Mi 17.03.21 Hainichen Rosen-Apotheke Do 18.03.21 Hainichen Apotheke am Bahnhof Fr 19.03.21 Mittweida Stadt- u. Löwen-Apotheke Sa 20.03.21 Frankenberg Katharinen-Apotheke So 21.03.21 Mittweida Ratsapotheke Mo 22.03.21 Frankenberg Leo-Apotheke Di 23.03.21 Frankenberg Löwen-Apotheke Mi 24.03.21 Mittweida Sonnen-Apotheke Do 25.03.21 Mittweida Merkur-Apotheke Fr 26.03.21 Hainichen Luther-Apotheke Sa 27.03.21 Mittweida Rosenapotheke So 28.03.21 Frankenberg Katharinen-Apotheke Mo 29.03.21 Mittweida Sonnen-Apotheke Di 30.03.21 Hainichen Apotheke am Bahnhof Mi 31.03.21 Mittweida Stadt- u. Löwen-Apotheke Do 01.04.21 Frankenberg Katharinen-Apotheke Fr 02.04.21 Mittweida Ratsapotheke Sa 03.04.21 Frankenberg Löwen-Apotheke So 04.04.21 Frankenberg Löwen-Apotheke Mo 05.04.21 Mittweida Stadt- u. Löwen-Apotheke Di 06.04.21 Mittweida Merkur-Apotheke Mi 07.04.21 Hainichen Luther-Apotheke Do 08.04.21 Mittweida Rosenapotheke Fr 09.04.21 Frankenberg Katharinen-Apotheke Sa 10.04.21 Mittweida Sonnen-Apotheke So 11.04.21 Hainichen Apotheke am Bahnhof
n Notdienst für Hainichen, Frankenberg und Mittweida Montag bis Freitag von 18:00 bis 08:00 Uhr des folgenden Tagsund Samstag von 12:00 bis 08:00 Uhr des folgenden Sonntags sowie Sonntag von 08:00 bis 08:00 Uhr des folgenden Montags. n Sonn- und Feiertagsdienst in: Mittweida von 10:30 bis 11:30 Uhr BEREITSCHAFTSDIENSTEn Apotheken-Notdienste • Mittweida: Merkur-Apotheke, Lauenhainer Straße 57, 09648 Mittweida, Tel.: 03727 92958 Stadt- und Löwen-Apotheke, Markt 24, 09648 Mittweida, Tel.: 03727 2374 Ratsapotheke, Rochlitzer Straße 4, 09648 Mittweida, Tel.: 03727 612035 Sonnen-Apotheke, Schumann-Straße 5, 09648 Mittweida, Tel.: 03727 649867 Rosenapotheke, Hainichener Straße 12, 09648 Mittweida, Tel.: 03727 9699600 • Frankenberg: Löwen-Apotheke, Markt 16, 09669 Frankenberg, Tel.: 037206 2222 Sonnen-Apotheke, Gutenbergstraße 70, 09669 Frankenberg, Tel.: 037206 47051 Katharinen-Apotheke, Baderberg 2, 09669 Frankenberg, Tel.: 037206 3306 Leo-Apotheke, Max-Kästner-Straße 32, 09669 Frankenberg, Tel.: 037206 887183 • Hainichen: Rosen-Apotheke, Ziegelstraße 25, 09661 Hainichen, Tel.: 037207 50500 Luther-Apotheke, Lutherplatz 4, 09661 Hainichen, Tel.: 037207 652444 Apotheke am Bahnhof, Bahnhofstraße 4, 09661 Hainichen, Tel.: 037207 68810 Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend sein für rasche Hilfedurch den Arzt oder Rettungsdienst! Notrufnummern: Polizei 110 Notruf (Feuerwehr, Rettungsdienst, Erste Hilfe) 112 Polizeirevier Mittweida 03727 9800 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Krankenhaus Mittweida 03727 990 Rettungsleitstelle Chemnitz / Krankentransport 0371 19 222 Stromstörungen 0800 2 30 50 70 Gasstörungen 0800 2 20 09 22 Wasser/Abwasserstörungsdienst 0151 12 64 49 95 Telefonseelsorge 0800 1110 111/222 Frauenschutzhaus Freiberg Hilfe für Frauen in Not (24 Stunden) 03731 22561 [email protected]
Friedhofsgebühren in Nachbargemeinden von Rossau (Sachsen)
Direkter Gebühren- und Satzungsvergleich mit benachbarten Städten und Gemeinden im selben Landkreis bzw. PLZ-Gebiet: