🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 05.12.2022 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Gebuehrenordnung
Anlage 1 zur Friedhofsatzung der Gemeinde Kirchardt vom 05.12.2022
Ziffer Leistung
Gebühr
1. Bestattungsgebühren
1.1 Bestattung
1.11 von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 1.11.1 im Einzelgrab oder bei Erstbelegung im Doppelgrab 870,00 € 1.11.2 im Tiefgrab bei Erstbelegung 930,00 € 1.11.3 im Tiefgrab bei Zweitbelegung 930,00 € 1.11.4 im Doppelgrab bei Zweitbelegung 930,00 €
1.12 von Personen unter 10 Jahren 153,00 € 1.13 von Tot- und Fehlgeburten 153,00 €
1.2 Beisetzung von Urnen 1.21 im Urnengrab 380,00 € 1.22 in Urnenstelen 375,00 €
Mit der Bestattungsgebühr nach Ziff. 1.1 und 1.2 sind folgende
Leistungen abgegolten:
a) die Tätigkeit der Friedhofsverwaltung
b) die Herstellung des Grabes und die Beisetzung (ohne Leichenträger)
1.3 Benutzung der Leichenhalle
Benutzung der Leichenhalle für die Trauerfeier 250,00 €
Benutzung der Leichenzelle je angefangenen Tag 21,00 €
1.4 unbeschriftete Natursteinplatte
(für Erdgrab im Rasenfeld und für Urnengrab unter Bäumen)
inklusive Verlegung
180,00 €
2. Grabnutzungsgebühren
2.1 Überlassung eines Reihengrabes
2.11 Reihengrab je Einzelgrabfläche
für Personen von 10 und mehr Jahren
2.175,00 € 2.12 Reihengrab je Einzelgrabfläche
für Personen unter 10 Jahren
210,00 € 2.13 Reihengrab im Rasenfeld je Einzelgrabfläche
für Personen von 10 und mehr Jahren
entfällt 2.14 Anonymes Reihengrab je Einzelgrabfläche
für Personen von 10 und mehr Jahren
entfällt 2.15 Urnenreihengrab unter Bäumen 1.850,00 € 2.16 Anonymes Urnenreihengrab 1.580,00 € 2.17 Urnenreihengrab am Gedenkstein 2.120,00 €
2.2 Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten
2.21 Einzelwahlgrab
2.625,00 € 2.22 Einzelwahlgrab mit Tieferlegung
3.570,00 € 2.23 Doppelwahlgrab
3.980,00 € 2.24 Doppelwahlgrab mit Tieferlegung
4.900,00 € 2.25 Einzelwahlgrab im Rasenfeld
2.26 Einzelwahlgrab im Rasenfeld mit Tieferlegung
2.27 nachträgliche Tieferlegung je Einzelgrabfläche 460,00 € 2.28 Urnenwahlgrab für 2 Urnen (2 weitere Belegungen gem.
Ziff. 2.31 möglich)
1.690,00 € 2.29 Urnenkammer für 1 Urne (1 weitere Belegung gem. Ziff. 2.31
möglich)
1.930,00 € 2.30 Urnenkammer für 2 Urnen (2 weitere Belegungen gem. Ziff. 2.31
möglich)
2.400,00 €
2.31 für jede weitere Belegung eines Urnenwahlgrabes oder einer
Urnenkammer sowie für die Einbringung einer Urne in ein
Erdwahlgrab
1.050,00 € 2.32 Urnenwahlgrab unter Bäumen für 2 5 Urnen 2.830,00 € 2.33 Urnenwahlgrab am Gedenkstein für 2 Urnen 2.180,00 €
2.3 Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts
2.34 für die Dauer einer Nutzungsperiode wie 2.21 bis 2.26 und
2.28 bis 2.30 und 2.32 bis 2.33
3. Sonstige Leistungen
3.1 für die Mithilfe beim Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen
von Leichen, Gebeinen oder Urnen, je Hilfskraft und Stunde 44,00 € 3.2 stellt die Gemeinde die Leichenträger, so sind die der
Gemeinde entstehenden Kosten zu ersetzen entfällt
4. Zuschlag für die Bestattung anderer Verstorbener
4.1 für die Bestattung anderer Verstorbener im Sinne des § 1 Abs. 1
Satz 3 wird auf die Gebühren lt. Zif. 2. ein Zuschlag von entfällt
erhoben.
dieser Zuschlag entfällt bei
a) älteren Personen, die besonderen Verhältnissen wegen zu auswärts wohnenden Kindern gezogen sind und nicht länger als 10 Jahre ortsabwesend waren.
b) in einer auswärtigen Anstalt Verstorbene, die unmittelbar vor ihrer Anstaltsunterbringung in Kirchardt ihren Wohnsitz hatten.
c) auswärts Verstorbene, die bereits das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte besitzen.