§ 10

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  1. Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind von Ihnen zu tragen. Es handelt sich um Abschluss- und Vertriebskosten, laufende Kosten und sonstige Kosten. Die Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten, der laufenden Kosten und der sonstigen Kosten können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Abschluss- und Vertriebskosten fallen nicht nur bei Vertragsabschluss an, sondern bei jeder Erhöhung der Beiträge für den erhöhenden Beitragsteil. Bitte beachten Sie § 16 („Welche Gebühren stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?“).

In den Beitrag einkalkulierte Kosten

  1. Abschluss- und Vertriebskosten sowie laufende Kosten sind bereits pauschal bei der Tarifkalkulation berücksichtigt und werden daher nicht gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere Abschlussvergütungen für den Versicherungsvermittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwendungen. Die laufenden Kosten sind Verwaltungskosten.
  3. Für Ihren Vertrag ist das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung maßgebend. Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung der Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen, soweit die Beiträge nicht für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstellung bestimmt sind. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt. Die Abschluss- und Vertriebskosten werden gleichmäßig während der ersten 60 Vertragsmonate getilgt. Ist die vereinbarte Dauer der Grundphase kürzer als 60 Monate, werden diese Kosten während der Dauer der Grundphase getilgt.
  4. Laufende Kosten fallen während der gesamten Vertragslaufzeit an.

Sonstige Kosten

  1. Im Rahmen des Überschusssystems Fondsansammlung erheben die Kapitalverwaltungsgesellschaften Gebühren für die Verwaltung der Fonds, die Ihnen nicht direkt belastet, sondern fondsintern verrechnet werden und sich somit auf die Wertentwicklung der Fonds niederschlagen. Nähere Informationen zu den von Ihnen gewählten Fonds finden Sie im Merkblatt zur Fondsanlage. Bei Einschluss von aktiven Anlagestrategien fallen zusätzliche Verwaltungskosten an. Nähere Informationen finden Sie in den Besonderen Bedingungen für aktive Anlagestrategien.

Auswirkungen

  1. Die in Absatz 4 beschriebene Kostenverrechnung hat wirtschaftlich zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung nur der Mindestwert gemäß § 9 Absatz 4 Satz 3 als Rückkaufswert zur Bildung der beitragsfreien Rente oder für einen Auszahlungsbetrag vorhanden ist. Nähere Informationen zu den Leistungen bei Kündigung und Beitragsfreistellung können Sie der entsprechenden Tabelle im Versicherungsschein entnehmen.