weight: 6
- Mitglieder, die aus der Kasse austreten oder ausgeschlossen werden oder bei Mehrfachversicherung einen Versicherungsvertrag beenden, erhalten gegen Vorlage eines Versicherungsscheins eine Rückvergütung, wenn die Deckungsrückstellung für die satzungsmäßige Versicherungssumme einen positiven Betrag ausweist. Die Rückvergütung beträgt 95 % der Deckungsrückstellung für die satzungsmäßige Versicherungssumme. Außerdem werden 100 % der Deckungsrückstellung aus der Überschussbeteiligung*) (Bonus) und gegebenenfalls eine verzinsliche Ansammlung gewährt.
- Anstelle der Auszahlung der Rückvergütung kann das Mitglied schriftlich verlangen, dass der Versicherungsvertrag gemäß dem aufsichtsbehördlich genehmigten Geschäftsplan in einen beitragsfreien Vertrag mit herabgesetzter Versicherungssumme umgewandelt wird, falls die hierfür geschäftsplanmäßige Mindestversicherungssumme von 1.000,- € nicht unterschritten wird. Bei dieser Begrenzung werden alle Versicherungen, die beitragsfrei gestellt werden sollen, zusammengefasst.