weight: 8 Organe der Kasse sind:
- die Mitgliedervertretung
- der Aufsichtsrat
- der Vorstand
[1] Die Deckungsrückstellung eines Versicherungsverhältnisses wird durch verzinsliche Ansammlung eines Teils der für die Versicherung gezahlten Beiträge gebildet. Der zur Ansammlung verwendete Teil jedes Beitrages ist ebenso wie der Zinsfuß durch die Sterbekasse geschäftsplanmäßig festgelegt und von der Aufsichtsbehörde genehmigt. Der Rest des Beitrages ist dazu bestimmt, die durch Tod fällig werdenden Versicherungssummen zu zahlen und die Kosten der Verwaltung zu decken.