§ 7

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  1. Das Deckungskapital des Vertrags ist Bezugsgröße für die Berechnung
  1. Durch den Abschluss und die Verwaltung von Versicherungsverträgen entstehen Kosten. Diese Kosten haben Sie zu tragen. Wir berücksichtigen sie bei der Tarifkalkulation und stellen sie nicht gesondert in Rechnung. Bei der Berechnung des Deckungskapitals werden die bei der Kalkulation angesetzten Kosten einbezogen.
  2. Das Deckungskapital des Vertrags setzt sich aus verschiedenen Deckungskapitalien zusammen, die nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik bestimmt werden: a) Deckungskapital für die bei Vertragsbeginn garantierten Leistungen Dieses wird mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. b) Deckungskapitalien für die Leistungen aus der Überschussbeteiligung Diese werden mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Dabei werden keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben.