weight: 5 (1) Den Tod der versicherten Person können Sie uns mitteilen per:
• Telefon: +49 (0)89 38038746 • E-Mail: november@iptiQ.com
(2) Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich mitzuteilen, d.h. ohne schuldhaftes Zögern. Im Falle des Todes der versicherten Person ist uns eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen.
(3) Je nach den Umständen des Leistungsfalles benötigen wir gegebenenfalls noch folgende Unterlagen für die Leistungsprüfung:
• ein Nachweis über die Todesursache, zum Beispiel der Totenschein; • soweit ein Unfalltod im Sinne dieser Bedingungen vorliegt, muss dies durch eine entsprechende ärztliche bzw. behördliche Bescheinigung belegt werden; • die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles erforderlichen Unterlagen, um die gesetzlichen Identifizierungsanforderungen des Leistungsempfängers (Bezugsberechtigten) zu erfüllen; • bei nicht genannten Bezugsberechtigten ein Nachweis der Erbberechtigung.
Die Übermittlung dieser Unterlagen ist wesentlich für die Beurteilung des Leistungsanspruches. Die Bereitstellung dieser Unterlagen erfolgt auf Kosten des Anspruchsstellers.
(4) Ferner behalten wir uns das Recht vor, weitere Nachweise und Auskünfte anzufordern, die unsere Leistungspflicht bestätigen und die erforderlich sind, unsere Leistungspflicht zu klären. Die Kosten dieser Maßnahmen tragen wir.
(5) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Leistungsprüfung abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig ist. Nur wenn Sie uns die vorstehend aufgeführten oder von uns darüber hinaus angeforderten Unterlagen oder Nachweise vorlegen, können wir feststellen, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflichtig sind. Legen Sie die benannten Unterlagen oder Nachweise nicht vor, kann dies dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird.
(6) Wir zahlen die Versicherungsleistung nach etwaig erforderlicher Benachrichtigung der Steuerbehörden.
(7) Müssen wir Leistungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes überweisen, trägt der Leistungsempfänger die damit verbundenen Gefahren und Kosten. Die Gefahr besteht vor allem
darin, dass der Betrag nicht oder nicht vollständig beim Empfänger ankommt.