§ 13

weight: 13 (1) Sie können in Textform verlangen, ab dem nächsten Beitragszahlungstermin von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen wir die vereinbarte Todesfallleistung auf eine beitragsfreie Todesfallleistung herab. Diese wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Der Betrag mindert sich um rückständige Beiträge.

(2) Wird bei einer Fortführung der Versicherung unter vollständiger Befreiung von der Beitragspflicht der Mindestbetrag für die beitragsfreie Versicherungssumme von EUR 1.000 nicht erreicht, wird der Rückkaufswert ausgezahlt.

Ihre Vertragspflichten