weight: 12 (1) Sie können Ihren Versicherungsvertrag ganz oder teilweise jederzeit zum Ende des Vertragsmonats in Textform kündigen. Die teilweise Kündigung des Versicherungsvertrages ist hier gleichbedeutend mit der Herabsetzung der Versicherungssumme.
(2) Die Kündigung wird mit Ende der Vertragsmonats wirksam. Befinden Sie sich zum Zeitpunkt der Kündigung mit dem Folgebeitrag im Zahlungsverzug, endet der Versicherungsschutz mit der Kündigung.
(3) Wenn Sie eine jährliche Zahlweise gewählt haben, erstatten wir Ihnen die überzahlten Beiträge anteilig zurück. Pro Vertragsmonat, den der Versicherungsschutz vorzeitig endet, erstatten wir Ihnen 1/12 des Jahresbeitrags.
(4) Mit der Kündigung des Vertrages endet das Versicherungsverhältnis. Bei Kündigung erhalten Sie – soweit bereits entstanden – den Rückkaufswert. Die Höhe des Rückkaufswertes ergibt sich aus der Ihnen bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellten Rückkaufstabelle. Der Rückkaufswert wird nach § 169 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz berechnet.