§ 1

weight: 1 Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person stirbt. Bei Tod der versicherten Person innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre zahlen wir eine Leistung in Höhe der bis zum Todesfall fällig gewordenen Beiträge. Stirbt die versicherte Person jedoch an den Folgen eines Unfalls, wird die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt.