§ 7

weight: 7 (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ihren Beitrag bereits enthalten. Es handelt sich um Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten.

Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören die Kosten für die Antragsprüfung und die Provisions- oder Courtagezahlungen an den Vermittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten zum Beispiel die Kosten für die Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwendungen. Zu den übrigen Kosten und den darin enthaltenen Verwaltungskosten gehören beispielsweise Kosten für die laufende Vertragsverwaltung, für Korrespondenzen oder die Betreuung Ihres Vertrages. Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten können Sie dem Informationsblatt sowie der Verbraucherinformation entnehmen.

(2) Für Ihren Vertrag wenden wir das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag der Abschluss- und Vertriebskosten ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der Summe aller Tarifbeiträge beschränkt. Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihres Vertrags keine oder nur geringe Mittel für einen Rückkaufswert oder zur Bildung der beitragsfreien Todesfallleistung vorhanden sind. Bei Beitragszahlungsdauern unter fünf Jahren werden die Abschluss- und Vertriebskosten auf die tatsächliche Beitragszahlungsdauer verteilt.

Die übrigen Kosten und die darin enthaltenen Verwaltungskosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt und aus den laufenden Beiträgen getilgt.

SG25 / Stand 01.2025

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(3) Alle Vertragsänderungen, die in den Bedingungen vorgesehen sind (bspw. die Änderung des Bezugsberechtigten bzw. die Beitragsfreistellung) oder gesetzlich vorgeschrieben sind, nehmen wir für Sie unentgeltlich vor. Darüberhinausgehende Vertragsänderungen können wir von einer Gebühr abhängig machen.