weight: 5 (1) Verstirbt eine versicherte Person, so zahlen wir die vereinbarte, im Versicherungsschein ausgewiesene Versicherungssumme.
(2) Diese Summe verdoppelt sich bei Tod durch Unfall. Dies gilt auch in der Wartezeit.
(3) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet.
(4) Die Versicherungssumme wird während der Prämienzahlungsdauer einmal jährlich zum Ausgleich der Inflation und steigender Bestattungskosten von DELA überprüft.
(5) DELA informiert Sie in einer jährlichen Mitteilung über die Höhe der neuen Versicherungssumme und über Ihr Recht, der Erhöhung zu widersprechen. Kinder nehmen an der jährlichen Anpassung nicht teil.
(6) Die Prämie für die Anpassung der Versicherungssumme wird nach den Grundsätzen berechnet, die für alle DELA-Versicherten gelten – insbesondere unter Berücksichtigung der DELA-Mitgliederdividende.