weight: 20 (1) Bis zum Tod des Versicherungsnehmers kann der Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Textform gekündigt, die teilweise Beitragsfeststellung oder die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung verlangt werden.
(2) Für die Umwandlung ist Voraussetzung, dass die Versicherungssumme nach Prämienfreistellung den Mindestbetrag von 1.000 Euro erreicht.
(3) Wird dieser Mindestbetrag bei der Umwandlung nicht erreicht, so erlischt der Vertrag.
(4) Statt der Umwandlung können Sie die Auszahlung des Rückkaufswertes verlangen.
(5) Die Einzelheiten können Sie der Umwandlungs- / Rückkaufswerttabelle im Anhang des Informationsblatts zu Versicherungsprodukten entnehmen.
(6) Die prämienfreie Versicherungssumme wird bei Umwandlung – ebenso wie der Rückkaufswert – nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechtsgrundlagen der Prämienkalkulation berechnet.
(7) Einen Prämienrückstand werden wir mit dem Deckungskapital verrechnen.
(8) Zur Überbrückung bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie eine befristete Prämienfreistellung verlangen.