🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2026 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Aenderungssatzung der Wettin-Löbejün, Stadt
Stadt Wettin-Löbejün Wahlperiode 2019 – 2024
Wettin-Löbejün, den 23.06.2020
Protokollder 6. Sitzung des Ortschaftsrates der Ortschaft Nauendorf in der Wahlperiode
2019 bis 2024
Ort und Zeit: Gaststättenraum im Sport- u. Freizeitzentrum Nauendorf; Am Sportzentrum 4 06193 Wettin-Löbejün; 23.06.2020, Beginn um 18:30 Uhr, Ende: 19:45 Uhr
Teilnehmer: Bachmann, Ernst Elwert, Katharina Dr. Götze, Siegmar Krüger, Giselaentschuldigt: Häntze, Wolfram Schmidt, Roger
Mitarb. d. Verwalt.: Bujak, Frank
Tagesordnung: -öffentlicher Teil
TOP 1: Eröffnung der Sitzung Herr Bachmann eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden OSR.
TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung Die ordnungsgemäße Einberufung wird festgestellt.
TOP 3: Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Von 6 Ortschaftsratsmitgliedern sind 4 anwesend. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.
TOP 4: Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Keine. Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 5: Bestätigung des Protokolls der letzten OSR-Sitzung – öffentlicher Teil - keine Änderungen oder Ergänzungen
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 6: Anhörung des Ortschaftsrates – 1. Änderung Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün
Herr Bujak erläutert den vorliegenden Beschluss, mit dem die derzeit jährliche Nutzungsgebühr aufeine einmalige Gebühr für die Übertragung des Nutzungsrechtes eines Grabes geändert werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Seite 2: Protokoll 6. OSR-Sitzung Nauendorf der WP 2019 – 2024 am 23.06.2020
TOP 7: Anhörung des Ortschaftsrates – Aufstellungsbeschluss für eine Sondernutzung der ehemaligen LPG-Anlage für eine Photovoltaik-Anlage
Die Ortschaftsräte haben sich in einer Arbeitsberatung ausführlich über das Projekt informiert und diskutiert.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
TOP 8. Bebauungsvorschlag Postplan II
Herr Bachmann stellt die Pläne zur weiteren Bebauung in Nauendorf vor. Priorität haben die Ortschaftsräte dem sogenannten Postplan II eingeräumt. Dazu fanden bereits Gespräche mit der Bauverwaltung statt. Ein Teil der Fläche ist Eigentum der Gemeinde Wettin-Löbejün. Mit den Eigentümern der Restfläche soll ab 30. Juni Gespräche geführt werden. Die Vorstellungen des Ortschaftsrates werden anschließend an die Verwaltung übermittelt. Beratungen mit der Bauverwaltung fortgeführt. Siehe Ergänzungen des Protokolls der Arbeitsberatung vom 16.06.2020 und Lagepläne.
TOP 9. Informationen des Ortsbürgermeisters
Im Juli findet noch eine Stadtratssitzung statt. Vorher sollte noch eine Ortschaftsratssitzung oder zumindest eine Arbeitsberatung stattfinden.
Fußgängerbrücke über Götsche am Verbindungsweg parallel zur Eisenbahnbrücke von Priester nach Nauendorf ist unpassierbar und in desolatem Zustand. Der Bauhof hat sich das angesehen und abgesperrt. Da die Brücke zwischen zwei Grundstücken liegt (Stadt und DB Netz AG) sind die Kosten nicht eindeutig zuordbar und stehen für eine Erneuerung in keinem Verhältnis zur Nutzung. Auf dem Weg sollte noch ein Hinweis auf Sperrung angebracht werden. Die Brücke ist jedoch Bestandteil des geplanten Radwegenetzes. Es sollte eine erneute Prüfung der Brücke nach Bestätigung des Radwegenetzes erfolgen.
Termin Arbeitsberatung des Stadtrates am 2.7.2020 zur Organisationsuntersuchung der Verwaltung (Kernverwaltung, Wohnungsverwaltung, Bauhof)
Neue Beförderungsrichtlinien für Schülerbeförderung. Amtsblatt des Saalekreises, Nr. 15/2020
Nach BmSchV dürfen bestimmte Maschinen und Geräte (im Anhang der Verordnung) an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nicht von 20.00 bis 7.00 Uhr betrieben werden. Neue Ausnahmeregelungen für Ruhezeiten (z.B. Mittagsruhe) sollen auch an Werktagen gelten. Das würde vor allem den Samstag treffen. Ein Betreiben gilt als unzulässiger Lärm und ist eine Ordnungswidrigkeit.
Herr Bujak erklärt, da es keine Landesverordnung gibt, es gilt Bundesverordnung, deshalb gelten diese neuen Zeiten.
Herr Bujak informiert darüber, dass die Kommunalaufsicht den Haushalt mit Auflagen genehmigt hat. Es wird jedoch einen Nachtragshaushalt aufgrund der Corona-Situation geben.
TOP 10. Information, Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ortschaftsrates
Gisela Krüger fragt nach Möglichkeiten, das Vereinsleben wieder aufleben zu lassen. Herr Bujak informiert, dass eine neue Verordnung kommt. Sportveranstaltungen sollen wieder möglich sein, ebenso Versammlungen mit mehr als 10 Menschen. Genaueres folgt, bzw. ist dem Amtsblatt und der Internetseite der Stadt zu entnehmen.
1. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung Wettin-Löbejün, Stadt
- 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün
Aufgrund der §§ 8 und 9 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S 288) zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 5 des Gesetzes zur Änderung des KVG des LSA und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13.06.2018 (GVBl.-Nr. 9 LSA S. 72 ff.) i. V. m. dem KAG LSA in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 24.09.2020 unter der Beschluss-Nr. 100-11/20/SRfolgende 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejünbeschlossen.
Artikel 1
§ 1 Gebührenpflicht
(1) Für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Wettin-Löbejün und deren Einrichtungen, sowie für Leistungen und damit verbundene Amtshandlungen werden Gebühren (Benutzungsgebühren) nach der Maßgabe der Satzung erhoben. (2) Art und Dauer der durch die Gebührensatzung erhobenen Nutzungsrechte richtensich nach der Friedhofssatzung.
§ 2 Gebührenpflichtiger
(1) Pflichtiger der Gebühren ist, wer nach bürgerlichem Recht bestattungspflichtig ist oder der Antragsteller. (2) Sind für eine Leistung mehrere Personen gebührenpflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehung und Fälligkeiten der Gebührenschuld
(1) Die Gebührenschuld entsteht entsteht bei Benutzungsgebühren mit Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Friedhöfe. Bei Grabnutzungsgebührenentsteht die Gebührenschuld mit der Begründung des Nutzungsrechts für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder dessen Verlängerung. Bei Verwaltungs-gebührenentsteht die Gebührenschuld mit der Vornahme der Amtshandlung oder sonstigen Leistungen. (2) Die Gebühren werden 4 Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheideszur Zahlung fällig.
§ 4 Erstattung von Gebühren
(1) Wird auf das Nutzungsrecht vor Ablauf verzichtet (unter Einhaltung der Ruhefrist), werden die nicht verbrauchten Nutzungsgebühren nicht erstattet. (2) Wird ein Antrag auf Benutzung des Friedhofes zurückgenommen, nachdem mit der Ausübung begonnen worden ist, so beträgt die Gebühr 50 % der im Gebührenverzeichnis aufgeführten Entgelte. (3) Wird das Nutzungsrecht wegen Vernachlässigung nach § 25 der Friedhofssatzung entzogen, werden die Nutzungsrechtsgebühren nicht erstattet.
§ 5 Billigkeitsmaßnahmen
Ansprüche aus dem Abgabenschuldenverhältnis können entsprechend § 13a KAG LSA auf Antrag des Gebührenschuldners ganz oder teilweise gestundet werden, wenndie Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würdeund der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehungnach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder zu Teil erlassen werden.
§ 6 Sprachliche Gleichstellung
Personenbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils für Personen mitmännlichem, weiblichem und diversem Geschlecht sowie für Personen ohne Geschlechtsangabe
II Gebührenverzeichnis (1) Gebühren für Grabnutzungsrechte Lfd.Nr. Bestattungsart Nutzungsdauer Gebühr (EURO)
- 1.1. Erdgrab 20 Jahre 545,00
- 1.2. Erddoppelgrab 20 Jahre 1090,00
- 1.3. Urnengrab (0,6 x 1,0 m) 20 Jahre 215,00
- 1.4. Urnengrab (1,0 x 1,0 m) 20 Jahre 316,00
- 1.5. Urnengemeinschaftsanlage 20 Jahre 185,00
- 1.6. Baumgrabstätte (für 1 Urne) 20 Jahre 215,00
- 1.7. Kolumbarium (Urnennische für 20 Jahre 994,00 bis zu 4 Urnen)
- 1.7.1. Grabplatte für Urnennische 90,00 des Kolumbariums
(2) Besondere Gebühren Gebühr (€)
- 4.1. Beerdigungserlaubnis 15,00
- 4.2. Genehmigung zur Grabeinebnung 15,00
- 4.3. Urnenbescheinigungen 15,00
- 4.4. Zustimmung zum Umbetten von Urnen 15,00
- 4.5. Genehmigung zur Errichtung und 25,00 Veränderung von Grabmahlen einschließlich Fundament je Grabmal
- 4.6. Nachforschungsanträge 15,00
- 4.7. Leistungen, die im Gebührenverzeichnis nicht enthalten sind, werden unter Zugrundelegung der aufgewandten Arbeitszeit und der Materialkosten berechnet. Artikel 2
III. Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün trittrückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.
Wettin-Löbejün, den 25.09.2020
(gez. Antje Klecar) - Dienstsiegel – Bürgermeisterin
Ausfertigungsvermerk: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 24.09.2020 (Beschluss-Nr. 100-11/20/SR) beschlossene 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün wurde durch die Bürgermeisterinam 25.09.2020 handschriftlich unterzeichnet und ausgefertigt.
Wettin-Löbejün, den 25.09.2020
(gez. Antje Klecar) Bürgermeisterin - Dienstsiegel –
Bekanntmachungsvermerk: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün Löbejün in seiner Sitzung am 24.09.2020 (Beschluss-Nr. 100-11/20/SR) beschlossene und durch die Bürgermeisterin am 25.09.2020 handschriftlich unterzeichnete 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün wird im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Jahrgang 10, Nr. 10 vom 14.10.2020 öffentlich bekannt gemacht.
Wettin-Löbejün, den 25.09.2020
(gez. Antje Klecar) Bürgermeisterin - Dienstsiegel –
Aenderungssatzung der Wettin-Löbejün, Stadt
Anhörung des Ortschaftsrates nach
§ 84 Abs. 2 KVG LSA
Anhörungs-Nr.: __________
Anhörungstag: 06.08.2025
Vorlage eingereicht durch:
öffentlicher Sitzungsteil FB Bauen und Stadtentwicklung
Beschlussempfehlung zur 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün
Beschlusstext: Der Ortschaftsrat der Ortschaft Domnitz stimmt der 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün zu.
Begründung: Am 24.09.2020 wurde durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün beschlossen. Die einzelnen Änderungen ergeben sich aufgrund des Ergebnisses der Friedhofsgebührenkalkulation 2024 und sind durch die Kommune zu beschließen, da Friedhofsgebühren gemäß § 5 des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Benutzungsentgelte sind, die kostendeckend (ohne Gewinn und ohne Verlust) zu erheben sind. Das Ergebnis der Kalkulation der Friedhofsgebühren wurde in einer Arbeitsberatung der Fraktionsvorsitzenden und der Ortsbürgermeister der Ortschaften der Stadt Wettin-Löbejün am 22.07.2025 vorgestellt und beraten.
Überwiegend bleibt der bisherige Wortlaut bestehen. Die erfolgten Änderungen sind der beigefügten Synopse zu entnehmen und dienen der Rechtssicherheit sowohl der Bürger als auch der Verwaltung als zuständige Behörde.
Die Satzung ist, in Form einer Synopse mit Bemerkungen sowie als Lesefassung, Anlage zu diesem Beschluss.
Dieser Beschluss gilt als Empfehlung, die 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Anzahl der stimmberechtigten Ortschaftsratsmitglieder: Anwesende Ortschaftsratsmitglieder:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Gemäß § 33 KVG LSA war ___ Mitglied des Ortschaftsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
……………..
(Ahrens) Ortsbürgermeister
2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung Wettin-Löbejün, Stadt
- 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün
Aufgrund der §§ 8 und 11 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2025 (GVBl. LSA S. 410) i.V.m. den §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetztes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996, zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712), des § 25 Abs. 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt – BestattG LSA) vom 5. Februar 2002 (GVBl. LSA S. 46), zuletzt geändert durch § 37 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 136, 148) sowie des § 32 der Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom 24.02.2022, hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 01.10.2025 unter der Beschluss-Nr. 68-8/25/SR folgende 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün beschlossen:
§ 1 – Geltungsbereich, Zweck
Diese Friedhofsgebührensatzung gilt alle nachfolgend bezeichneten kommunalen Friedhöfe der Stadt Wettin-Löbejün, der gemäß Überlassungsvertrag zur Verwaltung und Nutzung übertragenen kirchlichen Friedhöfe, den kommunalen Friedhofsteilen auf kirchlichen Friedhöfen im Gemeindegebiet der Stadt Wettin-Löbejün und deren Einrichtungen. Diese bilden eine öffentliche Einrichtung:
- 1. Friedhof Brachwitz 10. Parkfriedhof Löbejün
- 2. Friedhof Friedrichsschwerz 11. Friedhof Lettewitz
- 3. Friedhof Domnitz 12. Friedhof Deutleben
- 4. Friedhof Dornitz 13. Friedhof Merbitz
- 5. Friedhof Dalena 14. Friedhof Plötz
- 6. Friedhof Döblitz 15. Friedhof Kösseln
- 7. Friedhof Dößel 16. Friedhof Rothenburg – An der Schule
- 8. Friedhof Dobis 17. Friedhof Rothenburg – Saalberg
- 9. Friedhof Gimritz 18. Friedhof Wettin
§ 2 – Gebührenpflicht
(1) Die Stadt Wettin-Löbejün erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen „Friedhöfe“ und damit verbundene Amtshandlungen Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des als Bestandteil dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnisses. Die Kosten für die Friedhofsunterhaltung für die Deckung der laufenden Kosten der Rasenpflege und -mahd, des Baumbestandes, der Pflege der Wege und Freiflächen sowie Umzäunungen und sind Bestandteil aller Grabarten.
(2) Leistungen, die im Gebührenverzeichnis nicht enthalten sind, werden unter Zugrundelegung der tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit nach dem jeweils geltenden Stundensätzen nach
§ 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) und der
Materialkosten berechnet.
(3) Art und Dauer der durch die Gebührensatzung erhobenen Nutzungsrechte richten sich nach der Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Löbejün.
§3 Gebührenpflichtiger
(1) Gebührenpflichtiger ist, wer nach bürgerlichem Recht bestattungspflichtig ist oder der Antragsteller. (2) Sind für eine Leistung mehrere Personen gebührenpflichtig, haften sie als Gesamtschuldner.
§ 4 – Entstehung und Fälligkeiten der Gebührenschuld
(1) Die Gebührenschuld entsteht bei Benutzungsgebühren mit Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung bzw. Leistungen und Amtshandlungen nach § 2 dieser Satzung. (2) Die Höhe der Gebührenschuld richtet sich nach der beanspruchten Leistung nach dem Gebührenverzeichnis. (3) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.
§ 5 – Besondere Gebühren und Verwaltungsgebühren
Besondere Gebühren und Verwaltungsgebühren bemessen sich nach der Art der Verwaltungshandlung und dem durch die Vornahme der Verwaltungshandlung gewöhnlich beanspruchten Arbeitsaufwand nach dem in der Anlage aufgeführten Gebührentarif (Tarifstelle 4).
§ 6 – Erstattung von Gebühren
(1) Wird auf das Nutzungsrecht vor Ablauf verzichtet (unter Einhaltung der Ruhefrist), werden die nicht verbrauchten Nutzungsgebühren nicht erstattet. (2) Wird ein Antrag auf Benutzung eines Friedhofes zurückgenommen, nachdem mit der Ausübung bereits begonnen worden ist, so beträgt die Gebühr 50 v.H. der im Gebührenverzeichnis aufgeführten Entgelte. (3) Wird das Nutzungsrecht wegen Vernachlässigung nach § 26 der Friedhofssatzung entzogen, besteht kein Anspruch auf Gebührenrückzahlung hinsichtlich der Restlaufzeit.
§ 7 – Billigkeitsmaßnahmen
Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können entsprechend § 13a KAG-LSA auf Antragdes Gebührenschuldners ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch auf Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden.
§ 8 – Sprachliche Gleichstellung
Sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
§9 Inkrafttreten
, Außerkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft und setzt die erste Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom 24.09.2020 außer Kraft.
Wettin-Löbejün, den 06.10.2025
(gez. Jens Franke) - Dienstsiegel - Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk: Die, durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in der seiner Sitzung am 01.10.2025 (Beschluss-Nr. 68-8/25/SR), beschlossene zweite Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün wurde durch den Bürgermeister am 06.10.2025 handschriftlichunterzeichnet und ausgefertigt.
Wettin-Löbejün, den 06.10.2025
(gez. Jens Franke) - Dienstsiegel - Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung: Durch, die den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 01.10.2025 (Beschluss-Nr. 68-8/25/SR) beschlossene und durch den Bürgermeister am 06.10.2025 handschriftlichunterzeichnete zweite Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün wirdauf der Internetseite der Stadt Wettin-Löbejün (www.stadt-wettin-loebejuen.de) und im Amtsblattder Stadt Wettin-Löbejün, Jahrgang 15 Nr. 11 vom 19.11.2025 öffentlich bekannt gemacht.
Wettin-Löbejün, den 06.10.2025
(gez. Jens Franke) - Dienstsiegel - Bürgermeister
(Im Original gezeichnet und gesiegelt.) Anlage zur zweiten Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom 06.10.2025
Gebührenverzeichnis
(1) Gebühren für Grabnutzungsrechte
Lfd. Nr. Bestattungsart Nutzungsdauer Gebühr (in €)
- 1.1. Erdgrab 20 Jahre 460,00 €
- 1.2. Erddoppelgrab 20 Jahre 490,00 €
- 1.3. Urnengrab klein (0,60m x 1,00m) 20 Jahre 400,00 €
- 1.4. Urnengrab groß (1,00m x 1,00m) 20 Jahre 440,00 €
- 1.5. Urnengemeinschaftsanlage (anonym) 20 Jahre 550,00 €
- 1.6. Baumgrabstätte (für 1 Urne, teilanonym) 20 Jahre 490,00 €
- 1.7. Kolumbarium (Urnennische für bis zu 4 Urnen) 20 Jahre 1.580,00 €
(2) Benutzungsgebühren für Trauerhallen
Lfd. Nr. Trauerhalle Gebühr (in €)
- 2.0. Grundgebühr Bereitstellung Trauerhalle 40,00 €
- 2.1. Trauerhalle Brachwitz 40,00 €
- 2.2. Trauerhalle Friedrichsschwerz 20,00 €
- 2.3. Trauerhalle Dornitz 40,00 €
- 2.5. Trauerhalle Dalena 10,00 €
- 2.6. Trauerhalle Döblitz 20,00 €
- 2.7. Trauerhalle Dößel 10,00 €
- 2.8. Trauerhalle Dobis 20,00 €
- 2.9. Trauerhalle Gimritz 10,00 € 2.10. Trauerhalle Löbejün 20,00 € 2.11. Trauerhalle Merbitz 40,00 € 2.12. Trauerhalle Plötz 10,00 € 2.13. Trauerhalle Rothenburg – An der Schule 20,00 € 2.14. Trauerhalle Rothenburg – Saalberg 20,00 € 2.15. Trauerhalle Wettin 20,00 €
(3) Gebühr für Einebnungen
Lfd. Nr. Einebnen von Grabstätten Gebühr (in €)
- 3.1. Einebnen eines Erdgrabes 420,00 €
- 3.2. Einebnen eines Doppelerdgrabes 510,00 €
- 3.3. Einebnen eines Dreiererdgrabes 610,00 €
- 3.4. Einebnen eines Vierererdgrabes 705,00 € Einebnen einer Erbbegräbnisstätte - lt.
- 3.5. Gebühr wird lt. Kostenangebot erhoben Kostenangebot (wird als Auslage erhoben)
- 3.6. Einebnen eines Urnengrabes (0,60m x 1,00m) 375,00 €
- 3.7. Einebnen eines Urnengrabes (1,00m x 1,00m) 375,00 €
(4) Besondere Gebühren und Verwaltungsgebühren
Lfd. Nr. Art der Verwaltungshandlung Gebühr (in €) Aufwand der Verwaltung für Bestattungen
- 4.1. 85,00 € („Beerdigungserlaubnis“)
- 4.2. Genehmigung zur Grabeinebnung 50,00 € Genehmigung zur Errichtung und Veränderung
- 4.3. 50,00 € von Grabmalen einschl. Fundament, je Grabmal
- 4.4. Zustimmung zu Umbettungen, je Umbettung 25,00 €
- 4.5. Genehmigung von Gewerbetreibenden 25,00 € Adressermittlung per Umzug der
- 4.6. 15,00 € Nutzungsberechtigten Anschreiben wegen Vernachlässigung des
- 4.7. 15,00 € Grabmales Anschreiben zur Aufforderung zur Befestigung
- 4.8. 15,00 € des Grabmales Standsicherheitsprüfung für stehende
- 4.9. 1,58 € Grabsteine, je Jahr 4.10. Namensschild für Baumgrabstätte (teilanonym) 60,00 €
Ende der Anlage zur 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom 06.10.2025
Aenderungssatzung der Wettin-Löbejün, Stadt
Amtsblattder Stadt Wettin-Löbejünmit den Ortschaften Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Dößel, Gimritz, Stadt Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg und Stadt Wettin Nr. 11, Jahrgang 15, 19. November 2025 Inhaltsverzeichnis PA alle HH Erreichbarkeit Amtlicher Teil Stadt Wettin-Löbejün Informationen Stadt Wettin-Löbejün Ortschaft Brachwitz Ortschaft Döblitz Ortschaft Domnitz Ortschaft Gimritz Ortschaft Stadt Löbejün Seite 26 Ortschaft Nauendorf Ortschaft Neutz-Lettewitz Ortschaft Plötz Ortschaft Rothenburg Ortschaft Stadt Wettin Stadt Wettin-Löbejün -Der Bürgermeister-Stellenausschreibung Die Stadt Wettin-Löbejün sucht zum 01.01.2026 eine/n Sachbearbeiter*in Kindertageseinrichtungen / Schulangelegenheiten (m/w/d) Ihr Aufgabenspektrum umfasst unter anderem: • Koordinierung, Planung und Vergabe von Betreuungsplätzen in den Kindertageseinrich tungen • Erstellen von Beitragsbescheiden, Prüfung der Beitragszahlung • Abrechnung von Erstattungsbeiträgen gegenüber Dritten • Beschaffungen für die Kindertageseinrichtungen und Grundschulen (u.a. Lehr- und Lernmittel) • Zusammenarbeit mit Leitungen, Jugendamt, Landesjugendamt, Eltern u.a. • Überwachung, Abstimmung und Änderung von Betriebserlaubnissen der Einrichtungen • Erstellen von Statistiken • Bearbeitung von Rechnungen, Zuarbeit zur Haushaltsplanung, Budgetüberwachung Ihr Profil: • ein erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r oder ein vergleichbarer Ab schluss • Kenntnisse im Betreuungsrecht sind wünschenswert (insbesondere KiFöG LSA, SGB VIII) • sicherer Umgang mit MS-Office-Anwendungen und offen für digitale Verwaltungspro zesse • strukturierte, selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise in Verbindung mit souverä nem, freundlichem und serviceorientiertem Auftreten Das bieten wir: • eine zunächst für 2 Jahre befristete Teilzeitstelle (35h) in der Entgeltgruppe 6 TVöD-V (VKA) • eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit • 30 Tage Erholungsurlaub, eine Jahressonderzahlung sowie eine jährliche Leistungsprämie • Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. durch flexible Arbeitszeiten • ndividuelle Fortbildungsmöglichkeiten • Betriebliches Gesundheitsmanagement Wir freuen uns auf Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung, bis spätestens 30.11.2025 (Posteingang) an Stadt Wettin-Löbejün, Personal, Markt 1, 06193 Wettin-Löbejün, E-Mail: [email protected]. Bei Bewerbungen per E-Mail be achten Sie bitte, dass Sie die Unterlagen in einer PDF-Datei gesammelt als Anhang schicken. E-Mails mit Anhängen in anderen Dateiformaten werden nicht gelesen und berücksichtigt. Für Fragen zu dieser Ausschreibung wenden Sie sich an das Perso nalbüro, Tel. 034603/757-19. Hinweise: Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten oder ihnen gleich gestellten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet; der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Eingangsbestätigun gen werden nicht ausgefertigt. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nur bei Beilage eines ausreichend frankierten Rückumschlages. Bewerbungskosten bzw. Kosten, die Ih nen infolge der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Datenschutzrechtliche Hin weise zu den Personalauswahlverfahren entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter der Rubrik Stellenausschreibungen. gez. Franke Bürgermeister
Seite - 2 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Terminvergabe Einwohnermeldeamt An den Sprechtagen Dienstag und Mittwoch ist das Einwoh nermeldeamt ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung erreichbar. Termine können telefonisch oder über unsere Homepage verein bart werden. Für wichtige und dringliche Anliegen besteht die Möglichkeit, das Einwohnermeldeamt Donnerstags von 9:00 bis 11:30 Uhr ohne Termin aufzusuchen. Verwaltung und Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister Ortschaft Brachwitz Ortsbürgermeister: Herr Michael Brendel Anschrift: Thomas-Müntzer-Str. 3, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel.: 0155 60543696 E-Mail: [email protected] Ortschaft Döblitz Ortsbürgermeister: Herr Wim Lohse Anschrift: Tanneneck 5, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel.: 034607 20251 E-Mail: [email protected] Ortschaft Domnitz Ortsbürgermeister: Herr Matthias Ahrens Anschrift: Merbitzer Weg 6, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel:. 034603 20214, 01556 3203371 E-Mail: [email protected] Ortschaft Dößel Ortsbürgermeister: Herr Prof. Dr. Hans-Dieter Gottstein Anschrift: DGH „Zur Weißen Wand“ Rothenburger Str. 27, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: montags 19.00 – 20.00 Uhr Erreichbarkeit: Tel.: 0174 3937879 E-Mail: [email protected] Ortschaft Gimritz Ortsbürgermeister: Herr Jens Kotjatko-Reeb Anschrift: Hauptstr. 14a, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel.: 034607 21856, 0155 60741077 E-Mail: [email protected] Ortschaft Stadt Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Thomas Madl Anschrift: Am Kirchhof 1, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel.: 034603 719088 E-Mail: [email protected] Ortschaft Nauendorf Ortsbürgermeisterin: Frau Maria Schenk Anschrift: Alte Dorfstr. 2-3, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel.: 0155 60543697 E-Mail: [email protected] Ortschaft Neutz-Lettewitz Ortsbürgermeister: Herr Rainer Hesse (kommissarisch) Anschrift: Teichstraße 18, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel.: 0034603 7570 (über Stadtverwaltung) E-Mail: [email protected] Ortschaft Plötz Ortsbürgermeister: Herr Christian Richtscheid Anschrift: Winkel 9a, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel.: 034600 20351 E-Mail: [email protected] Ortschaft Rothenburg Ortsbürgermeister: Herr Jörg Pollandt Anschrift: Am Kindergarten 10, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel.: 01556 3409667 E-Mail:[email protected] Ortschaft Wettin Ortsbürgermeister: Herr Norbert Fritzsch Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel.: 0155 60543695 E-Mail: [email protected] Entfernt gemäß DSGVO
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 3 - Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, dem 17. Dezember 2025 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist Mittwoch, der 3. Dezember 2025, 9.00 Uhr Verbände (Trinkwasser = TW, Abwasser = AW) OS Brachwitz; OS Döblitz, OS Dößel, OS Gimritz, OS Neutz-Lettewitz, OS Wettin, OS Löbejün, OS Plötz, OS Nauendorf TW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis AW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (Hauptsitz Petersberg, OT Gutenberg) OS Domnitz TW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis AW - Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“ OS Rothenburg TW - Midewa GmbH
Niederlassung Anhalt-Harzvorland
Stiftstr. 7
06366 Köthen
Tel.: 03496 4110-0
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Geschäftszeiten:
Mo., Mi., Do. 8:00 - 16:00 Uhr
Di.
8:00 - 18:00 Uhr
Fr.
8:00 - 14:00 Uhr AW - Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“ Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (WAZV Saalkreis) Sennewitzer Straße 7 OT Gutenberg 06163 Petersberg Telefon: 034606 360-0 Fax: 034606 360-299 Bereitschaftsdienst für den Notfall Störungsmeldung Abwasser: 01511 4122795 Störungsmeldung Trinkwasser: 0800 6647003 E-Mail: [email protected] Internet: www.wazv.saalkreis.de telefonische Erreichbarkeit: montags bis donnerstags: 10.00 – 12.00 Uhr und
- 13.00. – 15.00 Uhrfreitags:
- 10.00. – 12.00 Uhr Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“ Köthensche Str. 54, 06406 Bernburg Tel./Fax: 03471 3757-0/3757-12 Notfall: 03471 3757-21 montags: 9.00 - 12.00 Uhrdienstags: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhrdonnerstags: 9.00 - 12.00 Uhr Wertstoffhöfe und Annahmestellen für Selbstanlieferer Annahmestelle Bauhof Wettin-Löbejün Institut 16 c, 06193 Wettin-Löbejün OT Merbitz Annahmezeiten: Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr Kostenfreie Annahme von Baum- und Strauchschnitt (bis 5 m³ im Jahr) sowie Sperrmüll (bis 5 m³ im Jahr). Mitnetz Strom/Störungsdienst 0800 2305070 Telekom/Entstörungsdienst 0800 3301300 Notfallnummern Polizei 110 Rettungswagen und Feuerwehr 112 Bereitschaft Arzt 116 117 Feuerwehrleitstelle 0345 2215000 Rettungsdienstleitstelle 0345 8070100 Krankentransport 0345 19222 Polizei - Revierkommissariat Nördlicher Saalekreis 0345 52540295 Kriminaldienst 0345 52540263 Unfalldienst 0345 52540243 Revierbereichsbeamte (RBB) Wettin-Löbejün OT Löbejün, Bahnhofstr. 4a, 06193 Wettin-Löbejün Tel. 03461 446 580 oder 03461 446 581 Bürgersprechstunde nach Terminvereinbarung E-Mail: [email protected] Wettin-Information und Burgbücherei OT Wettin, Burgstr. 1, 06193 Wettin-Löbejün Tel./Fax: 034607 20320/21864 Homepage: www.wettin.de E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: montags: 12.00 - 17.00 Uhrdienstags: 12.00 - 17.00 Uhrmittwochs: geschlossendonnerstags: 12.00 - 18.00 Uhrfreitags: 11.00 - 15.00 Uhr Bibliothek/Kunst- und Kulturscheune Löbejünin der Kunst- u. Kulturscheune des Historischen Stadtgutes OT Löbejün, Kämnitz 1, 06193 Wettin-Löbejün Tel.: 034603 77250 Fax.: 034603 71258 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: dienstags:
- 12.00. – 17.00 Uhrmittwochs:
- 12.00. – 17.00 Uhrdonnerstags:
- 12.00. – 17.00 Uhr
Seite - 4 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Medizinische Versorgung Allgemeinmedizin C. Reiß-Wunderling 034603 77296 OS Löbejün, Bahnhofstr. 4 Dr. med. St. Roth 034603 77295 OS Löbejün, Am Kaiserberg 10 Fax: 034603 77677 www.hausarzt-roth-loebejuen.de Frau Dr. Ines Groß 034603 20250 Domnitzer Lindenstr. 12 Fax: 034603 718064 06193 Wettin-Löbejün OT Domnitz FÄ Dr. med. Katja Rüde 034603 20338 FA Andreas Rüde Fax: 034603 21600 Dr. A. Lukowski 034607 34029 OS Wettin, Johannisstr. 16 Frauenarzt/Frauenheilkunde Eva Herrmann 034607 20537 OS Wettin, Großer Schweizerling 3 Urologie Dr. A. Melchior 034609 23279 OS Löbejün, Kirchhof 1 034603 71911 Zahnärzte Dr. Th. Pilz u. R. Pilz 034603 77220 OS Löbejün, An der Stadtmauer 3 www.zahnaerzte-pilz.de E-Mail: [email protected] S. Hünicke 0345 5511608 OT Brachwitz, Lerchenweg 12 Dipl.-Stom. I. Riedel 034603 20406 OS Nauendorf, Dr.-W.-Külz-Platz 4 Innere Medizin Praxis für Allgemeine und Innere Medizin Dipl.- Med. K. Zametschnik Filiale Wettin, Saalestraße 7a 06193 Wettin-Löbejün OS Stadt Wettin Tel. 034607 34540, Fax: 034607 34541 Filiale Rothenburg, Am Kindergarten 10, 06193 Wettin-Löbejün OS Rothenburg, Tel. 034691 539977 Telefonseelsorge e. V. Halle Tel.: 0800 1110111 oder 0800 1110222 Pflegedienste Wettiner Schwestern 034607 34929 Pflegedienst GmbH Fax: 034607 239987
0174 6537271 E-Mail: [email protected] Pflegedienst Beate Hausmann 034606 21318 Büro Wallwitz 034606 3680106 Seniorenzentrum Götschehof 034606 36800 Nauendorfer Engel 034606 363949 Katrin Kirchschlager 0171 3259940
Fax: 034606 363950 Betreuungszentrum 034603 71540 Kerstin Kirchhof Fax: 034603 715420 Tagespflege Löbejün 034603 715416 Tagespflege Merbitz 034603 715423 Fahrdienst 034603 715413 Volkssolidarität 034603 20073 „Sozialstation Petersberg“Diakoniestation Könnern 034691 51160 Diakoniestation Könnern 034691 51160 Pflegemobil Annett Rabe 034976 21634
0177 2937054 Apotheken Kreuz-Apotheke Löbejün 034603 77823 E-Mail: [email protected] Bären-Apotheke Wettin 034607 20310 (Tag und Nacht erreichbar) [email protected] Tierärzte Gruppenpraxis Niederlein u. Hoffmann 034691 22049 OS Dornitz, Zum Sixbach 3 0172 8682155 [email protected] www.hn-vets.de Kleintierpraxis Strauß 034603 32852 OS Löbejün, Am Stadtgut 3f Fax: 034603 71544 [email protected] Physiotherapie Physiotherapie und Schmerztherapie nach Liebscher-Bracht, Torsten und Sabine Körner Nauendorf 034603 32766 Löbejün 034603 71102 [email protected] Andrea Fehse OT Rothenburg, Pappelstr. 2 Tel. 034691 52378 Praxis für Physiotherapie Johannisstr. 16 in 06193 Wettin Tel 034607 347720 [email protected] Fax 034607 347721 Praxisleitung : Jana Neumann Praxis für Physiotherapie Könnernschestr. 37 in 06193 Wettin Tel 034607 346051 [email protected] Fax 034607 359777 Praxisleitung : Jenny Brandenburger Ganzheitliche PrivatPraxis Lebensbalance KRISTINA HEILAND Balance von Körper - Geist - Seele, MINDFLOW Lange Reihe 22, 06193 Wettin-Löbejün OT Wettinwww.kristina-heiland.de Mobil: 0172 9876038 Naturheilpraxis Corinna Groß, Heilpraktikerin Tel. 034603 32688 OT Löbejün, Am Stadtgut 5 www.naturheilpraxis-loebejuen.de Mobil: 01522 5714015 Entfernt gemäß DSGVO
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 5 - Amtlicher Teil Stadt Wettin-Löbejün Hinweisbekanntmachung
- 9. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2024 bis 2029 Die 9. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Wettin-Löbejün findet am Dienstag, den 02.12.2025 um 17:00 Uhr im Gaststättenraum des Historischen Stadtgutes in Löbejün unter der Anschrift Kämnitz 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Lö bejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Kontrolle der Niederschrift der 8. Sitzung des Bau- und Ver gabeausschusses -öffentlicher Teil- 6. Bauamtsangelegenheiten 7. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 8. Einwohnerfragestundenichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift der 8. Sitzung des Bau- und Ver gabeausschusses -nichtöffentlicher Teil- 2. Vergabe von Bauleistungen/Planungsleistungen 3. Bauamtsangelegenheiten 4. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeisteröffentlicher Teil: 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Be schlüsse
- 10. Schließung der Sitzung (gez. Franke) Bürgermeister Hinweisbekanntmachung
- 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2024 bis 2029 Die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün findet am Donnerstag, den 04.12.2025 um 17:00 Uhr im Bogenhaus des Historischen Stadtgutes in Löbe jün unter der Anschrift Kämnitz 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Kontrolle der Niederschrift der 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses -öffentlicher Teil- 6. Beratung und Beschluss/ Abstimmung von Tagesordnungs punkten 7. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 8. Einwohnerfragestundenichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift der 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses -nichtöffentlicher Teil- 2. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten 3. Rechtsangelegenheiten 4. Personalangelegenheiten 5. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeisteröffentlicher Teil: 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Be schlüsse
- 10. Schließung der Sitzunggez. Franke Bürgermeister Hinweisbekanntmachung
- 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2024 bis 2029 Die 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün findet am Mittwoch, den 17.12.2025 um 17:00 Uhr im Saal des His torischen Stadtgutes in Löbejün unter der Anschrift Kämnitz 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der feh lenden Mitglieder des Stadtrates 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Entscheidung über Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Abstimmung über die Niederschrift der 8. Sitzung des Stadt rates -öfftl. Sitzungsteil- 6. Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster Beschlüsse 7. Bekanntgabe von amtlichen Mitteilungen durch den Bürger meister 8. Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse 9. Kurzinformation aus den beratenden Ausschüssen durch die Ausschussvorsitzenden
- 10. Beschlussfassung – öffentlicher Sitzungsteil
- 11. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister
- 12. Einwohnerfragestundenichtöffentlicher Teil: 1. Abstimmung über die Niederschrift der 8. Sitzung des Stadt rates –nichtöfftl. Sitzungsteil- 2. Beschlussfassung nichtöffentlicher Sitzungsteil 3. Bekanntgabe von amtlichen nichtöffentlichen Bekanntma chungen durch den Bürgermeister 4. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeisteröffentlicher Sitzungsteil
- 13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Be schlüsse
- 14. Schließung der Sitzung Mit freundlichen Grüßen (gez. H.-J. Grobbel) Vorsitzender des Stadtrates
Seite - 6 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Zentrale Dienste Bekanntmachung gem. § 9 Abs. 5 der 1. Änderung der Satzung über die Nutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wettin-Löbejün Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wettin-Löbejün im Jahr 2026 Kindertageseinrichtung 15.05.26 Brückentag nach Himmelfahrt Schulungstag Betriebsferien Schließungzum Jahreswechsel „Sonnenschein“ Löbejüngeschlossen 20.07.26 - 31.07.26 24.12.26 - 31.12.26 „Naseweis“ Domnitzgeschlossen 02.10.26 03.08.26 - 14.08.26 24.12.26 - 31.12.26 „Buratino“ Plötzgeschlossen 16.10.26 20.07.26 - 31.07.26 23.12.26 - 31.12.26 „Schlumpfhausen“ Nauendorfgeschlossen 05.06.26 06.07.26 - 17.07.26 21.12.26 - 31.12.26 Hort Nauendorfgeschlossen 05.06.26 21.12.26 - 31.12.26 „Spatzenhaus“ Wettingeschlossen 11.09.26 20.07.26 - 31.07.26 23.12.26 - 31.12.26 Hort Wettingeschlossen 11.09.26 23.12.26 - 31.12.26 „Räubernest“ Rothenburggeschlossen 20.07.26 - 31.07.26 „Saalepiraten“ Brachwitz geschlossen 23.10.26 21.12.26 - 31.12.26 „Sonnenkäfer“ Gimritzgeschlossen 12.06.26 03.08.26 - 14.08.26 23.12.26 - 31.12.26 „Knirpsenland“ Lettewitzgeschlossen 12.06.26 20.07.26 - 31.07.26 23.12.26 - 31.12.26 gez. Frank Bujak Fachbereichsleiter Zentrale Dienste Stadt Wettin-Löbejün -Die Bürgermeister-Stellenausschreibung Die Stadt Wettin-Löbejün sucht zum 01.01.2026 unbefristet in Vollzeit eine/n Mitarbeiter*in Bauhof / Feuerwehrgerätewart (m/w/d) Ihr Aufgabenspektrum umfasst unter anderem im Bereich Bauhof: • Reinigung/Instandhaltung kommunaler Straßen, Wege, Plät ze sowie Instandhaltung kommunaler Liegenschaften • Grünpflegearbeiten an kommunalen Rasenflächen, Anpflan zungen sowie Pflege des kommunalen Baumbestandes • Einsatz im allgemeinen Winterdienst sowie die Teilnahme an der Rufbereitschaftals Feuerwehrgerätewart: • Prüfung, Wartung und Organisation bzw. Durchführung der In standsetzung von Ausrüstungsgegenständen und Fahrzeugen • Beauftragung und Organisation von Wartungen, Überwa chung von Wartungsintervallen • Führen der Kleiderkammer und von Bestandslisten • Einholen von Kostenangeboten für größere Reparaturen an Fahrzeugen und Geräten Ihr Profil: • Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerk lichen Beruf • Berufserfahrung im handwerklichen Bereich • Kenntnisse im Bereich Feuerwesen und Feuerwehrtechnik sind zwingend erforderlich • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office Programmen • Führerschein der Klasse B und C zwingend erforderlich, CE wünschenswert oder die Bereitschaft, diesen zeitnah zu er werben • Eine aktive ehrenamtliche Tätigkeit in einer der Ortsfeuerweh ren im Stadtgebiet ist ausdrücklich erwünscht Das bieten wir Ihnen: • eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung nach dem TVöD-VKA in der Entgeltgruppe 6 • eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit • 30 Tage Erholungsurlaub, eine Jahressonderzahlung sowie eine jährliche Leistungsprämie • individuelle Angebote zur Fort- und Weiterbildung • Betriebliches Gesundheitsmanagement Wir freuen uns auf Ihre vollständige und aussagekräftige Be werbung, bis spätestens 30.11.2025 (Posteingang) an Stadt Wettin-Löbejün, Personal, Markt 1, 06193 Wettin-Löbejün, E-Mail: [email protected]. Bei Bewerbungen per E-Mail beachten Sie bitte, dass Sie die Unterlagen in einer PDF-Datei gesammelt als Anhang schicken. E-Mails mit Anhängen in an deren Dateiformaten werden nicht gelesen und berücksichtigt. Für Fragen zu dieser Ausschreibung wenden Sie sich an das Personalbüro, Tel. 034603/757-19. Hinweise: Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbe hinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet; der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Ein gangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt. Eine Rücksen dung der Unterlagen erfolgt nur bei Beilage eines ausreichend frankierten Rückumschlages. Bewerbungskosten bzw. Kosten, die Ihnen infolge der Bewer bung entstehen, werden nicht erstattet. Datenschutzrechtliche Hinweise zu den Personalauswahlverfahren entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter der Rubrik Stellenausschreibungen. gez. Franke Bürgermeister Amts- und Mitteilungsblätter, Druck Über 50 Jahre Know-how. Flyer, Visitenkarten, Werbung. LINUS WITTICH Medien KG
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 7 - Bauen und Stadtentwicklung
- 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün Aufgrund der §§ 8 und 11 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Be kanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 26. Juni 2025 (GVBl. LSA S. 410) i.V.m. den §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetztes des Lan des Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntma chung vom 13. Dezember 1996, zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712), des § 25 Abs. 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestat tungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestat tungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt – BestattG LSA) vom 5. Februar 2002 (GVBl. LSA S. 46), zuletzt geändert durch § 37 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 136, 148) sowie des § 32 der Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Lö bejün vom 24.02.2022, hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 01.10.2025 unter der Beschluss-Nr. 68- 8/25/SR folgende 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün beschlossen: § 1 Geltungsbereich, Zweck Diese Friedhofsgebührensatzung gilt alle nachfolgend bezeich neten kommunalen Friedhöfe der Stadt Wettin-Löbejün, der ge mäß Überlassungsvertrag zur Verwaltung und Nutzung übertra genen kirchlichen Friedhöfe, den kommunalen Friedhofsteilen auf kirchlichen Friedhöfen im Gemeindegebiet der Stadt Wettin- Löbejün und deren Einrichtungen. Diese bilden eine öffentliche Einrichtung:
- 1. Friedhof Brachwitz
- 2. Friedhof Friedrichsschwerz
- 3. Friedhof Domnitz
- 4. Friedhof Dornitz
- 5. Friedhof Dalena
- 6. Friedhof Döblitz
- 7. Friedhof Dößel
- 8. Friedhof Dobis
- 9. Friedhof Gimritz
- 10. Parkfriedhof Löbejün
- 11. Friedhof Lettewitz
- 12. Friedhof Deutleben
- 13. Friedhof Merbitz
- 14. Friedhof Plötz
- 15. Friedhof Kösseln
- 16. Friedhof Rothenburg – An der Schule
- 17. Friedhof Rothenburg – Saalberg
- 18. Friedhof Wettin § 2 Gebührenpflicht (1) Die Stadt Wettin-Löbejün erhebt zur Deckung ihres Aufwan des für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen „Friedhöfe“ und damit verbundene Amtshandlungen Benutzungs gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des als Bestandteil dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnisses. Die Kos ten für die Friedhofsunterhaltung für die Deckung der laufenden Kosten der Rasenpflege und -mahd, des Baumbestandes, der Pflege der Wege und Freiflächen sowie Umzäunungen und sind Bestandteil aller Grabarten. (2) Leistungen, die im Gebührenverzeichnis nicht enthalten sind, werden unter Zugrundelegung der tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit nach dem jeweils geltenden Stundensätzen nach § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) und der Materialkosten berechnet. (3) Art und Dauer der durch die Gebührensatzung erhobenen Nutzungsrechte richten sich nach der Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Löbejün. § 3 Gebührenpflichtiger (1) Gebührenpflichtiger ist, wer nach bürgerlichem Recht bestat tungspflichtig ist oder der Antragsteller. (2) Sind für eine Leistung mehrere Personen gebührenpflichtig, haften sie als Gesamtschuldner. § 4 Entstehung und Fälligkeiten der Gebührenschuld (1) Die Gebührenschuld entsteht bei Benutzungsgebühren mit Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung bzw. Leistungen und Amtshandlungen nach § 2 dieser Satzung. (2) Die Höhe der Gebührenschuld richtet sich nach der bean spruchten Leistung nach dem Gebührenverzeichnis. (3) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. § 5 Besondere Gebühren und Verwaltungsgebühren Besondere Gebühren und Verwaltungsgebühren bemessen sich nach der Art der Verwaltungshandlung und dem durch die Vor nahme der Verwaltungshandlung gewöhnlich beanspruchten Ar beitsaufwand nach dem in der Anlage aufgeführten Gebührenta rif (Tarifstelle 4). § 6 Erstattung von Gebühren (1) Wird auf das Nutzungsrecht vor Ablauf verzichtet (unter Ein haltung der Ruhefrist), werden die nicht verbrauchten Nutzungs gebühren nicht erstattet. (2) Wird ein Antrag auf Benutzung eines Friedhofes zurückge nommen, nachdem mit der Ausübung bereits begonnen worden ist, so beträgt die Gebühr 50 v.H. der im Gebührenverzeichnis aufgeführten Entgelte. (3) Wird das Nutzungsrecht wegen Vernachlässigung nach § 26 der Friedhofssatzung entzogen, besteht kein Anspruch auf Ge bührenrückzahlung hinsichtlich der Restlaufzeit. § 7 Billigkeitsmaßnahmen Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können entspre chend § 13a KAG-LSA auf Antrag des Gebührenschuldners ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten wür de und der Anspruch auf Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. § 8 Sprachliche Gleichstellung Sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten glei chermaßen für alle Geschlechter. § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft und setzt die erste Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin- Löbejün vom 24.09.2020 außer Kraft. Wettin-Löbejün, den 06.10.2025 (gez. Jens Franke)
- Dienstsiegel -
Bürgermeister Ausfertigungsvermerk: Die, durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in der seiner Sitzung am 01.10.2025 (Beschluss-Nr. 68-8/25/SR), beschlos sene zweite Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün wurde durch den Bürgermeister am 06.10.2025 handschriftlich unterzeichnet und ausgefertigt. Wettin-Löbejün, den 06.10.2025 (gez. Jens Franke)
- Dienstsiegel -
Bürgermeister
Seite - 8 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 3.6. Einebnen eines Urnengrabes (0,60m x 1,00m) 375,00 € 3.7. Einebnen eines Urnengrabes (1,00m x 1,00m) 375,00 € (4) Besondere Gebühren und Verwaltungsgebühren Lfd. Nr. Art der Verwaltungs handlung Gebühr (in €) 4.1. Aufwand der Verwal tung für Bestattungen („Beerdigungserlaub nis“) 85,00 € 4.2. Genehmigung zur Grabeinebnung 50,00 € 4.3. Genehmigung zur Errichtung und Veränderung von Grabmalen einschl. Fundament, je Grabmal 50,00 € 4.4. Zustimmung zu Umbettungen, je Umbettung 25,00 € 4.5. Genehmigung von Gewerbetreibenden 25,00 € 4.6. Adressermittlung per Umzug der Nutzungs berechtigten 15,00 € 4.7. Anschreiben wegen Vernachlässigung des Grabmales 15,00 € 4.8. Anschreiben zur Auf forderung zur Befesti gung des Grabmales 15,00 € 4.9. Standsicherheitsprü fung für stehende Grabsteine, je Jahr 1,58 € 4.10. Namensschild für Baumgrabstätte (tei lanonym) 60,00 € Ende der Anlage zur 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom 06.10.2025 Bürgerservice Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Wettin-Löbejün (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund der §§ 5, 8, 9 und 45 des Kommunalverfassungsgeset zes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Geset zes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt und des Kommunalverfassungsgesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. LSA Nr. 8/2023 vom 26.04.2023) und des §§ 4,7 50 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 5 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 187, 188), hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbe jün in seiner Sitzung am 01.10.2025 (Beschluss-Nr. 66-8/25/SR) für das Gebiet der Stadt Wettin-Löbejün folgende Satzung.
§ 1 – Geltungsbereich
Diese Straßenreinigungssatzung gilt für das Gebiet der Stadt Wettin-Löbejün mit allen bestehenden Ortschaften und deren Ortsteilen. Bekanntmachungsanordnung: Durch, die den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sit zung am 01.10.2025 (Beschluss-Nr. 68-8/25/SR) beschlossene und durch den Bürgermeister am 06.10.2025 handschriftlich un terzeichnete zweite Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün wird auf der Internetseite der Stadt Wettin-Löbejün (www.stadt-wettin-loebejuen.de) und im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün, Jahrgang 15 Nr. 11 vom 19.11.2025 öf fentlich bekannt gemacht. Wettin-Löbejün, den 06.10.2025 (gez. Jens Franke)
- Dienstsiegel -
Bürgermeister (Im Original gezeichnet und gesiegelt.) Anlage zur zweiten Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom 06.10.2025 Gebührenverzeichnis (1) Gebühren für Grabnutzungsrechte Lfd. Nr. Bestattungsart Nutzungsdauer Gebühr (in €) 1.1. Erdgrab 20 Jahre 460,00 € 1.2. Erddoppelgrab 20 Jahre 490,00 € 1.3. Urnengrab klein (0,60m x 1,00m) 20 Jahre 400,00 € 1.4. Urnengrab groß (1,00m x 1,00m) 20 Jahre 440,00 € 1.5. Urnengemeinschafts anlage (anonym) 20 Jahre 550,00 € 1.6. Baumgrabstätte (für 1 Urne, teilanonym) 20 Jahre 490,00 € 1.7. Kolumbarium (Urnen nische für bis zu 4 Urnen) 20 Jahre 1.580,00 € (2) Benutzungsgebühren für Trauerhallen Lfd. Nr. Trauerhalle Gebühr (in €) 2.0. Grundgebühr Bereit stellung Trauerhalle 40,00 € 2.1. Trauerhalle Brachwitz 40,00 € 2.2. Trauerhalle Fried richsschwerz 20,00 € 2.3. Trauerhalle Dornitz 40,00 € 2.5. Trauerhalle Dalena 10,00 € 2.6. Trauerhalle Döblitz 20,00 € 2.7. Trauerhalle Dößel 10,00 € 2.8. Trauerhalle Dobis 20,00 € 2.9. Trauerhalle Gimritz 10,00 € 2.10. Trauerhalle Löbejün 20,00 € 2.11. Trauerhalle Merbitz 40,00 € 2.12. Trauerhalle Plötz 10,00 € 2.13. Trauerhalle Rothen burg – An der Schule 20,00 € 2.14. Trauerhalle Rothen burg – Saalberg 20,00 € 2.15. Trauerhalle Wettin 20,00 € (3) Gebühr für Einebnungen Lfd. Nr. Einebnen von Grabstätten Gebühr (in €) 3.1. Einebnen eines Erdgrabes 420,00 € 3.2. Einebnen eines Doppelerdgrabes 510,00 € 3.3. Einebnen eines Dreiererdgrabes 610,00 € 3.4. Einebnen eines Vierererdgrabes 705,00 € 3.5. Einebnen einer Erb begräbnisstätte -Ge bühr wird lt. Kosten angebot erhoben(wird als Auslage erhoben) lt. Kostenangebot
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 9 - wird es über mehrere derartige Straßen mittelbar erschlossen, oder grenzt es an eine derartige Straße an, während es über eine andere unmittelbar erschlossen wird, so besteht die Ver pflichtung für jede dieser Straßen (4) Den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke werden die Nießbraucher (§ 1030 BGB), Erbbauberechtigten (§ 1 Erb bauRG), Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB) sowie Dauer wohn- bzw. Dauernutzungsberechtigten (§ 31 Wohnungseigen tumsgesetz) gleichgestellt. Diese sind an Stelle der Eigentümer beseitigungspflichtig. (5) Mehrere Reinigungspflichtige sind gesamtschuldnerisch ver antwortlich. (6) Die Verpflichteten können die Reinigungspflicht auf einen Dritten übertragen. Verantwortlich bleibt der Eigentümer oder Besitzer.
§ 4 – Art und Umsetzung der Reinigungspflicht
durch die Verpflichteten (1) Die Reinigungspflicht der nach § 3 Verpflichteten umfasst:
- die regelmäßige Reinigung,
- die außergewöhnliche Reinigung,
- den Winterdienstsoweit nicht nach anderen Rechtsvorschriften eine Verpflichtung
des Verursachersbesteht, wie etwa nach § 17 Abs. 1 StrG LSA. (2) Durch die Verpflichteten sind alle öffentlichen Straßen (nach Anlage 1) innerhalb der geschlossenen Ortslage (§ 47 Abs. 1 StrG LSA) zu reinigen. (3) Die Reinigungspflicht der Verpflichteten erstreckt sich:
- die Reinigung der Gehwege (dazu gehören auch die Baum
scheiben auf Gehwegen) einschließlich der gemeinsamen Geh- und Radwege (Bei Straßen mit einseitigem Gehweg obliegt dessen allgemeine Straßenreinigung und der Winterdienst den Eigentümern der an den Gehweg grenzenden Grundstücke.
- die Reinigung der Fahrbahnen einschließlich Gossen und
Parkspuren, Trennstreifen-, Seiten- und Sicherheitsstreifen bis zur Straßen mitte
- die Reinigung der Fahrbahnen bei Eckgrundstücken bis zum
Kreuzungspunkt der
- Mittellinie.
- Kehricht, Streumittel und Laub in den Gossen sind zu beseiti
gen, soweit eine Beseitigung vom Geh- und Radweg aus möglich ist. (4) Die Reinigung ist einmal monatlich durchzuführen, soweit nicht besondere Verunreinigungen eine erneute Reinigung erfor dern. (5) Die regelmäßige Reinigung beinhaltet die Beseitigung ins besondere von Schmutz, Glas, Fallobst, Schlamm, sonstigem Unrat einschließlich Laub. Auf Gehwegen ist auch der Gras- und Pflanzenbewuchs zu beseitigen. Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden, Kehricht und sonstiger Unrat darf nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in die Papierkörbe, Rinnsteine, Gos sen, Gräben oder Einlaufschächte der Kanalisation verbracht werden. Er ist nach den geltenden Abfallbeseitigungsbestim mungen zu beseitigen. (6) Die außergewöhnliche Reinigung dient der Beseitigung au ßergewöhnlichen Verschmutzungen. Sie ist vorzunehmen, wenn die Verkehrssicherheit die Beseitigung erfordert, die Gefährdung des Grundwassers durch Öl- und Kraftstoffe eintreten kann oder die Sauberkeit auf den Straßen erheblich beeinträchtigt ist, z. B. durch gefährliche Abfälle, Schadstoffe, nach starken Regenfäl len, Tauwetter, Stürmen und dgl., soweit nicht nach Abs. 1 eine Verpflichtung des Verursachers besteht. Ist dies wegen der Art und des Umfangs der Verunreinigung nur durch den Einsatz von Spezialmitteln oder -geräten möglich, so hat der zur Reinigung Verpflichtete unverzüglich die Stadt Wettin-Löbejün über die Ver unreinigung zu unterrichten.
§ 2 – Straßenreinigung durch die Stadt
(1) Die Straßenreinigung sorgt für ein gepflegtes Stadtbild und dient der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Sinne der Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen, die infolge von Verunreinigungen der Straße aus ihrer Benutzung heraus oder durch Witterungseinflüsse entstehen. (2) Die Stadt Wettin-Löbejün betreibt die Reinigung der öffentli chen Straßen nach § 47 Abs. 1 bis 3 StrG LSA im Geltungsbe reich des § 1 als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigungs pflicht nicht nach § 3 dieser Satzung auf die Eigentümer oder Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstü cke übertragen ist. (3) Die Straßenreinigung, die durch die Stadt durchgeführt wird, umfasst:
- die regelmäßige Reinigung
- die außergewöhnliche Reinigung und
- den Winterdienst.
(4) Durch die Stadt werden alle öffentlichen Straßen (§ 47 Abs. 1 StrG LSA) innerhalb der geschlossenen Ortslage, die in der Anlage 1 aufgeführt sind gereinigt. (5) Die Reinigungspflicht der Stadt erstreckt sich auf die:
- Fahrbahnen einschließlich Gossen und Parkspuren, Trenn-,
Seiten- und Sicherheitsstreifen - Haltestellenbuchten für den Li nienverkehr
- Radwege
- Parkplätze
- Einflussöffnungen der Straßenkanäle
- die Fußgängerüberwege, Verkehrsinseln
(6) Die regelmäßige Reinigung beinhaltet die Beseitigung ins besondere von Schmutz, Glas, Fallobst, Schlamm, sonstigem Unrat einschließlich Laub. (7) Die regelmäßige Reinigung durch die Stadt (nach Anlage 1 dieser Satzung) erfolgt durch die Mitarbeiter des Bauhofes. Für den zeitlichen Ablauf der Straßenreinigung für die Straßen, auf denen die Straßenreinigungspflicht der Stadt Wettin-Löbejün ob liegt, wird ein Straßenreinigungsplan von der leitenden Person des Bauhofes aufgestellt (8) Die außergewöhnliche Reinigung dient der Beseitigung au ßergewöhnlichen Verschmutzungen. Sie ist vorzunehmen, wenn die Verkehrssicherheit die Beseitigung erfordert, die Gefährdung des Grundwassers durch Öl- und Kraftstoffe eintreten kann oder die Sauberkeit auf den Straßen erheblich beeinträchtigt ist, z. B. durch gefährliche Abfälle, Schadstoffe, nach starken Regenfäl len, Tauwetter, Stürmen und dgl. (9) Durch Mitarbeiter des Bauhofes aufgenommener Kehricht geht in das Eigentum der Stadt über. Wertgegenstände werden wie Fundsachen behandelt. (10) Der Winterdienst durch die Stadt wird im Rahmen ihrer Leis tungsfähigkeit nach einem Winterdienstplan, erstellt durch die leitende Person des Bauhofes, durchgeführt. Zum Winterdienst gehört das Räumen und Bestreuen der Straßenfahrbahnen bei Schnee und Eisglätte. Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes-und Kreisstraßen sind gemäß § 9 StrG LSA i. V. m. den §§ 42 und 47 StrG LSA ausgenommen, soweit nicht mit den Straßenbau lastträgern anders vereinbart. (11) Die Stadt Wettin-Löbejün kann die Straßenreinigung und den Winterdienst an Dritte übertragen.
§ 3 – Übertragung der Reinigungspflicht, Verpflichtete
(1) Die Verpflichtung zur Straßenreinigung und zum Winterdienst nach § 47 StrG LSA wird den Eigentümern oder Besitzern (im Folgenden Verpflichtete) übertragen. (2) Innerhalb der geschlossenen Ortslage haben die Eigentümer oder Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die an öffentliche Straßen, Wege und Plätze angrenzen oder über diese unmittelbar erschlossen werden, die in §§ 4 und 5 dieser Satzung genannten Aufgaben auf eigene Kosten zu übernehmen. (3) Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen oder
Seite - 10 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 anlagen, Mauern oder in ähnlicher Weise von der öffentlichen Straße getrennt ist. (3) Hinterliegergrundstücke sind Grundstücke, die nicht an einer öffentlichen Straße liegen, durch diese aber erschlossen sind. Wenn nur Zufahrten oder Zuwege, die Bestandteil des Hinterlie gergrundstückes sind, eine gemeinsame Grundstücksgrenze mit der öffentlichen Straße bilden, so ist das gesamte Grundstück als Hinterliegergrundstück zu betrachten.
§ 7 – Befreiung von den Reinigungspflichten
(1) Befreiungen von der Verpflichtung zur Reinigung der Straße können ganz oder teilweise nur dann auf besonderen Antrag er teilt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 50 Abs. 1 Ziff. 3 Satz 2 StrG LSA vorliegen. (2) Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schrift lich bei der Stadt einzureichen.
§ 8 – Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 6 des Kommunalver fassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt handelt, wer als nach § 3 zur Reinigung Verpflichteter vorsätzlich oder fahrlässiga) entgegen § 4 der Reinigungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommtb) entgegen dem § 5 der Beseitigung von Schnee und Eisglätte nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt. (2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung. (3) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
§ 9 – Ersatzvornahme
(1) Bei Erfolglosigkeit eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens kann die Stadt Wettin-Löbejün auf Kosten der Reinigungsverpflich teten die allgemeine Straßenreinigung sowie den Winterdienst selbst ausführen oder durch einen beauftragten Dritten ausfüh ren lassen. (2) Es kann bestimmt werden, dass die Reinigungsverpflichte ten die voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme im Voraus zu zahlen haben. Zahlen die Verpflichteten die voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme nicht fristgerecht, so können sie im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden. Die Beitreibung der voraussichtlichen Kosten unterbleibt, sobald die betroffene Person die gebotene Handlung ausführt.
§ 10 – Sprachliche Gleichstellung
Personen und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männli cher, in weiblicher und in diverser Form.
§ 11 – Inkrafttreten
Diese Straßenreinigungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentli chen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Wettin-Lö bejün (Straßenreinigungssatzung) vom 04.10.2011 außer Kraft. Wettin-Löbejün, den 19.11.2025 (gez. Jens Franke) -Dienstsiegel-Bürgermeister (Im Original gezeichnet und gesiegelt.) Anlage 1 - Straßenverzeichnis Erläuterungen zu Anlage 1 Klassifizierung: Aufgabenverteilung A. Winterdienst auf den Fahrbahnen des Landes- und Kreisstra ßen, innerhalb der Ortslagen werden durch den jeweiligen Stra ßenbaulastträge durchgeführt.Reinigung dieser Straßen erfolgt durch die Stadt.
§ 5 – Winterdienst durch die Verpflichteten
(1) Bei Schnee und Eisglätte sind Zugänge zu Fußgängerüber wegen und Gehwege einschließlich gemeinsame Gehwege und Radwege in einer solchen Breite von Schnee zu räumen bzw. abzustumpfen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. (2) Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,30 m neben der Fahrbahn oder wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahr bahn freizuhalten. (3) Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Berei chen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Strei fen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Dieser ist zu räumen (4) In der Zeit von 07 bis 20 Uhr gefallener Schnee und ent standene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Über Nacht gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07 Uhr und sonn- und feiertags bis 09 Uhr zu beseitigen. (5) Für den Winterdienst gelten folgende Vorgaben: a. Gossen, Einlaufschächte und Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten. b. Geräumte Schnee- und Eisreste sind so zu lagern, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg oder dem Gehweg nicht gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar be hindert wird. c. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte ist mit Sand, Splitt oder an deren abstumpfenden Mitteln, außer Asche und Kohlengrus, so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. d. Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen schädliche Che mikalien nicht verwendet werden. Die Belange des Umweltschut zes müssen im vertretbaren Umfang bei allen Handlungen Be achtung finden. e. Bei eingetretenem Tauwetter sind die Gehwege und die Fuß gängerüberwege von dem vorhandenen Eis zu befreien. Rück stände von Streumaterial sind durch den Reinigungspflichtigen unverzüglich zu beseitigen, wenn eine Glättegefahr nicht mehr besteht. Die Kosten sind vom Reinigungspflichtigen zu tragen. f. Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freige halten werden. g. ln Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel ist der Winterdienst auf den Gehwegen so durchzuführen, dass ein un gehindertes Ein- und Aussteigen gewährleistet ist. h. Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehen de benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist. Der später Räu mende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehweg richtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtungen vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen. i. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streu salz bestreut und salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abge lagert werden. j. Soweit den Verpflichteten die Ablagerungen des zu beseitigen den Schnees und der Eisglätte auf dem Gehweg nicht möglich ist, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert wer den, dass der Verkehr und vor allem auch die Räumfahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt werden. (6) Der Winterdienst kann an Dritte übertragen werden.
§ 6 – Begriff des Grundstückes
(1) Ein Grundstück im Sinne der Satzung ist unabhängig von der Eintragung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch jeder zusammenhängende Grundbesitz, der eine selbstständige wirt schaftliche Einheit bildet. (2) Erschlossen ist ein Grundstück, wenn seine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung durch die Straße, insbesondere durch einen Zugang oder eine Zufahrt möglich ist. Dies gilt auch, wenn das Grundstück durch Anlagen wie Gräben, Böschungen, Grün
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 11 - Wettin-Löbejün, OT Gimritz Am Mühlberg S C Am Wiesengrund S C An der Holle S C Feldlerchenweg S C Wettiner Landstraße Nr. 1 S C Wettiner Landstraße L A Gimritzer Hauptstraße S C Kirchberg S C Raunitzer Straße S C Spielberg S C Sylbitzer Weg S C Am Mangelsbrunnen S C Wettiner Weg S C Am Knacker S C Wettin-Löbejün, OT Löbejün Akazienweg S C Am Kaiserberg P D Am Kirchhof S C Am Mühlenfeld S C Sportplatz S C Am Stadtgut S C An der Gärtnerei S C An der Grube S C An der Mauer S C Anhalter Straße L A Auf der Burg S C Auf der Schanze S C Bahnhofstraße K A Berggasse S C Birkenweg S C Bitterfelder Straße K A Löbejüner Burgstraße S C Carl-Loewe-Straße S C Dalenaer Weg S C Doktorberg S C An der Stadtmauer S C Fließe S C Friedrich-Röber-Straße S C Löbejüner Gartenstraße S C Gottgau S C Rathausstraße S C Hirtenberg S C Hoffmannstraße S C Hohe Warte S C Jüdengasse S C Kämnitz S C Karl-Heyer-Straße Nr. 1 S C Karl-Heyer-Straße L A Kirchstraße S C Kochstor S C Krosigker Straße S C Lange Straße L A Eibenweg S C Liebchengasse S C Loßplatz S C Markt S C Marktstraße S C Martinstraße S C Merbitzer Weg S C Mühlentrasse / Kegelbahn S C Mühlentor L A Petersberger Weg S C Plötzer Chaussee L A Plötzer Tor S C Promenade S C Rathausgasse S C Am Schachtberg S C Schillerstraße S C Schulberg S C Städtchen S C Torstraße S C B. Reinigung und Winterdienst werden durch die Stadt vorge nommen. C. Winterdienst wird durch die Stadtvorgenommen. Reinigung der Straße ist durch die Verpflichteten vorzunehmen. D. Reinigung und Winterdienst durch den Verpflichteten. Straße Klassifizie rung Aufgabenverteilung A/B/C/D Wettin-Löbejün, OT Brachwitz Am Burgwall S C Am Schlossberg P D An der Eiche S C An der Feldscheune S C Topfmarkt S C An der Windmühle S C Fährstraße S C Galgenberg S C Gimritzer Straße L A Kirchplatz S C Kurze Straße S C Lerchenweg S C Lindenbergweg S C Morlstraße S C Veilchenweg P D Platz der Jugend S C Saaleweg S C Thomas-Müntzer-Straße L A Thomas-Müntzer-Straße 1,2,3,5,7 S C Wettin-Löbejün, OT Friedrichsschwerz Coloniestraße L A Gustewitzbreite S C An der Trift S C Alter Mühlberg S C Wettin-Löbejün, OT Döblitz Sonnenbreite S C Sonnenberg S C Saalebogen S C Saalering S C Tanneneck S C Kastanienweg S C Zur Lehde S C Wettin-Löbejün, OT Domnitz Am Bahnhof S C Amselweg S C An der Technik S C Zur Plötze S C Clara-Zetkin-Straße S C Dößeler Straße S B Alte Hallesche Straße L A Domnitzer Lindenstraße S C Alte Löbejüner Straße S C Merbitzer Weg S C Mittelstraße S C Straße der Genossenschaft S C Wiesenweg S C Dalenaer Straße K A Wettin-Löbejün, OT Dalena Alter Birkenweg S C Am Kirchberg S C An der Plötze S C Edlauer Straße K A Golbitzer Straße S C Hauptstraße S C Wettin-Löbejün, OT Dornitz Am Brunnen S C Am Feldrain S C Alte Könnernsche Straße L A An der Langen Straße S C Im Winkel S C Zum Sixback S C
Seite - 12 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Wettin-Löbejün, OT Plötz Alte Schulstraße S C Alte Welt S C Alter Dorfplatz S C Am Dorfteich S C An der Alten Schule S C Carl-Moritz-Straße S C Dahlienweg S C Dorfplatz S C Gartenweg S C Kreisstraße L A Lilienweg S C Rosenweg S C Schulstraße S C Siedlung S C Straße der Betonwerker S C Winkel S C Zum Wäldchen S C Wettin-Löbejün, OT Kösseln Bergstraße S C Ernst-Thälmann-Straße L A Feldstraße P D Mühlstraße S C Schulstraße S C Straße der Jungen Pioniere S C Straße des Aufbaues S C Wettin-Löbejün, OT Rothenburg Am Amtsberg S C Am Kindergarten S C Amtsberg S C An der Schule S C August-Bebel-Straße S C Bahnhofsweg S C Bergweg S C Burgberg S C Friedensstraße K A Pappelstraße S C Saalberg S C Siedlungsweg S C Am Wettiner Weg S C Ziegelei S C Wettin-Löbejün, OT Wettin Am Ahornweg S C Am Luisengraben S C Aschenberg S C Am Birkenweg S C Borngasse S C Brauhausgasse S C Buchenweg S C Burgstraße S C Eichenweg S C Erlenweg S C Mühlgasse L A Große Kirchgasse S C Großer Schweizerling S C Saalestraße L A Hinter dem Rathaus S C Hinter dem Schweizerling S C Hohler Weg S C Johannisstraße Nr 3-7; 19-22 S C Johannisstraße L A Kiefernweg S C Könnernsche Straße S C Lange Reihe S C Lärchenweg S C Lindenstraße S C Löbnitzmark S C Löbnitzmark Nr 4-17; 60-73 L A Lowitzer Straße S C Malzmache L A Marktplatz S C Weinberg S C Wiesenstraße S C Wilhelm-Pieck-Straße S C Wettin-Löbejün, OT Schlettau Schlettauer Bergstraße S C Breiter Weg S C Domnitzer Weg S C Schlettauer Hauptstraße S C Schlettauer Winkel S C Kurze Gasse S C Gottgauer Straße L A Mittelweg S C Alte Siedlung S C Zur Neuen Siedlung S C Wettin-Löbejün, OT Nauendorf Ahornweg S C Am Sportplatz S C Alte Bahnhofstraße S C An der Hauptstraße S C Alter Mühlweg S C Chausseeweg S C Dr.-Wilhelm-Külz-Platz S C Feldrain S C Fliederweg S C Gartenstraße S C Lehmloch S C Löbejüner Straße L A Marxzeller Straße S C Kleinmerbitzer Weg S C Poststraße S C Poststraße 5, 11, 12 P D Querweg S C Roßstraße K A Sackgasse S C Sommerweg S C Wallwitzer Straße S C Wettin-Löbejün, OT Merbitz Domnitzer Straße S C Dorfplatz S C Kleinmerbitz S C Friedensplatz S C Institut S C Straße Am Gutshof K A Löbejüner Straße L A Neue Siedlung S C Rosenstraße S C Schimmrainweg S C Wettin-Löbejün, OT Priester Alte Dorfstraße S C Hallweg S C Tuchlaer Straße S C Wallwitzer Straße S C Wettin-Löbejün, OT Lettewitz Görbitzer Weg S C Neuer Weg S C Teichstraße S C Wettiner Straße L A Wettin-Löbejün, OT Neutz Am Berg S C Hallesche Straße K A Hallesche Straße Nr. 3-6 S C Siedlung S C Wettin-Löbejün, OT Görbitz Görbitzer Dorfstraße L A Görbitzer Dorfstraße 4,6,7,8,9, 10 A S C Bahnhof Görbitz P D Wettin-Löbejün, OT Deuteben Deutlebener Hauptstraße S C Deutlebener Dorfstraße S C Kirschstraße S C
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 13 - Die Städte und Gemeinden bzw. die Grundstückseigentümer der Sammelstandorte wirken mit dem Landkreis darauf hin, dass der Leerungsturnus durch die Sammler erhöht wird. Gleichzeitig möchten die Gemeinden, Städte und der Landkreis an alle appellieren, keine Altkleider vor den Sammelcontainern abzulegen, wenn diese vollständig gefüllt sind. Altkleider, die Regen und anderen äußeren Einflüssen ausgesetzt sind, lassen sich nicht mehr verwerten. Sie müssen als Restabfall entsorgt werden. Bitte warten Sie mit der Entsorgung der Altkleider, bis der jeweilige Sammelcontainer geleert wurde oder suchen Sie einen anderen Standort auf, wenn Sie feststellen, dass nichts mehr in den Sammelcontainer passt. Bitte beachten Sie, dass die Entsorgung von Abfällen jeglicher Art in der freien Landschaft
- auch neben Sammelcontainern für Altkleider, Altglas und ande
ren Abfallbehältern - eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Verschmutzte Altkleider sollten direkt über den Restabfall ent sorgt werden. Bei einer Entsorgung von verschmutzten Altklei dern in den Altkleidercontainer werden ggf. weitere Altkleider beeinträchtigt und damit deren Verwertbarkeit beeinträchtigt. Stabsstelle Landrat Geschäftsstelle Kommunikation Adresse Domplatz 9; 06217 Merseburg Telefon 03461 40-1020, -1022 Fax 03461 40-1099 E-Mail [email protected] Mühlberg S C Mühlweg S C Neutzer Straße 7 A- 18 S C Neutzer Straße L A Nikolaikirchplatz S C Petersbrunnen L A Rosenberg S C Wettiner Sackgasse S C Schachtberg S C Schackenthal S C Schilfberg S C Neue Schulstraße S C Sperlingsberg S C Unter den Weiden S C Zwischen den Bergen S C Wettin-Löbejün, OT Zaschwitz Am Ring S C Fienstedter Straße L A Gartenanlage am Galgen berg S C Gasse S C Salzmünder Straße K A Trebitzer Straße P D Wettin-Löbejün, OT Mücheln Döblitzer Weg S C Gimritzer Weg S C Lettewitzer Straße L A Lettewitzer Straße 3-7 B S C Wettin-Löbejün, OT Dobis Am Weinberg S C An der Weißen Wand S C An der Johanneskirche S C Rothenburger Straße S C Wettin-Löbejün, OT Dößel Am Teich S C Anger S C Alte Kohlestraße L A Alter Postweg S C Buschweg S C Hamstergasse S C Parkstraße S C Straße des Friedens S C Zur Schachthalde S C Landkreis Das Umweltamt informiert: Wichtige Hinweise zur Entsorgung von Altkleidern Textilabfälle können an den Wertstoffhöfen des Saalekreises bzw. der Entsorgungsgesellschaft Saalekreis mbH in Beuna, Oppin, Querfurt und Teutschenthal / Bahnhof kostenlos zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. Öffnungszeiten: Montag – Freitag 7.30 - 18.00 Uhr Samstag 9.00 - 12.00 Uhr Zudem stehen in vielen Ortschaften Sammelcontainer für Alt kleider von verschiedenen gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern. Diese Sammlungen erfolgen nicht im Auftrag der Städte und Gemeinden oder des Landkreises, sondern in Eigen regie des jeweiligen Sammlers mit der Zustimmung des Grund stückseigentümers des Containerstellplatzes. Da offensichtlich zu große Mengen an Altkleidern bei gleichzeitig sinkender Qualität der Sammelware am Markt sind, sind bei eini gen Sammlern die Lagerbestände so groß, dass die Leerung der Sammelcontainer nicht überall regelmäßig erfolgt. Herausgeber: Stadt Wettin-Löbejün,
Markt 1; 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG,
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Seite - 14 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Abfallentsorgungstermine 2026 Tourendaten für alle Entsorgungsfahrzeugefett markierte Termine sind Verschiebungen aufgrund von Feiertagen Restabfall graue Tonne/Bioabfall braune Tonne Mo., unger. 12.01., 26.01., 09.02., 23.02., 09.03., 23.03., 08.04., 20.04., 04.05., 18.05., 01.06., 15.06., 29.06., 13.07., 27.07., 10.08., 24.08., 07.09., 21.09., 05.10., 19.10., 02.11., 16.11., 30.11., 14.12., 28.12. Di., unger. 13.01., 27.01., 10.02., 24.02., 10.03., 24.03., 09.04., 21.04., 05.05., 19.05., 02.06., 16.06., 30.06., 14.07., 28.07., 11.08., 25.08., 08.09., 22.09., 06.10., 20.10., 03.11., 17.11., 01.12., 15.12., 29.12. Mo., ger. 05.01., 19.01., 02.02., 16.02., 02.03., 16.03., 30.03., 14.04., 27.04., 11.05., 26.05., 08.06., 22.06., 06.07., 20.07., 03.08., 17.08., 31.08., 14.09., 28.09., 12.10., 26.10., 09.11., 23.11., 07.12., 19.12. Di., ger. 07.01., 20.01., 03.02., 17.02., 03.03., 17.03., 31.03., 15.04., 28.04., 12.05., 27.05., 09.06., 23.06., 07.07., 21.07., 04.08., 18.08., 01.09., 15.09., 29.09., 13.10., 27.10., 10.11., 24.11., 08.12., 21.12. Mi., ger. 08.01., 21.01., 04.02., 18.02., 04.03., 18.03., 01.04., 16.04., 29.04., 13.05., 28.05., 10.06., 24.06., 08.07., 22.07., 05.08., 19.08., 02.09., 16.09., 30.09., 14.10., 28.10., 11.11., 25.11., 09.12., 22.12. Fr., ger. 10.01., 23.01., 06.02., 20.02., 06.03., 20.03., 07.04., 18.04., 02.05., 16.05., 30.05., 12.06., 26.06., 10.07., 24.07., 07.08., 21.08., 04.09., 18.09., 02.10., 16.10., 30.10., 13.11., 27.11., 11.12., 24.12. Papierabfall blaue Tonne Di., 1 27.01., 24.02., 24.03., 21.04., 19.05., 16.06., 14.07., 11.08., 08.09., 06.10., 03.11., 01.12., 29.12. Mi., 1 28.01., 25.02., 25.03., 22.04., 20.05., 17.06., 15.07., 12.08., 09.09., 07.10., 04.11., 02.12., 30.12. Do., 1 02.01., 29.01., 26.02., 26.03., 23.04., 21.05., 18.06., 16.07., 13.08., 10.09., 08.10., 05.11., 03.12., 31.12. Mo., 4 19.01., 16.02., 16.03., 14.04., 11.05., 08.06., 06.07., 03.08., 31.08., 28.09., 26.10., 23.11., 19.12. Di., 4 20.01., 17.02., 17.03., 15.04., 12.05., 09.06., 07.07., 04.08., 01.09., 29.09., 27.10., 24.11., 21.12. Mi., 4 21.01., 18.02., 18.03., 16.04., 13.05., 10.06., 08.07., 05.08., 02.09., 30.09., 28.10., 25.11., 22.12. Do., 4 22.01., 19.02., 19.03., 17.04., 15.05., 11.06., 09.07., 06.08., 03.09., 01.10., 29.10., 26.11., 23.12. Leichtverpackungen gelbe Tonne(A= Abfall-Logistik Leipzig GmbH; P = PreZero Service Sachsen-Anhalt GmbH) P Mi., ger. 07.01., 21.01., 04.02., 18.02., 04.03., 18.03., 31.03., 15.04., 28.04., 12.05., 27.05., 10.06., 24.06., 08.07., 22.07., 05.08., 19.08., 02.09., 16.09., 30.09., 14.10., 28.10., 11.11., 25.11., 07.12., 18.12. P Fr., ger. 09.01., 23.01., 06.02., 20.02., 06.03., 20.03., 02.04., 17.04., 30.04., 15.05., 29.05., 12.06., 26.06., 10.07., 24.07., 07.08., 21.08., 04.09., 18.09., 02.10., 16.10., 30.10., 13.11., 27.11., 09.12., 22.12. P Mi., unger. 14.01., 28.01., 11.02., 25.02., 11.03., 25.03., 08.04., 22.04., 06.05., 20.05., 03.06., 17.06., 01.07., 15.07., 29.07., 12.08., 26.08., 09.09., 23.09., 07.10., 21.10., 04.11., 18.11., 01.12., 14.12., 28.12. P Do., unger. 15.01., 29.01., 12.02., 26.02., 12.03., 26.03., 09.04., 23.04., 07.05., 21.05., 04.06., 18.06., 02.07., 16.07., 30.07., 13.08., 27.08., 10.09., 24.09., 08.10., 22.10., 05.11., 19.11., 02.12., 14.12., 29.12. Baum- und Strauchschnitt Op 1 03.03., 07.04., 04.05., 02.06., 01.07., 04.08., 01.09., 30.09., 03.11. Op 3 05.03., 09.04., 06.05., 04.06., 03.07., 06.08., 03.09., 02.10., 05.11. Op 4 06.03., 10.04., 07.05., 05.06., 07.07., 07.08., 04.09., 05.10., 06.11. Op 5 10.03., 13.04., 08.05., 09.06., 08.07., 11.08., 08.09., 06.10., 10.11. Op 6 11.03., 14.04., 11.05., 10.06., 09.07., 12.08., 09.09., 07.10., 11.11. Gesamtübersicht Orte und Ortsteile für das große Entsorgungsfahrzeug BS = Baum- und Strauchschnitt, WB = Weihnachtsbäume Ort Ortsteil Str. graubraun Biotonne waschenblaugelb BS WB Wettin-Löbejün Brachwitz Di, unger. Mi, ger. 28.05.,15.10. Do, 4 P Fr, ger. Op 3 14.01. Wettin-Löbejün Dalena Mo, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mo, 4 P Mi, unger. Op 4 21.01. Wettin-Löbejün Deutleben Mo, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mi, 4 P Mi, unger. Op 4 21.01. Wettin-Löbejün Dobis Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mo, 4 P Do, unger. Op 4 29.01. Wettin-Löbejün Döblitz Di, unger. Mi, ger. 28.05.,15.10. Do, 4 P Fr, ger. Op 3 14.01. Wettin-Löbejün Domnitz Mo, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mo, 4 P Mi, unger. Op 4 21.01. Wettin-Löbejün Dornitz Mo, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mo, 4 P Mi, unger. Op 4 21.01. Wettin-Löbejün Dößel Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mo, 4 P Do, unger. Op 4 29.01. Wettin-Löbejün Friedrichs schwerz Di, unger. Mi, ger. 28.05.,15.10. Do, 4 P Fr, ger. Op 3 14.01. Wettin-Löbejün Gimritz Di, unger. Mi, ger. 28.05.,15.10. Mi, 4 P Fr, ger. Op 4 14.01. Wettin-Löbejün Görbitz Mo, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mi, 4 P Fr, ger. Op 4 21.01. Wettin-Löbejün Kösseln Di, ger. Mi, ger. 13.05.,30.09. Di, 1 P Mi, ger. Op 5 22.01. Wettin-Löbejün Lettewitz Mo, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mi, 4 P Fr, ger. Op 4 21.01. Ort Ortsteil Str. graubraun Biotonne waschenblaugelb BS WB Wettin-Löbejün Löbejün Mo, unger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mi, 1 P Mi, unger. Op 5 09.01. Wettin-Löbejün Merbitz Mo, ger. Mi, ger. 28.05.,15.10. Do, 1 P Do, unger. Op 3 21.01. Wettin-Löbejün Mücheln Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Nauendorf Mo, ger. Mi, ger. 28.05.,15.10. Do, 1 P Do, unger. Op 6 21.01. Wettin-Löbejün Neutz Mo, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mi, 4 P Mi, unger. Op 4 21.01. Wettin-Löbejün Plötz Di, ger. Mi, ger. 13.05.,30.09. Di, 1 P Mi, ger. Op 5 22.01. Wettin-Löbejün Priester Mo, ger. Mi, ger. 28.05.,15.10. Do, 1 P Do, unger. Op 3 21.01. Wettin-Löbejün Rothenburg Mo, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mo, 4 P Mi, unger. Op 4 21.01. Wettin-Löbejün Schlettau Mo, unger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mi, 1 P Mi, unger. Op 5 09.01. Wettin-Löbejün Wettin Am Ahornweg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Am Birkenweg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Am Luisengraben Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Aschenberg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01.
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 15 - Wettin-Löbejün Wettin Borngasse Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Brauhausgasse Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Buchenweg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Burgstr. Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Eichenweg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Erlenweg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Große Kirchgasse Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Großer Schweizer ling Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Hinter dem Rathaus Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Hinter dem Schweizerling Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Hohler Weg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Johannisstr. Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Kiefernweg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Könnernsche Str. Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Lange Reihe Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Lärchenweg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Lindenstr. Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Löbnitzmark Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Lowitzer Str. Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Malzmache Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Marktplatz Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Mühlberg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Mühlgasse Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Mühlweg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Neue Schulstr. Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Neutzer Str. Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Nikolaikirchplatz Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Petersbrunnen Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Rosenberg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Saalestr. Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Schachtberg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mo, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Schackenthal Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Schilfberg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Sperlingsberg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Unter den Weiden Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Wettiner Sackgasse Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Zwischen den Bergen Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Zaschwitz Fr, ger. Mo, unger. 18.05.,19.10. Mo, 4 P Do, unger. Op 1 29.01. Schadstoffmobil Tag Beginn Ende Gemeinde/ Ort Standort 19.08.2026 11:00 11:45 Brachwitz An der Feldscheune, gegenüber Nr. 9 19.08.2026 12:00 12:45 Döblitz Saalebogen 8 26.08.2026 10:00 10:45 Domnitz Dalenaer Str. 12 26.08.2026 13:00 13:45 Dößel Str. des Friedens 4, Nähe Glascontainer 19.08.2026 13:30 14:15 Gimritz Am Teich 27.08.2026 13:00 14:00 Kösseln Ernst-Thälmann-Str., an der Feuerwehr 19.08.2026 14:30 15:15 Lettewitz An der Bushaltestelle 27.08.2026 15:30 16:15 Löbejün Wiesenstr., Nähe Nr. 1 und Glascontainer 27.08.2026 16:30 17:15 Löbejün Am Schützenhaus, K.-Heyer-Str. 12 19.08.2026 16:30 17:15 Merbitz Str. am Gutshof, gegenüber Nr. 11 19.08.2026 15:30 16:15 Nauendorfam Sportzentrum 26.08.2026 14:30 15:15 Neutz Am Berg, ggü. Nr. 30, Nähe Glascontainer 27.08.2026 14:30 15:15 Plötz Winkel 5, Nähe Glascontainer 26.08.2026 11:00 11:45 Rothenburg Friedensstr. 21, Parkplatz 26.08.2026 12:00 12:45 Rothenburg An der Schule 4, Kirchplatz 26.08.2026 15:30 16:15 Wettin Könnernsche Str. 25 26.08.2026 16:30 17:15 Wettin Lange Reihe, Parkplatz Saale App Müllabfuhr! Für die Erinnerung an Ihre Entsorgungstermine können Sie die App Müllabfuhr downloaden oder über den QR Code einscannen: Android über Google Play Store: Müllabfuhr – Kalender für Abfall und Entsorgung Apple/IOS über Apple Store: Müllabfuhr Patrick Hesse Dr. Koch Faulstich Amtsleiter Dezernentin
Seite - 16 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Veranstaltungskalender November / Dezember 2025 Datum Beginn / Veran staltungsort Veranstaltung Ort 21.11.2025 17.00 Uhr / Kirche Brachwitz Martinstag Brachwitz 22.11.2025 15.30 Uhr / Anger Neutz Adventsglühen Neutz 22.11.2025 11.00 Uhr / Historisches Stadtgut Wintermarkt und Seniorenweihnachts feier Löbejün 23.11.2025 15.30 Uhr / Kir che St. Nikolai Konzert „Duo D’Accord“ Wettin 27.11.2025 16.00 Uhr / Carl-Loewe-Grundschule Lichterfest Nauen dorf 28.11.2025 14.30 Uhr / Saal Lettewitz
- 3. Lettewitzer Lich terfest Lettewitz 28.11.2025 15.00 Uhr / Altes Pfarrhaus Weihnachtsbasteln für Familien Domnitz 29.11.2025 15.00 Uhr / Am Sportzentrum Weihnachtsbaumfest Nauen dorf 29.11.2025 14.00 Uhr / Ni kolaikirchplatz Adventsmarkt Wettin 06.12.2025 12.00 Uhr / Historisches Stadtgut Weihnachtsmarkt Löbejün 06.12.2025 13.00 Uhr / Dorfkirche Deut leben Weihnachtsnachmit tag und Konzert (ab 17.00 Uhr) Deutle ben Informationen Stadt Wettin-Löbejün Nachruf Die Stadt Wettin-Löbejün trauert um Hartmut Isaak Er wurde am 22.03.1950 geboren und verstarb am 02.10.2025. Hartmut Isaak engagierte sich über viele Jahre für seine Heimat. Von 1990 bis 2010 war er Mitglied im Gemeinderat Neutz-Lettewitz. Nach der Eingemeindung brachte er seine Erfahrung und seinen Einsatz bis 2024 im Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün ein. Seit 2019 war er Ortsbürgermeister der Ortschaft Neutz-Lettewitz. Zudem leitete er viele Jahre den Schul-, Kultur- und Sozialausschuss. Er setzte sich mit großem Engagement für das Gemeinwohl ein. Sein Wirken war geprägt von Verlässlichkeit, Sachverstand und einem offenen Ohr für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Mit Hartmut Isaak verliert die Stadt einen geschätzten Mitstreiter, der über Jahrzehnte Verantwortung übernommen hat. Wir werden ihn in dankbarer Erinnerung behalten. Im Namen des Stadtrates und der Stadtverwaltung Wettin-Löbejün sowie des Ortschaftsrates Neutz-Lettewitz Heinz-Josef Grobbel, Stadtratsvorsitzender Jens Franke, Bürgermeister Rainer Hesse, kommissarischer Ortsbürgermeister 06.12.2025 14.00 Uhr / Kirche St. Mi chael, Unter den Eichen, Pizzeria Ciccio Weihnachtsmarkt und Liedersingen Brachwitz 06.12.2025 14.00 Uhr / Alte Schule Rothenburger Advent Rothen burg 06.12.2025 14.00 Uhr / Sportplatz Neutz Familienfest zum Nikolaustag Neutz 06.12.2025 14.00 Uhr / Kirche, Dorfge meinschaftshaus Schlettauer Weih nachtstreffen Schlettau 06.12.2025 15.00 Uhr / Festplatz
- 16. Gottgauer Weih nachtsmarkt Gottgau 06.12.2025 20.00 Uhr / „Nest“ Wettin Nikolaus-Party Wettin 07.12.2025 15.00 Uhr / Kirche Döblitz Adventskonzert mit „inTune“ Döblitz 07.12.2025 16.30 Uhr / Kir che St.Georg Adventskonzert „Cla raschein“ Gimritz 07.12.2025 17.00 Uhr / Dorf kirche Dornitz Irische Weihnachten mit den Greenhorns Dornitz 13.12.2025 15.00 Uhr / Burg-Gymnasi um Wettin Burgweihnacht Wettin 13.12.2025 15.30 Uhr / Kirche Sankt Marien Rockmusik trifft An dacht- Weihnachts lieder mit „Ten Inch Earth“ Dalena
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 17 - 14.12.2025 14.30 Uhr / Kirche Sankt Wenzel Weihnachtskonzert Nauen dorf 14.12.2025 16.00 / Dorfkir che Weihnachtsveranstal tung Deutle ben 15.12.2025 18.00 Uhr / Dorf gemeinschaftshaus Weihnachtsjazz Kösseln Gratulation „Geburtstage sind die Federstriche des Lebens.“ (Johann Wolfgang von Goethe) Sehr geehrte Jubilare des Monats November, möge das kommende Jahr voller neuer Chancen, Abenteuer und glücklicher Momente sein. Alles Gute zum Geburtstag! Ihr Bürgermeister Jens Franke Schulen Carl-Loewe-Grundschule Nauendorf Sicher unterwegs: Verkehrserziehungstag für die ersten und zweiten Klassen an der Carl-Loewe-Grundschule Am 28.10.2025 stand für unsere ersten und zweiten Klassen ein ganz besonderes Thema auf dem Stundenplan: Verkehrserzie hung. In Zusammenarbeit mit dem Busunternehmen OBS konnten die Schülerinnen und Schüler wichtige Erfahrungen rund um das si chere Verhalten im und am Schulbus sammeln. Zu Beginn wurde mit einem kindgerechten Video anschaulich er klärt, wie man sich im Bus richtig verhält. Im Anschluss durften alle gemeinsam in einen echten Schulbus einsteigen. Dort war tete ein spannendes Quiz auf die Kinder, bei dem sie ihr Wissen direkt anwenden konnten. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf dem sicheren Ein- und Aussteigen. Draußen am Bus wurde mit Hilfe der fiktiven Figur „Paule“ eindrucksvoll gezeigt, wie gefährlich es ist, zu nah an der Bordsteinkante zu stehen. Die Kinder lernten, warum es so wichtig ist, immer hinter der Haltelinie zu warten. Auch das rich tige Verhalten beim Überqueren der Straße vor oder hinter dem Bus wurde thematisiert – eine wichtige Lektion, die alle hautnah erleben konnten. Ein weiteres Highlight war die simulierte Bremsung im Bus. Hier erfuhren die Kinder am ei genen Leib, wie wichtig es ist, sich während der Fahrt gut fest zuhalten und aufmerksam zu bleiben. Wir danken Herrn Bräuer vom OBS herzlich für die Organisa tion dieses lehrreichen Tages sowie dem Busfahrer für seine Geduld und Ruhe. Wir freuen uns schon auf eine Wieder holung im nächsten Jahr – für noch mehr Sicherheit auf dem Schulweg! Die Kinder und das Team der Carl-Loewe-Grundschule Text und Foto: S. Katz Burg-Gymnasium Wettin Einladung zur Wettiner Burgweihnacht 2025 Einen Tag vor dem 3. Advent am Samstag, den 13.12.2025 pfle gen die Schülerinnen und Schüler des Burg-Gymnasiums Wettin wieder eine ihrer besonderen Traditionen. Im Rahmen einer schulischen Veranstaltung gestalten sie die Wettiner Burg-Weihnacht und laden hiermit alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit von 15 bis 18 herzlich dazu ein! In diesem Jahr wird der Weihnachtsmarkt wieder auf dem neu gestalteten Hof der Wettiner Mittelburg stattfinden.
Seite - 18 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Erster Adventssonntag Sonntag, 30.11. 09:00 Uhr Heilige Messe in Löbejün Zweiter Adventssonntag Sonntag, 07.12. 10:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst in Kütten Sonntag, 07.12. 09:00 Uhr Heilige Messe in Wettin Dritter Adventssonntag Sonntag, 14.12. 09:00 Uhr Heilige Messe in Löbejün Den Verstorbenen die letzte Ehre erweisen, ist ein Liebesbeweis; sie haben uns den Weg geebnet. Ja, mancher mit Härte und Un nachgiebigkeit, andere mit Milde und Zärtlichkeit. Schau genau hin, da steckt überall der Wunsch nach ‚Leben weitergeben‘ drin. Es grüßt Sie Gemeindereferent Johannes Knackstedt Evangelische Kirchennachrichten im November und Dezember 2025 Liebe Gemeindemitglieder, der November ist ein Monat der Stille und des Nachdenkens, in dem wir uns auf den besonderen Toten- und Ewigkeitssonntag vorbereiten. In dieser Zeit gedenken wir derer, die uns vorausge gangen sind, und blicken auf die kostbare Zeit, die wir mit ihnen teilen durften. Der Monatsspruch für November 2025 aus Hes ekiel 34,16 erinnert uns in dieser besinnlichen Phase: „Ich will das Verlorene wieder suchen und das Verirrte zurückbringen und das Verwundete verbinden und das Schwache stärken.“ Diese Worte sind nicht nur ein Trost, sondern auch ein Aufruf an uns, aktiv zu werden. Gott, unser guter Hirte, sucht nach den Verlorenen und Verirrten und lädt uns ein, Teil dieser heilsamen Mission zu sein. In der Erinnerung an unsere Verstorbenen kön nen wir erkennen, wie wichtig es ist, Beziehungen zu pflegen, die vielleicht in Vergessenheit geraten sind. Lassen wir uns ermuti gen, auf Freunde und Familie zuzugehen, die in der Einsamkeit oder Trauer gefangen sind. Gerade an diesem besonderen Sonntag, der uns an die Ver gänglichkeit des Lebens erinnert, dürfen wir erfahren, dass nie mand verloren ist, und dass es Hoffnung gibt – sowohl für uns als auch für die, die wir lieben. Indem wir uns um die Schwachen und Verwundeten kümmern, zeigen wir die Liebe Gottes und bringen Licht in die Dunkelheit. Lassen Sie uns gemeinsam die Liebe und Fürsorge Gottes wei tertragen, die uns in der Gemeinschaft verbindet. Möge dieser November ein Monat der Heilung, der Rückkehr und der Stär kung sein, sowohl für uns selbst als auch für unsere Mitmen schen. In diesem Geist des Teilens und der Zuwendung können wir einander die Hand reichen und gemeinsam auf den Weg des Glaubens gehen. Bleiben Sie behütet, Ronny Krimm-Bulwan Gemeindekirchenrat Evangelisches Kirchspiel Ostrau Pfarrer Christoph Schulz Karl-Marx-Straße 89 06193 Petersberg OT Ostrau Telefonnummer 034600/20284 Email: [email protected] Aktuelles für alle Gemeinden Konfirmanden 22.11.2025 Konfirmandenprojekttag 10.00 Uhr Gemeindezentrum Teicha 13.12.2025 Konfirmandenausflug Nach Halle Zu dem Konfirmandentag gibt es noch gesondert Einladungen. Wenn Bedarf an einer Fahrgemeinschaft besteht, bitte im Pfarr amt Teicha melden. Konzerte 01.12.2025 Die kleinen und großen Gymnasiasten werden mit verschiedens ten Leckereien für das leibliche Wohl sorgen. Liebevoll herge stellte Geschenke können in großer Vielfalt erworben werden und viele Überraschungen sind geplant. Neben der Burgweihnacht tritt der Schulchor des BGW um 17.30 und 19.00 Uhr mit dem traditionellen Adventskonzert in der Wet tiner Nikolaikirche wieder zwei Mal in Aktion. Das Ambiente, die Akustik und die Präsentation der schönsten Weihnachtslieder begeistern jedes Jahr auf´s Neue! Wir freuen uns auf jeden Besucher ... und wünschen allen Akteuren ein gutes Gelingen! Die Schulgemeinschaft des Burg-Gymnasiums Wettin Text und Bild: H. Schönlein Nachlese – Lesesommer XXL Manchmal kommt das Glück ganz unverhofft! Ein Gruß aus wärmeren Tagen ereilte die Burg Bücherei Wettin im Oktober. An der Sommerferien-Leseaktion, dem sogenannten Lesesommer XXL, beteiligten sich eine Reihe von Grundschü lern und Gymnasiasten. Sie wurden aufgerufen, in den Sommer ferien in ihrer örtlichen Bibliothek mindestens zwei Bücher aus zuwählen, zu lesen und zu bewerten. In diesem Jahr wurde ein neuer Rekord erzielt. Am Lesesommer nahmen insgesamt 7884 Schülerinnen und Schüler teil. 21.401 Bücher wurden gelesen. Zur landesweiten Leseaktion, die von der Fachstelle für Biblio theken koordiniert und gefördert wird, gehört u. a. zusätzlich ein Quiz. Die Quizfrage 2025 beschäftigte sich mit dem größten Dom schatz Deutschlands. Die eingesendeten gültigen Quizkarten wurden in Halle durch die Fachstelle ausgelost. 60 Preise standen zur Verfügung. Eine überraschte Gewinnerin gab es in unserem Stadtgebiet, Mila aus der 5. Klasse des Burg-Gymnasiums Wettin. Mila wurde eine Urkunde und ein Spiel überreicht. Fazit – Mitmachen lohnt sich! Der nächste Lesesommer XXL wird schon vorbereitet. Wieder können sich Kinder und Jugendliche an der landesweiten Biblio theksaktion beteiligen ~ und gewinnen! Ines Sterz Burg – Bücherei Wettin Kirchennachrichten Katholische Gemeinden „St. Josef“ Löbejün, „St. Petrus“ Wettin und „St. Michael“ Ostrau Christkönig Sonntag, 23.11. 09:00 Uhr Heilige Messe in Ostrau Sonntag, 23.11. 09:00 Uhr Wort-Gottes-Feier in Wettin
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 19 - Gott und die Welt-Treff - Domnitz Kontakt: Mechthild Lattorff, Domnitz, Alte Hallesche Str. 12 [email protected] Hauskreis Lehmann - Brachwitz Kontakt: Silke u. Michael Lehmann, Am Burgwall 43 [email protected] Bekanntmachungdes Kirchengemeindeverbandes Wettin „Kirchlicher Friedhof in Görbitz, Görbitzer Dorfstraße, 06193 Wettin-Löbejün Gemäß § 5 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die evangeli schen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutsch land (Friedhofsgesetz – FriedhG) vom 20.11.2020 ABl. S. 228 beschloss der Gemeindekirchenrat des Ev. Kirchengemeinde verbandes Wettin in seiner Sitzung am 25.08.2025 die Nutzungs beschränkung für den Friedhof zum 01.01.2026. Genehmigungsvermerk Kreiskirchenamt Halle, 07.10.2025, gez. Amtsleiter, Siegelabdruck“ Die zum 1.1.2026 beginnende Nutzungsbeschränkung wird hier mit bekannt gemacht. Wettin, den 14.10.2025 Th. Herrmann G. Sachs Vorsitzender GKR Pfarrer (Erläuterung/Hinweis: Die vorhandenen Grabstellen dürfen wei ter uneingeschränkt genutzt werden. Die Nutzungsbeschränkung bezieht sich auf künftige Beisetzungen.) Kontakt: Im Winterhalbjahr ist das Pfarrbüro In Löbejün nicht besetzt. Sie können es aber telefonisch erreichen: 0151 21227493 oder 034603 77277 Kirchengemeinde Nauendorf mit Merbitz und Priester Monatsspruch Dezember Gott spricht: Euch aber, die ihr meinen Namen fürchtet, soll auf gehen die Sonne der Gerechtigkeit und Heil unter ihren Flügeln.“ (Maleachi 3,20) Gottesdienste 23.11.2025, Ewigkeitssonntag-zentraler GD 10.00 Uhr Kirche St. Wenzel Nauendorf Bläserandacht auf den Friedhöfen 13.30 Uhr Morl 14.15 Uhr Sennewitz 15.00 Uhr Gutenberg 15.45 Uhr Teicha 24.12.2025, Christfest Heiligabend 15.00 Uhr Kirche St. Wenzel Nauendorf/Krippenspiel 16.15 Uhr Dorfkirche Priester/Krippenspiel 16.30 Uhr Gutskirche Merbitz Ergebnisse GKR-Wahl KG Nauendorf Es wurden gewählt: Dr. Daniela Müller, Richard Müller, Nicol Speer, Solveig Granz, Konrad Christian Elwert, Rudolf Hengstenberg Musik im Pfarrbereichdienstags:Posaunenchor 19.00 Uhr Gemeindehaus Sennewitzmontags: Kirchenchor 17.45 Uhr Gemeindezentrum Teicha Sangesfreudige Frauen und Männer sind immer herzlich will kommen. Adventskonzerte im Pfarrbereich Wir möchten Sie ganz herzlich zu folgenden Konzerten einladen: 30.11.2025, 1. Advent – mus. Andacht 17:00 Uhr Mauritius Kirche Teichamit dem Chor der Kantorei Halle-Neustadt und dem Kirchenchor Teicha, unter der Leitung von Tom Zie renberg 17.00 Uhr Eröffnung des lebendigen Adventskalenders in Wettin 06.12.2025 17.00 Uhr Weihnachtsliedersingen mit anschließendem Weih nachtsmarkt in Brachwitz 17.00 Uhr Musikveranstaltung in Deutleben mit N. Lamet 07.12.2025 17.00 Uhr Konzert in Dornitz – Irische Weihnacht 13.12.2025 15.30 Uhr Andacht trifft: Rockband „Ten Inch Earth“ in Dalena, anschl. Kirchernkaffee 13.12.2025 Konzert des Burggymnasiums Wettin 17 u. 19 Uhr Kirche St. Nikolai Wettin 14.12.2025 16.00 Uhr Adventskonzert mit „Wilder ChorYander“ unter der Leitung von A. Csongar in der Kirche St. Nikolai Wettin 21.12.2025 Weihnachtskonzert Musikschule Fröhlich 15.00 Uhr Kirche St. Petri Löbejün 31.12.2025 23.00 Uhr Jahresläuten in Dalena Kirchengemeindeverband Wettin Gottesdienste 19.11.2025, Buß- und Bettag 18.00 Uhr Kirche St. Johannis Domnitz 23.11.2025, Ewigkeitssonntag 09.30 Uhr Altes Pfarrhaus Rothenburg 11.00 Uhr Kirche St. Nikolai Wettin 14.00 Uhr Hospitalkapelle St. Cyriaci Löbejün 30.11.2025, 1. Advent – Zentraler GD 14.00 Uhr Kirche St. Michael Brachwitzmit Chor und Kirchenkaffee 07.12.2025, 2. Advent 09.30 Uhr Kirche St. Nikolai Wettin 11.00 Uhr Altes Pfarrhaus Domnitz 11.12.2025 Gottesdienst mit Chor 16.00 Uhr Betreuungszentrum Lettewitz 14.12.2025, 3. Advent 11.00 Uhr Kirche St. Johannes Dobis 16.00 Uhr Andacht Kirche Deutleben mit dem Chor VocHalensis 21.12.2025, 4. Advent – Tisch GD 14.00 Uhr Altes Pfarrhaus Domnitz 24.12.2025, Heiligabend - Christfest 15.00 Uhr Kirche St. Katharina Dößel 15.00 Uhr Kirche St. Johannes Dobis 15.00 Uhr Kirche St. Georg Gimritz 16.00 Uhr Kirche St. Johannis Domnitz 16.00 Uhr Kirche St. Marien Rothenburg 16.30 Uhr Dorfkirche Neutz 16.30 Uhr Kirche St. Petri Löbejün 17.00 Uhr Kirche St. Michael Brachwitz 18.00 Uhr Kirche St. Nikolai Wettin 26.12.2025, Regional-Gottesdienst 14.00 Uhr Kirch St.. Michael Brachwitz 15.00 Uhr Templerkapelle Mücheln/Wettin 31.12.2025, GD zum Jahreswechsel 14.00 Uhr Hospitalkapelle St. Cyriaci Löbejün 17.30 Uhr Kirche St. Nkolai Wettin Junge Gemeinde 13.12.2025 10 bis 19.30 Uhr Ausflug in die Saalestadt Halle Kinderpfarrhaus 19.11.2025 15.30 Uhr Pfarrhaus Wettin 20.11.2025 16.30 Uhr Pfarrhaus Brachwitz 25.11.2025 16.30 Uhr Kirche Löbejün
- 1. Treffen für die Krippenspielproben 17.11.2025 16.00 Uhr Pfarrhaus Wettin Gemeindenachmittage 04.12.2025 14.30 Uhr Pfarrhaus Brachwitz 10.12.2025 14.30 Uhr Pfarrhaus Wettin 17.12.2025 15.00 Uhr Kirche St. Petri Löbejün
Seite - 20 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Aus den Fraktionen 05.12.2025 Adventssingen 17:00 Uhrin der St. Mauritius Kirche Teichabegleitet von Orgel und Trompete, Im Anschluss Plätzchen, Stolle, Glühwein 07.12.2025, 2. Advent - Weihnachtskonzert 15.30 Uhrin der Chorturmkirche Sylbitz 13.12.2025 Adventsmusik im Kerzenschein 17.00 Uhr Kirche in Sennewitzmit Mitgliedern des Collegium Canticum Novum, Leitung Tim-Dietrich Meyer 14.12.2025, 3. Advent 14.00 Uhr St. Mauritius Kirche Teicha Adventskonzert der Chorgemeinschaft Götschetal 14.12.2025, 3. Advent 15.00 Uhrin der St. Wenzel Kirche Nauendorf Konzert des Nauendorfer Gesangsvereins und des Singekreises Halle. Zu allen Konzerten ist der Eintritt frei! Kinder in der Kirche Herzliche EINLADUNG zum KINDERPFARRHAUS, - Spiele, Kreatives und Picknick, wie immer in Teicha im Gemeindezent rum und Pfarrgarten! DIENSTAGS - ab 16:00 Uhr Hier können wir... Geschichten von Gott und der Welt kennenlernen, einen netten Kaffeeklatsch erleben, ganz wilde und auch ruhige Spiele im Garten mit anderen Kindern probieren, Spaß an Basteln und Experimenten haben. Kommt doch mal vorbei und macht mit! Und wenn Eltern mitkom men möchten, sind sie beim Kaffee herzlich willkommen. Infos zum Kinderpfarrhaus - im Pfarramt 034606-20333, bei DA VID JORAM 0160-4322644 oder per Mail [email protected] oder [email protected]. In den Ferien findet kein Kinderpfarrhaus statt. Die Krippenspiel-Proben Nach dem Martinsfest beginnen wieder die Proben für das Krip penspiel in Teicha. Die Termine werden im Kinderpfarrhaus bekannt gegeben. Aufführung ist dann am 1. Weihnachtsfeiertag, 17:00 Uhr in der St.-Mauritius-Kirche in Teicha. Kinderpfarrhaus Mini Jeden 2. Donnerstag im Monat im Gemeindezentrum Teicha, Dorfplatz 19 von 15:45 bis 16.45 Uhr mit Krabbel- und Kinder gartenkindern und ihren Eltern. Wir feiern Feste, erzählen Geschichten, sind kreativ, erkunden Neues … und freuen uns über alle Besucher. Weitere Infos und Termine sind unter der Webseite : www.pfarr bereich-Teicha.de zu finden. Café Plus 10.12.2025 Besinnliches zur Weihnachtszeit 14.00 Uhr Gemeindezentrum Teicha Kommen Sie doch auch! Zum offenen Gemeindezentrum Teicha Sprechzeiten: im Pfarrhaus Teicha: Dienstag 17:30-18:30 Uhr und nach tel. Vereinbarung Telefonisch bin ich unter 034606 – 20333 zu erreichen. Öffnungszeiten Gemeindebüro: Dienstag 13:00-17:30 Uhr und Donnerstag 08:00-12:00 Uhr Es grüßt Sie und wünscht eine gesegnete Zeit, Ihr David Joram, Gemeindepädagoge und Pfarrer Nachruf Mit tiefem Schmerz und großem Respekt nehmen wir Abschied von Hartmut Isaak, der sich mit Herz, Verstand und unerschüt terlichem Engagement für die Stadt Wettin-Löbejün und seine Ortschaft Neutz-Lettewitz ein gesetzt hat. Er war über viele Jahre hinweg Ortsbürgermeister und Mit glied des Stadtrates - stets auf der Liste der Freien Demo kraten. Sein Einsatz für die liberale Sache war dabei nie Selbstzweck, sondern Ausdruck seines tiefen Glaubens an Freiheit, Eigenverantwortung und Zusammenhalt. Für ihn war seine Ortschaft Lettewitz nicht nur Wohnort, sondern Lebensaufgabe. Mit Beharrlichkeit und Tatkraft ge staltete er die Entwicklung seiner Ortschaft, setzte sich für Fortschritt ein, ohne die Tradition zu vergessen - dabei hatte er immer ein offenes Ohr für die Anliegen seiner Bürger. Sein Wirken war geprägt von Bodenständigkeit, klarem Blick und echter Leidenschaft für das Gemeinwohl. Er hat Spuren hinterlassen - in Projekten, Entscheidungen und Strukturen, vor allem aber in den Herzen der Menschen, für die er da war. Wir danken ihm für seinen jahrelangen Einsatz, für seine Ideen, seine Ausdauer und seinen Glauben an eine starke kommunale Selbstverwaltung. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und allen, die ihm nahe standen. Wir werden Hartmut Isaak ein ehrendes Andenken bewah ren. Seine politischen Weggefährten Ramona Hoyer Volker Härzer Dieter Gottstein Klaus Iffarth Allgemeines Nachricht aus der Burg-Bücherei Wettin Dank des Leseförderprojektes stehen den Lesern neue Bücher und Spiele als Ausleihe zur Verfügung. Hier seien ein paar Bei spiele aufgeführt. Die Wettiner lassen grüßen – der neue Band der Silber baum – Trilogie von Sabine Ebert „Das Ende der Welt“ beleuchtet das Leben und Wirken des Heinrich des Erlauch ten. Er war nicht nur ein umsichtiger Landesherr, sondern auch ein feinfühliger Poet Saale-Unstrut – Das Wissensspiel zur Region Fortsetzungen der beliebten Kinderbuchserien umo Ruby Farygaleo Die Schule der magischen Tiereo Die geheime Drachenschuleo Alea Aquariuso Das Buch mit dem Fluch Neue Serien, wie Krypto – geheimnisvolle Meerwesen Amts- und Mitteilungsblatt online lesen! Als ePaper mit PC. Handy. Tablet. Lesen Sie gleich los: epaper.wittich.de/2973
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 21 - geist unserer Mannschaft und die tolle Stimmung auf dem Gelän de erleben. Es war eine Freude zu sehen, mit wie viel Herzblut und Begeisterung alle dabei waren. Dafür möchte ich mich im Namen der gesamten Ortschaft herz lich bedanken – bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, bei den Organisatoren in Nauendorf und bei den vielen Unter stützern, die diesen Tag zu einem besonderen Erlebnis gemacht haben. Ich lade schon jetzt alle Bürgerinnen und Bürger ein, uns auch im nächsten Jahr wieder tatkräftig zu unterstützen – sei es als Teilnehmer, als Helfer oder einfach als Fans am Spielfeldrand. Gemeinsam können wir zeigen, was unsere Ortschaft ausmacht: Teamgeist, Zusammenhalt und Lebensfreude. Mit herzlichen Grüßen Michael Brendel Ortsbürgermeister Brachwitz und Friedrichsschwerz Dan Brown – Das Geheimnis der Geheimnisse Fortsetzung der Schatten der Hexen von Kathrin Hotowetz Preisträger Marc Lorne mit dem Doppelband um Admiral Nelson Mit besten Empfehlungen Ines Sterz Burg-Bücherei Wettin Inspirationen zum Herbst Foto: Wettin-Info Die Fülle an Farben, Früchten und Festen erfreuen im Herbst. Mit einem bunten Korb reichli cher Ideen und Wörter bestückt schickten sich die Schüler der Schreibstube an lebendige Tex te zu verfassen. An zwei kreati ven Tagen in den Herbstferien entstanden Märchen, Gedichte, Comics und Geschichten. An geleitet durch die Autorin & The aterpädagogin Frau Schinköth-Haase entstand eine schöpferische Vielfalt durch das Zusammenwirken der Kinder unterschiedlichen Alters. Wäh rend die jüngeren Teilnehmer durch ihre blühende Fantasie die Gruppe inspirierten, brachten die älteren Schüler die Texte in Form. Am Ende eines jeden Schreibstuben-Tages gab es eine Vorstellungs- und Auswertungsrunde. Als Belohnung erhalten alle Teilnehmer die entstandenen Texte als Broschüre. Die Schreibwerkstatt hat gezeigt, wie bereichernd es sein kann, sich in einem kreativen Raum auszutauschen und dabei ein so vielfältiges Thema wie den Herbst auf ganz unterschiedliche Weise zu erleben. Wir freuen uns schon auf die nächste Gele genheit, bei der wir erneut gemeinsam in die Welt der Worte ein tauchen können. Ein Dankeschön gilt den Eltern, dem Landkreis Saalekreis / Kulturförderung und dem Landesförderprojekt Zu sammenarbeit Schulen und öffentliche Bibliotheken. Ines Sterz Burg-Bücherei Wettin Ortschaft Brachwitz Dank an unsere Teilnehmer der Dorfolympiade in Nauendorf Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 03. Oktober fand in Nauendorf die erstmalige Dörferfolym piade statt – ein sportlicher und zugleich fröhlicher Höhepunkt im Veranstaltungskalender unserer Region. Unsere Ortschaft Brachwitz-Friedrichsschwerz war mit einem engagierten Team vertreten, das sich mit viel Ehrgeiz, Spaß und Gemeinschafts geist den Wettkämpfen stellte. Mit großem Stolz darf ich verkünden: Wir haben einen hervor ragenden 3. Platz erreicht! Dieser Erfolg ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das Er gebnis von Zusammenhalt, Einsatzfreude und echter Teamarbeit. Besonders erfreulich war, dass unser Team aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern beider Ortsteile und verschiedener Gruppie rungen unseres Dorflebens bestand – ein schönes Zeichen für das gute Miteinander in unserer Ortschaft. Ich selbst durfte als Schiedsrichter an der Veranstaltung teil nehmen und konnte den ganzen Tag über den großartigen Team
Seite - 22 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Brachwitzer Carnevals Club e.V. Liebe Karnevalsfreunde, bald geht es wieder los! Ab dem 24.11.25 könnt ihr unter der Nummer 0174 3088289 Karten vorbestellen! Wir freuen uns schon auf euch! Bis dahin verbleiben wir mit einem kräftigen Brachwitz Ahoi Susann Kolbe Dank und Adventsgrüße aus Brachwitz und Friedrichsschwerz Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu – eine gute Gelegen heit, innezuhalten und auf die vergangenen Monate zurückzubli cken. In unserer Ortschaft Brachwitz und Friedrichsschwerz können wir mit Stolz feststellen: Wir haben gemeinsam viel er reicht. Was unser Dorf besonders macht, ist das gute Mitein ander – das tägliche, oft unscheinbare Engagement vieler Men schen, die mit Herz, Zeit und Tatkraft dazu beitragen, dass unser Dorf so lebenswert bleibt. Ob es diejenigen sind, die Grünflächen pflegen, Müll einsammeln oder liebevoll kleine Verschönerungen im Dorf anbringen, ohne viel Aufhebens darum zu machen; ob es Helferinnen und Helfer sind, die bei Veranstaltungen anpacken, Nachbarn, die einander unterstützen, oder Menschen, die sich in Vereinen, Feuerweh ren, Kirchen oder Initiativen engagieren – sie alle tragen dazu bei, dass unser Zusammenleben funktioniert. Dafür möchte ich mich – auch im Namen des Ortschaftsrates – von Herzen bedanken. Ein besonderes Dankeschön gilt den Organisatorinnen und Organisatoren des diesjährigen Weihnachtsmarktes an der Eiche in Brachwitz sowie allen Beteiligten, die mit Ständen, Musik, kulinarischen Leckereien und guter Laune zum Gelingen beitragen. Der Weihnachtsmarkt ist jedes Jahr ein Höhepunkt, der unsere Dorfgemeinschaft zusammenführt und auf die Ad ventszeit einstimmt. Ich lade Sie herzlich ein, vorbeizuschauen, miteinander ins Gespräch zu kommen und die festliche Atmo sphäre zu genießen. Die Adventszeit ist eine Zeit der Ruhe und des Miteinanders – eine Zeit, um Dankbarkeit zu spüren und neue Kraft zu schöpfen. Vielleicht finden wir alle Momente, in denen wir bewusst innehal ten, den Lichterglanz betrachten, ein freundliches Wort weiterge ben oder jemandem eine kleine Freude machen. Gerade diese Gesten sind es, die unser Dorf und unser Leben bereichern. Mit diesen Gedanken wünsche ich Ihnen und Ihren Familien eine frohe und besinnliche Adventszeit, ein gesegnetes Weih nachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2026. Möge es ein Jahr des Friedens, der Gesundheit und des Zu sammenhalts werden – für uns alle in Brachwitz und Friedrichs schwerz. Mit herzlichen Grüßen Michael Brendel Ortsbürgermeister Brachwitz und Friedrichsschwerz Weihnachtsmarkt in Brachwitz
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 23 - bei der Punktevergabe siegte. Wie bei den vorangegangenen Spielen gab es „nur“ 11 Punkte für den 1. Platz. So mussten wir uns dem Team aus Plötz geschlagen geben, welches den Tages-Gesamtsieg einfuhr. Danke an euch „Nauendorfer“ für diesen unvergesslichen Tag. Über ein zweites erfreuliches Ereignis möchte ich ebenfalls be richten. Ich hatte für den 25.10. im Amtsblatt zum Arbeitseins atz am Spielplatz (Festplatz) in Domnitz aufgerufen. Etliche sind dem Aufruf gefolgt und haben an diesem Vormittag tatkräftig zu gepackt. Wir haben mit der Unterstützung der schweren Technik durch David Naumann von der Agrofarm Domnitz eine sehr gute Grundlage zur Erweiterung und Erneuerung unseres Spielplat zes geleistet. Für eine zünftige Pausenversorgung zur Stärkung unserer Kräfte sorgte Christina Naumann. Mittlerweile haben wir auch Unterstützung von der Fa. Bohnefeld in Person durch Uwe Breitschuh erhalten. Er hat mit dem Bagger wieder mal sein fach liches und technisches Können bei der Begradigung der Spiel platzfläche unter Beweis gestellt. Mein Dank hier an alle die zum Gelingen beigetragen haben. Aktuell ist das Spielgerät auf dem Dalenaer Spielplatz aufgebaut. Demnächst folgen noch der Fallschutzkies und die Umrandung. Dann kann dieser Platz von den Kindern wiedererobert werden. Auch hier ein Dankeschön an die fleißigen Helfer aus Dalena, den Bauhofmitarbeitern und der Stadtverwaltung. Nun muss nur noch der Anfang für den Dornitzer Spielplatz ge macht werden. Ich hoffe auch hier finden sich Freiwillige die mit Unterstützung des Bauhofes anpacken. Mit herzlichen Grüßen Matthias Ahrens Ortsbürgermeister der Ortschaft Domnitz Feuerwehr-Grundlehrgang der Stadt Wettin-Löbejün 2025 Jährlich laden die Ortsfeuerwehren zu Informationsveranstal tungen und Tagen der offenen Türen ein oder führen Brand schutzerziehungen in den Kitas und Schulen durch, was nicht nur präventive Aspekte hat, sondern auch der Nachwuchs- bzw. Neugewinnung von Mitgliedern dient. Sind diese erst einmal für das Hobby „Feuerwehr“ gewonnen, möchten sie natürlich auch zeitnah ausgebildet werden, um die Truppe ihrer Ortschaft zu verstärken. Den Grundbaustein, um im aktiven Einsatzgesche hen mitwirken zu dürfen, bildet die 70-stündige Grundausbil dung, die 16 Stunden Erste-Hilfe-Maßnahmen und 54 Stunden Feuerwehrgrundlagen beinhaltet. Diesen Lehrgang traten am 08.09.2025 10 Männer und Frauen der Feuerwehren der Stadt Wettin-Löbejün im Alter von 17 bis 50 Jahren am Standort der Feuerwehr Domnitz an. Verteilt auf die folgenden 5 Wochen, absolvierten diese Kameradinnen und Kameraden ihre Ausbildungseinheiten. Angefangen mit theoreti schen Grundlagen sowie den Rechten und Pflichten in der Feu erwehr wurde sich von Woche zu Woche auf die Praxisübungen hingearbeitet. Neben dem Rollen und Kuppeln von Schläuchen, dem Einrichten von Wasserentnahmen und dem Absperren von Einsatzstellen wurde sich am 15.09. mit den tragbaren Leitern der Feuerwehr am Standort der OF-Wettin beschäftig. Dank der tollen Unterstützung der Kameraden aus Friedrichsschwerz und Wettin konnten hier alle Leiterarten der Feuerwehr sehr praxis nah vermittelt werden. Ortschaft Döblitz Im November gratulieren wir unserem Mitglied Knut Griese recht herzlich zum Geburtstag. Dieter Simon Ortschaft Domnitz Erste Dörferolympiade der Stadt Wettin-Löbejün und Arbeitseinsatz am Spielplatz in Domnitz Liebe Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft Domnitz, heute möchte ich über mehrere erfreuliche Ereignisse berichten. Am 3. Oktober fand die 1. Dörferolympiade der Stadt Wettin-Löbejün in Nauendorf statt. Organisiert und durchgeführt vom Verein „Wir sind eins“ und vielen weiteren fleißigen Helfern. Ein Event, dass unsere 11 Ortschaften etwas näher zusammenrü cken ließ und wohl schwer zu toppen ist. Auch unsere Ortschaft hat mit einer Mannschaft teilgenommen. Vertreten durch Katha rina Oesterling, Nadine Naumann-Winter, Wibke Stemmler, Jani ne Fröb, Thomas Oesterling, Vincent Schmeja, Stefan Fröb und meine Wenigkeit. Unterstützung für das Organisationsteam gab es durch Lea Oesterling und Ingrid Fröb. Uns als Mannschaft unterstützten natürlich auch die mitgereisten Fans aus Domnitz. Euch allen sei dafür Dank ausgesprochen und für eure spontane Zusage für diesen Wettbewerb. Ihr habt unsere Ortschaft würdig vertreten. Unbedarft traten wir an jenem Tag an und konnten es am Ende des Tages kaum glauben, dass wir den 2. Platz durch Geschicklichkeit, Kreativität und Teamgeist errungen hatten. Fast hätten wir durch den unglaublichen Schuss (15‘er Triple) von Stefan beim Fußball-Dart den 1. Platz inne. Doch die Fairness
Seite - 24 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Nach getaner Arbeit ging es gemeinsam zum Frühstück, bei dem bereits die ersten Einsatzstrategien und witzige Momente des Tages besprochen wurden. Gegen 9.30 Uhr fuhren wir zur Freiwilligen Feuerwehr Halle Trotha. Dort bekamen unsere Ju gendlichen spannende Einblicke in den Dienst einer Feuerwehr im Stadtgebiet und konnten die Fahrzeuge genau unter die Lupe nehmen. Ein besonderes Highlight war die Fahrt mit der Drehlei ter, bei der sie aus rund 20 Metern Höhe einen beeindruckenden Blick über Halle werfen konnten. Zurück im Gerätehaus Domnitz wartete bereits der leckere Duft frischer Pizza auf die hungrige Mannschaft. Doch kaum war der letzte Bissen gegessen, ertönte erneut das Alarmtelefon: Verkehrsunfall mit zwei Fahrradfahrern und einer Katze auf einem Baum. Auch dieser Einsatz wurde zügig und souverän abgearbeitet. Weiter ging es sportlich beim Dienstsport in der Turnhalle in Ro thenburg. Hier wurden Teamgeist, Kondition und Zusammenhalt gefördert. Doch auch hier blieb keine lange Verschnaufpause, denn das nächste Einsatzszenario ließ nicht auf sich warten: Brand in einer Garage mit zwei vermissten Personen. Dichter Rauch, Zeitdruck und taktisches Vorgehen forderten unsere Ju gendlichen heraus. Nach erfolgreichem Löschangriff und Men schenrettung wurde im Gerätehaus alles wieder einsatzbereit gemacht und eine kurze Pause begann. Diese hielt jedoch nur bis zum nächsten Klingeln: Quad gegen Baum droht zu brennen. Auch der vierte und letzte Einsatz des Tages wurde sicher und strukturiert abgearbeitet. Den wohlverdienten Abschluss bildete ein gemütliches Grillen am Feuerwehrhaus, bei dem auch die Eltern dabei waren. Hier ließen alle den ereignisreichen Tag mit vielen Gesprächen und stolzem Rückblick ausklingen. Die Jugendfeuerwehr Domnitz bedankt sich bei allen Helfern, Unterstützern und Betreuern, die diesen Tag zu einem unver gesslichen Erlebnis gemacht haben. Text und Fotos: Jan Eckl, Jugendwart Am 27.09. ging es für 11 Stunden in die praktische Ausbildung. Die Themen für diesen Tag: „Die Gruppe im Technische Hilfeleis tungseinsatz“ und „Die Gruppe im Löscheinsatz“. Geteilt in zwei Gruppen wurde das Aufbauen eines Löschangriffs geübt und der Löschangriff vorgetragen. An der zweiten Station wurde sich mit der technischen Rettung aus Kraftfahrzeugen befasst und den Kameraden ein erster Einblick in die Rettung von Personen aus verunfallten Fahrzeugen gegeben. An dieser Stelle einen be sonderen Dank an die ortsansässige Firma „Deppe & Stücker GmbH“, die für diesen Tag ihr Betriebsgelände zur Verfügung stellte und den Tag mit Personal und Material begleitete. In den darauffolgenden Wochen wurden die erlernten Tätigkeiten weite geübt und gefestigt. Offene Fragen wurden beantwortet und es wurde weiter fleißig gelernt, so dass dem Leistungsnachweis am 11.10.2025 nichts im Wege stand. Pünktlich um 8 Uhr traten alle 10 Kameradinnen und Kameraden den Leistungsnachweis in Theorie und Praxis an und haben diesen erfolgreich abgeschlos sen! Eine kurze Lehrgangsauswertung sowie die feierliche Übergabe der Teilnahmeurkunden erfolgte direkt im Anschluss im Beisein unseres Bürgermeisters Herrn Franke und des stellvertreten Stadtwehrleiters Kam. Seiffert. Seit diesem Moment verstärken 10 frisch ausgebildete und hoch motivierte Kameraden die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wet tin-Löbejün. Willkommen in der Feuerwehr Familie! An dieser Stelle nochmals an alle Mitwirkenden Ortsfeuerwehren und ihre Kameraden ein besonderes Dankeschön für die Unter stützung bei der Durchführung des Lehrganges. Ein besonderer Dank an den „Domnitzer Feuerwehrverein e.V.“ für die Unterstüt zung während des Lehrgangs. Möchtet auch ihr der Freiwilligen Feuerwehr Wettin-Löbejün bei treten? Dann wendet euch gerne an die Wehr in eurer Ortschaft, Verstärkung ist herzlich Willkommen. M. Osswald Lehrgangsleiter (Text und Fotos) 12 Stunden Berufsfeuerwehrtag der Jugendfeuerwehr Domnitz Ein Tag voller Spannung, Teamgeist und Einsatzbereitschaft Am 03. Oktober 2025 war es endlich wieder so weit: Punkt 07:00 Uhr startete unser 12 Stunden Berufsfeuerwehrtag der Jugend feuerwehr Domnitz. Wie bei den Großen begann der Tag mit der Fahrzeugübernahme. Die Jugendlichen kontrollierten sorgfältig die Beladung und wurden dabei in ihre Diensttrupps für den Tag eingeteilt. Doch lange blieb keine Zeit zum Ankommen, denn schon während der Übernahme klingelte das Telefon: Ein Un fall mit einer Kettensäge wurde gemeldet und der erste Einsatz ließ nicht lange auf sich warten. Routiniert gingen die Trupps vor, versorgten den Verletzten und meisterten die Lage mit Bravour.
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 25 - Kirchgruppe Domnitz, Dornitz, Dalena
Irische Weihnachten in der Dorfkirche Dornitz mit den Greenhorns Sonntag, 07.12.2025 Konzertbeginn: 17.00 Uhr Die Kirche ist ab 16.00 Uhr geöffnet. Kirchengemeindeverband Wettin Kirchgruppe Domnitz-Dornitz-Dalena Der Eintritt ist frei. Es wird um eine Spende am Ausgang gebeten. Kinderinsel Domnitz
Seite - 26 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Ortschaft Stadt Löbejün Internationale Carl-Loewe-Gesellschaft Von Büchern und Mäusen Literarisch-musikalischer Nachmittag im Carl-Loewe-Haus Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Amtsblattes, liebe Freundinnen und Freunde von Carl Loewe, 1838 erschien das Buch „König Mys von Fidibus“ und ist längst vergessen. Zumindest war es das – bis zum ersten November sonntag, als die Internationale Carl-Loewe-Gesellschaft (ICLG) im Rahmen der Saalekreis-Literaturtage 2025 nach Löbejün in das Museum und Geburtshaus ihres Namensgebers, des Kom ponisten Carl Loewe, eingeladen hatte. ICLG-Vizepräsident Frie der Badstübner holte das zweibändige Werk gewissermaßen aus der Versenkung und bot damit einem kleinen, doch höchst interes sierten Zuhörerkreis zwei unterhaltsame und lehrreiche Stunden. Ortschaft Gimritz Heimatverein Gimritz e.V. Ausgelassene Stimmung beim Federweißerfest in Gimritz Rund 100 Gäste folgten am zweiten Oktober-Wochenende der Einladung des Heimatvereins Gimritz zum ersten Federweißer fest in das Dorfgemeinschaftshaus. Der Saal verwandelte sich in einen stimmungsvollen Treffpunkt für Weinliebhaber, Musik freunde und Genießer regionaler Spezialitäten. Für die musikali sche Unterhaltung sorgte DJ TonMacher aus Halle, der mit einer gelungenen Mischung aus Oldies, aktuellen Hits und Tanzmu sik schnell für gute Laune sorgte. Ein weiterer Höhepunkt des Abends war der Auftritt der „Die Zwillingsherzen“ aus Meißen bei Dresden, die mit ihrer charmanten Kombination aus Musik und Artistik das Publikum begeisterten. Ihre Showeinlagen sorg ten immer wieder für Applaus und trugen zur rundum unterhalt samen Atmosphäre bei. Kulinarisch blieb ebenfalls kein Wunsch offen: Neben dem na mensgebenden Federweißer konnten die Besucher verschiede ne Weine aus der Pfalz probieren. Für den herzhaften Genuss sorgten Flammkuchen, Speck- und Zwiebelkuchen, Fettbemme sowie eine cremige Kürbissuppe, die großen Anklang fanden. Bis spät in die Nacht wurde gefeiert, gelacht und getanzt – die Gäste genossen das gesellige Beisammensein. Wir vom Heimat verein Gimritz zeigten uns am Ende des Abends sehr zufrieden. Wir freuen uns, dass so viele Menschen gekommen sind und wir gemeinsam einen so ausgelassenen und fröhlichen Abend erleben konnten. Mit dieser gelungenen Veranstaltung hat der Heimatverein einmal mehr bewiesen, dass das Federweißerfest ein fester Bestandteil des kulturellen Lebens in Gimritz werden kann – und schon jetzt freuen sich viele auf die Neuauflage im nächsten Jahr. Ein großer Dank geht auch an die vielen fleißigen Helfer vor, während und nach dem Fest für die großartige Unter stützung zum Gelingen der Veranstaltung. Text: S.Behrendt Foto: K. Günther / R. Lichtenstein
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 27 - Heimatverein Löbejün e.V. Verein(t) in Löbejün e.V. Gemeinsam kreativ sein – das stand im Ok tober in unserem Verein im Mittelpunkt. Und bei drei tollen Aktionen verging die Zeit wie im Flug! Zu Beginn des Monats konnten Kinder und Jugendliche mit Wachs experimentieren: Kerzen färben, verzieren, dekorieren und anschließend ihre kleinen Kunstwerke mit nach Hause neh men – das machte allen großen Spaß! In den Herbstferien folgte eine zweitägige Aktion in Kooperation mit der Kunst- und Kulturscheune Löbejün und mit Unterstützung des KrimzKramz e.V.. Dabei entstanden aus Alltagsmaterialien fantasievolle Halloween-Kostüme, und in der Druckwerkstatt wurden verschiedene Drucktechniken ausprobiert. Auch das Thema Upcycling spielte eine Rolle – aus alten Dingen Neu es zu schaffen, kam bei allen gut an. Im November stehen nun noch zwei weitere Kreativtermine an. Die entstandenen Werke finden nicht nur ihren Platz in den Familien der fleißigen Bast ler, sondern werden auch auf unserem Weihnachtsmarkt am 6. Dezember im historischen Stadtgut zu sehen sein. Die Kids haben sich nämlich entschieden, dort einen eigenen Verkaufs stand mit liebevoll gefertigten Bastelarbeiten zu gestalten – das sollte man nicht verpassen! Auch sonst lohnt sich ein Besuch am Nikolaustag auf jeden Fall: Ab 12:00 Uhr warten zahlreiche süße und herzhafte Leckereien auf euch – von Zwiebelfleisch und Kesselgulasch über Gegrilltes bis hin zu Waffeln, Kräppel chen, Plätzchen, Schokofrüchten und vielem mehr. Der Roman trägt den Untertitel „Wahrheit und Dichtung aus dem Leben eines ausgezeichneten Musikers der neuesten Zeit“. Ver fasst wurde er von einem gewissen K. Stein, der mit richtigem Na men Gustav Adolf Keferstein hieß und mit dem „ausgezeichneten Musiker“ niemand anderen als seinen Freund Carl Loewe meinte, mit dem er in Halle Theologie studiert hatte. Dessen Musikalität hatte ihn dermaßen beeindruckt, dass er Jahre später ebenjenes Buch über ihn schrieb. Wahrheit und Dichtung wechseln tatsäch lich munter einander ab: So heißt der junge Musikus hier nicht Carl Loewe, sondern „Leo Tonleben“, und sein Geburtsstädtchen nicht Löbejün, sondern „Saitenheim“. Das passt; schließlich hat te Loewe im Hause seines Vaters ersten Geigen-, Klavier- und Orgelunterricht erhalten. Diesen setzte er während seines Stu diums fort, und so spielt „Leo Tonleben“ wie der echte Loewe im Gottesdienst Orgel, er singt, komponiert erste Stücke und gibt Hauskonzerte und Musikunterricht. Und wer Klavier spielt, hat Glück bei den Frauen… Wahr ist wohl, dass sich im Klavier des jungen Loewe, das einst in seiner Studentenstube stand, eine Maus eingenistet hatte. Daraus erdichtete sein Freund dann den „König Mys von Fidibus“, dessen Macht den Musiker Leo Tonle ben auf zauberhafte Weise zum Herrscher über Tasten und Töne werden ließ. Denn „Mys“ ist das griechische Wort für „Maus“; als Theologiestudent lernt man das. Und mit dem Fidibus muss Loe we sich manches Pfeifchen angesteckt haben, hatte er sich doch zu seiner Studien- und Burschenschaftszeit das „Tabakrauchen“ angewöhnt. Ruhig, mit heiterem Unterton, trug Frieder Badstüb ner einzelne „Portionen“ aus dem Buche vor, wie der Autor seine Kapitel genannt hat. Die altmodische, leicht umständlich erschei nende Sprache kam dabei wunderbar zur Geltung. Das Ganze abgerundet aber hat – wie könnte es anders sein – Loewes Musik. Sophie und Clemens Porsche, zwei der drei erwachse nen Kinder des ICLG-Präsidenten Andreas Porsche, ließen mit Klavier und Geige verschiedene Melodien des „Balladenkönigs“ erklingen. Niemand hatte bemerkt, wie die Zeit vergangen war; durch die großen Fenster schien inzwischen der Mond. Neben bei: Wollen Sie sich nicht selbst einmal in die heimelige Atmo sphäre des Loewe-Hauses begeben? Im nächsten Jahr haben Sie mehrfach Gelegenheit dazu. Unter www.iclg.org bekommen Sie rechtzeitig Bescheid. Also – vielleicht bis bald! Fotos: ICLG e. V. Im Auftrag des Präsidiums der Internationalen Carl-Loewe-Ge sellschaft Barbara Mann, (Halle Saale) Ein Blick auf jobs-regional.de bringt Sie weiter! Neue Stelle gesucht?
Seite - 28 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 TSG „Grün-Weiß“ 1925 e.V. Abteilung Kegeln Der 3. Spieltag unserer gemischten 2. Mannschaft führte am 04.10.2025 nach Lieskau. Das Auswärtsspiel gegen die 2. Mann schaft des LSG Lieskau 1920 e.V. endete mit einer Niederlage für unsere Mannschaft mit 5:1 und 1666 : 1602 Holz. Beste Spie lerin war Saphira Bieler mit 430 Holz. Tabellenplatz 4 in der 2. Kreisklasse
- 3. Spieltag der Herren Auswärtsspiel am 25.10.2025 gegen KSV Romonta 2000 Sted ten. Hier musste sich unsere 1. Herrenmannschaft gegen einen starken Gegner geschlagen geben. Ergebnis: 7:1 Punkten und 3183 : 3000 Holz. Bester Spieler war Frank Roßbach mit 544 Holz. Derzeitiger Tabellenplatz 7 in der Landesklasse 3
- 2. Spieltag der Frauen Am 26.10.2025 mussten auch die Frauen zum Auswärtsspiel zum ESV Roßlau 1951. Wir erzielten den Sieg mit einem End stand von 5 : 1 und 1989 : 2091 Holz. Beste Spielerin war Silke Riedel mit 572 Holz. Tabellenplatz 1 in der Landesliga Staffel 1 verteidigt. Weiterhin „Gut Holz“ für alle 3 Mannschaften Monika Holz Cornelia Siering Abteilungsleiterin Schriftführerin Natürlich ist auch für Unterhaltung gesorgt: Um 15:00 Uhr präsentieren die Kinder der Kita Sonnenschein ihr Weihnachtsprogramm. Um 16:00 Uhr folgt eine Zaubershow, und zwischendurch können sich die Kleinen beim Kinderkino in der Bibliothek aufwärmen. Gegen 17:00 Uhr kommt der Weihnachtsmann zu Besuch, bevor es anschließend musikalisch wird – mit Gitarrenklängen und ge meinsamem Singen für die richtige Weihnachtsstimmung. Natürlich könnt ihr euch bei einem Glühwein aufwärmen, wäh rend die Kinder beim Kinderschminken und an den Bastelstän den bestens beschäftigt sind. Auch einige Verkaufsstände laden zum Stöbern ein – vielleicht findet sich dort ja das ein oder ande re Weihnachtsgeschenk. Kommt vorbei und genießt die festliche Atmosphäre mit uns! Unterstützt wird unser Weihnachtsmarkt durch die Zuckerfabrik der Pfeifer & Langen GmbH &Co. KG in Könnern. Im Rahmen der „Aktion Glücksmomente“ vergibt das Unternehmen einmal im Jahr 1.000 € an ein gemeinnütziges Projekt – wir freuen uns riesig über diese großzügige Unterstützung und sagen von Her zen Danke! Herzliche Grüße, euer Verein(t) in Löbejün e.V. V. Donath (Fotos: Pfeifer & Langen Könnern, Verein(t) in Löbejün e.V.) Musikschule Fröhlich, Löbejün Eintritt frei Inhaberin und Dirigentin: Anett Schmidt
Weihnachtskonzert St. Petri Kirche Löbejün Sonntag, 21.12.2025 Beginn 15:00 Uhr Musikschule Fröhlich
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 29 - Ortschaft Nauendorf Ein Tag, der bewegt – Rückblick auf die erste Dörfer-Olympiade in Wettin-Löbejün Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am 3. Oktober war es so weit: Unsere Ortschaft Nauendorf durfte Gastgeber der ersten Dörfer-Olympiade der Stadt Wettin-Löbe jün sein – und ich sage es ganz ehrlich: Für mich war es ein atemberaubender Tag. Ein Tag, der gezeigt hat, was passiert, wenn wir miteinander statt nebeneinander leben. Elf Ortschaften traten in acht Disziplinen gegeneinander an – mit viel Herzblut, Witz und Sportsgeist. Vom Handtuchball über das Schubkarrenrennen, das Bierkastenstapeln bis hin zu Spielen wie „Wer hält dicht?“, die Geschick, Vertrauen und eine gute Por tion Humor verlangten – es war ein großartiger Mix aus Spaß, Teamgeist und Bewegung. Rund 600 bis 800 Besucherinnen und Besucher waren im Laufe des Tages auf dem Sportgelände in Nauendorf, um ihre Teams anzufeuern und mitzufeiern. Was mich besonders berührt hat, war die Atmosphäre. Überall war Lachen, Zusammenhalt und Fairplay zu spüren. Jede Ort schaft brachte sich ein, half anderen, reichte Werkzeuge, sprang ein, wenn etwas fehlte. Es war einfach selbstverständlich, dass man sich unterstützte – ohne viele Worte, aber mit einem offenen Herzen. Diese besondere Stimmung hat sich den ganzen Tag über getragen. Und am Ende, als alle Ortschaften sich gemein sam noch einmal für das gelebte Fairplay ausgesprochen haben, war das für mich der emotionalste Moment. Eine Ortschaft musste krankheitsbedingt kurzfristig absagen – doch ganz spontan sprang ein engagiertes Team ein und trat für die Kita „Schlumpfhausen“ aus Merbitz an. Das war für mich ein Sinnbild dessen, was diesen Tag ausgemacht hat: Niemand bleibt außen vor, wir ziehen alle an einem Strang, egal welcher Name auf dem Tshirt steht. Am Ende durfte sich die Ortschaft Plötz-Kösseln über den Sieg freuen – herzlichen Glückwunsch! Und dennoch - eigentlich wa ren alle Gewinnerinnen und Gewinner. Denn was an diesem Tag zählte, war das Wir-Gefühl, das wir gemeinsam geschaffen haben. Bilder: Toni Wittig (Heimatverein Nauendorf e.V.) Das Rahmenprogramm sorgte zusätzlich für leuchtende Augen: Das WikiWiki-Spielmobil der EVH, Kreativwerkstätten zum Dra chen- und Bumerangbauen oder T-Shirt-Bedrucken der CVJM, die Kindertanzgruppe, Kinderschminken, ein Glücksrad und ein Fußballdart der KöthenEnergie und die Möglichkeit, sich als Stammzellenspenderin oder Stammzellenspender registrieren zu lassen – all das machte die Veranstaltung zu einem Fest für die ganze Familie. Das Wetter spielte mit und überall war Freude, Bewegung und Begeisterung. Ein herzliches Dankeschön geht an alle, die diesen Tag mög lich gemacht haben – an die unzähligen Helferinnen und Helfer, Der 16. Gottgauer Weihnachtsmarkt Alle Jahre wieder … Auch in diesem Jahr öffnet der Weihnachts markt in Gottgau am Sonnabend vor dem 2. Advent seine Pforte. In wenigen Wochen ist es wieder soweit! Ein Nachmittag in vorweih nachtlicher Atmosphäre! Weihnachtsduft, Weihnachtsklänge … Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher! Am 06.12.2025 - von 15.00 bis 20.00 Uhr! Ihr/Euer Heimatverein Gottgau 2004 e.V. Katrin Ruprecht Dorfgemeinschaft Schlettau e.V.
Seite - 30 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 die Organisatorinnen und Organisatoren, die beteiligten Vereine, Unterstützer und natürlich an alle Ortschaften und Besucherin nen und Besucher, die diesen Tag mit Leben gefüllt haben. Dank der Förderung über das Programm „Revierpionier“ konnten wir die Grundausstattung schaffen, die den Grundstein für dieses wunderbare Ereignis legte. Was mich dabei ganz besonders bewegt hat, war die große Be reitschaft, einfach mit anzupacken. So viele Menschen haben sich freiwillig gemeldet, geholfen, ohne gefragt zu werden, und genau das hat diesen Tag so besonders gemacht. Vor allem un sere Vereine aus Nauendorf haben mit vollem Einsatz unterstützt – jede und jeder auf seine Weise. Das macht mich unglaublich stolz auf unseren Ort. Aber auch stolz auf das große Ganze, denn überall war dieses Miteinander zu spüren – egal, welches T-Shirt oder welche Jacke jemand trug, es zählte nur, dass wir alle gemeinsam etwas geschaffen haben. Und nun muss ich doch nochmal persönlich werden. Ich selbst gehöre zu einer Generation, für die die Stadt Wettin-Löbejün in dieser Form schon fast selbstverständlich ist. Ich kenne viel der Zeit davor nur aus Erzählungen – und habe den Unmut über die Zusammenlegung oft nur von außen wahrge nommen. Nach der Dörfer-Olympiade denke ich: Das brauchen wir nicht mehr. Was wir brauchen, ist Gemeinschaft, Identifika tion, Stolz auf das, was uns verbindet. Und genau das war an diesem Tag spürbar. Wenn ich an die Zukunft denke, wünsche ich mir, dass wir diese Tradition fortsetzen – dass wir jedes Jahr in einer anderen Ort schaft zu Gast sind, die Menschen, Vereine und Besonderheiten dort kennenlernen. So können wir Schritt für Schritt zusammen wachsen – als starke, lebendige und resiliente Gemeinschaft, in der jede Ortschaft ihre Stärken einbringt. Ich bin überzeugt: Die Dörfer-Olympiade war mehr als nur ein Wettbewerb. Sie war ein Anfang. Und wenn wir dieses Gefühl bewahren, dann sind wir auf dem besten Weg, nicht nur elf Ort schaften zu sein, sondern eine Stadt, die zusammenhält. Mit herzlichen Grüßen Maria Schenk Ortsbürgermeisterin Ortschaft Nauendorf
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 31 - Hort Nauendorf Treffsicher mit Pfeil und Bogen Bogenschießen fördert bei Grundschulkindern Konzentration, Ruhe und Körperbeherrschung. Jeder Treffer stärkt das Selbst vertrauen und zeigt: Erfolg braucht Geduld und Übung. Die Kin der lernen Verantwortung zu übernehmen und rücksichtsvoll mit einander umzugehen. Da Technik wichtiger ist als Kraft, ist der Sport für alle geeignet und hilft das Ziel im Blick zu haben. Ein herzliches Dankeschön geht an Alina Wehrmann, Bogen sporttrainerin des TSV Germania Salzmünde, für die tolle Ein führung in den Bogensport. Text: I. Storbeck Zahnarzt-Workshop im Hort Vor kurzem hatte der Hort einen ganz besonderen Gast: die lo kale Zahnärztin Frau Riedel mit ihrem Team. Die Kinder konnten an vier verschiedenen Stationen spielerisch und lehrreich etwas über die Zahngesundheit erfahren.
Seite - 32 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Und nun richten wir den Blick nach vorn: Am 29. November la den wir herzlich zum traditionellen Weihnachtsbaumfest ein! Die Vorfreude auf die besinnliche Zeit wächst, und wir möchten sie mit euch teilen. Euch erwarten zahlreiche Stände mit kulinari schen Köstlichkeiten, ein kleiner Weihnachtsmarkt mit liebevoll handgemachten Produkten (Anmeldungen für Stände gerne un ter [email protected]) und viele Highlights für Groß und Klein. Freut euch auf Live-Musik mit Tinchen und Werner, Weihnachts klassiker mit DJ Ottchen, den bezaubernden Auftritt unserer Kin dertanzgruppe und eine gemütliche Märchenstunde für Kinder, die zum Träumen einlädt. Es wird ein Fest für alle Sinne – und vor allem ein Fest des Miteinanders. Wir freuen uns auf euch und auf eine wundervolle Vorweih nachtszeit in Nauendorf! Herzlichst, WIR SIND EINS Heimatverein Nauendorf e.V. Gesangsverein Nauendorf e.V. Geburtstagskonzert - 50 Jahre Gesangsverein Nauendorf e.V. - Ein Jubiläum voller Harmonie und Gemeinschaft-Am 27. September feierte der Gesangsverein Nauendorf e.V. seinen 50-jährigen Geburtstag. Ein kleines Festkonzert war nicht nur ein besonderes Ereignis für die Sängerinnen und Sänger, sondern es war insbesondere den Einwohnerinnen und Einwohnern von Nauendorf sowie den zur Stadt gehörenden Ortschaften gewidmet. Der festlich geschmückte Saal im Sportzentrum Nauendorf bot den passenden Rahmen für diesen bedeutenden Anlass. Zahlreiche Gäste folgten der Einladung, um gemeinsam mit dem Chor auf ein halbes Jahrhundert musikalischer Leidenschaft, Zu sammenhalt und Engagement zurückzublicken. An der ersten Station konnten sie kreativ werden und Bilder ausmalen. Anschließend durften sie mit ihren Händen typische Zahnarzt-Tools ertasten, wie einen Mundspiegel oder ein Gebiss. Ein weiterer Höhepunkt war das Geschmackerraten, bei dem die Kinder süße, saure etc. Lebensmittel testen konnten. Zum Abschluss gestalteten sie die vom Zahnarztteam mitgebrachten Salzteigfiguren mit Wassermalfarbe und Pinsel. Es war ein rundum gelungener und interessanter Tag, und wir freuen uns schon auf den nächsten Besuch! Text: David Gleicher Fotos: Isolde Storbeck Heimatverein Nauendorf e.V. WIR SIND EINS – Schaurig schön und herzlich vereint! Liebe Mitbürger:innen, liebe Unterstützer:innen, liebe Familien, Wenn draußen der Herbstwind um die Häuser fegt und Regen gegen die Fensterscheiben trommelt, dann braucht es einen Ort, der Wärme, Gemeinschaft und ein bisschen Magie schenkt. Genau das war unsere Turnhalle in Nauendorf am 1. November – ein schaurig schönes Refugium für Groß und Klein zur diesjäh rigen Halloween-Party, welche sich von so vielen gewünscht wur de. Die Halle verwandelte sich in ein großes Grusel-Labyrinth, das mit viel Liebe zum Detail gestaltet wurde und die Besucher auf eine spannende Reise durch Spinnennetze, Nebelschwaden und geheimnisvolle Ecken schickte. Ob jung oder alt – jeder wur de auf die Probe gestellt und hatte sichtlich Spaß daran, sich zu gruseln und zu lachen. Während drinnen die Geister ihr Unwesen trieben, sorgte unser unermüdliches Catering-Team draußen bei Wind und Wetter für das leibliche Wohl. Mit warmen Speisen, sü ßen Leckereien und reichlich Kuchen war für jeden Geschmack etwas dabei – ein großes Dankeschön an alle, die draußen aus geharrt haben, um unsere Gäste zu versorgen! Ein herzliches Dankeschön gilt auch allen Besucherinnen und Besuchern, die diesen Tag mit Leben gefüllt haben. Der Auf- und Abbau war zwar aufwendig und kräftezehrend, doch das Strahlen in den Ge sichtern und das gemeinsame Lachen haben uns gezeigt: Es hat sich wieder einmal gelohnt. Besonders danken möchten wir allen Helferinnen und Helfern – ob Vereinsmitglied oder nicht – die mit angepackt, organisiert, dekoriert und unterstützt haben. Dieses Gemeinschaftsgefühl ist es, was unseren Verein und unser Dorf so besonders macht.
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 33 - WEIHNACHTSKONZERT IN NAUENDORF Der Gesangsverein Nauendorf e.V. lädt herzlich ein zum traditionellen Freuen Sie sich auf festliche Chormusik und beliebte Weihnachtslieder, die Herz und Seele auf das Fest einstimmen. Genießen Sie mit uns im Anschluss weihnachtliche Leckereien. Wir freuen uns auf einen stimmungsvollen Adventsnachmittag mit Ihnen! A M 3 . A D V E N T - S O N N T A G 1 4 . D E Z E M B E R 2 0 2 5 B E G I N N : 1 4 : 3 0 U H R I N D E R K I R C H E S A N K T W E N Z E L Ortschaft Neutz-Lettewitz Was für eine Idee – das hatten wir noch nicht Ein Anruf genügt, wir haben eine Idee und können uns auf die getroffenen mündlichen Vereinbarungen verlassen. So gesche hen bei unserer Rentner-Kirchengruppen-Fahrt nach Freyburg an der Unstrut. Eine knappe Tonne Bio-Kartoffeln, frisch vom Feld, die steht zur freien Verfügung – so der Vorschlag von Ph. Tegethoff von der Agrar GbR aus Lettewitz. Hej, so etwas hatten wir noch nicht und das Angebot war wirklich überraschend. Die Idee für die Verteilung war schnell gefunden. Freie Verteilung auf dem Neutzer Dorfanger am 25. Oktober ab 14:00 Uhr. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen, die waren kurzfristig über den Heimatverein pro Neutz e.V. geklärt. Danke für diese schnel le Unterstützung. Die Handzettel wurden entworfen und kamen in die Verteilung. Mit ergänzenden persönlichen Anrufen wurde die Information ebenfalls gestreut. Dank fleißiger Hände wurden Kuchen gebacken und mit einem heißen Käffchen wurde es eine perfekte Neutz-Lettewitzer Kar toffelaktion. Mit diesen Kartoffeln aus eigenem Anbau möchten wir, die Tegethoff Agrar GbR Lettewitzuns herzlich bei allen Anwohnern für ihr Verständnis während der Ernte- und Herbstaussaat bedanken und hoffen auch künftig auf Ihr Wohlwollen und Ihre Unterstützung Dank dem Fahrer Otto zusammen mit Ph. Tegethoff wurde eine große Kiste frischer Kartoffeln angeliefert. An der Vorderseite war ein Schild mit o.g. Text angebracht. Das ist exakt auf den Punkt gebracht! Zusammen und gemeinsam, nur so können wir erfolg reich für die Orte agieren. Dieses Konzert war bereits das zweite große Ereignis im Ju biläumsjahr. Schon im Mai fand ein feierliches Festkonzert zu sammen mit der Chorgemeinschaft Götschetal, die ebenfalls ihr 50-jähriges Chorjubiläum beging, in der Ulrichskirche in Halle statt. Dieses war für beide Chöre bereits ein unvergesslicher Moment voller Freude, Emotionen und Stolz. Zu diesem Konzert hatten insgesamt sechs Chöre gesungen. Anders nun zu dem „kleinen Geburtstagskonzert“ in Nauendorf. Dieses Konzert in stand ganz im Zeichen unserer Gemeinde. Mit einem vielseitigen Programm – von klassischen Chorsätzen bis hin zu modernen Liedern – wurde den Gästen einen Einblick in das musikalische Schaffen des Chores gegeben. Die Sängerin nen und Sänger präsentierten ihr Können mit sichtbarer Freude und sorgten für einen rundum stimmungsvollen Nachmittag. Die Begeisterung im Publikum und der herzliche Applaus waren für uns die schönste Bestätigung. Im Anschluss an das Konzert lud der Verein zu einem gemüt lichen Kaffeetrinken ein, bei dem sich Gäste und Mitglieder in entspannter Atmosphäre austauschen konnten. Dabei stand besonders das Gefühl der Gemeinschaft im Mittelpunkt – ein Wert, der den Gesangsverein Nauendorf seit fünf Jahrzehnten prägt. Wir blicken dankbar zurück und freuen uns schon jetzt auf viele weitere Jahre gemeinsamer Musik – denn eines ist sicher: Sin gen verbindet – Singen macht froh- damals wie heute. Birgit Baartz (Text und Fotos) Wir helfen Ihnen gerne weiter. Tel.: 03535 489-111 // -119 und -118 E-Mail: [email protected] Amtsblatt nicht erhalten? Rufen Sie uns an!
Seite - 34 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 SV Lettewitz e.V. Schnell fanden sich nicht wenige Besucher ein. Jeder hatte ent sprechende Behältnisse dabei und es war schon ein Erlebnis, wie händisch die Kartoffeln eingetütet bzw. eingesackt wurden. Ja ja, einige kamen mit nicht zu kleinen Tragemöglichkeiten. Kein Problem, es war für jeden genug da! Hier nur ein Auszug vom Feedback der Besucher: Klasse, eine wirklich gelungene Aktion. Und erstmalig. Lässt sich das wiederholen? Ja, mit Philipp ist schon verein bart: Nächstes Jahr noch einmal! Hej, wir brauchen keine Kartoffeln aus Übersee. Wir unter stützen unsere Bauern! Wenn eine Wiederholung geplant und bestätigt, dann spa ren wir uns im nächsten Jahr den Kartoffelanbau im eigenen Garten. Vielen Dank! Und wie es schon eine Neutzer Tradition ist: Zusammensein bei Käffchen mit wieder traumhaften Selbstgebackenen! Da lässt es sich munter plaudern und so wichtig: Das Neueste austauschen. Herzlichen Dank an alle fleißigen Kuchen-Back-Hände! Das war wie immer ein kulinarisches Erlebnis. Ein aufrichtiges Danke an unsere Gäste für ihre aktive Teilnahme aus anderen Orten. Bitte einfach nur davon weiter erzählen. Im nächsten Jahr wieder, auf Basis dieser so tollen Partnerschaft. Bitte vorausschauend einige Veranstaltungshinweise Traditionelles Adventsglühen am 22. November ab 15:30 auf dem Anger Weihnachtsfeier SSV Neutz am 06. Dezember ab 15:30 auf dem Sportplatz in Neutz Für die in den nächsten Wochen durch die Vereine geplanten Events allen bei den Vorbereitungen viel Erfolg und Zuversicht. Rainer Hesseamt. Ortsbürgermeister Wenn du das Leben begreifen willst, glaube nicht, was man sagt und was man schreibt, sondern beobachte selbst und denke nach. A. P. Tschechow Wir gratulieren herzlich unseren Mitgliedern René, Hartmut, Simone, Robert, Sandra und Roland zu ihrem Geburtstag im November und wünschen al les Gute! i. A. des Vorstandes H. Aleithe Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem langjährigen Mitglied Hartmut Isaak Wir trauern um unseren Sportfreund und werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Die Mitglieder des SV Lettewitz e. V.
- 3. Lettewitzer Lichterfest
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 35 - Ortschaft Plötz Zum 20-jährigen Jubiläum der Sektion “Line-Dance” überreichen wir diese Urkunde als Zeichen der Wertschätzung und Dankbarkeit. Seit zwei Jahrzehnten tanzt sich diese Gruppe mit Herz, Leidenschaft und Freude in die Herzen vieler Menschen. Besonderer Dank gilt Daniela Seidel, die mit viel Engagement und Begeisterung diese Sektion gegründet, getragen und über all die Jahre maßgeblich geprägt hat. Durch ihren persönlichen Einsatz wurde “Line-Dance” zu einem wichtigen Bestandteil des Vereins und zu einem Ort, an dem Menschen gerne zusammenkommen. V o r s t a n d s v o r s i t z e n d e S a n d r a E i s e n w i n d e r URKUNDE 20 JAHRE Sektion “Line-Dance” URKUNDE Dorfgemeinschaft Kösseln e.V. Herbstfest in Kösseln: Ein Tag voller Freude und Gemeinschaft Liebe Freundinnen und Freunde unseres Vereins, am 25. Oktober 2025 durften wir gemeinsam mit euch ein ganz besonderes Herbstfest am Dorfgemeinschaftshaus in Kösseln erleben. Bei traumhaftem Oktoberwetter wurde unser Fest zu ei nem lebendigen Treffpunkt für Jung und Alt – voller Lachen, Be gegnungen und herbstlicher Stimmung. Schon am Nachmittag war das Gelände erfüllt von fröhlichem Treiben: Kinder schnitzten fantasievolle Kürbisse, ließen sich schminken oder versuchten ihr Glück am Glücksrad. Unsere Verkaufs- und Flohmarktstände luden zum Stöbern ein, und die Tombola sorgte mit tollen Preisen für viele strahlende Gesichter. Auch kulinarisch war einiges ge boten: Ob süß oder herzhaft – von frisch gebackenen Kuchen und Waffeln bis hin zu Deftigem vom Grill und kühlen Getränken vom Zapfhahn – für das leibliche Wohl war bestens gesorgt. Ein ganz besonderes Highlight war der stimmungsvolle Fackelum zug am Abend, den wir gemein sam mit der Feuerwehr Plötz-Kösseln durchführen konnten. Die leuchtenden Fackeln und die festliche Atmosphäre haben viele von uns tief berührt und den Tag wunderbar abgerundet. Förderverein „Dorfkirche Deutleben“ e.V. Ein musikalischer Dezember in unserer Dorfkirche Die Adventszeit steht vor der Tür, und auch in unserer Deutlebe ner Dorfkirche wird es wieder stimmungsvoll. Am 6. Dezember 2025 laden wir herzlich zu einem besonderen Nachmittag ein: Bereits ab 13 Uhr wird beim Kinderbacken die Kirche mit Lachen, Plätzchenduft und Leben erfüllt. Die warme Atmosphäre trägt sich anschließend weiter, wenn am Abend Natalie Lament mit ih rem Konzert für festliche Klänge und besinnliche Momente sorgt. Nur eine Woche später, am 14. Dezember um 16.00 Uhr, dür fen wir - fast schon traditionell - das Ensemble „VocHallensis“ in unserer Kirche begrüßen. Mit ihrem beeindruckenden Gesang schaffen sie erneut ein musikalisches Highlight im Advent und lassen die Vorfreude auf Weihnachten weiterwachsen. Bild: Roberto Hofmann & YOYOMEDIA Doch damit ist der Dezember noch nicht zu Ende: Auch darüber hinaus wird es die ein oder andere schöne Überraschung geben (Stichwort „Lebendiger Adventskalender“), auf die wir uns schon jetzt sehr freuen. Euer Förderverein Dorfkirche Deutleben e.V. Roberto Hofmann
Seite - 36 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Wir möchten uns von Herzen bei allen Helferinnen und Helfern, Sponsoren und Unterstützern bedanken – und natürlich bei euch, unseren zahlreichen Besucherinnen und Besuchern. Ihr habt das Herbstfest 2025 zu einem unvergesslichen Erlebnis ge macht! Weihnachtsjazz am 15. Dezember Und wir haben noch ein Highlight in diesem Jahr: Am 15. Dezem ber 2025 um 18:00 Uhr laden wir euch herzlich zu unserem 3. Weihnachtsjazz ein. Freut euch auf einen gemütlichen Abend mit festlicher Musik, guter Gesellschaft und einem stimmungs vollen Jahresausklang. Wir freuen uns auf euch! Eure Dorfgemeinschaft Kösseln an der Fuhne e.V. Freia Scherzberg (Text und Foto) Ortschaft Rothenburg 500 Jahre Industriegeschichte Rothenburg a. d. Saale e. V. Guten Abend, schön Abend, es weihnachtet schon ... Zum diesjährigen Rothenburger Advent werden Alte Schule und St. Marien Kirche zu Rothenburg wieder im festlichen Glanz erstrahlen, um mit weihnachtlicher Musik, leckeren Köstlichkei ten, Spiel und Spaß auf die schönste Zeit des Jahres einzustim men. ... wir singen die fröhliche Weihnachtszeit ein ... ... und freuen uns über zahlreiche Besucher. Verfasser: Cornelia Kattner-Siebert Ortschaft Stadt Wettin Lebendiger Adventskalender in Wettin Datum Wo und Wann? Wer? Was? Montag, 01.12. Nikolaikirche Wettin 17-18 Uhr Kirchgruppe Wettin Zur Einstimmung in die Adventszeit singen wir gemeinsam bekannte Weihnachtslieder unter der Leitung von Dr. Ch. Fuchs - gereicht werden Ge bäck und Tee. Dienstag, 02.12. Nikolaikirchplatz 13 16-18 Uhr Saalesparkasse -Filiale Wettin-Wir freuen uns auf alle Besucher und öffnen die Türen der Filiale Wettin bei Getränken und Ge bäck. Mittwoch, 03.12. Saalestraße 14 17-18 Uhr Steuer- und Regeltechnik GmbH Wir freuen uns auf ein gemütliches Beisammen sein bei Gegrilltem, Glühwein und Punsch. Donnerstag, 04.12. Innenhof des Rathauses, Burgstraße 1 17-18 Uhr Wiege der Wettiner e.V. bergmännischer Barbaratag im Advent - Besuch der Ausstellungen „Bergmännische Betstube“ und „Königsmacher - ein Wettiner wird Sachse“ im Rathaus; Es gibt Gegrilltes und Gebackenes. Freitag, 05.12. vor dem Rathaus in Wettin 17-18 Uhr Backshop Burgeck Bären-Apotheke Fahrschule Saaletalgemütliches Beisammensein unter dem Rathaus bogen - Glühwein, Bratwurst und Leckeres vom Bäcker Samstag, 06.12. Könnernsche Str. 22 17-18 Uhr WCC e. V. Die Fundustür geht auf – hurra! Der WCC ist wieder da. Mit Showeinlage, Witz und Spaß, da lacht sogar der Nikolaus. Ob Bratwurst heiß, ob Glühwein voll, das Leben ist bei uns nie dull. Drum kommt vorbei, macht kräftig mit – Karneval im Advent – welch Hit! Lange Reihe 49 ab 20 Uhr Nest e. V. Nikolausparty mit verschiede nen DJs; Getränke und Snacks
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 37 - Sonntag, 07.12. Marktplatz 1 17-18 Uhr Wettiner Hof Wir freuen uns auf eingemütliches Beisammensein bei Cupcakes und warmem Ingwertee. Montag, 08.12. Gr. Schweizerling 17-18 Uhr „die Schweizerlinge“ gemütliches Beisammensein am Fuße des Bis marckturms Dienstag, 09.12. Oberburg 17-18 Uhr Kreismusikschule Carl Loewe Kaffee, Tee und Gebackenes - Gern dürfen eige ne Instrumente mitgebracht werden. Wir singen und musizieren gemeinsam Weihnachtslieder. Mittwoch, 10.12. Könnernsche Str. 37 16-18 Uhr TBZ Ergotherapie Patrick Flemming „Entspannt in den Advent“ - bei Glühwein, Kinder punsch und Plätzchen Donnerstag, 11.12. Neue Schulstraße 1 16-17 Uhr Grundschule Wettin Ein gemeinsames Adventssingen für Groß und Klein erwartet Sie. Freitag, 12.12. Burgstraße 17-18 Uhr Nachbarschaft Burgstraße 2; 18 und 20 Köstliche Vorfreude in der Burgstraße mit Brat wurst, selbstgebackenen Lebkuchen, Glühwein, heißem Gewürztee und Musik. Samstag, 13.12. Kirche Deutleben 16-18 Uhr Förderverein Dorfkirche Deutle ben e. V. Kräppelchen backen; ab 17 Uhr läuft für alle Kinder ein Weihnachtsfilm in der Kirchemittlerer Burghofab 15 Uhr Burg-Gymnasium Wettin Die traditionelle Burgweihnacht findet statt. Sonntag, 14.12. Mühlgasse 44 17-18 Uhr Familie Martin / Olschack Zusammenkommen; Glühwein; Alkoholfreies; Kräppelchen, kleine Bastelei Montag, 15.12. Turnhalle; Neue Schulstraße 16 Uhr – 16.45 Uhr VSG Saaletal e.V. Bewegungsangebot für alle Kinder zwischen 3 und 8 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen; (bitte Turnschuhe mit heller Sohle mitbringen) Dienstag, 16.12. Bücherei; Burgstr. 4 17-18 Uhr Kulturverein Wettin e. V. „Das Waldhaus“ – ein Mitmach- und Erlebnismär chen für Groß und Klein mit Ellen Steinig & Achim Bodemann Mittwoch, 17.12. Johannisstraße 16 16-18 Uhr Praxis Dr. A. Lukowsky Länderreise durch den Advent - kurze Dokus/ Clips zu den verschiedenen Weihnachtsbräuchen in anderen Ländern; Kostproben verschiedener Weihnachtsspezialitäten (internationales Gebäck) Donnerstag, 18.12. Bücherei; Burgstr. 4 16-18 Uhr Kulturverein Wettin e. V. weihnachtliche Bastelstundefür Klein und Groß Freitag, 19.12. Malzmache 3 17-18 Uhr Fahrschule Prescher Lassen Sie sich überraschen – Vorfreude! Samstag, 20.12. Mühlweg 25 e 17-18 Uhr Familie Haak Süßes, Deftiges und heiße Getränke hinter der Pögritzmühle Sonntag, 21.12. Neutzer Straße 3 17-18 Uhr Landhausshop Der Hofladen wird geöffnet sein, es gibt Glühwein und Gebäck zum Naschen. Für die weihnachtli che Stimmung sorgt ein musikalischer Überra schungsgast. Montag, 22.12. Marktplatz 1 17-18 Uhr Wettiner Hof Verkosten Sie bei uns Brownies mit Aprikosen marmelade, glasierte Kekse und Früchtetee. Dienstag, 23.12. Verschnaufpause Mittwoch, 24.12. St. Nikolai Wettin 18 Uhr KGV Wettin Christvesper mit Krippenspiel Bitte beachten Sie die individuellen Anfangszeiten. Wunderbare Begegnungen in der Adventszeit wünscht Ihnen der Kulturverein Wettin e. V. Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter [email protected] Anzeige(n) Kundentelefon: 030 / 83 22 11 00 Geneststraße 5 . 10829 Berlinwww.SeniorenLebenshilfe.de . [email protected] Auf vertrauensvolle Art, unterstützt Ihr persönlicher Lebenshelfer/in Sie dauerhaft im Alltag. Ihr Lebenshelfer - Ihre Haushälterin Ihr Lebenshelfer - Ihr Begleiter Ihr Lebenshelfer - Ihre Sekretärin Ihr Lebenshelfer - Ihr Freizeitpartner
Seite - 38 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Am 31. Oktober wurde es dann für die Großen richtig gruselig: DJ Tino lud erneut zur legendären Halloweenparty für Erwach sene ein. Durch die vielen parallel laufenden Veranstaltungen in der Region fielen die Besucherzahlen dieses Jahr leider etwas geringer aus. Für die Nikolaus-Party am 6. Dezember im Rah men des lebendigen Adventskalenders ist also noch reichlich Luft nach oben! Jugendfilmpreis Sachsen-Anhalt 2025 – Große Bühne für junge Filmemacher Am 2. November 2025 wurde zum 30. Mal der Jugendfilmpreis Sachsen-Anhalt verliehen – in diesem Jahr unter dem Motto „Framework“. In der Kategorie „First Steps“ war der Kurzfilm „Chantal im Saal eland“ nominiert, den fünf Jugendliche während des reMAKE-Filmcamps in den Sommerferien unter der Anleitung des Kame ramanns Markus Kloth produziert haben. Auch wenn es am Ende nicht für eine Auszeichnung gereicht hat, war die Freude über die Nominierung groß. Für die Teilneh menden bot sich damit die besondere Gelegenheit, ihren Film einmal auf der großen Leinwand zu sehen und im Rahmen der Veranstaltung auf der Bühne interviewt zu werden. Eine Neuerung in diesem Jahr war neben den drei Fachjurys, die sich aus Medienexpert/-innen und Filmschaffenden zusam mensetzten, die Einführung einer Kinder- und Jugendjury mit Vertreter/-innen aus allen Offenen Kanälen, die einen Film aus der Kategorie „First Steps“ gesondert prämierte. Für diese Jury konnten wir unsere Nutzer Kevin Ebensperger und Anton Thieme gewinnen, die den Offenen Kanal Wettin wür dig vertreten haben. Wer sich für alle nominierten Filme und Preisträgerinnen bzw. Preisträger der drei Kategorien des Jugendfilmpreises Sachsen-Anhalt interessiert, findet sie unter www.jugend-film-preis.com Panik wegen Windows 11? - Die „Bugbusters“ helfen weiter! Mittlerweile sind schon einige Wettinerinnen und Wettiner mit ihren Windows-Computern auf die jugendlichen Bugbusters zu gekommen – kein Wunder, denn die Sicherheitsupdates für Win dows 10 laufen bald aus, und vielerorts wird bereits zum Umstieg auf Windows 11 geraten. Doch zunächst einmal können wir Sie beruhigen: Microsoft hat sich erbarmt und stellt allen, die noch kein Windows 11 installiert haben oder deren Computer kein Update mehr unterstützt, für ein weiteres Jahr Sicherheitsupdates zur Verfügung. Kulturverein Wettin e.V. Nikolaikirchplatz Hof Kirchgasse 3
Adventsmarkt Wettin 29.11.2025 ab 14.00 Uhr Veranstalter: Kulturverein Wettin e.V. Das Nest e.V. / WTV – Der Offene Kanal aus Wettin e.V. Herbstferien voller Medienabenteuer Mehrere Teams vom „Nest“ und vom Offenen Kanal waren in den Herbstferien wieder im Saalekreis unterwegs: Gemeinsam mit engagierten Honorarkräften, Freiwilligen und Ehrenamtlichen besuchten sie das Jugendfreizeitzentrum Leuna, das Kinder-und Jugendzentrum „KJUBB“ in Braunsbedra sowie die Horte in Sennewitz und Dieskau. In den verschiedenen Einrichtungen wurden kreative Medienpro jekte durchgeführt – von kleinen Filmexperimenten über Druck werkstätten bis hin zu innovativen App-Anwendungen. Viele Wege führen zu einem Ziel: Die kreative Gestaltung mit Medien soll mit Spaß, Neugier und einer ordentlichen Portion Teamgeist vermittelt werden – während die Teilnehmenden ganz nebenbei Medienkompetenz erwerben. Am Ende floss bei dem einen oder der anderen sogar ein Trän chen des Abschieds. Ein schöneres Kompliment für gelungene Ferienprojekte kann man sich wohl kaum wünschen! Schaurig-schöne Halloweenpartys im „Nest“ Gänsehaut, Gruselspaß und ganz viel gute Laune – so lässt sich die Halloweenzeit im „Nest“ wohl am besten beschreiben. Am 29. Oktober feierten unsere Grundschülerinnen und Grund schüler ihre eigene kleine Halloweenparty. Zwischen Spinnwe ben und Kürbislichtern warteten tolle Spiele, eine schaurig-süße Candy Bar und viele leckere Snacks. Die liebevoll gestaltete De koration sorgte für das perfekte Gruselflair. Ein großes Danke schön geht an die engagierten Eltern und den Karnevalverein Wettin, die diese Feier in diesem Umfang erst möglich gemacht haben. Es war ein rundum gelungenes Fest – mit strahlenden Kinderaugen und vielen kleinen Gespenstern, die gar nicht mehr nach Hause wollten.
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 39 - Neuveröffentlichung in der Mediathek unter www.wettintv. de/mediathek • Fünf Kurzfilme, die sich an Trailer von Kinoklassikern anleh nen, und ein Animationsfilm unter Einsatz von künstlicher Intelligenz - entstanden im reMAKE-Filmcamp in Wettin in den Sommerferien • Vorstellungsfilm des Burggymnasiums Wettin anlässlich des Besuchs der Partnerschule „Ernst Glück“ in Aluksne in Lett land. • Interview mit dem Physiker und Physiklehrer Cornelius Franz aus Lettewitz über sein Hobby als Tüftler und Erfinder (Kurz- und Langversion). Martin Kahles Bilder: Das Nest e.V./ WTV Volkssolidarität Wettin Liebe Mitglieder der Volkssolidarität, Sie sind alle rechtherzlich willkommen. Mit ein paar geselligen Stunden in der Vorweihnachtszeit wollen wir das Kalenderjahr ausklingen lassen. Wir treffen unsam 9. Dezember 2025 um 12:00 Uhrzu einem geselligen Adventsnachmittagim Burg Café Wettin. E. Rindt Volkssolidarität Wettin Förderkreis Nikolaikirche „Duo D´Accord – Anna Maria Zinke und Akki Schulz Sonntag, 23. November um 15.30 Uhrin St. Nikolaikirche Wettin Abschlusskonzert ihrer 2025er Liedertour in Memoriam Gun dermann und Rio Reiser Die Songschreiberin und der Kontrabassist präsentieren ihr korkfrisches Programm – eine“ Mischung aus Jazz, Liederma cherei und Wahnsinn“ (Bernd Pakosch). Die Winterkirche St. Nikolai wird beheizt sein. Mit besten Empfehlungen Förderkreis Nikolaikirche Ines Sterz Voraussetzung dafür ist das neueste Windows 10-Update sowie die Registrierung für die sogenannten Extended Security Up dates (ESU). Diese kann ganz einfach und kostenlos über ein vorhandenes oder neu erstelltes Microsoft-Konto erfolgen. Wer kein Microsoft-Konto hat oder möchte, kann die Sicherheits updates alternativ für 28 Euro erwerben. Ob Ihr Computer für Windows 11 geeignet ist, können Sie unter Start > Einstellungen > Update und Sicherheit überprüfen. Sollte dort stehen, dass die Installation nicht möglich ist, kann das daran liegen, dass der für Windows 11 erforderliche TPM 2.0-Sicherheitschip im BIOS noch nicht aktiviert wurde. Darüber hinaus sollte Ihr Computer auch die notwendigen Hardware-Voraussetzungen erfüllen – sonst droht er mit Windows 11 zur lahmen Krücke zu werden. Sie verstehen nur Bahnhof? Kein Problem – die Bugbusters be raten Sie gerne! Ob telefonisch, zuhause oder direkt im „Nest“ – wir helfen weiter! Weitere Informationen: https://bugbusters.wettintv.de Dank an Iris Harre An dieser Stelle möchten wir uns einmal herzlich bei Iris Harre bedanken, die uns regelmäßig mit hausgemachten Köstlichkei ten versorgt und mit ihrem heiteren Wesen die Stimmung im Nest hebt! Danke, Iris! Termine im Nest / WTV bis Jahresende: • Kulinarisches aus aller Welt, Freitag, 21. November, 15 Uhr • Noch ohne Ausbildungs- oder Studienplatz? Am 3. Dezem ber könnt ihr Euch von 14 bis 15 Uhr durch Mitarbeiter/- innen der Kompetenzagentur ELMO beraten lassen. • Nikolaus-Party am 6. Dezember von 20 bis 2 Uhr, Eintritt: 6 Euro, Beginn: 20 Uhr Ende: 2 Uhr Eintritt: 7 Euro. Zutritt ab 16 Jahren. Minderjährige müssen um 22 Uhr die Veranstal tung verlassen, es sei denn sie befinden sich in Begleitung eines / einer Sorgeberechtigten. • Jeden Dienstag von 16 bis 17 Uhr Basteln für Kinder und Jugendliche • Jeden Donnerstag von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr – Spieleoa se mit analogen und digitalen Spielen und LEGO-Robotik Foto: Jörn Drewes Anzeige(n)
Seite - 40 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Anzeigenteil WOHNEN IN IHRER REGIONsuchenundfinden Immobilie verkaufen? Keiner verkauft mehr Immobilien als wir. Jörg Brade Ihr Immobilienmakler für Halle-Ost, Landsberg, Östlicher Saalekreis Telefon: 0175 951 55 85 [email protected] Sven Obert Ihr Immobilienmakler für Halle-Nord, Stadtmitte, Nördlicher Saalekreis Telefon: 0177 634 92 51 [email protected]/immoprofiss Saalesparkassein Vertretung der LBS Immobilien GmbH POTTENSTEIN / FRÄNKISCHE SCHWEIZ Infos: Tourismusbüro Pottenstein 91278 Pottenstein - www.pottenstein.de EIN HERZLICHES „GRÜSS GOTT“ IM FELSENSTÄDTCHEN POTTENSTEIN
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Seite - 44 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Anzeigenteil Hilfe in schweren Stunden Bestattungshaus Bosmann Tag & Nacht erreichbar unter: 034606 21029 www.bestattungshaus-bosmann.de Parkstraße 47, 06193 Petersberg 06132 Halle 24 h für Sie erreichbar! Hausbesuche sind kostenfrei! Tel: 0345 24 93 23 49 Tel: 034603 39 99 69 Bestattungshaus Angel Halle Trotha Köthener Straße 3 Kösseln Ernst-Thälmann-Straße 35 www.besta%ungen-angel.deinfo@besta%ungen-angel.de 06118 Halle 06193 We+n-Löbejün OT Kösseln Inh. S. Gißler Bestattungshaus FUNKE Frößnitzer Straße 9 06193 Petersberg OT Wallwitzwww.bestattungshaus-funke.de Tag & Nacht: 03 46 06 - 2 63 22 „Die Trauer hört niemals auf, sie wird ein Teil unseres Lebens. Sie verändert sich und wir ändern uns mit ihr.“ Eine schöne Trauerrede Anzeigeerinnert und tröstet Eine Trauerrede ist eine Ansprache im Rahmen einer Trauerfeier, die dazu dient, das Leben des Verstorbenen zu würdigen und Abschied zu nehmen. Sie kann sowohl von einem Geistlichenals auch von Angehörigen oder Freunden gehalten werden. Der Redner bringt persönliche Erinnerungen ein und betont die Bedeutung des Verstorbenen für die Gemeinschaft. Eine Trauerredemuss nicht nur traurig sein, auch fröhliche Erinnerungen verbinden und trösten. Neben Geistlichen oder professionellen Trauerrednern können auch nahe Angehörige oder Freunde sprechen. Die Gestaltung einer wirkungsvollen Trauerrede erfordert Sorgfalt und Mitgefühl. Einleitung: Vorstellung des Redners und Darlegung der Beziehung zum Verstorbenen. Todesfall: Erläuterung der Umstände, unter denen der Verstorbene sein Leben verließ. Erinnerung: Persönliche Geschichten und Anekdoten, die den Charakter des Verstorbenen beleuchten. Was bleibt: Diskussionüber die bleibenden Werte und Einflüsse des Verstorbenen aufsein Umfeld. Abschluss: Aufruf zur gemeinsamen Erinnerungund zum Weitertragen der Werte des Verstorbenen. Bienenfreundliche Anzeige Grabbepflanzung Besonders Friedhofsgärtner wissen um den hohen ökologischen Wert von Friedhöfen. Schließlich sind oftmals sie es, diemit ihrem Fingerspitzengefühl und ihrer Kreativität diesen friedlichen Oasen ein Gesicht verleihen – sei es bei der Gestaltung einzelner Gräber oder des Rahmengrüns. Doch nicht nur Friedhofsgärtner, sondern jeder Hinterbliebene kann einen Beitrag zum Schutz der Bienen leisten. Denn für die Grabbepflanzungsteht eine breite Auswahl an bienenfreundlichen Pflanzen zur Verfügung. Die Palette reicht dabei von A bis Z – von blühenden Adonisröschen (Adonis vernalis) bis hin zu der Zwergmispel (Cotoneaster), einem blühenden Bodendecker. Diese Blütenvielfalt liefert nahezu das ganze Jahr über Nahrung. Beliebt sind Zwiebelblüher im Frühjahr wie Krokusse und Schneeglöckchen, im Sommer Hortensien und Lavendel. Aber auch im Herbst lieferndie Blüten von Glockenheide (Erica gracilis) und Christrose (Helleborus niger) Futter für viele Bienen. Feinem persönlichen Gespräch Ihre Bedürfnisse und Ihr Anliegen mit Ihnen und Ihrer Familie besprechen. Spp-o Foto: GdF, Bonn
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 45 - Anzeigenteil Abschied nehmen Was bleibt ist Liebe, Dankbarkeit und Erinnerung. Danksagung Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Besonderer Dank gilt dem Bestattungshaus Funke sowie der Gärtnerei Ackermann. Im Namen aller Angehörigen Sabine und David Löbejün, im November 2025 Sven Eckertgeb. 12.12.1962 gest. 14.10.2025 Karl Michael Reuter
- 12.10.1950 † 24.10.2025
Deine Gabi, Michaela und Julia Die Trauerfeier fand im engsten Familienkreis auf dem Friedhof in Brachwitz statt. In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von unserem liebevollen Ehemann, fürsorglichen Vater und Opa, der immer für uns da war, mit Rat, Tat und einem offenen Herzen. Du hast unser Leben mit Liebe, Wärme und unzähligen schönen Momenten bereichert und bleibst für immer in unseren Herzen. Danksagung Für die liebevollen Beweise der Anteilnahme durch stillen Händedruck, Blumen, Schrift und Geldspenden zum Abschied von meinem Mann und Vater Axel Hufenreuterdanken wir allen Verwandten, Nachbarn und Bekannten. Besonderer Dank gilt Frau Ramona Hofmann für ihre Unterstützung sowie dem Bestattungshaus Bosmann für die Begleitung. Ramona und Ronny Hufenreuter Rothenburg, im September 2025 Ein Mensch der uns verlässt, ist wie die Sonne, die versinkt. Aber etwas in ihrem Lichtbleibt immer in unseren Herzen zurück. Elfriede Wilsdorfgeb. Eisold
- 02.11.1932 † 05.11.2025
In stiller Trauer: Ihre Kinder Jutta, Ingrid, Brigitte und Uwe mit Familien Schwiegertochter Sieglindesowie alle Enkel und Urenkel Die Trauerfeier zur Urnenbeisetzung findet am 06.12.2025, um 10.00 Uhr auf dem Friedhof in Löbejün statt. Die Bande der Liebe werden mit dem Tod nicht durchschnitten.
| Thomas Mann (1875 - 1955) Das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens berät Sie gerne. Trauer bewältigen – Anzeige Umgang mit Verlusten Tod und Sterben sind heute weitgehend aus dem Alltag verdammt. Man tut alles, um sich nicht damit befassen zu müssen. Dennoch ist irgendwann die Auseinandersetzung damit unvermeidlich, sobald ein naher Angehöriger oder Freund stirbt. Der Tod eines geliebten Menschen hinterlässt eine schmerzliche Lücke, starke Gefühle bestimmen plötzlich das Leben. Der Trauernde weiß oft nicht, wie er damit umgehen soll. Die Psychologen unterscheiden vier Phasen der Trauerbewältigung, die in Dauer und Intensität ganz unterschiedlich erlebt werden können: eine Phase des Nicht-Wahrhaben-Wollens, dann die Phase der aufbrechenden Gefühle, das Innere und der Körper geraten aus dem Gleichgewicht, der Trauernde hadertmit seinem Schicksal. In der anschließenden Phase der Neuorientierung kann er sich wieder nach außen orientieren. Trotz starker Stimmungsschwankungen lässt er auch Freude wiederzu. Sobald der Betroffene wieder zu einem körperlichen und seelischen Gleichgewicht gelangt ist, ist die vierte, abschließende Phase erreicht. Bisweilen ist man wehmütig, denn der verstorbene Mensch kann weder ersetzt noch vergessen werden, aber der Blick ist nun auf das gerichtet, was bleibt. Man hat Fähigkeiten entwickelt, den Alltag wieder zu bewältigen. Wichtig ist in der akuten Trauerphase die Gefühle zu akzeptieren, z.B. „verrücktes“ Verhalten zuzulassen, wie z.B. Fernseher oder Radio die ganze Nacht laufen zu lassen, um die Einsamkeit nicht zu spüren. Seine Verzweiflung kann man einem Tagebuch anvertrauen. Auch kann es helfen, den Tag schriftlich in kleinen Schritten zu planen, sich etwas fürs Wochenende vorzunehmen, dem Körper durch gesunde Ernährung und kleinen Spaziergängenetwas Gutes zu tun. Wenn Redebedarf besteht, können Telefonseelsorge oder eine Trauerbewältigungsgruppe eines Hospizes, das Institut für Trauerarbeit (ITA), der Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister e.V., TrauerWege e.V. undähnliche Organisationen Orientierung und Halten geben.
Seite - 46 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Anzeigenteil Abschied nehmen An Hartmut Isaak Ein wunderbarer Freundder ging verloren, verließ den Ring, wo wir verschworenuns gegen alle Feind‘. Gott in meinem Herzen, dem bleib ich treu. Ich läute alle Glocken, sie machen mich so freivon allen Seelenschmerzen. Der Bruder gegangen, die Schwester blieb. Der Funkenglut hält Immerzu das alte Liedin mir gefangen. Die Tür bleibt offentrotz träger Blindheit. Und in den Bergenhält das Echo jederzeitder Klagen großes Hoffen. Der Freund ist verschwunden, er ist mir dennoch nah. Gott stellt für uns die Weichen: bietet ein Denkmal da, wo ich mich selbst gefunden. Danke dir für alles. Deine Siza In der Dunkelheit der Trauerleuchtet das Licht der Erinnerung. Wir nahmen Abschied von unserer lieben Schwester, Schwägerin, Tante, Großtante und Urgroßtante Ruth Stöbe
- 14.12.1933 † 18.09.2025
Herzlichen Dank sagen wir allen, die uns ihr Beileid bekundeten. Ein besonderer Dank dem Personal des Pflege-Zentrums Lettewitz für die stets kompetente und freundliche Betreuung, dem Bestattungshaus Bosmann (Herrn Edler) für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier und den Gärtnereien Harzer/Roßbach und Ackermann. Im Namen aller Angehörigen Schwester Erika Bruder Karl-Heinz Steffi und Jürgen Es ist schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren, aber es ist tröstend zu erfahren, wie viel Liebe, Freundschaft und Achtungihm entgegengebracht wurde. Anita Heine Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich beim Abschied mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme und Wertschätzung zum Ausdruck brachten. Besonderer Dank gilt Alexander Suckel für die musikalische Begleitung, Herrn Pfarrer Schuster für seine tröstenden Worte sowie dem Bestattungshaus Funke. Im Namen der Familie: Ihre Söhne Ralf und Stefan Heine Brachwitz, im Oktober 2025 In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von Manfred Walther
- 3. Oktober 1931 † 16. Oktober 2025
Ehefrau Anita Walther Tochter Kerstin Walther und Familie Tochter Helgard Heit-Walther und Familie Die Trauerfeier fand im engsten Familienkreis auf dem Gertraudenfriedhof Halle (Saale) statt. Zukunftsfragen des Friedhofs Anzeige Der Fokus unserer Gesellschaft auf Umwelt- und Klimaschutzkommt auch in der Bestattungskultur immer stärker zum Tragen. Mehr und mehr Menschen wollen über ihr Leben hinaus, auch in Tod und Bestattung, auf ihren ökologischen Fußabdruck achten. Sie fragen sich, wie kann ich noch vor meinem Tod auf diese Entscheidungen Einfluss nehmen, zum Beispiel im Rahmen einer Bestattungsvorsorge. Bestatterinnen und Bestatter (www.bestatter.de) stellen sich zunehmend auf dahingehende Fragen von Vorsorgenden und Angehörigen ein und erweitern ihre „grünen“ Angebote. Särge und Urnen können aus umweltfreundlichen Materialien gefertigt werden. Regionale Produkte schonen die Umwelt durchkurze Transportwege. Grabsteine oder Bestattungswäsche können von umweltbewussten und fair arbeitenden Herstellern bezogen werden – und nicht von Anbietern, die gegebenenfallsgeringere ethische und ökologische Standards bei ihrer Produktion anlegen. Auch die Friedhöfe leisten einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhaltung der Artenvielfalt. Auf der Projektseite www.friedhof2030.de hat jeder die Möglichkeit, sich zu den Zukunftsfragen des Friedhofs einzulesen – undeigene Kommentare und Gedanken zu hinterlassen. spp-o Foto: Bundesverband Deutscher Bestatter/akz-o
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 47 - Anzeigenteil Abschied nehmen Von der Erde gegangen, im Herzen geblieben. Herzlichen Dank sagen wir allen Verwandten, Nachbarn und Bekannten, die durch Wort, Schrift, Blumen und Geldzuwendungen sowie ehrendes Geleit ihre Anteilnahme bekundeten. Besonderer Dankgiltdem Pfarrer GersonSachs. In stiller Trauer: Klaus Düe Söhne Gilbert und André mit Familiensowie ihre Geschwister Veit und Petra Gimritz, im Oktober 2025 Heike Düegeb. 05.07.1956 gest. 20.08.2025 Danksagung Du wirst immer in unseren Herzen bleiben. Ursula Hartig geb. Petergeb. 08.07.1942 gest. 23.10.2025 Im Namen der Familie: Carola Speich Wettin, im November 2025 Allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre liebevolle Anteilnahme zum Ausdruck brachten, danken wir von Herzen. Besonderer Dank gilt der SWA „Am Bismarckturm“ und dem Bestattungshaus Funke. Danksagung Für die liebevollen Beweise aufrichtiger Anteilnahme beim Abschied von unserer lieben Entschlafenen Gudrun Kühnemundmöchten wir uns bei allen Verwandten, Bekannten und Nachbarn herzlich bedanken. Im Namen aller Angehörigen: Ehemann Uwe Kühnemund Wettin, im September 2025 Marlene Claus Söhne Reiner & Ulli mit Familien Löbejün, im Oktober 2025 Der Tod ist kein Unglück für den, der stirbt, sondern für den, der überlebt.
| Karl Marx (1818 - 1883) Trauerrituale geben Halt Anzeige Ein Licht anzünden, wenn man an jemanden denkt, das machen Menschen seit Jahrhunderten. Es ist eines der Rituale, die wir Menschen verinnerlicht haben. Im Besonderen, wenn wir jemanden verloren haben. Die Forschung hat zweifelsfrei nachgewiesen, dass Trauerrituale helfen, bei Verlust eines geliebten Menschen besser zurechtzukommen. Diese Ritualesind ein Bedürfnis und können am Friedhof individuell gelebtwerden; die meisten Menschen brauchen für ihre Trauer viel Zeit und einen geeigneten Ort. Eine individuelle Grabgestaltung, die den menschlichen Bedürfnissen entgegenkommt und dabei unterstützt, für den Verstorbenen noch „etwas tun zu können“, istdas, was sich Angehörige wünschen. Eines der beliebtesten Rituale ist das Anzünden einer Kerze am Grab. Die Anfänge dieses Brauchtums – eine Grablampe mit brennendem Licht auf Gräbern aufzustellen – liegen bereits in der Antike. Hiermit verband man die Hoffnung mit einem Leben nach dem Tod. Grablichter sollten dem Toten beim Übergang in eine andere Welt helfen. Heute wird der Grabschmuck passend zur Grabanlage ausgesucht. Vor allem in den letzten Jahren hat sich Edelstahl als Material durchgesetzt. Einen Anteil an dieser Entwicklung hat auch der Friedhofsexperte und Designer Alexander Hanel. Er hat mit dem ersten „Fashionlabel für Grabsteine – Rokstyle“ das Friedhofsbild positiv beeinflusst.
akz-o Foto: Rokstyle_akz-o
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2. Friedhofssatzung Stand: 2025 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Friedhofssatzung
Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Löbejün
Aufgrund der §§ 8, 11 Abs. 1 Nr. 2 b), 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KGV LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 19.03.2021 (GVBl. LSA S. 100) und § 25 Abs. 1 Bestattungsgesetzdes Landes Sachsen-Anhalt vom 05.02.2002 (GVBl. LSA S. 46), zuletzt geändertdurch § 37 Abs. 1 des Gesetzes vom 17.02.2011 (GVBl. LSA S. 136, 148) hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 24.02.2022 (Beschluss-Nr. 207-22/22/SR) folgende Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Löbejünbeschlossen:
I. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt für alle kommunalen und der Stadt Wettin-Löbejün gemäß Überlassungsvertrag zur Verwaltung und Nutzung übertragenen kirchlichen Friedhöfe im Gebiet der Stadt Wettin-Löbejün.
§ 2 Friedhofszweck
(1) Die Friedhöfe der Stadt Wettin-Löbejün sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Wettin-Löbejün. (2) Die Friedhöfe dienen grundsätzlich der Bestattung aller Personen, die bei Ihrem Ableben Einwohner der Stadt Wettin-Löbejün waren, im Stadtgebiet verstorben sind oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen.
§ 3 Schließung und Entwidmung
(1) Friedhöfe, Friedhofsteile und einzelne Grabstätten können aus wichtigem öffentlichem Interesse geschlossen und/oder entwidmet werden. Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch die Entwidmung verliert der Friedhof seine Eigenschaft als öffentliche Bestattungseinrichtung. Besteht die Absicht der Schließung, so werden keine Nutzungsrechte mehr erteilt oder wiedererteilt. (2) Die Absicht der Schließung, die Schließung selbst und die Entwidmung sind jeweils öffentlich bekanntzumachen. (3) Die Stadt kann die Schließung verfügen, wenn keine Rechte auf Bestattung entgegenstehen. (4) Die Stadt kann die Entwidmung verfügen, wenn alle Nutzungsrechte und Ruhefristen abgelaufen sind. (5) Soweit zur Schließung oder Entwidmung Nutzungsrechte aufgehoben oder im Einvernehmen mit den Berechtigten abgelöst werden sollen, sind unter ersatzweiser Einräumung entsprechender Rechte auch Umbettungen ohne Kosten für den Nutzungsberechtigten möglich. II. Ordnungsvorschriften
§ 4 Öffnungszeiten
(1) Die Friedhöfe sind während der an den Eingängen bekannt gemachten jahreszeitlich bedingten Zeiten für den Besuch geöffnet. (2) Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten der Friedhöfe oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.
§ 5 Verhalten auf den Friedhöfen
(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes und der Persönlichkeitsrechte der Angehörigen und Besucher entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen der Stadtbediensteten sind zu befolgen. (2) Kinder unter 10 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung und unter der Verantwortung Erwachsener betreten. (3) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:
- 1. handwerkliche Arbeiten an den Grabstätten an Sonn- und Feiertagen zu verrichten,
- 2. das Befahren der Flächen und Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht besondere Erlaubnis hierzu erteilt ist; ausgenommen zum Befahren der Wege sind Krankenfahrstühle und sonstige zur Fortbewegung zwingend erforderliche Hilfsmittel, Sargtransportwagen, Transportkarren, Kinderwagen sowie Fahrzeuge der Stadtverwaltung,
- 3. Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten sowie Druckschriften zu verteilen,
- 4. während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe störende Arbeiten auszuführen,
- 5. den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Grabstätten, Anlagen und Rasenflächen unberechtigterweise zu betreten,
- 6. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blinden- und Behindertenhunde,
- 7. kompostierbare Abfälle, wie Blumen und Kränze außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzulegen,
- 8. zu lärmen und zu spielen,
- 9. Blumen, Pflanzen, Sträucher, Steine und dergleichen widerrechtlich zu entfernen,
- 10. ohne schriftlichen Auftrag eines Nutzungsberechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren. (4) Sonstige Abfälle, Restmüll und Wertstoffe, wie z. B. Plaste, Vasen, Papier, Glas u. ä. sind im eigenen Haushalt der Nutzungsberechtigten zu entsorgen. (5) Gedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Sie sind spätestens eine Woche vor Durchführung anzumelden.
§ 6 Gewerbliche Tätigkeiten auf den Friedhöfen
(1) Arbeiten auf dem Friedhofsgelände dürfen nur von Dienstleistern erbracht werden, deren Gewerbe oder Beruf Leistungen beinhaltet, welche im Friedhofswesen anfallen (insbesondere Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige vergleichbare Tätigkeiten auf Friedhöfen). (2) Um eine Kontrolle der Einhaltung der den Dienstleistungserbringern obliegenden Verpflichtungen (Verweis auf Ordnungsvorschriften) zu ermöglichen sowie die Erfassung der Gebührenpflichtigkeit sicherzustellen, ist der Friedhofsverwaltung die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Friedhofsgelände vor Beginn der Arbeitsaufnahme unter Berücksichtigung nachfolgender Angaben mitzuteilen: Name und Adresse des Dienstleistungserbringers sowie des Auftraggebers, beabsichtigter Termin und Dauer sowie Art der geplanten Arbeiten. (3) Den Anordnungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. Die Ausübung der Tätigkeit auf dem Friedhofsgelände kann dem Dienstleistungserbringer durch die Friedhofsverwaltung begrenzt oder unbegrenzt durch Bescheid untersagt werden, wenn der Dienstleistungserbringer gegen die Vorschriften dieser Friedhofssatzung in grober bzw. besonders grober Weise verstößt oder den Anordnungen der Friedhofsverwaltung/des Friedhofspersonals im Einzel- oder Wiederholungsfall nicht nachkommt. (4) Die Dienstleitungserbringer haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen und sind verpflichtet, diese unverzüglich der Friedhofsverwaltung anzuzeigen. (5) Für notwendige Transporte sind geräuscharme Fahrzeuge zu verwenden, es ist langsam zu fahren, Bestattungen dürfen nicht beeinträchtigt werden und bei Frostaufbruch und Nässe sind Fahrten auf unbefestigten Wegen nicht erlaubt. (6) Arbeitsgeräte und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur vorübergehend und an geeigneter Stelle gelagert werden. Arbeits- und Lagerplätze sind nach Beendigung der Tagesarbeit in einem ordnungsgemäßen Zustand und sauber zu verlassen. (7) Dienstleister dürfen auf den Friedhöfen keinerlei Abraum, Abfall, Rest- und Verpackungsmaterial lagern und zurücklassen. Das Benutzen der Entsorgungscontainer auf den Friedhöfen zum Zwecke der Abfallentsorgung ist untersagt. Arbeitsgeräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen gereinigt werden.
III. Bestattungsvorschriften
§ 7 Allgemeines, Anzeigepflicht und Bestattungszeit
(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung ist eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde beizufügen; für die Beisetzung von Aschen zusätzlich die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung. (2) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung in Abstimmung mit den Angehörigen bzw. den jeweils beteiligten Bestattungsunternehmen fest. Ein Anspruch auf einen bestimmten Bestattungstermin besteht nicht. Soweit möglich werden die Wünsche der Hinterbliebenen dabei berücksichtigt. (3) Verstorbene Personen (Leiche im Sinne des § 2 Nr. 1 Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt), die nicht binnen 10 Tagen nach Eintritt des Todes, und Aschen, die nicht binnen eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt sind, können auf Kosten des Bestattungspflichtigen von Amts wegen in einer Erdgrabstätte oder Urnengemeinschaftsanlage (anonym) beigesetzt werden. Ausnahmen nach § 17 Abs. 3 BestattG LSA sind zu berücksichtigen. (4) In jedem Sarg darf nur eine verstorbene Person bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, ein Elternteil mit einem nicht über ein Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu 6 Jahren in einem Sarg bestattet werden.
§ 8 Särge und Urnen
(1) Der Sarg, die Sargausstattung und die Bekleidung der verstorbenen Person müssen so beschaffen sein, dass sie die Verwesung bzw. Zersetzung innerhalb der Ruhefrist ermöglichen. Insbesondere dürfen sie nicht die Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers nachteilig verändern. (2) Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,90 m breit und 0,90 m hoch sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. (3) Vorgaben zur Beschaffenheit von Urnen sind den §§ 15 und 16 zu entnehmen.
§ 9 Ausheben der Gräber
(1) Die Gräber werden von den jeweiligen Bestattungsunternehmen in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. In begründeten Ausnahmefällen erfolgt dies durch Stadtbedienstete. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,40 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. (5) Beschädigungen von Nachbargrabstätten, die bei der Herstellung der Gräber eintreten, hat das beauftragte Bestattungsunternehmen unverzüglich der Friedhofsverwaltung zu melden und auf eigene Kosten zu beseitigen. (6) Beim Aushub des Grabes etwaige vorgefundene, noch nicht verfallene verstorbene Personen oder Sargteile sind sofort unter der Sohle des neuen Grabes wieder einzugraben. Werden noch nicht verweste verstorbene Personen vorgefunden, ist die Grabstelle sofort wieder zu schließen und die Friedhofsverwaltung zu informieren. (7) Werden auf neu zu errichtenden Grabstätten noch nicht verfallene Urnen vorgefunden, werden diese nach Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung aus der Grabstätte entfernt und die Asche an geeigneter Stelle des jeweiligen Friedhofes der Erde übergeben.
§ 10 Ruhezeit
(1) Die Ruhezeit für verstorbene Personen beträgt 20 Jahre. (2) Die Ruhezeit für Aschen beträgt 20 Jahre.
§ 11 Umbettungen und Ausgrabungen
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von verstorbenen Personen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Die Genehmigung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. (3) Umbettungen sind schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Antragsberechtigt ist der Nutzungsberechtigte der Grabstätte. (4) Umbettungen sind von einem Bestattungsunternehmen durchzuführen, welches der Antragsteller beauftragt und dessen Kosten trägt. Den Zeitpunkt der Umbettung bestimmt die Friedhofsverwaltung. Umbettungen von verstorbenen Personen werden in der Regel nur in den Monaten November bis März durchgeführt. Urnen können, unter Beachtung der Witterungsverhältnisse, jederzeit umgebettet werden. (5) Den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller bzw. der durch diesen beauftragte Dritte zu tragen. (6) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen. Bei Umbettungen innerhalb der Stadt Wettin-Löbejün ist das Nutzungsrecht an der neuen Grabstätte entsprechend der verbleibenden Ruhezeit zu erwerben. (7) Verstorbene Personen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. (8) Wird eine Grabstätte durch eine Ausgrabung oder Umbettung frei, erlischt das Nutzungsrecht entschädigungslos.
IV. Grabstätten
§ 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten
(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Stadt. An ihnen können Nutzungsrechte nur nach dieser Satzung erworben werden. (2) Die Grabstätten werden unterschieden in:
a) Erdgrabstätten
b) Urnengrabstätten
c) anonyme Urnengemeinschaftsanlagen
d) Baumgrabstätten für Urnen mit namentlicher Auszeichnung
e) Kolumbarium
f) Ehrengrabstätten und Kriegsgräber (3) Ein Anspruch auf Erwerb oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht.
§ 13 Wahlgrabstätten (Erdgrabstätten)
(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen anlässlich eines Todesfalles ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Ruhefrist) erworben wird. (2) Die Lage wird auf Wunsch im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt. (3) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. Der Nutzungsberechtigte hat der Friedhofsverwaltung der Stadt Wettin-Löbejün jede Anschriftenänderung unverzüglich anzuzeigen. (4) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. Neu anzulegende Grabstätten sollen sich in ihrer Größe an den vorhandenen Grabstätten orientieren. In der Regel gilt für einstellige Grabstellen jeweils eine Länge von 2,10 m und eine Breite von 1,00 m, bei mehrstelligen das jeweils Mehrfache der Breite. Je einstellige Grabstätte können eine verstorbene Person und zwei Urnen beigesetzt werden. (5) Das Nutzungsrecht kann auf schriftlichen Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte verlängert werden. (6) Bei Wieder- oder Nachbelegung einer Wahlgrabstätte wird das Nutzungsrecht entsprechend der Ruhezeit verlängert. (7) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens einen Nachfolger, mit dessen Zustimmung, im Nutzungsrecht bestimmen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in der nachstehenden Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über:
a) auf den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner oder den Partner aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft,
b) auf die Kinder,
c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter,
d) auf die Eltern,
e) auf die Geschwister,
f) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person Nutzungsberechtigter. Das Nutzungsrecht erlischt, wenn es keiner aus dem vorgenannten Personenkreis innerhalb eines Jahres übernimmt. (8) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (9) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (10) Auf den Ablauf des Nutzungsrechts wird der Nutzungsberechtigte drei Monate vorher schriftlich, falls er nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist, durch eine ortsübliche öffentliche Bekanntmachung oder durch einen dreimonatigen Hinweis auf der Grabstätte, hingewiesen. (11) Auf das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit verzichtet werden. Ein Verzicht ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. (12) Bei vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsrechtes besteht kein Rechtsanspruch auf Gebührenrückzahlung hinsichtlich der Restlaufzeit.
§ 14 Urnenwahlgrabstätten
(1) Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten, an denen anlässlich eines Todesfalles ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Ruhefrist) erworben wird. (2) Die Lage wird auf Wunsch im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt. (3) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. Der Nutzungsberechtigte hat der Friedhofsverwaltung der Stadt Wettin-Löbejün jede Anschriftenänderung unverzüglich anzuzeigen. (4) Es wird unterschieden in Grabstätten für
a) zwei Urnen
b) vier Urnen Neu anzulegende Grabstätten sollen sich in ihrer Größe an den vorhandenen Grabstätten orientieren. In der Regel gilt für Grabstätten nach Buchstabe a) eine Länge von 1,00 m und eine Breite von 0,60 m; für Grabstätten nach Buchstabe b) eine Länge von 1,00 m und eine Breite von 1,00 m. (5) Das Nutzungsrecht kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. (6) Bei Wieder- oder Nachbelegung wird das Nutzungsrecht entsprechend der Ruhezeit verlängert. (7) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens einen Nachfolger, mit dessen Zustimmung, im Nutzungsrecht bestimmen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in der nachstehenden Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über:
a) auf den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner oder den Partner aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft,
b) auf die Kinder,
c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter,
d) auf die Eltern,
e) auf die Geschwister,
f) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person Nutzungsberechtigter. Das Nutzungsrecht erlischt, wenn es keiner aus dem vorgenannten Personenkreis innerhalb eines Jahres übernimmt. (8) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (9) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (10) Auf den Ablauf des Nutzungsrechts wird der Nutzungsberechtigte drei Monate vorher schriftlich, falls er nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist, durch eine ortsübliche öffentliche Bekanntmachung oder durch einen dreimonatigen Hinweis auf der Grabstätte, hingewiesen. (11) Auf das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit verzichtet werden. (12) Bei vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsrechtes besteht kein Rechtsanspruch auf Gebührenrückzahlung hinsichtlich der Restlaufzeit.
§ 15 Urnengemeinschaftsanlagen
(1) Urnengemeinschaftsanlagen sind Dauergrabanlagen für die Beisetzung von Aschen für die Zeit der Ruhefrist innerhalb einer Rasenfläche ohne Kennzeichnung der einzelnen Grabstätte. (2) Ein Nutzungsrecht für diese Bestattungsart kann nicht erworben werden. (3) Um- bzw. Ausbettungen sind nicht möglich. (4) Die Rasenfläche darf außer von den mit der Beisetzung der Asche beauftragten Mitarbeitern der Bestattungsunternehmen oder im Zusammenhang mit notwendigen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen durch Mitarbeiter der Stadt Wettin-Löbejün oder durch sie beauftragte Dritte nicht betreten werden. (5) Die Gestaltung und Pflege der Anlagen obliegt ausschließlich der Stadt Wettin-Löbejün. Andere Personen haben auf die Gestaltung und Pflege keinen Einfluss. Das Ablegen von Blumen, Gestecken, Pflanzschalen/-töpfen, Kerzen sowie sonstige Dekorationsartikel ist nicht gestattet und wird von der Friedhofsverwaltung unverzüglich entfernt und entsorgt. Für Blumenschmuck sind zentrale Ablageflächen vorgesehenen, welche von der Friedhofsverwaltung unterhalten werden. (6) Urnen, Überurnen und alle mit der Beisetzung bzw. Bestattung in den Boden verbrachten Teile dürfen nur aus Materialien bestehen, die ökologisch verträglich sind und innerhalb der Ruhefrist ohne Rückstände vergehen (biologisch abbaubare Urnen).
§ 16 Baumgrabstätten für Urnen mit namentlicher Auszeichnung
(1) Baumgrabstätten für Urnen sind Dauergrabanlagen für die Beisetzung von Aschen im Wurzelbereich an besonders ausgewiesenen Bäumen für die Zeit der Ruhefrist ohne Kennzeichnung der einzelnen Grabstätte. Auf an zentraler Stelle angebrachten Tafeln werden die dort Beigesetzten namentlich gewürdigt. (2) Ansonsten gelten die Bestimmungen des § 15.
§ 17 Kolumbarium
(1) Beim Kolumbarium handelt es sich um eine oberirdische Grabanlage mit verschließbaren Urnennischen für die Beisetzung von Aschen. Jede Nische ist mit einer Grabplatte versehen. An den Urnennischen wird anlässlich eines Todesfalles ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Ruhefrist) erworben. Die Anzahl der Urnennischen ist begrenzt. (2) Die Lage wird im Rahmen der verfügbaren Nischen im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt. (3) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Der Nutzungsberechtigte hat der Friedhofsverwaltung der Stadt Wettin-Löbejün jede Anschriftenänderung unverzüglich anzuzeigen. (4) Je Nische können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. (5) Die Gestaltung und Pflege der Anlage obliegt ausschließlich der Stadt Wettin-Löbejün. Angehörige haben auf die Gestaltung und Pflege keinen Einfluss. Das Ablegen sowie Abstellen jeglicher Art von Vasen, Töpfen, Schalen, Kerzen/- behältern, Dekorationsartikeln u.ä. auf dem Boden sowie auf den Simsen ist untersagt. Auch das Anbringen zusätzlicher Dekoration (z.B. Gebasteltes) an den Grabplatten ist nicht zulässig (Bestückung der eingearbeiteten Vasen ausgenommen). Unzulässig Abgelegtes/Angebrachtes wird von der Friedhofsverwaltung unverzüglich entfernt und entsorgt. Gegen einzelne Blumen bzw. kleine Blumengebinde zum Gedenktag ist nichts einzuwenden. (6) Das Nutzungsrecht kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. (7) Bei Wieder- oder Nachbelegung wird das Nutzungsrecht entsprechend der Ruhezeit verlängert. (8) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens einen Nachfolger, mit dessen Zustimmung, im Nutzungsrecht bestimmen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in der nachstehenden Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über:
a) auf den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner oder den Partner aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, b) auf die Kinder,
c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter,
d) auf die Eltern,
e) auf die Geschwister,
f) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person Nutzungsberechtigter. Das Nutzungsrecht erlischt, wenn es keiner aus dem vorgenannten Personenkreis innerhalb eines Jahres übernimmt. (9) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (10) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Grabstätte bestattet zu werden und bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen zu entscheiden. (11) Auf den Ablauf des Nutzungsrechts wird der Nutzungsberechtigte drei Monate vorher schriftlich, falls er nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist, durch eine ortsübliche öffentliche Bekanntmachung oder durch einen dreimonatigen Hinweis auf der Grabstätte, hingewiesen. (12) Auf das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit verzichtet werden. (13) Bei vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsrechtes besteht kein Rechtsanspruch auf Gebührenrückzahlung hinsichtlich der Restlaufzeit.
§ 18 Ehrengrabstätten und Kriegsgräber
(1) Eine Verpflichtung zur Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, an denen ein dauerndes Ruherecht besteht, obliegt der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Bestimmungen und wird nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber von Krieg und Gewaltherrschaft geregelt. (2) Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Kriegsgräbern und Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegen der Stadt Wettin-Löbejün.
V. Gestaltung der Grabstätten
§ 19 Allgemeine Gestaltungsvorschriften
(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs, der Friedhofszweck und die Vorgaben dieser Satzung gewahrt werden. (2) Das Auffüllen von Sand, Kies oder ähnlichen Materialien um die Grabstätte ist bis zu einer Breite von 30 cm und einer Körnung von max. 16 mm gestattet. Das Verlegen von Trittplatten um die Grabstätte ist untersagt. (3) Gießkannen, Eimer, Werkzeuge und dergleichen dürfen nicht auf und hinter den Grabstätten aufbewahrt werden. (4) Als Blumenvasen sind die handelsüblichen Grabsteckvasen zu verwenden. Glasvasen oder andere Gläser sind nicht zulässig. (5) Der Baumbestand auf den Friedhöfen steht unter besonderem Schutz. Es gilt die Satzung zum Schutze des Baumbestandes der Stadt Wettin-Löbejün in der jeweils gültigen Fassung. Von der Friedhofsverwaltung gepflanzte Bäume sind zu dulden. (6) Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. (7) Die Gestaltung und Pflege der übrigen Flächen obliegt ausschließlich der Stadt Wettin-Löbejün.
VI. Grabmale und sonstige bauliche Anlagen
§ 20 Allgemeine Gestaltungsvorschriften
(1) Die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen, wie Grabeinfassungen und Grababdeckungen, unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Sie müssen sich jedoch so der Umgebung anpassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen Einzelteilen und seiner Gesamtheit gewahrt wird. (2) Die Größe der Grabsteine sollte entsprechend der Grabgröße gewählt werden und muss sich in das Gesamtbild des Grabfeldes einpassen und die angrenzenden Grabstellen und das Umfeld nicht beeinträchtigen. Für die Grabeinfassungen gelten die Vorgaben aus § 13 Abs. 4 und § 14 Abs. 4 entsprechend. (3) Auf den Grabplatten für die Urnennischen des Kolumbariums darf die Gestaltung nur innerhalb der jeweiligen Grabplatte vorgenommen werden. Gestaltungselemente dürfen weder den Korpus der Urnennische noch andere Grabplatten überdecken. (4) Die Friedhofsverwaltung kann weitere Anforderungen verlangen, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist.
§ 21 Genehmigungserfordernis
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und aller sonstigen baulichen Anlagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Der Antrag auf Genehmigung ist durch den Nutzungsberechtigten der Grabstätte zu stellen. (2) Die entsprechenden Antragsformulare sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen und bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Wettin-Löbejün erhältlich. Grundsätzlich sind dem Antrag der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, der Form und Anordnung der Schrift, der Ornamente oder sonstiger Zeichen sowie der Fundamentierung beizufügen; Ausführungszeichnungen sind einzureichen, soweit es zum Verständnis erforderlich ist. (3) Provisorische Grabmale und -einfassungen aus naturfarbenen Holz sind nicht genehmigungspflichtig, wenn sie nicht länger als maximal ein Jahr nach der Beisetzung auf der Grabstätte verbleiben sollen. (4) Entsprechen Grabmale und sonstige bauliche Anlagen nicht der Genehmigung oder werden ohne Genehmigung aufgestellt oder verändert, muss die dafür erforderliche Genehmigung innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch die Friedhofsverwaltung eingeholt werden. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, kann die Friedhofsverwaltung die Anlage auf Kosten des Nutzungsberechtigten entfernen. (5) Auf Verlangen ist den Stadtbediensteten die Genehmigung der Friedhofsverwaltung vorzuweisen.
§ 22 Standsicherheit
(1) Die Grabmale sind nur durch fachkundige Personen zu setzen und nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks gemäß der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal) des DENAK Deutsche Naturstein Akademie e.V. in der jeweils gültigen Fassung zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. (2) Die Standsicherheit der Grabmale wird jährlich von der Friedhofsverwaltung nach der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal) in der jeweils gültigen Fassung überprüft, dokumentiert und nach der festgelegten Zeit auf die Mängelbeseitigung kontrolliert.
§ 23 Verkehrssicherungspflicht
(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind vom Nutzungsberechtigten dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die Nutzungsberechtigten verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen) treffen, Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist durch den Nutzungsberechtigten beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, dies auf Kosten des Nutzungsberechtigten zu tun oder das Grabmal, die sonstige bauliche Anlage oder Teile davon zu entfernen. Die Stadt Wettin-Löbejün ist nicht verpflichtet, die entfernten Sachen aufzubewahren. Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine ortsübliche öffentliche Bekanntmachung und ein vierwöchiger Hinweis auf der Grabstätte. Die Nutzungsberechtigten sind für jeden Schaden haftbar, der durch Umfallen von Grabmalen oder sonstigen baulichen Anlagen oder durch Teile davon verursacht wird.
§ 24 Entfernung
(1) Nach Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechtes sind Grabmale und sonstige bauliche Anlagen durch die Nutzungsberechtigten zu entfernen. Dazu bedarf es eines Erlaubnisscheines durch die Friedhofsverwaltung. (2) Sind Grabmale und Grabzubehör nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechtes entfernt, fallen sie entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Wettin-Löbejün. (3) Künstlerisch und historisch wertvolle Grabmale oder solche, die als Eigenart des Friedhofes erhalten bleiben sollen, werden in einem Verzeichnis geführt. Die Friedhofsverwaltung kann die Zustimmung zur Änderung derartiger Grabmale versagen. Für die Friedhofsanlagen in der Stadt Wettin-Löbejün besteht eine Ausweisung im Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt. Die Denkmalschutzbehörde des Landkreises Saalekreis ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen. VII. Herrichtung und Pflege der Grabstätten
§ 25 Herrichten und Instandhalten
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 19 hergerichtet und dauernd instandgehalten werden. Dies gilt entsprechend für den übrigen Grabschmuck. Verwelkte Blumen, Kränze und Gestecke sind unverzüglich (innerhalb von 14 Tagen) von den Grabstätten zu entfernen. (2) Höhe, Form und die Art der Gestaltung der Grabhügel sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. (3) Die Grabstätten dürfen nur so bepflanzt werden, dass die anderen Grabstätten und öffentliche Anlagen und Wege nicht beeinträchtigt werden. Die von der Friedhofsverwaltung angelegten Begrenzungen oder Raseneinsaaten dürfen nicht zerstört werden. (4) Für die Herrichtung und die Instandsetzung der Grabstätten (ausgenommen Gemeinschaftsanlagen) ist der jeweilige Nutzungsberechtigte verantwortlich. (5) Die Nutzungsberechtigten können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder einen Dritten damit beauftragen. (6) Grabstätten müssen binnen 6 Monaten nach der Beisetzung hergerichtet sein. (7) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (8) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet.
§ 26 Vernachlässigung
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Nutzungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen. (2) Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, genügt eine ortsübliche öffentliche Bekanntmachung oder ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. (3) Wird die Aufforderung nicht befolgt, können Grabstätten von der Stadt abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden.
VIII. Trauerhallen und Trauerfeiern
§ 27 Trauerhallen
(1) Für Trauerfeiern stehen auf den Friedhöfen Trauerhallen zur Verfügung. (2) Die Trauerhallen dürfen nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Nutzung ist gebührenpflichtig. (3) Sofern keine gesundheitsaufsichtlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen, im Beisein des Bestatters, am geöffneten Sarg von dem Verstorbenen Abschied nehmen. Spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder Beisetzung sind die Särge endgültig zu schließen. (4) Die Benutzung der Trauerhalle kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der verstorbenen Person bestehen.
§ 28 Trauerfeiern
(1) Termine und Dauer der Trauerfeiern sind der Friedhofsverwaltung abzustimmen. (2) Die Trauerfeiern können in der Trauerhalle, am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden. (3) Für die Ausgestaltung der Trauerfeier und das Auflegen des Grabschmuckes ist das jeweilige Bestattungsunternehmen verantwortlich.
IX. Schlussvorschriften
§ 29 Alte Rechte
(1) Bei Grabstätten, über welche der Nutzungsberechtigte bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Im Übrigen gilt diese Satzung.
§ 30 Haftung
Die Stadt Wettin-Löbejün haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen, Tiere oder Witterungseinflüsse entstehen. Ferner ist die Haftung bei Diebstahl und Grabschändung ausgeschlossen. Der Stadt obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten.
§ 31 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt gemäß § 8 Abs. 6 KVG LSA, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1. den Friedhof entgegen der Bestimmungen des § 4 betritt,
- 2. sich auf dem Friedhof nicht gemäß § 5 Abs. 1 der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen der Stadtbediensteten nicht befolgt,
- 3. gegen die Verhaltensregeln des § 5 Abs. 3 Nr. 1-10 verstößt,
- 4. Abfälle entgegen § 5 Abs. 4 entsorgt,
- 5. die Anzeige einer Dienstleistungstätigkeit nach § 6 Abs. 2 unterlässt,
- 6. Arbeitsgeräte und Materialien entgegen § 6 Abs. 6 dauerhaft oder an ungeeigneter Stelle lagert sowie Arbeits- und Lagerplätze nicht in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand verlässt,
- 7. entgegen § 6 Abs. 7 Abraum, Abfall, Rest- und Verpackungsmaterial lagert oder zurücklässt, zur Entsorgung die Abfallcontainer benutzt oder die Arbeitsgeräte an oder in den Wasserentnahmestellen reinigt,
- 8. als Nutzungsberechtigter oder Dienstleistungserbringer entgegen § 22 Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen errichtet oder verändert,
- 9. Grabmale und sonstige bauliche Anlagen nicht gemäß § 23 in einem verkehrssicheren Zustand hält,
- 10. Grabstätten entgegen § 24 entfernt,
- 11. Grabstätten nach § 26 vernachlässigt,
- 12. die Trauerhallen entgegen § 27 Abs. 2 betritt oder nutzt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 8 Abs. 6 Satz 2 KVG LSA mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
§ 32 Gebühren
Für die Benutzung der kommunalen und der Stadt Wettin-Löbejün gemäß Überlassungsvertrag zur Verwaltung und Nutzung übertragenen kirchlichen Friedhöfeim Gebiet der Stadt Wettin-Löbejün und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nachder jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.
§ 33 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Löbejün in der Fassung der
- 4. Änderungssatzung vom 28.03.2019, in Kraft getreten zum 01.05.2019, außer Kraft.
(gez. Klecar) - Dienstsiegel - Bürgermeisterin
Ausfertigungsvermerk: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 24.02.2022 (Beschluss-Nr. 207-22/22/SR) beschlossene Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Löbejün wurde durch die Bürgermeisterin am 01.03.2022 handschriftlichunterzeichnet und ausgefertigt.
Wettin-Löbejün, den 01.03.2022
(gez. Klecar) Bürgermeisterin - Dienstsiegel –
Bekanntmachungsanordnung: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 24.02.2022 unterder Beschluss-Nr. 207-22/22/SR beschlossene und durch die Bürgermeisterin am 01.03.2022 unterzeichnete und ausgefertigte Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Löbejün wird im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün, Jahrgang 12; Ausgabe Nr. 3 vom 16.03.2022 öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig erfolgt die Bekanntmachung im Internet auf der Internetseite der Stadt Wettin-Löbejün unterwww.stadt-wettin-loebejuen.de.
Wettin-Löbejün, den 01.03.2022
(gez. Klecar) Bürgermeisterin - Dienstsiegel –
3. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Aenderungssatzung der Wettin-Löbejün, Stadt
Stadt Wettin-Löbejün Wahlperiode 2019 – 2024
Wettin-Löbejün, den 23.06.2020
Protokollder 6. Sitzung des Ortschaftsrates der Ortschaft Nauendorf in der Wahlperiode
2019 bis 2024
Ort und Zeit: Gaststättenraum im Sport- u. Freizeitzentrum Nauendorf; Am Sportzentrum 4 06193 Wettin-Löbejün; 23.06.2020, Beginn um 18:30 Uhr, Ende: 19:45 Uhr
Teilnehmer: Bachmann, Ernst Elwert, Katharina Dr. Götze, Siegmar Krüger, Giselaentschuldigt: Häntze, Wolfram Schmidt, Roger
Mitarb. d. Verwalt.: Bujak, Frank
Tagesordnung: -öffentlicher Teil
TOP 1: Eröffnung der Sitzung Herr Bachmann eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden OSR.
TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung Die ordnungsgemäße Einberufung wird festgestellt.
TOP 3: Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Von 6 Ortschaftsratsmitgliedern sind 4 anwesend. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.
TOP 4: Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Keine. Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 5: Bestätigung des Protokolls der letzten OSR-Sitzung – öffentlicher Teil - keine Änderungen oder Ergänzungen
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 6: Anhörung des Ortschaftsrates – 1. Änderung Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün
Herr Bujak erläutert den vorliegenden Beschluss, mit dem die derzeit jährliche Nutzungsgebühr aufeine einmalige Gebühr für die Übertragung des Nutzungsrechtes eines Grabes geändert werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Seite 2: Protokoll 6. OSR-Sitzung Nauendorf der WP 2019 – 2024 am 23.06.2020
TOP 7: Anhörung des Ortschaftsrates – Aufstellungsbeschluss für eine Sondernutzung der ehemaligen LPG-Anlage für eine Photovoltaik-Anlage
Die Ortschaftsräte haben sich in einer Arbeitsberatung ausführlich über das Projekt informiert und diskutiert.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
TOP 8. Bebauungsvorschlag Postplan II
Herr Bachmann stellt die Pläne zur weiteren Bebauung in Nauendorf vor. Priorität haben die Ortschaftsräte dem sogenannten Postplan II eingeräumt. Dazu fanden bereits Gespräche mit der Bauverwaltung statt. Ein Teil der Fläche ist Eigentum der Gemeinde Wettin-Löbejün. Mit den Eigentümern der Restfläche soll ab 30. Juni Gespräche geführt werden. Die Vorstellungen des Ortschaftsrates werden anschließend an die Verwaltung übermittelt. Beratungen mit der Bauverwaltung fortgeführt. Siehe Ergänzungen des Protokolls der Arbeitsberatung vom 16.06.2020 und Lagepläne.
TOP 9. Informationen des Ortsbürgermeisters
Im Juli findet noch eine Stadtratssitzung statt. Vorher sollte noch eine Ortschaftsratssitzung oder zumindest eine Arbeitsberatung stattfinden.
Fußgängerbrücke über Götsche am Verbindungsweg parallel zur Eisenbahnbrücke von Priester nach Nauendorf ist unpassierbar und in desolatem Zustand. Der Bauhof hat sich das angesehen und abgesperrt. Da die Brücke zwischen zwei Grundstücken liegt (Stadt und DB Netz AG) sind die Kosten nicht eindeutig zuordbar und stehen für eine Erneuerung in keinem Verhältnis zur Nutzung. Auf dem Weg sollte noch ein Hinweis auf Sperrung angebracht werden. Die Brücke ist jedoch Bestandteil des geplanten Radwegenetzes. Es sollte eine erneute Prüfung der Brücke nach Bestätigung des Radwegenetzes erfolgen.
Termin Arbeitsberatung des Stadtrates am 2.7.2020 zur Organisationsuntersuchung der Verwaltung (Kernverwaltung, Wohnungsverwaltung, Bauhof)
Neue Beförderungsrichtlinien für Schülerbeförderung. Amtsblatt des Saalekreises, Nr. 15/2020
Nach BmSchV dürfen bestimmte Maschinen und Geräte (im Anhang der Verordnung) an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nicht von 20.00 bis 7.00 Uhr betrieben werden. Neue Ausnahmeregelungen für Ruhezeiten (z.B. Mittagsruhe) sollen auch an Werktagen gelten. Das würde vor allem den Samstag treffen. Ein Betreiben gilt als unzulässiger Lärm und ist eine Ordnungswidrigkeit.
Herr Bujak erklärt, da es keine Landesverordnung gibt, es gilt Bundesverordnung, deshalb gelten diese neuen Zeiten.
Herr Bujak informiert darüber, dass die Kommunalaufsicht den Haushalt mit Auflagen genehmigt hat. Es wird jedoch einen Nachtragshaushalt aufgrund der Corona-Situation geben.
TOP 10. Information, Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ortschaftsrates
Gisela Krüger fragt nach Möglichkeiten, das Vereinsleben wieder aufleben zu lassen. Herr Bujak informiert, dass eine neue Verordnung kommt. Sportveranstaltungen sollen wieder möglich sein, ebenso Versammlungen mit mehr als 10 Menschen. Genaueres folgt, bzw. ist dem Amtsblatt und der Internetseite der Stadt zu entnehmen.
1. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung Wettin-Löbejün, Stadt
- 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün
Aufgrund der §§ 8 und 9 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S 288) zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 5 des Gesetzes zur Änderung des KVG des LSA und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13.06.2018 (GVBl.-Nr. 9 LSA S. 72 ff.) i. V. m. dem KAG LSA in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 24.09.2020 unter der Beschluss-Nr. 100-11/20/SRfolgende 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejünbeschlossen.
Artikel 1
§ 1 Gebührenpflicht
(1) Für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Wettin-Löbejün und deren Einrichtungen, sowie für Leistungen und damit verbundene Amtshandlungen werden Gebühren (Benutzungsgebühren) nach der Maßgabe der Satzung erhoben. (2) Art und Dauer der durch die Gebührensatzung erhobenen Nutzungsrechte richtensich nach der Friedhofssatzung.
§ 2 Gebührenpflichtiger
(1) Pflichtiger der Gebühren ist, wer nach bürgerlichem Recht bestattungspflichtig ist oder der Antragsteller. (2) Sind für eine Leistung mehrere Personen gebührenpflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehung und Fälligkeiten der Gebührenschuld
(1) Die Gebührenschuld entsteht entsteht bei Benutzungsgebühren mit Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Friedhöfe. Bei Grabnutzungsgebührenentsteht die Gebührenschuld mit der Begründung des Nutzungsrechts für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder dessen Verlängerung. Bei Verwaltungs-gebührenentsteht die Gebührenschuld mit der Vornahme der Amtshandlung oder sonstigen Leistungen. (2) Die Gebühren werden 4 Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheideszur Zahlung fällig.
§ 4 Erstattung von Gebühren
(1) Wird auf das Nutzungsrecht vor Ablauf verzichtet (unter Einhaltung der Ruhefrist), werden die nicht verbrauchten Nutzungsgebühren nicht erstattet. (2) Wird ein Antrag auf Benutzung des Friedhofes zurückgenommen, nachdem mit der Ausübung begonnen worden ist, so beträgt die Gebühr 50 % der im Gebührenverzeichnis aufgeführten Entgelte. (3) Wird das Nutzungsrecht wegen Vernachlässigung nach § 25 der Friedhofssatzung entzogen, werden die Nutzungsrechtsgebühren nicht erstattet.
§ 5 Billigkeitsmaßnahmen
Ansprüche aus dem Abgabenschuldenverhältnis können entsprechend § 13a KAG LSA auf Antrag des Gebührenschuldners ganz oder teilweise gestundet werden, wenndie Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würdeund der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehungnach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder zu Teil erlassen werden.
§ 6 Sprachliche Gleichstellung
Personenbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils für Personen mitmännlichem, weiblichem und diversem Geschlecht sowie für Personen ohne Geschlechtsangabe
II Gebührenverzeichnis (1) Gebühren für Grabnutzungsrechte Lfd.Nr. Bestattungsart Nutzungsdauer Gebühr (EURO)
- 1.1. Erdgrab 20 Jahre 545,00
- 1.2. Erddoppelgrab 20 Jahre 1090,00
- 1.3. Urnengrab (0,6 x 1,0 m) 20 Jahre 215,00
- 1.4. Urnengrab (1,0 x 1,0 m) 20 Jahre 316,00
- 1.5. Urnengemeinschaftsanlage 20 Jahre 185,00
- 1.6. Baumgrabstätte (für 1 Urne) 20 Jahre 215,00
- 1.7. Kolumbarium (Urnennische für 20 Jahre 994,00 bis zu 4 Urnen)
- 1.7.1. Grabplatte für Urnennische 90,00 des Kolumbariums
(2) Besondere Gebühren Gebühr (€)
- 4.1. Beerdigungserlaubnis 15,00
- 4.2. Genehmigung zur Grabeinebnung 15,00
- 4.3. Urnenbescheinigungen 15,00
- 4.4. Zustimmung zum Umbetten von Urnen 15,00
- 4.5. Genehmigung zur Errichtung und 25,00 Veränderung von Grabmahlen einschließlich Fundament je Grabmal
- 4.6. Nachforschungsanträge 15,00
- 4.7. Leistungen, die im Gebührenverzeichnis nicht enthalten sind, werden unter Zugrundelegung der aufgewandten Arbeitszeit und der Materialkosten berechnet. Artikel 2
III. Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün trittrückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.
Wettin-Löbejün, den 25.09.2020
(gez. Antje Klecar) - Dienstsiegel – Bürgermeisterin
Ausfertigungsvermerk: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 24.09.2020 (Beschluss-Nr. 100-11/20/SR) beschlossene 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün wurde durch die Bürgermeisterinam 25.09.2020 handschriftlich unterzeichnet und ausgefertigt.
Wettin-Löbejün, den 25.09.2020
(gez. Antje Klecar) Bürgermeisterin - Dienstsiegel –
Bekanntmachungsvermerk: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün Löbejün in seiner Sitzung am 24.09.2020 (Beschluss-Nr. 100-11/20/SR) beschlossene und durch die Bürgermeisterin am 25.09.2020 handschriftlich unterzeichnete 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün wird im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Jahrgang 10, Nr. 10 vom 14.10.2020 öffentlich bekannt gemacht.
Wettin-Löbejün, den 25.09.2020
(gez. Antje Klecar) Bürgermeisterin - Dienstsiegel –
Aenderungssatzung der Wettin-Löbejün, Stadt
Anhörung des Ortschaftsrates nach
§ 84 Abs. 2 KVG LSA
Anhörungs-Nr.: __________
Anhörungstag: 06.08.2025
Vorlage eingereicht durch:
öffentlicher Sitzungsteil FB Bauen und Stadtentwicklung
Beschlussempfehlung zur 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün
Beschlusstext: Der Ortschaftsrat der Ortschaft Domnitz stimmt der 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün zu.
Begründung: Am 24.09.2020 wurde durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün beschlossen. Die einzelnen Änderungen ergeben sich aufgrund des Ergebnisses der Friedhofsgebührenkalkulation 2024 und sind durch die Kommune zu beschließen, da Friedhofsgebühren gemäß § 5 des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Benutzungsentgelte sind, die kostendeckend (ohne Gewinn und ohne Verlust) zu erheben sind. Das Ergebnis der Kalkulation der Friedhofsgebühren wurde in einer Arbeitsberatung der Fraktionsvorsitzenden und der Ortsbürgermeister der Ortschaften der Stadt Wettin-Löbejün am 22.07.2025 vorgestellt und beraten.
Überwiegend bleibt der bisherige Wortlaut bestehen. Die erfolgten Änderungen sind der beigefügten Synopse zu entnehmen und dienen der Rechtssicherheit sowohl der Bürger als auch der Verwaltung als zuständige Behörde.
Die Satzung ist, in Form einer Synopse mit Bemerkungen sowie als Lesefassung, Anlage zu diesem Beschluss.
Dieser Beschluss gilt als Empfehlung, die 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Anzahl der stimmberechtigten Ortschaftsratsmitglieder: Anwesende Ortschaftsratsmitglieder:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Gemäß § 33 KVG LSA war ___ Mitglied des Ortschaftsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
……………..
(Ahrens) Ortsbürgermeister
2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung Wettin-Löbejün, Stadt
- 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün
Aufgrund der §§ 8 und 11 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2025 (GVBl. LSA S. 410) i.V.m. den §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetztes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996, zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712), des § 25 Abs. 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt – BestattG LSA) vom 5. Februar 2002 (GVBl. LSA S. 46), zuletzt geändert durch § 37 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 136, 148) sowie des § 32 der Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom 24.02.2022, hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 01.10.2025 unter der Beschluss-Nr. 68-8/25/SR folgende 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün beschlossen:
§ 1 – Geltungsbereich, Zweck
Diese Friedhofsgebührensatzung gilt alle nachfolgend bezeichneten kommunalen Friedhöfe der Stadt Wettin-Löbejün, der gemäß Überlassungsvertrag zur Verwaltung und Nutzung übertragenen kirchlichen Friedhöfe, den kommunalen Friedhofsteilen auf kirchlichen Friedhöfen im Gemeindegebiet der Stadt Wettin-Löbejün und deren Einrichtungen. Diese bilden eine öffentliche Einrichtung:
- 1. Friedhof Brachwitz 10. Parkfriedhof Löbejün
- 2. Friedhof Friedrichsschwerz 11. Friedhof Lettewitz
- 3. Friedhof Domnitz 12. Friedhof Deutleben
- 4. Friedhof Dornitz 13. Friedhof Merbitz
- 5. Friedhof Dalena 14. Friedhof Plötz
- 6. Friedhof Döblitz 15. Friedhof Kösseln
- 7. Friedhof Dößel 16. Friedhof Rothenburg – An der Schule
- 8. Friedhof Dobis 17. Friedhof Rothenburg – Saalberg
- 9. Friedhof Gimritz 18. Friedhof Wettin
§ 2 – Gebührenpflicht
(1) Die Stadt Wettin-Löbejün erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen „Friedhöfe“ und damit verbundene Amtshandlungen Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des als Bestandteil dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnisses. Die Kosten für die Friedhofsunterhaltung für die Deckung der laufenden Kosten der Rasenpflege und -mahd, des Baumbestandes, der Pflege der Wege und Freiflächen sowie Umzäunungen und sind Bestandteil aller Grabarten.
(2) Leistungen, die im Gebührenverzeichnis nicht enthalten sind, werden unter Zugrundelegung der tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit nach dem jeweils geltenden Stundensätzen nach
§ 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) und der
Materialkosten berechnet.
(3) Art und Dauer der durch die Gebührensatzung erhobenen Nutzungsrechte richten sich nach der Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Löbejün.
§3 Gebührenpflichtiger
(1) Gebührenpflichtiger ist, wer nach bürgerlichem Recht bestattungspflichtig ist oder der Antragsteller. (2) Sind für eine Leistung mehrere Personen gebührenpflichtig, haften sie als Gesamtschuldner.
§ 4 – Entstehung und Fälligkeiten der Gebührenschuld
(1) Die Gebührenschuld entsteht bei Benutzungsgebühren mit Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung bzw. Leistungen und Amtshandlungen nach § 2 dieser Satzung. (2) Die Höhe der Gebührenschuld richtet sich nach der beanspruchten Leistung nach dem Gebührenverzeichnis. (3) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.
§ 5 – Besondere Gebühren und Verwaltungsgebühren
Besondere Gebühren und Verwaltungsgebühren bemessen sich nach der Art der Verwaltungshandlung und dem durch die Vornahme der Verwaltungshandlung gewöhnlich beanspruchten Arbeitsaufwand nach dem in der Anlage aufgeführten Gebührentarif (Tarifstelle 4).
§ 6 – Erstattung von Gebühren
(1) Wird auf das Nutzungsrecht vor Ablauf verzichtet (unter Einhaltung der Ruhefrist), werden die nicht verbrauchten Nutzungsgebühren nicht erstattet. (2) Wird ein Antrag auf Benutzung eines Friedhofes zurückgenommen, nachdem mit der Ausübung bereits begonnen worden ist, so beträgt die Gebühr 50 v.H. der im Gebührenverzeichnis aufgeführten Entgelte. (3) Wird das Nutzungsrecht wegen Vernachlässigung nach § 26 der Friedhofssatzung entzogen, besteht kein Anspruch auf Gebührenrückzahlung hinsichtlich der Restlaufzeit.
§ 7 – Billigkeitsmaßnahmen
Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können entsprechend § 13a KAG-LSA auf Antragdes Gebührenschuldners ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch auf Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden.
§ 8 – Sprachliche Gleichstellung
Sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
§9 Inkrafttreten
, Außerkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft und setzt die erste Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom 24.09.2020 außer Kraft.
Wettin-Löbejün, den 06.10.2025
(gez. Jens Franke) - Dienstsiegel - Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk: Die, durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in der seiner Sitzung am 01.10.2025 (Beschluss-Nr. 68-8/25/SR), beschlossene zweite Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün wurde durch den Bürgermeister am 06.10.2025 handschriftlichunterzeichnet und ausgefertigt.
Wettin-Löbejün, den 06.10.2025
(gez. Jens Franke) - Dienstsiegel - Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung: Durch, die den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 01.10.2025 (Beschluss-Nr. 68-8/25/SR) beschlossene und durch den Bürgermeister am 06.10.2025 handschriftlichunterzeichnete zweite Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün wirdauf der Internetseite der Stadt Wettin-Löbejün (www.stadt-wettin-loebejuen.de) und im Amtsblattder Stadt Wettin-Löbejün, Jahrgang 15 Nr. 11 vom 19.11.2025 öffentlich bekannt gemacht.
Wettin-Löbejün, den 06.10.2025
(gez. Jens Franke) - Dienstsiegel - Bürgermeister
(Im Original gezeichnet und gesiegelt.) Anlage zur zweiten Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom 06.10.2025
Gebührenverzeichnis
(1) Gebühren für Grabnutzungsrechte
Lfd. Nr. Bestattungsart Nutzungsdauer Gebühr (in €)
- 1.1. Erdgrab 20 Jahre 460,00 €
- 1.2. Erddoppelgrab 20 Jahre 490,00 €
- 1.3. Urnengrab klein (0,60m x 1,00m) 20 Jahre 400,00 €
- 1.4. Urnengrab groß (1,00m x 1,00m) 20 Jahre 440,00 €
- 1.5. Urnengemeinschaftsanlage (anonym) 20 Jahre 550,00 €
- 1.6. Baumgrabstätte (für 1 Urne, teilanonym) 20 Jahre 490,00 €
- 1.7. Kolumbarium (Urnennische für bis zu 4 Urnen) 20 Jahre 1.580,00 €
(2) Benutzungsgebühren für Trauerhallen
Lfd. Nr. Trauerhalle Gebühr (in €)
- 2.0. Grundgebühr Bereitstellung Trauerhalle 40,00 €
- 2.1. Trauerhalle Brachwitz 40,00 €
- 2.2. Trauerhalle Friedrichsschwerz 20,00 €
- 2.3. Trauerhalle Dornitz 40,00 €
- 2.5. Trauerhalle Dalena 10,00 €
- 2.6. Trauerhalle Döblitz 20,00 €
- 2.7. Trauerhalle Dößel 10,00 €
- 2.8. Trauerhalle Dobis 20,00 €
- 2.9. Trauerhalle Gimritz 10,00 € 2.10. Trauerhalle Löbejün 20,00 € 2.11. Trauerhalle Merbitz 40,00 € 2.12. Trauerhalle Plötz 10,00 € 2.13. Trauerhalle Rothenburg – An der Schule 20,00 € 2.14. Trauerhalle Rothenburg – Saalberg 20,00 € 2.15. Trauerhalle Wettin 20,00 €
(3) Gebühr für Einebnungen
Lfd. Nr. Einebnen von Grabstätten Gebühr (in €)
- 3.1. Einebnen eines Erdgrabes 420,00 €
- 3.2. Einebnen eines Doppelerdgrabes 510,00 €
- 3.3. Einebnen eines Dreiererdgrabes 610,00 €
- 3.4. Einebnen eines Vierererdgrabes 705,00 € Einebnen einer Erbbegräbnisstätte - lt.
- 3.5. Gebühr wird lt. Kostenangebot erhoben Kostenangebot (wird als Auslage erhoben)
- 3.6. Einebnen eines Urnengrabes (0,60m x 1,00m) 375,00 €
- 3.7. Einebnen eines Urnengrabes (1,00m x 1,00m) 375,00 €
(4) Besondere Gebühren und Verwaltungsgebühren
Lfd. Nr. Art der Verwaltungshandlung Gebühr (in €) Aufwand der Verwaltung für Bestattungen
- 4.1. 85,00 € („Beerdigungserlaubnis“)
- 4.2. Genehmigung zur Grabeinebnung 50,00 € Genehmigung zur Errichtung und Veränderung
- 4.3. 50,00 € von Grabmalen einschl. Fundament, je Grabmal
- 4.4. Zustimmung zu Umbettungen, je Umbettung 25,00 €
- 4.5. Genehmigung von Gewerbetreibenden 25,00 € Adressermittlung per Umzug der
- 4.6. 15,00 € Nutzungsberechtigten Anschreiben wegen Vernachlässigung des
- 4.7. 15,00 € Grabmales Anschreiben zur Aufforderung zur Befestigung
- 4.8. 15,00 € des Grabmales Standsicherheitsprüfung für stehende
- 4.9. 1,58 € Grabsteine, je Jahr 4.10. Namensschild für Baumgrabstätte (teilanonym) 60,00 €
Ende der Anlage zur 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom 06.10.2025
Aenderungssatzung der Wettin-Löbejün, Stadt
Amtsblattder Stadt Wettin-Löbejünmit den Ortschaften Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Dößel, Gimritz, Stadt Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg und Stadt Wettin Nr. 11, Jahrgang 15, 19. November 2025 Inhaltsverzeichnis PA alle HH Erreichbarkeit Amtlicher Teil Stadt Wettin-Löbejün Informationen Stadt Wettin-Löbejün Ortschaft Brachwitz Ortschaft Döblitz Ortschaft Domnitz Ortschaft Gimritz Ortschaft Stadt Löbejün Seite 26 Ortschaft Nauendorf Ortschaft Neutz-Lettewitz Ortschaft Plötz Ortschaft Rothenburg Ortschaft Stadt Wettin Stadt Wettin-Löbejün -Der Bürgermeister-Stellenausschreibung Die Stadt Wettin-Löbejün sucht zum 01.01.2026 eine/n Sachbearbeiter*in Kindertageseinrichtungen / Schulangelegenheiten (m/w/d) Ihr Aufgabenspektrum umfasst unter anderem: • Koordinierung, Planung und Vergabe von Betreuungsplätzen in den Kindertageseinrich tungen • Erstellen von Beitragsbescheiden, Prüfung der Beitragszahlung • Abrechnung von Erstattungsbeiträgen gegenüber Dritten • Beschaffungen für die Kindertageseinrichtungen und Grundschulen (u.a. Lehr- und Lernmittel) • Zusammenarbeit mit Leitungen, Jugendamt, Landesjugendamt, Eltern u.a. • Überwachung, Abstimmung und Änderung von Betriebserlaubnissen der Einrichtungen • Erstellen von Statistiken • Bearbeitung von Rechnungen, Zuarbeit zur Haushaltsplanung, Budgetüberwachung Ihr Profil: • ein erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r oder ein vergleichbarer Ab schluss • Kenntnisse im Betreuungsrecht sind wünschenswert (insbesondere KiFöG LSA, SGB VIII) • sicherer Umgang mit MS-Office-Anwendungen und offen für digitale Verwaltungspro zesse • strukturierte, selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise in Verbindung mit souverä nem, freundlichem und serviceorientiertem Auftreten Das bieten wir: • eine zunächst für 2 Jahre befristete Teilzeitstelle (35h) in der Entgeltgruppe 6 TVöD-V (VKA) • eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit • 30 Tage Erholungsurlaub, eine Jahressonderzahlung sowie eine jährliche Leistungsprämie • Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. durch flexible Arbeitszeiten • ndividuelle Fortbildungsmöglichkeiten • Betriebliches Gesundheitsmanagement Wir freuen uns auf Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung, bis spätestens 30.11.2025 (Posteingang) an Stadt Wettin-Löbejün, Personal, Markt 1, 06193 Wettin-Löbejün, E-Mail: [email protected]. Bei Bewerbungen per E-Mail be achten Sie bitte, dass Sie die Unterlagen in einer PDF-Datei gesammelt als Anhang schicken. E-Mails mit Anhängen in anderen Dateiformaten werden nicht gelesen und berücksichtigt. Für Fragen zu dieser Ausschreibung wenden Sie sich an das Perso nalbüro, Tel. 034603/757-19. Hinweise: Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten oder ihnen gleich gestellten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet; der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Eingangsbestätigun gen werden nicht ausgefertigt. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nur bei Beilage eines ausreichend frankierten Rückumschlages. Bewerbungskosten bzw. Kosten, die Ih nen infolge der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Datenschutzrechtliche Hin weise zu den Personalauswahlverfahren entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter der Rubrik Stellenausschreibungen. gez. Franke Bürgermeister
Seite - 2 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Terminvergabe Einwohnermeldeamt An den Sprechtagen Dienstag und Mittwoch ist das Einwoh nermeldeamt ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung erreichbar. Termine können telefonisch oder über unsere Homepage verein bart werden. Für wichtige und dringliche Anliegen besteht die Möglichkeit, das Einwohnermeldeamt Donnerstags von 9:00 bis 11:30 Uhr ohne Termin aufzusuchen. Verwaltung und Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister Ortschaft Brachwitz Ortsbürgermeister: Herr Michael Brendel Anschrift: Thomas-Müntzer-Str. 3, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel.: 0155 60543696 E-Mail: [email protected] Ortschaft Döblitz Ortsbürgermeister: Herr Wim Lohse Anschrift: Tanneneck 5, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel.: 034607 20251 E-Mail: [email protected] Ortschaft Domnitz Ortsbürgermeister: Herr Matthias Ahrens Anschrift: Merbitzer Weg 6, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel:. 034603 20214, 01556 3203371 E-Mail: [email protected] Ortschaft Dößel Ortsbürgermeister: Herr Prof. Dr. Hans-Dieter Gottstein Anschrift: DGH „Zur Weißen Wand“ Rothenburger Str. 27, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: montags 19.00 – 20.00 Uhr Erreichbarkeit: Tel.: 0174 3937879 E-Mail: [email protected] Ortschaft Gimritz Ortsbürgermeister: Herr Jens Kotjatko-Reeb Anschrift: Hauptstr. 14a, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel.: 034607 21856, 0155 60741077 E-Mail: [email protected] Ortschaft Stadt Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Thomas Madl Anschrift: Am Kirchhof 1, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel.: 034603 719088 E-Mail: [email protected] Ortschaft Nauendorf Ortsbürgermeisterin: Frau Maria Schenk Anschrift: Alte Dorfstr. 2-3, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel.: 0155 60543697 E-Mail: [email protected] Ortschaft Neutz-Lettewitz Ortsbürgermeister: Herr Rainer Hesse (kommissarisch) Anschrift: Teichstraße 18, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel.: 0034603 7570 (über Stadtverwaltung) E-Mail: [email protected] Ortschaft Plötz Ortsbürgermeister: Herr Christian Richtscheid Anschrift: Winkel 9a, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel.: 034600 20351 E-Mail: [email protected] Ortschaft Rothenburg Ortsbürgermeister: Herr Jörg Pollandt Anschrift: Am Kindergarten 10, 06193 Wettin-Löbejün Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel.: 01556 3409667 E-Mail:[email protected] Ortschaft Wettin Ortsbürgermeister: Herr Norbert Fritzsch Sprechstunde: nach Vereinbarung Erreichbarkeit: Tel.: 0155 60543695 E-Mail: [email protected] Entfernt gemäß DSGVO
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 3 - Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, dem 17. Dezember 2025 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist Mittwoch, der 3. Dezember 2025, 9.00 Uhr Verbände (Trinkwasser = TW, Abwasser = AW) OS Brachwitz; OS Döblitz, OS Dößel, OS Gimritz, OS Neutz-Lettewitz, OS Wettin, OS Löbejün, OS Plötz, OS Nauendorf TW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis AW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (Hauptsitz Petersberg, OT Gutenberg) OS Domnitz TW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis AW - Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“ OS Rothenburg TW - Midewa GmbH
Niederlassung Anhalt-Harzvorland
Stiftstr. 7
06366 Köthen
Tel.: 03496 4110-0
Fax: 03496 4110-23
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Geschäftszeiten:
Mo., Mi., Do. 8:00 - 16:00 Uhr
Di.
8:00 - 18:00 Uhr
Fr.
8:00 - 14:00 Uhr AW - Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“ Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (WAZV Saalkreis) Sennewitzer Straße 7 OT Gutenberg 06163 Petersberg Telefon: 034606 360-0 Fax: 034606 360-299 Bereitschaftsdienst für den Notfall Störungsmeldung Abwasser: 01511 4122795 Störungsmeldung Trinkwasser: 0800 6647003 E-Mail: [email protected] Internet: www.wazv.saalkreis.de telefonische Erreichbarkeit: montags bis donnerstags: 10.00 – 12.00 Uhr und
- 13.00. – 15.00 Uhrfreitags:
- 10.00. – 12.00 Uhr Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“ Köthensche Str. 54, 06406 Bernburg Tel./Fax: 03471 3757-0/3757-12 Notfall: 03471 3757-21 montags: 9.00 - 12.00 Uhrdienstags: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhrdonnerstags: 9.00 - 12.00 Uhr Wertstoffhöfe und Annahmestellen für Selbstanlieferer Annahmestelle Bauhof Wettin-Löbejün Institut 16 c, 06193 Wettin-Löbejün OT Merbitz Annahmezeiten: Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr Kostenfreie Annahme von Baum- und Strauchschnitt (bis 5 m³ im Jahr) sowie Sperrmüll (bis 5 m³ im Jahr). Mitnetz Strom/Störungsdienst 0800 2305070 Telekom/Entstörungsdienst 0800 3301300 Notfallnummern Polizei 110 Rettungswagen und Feuerwehr 112 Bereitschaft Arzt 116 117 Feuerwehrleitstelle 0345 2215000 Rettungsdienstleitstelle 0345 8070100 Krankentransport 0345 19222 Polizei - Revierkommissariat Nördlicher Saalekreis 0345 52540295 Kriminaldienst 0345 52540263 Unfalldienst 0345 52540243 Revierbereichsbeamte (RBB) Wettin-Löbejün OT Löbejün, Bahnhofstr. 4a, 06193 Wettin-Löbejün Tel. 03461 446 580 oder 03461 446 581 Bürgersprechstunde nach Terminvereinbarung E-Mail: [email protected] Wettin-Information und Burgbücherei OT Wettin, Burgstr. 1, 06193 Wettin-Löbejün Tel./Fax: 034607 20320/21864 Homepage: www.wettin.de E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: montags: 12.00 - 17.00 Uhrdienstags: 12.00 - 17.00 Uhrmittwochs: geschlossendonnerstags: 12.00 - 18.00 Uhrfreitags: 11.00 - 15.00 Uhr Bibliothek/Kunst- und Kulturscheune Löbejünin der Kunst- u. Kulturscheune des Historischen Stadtgutes OT Löbejün, Kämnitz 1, 06193 Wettin-Löbejün Tel.: 034603 77250 Fax.: 034603 71258 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: dienstags:
- 12.00. – 17.00 Uhrmittwochs:
- 12.00. – 17.00 Uhrdonnerstags:
- 12.00. – 17.00 Uhr
Seite - 4 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Medizinische Versorgung Allgemeinmedizin C. Reiß-Wunderling 034603 77296 OS Löbejün, Bahnhofstr. 4 Dr. med. St. Roth 034603 77295 OS Löbejün, Am Kaiserberg 10 Fax: 034603 77677 www.hausarzt-roth-loebejuen.de Frau Dr. Ines Groß 034603 20250 Domnitzer Lindenstr. 12 Fax: 034603 718064 06193 Wettin-Löbejün OT Domnitz FÄ Dr. med. Katja Rüde 034603 20338 FA Andreas Rüde Fax: 034603 21600 Dr. A. Lukowski 034607 34029 OS Wettin, Johannisstr. 16 Frauenarzt/Frauenheilkunde Eva Herrmann 034607 20537 OS Wettin, Großer Schweizerling 3 Urologie Dr. A. Melchior 034609 23279 OS Löbejün, Kirchhof 1 034603 71911 Zahnärzte Dr. Th. Pilz u. R. Pilz 034603 77220 OS Löbejün, An der Stadtmauer 3 www.zahnaerzte-pilz.de E-Mail: [email protected] S. Hünicke 0345 5511608 OT Brachwitz, Lerchenweg 12 Dipl.-Stom. I. Riedel 034603 20406 OS Nauendorf, Dr.-W.-Külz-Platz 4 Innere Medizin Praxis für Allgemeine und Innere Medizin Dipl.- Med. K. Zametschnik Filiale Wettin, Saalestraße 7a 06193 Wettin-Löbejün OS Stadt Wettin Tel. 034607 34540, Fax: 034607 34541 Filiale Rothenburg, Am Kindergarten 10, 06193 Wettin-Löbejün OS Rothenburg, Tel. 034691 539977 Telefonseelsorge e. V. Halle Tel.: 0800 1110111 oder 0800 1110222 Pflegedienste Wettiner Schwestern 034607 34929 Pflegedienst GmbH Fax: 034607 239987
0174 6537271 E-Mail: [email protected] Pflegedienst Beate Hausmann 034606 21318 Büro Wallwitz 034606 3680106 Seniorenzentrum Götschehof 034606 36800 Nauendorfer Engel 034606 363949 Katrin Kirchschlager 0171 3259940
Fax: 034606 363950 Betreuungszentrum 034603 71540 Kerstin Kirchhof Fax: 034603 715420 Tagespflege Löbejün 034603 715416 Tagespflege Merbitz 034603 715423 Fahrdienst 034603 715413 Volkssolidarität 034603 20073 „Sozialstation Petersberg“Diakoniestation Könnern 034691 51160 Diakoniestation Könnern 034691 51160 Pflegemobil Annett Rabe 034976 21634
0177 2937054 Apotheken Kreuz-Apotheke Löbejün 034603 77823 E-Mail: [email protected] Bären-Apotheke Wettin 034607 20310 (Tag und Nacht erreichbar) [email protected] Tierärzte Gruppenpraxis Niederlein u. Hoffmann 034691 22049 OS Dornitz, Zum Sixbach 3 0172 8682155 [email protected] www.hn-vets.de Kleintierpraxis Strauß 034603 32852 OS Löbejün, Am Stadtgut 3f Fax: 034603 71544 [email protected] Physiotherapie Physiotherapie und Schmerztherapie nach Liebscher-Bracht, Torsten und Sabine Körner Nauendorf 034603 32766 Löbejün 034603 71102 [email protected] Andrea Fehse OT Rothenburg, Pappelstr. 2 Tel. 034691 52378 Praxis für Physiotherapie Johannisstr. 16 in 06193 Wettin Tel 034607 347720 [email protected] Fax 034607 347721 Praxisleitung : Jana Neumann Praxis für Physiotherapie Könnernschestr. 37 in 06193 Wettin Tel 034607 346051 [email protected] Fax 034607 359777 Praxisleitung : Jenny Brandenburger Ganzheitliche PrivatPraxis Lebensbalance KRISTINA HEILAND Balance von Körper - Geist - Seele, MINDFLOW Lange Reihe 22, 06193 Wettin-Löbejün OT Wettinwww.kristina-heiland.de Mobil: 0172 9876038 Naturheilpraxis Corinna Groß, Heilpraktikerin Tel. 034603 32688 OT Löbejün, Am Stadtgut 5 www.naturheilpraxis-loebejuen.de Mobil: 01522 5714015 Entfernt gemäß DSGVO
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 5 - Amtlicher Teil Stadt Wettin-Löbejün Hinweisbekanntmachung
- 9. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2024 bis 2029 Die 9. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Wettin-Löbejün findet am Dienstag, den 02.12.2025 um 17:00 Uhr im Gaststättenraum des Historischen Stadtgutes in Löbejün unter der Anschrift Kämnitz 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Lö bejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Kontrolle der Niederschrift der 8. Sitzung des Bau- und Ver gabeausschusses -öffentlicher Teil- 6. Bauamtsangelegenheiten 7. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 8. Einwohnerfragestundenichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift der 8. Sitzung des Bau- und Ver gabeausschusses -nichtöffentlicher Teil- 2. Vergabe von Bauleistungen/Planungsleistungen 3. Bauamtsangelegenheiten 4. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeisteröffentlicher Teil: 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Be schlüsse
- 10. Schließung der Sitzung (gez. Franke) Bürgermeister Hinweisbekanntmachung
- 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2024 bis 2029 Die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün findet am Donnerstag, den 04.12.2025 um 17:00 Uhr im Bogenhaus des Historischen Stadtgutes in Löbe jün unter der Anschrift Kämnitz 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Kontrolle der Niederschrift der 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses -öffentlicher Teil- 6. Beratung und Beschluss/ Abstimmung von Tagesordnungs punkten 7. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 8. Einwohnerfragestundenichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift der 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses -nichtöffentlicher Teil- 2. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten 3. Rechtsangelegenheiten 4. Personalangelegenheiten 5. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeisteröffentlicher Teil: 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Be schlüsse
- 10. Schließung der Sitzunggez. Franke Bürgermeister Hinweisbekanntmachung
- 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2024 bis 2029 Die 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün findet am Mittwoch, den 17.12.2025 um 17:00 Uhr im Saal des His torischen Stadtgutes in Löbejün unter der Anschrift Kämnitz 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der feh lenden Mitglieder des Stadtrates 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Entscheidung über Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Abstimmung über die Niederschrift der 8. Sitzung des Stadt rates -öfftl. Sitzungsteil- 6. Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster Beschlüsse 7. Bekanntgabe von amtlichen Mitteilungen durch den Bürger meister 8. Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse 9. Kurzinformation aus den beratenden Ausschüssen durch die Ausschussvorsitzenden
- 10. Beschlussfassung – öffentlicher Sitzungsteil
- 11. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister
- 12. Einwohnerfragestundenichtöffentlicher Teil: 1. Abstimmung über die Niederschrift der 8. Sitzung des Stadt rates –nichtöfftl. Sitzungsteil- 2. Beschlussfassung nichtöffentlicher Sitzungsteil 3. Bekanntgabe von amtlichen nichtöffentlichen Bekanntma chungen durch den Bürgermeister 4. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeisteröffentlicher Sitzungsteil
- 13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Be schlüsse
- 14. Schließung der Sitzung Mit freundlichen Grüßen (gez. H.-J. Grobbel) Vorsitzender des Stadtrates
Seite - 6 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Zentrale Dienste Bekanntmachung gem. § 9 Abs. 5 der 1. Änderung der Satzung über die Nutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wettin-Löbejün Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wettin-Löbejün im Jahr 2026 Kindertageseinrichtung 15.05.26 Brückentag nach Himmelfahrt Schulungstag Betriebsferien Schließungzum Jahreswechsel „Sonnenschein“ Löbejüngeschlossen 20.07.26 - 31.07.26 24.12.26 - 31.12.26 „Naseweis“ Domnitzgeschlossen 02.10.26 03.08.26 - 14.08.26 24.12.26 - 31.12.26 „Buratino“ Plötzgeschlossen 16.10.26 20.07.26 - 31.07.26 23.12.26 - 31.12.26 „Schlumpfhausen“ Nauendorfgeschlossen 05.06.26 06.07.26 - 17.07.26 21.12.26 - 31.12.26 Hort Nauendorfgeschlossen 05.06.26 21.12.26 - 31.12.26 „Spatzenhaus“ Wettingeschlossen 11.09.26 20.07.26 - 31.07.26 23.12.26 - 31.12.26 Hort Wettingeschlossen 11.09.26 23.12.26 - 31.12.26 „Räubernest“ Rothenburggeschlossen 20.07.26 - 31.07.26 „Saalepiraten“ Brachwitz geschlossen 23.10.26 21.12.26 - 31.12.26 „Sonnenkäfer“ Gimritzgeschlossen 12.06.26 03.08.26 - 14.08.26 23.12.26 - 31.12.26 „Knirpsenland“ Lettewitzgeschlossen 12.06.26 20.07.26 - 31.07.26 23.12.26 - 31.12.26 gez. Frank Bujak Fachbereichsleiter Zentrale Dienste Stadt Wettin-Löbejün -Die Bürgermeister-Stellenausschreibung Die Stadt Wettin-Löbejün sucht zum 01.01.2026 unbefristet in Vollzeit eine/n Mitarbeiter*in Bauhof / Feuerwehrgerätewart (m/w/d) Ihr Aufgabenspektrum umfasst unter anderem im Bereich Bauhof: • Reinigung/Instandhaltung kommunaler Straßen, Wege, Plät ze sowie Instandhaltung kommunaler Liegenschaften • Grünpflegearbeiten an kommunalen Rasenflächen, Anpflan zungen sowie Pflege des kommunalen Baumbestandes • Einsatz im allgemeinen Winterdienst sowie die Teilnahme an der Rufbereitschaftals Feuerwehrgerätewart: • Prüfung, Wartung und Organisation bzw. Durchführung der In standsetzung von Ausrüstungsgegenständen und Fahrzeugen • Beauftragung und Organisation von Wartungen, Überwa chung von Wartungsintervallen • Führen der Kleiderkammer und von Bestandslisten • Einholen von Kostenangeboten für größere Reparaturen an Fahrzeugen und Geräten Ihr Profil: • Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerk lichen Beruf • Berufserfahrung im handwerklichen Bereich • Kenntnisse im Bereich Feuerwesen und Feuerwehrtechnik sind zwingend erforderlich • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office Programmen • Führerschein der Klasse B und C zwingend erforderlich, CE wünschenswert oder die Bereitschaft, diesen zeitnah zu er werben • Eine aktive ehrenamtliche Tätigkeit in einer der Ortsfeuerweh ren im Stadtgebiet ist ausdrücklich erwünscht Das bieten wir Ihnen: • eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung nach dem TVöD-VKA in der Entgeltgruppe 6 • eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit • 30 Tage Erholungsurlaub, eine Jahressonderzahlung sowie eine jährliche Leistungsprämie • individuelle Angebote zur Fort- und Weiterbildung • Betriebliches Gesundheitsmanagement Wir freuen uns auf Ihre vollständige und aussagekräftige Be werbung, bis spätestens 30.11.2025 (Posteingang) an Stadt Wettin-Löbejün, Personal, Markt 1, 06193 Wettin-Löbejün, E-Mail: [email protected]. Bei Bewerbungen per E-Mail beachten Sie bitte, dass Sie die Unterlagen in einer PDF-Datei gesammelt als Anhang schicken. E-Mails mit Anhängen in an deren Dateiformaten werden nicht gelesen und berücksichtigt. Für Fragen zu dieser Ausschreibung wenden Sie sich an das Personalbüro, Tel. 034603/757-19. Hinweise: Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbe hinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet; der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Ein gangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt. Eine Rücksen dung der Unterlagen erfolgt nur bei Beilage eines ausreichend frankierten Rückumschlages. Bewerbungskosten bzw. Kosten, die Ihnen infolge der Bewer bung entstehen, werden nicht erstattet. Datenschutzrechtliche Hinweise zu den Personalauswahlverfahren entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter der Rubrik Stellenausschreibungen. gez. Franke Bürgermeister Amts- und Mitteilungsblätter, Druck Über 50 Jahre Know-how. Flyer, Visitenkarten, Werbung. LINUS WITTICH Medien KG
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 7 - Bauen und Stadtentwicklung
- 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün Aufgrund der §§ 8 und 11 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Be kanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 26. Juni 2025 (GVBl. LSA S. 410) i.V.m. den §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetztes des Lan des Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntma chung vom 13. Dezember 1996, zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712), des § 25 Abs. 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestat tungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestat tungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt – BestattG LSA) vom 5. Februar 2002 (GVBl. LSA S. 46), zuletzt geändert durch § 37 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 136, 148) sowie des § 32 der Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Lö bejün vom 24.02.2022, hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 01.10.2025 unter der Beschluss-Nr. 68- 8/25/SR folgende 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün beschlossen: § 1 Geltungsbereich, Zweck Diese Friedhofsgebührensatzung gilt alle nachfolgend bezeich neten kommunalen Friedhöfe der Stadt Wettin-Löbejün, der ge mäß Überlassungsvertrag zur Verwaltung und Nutzung übertra genen kirchlichen Friedhöfe, den kommunalen Friedhofsteilen auf kirchlichen Friedhöfen im Gemeindegebiet der Stadt Wettin- Löbejün und deren Einrichtungen. Diese bilden eine öffentliche Einrichtung:
- 1. Friedhof Brachwitz
- 2. Friedhof Friedrichsschwerz
- 3. Friedhof Domnitz
- 4. Friedhof Dornitz
- 5. Friedhof Dalena
- 6. Friedhof Döblitz
- 7. Friedhof Dößel
- 8. Friedhof Dobis
- 9. Friedhof Gimritz
- 10. Parkfriedhof Löbejün
- 11. Friedhof Lettewitz
- 12. Friedhof Deutleben
- 13. Friedhof Merbitz
- 14. Friedhof Plötz
- 15. Friedhof Kösseln
- 16. Friedhof Rothenburg – An der Schule
- 17. Friedhof Rothenburg – Saalberg
- 18. Friedhof Wettin § 2 Gebührenpflicht (1) Die Stadt Wettin-Löbejün erhebt zur Deckung ihres Aufwan des für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen „Friedhöfe“ und damit verbundene Amtshandlungen Benutzungs gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des als Bestandteil dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnisses. Die Kos ten für die Friedhofsunterhaltung für die Deckung der laufenden Kosten der Rasenpflege und -mahd, des Baumbestandes, der Pflege der Wege und Freiflächen sowie Umzäunungen und sind Bestandteil aller Grabarten. (2) Leistungen, die im Gebührenverzeichnis nicht enthalten sind, werden unter Zugrundelegung der tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit nach dem jeweils geltenden Stundensätzen nach § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) und der Materialkosten berechnet. (3) Art und Dauer der durch die Gebührensatzung erhobenen Nutzungsrechte richten sich nach der Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Löbejün. § 3 Gebührenpflichtiger (1) Gebührenpflichtiger ist, wer nach bürgerlichem Recht bestat tungspflichtig ist oder der Antragsteller. (2) Sind für eine Leistung mehrere Personen gebührenpflichtig, haften sie als Gesamtschuldner. § 4 Entstehung und Fälligkeiten der Gebührenschuld (1) Die Gebührenschuld entsteht bei Benutzungsgebühren mit Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung bzw. Leistungen und Amtshandlungen nach § 2 dieser Satzung. (2) Die Höhe der Gebührenschuld richtet sich nach der bean spruchten Leistung nach dem Gebührenverzeichnis. (3) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. § 5 Besondere Gebühren und Verwaltungsgebühren Besondere Gebühren und Verwaltungsgebühren bemessen sich nach der Art der Verwaltungshandlung und dem durch die Vor nahme der Verwaltungshandlung gewöhnlich beanspruchten Ar beitsaufwand nach dem in der Anlage aufgeführten Gebührenta rif (Tarifstelle 4). § 6 Erstattung von Gebühren (1) Wird auf das Nutzungsrecht vor Ablauf verzichtet (unter Ein haltung der Ruhefrist), werden die nicht verbrauchten Nutzungs gebühren nicht erstattet. (2) Wird ein Antrag auf Benutzung eines Friedhofes zurückge nommen, nachdem mit der Ausübung bereits begonnen worden ist, so beträgt die Gebühr 50 v.H. der im Gebührenverzeichnis aufgeführten Entgelte. (3) Wird das Nutzungsrecht wegen Vernachlässigung nach § 26 der Friedhofssatzung entzogen, besteht kein Anspruch auf Ge bührenrückzahlung hinsichtlich der Restlaufzeit. § 7 Billigkeitsmaßnahmen Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können entspre chend § 13a KAG-LSA auf Antrag des Gebührenschuldners ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten wür de und der Anspruch auf Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. § 8 Sprachliche Gleichstellung Sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten glei chermaßen für alle Geschlechter. § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft und setzt die erste Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin- Löbejün vom 24.09.2020 außer Kraft. Wettin-Löbejün, den 06.10.2025 (gez. Jens Franke)
- Dienstsiegel -
Bürgermeister Ausfertigungsvermerk: Die, durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in der seiner Sitzung am 01.10.2025 (Beschluss-Nr. 68-8/25/SR), beschlos sene zweite Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün wurde durch den Bürgermeister am 06.10.2025 handschriftlich unterzeichnet und ausgefertigt. Wettin-Löbejün, den 06.10.2025 (gez. Jens Franke)
- Dienstsiegel -
Bürgermeister
Seite - 8 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 3.6. Einebnen eines Urnengrabes (0,60m x 1,00m) 375,00 € 3.7. Einebnen eines Urnengrabes (1,00m x 1,00m) 375,00 € (4) Besondere Gebühren und Verwaltungsgebühren Lfd. Nr. Art der Verwaltungs handlung Gebühr (in €) 4.1. Aufwand der Verwal tung für Bestattungen („Beerdigungserlaub nis“) 85,00 € 4.2. Genehmigung zur Grabeinebnung 50,00 € 4.3. Genehmigung zur Errichtung und Veränderung von Grabmalen einschl. Fundament, je Grabmal 50,00 € 4.4. Zustimmung zu Umbettungen, je Umbettung 25,00 € 4.5. Genehmigung von Gewerbetreibenden 25,00 € 4.6. Adressermittlung per Umzug der Nutzungs berechtigten 15,00 € 4.7. Anschreiben wegen Vernachlässigung des Grabmales 15,00 € 4.8. Anschreiben zur Auf forderung zur Befesti gung des Grabmales 15,00 € 4.9. Standsicherheitsprü fung für stehende Grabsteine, je Jahr 1,58 € 4.10. Namensschild für Baumgrabstätte (tei lanonym) 60,00 € Ende der Anlage zur 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom 06.10.2025 Bürgerservice Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Wettin-Löbejün (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund der §§ 5, 8, 9 und 45 des Kommunalverfassungsgeset zes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Geset zes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt und des Kommunalverfassungsgesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. LSA Nr. 8/2023 vom 26.04.2023) und des §§ 4,7 50 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 5 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 187, 188), hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbe jün in seiner Sitzung am 01.10.2025 (Beschluss-Nr. 66-8/25/SR) für das Gebiet der Stadt Wettin-Löbejün folgende Satzung.
§ 1 – Geltungsbereich
Diese Straßenreinigungssatzung gilt für das Gebiet der Stadt Wettin-Löbejün mit allen bestehenden Ortschaften und deren Ortsteilen. Bekanntmachungsanordnung: Durch, die den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sit zung am 01.10.2025 (Beschluss-Nr. 68-8/25/SR) beschlossene und durch den Bürgermeister am 06.10.2025 handschriftlich un terzeichnete zweite Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün wird auf der Internetseite der Stadt Wettin-Löbejün (www.stadt-wettin-loebejuen.de) und im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün, Jahrgang 15 Nr. 11 vom 19.11.2025 öf fentlich bekannt gemacht. Wettin-Löbejün, den 06.10.2025 (gez. Jens Franke)
- Dienstsiegel -
Bürgermeister (Im Original gezeichnet und gesiegelt.) Anlage zur zweiten Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom 06.10.2025 Gebührenverzeichnis (1) Gebühren für Grabnutzungsrechte Lfd. Nr. Bestattungsart Nutzungsdauer Gebühr (in €) 1.1. Erdgrab 20 Jahre 460,00 € 1.2. Erddoppelgrab 20 Jahre 490,00 € 1.3. Urnengrab klein (0,60m x 1,00m) 20 Jahre 400,00 € 1.4. Urnengrab groß (1,00m x 1,00m) 20 Jahre 440,00 € 1.5. Urnengemeinschafts anlage (anonym) 20 Jahre 550,00 € 1.6. Baumgrabstätte (für 1 Urne, teilanonym) 20 Jahre 490,00 € 1.7. Kolumbarium (Urnen nische für bis zu 4 Urnen) 20 Jahre 1.580,00 € (2) Benutzungsgebühren für Trauerhallen Lfd. Nr. Trauerhalle Gebühr (in €) 2.0. Grundgebühr Bereit stellung Trauerhalle 40,00 € 2.1. Trauerhalle Brachwitz 40,00 € 2.2. Trauerhalle Fried richsschwerz 20,00 € 2.3. Trauerhalle Dornitz 40,00 € 2.5. Trauerhalle Dalena 10,00 € 2.6. Trauerhalle Döblitz 20,00 € 2.7. Trauerhalle Dößel 10,00 € 2.8. Trauerhalle Dobis 20,00 € 2.9. Trauerhalle Gimritz 10,00 € 2.10. Trauerhalle Löbejün 20,00 € 2.11. Trauerhalle Merbitz 40,00 € 2.12. Trauerhalle Plötz 10,00 € 2.13. Trauerhalle Rothen burg – An der Schule 20,00 € 2.14. Trauerhalle Rothen burg – Saalberg 20,00 € 2.15. Trauerhalle Wettin 20,00 € (3) Gebühr für Einebnungen Lfd. Nr. Einebnen von Grabstätten Gebühr (in €) 3.1. Einebnen eines Erdgrabes 420,00 € 3.2. Einebnen eines Doppelerdgrabes 510,00 € 3.3. Einebnen eines Dreiererdgrabes 610,00 € 3.4. Einebnen eines Vierererdgrabes 705,00 € 3.5. Einebnen einer Erb begräbnisstätte -Ge bühr wird lt. Kosten angebot erhoben(wird als Auslage erhoben) lt. Kostenangebot
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 9 - wird es über mehrere derartige Straßen mittelbar erschlossen, oder grenzt es an eine derartige Straße an, während es über eine andere unmittelbar erschlossen wird, so besteht die Ver pflichtung für jede dieser Straßen (4) Den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke werden die Nießbraucher (§ 1030 BGB), Erbbauberechtigten (§ 1 Erb bauRG), Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB) sowie Dauer wohn- bzw. Dauernutzungsberechtigten (§ 31 Wohnungseigen tumsgesetz) gleichgestellt. Diese sind an Stelle der Eigentümer beseitigungspflichtig. (5) Mehrere Reinigungspflichtige sind gesamtschuldnerisch ver antwortlich. (6) Die Verpflichteten können die Reinigungspflicht auf einen Dritten übertragen. Verantwortlich bleibt der Eigentümer oder Besitzer.
§ 4 – Art und Umsetzung der Reinigungspflicht
durch die Verpflichteten (1) Die Reinigungspflicht der nach § 3 Verpflichteten umfasst:
- die regelmäßige Reinigung,
- die außergewöhnliche Reinigung,
- den Winterdienstsoweit nicht nach anderen Rechtsvorschriften eine Verpflichtung
des Verursachersbesteht, wie etwa nach § 17 Abs. 1 StrG LSA. (2) Durch die Verpflichteten sind alle öffentlichen Straßen (nach Anlage 1) innerhalb der geschlossenen Ortslage (§ 47 Abs. 1 StrG LSA) zu reinigen. (3) Die Reinigungspflicht der Verpflichteten erstreckt sich:
- die Reinigung der Gehwege (dazu gehören auch die Baum
scheiben auf Gehwegen) einschließlich der gemeinsamen Geh- und Radwege (Bei Straßen mit einseitigem Gehweg obliegt dessen allgemeine Straßenreinigung und der Winterdienst den Eigentümern der an den Gehweg grenzenden Grundstücke.
- die Reinigung der Fahrbahnen einschließlich Gossen und
Parkspuren, Trennstreifen-, Seiten- und Sicherheitsstreifen bis zur Straßen mitte
- die Reinigung der Fahrbahnen bei Eckgrundstücken bis zum
Kreuzungspunkt der
- Mittellinie.
- Kehricht, Streumittel und Laub in den Gossen sind zu beseiti
gen, soweit eine Beseitigung vom Geh- und Radweg aus möglich ist. (4) Die Reinigung ist einmal monatlich durchzuführen, soweit nicht besondere Verunreinigungen eine erneute Reinigung erfor dern. (5) Die regelmäßige Reinigung beinhaltet die Beseitigung ins besondere von Schmutz, Glas, Fallobst, Schlamm, sonstigem Unrat einschließlich Laub. Auf Gehwegen ist auch der Gras- und Pflanzenbewuchs zu beseitigen. Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden, Kehricht und sonstiger Unrat darf nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in die Papierkörbe, Rinnsteine, Gos sen, Gräben oder Einlaufschächte der Kanalisation verbracht werden. Er ist nach den geltenden Abfallbeseitigungsbestim mungen zu beseitigen. (6) Die außergewöhnliche Reinigung dient der Beseitigung au ßergewöhnlichen Verschmutzungen. Sie ist vorzunehmen, wenn die Verkehrssicherheit die Beseitigung erfordert, die Gefährdung des Grundwassers durch Öl- und Kraftstoffe eintreten kann oder die Sauberkeit auf den Straßen erheblich beeinträchtigt ist, z. B. durch gefährliche Abfälle, Schadstoffe, nach starken Regenfäl len, Tauwetter, Stürmen und dgl., soweit nicht nach Abs. 1 eine Verpflichtung des Verursachers besteht. Ist dies wegen der Art und des Umfangs der Verunreinigung nur durch den Einsatz von Spezialmitteln oder -geräten möglich, so hat der zur Reinigung Verpflichtete unverzüglich die Stadt Wettin-Löbejün über die Ver unreinigung zu unterrichten.
§ 2 – Straßenreinigung durch die Stadt
(1) Die Straßenreinigung sorgt für ein gepflegtes Stadtbild und dient der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Sinne der Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen, die infolge von Verunreinigungen der Straße aus ihrer Benutzung heraus oder durch Witterungseinflüsse entstehen. (2) Die Stadt Wettin-Löbejün betreibt die Reinigung der öffentli chen Straßen nach § 47 Abs. 1 bis 3 StrG LSA im Geltungsbe reich des § 1 als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigungs pflicht nicht nach § 3 dieser Satzung auf die Eigentümer oder Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstü cke übertragen ist. (3) Die Straßenreinigung, die durch die Stadt durchgeführt wird, umfasst:
- die regelmäßige Reinigung
- die außergewöhnliche Reinigung und
- den Winterdienst.
(4) Durch die Stadt werden alle öffentlichen Straßen (§ 47 Abs. 1 StrG LSA) innerhalb der geschlossenen Ortslage, die in der Anlage 1 aufgeführt sind gereinigt. (5) Die Reinigungspflicht der Stadt erstreckt sich auf die:
- Fahrbahnen einschließlich Gossen und Parkspuren, Trenn-,
Seiten- und Sicherheitsstreifen - Haltestellenbuchten für den Li nienverkehr
- Radwege
- Parkplätze
- Einflussöffnungen der Straßenkanäle
- die Fußgängerüberwege, Verkehrsinseln
(6) Die regelmäßige Reinigung beinhaltet die Beseitigung ins besondere von Schmutz, Glas, Fallobst, Schlamm, sonstigem Unrat einschließlich Laub. (7) Die regelmäßige Reinigung durch die Stadt (nach Anlage 1 dieser Satzung) erfolgt durch die Mitarbeiter des Bauhofes. Für den zeitlichen Ablauf der Straßenreinigung für die Straßen, auf denen die Straßenreinigungspflicht der Stadt Wettin-Löbejün ob liegt, wird ein Straßenreinigungsplan von der leitenden Person des Bauhofes aufgestellt (8) Die außergewöhnliche Reinigung dient der Beseitigung au ßergewöhnlichen Verschmutzungen. Sie ist vorzunehmen, wenn die Verkehrssicherheit die Beseitigung erfordert, die Gefährdung des Grundwassers durch Öl- und Kraftstoffe eintreten kann oder die Sauberkeit auf den Straßen erheblich beeinträchtigt ist, z. B. durch gefährliche Abfälle, Schadstoffe, nach starken Regenfäl len, Tauwetter, Stürmen und dgl. (9) Durch Mitarbeiter des Bauhofes aufgenommener Kehricht geht in das Eigentum der Stadt über. Wertgegenstände werden wie Fundsachen behandelt. (10) Der Winterdienst durch die Stadt wird im Rahmen ihrer Leis tungsfähigkeit nach einem Winterdienstplan, erstellt durch die leitende Person des Bauhofes, durchgeführt. Zum Winterdienst gehört das Räumen und Bestreuen der Straßenfahrbahnen bei Schnee und Eisglätte. Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes-und Kreisstraßen sind gemäß § 9 StrG LSA i. V. m. den §§ 42 und 47 StrG LSA ausgenommen, soweit nicht mit den Straßenbau lastträgern anders vereinbart. (11) Die Stadt Wettin-Löbejün kann die Straßenreinigung und den Winterdienst an Dritte übertragen.
§ 3 – Übertragung der Reinigungspflicht, Verpflichtete
(1) Die Verpflichtung zur Straßenreinigung und zum Winterdienst nach § 47 StrG LSA wird den Eigentümern oder Besitzern (im Folgenden Verpflichtete) übertragen. (2) Innerhalb der geschlossenen Ortslage haben die Eigentümer oder Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die an öffentliche Straßen, Wege und Plätze angrenzen oder über diese unmittelbar erschlossen werden, die in §§ 4 und 5 dieser Satzung genannten Aufgaben auf eigene Kosten zu übernehmen. (3) Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen oder
Seite - 10 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 anlagen, Mauern oder in ähnlicher Weise von der öffentlichen Straße getrennt ist. (3) Hinterliegergrundstücke sind Grundstücke, die nicht an einer öffentlichen Straße liegen, durch diese aber erschlossen sind. Wenn nur Zufahrten oder Zuwege, die Bestandteil des Hinterlie gergrundstückes sind, eine gemeinsame Grundstücksgrenze mit der öffentlichen Straße bilden, so ist das gesamte Grundstück als Hinterliegergrundstück zu betrachten.
§ 7 – Befreiung von den Reinigungspflichten
(1) Befreiungen von der Verpflichtung zur Reinigung der Straße können ganz oder teilweise nur dann auf besonderen Antrag er teilt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 50 Abs. 1 Ziff. 3 Satz 2 StrG LSA vorliegen. (2) Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schrift lich bei der Stadt einzureichen.
§ 8 – Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 6 des Kommunalver fassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt handelt, wer als nach § 3 zur Reinigung Verpflichteter vorsätzlich oder fahrlässiga) entgegen § 4 der Reinigungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommtb) entgegen dem § 5 der Beseitigung von Schnee und Eisglätte nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt. (2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung. (3) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
§ 9 – Ersatzvornahme
(1) Bei Erfolglosigkeit eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens kann die Stadt Wettin-Löbejün auf Kosten der Reinigungsverpflich teten die allgemeine Straßenreinigung sowie den Winterdienst selbst ausführen oder durch einen beauftragten Dritten ausfüh ren lassen. (2) Es kann bestimmt werden, dass die Reinigungsverpflichte ten die voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme im Voraus zu zahlen haben. Zahlen die Verpflichteten die voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme nicht fristgerecht, so können sie im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden. Die Beitreibung der voraussichtlichen Kosten unterbleibt, sobald die betroffene Person die gebotene Handlung ausführt.
§ 10 – Sprachliche Gleichstellung
Personen und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männli cher, in weiblicher und in diverser Form.
§ 11 – Inkrafttreten
Diese Straßenreinigungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentli chen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Wettin-Lö bejün (Straßenreinigungssatzung) vom 04.10.2011 außer Kraft. Wettin-Löbejün, den 19.11.2025 (gez. Jens Franke) -Dienstsiegel-Bürgermeister (Im Original gezeichnet und gesiegelt.) Anlage 1 - Straßenverzeichnis Erläuterungen zu Anlage 1 Klassifizierung: Aufgabenverteilung A. Winterdienst auf den Fahrbahnen des Landes- und Kreisstra ßen, innerhalb der Ortslagen werden durch den jeweiligen Stra ßenbaulastträge durchgeführt.Reinigung dieser Straßen erfolgt durch die Stadt.
§ 5 – Winterdienst durch die Verpflichteten
(1) Bei Schnee und Eisglätte sind Zugänge zu Fußgängerüber wegen und Gehwege einschließlich gemeinsame Gehwege und Radwege in einer solchen Breite von Schnee zu räumen bzw. abzustumpfen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. (2) Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,30 m neben der Fahrbahn oder wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahr bahn freizuhalten. (3) Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Berei chen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Strei fen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Dieser ist zu räumen (4) In der Zeit von 07 bis 20 Uhr gefallener Schnee und ent standene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Über Nacht gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07 Uhr und sonn- und feiertags bis 09 Uhr zu beseitigen. (5) Für den Winterdienst gelten folgende Vorgaben: a. Gossen, Einlaufschächte und Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten. b. Geräumte Schnee- und Eisreste sind so zu lagern, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg oder dem Gehweg nicht gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar be hindert wird. c. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte ist mit Sand, Splitt oder an deren abstumpfenden Mitteln, außer Asche und Kohlengrus, so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. d. Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen schädliche Che mikalien nicht verwendet werden. Die Belange des Umweltschut zes müssen im vertretbaren Umfang bei allen Handlungen Be achtung finden. e. Bei eingetretenem Tauwetter sind die Gehwege und die Fuß gängerüberwege von dem vorhandenen Eis zu befreien. Rück stände von Streumaterial sind durch den Reinigungspflichtigen unverzüglich zu beseitigen, wenn eine Glättegefahr nicht mehr besteht. Die Kosten sind vom Reinigungspflichtigen zu tragen. f. Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freige halten werden. g. ln Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel ist der Winterdienst auf den Gehwegen so durchzuführen, dass ein un gehindertes Ein- und Aussteigen gewährleistet ist. h. Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehen de benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist. Der später Räu mende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehweg richtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtungen vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen. i. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streu salz bestreut und salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abge lagert werden. j. Soweit den Verpflichteten die Ablagerungen des zu beseitigen den Schnees und der Eisglätte auf dem Gehweg nicht möglich ist, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert wer den, dass der Verkehr und vor allem auch die Räumfahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt werden. (6) Der Winterdienst kann an Dritte übertragen werden.
§ 6 – Begriff des Grundstückes
(1) Ein Grundstück im Sinne der Satzung ist unabhängig von der Eintragung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch jeder zusammenhängende Grundbesitz, der eine selbstständige wirt schaftliche Einheit bildet. (2) Erschlossen ist ein Grundstück, wenn seine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung durch die Straße, insbesondere durch einen Zugang oder eine Zufahrt möglich ist. Dies gilt auch, wenn das Grundstück durch Anlagen wie Gräben, Böschungen, Grün
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 11 - Wettin-Löbejün, OT Gimritz Am Mühlberg S C Am Wiesengrund S C An der Holle S C Feldlerchenweg S C Wettiner Landstraße Nr. 1 S C Wettiner Landstraße L A Gimritzer Hauptstraße S C Kirchberg S C Raunitzer Straße S C Spielberg S C Sylbitzer Weg S C Am Mangelsbrunnen S C Wettiner Weg S C Am Knacker S C Wettin-Löbejün, OT Löbejün Akazienweg S C Am Kaiserberg P D Am Kirchhof S C Am Mühlenfeld S C Sportplatz S C Am Stadtgut S C An der Gärtnerei S C An der Grube S C An der Mauer S C Anhalter Straße L A Auf der Burg S C Auf der Schanze S C Bahnhofstraße K A Berggasse S C Birkenweg S C Bitterfelder Straße K A Löbejüner Burgstraße S C Carl-Loewe-Straße S C Dalenaer Weg S C Doktorberg S C An der Stadtmauer S C Fließe S C Friedrich-Röber-Straße S C Löbejüner Gartenstraße S C Gottgau S C Rathausstraße S C Hirtenberg S C Hoffmannstraße S C Hohe Warte S C Jüdengasse S C Kämnitz S C Karl-Heyer-Straße Nr. 1 S C Karl-Heyer-Straße L A Kirchstraße S C Kochstor S C Krosigker Straße S C Lange Straße L A Eibenweg S C Liebchengasse S C Loßplatz S C Markt S C Marktstraße S C Martinstraße S C Merbitzer Weg S C Mühlentrasse / Kegelbahn S C Mühlentor L A Petersberger Weg S C Plötzer Chaussee L A Plötzer Tor S C Promenade S C Rathausgasse S C Am Schachtberg S C Schillerstraße S C Schulberg S C Städtchen S C Torstraße S C B. Reinigung und Winterdienst werden durch die Stadt vorge nommen. C. Winterdienst wird durch die Stadtvorgenommen. Reinigung der Straße ist durch die Verpflichteten vorzunehmen. D. Reinigung und Winterdienst durch den Verpflichteten. Straße Klassifizie rung Aufgabenverteilung A/B/C/D Wettin-Löbejün, OT Brachwitz Am Burgwall S C Am Schlossberg P D An der Eiche S C An der Feldscheune S C Topfmarkt S C An der Windmühle S C Fährstraße S C Galgenberg S C Gimritzer Straße L A Kirchplatz S C Kurze Straße S C Lerchenweg S C Lindenbergweg S C Morlstraße S C Veilchenweg P D Platz der Jugend S C Saaleweg S C Thomas-Müntzer-Straße L A Thomas-Müntzer-Straße 1,2,3,5,7 S C Wettin-Löbejün, OT Friedrichsschwerz Coloniestraße L A Gustewitzbreite S C An der Trift S C Alter Mühlberg S C Wettin-Löbejün, OT Döblitz Sonnenbreite S C Sonnenberg S C Saalebogen S C Saalering S C Tanneneck S C Kastanienweg S C Zur Lehde S C Wettin-Löbejün, OT Domnitz Am Bahnhof S C Amselweg S C An der Technik S C Zur Plötze S C Clara-Zetkin-Straße S C Dößeler Straße S B Alte Hallesche Straße L A Domnitzer Lindenstraße S C Alte Löbejüner Straße S C Merbitzer Weg S C Mittelstraße S C Straße der Genossenschaft S C Wiesenweg S C Dalenaer Straße K A Wettin-Löbejün, OT Dalena Alter Birkenweg S C Am Kirchberg S C An der Plötze S C Edlauer Straße K A Golbitzer Straße S C Hauptstraße S C Wettin-Löbejün, OT Dornitz Am Brunnen S C Am Feldrain S C Alte Könnernsche Straße L A An der Langen Straße S C Im Winkel S C Zum Sixback S C
Seite - 12 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Wettin-Löbejün, OT Plötz Alte Schulstraße S C Alte Welt S C Alter Dorfplatz S C Am Dorfteich S C An der Alten Schule S C Carl-Moritz-Straße S C Dahlienweg S C Dorfplatz S C Gartenweg S C Kreisstraße L A Lilienweg S C Rosenweg S C Schulstraße S C Siedlung S C Straße der Betonwerker S C Winkel S C Zum Wäldchen S C Wettin-Löbejün, OT Kösseln Bergstraße S C Ernst-Thälmann-Straße L A Feldstraße P D Mühlstraße S C Schulstraße S C Straße der Jungen Pioniere S C Straße des Aufbaues S C Wettin-Löbejün, OT Rothenburg Am Amtsberg S C Am Kindergarten S C Amtsberg S C An der Schule S C August-Bebel-Straße S C Bahnhofsweg S C Bergweg S C Burgberg S C Friedensstraße K A Pappelstraße S C Saalberg S C Siedlungsweg S C Am Wettiner Weg S C Ziegelei S C Wettin-Löbejün, OT Wettin Am Ahornweg S C Am Luisengraben S C Aschenberg S C Am Birkenweg S C Borngasse S C Brauhausgasse S C Buchenweg S C Burgstraße S C Eichenweg S C Erlenweg S C Mühlgasse L A Große Kirchgasse S C Großer Schweizerling S C Saalestraße L A Hinter dem Rathaus S C Hinter dem Schweizerling S C Hohler Weg S C Johannisstraße Nr 3-7; 19-22 S C Johannisstraße L A Kiefernweg S C Könnernsche Straße S C Lange Reihe S C Lärchenweg S C Lindenstraße S C Löbnitzmark S C Löbnitzmark Nr 4-17; 60-73 L A Lowitzer Straße S C Malzmache L A Marktplatz S C Weinberg S C Wiesenstraße S C Wilhelm-Pieck-Straße S C Wettin-Löbejün, OT Schlettau Schlettauer Bergstraße S C Breiter Weg S C Domnitzer Weg S C Schlettauer Hauptstraße S C Schlettauer Winkel S C Kurze Gasse S C Gottgauer Straße L A Mittelweg S C Alte Siedlung S C Zur Neuen Siedlung S C Wettin-Löbejün, OT Nauendorf Ahornweg S C Am Sportplatz S C Alte Bahnhofstraße S C An der Hauptstraße S C Alter Mühlweg S C Chausseeweg S C Dr.-Wilhelm-Külz-Platz S C Feldrain S C Fliederweg S C Gartenstraße S C Lehmloch S C Löbejüner Straße L A Marxzeller Straße S C Kleinmerbitzer Weg S C Poststraße S C Poststraße 5, 11, 12 P D Querweg S C Roßstraße K A Sackgasse S C Sommerweg S C Wallwitzer Straße S C Wettin-Löbejün, OT Merbitz Domnitzer Straße S C Dorfplatz S C Kleinmerbitz S C Friedensplatz S C Institut S C Straße Am Gutshof K A Löbejüner Straße L A Neue Siedlung S C Rosenstraße S C Schimmrainweg S C Wettin-Löbejün, OT Priester Alte Dorfstraße S C Hallweg S C Tuchlaer Straße S C Wallwitzer Straße S C Wettin-Löbejün, OT Lettewitz Görbitzer Weg S C Neuer Weg S C Teichstraße S C Wettiner Straße L A Wettin-Löbejün, OT Neutz Am Berg S C Hallesche Straße K A Hallesche Straße Nr. 3-6 S C Siedlung S C Wettin-Löbejün, OT Görbitz Görbitzer Dorfstraße L A Görbitzer Dorfstraße 4,6,7,8,9, 10 A S C Bahnhof Görbitz P D Wettin-Löbejün, OT Deuteben Deutlebener Hauptstraße S C Deutlebener Dorfstraße S C Kirschstraße S C
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 13 - Die Städte und Gemeinden bzw. die Grundstückseigentümer der Sammelstandorte wirken mit dem Landkreis darauf hin, dass der Leerungsturnus durch die Sammler erhöht wird. Gleichzeitig möchten die Gemeinden, Städte und der Landkreis an alle appellieren, keine Altkleider vor den Sammelcontainern abzulegen, wenn diese vollständig gefüllt sind. Altkleider, die Regen und anderen äußeren Einflüssen ausgesetzt sind, lassen sich nicht mehr verwerten. Sie müssen als Restabfall entsorgt werden. Bitte warten Sie mit der Entsorgung der Altkleider, bis der jeweilige Sammelcontainer geleert wurde oder suchen Sie einen anderen Standort auf, wenn Sie feststellen, dass nichts mehr in den Sammelcontainer passt. Bitte beachten Sie, dass die Entsorgung von Abfällen jeglicher Art in der freien Landschaft
- auch neben Sammelcontainern für Altkleider, Altglas und ande
ren Abfallbehältern - eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Verschmutzte Altkleider sollten direkt über den Restabfall ent sorgt werden. Bei einer Entsorgung von verschmutzten Altklei dern in den Altkleidercontainer werden ggf. weitere Altkleider beeinträchtigt und damit deren Verwertbarkeit beeinträchtigt. Stabsstelle Landrat Geschäftsstelle Kommunikation Adresse Domplatz 9; 06217 Merseburg Telefon 03461 40-1020, -1022 Fax 03461 40-1099 E-Mail [email protected] Mühlberg S C Mühlweg S C Neutzer Straße 7 A- 18 S C Neutzer Straße L A Nikolaikirchplatz S C Petersbrunnen L A Rosenberg S C Wettiner Sackgasse S C Schachtberg S C Schackenthal S C Schilfberg S C Neue Schulstraße S C Sperlingsberg S C Unter den Weiden S C Zwischen den Bergen S C Wettin-Löbejün, OT Zaschwitz Am Ring S C Fienstedter Straße L A Gartenanlage am Galgen berg S C Gasse S C Salzmünder Straße K A Trebitzer Straße P D Wettin-Löbejün, OT Mücheln Döblitzer Weg S C Gimritzer Weg S C Lettewitzer Straße L A Lettewitzer Straße 3-7 B S C Wettin-Löbejün, OT Dobis Am Weinberg S C An der Weißen Wand S C An der Johanneskirche S C Rothenburger Straße S C Wettin-Löbejün, OT Dößel Am Teich S C Anger S C Alte Kohlestraße L A Alter Postweg S C Buschweg S C Hamstergasse S C Parkstraße S C Straße des Friedens S C Zur Schachthalde S C Landkreis Das Umweltamt informiert: Wichtige Hinweise zur Entsorgung von Altkleidern Textilabfälle können an den Wertstoffhöfen des Saalekreises bzw. der Entsorgungsgesellschaft Saalekreis mbH in Beuna, Oppin, Querfurt und Teutschenthal / Bahnhof kostenlos zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. Öffnungszeiten: Montag – Freitag 7.30 - 18.00 Uhr Samstag 9.00 - 12.00 Uhr Zudem stehen in vielen Ortschaften Sammelcontainer für Alt kleider von verschiedenen gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern. Diese Sammlungen erfolgen nicht im Auftrag der Städte und Gemeinden oder des Landkreises, sondern in Eigen regie des jeweiligen Sammlers mit der Zustimmung des Grund stückseigentümers des Containerstellplatzes. Da offensichtlich zu große Mengen an Altkleidern bei gleichzeitig sinkender Qualität der Sammelware am Markt sind, sind bei eini gen Sammlern die Lagerbestände so groß, dass die Leerung der Sammelcontainer nicht überall regelmäßig erfolgt. Herausgeber: Stadt Wettin-Löbejün,
Markt 1; 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG,
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Seite - 14 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Abfallentsorgungstermine 2026 Tourendaten für alle Entsorgungsfahrzeugefett markierte Termine sind Verschiebungen aufgrund von Feiertagen Restabfall graue Tonne/Bioabfall braune Tonne Mo., unger. 12.01., 26.01., 09.02., 23.02., 09.03., 23.03., 08.04., 20.04., 04.05., 18.05., 01.06., 15.06., 29.06., 13.07., 27.07., 10.08., 24.08., 07.09., 21.09., 05.10., 19.10., 02.11., 16.11., 30.11., 14.12., 28.12. Di., unger. 13.01., 27.01., 10.02., 24.02., 10.03., 24.03., 09.04., 21.04., 05.05., 19.05., 02.06., 16.06., 30.06., 14.07., 28.07., 11.08., 25.08., 08.09., 22.09., 06.10., 20.10., 03.11., 17.11., 01.12., 15.12., 29.12. Mo., ger. 05.01., 19.01., 02.02., 16.02., 02.03., 16.03., 30.03., 14.04., 27.04., 11.05., 26.05., 08.06., 22.06., 06.07., 20.07., 03.08., 17.08., 31.08., 14.09., 28.09., 12.10., 26.10., 09.11., 23.11., 07.12., 19.12. Di., ger. 07.01., 20.01., 03.02., 17.02., 03.03., 17.03., 31.03., 15.04., 28.04., 12.05., 27.05., 09.06., 23.06., 07.07., 21.07., 04.08., 18.08., 01.09., 15.09., 29.09., 13.10., 27.10., 10.11., 24.11., 08.12., 21.12. Mi., ger. 08.01., 21.01., 04.02., 18.02., 04.03., 18.03., 01.04., 16.04., 29.04., 13.05., 28.05., 10.06., 24.06., 08.07., 22.07., 05.08., 19.08., 02.09., 16.09., 30.09., 14.10., 28.10., 11.11., 25.11., 09.12., 22.12. Fr., ger. 10.01., 23.01., 06.02., 20.02., 06.03., 20.03., 07.04., 18.04., 02.05., 16.05., 30.05., 12.06., 26.06., 10.07., 24.07., 07.08., 21.08., 04.09., 18.09., 02.10., 16.10., 30.10., 13.11., 27.11., 11.12., 24.12. Papierabfall blaue Tonne Di., 1 27.01., 24.02., 24.03., 21.04., 19.05., 16.06., 14.07., 11.08., 08.09., 06.10., 03.11., 01.12., 29.12. Mi., 1 28.01., 25.02., 25.03., 22.04., 20.05., 17.06., 15.07., 12.08., 09.09., 07.10., 04.11., 02.12., 30.12. Do., 1 02.01., 29.01., 26.02., 26.03., 23.04., 21.05., 18.06., 16.07., 13.08., 10.09., 08.10., 05.11., 03.12., 31.12. Mo., 4 19.01., 16.02., 16.03., 14.04., 11.05., 08.06., 06.07., 03.08., 31.08., 28.09., 26.10., 23.11., 19.12. Di., 4 20.01., 17.02., 17.03., 15.04., 12.05., 09.06., 07.07., 04.08., 01.09., 29.09., 27.10., 24.11., 21.12. Mi., 4 21.01., 18.02., 18.03., 16.04., 13.05., 10.06., 08.07., 05.08., 02.09., 30.09., 28.10., 25.11., 22.12. Do., 4 22.01., 19.02., 19.03., 17.04., 15.05., 11.06., 09.07., 06.08., 03.09., 01.10., 29.10., 26.11., 23.12. Leichtverpackungen gelbe Tonne(A= Abfall-Logistik Leipzig GmbH; P = PreZero Service Sachsen-Anhalt GmbH) P Mi., ger. 07.01., 21.01., 04.02., 18.02., 04.03., 18.03., 31.03., 15.04., 28.04., 12.05., 27.05., 10.06., 24.06., 08.07., 22.07., 05.08., 19.08., 02.09., 16.09., 30.09., 14.10., 28.10., 11.11., 25.11., 07.12., 18.12. P Fr., ger. 09.01., 23.01., 06.02., 20.02., 06.03., 20.03., 02.04., 17.04., 30.04., 15.05., 29.05., 12.06., 26.06., 10.07., 24.07., 07.08., 21.08., 04.09., 18.09., 02.10., 16.10., 30.10., 13.11., 27.11., 09.12., 22.12. P Mi., unger. 14.01., 28.01., 11.02., 25.02., 11.03., 25.03., 08.04., 22.04., 06.05., 20.05., 03.06., 17.06., 01.07., 15.07., 29.07., 12.08., 26.08., 09.09., 23.09., 07.10., 21.10., 04.11., 18.11., 01.12., 14.12., 28.12. P Do., unger. 15.01., 29.01., 12.02., 26.02., 12.03., 26.03., 09.04., 23.04., 07.05., 21.05., 04.06., 18.06., 02.07., 16.07., 30.07., 13.08., 27.08., 10.09., 24.09., 08.10., 22.10., 05.11., 19.11., 02.12., 14.12., 29.12. Baum- und Strauchschnitt Op 1 03.03., 07.04., 04.05., 02.06., 01.07., 04.08., 01.09., 30.09., 03.11. Op 3 05.03., 09.04., 06.05., 04.06., 03.07., 06.08., 03.09., 02.10., 05.11. Op 4 06.03., 10.04., 07.05., 05.06., 07.07., 07.08., 04.09., 05.10., 06.11. Op 5 10.03., 13.04., 08.05., 09.06., 08.07., 11.08., 08.09., 06.10., 10.11. Op 6 11.03., 14.04., 11.05., 10.06., 09.07., 12.08., 09.09., 07.10., 11.11. Gesamtübersicht Orte und Ortsteile für das große Entsorgungsfahrzeug BS = Baum- und Strauchschnitt, WB = Weihnachtsbäume Ort Ortsteil Str. graubraun Biotonne waschenblaugelb BS WB Wettin-Löbejün Brachwitz Di, unger. Mi, ger. 28.05.,15.10. Do, 4 P Fr, ger. Op 3 14.01. Wettin-Löbejün Dalena Mo, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mo, 4 P Mi, unger. Op 4 21.01. Wettin-Löbejün Deutleben Mo, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mi, 4 P Mi, unger. Op 4 21.01. Wettin-Löbejün Dobis Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mo, 4 P Do, unger. Op 4 29.01. Wettin-Löbejün Döblitz Di, unger. Mi, ger. 28.05.,15.10. Do, 4 P Fr, ger. Op 3 14.01. Wettin-Löbejün Domnitz Mo, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mo, 4 P Mi, unger. Op 4 21.01. Wettin-Löbejün Dornitz Mo, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mo, 4 P Mi, unger. Op 4 21.01. Wettin-Löbejün Dößel Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mo, 4 P Do, unger. Op 4 29.01. Wettin-Löbejün Friedrichs schwerz Di, unger. Mi, ger. 28.05.,15.10. Do, 4 P Fr, ger. Op 3 14.01. Wettin-Löbejün Gimritz Di, unger. Mi, ger. 28.05.,15.10. Mi, 4 P Fr, ger. Op 4 14.01. Wettin-Löbejün Görbitz Mo, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mi, 4 P Fr, ger. Op 4 21.01. Wettin-Löbejün Kösseln Di, ger. Mi, ger. 13.05.,30.09. Di, 1 P Mi, ger. Op 5 22.01. Wettin-Löbejün Lettewitz Mo, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mi, 4 P Fr, ger. Op 4 21.01. Ort Ortsteil Str. graubraun Biotonne waschenblaugelb BS WB Wettin-Löbejün Löbejün Mo, unger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mi, 1 P Mi, unger. Op 5 09.01. Wettin-Löbejün Merbitz Mo, ger. Mi, ger. 28.05.,15.10. Do, 1 P Do, unger. Op 3 21.01. Wettin-Löbejün Mücheln Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Nauendorf Mo, ger. Mi, ger. 28.05.,15.10. Do, 1 P Do, unger. Op 6 21.01. Wettin-Löbejün Neutz Mo, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mi, 4 P Mi, unger. Op 4 21.01. Wettin-Löbejün Plötz Di, ger. Mi, ger. 13.05.,30.09. Di, 1 P Mi, ger. Op 5 22.01. Wettin-Löbejün Priester Mo, ger. Mi, ger. 28.05.,15.10. Do, 1 P Do, unger. Op 3 21.01. Wettin-Löbejün Rothenburg Mo, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mo, 4 P Mi, unger. Op 4 21.01. Wettin-Löbejün Schlettau Mo, unger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mi, 1 P Mi, unger. Op 5 09.01. Wettin-Löbejün Wettin Am Ahornweg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Am Birkenweg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Am Luisengraben Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Aschenberg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01.
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 15 - Wettin-Löbejün Wettin Borngasse Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Brauhausgasse Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Buchenweg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Burgstr. Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Eichenweg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Erlenweg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Große Kirchgasse Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Großer Schweizer ling Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Hinter dem Rathaus Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Hinter dem Schweizerling Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Hohler Weg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Johannisstr. Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Kiefernweg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Könnernsche Str. Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Lange Reihe Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Lärchenweg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Lindenstr. Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Löbnitzmark Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Lowitzer Str. Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Malzmache Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Marktplatz Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Mühlberg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Mühlgasse Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Mühlweg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Neue Schulstr. Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Neutzer Str. Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Nikolaikirchplatz Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Petersbrunnen Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Rosenberg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Saalestr. Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Schachtberg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Mo, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Schackenthal Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Schilfberg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Sperlingsberg Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Unter den Weiden Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Wettiner Sackgasse Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Wettin Zwischen den Bergen Fr, ger. Mi, ger. 27.05.,14.10. Di, 4 P Do, unger. Op 3 29.01. Wettin-Löbejün Zaschwitz Fr, ger. Mo, unger. 18.05.,19.10. Mo, 4 P Do, unger. Op 1 29.01. Schadstoffmobil Tag Beginn Ende Gemeinde/ Ort Standort 19.08.2026 11:00 11:45 Brachwitz An der Feldscheune, gegenüber Nr. 9 19.08.2026 12:00 12:45 Döblitz Saalebogen 8 26.08.2026 10:00 10:45 Domnitz Dalenaer Str. 12 26.08.2026 13:00 13:45 Dößel Str. des Friedens 4, Nähe Glascontainer 19.08.2026 13:30 14:15 Gimritz Am Teich 27.08.2026 13:00 14:00 Kösseln Ernst-Thälmann-Str., an der Feuerwehr 19.08.2026 14:30 15:15 Lettewitz An der Bushaltestelle 27.08.2026 15:30 16:15 Löbejün Wiesenstr., Nähe Nr. 1 und Glascontainer 27.08.2026 16:30 17:15 Löbejün Am Schützenhaus, K.-Heyer-Str. 12 19.08.2026 16:30 17:15 Merbitz Str. am Gutshof, gegenüber Nr. 11 19.08.2026 15:30 16:15 Nauendorfam Sportzentrum 26.08.2026 14:30 15:15 Neutz Am Berg, ggü. Nr. 30, Nähe Glascontainer 27.08.2026 14:30 15:15 Plötz Winkel 5, Nähe Glascontainer 26.08.2026 11:00 11:45 Rothenburg Friedensstr. 21, Parkplatz 26.08.2026 12:00 12:45 Rothenburg An der Schule 4, Kirchplatz 26.08.2026 15:30 16:15 Wettin Könnernsche Str. 25 26.08.2026 16:30 17:15 Wettin Lange Reihe, Parkplatz Saale App Müllabfuhr! Für die Erinnerung an Ihre Entsorgungstermine können Sie die App Müllabfuhr downloaden oder über den QR Code einscannen: Android über Google Play Store: Müllabfuhr – Kalender für Abfall und Entsorgung Apple/IOS über Apple Store: Müllabfuhr Patrick Hesse Dr. Koch Faulstich Amtsleiter Dezernentin
Seite - 16 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Veranstaltungskalender November / Dezember 2025 Datum Beginn / Veran staltungsort Veranstaltung Ort 21.11.2025 17.00 Uhr / Kirche Brachwitz Martinstag Brachwitz 22.11.2025 15.30 Uhr / Anger Neutz Adventsglühen Neutz 22.11.2025 11.00 Uhr / Historisches Stadtgut Wintermarkt und Seniorenweihnachts feier Löbejün 23.11.2025 15.30 Uhr / Kir che St. Nikolai Konzert „Duo D’Accord“ Wettin 27.11.2025 16.00 Uhr / Carl-Loewe-Grundschule Lichterfest Nauen dorf 28.11.2025 14.30 Uhr / Saal Lettewitz
- 3. Lettewitzer Lich terfest Lettewitz 28.11.2025 15.00 Uhr / Altes Pfarrhaus Weihnachtsbasteln für Familien Domnitz 29.11.2025 15.00 Uhr / Am Sportzentrum Weihnachtsbaumfest Nauen dorf 29.11.2025 14.00 Uhr / Ni kolaikirchplatz Adventsmarkt Wettin 06.12.2025 12.00 Uhr / Historisches Stadtgut Weihnachtsmarkt Löbejün 06.12.2025 13.00 Uhr / Dorfkirche Deut leben Weihnachtsnachmit tag und Konzert (ab 17.00 Uhr) Deutle ben Informationen Stadt Wettin-Löbejün Nachruf Die Stadt Wettin-Löbejün trauert um Hartmut Isaak Er wurde am 22.03.1950 geboren und verstarb am 02.10.2025. Hartmut Isaak engagierte sich über viele Jahre für seine Heimat. Von 1990 bis 2010 war er Mitglied im Gemeinderat Neutz-Lettewitz. Nach der Eingemeindung brachte er seine Erfahrung und seinen Einsatz bis 2024 im Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün ein. Seit 2019 war er Ortsbürgermeister der Ortschaft Neutz-Lettewitz. Zudem leitete er viele Jahre den Schul-, Kultur- und Sozialausschuss. Er setzte sich mit großem Engagement für das Gemeinwohl ein. Sein Wirken war geprägt von Verlässlichkeit, Sachverstand und einem offenen Ohr für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Mit Hartmut Isaak verliert die Stadt einen geschätzten Mitstreiter, der über Jahrzehnte Verantwortung übernommen hat. Wir werden ihn in dankbarer Erinnerung behalten. Im Namen des Stadtrates und der Stadtverwaltung Wettin-Löbejün sowie des Ortschaftsrates Neutz-Lettewitz Heinz-Josef Grobbel, Stadtratsvorsitzender Jens Franke, Bürgermeister Rainer Hesse, kommissarischer Ortsbürgermeister 06.12.2025 14.00 Uhr / Kirche St. Mi chael, Unter den Eichen, Pizzeria Ciccio Weihnachtsmarkt und Liedersingen Brachwitz 06.12.2025 14.00 Uhr / Alte Schule Rothenburger Advent Rothen burg 06.12.2025 14.00 Uhr / Sportplatz Neutz Familienfest zum Nikolaustag Neutz 06.12.2025 14.00 Uhr / Kirche, Dorfge meinschaftshaus Schlettauer Weih nachtstreffen Schlettau 06.12.2025 15.00 Uhr / Festplatz
- 16. Gottgauer Weih nachtsmarkt Gottgau 06.12.2025 20.00 Uhr / „Nest“ Wettin Nikolaus-Party Wettin 07.12.2025 15.00 Uhr / Kirche Döblitz Adventskonzert mit „inTune“ Döblitz 07.12.2025 16.30 Uhr / Kir che St.Georg Adventskonzert „Cla raschein“ Gimritz 07.12.2025 17.00 Uhr / Dorf kirche Dornitz Irische Weihnachten mit den Greenhorns Dornitz 13.12.2025 15.00 Uhr / Burg-Gymnasi um Wettin Burgweihnacht Wettin 13.12.2025 15.30 Uhr / Kirche Sankt Marien Rockmusik trifft An dacht- Weihnachts lieder mit „Ten Inch Earth“ Dalena
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 17 - 14.12.2025 14.30 Uhr / Kirche Sankt Wenzel Weihnachtskonzert Nauen dorf 14.12.2025 16.00 / Dorfkir che Weihnachtsveranstal tung Deutle ben 15.12.2025 18.00 Uhr / Dorf gemeinschaftshaus Weihnachtsjazz Kösseln Gratulation „Geburtstage sind die Federstriche des Lebens.“ (Johann Wolfgang von Goethe) Sehr geehrte Jubilare des Monats November, möge das kommende Jahr voller neuer Chancen, Abenteuer und glücklicher Momente sein. Alles Gute zum Geburtstag! Ihr Bürgermeister Jens Franke Schulen Carl-Loewe-Grundschule Nauendorf Sicher unterwegs: Verkehrserziehungstag für die ersten und zweiten Klassen an der Carl-Loewe-Grundschule Am 28.10.2025 stand für unsere ersten und zweiten Klassen ein ganz besonderes Thema auf dem Stundenplan: Verkehrserzie hung. In Zusammenarbeit mit dem Busunternehmen OBS konnten die Schülerinnen und Schüler wichtige Erfahrungen rund um das si chere Verhalten im und am Schulbus sammeln. Zu Beginn wurde mit einem kindgerechten Video anschaulich er klärt, wie man sich im Bus richtig verhält. Im Anschluss durften alle gemeinsam in einen echten Schulbus einsteigen. Dort war tete ein spannendes Quiz auf die Kinder, bei dem sie ihr Wissen direkt anwenden konnten. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf dem sicheren Ein- und Aussteigen. Draußen am Bus wurde mit Hilfe der fiktiven Figur „Paule“ eindrucksvoll gezeigt, wie gefährlich es ist, zu nah an der Bordsteinkante zu stehen. Die Kinder lernten, warum es so wichtig ist, immer hinter der Haltelinie zu warten. Auch das rich tige Verhalten beim Überqueren der Straße vor oder hinter dem Bus wurde thematisiert – eine wichtige Lektion, die alle hautnah erleben konnten. Ein weiteres Highlight war die simulierte Bremsung im Bus. Hier erfuhren die Kinder am ei genen Leib, wie wichtig es ist, sich während der Fahrt gut fest zuhalten und aufmerksam zu bleiben. Wir danken Herrn Bräuer vom OBS herzlich für die Organisa tion dieses lehrreichen Tages sowie dem Busfahrer für seine Geduld und Ruhe. Wir freuen uns schon auf eine Wieder holung im nächsten Jahr – für noch mehr Sicherheit auf dem Schulweg! Die Kinder und das Team der Carl-Loewe-Grundschule Text und Foto: S. Katz Burg-Gymnasium Wettin Einladung zur Wettiner Burgweihnacht 2025 Einen Tag vor dem 3. Advent am Samstag, den 13.12.2025 pfle gen die Schülerinnen und Schüler des Burg-Gymnasiums Wettin wieder eine ihrer besonderen Traditionen. Im Rahmen einer schulischen Veranstaltung gestalten sie die Wettiner Burg-Weihnacht und laden hiermit alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit von 15 bis 18 herzlich dazu ein! In diesem Jahr wird der Weihnachtsmarkt wieder auf dem neu gestalteten Hof der Wettiner Mittelburg stattfinden.
Seite - 18 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Erster Adventssonntag Sonntag, 30.11. 09:00 Uhr Heilige Messe in Löbejün Zweiter Adventssonntag Sonntag, 07.12. 10:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst in Kütten Sonntag, 07.12. 09:00 Uhr Heilige Messe in Wettin Dritter Adventssonntag Sonntag, 14.12. 09:00 Uhr Heilige Messe in Löbejün Den Verstorbenen die letzte Ehre erweisen, ist ein Liebesbeweis; sie haben uns den Weg geebnet. Ja, mancher mit Härte und Un nachgiebigkeit, andere mit Milde und Zärtlichkeit. Schau genau hin, da steckt überall der Wunsch nach ‚Leben weitergeben‘ drin. Es grüßt Sie Gemeindereferent Johannes Knackstedt Evangelische Kirchennachrichten im November und Dezember 2025 Liebe Gemeindemitglieder, der November ist ein Monat der Stille und des Nachdenkens, in dem wir uns auf den besonderen Toten- und Ewigkeitssonntag vorbereiten. In dieser Zeit gedenken wir derer, die uns vorausge gangen sind, und blicken auf die kostbare Zeit, die wir mit ihnen teilen durften. Der Monatsspruch für November 2025 aus Hes ekiel 34,16 erinnert uns in dieser besinnlichen Phase: „Ich will das Verlorene wieder suchen und das Verirrte zurückbringen und das Verwundete verbinden und das Schwache stärken.“ Diese Worte sind nicht nur ein Trost, sondern auch ein Aufruf an uns, aktiv zu werden. Gott, unser guter Hirte, sucht nach den Verlorenen und Verirrten und lädt uns ein, Teil dieser heilsamen Mission zu sein. In der Erinnerung an unsere Verstorbenen kön nen wir erkennen, wie wichtig es ist, Beziehungen zu pflegen, die vielleicht in Vergessenheit geraten sind. Lassen wir uns ermuti gen, auf Freunde und Familie zuzugehen, die in der Einsamkeit oder Trauer gefangen sind. Gerade an diesem besonderen Sonntag, der uns an die Ver gänglichkeit des Lebens erinnert, dürfen wir erfahren, dass nie mand verloren ist, und dass es Hoffnung gibt – sowohl für uns als auch für die, die wir lieben. Indem wir uns um die Schwachen und Verwundeten kümmern, zeigen wir die Liebe Gottes und bringen Licht in die Dunkelheit. Lassen Sie uns gemeinsam die Liebe und Fürsorge Gottes wei tertragen, die uns in der Gemeinschaft verbindet. Möge dieser November ein Monat der Heilung, der Rückkehr und der Stär kung sein, sowohl für uns selbst als auch für unsere Mitmen schen. In diesem Geist des Teilens und der Zuwendung können wir einander die Hand reichen und gemeinsam auf den Weg des Glaubens gehen. Bleiben Sie behütet, Ronny Krimm-Bulwan Gemeindekirchenrat Evangelisches Kirchspiel Ostrau Pfarrer Christoph Schulz Karl-Marx-Straße 89 06193 Petersberg OT Ostrau Telefonnummer 034600/20284 Email: [email protected] Aktuelles für alle Gemeinden Konfirmanden 22.11.2025 Konfirmandenprojekttag 10.00 Uhr Gemeindezentrum Teicha 13.12.2025 Konfirmandenausflug Nach Halle Zu dem Konfirmandentag gibt es noch gesondert Einladungen. Wenn Bedarf an einer Fahrgemeinschaft besteht, bitte im Pfarr amt Teicha melden. Konzerte 01.12.2025 Die kleinen und großen Gymnasiasten werden mit verschiedens ten Leckereien für das leibliche Wohl sorgen. Liebevoll herge stellte Geschenke können in großer Vielfalt erworben werden und viele Überraschungen sind geplant. Neben der Burgweihnacht tritt der Schulchor des BGW um 17.30 und 19.00 Uhr mit dem traditionellen Adventskonzert in der Wet tiner Nikolaikirche wieder zwei Mal in Aktion. Das Ambiente, die Akustik und die Präsentation der schönsten Weihnachtslieder begeistern jedes Jahr auf´s Neue! Wir freuen uns auf jeden Besucher ... und wünschen allen Akteuren ein gutes Gelingen! Die Schulgemeinschaft des Burg-Gymnasiums Wettin Text und Bild: H. Schönlein Nachlese – Lesesommer XXL Manchmal kommt das Glück ganz unverhofft! Ein Gruß aus wärmeren Tagen ereilte die Burg Bücherei Wettin im Oktober. An der Sommerferien-Leseaktion, dem sogenannten Lesesommer XXL, beteiligten sich eine Reihe von Grundschü lern und Gymnasiasten. Sie wurden aufgerufen, in den Sommer ferien in ihrer örtlichen Bibliothek mindestens zwei Bücher aus zuwählen, zu lesen und zu bewerten. In diesem Jahr wurde ein neuer Rekord erzielt. Am Lesesommer nahmen insgesamt 7884 Schülerinnen und Schüler teil. 21.401 Bücher wurden gelesen. Zur landesweiten Leseaktion, die von der Fachstelle für Biblio theken koordiniert und gefördert wird, gehört u. a. zusätzlich ein Quiz. Die Quizfrage 2025 beschäftigte sich mit dem größten Dom schatz Deutschlands. Die eingesendeten gültigen Quizkarten wurden in Halle durch die Fachstelle ausgelost. 60 Preise standen zur Verfügung. Eine überraschte Gewinnerin gab es in unserem Stadtgebiet, Mila aus der 5. Klasse des Burg-Gymnasiums Wettin. Mila wurde eine Urkunde und ein Spiel überreicht. Fazit – Mitmachen lohnt sich! Der nächste Lesesommer XXL wird schon vorbereitet. Wieder können sich Kinder und Jugendliche an der landesweiten Biblio theksaktion beteiligen ~ und gewinnen! Ines Sterz Burg – Bücherei Wettin Kirchennachrichten Katholische Gemeinden „St. Josef“ Löbejün, „St. Petrus“ Wettin und „St. Michael“ Ostrau Christkönig Sonntag, 23.11. 09:00 Uhr Heilige Messe in Ostrau Sonntag, 23.11. 09:00 Uhr Wort-Gottes-Feier in Wettin
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 19 - Gott und die Welt-Treff - Domnitz Kontakt: Mechthild Lattorff, Domnitz, Alte Hallesche Str. 12 [email protected] Hauskreis Lehmann - Brachwitz Kontakt: Silke u. Michael Lehmann, Am Burgwall 43 [email protected] Bekanntmachungdes Kirchengemeindeverbandes Wettin „Kirchlicher Friedhof in Görbitz, Görbitzer Dorfstraße, 06193 Wettin-Löbejün Gemäß § 5 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die evangeli schen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutsch land (Friedhofsgesetz – FriedhG) vom 20.11.2020 ABl. S. 228 beschloss der Gemeindekirchenrat des Ev. Kirchengemeinde verbandes Wettin in seiner Sitzung am 25.08.2025 die Nutzungs beschränkung für den Friedhof zum 01.01.2026. Genehmigungsvermerk Kreiskirchenamt Halle, 07.10.2025, gez. Amtsleiter, Siegelabdruck“ Die zum 1.1.2026 beginnende Nutzungsbeschränkung wird hier mit bekannt gemacht. Wettin, den 14.10.2025 Th. Herrmann G. Sachs Vorsitzender GKR Pfarrer (Erläuterung/Hinweis: Die vorhandenen Grabstellen dürfen wei ter uneingeschränkt genutzt werden. Die Nutzungsbeschränkung bezieht sich auf künftige Beisetzungen.) Kontakt: Im Winterhalbjahr ist das Pfarrbüro In Löbejün nicht besetzt. Sie können es aber telefonisch erreichen: 0151 21227493 oder 034603 77277 Kirchengemeinde Nauendorf mit Merbitz und Priester Monatsspruch Dezember Gott spricht: Euch aber, die ihr meinen Namen fürchtet, soll auf gehen die Sonne der Gerechtigkeit und Heil unter ihren Flügeln.“ (Maleachi 3,20) Gottesdienste 23.11.2025, Ewigkeitssonntag-zentraler GD 10.00 Uhr Kirche St. Wenzel Nauendorf Bläserandacht auf den Friedhöfen 13.30 Uhr Morl 14.15 Uhr Sennewitz 15.00 Uhr Gutenberg 15.45 Uhr Teicha 24.12.2025, Christfest Heiligabend 15.00 Uhr Kirche St. Wenzel Nauendorf/Krippenspiel 16.15 Uhr Dorfkirche Priester/Krippenspiel 16.30 Uhr Gutskirche Merbitz Ergebnisse GKR-Wahl KG Nauendorf Es wurden gewählt: Dr. Daniela Müller, Richard Müller, Nicol Speer, Solveig Granz, Konrad Christian Elwert, Rudolf Hengstenberg Musik im Pfarrbereichdienstags:Posaunenchor 19.00 Uhr Gemeindehaus Sennewitzmontags: Kirchenchor 17.45 Uhr Gemeindezentrum Teicha Sangesfreudige Frauen und Männer sind immer herzlich will kommen. Adventskonzerte im Pfarrbereich Wir möchten Sie ganz herzlich zu folgenden Konzerten einladen: 30.11.2025, 1. Advent – mus. Andacht 17:00 Uhr Mauritius Kirche Teichamit dem Chor der Kantorei Halle-Neustadt und dem Kirchenchor Teicha, unter der Leitung von Tom Zie renberg 17.00 Uhr Eröffnung des lebendigen Adventskalenders in Wettin 06.12.2025 17.00 Uhr Weihnachtsliedersingen mit anschließendem Weih nachtsmarkt in Brachwitz 17.00 Uhr Musikveranstaltung in Deutleben mit N. Lamet 07.12.2025 17.00 Uhr Konzert in Dornitz – Irische Weihnacht 13.12.2025 15.30 Uhr Andacht trifft: Rockband „Ten Inch Earth“ in Dalena, anschl. Kirchernkaffee 13.12.2025 Konzert des Burggymnasiums Wettin 17 u. 19 Uhr Kirche St. Nikolai Wettin 14.12.2025 16.00 Uhr Adventskonzert mit „Wilder ChorYander“ unter der Leitung von A. Csongar in der Kirche St. Nikolai Wettin 21.12.2025 Weihnachtskonzert Musikschule Fröhlich 15.00 Uhr Kirche St. Petri Löbejün 31.12.2025 23.00 Uhr Jahresläuten in Dalena Kirchengemeindeverband Wettin Gottesdienste 19.11.2025, Buß- und Bettag 18.00 Uhr Kirche St. Johannis Domnitz 23.11.2025, Ewigkeitssonntag 09.30 Uhr Altes Pfarrhaus Rothenburg 11.00 Uhr Kirche St. Nikolai Wettin 14.00 Uhr Hospitalkapelle St. Cyriaci Löbejün 30.11.2025, 1. Advent – Zentraler GD 14.00 Uhr Kirche St. Michael Brachwitzmit Chor und Kirchenkaffee 07.12.2025, 2. Advent 09.30 Uhr Kirche St. Nikolai Wettin 11.00 Uhr Altes Pfarrhaus Domnitz 11.12.2025 Gottesdienst mit Chor 16.00 Uhr Betreuungszentrum Lettewitz 14.12.2025, 3. Advent 11.00 Uhr Kirche St. Johannes Dobis 16.00 Uhr Andacht Kirche Deutleben mit dem Chor VocHalensis 21.12.2025, 4. Advent – Tisch GD 14.00 Uhr Altes Pfarrhaus Domnitz 24.12.2025, Heiligabend - Christfest 15.00 Uhr Kirche St. Katharina Dößel 15.00 Uhr Kirche St. Johannes Dobis 15.00 Uhr Kirche St. Georg Gimritz 16.00 Uhr Kirche St. Johannis Domnitz 16.00 Uhr Kirche St. Marien Rothenburg 16.30 Uhr Dorfkirche Neutz 16.30 Uhr Kirche St. Petri Löbejün 17.00 Uhr Kirche St. Michael Brachwitz 18.00 Uhr Kirche St. Nikolai Wettin 26.12.2025, Regional-Gottesdienst 14.00 Uhr Kirch St.. Michael Brachwitz 15.00 Uhr Templerkapelle Mücheln/Wettin 31.12.2025, GD zum Jahreswechsel 14.00 Uhr Hospitalkapelle St. Cyriaci Löbejün 17.30 Uhr Kirche St. Nkolai Wettin Junge Gemeinde 13.12.2025 10 bis 19.30 Uhr Ausflug in die Saalestadt Halle Kinderpfarrhaus 19.11.2025 15.30 Uhr Pfarrhaus Wettin 20.11.2025 16.30 Uhr Pfarrhaus Brachwitz 25.11.2025 16.30 Uhr Kirche Löbejün
- 1. Treffen für die Krippenspielproben 17.11.2025 16.00 Uhr Pfarrhaus Wettin Gemeindenachmittage 04.12.2025 14.30 Uhr Pfarrhaus Brachwitz 10.12.2025 14.30 Uhr Pfarrhaus Wettin 17.12.2025 15.00 Uhr Kirche St. Petri Löbejün
Seite - 20 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Aus den Fraktionen 05.12.2025 Adventssingen 17:00 Uhrin der St. Mauritius Kirche Teichabegleitet von Orgel und Trompete, Im Anschluss Plätzchen, Stolle, Glühwein 07.12.2025, 2. Advent - Weihnachtskonzert 15.30 Uhrin der Chorturmkirche Sylbitz 13.12.2025 Adventsmusik im Kerzenschein 17.00 Uhr Kirche in Sennewitzmit Mitgliedern des Collegium Canticum Novum, Leitung Tim-Dietrich Meyer 14.12.2025, 3. Advent 14.00 Uhr St. Mauritius Kirche Teicha Adventskonzert der Chorgemeinschaft Götschetal 14.12.2025, 3. Advent 15.00 Uhrin der St. Wenzel Kirche Nauendorf Konzert des Nauendorfer Gesangsvereins und des Singekreises Halle. Zu allen Konzerten ist der Eintritt frei! Kinder in der Kirche Herzliche EINLADUNG zum KINDERPFARRHAUS, - Spiele, Kreatives und Picknick, wie immer in Teicha im Gemeindezent rum und Pfarrgarten! DIENSTAGS - ab 16:00 Uhr Hier können wir... Geschichten von Gott und der Welt kennenlernen, einen netten Kaffeeklatsch erleben, ganz wilde und auch ruhige Spiele im Garten mit anderen Kindern probieren, Spaß an Basteln und Experimenten haben. Kommt doch mal vorbei und macht mit! Und wenn Eltern mitkom men möchten, sind sie beim Kaffee herzlich willkommen. Infos zum Kinderpfarrhaus - im Pfarramt 034606-20333, bei DA VID JORAM 0160-4322644 oder per Mail [email protected] oder [email protected]. In den Ferien findet kein Kinderpfarrhaus statt. Die Krippenspiel-Proben Nach dem Martinsfest beginnen wieder die Proben für das Krip penspiel in Teicha. Die Termine werden im Kinderpfarrhaus bekannt gegeben. Aufführung ist dann am 1. Weihnachtsfeiertag, 17:00 Uhr in der St.-Mauritius-Kirche in Teicha. Kinderpfarrhaus Mini Jeden 2. Donnerstag im Monat im Gemeindezentrum Teicha, Dorfplatz 19 von 15:45 bis 16.45 Uhr mit Krabbel- und Kinder gartenkindern und ihren Eltern. Wir feiern Feste, erzählen Geschichten, sind kreativ, erkunden Neues … und freuen uns über alle Besucher. Weitere Infos und Termine sind unter der Webseite : www.pfarr bereich-Teicha.de zu finden. Café Plus 10.12.2025 Besinnliches zur Weihnachtszeit 14.00 Uhr Gemeindezentrum Teicha Kommen Sie doch auch! Zum offenen Gemeindezentrum Teicha Sprechzeiten: im Pfarrhaus Teicha: Dienstag 17:30-18:30 Uhr und nach tel. Vereinbarung Telefonisch bin ich unter 034606 – 20333 zu erreichen. Öffnungszeiten Gemeindebüro: Dienstag 13:00-17:30 Uhr und Donnerstag 08:00-12:00 Uhr Es grüßt Sie und wünscht eine gesegnete Zeit, Ihr David Joram, Gemeindepädagoge und Pfarrer Nachruf Mit tiefem Schmerz und großem Respekt nehmen wir Abschied von Hartmut Isaak, der sich mit Herz, Verstand und unerschüt terlichem Engagement für die Stadt Wettin-Löbejün und seine Ortschaft Neutz-Lettewitz ein gesetzt hat. Er war über viele Jahre hinweg Ortsbürgermeister und Mit glied des Stadtrates - stets auf der Liste der Freien Demo kraten. Sein Einsatz für die liberale Sache war dabei nie Selbstzweck, sondern Ausdruck seines tiefen Glaubens an Freiheit, Eigenverantwortung und Zusammenhalt. Für ihn war seine Ortschaft Lettewitz nicht nur Wohnort, sondern Lebensaufgabe. Mit Beharrlichkeit und Tatkraft ge staltete er die Entwicklung seiner Ortschaft, setzte sich für Fortschritt ein, ohne die Tradition zu vergessen - dabei hatte er immer ein offenes Ohr für die Anliegen seiner Bürger. Sein Wirken war geprägt von Bodenständigkeit, klarem Blick und echter Leidenschaft für das Gemeinwohl. Er hat Spuren hinterlassen - in Projekten, Entscheidungen und Strukturen, vor allem aber in den Herzen der Menschen, für die er da war. Wir danken ihm für seinen jahrelangen Einsatz, für seine Ideen, seine Ausdauer und seinen Glauben an eine starke kommunale Selbstverwaltung. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und allen, die ihm nahe standen. Wir werden Hartmut Isaak ein ehrendes Andenken bewah ren. Seine politischen Weggefährten Ramona Hoyer Volker Härzer Dieter Gottstein Klaus Iffarth Allgemeines Nachricht aus der Burg-Bücherei Wettin Dank des Leseförderprojektes stehen den Lesern neue Bücher und Spiele als Ausleihe zur Verfügung. Hier seien ein paar Bei spiele aufgeführt. Die Wettiner lassen grüßen – der neue Band der Silber baum – Trilogie von Sabine Ebert „Das Ende der Welt“ beleuchtet das Leben und Wirken des Heinrich des Erlauch ten. Er war nicht nur ein umsichtiger Landesherr, sondern auch ein feinfühliger Poet Saale-Unstrut – Das Wissensspiel zur Region Fortsetzungen der beliebten Kinderbuchserien umo Ruby Farygaleo Die Schule der magischen Tiereo Die geheime Drachenschuleo Alea Aquariuso Das Buch mit dem Fluch Neue Serien, wie Krypto – geheimnisvolle Meerwesen Amts- und Mitteilungsblatt online lesen! Als ePaper mit PC. Handy. Tablet. Lesen Sie gleich los: epaper.wittich.de/2973
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 21 - geist unserer Mannschaft und die tolle Stimmung auf dem Gelän de erleben. Es war eine Freude zu sehen, mit wie viel Herzblut und Begeisterung alle dabei waren. Dafür möchte ich mich im Namen der gesamten Ortschaft herz lich bedanken – bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, bei den Organisatoren in Nauendorf und bei den vielen Unter stützern, die diesen Tag zu einem besonderen Erlebnis gemacht haben. Ich lade schon jetzt alle Bürgerinnen und Bürger ein, uns auch im nächsten Jahr wieder tatkräftig zu unterstützen – sei es als Teilnehmer, als Helfer oder einfach als Fans am Spielfeldrand. Gemeinsam können wir zeigen, was unsere Ortschaft ausmacht: Teamgeist, Zusammenhalt und Lebensfreude. Mit herzlichen Grüßen Michael Brendel Ortsbürgermeister Brachwitz und Friedrichsschwerz Dan Brown – Das Geheimnis der Geheimnisse Fortsetzung der Schatten der Hexen von Kathrin Hotowetz Preisträger Marc Lorne mit dem Doppelband um Admiral Nelson Mit besten Empfehlungen Ines Sterz Burg-Bücherei Wettin Inspirationen zum Herbst Foto: Wettin-Info Die Fülle an Farben, Früchten und Festen erfreuen im Herbst. Mit einem bunten Korb reichli cher Ideen und Wörter bestückt schickten sich die Schüler der Schreibstube an lebendige Tex te zu verfassen. An zwei kreati ven Tagen in den Herbstferien entstanden Märchen, Gedichte, Comics und Geschichten. An geleitet durch die Autorin & The aterpädagogin Frau Schinköth-Haase entstand eine schöpferische Vielfalt durch das Zusammenwirken der Kinder unterschiedlichen Alters. Wäh rend die jüngeren Teilnehmer durch ihre blühende Fantasie die Gruppe inspirierten, brachten die älteren Schüler die Texte in Form. Am Ende eines jeden Schreibstuben-Tages gab es eine Vorstellungs- und Auswertungsrunde. Als Belohnung erhalten alle Teilnehmer die entstandenen Texte als Broschüre. Die Schreibwerkstatt hat gezeigt, wie bereichernd es sein kann, sich in einem kreativen Raum auszutauschen und dabei ein so vielfältiges Thema wie den Herbst auf ganz unterschiedliche Weise zu erleben. Wir freuen uns schon auf die nächste Gele genheit, bei der wir erneut gemeinsam in die Welt der Worte ein tauchen können. Ein Dankeschön gilt den Eltern, dem Landkreis Saalekreis / Kulturförderung und dem Landesförderprojekt Zu sammenarbeit Schulen und öffentliche Bibliotheken. Ines Sterz Burg-Bücherei Wettin Ortschaft Brachwitz Dank an unsere Teilnehmer der Dorfolympiade in Nauendorf Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 03. Oktober fand in Nauendorf die erstmalige Dörferfolym piade statt – ein sportlicher und zugleich fröhlicher Höhepunkt im Veranstaltungskalender unserer Region. Unsere Ortschaft Brachwitz-Friedrichsschwerz war mit einem engagierten Team vertreten, das sich mit viel Ehrgeiz, Spaß und Gemeinschafts geist den Wettkämpfen stellte. Mit großem Stolz darf ich verkünden: Wir haben einen hervor ragenden 3. Platz erreicht! Dieser Erfolg ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das Er gebnis von Zusammenhalt, Einsatzfreude und echter Teamarbeit. Besonders erfreulich war, dass unser Team aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern beider Ortsteile und verschiedener Gruppie rungen unseres Dorflebens bestand – ein schönes Zeichen für das gute Miteinander in unserer Ortschaft. Ich selbst durfte als Schiedsrichter an der Veranstaltung teil nehmen und konnte den ganzen Tag über den großartigen Team
Seite - 22 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Brachwitzer Carnevals Club e.V. Liebe Karnevalsfreunde, bald geht es wieder los! Ab dem 24.11.25 könnt ihr unter der Nummer 0174 3088289 Karten vorbestellen! Wir freuen uns schon auf euch! Bis dahin verbleiben wir mit einem kräftigen Brachwitz Ahoi Susann Kolbe Dank und Adventsgrüße aus Brachwitz und Friedrichsschwerz Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu – eine gute Gelegen heit, innezuhalten und auf die vergangenen Monate zurückzubli cken. In unserer Ortschaft Brachwitz und Friedrichsschwerz können wir mit Stolz feststellen: Wir haben gemeinsam viel er reicht. Was unser Dorf besonders macht, ist das gute Mitein ander – das tägliche, oft unscheinbare Engagement vieler Men schen, die mit Herz, Zeit und Tatkraft dazu beitragen, dass unser Dorf so lebenswert bleibt. Ob es diejenigen sind, die Grünflächen pflegen, Müll einsammeln oder liebevoll kleine Verschönerungen im Dorf anbringen, ohne viel Aufhebens darum zu machen; ob es Helferinnen und Helfer sind, die bei Veranstaltungen anpacken, Nachbarn, die einander unterstützen, oder Menschen, die sich in Vereinen, Feuerweh ren, Kirchen oder Initiativen engagieren – sie alle tragen dazu bei, dass unser Zusammenleben funktioniert. Dafür möchte ich mich – auch im Namen des Ortschaftsrates – von Herzen bedanken. Ein besonderes Dankeschön gilt den Organisatorinnen und Organisatoren des diesjährigen Weihnachtsmarktes an der Eiche in Brachwitz sowie allen Beteiligten, die mit Ständen, Musik, kulinarischen Leckereien und guter Laune zum Gelingen beitragen. Der Weihnachtsmarkt ist jedes Jahr ein Höhepunkt, der unsere Dorfgemeinschaft zusammenführt und auf die Ad ventszeit einstimmt. Ich lade Sie herzlich ein, vorbeizuschauen, miteinander ins Gespräch zu kommen und die festliche Atmo sphäre zu genießen. Die Adventszeit ist eine Zeit der Ruhe und des Miteinanders – eine Zeit, um Dankbarkeit zu spüren und neue Kraft zu schöpfen. Vielleicht finden wir alle Momente, in denen wir bewusst innehal ten, den Lichterglanz betrachten, ein freundliches Wort weiterge ben oder jemandem eine kleine Freude machen. Gerade diese Gesten sind es, die unser Dorf und unser Leben bereichern. Mit diesen Gedanken wünsche ich Ihnen und Ihren Familien eine frohe und besinnliche Adventszeit, ein gesegnetes Weih nachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2026. Möge es ein Jahr des Friedens, der Gesundheit und des Zu sammenhalts werden – für uns alle in Brachwitz und Friedrichs schwerz. Mit herzlichen Grüßen Michael Brendel Ortsbürgermeister Brachwitz und Friedrichsschwerz Weihnachtsmarkt in Brachwitz
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 23 - bei der Punktevergabe siegte. Wie bei den vorangegangenen Spielen gab es „nur“ 11 Punkte für den 1. Platz. So mussten wir uns dem Team aus Plötz geschlagen geben, welches den Tages-Gesamtsieg einfuhr. Danke an euch „Nauendorfer“ für diesen unvergesslichen Tag. Über ein zweites erfreuliches Ereignis möchte ich ebenfalls be richten. Ich hatte für den 25.10. im Amtsblatt zum Arbeitseins atz am Spielplatz (Festplatz) in Domnitz aufgerufen. Etliche sind dem Aufruf gefolgt und haben an diesem Vormittag tatkräftig zu gepackt. Wir haben mit der Unterstützung der schweren Technik durch David Naumann von der Agrofarm Domnitz eine sehr gute Grundlage zur Erweiterung und Erneuerung unseres Spielplat zes geleistet. Für eine zünftige Pausenversorgung zur Stärkung unserer Kräfte sorgte Christina Naumann. Mittlerweile haben wir auch Unterstützung von der Fa. Bohnefeld in Person durch Uwe Breitschuh erhalten. Er hat mit dem Bagger wieder mal sein fach liches und technisches Können bei der Begradigung der Spiel platzfläche unter Beweis gestellt. Mein Dank hier an alle die zum Gelingen beigetragen haben. Aktuell ist das Spielgerät auf dem Dalenaer Spielplatz aufgebaut. Demnächst folgen noch der Fallschutzkies und die Umrandung. Dann kann dieser Platz von den Kindern wiedererobert werden. Auch hier ein Dankeschön an die fleißigen Helfer aus Dalena, den Bauhofmitarbeitern und der Stadtverwaltung. Nun muss nur noch der Anfang für den Dornitzer Spielplatz ge macht werden. Ich hoffe auch hier finden sich Freiwillige die mit Unterstützung des Bauhofes anpacken. Mit herzlichen Grüßen Matthias Ahrens Ortsbürgermeister der Ortschaft Domnitz Feuerwehr-Grundlehrgang der Stadt Wettin-Löbejün 2025 Jährlich laden die Ortsfeuerwehren zu Informationsveranstal tungen und Tagen der offenen Türen ein oder führen Brand schutzerziehungen in den Kitas und Schulen durch, was nicht nur präventive Aspekte hat, sondern auch der Nachwuchs- bzw. Neugewinnung von Mitgliedern dient. Sind diese erst einmal für das Hobby „Feuerwehr“ gewonnen, möchten sie natürlich auch zeitnah ausgebildet werden, um die Truppe ihrer Ortschaft zu verstärken. Den Grundbaustein, um im aktiven Einsatzgesche hen mitwirken zu dürfen, bildet die 70-stündige Grundausbil dung, die 16 Stunden Erste-Hilfe-Maßnahmen und 54 Stunden Feuerwehrgrundlagen beinhaltet. Diesen Lehrgang traten am 08.09.2025 10 Männer und Frauen der Feuerwehren der Stadt Wettin-Löbejün im Alter von 17 bis 50 Jahren am Standort der Feuerwehr Domnitz an. Verteilt auf die folgenden 5 Wochen, absolvierten diese Kameradinnen und Kameraden ihre Ausbildungseinheiten. Angefangen mit theoreti schen Grundlagen sowie den Rechten und Pflichten in der Feu erwehr wurde sich von Woche zu Woche auf die Praxisübungen hingearbeitet. Neben dem Rollen und Kuppeln von Schläuchen, dem Einrichten von Wasserentnahmen und dem Absperren von Einsatzstellen wurde sich am 15.09. mit den tragbaren Leitern der Feuerwehr am Standort der OF-Wettin beschäftig. Dank der tollen Unterstützung der Kameraden aus Friedrichsschwerz und Wettin konnten hier alle Leiterarten der Feuerwehr sehr praxis nah vermittelt werden. Ortschaft Döblitz Im November gratulieren wir unserem Mitglied Knut Griese recht herzlich zum Geburtstag. Dieter Simon Ortschaft Domnitz Erste Dörferolympiade der Stadt Wettin-Löbejün und Arbeitseinsatz am Spielplatz in Domnitz Liebe Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft Domnitz, heute möchte ich über mehrere erfreuliche Ereignisse berichten. Am 3. Oktober fand die 1. Dörferolympiade der Stadt Wettin-Löbejün in Nauendorf statt. Organisiert und durchgeführt vom Verein „Wir sind eins“ und vielen weiteren fleißigen Helfern. Ein Event, dass unsere 11 Ortschaften etwas näher zusammenrü cken ließ und wohl schwer zu toppen ist. Auch unsere Ortschaft hat mit einer Mannschaft teilgenommen. Vertreten durch Katha rina Oesterling, Nadine Naumann-Winter, Wibke Stemmler, Jani ne Fröb, Thomas Oesterling, Vincent Schmeja, Stefan Fröb und meine Wenigkeit. Unterstützung für das Organisationsteam gab es durch Lea Oesterling und Ingrid Fröb. Uns als Mannschaft unterstützten natürlich auch die mitgereisten Fans aus Domnitz. Euch allen sei dafür Dank ausgesprochen und für eure spontane Zusage für diesen Wettbewerb. Ihr habt unsere Ortschaft würdig vertreten. Unbedarft traten wir an jenem Tag an und konnten es am Ende des Tages kaum glauben, dass wir den 2. Platz durch Geschicklichkeit, Kreativität und Teamgeist errungen hatten. Fast hätten wir durch den unglaublichen Schuss (15‘er Triple) von Stefan beim Fußball-Dart den 1. Platz inne. Doch die Fairness
Seite - 24 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Nach getaner Arbeit ging es gemeinsam zum Frühstück, bei dem bereits die ersten Einsatzstrategien und witzige Momente des Tages besprochen wurden. Gegen 9.30 Uhr fuhren wir zur Freiwilligen Feuerwehr Halle Trotha. Dort bekamen unsere Ju gendlichen spannende Einblicke in den Dienst einer Feuerwehr im Stadtgebiet und konnten die Fahrzeuge genau unter die Lupe nehmen. Ein besonderes Highlight war die Fahrt mit der Drehlei ter, bei der sie aus rund 20 Metern Höhe einen beeindruckenden Blick über Halle werfen konnten. Zurück im Gerätehaus Domnitz wartete bereits der leckere Duft frischer Pizza auf die hungrige Mannschaft. Doch kaum war der letzte Bissen gegessen, ertönte erneut das Alarmtelefon: Verkehrsunfall mit zwei Fahrradfahrern und einer Katze auf einem Baum. Auch dieser Einsatz wurde zügig und souverän abgearbeitet. Weiter ging es sportlich beim Dienstsport in der Turnhalle in Ro thenburg. Hier wurden Teamgeist, Kondition und Zusammenhalt gefördert. Doch auch hier blieb keine lange Verschnaufpause, denn das nächste Einsatzszenario ließ nicht auf sich warten: Brand in einer Garage mit zwei vermissten Personen. Dichter Rauch, Zeitdruck und taktisches Vorgehen forderten unsere Ju gendlichen heraus. Nach erfolgreichem Löschangriff und Men schenrettung wurde im Gerätehaus alles wieder einsatzbereit gemacht und eine kurze Pause begann. Diese hielt jedoch nur bis zum nächsten Klingeln: Quad gegen Baum droht zu brennen. Auch der vierte und letzte Einsatz des Tages wurde sicher und strukturiert abgearbeitet. Den wohlverdienten Abschluss bildete ein gemütliches Grillen am Feuerwehrhaus, bei dem auch die Eltern dabei waren. Hier ließen alle den ereignisreichen Tag mit vielen Gesprächen und stolzem Rückblick ausklingen. Die Jugendfeuerwehr Domnitz bedankt sich bei allen Helfern, Unterstützern und Betreuern, die diesen Tag zu einem unver gesslichen Erlebnis gemacht haben. Text und Fotos: Jan Eckl, Jugendwart Am 27.09. ging es für 11 Stunden in die praktische Ausbildung. Die Themen für diesen Tag: „Die Gruppe im Technische Hilfeleis tungseinsatz“ und „Die Gruppe im Löscheinsatz“. Geteilt in zwei Gruppen wurde das Aufbauen eines Löschangriffs geübt und der Löschangriff vorgetragen. An der zweiten Station wurde sich mit der technischen Rettung aus Kraftfahrzeugen befasst und den Kameraden ein erster Einblick in die Rettung von Personen aus verunfallten Fahrzeugen gegeben. An dieser Stelle einen be sonderen Dank an die ortsansässige Firma „Deppe & Stücker GmbH“, die für diesen Tag ihr Betriebsgelände zur Verfügung stellte und den Tag mit Personal und Material begleitete. In den darauffolgenden Wochen wurden die erlernten Tätigkeiten weite geübt und gefestigt. Offene Fragen wurden beantwortet und es wurde weiter fleißig gelernt, so dass dem Leistungsnachweis am 11.10.2025 nichts im Wege stand. Pünktlich um 8 Uhr traten alle 10 Kameradinnen und Kameraden den Leistungsnachweis in Theorie und Praxis an und haben diesen erfolgreich abgeschlos sen! Eine kurze Lehrgangsauswertung sowie die feierliche Übergabe der Teilnahmeurkunden erfolgte direkt im Anschluss im Beisein unseres Bürgermeisters Herrn Franke und des stellvertreten Stadtwehrleiters Kam. Seiffert. Seit diesem Moment verstärken 10 frisch ausgebildete und hoch motivierte Kameraden die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wet tin-Löbejün. Willkommen in der Feuerwehr Familie! An dieser Stelle nochmals an alle Mitwirkenden Ortsfeuerwehren und ihre Kameraden ein besonderes Dankeschön für die Unter stützung bei der Durchführung des Lehrganges. Ein besonderer Dank an den „Domnitzer Feuerwehrverein e.V.“ für die Unterstüt zung während des Lehrgangs. Möchtet auch ihr der Freiwilligen Feuerwehr Wettin-Löbejün bei treten? Dann wendet euch gerne an die Wehr in eurer Ortschaft, Verstärkung ist herzlich Willkommen. M. Osswald Lehrgangsleiter (Text und Fotos) 12 Stunden Berufsfeuerwehrtag der Jugendfeuerwehr Domnitz Ein Tag voller Spannung, Teamgeist und Einsatzbereitschaft Am 03. Oktober 2025 war es endlich wieder so weit: Punkt 07:00 Uhr startete unser 12 Stunden Berufsfeuerwehrtag der Jugend feuerwehr Domnitz. Wie bei den Großen begann der Tag mit der Fahrzeugübernahme. Die Jugendlichen kontrollierten sorgfältig die Beladung und wurden dabei in ihre Diensttrupps für den Tag eingeteilt. Doch lange blieb keine Zeit zum Ankommen, denn schon während der Übernahme klingelte das Telefon: Ein Un fall mit einer Kettensäge wurde gemeldet und der erste Einsatz ließ nicht lange auf sich warten. Routiniert gingen die Trupps vor, versorgten den Verletzten und meisterten die Lage mit Bravour.
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 25 - Kirchgruppe Domnitz, Dornitz, Dalena
Irische Weihnachten in der Dorfkirche Dornitz mit den Greenhorns Sonntag, 07.12.2025 Konzertbeginn: 17.00 Uhr Die Kirche ist ab 16.00 Uhr geöffnet. Kirchengemeindeverband Wettin Kirchgruppe Domnitz-Dornitz-Dalena Der Eintritt ist frei. Es wird um eine Spende am Ausgang gebeten. Kinderinsel Domnitz
Seite - 26 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Ortschaft Stadt Löbejün Internationale Carl-Loewe-Gesellschaft Von Büchern und Mäusen Literarisch-musikalischer Nachmittag im Carl-Loewe-Haus Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Amtsblattes, liebe Freundinnen und Freunde von Carl Loewe, 1838 erschien das Buch „König Mys von Fidibus“ und ist längst vergessen. Zumindest war es das – bis zum ersten November sonntag, als die Internationale Carl-Loewe-Gesellschaft (ICLG) im Rahmen der Saalekreis-Literaturtage 2025 nach Löbejün in das Museum und Geburtshaus ihres Namensgebers, des Kom ponisten Carl Loewe, eingeladen hatte. ICLG-Vizepräsident Frie der Badstübner holte das zweibändige Werk gewissermaßen aus der Versenkung und bot damit einem kleinen, doch höchst interes sierten Zuhörerkreis zwei unterhaltsame und lehrreiche Stunden. Ortschaft Gimritz Heimatverein Gimritz e.V. Ausgelassene Stimmung beim Federweißerfest in Gimritz Rund 100 Gäste folgten am zweiten Oktober-Wochenende der Einladung des Heimatvereins Gimritz zum ersten Federweißer fest in das Dorfgemeinschaftshaus. Der Saal verwandelte sich in einen stimmungsvollen Treffpunkt für Weinliebhaber, Musik freunde und Genießer regionaler Spezialitäten. Für die musikali sche Unterhaltung sorgte DJ TonMacher aus Halle, der mit einer gelungenen Mischung aus Oldies, aktuellen Hits und Tanzmu sik schnell für gute Laune sorgte. Ein weiterer Höhepunkt des Abends war der Auftritt der „Die Zwillingsherzen“ aus Meißen bei Dresden, die mit ihrer charmanten Kombination aus Musik und Artistik das Publikum begeisterten. Ihre Showeinlagen sorg ten immer wieder für Applaus und trugen zur rundum unterhalt samen Atmosphäre bei. Kulinarisch blieb ebenfalls kein Wunsch offen: Neben dem na mensgebenden Federweißer konnten die Besucher verschiede ne Weine aus der Pfalz probieren. Für den herzhaften Genuss sorgten Flammkuchen, Speck- und Zwiebelkuchen, Fettbemme sowie eine cremige Kürbissuppe, die großen Anklang fanden. Bis spät in die Nacht wurde gefeiert, gelacht und getanzt – die Gäste genossen das gesellige Beisammensein. Wir vom Heimat verein Gimritz zeigten uns am Ende des Abends sehr zufrieden. Wir freuen uns, dass so viele Menschen gekommen sind und wir gemeinsam einen so ausgelassenen und fröhlichen Abend erleben konnten. Mit dieser gelungenen Veranstaltung hat der Heimatverein einmal mehr bewiesen, dass das Federweißerfest ein fester Bestandteil des kulturellen Lebens in Gimritz werden kann – und schon jetzt freuen sich viele auf die Neuauflage im nächsten Jahr. Ein großer Dank geht auch an die vielen fleißigen Helfer vor, während und nach dem Fest für die großartige Unter stützung zum Gelingen der Veranstaltung. Text: S.Behrendt Foto: K. Günther / R. Lichtenstein
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 27 - Heimatverein Löbejün e.V. Verein(t) in Löbejün e.V. Gemeinsam kreativ sein – das stand im Ok tober in unserem Verein im Mittelpunkt. Und bei drei tollen Aktionen verging die Zeit wie im Flug! Zu Beginn des Monats konnten Kinder und Jugendliche mit Wachs experimentieren: Kerzen färben, verzieren, dekorieren und anschließend ihre kleinen Kunstwerke mit nach Hause neh men – das machte allen großen Spaß! In den Herbstferien folgte eine zweitägige Aktion in Kooperation mit der Kunst- und Kulturscheune Löbejün und mit Unterstützung des KrimzKramz e.V.. Dabei entstanden aus Alltagsmaterialien fantasievolle Halloween-Kostüme, und in der Druckwerkstatt wurden verschiedene Drucktechniken ausprobiert. Auch das Thema Upcycling spielte eine Rolle – aus alten Dingen Neu es zu schaffen, kam bei allen gut an. Im November stehen nun noch zwei weitere Kreativtermine an. Die entstandenen Werke finden nicht nur ihren Platz in den Familien der fleißigen Bast ler, sondern werden auch auf unserem Weihnachtsmarkt am 6. Dezember im historischen Stadtgut zu sehen sein. Die Kids haben sich nämlich entschieden, dort einen eigenen Verkaufs stand mit liebevoll gefertigten Bastelarbeiten zu gestalten – das sollte man nicht verpassen! Auch sonst lohnt sich ein Besuch am Nikolaustag auf jeden Fall: Ab 12:00 Uhr warten zahlreiche süße und herzhafte Leckereien auf euch – von Zwiebelfleisch und Kesselgulasch über Gegrilltes bis hin zu Waffeln, Kräppel chen, Plätzchen, Schokofrüchten und vielem mehr. Der Roman trägt den Untertitel „Wahrheit und Dichtung aus dem Leben eines ausgezeichneten Musikers der neuesten Zeit“. Ver fasst wurde er von einem gewissen K. Stein, der mit richtigem Na men Gustav Adolf Keferstein hieß und mit dem „ausgezeichneten Musiker“ niemand anderen als seinen Freund Carl Loewe meinte, mit dem er in Halle Theologie studiert hatte. Dessen Musikalität hatte ihn dermaßen beeindruckt, dass er Jahre später ebenjenes Buch über ihn schrieb. Wahrheit und Dichtung wechseln tatsäch lich munter einander ab: So heißt der junge Musikus hier nicht Carl Loewe, sondern „Leo Tonleben“, und sein Geburtsstädtchen nicht Löbejün, sondern „Saitenheim“. Das passt; schließlich hat te Loewe im Hause seines Vaters ersten Geigen-, Klavier- und Orgelunterricht erhalten. Diesen setzte er während seines Stu diums fort, und so spielt „Leo Tonleben“ wie der echte Loewe im Gottesdienst Orgel, er singt, komponiert erste Stücke und gibt Hauskonzerte und Musikunterricht. Und wer Klavier spielt, hat Glück bei den Frauen… Wahr ist wohl, dass sich im Klavier des jungen Loewe, das einst in seiner Studentenstube stand, eine Maus eingenistet hatte. Daraus erdichtete sein Freund dann den „König Mys von Fidibus“, dessen Macht den Musiker Leo Tonle ben auf zauberhafte Weise zum Herrscher über Tasten und Töne werden ließ. Denn „Mys“ ist das griechische Wort für „Maus“; als Theologiestudent lernt man das. Und mit dem Fidibus muss Loe we sich manches Pfeifchen angesteckt haben, hatte er sich doch zu seiner Studien- und Burschenschaftszeit das „Tabakrauchen“ angewöhnt. Ruhig, mit heiterem Unterton, trug Frieder Badstüb ner einzelne „Portionen“ aus dem Buche vor, wie der Autor seine Kapitel genannt hat. Die altmodische, leicht umständlich erschei nende Sprache kam dabei wunderbar zur Geltung. Das Ganze abgerundet aber hat – wie könnte es anders sein – Loewes Musik. Sophie und Clemens Porsche, zwei der drei erwachse nen Kinder des ICLG-Präsidenten Andreas Porsche, ließen mit Klavier und Geige verschiedene Melodien des „Balladenkönigs“ erklingen. Niemand hatte bemerkt, wie die Zeit vergangen war; durch die großen Fenster schien inzwischen der Mond. Neben bei: Wollen Sie sich nicht selbst einmal in die heimelige Atmo sphäre des Loewe-Hauses begeben? Im nächsten Jahr haben Sie mehrfach Gelegenheit dazu. Unter www.iclg.org bekommen Sie rechtzeitig Bescheid. Also – vielleicht bis bald! Fotos: ICLG e. V. Im Auftrag des Präsidiums der Internationalen Carl-Loewe-Ge sellschaft Barbara Mann, (Halle Saale) Ein Blick auf jobs-regional.de bringt Sie weiter! Neue Stelle gesucht?
Seite - 28 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 TSG „Grün-Weiß“ 1925 e.V. Abteilung Kegeln Der 3. Spieltag unserer gemischten 2. Mannschaft führte am 04.10.2025 nach Lieskau. Das Auswärtsspiel gegen die 2. Mann schaft des LSG Lieskau 1920 e.V. endete mit einer Niederlage für unsere Mannschaft mit 5:1 und 1666 : 1602 Holz. Beste Spie lerin war Saphira Bieler mit 430 Holz. Tabellenplatz 4 in der 2. Kreisklasse
- 3. Spieltag der Herren Auswärtsspiel am 25.10.2025 gegen KSV Romonta 2000 Sted ten. Hier musste sich unsere 1. Herrenmannschaft gegen einen starken Gegner geschlagen geben. Ergebnis: 7:1 Punkten und 3183 : 3000 Holz. Bester Spieler war Frank Roßbach mit 544 Holz. Derzeitiger Tabellenplatz 7 in der Landesklasse 3
- 2. Spieltag der Frauen Am 26.10.2025 mussten auch die Frauen zum Auswärtsspiel zum ESV Roßlau 1951. Wir erzielten den Sieg mit einem End stand von 5 : 1 und 1989 : 2091 Holz. Beste Spielerin war Silke Riedel mit 572 Holz. Tabellenplatz 1 in der Landesliga Staffel 1 verteidigt. Weiterhin „Gut Holz“ für alle 3 Mannschaften Monika Holz Cornelia Siering Abteilungsleiterin Schriftführerin Natürlich ist auch für Unterhaltung gesorgt: Um 15:00 Uhr präsentieren die Kinder der Kita Sonnenschein ihr Weihnachtsprogramm. Um 16:00 Uhr folgt eine Zaubershow, und zwischendurch können sich die Kleinen beim Kinderkino in der Bibliothek aufwärmen. Gegen 17:00 Uhr kommt der Weihnachtsmann zu Besuch, bevor es anschließend musikalisch wird – mit Gitarrenklängen und ge meinsamem Singen für die richtige Weihnachtsstimmung. Natürlich könnt ihr euch bei einem Glühwein aufwärmen, wäh rend die Kinder beim Kinderschminken und an den Bastelstän den bestens beschäftigt sind. Auch einige Verkaufsstände laden zum Stöbern ein – vielleicht findet sich dort ja das ein oder ande re Weihnachtsgeschenk. Kommt vorbei und genießt die festliche Atmosphäre mit uns! Unterstützt wird unser Weihnachtsmarkt durch die Zuckerfabrik der Pfeifer & Langen GmbH &Co. KG in Könnern. Im Rahmen der „Aktion Glücksmomente“ vergibt das Unternehmen einmal im Jahr 1.000 € an ein gemeinnütziges Projekt – wir freuen uns riesig über diese großzügige Unterstützung und sagen von Her zen Danke! Herzliche Grüße, euer Verein(t) in Löbejün e.V. V. Donath (Fotos: Pfeifer & Langen Könnern, Verein(t) in Löbejün e.V.) Musikschule Fröhlich, Löbejün Eintritt frei Inhaberin und Dirigentin: Anett Schmidt
Weihnachtskonzert St. Petri Kirche Löbejün Sonntag, 21.12.2025 Beginn 15:00 Uhr Musikschule Fröhlich
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 29 - Ortschaft Nauendorf Ein Tag, der bewegt – Rückblick auf die erste Dörfer-Olympiade in Wettin-Löbejün Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am 3. Oktober war es so weit: Unsere Ortschaft Nauendorf durfte Gastgeber der ersten Dörfer-Olympiade der Stadt Wettin-Löbe jün sein – und ich sage es ganz ehrlich: Für mich war es ein atemberaubender Tag. Ein Tag, der gezeigt hat, was passiert, wenn wir miteinander statt nebeneinander leben. Elf Ortschaften traten in acht Disziplinen gegeneinander an – mit viel Herzblut, Witz und Sportsgeist. Vom Handtuchball über das Schubkarrenrennen, das Bierkastenstapeln bis hin zu Spielen wie „Wer hält dicht?“, die Geschick, Vertrauen und eine gute Por tion Humor verlangten – es war ein großartiger Mix aus Spaß, Teamgeist und Bewegung. Rund 600 bis 800 Besucherinnen und Besucher waren im Laufe des Tages auf dem Sportgelände in Nauendorf, um ihre Teams anzufeuern und mitzufeiern. Was mich besonders berührt hat, war die Atmosphäre. Überall war Lachen, Zusammenhalt und Fairplay zu spüren. Jede Ort schaft brachte sich ein, half anderen, reichte Werkzeuge, sprang ein, wenn etwas fehlte. Es war einfach selbstverständlich, dass man sich unterstützte – ohne viele Worte, aber mit einem offenen Herzen. Diese besondere Stimmung hat sich den ganzen Tag über getragen. Und am Ende, als alle Ortschaften sich gemein sam noch einmal für das gelebte Fairplay ausgesprochen haben, war das für mich der emotionalste Moment. Eine Ortschaft musste krankheitsbedingt kurzfristig absagen – doch ganz spontan sprang ein engagiertes Team ein und trat für die Kita „Schlumpfhausen“ aus Merbitz an. Das war für mich ein Sinnbild dessen, was diesen Tag ausgemacht hat: Niemand bleibt außen vor, wir ziehen alle an einem Strang, egal welcher Name auf dem Tshirt steht. Am Ende durfte sich die Ortschaft Plötz-Kösseln über den Sieg freuen – herzlichen Glückwunsch! Und dennoch - eigentlich wa ren alle Gewinnerinnen und Gewinner. Denn was an diesem Tag zählte, war das Wir-Gefühl, das wir gemeinsam geschaffen haben. Bilder: Toni Wittig (Heimatverein Nauendorf e.V.) Das Rahmenprogramm sorgte zusätzlich für leuchtende Augen: Das WikiWiki-Spielmobil der EVH, Kreativwerkstätten zum Dra chen- und Bumerangbauen oder T-Shirt-Bedrucken der CVJM, die Kindertanzgruppe, Kinderschminken, ein Glücksrad und ein Fußballdart der KöthenEnergie und die Möglichkeit, sich als Stammzellenspenderin oder Stammzellenspender registrieren zu lassen – all das machte die Veranstaltung zu einem Fest für die ganze Familie. Das Wetter spielte mit und überall war Freude, Bewegung und Begeisterung. Ein herzliches Dankeschön geht an alle, die diesen Tag mög lich gemacht haben – an die unzähligen Helferinnen und Helfer, Der 16. Gottgauer Weihnachtsmarkt Alle Jahre wieder … Auch in diesem Jahr öffnet der Weihnachts markt in Gottgau am Sonnabend vor dem 2. Advent seine Pforte. In wenigen Wochen ist es wieder soweit! Ein Nachmittag in vorweih nachtlicher Atmosphäre! Weihnachtsduft, Weihnachtsklänge … Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher! Am 06.12.2025 - von 15.00 bis 20.00 Uhr! Ihr/Euer Heimatverein Gottgau 2004 e.V. Katrin Ruprecht Dorfgemeinschaft Schlettau e.V.
Seite - 30 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 die Organisatorinnen und Organisatoren, die beteiligten Vereine, Unterstützer und natürlich an alle Ortschaften und Besucherin nen und Besucher, die diesen Tag mit Leben gefüllt haben. Dank der Förderung über das Programm „Revierpionier“ konnten wir die Grundausstattung schaffen, die den Grundstein für dieses wunderbare Ereignis legte. Was mich dabei ganz besonders bewegt hat, war die große Be reitschaft, einfach mit anzupacken. So viele Menschen haben sich freiwillig gemeldet, geholfen, ohne gefragt zu werden, und genau das hat diesen Tag so besonders gemacht. Vor allem un sere Vereine aus Nauendorf haben mit vollem Einsatz unterstützt – jede und jeder auf seine Weise. Das macht mich unglaublich stolz auf unseren Ort. Aber auch stolz auf das große Ganze, denn überall war dieses Miteinander zu spüren – egal, welches T-Shirt oder welche Jacke jemand trug, es zählte nur, dass wir alle gemeinsam etwas geschaffen haben. Und nun muss ich doch nochmal persönlich werden. Ich selbst gehöre zu einer Generation, für die die Stadt Wettin-Löbejün in dieser Form schon fast selbstverständlich ist. Ich kenne viel der Zeit davor nur aus Erzählungen – und habe den Unmut über die Zusammenlegung oft nur von außen wahrge nommen. Nach der Dörfer-Olympiade denke ich: Das brauchen wir nicht mehr. Was wir brauchen, ist Gemeinschaft, Identifika tion, Stolz auf das, was uns verbindet. Und genau das war an diesem Tag spürbar. Wenn ich an die Zukunft denke, wünsche ich mir, dass wir diese Tradition fortsetzen – dass wir jedes Jahr in einer anderen Ort schaft zu Gast sind, die Menschen, Vereine und Besonderheiten dort kennenlernen. So können wir Schritt für Schritt zusammen wachsen – als starke, lebendige und resiliente Gemeinschaft, in der jede Ortschaft ihre Stärken einbringt. Ich bin überzeugt: Die Dörfer-Olympiade war mehr als nur ein Wettbewerb. Sie war ein Anfang. Und wenn wir dieses Gefühl bewahren, dann sind wir auf dem besten Weg, nicht nur elf Ort schaften zu sein, sondern eine Stadt, die zusammenhält. Mit herzlichen Grüßen Maria Schenk Ortsbürgermeisterin Ortschaft Nauendorf
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 31 - Hort Nauendorf Treffsicher mit Pfeil und Bogen Bogenschießen fördert bei Grundschulkindern Konzentration, Ruhe und Körperbeherrschung. Jeder Treffer stärkt das Selbst vertrauen und zeigt: Erfolg braucht Geduld und Übung. Die Kin der lernen Verantwortung zu übernehmen und rücksichtsvoll mit einander umzugehen. Da Technik wichtiger ist als Kraft, ist der Sport für alle geeignet und hilft das Ziel im Blick zu haben. Ein herzliches Dankeschön geht an Alina Wehrmann, Bogen sporttrainerin des TSV Germania Salzmünde, für die tolle Ein führung in den Bogensport. Text: I. Storbeck Zahnarzt-Workshop im Hort Vor kurzem hatte der Hort einen ganz besonderen Gast: die lo kale Zahnärztin Frau Riedel mit ihrem Team. Die Kinder konnten an vier verschiedenen Stationen spielerisch und lehrreich etwas über die Zahngesundheit erfahren.
Seite - 32 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Und nun richten wir den Blick nach vorn: Am 29. November la den wir herzlich zum traditionellen Weihnachtsbaumfest ein! Die Vorfreude auf die besinnliche Zeit wächst, und wir möchten sie mit euch teilen. Euch erwarten zahlreiche Stände mit kulinari schen Köstlichkeiten, ein kleiner Weihnachtsmarkt mit liebevoll handgemachten Produkten (Anmeldungen für Stände gerne un ter [email protected]) und viele Highlights für Groß und Klein. Freut euch auf Live-Musik mit Tinchen und Werner, Weihnachts klassiker mit DJ Ottchen, den bezaubernden Auftritt unserer Kin dertanzgruppe und eine gemütliche Märchenstunde für Kinder, die zum Träumen einlädt. Es wird ein Fest für alle Sinne – und vor allem ein Fest des Miteinanders. Wir freuen uns auf euch und auf eine wundervolle Vorweih nachtszeit in Nauendorf! Herzlichst, WIR SIND EINS Heimatverein Nauendorf e.V. Gesangsverein Nauendorf e.V. Geburtstagskonzert - 50 Jahre Gesangsverein Nauendorf e.V. - Ein Jubiläum voller Harmonie und Gemeinschaft-Am 27. September feierte der Gesangsverein Nauendorf e.V. seinen 50-jährigen Geburtstag. Ein kleines Festkonzert war nicht nur ein besonderes Ereignis für die Sängerinnen und Sänger, sondern es war insbesondere den Einwohnerinnen und Einwohnern von Nauendorf sowie den zur Stadt gehörenden Ortschaften gewidmet. Der festlich geschmückte Saal im Sportzentrum Nauendorf bot den passenden Rahmen für diesen bedeutenden Anlass. Zahlreiche Gäste folgten der Einladung, um gemeinsam mit dem Chor auf ein halbes Jahrhundert musikalischer Leidenschaft, Zu sammenhalt und Engagement zurückzublicken. An der ersten Station konnten sie kreativ werden und Bilder ausmalen. Anschließend durften sie mit ihren Händen typische Zahnarzt-Tools ertasten, wie einen Mundspiegel oder ein Gebiss. Ein weiterer Höhepunkt war das Geschmackerraten, bei dem die Kinder süße, saure etc. Lebensmittel testen konnten. Zum Abschluss gestalteten sie die vom Zahnarztteam mitgebrachten Salzteigfiguren mit Wassermalfarbe und Pinsel. Es war ein rundum gelungener und interessanter Tag, und wir freuen uns schon auf den nächsten Besuch! Text: David Gleicher Fotos: Isolde Storbeck Heimatverein Nauendorf e.V. WIR SIND EINS – Schaurig schön und herzlich vereint! Liebe Mitbürger:innen, liebe Unterstützer:innen, liebe Familien, Wenn draußen der Herbstwind um die Häuser fegt und Regen gegen die Fensterscheiben trommelt, dann braucht es einen Ort, der Wärme, Gemeinschaft und ein bisschen Magie schenkt. Genau das war unsere Turnhalle in Nauendorf am 1. November – ein schaurig schönes Refugium für Groß und Klein zur diesjäh rigen Halloween-Party, welche sich von so vielen gewünscht wur de. Die Halle verwandelte sich in ein großes Grusel-Labyrinth, das mit viel Liebe zum Detail gestaltet wurde und die Besucher auf eine spannende Reise durch Spinnennetze, Nebelschwaden und geheimnisvolle Ecken schickte. Ob jung oder alt – jeder wur de auf die Probe gestellt und hatte sichtlich Spaß daran, sich zu gruseln und zu lachen. Während drinnen die Geister ihr Unwesen trieben, sorgte unser unermüdliches Catering-Team draußen bei Wind und Wetter für das leibliche Wohl. Mit warmen Speisen, sü ßen Leckereien und reichlich Kuchen war für jeden Geschmack etwas dabei – ein großes Dankeschön an alle, die draußen aus geharrt haben, um unsere Gäste zu versorgen! Ein herzliches Dankeschön gilt auch allen Besucherinnen und Besuchern, die diesen Tag mit Leben gefüllt haben. Der Auf- und Abbau war zwar aufwendig und kräftezehrend, doch das Strahlen in den Ge sichtern und das gemeinsame Lachen haben uns gezeigt: Es hat sich wieder einmal gelohnt. Besonders danken möchten wir allen Helferinnen und Helfern – ob Vereinsmitglied oder nicht – die mit angepackt, organisiert, dekoriert und unterstützt haben. Dieses Gemeinschaftsgefühl ist es, was unseren Verein und unser Dorf so besonders macht.
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 33 - WEIHNACHTSKONZERT IN NAUENDORF Der Gesangsverein Nauendorf e.V. lädt herzlich ein zum traditionellen Freuen Sie sich auf festliche Chormusik und beliebte Weihnachtslieder, die Herz und Seele auf das Fest einstimmen. Genießen Sie mit uns im Anschluss weihnachtliche Leckereien. Wir freuen uns auf einen stimmungsvollen Adventsnachmittag mit Ihnen! A M 3 . A D V E N T - S O N N T A G 1 4 . D E Z E M B E R 2 0 2 5 B E G I N N : 1 4 : 3 0 U H R I N D E R K I R C H E S A N K T W E N Z E L Ortschaft Neutz-Lettewitz Was für eine Idee – das hatten wir noch nicht Ein Anruf genügt, wir haben eine Idee und können uns auf die getroffenen mündlichen Vereinbarungen verlassen. So gesche hen bei unserer Rentner-Kirchengruppen-Fahrt nach Freyburg an der Unstrut. Eine knappe Tonne Bio-Kartoffeln, frisch vom Feld, die steht zur freien Verfügung – so der Vorschlag von Ph. Tegethoff von der Agrar GbR aus Lettewitz. Hej, so etwas hatten wir noch nicht und das Angebot war wirklich überraschend. Die Idee für die Verteilung war schnell gefunden. Freie Verteilung auf dem Neutzer Dorfanger am 25. Oktober ab 14:00 Uhr. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen, die waren kurzfristig über den Heimatverein pro Neutz e.V. geklärt. Danke für diese schnel le Unterstützung. Die Handzettel wurden entworfen und kamen in die Verteilung. Mit ergänzenden persönlichen Anrufen wurde die Information ebenfalls gestreut. Dank fleißiger Hände wurden Kuchen gebacken und mit einem heißen Käffchen wurde es eine perfekte Neutz-Lettewitzer Kar toffelaktion. Mit diesen Kartoffeln aus eigenem Anbau möchten wir, die Tegethoff Agrar GbR Lettewitzuns herzlich bei allen Anwohnern für ihr Verständnis während der Ernte- und Herbstaussaat bedanken und hoffen auch künftig auf Ihr Wohlwollen und Ihre Unterstützung Dank dem Fahrer Otto zusammen mit Ph. Tegethoff wurde eine große Kiste frischer Kartoffeln angeliefert. An der Vorderseite war ein Schild mit o.g. Text angebracht. Das ist exakt auf den Punkt gebracht! Zusammen und gemeinsam, nur so können wir erfolg reich für die Orte agieren. Dieses Konzert war bereits das zweite große Ereignis im Ju biläumsjahr. Schon im Mai fand ein feierliches Festkonzert zu sammen mit der Chorgemeinschaft Götschetal, die ebenfalls ihr 50-jähriges Chorjubiläum beging, in der Ulrichskirche in Halle statt. Dieses war für beide Chöre bereits ein unvergesslicher Moment voller Freude, Emotionen und Stolz. Zu diesem Konzert hatten insgesamt sechs Chöre gesungen. Anders nun zu dem „kleinen Geburtstagskonzert“ in Nauendorf. Dieses Konzert in stand ganz im Zeichen unserer Gemeinde. Mit einem vielseitigen Programm – von klassischen Chorsätzen bis hin zu modernen Liedern – wurde den Gästen einen Einblick in das musikalische Schaffen des Chores gegeben. Die Sängerin nen und Sänger präsentierten ihr Können mit sichtbarer Freude und sorgten für einen rundum stimmungsvollen Nachmittag. Die Begeisterung im Publikum und der herzliche Applaus waren für uns die schönste Bestätigung. Im Anschluss an das Konzert lud der Verein zu einem gemüt lichen Kaffeetrinken ein, bei dem sich Gäste und Mitglieder in entspannter Atmosphäre austauschen konnten. Dabei stand besonders das Gefühl der Gemeinschaft im Mittelpunkt – ein Wert, der den Gesangsverein Nauendorf seit fünf Jahrzehnten prägt. Wir blicken dankbar zurück und freuen uns schon jetzt auf viele weitere Jahre gemeinsamer Musik – denn eines ist sicher: Sin gen verbindet – Singen macht froh- damals wie heute. Birgit Baartz (Text und Fotos) Wir helfen Ihnen gerne weiter. Tel.: 03535 489-111 // -119 und -118 E-Mail: [email protected] Amtsblatt nicht erhalten? Rufen Sie uns an!
Seite - 34 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 SV Lettewitz e.V. Schnell fanden sich nicht wenige Besucher ein. Jeder hatte ent sprechende Behältnisse dabei und es war schon ein Erlebnis, wie händisch die Kartoffeln eingetütet bzw. eingesackt wurden. Ja ja, einige kamen mit nicht zu kleinen Tragemöglichkeiten. Kein Problem, es war für jeden genug da! Hier nur ein Auszug vom Feedback der Besucher: Klasse, eine wirklich gelungene Aktion. Und erstmalig. Lässt sich das wiederholen? Ja, mit Philipp ist schon verein bart: Nächstes Jahr noch einmal! Hej, wir brauchen keine Kartoffeln aus Übersee. Wir unter stützen unsere Bauern! Wenn eine Wiederholung geplant und bestätigt, dann spa ren wir uns im nächsten Jahr den Kartoffelanbau im eigenen Garten. Vielen Dank! Und wie es schon eine Neutzer Tradition ist: Zusammensein bei Käffchen mit wieder traumhaften Selbstgebackenen! Da lässt es sich munter plaudern und so wichtig: Das Neueste austauschen. Herzlichen Dank an alle fleißigen Kuchen-Back-Hände! Das war wie immer ein kulinarisches Erlebnis. Ein aufrichtiges Danke an unsere Gäste für ihre aktive Teilnahme aus anderen Orten. Bitte einfach nur davon weiter erzählen. Im nächsten Jahr wieder, auf Basis dieser so tollen Partnerschaft. Bitte vorausschauend einige Veranstaltungshinweise Traditionelles Adventsglühen am 22. November ab 15:30 auf dem Anger Weihnachtsfeier SSV Neutz am 06. Dezember ab 15:30 auf dem Sportplatz in Neutz Für die in den nächsten Wochen durch die Vereine geplanten Events allen bei den Vorbereitungen viel Erfolg und Zuversicht. Rainer Hesseamt. Ortsbürgermeister Wenn du das Leben begreifen willst, glaube nicht, was man sagt und was man schreibt, sondern beobachte selbst und denke nach. A. P. Tschechow Wir gratulieren herzlich unseren Mitgliedern René, Hartmut, Simone, Robert, Sandra und Roland zu ihrem Geburtstag im November und wünschen al les Gute! i. A. des Vorstandes H. Aleithe Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem langjährigen Mitglied Hartmut Isaak Wir trauern um unseren Sportfreund und werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Die Mitglieder des SV Lettewitz e. V.
- 3. Lettewitzer Lichterfest
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 35 - Ortschaft Plötz Zum 20-jährigen Jubiläum der Sektion “Line-Dance” überreichen wir diese Urkunde als Zeichen der Wertschätzung und Dankbarkeit. Seit zwei Jahrzehnten tanzt sich diese Gruppe mit Herz, Leidenschaft und Freude in die Herzen vieler Menschen. Besonderer Dank gilt Daniela Seidel, die mit viel Engagement und Begeisterung diese Sektion gegründet, getragen und über all die Jahre maßgeblich geprägt hat. Durch ihren persönlichen Einsatz wurde “Line-Dance” zu einem wichtigen Bestandteil des Vereins und zu einem Ort, an dem Menschen gerne zusammenkommen. V o r s t a n d s v o r s i t z e n d e S a n d r a E i s e n w i n d e r URKUNDE 20 JAHRE Sektion “Line-Dance” URKUNDE Dorfgemeinschaft Kösseln e.V. Herbstfest in Kösseln: Ein Tag voller Freude und Gemeinschaft Liebe Freundinnen und Freunde unseres Vereins, am 25. Oktober 2025 durften wir gemeinsam mit euch ein ganz besonderes Herbstfest am Dorfgemeinschaftshaus in Kösseln erleben. Bei traumhaftem Oktoberwetter wurde unser Fest zu ei nem lebendigen Treffpunkt für Jung und Alt – voller Lachen, Be gegnungen und herbstlicher Stimmung. Schon am Nachmittag war das Gelände erfüllt von fröhlichem Treiben: Kinder schnitzten fantasievolle Kürbisse, ließen sich schminken oder versuchten ihr Glück am Glücksrad. Unsere Verkaufs- und Flohmarktstände luden zum Stöbern ein, und die Tombola sorgte mit tollen Preisen für viele strahlende Gesichter. Auch kulinarisch war einiges ge boten: Ob süß oder herzhaft – von frisch gebackenen Kuchen und Waffeln bis hin zu Deftigem vom Grill und kühlen Getränken vom Zapfhahn – für das leibliche Wohl war bestens gesorgt. Ein ganz besonderes Highlight war der stimmungsvolle Fackelum zug am Abend, den wir gemein sam mit der Feuerwehr Plötz-Kösseln durchführen konnten. Die leuchtenden Fackeln und die festliche Atmosphäre haben viele von uns tief berührt und den Tag wunderbar abgerundet. Förderverein „Dorfkirche Deutleben“ e.V. Ein musikalischer Dezember in unserer Dorfkirche Die Adventszeit steht vor der Tür, und auch in unserer Deutlebe ner Dorfkirche wird es wieder stimmungsvoll. Am 6. Dezember 2025 laden wir herzlich zu einem besonderen Nachmittag ein: Bereits ab 13 Uhr wird beim Kinderbacken die Kirche mit Lachen, Plätzchenduft und Leben erfüllt. Die warme Atmosphäre trägt sich anschließend weiter, wenn am Abend Natalie Lament mit ih rem Konzert für festliche Klänge und besinnliche Momente sorgt. Nur eine Woche später, am 14. Dezember um 16.00 Uhr, dür fen wir - fast schon traditionell - das Ensemble „VocHallensis“ in unserer Kirche begrüßen. Mit ihrem beeindruckenden Gesang schaffen sie erneut ein musikalisches Highlight im Advent und lassen die Vorfreude auf Weihnachten weiterwachsen. Bild: Roberto Hofmann & YOYOMEDIA Doch damit ist der Dezember noch nicht zu Ende: Auch darüber hinaus wird es die ein oder andere schöne Überraschung geben (Stichwort „Lebendiger Adventskalender“), auf die wir uns schon jetzt sehr freuen. Euer Förderverein Dorfkirche Deutleben e.V. Roberto Hofmann
Seite - 36 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Wir möchten uns von Herzen bei allen Helferinnen und Helfern, Sponsoren und Unterstützern bedanken – und natürlich bei euch, unseren zahlreichen Besucherinnen und Besuchern. Ihr habt das Herbstfest 2025 zu einem unvergesslichen Erlebnis ge macht! Weihnachtsjazz am 15. Dezember Und wir haben noch ein Highlight in diesem Jahr: Am 15. Dezem ber 2025 um 18:00 Uhr laden wir euch herzlich zu unserem 3. Weihnachtsjazz ein. Freut euch auf einen gemütlichen Abend mit festlicher Musik, guter Gesellschaft und einem stimmungs vollen Jahresausklang. Wir freuen uns auf euch! Eure Dorfgemeinschaft Kösseln an der Fuhne e.V. Freia Scherzberg (Text und Foto) Ortschaft Rothenburg 500 Jahre Industriegeschichte Rothenburg a. d. Saale e. V. Guten Abend, schön Abend, es weihnachtet schon ... Zum diesjährigen Rothenburger Advent werden Alte Schule und St. Marien Kirche zu Rothenburg wieder im festlichen Glanz erstrahlen, um mit weihnachtlicher Musik, leckeren Köstlichkei ten, Spiel und Spaß auf die schönste Zeit des Jahres einzustim men. ... wir singen die fröhliche Weihnachtszeit ein ... ... und freuen uns über zahlreiche Besucher. Verfasser: Cornelia Kattner-Siebert Ortschaft Stadt Wettin Lebendiger Adventskalender in Wettin Datum Wo und Wann? Wer? Was? Montag, 01.12. Nikolaikirche Wettin 17-18 Uhr Kirchgruppe Wettin Zur Einstimmung in die Adventszeit singen wir gemeinsam bekannte Weihnachtslieder unter der Leitung von Dr. Ch. Fuchs - gereicht werden Ge bäck und Tee. Dienstag, 02.12. Nikolaikirchplatz 13 16-18 Uhr Saalesparkasse -Filiale Wettin-Wir freuen uns auf alle Besucher und öffnen die Türen der Filiale Wettin bei Getränken und Ge bäck. Mittwoch, 03.12. Saalestraße 14 17-18 Uhr Steuer- und Regeltechnik GmbH Wir freuen uns auf ein gemütliches Beisammen sein bei Gegrilltem, Glühwein und Punsch. Donnerstag, 04.12. Innenhof des Rathauses, Burgstraße 1 17-18 Uhr Wiege der Wettiner e.V. bergmännischer Barbaratag im Advent - Besuch der Ausstellungen „Bergmännische Betstube“ und „Königsmacher - ein Wettiner wird Sachse“ im Rathaus; Es gibt Gegrilltes und Gebackenes. Freitag, 05.12. vor dem Rathaus in Wettin 17-18 Uhr Backshop Burgeck Bären-Apotheke Fahrschule Saaletalgemütliches Beisammensein unter dem Rathaus bogen - Glühwein, Bratwurst und Leckeres vom Bäcker Samstag, 06.12. Könnernsche Str. 22 17-18 Uhr WCC e. V. Die Fundustür geht auf – hurra! Der WCC ist wieder da. Mit Showeinlage, Witz und Spaß, da lacht sogar der Nikolaus. Ob Bratwurst heiß, ob Glühwein voll, das Leben ist bei uns nie dull. Drum kommt vorbei, macht kräftig mit – Karneval im Advent – welch Hit! Lange Reihe 49 ab 20 Uhr Nest e. V. Nikolausparty mit verschiede nen DJs; Getränke und Snacks
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 37 - Sonntag, 07.12. Marktplatz 1 17-18 Uhr Wettiner Hof Wir freuen uns auf eingemütliches Beisammensein bei Cupcakes und warmem Ingwertee. Montag, 08.12. Gr. Schweizerling 17-18 Uhr „die Schweizerlinge“ gemütliches Beisammensein am Fuße des Bis marckturms Dienstag, 09.12. Oberburg 17-18 Uhr Kreismusikschule Carl Loewe Kaffee, Tee und Gebackenes - Gern dürfen eige ne Instrumente mitgebracht werden. Wir singen und musizieren gemeinsam Weihnachtslieder. Mittwoch, 10.12. Könnernsche Str. 37 16-18 Uhr TBZ Ergotherapie Patrick Flemming „Entspannt in den Advent“ - bei Glühwein, Kinder punsch und Plätzchen Donnerstag, 11.12. Neue Schulstraße 1 16-17 Uhr Grundschule Wettin Ein gemeinsames Adventssingen für Groß und Klein erwartet Sie. Freitag, 12.12. Burgstraße 17-18 Uhr Nachbarschaft Burgstraße 2; 18 und 20 Köstliche Vorfreude in der Burgstraße mit Brat wurst, selbstgebackenen Lebkuchen, Glühwein, heißem Gewürztee und Musik. Samstag, 13.12. Kirche Deutleben 16-18 Uhr Förderverein Dorfkirche Deutle ben e. V. Kräppelchen backen; ab 17 Uhr läuft für alle Kinder ein Weihnachtsfilm in der Kirchemittlerer Burghofab 15 Uhr Burg-Gymnasium Wettin Die traditionelle Burgweihnacht findet statt. Sonntag, 14.12. Mühlgasse 44 17-18 Uhr Familie Martin / Olschack Zusammenkommen; Glühwein; Alkoholfreies; Kräppelchen, kleine Bastelei Montag, 15.12. Turnhalle; Neue Schulstraße 16 Uhr – 16.45 Uhr VSG Saaletal e.V. Bewegungsangebot für alle Kinder zwischen 3 und 8 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen; (bitte Turnschuhe mit heller Sohle mitbringen) Dienstag, 16.12. Bücherei; Burgstr. 4 17-18 Uhr Kulturverein Wettin e. V. „Das Waldhaus“ – ein Mitmach- und Erlebnismär chen für Groß und Klein mit Ellen Steinig & Achim Bodemann Mittwoch, 17.12. Johannisstraße 16 16-18 Uhr Praxis Dr. A. Lukowsky Länderreise durch den Advent - kurze Dokus/ Clips zu den verschiedenen Weihnachtsbräuchen in anderen Ländern; Kostproben verschiedener Weihnachtsspezialitäten (internationales Gebäck) Donnerstag, 18.12. Bücherei; Burgstr. 4 16-18 Uhr Kulturverein Wettin e. V. weihnachtliche Bastelstundefür Klein und Groß Freitag, 19.12. Malzmache 3 17-18 Uhr Fahrschule Prescher Lassen Sie sich überraschen – Vorfreude! Samstag, 20.12. Mühlweg 25 e 17-18 Uhr Familie Haak Süßes, Deftiges und heiße Getränke hinter der Pögritzmühle Sonntag, 21.12. Neutzer Straße 3 17-18 Uhr Landhausshop Der Hofladen wird geöffnet sein, es gibt Glühwein und Gebäck zum Naschen. Für die weihnachtli che Stimmung sorgt ein musikalischer Überra schungsgast. Montag, 22.12. Marktplatz 1 17-18 Uhr Wettiner Hof Verkosten Sie bei uns Brownies mit Aprikosen marmelade, glasierte Kekse und Früchtetee. Dienstag, 23.12. Verschnaufpause Mittwoch, 24.12. St. Nikolai Wettin 18 Uhr KGV Wettin Christvesper mit Krippenspiel Bitte beachten Sie die individuellen Anfangszeiten. Wunderbare Begegnungen in der Adventszeit wünscht Ihnen der Kulturverein Wettin e. V. Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter [email protected] Anzeige(n) Kundentelefon: 030 / 83 22 11 00 Geneststraße 5 . 10829 Berlinwww.SeniorenLebenshilfe.de . [email protected] Auf vertrauensvolle Art, unterstützt Ihr persönlicher Lebenshelfer/in Sie dauerhaft im Alltag. Ihr Lebenshelfer - Ihre Haushälterin Ihr Lebenshelfer - Ihr Begleiter Ihr Lebenshelfer - Ihre Sekretärin Ihr Lebenshelfer - Ihr Freizeitpartner
Seite - 38 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Am 31. Oktober wurde es dann für die Großen richtig gruselig: DJ Tino lud erneut zur legendären Halloweenparty für Erwach sene ein. Durch die vielen parallel laufenden Veranstaltungen in der Region fielen die Besucherzahlen dieses Jahr leider etwas geringer aus. Für die Nikolaus-Party am 6. Dezember im Rah men des lebendigen Adventskalenders ist also noch reichlich Luft nach oben! Jugendfilmpreis Sachsen-Anhalt 2025 – Große Bühne für junge Filmemacher Am 2. November 2025 wurde zum 30. Mal der Jugendfilmpreis Sachsen-Anhalt verliehen – in diesem Jahr unter dem Motto „Framework“. In der Kategorie „First Steps“ war der Kurzfilm „Chantal im Saal eland“ nominiert, den fünf Jugendliche während des reMAKE-Filmcamps in den Sommerferien unter der Anleitung des Kame ramanns Markus Kloth produziert haben. Auch wenn es am Ende nicht für eine Auszeichnung gereicht hat, war die Freude über die Nominierung groß. Für die Teilneh menden bot sich damit die besondere Gelegenheit, ihren Film einmal auf der großen Leinwand zu sehen und im Rahmen der Veranstaltung auf der Bühne interviewt zu werden. Eine Neuerung in diesem Jahr war neben den drei Fachjurys, die sich aus Medienexpert/-innen und Filmschaffenden zusam mensetzten, die Einführung einer Kinder- und Jugendjury mit Vertreter/-innen aus allen Offenen Kanälen, die einen Film aus der Kategorie „First Steps“ gesondert prämierte. Für diese Jury konnten wir unsere Nutzer Kevin Ebensperger und Anton Thieme gewinnen, die den Offenen Kanal Wettin wür dig vertreten haben. Wer sich für alle nominierten Filme und Preisträgerinnen bzw. Preisträger der drei Kategorien des Jugendfilmpreises Sachsen-Anhalt interessiert, findet sie unter www.jugend-film-preis.com Panik wegen Windows 11? - Die „Bugbusters“ helfen weiter! Mittlerweile sind schon einige Wettinerinnen und Wettiner mit ihren Windows-Computern auf die jugendlichen Bugbusters zu gekommen – kein Wunder, denn die Sicherheitsupdates für Win dows 10 laufen bald aus, und vielerorts wird bereits zum Umstieg auf Windows 11 geraten. Doch zunächst einmal können wir Sie beruhigen: Microsoft hat sich erbarmt und stellt allen, die noch kein Windows 11 installiert haben oder deren Computer kein Update mehr unterstützt, für ein weiteres Jahr Sicherheitsupdates zur Verfügung. Kulturverein Wettin e.V. Nikolaikirchplatz Hof Kirchgasse 3
Adventsmarkt Wettin 29.11.2025 ab 14.00 Uhr Veranstalter: Kulturverein Wettin e.V. Das Nest e.V. / WTV – Der Offene Kanal aus Wettin e.V. Herbstferien voller Medienabenteuer Mehrere Teams vom „Nest“ und vom Offenen Kanal waren in den Herbstferien wieder im Saalekreis unterwegs: Gemeinsam mit engagierten Honorarkräften, Freiwilligen und Ehrenamtlichen besuchten sie das Jugendfreizeitzentrum Leuna, das Kinder-und Jugendzentrum „KJUBB“ in Braunsbedra sowie die Horte in Sennewitz und Dieskau. In den verschiedenen Einrichtungen wurden kreative Medienpro jekte durchgeführt – von kleinen Filmexperimenten über Druck werkstätten bis hin zu innovativen App-Anwendungen. Viele Wege führen zu einem Ziel: Die kreative Gestaltung mit Medien soll mit Spaß, Neugier und einer ordentlichen Portion Teamgeist vermittelt werden – während die Teilnehmenden ganz nebenbei Medienkompetenz erwerben. Am Ende floss bei dem einen oder der anderen sogar ein Trän chen des Abschieds. Ein schöneres Kompliment für gelungene Ferienprojekte kann man sich wohl kaum wünschen! Schaurig-schöne Halloweenpartys im „Nest“ Gänsehaut, Gruselspaß und ganz viel gute Laune – so lässt sich die Halloweenzeit im „Nest“ wohl am besten beschreiben. Am 29. Oktober feierten unsere Grundschülerinnen und Grund schüler ihre eigene kleine Halloweenparty. Zwischen Spinnwe ben und Kürbislichtern warteten tolle Spiele, eine schaurig-süße Candy Bar und viele leckere Snacks. Die liebevoll gestaltete De koration sorgte für das perfekte Gruselflair. Ein großes Danke schön geht an die engagierten Eltern und den Karnevalverein Wettin, die diese Feier in diesem Umfang erst möglich gemacht haben. Es war ein rundum gelungenes Fest – mit strahlenden Kinderaugen und vielen kleinen Gespenstern, die gar nicht mehr nach Hause wollten.
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 39 - Neuveröffentlichung in der Mediathek unter www.wettintv. de/mediathek • Fünf Kurzfilme, die sich an Trailer von Kinoklassikern anleh nen, und ein Animationsfilm unter Einsatz von künstlicher Intelligenz - entstanden im reMAKE-Filmcamp in Wettin in den Sommerferien • Vorstellungsfilm des Burggymnasiums Wettin anlässlich des Besuchs der Partnerschule „Ernst Glück“ in Aluksne in Lett land. • Interview mit dem Physiker und Physiklehrer Cornelius Franz aus Lettewitz über sein Hobby als Tüftler und Erfinder (Kurz- und Langversion). Martin Kahles Bilder: Das Nest e.V./ WTV Volkssolidarität Wettin Liebe Mitglieder der Volkssolidarität, Sie sind alle rechtherzlich willkommen. Mit ein paar geselligen Stunden in der Vorweihnachtszeit wollen wir das Kalenderjahr ausklingen lassen. Wir treffen unsam 9. Dezember 2025 um 12:00 Uhrzu einem geselligen Adventsnachmittagim Burg Café Wettin. E. Rindt Volkssolidarität Wettin Förderkreis Nikolaikirche „Duo D´Accord – Anna Maria Zinke und Akki Schulz Sonntag, 23. November um 15.30 Uhrin St. Nikolaikirche Wettin Abschlusskonzert ihrer 2025er Liedertour in Memoriam Gun dermann und Rio Reiser Die Songschreiberin und der Kontrabassist präsentieren ihr korkfrisches Programm – eine“ Mischung aus Jazz, Liederma cherei und Wahnsinn“ (Bernd Pakosch). Die Winterkirche St. Nikolai wird beheizt sein. Mit besten Empfehlungen Förderkreis Nikolaikirche Ines Sterz Voraussetzung dafür ist das neueste Windows 10-Update sowie die Registrierung für die sogenannten Extended Security Up dates (ESU). Diese kann ganz einfach und kostenlos über ein vorhandenes oder neu erstelltes Microsoft-Konto erfolgen. Wer kein Microsoft-Konto hat oder möchte, kann die Sicherheits updates alternativ für 28 Euro erwerben. Ob Ihr Computer für Windows 11 geeignet ist, können Sie unter Start > Einstellungen > Update und Sicherheit überprüfen. Sollte dort stehen, dass die Installation nicht möglich ist, kann das daran liegen, dass der für Windows 11 erforderliche TPM 2.0-Sicherheitschip im BIOS noch nicht aktiviert wurde. Darüber hinaus sollte Ihr Computer auch die notwendigen Hardware-Voraussetzungen erfüllen – sonst droht er mit Windows 11 zur lahmen Krücke zu werden. Sie verstehen nur Bahnhof? Kein Problem – die Bugbusters be raten Sie gerne! Ob telefonisch, zuhause oder direkt im „Nest“ – wir helfen weiter! Weitere Informationen: https://bugbusters.wettintv.de Dank an Iris Harre An dieser Stelle möchten wir uns einmal herzlich bei Iris Harre bedanken, die uns regelmäßig mit hausgemachten Köstlichkei ten versorgt und mit ihrem heiteren Wesen die Stimmung im Nest hebt! Danke, Iris! Termine im Nest / WTV bis Jahresende: • Kulinarisches aus aller Welt, Freitag, 21. November, 15 Uhr • Noch ohne Ausbildungs- oder Studienplatz? Am 3. Dezem ber könnt ihr Euch von 14 bis 15 Uhr durch Mitarbeiter/- innen der Kompetenzagentur ELMO beraten lassen. • Nikolaus-Party am 6. Dezember von 20 bis 2 Uhr, Eintritt: 6 Euro, Beginn: 20 Uhr Ende: 2 Uhr Eintritt: 7 Euro. Zutritt ab 16 Jahren. Minderjährige müssen um 22 Uhr die Veranstal tung verlassen, es sei denn sie befinden sich in Begleitung eines / einer Sorgeberechtigten. • Jeden Dienstag von 16 bis 17 Uhr Basteln für Kinder und Jugendliche • Jeden Donnerstag von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr – Spieleoa se mit analogen und digitalen Spielen und LEGO-Robotik Foto: Jörn Drewes Anzeige(n)
Seite - 40 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Anzeigenteil WOHNEN IN IHRER REGIONsuchenundfinden Immobilie verkaufen? Keiner verkauft mehr Immobilien als wir. Jörg Brade Ihr Immobilienmakler für Halle-Ost, Landsberg, Östlicher Saalekreis Telefon: 0175 951 55 85 [email protected] Sven Obert Ihr Immobilienmakler für Halle-Nord, Stadtmitte, Nördlicher Saalekreis Telefon: 0177 634 92 51 [email protected]/immoprofiss Saalesparkassein Vertretung der LBS Immobilien GmbH POTTENSTEIN / FRÄNKISCHE SCHWEIZ Infos: Tourismusbüro Pottenstein 91278 Pottenstein - www.pottenstein.de EIN HERZLICHES „GRÜSS GOTT“ IM FELSENSTÄDTCHEN POTTENSTEIN
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Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 41 - Anzeigenteil Von der Planung bis zur Fertigstellungwww.meinhandwerker-regional.de Anzeige
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Seite - 44 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Anzeigenteil Hilfe in schweren Stunden Bestattungshaus Bosmann Tag & Nacht erreichbar unter: 034606 21029 www.bestattungshaus-bosmann.de Parkstraße 47, 06193 Petersberg 06132 Halle 24 h für Sie erreichbar! Hausbesuche sind kostenfrei! Tel: 0345 24 93 23 49 Tel: 034603 39 99 69 Bestattungshaus Angel Halle Trotha Köthener Straße 3 Kösseln Ernst-Thälmann-Straße 35 www.besta%ungen-angel.deinfo@besta%ungen-angel.de 06118 Halle 06193 We+n-Löbejün OT Kösseln Inh. S. Gißler Bestattungshaus FUNKE Frößnitzer Straße 9 06193 Petersberg OT Wallwitzwww.bestattungshaus-funke.de Tag & Nacht: 03 46 06 - 2 63 22 „Die Trauer hört niemals auf, sie wird ein Teil unseres Lebens. Sie verändert sich und wir ändern uns mit ihr.“ Eine schöne Trauerrede Anzeigeerinnert und tröstet Eine Trauerrede ist eine Ansprache im Rahmen einer Trauerfeier, die dazu dient, das Leben des Verstorbenen zu würdigen und Abschied zu nehmen. Sie kann sowohl von einem Geistlichenals auch von Angehörigen oder Freunden gehalten werden. Der Redner bringt persönliche Erinnerungen ein und betont die Bedeutung des Verstorbenen für die Gemeinschaft. Eine Trauerredemuss nicht nur traurig sein, auch fröhliche Erinnerungen verbinden und trösten. Neben Geistlichen oder professionellen Trauerrednern können auch nahe Angehörige oder Freunde sprechen. Die Gestaltung einer wirkungsvollen Trauerrede erfordert Sorgfalt und Mitgefühl. Einleitung: Vorstellung des Redners und Darlegung der Beziehung zum Verstorbenen. Todesfall: Erläuterung der Umstände, unter denen der Verstorbene sein Leben verließ. Erinnerung: Persönliche Geschichten und Anekdoten, die den Charakter des Verstorbenen beleuchten. Was bleibt: Diskussionüber die bleibenden Werte und Einflüsse des Verstorbenen aufsein Umfeld. Abschluss: Aufruf zur gemeinsamen Erinnerungund zum Weitertragen der Werte des Verstorbenen. Bienenfreundliche Anzeige Grabbepflanzung Besonders Friedhofsgärtner wissen um den hohen ökologischen Wert von Friedhöfen. Schließlich sind oftmals sie es, diemit ihrem Fingerspitzengefühl und ihrer Kreativität diesen friedlichen Oasen ein Gesicht verleihen – sei es bei der Gestaltung einzelner Gräber oder des Rahmengrüns. Doch nicht nur Friedhofsgärtner, sondern jeder Hinterbliebene kann einen Beitrag zum Schutz der Bienen leisten. Denn für die Grabbepflanzungsteht eine breite Auswahl an bienenfreundlichen Pflanzen zur Verfügung. Die Palette reicht dabei von A bis Z – von blühenden Adonisröschen (Adonis vernalis) bis hin zu der Zwergmispel (Cotoneaster), einem blühenden Bodendecker. Diese Blütenvielfalt liefert nahezu das ganze Jahr über Nahrung. Beliebt sind Zwiebelblüher im Frühjahr wie Krokusse und Schneeglöckchen, im Sommer Hortensien und Lavendel. Aber auch im Herbst lieferndie Blüten von Glockenheide (Erica gracilis) und Christrose (Helleborus niger) Futter für viele Bienen. Feinem persönlichen Gespräch Ihre Bedürfnisse und Ihr Anliegen mit Ihnen und Ihrer Familie besprechen. Spp-o Foto: GdF, Bonn
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 45 - Anzeigenteil Abschied nehmen Was bleibt ist Liebe, Dankbarkeit und Erinnerung. Danksagung Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Besonderer Dank gilt dem Bestattungshaus Funke sowie der Gärtnerei Ackermann. Im Namen aller Angehörigen Sabine und David Löbejün, im November 2025 Sven Eckertgeb. 12.12.1962 gest. 14.10.2025 Karl Michael Reuter
- 12.10.1950 † 24.10.2025
Deine Gabi, Michaela und Julia Die Trauerfeier fand im engsten Familienkreis auf dem Friedhof in Brachwitz statt. In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von unserem liebevollen Ehemann, fürsorglichen Vater und Opa, der immer für uns da war, mit Rat, Tat und einem offenen Herzen. Du hast unser Leben mit Liebe, Wärme und unzähligen schönen Momenten bereichert und bleibst für immer in unseren Herzen. Danksagung Für die liebevollen Beweise der Anteilnahme durch stillen Händedruck, Blumen, Schrift und Geldspenden zum Abschied von meinem Mann und Vater Axel Hufenreuterdanken wir allen Verwandten, Nachbarn und Bekannten. Besonderer Dank gilt Frau Ramona Hofmann für ihre Unterstützung sowie dem Bestattungshaus Bosmann für die Begleitung. Ramona und Ronny Hufenreuter Rothenburg, im September 2025 Ein Mensch der uns verlässt, ist wie die Sonne, die versinkt. Aber etwas in ihrem Lichtbleibt immer in unseren Herzen zurück. Elfriede Wilsdorfgeb. Eisold
- 02.11.1932 † 05.11.2025
In stiller Trauer: Ihre Kinder Jutta, Ingrid, Brigitte und Uwe mit Familien Schwiegertochter Sieglindesowie alle Enkel und Urenkel Die Trauerfeier zur Urnenbeisetzung findet am 06.12.2025, um 10.00 Uhr auf dem Friedhof in Löbejün statt. Die Bande der Liebe werden mit dem Tod nicht durchschnitten.
| Thomas Mann (1875 - 1955) Das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens berät Sie gerne. Trauer bewältigen – Anzeige Umgang mit Verlusten Tod und Sterben sind heute weitgehend aus dem Alltag verdammt. Man tut alles, um sich nicht damit befassen zu müssen. Dennoch ist irgendwann die Auseinandersetzung damit unvermeidlich, sobald ein naher Angehöriger oder Freund stirbt. Der Tod eines geliebten Menschen hinterlässt eine schmerzliche Lücke, starke Gefühle bestimmen plötzlich das Leben. Der Trauernde weiß oft nicht, wie er damit umgehen soll. Die Psychologen unterscheiden vier Phasen der Trauerbewältigung, die in Dauer und Intensität ganz unterschiedlich erlebt werden können: eine Phase des Nicht-Wahrhaben-Wollens, dann die Phase der aufbrechenden Gefühle, das Innere und der Körper geraten aus dem Gleichgewicht, der Trauernde hadertmit seinem Schicksal. In der anschließenden Phase der Neuorientierung kann er sich wieder nach außen orientieren. Trotz starker Stimmungsschwankungen lässt er auch Freude wiederzu. Sobald der Betroffene wieder zu einem körperlichen und seelischen Gleichgewicht gelangt ist, ist die vierte, abschließende Phase erreicht. Bisweilen ist man wehmütig, denn der verstorbene Mensch kann weder ersetzt noch vergessen werden, aber der Blick ist nun auf das gerichtet, was bleibt. Man hat Fähigkeiten entwickelt, den Alltag wieder zu bewältigen. Wichtig ist in der akuten Trauerphase die Gefühle zu akzeptieren, z.B. „verrücktes“ Verhalten zuzulassen, wie z.B. Fernseher oder Radio die ganze Nacht laufen zu lassen, um die Einsamkeit nicht zu spüren. Seine Verzweiflung kann man einem Tagebuch anvertrauen. Auch kann es helfen, den Tag schriftlich in kleinen Schritten zu planen, sich etwas fürs Wochenende vorzunehmen, dem Körper durch gesunde Ernährung und kleinen Spaziergängenetwas Gutes zu tun. Wenn Redebedarf besteht, können Telefonseelsorge oder eine Trauerbewältigungsgruppe eines Hospizes, das Institut für Trauerarbeit (ITA), der Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister e.V., TrauerWege e.V. undähnliche Organisationen Orientierung und Halten geben.
Seite - 46 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Anzeigenteil Abschied nehmen An Hartmut Isaak Ein wunderbarer Freundder ging verloren, verließ den Ring, wo wir verschworenuns gegen alle Feind‘. Gott in meinem Herzen, dem bleib ich treu. Ich läute alle Glocken, sie machen mich so freivon allen Seelenschmerzen. Der Bruder gegangen, die Schwester blieb. Der Funkenglut hält Immerzu das alte Liedin mir gefangen. Die Tür bleibt offentrotz träger Blindheit. Und in den Bergenhält das Echo jederzeitder Klagen großes Hoffen. Der Freund ist verschwunden, er ist mir dennoch nah. Gott stellt für uns die Weichen: bietet ein Denkmal da, wo ich mich selbst gefunden. Danke dir für alles. Deine Siza In der Dunkelheit der Trauerleuchtet das Licht der Erinnerung. Wir nahmen Abschied von unserer lieben Schwester, Schwägerin, Tante, Großtante und Urgroßtante Ruth Stöbe
- 14.12.1933 † 18.09.2025
Herzlichen Dank sagen wir allen, die uns ihr Beileid bekundeten. Ein besonderer Dank dem Personal des Pflege-Zentrums Lettewitz für die stets kompetente und freundliche Betreuung, dem Bestattungshaus Bosmann (Herrn Edler) für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier und den Gärtnereien Harzer/Roßbach und Ackermann. Im Namen aller Angehörigen Schwester Erika Bruder Karl-Heinz Steffi und Jürgen Es ist schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren, aber es ist tröstend zu erfahren, wie viel Liebe, Freundschaft und Achtungihm entgegengebracht wurde. Anita Heine Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich beim Abschied mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme und Wertschätzung zum Ausdruck brachten. Besonderer Dank gilt Alexander Suckel für die musikalische Begleitung, Herrn Pfarrer Schuster für seine tröstenden Worte sowie dem Bestattungshaus Funke. Im Namen der Familie: Ihre Söhne Ralf und Stefan Heine Brachwitz, im Oktober 2025 In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von Manfred Walther
- 3. Oktober 1931 † 16. Oktober 2025
Ehefrau Anita Walther Tochter Kerstin Walther und Familie Tochter Helgard Heit-Walther und Familie Die Trauerfeier fand im engsten Familienkreis auf dem Gertraudenfriedhof Halle (Saale) statt. Zukunftsfragen des Friedhofs Anzeige Der Fokus unserer Gesellschaft auf Umwelt- und Klimaschutzkommt auch in der Bestattungskultur immer stärker zum Tragen. Mehr und mehr Menschen wollen über ihr Leben hinaus, auch in Tod und Bestattung, auf ihren ökologischen Fußabdruck achten. Sie fragen sich, wie kann ich noch vor meinem Tod auf diese Entscheidungen Einfluss nehmen, zum Beispiel im Rahmen einer Bestattungsvorsorge. Bestatterinnen und Bestatter (www.bestatter.de) stellen sich zunehmend auf dahingehende Fragen von Vorsorgenden und Angehörigen ein und erweitern ihre „grünen“ Angebote. Särge und Urnen können aus umweltfreundlichen Materialien gefertigt werden. Regionale Produkte schonen die Umwelt durchkurze Transportwege. Grabsteine oder Bestattungswäsche können von umweltbewussten und fair arbeitenden Herstellern bezogen werden – und nicht von Anbietern, die gegebenenfallsgeringere ethische und ökologische Standards bei ihrer Produktion anlegen. Auch die Friedhöfe leisten einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhaltung der Artenvielfalt. Auf der Projektseite www.friedhof2030.de hat jeder die Möglichkeit, sich zu den Zukunftsfragen des Friedhofs einzulesen – undeigene Kommentare und Gedanken zu hinterlassen. spp-o Foto: Bundesverband Deutscher Bestatter/akz-o
Jahrgang 15 19. November 2025 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 47 - Anzeigenteil Abschied nehmen Von der Erde gegangen, im Herzen geblieben. Herzlichen Dank sagen wir allen Verwandten, Nachbarn und Bekannten, die durch Wort, Schrift, Blumen und Geldzuwendungen sowie ehrendes Geleit ihre Anteilnahme bekundeten. Besonderer Dankgiltdem Pfarrer GersonSachs. In stiller Trauer: Klaus Düe Söhne Gilbert und André mit Familiensowie ihre Geschwister Veit und Petra Gimritz, im Oktober 2025 Heike Düegeb. 05.07.1956 gest. 20.08.2025 Danksagung Du wirst immer in unseren Herzen bleiben. Ursula Hartig geb. Petergeb. 08.07.1942 gest. 23.10.2025 Im Namen der Familie: Carola Speich Wettin, im November 2025 Allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre liebevolle Anteilnahme zum Ausdruck brachten, danken wir von Herzen. Besonderer Dank gilt der SWA „Am Bismarckturm“ und dem Bestattungshaus Funke. Danksagung Für die liebevollen Beweise aufrichtiger Anteilnahme beim Abschied von unserer lieben Entschlafenen Gudrun Kühnemundmöchten wir uns bei allen Verwandten, Bekannten und Nachbarn herzlich bedanken. Im Namen aller Angehörigen: Ehemann Uwe Kühnemund Wettin, im September 2025 Marlene Claus Söhne Reiner & Ulli mit Familien Löbejün, im Oktober 2025 Der Tod ist kein Unglück für den, der stirbt, sondern für den, der überlebt.
| Karl Marx (1818 - 1883) Trauerrituale geben Halt Anzeige Ein Licht anzünden, wenn man an jemanden denkt, das machen Menschen seit Jahrhunderten. Es ist eines der Rituale, die wir Menschen verinnerlicht haben. Im Besonderen, wenn wir jemanden verloren haben. Die Forschung hat zweifelsfrei nachgewiesen, dass Trauerrituale helfen, bei Verlust eines geliebten Menschen besser zurechtzukommen. Diese Ritualesind ein Bedürfnis und können am Friedhof individuell gelebtwerden; die meisten Menschen brauchen für ihre Trauer viel Zeit und einen geeigneten Ort. Eine individuelle Grabgestaltung, die den menschlichen Bedürfnissen entgegenkommt und dabei unterstützt, für den Verstorbenen noch „etwas tun zu können“, istdas, was sich Angehörige wünschen. Eines der beliebtesten Rituale ist das Anzünden einer Kerze am Grab. Die Anfänge dieses Brauchtums – eine Grablampe mit brennendem Licht auf Gräbern aufzustellen – liegen bereits in der Antike. Hiermit verband man die Hoffnung mit einem Leben nach dem Tod. Grablichter sollten dem Toten beim Übergang in eine andere Welt helfen. Heute wird der Grabschmuck passend zur Grabanlage ausgesucht. Vor allem in den letzten Jahren hat sich Edelstahl als Material durchgesetzt. Einen Anteil an dieser Entwicklung hat auch der Friedhofsexperte und Designer Alexander Hanel. Er hat mit dem ersten „Fashionlabel für Grabsteine – Rokstyle“ das Friedhofsbild positiv beeinflusst.
akz-o Foto: Rokstyle_akz-o
Seite - 48 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 11 19. November 2025 Jahrgang 15 Anzeigenteil Jetzt mit kostenlosen Winterkompletträdern für den Dacia Duster* schon ab 179,00 €¹ finanzieren Dacia Duster Eco-G 100: Gesamtverbrauchkombiniert (l/100 km): 7,6 (6,5); CO2-Emissionenkombiniert (g/km): 124 (148); CO2-Klasse: E (E). ¹ Fahrzeugpreis: 20.869,00 €. Anzahlung: 1.387,30 €. Nettodarlehensbetrag: 19.481,70 €. Effektiver Jahreszins: 5,99 %. Gebundener Sollzins: 4,83 % p.a. Laufzeit: 60 Monate. Gesamtlaufleistung: 50.000 km. 59 Monatsraten zu je 179,00 € mit einer Schlussrate von 13.802,69 €. Gesamtbetrag Darlehen: 19.481,70 €. Darlehensgeber: Mobilize Financial Services, Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss. Bonität vorausgesetzt. Gültig für Finanzierungsverträge von Dacia Neuwagen vom 27.10.2025 bis zum 30.11.2025 und Zulassung bis 22.12.2025, solange Vorrat reicht. EINE WERBUNG VON AH RICHTER GMBH IN BITTERFELD-WOLFEN DACIA VERTRAGSHÄNDLER THALHEIMERSTR. 87 WWW.RENAULT-RICHTER.DE AUTOHAUS RICHTER GMBH IN ZÖRBIG DACIA SERVICEPARTNER OSTRAUER STR. 1 WWW.RENAULT-RICHTER.DE AUTOHAUS RICHTER GMBH IN HALLE/SAALE DACIA SERVICEPARTNER DELITZSCHER STR. 43 WWW.RENAULT-RICHTER.DE
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