Friedhofsgebühren Unterreichenbach 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Gemeinde Unterreichenbach · Baden-Württemberg · PLZ 75399

Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2025
Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 01.12.2025 (GR-Beschluss vom 21.10.2025)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
Sargreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
1.720,00 €
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
📄 Gebührenverzeichnis ab 01.12.2025, Abschnitt I Ziff. 1.1
Sargwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
2.935,00 €*
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
* Bedingung: 1-stelliges Wahlgrab (einfachbreit und einfachtief)
📄 Gebührenverzeichnis ab 01.12.2025, Abschnitt I Ziff. 2.1
Urnenreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
1.200,00 €*
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
* Bedingung: Urnenrasengrab (Reihengrab für 1 Urne)
📄 Gebührenverzeichnis ab 01.12.2025, Abschnitt I Ziff. 1.6
Urnenwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
945,00 €
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
📄 Gebührenverzeichnis ab 01.12.2025, Abschnitt I Ziff. 2.4
Urnengrab anonym
Einmalbetrag laut Satzung
509,00 €*
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
* Bedingung: Anonymes Urnengrab (Rasengrab)
📄 Gebührenverzeichnis ab 01.12.2025, Abschnitt I Ziff. 1.4
Baumbestattung
Einmalbetrag laut Satzung
400,00 €*
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
* Bedingung: Urnengrab am Einzelbelegungsbaum (1 Urne)
📄 Gebührenverzeichnis ab 01.12.2025, Abschnitt I Ziff. 1.5
Beisetzung / Aushub
Einmalbetrag laut Satzung
1.702,00 €*
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
* Bedingung: Zuschlag an Samstagen, Sonn- und Feiertagen: 680,00 € (Ziff. 3.1)
🧮 Sarg: 1.702 € · Urne: 156 €
📄 Gebührenverzeichnis ab 01.12.2025, Abschnitt III Ziff. 1.1 und 2.1
Trauerhalle / Kapelle
Einmalbetrag laut Satzung
407,00 €*
Einmalgebühr je Nutzung
* Bedingung: Friedhofskapelle; Leichenzelle separat: 195,00 € (Ziff. 1.2)
📄 Gebührenverzeichnis ab 01.12.2025, Abschnitt IV Ziff. 1.1

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 01.12.2025 (GR-Beschluss vom 21.10.2025) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​​​​‌‌​​‌​​​‌‌​​‌‌​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​​‌‌ 9. Satzung

zur Änderung der Friedhofsatzung der Gemeinde Unterreichenbach vom 08.05.2007

Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen Baden-Württemberg (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg) sowie den §§ 2, 11, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Unterreichenbach in seiner Sitzung am 21.10.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:

§ 1

§ 29 der Friedhofsatzung vom 08.05.2007 wird wie folgt geändert:

§ 29

Verwaltungs- und Benutzungsgebühren

(1) Die Höhe der Verwaltungs- und Nutzungsgebühren richtet sich nach dem derzeit gültigen Gebührenverzeichnis zur Friedhofsatzung vom 01.12.2025.

(2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren – Verwaltungsgebührenordnung – in der jeweiligen Fassung entsprechende Anwendung.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzungsänderung tritt am 01.12.2025 in Kraft.

Unterreichenbach, den 21.10.2025

Lukas Klingenberg Bürgermeister

Hinweis:

Sofern diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zu Stande gekommen ist, gilt sie nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Unterreichenbach, 21.10.2025

Lukas Klingenberg Bürgermeister

Gebührenverzeichnis gültig ab 01.12.2025

(GR-Beschluss vom 21.10.2025)

I. Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten

1. Reihengräber
1.1 Reihengrab für Personen im Alter von 10 Jahren und mehr1.720,00 €
1.2 Reihengrab für Personen unter 10 Jahren (Sarg)824,00 €
1.3 Reihengrab für Personen unter 10 Jahren (Urne)554,00 €
1.4 Anonymes Urnengrab (Rasengrab)509,00 €
1.5 Urnengrab am Einzelbelegungsbaum400,00 €
1.6 Urnenrasengräber1.200,00 €
1.7 Sternengräber Urne592,00 €
2. Wahlgräber
2.1 Einfachbreit und Einfachtief2.935,00 €
2.2 Einfachbreit und Doppeltief3.545,00 €
2.3 Doppelbreit und Einfachtief4.010,00 €
2.4 Urnengrab945,00 €
2.5 Urnengrab im Gemeinschaftsgrabfeld1.359,00 €
2.6 Urnengrab am Wahlbelegungsbaum1.190,00 €
2.7 Familien- und Freundschaftsbaum12.225,00 €
2.8 Baumgräber2.520,00 €
2.9 Urnengrab im Gemeinschaftsgrabfeld (gärtnergepflegt)1.869,00 €

II. Verlängerung Nutzungsrecht je Stelle und Jahr

1. Wahlgräber
1.1 Einfachbreit und Einfachtief146,75 €
1.2 Einfachbreit und Doppeltief177,25 €
1.3 Doppelbreit und Einfachtief200,50 €
1.4 Urnengrab63,00 €
1.5 Urnengrab im Gemeinschaftsgrabfeld90,60 €
1.6 Urnengrab am Wahlbelegungsbaum29,75 €
1.7 Familien- und Freundschaftsbaum203,75 €
1.8 Baumgräber168,00 €
1.9 Urnengrab im Gemeinschaftsgrabfeld (gärtnergepflegt)124,60 €

III. Bestattungsgebühren

1. Leichen
1.1 im einfachtiefen Erdgrab1.702,00 €
1.2 im doppeltiefen Erdgrab2.127,00 €
1.3 in der Grabkammer254,00 €
1.4 im Kindergrab1.205,00 €
2. Aschen
2.1 im Erdgrab156,00 €
2.2 in der Grabkammer67,00 €
2.3 im Ruhewald212,00 €
3. Zuschläge
3.1 Zuschlag für Bestattungen an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag680,00 €

IV. Benutzungsgebühren

1. Halle
1.1 Friedhofskapelle407,00 €
1.2 Leichenzelle195,00 €

V. Sonstige Gebühren

1. Verwaltungsgebühren
1.1 Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals43,00 €
1.2 Öffentlicher Aushang21,50 €

Unterreichenbach, 21.10.2025

Lucas Klingenberg (Bürgermeister)

📖 2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

9. Satzung

zur Änderung der Friedhofsatzung der Gemeinde Unterreichenbach vom 08.05.2007

Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen Baden-Württemberg (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg) sowie den §§ 2, 11, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Unterreichenbach in seiner Sitzung am 21.10.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:

§ 1

§ 29 der Friedhofsatzung vom 08.05.2007 wird wie folgt geändert:

§ 29

Verwaltungs- und Benutzungsgebühren

(1) Die Höhe der Verwaltungs- und Nutzungsgebühren richtet sich nach dem derzeit gültigen Gebührenverzeichnis zur Friedhofsatzung vom 01.12.2025.

(2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren – Verwaltungsgebührenordnung – in der jeweiligen Fassung entsprechende Anwendung.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzungsänderung tritt am 01.12.2025 in Kraft.

Unterreichenbach, den 21.10.2025

Lukas Klingenberg Bürgermeister

Hinweis:

Sofern diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zu Stande gekommen ist, gilt sie nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Unterreichenbach, 21.10.2025

Lukas Klingenberg Bürgermeister

Gebührenverzeichnis gültig ab 01.12.2025

(GR-Beschluss vom 21.10.2025)

I. Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten

1. Reihengräber
1.1 Reihengrab für Personen im Alter von 10 Jahren und mehr1.720,00 €
1.2 Reihengrab für Personen unter 10 Jahren (Sarg)824,00 €
1.3 Reihengrab für Personen unter 10 Jahren (Urne)554,00 €
1.4 Anonymes Urnengrab (Rasengrab)509,00 €
1.5 Urnengrab am Einzelbelegungsbaum400,00 €
1.6 Urnenrasengräber1.200,00 €
1.7 Sternengräber Urne592,00 €
2. Wahlgräber
2.1 Einfachbreit und Einfachtief2.935,00 €
2.2 Einfachbreit und Doppeltief3.545,00 €
2.3 Doppelbreit und Einfachtief4.010,00 €
2.4 Urnengrab945,00 €
2.5 Urnengrab im Gemeinschaftsgrabfeld1.359,00 €
2.6 Urnengrab am Wahlbelegungsbaum1.190,00 €
2.7 Familien- und Freundschaftsbaum12.225,00 €
2.8 Baumgräber2.520,00 €
2.9 Urnengrab im Gemeinschaftsgrabfeld (gärtnergepflegt)1.869,00 €

II. Verlängerung Nutzungsrecht je Stelle und Jahr

1. Wahlgräber
1.1 Einfachbreit und Einfachtief146,75 €
1.2 Einfachbreit und Doppeltief177,25 €
1.3 Doppelbreit und Einfachtief200,50 €
1.4 Urnengrab63,00 €
1.5 Urnengrab im Gemeinschaftsgrabfeld90,60 €
1.6 Urnengrab am Wahlbelegungsbaum29,75 €
1.7 Familien- und Freundschaftsbaum203,75 €
1.8 Baumgräber168,00 €
1.9 Urnengrab im Gemeinschaftsgrabfeld (gärtnergepflegt)124,60 €

III. Bestattungsgebühren

1. Leichen
1.1 im einfachtiefen Erdgrab1.702,00 €
1.2 im doppeltiefen Erdgrab2.127,00 €
1.3 in der Grabkammer254,00 €
1.4 im Kindergrab1.205,00 €
2. Aschen
2.1 im Erdgrab156,00 €
2.2 in der Grabkammer67,00 €
2.3 im Ruhewald212,00 €
3. Zuschläge
3.1 Zuschlag für Bestattungen an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag680,00 €

IV. Benutzungsgebühren

1. Halle
1.1 Friedhofskapelle407,00 €
1.2 Leichenzelle195,00 €

V. Sonstige Gebühren

1. Verwaltungsgebühren
1.1 Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals43,00 €
1.2 Öffentlicher Aushang21,50 €

Unterreichenbach, 21.10.2025

Lucas Klingenberg (Bürgermeister)

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Unterreichenbach?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Unterreichenbach mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 75xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Unterreichenbach anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab)* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Unterreichenbach
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Urnenrasengrab (Reihengrab für 1 Urne)
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen)* 🟢 Laut Satzung
Satzungswert: 156 € (Urne) bzw. 1.702 € (Sarg)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Zuschlag an Samstagen, Sonn- und Feiertagen: 680,00 € (Ziff. 3.1)
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Unterreichenbach (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Friedhofskapelle; Leichenzelle separat: 195,00 € (Ziff. 1.2)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 75xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Unterreichenbach:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €