Friedhofsgebühren Unterbodnitz 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Gemeinde Unterbodnitz · Thüringen · PLZ 07646

Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2025
Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 09.04.2025 (Inkrafttreten nicht vor 01.07.2025 gem. § 4)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
Sargreihengrab
Berechnet (inkl. Ruhezeit)
725,00 €
Gesamtkosten für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 6 €/J. × 25 J. = 150 € · Unterhalt 23 €/J. × 25 J. = 575 €
📄 § 2 Abs. 2 Tarifstelle 1.1.2.1 GebS (Erdreihengrabstätte, 1 Sarg)
Sargwahlgrab (2 Plätze)
Berechnet (inkl. Ruhezeit) 2 Plätze
725,00 €
Gesamt für 2 Grabstellen (25 J. Ruhezeit)
💡 Umgerechnet: 362 € pro Grabplatz / Person
🧮 6 €/J. × 25 J. = 150 € · Unterhalt 23 €/J. × 25 J. = 575 € · für 2 Grabstellen (Ø 362 € je Person / Stelle)
📄 § 2 Abs. 2 Tarifstelle 1.1.1.1 GebS (Erdwahlgrabstätte, 1 Grabstelle)
Urnenreihengrab
Berechnet (inkl. Ruhezeit)
480,00 €
Gesamtkosten für 15 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 9 €/J. × 15 J. = 135 € · Unterhalt 23 €/J. × 15 J. = 345 €
📄 § 2 Abs. 2 Tarifstelle 1.2.2.1 GebS (Urnenreihengrabstätte, eine Grabstelle)
Urnenwahlgrab
Berechnet (inkl. Ruhezeit)
615,00 €
Gesamtkosten für 15 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 18 €/J. × 15 J. = 270 € · Unterhalt 23 €/J. × 15 J. = 345 €
📄 § 2 Abs. 2 Tarifstelle 1.2.1.1 GebS (Urnenwahlgrabstätte mit 2 Grabstellen — einziger vorhandener Urnenwahlgrab-Tarif, kein 1-stelliger Tarif in der Satzung)
Urnengrab anonym
Berechnet (inkl. Ruhezeit)
480,00 €
Gesamtkosten für 15 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 32 €/J. × 15 J. = 480 €
📄 § 2 Abs. 2 Tarifstelle 1.2.3 GebS (Grabstelle in Urnengemeinschaftsgrabstätten, mit Namensnennung)

🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 09.04.2025 (Inkrafttreten nicht vor 01.07.2025 gem. § 4) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​‌​​​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌​​ Kirchlicher Friedhof Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz — Gebührenordnung

Friedhofsgebührensatzung

der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz für die Friedhöfe in Unterbodnitz und Magersdorf

Der Gemeindekirchenrat der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 09.04.2025 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1 – Ruhefristen

Für die Friedhöfe in Unterbodnitz und Magersdorf gelten folgende Ruhefristen:

  1. 1. für Erdbestattungen 25 Jahre,
  2. 2. für Urnenbestattungen 15 Jahre.

§ 2 – Gebühren

(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten.

(2) Tarife:

  1. 1. Grabberechtigungsgebühren Euro Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend der Zuordnung im Gesamtplan jeweils pro Jahr der Nutzung
  2. 1.1. Erdgrabstätten
  3. 1.1.1. Erdwahlgrabstätten
  4. 1.1.1.1. Erdwahlgrabstätte, 1 Grabstelle 6,00 (1 Sarg und bis zu 2 Urnen)
  5. 1.1.2. Erdreihengrabstätten
  6. 1.1.2.1. Erdreihengrabstätte (1 Sarg) 6,00
  7. 1.2. Urnengrabstätten
  8. 1.2.1. Urnenwahlgrabstätten
  9. 1.2.1.1. Urnenwahlgrabstätte mit 2 Grabstellen 18,00 (bis zu 2 Urnen)
  10. 1.2.2. Urnenreihengrabstätten
  11. 1.2.2.1. Urnenreihengrabstätten (eine Grabstelle) 9,00
  12. 1.2.3. Grabstelle in Urnengemeinschaftsgrabstätten auf die Dauer 32,00 der Ruhezeit einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung und Pflege durch den Friedhofsträger, sowie Namensnennung; pro Jahr (Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag gegeben. Die Kosten für die Namensnennung werden nach Ausführung ohne Aufschlag an den Nutzungsberechtigten wei- ter berechnet.) 1.3 Reservierungen / Verlängerungen
  13. 1.3.1. Reservierung Wird ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte ohne zeitglei- che Anmeldung einer Bestattung vergeben (§ 22 Absatz 5 FriedhG), wird ab dem Zeitpunkt der Nutzungsrechtsvergabe die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen 1.1.1 und 1.2.1 erhoben.
  14. 1.3.2. Verlängerung Ist bei Bestattungen auf einer Erd- oder Urnenwahlgrabstätte, an der bereits ein Nutzungsrecht besteht, zur Einhaltung der Ru- hefrist die Verlängerung des Nutzungsrechtes erforderlich, wird für die Verlängerungszeiträume, die ganze abgeschlossene Jahre umfassen, die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1.1 und 1.2.1 sowie für Verlängerungs- zeiträume, die weniger als ganze Jahre umfassen, für jeden ab- geschlossenen Monat ein Zwölftel der jährlichen Grabberechti- gungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1.1 und 1.2.1 erho- ben.
  15. 2. Friedhofsunterhaltungsgebühr 23,00 (je Jahr und je Grabstelle, für die ein Nutzungsrecht besteht)
  1. 3. Verwaltungsgebühren
  2. 3.1. Zulassung von Gewerbetreibenden (Steinmetze, Bestatter, Gartenbaubetriebe, Fotografen)
  3. 3.1.1. Zulassung von Gewerbetreibenden einmalig / für 1 Jahr 20,00
  4. 3.1.2. Zulassung von Gewerbetreibenden für 3 Jahre 50,00
  5. 3.1.3. Ablehnung / Rücknahme / Widerruf einer Zulassung (auch Wi- 30,00 derruf einer Zulassung für Rednerinnen und Redner gemäß § 19 Absatz 3 Satz 4 FriedhG); pro Vorgang
  1. 3.2. Bearbeitung Antrag auf Ausgrabung / Umbettung; 65,00 pro Vorgang

(3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenpositionen wird zusätzlich die gesetz-liche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen, sind entsprechend gekennzeichnet (*zzgl. der gesetzlichen Umsatz-steuer in der jeweils gültigen Fassung, 19% Stand 2021).

§ 3 – Gewerbliche Leistungen

Für nicht in dieser Gebührensatzung aufgeführte Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Sauber-halten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen Entgeltord-nung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.

§ 4 – Inkrafttreten

Die vorstehende Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem 01.07.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührensatzung außer Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung. Friedhofsträger:

Unterbodnitz, 09.04.25 M. Serbe

Ort, den Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r des Gemeindekirchenrates

Siegel

Karin Virgils

Mitglied des Gemeindekirchenrates

Genehmigungsvermerke:

  1. 1. Kreiskirchenamt Gera

Gera, 13.05.2025 Siegel Strauß

Ort, den Amtsleiterin/Amtsleiter

  1. 2. Landratsamt/Landesverwaltungsamt ...

Die genehmigte Friedhofsgebührensatzung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz für die Friedhöfe in Unterbodnitz und Magersdorf vom 09.04.2025 wird hiermit genehmigt

Franke Siegel Landratsamt Saale-Holzland-Kreis

02.07.2025

Ort, den Ausfertigung:

Die vom Gemeindekirchenrat der Kirchgemeinde Unterbodnitz am 09.04.2025 beschlossene Fried-hofsgebührensatzung für die Friedhöfe in Unterbodnitz und Magersdorf wurde dem Kreiskirchenamt Gera als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 13.05.2025 unter dem Aktenzeichen 17/105 K330 vorstehend genannter Satzung die kirchenaufsichtliche Genehmi-gung erteilt.

Die Rechtsaufsichtsbehörde, die für die Kommunalgemeinde zuständig ist, auf deren Gebiet sich die Friedhöfe befinden, hat am 02.07.2025 die erforderliche Genehmigung erteilt.

Die vorstehend benannte Friedhofsgebührensatzung der Kirchgemeinde Unterbodnitz für die Fried-höfe in Unterbodnitz und Magersdorf wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.

Unterbodnitz, 24.07.2025 Siegel M. Serbe

Ort, den Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r des Gemeindekirchenrates

📜 2. Friedhofssatzung Stand: 09.04.2025 (Beschluss Gemeindekirchenrat), Genehmigungen 13.05.2025 / 02.07.2025, Ausfertigung 24.07.2025 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Kirchlicher Friedhof Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz — Friedhofssatzung

Bekanntmachung

Friedhöfe der Kirchgemeinde Unterbodnitz in Unterbodnitz und Magersdorf Der Gemeindekirchenrat der Ev. -Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz hat aufgrund des § 51 Abs. 2 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz – FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228) in seiner Sitzung am 18.03.2025 für die Friedhöfe der Ev. - Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz in Unterbodnitz und Magersdorf beschlossen:

zusätzliche Gestaltungsvorschriften

Für die Urnengemeinschaftsgrabanlage wird gemäß § 33 Abs. 2 Satz 5 FriedhG festgelegt, dass zusätzlich zu den Vor- und Familiennamen auch das Geburts- und Sterbejahr der Bestatteten zu vermerken sind.

Unterbodnitz, 24.07.2025, M. Serbe Ort, Datum (das Datum der Abgabe zur Veröffentlichung) Unterschrift GKR-Vorsitzender bzw. geschäftsführendes Mitglied GKR

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Unterbodnitz?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Unterbodnitz mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 07xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Unterbodnitz anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Unterbodnitz
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🔶 Schätzwert (anpassbar)
In der Satzung von Unterbodnitz nicht separat aufgeführt (wird meist über den Bestatter / Dienstleister abgerechnet).
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🔶 Optionaler Schätzwert
Optional zuschaltbar, falls eine Trauerhalle / Feierhalle genutzt wird. (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 07xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Unterbodnitz:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €
⛪ Kirchliche Friedhöfe in Unterbodnitz:
Neben den kommunalen Friedhöfen bestehen im Gemeindegebiet kirchliche Friedhöfe mit eigener Gebührenordnung: