Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick
Tarifstand: 2025🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 09.04.2025 (Inkrafttreten nicht vor 01.07.2025 gem. § 4) Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Kirchlicher Friedhof Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz — Gebührenordnung
Friedhofsgebührensatzung
der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz für die Friedhöfe in Unterbodnitz und Magersdorf
Der Gemeindekirchenrat der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 09.04.2025 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1 – Ruhefristen
Für die Friedhöfe in Unterbodnitz und Magersdorf gelten folgende Ruhefristen:
- 1. für Erdbestattungen 25 Jahre,
- 2. für Urnenbestattungen 15 Jahre.
§ 2 – Gebühren
(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten.
(2) Tarife:
- 1. Grabberechtigungsgebühren Euro Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend der Zuordnung im Gesamtplan jeweils pro Jahr der Nutzung
- 1.1. Erdgrabstätten
- 1.1.1. Erdwahlgrabstätten
- 1.1.1.1. Erdwahlgrabstätte, 1 Grabstelle 6,00 (1 Sarg und bis zu 2 Urnen)
- 1.1.2. Erdreihengrabstätten
- 1.1.2.1. Erdreihengrabstätte (1 Sarg) 6,00
- 1.2. Urnengrabstätten
- 1.2.1. Urnenwahlgrabstätten
- 1.2.1.1. Urnenwahlgrabstätte mit 2 Grabstellen 18,00 (bis zu 2 Urnen)
- 1.2.2. Urnenreihengrabstätten
- 1.2.2.1. Urnenreihengrabstätten (eine Grabstelle) 9,00
- 1.2.3. Grabstelle in Urnengemeinschaftsgrabstätten auf die Dauer 32,00 der Ruhezeit einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung und Pflege durch den Friedhofsträger, sowie Namensnennung; pro Jahr (Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag gegeben. Die Kosten für die Namensnennung werden nach Ausführung ohne Aufschlag an den Nutzungsberechtigten wei- ter berechnet.) 1.3 Reservierungen / Verlängerungen
- 1.3.1. Reservierung Wird ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte ohne zeitglei- che Anmeldung einer Bestattung vergeben (§ 22 Absatz 5 FriedhG), wird ab dem Zeitpunkt der Nutzungsrechtsvergabe die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen 1.1.1 und 1.2.1 erhoben.
- 1.3.2. Verlängerung Ist bei Bestattungen auf einer Erd- oder Urnenwahlgrabstätte, an der bereits ein Nutzungsrecht besteht, zur Einhaltung der Ru- hefrist die Verlängerung des Nutzungsrechtes erforderlich, wird für die Verlängerungszeiträume, die ganze abgeschlossene Jahre umfassen, die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1.1 und 1.2.1 sowie für Verlängerungs- zeiträume, die weniger als ganze Jahre umfassen, für jeden ab- geschlossenen Monat ein Zwölftel der jährlichen Grabberechti- gungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1.1 und 1.2.1 erho- ben.
- 2. Friedhofsunterhaltungsgebühr 23,00 (je Jahr und je Grabstelle, für die ein Nutzungsrecht besteht)
- 3. Verwaltungsgebühren
- 3.1. Zulassung von Gewerbetreibenden (Steinmetze, Bestatter, Gartenbaubetriebe, Fotografen)
- 3.1.1. Zulassung von Gewerbetreibenden einmalig / für 1 Jahr 20,00
- 3.1.2. Zulassung von Gewerbetreibenden für 3 Jahre 50,00
- 3.1.3. Ablehnung / Rücknahme / Widerruf einer Zulassung (auch Wi- 30,00 derruf einer Zulassung für Rednerinnen und Redner gemäß § 19 Absatz 3 Satz 4 FriedhG); pro Vorgang
- 3.2. Bearbeitung Antrag auf Ausgrabung / Umbettung; 65,00 pro Vorgang
(3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenpositionen wird zusätzlich die gesetz-liche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen, sind entsprechend gekennzeichnet (*zzgl. der gesetzlichen Umsatz-steuer in der jeweils gültigen Fassung, 19% Stand 2021).
§ 3 – Gewerbliche Leistungen
Für nicht in dieser Gebührensatzung aufgeführte Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Sauber-halten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen Entgeltord-nung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.
§ 4 – Inkrafttreten
Die vorstehende Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem 01.07.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührensatzung außer Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung. Friedhofsträger:
Unterbodnitz, 09.04.25 M. Serbe
Ort, den Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r des Gemeindekirchenrates
Siegel
Karin Virgils
Mitglied des Gemeindekirchenrates
Genehmigungsvermerke:
- 1. Kreiskirchenamt Gera
Gera, 13.05.2025 Siegel Strauß
Ort, den Amtsleiterin/Amtsleiter
- 2. Landratsamt/Landesverwaltungsamt ...
Die genehmigte Friedhofsgebührensatzung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz für die Friedhöfe in Unterbodnitz und Magersdorf vom 09.04.2025 wird hiermit genehmigt
Franke Siegel Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
02.07.2025
Ort, den Ausfertigung:
Die vom Gemeindekirchenrat der Kirchgemeinde Unterbodnitz am 09.04.2025 beschlossene Fried-hofsgebührensatzung für die Friedhöfe in Unterbodnitz und Magersdorf wurde dem Kreiskirchenamt Gera als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 13.05.2025 unter dem Aktenzeichen 17/105 K330 vorstehend genannter Satzung die kirchenaufsichtliche Genehmi-gung erteilt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde, die für die Kommunalgemeinde zuständig ist, auf deren Gebiet sich die Friedhöfe befinden, hat am 02.07.2025 die erforderliche Genehmigung erteilt.
Die vorstehend benannte Friedhofsgebührensatzung der Kirchgemeinde Unterbodnitz für die Fried-höfe in Unterbodnitz und Magersdorf wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.
Unterbodnitz, 24.07.2025 Siegel M. Serbe
Ort, den Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r des Gemeindekirchenrates
2. Friedhofssatzung Stand: 09.04.2025 (Beschluss Gemeindekirchenrat), Genehmigungen 13.05.2025 / 02.07.2025, Ausfertigung 24.07.2025 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Kirchlicher Friedhof Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz — Friedhofssatzung
Bekanntmachung
Friedhöfe der Kirchgemeinde Unterbodnitz in Unterbodnitz und Magersdorf Der Gemeindekirchenrat der Ev. -Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz hat aufgrund des § 51 Abs. 2 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz – FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228) in seiner Sitzung am 18.03.2025 für die Friedhöfe der Ev. - Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz in Unterbodnitz und Magersdorf beschlossen:
zusätzliche Gestaltungsvorschriften
Für die Urnengemeinschaftsgrabanlage wird gemäß § 33 Abs. 2 Satz 5 FriedhG festgelegt, dass zusätzlich zu den Vor- und Familiennamen auch das Geburts- und Sterbejahr der Bestatteten zu vermerken sind.
Unterbodnitz, 24.07.2025, M. Serbe Ort, Datum (das Datum der Abgabe zur Veröffentlichung) Unterschrift GKR-Vorsitzender bzw. geschäftsführendes Mitglied GKR
🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Unterbodnitz?
Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Unterbodnitz mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!
Friedhofsgebühren in Nachbargemeinden von Unterbodnitz (Thüringen)
Direkter Gebühren- und Satzungsvergleich mit benachbarten Städten und Gemeinden im selben Landkreis bzw. PLZ-Gebiet: