Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz
Satzung (Originalwortlaut)
Bekanntmachung
Friedhöfe der Kirchgemeinde Unterbodnitz in Unterbodnitz und Magersdorf
Der Gemeindekirchenrat der Ev. -Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz hat aufgrund des § 51
Abs. 2 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der
Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz – FriedhG) vom 20. November
2020 (ABl. EKM 2020 S. 228) in seiner Sitzung am 18.03.2025 für die Friedhöfe der Ev. -
Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz in Unterbodnitz und Magersdorf beschlossen:
zusätzliche Gestaltungsvorschriften
Für die Urnengemeinschaftsgrabanlage
wird gemäß § 33 Abs. 2 Satz 5 FriedhG festgelegt, dass zusätzlich zu den Vor- und
Familiennamen auch das Geburts- und Sterbejahr der Bestatteten zu vermerken sind.
Unterbodnitz, 24.07.2025, M. Serbe
Ort, Datum (das Datum der Abgabe zur Veröffentlichung)
Unterschrift GKR-Vorsitzender bzw. geschäftsführendes Mitglied GKR
Gebührenordnung (Originalwortlaut)
Friedhofsgebührensatzung
der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz für die Friedhöfe in
Unterbodnitz und Magersdorf
Der Gemeindekirchenrat der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz hat aufgrund von § 44 Absatz 1
des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche
in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228),
in seiner Sitzung am 09.04.2025 die folgende Satzung beschlossen:
§1
Ruhefristen
Für die Friedhöfe in Unterbodnitz und Magersdorf gelten folgende Ruhefristen:
1. für Erdbestattungen 25 Jahre,
2. für Urnenbestattungen 15 Jahre.
§2
Gebühren
(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem
Friedhofsträger vorbehalten.
(2) Tarife:
1. Grabberechtigungsgebühren Euro
Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend der Zuordnung im
Gesamtplan jeweils pro Jahr der Nutzung
1.1 Erdgrabstätten
1.1.1 Erdwahlgrabstätten
1.1.1.1 Erdwahlgrabstätte, 1 Grabstelle 6,00
(1 Sarg und bis zu 2 Urnen)
1.1.2 Erdreihengrabstätten
1.1.2.1 Erdreihengrabstätte (1 Sarg) 6,00
1.2 Urnengrabstätten
1.2.1 Urnenwahlgrabstätten
1.2.1.1 Urnenwahlgrabstätte mit 2 Grabstellen 18,00
(bis zu 2 Urnen)
1.2.2 Urnenreihengrabstätten
1.2.2.1 Urnenreihengrabstätten (eine Grabstelle) 9,00
1.2.3 Grabstelle in Urnengemeinschaftsgrabstätten auf die Dauer 32,00
der Ruhezeit einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung
und Pflege durch den Friedhofsträger, sowie Namensnennung;
pro Jahr
(Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag
gegeben. Die Kosten für die Namensnennung werden nach
Ausführung ohne Aufschlag an den Nutzungsberechtigten wei-
ter berechnet.)
1.3 Reservierungen / Verlängerungen
1.3.1 Reservierung
Wird ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte ohne zeitglei-
che Anmeldung einer Bestattung vergeben (§ 22 Absatz 5
FriedhG), wird ab dem Zeitpunkt der Nutzungsrechtsvergabe die
jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen 1.1.1
und 1.2.1 erhoben.
1.3.2 Verlängerung
Ist bei Bestattungen auf einer Erd- oder Urnenwahlgrabstätte,
an der bereits ein Nutzungsrecht besteht, zur Einhaltung der Ru-
hefrist die Verlängerung des Nutzungsrechtes erforderlich, wird
für die Verlängerungszeiträume, die ganze abgeschlossene
Jahre umfassen, die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach
den Tarifstellen gemäß 1.1.1 und 1.2.1 sowie für Verlängerungs-
zeiträume, die weniger als ganze Jahre umfassen, für jeden ab-
geschlossenen Monat ein Zwölftel der jährlichen Grabberechti-
gungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1.1 und 1.2.1 erho-
ben.
2. Friedhofsunterhaltungsgebühr 23,00
(je Jahr und je Grabstelle, für die ein Nutzungsrecht besteht)
3. Verwaltungsgebühren
3.1 Zulassung von Gewerbetreibenden
(Steinmetze, Bestatter, Gartenbaubetriebe, Fotografen)
3.1.1 Zulassung von Gewerbetreibenden einmalig / für 1 Jahr 20,00
3.1.2 Zulassung von Gewerbetreibenden für 3 Jahre 50,00
3.1.3 Ablehnung / Rücknahme / Widerruf einer Zulassung (auch Wi- 30,00
derruf einer Zulassung für Rednerinnen und Redner gemäß §
19 Absatz 3 Satz 4 FriedhG); pro Vorgang
3.2 Bearbeitung Antrag auf Ausgrabung / Umbettung; 65,00
pro Vorgang
(3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenpositionen wird zusätzlich die gesetz-
liche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die der
Umsatzsteuer unterliegen, sind entsprechend gekennzeichnet (*zzgl. der gesetzlichen Umsatz-
steuer in der jeweils gültigen Fassung, 19% Stand 2021).
§3
Gewerbliche Leistungen
Für nicht in dieser Gebührensatzung aufgeführte Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Sauber-
halten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen Entgeltord-
nung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.
§4
Inkrafttreten
Die vorstehende Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem
01.07.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührensatzung außer Kraft. Maßgebend für die
Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.
Friedhofsträger:
Unterbodnitz, 09.04.25 M. Serbe
Ort, den Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r des
Gemeindekirchenrates
Siegel
Karin Virgils
Mitglied des Gemeindekirchenrates
Genehmigungsvermerke:
1. Kreiskirchenamt Gera
Gera, 13.05.2025 Siegel Strauß
Ort, den Amtsleiterin/Amtsleiter
2. Landratsamt/Landesverwaltungsamt ...
Die genehmigte Friedhofsgebührensatzung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz für
die Friedhöfe in Unterbodnitz und Magersdorf vom 09.04.2025 wird hiermit genehmigt
Franke Siegel
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
02.07.2025
Ort, den
Ausfertigung:
Die vom Gemeindekirchenrat der Kirchgemeinde Unterbodnitz am 09.04.2025 beschlossene Fried-
hofsgebührensatzung für die Friedhöfe in Unterbodnitz und Magersdorf wurde dem Kreiskirchenamt
Gera als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 13.05.2025 unter
dem Aktenzeichen 17/105 K330 vorstehend genannter Satzung die kirchenaufsichtliche Genehmi-
gung erteilt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde, die für die Kommunalgemeinde zuständig ist, auf deren Gebiet sich
die Friedhöfe befinden, hat am 02.07.2025 die erforderliche Genehmigung erteilt.
Die vorstehend benannte Friedhofsgebührensatzung der Kirchgemeinde Unterbodnitz für die Fried-
höfe in Unterbodnitz und Magersdorf wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.
Unterbodnitz, 24.07.2025 Siegel M. Serbe
Ort, den Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r des
Gemeindekirchenrates