Friedhofsgebühren Südeichsfeld 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Gemeinde Südeichsfeld · Thüringen · PLZ 99988

🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext

⚖️ 1. Friedhofs- & Gebührensatzung Stand: 11.08.2020 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.

Gebuehrenordnung​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌​​​‌‌​‌​​​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​‌​​‍

Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Südeichsfeld

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 1, 2 und 10 ff. des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. S. 285, 329), in der jeweils gültigen Fassung und der Friedhofssatzung in der Gemeinde Südeichsfeld in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld in seiner Sitzung vom 06.02.2020 folgende Friedhofsgebührensatzung beschlossen:

Allgemeines Die Gemeinde Südeichsfeld betreibt die Friedhöfe in Diedorf, Faulungen, Heyerode, Hildebrandshausen, Katharinenberg, Lengenfeld unterm Stein, Schierschwende und Wendehausen als einheitliche öffentliche Einrichtung.

Gebührenerhebung Für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen des Friedhofs- und Bestattungswesens der Gemeinde Südeichsfeld werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des anliegenden Gebührenverzeichnisses erhoben. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Gebührensatzung.

Gebührenschuldner (1) Schuldner der Gebühren für Leistungen oder Genehmigungen nach der Friedhofssatzung ist:

a) wer Bestattungspflichtiger im Sinne des § 18 Thüringer Bestattungsgesetz ist,

b) wer den Antrag zur Benutzung der Bestattungseinrichtung bestellt hat,

c) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat,

d) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt. (2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung, und zwar mit der Beantragung der jeweiligen Leistung. (2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.

Rechtsbehelfe / Zwangsmittel (1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung. (2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung zu Gebühren nach dieser Gebührenordnung wird die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung nicht aufgehoben. (3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

Sonderbestimmungen Leistungen, die im Gebührenverzeichnis nicht enthalten sind, werden unter Zugrundelegung der tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit nach dem jeweils geltenden Stundenverrechnungssatz und der Materialkosten berechnet (z. Bsp. Holzeinfassung und das Formen des Grabes durch den Bauhof, usw.).

Billigkeitsmaßnahmen Von der Gebührenerhebung kann abgesehen werden, wenn dieses eine unbillige Härte darstellen würde. Die Feststellung einer unbilligen Härte richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des ThürKAG.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten folgende Gebührensatzungen außer Kraft: • Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Katharinenberg vom 06.05.2010 • Gebührensatzung der Gemeinde Lengenfeld unterm Stein vom 30.05.2005 • Gebührensatzung der Gemeinde Hildebrandshausen vom 01.01.2002 • sowie die Gebührensatzung der Gemeinden Heyerode vom 08.11.2001.

Südeichsfeld, den 06.03.2020

gez. Andreas Henning

  • Siegel -

Bürgermeister

Anlage Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Südeichsfeld vom 06.03.2020 I. Erwerb von Nutzungsrechten 1. Reihengrabstätten

  1. 1.1. Erdreihengrabstätten

Erdreihengrab (Verstorbene bis Vollendung des 5. Lebensjahres) 430,00 €

Erdreihengrab (Verstorbene ab 5. Lebensjahr) 540,00 €

Erdreihenrasengrab (mit Bodenplatte) 880,00 €

  1. 1.2. Urnenreihengrabstätten

Urnenreihengrab 390,00 €

Urnenreihengrab ohne Grabmal (mit Bodenplatte) 500,00 €

Urnengemeinschaftsanlage 380,00 €

Urnenreihenrasengrab 540,00 € 2. Wahlgrabstätten

  1. 2.1. Erdwahlgrabstätten

Erdwahlgrab / Familienwahlgrab (je 2 Stellen) 1.290,00 € II. Bestattungskosten 1. Das Ausheben und Schließen eines Grabes wird entsprechend § 10 der Friedhofssatzung von einem auf dem Friedhof zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt. Die hierfür entstehenden Kosten werden den Pflichtigen durch die Gemeinde nach den tatsächlichen Aufwendungen in Rechnung gestellt. 2. Für die Gestellung von Gemeindepersonal, welches zur Bestattung erforderlich ist, wird entsprechend des Zeitaufwandes eine Gebühr in Höhe des jeweils gültigen Tariflohnes erhoben. III. Grabräumungsgebühren 1. Die für die Grabräumung bzw. Nachbereitung anfallenden Personal- und Materialkosten werden entsprechend § 6 der Satzung nach den tatsächlichen Aufwendungen in Rechnung gestellt. IV. Benutzungsgebühren 1. Trauerhalle 80,00 €

V. Ausgrabungsgebühren 1. Die Herstellung und das Schließen der Grabstätten im Fall der Ausgrabung einer Leiche bzw. Urne erfolgt ausschließlich durch eine von der Gemeinde beauftragte Firma, die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Veranlassers der Ausgrabung.

Südeichsfeld, den 06.03.2020

gez. Andreas Henning

  • Siegel -

Bürgermeister

Kombidokument der Südeichsfeld

Gemeinde Südeichsfeld

Diedorf, den 18.02.2020 Gemeinderat

Niederschrift

zur 6. Sitzung des Gemeinderates Südeichsfeld am 06.02.2020

Ort: Dienststelle Diedorf, Brückenstraße 3, Sitzungssaal Beginn:

19:30 Uhr Ende:

22:00 Uhr

Anwesend:

siehe Anwesenheitsliste

entschuldigt:

Gemeinderatsmitglied Herr Manfred Hohlbein Gemeinderatsmitglied Herr Sandro Richardt

Gäste:

Ortschaftsbürgermeister Herr Karl-Josef Hardegen

Ortschaftsbürgermeister Herr Tobias Oberthür

Ortschaftsbürgermeister Herr Frank Peterseim

Herr Winter, Eichsfeldwerke Heiligenstadt

Herr Michael Montag, FFw Wendehausen

Herr Oliver Richwien, FFw Wendehausen Herr Alexander Volkmann, Vertreter der Presse

3 Bürger der Gemeinde Südeichsfeld Verwaltungsmitarbeiterin Frau Claudia Uthe, Protokollführung

Ablauf der Beratung:

1. Eröffnung und Begrüßung

Gemeinderatsvorsitzender, Herr Dr. Eberhard Scharf: begrüßt die Anwesenden zur Gemeinderatssitzung

Bürgermeister: gratuliert Herrn Karl-Josef Montag nachträglich zu seinem 60. Geburtstag und überreicht Präsent beruft Herrn Oliver Richwien (FFw Wendehausen) zum Gruppenführer; verliest Urkunde

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Gemeinderatsvorsitzender: stellt Beschlussfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung: 17 anwesende Gemeinderatsmitglieder + Bürgermeister = 18 Stimmberechtigte

3. Beschlussfassung der Tagesordnung

Gemeinderatsvorsitzender: stellt fest, dass keine Änderungsanträge zur Tagesordnung vorliegen

Bürgermeister: hat Herrn Winter von den Eichsfeldwerken dazu geladen, um ein Contractingmodell für die Heizung des Kindergartens Hildebrandshausen vorzustellen (neuer TOP 7; nachfolgende Punkte verschieben sich jeweils nach hinten) Gemeinde hat diesbezüglich bereits mit der Südeichsfeldhalle und dem Kindergarten Lengenfeld unterm Stein sehr gute Erfahrungen gemacht Ziel ist, einen CO2-armen Kindergarten zu betreiben Herr Gundolf Montag: erkundigt sich nach der Übergabe der iPads – geplant war der heutige Abend

Bürgermeister: erklärt, dass die Firma YourCon seit 3 Tagen mit der Serverumstellung beschäftigt ist und dies deshalb noch nicht möglich ist sichert zeitnahe Übergabe zu

Bemerkung: Frau Andrea Mehler trifft ein

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 3. Beschlussfassung der Tagesordnung 4. Vereidigung des nachrückenden Gemeinderatsmitgliedes Stefan Fiege 5. Berichte aus den Ausschüssen 6. Beratung und Beschlussfassung: Genehmigung der Niederschrift der 5. Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2019 7. Beratung über Consultingvertrag Neubau Heizungsanlage Kindergarten Hildebrandshausen 8. Beratung und Beschlussfassung: Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Südeichsfeld 9. Beratung und Beschlussfassung: Besetzung der Ausschüsse – Bauausschuss/ Nachrücker Stefan Fiege 10. Beratung und Beschlussfassung: Besetzung der Ausschüsse - Ausschuss für Kultur, Jugend, Tourismus und Soziales/Nachrücker Stefan Fiege 11. Beratung und Beschlussfassung: Öffnungszeiten und Eintrittspreise für das Schwimmbad der Gemeinde Südeichsfeld (Standort Lengenfeld unterm Stein) für das Jahr 2020 12. Beratung und Beschlussfassung: Antrag der Fraktion Liste Wendehausen – Örtliche Jugendförderung 13. Beratung zum Stand Haushaltsplanung 2020 14. Beratung Ausschreibung Beratungsleistung Gebührenkalkulation der Feuerwehren der Gemeinde Südeichsfeld 15. Anfragen aus dem Gemeinderat/Ortschaftsbürgermeister/Ortschaftsräten

  1. 16. Bürgeranfragen
  2. 17. Stand Baumaßnahmen
  3. 18. Allgemeine Informationen des Bürgermeisters
  4. 19. Verschiedenes Abstimmungsergebnis über die erweiterte Tagesordnung: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

4. Vereidigung des nachrückenden Gemeinderatsmitgliedes Stefan Fiege

Bürgermeister: informiert, dass Herr Stefan Fiege Nachrücker auf der CDU-Liste für Herrn Tino Feigenspan ist lässt den Amtseid von Herrn Fiege nachsprechen und verpflichtet ihn per Handschlag Wortlaut: „Ich gelobe: Ich werde meine Pflichten als Gemeinderatsmitglied gewissenhaft erfüllen und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Freistaates Thüringen sowie die Gesetze wahren – so wahr mir Gott helfe.“

5. Berichte aus den Ausschüssen

Herr Eckhard Köthe, Vorsitzender des Bauausschusses: führt aus, dass aktuell keine Tagung stattgefunden hat möchte mit neuem Termin in die Ortschaften gehen - erbittet Festlegung durch den Bürgermeister Ortschaftsräte sollen einbezogen werden

Bürgermeister: kann sich auf Grund der aktuellen Bautätigkeit am Kindergarten Termin in Hildebrandshausen vorstellen

Frau Andrea Mehler, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, Jugend, Tourismus und Soziales: Einladungen zur Ausschuss-Sitzung am 18.02.2020 sind ausgereicht folgende Themen sind vorgesehen: • Benutzungsordnung über die gemeindlichen Einrichtungen • Jugendklubs (Antrag Fraktion Liste Wendehausen) • Wahl der/des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

6. Beratung und Beschlussfassung: Genehmigung der Niederschrift der 5. Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2019

keine Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche

Beschluss-Nr.: 41-06/2019: Genehmigung der Niederschrift der 5. Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2019 „Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der 5. Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2019 zu genehmigen.“ Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:

➢ Mit der erforderlichen Mehrheit ist der Antrag durch die Abstimmung des Gemeinderates angenommen.

7. Beratung über Consultingvertrag Neubau Heizungsanlage Kindergarten Hildebrandshausen

Herr Winter, Eichsfeldwerke: sagt aus, dass das vorliegende Contracting-Angebot ein „Rundumsorglos-Paket“ für die Gemeinde darstellt

reicht entsprechende Unterlagen aus sichert eine Betreuung durch Ingenieure vom Planungsentwurf über die Finanzierung und Umsetzung bis zur Betreibung zu handelt sich um eine hochenergetische Sanierung ursprünglich war eine Flüssiggasheizung geplant es bietet sich die Möglichkeit, eine Wärmepumpe einzusetzen Kindergarten mit Öko-Strom zu versorgen hinterlässt „grünen Fußabdruck“ parallel könnte Photovoltaikanlage Strom für Pumpe erzeugen macht an Hand einer Power-Point-Präsentation detaillierte Angaben zu technischen und finanziellen Aspekten (Anlage Originalprotokoll) • Kosten für geplante Flüssiggasheizung 20 T€; Contracting 6,5 T€ jährlich • 34 T€ Gesamtkosten; Angebot Fa. Metze ist in Gesamtpaket enthalten • bis zu 35 % Förderung sind unter Einbeziehung umweltfreundlicher Aspekte möglich • hat 2 Varianten berechnet (ohne Förderung 6,6 T€/Jahr; mit Förderung 5,5 T€/Jahr) • kann sich bei intelligenter Beantragung auch Fördermöglichkeit der Fußbodenheizung vorstellen

Bürgermeister: erklärt, dass Fa. Metze mit dem Umbau betraut ist und die Eichsfeldwerke bei Zustandekommen des Contracting-Modells mit ihr weiter zusammenarbeiten

Herr Gundolf Montag: erkundigt sich nach dem Geräuschpegel bei der Luftansaugung

Herr Winter: bestätigt, dass ein Geräusch entsteht; ist aber nach technischer Überarbeitung und Verbesserung bei den neuen Anlagen kein Vergleich mehr zu früher (Ableitung über Alveolenwand)

Herr Uwe Metz: sagt aus, dass eine neue Heizungsanlage wartungsarm ist – sieht keinen Vorteil

Herr Winter: bestätigt dies, es sind auch nur Wartungsarbeiten mit niedrigem Umfang eingerechnet Mitarbeiter stehen mit ihrem Know-how dahinter

Herr Stefan Fiege: möchte erfahren, wie hoch die Wahrscheinlichkeit der Fördermöglichkeiten ist

Herr Winter: kann kein 100%iges Versprechen abgeben Bundesregierung unterstützt Contracting

Gemeinderatsvorsitzender: legt dar, dass am heutigen Abend nur eine Information und keine Beschlussfassung erfolgt Thematik wird in Ausschüssen beraten

Bürgermeister: Hintergrund ist die aktuelle Bauphase im Kindergarten; derzeit wird die Fußbodenheizung verlegt sagt aus, dass die bisherigen Erfahrungen mit Contracting sehr gut sind bei der Flüssiggasheizung wären auch Kosten da informiert in diesem Zusammenhang, dass in Wendehausen momentan ein Flüssiggastank wegen technischer Mängel gesperrt ist Vorteil wäre außerdem, dass der Verwaltungshaushalt nicht belastet würde

Herr Martin Stützer: empfindet die Darstellung der beiden Varianten als seriös stellt mehrere Anfragen: • Wer hat die Wärmebedarfsermittlung bearbeitet? • Vergleichbarkeit Flüssiggas/Erdwärme: ▪ Die Eingrabung des Gastankes ist teuer – wäre überirdisches Aufstellen keine Alternative? ▪ Ist Erdwärme ausreichend für späteren Wärmebedarf?

Bürgermeister: sagt aus, dass das überirdische Stellen nicht möglich ist, da es eine Kindereinrichtung ist

Herr Winter: klärt auf, dass der EnEV-Nachweis durch das Architektenbüro Göbel erbracht worden ist Wärmepumpe wurde mit Puffer ausgelegt (18 kW), um Sperrzeiten überbrücken zu können

Bürgermeister: legt dar, dass ab 2021 mit einer Kostenerhöhung zu rechnen ist; möchte in Richtung alternative Energien gehen

Herr Uwe Metz: möchte wissen, wie hoch die Investitionen für die Brennwerttechnik sind

Herr Winter: gibt ca. 12 T€ an

Herr Holger Montag: fragt an, wie mit den eingesparten 20 T€ umgegangen wird

Bürgermeister: hat diese noch nicht anderweitig verplant gibt aber an, dass nach der Freilegung des Fundamentes beim Schuppen mit Mehrkosten zu rechnen ist

Herr Stefan Fiege: bewertet die Verbindung Gasheizung mit Solar als förderfähiges Modell

Bürgermeister: erbittet Votum des Gemeinderates

Gemeinderatsvorsitzender: weist darauf hin, dass im Moment kein bindender Beschluss gefasst werden kann lässt wie folgt abstimmen: • dafür: • nicht vorstellbar: • unentschlossen: Herr Andreas Vogt: stellt fest, dass der Vortrag von Herrn Winter plausibel war sieht ökonomischen Vorteil und positive ökologische Bilanz Kindergarten hätte Vorbildwirkung

Herr Martin Stützer: Ergebnis zeigt Stimmungsbild

weiterführend sind Anträge mit Beschlussfassung zu stellen, um Förderung beantragen zu können

Herr Winter: geht auf Bundesamt zu (Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) dankt für die Möglichkeit der Berichterstattung und verlässt die Sitzung gegen 20:15 Uhr

  1. 8. Beratung und Beschlussfassung: Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Südeichsfeld

Bürgermeister: erinnert, dass die Friedhofssatzung längst beschlossen ist

  1. 2. Schritt ist Gebührenkalkulation – wurde ausgeschrieben und an das Büro Heyder vergeben legt dar, dass in der letzten Hauptausschuss-Sitzung das fraktionsübergreifende Signal gegeben wurde, einen Beitragssatz in Höhe von 80 % anzusetzen benennt 3 Gebührentatbestände: • Erwerb von Nutzungsrechten • Benutzungsgebühren Trauerhallen • Grabaushub (separater Vertrag mit Fa. Höppner) Thema Grabberäumung ist ebenfalls diskutiert worden – wird nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt Selbstberäumung ist möglich; Ausführung muss kontrolliert werden Vertrag mit Fa. Höppner kann zum Ende des Jahres auslaufen, wenn Kündigungsfrist 30.06. gehalten wird räumt zur Grabformung (Umfassung) unterschiedliche Handhabe ein; ist anzupassen und mit 75,00 € bei Ausführung durch die Gemeinde in Ansatz zu bringen (Ergänzung in § 6 Sonderbestimmung) handelt sich um eine Mischkalkulation auf jedes Grab kann zusätzlich 1 Urne aufgebracht werden, wenn die Mindestliegezeit von weiteren 15 Jahren gewährleistet ist 2023 ist Fortschreibung der Kalkulation nötig Satzung wird nach Genehmigung der Kommunalaufsicht veröffentlicht und tritt somit in Kraft

Herr Steffen Oberthür: schlägt vor (vorausgesetzt es gibt keine Erhöhung), den Vertrag über den Aushub stillschweigend zu belassen

Herr Uwe Metz: möchte wissen, wer die Kosten im Falle des § 7 (Billigkeitsmaßnahmen) übernimmt

Bürgermeister: die Gemeinde; deshalb wurde eine Gemeinschaftsanlage eingerichtet, um die Kosten möglichst niedrig zu halten (überwiegend Bewohner des Altenheimes ohne Angehörige)

Herr Gundolf Montag: hinterfragt die Liegezeit bei einer 2. Urne

Bürgermeister: sagt aus, dass die Mindestliegezeit 15 Jahre beträgt – d.h. der Todesfall muss innerhalb der ersten 10 Jahre nach dem Anlegen des Grabes eintreten

Herr Marcel Hohlbein: regt an, bei der Satzungsveröffentlichung Beispiele mit einzubringen

Frau Ines Börner: möchte wissen, ob bei einem Erdreihengrab, bei dem eine Urne aufgebracht wird, nochmals Kosten entstehen

Bürgermeister: bejaht dies – sind doppelt zu entrichten

Beschluss-Nr.: 42-06/2019: Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Südeichsfeld „Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Südeichsfeld nebst der dazugehörigen Anlage (Gebührenverzeichnis) in der vorliegenden Form anzunehmen. (Anlage) Begründung: Grundlage für die Ausarbeitung der Friedhofsgebührensatzung war die Gebührenkalkulation des Büros Heyder + Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, Leipzig, vom 09. Januar 2020. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.01.2020 empfohlen, 80 % der ermittelten Kostendeckung in Ansatz zu bringen. Die Beträge sind auf volle 10,00 € aufzurunden.“ Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:

➢ Mit der erforderlichen Mehrheit ist der Antrag durch die Abstimmung des Gemeinderates angenommen.

9. Beratung und Beschlussfassung: Besetzung der Ausschüsse – Bauausschuss/ Nachrücker Stefan Fiege

Beschluss-Nr.: 43-06/2019: Besetzung des Bauausschusses/Nachrücker Stefan Fiege „Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt: Auf Grund der Mandatsniederlegung von Herrn Tino Feigenspan vom 17.12.2019 wird der Bauausschuss der Gemeinde Südeichsfeld wie folgt besetzt:

6 Gemeinderäte und 8 berufene Bürger

CDU - 3 Sitze Stellvertreter

  1. 1. Andreas Vogt
  2. 1. Frank Sieland
  3. 2. Ines Börner
  4. 2. Sandro Richardt
  5. 3. Volker Hohlbein
  6. 3. Stefan Fiege

FWG – Heyerode - 1 Sitz Stellvertreter

  1. 1. Eckhard Köthe
  2. 1. Dr. Dieter Herold

BV Diedorf/Katharinenberg - 1 Sitz Stellvertreter

  1. 1. Roland Oberthür
  2. 1. Stephan Höppner

Liste für Wendehausen - 1 Sitz Stellvertreter

  1. 1. Gundolf Montag
  2. 1. Karl-Josef Montag

Berufene Bürger – 8 Personen Namentlicher Vorschlag Diedorf Sebastian Mock Faulungen Franz-Josef Kellner Heyerode Rüdiger Uthe Hildebrandshausen Uwe Klaucke Lengenfeld unterm Stein Uwe Fischer Katharinenberg Matthias Lempe Schierschwende Dieter Thon Wendehausen Bertram Müller“ Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:

➢ Mit der erforderlichen Mehrheit ist der Antrag durch die Abstimmung des Gemeinderates angenommen.

10. Beratung und Beschlussfassung: Besetzung der Ausschüsse - Ausschuss für Kultur, Jugend, Tourismus und Soziales/Nachrücker Stefan Fiege

Herr Holger Montag: sagt aus, den berufenen Bürger aus Faulungen nachzumelden, da bisher keine Ortschaftsratssitzung stattgefunden hat

Beschluss-Nr.: 44-06/2019: Besetzung des Ausschusses für Kultur, Jugend, Tourismus und Soziales/Nachrücker Stefan Fiege „Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt: Auf Grund der Mandatsniederlegung von Herrn Tino Feigenspan vom 17.12.2019 wird der Ausschuss für Kultur, Jugend, Tourismus und Soziales der Gemeinde Südeichsfeld wie folgt besetzt:

6 Gemeinderäte und 8 berufene Bürger

CDU - 3 Sitze Stellvertreter

  1. 1. Andrea Mehler
  2. 1. Frank Sieland
  3. 2. Sandro Richardt
  4. 2. Ines Börner
  5. 3. Stefan Fiege
  6. 3. Steffen Oberthür

FWG – Heyerode - 1 Sitz Stellvertreter

  1. 1. Martin Stützer
  2. 1. Manfred Hohlbein

BV Diedorf/Katharinenberg - 1 Sitz Stellvertreter

  1. 1. Stephan Höppner
  2. 1. Uwe Metz

Liste für Wendehausen - 1 Sitz Stellvertreter

  1. 1. Gundolf Montag
  2. 1. Karl-Josef Montag

Berufene Bürger – 8 Personen Namentlicher Vorschlag Diedorf Stefan Henning Faulungen

Heyerode Reiner Schmalzl Hildebrandshausen Frank Dunkelberg Lengenfeld unterm Stein Peter Kaufhold Katharinenberg Ramona Goldmann Schierschwende Lothar Döring Wendehausen Tina Döring“ Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:

➢ Mit der erforderlichen Mehrheit ist der Antrag durch die Abstimmung des Gemeinderates angenommen.

11. Beratung und Beschlussfassung: Öffnungszeiten und Eintrittspreise für das Schwimmbad der Gemeinde Südeichsfeld (Standort Lengenfeld unterm Stein) für das Jahr 2020

Bürgermeister: erklärt, dass die Preise und Öffnungszeiten mit Ortschaftsrat und Schwimmbadverein abgesprochen sind erhöht werden sollen die Jahreskarte für Erwachsene um 10,00 € sowie die für Kinder um 5,00 € die Jahreskarten erfreuen sich großer Beliebtheit, sind aber momentan unterbezahlt im vergangenen Jahr erfolgte eine große Investition in die Filteranlage; im April ist die Abnahme durch die Bauaufsicht geplant der Probelauf konnte erfolgreich durchgeführt werden weiter angedacht ist als Dankeschön für die Jugendfeuerwehr die Gewährung von 5 freien Eintritten sowie für die aktiven Feuerwehrangehörigen bei Vorlage des Dienstausweises die Gewährung des halben Eintritts kritisiert Äußerungen zur Jahreshauptversammlung des Feuerwehrkreisverbandes, nach dem die Bürgermeister nicht wissen, was die Gemeinden an den Freiwilligen Feuerwehren haben

Herr Gundolf Montag: regt wiederholt an, dass der Badebus die Ortschaften Schierschwende und Wendehausen anfahren sollte

Bürgermeister: gibt an, dass die Gemeinde keinen Einfluss auf die Route hat stuft Badebus für die Gemeinde nicht immer positiv ein; mitunter muss Bad trotz schlechtem Wetter wegen 2 Kindern geöffnet bleiben bringt Änderungsantrag ein: „Für die aktiven Feuerwehrangehörigen der Gemeinde Südeichsfeld gilt unter Vorlage des Dienstausweises der halbe Eintrittspreis. Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr erhalten im Jahr 2020 fünf freie Eintritte.“

Abstimmungsergebnis über die Ergänzung: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:

Beschluss-Nr.: 45-06/2019: Öffnungszeiten und Eintrittspreise für das Schwimmbad der Gemeinde Südeichsfeld (Standort Lengenfeld unterm Stein) für das Jahr 2020 „Der Gemeinderats der Gemeinde Südeichsfeld beschließt:

Folgende Preise gelten im Schwimmbad der Gemeinde:

Neu ab 2020 Tageskarte für Erwachsene

3,00 €

Tageskarte für Kinder ab 4 Jahre und Jugendliche

2,00 € bis 18 Jahre

12er Blockkarte für Erwachsene

30,00 €

12er Blockkarte für Kinder ab 4 Jahre und Jugendliche

20,00 € bis 18 Jahre

Jahreskarte für Erwachsene

50,00 € 60,00 Jahreskarte für Kinder ab 4 Jahre und Jugendliche

25,00 € 30,00 bis 18 Jahre

Schülergruppen ab 10 Personen je Person

1,50 € Badegäste ab 18.00 Uhr

1,50 € Für die aktiven Feuerwehrangehörigen der Gemeinde Südeichsfeld gilt unter Vorlage des Dienstausweises der halbe Eintrittspreis. Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr erhalten im Jahr 2020 fünf freie Eintritte. Zur Absicherung der Schwimmbadsaison öffnet das Freibad folgendermaßen: während der Schulzeit

von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr an den Wochenenden und in den Schulferien

von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr entsprechend der Wetterlage auch möglich

von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr“ Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:

➢ Mit der erforderlichen Mehrheit ist der Antrag durch die Abstimmung des Gemeinderates angenommen.

12. Beratung und Beschlussfassung: Antrag der Fraktion Liste Wendehausen – Örtliche Jugendförderung

Herr Karl-Josef Montag: dankt für die Aufnahme des TOP Anlass ist die Situation im Jugendklub Wendehausen; Gemeinde muss Verantwortung übernehmen Landkreis ist in Sozialräume unterteilt; Gemeinde Südeichsfeld hat Anspruch auf ihren Anteil Gemeinderat hatte sich in letzter Legislatur bereits mit der Thematik beschäftigt – allerdings ohne Ergebnis möchte Thematik in Ausschüssen beraten

Gemeinderatsvorsitzender: erkundigt sich, ob ein Anlass gegeben ist

Herr Karl-Josef Montag: vergleicht die Situation des Jugendklubs mit einer Sinuskurve; momentan gibt es Probleme mit dem Umfeld

Herr Gundolf Montag: ist der Meinung, dass nicht nur Wendehausen betroffen ist

Herr Martin Stützer: fragt, wie weit der Auftrag an den Bürgermeister gehen soll

Bürgermeister: die Erhebung des Sozialraumes hat ergeben, dass im Bereich unserer Gemeinde alles in Ordnung ist sieht als Möglichkeit nur Antrag an Landkreis

Frau Ines Börner: stellt fest, dass die Landjugend gegenüber der Stadt benachteiligt ist

Bürgermeister: spricht Jugendpflegerin an – Einsatz hat Erwartungen nicht erfüllt

Herr Frank Peterseim: sieht dies auch so; man sollte dies aber nicht generell ablehnen verweist auf gute Erfahrungen mit der Villa Lampe

Bürgermeister: benennt als erste Ansprechpartner vor Ort die Ortschaftsbürgermeister

Gemeinderatsvorsitzender: möchte den Beschluss nicht förmlich an den Ausschuss für Kultur, Jugend, Tourismus und Soziales verweisen – ist bereits Auftrag an Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 46-06/2019: Örtliche Jugendförderung „Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt:

Der Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Thüringer Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“ Möglichkeiten zu sondieren, um eine Betreuung der örtlichen Jugendclubs und weitere bedarfsgerechte Angebote in dem Bereich Jugendarbeit zu ermöglichen. Über erste Ergebnisse soll der Bürgermeister den Gemeinderat in der nächsten Sitzung informieren.“ Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:

➢ Mit der erforderlichen Mehrheit ist der Antrag durch die Abstimmung des Gemeinderates angenommen.

13. Beratung zum Stand Haushaltsplanung 2020

Bürgermeister: kann heute Haushaltplan nicht einbringen wegen Krankheit der Kämmerin und technischer Probleme momentan wird an Verwaltungshaushalt gearbeitet; strebt eine zeitnahe Vorlage an denkt Sondersitzung an; sodass die Beschlussfassung im März erfolgen kann

14. Beratung Ausschreibung Beratungsleistung Gebührenkalkulation der Feuerwehren der Gemeinde Südeichsfeld

Bürgermeister: plant, Gebührenkalkulationen der Feuerwehren zusammen zu führen neue Technik und neue Fahrzeuge finden gegenwärtig keinen Niederschlag in den Gebührenabrechnungen möchte sich wieder eines Büros bedienen; aufgrund der Höhe der zu erwartenden Summe ist der Hauptausschuss zur Beschlussfassung ermächtigt

Herr Martin Stützer: äußert sein Unverständnis für die Ausschreibung

Bürgermeister: hat keine Mitarbeiter dafür führt aus, dass die letzte Kalkulation für die ehemalige Gemeinde Katharinenberg im Ehrenamt durch Herrn Harald Höppner erfolgt ist – ist nicht wieder möglich

Gemeinderatsvorsitzender: Bürgermeister sollte beauftragt werden, grundlegende Daten einzuholen

15. Anfragen aus dem Gemeinderat/Ortschaftsbürgermeister/Ortschaftsräten

Gemeinderat:

Herr Steffen Oberthür: gibt zur Kenntnis, dass es im Jugendklub in Hildebrandshausen technische Probleme an der Elektroanlage gibt

ein Elektriker ist zu beauftragen

Herr Dr. Dieter Herold: spricht die Baumschäden in der Ortslage an (trockene Äste und Kronen) Gemeinde muss ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen benennt als Beispiel die Linden an der alten Schule in Heyerode

Bürgermeister: Eigentümer müssen festgestellt werden; mitunter sind auch Naturdenkmäler betroffen hat auch die Förster um Baumschau gebeten

Herr Gundolf Montag: geht auf eine Veröffentlichung in der Presse ein, nach der alle Ortsdurchfahrten in Ordnung sind – entspricht nicht der Realität

Bürgermeister: sagt hierzu aus, dass die Gemeinde diesbezüglich in ständigem Kontakt mit dem Straßenbauamt ist

Herr Frank Sieland: erkundigt sich nach einer von einem Multicar beschädigten Leitplanke fragt nach zum Sachstand Angebot Netkom

Bürgermeister: beantwortet die Anfragen: Leitplanke ist noch nicht repariert wegen einem Streit mit der Versicherung

zur Netkom gibt es keinen neuen Sachstand

Herr Stephan Höppner: gibt an, dass im Graben am Dinkelbühl (rechte Seite) Flaschen entsorgt worden sind informiert in diesem Zusammenhang, dass in der Ortschaft Diedorf am 25.04.2020 ein Frühjahrsputz durchgeführt wird; einbezogen werden auch die Gräben an den Landstraßen Bürger können Fotos machen und dokumentieren

Bürgermeister: erläutert, dass dies der Ortschaftsrat Diedorf initiiert Thema kann auch für andere Ortschaften aktuell sein auf der Internetseite der Gemeinde soll ein Button erstellt werden, zu dem man über ein Kontaktformular beispielsweise Ablagerungen melden kann

Herr Frank Peterseim: in Wendehausen ist auch ein Verein diesbezüglich auf ihn zugekommen möchte wissen, wie die Gemeinde unterstützend wirken kann

Bürgermeister: sagt aus, dass der Müll an zentraler Stelle gesammelt werden soll; Bauhof wird mit einbezogen

Herr Dr. Dieter Herold: erkundigt sich bezüglich des eingeschlagenen Stammholzes, welches in Heyerode abgelagert ist

Bürgermeister: berichtet, dass dies laut Förster verkauft ist

Herr Stephan Höppner: schlägt vor, die Bürger über den Südeichsfeldboten wegen Müllablagerungen und entsprechende Sanktionen anzusprechen Landwirte bzw. Agrargenossenschaften könnten Silos zur Verfügung stellen für Grünschnittentsorgung (mit Unterstützung des Bauhofes)

Bürgermeister: es ist ihm bekannt, dass bereits 2 Landwirte gegen Entgelt häckseln eine Grünschnittkarte (wie WAK-Kreis) findet beim Landkreis Unstrut-Hainich kein Echo; ist Angelegenheit des Landkreises, nicht der Kommune

Frau Ines Börner: gibt zur Kenntnis, dass der Landkreis Eichsfeld für die Bürger kostenfreie Grünschnittabgabe betreibt

Herr Dr. Dieter Herold: schildert, dass man in Ämilienhausen nach Terminabsprache ebenfalls kostenlos entsorgen kann

Bürgermeister. zeigt Unverständnis darüber, dass der Müll verstärkt in die Natur verbracht wird

Herr Stephan Höppner: gibt bekannt, dass das Objekt der Firma Kuckeburg in der Bahnhofstraße in Diedorf beräumt wird; eventuell könnten Nähmaschinen, die dort entsorgt werden, für das Diedorfer Strumpfmuseum genutzt werden

Bürgermeister: sagt aus, dass dieses technisch gut ausgestattet ist

Herr Martin Stützer: gibt eine Anfrage des Sportvereines weiter, ob es stimmt, dass eine private Sportschule öffentliche Sporteinrichtungen ohne Entgelt nutzt

Bürgermeister: bejaht dies – Soccer-City nutzt den Sportplatz dies ist auch gewollt, da bei dem Sportklub auch Kinder aus der Landgemeinde mitspielen

Herr Martin Stützer: gibt zu bedenken, dass es eine Kollision der Spielzeiten gibt

Bürgermeister: informiert, dass unter dem Dach des JFV Südeichsfeld Kinder und Jugendliche trainiert werden, wo keine eigenen Mannschaften gebildet werden können diese Spieler kehren später in die Männerbereiche innerhalb der Orte zurück Soccer-City ist auf der Suche nach weiteren Sportanlagen

Herr Karl-Josef Hardegen: berichtet, dass die Mannschaften allgemein gemischt sind und ein Austausch mit Spielern der Gemeinde Südeichsfeld untereinander stattfindet eine entsprechende Vereinbarung wurde vor Jahren abgeschlossen

Ortschaftsbürgermeister:

Herr Frank Peterseim: gibt die Idee des Ortschaftsrates Wendehausen zur Kenntnis, die Festhalle Wendehausen über ein LEADER-Programm zu sanieren

Bürgermeister: hält dagegen, dass die Gemeinde im Dorferneuerungsprogramm ist und das LEADER-Thema vorrangig für Vereine mit kleineren Projekten gedacht ist (z.B. neue Küche)

Herr Tobias Oberthür: spricht die mangelhafte Beleuchtung der Bushaltestelle in Katharinenberg an

Bürgermeister: soll erweitert werden; man ist mit der TEAG in Kontakt eventuell kann die Ausleuchtung auch mit einem doppelten Lampenkopf verbessert werden

  1. 16. Bürgeranfragen

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  1. 17. Stand Baumaßnahmen

Bürgermeister: Katharinenstieg Wendehausen: Abnahme ist mit kleinen Mängeln erfolgt

Brüderstraße Heyerode: ist ebenfalls abgenommen

Gedeplatz Lengenfeld unterm Stein: Abnahme im wasser- und abwassertechnischen Bereich hat gestern stattgefunden

Herr Uwe Metz: fragt an, ob der Katharinenstieg noch angehoben wird

Bürgermeister: im Rahmen der Gewährleistung erfolgt eine Anpassung (wie in Bauausschuss besprochen)

  1. 18. Allgemeine Informationen des Bürgermeisters

Bürgermeister: hat bezüglich des Radwegeprojektes positive Rückmeldung für den hessischen Teil; von Thüringen liegt keine Meldung vor

gibt die Möglichkeit bekannt, zum Ball des Ehrenamtes Vorschläge einzubringen; Vereine werden angeschrieben formlose Rückmeldung bis 10.02.2020 an Ehrenamtliche ergeht Einladung zum Ball im Haus der Vogtei

berichtet, dass in Zusammenarbeit mit dem Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal, dem HVE Eichsfeld Touristik e.V. und der Welterberegion Wartburg-Hainich Beschilderungen erfolgen sollen

teilt mit, dass in der vergangenen Woche in der Grundschule Katharinenberg durch den HVE ein Wissensspiel über das Eichsfeld übergeben wurde

  1. 19. Verschiedenes

Bürgermeister: informiert über Grenzöffnungsfeier Wendehausen – Heldra am 11.03.2020 in Heldra angedacht ist eine Baumpflanzung im Bereich des Pavillons

gez. Dr. Eberhard Scharf

gez. Claudia Uthe Gemeinderatsvorsitzender

Protokollführerin

📜 2. Friedhofssatzung Stand: 11.08.2020 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Friedhofssatzung

Friedhofssatzung

der Gemeinde Südeichsfeld

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung vom 08.09.2016 auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02. Juli 2016 (GVBl. S. 242, 244) sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes (ThürBestG) vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 505), zuletzt geändert durch § 22 des Gesetzes vom 08.07.2009 (GVBl. S. 592), folgende Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Südeichsfeld erlassen:

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 – Geltungsbereich

Diese Friedhofssatzung gilt für folgende im Gebiet der Gemeinde Südeichsfeld gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe:

a) Friedhof Diedorf b) Friedhof Faulungen c) Friedhof Heyerode d) Friedhof Hildebrandshausen e) Friedhof Katharinenberg f) Friedhof Lengenfeld unterm Stein g) Friedhof Schierschwende h) Friedhof Wendehausen.

§ 2 – Friedhofszweck

(1) Die Friedhöfe dienen der Bestattung und der Pflege der Grabstätten im Andenken an die Verstorbenen.

(2) Gestattet ist die Bestattung derjenigen Personen, die

a) bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Südeichsfeld waren oder b) ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf einem Friedhof haben oder c) innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind und nicht auf einem Friedhof außerhalb der Gemeinde beigesetzt werden.

(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung/Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Zustimmung besteht nicht.

§ 3 – Bestattungsbezirke

(1) Das Gemeindegebiet wird in folgende Bestattungsbezirke eingeteilt:

a) Bestattungsbezirk des Friedhofs Diedorf

Er umfasst das Gebiet der Ortschaft Diedorf. b) Bestattungsbezirk des Friedhofs Faulungen

Er umfasst das Gebiet der Ortschaft Faulungen. c) Bestattungsbezirk des Friedhofs Heyerode

Er umfasst das Gebiet der Ortschaft Heyerode. d) Bestattungsbezirk des Friedhofs Hildebrandshausen

Er umfasst das Gebiet der Ortschaft Hildebrandshausen. e) Bestattungsbezirk des Friedhofs Katharinenberg

Er umfasst das Gebiet der Ortschaft Katharinenberg. f) Bestattungsbezirk des Friedhofs Lengenfeld unterm Stein

Er umfasst das Gebiet der Ortschaft Lengenfeld unterm Stein. g) Bestattungsbezirk des Friedhofs Schierschwende

Er umfasst das Gebiet der Ortschaft Schierschwende. h) Bestattungsbezirk des Friedhofs Wendehausen

Er umfasst das Gebiet der Ortschaft Wendehausen.

(2) Die Verstorbenen werden auf dem Friedhof des Bestattungsbezirkes bestattet, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten. Etwas anderes gilt, wenn

a) ein Nutzungsrecht an einer bestimmten Grabstätte auf einem anderen Friedhof besteht, b) Ehepartner, Eltern, Kinder oder Geschwister auf einem anderen Friedhof bestattet sind, c) der Verstorbene in einer Grabstätte beigesetzt werden soll, die auf dem Friedhof des Bestattungsbezirkes nicht zugelassen ist.

(3) Die Friedhofsverwaltung/Gemeinde kann auf Antrag Ausnahmen zulassen.

§ 4 – Schließung und Entwidmung

(1) Friedhöfe und Friedhofsteile können aus wichtigem öffentlichen Grund für weitere Bestattungen, Bestattungs- oder Grabstättenarten gesperrt (Schließung) oder einer anderen Verwendung zugeführt (Entwidmung) werden.

(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen. Soweit durch Schließung das Recht auf weitere Bestattungen in Wahlgrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung bereits bestatteter Leichen verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist.

(3) Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen-/Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahlgrabstätten Bestatteten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung und Entwidmung werden öffentlich bekanntgegeben. Der Nutzungsberechtigte einer Wahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist.

(5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig sind sie bei Reihen-/Urnenreihengrabstätten einem Angehörigen des Verstorbenen, bei Wahlgrabstätten dem Nutzungsberechtigten, mitzuteilen.

(6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten in ähnlicher Weise wie die Grabstätten auf den entwidmeten oder geschlossenen Friedhöfen/Friedhofsteilen hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechtes.

II. Ordnungsvorschriften

§ 5 – Öffnungszeiten

Die Friedhöfe sind zu folgenden Tageszeiten geöffnet:

März bis Oktober

täglich von 07:00 bis 21:00 Uhr November bis Februar täglich von 08:00 bis 18:00 Uhr.

Sonderreglungen können durch die Friedhofsverwaltung/Gemeinde getroffen werden. Die Friedhofsverwaltung/Gemeinde kann aus besonderem Anlass das Betreten der Friedhöfe oder einzelner Friedhofsteile untersagen.

§ 6 – Verhalten auf dem Friedhof

(1) Jeder Friedhofsbesucher hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des aufsichtsbefugten Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten.

(2) Nicht gestattet ist innerhalb des Friedhofs:

a) das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine besondere Erlaubnis hierzu erteilt ist; ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung/Gemeinde. b) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen c) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, oder gewerbliche Dienste anzubieten d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung/Gemeinde gewerbsmäßig zu fotografieren e) Druckschriften zu verteilen; ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen von Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind f) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen und zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten g) Abraum und Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze und Behälter abzulegen h) das Pflanzen von Bäumen, Hecken und ähnlichem auf der Grabstätte und daneben

i) das eigenständige Entfernen von Gehölzen und Sträuchern außerhalb der Grabstätte j) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde k) die Ablagerung von Gießkannen, leeren Vasen, Gartenwerkzeugen o.ä. im Grabumfeld.

Die Friedhofsverwaltung/Gemeinde kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.

(3) Gedenkfeiern und andere, nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen, bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung/Gemeinde; sie sind spätestens eine Woche vor Durchführung anzuzeigen.

(4) Die zur Verfügung gestellten Gartengeräte und Gießkannen sind pfleglich zu behandeln und nach Benutzung unverzüglich an den Entnahmeort zurück zu bringen.

(5) Wasser darf nur zweckgebunden zum Gießen der Grabbepflanzung entnommen werden. Sparsamer Umgang mit Wasser ist geboten.

(6) Für die Anzeige nach Absatz 2 Buchstabe d) gelten die Bestimmungen des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVmVfG) zum Verfahren über die einheitliche Stelle §§ 71 a bis 71 e ThürVwVfg).

§ 7 – Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof

(1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende haben die gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen vorher der Friedhofsverwaltung/Gemeinde anzuzeigen.

(2) Der Friedhofsverwaltung/Gemeinde ist mit der Anzeige weiterhin nachzuweisen, dass der Gewerbetreibende einen für die Ausführung seiner Tätigkeiten ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz besitzt.

(3) Auf Verlangen des Gewerbetreibenden stellt die Friedhofsverwaltung/Gemeinde eine Berechtigungskarte aus. Die Gewerbetreibenden haben für ihre Mitarbeiter einen Bedienstetenausweis auszufertigen. Der Bedienstetenausweis und eine Kopie der Anzeige sind dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.

(4) Die Gewerbetreibenden und ihre Mitarbeiter haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Betriebsinhaber haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen.

(5) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeit des Friedhofes, spätestens um 19:00 Uhr, an Samstagen und Werktagen vor Feiertagen spätestens um 13:00 Uhr, zu beenden. Die Friedhofsverwaltung/Gemeinde kann Verlängerungen der Arbeitszeiten zulassen.

(6) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur vorübergehend an den von der Verwaltung genehmigten Stellen gelagert werden. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen

Zustand zu versetzen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf den Friedhöfen keinerlei Abfall, Abraum-, Rest- und Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden.

(7) Die Friedhofsverwaltung/Gemeinde kann die Tätigkeit der Gewerbetreibenden, die trotz Mahnung gegen die Vorschriften der Friedhofssatzung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, auf Zeit oder Dauer untersagen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist die Mahnung entbehrlich.

III. Bestattungsvorschriften

§ 8 – Anzeigepflicht und Bestattungszeit

(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung/Gemeinde anzuzeigen. Der Anzeige sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.

(2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.

(3) Die Friedhofsverwaltung/Gemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und gegebenenfalls der zuständigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, der der Verstorbene angehörte, fest. Die Bestattungen erfolgen regelmäßig an Werktagen. Folgen zwei Feiertage aufeinander, so kann die Bestattung auch am zweiten Feiertag stattfinden.

(4) Erdbestattungen und Einäscherungen müssen grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes bzw. nach Freigabe durch die Behörden erfolgen. Aschen müssen grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten nach der Einäscherung bestattet werden. Verstorbene, die nicht binnen 10 Tagen, und Aschen, die nicht binnen 6 Monaten beigesetzt sind, werden auf Kosten des Bestattungspflichtigen in einer Reihengrabstätte bzw. Urnengemeinschaftsanlage bestattet bzw. beigesetzt. Die untere Gesundheitsbehörde kann im Einzelfall die Fristen nach Satz 1 verlängern, sofern gesundheitliche oder hygienische Bedenken nicht entgegenstehen oder sie aus Gründen der Hygiene verkürzen.

(5) Bei der Erdbestattung sind Särge zu verwenden. Hiervon können im Einzelfall aus wichtigen Gründen, insbesondere aus nachgewiesenen ethischen oder religiösen Gründen, Ausnahmen durch die Friedhofsverwaltung/Gemeinde zugelassen werden, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Bei Bestattungen ohne Sarg kann der Bestattungspflichtige mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung/Gemeinde das Bestattungspersonal stellen und hat gegebenenfalls zusätzliche Kosten zu tragen.

(6) Soll eine Aschenbeisetzung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen.

§ 9 – Särge/Urnen

(1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen nicht aus Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt sein.

(2) Die Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung/Gemeinde bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen.

(3) Särge für Kinder sind nach Alter und Größe des Kindes auszuwählen und anzufertigen.

(4) Urnen müssen aus verrottbaren Werkstoffen hergestellt sein.

§ 10 – Ausheben der Gräber

(1) Die Gräber werden im Auftrag der Friedhofsverwaltung/Gemeinde ausgehoben und wieder verfüllt. Die Kosten trägt der Bestattungspflichtige bzw. Nutzungsberechtigte.

(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.

(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,50 m starke Erdwände getrennt sein.

(4) Der Nutzungsberechtigte einer Wahlgrabstätte hat Grabzubehör vorher entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Grabstätten Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung/Gemeinde entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung/Gemeinde zu erstatten.

(5) Werden bei der Wiederbelegung einer Grabstätte beim Ausheben Leichenteile, Sargteile oder sonstige Überreste gefunden, so sind diese sofort mindestens 0,30 m unter die Sohle der neuen Grabstätte zu verlegen.

§ 11 – Ruhezeiten

(1) Die Ruhezeiten für Erdbestattungen und Aschen beträgt 30 Jahre. Bei Mehrfachbelegungen durch Beisetzung von Urnen gilt die gesetzliche Ruhezeit nach § 31 Abs. 1 ThürBestG.

(2) Priester- und Schwesterngrabstätten sowie Kriegsgrabstätten unterliegen Sonderegeln und sind von den vorher festgelegten Ruhezeiten ausgenommen.

§ 12 – Umbettungen

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.

(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung/Gemeinde. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Umbettungen aus einer Reihen-/Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihen-/Urnenreihengrabstätte sind innerhalb eines Bestattungsbezirkes nicht zulässig. Umbettungen aus Urnengemeinschaftsgrabstätten sind nicht zulässig. § 4 Abs. 2 und 3 bleiben unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und Aschenreste können nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung/Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden.

(4) Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus Reihen-/Urnenreihengrabstätten der verfügungsberechtigte Angehörige des Verstorbenen, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte.

(5) Alle Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung/Gemeinde durchgeführt, die sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmens bedienen kann. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.

(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.

(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.

(8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf Grund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden.

IV. Grabstätten

§ 13 – Arten der Grabstätten

(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Nutzungsrechte nur nach dieser Satzung erworben werden.

(2) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten b) Wahlgrabstätten/Familiengrabstätten c) Reihenrasengrabstätten d) Urnenreihengrabstätten e) Urnengrabstätte ohne Grabmal f) Urnenrasengrabstätten g) Urnengemeinschaftsanlagen h) Ehrengrabstätten i) Kriegsgrabstätten.

(3) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechtes an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.

(4) Auf welchem Friedhof welche Arten der Grabstätten zugelassen sind sowie die Abmessungen der einzelnen Grabarten ergibt sich aus der Anlage.

(5) Die Belegung der Friedhöfe ist durch die Friedhofsverwaltung/Gemeinde in Belegungsplänen zu dokumentieren.

§ 14 – Reihengrabstätten

(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und für die Dauer der Nutzungszeit von 25 Jahren zugeteilt werden. Es werden eingerichtet:

a) Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

b) Reihengrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist ausgeschlossen.

(2) In jeder Reihengrabstätte für Erdbestattungen darf zusätzlich eine Urne beigesetzt werden, wenn die Mindestruhezeit einer Urne (§ 31 Abs. 1 ThürBestG) eingehalten und die Nutzungszeit nicht überschritten wird. Die Friedhofsverwaltung/Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.

(3) Das Ausmauern der Reihengrabstätten ist nicht zulässig.

(4) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten ist 3 Monate vorher öffentlich und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekanntzumachen.

§ 15 – Wahlgrabstätten/Familiengrabstätten

(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalles verliehen. Wahlgrabstätten werden als Doppelgrabstätten vergeben.

In jeder Grabstätte für Erdbestattungen darf zusätzlich eine Urne beigesetzt werden, wenn die Mindestruhezeit einer Urne (§ 31 Abs. 1 ThürBestG) eingehalten und die Nutzungszeit nicht überschritten wird. Die Friedhofsverwaltung/Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.

(2) Das Nutzungsrecht kann in der Regel nur einmal wiedererworben werden. Ein Wiedererwerb ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Ein Anspruch auf Wiedererwerb besteht nicht; das Nutzungsrecht darf nicht unterbrochen werden.

(3) Auf den Ablauf des Nutzungsrechts wird der jeweilige Nutzungsberechtigte 3 Monate vorher schriftlich, falls er nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist, durch eine öffentliche Bekanntmachung und durch einen Hinweis für die Dauer von 3 Monaten auf der Grabstätte, hingewiesen.

(4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn ein Nutzungsrecht mindestens für die Dauer von 25 Jahren wiedererworben worden ist.

(5) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über:

a) auf den überlebenden Ehegatten

b) auf den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft

c) auf den Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft

d) auf die Kinder

e) auf die Stiefkinder

f) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter und Mütter g) auf die Eltern h) auf die (vollbürtigen) Geschwister i) auf die Stiefgeschwister, j) auf die nicht unter a) – i) fallenden Erben.

(6) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht nur auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 5 Satz 2 genannten Personen übertragen; er bedarf hierzu der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung/Gemeinde.

(7) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen.

(8) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit, zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.

(9) Das Ausmauern von Wahlgrabstätten ist nicht zulässig.

§ 16 – Reihenrasengrabstätten

(1) Reihenrasengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Nutzungszeit von 25 Jahren zur Beisetzung des zu Bestattenden zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist ausgeschlossen. Eine Übertragung des Nutzungsrechtes an Dritte ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung/Gemeinde ist unzulässig.

(2) In jeder Reihenrasengrabstätte für Erdbestattungen darf zusätzlich eine Urne beigesetzt werden, wenn die Mindestruhezeit einer Urne (§ 31 Abs. 1 ThürBestG) eingehalten und die Nutzungszeit nicht überschritten wird. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen.

(3) Die Reihenrasengrabstätten werden ebenerdig angelegt. Sie erhalten keine Grabumfassungen, Bepflanzungen oder sonstige Abgrenzungen, sondern ein auf einer Bodenplatte senkrecht aufgestelltes Grabmal. Der Grabstein darf die Grundplatte nicht überragen, um die Rasenpflege nicht zu beeinträchtigen. Die Grabflächen und Abstände zwischen den Grabstätten bilden eine zusammenhängende Rasenfläche, welche durch die Gemeinde angelegt und gepflegt wird.

(4) Kränze und Blumenschmuck und sonstiger Grabschmuck sind bei Bestattungen bis zum Abräumen und Einsaat durch die Gemeinde zugelassen.

Nach Einsaat des Rasens ist das Aufstellen von Grabschmuck (Blumenschmuck, Pflanzschalen, Kerzen u.ä.) nur noch auf der Bodenplatte des Grabmales zulässig.

Die Bodenplatte ist flucht- und höhengerecht an die Oberbodenfläche (Rasenfläche) anzugleichen.

Sie ist in der Flucht der Nachbargrabstätten anzuordnen.

§ 17 – Urnengrabstätten

(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in:

a) Urnenreihengrabstätten b) Urnengrabstätten ohne Grabmal c) Urnenrasengrabstätte

d) Urnengemeinschaftsanlagen

e) Grabstätten für Erdbestattungen (siehe §§ 14 – 16).

(2) Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Nutzungszeit von 25 Jahren zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden. In einer Urnenreihengrabstätte können bis zu 2 Totenaschen gleichzeitig bestattet werden.

(3) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für die Reihengrabstätten und für die Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten.

§ 18 – Urnengrabstätten ohne Grabmal

(1) Urnengrabstätten ohne Grabmal sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Nutzungszeit von 25 Jahren zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden. In einer Urnengrabstätte ohne Grabmal darf jeweils nur eine Asche bestattet werden.

(2) Die Urnengrabstätten ohne Grabmal werden abweichend von der Regelung der §§ 14 - 16 dieser Satzung zur Aufstellung von Grabmalen nur mit einer Platte versehen, auf der der Name des Verstorbenen, das Geburts- und das Sterbedatum anzubringen sind.

(3) Die Platte ist mittels entsprechend anzubringendem Rahmen ebenerdig in der Rasenfläche zu verankern.

§ 19 – Urnenrasengrabstätten

(1) Urnenrasengrabstätten sind Grabstätten zur Beisetzung einer Asche, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Nutzungszeit von 25 Jahren zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist ausgeschlossen. Eine Übertragung des Nutzungsrechtes an Dritte ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung/Gemeinde ist unzulässig.

(2) In jeder Urnenrasengrabstätte zur Beisetzung einer Asche darf zusätzlich eine Urne beigesetzt werden, wenn die Mindestruhezeit einer Urne (§ 31 Abs. 1 ThürBestG) eingehalten und die Nutzungszeit nicht überschritten wird. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen.

(3) Die Urnenrasengrabstätten werden ebenerdig angelegt. Sie erhalten keine Grabumfassungen, Bepflanzungen oder sonstige Abgrenzungen, sondern ein auf einer Bodenplatte senkrecht aufgestelltes Grabmal. Der Grabstein darf die Grundplatte nicht überragen, um die Rasenpflege nicht zu beeinträchtigen. Die Grabflächen und Abstände zwischen den Grabstätten bilden eine zusammenhängende Rasenfläche, welche durch die Gemeinde angelegt und gepflegt wird. (4) Kränze und Blumenschmuck und sonstiger Grabschmuck sind bei Bestattungen bis zum Abräumen und Einsaat durch die Gemeinde zugelassen.

Nach Einsaat des Rasens ist das Aufstellen von Grabschmuck (Blumenschmuck, Pflanzschalen, Kerzen u.ä.) nur noch auf der Bodenplatte des Grabmales zulässig.

Die Bodenplatte ist flucht- und höhengerecht an die Oberbodenfläche (Rasenfläche) anzugleichen.

Sie ist in der Flucht der Nachbargrabstätten anzuordnen.

§ 20 – Urnengemeinschaftsanlage

Urnengemeinschaftsanlagen sind Belegungsflächen des Friedhofes, in denen unter Verzicht auf Einzelgrabstätten eine bestimmte Anzahl von Urnen beigesetzt werden.

§ 21 – Ehrengrabstätten

Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegt der Gemeinde Südeichsfeld.

V. Gestaltung der Grabstätten

§ 22 – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze

(1) Jede Grabstelle ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck dieser Satzung sowie die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt bleiben.

(2) Die in dieser Satzung beschriebenen Grabstätten sind grundsätzlich mit einer Grabeinfassung zu versehen. Ausnahmen bilden Reihenrasengrabstätten, Urnengrabstätten ohne Grabmal und Urnengemeinschaftsanlagen.

(3) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Ortes entsprechen. Sie sollen sich in die Gestaltung und das Gesamtbild des Friedhofes einordnen.

(4) Grabmäler müssen aus wetterbeständigem Werkstoff (Stein, Metall oder Holz) hergestellt und fachgerecht dem Werkstoff gemäß gestaltet sein.

(5) Als Material für die Einfassung dürfen nur Naturstein oder Terrazzo verwendet werden.

(6) Die Errichtung von Grabmälern und sonstigen baulichen Anlagen oder deren Veränderung oder Entfernung ist unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften nur mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung/Gemeinde gestattet.

(7) Die Genehmigung ist rechtzeitig einzuholen. Wenn die Grabmale von den in Abs. 1 – 3 genannten Regelungen abweichen, ist eine Zeichnung im Maßstab 1 : 10 in doppelter Ausführung vorzulegen. Aus den Zeichnungen müssen alle Einzelheiten ersichtlich sein. Auf Verlangen sind Zeichnungen in größerem Maßstab oder Modelle vorzulegen. Dem Gesuch sind genaue Angaben über die Art und Bearbeitung des Werkstoffes und über den Inhalt, die Form und die Anordnung der Schrift

beizufügen.

(8) Bei der Errichtung der genannten Anlage ist die mit Genehmigungsvermerk versehene Zeichnung mitzuführen. Entspricht ein aufgestelltes Grabmal nicht den Zeichnungen oder wurde es ohne Genehmigung errichtet, so kann es auf Kosten des Nutzungsberechtigten entfernt werden.

Firmenbezeichnungen dürfen nur in unauffälliger Weise seitlich oder hinten angebracht werden.

(9) Die Wiederverwendung einer Anlage ist nur nach erneuter Genehmigung zulässig.

(10) Künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Grabmäler unterstehen dem besonderen Schutz der Friedhofsverwaltung/Gemeinde.

(11) Jedes Grabmal muss entsprechend seiner Größe dauerhaft gegründet sein, um einem späteren Schiefstehen oder Umfallen der Steine vorzubeugen. Bei kleineren Steinen und Reihengrabsteinen genügen Gründungsplatten.

Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen kann die Gemeinde erforderliche Sicherungsmaßnahmen auf Kosten der Nutzungsberechtigten veranlassen. Für alle Schäden, die aus Nichtbeachtung der Vorschriften entstehen, haften die Nutzungsberechtigten.

(12) Bei Urnenreihengrabstätten können auch liegende Grabmale verwendet werden. Die Grabmale dürfen auf allen Gräbern die ohne Seitenpfade gemessene Grabbreite nicht überschreiten, wenn nicht besondere Umstände andere Ausmaße rechtfertigen.

(13) Bei den Rasengrabstätten sind ausschließlich stehende Grabmale zugelassen, um die Flächenpflege zu erleichtern. Am Grabmal selbst darf Grabschmuck angebracht werden, der aber an der Vorderseite des Steins die Flucht der Bodenplatte nicht überschreiten darf.

§ 23 – Unterhaltung

(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in einem würdigen und verkehrssicheren Zustand zu halten. Verantwortlich ist der jeweilige Nutzungsberechtigte.

(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Friedhofsverwaltung/Gemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen) treffen.

Wird der ordnungsgemäße Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung/Gemeinde innerhalb einer festzusetzenden Frist nicht wieder hergestellt, ist die Friedhofsverwaltung/Gemeinde berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen. Die Friedhofsverwaltung/Gemeinde ist verpflichtet, die entfernten Gegenstände 3 Monate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügt als Aufforderung ein Hinweisschild auf der Grabstätte, welches für die Dauer von 1 Monat aufgestellt wird.

(3) Die Nutzungsberechtigten sind für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird.

§ 24 – Entfernung

(1) Vor Ablauf der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung/Gemeinde entfernt werden.

(2) Nach Ablauf der Nutzungszeit oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen nach Aufforderung durch die Friedhofsverwaltung/Gemeinde zu entfernen. Geschieht dies nicht binnen 3 Monaten, so ist die Friedhofsverwaltung/Gemeinde berechtigt, die Grabstätten räumen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung/Gemeinde ist nicht verpflichtet, das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage zu verwahren.

Grabmale und sonstige bauliche Anlagen gehen entschädigungslos in das Eigentum der Friedhofsverwaltung/Gemeinde über, wenn dies bei Erwerb des Nutzungsrechtes oder bei Genehmigung für die Errichtung des Grabmales oder der sonstigen baulichen Anlage schriftlich vereinbart wurde.

(3) Die Friedhofsverwaltung/Gemeinde ist berechtigt, ohne ihre Zustimmung aufgestellte Grabmale einen Monat nach Benachrichtigung des Inhabers oder des Nutzungsberechtigten auf dessen Kosten entfernen zu lassen.

VI. Herrichten und Pflege der Grabstätten

§ 25 – Pflege von Grabstätten

(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 22 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck.

(2) Die Gestaltung der Gräber ist dem Gesamtcharakter des Friedhofes und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen.

Die nicht zustimmungspflichtigen provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln oder Holzkreuze zulässig und dürfen nicht länger als 2 Jahre nach der Beisetzung verwendet werden.

(3) Für die Herrichtung und Instandsetzung ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.

(4) Grabstätten müssen innerhalb von 3 Monaten nach Erwerb des Nutzungsrechtes hergerichtet werden.

(5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung/Gemeinde.

(6) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken, im Grabschmuck und bei Pflanzzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nur verwandt werden, wenn sie selbst entfernt werden und der Entsorgung an der dafür vorgesehenen Stelle des Friedhofes abgelegt werden.

§ 26 – Vernachlässigung der Grabpflege

Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verantwortliche nach schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung/Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, wird durch eine öffentliche Bekanntmachung auf die Verpflichtung zur Herstellung und Pflege hingewiesen. Außerdem wird der unbekannte Verantwortliche durch ein Hinweisschild auf der Grabstätte aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwaltung/Gemeinde in Verbindung zu setzen. Bleibt die Aufforderung oder der Hinweis drei Monate unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltung/Gemeinde auf Kosten der Nutzungsberechtigten:

a) die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen und b) die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen beseitigen lassen.

VII. Leichenhalle und Trauerfeiern

§ 27 – Benutzung der Leichenhallen

(1) Die Leichenhallen dienen der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit der Erlaubnis der Friedhofsverwaltung/Gemeinde genutzt werden.

(2) Sofern keine gesundheitsaufsichtlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen die Verstorbenen während der Öffnungszeiten des jeweiligen Friedhofes sehen. Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder Beisetzung zu schließen.

(3) Die Benutzung der Leichenhalle kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen.

(4) Die Trauerfeiern können in der Leichenhalle, an der Grabstätte oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden.

§ 28 – Alte Rechte

Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung/Gemeinde bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich Nutzungszeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften.

§ 29 – Haftung

Die Friedhofsverwaltung/Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, seiner Anlagen oder seiner Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Der Friedhofsverwaltung/Gemeinde obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten. Im Übrigen haftet die Friedhofsverwaltung/Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über die Amtshaftung bleiben unberührt.

Eine Pflicht zur Beleuchtung und Beseitigung von Schnee und Eisglätte auf den Friedhöfen besteht nicht. Eine Haftung der Friedhofsverwaltung/Gemeinde für Unfallschäden, die auf Missachtung des allgemeinen oder witterungsbedingten Zustandes der Wege, Plätze und Einrichtungen zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.

§ 30 – Gebühren

Für die Benutzung der von der Gemeinde Südeichsfeld verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.

§ 31 – Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

a) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen der Friedhofsverwaltung/Gemeinde nicht befolgt (§ 6 Abs. 1) b) gegen die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 verstößt c) eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne vorherige Anzeige ausübt (§ 7) d) Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 12) e) die Bestimmungen über die zulässigen Maße für Grabmale nicht einhält (§ 13 Abs. 4 i.V.m.

der Anlage zur Satzung) f) Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert (§ 22 Abs. 6) g) Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung/Gemeinde entfernt (§ 24 Abs. 1) h) Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§ 22 Abs. 11 und § 23) i) Grabstätten vernachlässigt (§ 26) j) die Leichenhalle entgegen § 27 betritt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils geltenden Fassung findet entsprechende Anwendung.

§ 32 – Gleichstellungsklausel

Alle Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten sowohl in männlicher als auch weiblicher Form.

§ 33 – Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Friedhofssatzungen der Gemeinden Heyerode vom 22.03.2004, Hildebrandshausen vom 09.02.2010, Katharinenberg vom 06.05.2010 und Lengenfeld unterm Stein vom 09.02.2010 und deren Änderungen außer Kraft.

Südeichsfeld, den 06.03.2020

gez. Andreas Henning Bürgermeister

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Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Aenderungssatzung der Südeichsfeld

Südeichsfeldbote Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeldbestehend aus den Ortschaften Diedorf Faulungen Heyerode Hildebrandshausen Katharinenberg Lengenfeld unterm Stein Schierschwende Wendehausen Jahrgang 6 | Nr. 8/2020 | Samstag, den 29. August 2020 Gemeinsam eine starke Region Auch in den Grundschulen der Landgemeinde Südeichsfeld in Diedorf, Heyerode und Lengenfeld unterm Stein dürfen sich wieder erwartungsfrohe Mädchen und Jungen auf ihre Zuckertüte zum Start in einen neuen Lebensabschnitt freuen. Hier ein nostalgischer Gruß aus Urgroßmutters Zeiten: Fotos: Sammlung Reiner Schmalzl Ich wünsche allen Schulanfängern und -anfängerinnen einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt. Bleibt schon neugierig und habt viel Spaß beim Lernen! Mit freundlicher Empfehlung Euer Bürgermeister Andreas Henning Schulanfang im Südeichsfeld

Südeichsfeldbote 8/2020 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Südeichsfeld Auf der Grundlage des § 55, der §§ 56 und 57 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld folgende Haushaltssatzung und folgen­ den Haushaltsplan:

§ 1 – Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 wirdim Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf

9.172.000,00 € im Verwaltungshaushalt in den Ausgaben auf 9.172.000,00 € im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf 1.145.000,00 € im Vermögenshaushalt in den Ausgaben auf 1.145.000,00 € festgesetzt. Somit beträgt das Gesamtvolumen des Haushaltes der Gemein­ de Südeichsfeld für das Haushaltsjahr 2020 in den Einnahmen 10.317.000,00 € in den Ausgaben 10.317.000,00 €

§ 2 – Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­

jahr 2020 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­ halt erforderlich ist, wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3 – Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermö­

genshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 4 – Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.

§ 5 – Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden

wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuera) für die land- undforstwirtschaftlichen Betriebe (A-Steuer) 271 v.H. b) für Grundstücke (B-Steuer)  389 v. H. 2. Gewerbesteuer  395 v.H.

§ 6 – Die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgabeansätzeder Hauptgruppe

Personalkostender Gruppe Bewirtschaftungder Grundstücke undbaulichen Anlagender Gruppe Geschäftsausgabenwerden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

§ 7 – Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.

§ 8 – Gemäß § 45a Abs. 9 ThürKO erhalten die Ortschaften folgendes

Budget zur Erfüllung ihrer Aufgaben Diedorf 3.750,00 € Faulungen 1.800,00 € Heyerode 5.700,00 € Hildebrandshausen 1.650,00 € Katharinenberg 1.200,00 € Lengenfeld unterm Stein 3.600,00 € Schierschwende 1.050,00 € Wendehausen 2.700,00 €

§ 9 – Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2020

in Kraft. Heyerode, den 11.08.2020 Gemeinde Südeichsfeld  Siegelgez. Andreas Henning Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse des Gemeinderates

  1. 8. Sitzung vom 16.07.2020 Beschluss-Nr. 52-08/2020 Genehmigung der Niederschrift der 7. Sitzung des Gemein­ derates vom 18.06.2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der 7. Sitzung des Gemeinderates vom 18.06.2020 zu genehmigen. Beschluss-Nr. 53-08/2020
  2. 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Südeichsfeld Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, die 1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Südeichsfeld in der vorliegenden Form anzunehmen. Beschluss-Nr. 54-08/2020 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Sü­ deichsfeld für das Jahr 2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Sü­ deichsfeld für das Jahr 2020 mit den eingearbeiteten Änderungs­ anträgen der CDU-Fraktion anzunehmen. Beschluss-Nr. 55-08/2020 Finanzplan und Investitionsprogramm der Gemeinde Sü­ deichsfeld 2019 - 2023 Auf der Grundlage des § 62 der Thüringer Gemeinde- und Land­ kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in Ver­ bindung mit § 24 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) beschließt der Gemeinderat den Finanzplan der Gemeinde Südeichsfeld für die Jahre 2018 - 2023. Beschluss-Nr. 56-08/2020 Bauleitplanung der Gemeinde Südeichsfeld Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Schafhof II“ (OT Lengenfeld unterm Stein) der Gemein­ de Südeichsfeld im Regelverfahren nach dem BauGBhier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt in sei­ ner öffentlichen Sitzung: a) Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Schafhof II“ (OT Lengenfeld unterm Stein) der Gemein­ de Südeichsfeld auf der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festge­ setzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. b) Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Schafhof II“ (OT Lengenfeld unterm Stein) der Gemeinde Südeichsfeld soll im Regelverfahren durchgeführt werden. c) Mit der Ausarbeitung der Unterlagen zur Aufstellung des Be­ bauungsplanes „Auf dem Schafhof II“ (OT Lengenfeld unterm Stein) der Gemeinde Südeichsfeld soll das Architekturbüro bauwerk.INNOVATIV, Architekt Thomas Richwien, Bahnhof­ straße 41, 99976 Südeichsfeld - OT Lengenfeld unterm Stein beauftragt werden. Beschluss-Nr. 57-08/2020 Vergabe Kalkulation Kostenersatz Feuerwehr Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Büro Heyder + Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, Konrad-Adenauer-Straße 11, 72072 Tübingen, gemäß beiliegendem Angebot vom 15.05.2020 mit der Erstellung einer rechtssicheren Kalkulation auf der Grundlage des aktuellen Thü­ ringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) unter Berücksichtigung aller ansatzfähigen Kosten zu beauftragen. Die fertige Kalkulation ist der Gemeinde bis zum 31.10.2020 vor­ zulegen.

Südeichsfeldbote 8/2020 Bekanntmachungshinweis: Die Haushaltssatzung der Gemeinde Südeichsfeld 2020 wurde durch Beschluss des Gemeinderates in seiner öffentlichen Sitzung am 16.07.2020 beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde sodann der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Kommu­ nalaufsicht, angezeigt und zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilte mit Schreiben vom 06.08.2020 die Eingangsbestätigung. Am 11.08.2020 erfolgte daraufhin durch den Bürgermeister der Gemeinde Südeichsfeld die rechtswirksame Ausfertigung der Sat­ zung. Mit der Veröffentlichung im „Südeichsfeldbote“, dem Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld Jahrgang 6, Nr. 8/2020 am 29.08.2020 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung der Satzung. Die Satzung gilt mit dem Erscheinungstag des Amtsblatts der Gemeinde Sü­ deichsfeld als bekanntgegeben. Die Auslegung des Haushaltsplanes erfolgt in der Zeit vom 31.08. bis 14.09.2020 während der Sprechzeiten im Zimmer 106 der Dienststelle in 99988 Heyerode, Hauptstraße 22. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2020 besteht gem. § 57 (3) Satz 4 der Thüringer Kommunalord­ nung die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Räumen der Gemeindeverwaltung. Sprechzeiten sind: Montag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwochgeschlossen Donnerstag 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr Gemeinde Südeichsfeldgez. Andreas Henning Bürgermeister  -Siegel-1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzungder Gemeinde Südeichsfeld Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung vom 16.07.2020 auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S 277, 278) sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes (ThürBestG) vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 505), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229, 266) folgende 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Südeichsfeld beschlossen:

Artikel 1

§ 16 Abs. 3 und 4 erhalten folgende Fassung:

„(3) Die Reihenrasengrabstätten werden ebenerdig angelegt. Sie erhalten keine Grabumfassungen, Bepflanzungen oder sonstige Abgrenzungen, sondern ein auf einer Bodenplatte senkrecht aufgestelltes Grabmal, welches fluchtend exakt nach 10 cm Sicherheits­ abstand von der Hinterkante der Bodenplatte aufzustellen ist. Die Grabflächen und Abstände zwischen den Grabstätten bilden eine zusammenhängende Rasenfläche, welche durch die Gemeinde angelegt und gepflegt wird. (4) Kränze, Blumenschmuck und sonstiger Grabschmuck sind bei Bestattungen bis zu Abräumen und Einsaat durch die Gemeinde zugelassen. Nach Einsaat des Rasens ist das Aufstellen von Grabschmuck nur noch innerhalb der Bodenplatte unter Einhaltung eines Sicherheitsbereiches von 10 cm von vorn und hinten und jeweils 12,5 cm von rechts und links (Gestaltungsfreiraum von 45 cm Breite und 35 cm Länge für Grabmal und Grabschmuck; Anlage zur Friedhofsatzung beachten) zur Verfügung. Die Bodenplatte ist flucht-und höhengerecht an die Oberbodenfläche (Rasenfläche) anzugleichen. Sie ist in der Flucht der Nachbargrabstätten anzuordnen.“

§ 19 Abs. 3 und 4 erhalten folgende Fassung:

„(3) Die Urnenrasengrabstätten werden ebenerdig angelegt. Sie erhalten keine Grabumfassungen, Bepflanzungen oder sonstige Abgrenzungen, sondern ein auf einer Bodenplatte senkrecht aufgestelltes Grabmal, welches fluchtend exakt nach 10 cm Sicherheits­ abstand von der Hinterkante der Bodenplatte aufzustellen ist. Die Grabflächen und Abstände zwischen den Grabstätten bilden eine zusammenhängende Rasenfläche, welche durch die Gemeinde angelegt und gepflegt wird. (4) Kränze, Blumenschmuck und sonstiger Grabschmuck sind bei Bestattungen bis zu Abräumen und Einsaat durch die Gemeinde zugelassen. Nach Einsaat des Rasens ist das Aufstellen von Grabschmuck nur noch innerhalb der Bodenplatte unter Einhaltung eines Sicherheitsbereiches von 10 cm von vorn und hinten und jeweils 12,5 cm von rechts und links (Gestaltungsfreiraum von 45 cm Breite und 35 cm Länge für Grabmal und Grabschmuck; Anlage zur Friedhofsatzung beachten) zur Verfügung. Die Bodenplatte ist flucht-und höhengerecht an die Oberbodenfläche (Rasenfläche) anzugleichen. Sie ist in der Flucht der Nachbargrabstätten anzuordnen.“

Artikel 2 – Die Anlage zur Friedhofssatzung der Gemeinde Südeichsfeld erhält die als Anlage beigefügte Fassung.

Artikel 3 – Diese Satzung tritt Tag nach Verkündung in Kraft.

Gemeinde Südeichsfeld, den 11.08.2020 gez. Andreas Henning Bürgermeister 

  • Siegel -

Südeichsfeldbote 8/2020 Anlage zur Friedhofssatzung der Gemeinde Südeichsfeld Arten der Grabstätten und Abmessungen Arten der Grabstätten Friedhof Diedorf Abmessungen der Einfassungen Länge in cm Breite in cm Höhe in cma) Reihengrabstätten bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 70 b) Reihengrabstätten ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 175 15 c) Wahlgrabstätten/Familiengrabstätten 175 200 d) Urnenreihengrabstätten 100 15 e) Reihenrasengrabstätten (Bodenplatte) 70 bis 10 f) Ehrengrabstätten 175 15 g) Urnengemeinschaftsanlageh) Kriegsgrabstätten Der Abstand zwischen den Grabstätten beträgt 50 cm. Abweichungen von bis zu 5 % sind zulässig. Friedhof Faulungen Abmessungen der Einfassungen Länge in cm Breite in cm Höhe in cma) Reihengrabstätten bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 70 b) Reihengrabstätten ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 175 15 c) Wahlgrabstätten/Familiengrabstätten 200 200 d) Urnenreihengrabstätten 100 15 e) Reihenrasengrabstätten (Bodenplatte) 70 bis 10 f) Ehrengrabstätten 175 Der Abstand zwischen den Grabstätten beträgt 50 cm. Abweichungen von bis zu 5 % sind zulässig. Friedhof Heyerode Abmessungen der Einfassungen Länge in cm Breite in cm Höhe in cma) Reihengrabstätten bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 70 b) Reihengrabstätten ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 175 15 c) Wahlgrabstätten/Familiengrabstätten 180 180 d) Urnenreihengrabstätten 100 15 e) Reihenrasengrabstätten (Bodenplatte) 70 bis 10 f) Urnenreihengrabstätten ohne Grabmal (Bodenplatte) 30 g) Ehrengrabstätten 175 Der Abstand zwischen den Grabstätten beträgt 50 cm. Abweichungen von bis zu 5 % sind zulässig. Friedhof Hildebrandshausen Abmessungen der Einfassungen Länge in cm Breite in cm Höhe in cma) Reihengrabstätten bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 70 b) Reihengrabstätten ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 180 15 c) Wahlgrabstätten/Familiengrabstätten 180 180 d) Urnenreihengrabstätten 100 15 e) Reihenrasengrabstätten (Bodenplatte) 70 bis 10 f) Ehrengrabstätten 180 15 g) Kriegsgrabstätten Der Abstand zwischen den Grabstätten beträgt 50 cm. Abweichungen von bis zu 5 % sind zulässig. Friedhof Katharinenberg Abmessungen der Einfassungen Länge in cm Breite in cm Höhe in cma) Reihengrabstätten bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 70 b) Reihengrabstätten ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 180 15 c) Urnenreihengrabstätten 60 d) Urnenreihengrabstätten ohne Grabmal (Bodenplatte) 30 Der Abstand zwischen den Grabstätten beträgt 50 cm. Abweichungen von bis zu 5 % sind zulässig. Friedhof Lengenfeld unterm Stein Abmessungen der Einfassungen Länge in cm Breite in cm Höhe in cma) Reihengrabstätten bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 70 b) Reihengrabstätten ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 180 15 c) Urnenreihengrabstätten 60 d) Urnenrasengrabstätte (Bodenplatte) 70 bis 10 e) Reihenrasengrabstätten (Bodenplatte) 70 bis 10

Südeichsfeldbote 8/2020 f) Ehrengrabstätten 180 15 g) Kriegsgrabstätten Der Abstand zwischen den Grabstätten beträgt 50 cm. Abweichungen von bis zu 5 % sind zulässig. Der Abstand zwischen den Urnenrasengrabstätten (Punkt d.) beträgt 60 cm. Friedhof Schierschwende Abmessungen der Einfassungen Länge in cm Breite in cm Höhe in cma) Reihengrabstätten bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 70 b) Reihengrabstätten ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 175 15 c) Wahlgrabstätten/Familiengrabstätten 180 200 d) Urnenreihengrabstätten 100 15 e) Kriegsgrabstätten Der Abstand zwischen den Grabstätten beträgt 50 cm. Abweichungen von bis zu 5 % sind zulässig. Friedhof in Wendehausen Abmessungen der Einfassungen Länge in cm Breite in cm Höhe in cma) Reihengrabstätten bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 110 15 b) Reihengrabstätten ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 145 15 c) Urnenreihengrabstätten 70 d) Reihenrasengrabstätten (Bodenplatte) 70 bis 10 e) Ehrengrabstätten 145 15 f) Kriegsgrabstätten Der Abstand zwischen den Grabstätten beträgt 50 cm. Abweichungen von bis zu 5 % sind zulässig. Maximale Höhe der Grabmale (in cm) a) Reihengrabstättebis zum vollendeten 5. Lebensjahr 70 cmb) Reihengrabstätteab dem vollendeten 5. Lebensjahr 100 cmc) Wahlgrabstätte/Familiengrabstätte 100 cmd) Urnengrabstätte 70 cme) Ehrengrabstätte 100 cmzusätzliche Gestaltungsvorschriften für: f) Reihenrasengrabstätten Höhe: 60 bis 80 cm Breite: bis 45 cm Mindeststärke: 14 cm Höchststärke: 35 cmg) Urnenreihenrasengrabstätten: Höhe: bis 60 cm Breite: bis 45 cm Mindeststärke: 14 cm Höchststärke: 35 cm Bekanntmachungshinweise: Die vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Südeichsfeld wurde durch Beschluss des Gemeinde­ rats in seiner öffentlichen Sitzung am 16.07.2020 beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde sodann der zuständigen Rechtsauf­ sichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Kommunalaufsicht, angezeigt und zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorge­ legt. Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilte mit Schreiben vom 27.07.2020 die Eingangsbestätigung. Am 11.08.2020 wurde durch den Bürgermeister der Gemeinde Südeichsfeld die Satzung ausgefertigt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld Nr. 8/2020 am 29.08.2020 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Satzung. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sonstige Hinweise gem. § 21 Abs. 4 ThürKO: Die Verletzung von gesetzlichen Verfahrens- oder Formvorschriften zum Zustandekommen der Satzung ist mit Ausnahme der Rege­ lungen zur Ausfertigung und Bekanntmachung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Südeichsfeld bei der Gemeinde Südeichsfeld: • Dienststelle 99976 Lengenfeld unterm Stein, Unterm Kirchberg 1, • Dienststelle 99988 Diedorf, Brückenstraße 3, oder • Dienststelle 99988 Heyerode, Hauptstraße 22, schriftlich geltend gemacht wurde. Die Geltendmachung soll den Sachverhalt der Verletzung bezeichnen. Wurde die Verletzung in­ nerhalb der Jahresfrist geltend gemacht, so kann sie auch nach Ablauf dieser Frist noch von jedermann geltend gemacht werden. Gemeinde Südeichsfeldgez. Andreas Henning

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Bürgermeister

Südeichsfeldbote 8/2020 Informationen zur Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Südeichsfeld Sehr geehrte Einwohner der Gemeinde Südeichsfeld, laut der neuen Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung ist es möglich, die Gemeinde mit der Formung der Gräber mit einer Holz­ umfassung sowohl für Erdreihengräber, Wahlgräber als auch der Urnenreihengräber zu beauftragen. Dieser Service wird Ihnen bei Inanspruchnahme mit dem Kosten- und Gebührenbescheid in Rechnung gestellt. Als Anhang an diese Information stellen wir Ihnen Fallbeispiele laut der jetzt geltenden Friedhofgebührensatzung zur Verfügung. Die Fallbeispiele enthalten alle Kosten, die für die jeweilige Grabart möglich sind. Nicht alle Kosten treffen für jede Bestattung zu, so kön­ nen auch hier aufgeführte Bestandteile entfallen, die von den Bestattungspflichtigen nicht in Anspruch genommen werden. Bei Fragen zur Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung stehen wir gern zur Verfügung. Ihre Friedhofsverwaltung Fallbeispiele für die Berechnung von Friedhofsgebühren Erdreihengrab (Reihengrabstätte) (Friedhöfe Diedorf, Faulungen, Heyerode, Hildebrandshausen, Katharinenberg, Lengenfeld unterm Stein, Schierschwende) 540,00 € Erwerb Nutzungsrecht 360,00 € Ausheben und Schließen des Grabes laut Rechnung 48,00 € Formung des Grabes mittels Holzeinfassung 19,00 € Ausleihe provisorische Grabumfassung 967,00 € gesamt Erdreihengrab (Reihengrabstätte) (Friedhof Wendehausen) 540,00 € Erwerb Nutzungsrecht 670,00 € Ausheben und Schließen des Grabes laut Rechnung (Mehraufwendung wegen Terrassenfriedhof) 48,00 € Formung des Grabes mittels Holzeinfassung 19,00 € Ausleihe provisorische Grabumfassung 1.277,00 € gesamt Erdreihenrasengrab (Reihenrasengrabstätte mit Boden­ platte) (Friedhöfe Diedorf, Faulungen, Heyerode, Hildebrandshausen, Lengenfeld unterm Stein) 880,00 € Erwerb Nutzungsrecht 360,00 € Ausheben und Schließen des Grabes laut Rechnung 1.240,00 € gesamt Erdreihenrasengrab (Reihenrasengrabstätte mit Boden­ platte) (Friedhof Wendehausen) 880,00 € Erwerb Nutzungsrecht 670,00 € Ausheben und Schließen des Grabes laut Rechnung(Mehraufwendung wegen Terrassen­ friedhof) 1.550,00 € gesamt Erdwahlgrabstätte/Familienwahlgrab (je zwei Stellen) (Friedhöfe Diedorf, Faulungen, Heyerode, Hildebrandshausen, Schierschwende) 1.290,00 € Erwerb 1. Nutzungsrecht (25 Jahre) 360,00 € Ausheben und Schließen des Grabes laut Rechnung 1. Stelle 360,00 € Ausheben und Schließen des Grabes laut Rechnung 2. Stelle 48,00 € Formung des Grabes mittels Holzeinfassung 24,00 € Ausleihe provisorische Grabumfassung 2.082,00 € gesamt Die Verlängerung des Nutzungsrechtes für die 2. Grabstelle um weitere höchstens 25 Jahre (auf maximal 50 Jahre) ist gegen ein Entgelt von 52,00 € je Jahr möglich. Urnenreihengrab (Friedhöfe Diedorf, Faulungen, Heyerode, Hildebrandshausen, Katharinenberg, Lengenfeld unterm Stein, Schierschwende, Wendehausen) 390,00 € Erwerb Nutzungsrecht 48,00 € Herstellung Grabstelle durch Gemeinde 48,00 € Formung des Grabes mittels Holzeinfassung 14,00 € Ausleihe provisorische Grabumfassung 500,00 € gesamt Urnenreihengrab ohne Grabmal (mit Bodenplatte) (Friedhöfe Heyerode, Katharinenberg) 500,00 € Erwerb Nutzungsrecht 48,00 € Herstellung der Grabstelle durch Gemeinde 548,00 € gesamt Urnenreihenrasengrab (Urnenrasengrabstätte/Bodenplatte) (Friedhof Lengenfeld unterm Stein) 540,00 € Erwerb Nutzungsrecht

Südeichsfeldbote 8/2020 48,00 € Herstellung der Grabstelle durch Gemeinde 588,00 € gesamt Urnengemeinschaftsanlage (Friedhof Diedorf) 380,00 € Erwerb Nutzungsrecht 48,00 € Herstellung der Grabstelle durch Gemeinde 428,00 € gesamt Nutzung Trauerhalle (gilt für alle Friedhöfe der Gemeinde Südeichsfeld) 80,00 € Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern vom 15.08.2020 bis 30.09.2020 Die fehlenden ergiebigen Niederschläge der letzten Wochen und Monate haben dazu geführt, dass die Pegel der Bäche und Flüsse im Kreisgebiet stark gefallen sind. Die Entnahme oder Ableitung von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist gemäß § 33 WHG nur zulässig, wenn die Abflussmenge erhalten bleibt, die für das Gewässer und andere damit verbundene Gewässer erforderlich ist, um die Ziele der Gewässerbewirtschaftung erfüllen zu können. Diese Mindestwasserführung ist derzeit nicht mehr gewährleistet. Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ab sofort bis auf weiteres untersagt, aus Flüssen, Bächen und Seen Wasser zur Beregnung von Flächen zu entnehmen. Das gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis dazu erteilt wurde. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet wird. Die Wettersituation hat in den Gewässern des Landkreises zu niedrigen Wasserständen geführt. Vor allem in kleineren Gewässern sind die Abflussmengen bedenklich. Da eine Änderung der Situation derzeit nicht in Sicht ist, muss damit gerechnet werden, dass sich die Lage noch verschärft. Ent­ sprechend soll die nun erlassene Allgemeinverfügung die Lebensgrundlage Wasser, wasserökologische Belange und das Wohl der Allgemeinheit schützen und erhalten. Extremes Niedrigwasser beeinträchtigt nicht nur den Lebensraum der Pflanzen und Tiere in den Gewässern, sondern auch die Nahrungsgrundlage anderer Tierarten – und des Menschen. Insofern gilt der Appell an die Bürgerinnen und Bürger weiterhin, sorgsam mit der Ressource Wasser umzugehen und sich verantwortungsbewusst zu verhalten. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann im Amtsblatt des Landratsamtes (Datum der Veröffentlichung 14.08.2020) auf der Internetseite des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis eingesehen werden. Büro Landrat, Lindenbühl 28/29, 99974 Mühlhausenwww.unstrut-hainich-kreis.de Tel: 03601-801000 Fax: 03601-801080 Redaktionsschluss Der nächste Erscheinungstermin des „Südeichsfeldbotens“ unserer Gemeinde ist der 26.09.2020 Abgabetermin von Beiträgen bis zum 11.09.2020 an folgende E-Mail Adresse: [email protected] Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns ganz herzlich. Wenn Sie mal keinen Südeichsfeldboten erhalten haben … ... melden Sie sich bitte - wenn möglich unverzüglich - bei Ihrer Gemeindeverwaltung (Tel. 036024 560 212 - Frau Uthe)! Nur so können wir Ihnen eine Nachlieferung zusichern. Übrigens ... Sie finden den Südeichsfeldboten auch auf der Internetseite der Landgemeinde Südeichsfeld - direkt auf der Startseite oder unter der Rubrik „Verwaltung“. Ihre Gemeinde Südeichsfeld Impressum Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld Herausgeber: Gemeinde Südeichsfeld Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen Teil: Bürgermeister Andreas Henning Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Adina Thielicke, erreichbar unter Tel.: 0175 / 1168550, E-Mail: [email protected] und Petra Helbing, erreichbar unter Tel.: 0174 / 9257020, E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der An­ schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge­ meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen­ preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge­ naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun­ gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: In der Regel monatlich (12 Ausgaben pro Jahr), kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen. Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/ oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politi­ sche Gruppierung verantwortlich. Ende der amtlichen Bekanntmachungen

Südeichsfeldbote 8/2020 Nichtamtlicher Teil Die Gemeinde Südeichsfeld gratuliert Südeichsfeld OT Diedorfam 01.09. Herr Hans Gößzum 85. Geburtstagam 01.09. Frau Brunhilde Völkerzum 78. Geburtstagam 04.09. Frau Maria-Luise Ruhlandzum 81. Geburtstagam 05.09. Herr Hans Macholdzum 78. Geburtstagam 06.09. Frau Hedwig Ahkezum 71. Geburtstagam 06.09. Herr Siegfried Ruhlandzum 80. Geburtstagam 07.09. Frau Emma Henningzum 93. Geburtstagam 11.09. Frau Margaretha Reiterzum 84. Geburtstagam 16.09. Frau Eugenia Herzzum 71. Geburtstagam 16.09. Herr Franz-Joseph Hessezum 75. Geburtstagam 16.09. Herr Werner Sielandzum 86. Geburtstagam 17.09. Frau Gertrud Bellstedtzum 86. Geburtstagam 19.09. Frau Gunthilde Hunstockzum 86. Geburtstagam 20.09. Frau Anni Petelikzum 83. Geburtstagam 22.09. Herr Manfred Fritschzum 79. Geburtstagam 23.09. Herr Reinhart Ellerichzum 76. Geburtstagam 23.09. Frau Thekla Oberthürzum 93. Geburtstagam 24.09. Frau Olga Zengerlingzum 90. Geburtstagam 26.09. Herr Ewald Heroldzum 84. Geburtstagam 26.09. Frau Emma Nollzum 83. Geburtstagam 27.09. Frau Paula Richardtzum 80. Geburtstagam 27.09. Herr Wilhelm Ruhlandzum 85. Geburtstagam 30.09. Herr Werner Montagzum 91. Geburtstag Südeichsfeld OT Faulungenam 05.09. Frau Maria Wickzum 70. Geburtstagam 11.09. Herr Theodor Kaufholdzum 76. Geburtstagam 14.09. Frau Anna Maria Fischerzum 79. Geburtstagam 19.09. Frau Margareta Mührzum 73. Geburtstagam 20.09. Herr Bernward Müllerzum 77. Geburtstag Südeichsfeld OT Heyerodeam 01.09. Herr Heinrich Hohlbeinzum 76. Geburtstagam 01.09. Frau Martha Schmidtzum 82. Geburtstagam 02.09. Frau Ursula Henningzum 77. Geburtstagam 02.09. Frau Elfriede Mehlerzum 85. Geburtstagam 03.09. Frau Marga Hohlbeinzum 80. Geburtstagam 03.09. Herr Siegfried Marxzum 77. Geburtstagam 03.09. Herr Hans Dieter Stützerzum 79. Geburtstagam 03.09. Frau Renate Zöllerzum 81. Geburtstagam 05.09. Frau Maria-Luise Böhmzum 77. Geburtstagam 05.09. Herr Karl-Josef Henningzum 79. Geburtstagam 05.09. Herr Josef Marxzum 86. Geburtstagam 06.09. Frau Christa Fischerzum 73. Geburtstagam 06.09. Frau Sigrid Henningzum 71. Geburtstagam 09.09. Frau Maria Peterseimzum 71. Geburtstagam 09.09. Frau Margaretha Schröderzum 75. Geburtstagam 10.09. Herr Reinhard Marxzum 73. Geburtstagam 11.09. Frau Agnes Göppertzum 83. Geburtstagam 12.09. Frau Ursula Lauferzum 81. Geburtstagam 13.09. Herr Gerhard Vogtländerzum 71. Geburtstagam 14.09. Herr Alfred Marxzum 85. Geburtstagam 15.09. Frau Maria-Anna Peterseimzum 72. Geburtstagam 17.09. Herr Kurt Langezum 82. Geburtstagam 18.09. Frau Edith Marxzum 71. Geburtstagam 18.09. Herr Hermann Marxzum 81. Geburtstagam 18.09. Herr Horst Schanzzum 72. Geburtstagam 20.09. Frau Apolonia Marxzum 79. Geburtstagam 20.09. Frau Ida Pfeilzum 91. Geburtstagam 24.09. Herr Reinhold Henningzum 75. Geburtstagam 24.09. Frau Renate Hohlbeinzum 79. Geburtstagam 25.09. Herr Werner Marxzum 81. Geburtstagam 25.09. Frau Gerda Vogtzum 70. Geburtstagam 27.09. Frau Klara Johnzum 87. Geburtstagam 27.09. Frau Gudrun Zengerlingzum 77. Geburtstagam 28.09. Frau Martha Kaufholdzum 81. Geburtstagam 28.09. Herr Heinrich Peterseimzum 70. Geburtstagam 30.09. Herr Günther Hohlbeinzum 84. Geburtstag Südeichsfeld OT Hildebrandshausenam 04.09. Herr Günter Dietezum 73. Geburtstagam 04.09. Frau Dr. Regina Montagzum 73. Geburtstagam 06.09. Herr Joseph Montagzum 85. Geburtstagam 26.09. Frau Elisabeth Kaufholdzum 81. Geburtstagam 26.09. Herr Hans-Dieter Müllerzum 78. Geburtstagam 27.09. Frau Hildegard Oberthürzum 74. Geburtstagam 30.09. Herr Egon Börnerzum 81. Geburtstag Südeichsfeld OT Katharinenbergam 07.09. Frau Anna Maria Bolzezum 77. Geburtstagam 24.09. Frau Ursula Grebensteinzum 91. Geburtstag Südeichsfeld OT Lengenfeld unterm Steinam 05.09. Herr Karl-Heinz Riesezum 77. Geburtstagam 07.09. Herr Eberhard Hardegenzum 72. Geburtstagam 09.09. Herr Edgar Müllerzum 79. Geburtstagam 10.09. Frau Luzia Habigzum 79. Geburtstagam 10.09. Herr Hermann Riesezum 91. Geburtstagam 11.09. Herr Siegfried Fickzum 70. Geburtstagam 12.09. Herr Heinz Bischofzum 79. Geburtstagam 12.09. Frau Edith Hobergzum 71. Geburtstagam 13.09. Frau Maria Richwienzum 76. Geburtstagam 13.09. Frau Christa Struthmannzum 74. Geburtstagam 14.09. Frau Ingeburg Herzzum 92. Geburtstagam 15.09. Herr Herbert Hildebrandzum 85. Geburtstagam 15.09. Frau Gertrud Straußzum 88. Geburtstagam 18.09. Herr Walter Hahnzum 86. Geburtstagam 21.09. Frau Amalia Bussezum 84. Geburtstagam 21.09. Frau Hildegard Bussezum 92. Geburtstagam 21.09. Herr Herbert Hagemannzum 85. Geburtstagam 22.09. Frau Gisela Hahnzum 83. Geburtstagam 22.09. Herr Walter Reimezum 71. Geburtstagam 23.09. Frau Anita Fischerzum 83. Geburtstagam 24.09. Herr Willibald Nickolzum 89. Geburtstagam 24.09. Frau Elisabeth Richwienzum 84. Geburtstagam 24.09. Frau Erika Witzelzum 81. Geburtstagam 25.09. Frau Giesela Lorenzzum 85. Geburtstagam 25.09. Frau Margrit Wenkelzum 72. Geburtstagam 27.09. Herr Georg Scharfzum 72. Geburtstagam 28.09. Frau Wilma Müllerzum 82. Geburtstagam 29.09. Herr Reiner Brandauzum 74. Geburtstagam 29.09. Herr Werner Weberzum 84. Geburtstag Südeichsfeld OT Schierschwendeam 04.09. Herr Albert Thonzum 79. Geburtstag Südeichsfeld OT Wendehausenam 05.09. Frau Barbara Montagzum 77. Geburtstagam 18.09. Frau Irmgard Döringzum 82. Geburtstagam 24.09. Frau Ottilie Döringzum 84. Geburtstagam 25.09. Herr Reinhard Kaufholdzum 79. Geburtstagam 29.09. Herr Bruno Döringzum 70. Geburtstag ... zum Geburtstag und wünscht alles Gute

Südeichsfeldbote 8/2020 Liebe Bürgerinnen und Bürger, in diesem Jahr haben wir im September das Kunstfest Weimar in Diedorf zu Gast. Die Macher des Kunstfestes haben das Diedorfer Strumpfmu­ seum im Zusammenhang mit der beginnenden Sanierung des ESDA-Geländes als Baustein der Ausstellung „Vom Glück der Provinz“ über zehn Thüringer Orte ausgewählt, die sowohl in Weimar (Burgplatz 1, Eröffnung am 27.8. um 18 Uhr) und Jena (Markt 16, Eröffnung am 27.8. um 20:30 Uhr) als auch in Diedorf stattfinden wird. Beschrieben haben die Künstler ihr Projekt wie folgt: Thüringen: reich an Kultur, schwach an Struktur. Was soll, was ist, was kann Thüringen heute sein? Ein Ausstellungsreigen vernetzt Thüringer Regionen jenseits der Städtekette Erfurt-Weimar-Jena mit dem KUNSTFEST WEIMAR. Die ACC GALERIE WEIMAR und der JENAER KUNSTVEREIN haben zehn kleine Ausstellungsprojekte ausgewählt bzw. mitiniti­ iert, die das Land 100 Jahre nach seiner Gründung reicher machen. Die Projekte kann man sowohl vor Ort, als auch gebündelt in den zentralen Ausstellungen in Weimar und Jena besuchen. Im Zentrum stehen Initiativen oder Künstler*innen, die oft im Ver­ borgenen agieren und darum umso mehr überraschen können. Ich freue mich sehr darüber, dass das Kunstfest Weimar sich für Diedorf entschieden hat und lade Sie herzlich dazu ein, mit mir an der Ausstellungseröffnung in Diedorf teilzunehmen, dieam 01. September 2020 um 14:00 Uhrim Strumpfmuseum/Südeichsfeldhalle, Brückenstraße 3, stattfin­ den wird. Ein kleines Programm und ein Imbiss sind geplant. Ihr Bürgermeister Andreas Henning Diedorf Kirchliche Nachrichten Erstkommunionkinder 2020 in Diedorf am 20.09.2020 Tristan Hellmund, Dorfstraße 20 (Schierschwende) Jana Rita Henning, Schloßstraße 22 Jonas Henning, Friedensstraße 12 Pepe Herz, Schloßhofstraße 20 Hugo Hesse, Goethestraße 12 Janis Höppner, Neue Straße 21 Nina Höppner, Lessingstraße 2 Lydia Meißner, Oberstraße 4 Elias Oberthür, Dorfstraße 23 (Katharinenberg) Marleen Oberthür, Neue Straße 6 Klara Umbreit, Friedensstraße 15 Lea Zengerling, Heinemannstraße 9 Evangelische Gottesdienste Herzlich laden wir zu folgenden Gottesdiensten ein: • (katholischer Gemeinderaum St. Alban) am 06. September um 08:30 Uhr • (katholischer Gemeinderaum St. Alban) am 27. September um 08:30 Uhr • Erntedankfest am 04. Oktober um 08:30 Uhr in Diedorf Ev. Kirchengemeinde Eigenrieden und Großtöpfer Pfarrer Dr. Florian Zobel Paradiesweg 2, 37308 Geismar Tel: 036 082 / 81780 [email protected] Verschiedenes Mahnmal gegen Kriege erneuert Handwerker und Förderer widmen sich besonderem Bildstock am Ortsrand von Diedorf Von Reiner Schmalzl Diedorf. Dass der Bildstock am Ortsausgang von Diedorf in Rich­ tung Wendehausen für kurze Zeit von der Bildfläche verschwand und jetzt wieder in frischem Glanz erstrahlt, ist aufmerksamen Ausflüglern am dortigen Rad- und Wanderweg nicht entgangen. Weil Wind und Wetter dem hölzernen Bildstock an der Westseite eines kleinen Bergvorsprungs in den vergangenen Jahren mäch­ tig zugesetzt hatten, war zunächst Anneliese Groß sehr besorgt. Sie fand jedoch schnell Handwerker und Förderer aus Diedorf,

Südeichsfeldbote 8/2020 Bekrönt wird der Bildstock von einem Relief und einem Kreuz. Fotos: Reiner Schmalzl Jagdgenossenschaft Diedorf/Katharinenberg Information an alle Land- und Waldbesitzer Auslegung des Jagdpachtverteilungsplanes Der Jagdpachtverteilungsplan der Jagdgenossenschaft Diedorf/ Katharinenberg für das Pachtjahr vom 2019/2020 liegt in der Zeitvom 01.09.2020 bis 02.10.2020 öffentlich aus. Einsicht nehmen können alle Land- bzw. Waldbesitzer. Die Auslegung erfolgt in den Räumen der Gemeinde Südeichs­ feld, Dienststelle Diedorf, Brückenstraße 3, während der Öff­ nungszeiten. Katharinenberg, den 10.08.2020 gez. Heinrich Döring Jagdvorsteher Heyerode Kirchliche Nachrichten Wendehausen und Heyerode, die sich um die Erneuerung des restaurierungswürdigen Bildstocks kümmerten. Denn die 80-jährige Diedorferin hat einen ganz besonders be­ wegenden Bezug zu dem eher außergewöhnlichen Denkmal für die Opfer der beiden Weltkriege. Geschaffen wurde dieses nämlich in den Jahren 1930/31 von ihrem damals 23 Jahre alten Vater Lorenz Höppner. Er war gelernter Holzbildhauer und hatte sein Kunstwerk den 32 gefallenen Diedorfern sowie allen Op­ fern des Ersten Weltkrieges gewidmet. Das dazugehörige Relief zeigt einen sterbenden Soldaten, der von der heiligen Barbara als Schutzpatronin der Soldaten und Bergleute die heilige Kom­ munion empfängt. Zu Pfingsten 1931 wurde das Mahnmal im Gemeindewald an der Grenze zur Schierschwender Flur unter großer Anteilnah­ me der Bevölkerung eingeweiht. Laut einem damaligen Bericht der „Eichsfelder Wochenpost“ schätzte man an die 1000 Teil­ nehmer. Schon vor der feierlichen Einsegnung hatten sich dort viele Besucher aus Diedorf, Schierschwende, Wendehausen und Heyerode eingefunden. Während der denkwürdigen Stun­ de konnte niemand ahnen, dass nur acht Jahre später der von Hitlerdeutschland angezettelte Krieg noch viel mehr Unheil über Europa und die Welt bringen würde. Auch der Schöpfer des Mahnmals, Lorenz Höppner, musste sein Leben im Zweiten Weltkrieg lassen. Er fiel am 18. Februar 1944 bei Nettuno und liegt auf der italienischen Kriegsgräberstätte Po­ mezia vor den Toren Roms mit insgesamt 27.486 deutschen Sol­ daten begraben. Dem damals 35-jährigen Diedorfer war es nicht vergönnt gewesen, sein zweites und noch ungeborenes Kind später in die Arme zu schließen sowie seine damals vierjährige Tochter Anneliese wieder zu sehen. Lorenz Höppner stand erst am Anfang seines künstlerischen Schaffens, so dass nur wenige Werke von ihm bekannt und er­ halten sind. So beispielsweise der geschnitzte Spruch „Tröste die Herzen, lindre die Schmerzen“ an der 1932 eingeweihten Mariain-Not-Kapelle sowie verschiedene Reliefs an Wohnhäusern und Fabrikgebäuden. Im Jahr 2001 hatte der besagte Bildstock also am Ortsrand von Diedorf seinen neuen Standort gefunden und ist nun durch den 74-jährigen Wendehäuser Karl Motz aus Eichenholz dem Origi­ nal detailgetreu nachempfunden worden. Zuverlässige Mitstreiter fand er in Frank Montag, Gerd Degenhardt, Manuel Schlothau­ er, Winfried Degenhardt, Frank Goldmann, Friedhelm Ruprecht, Wolfgang Höppner, Kunibert Henning und Stephan Goldmann. Deren Gemeinschaftswerk entstand überwiegend in vielen frei­ willigen und ehrenamtlichen Stunden. Für die entstandenen Un­ kosten zur Erneuerung des tiefsinnigen Mahnmals gegen Krieg kommt als Stifterin Anneliese Groß auf. Karl Motz (links) und Gerd Degenhardt stellen den erneuerten Bildstock auf. Erstkommunionkinder 2020 in Heyerode am 20.09.2020 Theo Arend, Birkenstraße 7 Milo Dietrich, Fichtenstraße 8 Pia Fischer, Ahornweg 1 Annalena Haase, Rosenstraße 9 Anna Henning, Friedensstraße 3 Lennart Hohlbein, Amselweg 9 Luca Hohlbein, Marienstraße 1 Isabella Jäger, Eichsfelder Straße 8 Simon König, Bahnhofstraße 40 Mia Laufer, Jägerstraße 11 Nils Laufer, Hauptstraße 23 Erik Marx, Buchenweg 3 Valentina Peterseim, Goethestraße 51 Hanna Theuß, Strauchstraße 9 Jayden Wilke, Obergasse 12

Südeichsfeldbote 8/2020 Evangelische Gottesdienste Herzlich laden wir zu folgenden Gottesdiensten ein: • (Heilandskapelle) am 20. September um 09:00 Uhr • Erntedankfest am 04. Oktober um 09:00 Uhr Ev. Kirchengemeinde Eigenrieden und Großtöpfer Pfarrer Dr. Florian Zobel Paradiesweg 2, 37308 Geismar Tel: 036 082 / 81780 [email protected] Schierschwende Verschiedenes Naturparkverwaltung Eichsfeld Hainich Wer­ ratal engagiert sich für naturverträglichen Tourismus Sonnensofas werten „Lindenhecke“ oberhalb von Schierschwende auf Schierschwende, Ortsteil der Landgemeinde Südeichsfeld, wur­ de dieser Tage um eine Attraktion reicher. Vier bequeme Son­ nensofas laden zum Verweilen ein. Intention der Naturparkver­ waltung um Claudia Wilhelm, die seit November letzten Jahres die Leitung innehat, und Uwe Müller (Öffentlichkeitsarbeitsarbeit und Tourismus) ist es zum einen, Akzente zu setzen und zum anderen, den Naturpark mit konkreten Produkten zu untermau­ ern, flächendeckend bekannt zu machen und zum Naturerleben einzuladen. Vom Land Thüringen finanziert, freut sich die Land­ gemeinde Südeichsfeld, die das Eingangstor zum Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal bildet und Mitglied in der Welterbe­ region Wartburg Hainich e.V. ist, über die Sonnensofas, die mit Betonfundament im Boden verankert wurden, um Vandalismus vorzubeugen. Der Liegebereich besteht aus unbehandelter Douglasie. Gefer­ tigt wurden die Sonnensofas durch die Nordrhein/Westfälische Firma Pieper Holz. Sie werden sukzessive entlang des Natur­ parkweges errichtet. Als Qualitätsweg „Wanderbares Deutsch­ land“ ist der Naturparkweg Leine-Werra von bundesweiter Be­ deutung. Andreas Henning und Frank Sieland zeigen sich dankbar für die Umsetzung durch die Naturparkverwaltung und die Aufwertung des Areals, da sie Tourismus als ein wichtiges Thema erachten. „In den Köpfen der Menschen muss das Bewusstsein für den Naturpark gefördert werden“, lässt Henning verlauten. Der Aussichtspunkt auf dem 447,3 Meter hohen Berg Linden­ hecke, als höchster Erhebung des Ortes, ist in der Umgebung bekannt und beliebt. Mit seinem Panoramablick, der bis zum Kamm des Thüringer Waldes und zum Hainich hin reicht, ist er Ziel zahlreicher Touristen, welche die lokalen Wanderwege von Treffurt, Falken, Nazza, Wendehausen, Diedorf und Heyerode nutzen oder dem roten Quadrat folgend auf etwa 100 Kilometern den Qualitätsweg „Leine-Werra“ von Heiligenstadt nach Creuz­ burg erwandern, und nun auch oberhalb von Schierschwende behaglich innehalten können. Die Erhebung besteht aus Muschelkalk, wurde im Hochmit­ telalter gerodet und wird landwirtschaftlich genutzt, obwohl die Bedingungen alles andere als einfach sind. Sie liegt süd­ westlich der Eichenberg–Gotha–Saalfelder Störungszone, die auch als geologischer Strukturraum „Eichenberg–Gothaer Graben“bezeichnet wird. Im Mittelalter verlief hier eine Landwehr zum Schutz Treffurts. Reste der vordringlich aus Hecken beste­ henden Anlage sind als Bodendenkmal unter Schutz gestellt. Die majestätischen Linden, die als Naturdenkmal ausgewiesen wur­ den, verleihen dem Areal ein idyllisches Ambiente und spenden in den Sommermonaten Schatten. Die laut Schätzung etwa 200 Jahre alte gegabelte Linde ist seit geraumer Zeit aufgrund von Wassereintritt in die geöffnete Gabelung und den Hohlraum stark angegriffen und wurde zum Schutz vor herunterfallenden Ästen mit einem Zaun umfriedet. Vor etwa zwei Jahren wurde durch die JVA Gräfentonna (von der Landgemeinde finanziert) eine Wald­ schenke errichtet. Verschiedenes Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises Kreisausschuss beschließt Beförderung zum Schwimmunterricht und Sanierung der Sporthalle in Heyerode Auf seiner Sitzung am Montag beschloss der Kreisausschuss nach einer durchgeführten beschränkten Ausschreibung die Vergabe für die Beförderung der GrundschülerInnen zum Schwimmunterricht zur Thüringentherme in Mühlhausen und zur Schwimmhalle in Schlotheim. Berücksichtigt werden alle Grund­ schulen des Unstrut-Hainich-Kreises, wobei die SchülerInnen einiger Grundschulen zum Schwimmort laufen bzw. den öffentli­ chen Bus nutzen. Einen großen Entscheidungsrahmen nahmen die Auftragsertei­ lungen der Sporthallensanierung in Heyerode ein. Für insgesamt über 900.000,00 Euro netto (zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer) wurden Abbruch- und Rohbau-, Trockenbau-, Fliesenverlege-, Tischlerei-, Zimmer- und Holz-, Gerüstbau-, Dachdeckungs- und Klempner-, Maler- und Lackier-, Elekro-, und Heizungs- und Sa­ nitärarbeiten beschlossen. K. Vogler Kinder- und Jugendarbeit/Kinderfreundlicher Landkreis Internet: www.unstrut-hainich-kreis.de Lengenfeld unterm Stein Kirchliche Nachrichten Erstkommunionkinder 2020 in Lengenfeld unterm Stein am 13.09.2020 Nora Mielke, Hauptstraße 35 Laura Montag, Am Heinzrain 6 Clara Mühler, Schloßweg 2 Florentine Richardt, Auf dem Schafhof 16a Celine Richwien, Hauptstraße 127 Anni Riese, Bahnhofstraße 54 Lina Rudolph, Keudelsgasse 27 Lena Wiesenmüller, Hauptstraße 90 Pepe Grimm, Schulstraße 48 Ben Liam Helbing, Hauptstraße 129 Jakob Petri, Schafhof 27 Cedric Ruhland, Keudelsgasse 29 Noah Seipel, Hagemühle 1 Maximus,Schwarzmann, Kirchberg 13 Florian Tasch, Bergstraße11, Faulungen Yannis Gebhardt, Hauptstraße 25a Till Ruhland, Hildegundisstraße 44, 40668 Meerbusch

Südeichsfeldbote 8/2020 Anneliese Döring übergab die Leitung der Bücherei an ihre Enkelin Claudia Döring. Foto: Reiner Schmalzl Öffnungszeiten der Bibliothekenin der Landgemeinde Südeichsfeld Heyerode: Montag 11 bis 15 Uhr Donnerstag 13 bis 17 Uhr Diedorf: Dienstag 13 bis 17 Uhr Schierschwende: Montag 16 bis 17 Uhr Wendehausen: Mittwoch 16 bis 17 Uhr Bitte beachten Sie die Maskenpflicht. Wendehausen Vereinsnachrichten Heimatverein Wendehausen Entdecke Dein Dorf! - Preisrätsel Der Heimatverein Wendehausen hat aus allen Einsendungen des Rätsels „Entdecke Dein Dorf!“ einen Gewinner ausgelost: Die Gewinnerin des Grillpakets ist: Ursula Martinkus aus Wendehausen! Herzlichen Glückwunsch! Vielen Dank an alle Teilnehmer! Gewonnen habt ihr ja alle - Wis­ senswertes über Wendehausen und kurzweilige Entdeckungen! Herzlichst, Karina Schlothauer Heimatverein Wendehausen Auf Foto zu sehen von links nach rechts: Andreas Klotz (Ranger), Josef Jakobi (Ranger), Uwe Müller (Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal, Verantwortlicher für Öffentlichkeits­ arbeitsarbeit und Tourismus), Andreas Henning (Bürgermeis­ ter Landgemeinde Südeichsfeld) vorn von links nach rechts: Claudia Wilhelm (Leiterin Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal) Frank Sieland (Ortschaftsbürgermeister Schierschwende) Text und Bild: Heidi Zengerling Staffelstab an Enkelin übergeben Anneliese Döring leitete 47 Jahre die Bücherei in Schierschwende Von Reiner Schmalzl Schierschwende. Dass eine der kleinsten Dorfbüchereien des Unstrut-Hainich-Kreises schon seit nahezu 70 Jahren besteht, ist vor allem Anneliese Döring zu verdanken. Kurz nachdem sich in Schierschwende am 3. April 1951 die ersten Leser in der be­ scheiden ausgestatteten Bibliothek eingetragen hatten, wurde auch die Schülerin Anneliese neugierig auf Bücher. Fernsehen gab es damals noch nicht. Höchstens mal ein Kinobesuch im benachbarten Heyerode zählte damals zu den medialen Ver­ lockungen für die jungen Leute und Bewohner in dem kleinen Grenzdorf. So wurde die Gemeindebibliothek hoch geschätzt. Damit dies so bleiben konnte, hatte sich Anneliese Döring 1973 als Leiterin der Bücherei bereiterklärt. Sie sei von der damaligen Bürgermeiste­ rin Johanna Schabel angesprochen worden. Nach der Wende sorgte dann besonderes deren Ehemann Hermann dafür, dass die Finanzierung der kulturellen Einrichtung gesichert werden konnte. So kümmerte sich die gelernte Näherin Woche für Woche dar­ um, dass sich die Leute Fachliteratur oder Belletristik ausleihen konnten. Wege in die Kreisstadt waren zu beschwerlich und au­ ßerdem war der Buchhandel zu DDR-Zeiten ohnehin beschränkt gewesen. „Die Leute kommen aber nicht nur wegen der Bücher hier her. Die Bücherei ist auch ein Treffpunkt und gehört zum Leben in unserem kleinen Dorf“, meint Anneliese Döring. Nach insgesamt 47 Jahren hat sie zu Jahresbeginn das Amt nun an ihre Enkelin Claudia übergeben. „Aber Aushilfe mache ich noch gern.“ Der Bestand umfasst rund 2000 Bände. Über den Austausch mit den Bibliotheken Heyerode und Diedorf bekom­ men die Schierschwender immer wieder neue Bücher. Zuneh­ mend würden auch Leute kistenweise Bücher aus ihren ange­ wachsenen Hausbibliotheken bringen, freut sich Claudia Döring. Jüngste Leser sind beispielsweise die dreijährigen Luca und Fri­ da, die es zunächst die Bilderbücher angetan haben. Aber der sechsjährige Jannis blickt schon auf die Schule und bald auf ein Lesebuch. Und über dieses oder jene neue Buch konnte sich Anneliese Dö­ ring zu ihrem 80. Geburtstag am 15. August freuen.

Südeichsfeldbote 8/2020 Mittelteil Kirchliche Nachrichten Erstkommunionkinder 2020 in Wendehausen am 20.09.2020 Anna Degenhardt, Treffurter Straße 34 Mia Degenhardt, Im Grunde 3 Noah Döring, Am Schlösschen 2 Erik Gothe, Scharfloher Straße 39 Ida Hackel, Treffurter Straße 26 Rafael Leister, Unterm Mühlberg 6 Hannes Raßloff, Scharfloher Straße 25 Janine Richwien, Katharinenstieg 4 Ayleen Richwien, Katharinenstieg 4 Verschiedenes Tierschutz geht uns alle an Liebe Wendehäuser, immer wieder bekomme ich Hinweise, dass bei uns im Dorf gelegentlich Haustiere von Mitmenschen misshandelt, eingesperrt, ver­ schleppt oder angeschossen werden. Wir leben auf dem Land und da gehören Katzen, Hunde, Hühner und viele andere Tiere dazu. Man muss z.B. fremde Katzen auf seinem Grundstück dulden. Sprecht bitte miteinander, um nach einer Lösung, auch zum Wohl der Tiere, zu suchen. Eine Bitte an alle Haustierbesitzer: jede Misshandlung unbedingt anzeigen! Es handelt sich hierbei um Tierquälerei und ist strafbar. Gern biete ich auch meine Mithilfe bei Streitigkeiten oder bei einer Anzeige an. Frank Peterseim Ortschaftsbürgermeister Sonstiges HVE Eichsfeld Touristik e.V. Das beliebte Spiel ist nun in dritter Auflage erschienen. Neue Runde auf Eichsfelds Grunde! „Ausverkauf in kürzester Zeit, garantierter Spaßfaktor und Wissensbereicherung - Das Würfelbrettspiel „Eine Run­ de auf Eichsfelds Grunde“ ist nach wie vor ein voller Erfolg und die Nachfrage hoch!“, so der von dem Spiel be­ geisterte HVE-Vorsitzende Gerold Wucherpfennig. Im Dezember kam der Würfelspaß mit einer Auflage von 1.500 Exemplaren auf den Markt und war bereits nach kurzer Zeit vergriffen. Auch die zweite Auflage mit 1200 Stück verkaufte sich als Ostergeschenk ebenso schnell. Zunächst mit 50 Frage-Antwort-Karten konzipiert, gibt es mit der zweiten Auflage eine Erweiterung des Bestandes auf über 100 knifflige und aufschlussreiche Karten. Die 53 neuen Karten können in einem Kartenetui für 5,90 € separat erworben werden. Nun wartet die dritte Auflage mit weiteren 1000 Exemplaren darauf, in die Eichsfeld-Haushalte einzuziehen. Die Teilnehmer des Spiels starten an der Burgruine Hanstein, anschließend geht es durch das gesamte Eichsfeld, um bestenfalls als Erster und Gewinner nach zahlreichen Stationen den Seeburger See, das Auge des Eichsfelds, zu erreichen. Ziel des Spiels ist es auch, auf spielerische Art Kenntnisse und Informationen u. a. über kulturelle Sehenswürdigkeiten, touristische und landschaftliche Besonderheiten, sowie heimat- und landeskundliche Details des gesamten Eichsfelds zu vermitteln. Außerdem regen die Fragekarten dazu an, das eigene Wissen und Erfahrungen in das Spiel einzubringen. Nicht nur die Kinder, sondern auch die Erwachsenen lernen hier so Manches dazu. Alle Grundschulen im Eichsfeld stattete der HVE bereits im Winter mit dem Spiel über ihre Heimat aus. Spiel und Karten sind in der HVE Geschäftsstelle Leinefelde erhältlich, können aber auch telefonisch oder online bestellt werden. Außerdem sind die Spiele in den Buchläden oder Tourismusstellen zum Preis von 17,90 € für das Spiel und 5,90 € für das Zusatz­ kartenset zu erwerben. Ihr Team vom HVE Eichsfeld-Touristik e.V. Ute Morgenthal HVE-Geschäftsführerin Gerold Wucherpfennig HVE-Vorsitzender Conrad-Hentrich-Platz 1, 37327 Leinefelde Tel.: 03 60 5 / 200 676 0, Fax: 03 60 5 / 200 676 6 [email protected], www.eichsfeld.de

Südeichsfeldbote 8/2020

Südeichsfeldbote 8/2020

Aenderungssatzung der Südeichsfeld

Gemeinde Südeichsfeld

Diedorf, den 18.08.2020 Gemeinderat

Niederschrift

zur 8. Sitzung des Gemeinderates Südeichsfeld am 16.07.2020

Ort: Saal Bürgerhaus Schierschwende, Saal, Dorfstraße 17 Beginn:

19:30 Uhr Ende:

22:20 Uhr

Anwesend:

siehe Anwesenheitsliste

entschuldigt:

Gemeinderatsmitglied Herr Frank Sieland

Gäste:

Ortschaftsbürgermeister Herr Karl-Josef Hardegen

Ortschaftsbürgermeister Herr Tobias Oberthür

Ortschaftsbürgermeister Herr Frank Peterseim

Ortschaftsbürgermeister Herr Veit Görsdorf

Herr Richwien, Architekturbüro bauwerk.INNOVATIV Herr Alexander Volkmann, Vertreter der Presse

5 Bürger der Gemeinde Südeichsfeld Verwaltungsmitarbeiterin Frau Ninette Hahn, Kämmerin Verwaltungsmitarbeiterin Frau Thérése Kuhlmann, Finanzverwaltung Verwaltungsmitarbeiterin Frau Claudia Uthe, Protokollführung

Ablauf der Beratung:

1. Eröffnung und Begrüßung

Gemeinderatsvorsitzender, Herr Dr. Eberhard Scharf: begrüßt die Anwesenden zur Gemeinderatssitzung gibt auf Grund der Corona-Pandemie eine Liste in Umlauf, in der sich die Gäste mit Namen und Anschrift eintragen müssen

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Gemeinderatsvorsitzender: stellt Beschlussfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung: 18 anwesende Gemeinderatsmitglieder + Bürgermeister = 19 Stimmberechtigte; ab 19:40 Uhr 20 Stimmberechtigte

Bürgermeister: stellt Frau Thérése Kuhlmann als neue Mitarbeiterin der Verwaltung seit dem 01.07.2020 vor sie ist die Nachfolgerin von Frau Eva Fürstenberg und hat zusätzlich das Thema Feuerwehr zugeordnet bekommen gratuliert dem anwesenden Ortschaftsbürgermeister von Wendehausen, Herrn Frank Peterseim, nachträglich anlässlich seiner Silbernen Hochzeit und überreicht Präsent

3. Beschlussfassung der Tagesordnung

Gemeinderatsvorsitzender: stellt fest, dass keine Änderungsanträge zur Tagesordnung vorliegen

Tagesordnung:

  1. 1. Eröffnung und Begrüßung
  2. 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
  3. 3. Beschlussfassung der Tagesordnung
  4. 4. Berichte aus den Ausschüssen
  5. 5. Beratung und Beschlussfassung: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 18.06.2020
  6. 6. Beratung und Beschlussfassung: 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Südeichsfeld
  7. 7. Beratung und Beschlussfassung: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Südeichsfeld für das Jahr 2020
  8. 8. Beratung und Beschlussfassung: Finanzplan und Investitionsprogramm der Gemeinde Südeichsfeld 2019 – 2023
  9. 9. Beratung und Beschlussfassung: Aufstellungsbeschluss B-Plan Auf dem Schafhof, Ortschaft Lengenfeld unterm Stein
  10. 10. Beratung und Beschlussfassung: Vergabe Kalkulation Kostenersatz Feuerwehr
  11. 11. Einbringung Beteiligungsbericht KEBT - Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG 2019
  12. 12. Anfragen aus dem Gemeinderat/Ortschaftsbürgermeister/Ortschaftsräte
  13. 13. Bürgeranfragen
  14. 14. Stand Baumaßnahmen
  15. 15. Allgemeine Informationen des Bürgermeisters
  16. 16. Verschiedenes

Abstimmungsergebnis über die Tagesordnung: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

4. Berichte aus den Ausschüssen

Es haben wegen der Corona-Pandemie keine Tagungen stattgefunden.

Herr Eckhard Köthe, Vorsitzender des Bauausschusses: möchte in den nächsten Tagen einen Sitzungstermin vereinbaren

Frau Andrea Mehler, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, Jugend, Tourismus und Soziales: hat bei einem Termin des Bürgermeisters zum Thema Jugendpflege teilgenommen; wartet auf das Protokoll möchte ebenfalls kurzfristig eine Ausschuss-Sitzung herbeiführen

Gemeinderatsmitglied Herr Martin Stützer ist ab 19:40 Uhr anwesend (= 20 Stimmberechtigte)

5. Beratung und Beschlussfassung: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 18.06.2020

keine Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche

Beschluss-Nr.: 52-08/2020: Genehmigung der Niederschrift der 7. Sitzung des Gemeinderates vom 18.06.2020 „Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der 7. Sitzung des Gemeinderates vom 18.06.2020 zu genehmigen.“ Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen: Enthaltungen:

➢ Mit der erforderlichen Mehrheit ist der Antrag durch die Abstimmung des Gemeinderates angenommen.

6. Beratung und Beschlussfassung: 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Südeichsfeld

Bürgermeister: eine Änderung diverser Maße erfolgt auf Anraten des Ortschaftsbürgermeisters Lengenfeld unterm Stein, Herrn Karl-Josef Hardegen gibt diese anhand des vorliegenden Satzungsentwurfes bekannt sagt aus, dass der Hauptausschuss die Veröffentlichung von Rechenbeispielen angeregt hat; wird mit der Veröffentlichung der Satzung umgesetzt eine Ausschreibung der Beräumung von Grabstellen wird vorbereitet; Problem bei privater Entfernung ist das Verbleiben von Betonresten auf der abgeräumten Grabfläche

Beschluss-Nr.: 53-08/2020: 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Südeichsfeld „Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, die 1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Südeichsfeld in der vorliegenden Form anzunehmen.“ Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen: Enthaltungen:

➢ Mit der erforderlichen Mehrheit ist der Antrag durch die Abstimmung des Gemeinderates angenommen.

7. Beratung und Beschlussfassung: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Südeichsfeld für das Jahr 2020

Bürgermeister: erklärt, dass in der vorangegangenen Hauptausschuss-Sitzung eine ausführliche Diskussion stattgefunden hat der Verwaltung liegen keine Änderungsanträge vor

Gemeinderatsvorsitzender: führt aus, dass ihm 3 schriftliche Änderungsanträge zugegangen sind (2 x von der CDU-Fraktion, 1 x Liste Wendehausen)

Herr Marcel Hohlbein:

  1. 1. - die CDU-Fraktion möchte den Fehlbetrag aus 2019 minimieren; hat diesbezüglich mit der Verwaltung über Tilgungsaussetzung gesprochen dankt Frau Hahn – hat 3 in Frage kommende Verträge vorgelegt Tilgung für dieses Jahr ist mit 233 T€ veranschlagt – Einsparung von 124 T€ wären möglich

sollte 1:1 der Deckung des Fehlbetrages zugeführt werden (Senkung auf 437 T€)

Gemeinderatsvorsitzender: unterbreitet den Vorschlag, über jeden Antrag einzeln abzustimmen

Bürgermeister: merkt an, dass der vorgelegte Änderungsantrag zahlentechnisch Auswirkungen auf den Finanzplan hat

Herr Gundolf Montag: erkundigt sich nach den anfallenden Kosten für die Tilgungsaussetzung

Frau Ninette Hahn: sagt aus, dass sich diese auf 100,00 € je Kreditvertrag belaufen

Herr Martin Stützer: erkundigt sich nach dem Ende der Laufzeit bzw. nach dem Ende der Zinsbindung

Frau Ninette Hahn: Zinsbindung läuft wie festgeschrieben aus, anschließend ist eventuell über eine Umschuldung nachzudenken

Abstimmungsergebnis über den Antrag der CDU-Fraktion über die Aussetzung der Tilgung von Krediten (Anlage 1 des Protokolls): Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen: Enthaltungen:

➢ Mit der erforderlichen Mehrheit ist der Antrag durch die Abstimmung des Gemeinderates angenommen.

Herr Marcel Hohlbein:

  1. 2. - die CDU-Fraktion strebt eine Erhöhung der Haushaltsstelle Unterhaltung Straßen, Wege und

Brücken um 60 T€ an des Weiteren sollen die Budgets der Ortschaftsbürgermeister um ca. 7 T€ erhöht werden – erstmal für das Haushaltsjahr 2020 die Finanzierung erfolgt aus der Veräußerung von Grundstücken/Splitterflächen die Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt ist um diesen Betrag zu reduzieren (67.300 €)

Herr Martin Stützer: erkundigt sich, ob es Interessenten für die Splitterflächen gibt und ob der Ansatz der CDU-Fraktion als realistisch eingeschätzt werden kann

Herr Holger Montag: das Thema ist mehrfach besprochen worden Ausschreibung erfolgt im nächsten Südeichsfeldboten – in Kürze weiß man Bescheid

Herr Gundolf Montag: findet eine Erhöhung um 3 €/Einwohner angemessen

Bürgermeister: kann den Wunsch zur Straßensanierung nachvollziehen; in den letzten Jahren wurde viel Geld in die Sanierung der gemeindeeigenen Einrichtungen investiert

gibt hinsichtlich der Erhöhung des Ortschaftsbudgets zu bedenken, dass die Gemeinde alle Betriebskosten in den Ortschaften trägt und die freiwilligen Leistungen erhöht werden sollen ist der Meinung, dass dann die Mittel auch z.B. für Anpflanzungen oder Spielgeräte eingesetzt werden sollte; fairerweise könnten dann auch die Ehrungen innerhalb der Ortschaften aus diesem Budget getragen werden – würde für ihn einen guten Kompromiss darstellen die Budgethöhe sollte jedes Jahr im Rahmen des Haushaltes neu festgelegt werden, damit besteht die Möglichkeit, flexibler bei Problemen reagieren zu können

Herr Marcel Hohlbein: spricht zum Thema Straßensanierung an, dass bereits ein Ordner mit Prioritäten existiert – diesen sollten sich die Bauverwaltung und der Bauausschuss gemeinsam vornehmen ein Teil sollte in diesem Jahr umgesetzt werden, wobei man sehen muss, welche Sanierung Sinn macht oder ob ein grundhafter Ausbau ansteht

Bürgermeister: hat einige Projekte bereits in der Schublade: • Gartenstraße Faulungen (~ 25 T€) • Zuwegung Kfz-Werkstatt Diedorf (~ 15 T€) • Brückenstraße (~ 7 – 8 T€) Ortschaftsbürgermeister haben diesbezüglich bereits Listen erstellt befürwortet, dass sich der Bauausschuss mit dem Thema Straßen und Dorferneuerung beschäftigen sollte

Herr Gundolf Montag: gibt zur Kenntnis, dass die Zubringerstraße in Katharinenberg zum E-Werk Risse aufweist

Gemeinderatsvorsitzender: bittet Ortschaftsbürgermeister, Bauamt und Bauverwaltung, sich ins Benehmen zu setzen

Herr Frank Peterseim: erwähnt, dass sich der Ortschaftsrat Wendehausen im Januar mit der Klassifizierung beschäftigt hat regt an, sich bezüglich der Ortsdurchfahrt (Landesstraße) wegen der starken Beschädigungen beim Straßenbauamt nachzuhaken

Gemeinderatsvorsitzender: der Ansatz des Bürgermeisters (Verwendung Ortschaftsbudget) sollte für die Zukunft überdacht werden ist Thema für den Ausschuss Kultur, Jugend, Tourismus und Soziales

Herr Dr. Dieter Herold: er war davon ausgegangen, dass die Ehrungen aus dem Ortschaftsbudget bestritten werden am Jahresende sollte Bilanz gezogen werden

Abstimmungsergebnis über den Antrag der CDU-Fraktion zur Erhöhung der Haushaltsstelle Unterhaltung Straßen, Wege und Brücken sowie des Ortschaftsbudgets (Anlage 2 des Protokolls): Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen: Enthaltungen:

➢ Mit der erforderlichen Mehrheit ist der Antrag durch die Abstimmung des Gemeinderates angenommen.

Herr Karl-Josef Montag:

  1. 3. legt, wie in der Hauptausschuss-Sitzung am 01.07.2020 angekündigt, einen Antrag der Fraktion Liste für Wendehausen vor

Bürgermeister: sagt aus, dass in der Verwaltung kein Antrag vorliegt

Herr Karl-Josef Montag: erwidert, dass er diesen dem Gemeinderatsvorsitzenden überreicht hat möchte als zusätzlichen Punkt im Vermögenshaushalt eine Vorplanung des Schanzenweges/Rosengasse in Wendehausen aufnehmen (25 T€) die Finanzierung soll aus Mehreinnahmen (z.B. Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes vom Land, Mieten und Pachten) sowie aus Minderausgaben (z.B. Mietausgaben Server, Sachverständigen- und Gerichtskosten, Verträge mit der TSI) erfolgen

sieht im Bereich des Schanzenweges Gefahr in Verzug – Böschung droht einzubrechen strebt eine Aufnahme des Projektes im übernächsten Jahr in die Haushaltspläne der Zweckverbände an; möchte in diesem Jahr Zeichen setzen

Bürgermeister: beantragt eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten - Antrag lag der Verwaltung nicht vor, Auskunftserteilung ist ihm ohne Kenntnis des Antrages nicht möglich

Gemeinderatsvorsitzender: nimmt Antrag zur Geschäftsordnung entgegen

Abstimmungsergebnis zur Unterbrechung der Sitzung: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen: Enthaltungen:

Unterbrechung der Sitzung von 20:25 Uhr bis 20:35 Uhr

Gemeinderatsvorsitzender: setzt die Sitzung fort, dankt für die Pünktlichkeit

Bürgermeister: spricht sich gegen den Antrag aus bestätigt die Mehreinnahmen in Höhe von 5 T€ (Erstattung für Wahlen) 3 T€ sonstige Verwaltungs-Betriebseinnahmen ist die Stromkostenerstattung durch die Zacom – erst in diesem Jahr – Betrag schwankt zeigt sich bei der Position Mehreinnahmen Mieten und Pachten Gemeindezentrum Wendehausen überrascht – hat erst im Hauptausschuss auf Nachfrage von Herrn Montag ausgesagt, dass eine Umbuchung auf die gemeindeeigenen Gebäude erfolgt ist – war eine Forderung des Gemeinderates eine freie Spitze ist nicht vorhanden sieht bei Mietausgaben für den Server keinen Spielraum; auch nicht für Sachverständigen-bzw. Rechtsanwaltskosten – es laufen verschiedene Verfahren (Rechtsstreit Ausgleich Altersteilzeit Kita Lengenfeld unterm Stein; aktuelles Verfahren mit Bürgern aus Lengenfeld unterm Stein wegen Flächen der Agrargenossenschaft) sagt zum TSI-Vertrag aus, dass sich dieser in 2 Positionen gliedert: Grundvertrag mit 20 T€ und + Verbräuche (5,3 T€ für Januar bis März; November und Dezember können noch nicht eingeschätzt werden) stellt einen Gegenantrag an die Fraktion auf Nachjustierung

verweist auf den konkreten Wunsch, den Schanzenweg über die Dorferneuerung realisieren zu wollen; der Bauausschuss muss zeitnah Maßnahmen für 2021 – 2023 einreichen vorher ist zwingend eine beschränkte Ausschreibung für die Projekte durch das neue Planungsbüro erforderlich Kostenschätzung Schanzenweg/Rosenstraße belaufen sich für Phase 1 und 2 auf ca. 500 T€ bittet generell darum, Änderungsanträge vorab mit der Verwaltung abzustimmen; sieht den Gemeinderatsvorsitzenden nicht in der Pflicht, Unterlagen an die Verwaltung weiter zu reichen

Herr Karl-Josef Montag: sagt aus, dass das Problem seit der letzten Hauptausschuss-Sitzung bekannt ist Pauschale für die TSI ist früher monatlich anteilig gezahlt worden wenn die Finanzierung nicht sicher ist, dann plädiert er dafür, für eine Grundlagenermittlung in Höhe von 7 T€ einzustellen

Herr Andreas Vogt: stellt Antrag zur Geschäftsordnung - möchte Diskussion an dieser Stelle abbrechen, weicht vom ursprünglichen Antrag „Planung Schanzenweg“ ab

Abstimmungsergebnis zum Abbruch der Diskussion: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen: Enthaltungen:

Herr Marcel Hohlbein: schlägt Verweis in Bauausschuss vor – Prioritätenliste Dorferneuerung

Herr Karl-Josef Montag: möchte Antrag abändern in „Grundlagenermittlung“ mit 7 T€ Finanzierung

Bürgermeister: weist nachdrücklich darauf hin, dass damit der Schanzenweg von der Dorferneuerung ausgeschlossen ist

Gemeinderatsvorsitzender: lässt über den nunmehr geänderten Antrag abstimmen

Abstimmungsergebnis über geänderten Antrag (Grundlagenermittlung in Höhe von 7 T€): Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen: Enthaltungen: ➢ Damit ist der Antrag der Fraktion Liste Wendehausen abgelehnt.

Herr Dr. Dieter Herold: spricht allgemeine Dinge an: ist seit 30 Jahren im Gemeinderat und hat 30 Haushalte mit beschlossen – ist in Vergangenheit noch nicht vorgekommen, dass kein Euro für Investitionen eingestellt werden konnte Dank der Corona-Hilfe in Höhe von 168 T€ werden jetzt wenigstens die 4 Maßnahmen der Dorferneuerung umgesetzt man muss über mögliche Einsparungen im Verwaltungshaushalt nachdenken und alle Positionen in die Waagschale werfen

Herr Uwe Metz: sieht bei den Ausgaben Einsparpotential, z.B. laufen seit 2016 5 Multicars über Mietkauf über 6 Jahre – dafür sind rund eine halbe Million Euro veranschlagt, wobei keine Angebote vorgelegen haben Gemeinderat muss teilhaben können kritisiert, dass man bei der Zusammenlegung der Verwaltungen nicht vorankommt

Herr Marcel Hohlbein: man ist sich einig, dass eingespart werden muss; Themen Server und Multicar sind im Hauptausschuss besprochen worden und müssen künftig anders reguliert werden insgesamt müssen ca. 680 T€ Fehlbetrag aus 2019 abgetragen werden, wobei ca. 350 T€ Mehrkosten für den grundhaften Ausbau des Katharinenstiegs mit verantwortlich sind (Ergänzung)

Herr Gundolf Montag: Anträge zur Dorferneuerung sind bis 15.01. zu stellen – rät an, vorab mit den Lastenträgern zu sprechen

Beschluss-Nr.: 54-08/2020: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Südeichsfeld für das Jahr 2020 „Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Südeichsfeld für das Jahr 2020 anzunehmen.“ Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen: Enthaltungen:

➢ Mit der erforderlichen Mehrheit ist der Antrag durch die Abstimmung des Gemeinderates angenommen.

8. Beratung und Beschlussfassung: Finanzplan und Investitionsprogramm der Gemeinde Südeichsfeld 2019 – 2023

keine Wortmeldungen die sich aus den vorliegenden und beschlossenen Anträgen ergebenden Änderungen werden eingearbeitet

Beschluss-Nr.: 55-08/2020: Finanzplan und Investitionsprogramm der Gemeinde Südeichsfeld 2019 – 2023 „Auf der Grundlage des § 62 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in Verbindung mit § 24 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) beschließt der Gemeinderat den Finanzplan der Gemeinde Südeichsfeld für die Jahre 2018 - 2023. Begründung: Der Finanzplan besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushaltes. Der Finanzplan soll für die einzelnen Jahre in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein. Der Finanzplan ist nicht verbindlich. Er ist wie der Haushaltsplan Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Durch das Investitionsprogramm soll ein Überblick darüber geschaffen werden, welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen notwendig sind. Sie sind allgemein auf die voraussichtliche durchschnittliche Entwicklung abgestellte Anhaltspunkte und nicht verbindlich.

Das Investitionsprogramm und der Finanzplan sind mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan zu erstellen. Der Gemeinderat fasst über den Finanzplan einen gesonderten Beschluss.“ Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen: Enthaltungen:

➢ Mit der erforderlichen Mehrheit ist der Antrag durch die Abstimmung des Gemeinderates angenommen.

9. Beratung und Beschlussfassung: Aufstellungsbeschluss B-Plan Auf dem Schafhof, Ortschaft Lengenfeld unterm Stein

Bürgermeister: stellt den anwesenden Vorhabenträger, Herrn Richwien, Architekturbüro bauwerk.INNOVATIV, vor

Gemeinderatsvorsitzender: räumt Herrn Richwien Rederecht ein

Bürgermeister: bestätigt erhöhte Nachfrage nach bebaubaren Flächen aktuell sind in Hildebrandshausen 1.000 qm vorhanden sowie im Wiesengrund in Diedorf 1 Grundstück im Vogelsang in Heyerode kann der 2. Abschnitt des B-Planes nicht umgesetzt werden, da sich das Gebiet in Privateigentum befindet und der Eigentümer nicht an einem Verkauf interessiert ist die Flächen Auf dem Schafhof sind schon länger als Bauland im Gespräch Ziel mit der heutigen Beschlussfassung ist, ein Regelverfahren nach Baugesetzbuch auf den Weg zu bringen Herr Richwien ist Erschließungsträger und Architekt das Landesverwaltungsamt Weimar hat bereits die Genehmigung von 12 Standorten signalisiert – der Bedarf ist unstrittig da sagt aus, dass die Erweiterung des Krankenhausstandortes einen erhöhten Wohnbedarf nach sich zieht Detailfragen können bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gestellt werden

21:15 Uhr bis 21:20 Uhr Unterbrechung der Sitzung – Möglichkeit der Einsichtnahme in ausgelegtes Kartenmaterial

Beschluss-Nr.: 56-08/2020: Bauleitplanung der Gemeinde Südeichsfeld Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Schafhof II“ (OT Lengenfeld unterm Stein) der Gemeinde Südeichsfeld im Regelverfahren nach dem BauGB hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich „Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt in seiner öffentlichen Sitzung: a) Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Schafhof II“ (OT Lengenfeld unterm Stein) der Gemeinde Südeichsfeld auf der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. b) Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Schafhof II“ (OT Lengenfeld unterm Stein) der Gemeinde Südeichsfeld soll im Regelverfahren durchgeführt werden.

c) Mit der Ausarbeitung der Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Schafhof II“ (OT Lengenfeld unterm Stein) der Gemeinde Südeichsfeld soll das Architekturbüro bauwerk.INNOVATIV, Architekt Thomas Richwien, Bahnhofstraße 41, 99976 Südeichsfeld - OT Lengenfeld unterm Stein beauftragt werden. Begründung: Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Schafhof II“ Südeichsfeld (OT Lengenfeld unterm Stein) der Gemeinde Südeichsfeld wird durch den Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld gemäß § 1 (3) BauGB gesehen und wie folgt begründet: Die Aufstellung des o.a. Bauleitplanes ist erforderlich, um die weitere städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Südeichsfeld im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich für künftige Vorhaben gemäß § 29 BauGB nach den Vorgaben des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu sichern und ist in der Begründung ausführlich erläutert. Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Entwicklung eines Wohnstandortes für 12 WE im Bereich Auf dem Schafhof, im Norden der Ortslage Lengenfeld unterm Stein, als städtebaulich sinnvolle Erweiterung des bestehenden Wohngebietes. Auslöser der Planung ist der Antrag eines Vorhabenträgers, auf den Flurstücken 289/152, 151, 141/4 der Flur 2 Gemarkung Lengenfeld unterm Stein, Wohnhäuser zu errichten. Das Vorhaben ist mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde Südeichsfeld grundsätzlich vereinbar. Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamt wurde unter Einhaltung von bestimmten Bedingungen signalisiert. Mit der baulichen Erweiterung, in direkter Anbindung an die bereits vorhandene Bebauung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Lengenfeld unterm Stein und unter Ausnutzung der bereits vorhandenen Erschließungsanlagen Auf dem Schafhof, wird gleichzeitig dem Gebot des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden gemäß § 1a (2) BauGB Rechnung getragen (Vorrang der intensiven gegenüber einer extensiven Siedlungsentwicklung). Der Vorhabenträger bauwerk.INNOVATIV übernimmt die Kosten der Planung und künftigen inneren Erschließung des Standortes. Dieses wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gem.

§ 11 Bau

GB zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde gesichert.“ Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen: Enthaltungen:

➢ Mit der erforderlichen Mehrheit ist der Antrag durch die Abstimmung des Gemeinderates angenommen.

  1. 10. Beratung und Beschlussfassung: Vergabe Kalkulation Kostenersatz Feuerwehr

Bürgermeister: legt dar, dass jede einzelne Feuerwehr ihre eigene Gebührenkalkulation besitzt – ist dringend überarbeitungsbedürftig erinnert, dass in den letzten Jahren 6 Feuerwehrfahrzeuge angeschafft wurden an Ortsbrandmeister und Wehrführer werden immer höhere Anforderungen gestellt – Gemeinde muss zukünftig noch bessere Unterstützung leisten lobt an dieser Stelle Herrn Andreas Dunkelberg als Ortsbrandmeister für seine Arbeit und seinen Einsatz handelt sich um ein komplexes Thema, welches gerichtsfest sein muss die Ausschreibung erfolgte im Südeichsfeldboten 1 Angebot der Fa. Heyder ist eingegangen, welche bereits die Kalkulation der Friedhofsgebühren für unsere Gemeinde ausgeführt hat für jede Feuerwehr erfolgt eine separate Erhebung das Angebot ist auf eine Pauschale in Höhe von 3.600 € abgestellt; für die Überarbeitung der Feuerwehrsatzung werden weitere 1 T€ veranschlagt die ausgewiesenen Beraterstunden müssen nicht in Anspruch genommen werden

geht davon aus, dass sich die Gebühren erhöhen werden rechnet mit einer Bearbeitungszeit von 2 Monaten; strebt das Inkrafttreten zum 01.01.2021 an

Herr Volker Hohlbein: spricht sich dafür aus, den Punkt 7.3. „Vorstellung des Ergebnisses in einer Ausschuss-Sitzung“ zu streichen – Fragen können in einer Videokonferenz geklärt werden

Herr Roland Oberthür: sieht es als Ziel, in der Verwaltung jemanden zu befähigen, der die Fortschreibung übernehmen kann regt an, als Bearbeitungsfrist ein konkretes Datum zu benennen – 30.09.2020

Gemeinderatsvorsitzender: ist in Beschluss einzuarbeiten

Herr Holger Montag: schlägt den 31.10. vor – auch dann ist die Umsetzung in diesem Jahr realistisch

Herr Roland Oberthür: beantragt die Ergänzung der Beschlussvorlage: „Die fertige Kalkulation ist der Gemeinde bis zum 31.10.2020 vorzulegen.“

Herr Karl-Josef Montag: fragt nach der Haushaltsstelle, aus welcher die Finanzierung erfolgen soll

Bürgermeister: Geld wird dem Bereich Feuerwehr entnommen – ist bisher aber noch nicht vorgesehen

Gemeinderatsvorsitzender: lässt über Änderungsantrag abstimmen

Abstimmungsergebnis über Änderungsantrag: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen: Enthaltungen:

Beschluss-Nr.: 57-08/2020: Vergabe Kalkulation Kostenersatz Feuerwehr „Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Büro Heyder + Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, Konrad-Adenauer-Straße 11, 72072 Tübingen, gemäß beiliegendem Angebot vom 15.05.2020 mit der Erstellung einer rechtssicheren Kalkulation auf der Grundlage des aktuellen Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) unter Berücksichtigung aller ansatzfähigen Kosten zu beauftragen. Die fertige Kalkulation ist der Gemeinde bis zum 31.10.2020 vorzulegen.“ Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21 davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen: Enthaltungen:

➢ Mit der erforderlichen Mehrheit ist der Antrag durch die Abstimmung des Gemeinderates angenommen.

  1. 11. Einbringung Beteiligungsbericht KEBT - Kommunale Energie Beteiligungs-

gesellschaft Thüringen AG 2019

Bürgermeister: verweist auf den Bericht der KEBT - dieser ist in Gänze zusammen mit dem Datenblatt unserer Gemeinde auf die iPads hochgeladen die Gemeinderatsmitglieder, die kein iPad besitzen, haben ihn per E-Mail erhalten gibt den Bericht dem Gemeinderat hiermit formell zur Kenntnis

  1. 12. Anfragen aus dem Gemeinderat/Ortschaftsbürgermeister/Ortschaftsräten

Gemeinderatsvorsitzender: bittet darum, sich auf Sachverhalte zu beschränken, für die der Gemeinderat zuständig ist

Herr Gundolf Montag: fragt folgende Sachstände ab: • Gasversorgung/Abwasserentsorgung in Wendehausen • Gaiberich – Kanten sollten gesetzt werden •

Bürgermeister: stuft Gasversorgung in Wendehausen als schwere Entscheidung ein die Eintragung der Dienstbarkeiten ist geplant Trasse soll von Katharinenberg nach Wendehauen geführt werden im Bereich Abwasser gibt es keine neuen Erkenntnisse; Dienstbarkeiten liegen vor sagt aus, dass der Gaiberich wegen der Mängelanzeige noch nicht abgenommen worden ist das Planungsbüro Kellner wurde aufgefordert, die Schäden geltend zu machen diese sind noch nicht abgestellt; die Bankette werden überfahren Gewährleistung in Höhe von 6,5 – 7 T€ wurde von der Gemeinde einbehalten; kann für Reparaturen eingesetzt werden

Herr Andreas Vogt: rät, von der Gewährleistungssumme eine andere Firma zu beauftragen Frist muss gewahrt werden – beginnt mit der Abnahme

Herr Steffen Oberthür: empfiehlt, rechtliche Schritte einzuleiten

Herr Gundolf Montag: sagt aus, dass die Schlaglöcher in Wendehausen verfüllt sind – dankt dafür

Herr Steffen Oberthür: spricht Anbindung der Straße von Hildebrandshausen in Lengenfeld unterm Stein an die Parksituation ist unbefriedigend

Bürgermeister: informiert, dass die Planfeststellung für die alte Brücke erfolgt ist entsprechende Mittel sind im Haushalt des Kreises eingestellt

Gemeinderatsvorsitzender: berichtet, dass die Unterlagen bis 21.07.2020 öffentlich ausliegen; das Ausschreibungsverfahren läuft parallel

Bürgermeister: spricht die Parksituation an – seitens des Rechnungsprüfungsamtes besteht die Forderung, tätig zu werden sieht Handlungsbedarf – hat bereits Gespräche mit mehreren potentiellen Bewerbern geführt

es ist schwer, geeignetes Personal zu finden informiert, dass bei Frau Preiss (Ordnungsamt) in absehbarer Zeit der Renteneintritt bevorsteht dann ist die Stelle im Stellenplan zu ändern

Herr Marcel Hohlbein: erkundigt sich nach dem Sachstand zum Esda-Gelände

Bürgermeister: sagt aus, dass die Gemeinde bereits seit 5 Jahren aktiv ist mittlerweile ist die Baugenehmigung erteilt und die Förderbescheide liegen vor die LEG ist involviert gibt den Termin zur Grundsteinlegung unter Anwesenheit des Ministerpräsidenten bekannt: 16.09.2020, 14:00 Uhr bisher bereits entnommenes Erdreich wird auf Schadstoffe überprüft; die Baustelle ruht daher der Saal wird ertüchtigt – Decke und Leuchten stehen unter Denkmalschutz untergebracht werden soll im Anbau ein Caterer für Kindergarten, Schule und Altenheim + 14 Wohneinheiten lädt den Gemeinderat zum genannten Termin ein – ist wichtiges Projekt für Gemeinde

Herr Frank Peterseim: möchte das Thema Jugendförderung in den Gemeinderat einbringen – erfragt Ergebnisse der Beratung mit Frau Klein vom Landratsamt

Bürgermeister: sagt aus, dass zu diesem Termin auch die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, Jugend, Tourismus und Soziales, Frau Andrea Mehler, anwesend war Frau Klein hat im Gespräch geschildert, warum unsere Gemeinde nicht unterstützt werden kann – es stehen keine Probleme an, die unter förderfähige Programme fallen „Aufpasser“ für Jugendklubs werden nicht gefördert zum Thema Dorfkümmerer muss ein formeller Antrag gestellt werden handelt sich um ein Förderprogramm des Landes die Ausschreibung muss konkrete Aufgaben enthalten und von der Gemeinde umgesetzt werden möchte sich zum Thema „Jugendklubs“ mit den Ortschaftsbürgermeistern verständigen

13. Bürgeranfragen

Herr Frank Peterseim: dankt dafür, dass der Badebus jetzt auch Wendehausen einbezieht

Bürgermeister: Hildebrandshausen wird ebenfalls angefahren Badebus ist aber auch zweischneidiges Schwert – bei Schlechtwetter muss das Bad mitunter trotzdem öffnen erwähnt den Schwimmbadverein lobend

Frau Petra Schwarz, Bürgerin aus Schierschwende: erkundigt sich nach der versprochenen Barrierefreiheit am Bürgerhaus Schierschwende; teilweise war eine Teilnahme zur Weihnachtsfeier nicht möglich

Bürgermeister: sagt aus, dass ursprünglich eine feste Rampe angedacht war – Umsetzung war leider technisch nicht möglich

daraufhin wurde eine transportable Rampe in Auftrag gegeben – wird Erkundigungen einziehen

Herr Christian Scharf, Bürger aus Schierschwende: sagt aus, dass die Rampe nach DIN-Vorschrift 12 m lang sein müsste; jetzt wird nach einer Alternative gesucht spricht das Thema ausbaufähiges Internet in Schierschwende an

Bürgermeister: legt dar, dass man aus dem Förderprogramm herausgeflogen ist für Schierschwende muss über das Land Thüringen eine Neubeantragung erfolgen die Thüringer Netkom hat angeboten, beim Waldwegebau ein Leerrohr mit zu verlegen trotz 70 T€ Haushaltsrest klafft noch eine Lücke in Höhe von 212 T€ ist mit Ministerium in Gespräch; er trägt das Problem regelmäßig vor im Freistaat ist hierfür Geld vorhanden – die Umsetzung gestaltet sich allerdings sehr schwierig

Herr Marcel Hohlbein: empfiehlt, das Thema beim Besuch des Ministerpräsidenten anzusprechen

Herr Gebhard Gräbedünkel, Bürger aus Wendehausen: gibt zur Kenntnis, dass die Freileitung nach Wendehausen durch geschädigte Bäume gefährdet ist spricht die neuen Bänke/Waldschenke an – werden von der Waldgruppe des Kindergartens gut genutzt – dankt dafür informiert, dass die Waldschenke am Hundertacker (Schierschwende) schadhaft ist – der Bauhof sollte sich dies einmal ansehen bemängelt den schlechten Zustand des Schützenplatzes Wendehausen

Bürgermeister: berichtet, dass das Exposé des Radweges Diedorf – Heldra übergeben worden ist; momentan wird Schriftverkehr zur Umverlegung der Trasse geführt kündigt an, dass eine Auftragsvergabe an ein Planungsbüro in Hinsicht auf Fördermittel unumgänglich ist

14. Stand Baumaßnahmen

Bürgermeister: sagt aus, dass der Kreistag die Sanierung der Turnhalle Heyerode einstimmig beschlossen hat die Erneuerung der Heizung des Gymnasiums steht ebenfalls an informiert, dass Soccer-City die Gemeinde beim Anlegen eines Kunstrasenplatzes mit einbeziehen möchte – lehnt dies ab

Herr Marcel Hohlbein: erkundigt sich zum Stand Kindergarten Hildebrandshausen

Bürgermeister: der Ausbau befindet sich auf der Zielgeraden – Ende August kann mit dem Innenausbau begonnen werden ist mit dem Verein bezüglich des Spielplatzes im Gespräch – ist eventuell auch Thema für eine Bauausschuss-Sitzung

15. Allgemeine Informationen des Bürgermeisters

legt dar, dass die Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (KIV) und der Gemeinde- und Städtebund Thüringen eine Gesellschaft zum Thema Digitalisierung gründen; die Gemeinde wird sich mit 1 € in diese Gesellschaft einkaufen kann sich vorstellen, die nächste Gemeinderatssitzung im Krankenhaus in Lengenfeld unterm Stein durchzuführen – somit könnte der Erweiterungsbau vorgestellt werden teilt mit, dass das Thema „Esda“ jetzt auch für die Landesregierung von Interesse ist sagt bezüglich des geplanten Waldverkaufes aus, dass die Ausschreibung im nächsten Südeichsfeldboten erscheint bittet um Positionierung zum Verkauf des ehemaligen Konsums in Schierschwende Bauhof Garage Wendehausen – wird auf den Weg gebracht der alte Schützenplatz in Wendehausen wird nicht mehr genutzt – hier sollte über eine Verpachtung nachgedacht werden

16. Verschiedenes

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gez. Dr. Eberhard Scharf

gez. Claudia Uthe Gemeinderatsvorsitzender

Protokollführerin