🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 19.05.2017 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
SATZUNG
über die Festsetzung der Friedhofsgebührender Gemeinde Spiesen-Elversberg
(Gebührentarif)
Gemäß § 12 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt § 111 geändertdurch Artikel 4 des Gesetzes vom 15.06.2016 (Amtsbl. I S. 840) und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393), hat der Gemeinderat der Gemeinde Spiesen-Elversberg in seiner Sitzung vom 19.05.2017 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Es werden gemäß § 1 der Satzung der Gemeinde Spiesen-Elversberg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe vom 10. Dezember 2008 folgende Gebührenerhoben:
A) Reihengrabstätten – Kinder
Abgabe der Grabstätte, Herstellen und Verfüllen
980,00 €
B) Reihengrabstätten – Erwachsenea) 1. Beisetzung (Sarg)
Abgabe der Grabstätte, Herstellen und Verfüllen
2.100,00 €
b) 2. Beisetzung (Urne)
Herstellen und Verfüllen
320,00 €
C) Reihengrabstätten – Rasengräber - Erwachsenea) 1. Beisetzung (Sarg)
Abgabe der Grabstätte, Herstellen und Verfüllenincl. Pflegeaufwand für 25 Jahre
2.400,00 €
b) 2. Beisetzung (Urne)
Herstellen und Verfüllenincl. Pflegeaufwand
630,00 €
D) Wahlgrabstätten - Familiengräber (Bestattung nebeneinander) - 2 Erwachsenea) 1. Beisetzung
Abgabe der Grabstätte, Herstellen und Verfüllen
3.060,00 €
b) 2. Beisetzung
Herstellen und Verfüllen
800,00 €
E) Wahlgrabstätten – Tiefengräber - 2 Erwachsenea) 1. Beisetzung
Abgabe der Grabstätte, Herstellen und Verfüllen 2.400,00 €
b) 2. Beisetzung
Herstellen und Verfüllen 470,00 €
F) Reihengrabstätten - Urnengräber - Kinder/Erwachsene
Abgabe der Grabstätte, Herstellen und Verfüllen 1.410,00 €
G) Urnengrab anonym - Kinder/Erwachsene
Abgabe der Grabstätte, Herstellen und Verfüllen 1.230,00 €
H) Wahlgrabstätten – Urnenfamiliengräber -
a) 1. Beisetzung
Abgabe der Grabstätte, Herstellen und Verfüllen 1.410,00 €
b) jede weitere Beisetzung
Herstellen und Verfüllen 120,00 €
I) Wahlgrabstätten - Urnenwanda) 1. Beisetzung
Abgabe der Grabkammer, Herstellen und Verschließen 1.770,00 €
b) 2. Beisetzung
Grabherstellung und Verschließen 500,00 €
J) Wahlgrabstätten – Urnenbeetgrab -
a) 1. Beisetzung
Abgabe der Grabstätte, Herstellen und Verschließen 1.530,00 €
incl. Pflegeaufwand für 20 Jahreb) 2. Beisetzung
Grabherstellung und Verschließen 250,00 €
incl. Pflegeaufwand
Für den Wiedererwerb des Belegungsrechts an allen zulässigen Grabstätten sind je weiteres Nutzungsjahr 60,00 € zu zahlen.
§ 2
Weiterhin werden folgende Gebühren erhoben:
1) Umbettungen
Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr 430,00 €
Verstorbene vom 5. Lebensjahr ab 845,00 €
Urnen 155,00 €
2) Bestattungen von Kindern gem. § 14 Abs. 2 der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Spiesen-Elversberg
Herstellen des Grabes 390,00 €
3) Nutzung der Leichenhalle
Einsegnungshalle (Tag) Kühlzelle (Tag)
260,00 € 260,00 €
4) Verschlussplatte der Urnenwand
- 2. Verschlussplatte für Urnenkammer
100,00 €
§ 3
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung über die Festsetzung der Friedhofsgebühren vom 24. Juni 2011 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Spiesen-Elversberg, 05.07.2017
Pirung Bürgermeister