Friedhofsgebühren Sonnenbühl 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Gemeinde Sonnenbühl · Baden-Württemberg · PLZ 72820

🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext

⚖️ 1. Friedhofs- & Gebührensatzung Stand: 01.09.2020 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.

Kombidokument der Sonnenbühl

59. Jahrgang Freitag, 7. August 2020 Nummer 32 Sonnenbühlaktuell Genkingen Erpfingen Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl Undingen Willmandingen Blut spenden und mit etwas Glück einen "Weber-Gasgrill Spirit E-320 GBS Original" gewinnen. Besonders im Sommer werden Blutkonserven knapp. Im August und September verlost der DRK-Blutspendedienst unter allen Blutspendern jede Woche einen Weber-Gasgrill. Lebensretter werden das ganze Jahr über gebraucht! Besonders in den Sommermonaten werden Blutkonserven knapp. Die Gründe dafür sind vielfältig und naheliegend zugleich: Der Sommer lockt mit vielen schönen Aktivitäten und Ausflügen. Leider machen Unfälle, Krebs- und Herzerkrankungen sowie Komplikationen bei Operationen keinen Urlaub. Patienten sind das gesamte Jahr auf Blutspenden angewiesen. Bitte spenden Sie Blut am: Montag, dem 10.08.2020 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Steinbühlhalle, Falltorstraße 37 72820 SONNENBÜHL / UNDINGEN NUR mit Terminreservierung! Leben retten und mit etwas Glück einen Weber-Gasgrill gewinnen Jeder Spender trägt maßgeblich dazu bei, dass das Schicksal der Patienten positiv gestaltet werden kann. Als zusätzlichen Anreiz verlost der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg und Hessen vom 3. August bis 11. September 2020 jede Woche unter allen Blutspendern einen Weber Gasgrill Spirit E-320 GBS Original und drei exklusive Grill-Chefschürzen. Die Sommeraktion gilt bei allen DRK-Blutspendeterminen in Baden-Württemberg und Hessen. Die Blutspende findet aktuell ausschließlich mit vorheriger Terminreservierung statt. Spender können sich online Ihren Blutspendetermin unter dem nachfolgenden Link reservieren: https://terminreservierung.blutspende.de/m/sonnenbuehl-steinbuelhalle Bei Rückfragen können Spender und Spendeninteressierte sich an die kostenlose Hotline unter 0800 11 949 11 wenden. Zusammen mit guter Tat und gutem Gefühl durch den Sommer.

Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl Freitag, 7. August 2020, Nummer 32 Notrufnummern... Polizei Notruf

110 Polizeiposten Alb, Engstingen 07129/932660 Polizei Pfullingen (nach Dienstschluss) 07121/9918-0 Feuer- und Ölalarm Feueralarm, Notarzt, Rettungsdienst 112 Rathaus Undingen

925-0 Feuerwehrkommandant Thomas Erkner

445 Abteilungskommandanten: Erpfingen, Timo Bez

0160/98235726 Genkingen, Michael Saur

9293913 Undingen, Michael Schäfer

9208244 Willmandingen, Guido Britsch

0171/7238853 Rohrbruch: Bauhof

0175/3285396 Ortschaftsverwaltungen Erpfingen

925930 Genkingen

925940 Undingen

925-12 Willmandingen

925950 Ortsvorsteher (privat) Erpfingen, Willi Herrmann

3535 Genkingen, Marlene Karcher

2839 Undingen, Michael Dieth

30386 Willmandingen, Heinz Hammermeister 3900 Krankenwagen DRK Rettungsdienst, Notarztdienst DRK-Krankentransport Reutlingen

07121/19222 DRK-Bereitschaftsleitung Melina Reiff 0176/72195967 Andreas Hailfinger 3803346 Kreiskrankenhaus Reutlingen

07121/200-0 Kreiskrankenhaus Münsingen

07381/1810 Pfarrämter Ev. Pfarramt Erpfingen Fax: 927323 636 Ev. Pfarramt Genkingen Fax: 927231 618 Ev. Pfarramt Undingen Fax: 927730 30360 Ev. Pfarramt Willmandingen Fax: 1810 744 Kath. Pfarramt Engstingen Fax: 07129/932705 07129/932704 Telefonseelsorge

0800/1110111 Bestattungsdienst Weible 07121/78048 Restmüll: Bio-Müll: Gelber Sack: Papier/Pappe: Restmüll: Dienstag, 18.08.2020 Bio-Müll: Dienstag, 11.08.2020 Gelber Sack: Freitag, 07.08.2020 Papier/Pappe: Bezirk: Genkingen, Undingen, Willmandingen Dienstag 11.08.2020 Bezirk: Erpfingen: Dienstag, 25.08.2020 Abfalltermine in Sonnenbühl Zentrale Notdienste Rettungsdienst: 112 Allgemeiner Notdienst: 116117 Kinderärztlicher Notfalldienst: 01806 071211 Augenärztlicher Notfalldienst: 01801 929348 HNO-ärztlicher Notfalldienst: 01806 070711 Adressen und Öffnungszeiten der Notfallpraxen: Notfallpraxis Reutlingen, Klinikum am Steinenberg Steinenbergstraße 31, 72764 Reutlingen Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 18:00 bis 22:00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag 8:00 bis 22:00 Uhr Notfallpraxis Kinder Reutlingen, Klinikum am Steinenberg Steinenbergstraße 31, 72764 Reutlingen Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag und Feiertag 9:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr Apotheken-Notdienst-Finder Tel. 0800/0022833 gebührenfrei Zahnärztlicher Notfalldienstunter der Rufnummer 0 18 05/9 11-6 40 zu erfragen. Nachbarschaftshilfe Einsatzleitung: Claudia Bunke, Tel. 3 03 62 Sozialstation Südwest der Bruderhaus Diakonie Telefon 0 71 21/27 84 92 Freundeskreis Magdalena-Hospiz e. V. Ambulanter Hospizdienst Reutlinger Alb Tel. 0170/59 25 146 Sozialstation Servicehaus Sonnenhalde Engstingen, Tel. 0 71 29/93 79-0 Herausgeber: Gemeinde Sonnenbühl. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt, einschließlich der Veröffentlichung der Gemeindeverwaltung: der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt. Für den übrigen Inhalt: Fink GmbH, Druck und Verlag, Postfach 7140, 72784 Pfullingen, (Sandwiesenstr. 17), Tel. 07121/9793-0, Fax 9793-993 Inhalt • Aktuelle amtliche Informationen • Gemeinsame kirchliche Nachrichten • Gemeinsame Vereinsnachrichten • Ortsteil Erpfingen • Ortsteil Genkingen • Ortsteil Undingen • Ortsteil Willmandingen • Neues aus der Nachbarschaft • Interessantes zum Schluss

Freitag, 7. August 2020, Nummer 32 Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl „Sonnenbühler Sommerkirche 2020“

Erpfingen

Willmandingen

Genkingen

Undingen

Evangelische Gottesdienste in der Ferienzeit mit einer Predigtreihe zum Thema „Biblische Randfiguren“

9. August „Lots Frau: Sieh nicht hinter dich!“ (1. Mose 19,15-26) 9.30 Uhr Willmandingen (Pfarrer Eberhardt) 10.30 Uhr Genkingen (Pfarrer Eberhardt)

16. August (Israelsonntag) „Deborah, eine Mutter in Israel“ (Richter 5,7) 9.30 Uhr Erpfingen (Pfarrer Grauer) 10.30 Uhr Undingen, Helmut-Werner-Hütte (Pfarrer Grauer) (bei schlechtem Wetter in der Kirche, Wetter-Hotline ab 9.00 Uhr: 07128/3041094)

23. August „Barnabas, Apostel im Schatten des Paulus“ 9.30 Uhr Genkingen (Pfarrer Grauer) 10.30 Uhr Willmandingen (Pfarrer Grauer)

30. August „Esra als Wiederaufbau-Stratege“ „Einer für alle“ – gemeinsamer Sonnenbühler Gottesdienst 10 Uhr Undingen, Helmut-Werner-Hütte (Pfarrer Wandel) (bei schlechtem Wetter in der Kirche, Wetter-Hotline ab 9.00 Uhr: 07128/3041094)

Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl Freitag, 7. August 2020, Nummer 32

Jubilarsbesuche Liebe Jubilare, aufgrund der derzeitigen Situation bitten wir um Verständnis, dass bis auf Weiteres seitens der Gemeinde keine Jubilarsbesuche stattfinden. Altersjubilare Ortsteil Erpfingen 10.08. Elfriede Werner, 85 Jahre Ortsteil Genkingen 10.08. Curt Grimme, 70 Jahre

Kindergartenbeitrag Der Gemeinderat der Gemeinde Sonnenbühl hat in seiner Sitzung am 23.07.2020 die neuen Kindergartenbeiträge beschlossen Die Kindergartenbeiträge werden sich zum 01.09.2020 wie folgt ändern: Modell A: 130,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 100,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 67,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 27,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren Modell A unter 3 Jahre: 260,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 200,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 134,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 44,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren Modell B - verlängerte Öffnungszeiten: 143,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 110,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 74,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 24,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren Mischmodell: Die Höhe des Kindergartenbeitrages für das Mischmodell ist wie bei Modell B. Ganztagesbetreuung: 177,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 146,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 106,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 69,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren Krippe Modul 5 Tage: 384,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 285,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 193,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 76,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren Krippe Modul 4 Tage: 333,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 248,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 168,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 65,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren Krippe Modul 3 Tage: 282,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 211,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 143,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 55,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren Sollten Sie einen Dauerauftrag für die Bezahlung des Kindergartenbeitrages eingerichtet haben, möchten wir Sie bitten, diesen termingerecht zu ändern. Ihr Bürgermeisteramt Konjunkturpaket Mehrwertsteuersenkung bei Wassergebühren Uns liegen nun die neuesten Informationen über die Abwicklung der Mehrwertsteuersenkung vor. Für die steuerliche Berechnung ist die Schlussabrechnung entscheidend. Erst damit gilt das Wasser für den Abrechnungszeitraum als geliefert. Der zum Zeitpunkt des Abrechnungszeitraum-Ende gültige Steuersatz ist für den kompletten Abrechnungszeitraum gültig. Dies ist unabhängig von der tatsächlichen Rechnungsstellung. Somit ist keine Zwischenablesung bzw. –abrechnung erforderlich. Die Gemeinde wird aufgrund dessen keine Änderungen bei den bisher festgelegten Vorauszahlungen vornehmen. Die Korrektur der Mehrwertsteuer auf 5 % wird mit der Endabrechnung für das Kalenderjahr 2020 im Frühjahr 2021 erfolgen. Gemeinde Sonnenbühl -Kämmerei-Vorsicht vor Betrugsmasche im Bereich Anzeigabonnement! Liebe Gewerbetreibende, in den vergangen Tagen gingen bei der Gemeinde Meldungen über Betrugsversuche ein. Wir möchten Sie um erhöhte Vorsicht bitten! Bei der Betrugsmasche geht es um die Sonnenbühler Info-Broschüre. Es soll das Anzeigenabonnement in der Gemeindebroschüre verlängert werden. Kontakt wurde Telefonisch und per E-Mail aufgenommen. Bitte unterschreiben Sie nichts! Die nächste Auflage der Broschüre wird erst in drei bis vier Jahren erscheinen. Hierzu werden Sie von der Gemeinde oder im Auftrag der Gemeinde angeschrieben. Gemeindeverwaltung Sonnenbühl Wir gratulieren den Jubilaren recht herzlich und wünschen ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.

Freitag, 7. August 2020, Nummer 32 Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl Sprechzeiten des Pflegestützpunktes Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine andere schwere Erkrankung kann das Leben von heute auf morgen verändern. Das kann Menschen aller Altersstufen betreffen. Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, sich anbahnt oder sich verschlimmert, ist Vieles zu klären und Entscheidungen müssen getroffen werden. Vielleicht besteht auch noch kein Pflege- oder Betreuungsbedarf, aber viele Dinge werden altersbedingt beschwerlich und es stellen sich Fragen nach geeigneten Entlastungsmöglichkeiten und wie ein selbstbestimmtes Leben im Alter sichergestellt werden kann. Frau Bross vom Pflegestützpunkt bietet zweiwöchentlich am Dienstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr eine Sprechstunde im Rathaus Undingen (Trauzimmer / Zimmer Nr. 108 im 1. OG) an. Nächster Termin: Dienstag, 18.08.2020 Terminvereinbarungen unter: Tel.: 07121/480-4030 Email: [email protected] (Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Sprechzeiten oder auch zu Hausbesuchen möglich) Tragen von Mund- und Nasenmasken Weiterhin beschäftigt uns Corona in allen Lebenslagen. Es ist uns ein Anliegen nochmals über die Thematik rund um das Tragen einer Mund- und Nasenmaske zu informieren. Im Anschluss finden Sie daher nochmals den § 3 der aktuellen Corona-Verordnung. Aus diesem geht hervor, wann die Alltagsmaske absolute Pflicht ist. Andererseits jedoch steht in Abs. 2 geschrieben, dass es für die Maskenpflicht auch Ausnahmeregelungen gibt. Bitte seien Sie sich auch diesen bewusst. Nicht jede Person ohne Maske spielt gegen die Regeln, es kann sich auch um Personen handeln, die unter die Außnahmeregelungen fallen. Wir bitten Sie weiterhin um das Tragen der Masken und Einhaltung der weiteren Hygieneregelungen, gleichzeitig aber auch um Verständnis für diejenigen, welche z.B. aus gesundheitlichen Gründen keine Alltagsmaske tragen können.

§ 3 Mund-Nasen-Bedeckung

(1) Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden

  1. 1. bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen Personenverkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen, Passagierflugzeuge, Fähren, Fahrgastschiffe und Seilbahnen), an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden,
  2. 2. in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios und in medizinischen und nicht medizinischen Fußpflegeeinrichtungen,
  3. 3. in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes,
  4. 4. in Einkaufszentren und Ladengeschäften und
  5. 5. von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Freizeitparks, Vergnügungsstätten, Beherbergungsbetrieben und im Gaststättengewerbe bei direktem Kundenkontakt. (2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht
  6. 1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  7. 2. für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist,
  8. 3. für Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort keine Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besucher aufhalten,
  9. 4. in Praxen und Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 2 und 3, sofern die Behandlung, Dienstleistung oder Therapie dies erfordert,
  10. 5. bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienstleistungen im öffentlichen oder touristischen Personenverkehr nach Absatz 1 Nummer 1 oder in Einkaufszentren oder Ladengeschäften nach Absatz 1 Nummer 4 oder
  11. 6. wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist.

Gemeinde Sonnenbühl Landkreis Reutlingen Friedhofssatzung Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 23.07.2020 die nachstehende Friedhofssatzung beschlossen: I. Allgemeine Vorschriften

§ 1 – Widmung

(1) Die Friedhöfe sind eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Sie dienen der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbener, sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 12 zur Verfügung steht. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer Verstorbener zulassen. Die Friedhöfe dienen auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen. (3) Das Gemeindegebiet wird in folgende Bestattungsbezirke eingeteilt:

a) Bestattungsbezirk des Friedhofs Erpfingen;

er umfasst das Gebiet, das durch den Ortsteil Erpfingen begrenzt wird,

b) Bestattungsbezirk des Friedhofs Genkingen;

er umfasst das Gebiet, das durch den Ortsteil Genkingen begrenzt wird,

c) Bestattungsbezirk des Friedhofs Undingen;

er umfasst das Gebiet, das durch den Ortsteil Undingen begrenzt wird,

d) Bestattungsbezirk des Friedhofs Willmandingen;

er umfasst das Gebiet, das durch den Ortsteil Willmandingen begrenzt wird. II. Ordnungsvorschriften

§ 2 – Öffnungszeiten

(1) Der Friedhof darf nur tagsüber betreten werden. (2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.

§ 3 – Verhalten auf dem Friedhof

(1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:

a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühlen sowie Fahrzeugen der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden.

b) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen.

c) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten.

d) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde.

e) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern.

f) Waren und gewerbliche Dienste anzubieten.

g) Druckschriften zu verteilen.

h) ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen gewerbsmäßig zu fotografieren,

Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl Freitag, 7. August 2020, Nummer 32

i) zu lärmen und zu spielen, zu essen und zu trinken sowie zu lagern.

Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind. (3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. Sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden.

§ 4 – Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof

(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der Tätigkeiten festlegen. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Gemeinde kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden. (3) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. (4) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen befahren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend oder nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeit sind die Arbeits-und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. (5) Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Absätze 3 und 4 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Gemeinde die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer zurücknehmen oder widerrufen. (6) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung. III. Bestattungsvorschriften

§ 5 – Allgemeines

(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen der Gemeinde das Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Die Gemeinde oder der von der Gemeinde beauftragte Bestattungsunternehmer setzt Ort und Zeit der Bestattung fest und berücksichtigt dabei die Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen.

§ 6 – Särge

Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in besonderen Fällen größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen.

§ 7 – Ausheben der Gräber

(1) Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und zufüllen. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.

§ 8 – Ruhezeit

Die Ruhezeit der Verstorbenen und Aschen beträgt bei einer Bestattung:

a) Reihengrab

20 Jahreb) Reihengrab mit Abdeckplatte

30 Jahrec) Kindergrab (bis 10 Jahre)

15 Jahred) Urnengrab (auch mit Abdeckplatte) 20 Jahree) Rasenreihengrab

20 Jahref) Rasenurnengrab

20 Jahreg) Wahlgrab (auch mit Abdeckplatte) 30 Jahreh) Urnenwahlgrab

30 Jahrei) zusätzliche Urne in ein Erdgrab

15 Jahre Es wird auf § 11 Abs. 3 verwiesen.

j) Urnenstelenreihengrab

15 Jahre

§ 9 – Umbettungen

(1) Umbettungen von Verstorbenen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Verstorbenen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 5 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder aus einem Urnenreihengrab in ein anderes Urnenreihengrab sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit aufgefundene Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden. (3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus einem Reihengrab oder einem Urnenreihengrab der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus einem Wahlgrab oder einem Urnenwahlgrab der Nutzungsberechtigte. (4) In den Fällen des § 22 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten nach § 22 Abs. 1 Satz 4 können aufgefundene Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amtswegen in ein Reihengrab oder ein Urnengrab umgebettet werden. Im Übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen werden durch die Gemeinde veranlasst. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung haben die Antragsteller zu tragen. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor. (7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. IV. Grabstätten

§ 10 – Allgemeines

(1) Die Grabstätten sind im Eigentum des Friedhofträgers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. (2) Auf den Sonnenbühler Friedhöfen werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:

  1. 1. Reihengräber (auch mit Abdeckplatte)
  1. 2. Urnenreihengräber (auch mit Abdeckplatte)
  1. 3. Rasenreihengräber
  1. 4. Rasenurnengräber
  1. 5. Wahlgräber (auch mit Abdeckplatte, nicht möglich in Genkingen)
  1. 6. Rasenwahlgräber
  1. 7. Urnenwahlgräber (auch mit Abdeckplatte)
  1. 8. Kindergräber
  1. 9. anonyme Rasenurnengräber (nur Friedhof Undingen)
  1. 10. Urnenstelenreihengräber (nur Friedhof Genkingen) (3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht. (4) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen.

Freitag, 7. August 2020, Nummer 32 Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl

§ 11 – Reihengräber

(1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Verfügungsberechtigter ist – sofern keine andere ausdrückliche Festlegung erfolgt – in nachstehender Reihenfolge

  1. 1. wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz),
  1. 2. wer sich dazu verpflichtet hat,
  1. 3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. (2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen:
  1. 1. Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr,
  1. 2. Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten 10. Lebensjahr ab. (3) In jedem (Rasen-) Reihengrab wird nur ein Verstorbener beigesetzt. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. Urnen können auch in bereits vorhandene Reihengräber beigesetzt werden, sofern die gesetzliche Mindestruhezeit von 15 Jahren bei den Grabstellen eingehalten wird. (4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. (5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird vorher ortsüblich oder durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegeben. § 12 Wahlgräber (1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und die Beisetzung von Aschen, an denen ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person. (2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden. Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich. (3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr. Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vorschriften über Reihengräber entsprechend anzuwenden. (4) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nutzungsrechten besteht nicht. (5) Wahlgräber können nur zweistellige Einfachgräber (einfachtief) sein. (6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist. (7) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmten. Dieser ist aus dem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über
  1. 1. auf die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner,
  1. 2. auf die Kinder,
  1. 3. auf die Stiefkinder,
  1. 4. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter,
  1. 5. auf die Eltern,
  1. 6. auf die Geschwister,
  1. 7. auf die Stiefgeschwister,
  1. 8. auf die nicht unter 1. bis 7. fallenden Erben.

Innerhalb der einzelnen Gruppen Nrn. 2 bis 4 und 6 bis 8 wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt. (8) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemeinde das Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 7 Satz 3 genannten Personen übertragen. (9) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über die Bestattung sowie über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden. Verstorbene, die nicht zu dem Personenkreis des Absatzes 7 Satz 3 gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (10) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten Ruhezeit verzichtet werden. (11) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt. (12) In Wahlgräbern können auch Urnen beigesetzt werden.

§ 13 – Urnenreihen- und Urnenwahlgräber

(1) Urnenreihen- und Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern oder Nischen unterschiedlicher Größe in Mauern, Terrassen und Hallen, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. (2) In einem Urnenreihengrab können mehrere Urnen beigesetzt werden, sofern die Ruhezeit der vorher beigesetzten Urne nicht überschritten wird. (3) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Aschengrabstätte; zulässig sind höchstens 4 Urnen. (4) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgräber entsprechend für Urnenstätten.

§ 14 – Rasengräber

(1) Auf dem Friedhof werden als gesonderte Grabfelder Rasengräber für Erdbestattungen als Reihengräber und mehrstellige (doppelt breit) Wahlgräber, sowie für die Beisetzung von Aschen ausgewiesen. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nur bei Wahlgräbern möglich. (2) Die Pflege der Rasengräber und der Urnenrasengräber erfolgt durch die Gemeinde. (3) Rasengräber sind von der Gemeinde mit Rasen einzusäen. Auf Rasengräbern muss der Grabstein in eine bodenebene Platte integriert werden bzw. auf dieser stehen. Von der Vorderseite des Grabsteins bis zur Außenkante der Platte müssen zwingend mindestens 15 cm Abstand eingehalten werden.

Von der Rückseite des Grabsteins bis zur Außenkante der Platte müssen zwingend 15 cm Abstand eingehalten werden. Des Weiteren müssen links und rechts von den Außenkanten des Grabsteins bis zur Außenkante Platte zwingend mindestens 10 cm Abstand eingehalten werden.

Die Platte für ein Reihengrab darf maximal 80 cm breit und 80 cm tief sein. Für ein Wahlgrab darf die Platte eine Größe von 130 cm Breite und 80 cm Tiefe nicht überschreiten. Die Bereiche für Rasengräber sind im jeweiligen Friedhofsplan getrennt nach Reihen- und Wahlgräbern auszuweisen. V. Grabmale und sonstige Grabausstattungen

§ 15 – Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz

(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen. (2) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze verwendet werden. (3) Bei der Gestaltung und Bearbeitung des Grabmals dürfen Firmenbezeichnungen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmals angebracht werden.

Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl Freitag, 7. August 2020, Nummer 32 (4) Auf den Grabstätten ist an den Grabmalen Farbanstrich auf Stein nicht zulässig.

Das gilt entsprechend für sonstige Grabausstattungen. (5) Auf Grabstätten sind Grabmale bis zu einer Höhe von 1,10 m zulässig. Auf Grabstätten für Rasengräber sind Grabmale bis zu einer Höhe von 0,85 m zulässig. (6) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig:

  1. 1. auf einstelligen Grabstätten bis zu 0,50 Quadratmeter Ansichtsfläche,
  1. 2. auf zweistelligen Grabstätten bis zu 0,70 Quadratmeter Ansichtsfläche. (7) Auf einstelligen Urnengrabstätten sind Grabmale mit bis zu 0,30 Quadratmeter Ansichtsfläche zulässig. Auf mehrstelligen Urnengrabstätten sind Grabmale mit bis zu 0,5 Quadratmeter Ansichtsfläche zulässig. Urnengräber dürfen mit einer ganzen Abdeckplatte zugedeckt werden. (8) Liegende Grabmale dürfen nur flach oder flach geneigt auf die Grabstätte gelegt werden; sie sind nicht in Verbindung mit stehenden Grabmalen zulässig. (9) Auf Grabstätten mit Abdeckplatten (Reihen- bzw. Wahlgräber) darf eine Öffnung der Platte zur Bepflanzung angebracht werden. Eine konkrete Form sowie eine Größenbeschränkung der Öffnung wird nicht vorgeschrieben. (10) Grabeinfassungen jeder Art – auch aus Pflanzen – sind nicht zulässig, soweit die Gemeinde die Grabzwischenwege in den einzelnen Grabfeldern mit Trittplatten belegt. (11) In den Urnenstelen (Friedhof Genkingen) werden keine Wahlgräber angeboten.

Auf und an den Urnenstelen ist das Anbringen oder Aufstellen von Grabausschmückungen, wie Kerzen, Blumen, Vasen, Ornamenten nicht zugelassen. Blumenschmuck und Kränze sind bis spätestens zwei Wochen nach der Bestattung abzuräumen. (12) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im Rahmen von Absatz 1 Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2 bis 9 und auch sonstige Grabausstattungen zulassen.

§ 16 – Genehmigungserfordernis

(1) Die Errichtung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als Holzkreuze zulässig. (2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Die Errichtung aller sonstigen Grabausstattungen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist. (5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können. (6) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Voraussetzungen dieser Friedhofssatzung erfüllt werden.

§ 17 – Standsicherheit

Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen. Grabmale und Grabeinfassungen dürfen nur von fachkundigen Personen errichtet werden.

§ 18 – Unterhaltung

(1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten der Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Gemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Absperrungen, Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei Monate auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein sechswöchiger Hinweis auf der Grabstätte.

§ 19 – Entfernung

(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist nicht erfüllt, so kann die Gemeinde die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz selbst entfernen; § 19 Abs. 2 Satz 5 ist entsprechend anwendbar. Der Gemeinde obliegt keine Aufbewahrungspflicht. (3) Nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit gehen die Grabumgehplatten in das Eigentum der Gemeinde über. Sie sind nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit von der Gemeinde zu entfernen. VI. Herrichten und Pflege der Grabstätte

§ 20 – Allgemeines

(1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern. Die vorgesehene Abfalltrennung ist zu beachten. (2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Bei Plattenbelägen zwischen den Gräbern (§ 15 Abs. 9) dürfen die Grabbeete nicht höher als die Platten sein. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen. (3) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte hat der nach § 18 Absatz 1 Verantwortliche zu sorgen. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts. (4) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts abzuräumen. § 19 Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (5) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Gemeinde. Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte sowie die Grabpflege tatsächlich vornehmenden

Freitag, 7. August 2020, Nummer 32 Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl Personen sind nicht berechtigt, diese Anlagen der Gemeinde zu verändern. (6) Die gärtnerische Gestaltung von Grabflächen muss auf die Umgebung abgestimmt werden. Nicht zugelassen sind insbesondere große Bäume und großwüchsige Sträucher, Grabgebinde aus künstlichen Werkstoffen und das Aufstellen von Bänken.

§ 21 – Vernachlässigung der Grabpflege

(1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt, so hat der Verantwortliche (§ 18 Absatz 1) auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, so können Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten von der Gemeinde abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten kann die Gemeinde in diesem Fall die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen Grabausstattungen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheids zu entfernen. (2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so kann die Gemeinde den Grabschmuck entfernen. (3) Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 und 2 sind dem Verantwortlichen vorher anzudrohen. VII. Benutzung der Leichenhalle

§ 22 – Leichenhalle

(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Verstorbenen bis zur Bestattung. (2) Es dürfen keine hygienischen Versorgungen oder Einbettungen in der Leichenhalle vorgenommen werden. (3) Es dürfen nur Verstorbene in der Leichenhalle offen aufgebahrt werden, welche entsprechend den gesetzlichen Vorgaben hygienisch versorgt und desinfiziert wurden. (4) Infektiöse Verstorbene dürfen nicht offen aufgebahrt werden. VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten

§ 23 – Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung

(1) Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Obhuts- und Überwachungspflichten. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nichtsatzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt. (2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Vorschriften der Friedhofssatzung widersprechenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustands der Grabstätten entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner. (3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 zugelassenen Gewerbetreibenden, auch für deren Bedienstete.

§ 24 – Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Absatz 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. 1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 2 betritt,
  2. 2. entgegen § 3 Abs. 1 und 2

a) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Weisungen des Friedhofspersonals nicht befolgt,

b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt,

c) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten ausführt,

d) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise betritt,

e) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde,

f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagert,

g) Waren und gewerbliche Dienste anbietet,

h) Druckschriften verteilt.

i) ohne schriftlichen Antrag der Angehörigen gewerbsmäßig fotografiert,

j) auf dem Friedhof lärmt oder spielt, isst oder trinkt, sowie lagert.

  1. 3. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 4 Absatz 1),
  2. 4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbetreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne oder abweichend von der Genehmigung errichtet (§ 17 Absatz 1 und 3) oder entfernt (§ 20 Absatz 1),
  3. 5. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§ 19 Absatz 1). IX. Bestattungsgebühren § 25 Erhebungsgrundsatz Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Friedhofs- und Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben. § 26 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet,
  1. 1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird;
  1. 2. wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr sind verpflichtet,
  1. 1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt;
  1. 2. die bestattungspflichtigen Angehörigen der verstorbenen Person (Ehegatte oder Ehegattin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder). (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 27 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebührenschuld entsteht
  1. 1. bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshandlung,
  1. 2. bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechts. (2) Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig. § 28 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. (2 Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren– Verwaltungsgebührenordnung – in der jeweiligen Fassung entsprechend Anwendung.

Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl Freitag, 7. August 2020, Nummer 32 X. Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 29 – Alte Rechte

Die vor dem In-Kraft-Treten dieser Friedhofssatzung entstandenen Nutzungsrechte werden auf 20 Jahre seit ihrem Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch erst mit dem Ablauf der Ruhezeit des in dieser Grabstätte zuletzt Bestatteten.

§ 30 – In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt am Tage 01.09.2020 in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofssatzung vom 25.06.2018 (jeweils mit allen späteren Änderungen) außer Kraft. Hinweise: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Sonnenbühl geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt! Sonnenbühl, den 16.07.2020 Uwe Morgenstern Bürgermeister Anlage zur Friedhofssatzung Gebührenverzeichnis Gültig ab 01.09.2020

Nr. Gebührentatbestand Gebühr

1. Verwaltungsgebühren

1.1 Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 15 € 1.2 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen 100 €

2. Bestattungsgebühren

2.1 Bestattungen

2.1.1 von Personen ab 10 Jahren 450,00 € 2.1.2 von Personen unter 10 Jahren 320,00 € 2.1.3 von Tot-, Fehl- und Frühgeburten 225,00 €

2.2. Beisetzung von Urnen

2.2.1 mit Trauerfeierlichkeit 240,00 € 2.2.2 ohne Trauerfeierlichkeit 140,00 €

2.3 Zuschlag für Bestattungen und Beisetzungen an Sa, So und Feiertag 115 €

2.4 Zuschlag für Bestattungen außerhalb der laufenden Gräberreihen 90 €

2.5 Vornahme von Umbettung, Ausgrabung und Tieferlegung (je Stunde) 50 €

2.6 Leichenhalle

2.6.1

  • Benutzung (Genkingen, Undingen, Willmandingen)

185,00 € 2.6.2

  • Benutzung (Erpfingen) (inkl. Bestuhlung)

245,00 € Erreichbarkeit der Verwaltung über die zentrale Telefonnummer 925-0 Liebe Sonnenbühlerinnen und Sonnenbühler, aufgrund personeller Veränderungen, kommt es ab der kommenden Woche auch zu Änderungen der Erreichbarkeit der Verwaltung über die Telefonzentrale (925-0). Die Telefonzentrale (925-0) ist künftig nur noch während unserer Öffnungszeiten für Sie zu erreichen. Außerhalb der Öffnungszeiten wird ein Ansageband laufen. Sie haben aber trotzdem die Möglichkeit die Gemeindeverwaltung außerhalb der Öffnungszeiten zu erreichen. Sie können sich über die direkte Durchwahl des jeweiligen Sachbearbeiters an uns wenden. Die Durchwahlen finden Sie im Anschluss und jederzeit auf unserer Homepage (www. sonnenbuehl.de). Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Gemeindeverwaltung Sonnenbühl 3. Grabnutzungsgebühren

3.1 Überlassung eines Reihengrabs

3.1.1 für Personen ab 10 Jahren 1.020,00 € 3.1.2 für Personen unter 10 Jahren 335,00 € 3.1.3

  • Reihengrab mit Abdeckplatte

1.410,00 € 3.1.4

  • Urnengrab (auch mit Abdeckplatte)

800,00 € 3.1.5 Rasenreihengrab 1.970,00 € 3.1.6 Rasenurnengrab 1.445,00 € 3.1.7 Urnenstelenreihengrab 2.095,00 €

3.2 Verleihung von Nutzungsrechten für Wahlgräber

3.2.1 erstmalige Verleihung

3.2.1.1 für eine Doppelgrabfläche 3.155,00 € 3.2.1.2 für eine Einzelgrabfläche (einfachtief) 2.125,00 € 3.2.1.3 für ein Urnengrab (auch mit Abdeckplatte) 1.105,00 € 3.2.1.4 für ein Rasenwahlgrab (Doppelgrabfläche) 4.015,00 €

3.2.2 Verlängerung von Nutzungsrechten bis zu 10 Jahren

3.2.2.1 für eine Doppelgrabfläche (pro Jahr) 105,00 € 3.2.2.2 für eine Einzelgrabfläche (pro Jahr) 70,00 € 3.2.2.3 für ein Urnengrab (pro Jahr) 55,00 € 3.2.2.4 für ein Rasenwahlgrab (pro Jahr) 135,00 € 3.3 Zuschlag für die Bestattung anderer Verstorbener im Sinne des 30 %

§ 1 Abs. 1 Satz 3 der Friedhofssatzung zu den Grabnutzungsgebühren

3.4. Zusätzliche Beisetzung von Urnen

3.4.1 Für eine Beisetzung in einem Reihengrab ab der 2. Bestattung 390,00 € 3.4.2 Für eine Beisetzung in einem Wahlgrab ab der 3. Bestattung 390,00 €

4. Sonstige Leistungen

4.1 Bergung von Leichen

4.1.1 Personaleinsatz (je Stunde und Mitarbeiter) 45 € 4.1.2 Überführung der Leiche zur Leichenhalle innerhalb der Gemeinde 232 €

5. Herstellen der Grabumgehplatten

5.1 von Einzelgräbern 555,00 € 5.2 von Doppelgräbern 675,00 € 5.3 von Kindergräbern 475,00 € 5.4 von Urnengräbern 490,00 €

Freitag, 7. August 2020, Nummer 32 Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl Telefonverzeichnis Rathaus Undingen Telefonzentrale: 07128/925 - 0 Fax: 07128/925-50 Öffnungszeiten: täglich 8.00 – 12.00 Uhr u. Dienstagnachmittag 14.00-18.00 Uhr Tel. Sprechzeitentäglich 8.00 – 12.00 Uhr 14.00-16.00 Uhr außer Freitagmittag, Dienstagnachmittag 14.00-18.00 Uhr Durchwahlnummern: geänderte tel. Sprechzeiten: Herr Morgenstern: Bürgermeister 925-20 Frau Locher: Vorzimmer Bürgermeister 925-21 Frau Trost: Einwohnermeldeamt 925-10 Mo, Mi-Fr 08:00-12:00, Di 14:00-18:00 Uhr Frau Leibfritz: Amt für öffentliche Ordnung 925-11 Frau Frank: Standesamt 925-14 Frau Häußler: Gewerbe, Renten, Soziales, Ortschaftsverw. 925-12 Di-Fr. 8.00.-12.00 Uhr +Di 14.00-18.00 Uhr Frau Fischer: Archiv 925-13 Herr Dieth Ortsvorsteher Undingen 925-14 Di. 08.00-10.00 Uhr und nach Vereinb. Frau Berndt: Öffentlichkeitsarbeit und EDV-Administration 925-16 Mo, Mi, Do 8.00-12.00 Uhr Frau Raach: Sachgebietsleitung Kindertagesstätten 925-17 Mi + Do. 8.00-12.00 Uhr Frau Hailfinger: Touristinformation 925-18 tägl. 9.00-12.00 Uhr Frau Jaudas: Asyl- + Schulangelegenheiten 925-19 Mo-Fr. 8.00-12.00, Di. 14.-18.00 Uhr Frau Merz: Personalwesen 925-22 Di-Fr. 8.30.-12.00 Uhr Herr Ruoff: Hauptamtsleiter 925-23 Frau Gekeler: Bauverwaltung 925-24 Mo.Mi,Do,Fr. 8.-12.00, Di, 14.-18.00 Uhr Frau Eichler: Erpfgruppe, Beiträge 925-30 Frau Kurzeya: Kasse Freitag keine Kassenstunden 925-31 Mo.8.00-12.00, Di-Do ganzer Tag Frau Herrmann: Kasse Freitag keine Kassenstunden 925-32 Mo, Mi, Do. 8.00-12.00+ Di ganzer Tag Frau Brändle: Kasse Freitag keine Kassenstunden 925-33 Mo,Mi, Do. 8.00-12.00 +Di ganzer Tag Fr. Steffen/Fr. Becker Steueramt 925-35 Mo,Di ganzer Tag Mi + Do 8.00-12.00 Uhr Herr Herrmann: Leiter Finanzwesen 925-36 Herr Hummel: Ortsbauamt 925-37 Frau Fulde: Vorzimmer Ortsbauamt 925-38 Rathaus Genkingen Frau Wannenmacher Tel. 07128/92594-0 FAX: 07128/92594-50 Öffnungszeiten: Di, Mi und Do

  1. 08.00. – 11.30 Uhr u. Dienstagnachmittag 14.00-18.00 Uhr Ortsvorsteher: Fr. Karcher Tel. 07128/9259410 Sprechtzeiten: Dienstag 16:00-18:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Rathaus Erpfingen Frau Klein Tel. 07128/92593-0 FAX: 07128/92593-50 Öffnungszeiten: Di, Do und Fr 08.30 - 11.30 Uhr u. Dienstagnachmittag 14.00-18.00 Uhr Ortsvorsteher: H. Herrmann Tel. 07128-9259310 Sprechzeiten: Dienstag 16:00-19:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Rathaus Willmandingen Frau Dietter Tel. 07128/92595-0 FAX: 07128/92595-50 Öffnungszeiten: Mo, Do und Fr.
  2. 08.00. – 11.30 Uhr u. Dienstagnachmittag 16.00-19.00 Uhr Ortsvorsteher: H. Hammermeister Tel. 07128/9259310 Sprechzeiten: Dienstag 09:00-11:00 Uhr und nach telefonscher Vereinbarung Dort können sie alle Angelegenheiten des Pass-, Einwohnermelde-, Gewerbe- und Standesamt, Führerscheinanträge und vieles mehr erledigen. Die Gemeindeverwaltung informiert Die Ortschaftsverwaltungen sind für Sie da! Bitte nutzen Sie das Angebot

Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl Freitag, 7. August 2020, Nummer 32 Sonnen-TigeR

Ein Rückblick unserer pädagogischen Arbeit während der Coronazeit Für viele Familien herrscht seit vielen Wochen ein Ausnahmezustand: aufgrund der Corona-Pandemie sind die Kindergärten seit dem 17. März 2020 für den regulären Betrieb geschlossen und mit diesem Datum starteten die Kindergärten der Gemeinde Sonnenbühl in die Notbetreuung für Kinder mit Eltern, die einen systemrelevanten Beruf ausüben. Damit wurden alle Kinder, Familien und Mitarbeiter von einem Tag auf den nächsten in eine ungewohnte und unbeständige Situation gebracht. An oberster Stelle stand für uns das soziale Netzwerk zu allen Familien zu halten. Es gab eine Buchausstellung, den Familien wurden Bastelpakete zu Mutter- und Vatertag geliefert, die Kinder bekamen immer wieder kleine „Hausaufgaben“, wie beispielsweise einen Regenbogen zu gestalten und es wurde eine Dropbox eingerichtet, in die Erzieherinnen kleine Videos für die Kinder eingestellt haben. Auch das pädagogische Personal musste sich umstrukturieren. In möglichst kleinen Gruppen wurde der Sommerputz in den Kindergärten gemacht. Außerdem wurde in den Einrichtungen viel organisiert, strukturiert und dekoriert. Der größte Teil der pädagogischen Arbeit musste von zu Hause im Home Office erledigt werden. Das Team hat verschiedene pädagogische Themen intensiv be- und überarbeitet. Die Leitungen hatten während dieser Zeit immer wieder neue Verordnungen, die gemeinsam mit der Sachgebietsleitung Frau Raach bearbeitet werden mussten. Diese Verordnungen kamen oft sehr kurzfristig und in kleinen Abständen. Es wurden viele Leiterinnensitzungen gemeinsam mit Frau Raach abgehalten. Die Verordnungen verlangten sehr viel Flexibilität und Organisation. Seit dem 25. Mai 2020 arbeiten alle Einrichtungen in einem rollierenden System mit dem Hauptziel, dass jedes Kind seine Einrichtung wieder besuchen kann. Die Kinder haben sich in der Zwischenzeit wieder sehr gut eingelebt und kommen gut zurecht. Natürlich erfordern all die Regeln und Auflagen eine hohe Flexibilität und Spontanität und auch für alle Familien ist die Situation nach wie vor eine große Organisationsfrage. Doch die Zeit gemeinsam mit ihren Freunden und Erzieherinnen wird von den Kindern trotz aller Einschränkungen sehr genossen und sie können in der Bildungseinrichtung wieder neue Erfahrungen machen und die Welt erkunden. Seit dem 29.06.2020 sind die Einrichtungen wieder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen geöffnet und die Kinder konnten wieder bestmöglich in ihren gewohnten Kitaalltag zurückkehren. Wir wünschen uns, dass wir alle bald zur Normalität zurückkehren können und wieder ohne verschärfte Coronaregeln und Hygieneauflagen gemeinsam im Kindergarten spielen, lernen, lachen, tanzen, singen und Spaß haben können. Wir bedanken uns bei unseren Teams für ihren Einsatz, ihre Flexibilität und Spontanität, für ihre Kreativität, intensive Gespräche und für’s Durchhalten. Danke an Frau Raach, die als Ansprechpartnerin immer zur Verfügung steht und sich mit einem immer offenen Ohr gemeinsam mit uns auf den Weg durch die schwierige Coronazeit gemacht hat und uns weiterhin den Rücken stärkt. Ein großes Dankeschön geht an alle Eltern für ihre Flexibilität, das gute Miteinander, positive Begegnungen und schöne Gespräche. Wir wünschen nun allen Familien schöne und gesunde Sommerferien. Kommen Sie alle weiterhin gut durch diese Zeit, wir verbleiben mit vielen Grüßen Sina Schrade, Stephanie Eisele, Nicole Hartstein, Katharina Maier-Elting

Reutlinger Orgelsommer 2020 Jeweils samstags um 20.00 Uhr St. Wolfgang: 08. August: Ute Brandmaier (Horn) und Andreas Dorfner (Orgel) Marienkirche: 15. August: Stefan Kordes (Göttingen) 22. August: Peter Eberl (Flöte), Katharina Eberl (Sopran), Torsten Wille (Orgel) 29. August: Ursula Herrmann-Lom (Stuttgart) 5. September: Stefan Viegelahn (Frankfurt) 12. September: „Vierne meets Jazz“ Torsten Wille

Öffnungszeiten Gemeindebüro: Erpfingen: Donnerstag nachmittags von 16.00 bis 19.00 Uhr Willmandingen: Dienstag nachmittags von 15.30 bis 18.30 Uhr Wir bitten um freundliche Beachtung. An Pfarrer Grauer können Sie sich bei Bedarf oder bei Anfragen jederzeit telefonisch oder per Mail wenden. Obenstehende Zeiten sind die Präsenzzeiten unserer Sekretärin. Wir grüßen Sie mit dem Wochenpsalm; Psalm 63, 2-9 t Di Vd k

Freitag, 7. August 2020, Nummer 32 Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl Gottes Güte ist besser als Leben Gott, du bist mein Gott, den ich suche. Es dürstet meine Seele nach dir, mein Leib verlangt nach dir aus trockenem, dürrem Land, wo kein Wasser ist. So schaue ich aus nach dir in deinem Heiligtum, wollte gerne sehen deine Macht und Herrlichkeit. Denn deine Güte ist besser als Leben; meine Lippen preisen dich. So will ich dich loben mein Leben lang undmeine Hände in deinem Namen aufheben. Das ist meines Herzens Freude und Wonne, wenn ich dich mit fröhlichem Munde loben kann; wenn ich mich zu Bette lege, so denke ich an dich, wenn ich wach liege, sinne ich über dich nach. Denn du bist mein Helfer, und unter dem Schattendeiner Flügel frohlocke ich. Meine Seele hängt an dir; deine rechte Hand hält mich. Sonntag, 9. August, 9 . Sonntag nach Trinitatis Wochenspruch: „Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen; und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern.“ Lukas 12,48 9.30 Uhr Gottesdienst in Willmandingen Sonnenbühler Sommerkirche (Eberhardt, Sommerkirche Predigtreihe, Thema„Lots Frau: Sieh nicht hinter dich!“ Opfer: Arche Regenbogen) Dienstag, 11. August 9.15 Uhr Spieltreff in Willmandingen 18.00 Jungschar für Mädchen und Jungen im Alter von 9-13 Jahren in Willmandingen 20.00 Uhr Johannesoase in Willmandingen Mittwoch, 12. August 20.00 Uhr Gospelchorprobe in Willmandingen Sonntag, 16. August (Israelsonntag), 10 . Sonntag nach Trinitatis Wochenspruch: Wohl dem Volk, dessen Gott der HERR ist, dem Volk, das er zum Erbe erwählt hat! (Ps. 33,12) 9.30 Uhr Gottesdienst in Erpfingen (Grauer, Sommerkirche Predigtreihe, Thema: „Deborah, eine Mutter in Israel“ (Ri 5, 7) Opfer: Israelsonntag, ZEDAKAH) Opfer und Spenden An Opfer gingen im Juli ein: 05.07.20 PO für die Diakonie 324,-- €, 12.07.20 für den landwirtschaftlichen Notfonds 423,-- €, 19.07.20 Bezirksopfer für Oferdingen 140,-- €. Außerdem ging eine Spende für den CD-Dienst von 20,-- € und 2 Spenden für "Wo am Nötigsten" in Höhe von 30,-- € und 100,-- € ein. Urlaubsvertretung: Pfarrer Grauer hat Urlaub bis einschließlich13. August. Vertretung hat in dieser Zeit, das Pfarramt Genkingen, Pfarrer Eberhardt und Vikar Pfander. Tel. 618. Die Pfarrämter sind dienstags und donnerstags zu den gewohnten Öffnungszeiten besetzt. Herzlich grüßt Sie Ihr Pfarrer N. Grauer

Open Air Gottesdienst am 9. August Herzliche Einladung zu unserem Open Air Gottesdienst am 9. August um 10.30 Uhr am Christlichen Zentrum Sonnenbühl! Aufgrund der aktuellen Lage ist eine Anmeldung unter [email protected] erforderlich. Bitte bringt eine Sitzgelegenheit (wie Campingstuhl oder Picknickdecke) und einen Mund-Nasen-Schutz mit. Sollte es regnen, übertragen wir wie gewohnt einen Onlinegottesdienst unter live.cz-sonnenbuehl.de

Sonntag, 09.08. 09.30 Uhr Gottesdienst Um die Platzverteilung organisieren zu können bitten wir um Anmeldung bis Freitag. Videogottesdienst Der zentrale Gottesdienst mit Übertragung als Live-Stream über den YouTube-Kanal der NAK Süddeutschland wird weiterhin Sonntags um 10.00 Uhr angeboten: https://www.youtube.com/c/NAKSueddeutschland Telefonübertragung über die zentrale Einwahlnummer: 069 2017 442 99 Weitere Informationen und Termine finden Sie auf der Homepage unserer Kirchengemeinde unter https://www.nak-reutlingen.de/ sonnenbuehl

Sonntag, 09. August 2020 10.00 Uhr Gottesdienst Mittwoch, 12. August 2020 20.00 Uhr Gebetsabend nach Absprache

Kirchstr. 13/1, Postfach 7, Tel. 07129 932704 Fax 932705 https://se-engstingen-hohenstein.drs.de Erreichbarkeit per Telefon (07129-932704) oder E-Mail: ([email protected]) Montag, Mittwoch und Donnerstag 9.00 – 11.30 Uhr, Dienstag von 15.00 – 17.30 Uhr. Pfarrer Jäger, Tel. 07129 932706 Diakon Tröster, Tel. 07129 938 2400 oder 07129 930 975 Gottesdienst in St. Martin vom 09.08. bis 16.08.2020 Sonntag, 09.08.2020 – 19. Sonntag im Jahreskreis – Hl. Theresa Benedikta vom Kreuz (Edith Stein) Schutzpatronin Euopas 09.00 Uhr Wort-Gottes-Feier Sonntag, 16.08.2020 – 20. Sonntag im Jahreskreis 09.00 Uhr Eucharistiefeier Urlaub Pfarrer Wolfgang Jäger Pfarrer Jäger ist vom 01. bis 16. 08. im Urlaub. Die Vertretung übernimmt Diakon Steffen Tröster. Katholische Öffentliche Bücherei Die Bücherei macht im August Sommerferien.

Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl Freitag, 7. August 2020, Nummer 32

Vorbereitungsfahrplan FC Sonnenbühl Aktive Testspiele

SGM Hirrlingen/Hemmendorf II vs. FC I Endergebnis: 0:3 (Rudolph, Sauer 2x) FC Engstingen

vs. FC I Endergebnis: 1:1 (Rudolph) SGM Gammertingen

vs. FC I Mittwoch, 05.08. 19:30 Uhr Gammertingen TSV Riederich II

vs. FC II Sonntag, 09.08. 13:00 Uhr Riederich TSV Riederich

vs. FC I Sonntag, 09.08. 15:00 Uhr Riederich SV Degerschlacht

vs. FC I Mittwoch, 19.08. 19:00 Uhr Degerschlacht TSuGV Großbettlingen

vs. FC I Samstag, 22.08. 14:00 Uhr Großbettlingen TSV Mägerkingen

vs. FC II Sonntag, 23.08. 14:00 Uhr Mägerkingen

Wenn die Golf-Bundesliga Sonnenbühl rockt GC Reutlingen-Sonnenbühl im Freundschaftsspiel gegen GC Domäne Niederreutin Am 19. Juli 2020 stieg das Freundschaftsspiel der Ersten Herrenmannschaft vom GC Reutlingen-Sonnenbühl e. V. gegen das Top-Team der Männer vom GC Domäne Niederreutin (Bondorf), das in der 2. Bundesliga spielt. Das Aufeinandertreffen diente den Reutlinger Gastgebern als Vorbereitung auf das Corona bedingt einzige bevorstehende Mannschaftsligaspiel BWMM (Baden-Württembergische Mannschaftsmeisterschaften) im GC Ulm vom 2.-3. Oktober 2020. Gespielt wurde im Matchplay Modus – fünf Mal Einzel und drei Mal Vierer. Es waren somit acht Punkte zu vergeben. Am Ende stand es 5,5 zu 2,5 für die Bondorfer. Gestartet wurde an dem heißen, sonnigen Sonntag ab 8.30 Uhr. Die Zeit war wohlüberlegt gesetzt, denn die Reutlinger hofften, dass der Gegner müde ankommt wegen der verkürzten Nacht und der relativ langen Anfahrt. Der 18-Loch-Meisterschaftsplatz wurde die ganze Woche optimal für diesen Tag vorbereitet. Der Regen an einigen Tagen war ideal. So waren die vorangegangenen Aerifizierungs- und Pflegemaßnahmen auf den Grüns kaum mehr zu erkennen. Ebenso hatte das Team aus Reutlingen-Sonnenbühl seine Lieblingspins und bevorzugten Abschläge vorbereiten lassen. Auf diese Weise sollte, wie bei den Heimspielen in der Kramski Deutschen Golf Liga, der maximale Vorteil gegen die Freunde aus Bondorf gegeben sein. „Dies hat uns leider nur in vier Matches geholfen, so dass wir drei davon an der Bahn 18 geteilt und eines gewinnen konnten“, sagt Teamcaptain Sebastian Keller. „Jedoch waren alle Matches sehr eng und es war für unsere rund 75 Zuschauer ein gelungenes Sportereignis inklusive Einhaltung aller Corona Auflagen“, ergänzt sein Bruder Konstantin Keller. Beide Mannschaften bedankten sich ausdrücklich bei allen, die extra für dieses Ereignis auf den Platz am Biosphärengebiet Schwäbische Alb gekommen sind und die Teams auf diese Weise unterstützt haben. Auch dem Organisator im Hintergrund, Rolf Wörner, und dem Sekretariat wurde ausdrücklich gedankt. Sie kümmerten sich um die Werbung und Organisation für den hochklassigen Golf-Event und versorgten am Spieltag alle Zuschauer und Teilnehmer mit kühlen Getränken sowie Snacks. Lob und Dank bekam auch Mike Klam, der neue Caps und Handtücher spendierte. Ebenso ein Dank ging an den Chef des Golfclubrestaurants Marcello Ianni und sein Team fürs Aufpäppeln der Spieler nach der anstrengenden Runde. Das Rückspiel auf dem Platz des Zweit-Bundesligisten ist schon in Planung. Mitglieder, Unterstützer und Freunde dürfen schon gespannt sein, wie es ausgehen wird. „Wir versprechen unser Bestes zu geben, damit auch dieses Rückspiel keine Blamage wird. Auch aus diesem Grund würden wir uns über bekannte Gesichter unter den Zuschauern freuen“, gibt Captain Sebastian Keller das Ziel vor.

Der Gesamtkader der Ersten Herrenmannschaft des GC Reutlingen-Sonnenbühl e. V. (hintere Reihe von links): Mark Hummel, Stiven Kreicha, Sebastian Keller, Marc Kopp, Torben Binanzer, Markus Maier. Mitte links: Christian Bartsch, Manuel Wenzel, Konstantin Keller. Vorne links: Kilian Heiss, Frank Wiegand, Tim Schäfer, Florian Rauscher. Foto: Golfclub Reutlingen-Sonnenbühl e. V.

Boulespielen Das Partnerschaftskomitee Sonnenbühl e. V. lädt die Bevölkerung von Sonnenbühl zum Boulespiel auf den Bouleplatz in Willmandingen ein. Am Sonntag, den 09. August um 17.00 Uhr ist es wieder soweit. Die weiteren Termine - jeweils 2. Sonntag im Monat - sind: 13. September und 11. Oktober. Die Boulekugeln werden zur Verfügung gestellt. Wir freuen uns auf interessante und spannende Spiele. Die Vorstandschaft

Erste VdK-Orts- und Kreisverbände werden 75 Am 8. Mai 2020 jährte sich das Ende des Zweiten Weltkriegs zum 75. Mal. Auf ihr 75-jähriges Bestehen können die ersten VdK-Orts-und Kreisverbände im Südwesten zurückblicken. Denn bereits in den ersten Wochen und Monaten nach Kriegsende begannen Kriegsbeschädigte und Kriegswitwen und -Waisen damit, sich vor Ort zu organisieren. Es galt, sich gegenseitig zu unterstützen, sich Halt zu geben und fortan gemeinsam für die Anliegen dieser Menschen und für eine gesetzliche Kriegsopferversorgung einzutreten. In der Folgezeit prägte der VdK den Aufbau der Sozialgesetzgebung in Deutschland maßgeblich. Die Erweiterung der Aufgaben und Mitgliederzielgruppen erfolgte dann sukzessive ab den 1970er-Jahren und insbesondere ab den 90ern, wo auch

Freitag, 7. August 2020, Nummer 32 Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl die Umbenennung in „Sozialverband VdK“ vorgenommen wurde. Heute zählt der VdK mehr als zwei Millionen Mitglieder bundesweit und rund 240 000 in Baden-Württemberg. Dazu gehören Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke ebenso wie Rentnerinnen und Rentner, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, Grundsicherungsbezieher und andere sozial betroffene Menschen aber auch sozialpolitisch Interessierte und ehrenamtlich Aktive. Jeder kann mitwirken. Kontakt: www.vdk-bawue.de

SPG Tennis: Ergebnisse vom WTB-Pokal 2020 Aufgrund der Absage der offiziellen Verbandsrunde wurde neben der freiwilligen Corona-Runde zusätzlich vom WTB noch der WTB-Pokal ins Leben gerufen. Hierbei können die Vereine in verschiedenen Altersklassen antreten und es werden jeweils 2 Einzel und 1 Doppel gespielt um den Sieger zu ermitteln. Die Sieger kommen im KO Modus jeweils eine Runde weiter und spielen die jeweiligen Bezirksmeister untereinander aus. Die jeweiligen Siegermannschaften des Bezirkes ermitteln dann noch einen Verbandssieger. Für die SPG sind folgende Mannschaften gemeldet. Damen 40, Herren aktiv und Herren 40. Letztes Wochenende fanden folgende Partien statt: Damen 40: SPG Grafenberg/ Neuhausen - SPG (Mirja Glaser & Christina Schmauder): 3:0 Herren aktiv: TC Faurndau 2 - SPG (Pascal Bruhn & Joris Rudolph): 0:3 Herren 40: SPG (Andre Roll & Alex Brändle & Christian Schieb) - TC Hattenhofen: 3:0 Folgende Nachholbegegnung der Corona-Runde findet noch statt:

  1. 09.08. (10 Uhr): Damen: SPG - TC Stetten/Fildern 2 SPG Tennis: Pascal Bruhn gewinnt Turnier in Burladingen, Youngsters erfolgreich in Gomadingen Einen feinen Erfolg feierte letztes Wochenende Pascal Bruhn beim LK Turnier in Burladingen. In der Herren C Konkurrenz starteten 20 Teilnehmer und Pascal war aufgrund seiner LK- Einstufung die Nummer 4 der Setzliste. Pascal gab in 4 Matches gerade einmal 9 Spiele ab, gewann auch gegen einen Spieler mit höherer LK-Einstufung und stand am Sonntag Abend als souveräner Sieger fest. Herzlichen Glückwunsch! In Gomadingen fand gleichzeitig das 18. AJC-Jugendturnier statt. Neben Emma Glaser nahmen noch ihre Schwester Nele und Sophia Lomberg am Turnier teil. Emma startete in der Kategorie W14 im Großfeld und konnte ihren Sieg aus dem Vorjahr verteidigen. Erstmalig nahmen Nele (Jahrgang 2013) im Wettbewerb U8 (Kleinfeld) und Sophia (Jahrgang 2010) im Wettbewerb U10 (Midcourt) an einem Tennisturnier teil. Beide spielten von Beginn an super und konnten bereits bei der Turnierpremiere erste Siege einfahren. Am Ende sprang bei Sophia ein toller 3. Platz und bei Nele ein toller 6. Platz heraus. Mit diesen wertvollen Erfahrungen im Gepäck blicken beide auch bereits erwartungsvoll auf das nächste Turnier und würden sich zudem auch freuen, wenn sich weitere SPG Kids trauen würden an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen.

Training einem heißen Tag Da es vergangenem Samstag sehr heiß war,haben sich die Junghunde und ihre Hundeführer/ innen im schattigen Wald, zu einem gemeinsamen Spaziergang mit Übungseinlagen getroffen.An den einzelnen Stationen wurden abwechslungsreiche Übungen für Koordination, Gehorsam und Bindung trainiert. Alle Anwesenden waren mit sichtlichen Spaß und dem nötigen Eifer bei der Sache.

Kein „großer Bahnhof“ – aber bunte Vielfalt beim Abschied an der Grundschule in Erpfingen Am letzten Schultag hieß es auf dem Erpfinger Schulhof Abschied nehmen: Nach 26 Jahren als Rektorin wurde Karin Lorenz in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Gleichzeitig beendete Lehrerin Traude Kurz ihre Dienstzeit nach 19 Jahren an der Johann-Ludwig-Schneller- Schule. Mit einem bunten und von der künftigen Rektorin Susanne Bloch perfekt organisierten Programm fand eine kleine, aber feine Feier unter freiem Himmel und mit Abstandsgebot statt. Die Schülerinnen und Schüler verabschiedeten sich mit einer kurzweiligen und sehr persönlichen Theateraufführung von ihren beiden Lehrerinnen und den Viertklässlern. Überzeugend zeigten sie anschließend an den Orffschen Instrumenten, was Frau Lorenz ihnen im Musikunterricht alles beigebracht hatte. Von Links: Traude Kurz und Karin Lorenz

Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl Freitag, 7. August 2020, Nummer 32 Auch Bürgermeister Morgenstern beteiligte sich, über seine Abschiedsworte auch im Namen von Ortsvorsteher Willi Herrmann hinaus, gleich an zwei Programmbeiträgen kreativ und unterhaltsam: So gab es eine musikalische Einlage gemeinsam mit dem Elternbeirat sowie eine tolle Jonglage-Darbietung gemeinsam mit Tanja Schweikardt vom Elternbeirat. Ein weiterer Programmpunkt war eine Gesangseinlage von Michaela Bez-Kilb mit Querflöten-Begleitung von Simone Kirchner. Zum Schluss der Feierstunde wurden alle mit einer süßen Überraschung auf die Ferien eingestimmt. Herzlichen Dank an die beiden Lehrerinnen für so viele Jahre, in denen sie die Erpfinger Kinder ein Stück auf ihrem Weg ins Leben begleitet haben. Der Elternbeirat

Einladung zur Jahreshauptversammlung am 07.08.2020, 20.00 Uhr, Jugendraum Erpftalhalle Zum Nachholtermin der Jahreshauptversammlung lädt der SVE herzlich ein! Tagesordnung: TOP 1: Begrüßung TOP 2: Bericht des Vorstandssprechers TOP 3: Berichte der Abteilungsleiter TOP 4: Bericht des Vorstands für Finanzen TOP 5: Bericht der Kassenprüfer TOP 6: Entlastungen TOP 7: Wahlen TOP 8: Verschiedenes Bitte Mundschutz nicht vergessen.

Sprechzeiten der Ortsvorsteherin An den Dienstagen, 11.08.2020, 18.08.2020 und 25.08.2020 finden keine Sprechzeiten der Ortsvorsteherin statt. In dringenden Fällen können Sie sich an die Ortschaftsverwaltung in Genkingen wenden. Tel.: 07128 / 925-940 oder per Mail unter [email protected]. Ab Dienstag, den 01.09.2020 finden wieder wie gewohnt die Sprechzeiten statt. Immer Dienstags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem Rathaus in Genkingen oder es sind Termine nach Vereinbarung möglich. Wir bitten um Beachtung.

Öffnungszeiten der Ortsbücherei Die Bücherei macht Ferien und bleibt deshalb geschlossen. Das Bücherei-Team wünscht allen Lesern einen schönen Urlaub.

Youtube Kanal der evangelischen Kirchengemeinden in Sonnenbühl: https://www.youtube.com/channel/UCcppCaIrXqJoFr7qCf-VqoFw Impulse, Andachten und sonntags ein Gottesdienst aus Sonnenbühl Die Gruppen, Kreise und Chöre treffen sich in den Ferien nach Absprache Sonntag, 9. August – 9. Sonntag nach Trinitatis Sonnenbühler Sommerkirche – „Lots Frau: Sieh nicht hinter dich!“ Wochenspruch: „Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen; und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern." (Lk 12,48) 10.30 Uhr Gottesdienst mit Taufen (Pfarrer Eberhardt / Opfer: Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung – Bereich Diakonie Deutschland) Getauft werden Lea und Kati Herrmann, Striehweg 3 18.00 Uhr Sonnenbühler Gemeinschaftsstunde in Genkingen Die Genkinger Michaelskirche ist täglich für Gebet und Einkehr geöffnet. Sonntag, 16. August (Israelsonntag) Sonnenbühler Sommerkirche – „Deborah, eine Mutter in Israel“ 9.30 Uhr Gottesdienst in Erpfingen (Pfarrer Grauer) 10.30 Uhr Gottesdienst in Undingen an der Helmut-Werner-Hütte (Pfarrer Grauer) (bei schlechtem Wetter in der Kirche, Wetter-Hotline ab 9.00 Uhr: 07128/3041094) 11.00 Uhr Kirche im Grünen am Roßberg (Asylpfarrerin Ines Fischer und Bezirksbläser) 13.30 Uhr Gemeinschaftsstunde Taufsonntage: 19. September, 10.30 Uhr, (20. September, 10.30 Uhr -voll), 11. Oktober, 10.30 Uhr, 1. November 9.30 Uhr. Opfer und Spenden Herzlichen Dank für das Opfer vom 2. August für die Keniahilfe Schwäbische Alb in Höhe von 406,17 Euro. Außerdem danken wir für folgende Spenden: 1x 100,00 Euro für die eigene Gemeinde; 1x 100,00 Euro für „Wo am nötigsten“; 1x 50 Euro für die eigene Gemeinde. Gott segne Geber und Gaben! „Lots Frau: Sieh nicht hinter dich!“ – Start der Predigt Reihe „Biblische Randfiguren“ beim Taufgottesdienst am 9. August Am kommenden Sonntag laden wir um 10.30 Uhr zum Taufgottesdienst in die Michaelskirche ein. Unter dem Motto „Biblische Randfiguren“ beginnt im Rahmen der Sonnenbühler Sommerkirche wieder eine Predigtreihe. Unbekanntere Männer und Frauen der Bibel sollen hier in den Blick kommen. Zum Auftakt geht es um „Lots Frau“, von der es in der biblischen Erzählung heißt, dass sie zur Salzsäule erstarrte (1. Mose 19,26).

Freitag, 7. August 2020, Nummer 32 Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl Aktuelles aus dem Kirchengemeinderat Letzte Woche Dienstag, 28. Juli fand die Sommersitzung des Kirchengemeinderats im Gemeindehaus statt. Dazu einige Schlaglichter und Neuigkeiten:

  1. 1. In den Gottesdiensten gelten weiterhin die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln. Dazu gehören die markierten Sitzplätze in der Kirche, ein Ordnungsdienst , der den Einlass organisiert, und das Betreten bzw. Verlassen der Kirche mit Mund- und Nasenschutz . Als kleine Lockerung ist das Singen im Gottesdienst mit Mund- und Nasenschutz wieder möglich. Zudem können auch wieder die Gesangbücher benutzt werden. Bitte bringen Sie dazu, wenn möglich, Ihr eigenes Gesangbuch von zu Hause mit. Es liegen aber auch einige bereit.
  2. 2. Auch Abendmahlsgottesdienste sind jetzt wieder möglich. Allerdings erfolgt die Austeilung unter Berücksichtigung der Hygienevorgaben etwas anders als gewohnt. Da unsere Kirche nur einen Mittelgang und keine Seitengänge hat, hat der KGR die Umsetzung wie folgt geplant: In Form eines „Wandelabendmahls“ können die Gottesdienstbesucher in einem Kreislauf nacheinander an den Altar kommen und an zwei Orten Brot und Traubensaft in Einzelkelchen empfangen. Der Zugang zum Altar erfolgt dabei über die Sakristei und der Rückweg zum Platz über den Mittelgang. Den nächsten Abendmahlsgottesdienst wollen wir gemeinsam nach der Ferienzeit am 13. September um 10.30 Uhr in der Michaelskirche feiern. Nach erster Erprobung wird das Konzept nochmals bedacht.
  3. 3. Es ist geplant, dass längerfristig die Gottesdienste auf dem Sonnenbühler YouTube-Kanal rotierend jede Woche aus einer anderen der vier Sonnenbühler Kirchen aufgezeichnet werden. Wenn es die Technik zulässt, sollen die Gottesdienste sogar als „livestream “ zu sehen sein, so dass man zeitgleich von zu Hause aus mitfeiern kann. So können auch Menschen die gerade (noch) nicht in die Kirche gehen wollen oder können am Gemeindeleben teilhaben. Für die Umsetzung in Genkingen werden noch technisch versierte ehrenamtliche Mitarbeiter/innen gesucht. „Neue Brille gefällig?“ Ermutigung zum Sichtwechsel beim Abschied von Vikar Jonathan Pfander „Attempto“ – „Ich wag´s“ lautet das Motto der Universität Tübingen. Am vergangenen Sonntag nahmen die Verantwortlichen der Genkinger Kirchengemeinde sich das zu Herzen und wagten es, den Gottesdienst bei wolkenverhangenem Himmel dennoch im Freien vor der Kirche zu feiern – und das Wagnis ging auf. Jonathan Pfander, der von April 2018 bis Ende August 2020 in Genkingen sein Ausbildungsvikariat absolvierte, freute sich über zahlreiche Mitfeiernde. In einer Dialogpredigt warb er zusammen mit Pfarrer Eberhardt dafür, die eigene Deutungsbrille zu überprüfen und einen Sichtwechsel von der „Schwarz-weiß-Brille der Schuldzuweisungen“ hin zur „Licht-Brille“ Jesu zu wagen. Sandra Schneider vom CVJM-Vorstand bedankte sich im Namen der Chöre und Gruppen für die gute Zusammenarbeit mit „Pfandi“. Kirchengemeinderätin Sigrun Albrecht und Pfarrer Eberhardt sagten in einem Anspiel als „Madeis ond Karlena“ auf humorvolle Weise „Adieu“. Sie bescheinigten dem angehenden Pfarrer mit seiner offenen Art, ein „guter Menschenfischer“ zu sein, der nun mit dem Gütesiegel „alberprobt“ weiterziehen könne. Damit er Genkingen „messerscharf“ in Erinnerung behalten kann, bekam er zum Abschied ein Schweizer Taschenmesser überreicht. Am Ende sangen die Gottesdienstbesucher zusammen mit dem Singteam des popCHORns dem scheidenden Vikar das Lied „Der Herr segne dich“ zu. Pfander selbst blickte dankbar auf eine erfüllte Zeit voller bereichernder Begegnungen zurück, in der ihm als Berufsanfänger die Gemeinde „fehlerfreundlich“ begegnet sei. Mit dem musikalischen Gruß „Viel Glück und viel Segen“ schloss der Posaunenchor den Abschiedsreigen ab. Bis 14. August wird der junge Theologe noch in der Genkinger Kirchengemeinde tätig sein. Danach hat er Urlaub. Ab 1. September tritt er seine neue Stelle beim Dekan im Kirchenbezirk Backnang an. Am 27. September wird er zusammen mit seiner Frau Stephanie, die Vikarin in Mägerkingen war, und den beiden Kollegen aus Ohmenhausen und Sondelfingen um 14 Uhr im Festgottesdienst in der Marienkirche in Reutlingen ordiniert. Da das Pfarrhaus an seinem neuen Wirkungsort Oberweissach erst ab Mitte November bezogen werden kann, wird er noch bis November in Genkingen wohnen bleiben. Ab 1. Oktober folgt Judith Montowski als neue Ausbildungsvikarin. Sie wird mit ihrer Familie in der Dienstwohnung des Pfarrhauses in Undingen wohnen. Vikar Jonathan Pfander blickt auf eine erfüllte Ausbildungszeit zurück. Mit herzlichen Grüßen Ihr Pfarrer Hansjörg Eberhardt

Lego-Bibel Challenge 2020 Wir vom CVJM Genkingen haben eine Idee. Wir wollen eine digitale Lego-Bibel mit möglichst vielen verschiedenen Bibelgeschichten erstellen. Dafür brauchen wir eure Hilfe! Baut einfach eine eurer Lieblingsgeschichten aus der Bibel mit Lego nach. Macht ein paar Fotos davon und schickt diese Fotos (max. 5 Bilder) mit eurem Namen, Vornamen, Anschrift, Alter und dem Titel der Bibelgeschichte an unsere email-Adresse [email protected]. Bilder, die bis zum 11. September 2020 bei uns eintreffen, werden auf der Homepage des CVJM Genkingen (www.cvjm-genkingen. de) veröffentlicht, damit alle sie sehen können. Je mehr Fotos und Bibelgeschichten wir sammeln können, desto größer wird unsere Lego-Bibel. Eine Legoexperten-Jury wird die 5 besten Bilder aussuchen und mit tollen Lego-Preisen belohnen. Schau einfach das Erklärvideo zu dieser Ferien-Aktion auf unserer Homepage (www.cvjm-genkingen.de) an und mach mit! Mitmachen dürfen alle, die Lust am Lego spielen haben.

Schießbetrieb / Wirtschaft Das Schützenhaus (Wirtschaft und Schießstände) ist wieder geöffnet. Die allgemein bekannten Abstands- und Hygieneregeln anlässlich der Corona-Pandemie sind zu beachten. Schießstandaufsicht 09.08.: Uwe Kähler 16.08.: Helmut Mezger Wirtschaftsdienst 09.08.: Frank Ziegler 16.08.: Dieter Ziegler Bogenschützen Die Bogenschützen machen vom 08.08. bis zum 12.09. Sommerpause. Mezger

Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl Freitag, 7. August 2020, Nummer 32

TSV Genkingen - TSV Sondelfingen (3:4) 3:4 Auch im zweiten Testspiel unterlagen die Schützlinge von Sven Bahnmüller knapp dem Reutlinger A-Ligisten aus Sondelfingen. Das Spiel wurde aufgrund der an diesem Tag vorausgesagten Hitze bereits um 11 Uhr anstatt wie geplant um 13 Uhr angepfiffen. In einer kuriosen ersten Halbzeit fielen bereits alle sieben Tore. Dabei gingen wir bereits in der 6. Spielminute mit 1:0 in Führung. Chrisi Frank wurde über die linke Seite freigespielt und schob den Ball freistehend flach ins lange Eck. Nach einem Eckball in der

  1. 10. Minute bugsierten die Gäste den Ball dann ins eigene Tor zum 2:0. Nur zwei Minuten später konnten dann die Gäste nach einem langen Ball freistehend vor Schlussmann Heinzelmann zum 1:2 einschieben. Wiederum nur drei Zeigerumdrehungen später dann das 2:2. Nach einem Eckball wurde Timo Kuhn auf der Linie abgeschossen und der ansonsten sehr gut leitende Schiedsrichter entschied hier fälschlicherweise auf Elfmeter. Den fälligen Strafstoß konnten die Gäste verwandeln. Fortan war es ein offener Schlagabtausch mit Chancen auf beiden Seiten. Das 2:3 fiel dann in der 36. Minute. Die Gäste konnten sich über rechts durchspielen und am langen Pfosten lauerte der Torschütze, der den Ball aus kurzer Distanz nur noch einschieben musste. Kurz vor der Pause wurde Timo Kuhn regelwidrig im Strafraum gefoult und es gab diesmal Elfmeter für uns. Fabian Saur behielt die Nerven und traf zum 3:3 Ausgleich. In der Nachspielzeit der ersten Halbzeit noch eine Wiederholung des 2:3. Die Gäste kamen wieder über unsere rechte Seite, wieder lauerte am langen Pfosten der Torschütze, der den Ball freistehend zum 3:4 einschob. So ging es dann in die Pause, in der fleißig durchgetauscht wurde. In der zweiten Halbzeit stand man dann in der Abwehr deutlich besser und ließ kaum noch Torchancen zu. Im Verlauf des Spiels ließen dann aufgrund der Hitze bei beiden Teams die Kräfte deutlich nach. Die beste Chance zum Ausgleich hatte Jonas Schneider, der aus kurzer Distanz mit einem Kopfball am Gästetorwart scheiterte. So bleib es am Ende beim 3:4 für Sondelfingen. Es spielten: Heinzelmann, Frank, Fetzer, Kuhn, Schneider, P. Deh, Mayer, F.Saur, D.Saur, Ph. Saur, Modrow, Grunewald, J. Elser, M. Herrmann, Fink, S. Mezger, Schenk, D. Mezger, J. Ruoff Am kommenden Samstag gastieren wir bei der SGM Alb-Lauchert in Gammertingen. Spielbeginn ist um 17 Uhr im Stadion in Gammertingen. Gammertingen wurde in der vergangenen Runde ebenfalls Zweiter der Kreisliga A Donau. Weitere Testspiele im Überblick: 08.08.2020 SGM Alb-Lauchert - TSV Genkingen 17:00 Uhr (Gammertingen) 15.08.2020 TSV Genkingen - TSV Ofterdingen 10:30 Uhr 15.08.2020 TSV Genkingen II - TV Unterhausen II 13:30 Uhr
  2. 1. Runde Bezirkspokal 16.08.2020 SSV Rübgarten II - TSV Genkingen 13:30 Uhr

Öffnungszeiten der Bücherei Während der Sommerferien haben wir nur am Freitag, dem 21.08.2020 von 14:30 Uhr - 17:30 Uhr geöffnet. Wir wünschen allen erholsame Ferien. Das Büchereiteam.

Sonntag, 09. August 2020 Neunter Sonntag nach Trinitatis Sonnenbühler Sommerkirche „Lots Frau: Sieh nicht hinter dich!“ mit Pfr. Eberhardt 9.30 Uhr in Willmandingen / 10.30 Uhr Genkingen Sonntag, 16. August 2020 Zehnter Sonntag nach Trinitatis Sonnenbühler Sommerkirche „Deborah, eine Mutter in Israel“ mit Pfr. Grauer 9.30 Uhr Erpfingen / 10.30 Uhr Undingen an der Helmut-Werner-Hütte (bei schlechtem Wetter in der Kirche) Vertretungsregelung für das Pfarramt Undingen Pfarrer Wandel ist vom 29. Juli 2020 bis zum 01. August 2020 auf einer Fortbildung und vom 03. August 2020 bis zum 22. August 2020 im Urlaub. Die Vertretung ist folgendermaßen geregelt: Vom 29. Juli 2020 bis zum 13. August 2020 übernimmt Pfarrer Eberhardt aus Genkingen die Vertretung; Telefon: 07128 618 Vom 14. August 2020 bis zum 22. August 2020 übernimmt Pfarrer Grauer aus Willmandingen die Vertretung; Telefon 07128 744. Das Sekretariat im Pfarramt ist zu den gewohnten Öffnungszeiten besetzt! Krabbelgruppe Frau Walter-Miller hat in den letzten Jahren die Krabbelgruppe zuverlässig und mit viel Herzblut geleitet und gestaltet. Nun wird sie bald in den Mutterschutz gehen und fürs Erste eine Pause als Gruppenleiterin einlegen. Wir wünschen ihr für die bevorstehende Geburt alles Gute und Gottes reichen Segen. Solange wir keine neue Gruppenleitung haben, wird auch die Krabbelgruppe eine Pause einlegen. Es wäre jedoch schön, wenn sich zwei Mamas oder Papas finden würden, die Lust und Zeit hätten, die Krabbelgruppe nach den Sommerferien weiterzuführen. Die Gruppe ist eine schöne Gelegenheit, um die kleinen Kinder in einem geschützten Raum miteinander spielen zu lassen. Die Eltern können sich austauschen, auftanken, durchschnaufen. Wichtig ist vor allem, dass sich die Gruppe regelmäßig treffen kann, sodass die Kinder einen verlässlichen Rhythmus haben. Daher wäre es gut, wenn sich zwei Personen für die Gruppenleitung finden ließen, die sich auch gegenseitig vertreten können. Bezüglich der inhaltlichen Akzente gilt die Regel: „Weniger ist mehr!“ Selbstverständlich würden Frau Walter-Miller und das Pfarramt Sie bei den ersten Schritten mit der Gruppe mit Rat und Tat unterstützen. Wir würden uns freuen, wenn Sie Interesse an der Leitung der Krabbelgruppe hätten. Melden Sie sich für weitere Infos gerne im Pfarramt: [email protected] oder 07128 30360. Action – Tiefgang – Spaß: durch die Ferien mit der Kirchengemeinde Undingens’Cämp 2020 Es hat begonnen! Im August gibt es ein 4-wöchiges Programm bei dem ihr alleine, gemeinsam mit Freunden oder mit eurer Familie teilnehmen könnt. Dabei seid ihr zeitlich völlig flexibel - ihr bestimmt wann und welche Aktion gemacht wird! Jede Woche werden wir euch Rätsel, Bastelideen, Geländespiele und noch vieles mehr bereitstellen. Seid dabei und lasst euch überraschen. Für unser Programm gibt es keine Teilnehmer- oder Altersbeschränkungen! Ihr seid alle herzlich eingeladen euch anzumelden. Die Registrierung ist kostenlos und unverbindlich. Anmeldung und Fragen an [email protected] oder über die Homepage: www.camp-undingen.de Liebe Grüße & bleibt gesund Euer s’Cämp Team

Freitag, 7. August 2020, Nummer 32 Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl Kinderkirche Online Liebe Kids, auf der Homepage der Kirchengemeinde Undingen www.gemeinde.undingen.elk-wue.de findet ihr unter der Rubrik „Kinderkirche Online“ spannende Bibelgeschichten und tolle Bastelideen Schaut einfach mal vorbei!!!

Deutsches Turnfest 2021 in Leipzig Liebe Mitglieder und Sportler des TSV Undingen, das Deutsche Turnfest ist die weltweit größte Wettkampf- und Breitensportveranstaltung. Leipzig wird 2021 Gastgeber des Turnfestes sein. Mit einem kompakten und zeitgemäßen Konzept wird an unterschiedlichen Orten der Stadt vom 12. bis 16. Mai 2021 eine breite Vielfalt an sportlichen Wettbewerben, Mitmachangeboten und Vorführungen zu erleben sein. Der TSV Undingen plant einen Vereinsausflug nach Leipzig und nimmt auch an den Wettkämpfen teil. Weitere Informationen gibt es unter www.turnfest.de. Interessenten können sich unverbindlich unter [email protected] melden. Vorstand TSV Undingen 1910 e.V.

Ortschaftsverwaltung Willmandingen Die Ortschaftsverwaltung ist vom 07.08.2020 bis einschließlich 10.08.2020 geschlossen . In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Frau Wannenmacher, Tel. 07128 925940 oder an die Hauptverwaltung. Fundsache 1 Herrenfahrrad Der Eigentümer kann dieses zu den Öffnungszeiten auf der Ortschaftsverwaltung in Willmandingen abholen. (Tel. 925950). Der Finder möchte sich ebenfalls auf der Ortschaftsverwaltung melden. Bolbergschule Willmandingen – Verabschiedung von Schulleiterin Frau Mutschler In der vorletzten Schulwoche hieß es an der Bolbergschule in Willmandingen Abschied zu nehmen von der langjährigen Schulleiterin Frau Hanna Mutschler. Die Kolleginnen Frau Kiesel und Frau Werz organisierten im Freien eine bewegende und bunt gestaltete Abschiedsfeier mit den Schülerinnen und Schülern, Elternbeirat und coronabedingt nur einigen wenigen Gästen. Mit dem als Überraschung eingeübten Sprechmusical "Auf ins Abenteuer" verabschiedeten die Schülerinnen und Schüler der Bolbergschule Willmandingen ihre Schulleiterin Hanna Mutschler in den Ruhestand. Im Schulgarten nahm die Schulgemeinschaft Frau Mutschler und die anwesenden Gäste mit auf die Reise auf eine Schatzinsel und ins "Neuland Ruhestand". Mit dem toll eingeübten und vorgetragenen Sprechmusical gelang die Überraschung perfekt und Frau Mutschler durfte das erste Abenteuer auf dem Weg in den Ruhestand bei sommerlichem Wetter im Garten genießen. Im Anschluss an das Musical bedankten sich die Lehrerinnen Silke Werz und Ulrike Kiesel, die Eltern des Elternbeirats und Pfarrer Grauer bei Frau Mutschler für die gute Zusammenarbeit und ihr großes Engagement.

Auch Bürgermeister Uwe Morgenstern ließ es sich nicht nehmen Frau Mutschler auch im Namen von Ortsvorsteher Heinz Hammermeister für ihr 13-jähriges Engagement als Schulleiterin herzlich zu danken. Nach 13 Jahren als Leiterin der Bolbergschule habe Hanna Mutschler vielen Schülerinnen und Schülern in Willmandingen den Weg ins Leben gewiesen. Deshalb wäre normalerweise zur Verabschiedung von Frau Mutschler „großer Bahnhof“ in Willmandingen angesagt gewesen. Umso schöner sei es, dass mit der Abschiedsfeier in kleinem Rahmen die Überraschung gelungen sei. Der ebenfalls anwesenden neuen Schulleiterin Frau Tina Solbach-Riehle wünschte der Bürgermeister im Namen aller Anwesenden einen guten Start in Schuljahr 2020/2021 und viel Freude an der Spitze der Bolbergschule. Schließlich sei der Bolberg mit 881 m ü. NN bekanntlich die höchste Spitze im Landkreis Reutlingen. Zum Abschluss hieß es dann im Rap der Schülerinnen und Schüler: Nun ist es geschafft, das Ziel ist erreicht, ja, jetzt ist es bald soweit. Wir sagen zum Abschluss: Wiedersehn, tschüss, goodbye, und danke für diese Zeit!

Schützenfest des SV Willmandingen Die Sportschützen Willmandingen holen ihre ausgefallenen Termine nach und veranstalten am 30. August ein Schützenfest im Schützenhaus. Nachgeholt wird das Osterschiessen, welches auf Glücksscheiben ausgetragen wird, sowie das traditionelle Gyros-Grillen, welches üblicherweise bei der jährlichen Hockete stattfindet. Zudem ist der Neubau des 25m Pistolenstandes zu feiern, denn dieser wurde in den letzten Monaten aufwändig nach den neuesten Vorschriften umgebaut und erweitert. Das Schützenfest wird im Freien stattfinden und kann deshalb unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften problemlos durchgeführt werden. Die Sportschützen freuen sich auf Ihr Kommen! Schulleiterin Hanna Mutschler bei der Abschiedsfeier

Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl Freitag, 7. August 2020, Nummer 32

SSV Willmandingen tagt Der SSV Willmandingen holt seine wegen der Corona-Krise verschobene Jahreshauptversammlung am Freitag, 7. August 2020, nach. Dazu sind die Mitglieder des Vereins herzlich eingeladen. Die Versammlung im Vereins-Sportheim beginnt um 20 Uhr. Sie findet in vereinfachter Form statt, die Corona-Bestimmungen werden beachtet. Bitte Gesichtsmasken mitbringen! Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:

  1. 1. Begrüßung und Bericht Vorstandssprecher
  2. 1.1. Totenehrung
  3. 2. Bericht Hauptschriftführerin
  4. 3. Bericht Vorstand Finanzen
  5. 4. Bericht Kassenprüfer
  6. 5. Berichte Abteilungsleiter/innen
  7. 6. Entlastung
  8. 7. Wahlen
  9. 8. Veranstaltungen
  10. 9. Verschiedenes SSV-Förderverein hält Mitgliederversammlung ab Der Förderverein des SSV Willmandingen 2000 e. V. hält seine wegen der Corona-Krise verschobene Jahreshauptversammlung am Freitag, 7. August 2020, ab. Sie beginnt im Sportheim Willmandingen um 20 Uhr. Die Versammlung findet in verkürzter Form unter Einhaltung der Corona-Bestimmungen statt.Bitte Gesichtsmasken mitbringen! Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:
  11. 1. Begrüßung
  12. 2. Bericht 1. Vorsitzender
  13. 3. Bericht Schriftführerin
  14. 4. Bericht Kassier
  15. 5. Bericht Kassenprüfer
  16. 6. Entlastung
  17. 7. Verschiedenes

WETTERRING 2000+ Das Wetter in Sonnenbühl im Juli 2020: Warmer Hochsommer mit Sonnenscheinrekord Spärliche Niederschläge führen zu Trockenheit Wie bereits im Frühsommer, so gab es auch im Hochsommer heuer keine extremen Wettervorgänge. Da sich kein stabiles Sommerhoch etablieren konnte, blieb man vor längeren Hitzeperioden verschont. Die zahlreichen kleineren Hochs waren meist die Ableger des Azorenhochs. Diese Großwetterlage verschaffte jedoch der gesamten Region zahlreiche Sonnentage mit sommerlicher Wärme. Kleinere Tiefs streuten nur ab und zu einige Regengüsse ein, Gewitter traten nur selten auf. Die Luft war meist ziemlich trocken, das konnte man in den klaren und daher frischen Nächten verspüren. Immerhin gab es in 18 Nächten nur einstellige Temperaturwerte. Am 7.+12. wurden in einigen Muldenlagen (Gr. Rinnental) knapp über dem Erdboden sogar –0.7°C gemessen. Da immer etwas Bewegung in den Luftschichten war, blieb die Luft an 30 Tagen klarsichtig. Das kommt im Sommer nur äußerst selten vor. Am Monatsende ließ die erste kleine Hitzewelle des Sommers die Temperaturen bis auf 32°C am Monatsletzten ansteigen. Die Karstlandschaft war zu diesem Zeitpunkt durch die 20 trockenen Tage des Monats richtig ausgetrocknet. Mit einer mittleren Temperatur von 17.2°C war der Juli um 1.5° wärmer als normal. 9 Sommertage mit über 25°C wurden registriert (normal 7). Die Sonne schaffte mit 330 Stunden einen neuen Rekord in der Klimareihe von 1991-2020 (bislang Juli 2013 mit 324 Stunden). Auf der Alb gab es letztmals im Jahre 1949 ebenfalls so viel Julisonne. Mit nur 64 mm Niederschlag (Genkingen) wurden dagegen heuer nur 63 % des Normalwertes gemessen. www.wetterring.de WETTERRING 2000+ (FACEBOOK) Roland Hummel

Start der albweiten Image-Kampagne - Sie haben Ihr Ziel erreicht. Der Urlaub vor der eigenen Haustür ist dieses Jahr für viele Reisende so attraktiv wie nie. Um dazu anzuregen, die eigene Umgebung von ihrer schönsten Seite kennenzulernen, startet der Schwäbische Alb Tourismus (SAT) in Kooperation mit 23 Mitgliedern eine groß angelegte Imagekampagne. Auf der Seite www.schwaebischealb.de werden zum Start der Kampagne alle Informationen gebündelt. Die passende Unterkunft für den Heimaturlaub finden Gäste unter schwaebischealb. de/uebernachten. Das Reich der blauen Blumenkönigin Camping-Märchen für Erwachsene Wer sich noch an die Indianer-Zelte auf unserem Azur Rosencamping erinnern kann, dem ist auch Heike Stannek bekannt, die mehrere Jahre unser Sommerferienprogramm für die Sonnenbühler Kinder bereichert hat. Stannek war von 2016 bis 2019 Dauercamperin in Sonnenbühl. Ihre Erlebnisse und die dortigen Ereignisse hat Stannek nun als „Märchenbuch für Erwachsene“ verarbeitet. Dabei wurde aus einem Campingplatz ein Königreich, aus Dauercampern wurden Vielurlauber und aus Wohnwagen wurden Räderhäuser. „Das Reich der blauen Blumenkönigin“ wird 4-teilig erscheinen. Der erste Band „Ankunft und Freundschaften“ ist bereits auf Amazon erhältlich. Ebenso gibt es einige kurze Lesungen auf YouTube anzuhören. Der zweite Band wird in Kürze erscheinen und trägt den Titel „Probleme, Machenschaften & Aufgaben“. #freizeittippsmitkids Tägliche Ideen für die Freizeitgestaltung während der Sommerferien Die Sommerferien im Süden Deutschlands haben begonnen und viele Urlaubspläne mussten verworfen werden. Daher suchen Familien nach Ideen und Anregungen für Aktivitäten und Ausflüge, die für Groß und Klein Spaß und Abwechslung in den Ferienalltag bringen. #freizeittippsmitkids Unter dieser Überschrift veröffentlicht die Tourismusgemeinschaft Mythos Schwäbische Alb während der Schulsommerferien in Baden-Württemberg über ihre Facebook-Seite jeden Tag einen neuen Freizeittipp für Familien. Hierbei werden speziell die Interessen der Kinder in den Vordergrund gestellt. Rund um die Mittlere Schwäbische Alb gibt es vielfältige und kreative Ideen zur Freizeitgestaltung. Ob Aktivitäten in der Natur wie z. B. Kanufahren oder Themenwanderwege, spannende Kinderführungen in Schlössern und Höhlen, geführte Touren mit Tieren oder auch Schlechtwetter-Tipps. Es ist für jeden Geschmack etwas dabei.

Freitag, 7. August 2020, Nummer 32 Amtsblatt der Gemeinde Sonnenbühl Weiteres Informationsmaterial Die handliche Broschüre „Freizeittipps“ liegt in den Tourist-Informationen der Region zur kostenlosen Mitnahme aus. Darüber hinaus kann sie unter www.mythos-alb.de/service bestellt werden. Auf der Website findet man unter der Rubrik „Freizeittipps/Familienferien“ zudem eine Übersicht für Unternehmungen und Urlaubsmöglichkeiten für die ganze Familie - in- und außerhalb der Ferien. Kontaktdaten: Tourismusgemeinschaft Mythos Schwäbische Alb Bismarckstraße 21, 72574 Bad Urach Haben Solarzellen Einfluss auf die Rente? Der Sommer ist da, die Sonne scheint: Dies freut die Besitzer von Photovoltaikanlagen. Vielen ist jedoch nicht bewusst: Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente, einer vorgezogenen Altersrente, einer Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente gelten auch Einkünfte aus Solarstrom- oder Windkraftanlagen als Hinzuverdienst beziehungsweise Einkommen. Das ist dann der Fall, wenn diese Einnahmen im Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit aufgeführt sind. Die Rentnerinnen und Rentner müssen ihrem Rentenversicherungsträger diese Einnahmen bekannt geben. In diesem Jahr wird es dennoch für Bezieher vorgezogener Altersrenten in den meisten Fällen nicht zu einer Rentenkürzung kommen. Der Freibetrag wurde aufgrund der Corona-Pandemie deutlich angehoben. Erst wenn die Einnahmen, gegebenenfalls durch Zusammenrechnung mit einer Beschäftigung, 44.590 Euro jährlich übersteigen, wird die Rente gekürzt. Ab 2021 gilt wieder der alte Freibetrag von 6.300 Euro. Diese besondere Corona-Regelung gilt allerdings nicht für Erwerbsminderungs-, Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrenten. Hier bleibt es bei der bisherigen Ermittlung des Freibetrags. Klimaschutzfonds s`grüne Kässle feiert Geburtstag Ein Klimaschutzfonds im und für den Landkreis Reutlingen? Das gibt’s? Vor gut einem Jahr hat die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen, regionale Agentur für Energieberatung und Klimaschutzprojekte s`grüne Kässle eingeführt. S´Kässle, mehr als nur ein kleines grünes Sparschwein, ist ein Klimaschutzfonds, dessen Mittel in regionale Projekte für Energieeffizienzmaßnahmen und den Ausbau Erneuerbarer Energien investiert werden. Jährlich verursacht der Sektor Mobilität einen erheblichen Anteil an CO2 Emissionen und hat somit gravierende Folgen für die Erde. Aufgrund dieser Klima- und Umweltschäden, ist es wichtiger denn je, die Notwendigkeit einer Reise abzuwägen sowie die ökologischen Kosten einer Reise möglichst vollständig zu übernehmen. Umweltfolgekosten einer Reise, die mit dem Flugzeug, Auto, Bus oder Bahn getätigt wurde, können über den Kooperationspartner Climate Fair berechnet und diese in Form einer Zuwendung zugunsten des regionalen Bürgerfonds „s`grünen Kässle“ übernommen werden. Die Begleichung der sozioökologischen Folgekosten ist eine Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und die verursachten Klima- und Umweltschäden, die durch eine Reise entstanden sind, zu mindern. Die Mittel des Fonds werden in regionale Projekte für Energieeffizienzmaßnahmen und dem Ausbau von Erneuerbaren Energien investiert. Im zweiten Schritt werden die aus den Investitionsprojekten zurückfließenden Gelder jedes Jahr vollständig an gemeinnützige, regionale Projekte für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung ausgeschüttet, wie z. B. Schulprojekttage oder Infoveranstaltungen und kommt somit den Bürger_innen vor Ort wieder zugute. Haben Sie Fragen zum Thema Klimafonds, Klimaschutz oder haben Sie Interesse an einer Energieberatung mit einem qualifizierten Energieberater, melden Sie sich gerne telefonisch unter 07121 14 32 571 oder per Mail unter [email protected] an. Hanner Steige wegen Hangsicherungsmaßnahmen voll gesperrt Ab Donnerstag, 6. August 2020 beginnen die Hangsicherungerungsmaßnahmen in der Hanner Steige (K 6708) zwischen St. Johann-Bleichstetten und Bad Urach. Die Baumaßnahme erfolgt unter Vollsperrung und dauert voraussichtlich bis Ende November 2020. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt von Würtingen aus über Lonsingen - Upfingen - Sirchingen bis nach Bad Urach. In Gegenrichtung über Sirchingen - Upfingen zu den weiterführenden Zielen. Die Anfahrt zum „Haus auf der Alb“ (Landeszentrale für politische Bildung) ist während der Vollsperrung von Bad Urach aus durchgehend möglich. Informationen zu den Sperrungen und zur Umleitung können im Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de/Baustellen abgerufen werden. Einsatz für den Alpenbock im Landkreis Reutlingen Isabel Möhrle, Kreisfachberaterin für Obst- und Gartenbau, war kürzlich auf Streuobstwiesen im Landkreis Reutlingen unterwegs. Dabei entdeckte sie in einem älteren Streuobstbestand in der Nähe Pfullingens zwischen liegendem und stehendem Totholz einen blau schimmernden Käfer. Erst beim zweiten Blick war ich mir sicher, dass es sich um einen Alpenbock handelt. Dass sie den Alpenbock in Pfullingen entdecken und fotografieren konnte, ist auf eine lange Tradition in den Wäldern im Kreis Reutlingen zurückzuführen. Die naturräumliche Ausstattung mit Felsen und trockenen Bereichen am Albtrauf mit hohen Totholzanteilen bietet dem Alpenbock seinen Lebensraum. Das Augenmerk der Försterinnen und Förster liegt seit Jahrzehnten auf der Erhaltung dieser imposanten blau-schwarzen Käferart. Dabei wurde vor allem darauf geachtet, dass in besonnten Lagen im Bereich von Bad Urach bis Pfullingen und Reutlingen genügend Totholz im Wald verbleibt. In den Bannwäldern um Urach, die bereits vor dem ersten Weltkrieg ausgewiesen wurden und den extensiv bewirtschafteten Flächen im Bereich der Felsen hatte der Alpenbock auch in Zeiten intensiverer Waldbewirtschaftung noch einen sicheren Lebensraum. In den ehemaligen Forstämtern Bad Urach und Reutlingen wurden bereits seit Mitte des vergangenen Jahrhunderts Maßnahmen für den Alpenbock ergriffen. So wurden bereits in den 1960er Jahren beispielsweise im Bereich des Runden Berges Alt- und Totholz gezielt für den Alpenbock im Wald belassen. Dem Forstamt des Landkreises Reutlingen ist der Erhalt von Lebensstätten des Alpenbocks ein wichtiges Anliegen. Ein umfangreiches Angebot an Totholz sorgt für zahlreiche Brutplätze des besonderen Käfers. Der Landkreis Reutlingen hat im Rahmen des 111-Arten-Korbs der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg besondere Verantwortung für den Alpenbock übernommen. Bestattungen & Trauerkultur 7 )U6RQQHQEKO ZZZZHLEOHEHVWDWWXQJHQGH

Herzliche Einladungzur Abschiedsfeier von unserem am 5. April verstorbenen Vater Dr. med. Klaus Meinhof, welche am Samstag, den 15. August stattfinden wird, seinem 100. Geburtstag. Wir beginnen um 11 Uhr mit einer Andacht im Familienkreis mit Herrn Pfarrer Kurz in der Undinger Kirche (wegen Corona sehr begrenztes Platzangebot, bitte um Beachtung der Corona-Bestimmungen), anschließende Trauerfeier im Freien auf dem Undinger Friedhof mit Urnenbeisetzung. Ulrich, Annette, Martin und Alexander Meinhof Wir gratulierenunserer Enkeltochter Jasmin Brendle zum bestandenen Abitur und wünschen ihr für ihr Studium imnächsten Jahr viel Erfolg. Des weiteren gratulierenwir underer Enkeltochter Yvonne Neumayer zurabgeschlossenen Ausbildung als medizinische Fachangestellte und wünschen den Beiden alles Glück der Welt. Oma Gaby und Opa Günther Qualität, Natürlichkeitund Frische. · P R Ä M I E R T E

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