Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick
🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
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Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Informationsblatt zur Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung – Friedhof Ringleben (mit Gebührenangaben)
Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung auf dem Friedhof Ringleben 25. 21. 17. 13. 9. 5. 1. 28. 24. 20. 16. 12. 8. 4. 2. 6. 10. 14. 18. 22. 26. 3. 7. 11. 15. 19. 23. 27. Die Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle (100 Euro) und des Glockenturmes (30 Euro) werden bei Benutzung zusätzlich erhoben. Weitere Informationen erhalten Sie von der Friedhofsverwaltung in Gebesee, Marktplatz 13, Tel.: 036201/666-18. Richtung Trauerhalle Die Gemeinschaftsanlage befindet sich auf der rechten Seite des Friedhofes in Richtung Trauerhalle und ist mit einer Hecke eingefasst. Vom zentralen Grabmal gehen 4 Kiesstreifen ab, in denen die Urnen beigesetzt werden. Diese Fläche ist später auch für das Ablegen von Blumenschmuck zu nutzen (Bitte keine Steckvasen verwenden). Die Umrahmung dieser Kiesstreifen wurde als Rasenfläche hergerichtet. Änderungen an der Grabstätte und das Einbringen von Pflanzen ins Erdreich ist nicht gestattet. In der Mitte der Anlage befindet sich ein zentrales Grabmal, bestehend aus einem Grundblock und 8 Namenstafeln. Die Inschrift besteht aus Vor- und Zunamen der Verstorbenen mit Geburts- und Sterbedatum. Rasen Rasen Rasen Rasen Die Beisetzung erfolgt im Anschluss an die Trauerfeier im Beisein der Angehörigen. Die Belegung erfolgt fortlaufend, beginnend an der Stelle 1. Die Gebühr von 1.855,86 Euro beinhaltet neben der Nutzungsgebühr für mindestens 20 Jahre, die Beschriftung der Namensplatte, sowie die Wartung und Pflege der Anlage für die gesamte Ruhezeit. Bei jeglicher Fremdbestattung von Bürgern die ihren Wohnsitz nicht als Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ringleben haben, wird die doppelte Gebühr, gemäß § 11 der Gebührensatzung zur Friedhofsatzung der Gemeinde Ringleben, in der zur Zeit gültigen Fassung, festgesetzt. Ausgenommen davon sind Bürger die aufgrund von Krankheit und Pflegebedürftigkeit ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde aufgeben mussten (z. B. Pflege durch Kinder in einem anderen Ort oder Alters- bzw. Pflegeheim).
🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Ringleben?
Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Ringleben mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!
Friedhofsgebühren in Nachbargemeinden von Ringleben (Thüringen)
Direkter Gebühren- und Satzungsvergleich mit benachbarten Städten und Gemeinden im selben Landkreis bzw. PLZ-Gebiet: