Friedhofsgebühren Nimritz 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Nimritz · Thüringen · PLZ 07381

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 24.04.2023 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Gebuehrenordnung​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​‌​​‍

Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Nimritz

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) und des § 29 der Friedhofssatzung der Gemeinde Nimritz hat der Gemeinderat der Gemeinde Nimritz in seiner Sitzung vom 07.03.2023 folgende Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Nimritz beschlossen:

§ 1 – Allgemeines

(1) Für die Benutzung des Friedhofes der Gemeinde Nimritz als kommunale Einrichtung des Fried-hofswesens der Gemeinde und seiner Anlagen (einschließlich Unterhaltung der Einrichtung) im Rahmen der Friedhofssatzung der Gemeinde Nimritz werden Gebühren nach Maßgabe dieser Ge-bührensatzung erhoben.

(2) Von der Erhebung einer Gebühr kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht.

(3) Die Erhebung von Gebühren aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleibt unberührt.

§ 2 – Gebühren für Urnengrabstätten

Für die Verleihung des Nutzungsrechtes für die Dauer der Ruhezeit (Überlassung einer Urnenreihengrabstätte) werden nachfolgende Gebühren erhoben:

a) Urnenreihengrabstätte einfach 380,00 Eurob) Urnenreihengrabstätte doppelt 510,00 Euroc) Urnengemeinschaftsgrabstätte 440,00 Euro

§ 3 – Wiederverleihung des Nutzungsrechtes

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts um 20 Jahre (§ 9 der Friedhofssatzung) werden die Gebührengemäß § 2 erhoben. Erfolgt die Verlängerung für einige Jahre, werden die Gebühren gemäß § 2 anteiligerhoben.

§ 4 – Ausgrabungsgebühren

Da diese Leistungen von Dritten erbracht werden, werden hierfür keine Gebühren erhoben.

§ 5 – Gebühren für Grabräumung

Da diese Leistungen von Dritten erbracht werden, werden hierfür keine Gebühren erhoben.

§ 6 – Gebührenschuldner

(1) Schuldner der Gebühren für Leistungen oder Genehmigungen nach der Friedhofssatzung sind:

a) bei Erstbestattungen

  1. 1. der Ehegatte,
  2. 2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  3. 3. die Kinder,
  4. 4. die Eltern,
  5. 5. die Geschwister,
  6. 6. die Enkelkinder,
  7. 7. die Großeltern,
  8. 8. der Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft,
  9. 9. die nicht bereits unter Ziffer 1 bis 8 fallenden Erben.
    • b) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
    • c) wer sonstige in der Friedhofssatzung aufgeführte Leistungen beantragt oder in Auftrag gibt.

(2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Falle auch

a) der Antragsteller,

b) diejenige Person, die sich der Gemeinde gegenüber schriftlich zur Tragung der Kosten ver-pflichtet hat.

(3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 8 – Entstehen der Ansprüche und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Verleihung des Nutzungsrechts bzw. mit der Beisetzung der Urne in der Urnengemeinschaftsgrabstätte.

(2) Die Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 9 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Nimritz, den 24.04.2023

Meinhold - Siegel - Bürgermeister

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht, die Ausfertigung unddie Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sindschriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Meinhold Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Nimritz wurde an der Verkündungstafel der Gemeinde Nimritz vom 25.04.2023 bis 04.05.2023 im vollen Wortlaut bekannt gemacht.