Friedhofsgebühren Mainhausen 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Mainhausen · Hessen · PLZ 63533

🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 01.01.2025 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Gebuehrenordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsgebührenordnung Anlage 2 zu § 10

  1. 1. Räumungsgebühren

Neua) Kindergrab

370,00 €

b) Reihengrab

460,00 €

c) Tiefengrab

530,00 €

d) Familiengrab

601,00 €

e) Wahlgrab 1 Stelle

626,00 €

f)

Wahlgrab 2 Stellen

705,00 €

g) Wahlgrab 3 Stellen

815,00 €

h) Urnenwandgrab

60,00 €

i)

Urnenerdgrab

364,00 €

j)

Verwaltungskosten pro Räumung

15,00 €

Die Räumungsgebühren beziehen sich auf die Einfassung - Fundamente und 1 Grabsteinpro Grabanlage. Preise für zusätzliche obere Abdeckungen ganz- und teilflächige, große Bepflanzungen (Bäume), Steine oder andere Materialien welche die kalkulierten Arbeitskosten / Entsorgungskosten erhöhen und die nicht in den Gebühren zur Grabräumung enthaltensind, werden zusätzlich berechnet.

📜 2. Friedhofssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Friedhofssatzung

Informationen für die Bestatter

Bei Bestattung auf den Friedhöfen der Gemeinde Mainhausen, müssen Bestatter folgende Unterlagen der Friedhofsverwaltung zur Verfügung stellen:

  • Sterbefallanmeldung (Formular auf Homepage)
  • Kostenübernahmeerklärung (Formular auf Homepage)
  • Sterbefallurkunde der Stadt / Gemeinde wo der Sterbefall beurkundet wurde
  • Bei Urnenbestattung, die 2. Leichenschau und die Urkunde des Krematorium

Für das Öffnen und Schließen der Grabanlagen ist zur Zeit das Bestattungsinstitut Harald Geißler, Kirchstraße 8 in 63801 Kleinostheim beauftragt. (Tel.: 06027-5813 / Fax: 06027-99461) Bitte nehmen Sie vor Bestattung Kontakt mit dem Bestatter auf, dieser Öffnet und Schließt auch die Trauerhalle, sofern Sie keinen Schlüssel für die Trauerhalle haben.

Alle Ausstattungsgegenstände, welche für die Bestattung benötigt werden, hat der beauftragte Bestatter für die Bestattung selbst mitzubringen.

Einstellen von Verstorbenen

  • Das Einstellen in Kühlräumen ist nur noch auf dem Waldfriedhof möglich.
  • Die Kühlräume auf dem Mainflinger Friedhof sind derzeit nicht in Betrieb.

Informationen für die Hinterbliebenen

  • Für die Grabauswahl, sofern kein Grab vorhanden ist, muss sich der Hinterbliebene an die

Friedhofsverwaltung wenden.

  • Gebühren zur Bestattung sollen ausschließlich bei der Friedhofsverwaltung eingeholt werden.
  • Bei Neuvergabe einer Grabanlage, werden die Gebühren vorab dem Hinterbliebenen ausgehändigt.
  • Der Grabplatz wird durch die Friedhofsverwaltung dem Bestattungsinstitut via Mail zugesandt,

sowie dem Bestatter, welcher mit dem Öffnen und Schließen der Grabanlage beauftragt ist.